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Die Handelnden haben die Bürger verloren

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entblößt die EU-Akteure

20.06.2020

| Lesedauer: 7 Minuten
Die EU ist, wie das Karlsruher Urteil offenlegt, nach Jahrzehnten unbewältigter Expansion in diffuser Unrast gestrandet. Die Unionsorgane haben ein parareligiöses Selbstverständnis entwickelt, dabei die Bürger verloren - und merken es nicht. Von Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg (CSU).

Das Bundesverfassungsgericht rügte mit Urteil vom 5.5.2020 Maßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB), die mit ihrem Großankauf von Anleihen stockende Märkte und Staatseinnahmen zu reanimieren versuchte. Das Verdikt des deutschen Gerichts erregte viel Aufsehen in der Presse. Es inspirierte zu engagierten Stellungnahmen ausgewiesener Experten und manch Anderer, die zwischen Zustimmung über kritischer Distanz und Ablehnung bis zum Katastrophenalarm um Europas Einheit rangierten. Dies breit gefächerte Interesse ist umso bemerkenswerter, als es beim publizierten Thema um einen kaum messbaren, wenn nicht gar spekulativen Hoheitsakt aus der komplizierten Konvergenz europäischer (ESZB, EZB und EuGH) und nationaler (Bundestag, Bundesministerien und BVerfG) Schaltstellen geht.

Tatsächlich gilt die öffentliche Erregung kaum dem finanz- und wirtschaftspolitischen Klagegegenstand selbst. Sie entzündet sich vielmehr an einem Eklat über innereuropäische Fehlentwicklungen, die sich seit vielen Jahren immer deutlicher abzeichneten. In Deutschland fanden sie erstmals zaghaft Ausdruck im Sommer 2009, als das Bundesverfassungsgericht (im Urteil vom 30.6., BvR 182/09, zum Vertrag von Lissabon) dem Bundestag eine nachträgliche Aufbesserung seiner Beteiligungsrechte gebot.

Nun offenbarte das jüngste Urteil eine elementare Spannung zwischen Rechtsfindungen aus Karlsruhe und Gerichtshof der EU (EuGH) zu dessen Urteil in gleicher Sache vom 11.12.2018. Kritische Beiträge in den Tageszeitungen drehten sich überwiegend um die Sorge, es beschädige der Richterspruch aus Karlsruhe (zu EZB-Massnahmen) das europäische Einigungswerk im Ganzen, ermutige nationalstaatliche Eigenmächtigkeiten (wie in Polen und Ungarn) und missachte bündnistreue Loyalität.

Historische Schwäche des neuen Karlsruher Urteils ist aber nun, dass es inhaltlich zwar richtig, aber rund zwanzig Jahre zu spät kam:

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Für den weitsichtig wagenden Beginn der europäischen Einigung in den Fünfziger Jahren (mit den Römischen Verträgen vom 28.2. bzw. 25.3.1957) standen die Namen Robert Schumann, Konrad Adenauer, Alcide de Gasperi und Paul Henri Spaak. Seither entfaltete sich – unter mächtiger Bedrohung des Kalten Krieges – ein dynamischer Einigungsprozess, der über Jahrzehnte immer mehr Europäern in immer engerer Nachbarschaft und wachsendem Wohlstand zu einer einzigartigen Erfolgsstory wurde. Seit geraumer Zeit aber verblasst das europäische Hochglanz-Image. Zunehmende Missstimmung und unbewältigte Herausforderungen bestimmen heute das Bild der EU. Der angelsächsische Brexit war weder Auslöser noch Höhepunkt der europäischen Strukturkrise. Er war allenfalls in ihr ein Kollateralschaden.

Die Akteure der europäischen Einigung hatten nach der „Wende“ um 1990 nicht verstanden, dass sie in Festigung, Glaubwürdigkeit und Lebensfähigkeit der Völkergemeinschaft neu und anders gefordert wurden als in der Phase der Gründung, des Aufbaus und der Erweiterung. Dazu bedurfte es nicht eines „Paradigmenwechsels“ sondern einer – längst schon überfälligen – Rückbesinnung auf den eigentlichen Sinn und die Kernaufgabe in der Zusammenführung europäischer Staatsordnungen. Um die zu finden, hätte eine – wenn auch kritisch wache – Lektüre des jetzt geltenden Vertrags über die Europäische Union (EUV vom 13.12.2007 in Lissabon) geholfen.

Auch dem Dissens zwischen Luxemburger und Karlsruher Urteil kommt man nur über diesen Vertrag auf die Spur. Dazu gehört u.a. die grundlegende Rechtsstaatlichkeit (Art. 2 EUV), dass Richter ausschliesslich jeweils bestehendes Recht anwenden und nicht neues machen. Diese rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit verbietet auch dynamisierende Deutungen und Auslegungen vorliegender Normen im Sinne „der Schaffung einer immer engeren Union“ (EUV Präambel) oder erweiterter Zuständigkeit zur Verwirklichung ihrer gemeinsamen Ziele (lt. Art. 1 S. 1 EUV). Bräuchte es dazu weiterer Unionszuständigkeit, ginge das nur durch beauftragende Rechtsetzung, und somit Vertragsänderung, jedoch keinesfalls durch Rechtsprechung oder gar durch exekutive Anmaßung. Die Union mit all ihren Organen „verfolgt ihre Ziele mit … den Zuständigkeiten, die ihr übertragen sind“ (Art. 3 Abs. 6 EUV) und nicht mit denen, die sie sich wünschen oder für nützlich halten.

Die Europäische Union ist nach wie vor ein Staatenbund. Jedwede Hoheitsgewalt mit aller rechtsetzenden Macht leitet sie ab aus demokratischer Legitimation ihrer Mitgliedsstaaten (Art. 1 S. 1 EUV). Nun sehen manche Kritiker im Karlsruher Urteil die „Höherrangigkeit des europäischen Rechts“ gegenüber dem nationalen bedroht (u.a. D.v. Kyaw, FAZ vom 12.5.20). Solche Überhöhung aus abgeleiteter Ermächtigung kann es schon begrifflich nicht geben. Sie gab es selbstbemächtigend auch nie in der politischen Einigung, ebenso wenig aus völkerrechtlichem Brauchtum (i.S. Art. 24 u. 25 GG) oder durch historische Werdegänge („Faktizitäten“). Einzige Quelle hoheitlicher Gewalt, die EU-Organe grenzüberschreitend ausüben sollen und dürfen, sind die gemeinsamen Verträge der Mitgliedsstaaten. Die waren jeweils ihrerseits, wie sie glaubhaft belegten, rechtsstaatlich-demokratisch zu solch hoheitlichem Handeln legitimiert, wie sie es den gemeinschaftlichen Organen anvertrauten.

Aus dieser Feststellung ergibt sich Klärungsbedarf sowohl zum EuGH-Urteil vom 11.12.2018 wie zum BVerfG-Urteil vom 5.5.2020:

INTERVIEW TE 07-2020
Gauweiler: Bundestag und Regierung müssen Verfassungsbefehl umsetzen
Zuvörderst steht fest, dass die Europäische Union mit ihren Organen keinesfalls über Mitgliedsstaaten (und –völkern) steht, sondern ihnen als Verbund zur gemeinschaftlichen Erfüllung ihrer originären Verantwortung gegenüber ihren Bürgern dient. EZB und EuGH wissen, dass sie beide – über ihre Ermächtigung – nur und in dem Maß handeln dürfen, wie sie mittelbar demokratisch von den Bürgern der Mitgliedsstaaten legitimiert sind. Sie wissen darüber hinaus, wenn sie den EU-Vertrag gelesen haben, dass sie die gleiche Verantwortung vertraglich auch unmittelbar den Unionsbürgern schulden (gemäss Art. 2, 10 und 11 Abs. 1 EUV). Diese Verantwortung verpflichtet jedes gemeinschaftliche Organ gegenüber allen Mitbürgern – als ihren Auftraggebern – zu amtlicher Korrektheit und vermittelbarer Glaubwürdigkeit, verständlicher Informierung, nachvollziehbarer Transparenz und funktionsgerechter Verlässlichkeit, all dies nicht nur anstandshalber, sondern aus der unerloschenen Rechtsgrundlage ihrer dienenden Legitimation. Diesem demokratisch-rechtsstaatlichen Gebot entsprachen weder die Europäische Zentralbank noch der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 11.12.2018.

Originäres Recht zur Ausübung hoheitlicher Befugnisse haben innerhalb der EU allein die Mitgliedsstaaten. Nur auf und aus ihnen konnten (dazu gebildete) gemeinschaftliche Organe hoheitlich tätig werden. Und sie sollten und durften das nur innerhalb des Rahmens von Zuständigkeiten und Befugnissen, die ihnen zuvor übertragen wurden, sei es vertraglich generell oder durch „Einzelermächtigungen“ gem. Art. 5 Abs. 1 EUV. In dieser übertragenen Wahrnehmung sind sie zusätzlich in die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eingebunden (Art. 5 Abs. 1). Handelt ein gemeinschaftlich dienendes Organ außerhalb seiner ihm expressis verbis übertragenen Zuständigkeit („Ermächtigung“), handelt es nicht nur unfair oder übertrieben, sondern gänzlich ohne Rechtsgrundlage, im wörtlichen Sinne Boden-los, rechtlos.

Insoweit scheinen EuGH und BVerfG durchaus eins zu sein. Offenbar aber nicht über eins sind ihre Schlussfolgerungen.

Wenn der EuGH festhält, dass die EZB (in der Eurozone) für die Währungspolitik „eine ausschließliche Zuständigkeit“ habe, hätte er seiner Pressemitteilung wenigstens hinzufügen müssen, dass die EZB außerhalb ihres Auftrags überhaupt keine Zuständigkeit hat, und folglich auch der EuGH keine Grundlage für seine Rechtssprechung. Deshalb sollte, wo bei Maßnahmen der EZB (als dienendem EU-Organ) Überlappungen mit verbliebenen Zuständigkeitsbereichen außerhalb drohen, „im Einklang mit der europäischen Integrationsidee“ kooperativ ausgeglichen werden. Auch in Streitfällen sind weder die Union als Ganzes noch ihr Gerichtshof zuständig, die Reichweite ihrer Zuständigkeiten zu bestimmen. Sie haben lediglich mit ihrer Pflicht auch das Recht, ihre Zuständigkeiten wahrzunehmen und gegebenenfalls zu verteidigen. Eine Kompetenz-Kompetenz haben sie nicht und können sie auch – in ihrer bleibend dienenden Funktion – nicht erhalten: Demokratische Rechtsstaatlichkeit schließt ein hoheitliches Recht zur Selbstentmündigung aus, auch bei Mitgliedstaaten.

Vor diesem Hintergrund alarmiert das EuGH-Urteil (11.12.2018). Es begnügt sich mit dem Statement, dass das EZB-Programm „nicht gegen Unionsrecht“ verstoße, denn es ginge „nicht über das Mandat der EZB hinaus …“. In seiner Begründung sieht es zwar durchaus mögliche Kollisionen mit anderen (außergemeinschaftlichen) Verantwortlichkeiten. Aber aus ihm vorliegenden „Angaben“ und mangels ihm „offensichtlicher Erkenntnis“ verweigert es ihnen Relevanz. Eigene Ermittlungen lässt es nicht erkennen. Statt dessen vermittelt das Urteil den Eindruck, als ob Funktionsträger der Union voll umfänglich rechtmäßig schon handelten, wenn sie rechtmäßig eingesetzt sind. Nach diesem Muster wäre es allein Sache der EZB, das von ihr dogmatisierte „währungspolitische“ Ziel der „Inflationsrate von nahezu
2 %“ auch durch beliebig andere Maßnahmen zu erreichen, wie beispielsweise durch quotenmäßige Verkaufsverbote für Artikel des täglichen Lebensbedarfs. Der prozedurale Ansatz des EuGH bekräftigt ein gewachsenes parareligiöses Selbstverständnis in den Unionsorganen, wonach sie die anvertrauten Aufgabenfelder in selbst induzierter Dynamik auslegen, anpassen und abrunden dürften, dienstlich tugendhaft vorauseilend einem hehren Ziel „der Verwirklichung einer immer engeren Union“. Dieses Selbstmissverständnis wurde treibender Impuls zur gegenwärtigen Strukturkrise der Union.

Aus der Luxemburger Perspektive war wohl nicht zu erwarten, dass Zweckmässigkeit und Wirkkraft der debattierten EZB-Maßnahme hinterfragt würden. Sie war immerhin bereits 2015 befristet eingeführt und wurde seither mangels Erfolgs fünfmal angepasst und verlängert, noch immer ohne gewünschten Erfolg, nun aber als bleibende Dauereinrichtung, vermutlich zur Vermeidung eines währungspolitischen Rohrkrepierers.

KRITIK AM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Deutschlands Abschied vom Verfassungspatriotismus
Bei den vielfach beklagten Vorgängen innerhalb Polens und Ungarns geht es um demokratisch-rechtsstaatliche Zusicherungen, zu denen sich Mitgliedsstaaten gegenüber ihren Verbündeten verpflichteten (gem. Präambel, Art. 2, 4 Abs. 1 u.a. EUV). Diametral entgegengesetzt indes sind Hinweise des Karlsruher Urteils auf Fehlverhalten von Bündnisorganen zu Lasten der Bündnispartner. Diese Gegenüberstellung aber führt zur relevanten Frage, warum einzelne Partner gescholten werden wegen Verletzung von vertraglichen Grundsätzen, deren sich für die Verbundsebene bereits alle Partner entledigten.

Anders als der EuGH zieht das BVerfG (im Urteil vom 5.5.2020) seine Schlussfolgerungen aus den konstitutiven Grenzen der hoheitlichen Ermächtigungen, die Mitgliedsstaaten den EU-Einrichtungen aufgetragen hatten (Art. 5 Abs. 1 u. 2 EUV). Den Kritikern des BVerfG-Urteils sei hinzugefügt, dass auch diese gerichtliche Befugnis von den Mitgliedsstaaten abgeleitet ist, und dass sie somit – als dem EuGH anvertraute Verantwortung – die fortbestehende Souveränität der Mitgliedsstaaten lediglich überlagert und keinesfalls beseitigt. Gerade deshalb wäre es selbstverständlich erste Pflicht des EuGH gewesen, die vertraglich sachbezogene Reichweite seiner abgeleiteten judikativen Ermächtigung schlüssig zu belegen.

Das BVerfG-Urteil vom 5.5.2020 entblößte wie jähes Flashlight die diffuse Unrast, in der die Europäer nach Jahrzehnten unbewältigter Expansion gestrandet waren. Nach ersten Spatenstichen in zerbombte Böden, mit innovativen Planungen unter Nachkriegsbedingungen und in unternehmerischer Pionierarbeit entstand ein häufig modifizierter, oft umgeplanter, sehr viel größerer und gleichwohl unfertiger Koloss, der nicht mehr aufbricht oder entwirft oder errichtet: Er ist vollauf gefordert, das Geschaffene zu erhalten, seine Dienste zu erfüllen und sich zu konsolidieren. Zugleich hat er auch noch mit seinen Konstruktionsfehlern, seinen Materialermüdungen und mit sich selbst fertig zu werden. All dies geschieht in gänzlich veränderten Umweltverhältnissen, technologischen Fortschritten, politischen Bedrängungen und – vor allem – ernüchterten menschlichen Erwartungen. Heute braucht Europa für sich selbst nicht mehr Visionäre, Architekten, Bauhandwerker und Himmelsstürmer. Es braucht gewissenhafte Haushälter, aufmerksame Betreuer, Heiler und demokratisch sich verantwortende Realisten.

In meiner wachsenden Sorge um Europas Einheit beteiligte ich mich vor über zehn Jahren an einer Beschwerde beim BVerfG gegen den „Lissabonner Vertrag“, der damals gültig wurde. Zur mündlichen Verhandlung im Februar 2009 begründete ich sie zusammenfassend, u.a. mit den Worten: „Seit 1945 ist acquis social, dass alle hoheitliche Gewalt auf demokratischer Legitimation beruht … Auf europäischer Ebene ist sie faktisch verdunstet … Das Grundgesetz hat festgestellt, dass alle Hoheitsbefugten ihre Ausübung … stets vor dem Volk, also den Bürgern verantworten müssen … Wir kennen jedoch keinen Kommissar in der EU oder amtsdelegierte Vertreter im Ministerrat, die den deutschen Bürgern Struktur, Ziele, Rechtsakte und/oder Praktiken der EU vermitteln, geschweige denn rechtfertigen (verantworten), sodass die Bürger aus solchen Darstellungen eine Wahlentscheidung treffen könnten. Noch weniger in der Lage zu praktizierter Verantwortung sind Abgeordnete … Das GG bestimmt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ´durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt` wird. Diesen Schutz aus ´checks and balances` der Mächte gibt es in der EU nicht mehr … Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat (haben) die gewaltenteilige Struktur unseres Landes gewandelt in partizipatorische Obrigkeit der EU-Organe … Die Europäische Union ist in ihrem Wesen undemokratisch. Sie vertritt nicht den Bürger. Sie regiert ihn … Die EU-Migliedsstaaten haben festgelegt, dass ihr nur Staaten beitreten dürfen, die demokratische Rechtsstaatlichkeit nachweisen. Wäre die Europäische Union selbst ein Staat, sie dürfte und könnte nicht Mitglied der Gemeinschaft werden … mangels rechtsstaatlich demokratischer Eigenqualifikation“.

Die Akteure widersprachen nicht. Sie festigen und erweitern wie zuvor ihre Macht und Undurchdringlichkeit, vorbei an dem zu dienen sie bestellt sind: Sie haben die Menschen verloren. Sie merken es nicht.


Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg (CSU) war Mitglied des Deutschen Bundestag (1972-84) und Abgeordneter im Europäischen Parlament (1984-92) 

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49 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Schenk Graf von Stauffenberg, ich bin seltsam berührt von Ihrem Artikel, denn Ihr voller Name hat natürlich (nicht nur) in Bezug auf Deutschlands Geschichte einen wohlklingenden Klang.
    Es scheint sich eine Tradition in Ihrer Familie herausentwickelt zu haben, Deutschland zu verteidigen und vor Unheil bewahren zu wollen.
    Aber heute, wie auch damals zu Zeiten des zweiten Weltkriegs, stehen die Verfechter von Recht und Freiheit, persönlicher Verantwortung und Anstand scheinbar auf verlorenem Posten.
    Nach allem, was sich seit der heimlichen (feindlichen?) Übernahme der Sozialisten und Kommunisten in Europa und unter merkel, insbesondere in den letzten zehn Jahren, in diesem Land ereignet hat, ist nicht davon auszugehen, dass Deutschland dieses Mal anders reagiert, als vor rund 100 Jahren.
    Wir, und damit meine ich die unterlegene kleine Gruppe von Menschen, die dass alles nicht wollen, müssen uns leider bitter bewußt werden, dass die Tendenzen eindeutig wieder in eine Richtung zeigen, die nur in der totalen Zerstörung enden kann. Ein vereintes Europa wäre möglich gewesen, aber ein totalitäres Europa (und Deutschland) macht mir Angst und darauf scheint es hinauszulaufen.
    Ich habe den Brexit der Briten als Befreiungsschlag verstanden, den ich auch für mein Land herbeigesehnt habe, obwohl dass natürlich total unrealistisch ist. Ich hätte mir gewünscht, dass die deutsche Bevölkerung dieses Mal standhafter wäre und nicht wieder im Untertanentum verkümmert. Wir sind anscheinend dazu verdammt, von einer Gehirnwäsche zur nächsten zu stolpern, dabei Hurra zu brüllen und alles zu verlieren, was uns lieb und teuer war. Persönliche Freiheit ist nichts mehr wert, denn sie verkümmert zu einem unbedeutenden Randereignis. Und das ist für mich einfach unerträglich.
    „Sie haben die Menschen verloren. Und sie merken es nicht.“
    Ja gewiss, aber es kümmert sie nicht, denn sie haben die Macht über die Menschen. Und nutzen dies gnadenlos aus.

  2. Es gibt ein Urteil und die eigentlich „Schuldigen, verurteilten“ denen ist es ganz einfachj egal. Diese machen faktisch einfach weiter wie bisher.
    Niemad schreitet ein. Das Bundesverfassungsgericht und das Grundgesetz als „Lachnummer“ vorgeführt

  3. Wenn Graf von Stauffenberg (CSU) diese absehbaren Fakten bereits zu Zeiten Waigels so eindringlich und nüchtern präsentiert hätte, wie vorliegend, was hätte es bewirkt? So wenig oder so viel wie im Augenblick. Es war von Anfang an erkennbar, dass hier ein großzügiges Nullsummenspiel zu Lasten der bundesdeutschen Schlafmützen veranstaltet werden sollte. Der politsche und leider auch rechtliche Wille wurde durch „aufopferungsvolle“ Lobbyisten der diveren Exportnationen und die wirren Phantasien sozialistischer Ideologen zu einem neuen Römischen Imperium aller Freunde von Spielen und Brot befeuert.

    Ich bedanke mich für diesen eloquenten und messerscharfen Blick auf die Zustände am EuGH, in Karlsruhe oder Frankfurt. Bei dem Beitrag frage mich allerdings, wieso Graf von Stauffenberg seiner Partei offenbar stets verbunden blieb. Welche Hoffnungen verbanden sich mit seiner Toleranz in Bezug auf das Handeln offenbar sehr eigennutzorientierter und extrem wirtschaftsliberaler Dilettenten in Brüssel, Bonn und später in Berlin. Dass der Beitrag letztlich auf pessimistische Perspektiven verzichtet, macht ihn deshalb nicht gleich der stromlinienförmigen Anpassung an den Zeitgeist verdächtig, aber ratlos macht dieser janusköpfige Stil schon etwas. War das eine Form von Schlussstrich? Politik sollen nun gefälligst andere machen, er „hat“ nur fertig?

  4. Der Vertrag von Lissabon ist der untaugliche Versuch europäischer Politiker, der EU eine hoheitliche Rechtspersönlichkeit zu verleihen, sie also zu einem rechtstaatlichen Gebilde zu erheben, wie man das darin wörtlich formuliert hat,
    Formulierungen die jedoch keine juristische Staatsgewalt besitzen weil ihnen dazu die rechtliche Grundlage fehlt, denn es kollidiert rechtlich zumindest mit dem deutschen Grundgesetz, da darin wörtlich steht, das sogenannte Rechtstaatsprinzip:
    „Alle Staatsgewalt (= Hoheitsrechte) geht vom (Anm. deutschen) Volke aus“,
    als Grundprinzip jeder Demokratie.
    Da die EU jedoch keine Staat ist, geht von ihr keine staatliche Gewalt und insofern keine Rechtstaatliche Gewalt aus.
    Das heißt die EU und all ihre Strukturen besitzen keine rechtstaatliche Hoheit, womit sie als weder ein rechtstaatliches Parlament oder einen Recht sprechende Judikative nicht besitzen.
    Eine rechtstaatliche Hoheit der EU ist lt. Grundgesetz Art.23 nur möglich wenn es ein EU Grundgesetz gibt welches die Grundsätze des deutschen Grundgesetzes beinhaltet, insbesondere das Rechtstaatsprinzip:
    „die vollziehende Gewalt (der EU) ist an Recht und Gesetz gebunden“.
    So ein Recht gibt es jedoch nicht solange es kein EU-Grundgesetz gibt.
    Bis dahin basiert das erlaubte Handeln der EU und ihrer Strukturen einzig und allein auf der Rechtsstaatlichkeit der Mitgliedsländer, welche dies durch Mandat, festgehalten in Verträgen, nur im Rahmen dieser Verträge delegieren. Das höchste hoheitliche Recht, die Souveränität eines Staates, kann allerdings von keiner Regierung delegiert werden, da sie selber diesem unterworfen ist durch das Rechtsstaatsprinzip. Diese kann nur von den Völkern Europas selber, in einer Volksabstimmung delegiert werden.

  5. Das eigentliche Problem ist die Präambel der europäischen Verträge, aus der nicht wenige herauslesen, dass das Ziel ein Zentralstaat ist. Die ‚ever closer union‘ könnte tatsächlich so interpretiert werden. Zudem haben Ereignisse in der Vergangenheit – u.a. die Schaffung des Euro, dessen Existenz zu einer Art ‚Staatsraison‘ uminterpretiert wurde (‚whatever it takes‘) – dazu geführt, diese Tendenz massiv zu verstärken. Und so ist es auch leicht, den Beginn der Fehlentwicklung der europäischen Einigung ziemlich genau zu bestimmen: Es war 1.die Einführung des Euro, die ohne Not geschah, und die der zu hohe Preis der Deutschen für die Einheit war und 2. Schengen, das ebenfalls unnötig war, da der grenzüberschreitende Personenverkehr innerhalb der EG auch mit Grenzen gut funktionierte. Die Zeit davor – freier Handel, Grenzkontrollen, der virtuelle Ecu, länderspezifische Besonderheiten in Europa (die echte Vielfalt – bevor der Begriff von der EU missbraucht wurde) etc. – war die beste Zeit für die Europäer. Wenn die EU also zukunftsfest gemacht werden soll, dann kann es nur ein ‚Zurück in die Zukunft‘ geben, hin zu einer Zeit, in der es ein Europa der Vaterländer gab.

      • Nicht nur das deutsche Volk, sondern noch viel mehr das französische und das englische, u.a., welches durch aktiven Widerstand von ihrer Souveränität nicht das geringste abgeben wollen (weswegen die Engländer ausgetreten sind), während deutsche Regierungen entgegen dem Volkswillen der Deutschen dies tun möchten.
        Solange dies so bleibt wird es die „Vereinigten Staaten von Europa“ nicht geben, es sei denn in einem Staatsgebilde in welchem die Deutsche durch ihre Regierung ihre völlige Unterwerfung unter den Willen anderer Staaten erklären.
        Das aber wäre Hochverrat.

  6. Diesen recht langatmigen in „Politiker-Sprech“ verfassten Artikel könnte man in wenigen Worten umformulieren.

    1. Aufgabe der EU Institutionen ist es, über die EU Verträge zu wachen und nicht sie zu brechen.
    2. EU Recht weiterzuentwickeln ist Aufgabe der Mitgliedsstaaten, nicht der EU Institutionen
    3. EUGH und EZB halten sich nicht an beide Punkte
    4. Beide Institutionen haben keine demokratische Legitimation, allein schon und das steht leider nicht im Artikel, weil das demokratischte aller Rechte, nämlich 1 man = 1 vote nicht gewahrt ist.
    5. Zudem gibt es keine demokratische Grundlage, auf denen EUGH + EZB , sprich also so etwas ähnliches wie die einmal geplante EU Verfassung (die zum Glück nur noch Geschichte ist). Es fehlt also auch die formale Legi.
    6. Recht weiter zu entwickeln, vor allem eben nationales Recht, steht alleine den Mitgliedsstaaten zu. „EU-Recht“ gibt es im eigentlichen Sinne gar nicht, sondern lediglich Regelungen, die von den einzelnen Staaten einmal beschlossen wurden, die aber kein eigentliches Recht im Sinne von Gesetzen sind. Das ergibt sich schon allein daraus, daß jedes Land ja die EU wieder verlassen kann.

    • Das ist kein „Politiker-Sprech“ sondern einigermaßen ein „Juristen-Sprech“ was aber notwendig ist, wenn man die Dinge korrekt erklären will, was dann zu Recht zu einem längeren Artikel führt, der aber keinesfalls „langatmig“ ist, sondern bestenfalls, zu Recht, lang.

      • Peinlich wäre mir, wenn ich eine Position vertreten würde, die Kritik sich verbittet, weil jemand Rechtsanwalt oder „wo er sich mit der hier geschilderten Problematik rechtlich befasst hat“.Vor allem dann, wenn ich sehe, wer sich im BT so mit welchen Problematiken befasst……..

        Kritik darf niemals sakrosant sein, egal gegen wen oder was es sie richtet, wenn sie sachlich vorgetragen und nicht persönlich wird. Kritik zu unterdrücken oder sie zu desavouireren, ist mehr das „Geschäft der Linken“. Das sollten wir hier in TE nicht auch noch tun.

        Ein Jurist lernt schon im 1. Staatsexamen, sich kurz zu fassen. Langatmig wird es meist dann, wenn es zu verschleiern oder zu verbrämen gilt. Und genau das passiert hier. „Politiker-Sprech“ versucht langatmig und verbrämt (neudeutsch = framen) Dinge anders dazustellen, wie sie sind und damit ein politisches Ziel zu erreichen. Ich komme später darauf zurück.

        Nehmen wir exemplarisch einmal nur einen Punkt heraus, aus dem das deutliche wird (sonst wird das hier noch länger als der Artikel).

        „Zugleich hat er auch noch mit seinen Konstruktionsfehlern, seinen Materialermüdungen und mit sich selbst fertig zu werden. All dies geschieht in gänzlich veränderten Umweltverhältnissen, technologischen Fortschritten, politischen Bedrängungen und – vor allem – ernüchterten menschlichen Erwartungen. Heute braucht Europa für sich selbst nicht mehr Visionäre, Architekten, Bauhandwerker und Himmelsstürmer. Es braucht gewissenhafte Haushälter, aufmerksame Betreuer, Heiler und demokratisch sich verantwortende Realisten.“

        Er schreibt selbst von Konstruktionsfehlern. Will aber an dem Symptomen „herumdoktern (Betreuer, Heiler, Realisten). Vergleichen wir das mit einer Brücke. Wenn diese Konstruktionsfehler hat, so nützt alle Versuche, zu heilen, zu betreuen etc. nichts. Sie muss zurückgebaut werden oder abgerissen und neu aufgebaut. Genau dafür bräuchte es „Architekten und Bauhandwerker“ und „Himmelsstürmer“, die den Mut zu diesem Abriß haben(Salvini wäre so einer).

        Er zeigt richtig , zumindest teilweise die Fehler auf, ohne daraus die zwingenden Konsequenzen zu ziehen. Es fehlt z.B. vollständig der Hinweis auf die undemokratische Besetzung gerader der Gremien „EUGH“ oder „EZB“. Hier bleibt das 1 man = 1 vote, das urdemokratischste aller Prinzipen vollkommen unerwähnt. Das ist bei fast allein EU Gremien so (im zahlosen EU Parlament ist es nur in etwas abgeschwächter Form umgesetzt).

        Das wäre noch alles nicht so schlimm, wenn in diesen Gremien eine Politik „im europäischen Sinne“ gemacht würde. Stattdessen verfolgen die Vertreter der Staaten in den Gremien nationale Interessen und verschleiern diese als „europäische Interessen“. Eine politische Union kann nur funktionieren, wenn die einzelnen Länder ihre Partikularinteressen zu Gunsten des „gemeinschaftlichen Idee“ zurückstellen würden. Das tun sie aber nicht und deshalb ist die EU in der heutigen Form zum Scheitern verurteilt.

        Das nächste unlösbare Problem ist die Anzahl der Mitgliedsstaaten (was die Masse an Partikularinteressen exponential erhöht). H. Schmidt (ich gebe zu, damals überzeugt SPD gewählt zu haben) hat hier in den „Sternstunden“ des CH Fernsehens im Gespräch mit Roger de Weck („Mit Helmut Schmidt ist ein herausragender Staatsmann gestorben. Roger de Weck führte 2005 ein Sternstunden-Gespräch mit dem früheren Bundeskanzler. Zu der Zeit stand Deutschland vor anderen Herausforderungen als heute. Doch Helmut Schmidts Aussagen von damals sind noch immer bemerkenswert aktuell.“) das schon damals ganz richtig erkannt und auch in vielen anderen Punkten (zweifelhafter Rolle der MSM) prophetisch die Dinge und Probeme, die wir jetzt haben , vorhergesagt. Es lohnt sich immer wieder, sich dies anzuschauen.

        https://www.srf.ch/play/tv/sternstunde-philosophie/video/helmut-schmidt-im-gespraech?id=f5e1cb13-b161-49c7-b5a1-07ec469e9961

        H. Stauffenberg sieht die Probleme, will aber das Problem nicht an der Wurzel packen und uns weiterhin eine EU in leicht modifizierter Form „verkaufen“, ganz im Sinne seiner Partei. Mit keinem Wort geht er auf die Versäumnisse seiner Partei und vor allem von AM ein. H. Kohl hat das schon frühzeitig erkannt („Sie macht mir mein Europa kaputt“). Er war immer ein Fürsprecher der „kleinen Länder“ und eine Entfremdung, ja schon fast Feindschaft, wie es jetzt mit den Visegrad-Staaten gibt, hätte es mit ihm niemals gegeben. Er hätte Kompromisse gesucht und gefunden. Stattdessen unternimmt AM nichts gegen die kategorischen Forderungen der EU an diese Länder und unterstützt die gerade noch. AM legt den Spaltpilz an die Wurzel der EU. Man hat den Eindruck, daß sie mit ihrer „großen Transformation“ mehr die Ziele Erich Honeckers als die eines gemeinsamen Europas (heißt nicht unbedingt EU) verfolgt.

        Die Konsequenz aus der Analyse H. Stauffenbergs wäre die Auflösung der politischen EU und die Rückbesinnung auf die Anfänge der Montan-Union. Eine gemeinsame Freihandelszone mit einem Nord- und einem Süd EURO. In den USA funktioniert das System $ doch nur aus 2 Gründen

        1. Die FED, die ja auch aus Vertretern der Bundesstaaten besteht, verfolgt eine gemeinsame „US-Linie“ und die einzelnen Vertreter entscheiden eben nicht im Sinne ihrer Bundesstaaten
        2. Der $ ist immer noch die Leitwährung der Welt.

        H. Stauffenberg möchte aber ein „weiter so“, nur in etwas abgewandelter Form und verkleidet diese Absicht mit „Politiker-Sprech“ in seine vorgebrachte Kritik.

        Sorry, jetzt ist das schon fast genauso lang(ich hoffe nicht atmig) geworden wie der Artikel

      • verbessere: Streiche 1. Staatsexamen und ersetze durch „erstes Semester“

    • Ist es ihnen nicht peinlich einen Mann wie Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg (CSU) belehren zu wollen? Der Mann ist Rechtsanwalt und war Mitglied des deutschen Bundestages, wo er sich mit der hier geschilderten Problematik rechtlich befasst hat.

  7. Ich könnte mich bestenfalls noch für eine Nord-EU erwärmen, Länder, die sich ziemlich ähnlich sind. Mit geschützen und überwachten Außengrenzen und ohne Vergemeinschaftung der Schulden und ähnlichem. Dazu würden die Briten gehören, wenn sie denn wollten, Frankreich unter der derzeitigen Führung aber nicht. Zu groß ihre Ähnlichkeit zu den Südländern.
    Diese neue EU müßte dann auch ein ganz klares Bekenntnis zu ihrer eigenen Kultur, Identität und Geschichte abgeben und diese für schützen- und erhaltenswert halten und auch verteidigen.

    • Ich könnte mich bestenfalls für keine EU erwärmen. Eine Rückkehr zur EWG ist auch nicht notwendig, denn der zwischenstaatliche Handel kann durch Einzelverträge unter den Wirtschaftsunternehmen und durch die nationalen Politiker stützend, z.B. beim Thema grenzüberschreitender Warenverkehr, abgesichert werden.
      Ich bin auch nicht der Meinung, dass eine neue EU ein klares Bekenntnis zu ihrer eigenen Kultur und Identität abgeben kann. Die europäischen Nationen mögen eine gemeinsame Geschichte haben, aber eine gemeinsame Kultur und Identität sehe ich nicht. Will ich auch nicht! Denn gerade das ist für mich das reizvolle, in andere Länder fahren und zu erleben, wie die Menschen dort ticken. Kriegt man natürlich nur mit, wenn man nicht auf Pauschalurlaube abfährt, sondern den Kontakt zu den Einheimischen sucht, man seine Reise inkl. Besuche der Kultursehenswürdigkeiten selber plant. Nein, jede EU wird die Gleichheit propagieren, und will damit die Nivellierung der Gesellschaften und damit der nationalen Identität erreichen, und das lehne ich ab! Welche Kultur und Identität wäre denn der Maßstab? Die deutsche, oder z.B. die griechische?

      • Hier kann ich Ihnen in vielerlei Hinsicht nur zustimmen. Deshalb bin auch ich gegen ein EU -egal wie groß oder klein diese dann sein mag. Außerdem bin ich davon überzeugt, dass sog. große Staaten mit einer Zentralregierung nix taugen da die in einer Zentralregierung sitzenden Regierenden doch zB gar keinerlei Bezug und kaum Wissen zu den/ihren weit ent fernt liegenden Landesteilen haben.
        Im besten Fall könnte ich mir eine Rückkehr zur EWG vorstellen -mehr aber auch nicht!

  8. Der EuGH hat die Aufgabe, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge zu sichern. So steht es in Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 des EU-Vertrags.

    Stattdessen erkennen wir eine Selbstermächtigung des EuGH mit dem Ziel, die Vereinigten Staaten von Europa auf undemokratische Weise, sozusagen durch die juristische Hintertür zu schaffen.

    Der leider verstorbene Bundespräsident und frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Roman Herzog, hat deshalb schon sehr früh gefordert: „Stoppt den EuGH!“

  9. Vorschlag zur Grundgesetz Änderung zur Ehrlichkeit:
    Art.20:
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden, **die sie selber machen**

    Insofern ist die vollziehende Gewalt nur an sich selber gebunden, also uneingeschränkt in seiner Macht, ungehindert durch Art.20, wodurch das Grundgesetz zu einer unnötigen Makulatur wird, das immer dann geändert wurde, wenn es die „vollziehende Gewalt“ störte, bisher seit 25.05.1949 in 63 Änderungsgesetzen die sich auf Änderungen an 235 einzelne Artikel beziehen..
    Ganz offenbar hat unser Grundgesetz riesige Konstruktionsfehler, welche es obsolet machen.

  10. Texte, die die EU mit „Europa“ verwechseln oder gleichsetzen wollen, die Wieselworte wie „europäische Einigung“ und dergleichen verwenden, sollte man gar nicht mehr lesen – es se denn, man will dieses „Europa“.
    So habe ich auch diesen Text nicht zuende gelesen – zu oft habe ich gerade aus der Ecke der CDU „Kritik“ an der EU gelesen, die sich dann doch nur als geschickte gemachtes Framing für die Vereinigten Staaten von Europa erwiesen. Machen wir uns nichts vor: Wer die nicht will, tritt garantiert nicht in die CDU ein, weder 1970 noch 2020. Ich hatte genug davon. Ich brauche und ich will die EU nicht, und ich werde mich auch nicht dazu umerziehen lassen, eine Schmalspurversion a la „EWG“ zu wollen.
    Entweder gibt es ein Europa der Nationalstaaten, die wechselnde, opportunitätsbezogene regionale Bündnisse auf Zeit eingehen, oder wir bekommen die VSE. Alles dazwischen ist sinnlos. Lieber Graf von Stauffenberg: Um diese Entscheidung kommen Sie nicht umhin. Ein „bisschen Europa“ gibt es nicht.

    • „Ein „bisschen Europa“ gibt es nicht.“??? Das braucht es auch nicht.
      Es muss nur klar sein, was „ein vereintes Europa“ sein soll.
      Gemäß den EU Verträgen gibt es kein „vereintes Europa“.
      Das ist ein Euphemismus als Wortklauberei.
      Es gibt eine zwischenstaatliche Organisation genannt „Europäische Union“, gemäß letztem Vertrag von Lissabon, deren Namen nicht rechtlich widerspiegelt, was die EU rechtlich ist, nämlich eine zwischenstaatliche Organisation souveräner Staaten, deren Völker, gemäß Völkerrecht das Souveränitätsprinzip beanspruchen dürfen und können.

      Wer also ein Hoheitsrecht unseres Landes auf eine Organisationsform überträgt die nicht dem Grundgesetz unterworfen ist, begeht Hochverrat.
      Insofern kann eine deutsche Regierung, des Bundes oder der Länder, keine Hoheitsrechte an die EU übertrage, genauso wie Bundestag, Justiz und Polizei nicht privatisiert werden können. Insofern gibt es auch kein EU-Recht wegen fehlendem hoheitlichem Status und kein Recht sprechenden EU-Gerichtshof, egal was im Vertrag von Lissabon drin steht.

    • Zitat: „…Rückbesinnung auf den eigentlichen Sinn und die Kernaufgabe in der Zusammenführung europäischer Staatsordnungen.“
      Kernaufgabe in der Zusammenführung europäischer Staatsordnungen?? Also ist doch offenbar auch in den Augen des Autors das Endziel Vereinigte Staaten von Europa?

      Aufgrund meines Alters habe ich die Entwicklung der EU fast gänzlich persönlich miterlebt, von der Montanunion über die Römischen Verträge bis heute. Schon die Montanunion war darauf ausgelegt, Frankreich zulasten Deutschlands Vorteile zu bringen. Stets wurde uns Bürgern jedoch vorgemacht, es handele sich um wirtschaftliche Kooperationen zum Nutzen aller und des innereuropäischen Friedens. Damals blieben die Nationalstaaten souverän, nur Verträge regelten das Zusammenspiel. Heute sollen jedoch Rechtsnormen durchgesetzt werden, die viele Bürger in den EU-Staaten gar nicht gewollt, geschweige denn akzeptiert haben.
      Mit der EU ist ein Raubtier herangezüchtet worden, dass jetzt droht, seine Züchter aufzufressen.

      Grußbritannien hat den richtigen Schritt gemacht, mal sehen ob und wenn ja wann andere folgen.

  11. Die EU ist eine Vertragsunion und ihre Institutionen haben für ihre Aufgaben ein genau definiertes Mandat, an das sie gebunden sind. Für die Freihandelszone mit dem Binnenmarkt und projektbezogene Zusammenarbeit war das genügend und sogar erfolgreich. Für eine politische Union mit einer gemeinsamen Währung und einer Parlamentsfarce an zwei Standorten sowie einer sich selbstmißverständlich als politisch auffassenden Kommission als Pseudoregierung und einem selbstherrlichen Gerichtshof mit politischem Missionsdrang ist diese Konstruktion offensichtlich nicht geeignet. Dem ist mit Haushältern wohl auch nicht wirklich beizukommen, da braucht es eine neue Architektur. Oder ein Zurück auf den soliden Boden der EG. Die Briten haben dies -mit knapper Mehrheit- begriffen und ihre Eliten haben das urdemokratische Votum des Referendums treu exekutiert.

  12. Endlich mal ein exzellenter Artikel der die Zusammenhänge auch einigermaßen rechtlich verständlich dem breiten Publikum erklärt, warum die EU Amtsanmaßung begeht.

    „Bräuchte es dazu weiterer Unionszuständigkeit, ginge das nur durch beauftragende Rechtsetzung, und somit Vertragsänderung, jedoch keinesfalls durch Rechtsprechung“

    Genau da liegt das Problem, das unsere Politiker vertusche wollen, denn:
    „folglich auch der EuGH keine Grundlage für seine Rechtsprechung“ völlig richtig !!!
    Jedwede Hoheitsgewalt mit aller rechtsetzenden Macht leitet sich ausschließlich aus der demokratischer Legitimation ihrer Mitgliedstaaten her.

    Das Problem beginnt allerdings schon in den Änderungen des Grundgesetzes.
    So wurde der ursprüngliche Art.23 aus der Erstfassung vom 25.05.1949, nach der Wiedervereinigung vollständig ersetzt, unter Anderem mit:
    GG Art.23 (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, …. ***Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen.***“

    Genau das verbietet GG Art.20 „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“

    Das Problem ist, dass es faktisch kein Verbot im Grundgesetz gibt, welches es verbietet das Grundgesetz in beliebiger Weise durch de „vollziehende Macht“ so abzuändern wie es ihr passt wenn sie 2/3 des Bundestages hat, obwohl gemäß Art.20:
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    Ein Grundgesetz als Wortklauberei, das immer dann geändert wurde, wenn es die „vollziehende Macht“ störte, bisher seit 25.05.1949 in 63 Änderungsgesetzen die sich auf Änderungen an 235 einzelne Artikel beziehen.

    • „Rechtsetzung durch Rechtsprechung“ ist einem Rechtstaat kein Problem, sondern im Gegenteil, es nennt sich „Entwicklung des Rechts“ dadurch das Urteile der höchsten Gerichte, Bundesgerichte und BVerfG, wie ein Gesetz als Rechtsnorm gültig werden. Es ist das was man „Recht“ nennt, wenn man von „Recht UND Gesetz“ spricht.
      „Recht UND Gesetz“ beinhaltet also erlassen Gesetze und durch Urteil höchster Gerichte gesprochenes Recht =„Rechtsetzung durch Rechtsprechung“.
      „Rechtsetzung durch Rechtsprechung“ kann aber nur von einer Judikativen Staatgewalt verkörpernd werden, welche lt. einem Grundgesetz eine Judikative Hoheit besitzt. Das ist die EU nicht.

  13. Nach meiner Einschätzung wird der Bundestag alles beschliessen, damit die Behinderung der EZB-Aktivitäten durch die BVerfG-Entscheidung „geheilt“ (Merkel) wird.-

    In Bezug auf den Grundsatz „Diese rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit verbietet auch dynamisierende Deutungen und Auslegungen vorliegender Normen …“ wäre die Veränderung von Sinn und Ziel des Art. 1 GG „Würde des Menschen“ durch die gegenwärtig Herrschenden in den Blick zu nehmen. Es gibt eine Medienmehrheit für die linksgrüne Interpretation, dass Art. 1 GG es Deutschland verbietet, sich die Zuwanderer auszusuchen.

    Weder aus dem Umstand, dass gewisse Zuwanderungswillige unbegrenzt auf staatlichen Unterhalt angewiesen sein werden noch aus erklärten anderen Lebensformen (- zB fundamentalistische Muslims) dürfte dann eine Ablehnung der Einwanderung oder gar der Einbürgerung resultieren. Die bis vor wenigen Jahren selbstverständliche Vorstellung, dass autochthone Deutsche „Herr im eigenen Haus“ seien, würde nach der neuen Auslegung gelten.

    Ob das BVerfG solche Umdeutung des von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes beschlossenen Art. 1 mitträgt?

  14. Es ist erschreckend zu sehen, wie sich die totalitäre Hybris der einst Mächtigen der UDSSR und die Hybris der EU-Funktionäre ähneln. Man kann schon verzweifeln, wenn man sieht, wie wenig aus der Geschichte gelernt wird. Gorbatschow’s Ausspruch „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“ sollten sich die EU-Funktionäre hinter die Ohren schreiben. Sie werden es aber nicht tun, sondern es wird einen Zusammenbruch des totalitär deformierten Gebildes EU geben, so wie es einen Zusammenbruch des totalitären Gebildes UDSSR gegeben hat. Diesem Zusammenbruch geht wie immer ein dramatischer wirtschaftlicher Niedergang voraus. Der Niedergang in der EU hat durch Corona neue Fahrt aufgenommen.

  15. Klarheit befördert Wahrheit. Auf wohltuende Weise brennt der Beitrag, eines der Rechtsstaatlichkeit verbundenen Demokraten, den opaken Nebel fort, der die demokratieverachtenden EU Institutionen umgibt. Diese konnten aber nur durch ebensolche mitgliedsstaatliche Institutionen entstehen. Ein BVerfG, das, um der eigenen Verantwortung zu entgehen, wichtige Entscheidungen immer wieder dem EUGH überträgt, muß sich über ein Gewohnheitsrecht mit „parareligiösem Selbstverständnis“ nicht wundern. Eine deutsche Regierung, die ihrer Verantwortung gegenüber ihrem Souverän zu entkommen sucht, indem sie Entscheidungen, die deutsche Bürger betreffen der EU überlassen, um den zu Untertanen Degradierten, das Verdikt dann als nicht verhandelbares (alternativloses) durch EU Recht gesetztes „Machtwort“ zu verkaufen. Es geht vor allem um die Festigung der „Macht und Undurchdringlichkeit“ einer neuen politischen Kaste, der das Dienen fremd ist. Sie kennt keinen Souverän, sondern nur noch zu menschlichen Gattungswesen herabgewürdigte „Bürger“ . Sie haben die Menschen nicht verloren. Sie sind dabei sich ein neues willfähriges Volk zu schaffen, das derzeit in die voranschreitende Despotie hinüber zu schlafen scheint.

  16. Alles richtig was da ausgeführt. Aber wem nutzt es noch? Die Unterschiede in der Politik der EU Nationalstaaten sind mit der Aufnahme der ehemaligen Ostblockstaaten, samt der deutschen Bürger die diesen unterlagen, größer geworden. Kamen doch annähernd hundert Millionen Millionen Menschen hinzu, die gerade ein undemokratisches zentralistisches und auf Zwang gestütztes Gemeinschaftssystem gestürzt hatten. Nur allein mit Geld kann man diese Menschen auf Dauer nur schwer davon überzeugen wieder in ein Neues solches zu kommen. Statt die davon ausgehenden Impulse für die Erneuerung der EU Strukturen und Politik zu nutzen verhärteten die ohnehin nicht genügend demokratisch ausgelegten Strukturen der EU Bürokratie. Nicht der Willen von EU Kommission mit Präsidenten und Kommissaren ist von Vorrang, sondern der demokratisch mögliche gemeinsame Nenner aller Bürger in den beteiligten Nationalstaaten. Solange das nicht zum Hauptziel dieser Gemeinschaft, wird ihre Stärker eher schwinden ais zunehmen. Wie lange kann Europa sich dieses Kräfte verzehrende Spiel mit der stetigen Gefahr des Auseinanderbrechens überhaupt noch leisten?

  17. Wer Peter Böhringer auf seinem Telegram Channel folgt, der kann dem meisten nur zustimmen (altbekannt). Aber Herr Böhringer bringt es ehrlich gesagt noch besser auf den Punkt.

    Es ist löblich, dass nun auch immer mehr Politiker erkennen, dass TE eines der verbliebenen freien Medien ist, wo EU Kritik nicht mit „Staatszersetzend“ diffamiert wird.

    Allerdings ist das Hauptproblem, bzw. seine Gründungs-Anfänge gehen ja bis auf die ersten „pro Europäischen“ Initiativen aus den USA nach dem WW II zurück, wichtig zu verstehen. Das scheitern des EUR ist dabei eigentlich einkalkuliert (da ja bekanntlich eine Währungsunion nie ohne politische Union funktioniert), denn in der Krise kann wieder mal nach belieben umgestaltet werden, siehe SChäuble Aussagen hierzu.

    „Die wahre Fratze der EU“-Video zeigt u.a. warum der EUR und die EU eingeführt wurde. Zum Abbau der Souveränität Deutschlands („DM ist deutsche Atombombe“ und „Wir haben Ihnen zweimal auf den Kopf geschlagen, jetzt sind sie wieder da“ Thatcher) und letztendlich zum Abbau der Souveränität aller Nationalstaaten. (STichwort NWO – Vorsicht „Verschwörungstheorie“ sagen die Mainstream-Medien :D)

  18. Genau: es gibt „kein Recht im Unrecht“ !

    Und alle „im Unrecht“ , quasi durch „Zellteilung“ entstandenen und sich gegenseitig legitimierenden EU-Organe, sind damit ohne irgendeine rechtliche Relevanz für die Bürger der Staaten; wie oben beschrieben „…sind sie vielmehr allesamt illegtim und rückwirkend aufzulösen, da sie illegal und rechtsordnungsbrechend geschaffen wurden“ !

  19. Der Brexit war ein Kulminationspunkt der europäischen Politik. In Jahrzehnten wird man historisch einordnen zu verstehen, dass „das Ende vom Anfang“ auch der „Anfang vom Ende“ war. (Sinngemäß von Churchill nach dem Sieg von El-Alamain).

    Merkel hat den Bogen mit ihrer Migrations- und Einigungspolitik überspannt und die Briten haben die Reißleine gezogen. Es ist kein Kolletaralschaden, schon die beromht-berüchtige „Flucht von sinkenden Schiff“.

    Die Milliarden die nun wieder aus dem Fenster geworfen werden, übertreffen die Summen, die in der Bankenkrise verpulvert wurden. Langfristig schwächt es nicht nur die europäischen Wirtschaften, da es eine unsinnige Kapitalallokation ist, sondern erhöht das Risiko eine Implosion des Euros. Vermutlich dient das Geld zum VERTUSCHEN des Bankrottes von Italien. Dies wird nicht funktionieren.

  20. Richtig gefolgert: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entblößt die EU-Akteure“!

    Schlimm nur, dass sich diese EU-Protagonisten nicht im geringsten schämen, auch „nackt“ -ohne Hemd und Höschen- ihr Schmierentheater auf offener Bühne weiter aufzuführen !

    Genau so schlimm dabei ist jedoch, dass niemand dieses EU-Theater unter lauten „Buh-Rufen“verlässt.

  21. Zumindest hat noch einer vor Beendigung seiner Tätigkeit einige Kerben im Holz hinterlassen und somit eine gewisse Bloßstellung der Koalition bewirkt um vielleicht auch sein eigenes Gewissen für die Zukunft zu beruhigen und das ist ja schon mal positiv zu betrachten, bei der allgemeinen rechtswidrigen Lage auf vielen Ebenen, in denen wir uns allesamt bewegen.

    Noch besser wäre es bei den Mehrheitsverhältnissen in dieser Republik gewesen, den zum Teil verwirrten Wählern einen Vormund beizufügen, scherzhaft angedacht, denn wer nicht weiß was er macht, kann ja auch nicht belangt werden und das ist das Grundübel dieser Republik, wo jeder wählen darf und dabei noch nicht einmal über einen Mindeststandard an Wissen verfügt und das kommt einem Lotteriespiel gleich mit ungeahnten Folgen, wie man täglich sehen kann.

  22. Ja, die EU hat nicht nur die Briten sondern auch viele Menschen verloren. Hat sich quasi die Länder Untertan gemacht und sieht den deutschen Steuersäckel als Eigentum aller Mitgliedsländer an. Die EU agiert mittlereile wie die arabischen Clans in Deutschland. Saugt immer mehr Geld weit abseits des Regelwerks aus den Taschen der Normalbürger. Halten sich nur an Regeln wenn es gerade passt bzw. die Aufsichtsbehörden ab und zu mal genauer hinsehen. Der Normalbürger geht den EU-Politikern ziemlich weit am mit unverhältnismäßig hohem Gehalt aufgepimpten Allerwertesten vorbei. Rechtsbruch und Beliebigkeit als Geschäftsmodell. Gelegentlich ein Gerichtsurteil, das keinen interessiert und in der Regel ohne Wirkung bleibt. Es sei denn das Urteil geht gegen Deutschland. Das wird natürlich pflichtbewusst sofort umgesetzt, wenn zugleich in den südlichen Ländern das Recht, insbesondere das Steuerrecht, nicht ganz so ernst genommen wird. Die Briten haben den Laden durchschaut und folgerichtig das Weite gesucht. Die deutsche Bundesregierung meint immer noch, dass sie den Frieden in Europa auf Dauer mit unendlich viel deutschem Steuergeld erkaufen kann. Die Deutschen werden vermutlich erst Ruhe geben, wenn alle Europäer im deutschen Sozialsystem angekommen sind. Aber irgendwann sind die Taschen leer, wenn im Rahmen der Merkelschen Politik der Selbstzerstörung die deutsche Wirtschaft zugrunde gerichtet und auch das letzte Stück Tafelsilber sinnlos verballert wurde. Da helfen dann auch keine Windräder, Solaranlagen und Elektroautos mehr. Und demokratisch scheint das System „EU“ ohnehin nicht ausgelegt zu sein.

  23. Die EU sollte Probleme lösen, die Nationalstaaten alleine nicht oder nur schwerlich lösen können. Darin wäre ein Sinn zu sehen. Heute ist es leider so, daß die EU Probleme schafft, die wir ohne sie nicht hätten.

  24. Es geht nicht um die Wirkung des Urteils. Es geht darum, dass das BVerfG den EuGH angerufen hat, mit der Bitte, zu urteilen, ob die Maßnahmen der EZB mit den Verträgen vereinbar wären. Der EuGH hat diese Maßnahmen als rechtmäßig bestätigt. Und nun kommt das BVerfG und stellt sich auf den Standpunkt, dass es aufgrund juristischer Spitzfindigkeiten das Urteil nicht beachtet. Dabei übersieht es, dass sich Deutschland vertraglich verpflichtet hat, Urteile des EuGH zu akzeptieren. Der richtige Weg wäre gewesen, dass BVerfG hätte geurteilt und der EuGH hätte dann als letzte Instanz entscheiden. Man stelle sich vor, das Bayerische Verfassungsgericht missachtet die Urteile des BVerfG, weil man der Meinung ist, dass dessen Urteile nicht dem bayerischen Verständnis von Obrigkeitsdenken entspricht. Als Parlamentarier muss der Autor doch wissen, dass Verträge einzuhalten sind. Für mich das ein weiteres Beispiel dafür, dass es den Kritiker nicht um die Sache, sondern nur darum geht, ihr nationalistisches Denken wieder aufleben zu lassen. Das hat mit deutschem Patriotismus nichts gemein.

  25. Die Anmaßung von Rechten durch deutsche Politik und der EU-Kommission samt EuGH und EZB ist inzwischen Legion. Zumindest sind zahlreiche von diesen Institutionen für deutsche bzw. EU-Bürger getroffenen Entscheidungen höchst umstritten.

  26. „Sie haben die Menschen verloren. Sie merken es nicht.“

    Da muss ich widersprechen.
    Der Mensch als Bürger spielt in diesem System keine tragende Rolle!
    Schon gar nicht als eine Instanz, die zu irgendwelchen demokratischen Ermächtigungen nötig wäre.
    Das ist doch genau so geplant und wird auch genau so durchgeführt.
    Sie schreiben doch selbst: “ … mangels rechtsstaatlich demokratischer Eigenqualifikation“.
    Das Konstrukt EU war noch nie als ein demokratisches Gebilde gedacht.

    • …..sic! und dazu der entsprechende artikel im grundgesetz, der die selbstentmächtigung des parlamentes darstellt!

  27. Wenn die Erkenntnisse dieses Artikels in der CSU Gemeingut wären, dürfte sich die Vasallenschaft gegenüber Merkel eigentlich verbieten. Aber serviler als Seehofer und dienstbeflissener als Söder geht es ja kaum noch. Der einzig standhafte Bajuware ist für mich der alte Kämpe Gauweiler.

    • Und vor allen die CSU, war es gestern oder vorgestern als sie den totalen kotau vor den Linken gemacht hat? Wo bleibt der Laute mediale politische Aufschrei, wegen der Aussage der TAZ, den ganzen niederreißen von Denkmälern, also den offensichtlichen Kulturkampf der Linken.

      Ach komm, lass gut sein.

  28. DER EU EIN ENDE MACHEN;

    das wäre das Gebot der Stunde. Sie muss abgewickelt und zurück geführt werden auf ein Modell mit rein wirtschaftlicher Kooperation – wie es die EG einst erfolgreich war. Unser Land blutet finanziell und kulturell aus, weil einerseits horrende Summen in einen nicht funktionierenden € fließen und andererseits die europäischen Kulturen (vor allem die südlich der Alpen) mit der unsrigen weitestgehend inkompatibel sind.

    Unsere Infrastruktur ist eine Schande, Straßen werden nicht mehr saniert (außer die überwiegend vom Ausland genutzten und von ausländischen LKW kaputt gefahrenen Autobahnen), die Schlagloch- und Rüttelpisten führen beim ohnehin schon gebeutelten Bürger zu einem Rattenschwanz an Folgekosten (kaputte Autos, etc.). Unsere Straßen sind als solche kaum mehr zu bezeichnen, während man auf unsere Kosten im europäischen Süden nagelneue baut.

    Und das ist nicht der einzige Punkt, wo wir übervorteilt und ausgenutzt, ja geradezu ausgebeutet werden. Der Michel soll immer länger und härter für den Rest Europas arbeiten, der sich auf unsere Kosten in die Hängematte legt. Während man hier von „Europa“ schwafelt, schwadroniert auch Macron davon: als wirtschaftlicher Bittsteller hält er die Hände auf, um auf unsere Kosten u.a. sein hochgerüstetes „Grande Nation“ (Lacher!) – Militär oder seine Arbeitslosenversicherung finanzieren zu können.

    Wie so Vieles sind auch die Sozialsysteme der europäischen Südländer ein Fass ohne Boden. In das unser Geld auf Nimmerwiedersehen hinein fließt.

    Auf unsere Kosten – das könnte man endlos wiederholen, denn wir werden nur noch abgezockt, unser Land, unsere Heimat, unsere (für den Zusammenhalt der Gesellschaft lebenswichtigen!) Traditionen werden zerstört. Wir werden ausgebeutet, wie die Sachsen in „Robin Hood“ von den Normannen ausgebeutet werden. Wir machen die ganze Arbeit und die anderen sahnen ab. Und zum Dank dafür gibt es für uns noch einen Tritt in den A….. Napoleon hatte recht, als er sagte: „Die Deutschen sind leicht hinters Licht zu führen und sie behandeln ihre eigenen Leute schlimmer als ihre wahren Feinde“. Man sieht es an der Art und Weise wie man hierzulande mit der einzigen Partei umgeht, die sich der Zerstörung unseres Landes noch entgegen stemmt.

    So jedenfalls kann es, so darf es nicht weiter gehen.

    • „…und andererseits die europäischen Kulturen (vor allem die südlich der Alpen) mit der unsrigen weitestgehend inkompatibel sind.“
      ~~
      Da ist etwas leicht verrutscht.
      Die Kulturen südlich der Alpen sind mit der unsrigen schon kompatibel, obwohl sie durchaus andersartig sind. Genau das wollen wir doch beibehalten.
      EU-Einheits-Kultur: Grrrrrrrrrrrrrrr!
      Nicht kompatibel ist die sehr divergente Wettbewerbsfähigkeit innerhalb des Euroraumes und die daraus resultierende ökonomische Entwicklung.
      Aber die Merkel-Regierung setzt ja alles daran, dass sich das ändert.

    • Dieser „Golem“ wird nur durch deutsches Geld zusammengehalten. Falls die deutsche Bonität sinkt, werden wir in einem Schuldengau wie in den 1930ern untergehen.

  29. Unsere „Volksvertreter“ haben schon vor Jahren die Bodenhaftung verloren.
    Würden die Medien, wie in früheren Jahren, kritisch, aber neutral ihre eigentlichen Aufgabe nachkommen, ein solcher Unmut in der Bevölkerung wäre nicht entstanden.
    Gut, dass es noch einige unabhängige Journalisten gibt.
    Danke Tichys Einblick und den anderen wenigen Blättern.

    • Leider haben sie nicht nur die Bodenhaftung, sondern sogar jede Art der Haftung verloren…
      VER-Haftung der „Volksvertreter“ würde mir vollkommen reichen…

  30. „Sie merken es nicht“?
    Es ist interessiert sie nicht. So wird ein Schuh draus!

    • „Sie merkeln es nicht“, so wird ein Schuh daraus.

    • So ist es. Der neufeudale Parteienhofstaat der lupenreinen Demokraten wird dem Pack und Aluhutträgern sicher demnächst auch noch empfehlen, einfach Kuchen zu essen, wenn aus Kurzarbeit Arbeitslosigkeit wird.

    • Die Politiker sehen, dass Merkel 6 Co immer wieder gewählt werden. Gemäß demokratischen Spielregeln ist alles im „grünen Bereich“.

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