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Maas untergräbt den Rechtsstaat

Heiko Maas‘ Zensurgesetz: Wenn Anzeige und Verurteilung eins werden

von Gastautor

18.05.2017

| Lesedauer: 3 Minuten
Roland Tichy: "Es ist eine chinesische Lösung für das Netz: Zugelassen wird nur, was den Kontrolleuren gefällt." Norbert Häring: "Leute, die an Richters Statt selbst entscheiden wollen, wer ein Straftäter ist, verteidigen nicht den Rechtsstaat, sie untergraben ihn."

Heute soll es ganz schnell gehen. Ratz-Fatz unter weitestgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit soll die Meinungsfreiheit im Internet beerdigt und der Zensurkrieg gegen alle regierungskritischen Stimmen im Netz geführt werden. Die 26 Seiten Gesetzentwurf in Juristenchinesisch haben die Abgeordneten heute (!) gekriegt. Aber sie sollen ja auch nicht lesen, sondern durchwinken. Alternativlose Demokratie. Norbert Häring kommentiert:

In einer ganzseitigen Verteidigung seines Internet-Zensurgesetzes in der Zeit geht Heiko Maas mit keinem Wort auf den wichtigsten Punkt seiner Kritiker ein: dass letztlich nur Richter entscheiden können, was rechtswidrig ist. Durchgängig tut er so, als sei die Rechtswidrigkeit eines Inhalts dadurch bewiesen, dass jemand sich darüber beschwert. Ausgerechnet der Justizminister missachtet den elementaren Rechtsgrundsatz: Bis bewiesen ist, dass eine Straftat vorliegt, und dass die Beschuldigte sie begangen hat, gilt sie als unschuldig.

DIE CHINESISCHE LöSUNG DER SPD
Zensur im Netz: Die Pläne der GroKo und der SPD
Heiko Maas ist Volljurist. Trotzdem will er einem Konzern in Silicon Valley die Aufgabe zuweisen, zu entscheiden, was nach deutschem Recht unter Meinungsfreiheit fällt, und was eine Verleumdung oder andere strafbare Äußerung ist. Nicht nur das: er erwähnt mit keinem Satz die Möglichkeit, dass Anschuldigungen falsch sein könnten oder die sich daraus ergebende Gefahr dass vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckte Äußerungen zu Unrecht zensiert werden könnten. Obwohl ihm diese Möglichkeit nach einem Jurastudium durchaus bekannt sein müsste, schreibt er ohne weitere Erläuterungen Sätze wie: „Weil Apelle nicht ausreichen, will ich Unternehmen wie Facebook dazu zwingen, rechtswidrige Inhalte schneller zu löschen.“ Dass das nötig ist, schließt er daraus, dass die Unternehmen bisher nicht genug „strafbare“ Inhalte gelöscht haben. Das mag stimmen, aber Sätze, wie er sie formuliert, darf ein Jurist, der das Recht achtet, einfach nicht schreiben und schon gar nicht in ein Gesetz gießen.

Gelöscht werden soll, wenn „sprachlich und juristisch qualifizierte Teams“ beanstandete Äußerungen geprüft haben, und diese „rechtswidrig sind“. Nicht „diese für offenkundig rechtswidrig halten“, sondern „rechtswidrig sind“. Und dann kommt der Knaller:

Meldeten normale Nutzer strafbare Inhalte, dann löschte oder sperrte Facebook davon nur 46 Prozent. Bei Youtube führte nur eine von zehn Meldungen zur Löschung und Twitter handelte sogar nur bei einer von hundert Meldungen.

Hier entscheidet also nicht einmal Facebook sondern schon der Nutzer, was rechtswidrig ist. Es mag in der Tat unwahrscheinlich sein, dass nur eine von 100 Youtube gemeldeten Veröffentlichungen so offenkundig rechtswidrig ist, dass sie sofort gelöscht werden müsste. Aber wie kann ein Jurist nur Sätze schreiben, die davon ausgehen, dass Anklage und Feststellung der Schuld ein und dasselbe sind, dass jede Beschwerde berechtigt ist und zur Verurteilung führen muss. Mit der gleichen Berechtigung könnte Maas aus der Tatsache, dass nur ein relativ kleiner Teil der Vergewaltigungsanzeigen zu einer Verurteilung führt, die Notwendigkeit für ein Gesetz herleiten, das Staatsanwälten vorschreibt, Vergewaltiger (definiert als Angezeigte) sofort zu verhaften und ins Gefängnis zu werfen.

Gerade hat ein Gericht entschieden, dass ein Kabarettist die Spitzenkandidatin der AfD in einem ganz bestimmten satirischen Kontext eine „Nazi-Schlampe“ nennen durfte. Wie hätte wohl Facebook entschieden?

WILLKüRJUSTIZ
NetzDG: Das Ende von Meinungsfreiheit und Rechtsstaat
Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: manchmal sind Rechtsbrüche offensichtlich und müssen nach Möglichkeit unterbunden werden. Wer etwas sieht, was er für eine Vergewaltigung hält, darf oder muss sogar eingreifen und dem vermeintlichen Vergewaltiger notfalls eins über die Rübe ziehen, auch ohne vorher einen Gerichtsbeschluss oder das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Ebenso kann man von Facebook erwarten, einen offenkundig rechtswidrigen Inhalt, auf den das Unternehmen von einem Geschädigten hingewiesen wird, in vertretbarer Zeit zu löschen.

Daraus ergeben sich schwierige Abwägungen. Aber ein Justizminister, der sich entscheidet, die eine Seite der Abwägung einfach zu ignorieren, der davon ausgeht, dass man grundsätzlich keine Richter braucht, um im konkreten Fall zu entscheiden, wo die Meinungsfreiheit aufhört, der ist für sein Amt denkbar ungeeignet.

Allein schon das Zitat, das die Kollegen von der Zeit in den Untertitel hoben, sagt alles:

Wer sich für die Geltung von Recht und Gesetz im Internet einsetzt, betreibt keine Zensur, sondern verteidigt unseren Rechtsstaat gegen Gesetzesbrecher.

Doch, Herr Maas. Leute, die an Richters Statt selbst entscheiden wollen, wer ein Straftäter ist, verteidigen nicht den Rechtsstaat, sie untergraben ihn.

Quelle: „Die schweigende Mehrheit darf nicht länger schweigen“, von Heiko Maas, Die Zeit, Nr. 21, S.6.

Der Beitrag von Norbert Häring ist zuerst hier erschienen.

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57 Kommentare

  1. Schaue gerad´: „Philosophischer Stammtisch: Das Ende der Political Correctness?“ auf youtube. Norbert Bolz über PC.

  2. Sie hätten alles in einem einzigen Satz ausdrücken können: Claudia Roth wie jeder Kommunist sagt: sie/er sei kein Kommunist.

  3. China und Türkei werden Sie mit offenen Armen empfangen!

  4. Quote ist sehr gut im Straßenbau, in der Stahlindustrie, in der Landwirtschaft, in der Großküche.

  5. Türkei würde ich lassen, aber China hat Zukunft. Und ist wahrscheinlich in 10 Jahren freier als wir dann.

  6. Ich finde die gesamte Partei ist in Ihrem Programm vermessen und nur noch selbstdarstellerisch unterwegs. Ausser juristische Zwangsjacken und Maulkörbe für den sich wehrenden mündigen Bürger hat sie wenig zu bieten. Ich finde diese Partei, wie auch die Grünen sind ein Bereinigungsfaktor in der politischen Landschaft. Weder brauchen wir den Islam noch die Scharia in der SPD-Denke, die in einer „Wertegemeinschaft“ immer wieder Überbetont wird.

  7. Mich wundert es nicht mehr das die SPD immer weniger Stimmen bei den Wahlen bekommt. Seit sie Heik Maas damals ausgebuht haben und er fluchtartig den Platz verlassen hat versteht er überhaupt keine freie Meinunsäußerung mehr. Er ist ja immerhin „gewählt“ worden und meint uns erklären zu müssen was gut und was nicht gut für uns ist, dazu muß jetzt halt ein bischen nachgeholfen werden.

  8. Nach all den in der Vergangenheit kritisierten Manipulationen bzw. Täuschungen bei Doktorarbeiten / sonstigen Abschlüssen unseres politischen Spitzenpersonals komme ich nicht umhin zu vermuten, dass ein gewisser Heiko Maas sein juristisches Examen nur in feuchfröhlicher Runde mit seinen Prüfern ausgewürfelt haben kann. Jede Rechtsanwaltsgehilfin hat da mehr Sachverstand. Schande über solche Leute, das sind die Totengräber der Demokratie und des Grundgesetzes.

  9. Ich finde Maas‘ Entwurf gut. Es ist schliesslich ein Stück deutsche Tradition. Schon im Mittelalter hatten wir das in den Hexenprozessen: Anklage ist gleich Verurteilung. Auch grosse Deutsche wie Hitler und grosse Russen wie Stalin haben diese schöne Sitte gepflegt. Ein gutes Stück Geschichte in einer ansonsten wurzellosen Zeit. Da wissen wir doch wieder, wo wir hingehören.
    – Ausserdem dient es der Integration. In den meisten Ländern, aus denen die, die noch nicht so lange hier sind, herkommen, ist das Usus. Da können sie sich gleich heimisch fühlen.

    • Sie vergessen in dieser Tradition die Vorgängerin im Amte des Heiko Mittelmaas Hilde Benjamin. Die hatte das Urteil auch schon vor Prozeßbeginn geschrieben.

  10. Mein geflügeltes Wort zum SPIEGEL, das ich bei heiteren Bierrunden immer wieder gerne unterbringe und dafür Naserümpfen ernte, ist:

    „Ehemals Sturmgeschütz der Demokratie, heute Furzkanone des Linksradikalismus“

  11. Und unser Bundespräsident schwadroniert von der Wichtigkeit der lokalen Medien……….Der sollte sich erstmal schlau machen, bevor er solchen Unsinn von sich gibt. Denn auch die lokalen Medien unterstehen inzwischen in der Hauptsache nur noch vier Medienkonzernen, in denen einer vom anderen nur noch abschreibt – oder gleich die Headline für jeden Tag vorgegeben wird!

  12. Eigentlich eine treffende Beschreibung der aktuellen Politik: „Dies ist das negative Paradebeispiel einer shifting base line… Veränderungen der sozialen und physischen Umwelt werden nicht absolut wahrgenommen, sondern immer nur relativ zum eigenen Beobachterstandpunkt. Und der Veränderungsprozess ist im Alltag auf so kleine Einzelschritte und Verschiebungen in Sprache und Umgangsweisen aufgeteilt, dass es dem Einzelnen gar nicht auffällt, wie er seine Wahrnehmungen und Einstellungen mit seiner sich verändernden Welt selbst verändert.“ Nur ist dies die Methode der Etablierten! Wie ideologisch verbiestert muss man sein, um das zu vererkennen?

    Und wie menschlich tief gesunken, um eine solche Aktion als vorbildlich darzustellen: „Oder es so machen wie eine studentische Initiative in Österreich, die vor der Präsidentenwahl alle Gleichaltrigen dazu aufrief, ihren Omas und Opas anzudrohen, dass sie nie wieder zu Besuch kämen, wenn diese den FPÖ-Kandidaten wählen würden.“

  13. Die Absurdität fängt ja schon bei der Wahrheitsprüfung an! Wie soll denn bitteschön eine Zeitungsredaktion etc. prüfen, ob Behauptungen eines Whistlebloewers, die nicht selten unter staatliche Geheimhaltung fallen, wahr oder unwahr sind, wenn diese nicht selbst Zugang zu solchen Verschlußsachen etc.
    hat? Das ist doch gar nicht möglich!
    Stattdessen sollen solche Dinge offensichtlich wegzensiert werden, damit
    der Bürger schön dumm bleibt und seine Metzger selber wählt.

  14. Mit der Unschuldsvermutung oder dem Generalverdacht ist das in diesem Land, das sich noch Deutschland nennt, so eine Sache. Auch mit Beleidigungen ist es schwer umzugehen, für unsere Justiz. Es kommt darauf an, wer was sagt. Köterrasse und Nazi-Schlampe als Satire getarnt, beides juristisch erlaubt.
    Wird lustig werden in DE, da werden wir uns in sozialen Netzwerken bald nur noch satirisch unterhalten dürfen.

  15. Zitat: „Wie macht er das? Durch sehr hohe Strafen für den Fall, daß ein als „rechtswidrig“ angezeigter tatsächlich rechtswidriger Inhalt nicht schnellstens gelöscht wird.“

    Das ist falsch, wie ich schon mehrfach geschrieben habe. Auch habe ich geschrieben, dass Maas viel „trickreicher“ vorgeht und dadurch aus wirtschaftlichen gründen mit diesem Gesetz (quasi indirekt) eine „Löschungskultur“ etablieren wird…. Der Effekt ist also (leider) der gleiche.

    • Lesen Sie bitte den Entwurf, da steht es drin: Kurze Fristen, hohe Strafen. Völlig unverhältnismäßig. Das ist der Knüppel, mit dem den Denunzianten Respekt verschafft werden und eine routinemäßige, angstgetriebene Löschung auf Zuruf befördert werden soll. Und das ist meine Interpretation dieses Gesetzes und seines Zwecks.

      Was Sie geschrieben haben, weiß ich nicht, aber da sind wir sicher verschiedener Meinung. Zustimmen kann ich Ihnen allerdings was die Etablierung einer „Löschkultur“ betrifft. Da winken auch satte neue Pfründe, finanziert durch staatliche Subventionen (wie schon z.B. für die bestehende Amadeo-Stiftung in Millionenhöhe).

  16. Nennen Sie mich naiv, aber an letzteres will ich nicht glauben.

    Mir ist leider auch nichts Schlaueres (und vor allem Verfassungsgemäßes!) eingefallen, die Thematik sinnvoll anzugehen, sonst hätte ich es hier geschrieben. Der Vorschlag von Hr. Steinhöfel gestern war auch nicht sinnig. Am ehesten müsste man den NetzDG-Entwurf und seinen Anspruch gegen den Social Media-Anbieter bei (möglicherweise) „ungerechtfertigter“ Löschung kombinieren. Sähe aber irgendwie widersprüchlich aus…

  17. Ja, solche Gesetze gehen Ratz-Fatz über die Bühne bzw. durch den Bundestag.
    Aber eine vernünftige Rentenpolitik ohne Altersarmut oder Steuergerechtigkeit hat diese Regierung bisher nicht zu Wege gebracht.
    Man schaut sich die Prioritäten an, die diese Regierung setzt und gruselt sich.

  18. Das Internet ist nichts anderes als das Spiegelbild der Öffentlichkeit…somit zensiert Maas damit nicht nur das Internet sondern auch die öffentliche Meinung…

  19. „Heiko Maas ist Volljurist“ – der Witz ist echt gut, ich lach mich kaputt

    • Sie schreiben das falsch, das geht so: „Heiko Maas ist voll Jurist.“

  20. „Aber wie kann ein Jurist nur Sätze schreiben, die davon ausgehen, dass Anklage und Feststellung der Schuld ein und dasselbe sind, dass jede Beschwerde berechtigt ist und zur Verurteilung führen muss.“

    Ich erinnere mich an einen Fernsehauftritt des Verfassungsrichters Fischer, bei dem er regelrecht jeden abgewatscht hat, der dem ‚Täter‘ sein ‚mutmaßlich‘ nicht beigestellt hat. Wo ist jetzt sein Kommentar?

    Ich glaube nicht an Naivität des Volljuristen Maas. Eher glaube ich an paranoide Wahrnehmung der Realität oder schlicht bitterböse Absicht.

  21. Dann aber auch „fair bleiben“. In der offiziellen Gesetzesbegründung steht:
    „Ein von jugendschutz.net durchgeführtes Monitoring der Löschpraxis sozialer Netzwerke vom Januar/Februar 2017 hat ergeben, dass die Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern […] nach wie vor nicht unverzüglich und ausreichend bearbeitet werden.
    Zwar werden bei YouTube mittlerweile in 90 Prozent der Fälle strafbare Inhalte gelöscht. Facebook hingegen löschte nur in 39 Prozent der Fälle, Twitter nur in 1 Prozent der Fälle.“
    Ein solches Monitoring dürfte schon auf tatsächlichen (d.h. manipuliert-kontrolliert eingestellt) strafbaren/ rechtswidrigen Inhalten basieren und nicht auf eine „gefühlten“ Einschätzung von Nutzern.

    Um es deutlich zu machen: Ich bin kein Fan dieses Gesetzes und halte es für gefährlich für die Meinungsfreiheit, da es einer wilden, unkontrollierten Löschungspraxis Tür und Tor öffnen wird.
    Andererseits kann es auch nicht angehen, dass jede unflätige Beleidigung (OHNE satirischen Hintergrund…) in 99 % der Fälle bei Twitter stehenbleibt, weil eine Selbstverpflichtung nicht funktioniert.

    Andere „strafbare Inhalte“ sind da aber – und das gebe ich dem Autor gerne zu – viel problematischer: etwa § 130 (Volksverhetzung), der meistens falsch angewendete § 241 (Bedrohung) bzw. §§ 186, 187… Das kann der Laie eigentlich gar nicht „rechtssicher“ beurteilen.

  22. Laden Sie bitte nicht alles auf Herrn Maas ab, verehrter Herr Häring.

    Es 631 Mitglieder des Deutschen Bundestags.
    Ich würde erwarten, dass jeder einzelne MdB zu dieser Vorlage NEIN sagt.

    • Ich habe vorhin mal bei Bundestag-TV reingeschaut.

      Es kam mir so vor, dass 600 nicht da waren.
      Somit sind diese doch dann unschuldig ……

  23. Na ja, wenn er mit überdurchschnittlichen Leistungen studiert hätte würde er heute als extrem gut bezahlter Anwalt eine Kanzlei besitzen. Reicht das als Erklärung?

    Was den Punkt betrifft: „Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: manchmal sind Rechtsbrüche
    offensichtlich und müssen nach Möglichkeit unterbunden werden. Wer etwas
    sieht, was er für eine Vergewaltigung hält, darf oder muss sogar
    eingreifen und dem vermeintlichen Vergewaltiger notfalls eins über die
    Rübe ziehen, auch ohne vorher einen Gerichtsbeschluss oder das
    Eintreffen der Polizei abzuwarten“
    Habe gerade eine Schlagzeile gelesen, Rollstuhlfahrer hat sich gegen eien Syrer der nach ihm getreten hat verteidigt und diesen niedergeschlagen. Gegen beide wird jetzt wegen schwerer Körperverletzung ermittelt. Warum nur glaube ich zu wissen wer Ärger bekommt und wem ein wenig der Kopf gestreichelt werden wird. Aktuell ist Eingreifen nur sinnvoll in der Kombination: Eingreifen, durchgreifen, absetzen.
    Es gibt dahingehend ja ausreichend Gerichtsurteile. Irgendwann wird China in Sachen Meinungsfreiheit vor uns liegen……

  24. Was ist vom Rechtsstaat außer Formalien eigentlich noch übrig? An Substanz noch übrig?

  25. Bei dem Maasmännchen steht Ideologie eben über alles,da würde Recht und Gesetz doch nur stören…
    In den Geschichtsbüchern wird bei seinem Namen dann irgendwann stehen:Heiko Maas – Bundesminister für Zensur.

    • Hoffentlich kann man dann auch lesen, ob das ganze juristische Folgen hatte für diesen Justizminister.
      Für uns Laien heißt es immer, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wie muß die Strafe aber erst dann sein, wenn jemand das Wissen durch ein juristischen Studium erworben hat, und trotzdem gegen das Gesetz verstößt ?

    • Übertrieben! Keine westliche Regierung wird je in der Lage sein, Internet zu zensieren.

  26. Volljurist ist so ziemlich das letzte Wort, das mit der Silbe Voll beginnt, welches mir im Zusammenhang mit BJM Maas einfällt. Da die zahlreichen anderen mit Voll beginnenden Worte, die m.E. besser zu Herrn Maas passen, dem neuen Begriff „Hate speech“ zuzuordnen sind, erwähne ich sie an dieser Stelle nicht.
    Spätestens mit diesem Gesetz steht fest, dass Herr Maas niemals hätte an eine öffentliche Stelle kommen dürfen, die ihm erlaubt sein grundrechtswidriges Gedankengut als Amtsträger gegen die Bevölkerung in die Tat umzusetzen. Selbst als einfacher Richter ist dieser Mensch untragbar und ich könnte Kotzen, wenn ich darüber nachdenke, welche Versorgungsansprüche dieser Mensch bereits erworben hat, die wir alle zu zahlen haben.

    • Tja Bonzo ,
      schon wieder die Zustände völlig richtig beschrieben !
      Und nu ??????
      Noch ein Artikel vom Sofa aus ?
      Das ist geistige Onaniererei , nichts weiter !
      Diese Zuschriften helfen vielleicht ihnen und ein paar Lesern derselben etwas an Dampf abzulassen ,
      aber glaubt denn irgendeiner in diesem Forum ,dass solche Dinge
      irgendeinen Verantwortlichen in Berlin jucken ?????
      Also …..
      Was ist zu tun ?

  27. Auszug Gesetz:
    §3 Pkt. 5.den Beschwerdeführer und den Nutzer über jede Entscheidung unverzüglich informiert und seine Entscheidung ihnen gegenüber begründet und….

    Das ist doch das Scheunentor für den Gegenschlag.

    Bombardiert SIE mit Beschwerden (ob relevant oder auch nicht), damit SIE vor Arbeit nicht mehr Luft holen können…..

  28. Eine schöne Metapher dazu: Unterhalten sich drei Frauen, die erste sagt, ihr Mann taucht Kekse und verdient 1200 Euro im Monat, die zweite erzählt, ihr Mann taucht Autoteile in der Fabrik und verdient 1900 Euro im Monat, sagt die dritte, mein Mann taug(ch)t gar nichts, verdient 15.000Euro im Monat und ist Politiker!

    Zur Schilderung, jemanden in Ausübung von Zivilcourage bei einer Straftat anzugehen, ist man in diesem Land inzwischen ganz schnell in der Situation, selbst eine Anzeige zu kassieren. Selbst schon erlebt, einen Straftäter festgehalten zu haben, bis die Polizei endlich am Tatort eintraf. Als Folge kassierte ich eine Anzeige wegen Körperverletzung! Soviel Rechtsstaat haben wir heute!
    Und im Übrigen, solange in diesem Land die Täter immer noch mehr Aufmerksamkeit als die Opfer erfahren, solange bei den Tätern mit Akribie danach gesucht wird, entlastende Argumente zu finden, braucht man sich über solch eine Entwicklung – zudem bei diesem sogenannten Justizminister – nicht zu wundern!

    • Guter Beitrag inklusive dem Beispiel, es läuft hier in diesem ehemals schönem Lande mehr und mehr schief. Bei weiterem Fortschreiten auf der Strasse der Verdammnis, auf was müssen wir uns noch alles einstellen?!

  29. Am Wochenende fahre ich zum Kehlsteinhaus, um mir noch einmal vor Augen zu führen, wie so etwas entstehen konnte.
    Die nationalen Sozialisten haben nach ihrer Machtergreifung als erstes die Demokratie ausgehebelt, bevor sie alle anderen Verbrechen begangen haben, begehen konnten.
    Daran müssten sich doch zumindest die älteren SPDler erinnern können.
    ´Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer` Goya

  30. Heiko Maas ist Jurist? Und sogar Volljurist? Wer kommt denn auf so etwas? Das kann doch nur grottenschlechte Fakenews sein. Wenn schon Volldings oder so, dann sicherlich kongenialer Vollpfosten oder voll daneben.

    Zitat:
    Gerade hat ein Gericht entschieden, dass ein Kabarettist die Spitzenkandidatin der AfD in einem ganz bestimmten satirischen Kontext eine „Nazi-Schlampe“ nennen durfte. Wie hätte wohl Facebook entschieden?

    Genau so, denn Schmähungen gegen rechts sind immer gut und daher um Gottes willen nicht zu löschen.

    Im Übrigen ist das Ganze ein erbärmliches Ablenkungsmanöver und eine nicht minder elendige juristische Farce, wenn abschließend ein Amtsgericht ohne mündliche Verhandlung über den ganzen Hatespeech-Simsalabim entscheiden können soll.

    Wenn etwas umgehend in den Orkus verbannt werden sollte, dann wäre es diese seit Langem von allen guten Geistern, so denn jemals vorhanden, verlassene Regierung, die in einmütiger Verblendung und Selbstherrlichkeit diesen rechtsstaatlich hanebüchenen Gesetzentwurf auf die parlamentarische Reise geschickt hat.

  31. Bereits vor 15 Monaten schrieb ich bei WO über H. Maas (& ich finde es bezeichnend für unsere Zeit und beschämend für unsere politische „Elite“, daß ich – leider!- zum wiederholten Male frühere Texte einfach so recyceln kann, ohne daß sie substantiell etwas von ihrer prinzipiellen Aussage verloren hätten:

    „Für was soll man einen Justizminister der Bundesrepublik Deutschland
    halten (welcher als Jurist eigentlich um die präzise und detailgetreue
    Darstellung von Tatsachen wissen müßte), der aber Aussagen des
    politischen Gegners – ganz offenbar vorsätzlich – bis zur Verfälschung
    „komprimiert“: Für einen verzweifelten Wahlkämpfer? Für einen Demagogen?
    Für die Inkarnation des juristisch=intellektuellen Elends?“

    Ich ergänze heute: Im Namen der linken – also einzigen – Wahrheit kann man als Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz im Kabinett Merkel III einfach mal alle Fünfe gerade sein lassen, die eigene Ausbildung ignorieren und Gewaltenteilung und das Grundrecht auf Meinungsfreiheit über Bord werfen, oder doch nicht, H. Maas?

  32. Entscheidend ist: Was könnte man konkret tun?

    Die Zeit des verbalen Protestes läuft ab bzw. verkommt zum Lamentieren… Natürlich können wir uns hier noch lange ereifern, aber das wird nicht verhindern, dass dieses Gesetz in Kürze Rechtskraft haben dürfte. Also muss „man“ überlegen, was man nach der Verabschiedung konkret gegen diese Form der substantiellen Minderung oder sogar faktischen Abschaffung der Meinungsäusserungsfreiheit tun kann. Ich erlaube mir hier, eine diesbezügliche Bemerkung zu wiederholen, die ich in einer anderen TE-Diskussion bereits gemacht hatte:
    ————————————
    „Fühligkeit und Zorn sind in diesen Fall zwar berechtigt, aber juristisch vermutlich nicht zu gebrauchen“

    Da haben Sie absolut Recht. Und ausserdem: weil „die“ schon wissen, was sie tun, werden wir das Gesetz in Kürze wohl erstmal haben.

    Wenn „wir“ (wer immer das ist, aber ich gehöre dazu) etwas dagegen tun wollen, dann müssen wir in irgendeiner Form versuchen, eine Sammelbewegung zu etablieren (z.B. einen e.V.), deren Zweck darin besteht, alles juristisch sinnvoll mögliche zu tun, um das Gesetz wieder ausser Kraft zu setzen. Durch geeignete BVfG-Klagen, im Zweifel auch flankierend durch eine (oder mehrere) EuGH-Klagen.

    Dafür wird man erstklassige Juristen brauchen, die sich auch innerlich zum skizzierten Engagement aufgerufen fühlen. Deren Rolle ist die entscheidende, aber die gibt es sicher auch. Vielleicht/hoffentlich nicht zu allerletzt auch deshalb, weil es da in relevantem Masse Ruhm & Ehre zu verdienen gibt… Fair genug… 😉

    Zusätzlich wird man aber Geld brauchen. Weder für die Juristerei noch für die Organisation könnte ich selbst einen effektiven Beitrag leisten. Aber Geld in relevantem Ausmass wäre ich grundsätzlich zu spenden bereit, und ich bin zuversichtlich, dass ein guter Organisator noch ziemlich viele andere Leute finden würde, die relevante bis hochrelevante Spenden beitragen würden.

    Ob dieses Forum hier das richtige Medium für die Diskussion und Erarbeitung zielführender Massnahmen ist, das kann ich nicht sagen. Aber zumindest wollte ich den Finger schon mal heben, und vielleicht juckt es ja den einen oder anderen, der konkrete Ideen hat.

    Für Ruhm & Ehre macht „man“ doch manchmal allen möglichen Unfug, warum nicht hier mal etwas für eine rundum gute Sache? 😉

    Ceterum censeo AfD esse eligendam…

  33. Wäre es nicht mit Strafe und Vernichtung der bürgerlichen Existenz bedroht, würde ich behaupten wollen, dass Herr Maas sich hier gar als Totengräber des Rechtsstaats und der Demokratie betätigte. So etwas aber behaupte ich nun nicht.

  34. Das kommt eben davon, wenn linke Politiker sich nicht ausreichend mit der Geschichte staatlicher und juristischer Willkür im NS- und SED-Staat auseinandergesetzt haben.

    • Oh, ich glaube, die machen das, WEIL sie sich damit auseinandergesetzt haben.

  35. Wenn selbst das BVerfG dem kleinen Anzug diesen Angriff auf unsere Demokratie und unsere Menschenrechte am Ende wirklich durchgehen lässt, ist zukünftig jede Kritik von deutscher Seite gegen die Türkei oder auch China nur noch ein schlechter, zutiefst geheuchelter Witz.
    Der maaslose im Justizministerium ist wirklich keinen Deut besser als Typen wie Erdogan. Dafür aber hinterhältiger.

  36. Trotz hochintelligenter und äußerst charismatischer Spitzenpolitiker wie Martin Schulz, Ralf Stegner oder Heiko Maas geben immer weniger Menschen der SPD™ ihre Stimme. Weil minderbemittelte Bevölkerungsschichten offenbar nicht mehr bereit sind, die raffinierte Politik der Sozialdemokraten zu würdigen, will Justizminister Heiko Maas jetzt mithilfe des sogenannten „Durchsetzungsgesetzes“ den Informationsfluss im Internet verbieten und so die Deutungshoheit der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zurückgewinnen.

    Das Gesetzesvorhaben sieht vor, den Gebrauch der sozialen Netzwerke im Internet weitgehend einzuschränken und sämtliche Menschen in diesem Land mit sogenannten „Bevölkerungsempfängern“ auszustatten. Mithilfe dieser besonders fortschrittlichen Empfangsgeräte soll der zunehmenden Verbreitung von Fake News entgegengewirkt und eine sachliche Berichterstattung über die herausragende Arbeit der Bundesregierung gewährleistet werden.

    In täglichen Informationssendungen wollen Heiko Maas und Ralf Stegner abwechselnd über die jüngsten Erfolgen im Kampf gegen Reichsbürger berichten und lustige Schwänke aus ihrem abenteuerlichen Leben erzählen. Auch der berühmte Martin-Schulz-Chor der Jungsozialisten soll mit seinen beliebten Martin!-Martin!-Chorälen musikalische Akzente setzen und zur kurzweiligen Zerstreuung der Wählerschaft beitragen.

    • Geil! Will auch einen „Bevolksempfänger“ – Aber nur, wenn es den auch in rot gibt

      • Ich glaube, die Genossen würden sich freuen. Haben das schon vor Jahren unauffindbar verlegt.

  37. Dies ist einer von zahllosen Artikeln, die den Wahnsinn des Gesetzesentwurfs aufzeigen. Nur, was nützt all das? Ich fürchte nichts, gar nichts. Protest muss sich in anderer Art und Weise formieren. Mit sachlichen Argumenten läuft man gegen eine Betonwand!

  38. Vollpfosten und Volljurist müssen sich nicht gegenseitig ausschließen.
    Irgendwie versuchen die Genossen per Gesetz noch schnell im Wahlkampf Unlebsames zu unterdrücken um damit den Rest loyaler Stammwähler zu halten. Koste es, was es wolle. Und wenn man dabei die Grundrechte aushebelt. Egal!
    Dabei habe ich vor Kurzem bei einem lokalen Umweltschutzverein einen diesbezüglichen Artikel über Orwells 1984 und das Maas(lose) Wahreheitsministerium gelesen. Die Erkenntnisse über Heikos Zensurpläne sind also bereits in der Mitte der Bevölkerung angekommen. Zu spät, Heiko. Du bist aufgeflogen.
    „Nur die Lüge benötigt eine Stütze durch die Staatsgewalt – die Wahrheit steht von allein aufrecht“ Thomas Jefferson

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