Der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz hat viele Fragen aufgeworfen und wird kontrovers diskutiert. Der innovative Charakter des Beschlusses ist in der Tat anzuerkennen, dennoch muss festgehalten hat, dass das Gericht den eigenen Kompetenzrahmen weit überdehnt und elementare grundgesetzliche Gesichtspunkte des Umweltschutzgebotes nicht berücksichtigt hat. Dadurch hat es der eigenen Reputation geschadet.
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen…“
Zunächst zur Habenseite. Der Beschluss des BVerfG legt fest, dass künftige, noch ungeborene Generationen in Einklang mit Artikeln 2 und 20a Grundgesetz als Rechtssubjekte eingeführt werden, wodurch gleichzeitig das Staatsziel Umweltschutz erstmals die ihm gebührende Aufmerksamkeit erhalten hat. Dieses wurde in Art 20a Grundgesetz so formuliert:
Das Verfassungsgerichtsurteil zum Klimaschutz stützt sich auf fragwürdige Quellen
Nirgendwo sonst im Grundgesetz wird von „künftigen Generationen“ gesprochen. Grundsätzlich zu begrüßen ist daher der Begriff der „intertemporalen Freiheitssicherung“ im BVerfG-Beschluss, der sich aus dem politischen Nachhaltigkeitsbegriff ableitet, also der Forderung, dass der heutige Lebensstil nicht die Möglichkeiten künftiger Generationen gefährden soll (Brundtland). Das BVerfG hat diesen Grundsatz von den materiellen Rechten auf die Freiheitsrechte ausgedehnt. Ob dies nur in der Klimadebatte gilt oder auch bei Themen wie Staatsverschuldung und Rentensystem, bleibt abzuwarten, dies wäre aber durchaus erfreulich.
„…die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere…“
Es ist positiv zu werten, dass durch den Beschluss klar formuliert wurde, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere auch den Schutz vor starker Erderwärmung einschließt. Ein zusätzliches „Staatsziel Klimaschutz“, das von manchen Parteien und Nichtregierungsorganisationen bereits angeregt wurde, ist also nicht nötig, da im Staatsziel Umweltschutz bereits enthalten.
Die Logik ist einfach: Würde der Klimawandel nachweislich und primär zu einer so starken Beeinträchtigung von Ökosystemen führen, dass ganze Arten ausstürben, hätte der Mensch die Pflicht, der Klimaerwärmung vorzubeugen und dazu wirksame Maßnahmen zu etablieren. Er hat dann alles zu tun, um sowohl Schaden von den natürlichen Lebensgrundlagen abzuwenden (Verschlechterungsverbot) als auch den Zustand der Natur im Sinne des Erhalts der Artenvielfalt zu optimieren (Verbesserungsgebot). Ideal wäre, wenn hierzu die Breite der wissenschaftlichen Ansätze zur Untersuchung dieser Frage gewürdigt würde.
„…im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung…“
Genau hier wird es kritisch. Bei der Untersuchung der argumentativen Grundlagen des Beschlusses fällt auf, dass sich das Gericht in vielen Punkten auch zum Richter über komplexe und kontrovers diskutierte naturwissenschaftliche Fragen gemacht hat. Betrachtet man den Weg der Entscheidungsfindung, verwundert dies nicht. Der Entscheid des Gerichts erging als Beschluss ohne Expertenanhörung. Dies wiederum wird wohl daher rühren, dass Kläger und Beklagte im Wesentlichen identisch waren, es also vor Gericht nicht zu Kontroversen kam. Hier eine von der Bundesregierung und aus Lobbygeldern der Umgebungsenergiebranchen wesentlich unterstützte Nichtregierungsorganisation, die die Kosten der meisten Individualkläger finanzierte, da das Bundesumweltministerium.
Bundesverfassungsgericht hebt Grundgesetz zu Gunsten der Klimapolitik auf
Es ist nicht verwunderlich, dass die obersten Juristen der Republik auf diese Fragen wenig ausgewogene Antworten fanden. Sträflich ist, dass sie sich überhaupt zur Partei in einer sehr kontroversen naturwissenschaftlichen Debatte gemacht haben, die noch in vollem Gange ist. Hier hat sich das Bundesverfassungsgericht zu viel zugemutet und zu einseitig positioniert, und es hat aus einer eingeschränkten Sicht auf naturwissenschaftliche Fragen rechtliche Konstrukte mit hoher politischer Relevanz geschaffen.
Gerade die Idee eines bezifferbaren und beschränkten und für die nächsten Jahrzehnte unveränderten CO2-Budgets leitet die Argumentation des BVerfG in weiten Teilen an: Wenn die erlaubten CO2-Emissionen national absolut beschränkt seien, dann dürfe nach dem Ablauf der Beschränkung keine weitere Tonne davon freigesetzt werden, weil die Welt ansonsten allein durch die CO2-Emissionen von Deutschland unmittelbaren großen Schaden erlitte. Daher müssten mit Verbrauch des nationalen CO2-Budgets sämtliche Freiheitsrechte der dann lebenden Generation in Deutschland drastisch eingeschränkt werden.
Erstaunlich ist, dass das Gericht sehr wohl die enormen Unsicherheiten der Bestimmung des CO2-Budgets festgestellt hat, gleichwohl verabsolutierte es das CO2-Budget als eine exakte Richtschnur politischen Handelns über Jahrzehnte. Aus naturwissenschaftlicher Sicht ist das unzulässig, und es dürfte der bislang hohen Reputation des Bundesverfassungsgerichts nachhaltig schaden, dass es in diesem Fall so weit jenseits der eigenen Kompetenz geurteilt hat.
„…und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch […] die Rechtsprechung.“
„Unser deutscher Alleingang hilft dem Klima nicht“
Die Ignorierung der Frage der ‚Zieltauglichkeit‘ zieht sich übrigens wie ein roter Faden durch die energiepolitische Debatte der vergangenen drei Jahrzehnte. Wir werden darauf noch zurückkommen.
Abwägung der Verhältnismäßigkeit nach der Verfassungspraxis
Das Bundesverfassungsgericht hat es versäumt, die Verhältnismäßigkeit des Klimaschutzgesetzes umfassend zu prüfen. Dazu hätte es erstens untersuchen müssen, ob Klimaschutz überhaupt aus dem Umweltschutzgebot des Grundgesetzes abgeleitet werden kann.
Zweitens hätte überprüft werden müssen, ob die eingesetzten Maßnahmen der Politik, also namentlich der Ausbau der Umgebungsenergien, geeignet, erforderlich und angemessen sind, einer Klimaerwärmung entgegenzuwirken, und in welchem konkreten Umfang dies erreicht werden kann, und ob nicht die Schädigungen der natürlichen Lebensrundlagen durch diese Techniken überwiegen. In die Prüfung der Angemessenheit würde auch die Frage fallen, wie sich die von der Bundespolitik verfolgte Energiepolitik auf Versorgungssicherheit, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht, den Sozialstaat, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung auswirkt.
Nichts davon hat das Bundesverfassungsgericht „erledigt“. Es wäre sehr zu wünschen, dass das Parlament, die Bundesregierung oder eine der Landesregierungen von selbst darauf kommen, im Wege einer abstrakten Normenkontrolle nach Art. 93 GG diese Fragen endlich systematisch zu untersuchen.
Alternativen nicht geprüft
Generell hat das BVerfG in seinem Beschluss die Komplexität im Zusammenspiel zwischen einem nur global lösbaren Problem und rein nationalen Lösungen deutlich unterschätzt. Deutschland stößt pro Jahr etwa so viel CO2 aus wie durch das durchschnittliche weltweite Wachstum jährlich an CO2-Emissionen hinzukommt. Dies ist sicher keine Entschuldigung für Nichtstun. Die Lösungsansetze müssen aber belegbar auf globaler Skala Wirksamkeit zeigen und Perspektiven für die Weltgemeinschaft eröffnen.
Ziele zu setzen ist nicht genug, der Gesetzgeber muss auch sinnvolle Maßnahmen definieren. Beispielsweise könnten durch Forschungsförderung hierzulande technische Lösungen erarbeitet werden, mit denen weltweit fossile Rohstoffe möglichst kosteneffizient ersetzt werden könnten und damit globale CO2-Emissionen vermindert werden. Dies ist möglich, wenn diese technischen Lösungen effektiver und preisgünstiger sind als der Einsatz von Kohle, Öl und Gas. Ansätze hierfür gäbe es, nur müssten sie technologieneutral und ohne Tabus, also unter Einschluss aller denkbaren Lösungen entwickelt werden.
Unterkomplexe Entscheidungsprozesse führen auf eine schiefe Ebene
»Klimaschutz« als Generalvollmacht gegen Recht und Freiheit
Diese Maßstäbe legt das Bundesverfassungsgericht aber offensichtlich nicht an sich selbst an, und begibt sich damit auf eine schiefe Ebene, von der es schwierig werden wird, wieder auf festen Boden zurückzukommen.
Der Beschluss zum Klimaschutzgesetz grenzt an eine ultra-vires-Entscheidung, weil sich hier ein Gericht in eine komplexe wissenschaftliche Debatte begeben hat, ohne hierfür gerüstet zu sein. Bedenklich wäre, wenn der Gesetzgeber diesen handwerklich bedenklichen Beschluss zur Grundlage für eine übereilfertige Entscheidung nehmen würde.
Um einen Pfad in der Klimapolitik einzuschlagen, der mit den sich ständig ändernden naturwissenschaftlichen, technischen, ökologischen, volkswirtschaftlichen und verfassungsmäßigen Zielen, Einschränkungen und Notwendigkeiten in Einklang steht, bedarf es einer sorgfältigen Güterabwägung unter Einbeziehung aller – auch kontroverser – wissenschaftlichen Ansätze in allen relevanten Disziplinen. Ein Schnellschuss in einer Frage, die die Lebensumstände aller Bürger auf Jahrzehnte hinaus entscheidend beeinflussen wird und deren Effizienz weder national noch global quantifiziert oder gar belegt wäre, würde der Größe der Herausforderung nicht gerecht.
Der Physiker Dr. Björn Peters ist Ressortleiter Energiepolitik und Vorstandsmitglied des Deutscher Arbeitgeberverband e.V. in Mainz-Kastel.
Ein „Nicht mein …“ mehr – nach
# Nicht mein Bundespräsident
# Nicht meine Kanzlerin
# Nicht meine Regierung
# Nicht meine Polizei
# Nicht meine Parlamentarier (mit Ausnahmen)
# Nicht mein ÖRR
# Nicht meine Presse (mit Ausnahmen)
… jetzt auch:
# Nicht mein Bundesverfassungsgericht (ausnahmslos)
Auch wenn ich vielleicht der Letzte im Lande mit eigener Meinung bin, aber trotz intensiver Nachsuche hat weltweit noch nie ( noch nie!!) irgendwo jemand (also auch kein Wissenschaftler) einigermaßen überzeugend dargelegt, dass die Menschen das Klima verändern. Noch nie wurde weltweit je ein Versuch gewagt, den Wärmedurchgangswert von Luft mit geringsten CO2-Werten und deren Veränderung (2-3 1000 000tel) verlässlich zu messen. Alles was Millionen nachplappern, sind Vermutungen, Annahmen mit vielleicht, könnte sein, wahrscheinlich usw. Nirgendwo ist Konsens über das Klima, nur andere Meinung wird in den Medien einfach gar nicht oder nur als Alibi – Prügelknabe zugelassen. Seit 1990 wurde der CO2 – Ausstoß in Deutschland um 40 % reduziert. Und hat ich was geändert? Im Jahr 2020 wurde die gesamte Weltwirtschaft lückenlos um 10 % über ein Jahr reduziert. Und hat sich was geändert? Wir hatten 2021 den wärmsten März seit 1960. Angebliche menschliche Klimaveränderung ist das Dümmste, was ich in diesem Jahrtausend je gehört habe, insbesondere, wenn mit diesem Märchen eine seit Jahrzehnten erfolgreiche Volkswirtschaft abgewickelt wird.
Den Rest der Welt freut´s natürlich, wenn Deutschland sich als Konkurrent selbst abschafft. Zur Kaiserzeit sollte am deutschen Wesen die Welt genesen, zur Hitlerzeit sollte der deutsche Herrenmensch die Welt regieren und bei den Grünen heute sollen wir Deutsche gleich das Klima der Welt retten. Diese deutschtypische Kombination aus Strunzdummheit und Größenwahn ist wohl nicht auszurotten.
Auch wenn ich vielleicht der Letzte im Lande mit eigener Meinung bin, aber trotz intensiver Nachsuche hat weltweit noch nie ( noch nie!!) irgendwo jemand (also auch kein Wissenschaftler) einigermaßen überzeugend dargelegt, dass die Menschen das Klima verändern. Noch nie wurde weltweit je ein Versuch gewagt, den Wärmedurchgangswert von Luft mit geringsten CO2-Werten und deren Veränderung (2-3 1000 000tel) verlässlich zu messen. Alles was Millionen nachplappern, sind Vermutungen, Annahmen mit Vielleicht, könnte sein, wahrscheinlich usw. Nirgendwo ist Konsens über das Klima, nur andere Meinung wird in den Medien einfach gar nicht oder nur als Alibi – Prügelknabe zugelassen. Seit 1990 wurde der CO2 – Ausstoß in Deutschland um 40 % reduziert. Und hat ich was geändert? Im Jahr 2020 wurde die gesamte Weltwirtschaft lückenlos um 10 % über ein Jahr reduziert. Und hat sich was geändert? Wir hatten 2021 den wärmsten März seit 1960. Angebliche menschliche Klimaveränderung ist das Dümmste, was ich in diesem Jahrtausend je gehört habe, insbesondere, wenn mit diesem Märchen eine seit Jahrzehnten erfolgreiche Volkswirtschaft abgewickelt wird.
Den Rest der Welt freut´s natürlich, wenn Deutschland sich als Konkurrent selbst abschafft. Zur Kaiserzeit sollte am deutschen Wesen die Welt genesen, zur Hitlerzeit sollte der deutsche Herrenmensch die Welt regieren und bei den Grünen heute sollen wir Deutsche gleich das Klima der Welt retten. Diese deutschtypische Kombination aus Strunzdummheit und Größenwahn ist wohl nicht auszurotten.
Das Klima hat sich ständig verändert – warum also glauben wir , dass das heutige Klima das beste aller Zeiten und deshalb besonders schützenswert ist? Die Antwort ist verblüffend: Weil wir uns daran gewöhnt haben. Und Länder wie Australien, Israel oder die Niederlande zeigen, wie man mit Trockenheit, hohen Temperaturen und hohen Meeresspiegeln umgehen kann.
Das Bundesverfassungsgericht kritisiert bei anderen zu Recht einen „totalen Abwägungsausfall“ – im Gleichschritt mit der hierzulande heutzutage herrschenden Politik praktiziert sie ihn aber selbst. Schließlich kann mit allen für Deutschland vorgesehenen Maßnahmen die Erderwärmung um nicht einmal vier Hundertstel Grad gebremst werden. Allerdings spült der Klima-Hype sehr viel Geld in die Staatskassen und beschleunigt die Umverteilung von unten nach oben – und oben ist heutzutage linksgrün. Auch hier: „totaler Abwägungsausfall“ des Bundesverfassungsgerichts, genauso wie bei der Frage, ob andere von der heutzutage hierzulande herrschenden Politik heraufbeschworenen Herausforderungen die zukünftigen Generationen so stark schädigen, dass sie verfassungsrechtlich untragbar sind.
https://www.youtube.com/watch?v=w1bQ-r9j-kU
Klimaschau von EIKE arbeitet das Urteil auf…interessant.
An den Autor des Artikels und die Redaktion:
Der Artikel mag jetzt ein paar Tag alt sein, aber manchmal kommen einem die passenden Gedanken erst später, wie in meinem Fall. Ich möchte das Thema einmal von einer anderen Seite beleuchten in der Hoffnung, dass Autor und Redaktion das eventuell noch einmal aufgreifen.
Wir haben es in Deutschland mittlerweile mit einer asymmetrischen („Kriegs-„)Lage zu tun. In Rechtsstreitigkeiten tauschen die Protagonisten beliebig ihre Funktion und Position. Auf der einen Seite haben wir beispielsweise mit dem Bundesverfassungsgericht in Sachen Corona eines, das einfach komplett die Arbeit verweigert, weil es ein Urteil im Sinne der Regierung nicht rechtfertigen könnte und einer zukünftigen Regierung wahrscheinlich auch nicht einfach Gleiches Recht ohne Einschränkung erlauben will, keinen Präzedenzfall schaffen will. Das Gericht handelt im Sinne genau dieser einen Regierung, beide sind auf einer Seite. Kläger werden nicht beachtet.
Schlimmer sieht es jedoch tatsächlich noch im Klimaurteil aus. Dort sind faktisch Kläger, Beklagte und Gericht auf einer Seite. Eine Verteidigung ist nicht vorhanden. Man könnte sogar fast sagen: Das Bundesumweltministerium, die Regierung unterstützt die Kläger aktiv, liefert keine Gegenargumente, das Gericht ist klar auf der Seite und wird selbst nicht aktiv. Die Beklagten, alle Bürger und Steuerzahler, stehen ohne Verteidigung ihrer Interessen da. Niemand zieht die Argumente grundsätzlich in Zweifel, auch nicht teilweise, niemand formuliert Alternativen, obwohl es etliche Alternativen gibt. Das ist auch der Grund, warum Umweltverbände jetzt noch schnell vermehrt Klagen ankündigen. Das Gericht ist auf deren Seite, teils mit objektiv befangenen Richtern, die private Verbindungen zu Organisationen haben. Aber auch der Staat wehrt kein bisschen ab, niemand vertritt die Interessen der Bürger, die laut Umfragen ganz andere Politik fordern.
Wenn es nach dem Urteil darum geht, künftigen Generationen ein CO2-Budget pro Kopf für deren Freiheit zu erhalten, hätte man beispielsweise mit Fug und Recht argumentieren müssen, dass dann eine Migration nach Deutschland ausgesetzt werden muss bis auf politisches Asyl, damit die Bevölkerung wieder schrumpft. Entsprechend vergrößert sich das Budget pro Kopf. (Das mag volkswirtschaftlich weil demografisch mit finanziellen Einbußen verbunden sein, aber Klimapolitik ist das ja auch.) Man hätte darauf hinweisen müssen, dass das weltweite Bevölkerungswachstum als maßgebliche Ursache des CO2-Ausstoß der Zukunft genauso wenig beeinflussbar ist, wie die Umweltpolitik anderer Länder global. Aber dass die Deutschen durch die Zahl der Kinder pro Frau hier bereits ihren Beitrag leisten. Aber umgekehrt kann es nicht so sein, dass Menschen in Millionenzahl nach hier kommen und unser Budget reduzieren, anstatt das der Herkunftsländer. Das ist nur ein Beispiel von vielen.
Anders formuliert: Es muss schleunigst verhindert werden, dass Verfahren mit Strohmännern vor dem Bundesverfassungsgericht noch stattfinden können. Es darf nicht mehr sein, dass NGOs Verfahren für Ministerien oder für befangene Richter führen, wo die Interessen großer Teile oder wie hier der großen Mehrheit der Bürger übergangen werden und kein Gehör finden.
Vor allem muss ein Weg gefunden werden in Kürze ein Vertretungsrecht der Steuerzahler und Staatsbürger zu bekommen und zu mandatieren, wenn die Bundesrepublik/Regierung durch ihr selbst nahestehende Organisationen als Strohmann beklagt wird. Das Verbandsklagerecht müsste hier in ein Verbandsverteidigungsrecht umgemünzt werden, damit beispielsweise der Bund der Steuerzahler, Verbrauchschützer oder andere Organisationen, die im Sinne und nicht auf Kosten der Bürger handeln, die Bürger vertreten können.
Bitte greifen Sie den Gedanken noch einmal auf! Es ist der Finger in der Wunde.
In politischen Phasen, die zum Totalitarismus driften, spielte die Justiz immer eine sehr unrühmliche Rolle. Dieses Urteil ist in Hinblick auf die Naturwissenschaft schlicht völlig unsinnig, ebenso bez. der Wissenschaftlichkeit, die die Klimapropagandisten völlig außer Acht lassen und die Richter auch. Die Folgen werden überhaupt nicht bedacht, die Richter dachten nicht daran, dass sich eine Flut von Klagen anschließen wird – sie sind bereits in Vorbereitung.
Die Folge davon ist, dass das Leben zunächst sehr schnell sehr teuer wird, dass sehr viele Firmen sich nicht mehr werden halten können und entweder bankrott gehen oder einfach ihre Arbeit verlagern. Übrig bleiben jubilierend hüpfende Jugendliche und verbohrte Grüne und eine Masse von prekär Beschäftigten und Arbeitslosen. Aber wenn diese Jugendlichen und verbretterten Grünen merken, dass nichts mehr läuft, werden die selbstverständlich die Bevölkerungsgruppe der „alten weißen Männer“ angreifen, die Destruktion betrieben hätten. Was spricht dagegen, dass es dann hierzulanden nicht genauso zugehen könnte wie im Reich Maos und Pol Pots? Die Alten sind schuld, weg damit! Hatten wir nicht Hitler, der genauso vorgegangen war?
Verbiesterten schon religiösen Ideologen traue ich alles zu, jeden tödlichen Mist. Und noch was: Wenn eine Baerbock derart verlogen – und betrügerisch – und unwissend, geradezu grauenhaft und peinlich dumm, die Kanzlerschaft anstrebt und dafür gewaltig Unterstützung von den neuen Revolutionären erfährt, die über alle Ungeheurlichkeiten hinweggehen, als wäre nichts, dann ist in diesem Land restlos alles möglich. Demokratisch sind wir nicht mehr mit dem Woke-Gedöns und der Basta-Politik, die Gesetze übertritt, als wären sie nicht vorhanden, die Grünen wollen keine Freiheit mehr, sie wollen sie abschaffen und ersetzen durch Erlaubnisse, alles andere ist dann verboten, aber die Leute merken es wie zu Hitlers Zeiten wieder nicht, obwohl, wie damals, die Protagonisten alles in Rede und Schrift dargeleg(t)en.
Dieses Gericht hat sich als ein bedeutender Sargnagel auf dem Weg in die tiefe Gruft erwiesen.
Diese Staatsorgane schaffen das. Ganz locker. Die politische Klasse dieser Republik zehrt von den Leistungen der vergangenen Generationen. Und sie vernichten in kürzester Zeit das, was andere geschaffen haben. Was für ein Kunststück!
Nicht nur das, Herr Hayes. Das Gericht hat die Frage, ob Deutschland das Richtige tut, erst gar nicht gestellt. Es hätte eigentlich feststellen müssen, dass der Gesetzgeber mit dem Klimaschutzgesetz zwar wohlfeile Ziele aufgestellt, aber keine Maßnahmen definiert hat. Dadurch entzieht sich das Gesetz der verfassungsrechtlichen Überprüfbarkeit, analog zu nicht falsifizierbaren Theorien in den Naturwissenschaften.
Das Verfassungsgericht kann beschließen was es will, die Welt interessiert das nicht und Luft macht halt nicht an den Grenzen halt. Wenn die Deutsche Wirtschaft zu Grunde gerichtet ist freuen sich die Anderen darüber, dass es weniger Konkurrenz gibt. Wehe, wehe wenn ich auf das Ende sehe.
Gälte das“Verschlechterungsverbot“ nicht auch im Hinblick auf das Handeln der Regierung zugunsten der EU, das zulasten der eigenen Bevölkerung geht? Aber da ist das BVG blind und attestiert der Regierung Handlungsspielraum bis zum Staatsruin. Eben ein folgsames Gericht, das die Regierung selbst bestellt hat!
Unsere Verfassungsorgane funktionieren nicht mehr. Sie sind alle Partei!!!
Die Herrschaften in den roten Roben haben sich wie die sprichwörtlichen Esel aufs naturwissenschaftliche Glatteis begeben. Herausgekommen ist ein Urteil basierend auf Axiomen zur Klimaentwicklung der nächsten 30 Jahre, die Interpretationen von Klimahysterikern erzeugter unbewiesener Hypothesen darstellen.
Die werden angeblich die Freiheit künftiger Generationen beeinträchtigen, sollte nicht politisch gegengesteuert werden. Das anzumahnen sehen sich die roten Roben ermächtigt in ihrer angemaßten Allmacht über GG und Physik. Die Herrschaften in den Senkel zu stellen, fehlt die politische Kraft in diesem verlotterten Rechtsstaat.
Klare Rechtsbeugung eines gewollten Urteils,einer kleinen Minderheit.Muss demnächst revidiert werden und Harbarth sollte dementsprechend zurücktreten!
Ich rate, Herr Häberle, dazu, diese beiden Diskussionen sehr deutlich gegeneinander abzuschichten:
Die erste ist die nach der Klimasensitivität, dem CO2-Budget und der Vorhersagekraft der Klimamodelle. Hierzu werde ich ggf. auch noch etwas schreiben, gerade weil das CO2-Budget ja durch den BVerfG-Beschluss ja sowas wie Gesetzeskraft erlangt haben soll.
Die zweite entsteht, wenn man die erste „for the sake of the argument“ ernstnimmt und als Hypothese ungeprüft übernimmt. Gerade dann zeigt sich die ganze Hilflosigkeit der deutschen Energiepolitik, die Kernkraftwerke abschaltet, die Versorgungssicherheit beim Strom einkassiert und dennoch kaum Rückgang bei den CO2-Emissionen produziert. Das ist einer „Gartenzwergperspektive“ geschuldet, die ich auch noch thematisieren will. Damit ist in der Politologie ein Blick nur bis zum Zaun gemeint, also die nationale Definition von Politik ohne die Berücksichtigung der Interessen, Notwendigkeiten und Ziele der Nachbarn.
Tja, das nützt leider nichts. Oder steht noch ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof an? Aber der würde sich hüten, dem BVerfGE bei dieser Entscheidung in die Quere zu kommen.
Wenn Klima sich in den Augen der Öffentlichkeit als Fehlleistung erwiesen hat – irgendwann mal -, wird vielleicht das GrundG erneut geändert und der „Klima“artikel wieder gestrichen. So das GG dann überhaupt noch gilt.
Zitat: „also der Forderung, dass der heutige Lebensstil nicht die Möglichkeiten künftiger Generationen gefährden soll“
> Aha, und wann kümmert und sorgt sich dieses Gericht dann endlich auch um meine Zukunft und die Zukunft meiner Enkelkinder wenn es z.Bsp. um das Thema unkontrollierte und illegale Masseneinwanderung durch die zum EUropäischen Westen inkompatible muslimischen und afrikanischen Fremdkulturen und um den damit auch verbundenen Bevölkerungsaustausch und der Zerstörung unserer Gesellschaft, Kultur und Sozialssteme geht?? Oder wenn es darum geht, dass z.Bsp. unsere deutschen Steuergelder und Gesetze ungefragt und pöh a pöh immer mehr an dieses mistige, auch von Lobbyisten und NGOs durchwucherte, EU-Brüssel übertragen werden? Wo ist hier das so besorgte BVerfG?!
>> Es gab mal lange Zeiten, da habe ich immer voller Respekt, Achtung und mit Stolz auf unser BVerfG geblickt. Doch seitdem sich dieses unsere BVerfG zum Handlanger und Büttel der auch jetzigen linksgrünen Regierung entwickelt und gemacht hat und auch wie ein zahnloser Tiger vor EU-Brüssel und deren EuGH am kriechen ist, ist mein Respekt und Stolz für dieses BVerfG längst verschwunden und ich bin mich für dieses unseres höchste Gericht nur noch am (fremd-)schämen.
Das sogenannte Bundesverfassungsgericht maßt sich an, künftige Generationen durch höchst zweifelhafte “ Klimarettungsvorgaben “ zu schützen, obwohl den Richtern jegliche natuwissenschaftliche Kompetenz fehlt. Und warum zwingen sie die Regierenden nicht, jetzige und zukünftige Generationen vor offensichtlicher und fast alltäglicher Gewalt, kriminellen Clans, Inflation oder gar Währungsreform durch maßlose Überschuldung zu schützen?
„..dass sich das Gericht in vielen Punkten auch zum Richter über komplexe und kontrovers diskutierte naturwissenschaftliche Fragen gemacht hat.“ Ein völliges Unding. Aber da das Urteil politisch korrekt ist, regt sich keiner darüber groß auf.
Es besteht seit langem der Verdacht, dass Klagen, wie die gegen das Klimaschutzgesetz, aus den Kreisen der Richterschaft des BVerfG (eine Richterin ist Parteimitglied bei den Grünen) angeregt werden, um dann im Sinne der links-grünen Weltenrettung entschieden zu werden. Das BVerfG hat sich mit diesem einseitigen, undifferenzierten und naturwissenschaftlich nicht begründbaren Urteil zum Mitspieler im politischen Wettstreit gemacht. Hier werden ganz offenkundig Regierungsaufträge abgearbeitet. Dies sieht man schon an der engen Verflechtung von Klägern und Beklagten. Es waren sich in diesem pseudojuristischen Kampf alle einig: Kläger, Beklagte und die Richterschaft zogen an einem Strang. Leidtragende dieses absurden Theaters sind wie immer die Bürger, die sich die ambitionierten Weltenrettungspläne der grünen Spinner immer weniger leisten können. Die Kämpfer für eine ökofaschistische Diktatur in unserem Land werden sich immer wieder auf diesen skandalösen Gerichtsbeschluss berufen, um Kritiker mundtot zu machen. Das BVerfG hat sich mit diesem Beschluss endgültig disqualifiziert. Merkels Zerstörungswerk an der deutschen Demokratie und am deutschen Rechtsstaat hat eine Dimension erreicht, wie man sie sich im schlimmsten Albtraum nicht hätte vorstellen können.
Ja, sehe ich auch so. Mit diesem Urteil hat das Gericht bewiesen, dass es politische Entscheidungen trifft, wo es die für angemessen hält. Aufhebung der Gewaltenteilung. Und im Zweifel zu Lasten der Freiheit zugunsten irgendeiner Gesamtmoral.
Habe mal ein Steuerseminar besucht. Vortragender war Richter an einem höheren Gericht. Der war ganz stolz darauf, dass nicht nur „sein“ Gericht, sondern die Gerichte sehr großzügig zu Kindern „mit Auslandssachverhalt“ entschieden. Dass der Steuerpflichtige gegen den Staat gewonnen hat. Klar, auf Kosten der Steuerzahler. Toller Grund, um auf die eigene Rechtsprechung stolz zu sein.
Der Eilantrag zu Corona schlummert meines Wissens immer noch vor sich hin. Wobei es sich in dieser Entscheidung noch für ein Gericht ausgeben kann, das der Politik die Entscheidung überlässt. Politisch wird das Gericht aber auch hier entscheiden. Die politische Entscheidung des Gerichts wird lauten Massnahmen in Eigenverantwortung nein, Freiheit des Einzelnen weg auf Nimmerwiedersehen.
Mir scheint, der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz wird sich als eine Art Ermächtigungsgesetz für eine Ökodiktatur herausstellen. Wer oder was könnte letzten Endes nicht durch das Klima beeinflusst sein? Heerscharen von zeitgeistigen, klimageängstigten Klägern werden im Laufe der Zeit jeglichen zivilisatorischen Fortschritt einschränken lassen mit der Begründung, dass künftige Generationen bedroht sein würden.
Da sind wir wieder….
Klimaschutz, Umweltschutz, Grenzschutz, Artenschutz oder welcher Schutz auch immer erscheint aus einer gewissen Perspektive heraus sinnvoll. Fast alle Menschen dieser Welt (so meine Vermutung!) sind auch immer daran interessiert, dass der Erhalt von Natur und Ressourcen mit dem Leben per se einhergehen muss. Diese Grundvoraussetzung gilt es nun sinnvoll zu schützen und zwar mit objektivem Sinn und Verstand! Was nützt es einem Fischer, der sein Leben damit bestreitet (in armen Ländern sogar vor dem Hungertod schützt), die Arbeit zu verbieten um den Artenschutz durchzusetzen? Welche Alternativen hätte er, verhungern? Allein dieses Beispiel, für Deutsche Klima-und Weltrettungsaktivisten ein scheinbar unbekanntes und dem überbordenden Wohlstand geschuldetes Detail.
Um den vermeintlichen „menschengemachten Klimawandel durch Co2“ aufzuhalten, gibt es in letzter Konsequenz, wider diesem Urteil die nächste Generation zu schützen, nur zwei Möglichkeiten: Reduzierung der Spezies „Mensch“ oder eine technisch funktionierende Reduzierung des Co2 für alle Menschen.
Ich hätte mir, wie im Text angeklungen, ein Urteil gewünscht, dass die Politik dazu verpflichtet hätte, die Wissenschaft und Forschung in den Vordergrund zu stellen und diese frei von Ideologie und Ausrichtung zu unterstützen!
Die bisherigen Bemühungen beschränken sich gefühlt nur auf Verbote und blanken Aktionismus zu Lasten derer, die hier den Laden noch am Laufen halten- es fehlen die wirklichen Alternativen und Auswahlmöglichkeiten (z.B. Ausbau der Wasserstofftechnologie zu erschwinglichen Preisen oder Innovationen, die wir bis dato noch nicht einmal kennen). Meine Hoffnung begründet sich auf der Bezeichnung „homo sapiens sapiens“….leider bestimmt zurzeit eine Minderheit die Richtung ohne das „sapiens“!
Zitat: „„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen…“
So, tut er das? Hat das BVerfG nicht die Regelungen zur Abtreibung abgesegnet? Sind die abgetriebenen Föten nicht auch „zukünftige Generationen“? Verlogen, das Ganze!
Aus meiner Sicht ist dieses Urteil zum Klimaschutz ein einziger Skandal, ein Justiz- ebenso wie ein Politskandal.
Zunächst wurde die Rechtswirkung des Grundgesetzes einfach über den Geltungsbereich Deutschlands hinweg auf die ganze Welt ausgedehnt.
Dann wurden Kläger aus Nepal und Bangladesh zugelassen, denen einfach Klagebefugnis erteilt wurde, obwohl diese objektiv gar nicht vorhanden ist. Denn dazu muss nachgewiesen werden, dass man durch die behauptete Rechtsverletzung tatsächlich betroffen ist.
Länder, die in unmittelbarer Nähe der CO²-Großproduzenten China (dessen CO²-Produktion gerade diejenige aller übrigen Industrienationen zusammen überstiegen hat) und Indien liegen, können wohl kaum nachweisen, dass sie ausgerechnet durch in Deutschland erzeugte CO²-Moleküle in ihren Rechten verletzt wurden.
Meiner Meinung nach handelt es sich um ein abgekartetes Spiel Merkels mit Neubauer und Konsorten (saß die nicht einige Male auf dem Schoß der Kanzlerin und durfte ihre wirren Weltsichten darlegen?), die mit diesem fingierten Verfahren, bei dem die Beklagtenseite keinerlei Gegenwehr leistete, eine unangreifbare Basis für ein zukünftiges Klimaterrorregime gelegt hat. Etwas anderes war ja auch von einem Gericht, in dem Merkel einen treuen Diener als Präsident installiert hat, nicht anders zu erwarten.
Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr, jedenfalls nimmt die Rechtsstaatlichkeit beginnend bei den Amtsgerichten nach oben bis zum BVerfG immer mehr ab. Das BVerfG ist nur noch der Erfüllungsgehilfe der Regierung, so wie der Verfassungsschutz nur noch Regierungsschutz gegen unliebsame Opposition ist. Parallelen zum Dritten Reich und zur DDR sind nicht zufällig sondern zwangsläufig.
Und zum Begriff des „Klimaschutzes“: Klima sind die statistisch gemittelten Wetterparameter über 30 Jahre hinweg. Wer also das Klima schützen will, muss das Wetter schützen, jedes Jahr, 30 Jahre lang. In Zeiten, wo nicht mal eine Wettervorhersage über 14 Tage verlässlich ist, sollten Leute, die behaupten das Klima schützen zu können, den Ball mal flach halten.
Ich gönne den Kindern und deren Mamis& Papis die Zukunft, ein langes Leben und bin dankbar um die Gnade der frühen Geburt
„Man hat den eigenen Auftrag übersehen. Man hat den eigenen Auftrag übersehen. „???
Nein, Herr Peters, man hat den Auftrag aus dem Kanzleramt, die beabsichtigen Klimanotstandsverordnungen in trockene Tücher zu packen, vollends erledigt.
Mein Wunsch ist, dass diese Epoche bundesdeutscher willfährigen Justiz nicht so lange der Aufarbeitung harr, wie bis 1972 die der braunen Vergangenheit.
Wer wundert sich denn noch über solche Urteile, die schon lange systemkonform angelegt wurden und soll noch mal jemand behaupten wir seien keine Bananenrepublik, dem scheint die letzten Jahrzehnte etwas entgangen zu sein und das hat sich potentiert seit die Erleuchtete aus dem Osten hier das Sagen hat und damit alte Gewohnheiten über das ganze Land stülpte, die nun Stück für Stück sichtbar werden.
Reputation? Dieses Gericht? Das sind Abnicker die ihren Auftrag direkt erfüllt haben. Wie in jeder Diktatur und der Fassadendemokratie gibt es Rollenspiele. Also den Kasper, den Teufel, usw. Und dazu gehört eben auch dieser Verein, wo man politisch ausgewählt wird und direkt aus dem Bundestag hinwechselt.
Das höchste Gericht ist ein Produkt der Sieger und ihrer Vasallen und bildet eine Besonderheit im Rechtswesen, denn in einer Demokratie muß man eine Verfassung nicht ständig schützen, dazu benötigt man nur anständige Politiker die das selbst erlassene Recht schützen und zwar vor allen Bestrebungen, die daran interessiert sind davon abzuweichen und am besten fängt man bei sich selbst an, bevor man diesen Aufwand betreibt um andere Meinungen gerichtlich zu disziplinieren um dem Auftrag Dritter gerecht zu werden.
Das Gericht hätte besser festgestellt, dass alle Probleme zukünftiger Generationen, also unserer Kinder und Enkel durch die menschengemachte Invasion der Geburtenüberschüsse anderer Leute entstehen und/oder drastisch verschärft werden. Schon gar der männlichen Geburtenüberschüsse. Ein Verbot der offenen Grenzen wäre die Folge. Jeder kann raus, aber keiner darf rein ohne ausdrückliche Genehmigung durch das Gericht. In seiner jüngsten Verfassung. Die einheimische deutsche Bevölkerung trägt zur Entschärfung bei mit ihren 1,5 – Kind-Frauen, sodass die hiesige Bevölkerung langsam und sozialverträglich weniger wird. Ein Ziel könnte sein, dieselbe Bev.-dichte hier zu erreichen wie unsere Nachbarn FR, PO und DK. Das wäre der Fall, wenn in DE ca. 40 Millionen Einwohner lebten. Halb so viel Klimagemache bei uns wäre dem Weltklima zwar völlig egal, aber wir könnten wenigstens klar sagen: Die anderen sind schuld. Und sie bekommen nicht die Erlaubnis, uns hier auch noch zu ver… Das ist alles.
Schriftsteller Zaimoglu zu Köln „Wir Moslems müssen unseren eigenen Saustall aufräumen“, gucksdu https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_76815088/schriftsteller-zaimoglu-moslems-muessen-saustall-aufraeumen-.htmlUnd das bei t-online-Nachrichten! So gar nicht nazi, Mannomann.
Feridun Zaimoglu ist bekannt geworden mit seinem Wörterbuch „Kanak-Deutsch und Deutsch-Kanak“.
„Die Logik ist einfach: Würde der Klimawandel nachweislich und primär zu einer so starken Beeinträchtigung von Ökosystemen führen, dass ganze Arten ausstürben, hätte der Mensch die Pflicht, der Klimaerwärmung vorzubeugen und dazu wirksame Maßnahmen zu etablieren.“
Das ist Unsinn und sollte nicht auf der „Haben-Seite“ verbucht werden. Der Mensch (und damit auch die offenbar betriebsblinden Verfassungsrichter) hat keinen Einfluß auf eine derartige Klimaveränderung. Eine solche Annahme zeugt von einer für den Zeitgeist typischen Überschätzung.
Und welche Sanktionen hat dieses „Gericht“ vorgesehen, sollte sich DAS KLIMA widerspenstig zeigen, diese gerichtliche Vorgabe schlicht ignorieren?
wie schon angedeutet: Das Klima oder auch die Natur ganz allgemein rangieren heutzutage hinsichtlich ihrer Fähigkeiten zur Veränderung derart weit unter den menschlichen, daß sich Ihre Frage gar nicht erst stellt. Der Mensch hat offenbar den biblischen Auftrag weitgehend erfüllt, sich die Erde untertan zu machen.
Welche Vermessenheit, welcher Wahnsinn! Dabei gehört der Mensch als Spezies ganz sicher zu denjenigen Arten, die schneller aussterben werden als die Vielzahl der vor ihm lebenden, und wenn in spätestens 10,000 Jahren dieser Planet weiter unbeirrt um die Sonne kreist, wird es so gut wie keine Zeugen unserer Existenz mehr geben.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts geht dem Klima am Hintern vorbei! Für immer schärfere Sanktionen wird ausschließlich der doofe Michel den Kopf hinhalten müssen.
Es ist ganz einfach. Der Gesetzgeber kann jetzt CO2 genauso gut auf ein industrielles Niveau heraufsetzen. Auf diese Weise ist es für alle Generationen gerecht, da keinerlei Maßnahmen nötig sind. Weder jetzt noch in der Zukunft.
Anders kann man die Vorgaben der Generationengerechtigkeit gar nicht erfüllen. Es ist nicht lösbar. Entweder mutet man der jetzigen Generation zu viel zu oder der späteren.
Warum backt der Gesetzgeber nicht, so als Aufwärmphase, eine Höhe der zukünftigen finanziellen Verpflichtungen der heranwachsenden Generationen fest, die ihr tagtäglich und permanent aufgebürdet werden?
Jetz wäre doch mal interessant, wie sich die Tatsache, dass „künftige, noch ungeborene Generationen in Einklang mit Artikeln 2 und 20a Grundgesetz als Rechtssubjekte eingeführt werden„, juristisch mit der Frage der Abtreibung verträgt. Das wird interessant…
Auch diese Richter haben sich den Moden des linken Zeitgeists unterworfen.
Schade, sehr schade.
Wie will das BVG die Verurteillten entschädigen, wenn morgen die Wissenschaftsgemeinde zu einer ganz anderen Schlussfolgerung über die Ursachen der Erderwärmung gelangt? Dann war es halt ein Irrtum, oder wie? Oder Hauptsache politisch korrekt?
“ wenn morgen die Wissenschaftsgemeinde zu einer ganz anderen Schlussfolgerung über die Ursachen der Erderwärmung gelangt? „
DIE werden kurzerhand zu gefährlichen Verschwörungstheoretikern erklärt, die die FDGO angreifen!
Der „innovative Charakter“ des Beschlusses dieses zunehmend seltsamen Gerichtes ist eben gerade nicht „anzuerkennen“, sondern schon der Kern des Problems: eine politisierte Rechtsprechung, deren Hauptmerkmal Ideologieanfälligkeit und Einseitigkeit ist! Wo kämen wir da hin, derlei anzuerkennen?! Es ist zudem schlicht undurchführbarer Unfug, Tieren oder auch Menschen „Schutz vor starker Erderwärmung“ bieten zu sollen. Das ist alles zu hoch angesetzt und führt gerade nicht dazu, daß man konkrete Naturschutzmaßnahmen umsetzt, die machbar wären, sondern eben sinnlos Gelder verpulvert und Landschaften verschandelt, z.B. durch Windräder.
Auch ein Begriff wie „intertemporale Freiheitssicherung“ ist keineswegs zu begrüßen, denn es steht zu erwarten, daß er trotz der prinzipiellen Möglichkeit, ihn positiv auszudeuten, dazu verwendet werden wird, die konkrete Freiheit der jetzt Lebenden einzuschränken zugunsten der abstrakten Freiheit der Zukünftigen, die schon selbst für ihre Freiheit werden sorgen müssen (wir lassen uns ja gegenwärtig unsere Freiheit nehmen, ohne daß dies mit einem erkennbaren Nutzen verbunden wäre – welche Garantie gibt es, daß diejenigen, die uns jetzt unsere Freiheit nehmen, sie uns oder einer späteren Generation wiedergeben würden? Antwort: keine). Weder begrüßenswert noch anerkennenswert ist die eklatante Politisierung der Rechtsprechung, die zu einer nachhaltigen Delegitimierung des Bundesverfassungsgerichtes führen dürfte. Vielleicht ist dies aber ein wünschenswerter Prozeß, insofern das Gericht keinen regulären Rechtsschutz mehr gegen die auch klimapolitisch übergriffige Politik zu bieten gewillt scheint, sondern selbst normativ übergriffig wird.
Mit der Presse is eh nichts mehr zu holen…
https://www.flickriver.com/photos/192426682@N08/popular-interesting/
Die machen sich ja nichma mehr die Mühe schlecht zu lügen da oben.
Die erzählen uns morgen das Gegenteil von gestern..
und warum?
auuus Grüüüünnden!
Die können machen was immer sie wollen.. läuft..
Eine konsequente Anwendung des Gesetzes führt direkt zur Frage, wie hoch der im Sinne des Klimas erlaubte ökologische Fussabdruck eines Menschen ist. Und zwar über alle Menschen weltweit betrachtet. Da sind wir dann beim ökologischen Fussabdrucks eines Durchschnittsbürgers in Nepal, oder in Simbabwe. So in etwa. Alles über diesem Niveau wäre dann justiziabel und strafbar. Zuende gedacht würden wir wirtschaftlich auf das Niveau dieser Länder zurückfallen, es sei denn, wir entwickeln Technologien, die etwa um den Faktor 50 effektiver und effizienter sind als heute. Unrealistisch. Es bliebe nur, für Billionen Dollars Emissionsrechte von Ländern aufzukaufen, die diese nicht nutzen. Von Mali, Papua-Neuguinea z.B. Auch unrealistisch, da hat China bereits die Finger drauf.
Ein Gericht *darf* eine Zielvorgabe des Grundgesetzes, die so vage ist wie „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere“ (Art. 20a GG) nicht in konkrete Forderungen übersetzen. Dazu ist es schlichtweg in der Lage. Solche Abwägungen vorzunehmen ist Aufgabe der Regierung und des Parlaments.
Ein Gericht, dass dies dennoch tut, macht sich der Hybris und des Bruchs der Verfassung (Gewaltenteilung) schuldig.
Ein hanebüchener Beitrag, mit dem sich TE keinen Gefallen tut, auch wenn man auch einer solchen Stimme Gehör verschaffen darf. Trotzdem gehörte er, wenn überhaupt, eher in den „Spiegel“ oder die „Zeit“.
Der Autor macht eine entscheidene Prämisse, die jegliche Kritik, die er danach äußert, widersinnig macht: Er billigt einem Gericht (egal ob es sich dabei um das „höchste“ handelt) grundsätzlich das Recht zu, exekutiv zu handeln. Denn nichts anderes sind die Anmaßungen dieses Urteils – und, nebenbei, schon vieler Urteile des BVerG vor ihm. Das BVerG dürfte ÜBERHAUPT KEIN Recht haben, der Politik „Vorgaben“ zu machen, Fristen zu setzen, die „Richtung zu weisen“. Ein Gericht kann nur Recht sprechen, also feststellen, ob gegen die Verfassung verstoßen wurde. Die sonstige Gerichsbarkeit kann einen Menschen wegen eines Vergehens verurteilen (oder eine Regierung) aber es darf ihm niemals vorgeben „tugendhaft“ zu leben – mag auch noch soviel dafür sprechen. Wer betrunken einen Verkehrsunfall verursacht, wird dafür zurecht bestraft – keinen Alkohol mehr zu trinken (oder mit dem Rauchen oder Kiffen aufzuhören) kann ein Gericht dagegen keinem Menschen vorgeben. Und ja – wer nichts trinkt, wird zumindest alkoholbedingt keinen Unfall verursachen und lebt nachweislich gesünder. Doch das Verbot von Alkohol (unbeschadet seiner vermutlichen Nichtdurchsetzbarkeit) muß von der Politik kommen, DANN kann ein Gericht den Konsum von Bier oder Wein sanktionieren oder verbieten.
Genauso: Hören wir alle mit dem Autofahren auf, wird ganz sicher deutlich weniger anthropogenes CO2 in die Atmosphäre abgegeben. Aber kann ein Gericht, können Richter festlegen, daß jetzt lebende Menschen kein Auto mehr fahren, damit, sozusagen, ihre Urenkel auch noch schneereiche Winter erleben? Dabei spielt es in diesem Zusammenhang KEINE Rolle – und das macht den Beitrag von Dr. Björn Peters so ärgerlich – ob wir tatsächlich mit dem asketischen Mobilitätsverzicht heute den Menschen des 22. Jahrhunderts das Klima von 1830 garantieren können. Das mag so sein, oder auch nicht. Nur: Das festzulegen, ist in einer Demokratie AUSSCHLIESSLICH Aufgabe und Recht des Parlaments. Derartige gesellschaftlichen Verabredungen müssen vom Volk, durch das Volk und für das Volk kommen, um Abraham Lincolns zeitlose Definition der Demokratie zu zitieren. Richter sind zwar Teil des Volkes – aber, wie ihr Name schon sagt, nur ein die funktionale Kontrolle des Rechtssystem observierender. Sie können nur dann etwas für gut oder verwerflich halten, wenn zuvor festgelegt wurde, daß etwas verwerflich ist und strafbewehrt wird. Kein Urteil ohne Recht. Ist Mord nicht strafbar, gibt es ihn gar nicht, da das Töten eines Menschen aus Habgier oder Zorn eben gar kein Verbrechen ist, wenn es erlaubt ist. Mag sein, daß es eine naturrechtliche „höhere Moral“ gibt, die das Töten von Menschen verwerflich setzt – ohne entsprechendes Recht ist es erlaubt. Insoweit darf kein Gericht – auch gar kein Verfassungsgericht! – in einem demokratischen System Recht „gestalten“ oder neu schöpfen – denn das ist nicht seine Aufgabe. Genau das aber tut das deutsche BVerG schon seit Jahrzehnten, es macht es in zunehmenden Maße und ist so zu einer nicht legitimierten Überregierung geworden. Dies ist in seiner (Fehl-) Konstruktion wohl bereits angelegt. Man mag lange darauf vertraut haben können, daß die Richter in Karsruhe honorige, fährige Juristen sind, die sich ihrer Verantwortung, aber auch Grenzen bewußt sind und der Versuchung widerstünden, die Grenzen zum Regieren zu überschreiten. Indes: Das zu erwarten wäre wahrhaft übermenschlich. Macht korrumpiert, unbegrenzte Macht korrumpiert total. Quod erat erandum, mag man angesichts der Lektüre dieses Gesetzes sagen. Hätten sich die Verfassungsrichter als Hüter der Verfassung gesehen, hätten sie nämlich im Gegenteil die klimapolitischen Vorgaben im GG als verfassungswidrig kippen müssen – auch dann, wenn sie sie, was offensichtlich ist, grundsätzlich befürworten.
Herr Dr. Peters befürwortet selbst eine konsumeinschränkende Politik und glaubt daran, daß die objektiv seit den späten 1980er Jahren zu beobachtende Erwärmung bestimmter Erdregionen durch menschliche Aktivität verursacht wird und durch ihr Unterlassen wieder rückgängig gemacht werden kann. Dem kann man zustimmen oder widersprechen – nur: Will man das durchsetzen, ist der Ort dafür nur die Legislative, also das Parlament. Jene Kreise, die die Einstellung industrieller Produktion und der motorisierten Individualmobilität, die Energieerzeugung statt nach Bedarf nur nach der Echtzeitverfügbarkeit der erneuerbaren Energien oder das Verbot kommoder Beheizung oder Klimatisierung von Häusern befürworten oder durchsetzen wollen, müssen sich den Exerzitien des Suchens einer parlamentarischen Mehrheit, also einer IM VOLK unterziehen. Derzeit hätten sie dazu Gelegenheit, Deutschland wählt sich im September wieder ein nationales Parlament, und wer also eine „Klimapolitik“ im Sinne der Grünen und ihrer Epigonen für zielführend erachtet, sollte sie wählen. Dann werden wir, nach allem was wir wissen, derartige Einschränkungen, wie sie das BVerG einfordert, rasch bekommen, ungeachtet der Kosten und Kollateralschäden. Aber nach allem, was wir wissen, und was die Kläger ja auch wissen (sonst klagten sie nicht), und die Richter, und die Grünen oder die Linke insgesamt, ist daß es im deutschen Volk eben KEINE Mehrheit für eine derartige Askesepolitik gibt. Zwar gibt es eine klare Mehrheit, die gegen energetische Völlerei oder allgemeine Verschwendung ist (mich eingeschlossen) doch glaubt eine Mehrheit nicht, daß eine asketische Entleibung der Deutschen das Weltklima auch nur im Zehntelgradbereich beeinflußte – oder überhaupt. Jenseits einer etwa ein Fünftel des Volkes ausmachenden Minderheit urban-akademischer Eliten besteht kein Glaube an die athroposophe Beinflussung des Weltklimas, unbeschadet der Tatsache, daß es auch für einen Lebensstil wie in Los Angeles oder Dubai hierzulande keine Mehrheit gibt.
Natürlich können oder könnten die Deutschen auch zu anderen Schlüssem kommen. Das aber muß im legislativen und politischen Prozeß des Parlamentes erarbeitet und beschlossen werden. Die Realität in diesem Land, der sich niemand wirklich entgegenstellte, war der Sündenfall der „Kommissionen“ der Merkel-Ära. Der deutsche Bundestag und auch die Länderparlamente haben damals schlicht abgedankt. Die Hintergründe dafür sind hier bei TE, so Beiträgen von Fritz Goergen et. al. beleuchtet worden. Recht wurde durch Moral, Ratio durch Emotion ersetzt. Das BVerG hat nie realisiert, daß es damit ebenfalls obsolet geworden ist. Oder wohl viel eher, es realisierte dies, und transformierte sich daher in jene politisch-exekutive Funktion, die es nun mehr und mehr einnimmt, dabei in ein Vakuum stoßend, daß das Parlament ja selbst geschaffen hat.
Wozu dieses Urteil, wenn eine Handvoll von Merkel handverlesener Lakaien im Stil eines DDR-Staatsrates festlegen, was die Nation künftig zu tun habe? Schon die Festlegungen des § 20a GG haben in einer Verfassung nichts zu suchen, da sie eine politische Meinung, ein politisches Ziel darstellen, aber keine Regelung für das Zusammenleben der Menschen oder das Funktionieren der Staatsorgane. Alles andere gehört nicht in Verfassungen. Jede Regierung ist in einer Demokratie nur auf Zeit gewählt, nur, und nur in dieser Zeit kann – aber vor allem darf! – sie Gesetze. so verfassungskonform und vom Parlament verabschiedet, nach ihrem Gusto erlassen, und jede Regierung nach ihr kann und darf sie wieder aufheben. Mit der bewußten Politisierung des GG, seiner Umschreibung in ein Regierungsprogramm aber wird genau das unterlaufen: Politischen Vorgaben eines bestimmten Überzeugungskorridors wird eine universelle und zeitlich unbegrenzte Bindewirkung für alle zugewiesen, der parlamentarische Revisionsprozeß verunmöglicht. Natürlich ließen sich die angesprochenen Artikel des Grundgesetzes wieder ändern, sogar das GG durch eine andere Verfassung ersetzen – doch die dafür notwendigen Mehrheiten, mindestens 66,7 % der Bundestagsstimmen oder der Wähler, sind kaum zu organisieren – und das macht politische Vorgaben in einer Verfassung für ihre Urheber so verführerisch, egal ob §2, §20a oder §16.
Linksliberale Systeme haben das von Anfang an verinnerlicht, und so die Institution der Richterherrschaft etabliert. Auf diese Weise haben sie ihre Hegemonie machtvoll – im wahrsten Sinne des Wortes – abgesichert und im vorgebenen Prozedere demokratischer Machtwechsel praktisch unangreifbar gemacht. Wo der linksliberale Block nicht reicht, sekundieren die handverlesenen Richter. Im Laufe der Jahre haben sich in allen Ländern, die bis 1989 den Westen bildeten, die Verfassungsgerichte anstelle der Parlamente, die meist nur noch Folklore und Arbeitsbeschaffung für bestimmte Kreise darstellen, gesetzt. Manchmal geschieht das mit mehr Würde und Dezentheit, wie in den USA, manchmal ganz platt und unverfroren, wie in Deutschland. Das mag damit zu tun haben, daß die angelsächsische, parlamentsorientierte Demokratie ein mit der deutschen Mentalität und Kultur grundsätzlich im Widerspruch stehendes System ist, und wir es, umso mehr der Einfluß der Siegermächte des 2. Weltkrieges nachließ, Stück für Stück wieder durch das von uns bevorzugte autoritäre Elitensystem ersetzt haben. In diesem Kontext bewegt sich Deutschland heute.
Ich habe bisher bewußt verzichtet, bei dieser Leserzuschrift den Sinn oder Unsinn der Klimadebatte zu diskutieren, die wäre Sache für einen anderen Tag. Doch möchte ich meine Meinung insoweit kundtun, daß die in TE von Autoren wie Holger Douglas immer wieder verfaßten Beiträge über das Thema Klima wirkungslos verrauchen, da sie selbst bei vollständiger Überzeugzung der relevanten Zielgruppen keine Änderunmg der Politik erreichten. Die Quelle des Übels liegt in der Entdemokratisierung überreifer Wohlstandsgesellschaften wie der deutschen. Wir haben in den vergangenen Monaten eine als Notstandsgesettgebung betitelte Politik im Gefolge der Corona-Pandemie erlebt. Allenthalben schien auch und gerade in liberalen und altkonservativen Kreisen die Überaschung groß, wie nonchalant die Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden. Zurecht wurde angemerkt, daß es sich beim Bundesinfektionsschutzgesetz im Grunde um ein „Reichsermächtigungsgesetz“ handelt. Aber warum das Erstaunen? Warum sah man nicht die Zeichen an der Wand, schon 1971 beim §218, oder auch 2012 bei der Abschaffung der „Maastricht-Kriterien“, 2015, 2020? Vielleicht, weil es zu lange gutging, oder man jedenfalls hoffte, die dünnen Brandmauern würden halten.
Einer Diktatur gehen immer Ermächtigungen voraus, die aus scheinbaren oder echten Notständen entstehen. Ein Zurück zum Deutschland vor 2019 oder auch 1989 wird es nicht geben – nicht in diesem System. Zuerst muß dafür die echte Gewaltenteilung wiederhergestellt werden. Damit aber geriete man in einen unbarmherzigen Konflikt mit den Profiteuren des aktuellen Ordnung. Natürlich gestalten sie das freundlicher als 1933. Die brachialen Mittel der Diktaturen des 20. Jahrhundert sind unnötig geworden.
Hier liegt nach meiner Ansicht der Schlüssel für politischen Wandel, gleich in welcher Art. Der Angriff auf die Bastionen des Linksliberalismus kann nur von unten, als ebenso geduldiger wie unaufhörlicher Kulturkampf, geführt werden. Und selbst wenn man sich die von den Linken besetzten Bastionen des Staates zurückholte, so bleibt uns nicht die Diskussion erspart, warum es überhaupt so weit kommen konnte. Der Glaube an das Gute sollte der Kirche überlassen bleiben.
Herr Hellerberger,
anstelle des Kommentars von Herrn Peters hätte ihre Replik veröffentlicht werden sollen – großes Lob meinerseits.
Lieber Herr Hellerberger, ich bin nicht ganz sicher, ob Sie sich wirklich auf meinen Artikel beziehen, oder nur darauf, was Sie meinen, was darin steht.
Erstens: Ich denke schon, dass es durchaus ein legitimes Staatsziel ist, wenn der Verfassungsgeber Natur- und Tierschutz in den Katalog der vom Gesetzgeber anzustrebenden Ziele aufnimmt, neben Demokratie, Föderalismus, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, dem Sozialstaatsprinzip und der Bewahrung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Ein Verfassungsgericht hat dann die Aufgabe, den Gesetzgeber von Zeit zu Zeit, wo notwendig an die Einhaltung der Staatsziele und verfassungsrechtlich garantierten Schutzgüter zu erinnern.
Dass der Mensch und sein Staat die Aufgabe haben, die menschliche Zivilisation mit der Natur auszusöhnen, dürfte im ganz überwiegenden Teil der Bevölkerung völlig unstrittig sein. Die natürlichen Lebensgrundlagen sind auch unsere Lebensgrundlage. Dass das BVerfG in seinem jüngsten Beschluss hier über das Ziel deutlich hinausgeschossen ist und letztlich nicht im Sinne von Artikel 20a GG entschieden hat, ist ja gerade der Kern meiner Kritik, hier und hoffentlich noch in weiteren Beiträgen.
Im Übrigen werden Sie nirgendwo von mir etwas finden, wie Sie mir zweitens vorwerfen, wo ich Verzicht für eine geeignete Maßnahme zur Verbesserung des Umweltschutzes halte. Ganz im Gegenteil bin ich davon überzeugt, dass wir nur die Chance der technologischen Innovation haben, um Methoden zur Gewinnung von Nahrung, Energie und Rohstoffen zu finden, die im Kern nachhaltig sind. In Bezug auf Energie ist es ganz einfach: Nur wenn wir Technologien entwickeln, die gleichzeitig umweltfreundlich / emissionsarm sind und preisgünstiger als die Nutzung von Kohle, Öl und Gas, werden sie sich auch ohne politische Eingriffe von selbst durchsetzen.
In meinem Gastbeitrag war ich schon bei über 10.000 Zeichen und damit war er schon zu lang. Vielleicht ergibt sich ja noch die Gelegenheit für eine Reprise, in der ich geeignetere Vorschläge machen kann für eine wahrhaft nachhaltige Politik.
Vielen lieben Dank für die Klarstellungen, Herr Dr. Peters. Wir haben eindeutig einen Dissens darin, daß oder ob eine Verfassung „Staatsziele“ definieren kann oder darf. Sinn und Zweck der Existenz Deutschlands, sofern es überhaupt einen gibt jenseits des „sum ergo sum“ ist es, Heimat und Staat der Deutschen zu sein (wobei schon länger ein gesellschaftlicher Dissens besteht, wer überhaupt „Deutscher“ ist)
Legt eine Verfassung Staatsziele jenseits dessen fest, so verlässt sie den Rahmen einer Verfassung und bekommt autoritären Charakter, da es ja den Bürgern des Staates unmöglich wird, wollen sie nicht strafbar machen, andere Ziele zu verfolgen. Wir diskutieren hierbei nicht Dinge wie einen Genozid. Selbstverständlich MUSS es jedoch ein Recht geben, die föderale Ordnung Deutschlands ändern zu wollen, um ein Beispiel zu nennen. Es mag gute Gründe dafür geben, ein Land in Unterstaaten aufzuteilen, es lassen sich auch welche finden, es gerade nicht zu tun. Jede deutsche Generation aufs neue muß das unveräußerliche Recht haben, ihre eigenen Ziele zu verfolgen und das Land nach ihrem Gusto zu gestalten und eben auch umzugestalten. Die Staatsform, die die Verfassungsväter des Grundgesetzes, nicht ohne Druck und Einflußnahme der Kriegssieger, für Deutschland 1949 für richtig hielten, muß 2021 nicht unbedingt mehr die richtige sein. Seitdem gab es Erkenntnisgewinne, die andere Schlüsse zulassen könnten. Konstitutive Staatsziele verhindern jedoch, und das sehr bewußt, daß bestimmte Handlungsmuster als die vorgegeben zulässig werden.
Nota bene: Die Verfassungsväter von 1949 sind alle tot. Ihre Vorgaben gelten aber unbeschränkt weiter, solange es das GG gibt. Gleiches läßt sich für andere Staatsziele, egal ob Frauenemanzipation, Pazifismus, Umweltschutz oder nun Deindustrialisierung feststellen.
Meine Kritik am Staatsziel CO2-Abstinenz ist also primär erst einmal keine sachliche, sondern eine an der Ebene, an der das Ziel konstituiert wird. Damit erhält es quasi einen religiösen Rahmen, es tritt eine klare Resakralisierung des Staatswesens ein, die Aufklärung und Säkularisierung wird also rückabgewickelt. Wer meint, der Mensch habe, im aktuellen Neusprech „nachhaltig“ zu leben, also nur so viele Ressourcen zu verbrauchen, wie ständig nachgeschaffen werden können, der mag dafür Gründe haben und mag so leben. Kein Recht hat er aber, andere in einer Weise dazu zu zwingen, daß jeder Versuch, es anders zu machen, bereits kriminalisiert wird.
Die Regelungen des Bundesinfektionsgesetzes oder der Bundesnotbremse sind in dieser Hinsicht umfangreich von echten Juristen (und keinen Laien wie mich) kritisiert worden. Sie sind nur in einem gesellschaftlichen Rahmen möglich geworden, in der die Gesellschaft bestimmte Lebensstile aufgezwungen werden können unter der Begründung, daß sei so „vernünftig“ und/oder von Wissenschaftlern bestätigt. Wie bereits gesagt und anhand dieses Urteils offensichtlich wird damit jedwede Kritik als nicht-satisfaktionsfähig kritisiert – die Behandlung der AfD ist ein plastisches Beispiel.
Wer der Ansicht ist, daß die Menschheit in Energiesünde lebt und bei Fortdauer dieses Lebensstils der allgemeine Untergang, zumindest aber extrem verschlechterte Lebensumstände auf Dauer drohen, der kann selbstverständlich versuchen, dagegen vorzugehen. Aber er hat kein Recht, diese Maßnahmen in autoritärer, der Revision oder Disput entzogenen Weise durchzusetzen. Damit schaffen wir die Demokratie ab.
Über das Thema Klimawandel kann man sich anderweitig austauschen. Ich widerspreche nicht, daß die westliche Lebensweise, die ja nicht nur beim Energieverbrauch kritikwürdig ist, in eine Sackgasse geraten ist. Doch gleichzeitig erleben wir ja gerade, das parallel dazu jene Errungenschaften, die die Europäer zur führenden Ethnie auf der Welt machten, mit großen Schritten abgewrackt werden. Zwischen den Äußerungen eines Drosten und Lauterbach und denen von Alchimisten im Mittelalter, die Miasmen für die Pestilenz verantwortlich machten, sehe ich erschreckend wenig Unterschied. Aber sie drängen jene beiseite, die in unsere Gesellschaft den Disput über der weitere führen sollten. Wenn sie sich die Verfassung unter den Nagel reißen, dann ist wirklich die Zeit zum Widerstand gekommen.
In diesem Staat kann man sich nur darauf verlassen, dass es für die Bürger immer teurer und schlechter wird. Egal ob es die Regierung ist, oder die Gerichte, oder fragwürdige NGO´s, es wird schließlich immer teurer, oder die Freiheits- und Eigentumsrechte werden beschnitten. Mit Klimaschutz hat das auch nichts zu tun. Die Kassen sind einfach leer, und wenn man jetzt ein Dach mit Solarpanelen ausstatten muss, dann sind das ein paar Zehntausend mehr, wovon der Staat ganz schnell mal 40% an Steuern und Abgaben eintreibt.
Berichterstattende Richterin für das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichtes war Gabriele Britz. Ehemann von Frau Britz ist Bastian Bergerhoff, Vorstandssprecher und Stadtverordneter für Bündnis 90/Die Grünen in Frankfurt am Main – und Klima-Aktivist. Im Geschäftsverteilungsplan des BVerfG ist Frau Britz seit 2019 u.a. für das „Öffentliche Umweltrecht“ zuständig. Berichterstatter haben wesentlichen Einfluss auf die Entscheidungen. Sie erstellen ein schriftliche Gutachten, das Votum, in dem der Fall dargestellt, rechtlich analysiert und ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet wird. An dieser Entscheidung wirken in der Regel die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Berichterstatters mit. Dass einer Verfassungsrichterin mit einem solchen grünen Hintergrund das „Öffentliche Umweltrecht“ zugewiesen wird, wirft kein gutes Licht auf unser Verfassungsgericht.
Viel Schlimmer ist aber Folgendes: Kläger sind ein Klagebündnis aus Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und ca. 40 Einzelkläger. Unterstützt wurden die Kläger von Germanwatch, Deutsche Umwelthilfe und Greenpeace, die ihrerseits u.a. finanziert werden aus Kassen der Beklagten (Bundesrepublik Deutschland), z.B. dem Bundesumweltministerium, das gleichzeitig die Beklagte vor dem Verfassungsgericht vertreten hat. Kläger und Beklagtenvertreter hatten also weitgehend gleiche Interessen. Warum hätte das Verfassungsgericht Experten anhören sollen, wenn die Beklagtenvertreter das nicht gefordert haben? Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht war also eine Posse von „grünen Taliban“ und einem „failed State“. Versagt haben insbesondere CDU, CSU, Altmaier,… und natürlich Frau Merkel, die der Umweltministerin bei dem Gerichtsverfahren nicht auf die Finger geschaut haben.
Es ist auch völlig unverständlich, dass das BVG die Rechtskraft des Gesetzes nicht davon abhängig macht, ob der Rest der Welt das Klima schützt. Was nützt es in einem globalen System, wenn man sich an nationale Vorgaben hält, der Rest der Welt aber nicht? Was nützt es, das Dach in seinem Zimmer zu reparieren, wenn in anderen Zimmern das Dach nicht repariert wird oder die Löcher im Dach noch vergrößert werden? Es könnte dazu führen, dass das Dach im eigenen Zimmer dicht ist, das ganze Haus aber dennoch absäuft.
Herzlichen Dank für diesen ausgezeichneten Kommentar, der eigentlich von Journalisten recherchiert hätte werden müssen. Das liebe ich so an Tichys Einblick. Hier posten regelmäßig Leute, die wissen, was sie tun.
Ich glaube nicht, dass Merkel versagt hat. Im Gegenteil. Merkel ist schon so lange im Amt, dass sie die Schwachstellen unseres Nachkriegssystems in- und auswendig kennt und in ihrem Sinn zu nutzen weiß. Wenn es ihr mal entgleitet, lässt sie das sofort korrigieren. Wo sie kann, schlägt sie vor dem September noch die Pflöcke ein. Oder sie lässt schlagen, Gerichtspräsident Harbarth ist kein Zufall.
Gemäß der DDR Prämisse: Es muss demokratisch aussehen. In diesem Fall „rechtsstaatlich“.
Schon allein das Zusammenspiel Staat und die mit Steuergeldern finanzierte „Non Government Organisationen“ zeigt was hier seit Jahrzehnten läuft. Billige Täuschungen. Im Zusammenhang mit der Justiz mündet das dann in den Zwang von „Gesetzen“
Wenn Arten aussterben, die dem Menschen nicht nutzen und vielleicht sogar schaden, mag mancher das zwar bedauern. Doch es rechtfertigt sicher keine schweren Grundrechtseingriffe zur Erhaltung solcher Arten.
Außerdem verstehe ich nicht, was die „natürlichen Lebensgrundlagen“ in Artikel 20a sein sollen. Sind unsere Lebensgrundlagen nicht jetzt schon überwiegend künstlich (nicht nur die Industriegesellschaft, sondern auch die Kulturlandschaft, welche sich sogar für wirtschaftliche Zwecke per Vertical-Farming komplett künstlich anlegen ließe)?
Und das beste Mittel zur Erhaltung der künstlichen Lebensgrundlagen ist Wachstum. Letztlich lässt sich auch das Klima künstlich steuern (z. B. per Solar-Radiation-Management) – mit möglichen Nebenwirkungen, wie bei jedem menschlichen Eingriff.
„Die Wissenschaft“ gibt es nicht. Wissenschaftler waren zu allen Zeiten auch Diener der politischen Wetterlage.
Die amtliche Bescheinigung von exotischen Moden als einzig zulässiger Erklärung eines chaotischen Systems ist schon verfassungsfeindlich.
Das BVG wird so zum Zukunftsdeuter.
Auch dieser Beitrag greift den zentralen Fehler der Klima-Voodoo-Lehre nicht auf bzw. an.
Zitat: „…hätte der Mensch die Pflicht, der Klimaerwärmung vorzubeugen und dazu wirksame Maßnahmen zu etablieren.“
Das kann der Mensch nicht. Der Mensch „macht“ keine Klimaerwärmung per CO2-Emmission. Auch kann er das Klima nicht umgekehrt beeinflussen per „Dekarbonisierung“. CO2 hat in den Infrarotwellenlängenbereichen, in denen von der Erdoberfläche Energie in den Kosmos abgestrahlt wird, keine Frauenhofersche Linie. Die Strahlung geht raus, wenn nicht Staub oder vor allem Wasser (Wolken) sie daran hindert.
Die Behauptung, CO2 sei für Klimaveränderung verantwortlich, ist so zutreffend wie die Lehre vor 400 Jahren, Hexen würden schlechtes Wetter machen.
Man beachte den Konjunktiv.
Wen sollte dieses „Urteil“ wundern, wenn man sich ansieht, wer der Präsident des BVerfG ist. Und vor allem wenn man bedenkt, wer ihn in sein Amt gebracht hat. Zudem hat Harbarth keinerlei Kompetenz in Sachen Verfassungsrecht. Da wurde ein systemkonformer Paladin von Merkel dort installiert. Und er ist ja nicht der einzige dieser Sorte. Früher hatten wir einen Roman Herzog einen Herrn di Fabio oder Papier. Das waren wahre Verfassungsrechtler. Der Kompetenzabstieg korreliert mit dem der Schüler an den deutschen Schulen.
Ebenso wurde in keinster Weise der Umstand gewürdigt, dass Deutschland, je nach Rechenart, für einen weltweiten CO2- Eintrag von 2 – 2,4 % verantwortlich ist. Egal wie viel Deutschland einspart, ist das für das Klima absolut irrelevant. Auch wenn wir morgen null CO2 emittieren hilft das dem Klima bestimmt nichts, da China und Indien das in kürzester Zeit wett machen. Und wie man die Abschaltung der KKW und Kohlekraftwerke kompensieren will ist nur ein großes Fragezeichen.
Und unsere Verfassungsrichter haben noch nicht kapiert, dass dem idiotischen deutschen Sonderweg keiner folgen will und wird. Das heißt wir ruinieren Deutschland, keiner macht das nach und wir werden immer abhängiger von anderen Staaten, nicht nur bei der Stromerzeugung. Über Kurz oder Lang führt das zur Pleite Deutschlands.
Das Urteil ist in keiner Weise dem Grundgesetz geschuldet und lediglich ein politisches Gefälligkeitsurteil. Damit hat sich das BVerfG maximal diskreditiert. Wie schon bemerkt wurde, dass künftige Generationen unter anderen Maßnahme der Regierung ebenso viel leiden werden, spielte keine Rolle.
Das geht mit der ungehemmten Zuwanderung von kulturfremden und kulturinkompatiblen „Flüchtlingen“ los. Und die monetären Verpflichtungen für Euro-Rettung und anderen Wohltaten für alle anderen EU-Ländern werden uns den Ruin bringen. Und die Energiewende bricht uns ohnehin das Genick. Wo ist da die Bremse, um die nachfolgenden Generationen zu schützen?
Wie schon gesagt, ein reines politisch motiviertes Urteil.
Ich war 40 Jahre Polizeibeamter und habe meinen Kopf für diesen Staat hingehalten.
Aber seit 5-6 Jahren ist mein Vertrauen in die Justiz den Bach runter gegangen. Ich kann die Herrn in den Roben, ob schwarz oder rot, nicht mehr Ernst nehmen, einige wenige Aufrichtige ausgenommen. Eine Gewaltenteilung ist nur noch rudimentär vorhanden. Und von der angeblichen 4. Gewalt im Staate sind fast nur Ergebenheitsadressen an die Politik zu hören.
Deutschland hat fertig in Legislative, Exekutive, Judikative und Medien. Einfach in jeder Art und Weise. Wie sagte Trapattoni, Flasche leer.
@GWR: Dem ist nur hinzuzufügen, was der verstorbene Aussenminister Guido Westerwelle dazu diagnostiziert hat: spätrömische Dekadenz.
Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Auftrag nicht übersehen.
Sonst hätte es nicht so geurteilt.
wir kommen aus einer Kaltzeit…noch in den 70er gab es Millionen von Hungertoten….die sind nicht weniger geworden sind, weil Monsanto so tolle Produkte hatte, sondern durch die sonnenbedingte Erwärmung und mehr CO2, wer CO2 dieses grandiose Nutzgas…diese Nahrung für die Pflanzen und damit die Menschheit reduzieren will….“führt nichts gutes im Schilde“, sondern macht sich bestenfalls zum Werkzeug des Massenmordes….hieran sollte sich die journalistische Fragestellung orientieren….denn es ist kein Spaß….
Nüchterne Bewertung mit nachvollziehbaren Argumenten. Es bleibt zu hoffen, dass die Vernunft die Hoheit über die Ideologie behält und wie auch in anderen Fällen das Urteil des BverfG nicht als dogma in die Gesetzgebung einfließt.
Ihr Wort in Gottes Ohr – eher würde ich allerdings erwarten, daß dieses Urteil bald als „Auftrag“ in der Einleitung zu wissenschaftlichen Arbeiten auftaucht, so wie bis vor ein paar Jahrzehnten auch Parteitagslosungen..
„Wie aus unserem öffentlich zugänglichen Rechenschaftsbericht ersichtlich, erhielt Germanwatch in 2019 lediglich 3.123.210,55 Euro an Zuschüssen öffentlicher Geber für Projektarbeit (siehe *Rechenschaftsbericht 2019-2020′ [PDF]). Die Zweckbindung dieser Zuschüsse für spezifische Projekte ist Bestandteil der Förderzusage und wird von uns gegenüber den Geldgebern detailliert dokumentiert. Ein Projekt des Bundesumweltministeriums (BMU) oder anderer öffentlicher Geber im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde hat es nicht gegeben“, schreibt Germanwatch. Lediglich drei Millionen Euro hat die Bundesregierung einer Organisation zugeschoben, die die Bundesregierung verklagt. Da hat die Regierung unser Geld ja gut angelegt. Germanwatch hat uneigennützig zugezahlt. Und das Bundesverfassungsgericht hat sich zu dieser Farce hergegeben. Welch Demokratiekasperletheater!
Da stellt sich für den juristischen Dilletanten die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, das oberste Gericht zu einer Revisionverhandlung gegen die eigene Entscheidung zu zwingen.
Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste Organ in Verfassungsfragen, darüber gibt es nur noch den Verfassungsgeber. Es gibt nur sehr wenige Präzedenzfälle, in denen das BVerfG einmal gefällt Entscheidungen überarbeitet hat. Daher hilft nur der Weg über die Politik. Im September sind Wahlen, und der Wähler täte gut daran, Kräfte zu unterstützen, denen die Einhaltung aller Freiheitsrechte wichtig sind.
Die Begriffe „zukünftige Generationen“ und „schützen“ sind doch so vage und frei definierbar, dass dieses Gesetz grenzenloser Humbug ist. Das kann ich mir so defninieren, wie ich es brauche, und das war wohl auch die Absicht dahinter. Da hat man wohl den einen Richter erwischt, der selbst Öko-Aktivist ist, anders kann ich mir das nicht erklären. Jeden Tag wieder etwas zum Kopfschütteln.
Wenn ich dann im Fernsehen Leute sehe, die gerne beruflich in Afrika Regentänze aufführen würden und daran denke, dass diese Leute genauso eine Stimme auf dem Wahlzettel haben wie ich, dann wird mir ganz anders. So kann keine Demokratie funktionieren. Irgendwann reißt irgendwem der Geduldsfaden, und ich kann das absolut verstehen. Dieses Kasperletheater hier ist unerträglich.
Sie formulieren sehr vorsichtig, Herr Peters, aber das Bundesumweltministerium/die Bundesregierung wird dieses Urteil genau so auslegen, wie es gefällt wurde. Sie können es doch überhaupt nicht abwarten, so schnell wie möglich nachzuschärfen. Noch nie wurde ein Urteil, ja, eigentlich eine Klatsche, vom BVG so freudig entgegengenommen. Man hat schließlich mit allen Mittel darauf hingearbeitet, von der Kette gelassen zu werden.
(auch youtube.com/watch?v=qqd9dby7zzQ&t=899s)
„Der Staat schützt … die Tiere …“? … abgesehen von ein paar Vögeln, Fledermäusen und Insekten … aber – nun ja – man kann nicht alles haben. „Verschränkt“ sind nicht nur Kläger- und Beklagtenseite, auch Justitia ist mit im Boot und hat ihre Augenbinde abgelegt.
Da hat Herr Dr. Harbarth seiner Parteifreundin AM wieder einmal einen Gefallen getan. Die übrigen Richter am Verfassungsgericht haben keine eigene Meinung!? Fakten spielen keine Rolle, nur einseitige Meinungen. Aber das gefällt der Physikerin, die „vom Ende her denkt“.
Das Bundesverfassungsgericht fällt immer wieder mit dümmlichen Entscheidungen auf, ich erinnere daran, das es dieses Gericht war, das entschieden hat, das Asylbewerber, egal welchen Status, finanziell gleich gestellt werden müssen, solange sie hier sind. Diese Entscheidung bricht uns das Genick.
Das Bundesverfassungsgericht mit jetzigem Wirken ist eine der größten Niederlagen, die diese Demokratie hat bisher hinnehmen müssen. Auch werden hier, wie in anderen Entwicklungen auf politischer Bühne auch, die Schwächen einer demokratischen Staatsform erlebbar. Man darf gespannt sein, was sich in den nächsten Jahren noch alles verabschiedet.
Bundeszeitgeistgericht würde unter Harbarth besser passen. Merkel wusste genau wen sie dort platziert und warum. Das wird bereits mit dieser Entscheidung überdeutlich.
Sehr geehrter Herr Dr. Peters,
eine wohlfeile, mit großbürgerlicher Sprache und Zurückhaltung formulierte „Kritik“ unseres tollen, weil weltweit fast „einmaligen“ Verfassungsgerichts…
Klartext wäre gewesen, dass es hier um höchstrichterliche Rechtsbeugung handelt! Eine „Normenkontrollklage“ eines Landes als Lösungsweg – selten so gelacht….
Dieses Land wurde leider bereits „links“ übernommen, die Herren von den Konservativen (Frauen sind in dieser Gruppe leider unterrepräsentiert) ergehen sich aber immer noch in leichter Lyrik….
Nun, Herr Wörner, bei einer abstrakten Normenkontrolle ist das Gericht gehalten, alle widerstreitenden Sachverhalte zu ergründen, und kann nicht einfach im Hinterzimmer entscheiden, welche Quellen gewürdigt werden und welche nicht. Insofern habe ich schon Hoffnung, dass eine abstrakte Normenkontrolle zu anderen Ergebnissen führen und vor allem Schnellschüsse vermeiden helfen würde.
Da vieles dafür spricht, dass das Urteil ein bestelltes Urteil ist, die Versäumnisse keine Versäumnisse, sondern bewusste Unterlassungen waren, bleibt doch nur die Frage, ob es rechtliche Wege gibt, Korruption auf Ebene von BVerf-Richtern via Klage aufzudecken, und ein solches Urteil zu annullieren. Oder muss Korruption in Karlsruhe einfach geschluckt werden – in alle Zukunft?
Das Urteil ist ein Schandurteil. Das BVerfG wusste, dass die Klage-Partei aus Steuermitteln finanziert wird, und dass die Beklage, vertreten durch das Umweltschutzministerium, überhaupt keine juristischen oder fachlichen Anstrengungen unternommen hat, um eine fundierte Gegenposition zu präsentieren. Eine solche hätte mit Sicherheit das Gericht dazu veranlasst, eine sehr differenziertes Urteil zu formulieren. Verfassungsjuristen müssen jetzt raten, wie man mit diesem Debakel umgehen kann. Ich vermute, dass nur eine dezidierte Gesetzgebung, für die es entsprechende Mehrheiten braucht, den Schaden wieder korrigieren könnte.
Tut mir leid, aber ich kann dieses Gericht, das sich vor allem als Erfüllungsgehilfe der Regierenden sieht, nicht ernst nehmen. Auch vor hunderten von Jahren entschieden Gerichte, z. B. im Rahmen der Inquisition. Soviel zum Wert eines solchen Urteils, dass von wirrem Aberglauben zeugt. Lustig finde ich folgendes: „also der Forderung, dass der heutige Lebensstil nicht die Möglichkeiten künftiger Generationen gefährden soll.“ Das zeigt doch sehr deutlich, dass man sich nur als Büttel der Politik versteht, die hemmungslose Staatsverschuldung, die vertragswidrige Haftung Deutschlands für ausländische Staatsschulden, das Akzeptieren vertragswidriger Anleihenkäufe durch die EZB, all dies sieht dieses „Gericht“ nicht als Gefährdung künftiger Generationen an?
Nach meiner Meinung konnte das Bundesverfassungsgericht kaum anders urteilen. Wenn Kläger und Beklagte dasselbe Ziel haben, der Beklagte also quasi sagt (vermute ich, ich war nicht dabei) „mea culpa“, ich wollte mehr, aber ich durfte nicht, dann kann das Gericht nicht anders urteilen. Was hätte es genützt, Experten einzuladen? Wer wäre entsandt worden? Ein hohes Tier aus dem Institut für Klimafolgenforschung. Was hätte der anderes gesagt? Wen hätte man als Experten einer konträren Meinung einladen können, dessen Expertise (in Form von Wissen) anerkannt ist?
Die Väter unseres GG haben es nicht für möglich gehalten, dass „Zivilgesellschaften“ diese Macht im Staate bekommen würden, dass diese mit der Politik kungeln, um den Bürger zu betrügen. Im Grunde gehört (später einmal) unsere Umweltministerin auf die Anklagebank, weil sie ihrem Amtseid nicht nachgekommen ist.
Alle Experten sind sich einig, dass Wind- und Solaranlagen für das Klima positiv sind. Sind sie das wirklich oder hängt das nur von der Anzahl ab? Haben nicht große Windparks Einfluss auf die Luftbewegungen, zumindest lokal, wenn nicht sogar auf der Erde (wenn es einmal mehr sind)? Sorgen Windparks vor der Küste nicht dafür, dass der Regen durch Luftdruckanstieg nicht mehr hinter der Küste sondern davor niedergeht, es also zu Wassermangel kommt? Wasser, das wir so dringend für unser Leben und den Wasserstoff brauchen? Hätten das die Richter wissen können?
All das ist einfache Physik, aber sind unsere Verfassungsrichter studierte Physiker, wie unsere Kanzlerin?
Dir passt das Urteil nicht, lieber Schreiberling? Mir auch nicht. Meine Meinung ist, dass das BVerfG mittlerweile einer der letzten Orte ist, an denen man Recht und Gerechtigkeit suchen sollte. Aber Du bist die Presse, Du hast die Reichweite… dann stell doch Strafantrag gegen die Richter des BVerfG wegen Rechtsbeugung und publiziere das… mach die Antragsbegründung kreativ, im juristischen Sinne… Du wirst berühmt! Und das Gericht, das den Namen nicht mehr verdient, wird wundervoll am Nasenring durch die Manege geführt. Egal wie die Sache ausgeht, die sind im A… Und mit was? Mit Recht!
„Es ist unverständlich, dass das BVerfG die Zieltauglichkeit des Klimaschutzgesetzes mit keinem Wort erwähnt hat.“
Das ist zwar in der Sache so, aber keineswegs unverständlich. Das Gericht hat zwar vom „Klima“ Ahnung wie mein Scheuerlappen, schert sich um deutsche Gesetze wie der Gehilfe vom Dönerbrater zwei Straßen weiter, aber daß sogenanntes Klimaschutzgesetz nicht irgendein Klima schützt, aber nach politischer Vorgabe Deutschland maximal schadet, das weiß es genau, das war der Auftrag, penibel erfüllt.
Gibt so ein Buch, „Furchtbare Juristen“, könnte gelegentlich wieder aktuell werden.