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Schwänzen nicht gleich Schwänzen

Gericht bestätigt Bußgeld nach verweigertem Moscheebesuch

von Gastautor

15.04.2019

| Lesedauer: 5 Minuten
Ein 13-jähriges Kind soll einem Moschee-Besuch fernbleiben. Die Eltern, selbst keiner Religion zugehörig, wollen das so. Doch die bundesdeutsche Justiz verhängt Geldbußen.

Im Rendsburger Schulschwänzer-Fall geht es um ein damals 13 Jahre altes Kind, das mit seiner Erdkundeklasse einen Ausflug in die Rendsburger Moschee machen sollte. Das Kind und seine Eltern sind Atheisten. Sie entschieden sich deshalb gemeinsam dafür, dass das Kind – wie die Eltern – niemals einen Sakralbau betritt, gleichgültig ob christliche Kirche, islamische Moschee oder hinduistischer Tempel. Also blieb das Kind zu Hause.

Die damalige Schulleiterin des Gymnasiums Kronberg in Rendsburg zeigte die Eltern wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz an. Der Landrat verhängte gegen beide Elternteile Bußgelder in Höhe von jeweils 150 Euro, wogegen die Eltern Einspruch einlegten. Das Amtsgericht Meldorf verurteilte die Eltern zu jeweils 25 Euro Bußgeld, das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG Schleswig) hat die Anträge auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die Verurteilung zurückgewiesen.

Der Fall wirft die grundsätzliche Frage auf, ob der freiheitliche, säkulare Staat – hier über sein Schulwesen – Menschen zwingen kann, einen Sakralbau, zumal eine islamische Moschee der extremistischen Milli-Görus-Bewegung, zu betreten, auch wenn diese Menschen der jeweiligen Religion nicht angehören und sie ablehnen. Die folgende Zusammenfassung kommt vom Verteidiger des Vaters, also quasi aus erster Hand.

Der Rendsburger Schulschwänzer-Fall und die darauf bezogenen Berichte sind sehr ausführlich dokumentiert. Man darf annehmen, dass seriösen Journalisten keine sachlichen Fehler unterlaufen wären, wenn sie die Tatsachen aus dieser kostenlosen Publikation im Internet zitiert hätten. Daran scheinen viele Angehörigen der schreibenden Zunft kein Interesse gehabt zu haben, denn selbst wenn sie ausdrücklich auf die Verteidigerschrift hingewiesen wurden oder sich zu Interviews in der Kanzlei des Verteidigers einfanden, wurden manche Tatsachen und Äußerungen entweder falsch oder in einem falschen Zusammenhang dargestellt. Über die Gründe für dieses Phänomen kann man nur spekulieren. Jedenfalls war das Medieninteresse anfangs riesig, und zwar weltweit: Zeitungen und Magazine in Dänemark, Frankreich, Georgien, Griechenland, Indien, Indonesien, Iran, Island, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Pakistan, Polen, Rußland, Schweden, Slowakei, Somalia, Tschechien, Türkei, Ungarn, USA und im Vereinigten Königreich haben im Oktober 2016 über den Fall berichtet.

Erstaunlich war aber auch die mediale Zurückhaltung aller deutschen Politiker, der Kirchen und der Christen in Deutschland. Ein Leserbriefschreiber brachte es auf den Punkt: „Konfessionslose Eltern haben den Mut gehabt, ihr Kind vom Einfluss des Islam fernzuhalten. Was haben christliche Eltern in derselben Situation für ihre Kinder in der betreffenden Schulklasse getan?“ Haben orientalische Sitten und Gebräuche Deutschland schon vollständig erobert?

Bundespräsident a.D. Christian Wulff: „Aber der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland.“

Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Es ist offenkundig, dass der Islam inzwischen unzweifelhaft zu Deutschland gehört.“

Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Deutschland ist durch das Christentum geprägt. Dazu gehören der freie Sonntag, kirchliche Feiertage und Rituale wie Ostern, Pfingsten und Weihnachten.“

Verletzung des rechtlichen Gehörs – Anhörungsrüge anhängig

Als das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) durch Beschluß vom 4. April 2019 die Nichtzulassungsbeschwerden der Verteidiger zurückwies, war das mediale Echo nur noch gering. Dabei könnte der Fall erst jetzt richtig Fahrt aufnehmen: Die Eltern könnten ihr gutes Recht mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe verteidigen, und wenn diese erfolglos bleiben sollte, könnte ihr Weg weiterführen zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Es besteht sogar die Hoffnung, dass das OLG seinen Beschluß selbst wieder aufhebt, denn eine lange Stellungnahme der Staatsanwaltschaft wurde rechtswidrigerweise nicht an die Verteidiger weitergeleitet. Sie wurde dem Verfasser, dem Verteidiger des Vaters, erst auf telefonische Nachfrage vom OLG per Telefax nachgereicht. Da war der Beschluß vom 4. April 2019 aber schon in der Welt, so dass sich die Verteidigung nicht mehr zu den Tatsachen- und Rechtsausführungen der Staatsanwaltschaft äußern konnte. Der Verteidiger der Mutter hat die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht erhalten. Beide Verteidiger haben deshalb die Verletzung rechtlichen Gehörs (Artikel 103 Abs. 1 GG) gerügt, und beantragt, den Beschluß vom 4. April 2019 aufzuheben, und das Verfahren in die Lage zurück zu versetzen, die vor dem Beschluß bestanden hat (§§ 46 Abs. 1 und 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. §§ 33a, 356a StPO).

Eindruck von Willkür

Schon vorher hatte die Richterin am Amtsgericht einen kaum vorstellbaren Fehler gemacht. Mit Beschluß vom 18. Dezember 2018 hatte sie entschieden, dass die Rechtsbeschwerde gegen ihr Urteil nicht fristwahrend bei Gericht eingegangen sei. Das Gericht hatte das Urteil sowohl an die Eltern persönlich, als auch an die Verteidigung zugestellt. Die Eltern erhielten es ein paar Tage vor dem Verteidiger. Die Richterin schloss, dass schon die erste Zustellung (an die Betroffenen) die Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt hätte, während das Gesetz das Gegenteil besagt: „Wird die für einen Beteiligten bestimmte Zustellung an mehrere Empfangsberechtigte bewirkt, so richtet sich die Berechnung einer Frist nach der zuletzt bewirkten Zustellung.“ (§ 37 Abs. 2 StPO) Sollte hier das Verfahrensrecht willkürlich zum Nachteil der Betroffenen angewandt und darauf spekuliert werden, dass Rechtsanwälte diese „Tricks“ nicht bemerken?

Greifbar ermessensfehlerhaft und unverhältnismäßig handelte auch die Sachbearbeiterin im Landratsamt, Frau Ridder, als sie das Verfahren gegen die Eltern nicht einstellte, sondern gegen jeden Elternteil ein Bußgeld in Höhe von 150,00 Euro nebst Gebühren verhängte. Dieses Bußgeld war immerhin sechsmal so hoch wie die Verurteilung durch das Amtsgericht. Völlig unverhältnismäßig war es schon, dass die damalige Schulleiterin des Gymnasiums in Rendsburg, Renate Fritzsche, die Eltern beim Landrat anzeigte. Der kleine Schulschwänzer war bis dahin nämlich noch nie negativ aufgefallen, er hatte bis dahin keinen einzigen Tag gefehlt, und er hatte, wie sich das für einen Musterschüler gehört, stets gute und sehr gute Noten für seine schulischen Leistungen erhalten.

Frau Fritzsche war für die Frage, ob das Kind vom Moscheebesuch befreit wird, gar nicht zuständig. Nach §§ 5 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 9 der Lehrerdienstordnung Schleswig-Holstein sind für Urlaub „bis zu sechs aufeinanderfolgenden Tagen im Monat“ die Klassenlehrer zuständig. Erst wenn die Beurlaubung oder Befreiung über diesen Zeitraum hinausgehen soll, entscheidet die Schulleitung. Die abschlägige Bescheidung seitens der Schulleiterin war also reine Willkür außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches.

Da der Moscheebesuch bereits am Morgen des nächsten Tages stattfand, bestand keine Möglichkeit mehr, die Entscheidung der Schulleiterin vor dem Verwaltungsgericht anzufechten. Deshalb beschlossen die Eltern, dass das Kind am 14. Juni 2016 die Schule gar nicht besucht, denn es stand nach alledem zu befürchten, dass auf den 13-jährigen Jungen erheblicher Druck durch die Schulleiterin, die Erdkundelehrerin oder Mitschüler ausgeübt wird. Der Junge wäre einem stundenlangen Dauerstress ausgesetzt gewesen. Seine Gedanken hätten nur um die Frage gekreist, wie er sich später absentieren könnte, ohne Schwierigkeiten zu bekommen.

Grundrechte und Islam nicht entscheidungserheblich?

Demgegenüber urteilte das Amtsgerichts Meldorf am 4. Juli 2018 wie folgt: „Der Tatbestand der Verhinderung der Unterrichtsteilnahme ist bereits deshalb erfüllt, weil die Betroffenen nicht nur die Teilnahme ihres Sohnes am Moscheebesuch, sondern auch an den davor liegenden Schulstunden verhinderten.“ Dieser Auffassung schloss sich auch das OLG Schleswig an. Sämtliche Argumente gegen den streitigen Moscheebesuch wurden damit für irrelevant und obsolet erklärt.

Aber damit haben die Gerichte den Sachverhalt auf den Kopf gestellt. Sie zäumten das Pferd vom Schwanz her auf. Den Fehltag künstlich in sechs einzelne Unterrichtsstunden aufzuspalten, war ein weiterer Akt der Willkür. Nicht das Fehlen in den Stunden eins bis vier führte zum Schwänzen des anschließenden Moschee-Besuchs, sondern der Freiheitswille, die Moschee nicht zu betreten, löste das Fernbleiben insgesamt aus. Mit anderen Worten: Das Kind hätte niemals in den ersten vier Stunden gefehlt, wenn es antragsgemäß vom Moschee-Besuch befreit worden wäre!

Auf Grundlage der Rechtsauffassung von Amts- und Oberlandesgericht müsste sogar der Beginn der Erdkundestunde im Klassenzimmer und der gemeinsame Abmarsch der Klasse zur Moschee als teilnahmepflichtig angesehen werden. Das Kind hätte dann erst vor der Tür der Moschee erklären müssen, dass er dieses Gebäude nicht betreten will und dort auf die Rückkehr der Klasse wartet. Ein solches Verhalten könnte man aber allenfalls von älteren Jugendlichen in der Oberstufe erwarten, nicht jedoch von einem 13-jährigen Kind.

Die die Öffentlichkeit interessierenden und in der Rechtsbeschwerde erörterten Fragen, die der Rendsburger Schulschwänzer-Fall aufwirft – vom Konflikt zwischen staatlichem Bildungsauftrag mit Religionsfreiheit und elterlichen Erziehungsrecht bis hin zu Fragen der Verfassungskonformität des Islam – sind also durchaus entscheidungserheblich. Die Justiz darf ihnen nicht ausweichen. Erst recht nicht vor dem Hintergrund der „Friday-For-Future“-Demonstrationen während der Schulzeit zur Rettung der Welt vor dem Klimawandel, zu denen eine schwedische Schulschwänzerin gegenwärtig zehntausende Schüler in Deutschland anstiftet. Diese Schulschwänzer fragt niemand nach dem Beginn der Demonstrationen (12.00 Uhr!) bzw., ob es nicht möglich wäre, die ersten Unterrichtsstunden zu besuchen, bevor man sich der Rettung des Planeten widmet.

Der Autor dieses Textes, Rechtsanwalt Alexander Heumann aus Düsseldorf, ist bekennender Christ.

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85 Kommentare

  1. ……wenn willkür an stelle des rects tritt…….dann ist hopfen und malz verloren!

  2. Das Bussgeld ist zu akzeptieren, wenn es in gleicher Höhe für jede versäumte koedukative Sportstunde der muslimischen Töchter verhängt wird.

  3. [Ironie an] Wir schauen uns heute in Biologie einen Schlachthof an. Die Veganer kommen auch mit. [Ironie aus] Ist alles eine Frage des Blickwinkels und hier scheinen irgendwie auch persönliche Befindlichkeiten aufeinander gestoßen zu sein. Wir sind vor vielen Jahren auch schon Spießruten gelaufen, weil wir unseren Sohn in der ersten Klasse im Unterricht nicht von einem Pfarrer durch die Dorfkirche führen lassen wollten. Es gab zwar keine Disziplinarmaßnahmen, aber ganz viel Kritik aus der Lehrerschaft. Da hat sich wohl nicht viel geändert, nur die Kirche ist eine andere? Diese besucht mein Sohn inzwischen trotzdem gern, aber ohne religiöse Führung.

  4. Moscheeschwänzer goes #FridayForFuture
    Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) will im Interview mit der Zeitung „Die Welt“ die Sachverhalte unterschiedlich bewerten:
    „Im Moscheefall haben die Eltern ihr Kind aktiv nicht in den Unterricht geschickt und dafür ein Bußgeld kassiert. Die Klimaaktivisten haben sich selbst für die Demo entschieden.“ (idea/17.04.2019).
    Angesichts dieser hanebüchenen Rechtsauffassung zum Schulrecht wäre noch sichersten vor Sanktionen, wer einfach faul im Bett liegen bleibt!
    „Herrschaft des Unrechts“ ist ein rechts- und logikfeindliches Virus, das in den (Quer-)Köpfen selbsternannter Eliten ein ideales Klima vorzufinden scheint (George Orwell´s ´Großer Bruder´: „2 + 2 = 5“).

  5. Die Justiz in Deutschland war schon immer farbig. Vor 80 Jahren braun, vor 40 Jahren im Westen schwarz, im Osten rot und heute durchgehend grün.

  6. @armin wacker
    Wenn sie keine Ahnung vom Grundgesetz hätten, wäre es schon schlimm.
    Ich denke, es ist noch schlimmer: Sie kennen die Vorschriften, wenden sie aber je
    nach Gesinnung des Betroffenen nicht an.

  7. Da war ja sogar die DDR aufrichtiger. Meine Kinder waren keine Jungen Pioniere. Wenn während des Schulunterrichtes die Klasse den Pionierpalast besuchte oder ähnliche Pionierveranstaltungen, mussten sie meistens als Einzelkind, stets in einer anderen Klasse die Schulzeit absitzen. Sie haben das mit Trotz überstanden und sind heute froh, das es so war.

  8. Ich hätte dem Kind eine grosse Tüte Gehacktes Brötchen und Ahle Wurscht zum verteilen in der Moschee mitgegeben. Nach 2 Minuten kann das Kind vor der Moschee abgeholt werden, inklusive Hausverbot.
    Wer sich nicht für Religion interessiert, der kann ja sowas nicht wissen. War ja nur nett gemeint, ein paar landestypische Köstlichkeiten zu verteilen.
    Mich hat sowas zu meiner Schulzeit schon nicht interressiert, ich hab mich dann auf dem Weg zur Schule einfach in der Stadt verlaufen, bin bei Opa Frühstücken gegangen und hab mir eine Entschuldigung schreiben lassen. Gut wars. Warum sollen Kinder gezwungen werden, sich das anzusehen ? Staat und Kirche sind getrennt, daher kann es keine Pflicht sein, an sowas teilnehmen zu müssen.

  9. Die 5 Weltreligionen vom Prinzip her zu kennen kann auch ein schulisches Ziel sein. Es geht dabei um Wissen und nicht um Bekehrung. In der Schule muss man sich häufiger „zwangsweise“ mit Dingen befassen, die einen nicht interessieren.

  10. Ich bewundere die Eltern für ihre Standfestigkeit! Ich würde keinesfalls eine Strafe, egal wie hoch, bezahlen! Da würde ich mich lieber in den Knast setzen! Es wird immer doller, jetzt ist man schon verpflichtet seine Kinder, für eine Stunde Indoktrination, in dubiose Moscheen zu schicken! Und Freitag für Freitag feiern die Fjudscher-Gören ihr verlängertes Wochenende und Politik und Journaille schluchzen vor Rührung! Man fasst es nicht!

  11. Typischer Fall einer politisch und ideologisch diktierten Rechtsprechung, wie in Diktaturen üblich. Wäre im Einzelfall der Unfähigkeit provinzieller Amtsinhaber zuzuschreiben, ist aber nur einer von lauter Einzelfällen.

    • Für diese ganzen „Einzelfälle“ gibt es nur eine Diagnose: „Unterwerfung“

      **

    • Es gibt keine Einzelfälle !!!!

      Mehr als 1 Fall ist (wie der Name ja schon sagt) kein EINZELfall mehr

      Es kann also nur EINEN Einzelfall geben. Ab 2 Fällen sind es Mehrfachfälle

  12. Sakralbauten, egal ob Kirchen, Synagogen, Moscheen oder Pagoden können wunderschön und beeindruckend sein. Man kann sich höchstens darüber aufregen, dass man Gläubigen den letzten Taler aus der Tasche gezogen hat, um diese Bauten zu finanzieren. Als jemand, der nicht an eine Religion gebunden ist, habe ich meinen Sohn von Kind an überall mitgenommen. Manche dieser Bauten sind Weltkulturerbe und es schadet niemanden, sie gesehen zu haben.
    Meines Erachtens zeigt genau diese Vielfalt, dass keine Religion die einzig wahre Religion ist.
    Wer seinem Kind verbietet, einen Sakralbau zu betreten, ist nicht besser als jemand, der meint, dass seine Religion die einzig richtige ist.

    • Wolfgang , das kann ja zum Glück noch jeder halten, wie er möchte. Die Eltern dieses Kindes sehen das evtl. etwas anders als Sie und haben damit nicht weniger recht. Darüber zu urteilen, ob diese Menschen nun besser oder schlechter sind, als jemand, der meint, dass seine Religion die einzig richtige ist, halte ich genauso für überflüssig. Ich würde Ihnen empfehlen, sich in diesen Fragen in Toleranz zu üben: Jeder so, wie er mag.

      • Ich kenne „bekennende Atheisten“, die andere zum Atheismus bekehren wollen. Die sind nicht besser als die Missionare anderer Religionen. Wo bleibt die Toleranz, wenn Eltern ihrem Kind den schulischen Besuch einer Moschee verbieten. Ob die Schulleiterin und das Gericht richtig reagiert haben, steht auf einem anderen Blatt.

  13. Religion ist Privatsache !
    Es ist eine Dreistigkeit und mehr als übergriffig wenn Lehrer Schüler dazu zwingen wollen ein Gotteshaus, welcher Religion auch immer zu besuchen. Wobei es sich im konkreten Fall ja nicht Mal um eine Religion handelt.
    Das Christentum ist die einzig universelle Religion. Wenn andere Glaubensgemeinschaften, den gleichen Anspruch haben,ist mir das völlig egal, so lange sie nicht versuchen, ihren Glauben anderen aufzuzwingen.
    Nach Friedrich dem Großen soll jeder nach seinem Gusto seelig werden.

  14. Eltern hätten die Pflicht, Strafanzeige gegen sämtliche Schulleiter zu stellen, die das Schulschwänzen durch Klimahysteriker aufgehetzter Kinder rechtswidrigerweise tolerieren, bzw. wahrscheinlich sogar begünstigen.

    • Noch eine Replik zum Rendsburger Justizskandal: Sollte es zu einem Regierungswechsel kommen, der ja leider in naher Zukunft nicht in Aussicht ist, aber wie gesagt, rein hypothetisch, dann wird das Deutschland sich einem Reinigungsprozess dahingehend stellen müssen, dass solche Fälle wie in Rendsburg und viele andere Justizskandale im Kontext „milde Urteile bei schwererMigrantenkriminalität“, oder nicht zureichende Verfolgung von migrantischen Kriminellen, oder Äußerungen wie die von Merkel oder anderen heute im Amt Verantwortliche, für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Denn eines ist doch klar, dass man mit solchen Beamten, selbstredend eingeschlossen die Richter, Staatsanwälte, Richterinnen, Lehrer/Lehrerinnen und Mitläufer im niederen Dienst keinen Rechtsstaat wiederherstellen kann. Der Schaden am Rechtsstaat, und der Missbrauch von Steuergeldern für die ungehinderte Migration, den diese Leute zuhauf anrichten, wird sowieso nur langsam. aber hoffentlich stetig wieder gut zu machen sein.
      Was nicht passieren darf, dass man mit den gleichen Leuten per General-Absolution und missverstandener Toleranz Deutschland neu aufgebaut werden kann. Das wäre fatal. wie man am Ergebnis der Übernahme des Ostens Deutschlands gemerkt hat. Und auch, wenn man an die missratene Entnazifizierung Deutschlands denkt. Beides darf sich keinesfalls wiederholen!

    • einige dieser Eltern marschieren völlig überzeugt mit, und wer das nicht tut, ist verdächtig.

  15. In unserer Familie haben wir dieses Problem wie zu Zonenzeiten gelöst. Offenheit den Kindern gegenüber und repressalienfreies Handeln nach Außen. Kind unpässlich – soll ja nicht in die Moschee kotzen = vollstes Verständnis. Erledigt. Um meinen Kindern nicht den Koran vorzuenthalten haben wir gemeinsam vom Schlachten, Vernichten und Auslöschen der Ungläubigen gelesen. Anders geht es momentan nicht.

  16. Brauchen die Eltern Unterstützung? Ich wäre dazu gern bereit.

    • Der Fall wird bis zum Karlsruher Verfassungsgericht gebracht werden – und notfalls bis zum Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg (EGMR). Es wird daher zu Spenden für die betroffenen Eltern aufgerufen.

      RA Alexander Heumann (Anderkonto)
      Deutsche Bank Düsseldorf
      IBAN: DE40 3007 0024 0488 3146 00
      (Verwendungszweck: „Rendsburger Moscheeschwänzer-Fall“)

      Wer nichts erübrigen kann, mag den Spendenaufruf verteilen.

      Dafür bedanke ich mich im Namen der Mandantschaft schon jetzt im Voraus!

      Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Alexander Heumann, Düsseldorf

      • Ich würde mich auch gerne an der Spende beteiligen. Liebe Redaktion, ist der Kontoinhaber und Spendenempfänger in irgendeiner Form identitätsgeprüft? Sorry, aber es gibt Menschen, die machen auch hier vor Betrug nicht halt und ich möchte auf alle Fälle, daß die Spende bei den „Richtigen“ ankommt

      • Wir hätten das Konto nicht freischalten sollen. Tun wir nun auch nicht mehr.

      • Nein, aber wir bringen keine Spendenaufrufe, eine deshalb extra begründete Ausnahme die Sprach-Petition.

  17. „Warum waren die Eltern eigentlich so ehrlich?“ Diese Frage ist so typisch für unsere Gesellschaft. Ja, warum haben die Eltern es nicht so gemacht, wie die Mehrheit der Gutdeutschen, die ihre Kinder an Privatschulen schicken, in „bessere“ Wohnviertel ziehen, öffentliche Verkehrsmittel und Brennpunkte meiden, kurz gesagt, die sich vor den Problemen wegducken.
    WEIL SIE EIN ZEICHEN SETZEN WOLLTEN !!!
    Ich ziehe meinen Hut vor diesen, so ehrlichen Eltern, die sich so wunderbar abheben von dieser Schulleiterin, diesen Richtern und den millionenfachen anderen feigen Opportunisten.

  18. Wer jetzt noch daran zweifelt, dass unsere Richter an diesem großen Migrations-Spielchen teilnehmen, dem ist nicht mehr zu helfen. Insbesondere der Hinweis auf das Schuleschwänzen bei den Freitagsvergnüglichkeiten der Kids ist ein gewichtiges Beispiel, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Viele Kinder nehmen nämlich gar nicht an den Demos teil, sondern freuen sich über die Vier-Tage-Schulwoche, in der der Freitag ein „Ausschlaftag“ geworden ist. Komischerweise interessiert das Lehrer und Politik sowie Presse überhaupt nicht. Da wären die Richter viel eher gefragt und hätten tausendfach Bußgelder zu verhängen.
    Wenn dann aber Lehrer das regelmäßige Schuleschwänzen tolerieren und begünstigen und kurzerhand die Demos zu Schulveranstaltungen erklären, um gemeinsam mit den betroffenen Eltern einer Strafverfolgung zu entgehen, ist das nur ein weiterer Beweis, dass die Maxime unserer Lehranstalten lautet:
    **

  19. Bin gerne bereit Prozesskosten mitzufinanzieren, Eltern sollten ruhig Aufruf starten !

    • Der Fall wird bis zum Karlsruher Verfassungsgericht gebracht werden – und notfalls bis zum Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg (EGMR). Es wird daher zu Spenden für die betroffenen Eltern aufgerufen.

      RA Alexander Heumann (Anderkonto)
      Deutsche Bank Düsseldorf
      IBAN: DE40 3007 0024 0488 3146 00
      (Verwendungszweck: „Rendsburger Moscheeschwänzer-Fall“)

      Wer nichts erübrigen kann, mag den Spendenaufruf verteilen.

      Dafür bedanke ich mich im Namen der Mandantschaft schon jetzt im Voraus!

      Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Alexander Heumann, Düsseldorf

  20. Eigentlich doch völlig klar! Ein nicht konfessionell gebundenes Kind verweigert einen Moschee-Besuch. Ein ungeheuerer Vorgang! Ich Stelle mir gerade den medialen-politischen Applaus vor, wenn dieses Kind den Besuch einer christlichen Kirche verweigert hätte! Was geschieht hier in Deutschland?

    • Nichts Gutes geschieht hier. Das können Sie schon an der „Stellungnahme“ der Antifa ablesen, in der sie fordert, anstelle der teilweise abgebrannten Kathedrale Notre Dame eine Großmoschee zu errichten. Perfide Provokationen sind jetzt „guter“ Ton.

  21. Also kann man zukünftig den religionsfreien (also vernünftigen) Eltern empfehlen, dem kleinen ein Mettbrötchen mit zu geben.
    Genüßlich in der Moschee essen.
    Und da wir alle so tolerant und lieb sind, wird das ein Fest.

  22. Nur nebenbei, mich begeistert an dem Satz der „Physikerin“ die Diktion: „Es ist offenkundig, dass der Islam inzwischen unzweifelhaft zu Deutschland gehört.“ Offenkundig unzweifelhaft. TINA. Der Satz begeistert mich bombensicher unzweifelhaft absolut gewiss unleugbar hundertprozentig offenkundig zweifelsohne ganz und gar wie das Amen in der Kirche, mit Blockflöte zu Weihnachten. So jemand „führt“ dieses Land und wurde gewählt.

  23. Beim neuen Organverwertungsgesetz wird es sicherlich auch Sonderrechte für Muslime geben, wetten?

    • Nicht zu vergessen die Sonderrechte der Muslime beim Schächten. Da wird u.a., um deutsche Gesetze zu umgehen, deutsches Schlachtvieh ins nahe Ausland transportiert, dort dann die Tiere an den Hinterläufen aufgehängt, die Kehle durchschnitten, betäubungslos wohlgemerkt, ausbluten und das Tier elendig verrecken lassen, um im Anschluss das „geschächtete“ Fleisch zurück nach Deutschland zu bringen und des Muslimen religiöses Herz zu befriedigen.

      • Genau diese Prozedur geschieht bei der Organentnahme.

  24. Ein ausgezeichneter Artikel und der beste Text, den es bislang zu dieser Sache – die ich für einen Skandal halte – zu lesen war.

    Fraglich ohnehin, was Moscheebesuche im Schulunterricht zu suchen haben, insbesondere im Fach Erdkunde.
    Ach ja, eine Islamisierung findet ja nicht statt…

  25. In Paris BRENNT „NOTRE DAME“ !

    Die 20.00 Uhr Tagesschau berichtet über „Dieselskandal“ und Winterkorn, Wahlrecht für „betreute“ Menschen.
    Und dann – in einer Kurzmeldung – über den Brand dieses Symbols des christlich abendländischen Europas.

    Was für ein Fanal für den Untergang einer ehemaligen Nachrichten-„Ikone“

    Was für ein Fanal für die europäische Zivilisation …!

  26. Interessehalber: wurden eventuell sich in der Klasse befindliche mohammedanische Mitschüler (m/w/d) auch in die katholische und evangelische Kirche geführt? Gar in eine Synagoge? Und wie viele „Schuleschwänzer“ gab es in diesem Falle?
    Zudem nehme ich nicht an, dass im Unterricht gelehrt wurde, dass der Islam Gläubige und Ungläubige trennt und die Ersteren über die Letzteren stellt und zudem einen Schwertvers beinhaltet, der niemals seine Gültigkeit verlieren kann? Weiter denke ich, dass es nicht Thema war, dass Frauen ungleich Männern behandelt werden? Oder dass der Erdkundelehrer in der Moschee darüber aufklären wollte, dass Allahs Gesetze über allen von Menschen Gemachten stehen? http://www.atheisten-info.at/downloads/Bill_Warner-Scharia_fuer_Nicht-Muslime.pdf
    Was zudem, bitte schön, hatte das alles überhaupt mit dem Unterrichtsfach „Erdkunde“ zu tun?

    • „Was zudem, bitte schön, hatte das alles überhaupt mit dem Unterrichtsfach „Erdkunde“ zu tun?“
      Gute Frage… vielleicht weil Allah die Welt gehört und somit die “Kunde der Erde“ erklärt- dem darf auch sich Klein Fritzchen nicht entziehen?
      Das zweierlei Maß hebt sich in allen Bereichen immer weiter hervor. Ebenso wie der vorauseilende Gehorsam immer weiter um sich greift….
      Der von Ihnen angeführte Link zeigt alle grausamen Schrecken dieser Ideologie…
      Man könnte den Eindruck gewinnen, eine Art Selbstbestrafungssehnsucht in der gesamten westlichen Hemisphäre breitet sich einer Epidemie gleich aus.

  27. Viel verlangt. Mit 13 gegen die ganze Klasse, Lehrer, Imame und was da sicher alles sonst noch zugegen war. Was wollte der Lehrer eigentlich den Kindern in der Moschee vor Ort beibringen?

  28. Wie kann ein in Deutschland lebender Deutscher denn erwarten gerecht behandelt zu werden, weil er gegen den Islam ist. Na, das geht doch nicht. Eigentlich hätte er und seine Familie 20 Peitschenhiebe und Sozialstunden in einer Moschee bekommen müssen. Wenn dann jetzt richtig. (Sarkasmus aus)

  29. Das Vorgehen der Behörden ist verfassungswidrig:
    Dem Schutz von Menschenwürde und Religionsfreiheit dient Artikel 136 der Weimarer Verfassung, der nach Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes ist. Besonders wichtig ist Absatz 4: „Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen (…) gezwungen werden.“
    Die Vorgehensweise verstößt auch noch gegen Artikel 3 Abs. 1 GG:
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    Die Selbstbindung der Verwaltung tritt ein, wenn sich beim Gesetzesvollzug eine behördliche Praxis einbürgert; Abweichungen hiervon können Ermessensfehler (Ermessen) sein oder oygen den Gleichheitsgrundsatz verstossen.
    Der auf dem Gleichheitsgebot des Art. 3 I GG beruhende Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung besagt, dass die Verwaltung bei gleichmässig geübtem Ermessensgebrauch (Ermessen) in gleich gelagerten Fällen von ihrer Praxis ohne sachlichen Grund nicht abweichen darf.

    Wenn schon Schüler, die fortgesetzt die Schule schwänzen, um an einer Demo teilzunehmen, nicht sanktioniert werden, dann darf ein Schüler, der einmalig und aus Gewissensgründen der Schule fernbleibt, erst recht nicht sanktioniert werden.

    • Wenn ich sie recht verstehe, dann haben unsere deutschen Richter keine Ahnung vom Grundgesetz.Richtig?

  30. Es ist doch offensichtlich, dass die Eltern die Schulleiterin bei ihrem ideologisch motivierten Spielchen mit den Kindern gestört haben, nur deshalb kam die Sache wohl ins Rollen – auch noch gegen die schulische Ordnung. Und es wird schnell offensichtlich, dass die Sachbearbeiterin beim Landratsamt und die Richterin solche Spielchen mit den Seelen der Kinder bereitwillig mitspielten. Ich hoffe, dass diese Frauen dafür bezahlen müssen.

  31. In einem anderen Beitrag schrieb Ich schon das in Deutschland das Recht dem Rechtsstaat abhanden gekommen ist,hier ist nur eine weitere Bestätigung.

    Die Eltern sollten wirklich Verfassungsklage einreichen,obwohl Ich mir bei der Zusammensetzung des Gerichtes nicht mehr sicher bin ob die wirklich die Verfassung vertreten oder reinen Parteienproporz!

    Aber der Schulleiterin können die Eltern können die Eltern noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie ein Rechtsbeugung Verfahren im Amt an die Backe nageln,hat die Frau doch eindeutig rechtswidrig gehandelt,für eine Beamte in der Stellung ein starkes Stück!

    Ein altes Sprichwort sagt nicht umsonst: wer ist der größte Lump im Land,der Hehler und der Denunziant!

    Wer aber glaubt die Lückenpresse hätte an diesem Fall noch Bedarf,der träumt,denn die sind bis auf ganz wenige so links,die tragen ihre Eingeweide außen!!

  32. ……..vor allem, wenn man an die darstellung der höllenstrafen denkt, die alle nichts anderes als strafbar sind diese nämlich alleine schon anzudrohen!

  33. ……gut gemacht! auch die beschwerdeschrift istb in ihrem inhalt eine einzige darstellung von unrecht. wenn d a s platz greift, ist deutschland schnell wieder da, wo **

  34. ….die dargeste llt en tatbestandsmerkmale lassen durchaus den schluß zu, daß willkür das rechtsleben, vor allem die rechtssprechenden instanzen, bestimmt! doch darf das nicht dahin führen, daß das recht insgesamt in deutschland keine rolle mehr spielt, erst recht nicht das recht des stärkeren!

  35. Für mich ist es unverständlich, dass sich nur ein einziges Elternpaar gegen diesen Zwang zum Moscheebesuch gewehrt hat.
    Ich hätte als Elternteil schon am Vortag sofort mit anderen Eltern das Gespräch gesucht und wenn dann evtl. mehrere Eltern sich da geweigert hätten, wäre die Schule unter erheblich größeren Druck geraten. Auch eine Klage mehrerer Eltern hätte viel mehr gebracht und auch andere Eltern ermutigt, so etwas nicht hinzunehmen.
    Denn einen Stab bricht man leichter als ein ganzes Bündel.

  36. Zitat: „(…) zu denen eine schwedische Schulschwänzerin gegenwärtig zehntausende Schüler in Deutschland anstiftet.“

    Immerhin hier hat die Schwänzerei von „Gretas Gefolge“ nun einen Sinn. Zeit es doch in aller Deutlichkeit, wie eine Regierung nebst Bundespräsident ausdrücklich „Begeistert“ ist, wenn ganze Schulklassen für unbewiesene Theorie-Modelle die Schule schwänzen, während man im gleichen Atemzug einer deutsche Familie das Recht auf Religionsfreiheit -dazu gehört auch die Freiheit auf Religion zu verzichten- verweigert.

    Es spielt auch keine Rolle, das die Schule sich für clever hielt, indem sie die „Zwang-Islamisierung“ ganz bewusst vertuschend in den Erdkunde-Unterricht verlegte. Es hat weder etwas mit Völkerverständigung oder Toleranz zu tun, am allerwenigsten aber mit „Erdkunde“, wenn Kinder gegen den Willen ihrer Erziehungsberechtigter gezwungen werden, religiöse Sakralbauten zu besuchen.

    Der eigentliche Skandal ist damit der, das eben nicht die Schulleitung vor dem Kadi steht, weil sie sich erdreiste, vorsätzlich gegen die Grundrechte der Schüler (Religionsfreiheit ist unabhängig vom Unterrichtsfach )zu verstoßen. Sondern das man vielmehr die Eltern verknacken möchte, weil sie auf die Einhaltung ihres Grundrechtes gegen diese Willkür bestanden haben!

  37. Es ist offensichtlich, das viele politische Entscheider, nicht mehr zu Deutschland gehören!

    „Bundespräsident a.D. Christian Wulff: „Aber der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland.“

    Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Es ist offenkundig, dass der Islam inzwischen unzweifelhaft zu Deutschland gehört.“

    Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Deutschland ist durch das Christentum geprägt. Dazu gehören der freie Sonntag, kirchliche Feiertage und Rituale wie Ostern, Pfingsten und Weihnachten.“

    Können Pensionszahlungen an Politiker, bei Verurteilung wegen **, eingestellt werden? Das wäre dann in meinem Sinne!

  38. Man stelle sich vor, die Klasse würde eine Abtreibungsklinik besuchen.
    Müßte ein Abtreibungsgegner da auch mitgehen?

  39. Man stelle sich vor, die Klasse würde einen Schlachthof besuchen. Müßte ein Vegetarier da auch mit hingehen?

  40. Das Recht eines moslemischen Schülers, eine christliche Kirche nicht besuchen müssen, wäre mit Sicherheit von jedem Gericht in der EU als völlig selbstverständlich festgestellt worden.
    **

    • Wie die Nichtteilnahme am Schwimmunterricht im Badeanzug

  41. „der freiheitliche, säkulare Staat“ ist in seinem Ursprung so „freiheitlich“, wie das islamische Kalifat, siehe die Massaker in der Vendée, „unreines Blut“, so der Text der Marseillaise, muss dann doch für liberté, egalite, fraternité , für den besten Zweck von allen …, vergossen werden. Seine repressive Toleranz ähnelt der des Kalifats, „Ungläubigkeit“ kostet halt, da Dschizya, hier Bußgeld. Die Krönung des sich heute noch „freiheitlich“ gebenden, säkularen Staats ist letztendlich der Leviathan, der wie das Kalifat offen Unterwerfung fordert.

  42. Die deutsche Justiz ist zum größten Teil entweder politisch opportunistisch oder aber überzeugungstätig. Was will man da erwarten.
    Dass linke Ideologisierung und naive Islamophilie bei Frauen (auch in Lehr- und Justizberufen) überproportional verbreitet sind, war auch schon vor diesem Fall bekannt.

    • Wir reden hier von Beamten ….
      Die wurden noch nie nach Leistung beurteilt , sondern nach Einstellung …
      Deshalb klappt ja auch fast nichts in diesem Staate …..
      Ein gewissenhafter Beamter möchte eigentlich nur befördert werden …..
      Das macht ein Vorgesetzter ….
      Mit dem muss er sich deshalb gutstellen ….
      Manche nennen es auch Arschkriecherei …..
      Damit ist doch sonnenklar :
      Völker der Welt , schaut auf die Köpfe in diesem Land !
      Der Fisch stinkt immer vom Kopfe her !

  43. Was ist mit den Kindern, die bspw. nicht am Schwimmunterricht teilnehmen?

    Zu wohlerzogen! Heutzutage wird lieber gelogen. Das ist die Gesellschaft, die unterstützt und gefördert wir.

    Mein Sohn hat, allerdings in der Oberstufe, im Ansatz ähnliches erlebt.

  44. Man kann nur hoffen, dass sich aufrechte Lehrer(ich weiß, es gibt noch welche!), die dieses Urteil auch für eine Unverschämtheit halten, demnächst mehr solcher Ausflüge planen… diesmal dann bitte zuerst in eine Kirche, dann in eine Synagoge. Und dass es dann auch kräftig Anzeigen hagelt, aufgrund dieses Urteils!

    • Sicherheitshalber: die Frage ist ernst gemeint.

    • Der Fall wird bis zum Karlsruher Verfassungsgericht gebracht werden – und notfalls bis zum Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg (EGMR). Es wird daher zu Spenden für die betroffenen Eltern aufgerufen.

      RA Alexander Heumann (Anderkonto)
      Deutsche Bank Düsseldorf
      IBAN: DE40 3007 0024 0488 3146 00
      (Verwendungszweck: „Rendsburger Moscheeschwänzer-Fall“)

      Wer nichts erübrigen kann, mag den Spendenaufruf verteilen.

      Dafür bedanke ich mich im Namen der Mandantschaft schon jetzt im Voraus!

      Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Alexander Heumann, Düsseldorf

  45. Alle meine Gedanken zu den beteiligten Lehrern, zum Landratsamt und zum Gericht würden die K0mmentarschranke bei TE nicht überwinden, weil sie zu grausam sind. Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass diese Gedanken ein sehr negatives Karma bewirken, aber die Folgen für mich sind NICHTS im Vergleich zu dem, was die links-grünen *** zu erwarten haben – im Jenseits wie in ihren nächsten Leben. Dort nimmt die Gerichtigkeit ihren Lauf…

  46. Interessant was hier im Land gnadenlos und mit der Absicht das es schmerzen soll, verfolgt wird, nämlich die Ausübung freiheitlicher Rechte im Gegensatz zu dem gängigen Kuschelurteilen für Betrug und Gewalt bestimmter Klientele.

    Die verfahrenstechnischen „Tricksereien“ um die klagenden Eltern zu übervorteilen sind nach meinem Rechtsempfinden auch ziemlich würdelos für eine „rechtssprechende“ Instanz. Hört sich eher DDR- und Blockwartmäßig an.

    Von wem war noch einmal dieser Spruch über den Zustand eines Staates, wenn normale Bürger bestraft und echte Kriminelle laufen gelassen werden?

    • Meinen Sie dies:
      „Geld ist das Barometer der Moral einer Gesellschaft. Wenn Sie sehen, daß Geschäfte nicht mehr freiwillig abgeschlossen werden, sondern unter Zwang, daß man, um produzieren zu können, die Genehmigung von Leuten braucht, die nichts produzieren, daß das Geld denen zufließt, die nicht mit Gütern, sondern mit Vergünstigungen handeln, daß Menschen durch Bestechung und Beziehungen reich werden, nicht durch Arbeit, daß die Gesetze Sie nicht vor diesen Leuten schützen, sondern diese Leute vor Ihnen, daß Korruption belohnt und Ehrlichkeit bestraft wird, dann wissen Sie, daß Ihre Gesellschaft vor dem Untergang steht.“
      Ayn Rand

  47. Wenn meine Tochter eine Moschee besuchen soll, verbiete ich das ebenfalls.
    Das Bußgeld zahle ich gern und ohne mich in die Hände der Mulitkulti Zweiklassenjustiz zu begeben.
    Von dieser bunten Staatssimulation und seinen Scherbengerichten ist sowieso keine Gerechtigkeit zu erwarten.
    Dafür habe ich die falsche Hautfarbe, nebst falschen Ansichten. Ich habe mich innerlich bereits von „Vormals Deutschland“ verabschiedet.

  48. Der Autor nennt das alles entscheidende Wort gleich mehrfach: Willkür.
    Willkür ist aber keine Seltenheit in der bundesdeutschen Justiz, sei es aufgrund von Überlastung, Unvermögen, Desinteresse oder politischer Gesinnung. Nur noch ein Drittel aller Bundesbürger traut noch der Justiz im eigenen Land über den Weg und aufgrund eigener Erfahrungen kann ich das gut verstehen. Das Beste ist, man geht den Herren und Damen in ihren schwarzen Roben aus dem Weg, denn man weiß nie was kommt: Das wusste schon der Vater vom alten Fritz:
    Der alte Preuße wussten schon, wer die größten Spitzbuben in ganzen Land sind. Deshalb verfügte Friedrich Wilhelm I. am 15. Dezember 1726 per Kabinettsorder folgendes:
    „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon
    von weitem erkennt.“
    Diesen Spitzbubenerlass kennen heute leider nur noch die wenigsten
    Menschen. Leider deshalb, weil die vom Preußenkönig so verachteten
    Advocati heute noch viel schlimmer ihr Unwesen treiben als zu seiner
    Zeit.
    Aber allen Ernstes, dieses Gesinnungsurteil macht mal wieder sehr nachdenklich und man fragt sich, wohin das alles noch führen soll.
    Der Staat verhält sich schäbig seinen eigenen Leuten gegenüber.

  49. Das Vertrauen in den Rechtsstaat wird schon erheblich erschüttert, wenn das gleiche Vergehen je nach Standpunkt gefördert oder bestraft wird.

  50. Ich bin mir nicht sicher, ob man eine ganze Schulklasse zum Besuch einer Moschee zwingen sollte und ob das nicht schon in die Persönlichkeitsrechte der freien Religionswahl der Schüler insgesamt eingreift. Zumal wahrscheinlich von den Mädchen Kopftuchpflicht gefordert würde und jedes Kinde die Schuhe ausziehen muss. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass man einfach in eine Moschee hinein marschiert ohne einen Termin mit dem Iman vereinbart hat.

  51. Das Recht in Deutschland 2019: eine Einbahnstraße. Zu viele Schaltstellen sind links besetzt.

  52. Scheint ja auch nur mehr eine Frage der Zeit zu sein, bis das erste Bußgeld wegen „Nichtteilnahme“ an den fff-Demonstrationen verhängt werden wird 😉

  53. Es ist die Wertungs-Ungerechtigkeit, die so empört: Wenn jemand Islam-Überzeugungen äußert, dann machen die deutschen Gerichte sofort drei Niederwerfungen. Aber wenn jemand bloß deutsch ist, dann sind seine Überzeugungen einen absoluten Dreck wert und er wird mit Mitteln des Rechts gestoßen und getreten.

    Und, das kommt noch hinzu: Regierungen und Mainstream-Presse applaudieren dieser Demütigung normaler Menschen in ihrem eigenen Land. (Oder vielleicht in dem Land, das früher einmal ihr eigenes war.)

  54. Da sieht man es mal wieder, typisch leider für DE – die eigenen Landsleute hauen sich in die Pfanne. Hier eine gutmenschliche Schulleiterin, die sich wohl gerne (unzuständigerweise, wie peinlich) ins rechte Licht (oder heisst das jetzt eigentlich „ins linke Licht“?!) rücken möchte.

    Die darauf folgende Willkür-Justiz und zweierlei Mass überraschen in Deutschland 2019 wohl niemanden mehr. Schande über diese Gerichte.

    Gleichdenkende Eltern wie in diesem Fall, werden in Zukunft schlauer sein und ihre Kinder entsprechend vom Arzt krank schreiben lassen. Dennoch meinen Respekt, dass die Eltern sich jetzt mit den Behörden streiten und nicht zurückgesteckt haben.

  55. Gut, dass die Eltern moslimischer Mädchen, die nicht am Schwimmunterricht, ebenfalls regelmäßig Bußgelder zahlen müssen.

  56. Richterin. Habe nichts anderes erwartet. Über der ist aber nicht der blaue HImmel. Über die wird am Ende ein anderer, gewaltiger Richter richten. Gnade der Gott!

  57. Immer wieder verblüffend wie Gerichte urteilen ohne den eigentlichen Grund heranziehen zu müssen.

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