Björn Höcke hatte im Mai 2021 eine Rede mit dem Satz: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ beendet. Am 14.05.2024 wurde er wegen des dritten Teils dieser Losung, also wegen der Worte „alles für Deutschland“, vom Landgericht Halle zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt. Das Gericht war der Auffassung, dass sich Höcke des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB schuldig gemacht habe.
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der juristischen Frage, ob die Verurteilung zu Recht erfolgt ist. Es geht in diesem Beitrag nicht darum, ob man die von Herrn Höcke verfolgten politischen Ziele für richtig oder falsch hält.
1. Verfahrensrecht
Bevor auf die sachlich-rechtliche Frage näher eingegangen wird, soll kurz die Verfahrensweise näher beleuchtet werden, die in diesem Prozess beschritten wurde. Denn sie ist merkwürdig und wirft kein gutes Licht auf die Justiz.
In gewöhnlichen Fällen wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB mit einer Geldstrafe oder einer sehr geringen Freiheitsstrafe bestraft, so dass die Amtsgerichte für solche Vorwürfe zuständig sind. Die Staatsanwaltschaften klagen solche Delikte daher regelmäßig bei den Amtsgerichten an.
Der interessierte Beobachter fragt sich daher, weshalb das im Fall von Herrn Höcke nicht so gemacht und weshalb Herr Höcke gleich bei der nächst höheren Instanz, nämlich beim Landgericht, angeklagt wurde. Das beruht auf § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GVG. Nach dieser Vorschrift kann die Staatsanwaltschaft eine Sache, die eigentlich zur Zuständigkeit des Amtsgerichts gehört, wegen der „besonderen Bedeutung des Falles“ auch gleich beim Landgericht anklagen.
Wenn die Sache angeblich eine solche besondere Bedeutung hatte, hätte man erwarten dürfen, dass das Verfahren schnell durchgeführt und zeitnah ein Urteil gefällt wird. Das gilt insbesondere auch deshalb, weil es nur um einen einzigen Angeklagten ging, der im Hinblick auf den äußerlichen Sachverhalt sogar geständig war, und um eine einzige Tat! Das ist für die gewöhnlich beim Landgericht im ersten Rechtszug angeklagten Sachen extrem unterdurchschnittlich. Auch wenn zunächst vielleicht beim Abgeordneten Höcke, der Mitglied des Thüringer Landtages ist, die Immunität aufgehoben werden musste, ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Verfahren insgesamt drei Jahre bis zur Verkündung des Urteils dauerte.
Hier drängt sich der Verdacht auf, dass die Sache insgeheim von den in der Sache tätigen Justiz-Juristen, also dem zuständigen Staatsanwalt und den zuständigen Richtern, in Wahrheit gerade nicht als besonders wichtig oder eilbedürftig angesehen wurde. Eine solche Sichtweise hätte meine Sympathie. Denn die Verurteilung von Mördern, Räubern, Vergewaltigern und Drogenhändlern ist meiner Ansicht nach wesentlich wichtiger als die Frage, ob Herr Höcke sich mit einem rein verbalen Ausspruch strafbar gemacht hat. Die lange Zeitdauer zwischen Tat und Urteilsverkündung trotz der angeblich „besonderen Bedeutung“ wirft jedenfalls kein gutes Licht auf die Justiz.
2. Materielles Recht
Kommen wir zur eigentlichen Frage: Wurde hier ein Angeklagter zu Recht verurteilt?
Maßgeblich ist also, ob sich Herr Höcke des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB schuldig gemacht hat. Im Strafrecht wird immer zwischen dem objektiven Tatbestand, also dem äußeren Geschehen, in dem die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden, und dem subjektiven Tatbestand, also dem Vorsatz des Täters, unterschieden. Grundsätzlich ist nur vorsätzliches Handeln strafbar, es sei denn, dass auch eine fahrlässige Begehung ausdrücklich unter Strafe gestellt ist (§ 15 StGB). Ein Gericht muss sowohl vom Vorliegen des objektiven als auch des subjektiven Tatbestands überzeugt sein, ehe es einen Angeklagten verurteilt. Im schriftlichen Urteil muss es im Einzelnen darlegen, weshalb es davon überzeugt war.
a) Objektiver Tatbestand
Der objektive Tatbestand des § 86a StGB verlangt das „Verwenden“ eines „Kennzeichens“ einer verfassungswidrigen Organisation. Mit dem Begriff Kennzeichen sind gemäß § 86a Abs. 2 StGB insbesondere Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen gemeint. Das Verwenden muss dabei „öffentlich“ oder „in einer Versammlung“ stattfinden, woran bei der Rede des Angeklagten Höcke kein Zweifel besteht.
Ist also die Losung „Alles für Deutschland“ ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation, speziell der ehemaligen nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA)? Was ist denn überhaupt ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation?
Diese Eigenschaft haben zweifelsfrei zumindest alle diejenigen Kennzeichen, die erst von den Nationalsozialisten erfunden wurden bzw. die erst von den Nationalsozialisten in nennenswertem Umfang gebraucht wurden. Ein klassisches Beispiel für ein solches Kennzeichen ist die Grußform „Heil Hitler“. Diese Grußform hatte es niemals zuvor gegeben, sondern sie wurde erst von den Nationalsozialisten erfunden und verbreitet. Daher besteht nicht der geringste Zweifel daran, dass diese Grußform das Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation ist. Ähnlich klar liegt der Fall bei dem Hakenkreuz.
Das Hakenkreuz war zwar schon lange vor 1933 bekannt und wurde, zum Teil sogar schon in der Antike, in der Architektur oder Kunst verwendet. Das Hakenkreuz war keine Erfindung der Nationalsozialisten. Aber erst im Nationalsozialismus wurde das Hakenkreuz millionenfach verbreitet und als Fahne, als Emblem oder als Parteiabzeichen benutzt. Es handelte sich bei der Verwendung des Hakenkreuzes auch nicht nur um eine Mode-Erscheinung oder eine rein künstlerische Bevorzugung dieses Emblems. Vielmehr wurde das Hakenkreuz von den Nationalsozialisten seit den 1920er Jahren als Zeichen ihrer „Bewegung“ bzw. ihrer „Partei“ gebraucht. Das Hakenkreuz, das nach 1933 zunächst neben der alten kaiserlichen Nationalflagge Schwarz-Weiß-Rot als weitere Nationalflagge benutzt wurde, wurde nach dem Tod Hindenburgs und nach der Vereinigung der Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten in der Person Hitler als „Führer“ alleinige Nationalflagge des Deutschen Reiches. Mit dem Ermächtigungsgesetz wurde der Parlamentarismus abgeschafft und mit weiteren Gesetzen wurde das Land gleichgeschaltet.
Das Hakenkreuz stellte danach nicht mehr nur eine Flagge des Deutschen Reiches dar, sondern es symbolisierte vor allem den Sieg des Nationalsozialismus über das „System“, also über die Weimarer Republik, aber auch über das Kaiserreich, das in den 1930er Jahren noch viele Anhänger in Deutschland hatte.
In juristischer Hinsicht besteht daher auch beim Hakenkreuz nicht der geringste Zweifel daran, dass es sich um das Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation handelt, nämlich um das Emblem der NSDAP, welches nach der Abschaffung von Demokratie und Parlamentarismus und nach der Beseitigung jeglicher Opposition im Deutschen Reich zum Symbol des nationalsozialistischen „Führerstaates“ wurde.
Wie aber sieht es mit solchen Kennzeichen aus, die nicht von den Nationalsozialisten erfunden und schon vor den Nationalsozialisten häufig oder massenhaft verwendet wurden? Werden solche Kennzeichen allein dadurch, dass die Nationalsozialisten sie (auch) gebrauchten, zum Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation?
Die Rechtsprechung zu dieser Frage hat sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Ursprünglich ging die Rechtsprechung bei mehrdeutigen, aber von einer verbotenen Organisation verwendeten Kennzeichen davon aus, dass ein ausdrücklicher Hinweis oder ein für Außenstehende erkennbarer Bezug zu der Organisation erforderlich sei, um eine Strafbarkeit nach § 86a StGB zu bejahen (z.B. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az. 5 StR 87/98; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 98, 10; OLG Bamberg, Az. 2 Ss 43/07, alle zitiert nach Fischer, Kommentar zum StGB, 68. Auflage 2021, § 86a Rn. 5a). Diese restriktive Rechtsprechung war klar und ehrenwert. Sie war ehrenwert, weil es jedem Strafrichter in einem Rechtsstaat zur Ehre gereicht, wenn er einen Straftatbestand eng auslegt, wenn er möglichst sparsam von seiner Strafgewalt Gebrauch macht und wenn er einen Angeklagten nicht allein deshalb verurteilt, weil der eine andere politische Meinung hat oder weil er dem Richter sonst nicht gefällt.
Von dieser vernünftigen Rechtsprechung hat sich der Bundesgerichtshof, zumindest ein Senat, vor etwa 20 Jahren entfernt. In seiner Entscheidung vom 01.10.2008 (BGHSt 52, 364 ff.) postulierte der BGH, dass der Begriff des Kennzeichens einer einschränkenden Auslegung nicht zugänglich sei. § 86a StGB sei ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Es reiche daher aus, wenn die verbotene Organisation das Kennzeichen verwendet bzw. sich zu eigen gemacht habe. Etwaige Korrekturen müssten bei der Auslegung des Begriffes „Verwenden“ vorgenommen werden.
Diese Entscheidung des BGH konnte schon damals nicht überzeugen und kann es auch heute nicht. Denn nach dieser Rechtsprechung wäre der Begriff des Kennzeichens absolut willkürlich, völlig konturenlos und würde dem Bestimmtheitsgrundsatz nach Art. 103 Abs. 2 GG widersprechen. Nach Art. 103 Abs. 2 GG muss nämlich die Strafbarkeit einer Tat gesetzlich genau „bestimmt“ sein, bevor sie begangen wird. Anderenfalls kann man sie nicht bestrafen. Im Übrigen besteht, wenn man juristisch exakt arbeitet, überhaupt keine andere Möglichkeit, um den Tatbestand an anderer Stelle noch einzuschränken und schärfer zu konturieren. Der von der Rechtsprechung praktizierte Weg, den Tatbestand nach dem Motiv und den Absichten des Täters einzuschränken, besteht gerade nicht.
Denn der Tatbestand des § 86a StGB hat keine überschießende Innentendenz. Wenn er eine hätte, müsste die Vorschrift lauten: „Wer in der Absicht, ein totalitäres Regime zu verherrlichen oder die freiheitliche demokratische Grundordnung nach dem Grundgesetz verächtlich zu machen, das Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet“. So lautet die Vorschrift aber nicht! Eine Einengung des Tatbestandes über das Motiv des Täters ist daher überhaupt nicht möglich.
Darüber hinaus kann die erwähnte Entscheidung des BGH nicht überzeugen, weil sie zu unvertretbaren Ergebnissen führt. Würde man dieser Entscheidung des BGH blind folgen, würde sich jeder, der öffentlich oder in einer Versammlung das Wort „Vaterland“ in den Mund nimmt, strafbar machen. Denn auch die Nationalsozialisten hatten sich dieses Wort zu eigen gemacht und es millionenfach verwendet.
Würde man dieser Entscheidung des BGH blind folgen, würde sich jeder, der öffentlich oder in einer Versammlung die erste Strophe des Deutschlandliedes singt, strafbar machen. Denn auch die Nationalsozialisten hatten sich dieses Lied, in dem es bekanntlich heißt „Deutschland, Deutschland über alles“, zu eigen gemacht und es, neben dem Horst-Wessel-Lied, millionenfach als deutsche Nationalhymne gesungen.
Würde man dieser Entscheidung des BHG blind folgen, würden sich auch Bundeskanzler Scholz, Bundesverteidigungsminister Pistorius und sämtliche Soldaten der Bundeswehr nach § 86a StGB strafbar machen. Denn auf den Flugzeugen der Bundeswehr und auf ihren Panzern (die es zugegebenermaßen beide kaum noch gibt) ist, in alter Tradition, das stilisierte Eiserne Kreuz als deutsches Abzeichen bzw. deutsches Emblem angebracht. Auch die Nationalsozialisten hatten dieses Emblem, das stilisierte Eiserne Kreuz, auf allen Flugzeugen und Panzern der Wehrmacht angebracht und es sich zu eigen gemacht. Das Eiserne Kreuz war von 1939 bis 1945 an allen Fronten und im gesamten besetzten Europa als Symbol des nationalsozialistischen Deutschlands zu sehen. Es verkörperte die Aggression und den Expansionsdrang des Nationalsozialismus. Darüber hinaus kann man rein objektiv auch nicht die Augen davor verschließen, dass erst die militärischen Siege der Wehrmacht und das weite Vordringen der deutschen Truppen nach Osteuropa und Russland die Voraussetzung dafür schufen, dass die Nationalsozialisten, insbesondere die SS, die dort lebenden Juden gefangen nehmen, deportieren und ermorden konnten.
Trotzdem käme kein Mensch, zumindest kein vernünftiger Mensch, auf die Idee, das Eiserne Kreuz als traditionelles Symbol des deutschen Soldaten und des deutschen Militärs abzuschaffen. Wie man sieht, würde die gedankenlose Befolgung der erwähnten Entscheidung zu recht absurden Ergebnissen führen.
Auch wenn ein Kennzeichen von den Nationalsozialisten gebraucht wurde, wird es allein dadurch noch nicht zum Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation im Sinne von § 86a StGB. Vielmehr muss das Kennzeichen, und zwar das Kennzeichen selbst (!), eine nationalsozialistische Färbung aufweisen. Das hat sogar das Bundesverfassungsgericht schon entschieden (Beschluss des BVerfG vom 01.06.2006, Az. 1 BvR 150/03, zitiert nach juris). In dem dortigen Fall hatten die Strafgerichte den Angeklagten wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB verurteilt, weil er die Parole „Ruhm und Ehre der Waffen SS“ benutzt hatte. Die vorhergehenden Instanzen waren der Meinung, dass diese – neu erfundene – Parole der echten Parole der Hitler-Jugend „Blut und Ehre“ zum Verwechseln ähnlich sei.
Das Bundesverfassungsgericht hob die Verurteilung mit einer bemerkenswerten Begründung auf. Zum einen stellte das Bundesverfassungsgericht, woran man heute deutlich erinnern muss, fest, dass sich auch Rechtsextremisten auf den Schutz der Meinungsfreiheit berufen können (Randnummer 16 der Entscheidung). Das wollen viele Menschen aus dem grünen Spektrum oder aus woken Kreisen heute nicht wahrhaben. Aber in einem Rechtsstaat ist das so.
Zum anderen stellte das Bundesverfassungsgericht wörtlich fest: „Das Begriffspaar – Ruhm und Ehre – weist für sich genommen keine nationalsozialistische Färbung auf und vermittelt einem unbefangenen Beobachter, der die Parole der Hitlerjugend kennt, nicht den Eindruck des Originalkennzeichens dieser Organisation“ (Randnummer 23 der Entscheidung).
Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.06.2006 muss maßgeblich sein für jeden Juristen, der den Bestimmtheitsgrundsatz ernst nimmt und im Rahmen von § 86a StGB nicht reines Gesinnungsstrafrecht praktizieren möchte.
Wenn man dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts folgt, muss also das Kennzeichen, und zwar das Kennzeichen selbst, im Rahmen von § 86a StGB eine „nationalsozialistische Färbung“ aufweisen. Das Bundesverfassungsgericht hat somit etwas völlig anderes entschieden als der BGH in der oben zitierten Entscheidung.
Und, ganz wichtig: Diese „Färbung“ muss es nicht aus der Perspektive eines Linksextremisten aufweisen; diese Färbung muss es auch nicht aus der Perspektive eines woken Grünen aufweisen, der schon Herrn Lucke für einen „Nazi“ hielt, obwohl der niemals einer war; vielmehr muss es diese Färbung aus der Perspektive eines „unbefangenen Beobachters“ aufweisen.
Wie also verhält es sich mit der Losung „Alles für Deutschland“ aus der Perspektive eines unbefangenen Beobachters?
Zunächst muss man klar feststellen, dass diese Losung nicht von den Nationalsozialisten erfunden wurde, sondern schon lange vor ihnen in Gebrauch war. Schon in der Zeit der Befreiungskriege war die Losung: „Einer für Alle, Alle für Einen, Alles für Deutschland“ verbreitet. Aus diesem Zeitgeist stammt ja auch die erste Strophe des Deutschlandliedes: „Deutschland, Deutschland über alles“. Selbst König Ludwig I. von Bayern schloss in seiner Proklamation vom 06.03.1848 mit den Worten: „Alles für mein Volk! Alles für Deutschland!“.
Weiterhin muss man feststellen, dass die Losung „Alles für Deutschland“ in den 1930er Jahren allgemein bei deutschen Parteien beliebt war und keineswegs nur von der NSDAP benutzt wurde. Man kann daher nicht wirklich mit gutem Gewissen behaupten, allein die SA hätte sich diese Losung zu eigen gemacht. Beispielsweise schrieb Karl Höltermann, langjähriger Sozialdemokrat und Bundesvorsitzender des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold (dem damaligen „Wehrverband“ der SPD, der sich mehrere Straßenschlachten mit der SA lieferte) in einem Aufruf von 1932 unter anderem: „Wir wollen nichts für uns – alles für Deutschland“.
Auch Adolf Bertram, der Erzbischof von Breslau, warb im März 1933 für die Zentrumspartei (also die Partei der Katholiken) mit den Worten: „Alles für Deutschland! Alles für Christus!“. Und selbst nach dem Krieg gefiel die Losung sogar den Kommunisten sehr gut. Wilhelm Pieck und Otto Grotewohl schrieben am 24.04.1946 für die neu gegründete Zeitung ihrer Partei, für das „Neue Deutschland“, folgenden Satz: „Alles für Deutschland, alles für das neue Deutschland ist die Leitfahne unseres neuen Zentralorgans“.
Die eben zitierten Beispiele bzw. Tatsachen sind offenkundig, nämlich allgemeinkundig. Geben Sie, lieber Leser, liebe Leserin, nur die Worte „Alles für Deutschland“ bei Wikipedia ein, und Sie erhalten die oben genannten Ergebnisse.
Man muss also feststellen, dass die Losung „Alles für Deutschland“ weder von den Nationalsozialisten erfunden wurde noch von der NSDAP wesentlich häufiger verwendet wurde als von anderen Parteien. Richtig ist, dass die Nationalsozialisten diese Losung AUCH benutzt haben, beispielsweise auf dem Reichsparteitag vom September 1934, bei einer SA-Versammlung, von der ein Foto im Internet kursiert, oder als Gravur auf den SA-Dolchen.
Allein dadurch ist die Losung aber nicht nationalsozialistisch eingefärbt, ebenso wenig wie das Eiserne Kreuz. Hinzu kommt, dass es, wie oben dargelegt wurde, auf die Betrachtungsweise eines „unbefangenen Beobachters“ ankommt. Welcher unbefangene Beobachter wüsste denn heute noch, welches die Losung des Reichsparteitages von 1934 war? Welcher unbefangene Beobachter wüsste denn heute noch, dass die Losung „Alles für Deutschland“ in die SA-Dolche eingraviert war? Wenn man ehrlich ist: Niemand! Ich würde eine Wette abschließen, dass die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung heute noch nicht einmal mehr weiß, wer Ernst Röhm war und wann und wie er starb. Man kann daher nicht ernsthaft behaupten, dass einem „unbefangenen Beobachter“ beim Hören der Losung „Alles für Deutschland“ als erstes die SA einfallen würde.
Vielmehr handelt es sich bei dem Motto „Alles für Deutschland“ in Wahrheit um eine ganz allgemeine Losung, eine Allerwelts-Losung, mit der an den Patriotismus und an die Vaterlandsliebe der Zuhörer appelliert werden soll. Mit der Mitgliedschaft in der NSDAP oder mit den politischen Zielen dieser Partei hat die Losung nichts zu tun.
Solche Appelle von Politikern oder Generälen an den Patriotismus und an die Vaterlandsliebe ihrer Zuhörer sind so alt wie die Menschheit. Schon vor etwa 2.000 Jahren postulierte der römische Dichter Horaz: „Dulce et decorum est pro patria mori“ (Süß und ehrenvoll ist es, für das Vaterland zu sterben). Diese Losung war schon vor 2.000 Jahren verlogen und falsch. Denn es war noch nie sonderlich „süß“, im Krieg für das Vaterland zu sterben.
Oder nehmen Sie Admiral Nelson. Zu Beginn der Seeschlacht von Trafalgar 1805 ließ er an seine Flotte signalisieren: „England expects that every man will do his duty“ (England erwartet, dass jeder Mann seine Pflicht erfüllt). Das war inhaltlich dasselbe wie: „Alles für England“. Denn Nelson wusste, dass viele seiner Leute sterben würden und forderte sie trotzdem auf, alles für England zu geben, auch das eigene Leben.
Oder nehmen Sie Winston Churchill, der zweifelsfrei unverdächtig ist, ein Freund Hitlers oder der NSDAP gewesen zu sein. Churchill appellierte in seiner berühmten Unterhaus-Rede von 1940 an den Patriotismus seiner britischen Mitbürger, obwohl er genau wusste, dass im Krieg gegen Hitler-Deutschland Hunderttausende Briten ihr Leben verlieren würden, und schloss mit den Worten: „I have nothing to offer than blood, toil, tears and sweat“ (Ich habe nichts anzubieten als Blut, Mühsal, Tränen und Schweiß).
Diese Dinge, nämlich Patriotismus und Vaterlandsliebe, mögen ja nach Auffassung mancher Leute in Deutschland veraltet sein. Sie scheinen in einen Staat, in dem sogar jemand Bundesminister werden kann, der noch vor wenigen Jahren geäußert hatte, dass er Vaterlandsliebe „zum Kotzen“ finde und mit Deutschland nichts anzufangen wisse, tatsächlich nicht mehr hineinzupassen und aus der Zeit gefallen zu sein.
Aber das alles sind nur politische Bewertungen, keine juristischen! Niemand macht sich nach § 86a StGB strafbar, nur weil er eine andere politische Meinung als die Regierung hat und nur weil er eine altmodische Losung verwendet, mit der er an den Patriotismus und die Vaterlandsliebe seiner Zuhörer appelliert. Wenn man so etwas wirklich endgültig bestrafen wollte, wären wir im reinen Gesinnungsstrafrecht angekommen.
Fazit: Schon der objektive Tatbestand von § 86a StGB war nicht erfüllt. Der Angeklagte Höcke hätte freigesprochen werden müssen.
b) Subjektiver Tatbestand
Wie schon oben erwähnt wurde, ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar. Was also ist der strafrechtliche Vorsatz? Er besteht aus zwei Komponenten, nämlich einer intellektuellen Komponente, dass der Täter weiß, was er tut bzw. bei Erfolgsdelikten, dass er weiß oder damit rechnet, dass der Erfolg eintreten wird, und aus einer voluntativen Komponente, dass er sein Handeln durchführen will bzw. den Erfolg herbeiführen möchte, wobei es grundsätzlich ausreicht, dass er das billigend in Kauf nimmt. Der „Erfolg“ kann dabei auch etwas ganz Schreckliches sein, beispielsweise der Tod eines Menschen.
Das Problem mit dem Vorsatz liegt im forensischen Alltag darin, dass kein Richter, auch der beste Richter nicht, dem Angeklagten ins Gehirn schauen und dort ablesen kann, was der Angeklagte zur Tatzeit dachte und wollte. Die Gerichte müssen daher immer aus den Angaben des Angeklagten, sofern er welche macht, und aus den festgestellten äußeren Umständen auf die Gedankenwelt des Angeklagten zur Tatzeit schließen.
Das kann manchmal ganz einfach sein. Beispiel: Wenn der Täter mit einer scharfen Waffe seinem Opfer einmal zwischen die Augen und einmal ins Herz schießt, dürfte wohl niemand Zweifel daran haben, dass er sein Opfer töten wollte. Ein Tötungsvorsatz wäre daher problemlos zu bejahen.
Meistens ist ein solcher Rückschluss aber sehr schwierig, insbesondere dann, wenn der Tatbestand ein normatives Element enthält, welches man nicht ohne weiteres sehen, hören oder sonst sinnlich wahrnehmen kann. Beispielsweise beim Diebstahl muss dem Täter bekannt sein, dass er eine „fremde“ Sache wegnimmt. Die Fremdheit einer Sache sieht man ihr aber nicht an. In solchen Fällen muss das Gericht daher unter Würdigung aller Beweise überprüfen, ob man aus den sonstigen Umständen zweifelsfrei feststellen kann, dass der Täter die Fremdheit der Sache kannte. Wenn der Täter beispielsweise in eine fremde Wohnung eindringt, in der er selbst nicht wohnt, und dort eine Sache wegnimmt, wird kaum jemand einen Zweifel daran haben, dass er genau wusste, dass die Sache ihm selbst nicht gehört, sondern fremd ist. Umgekehrt wird man wohl keinen Vorsatz feststellen können, wenn jemand nach einem Restaurant-Besuch einen Regenschirm aus einem Schirmständer mitnimmt, der ihm zwar objektiv nicht gehört, also fremd ist, aber seinem eigenen Schirm zum Verwechseln ähnlich sieht.
Beim Tatbestand von § 86a StGB muss der Täter wissen, dass er ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet.
Nur zum Verständnis: Im vorliegenden Fall Höcke fehlte es bereits am objektiven Tatbestand (s.o.). Aber selbst wenn man hier anderer Meinung ist und den objektiven Tatbestand bejaht, durfte das Gericht den Angeklagten Höcke nur verurteilen, wenn es davon überzeugt war, dass der Angeklagte mit Vorsatz handelte, also genau wusste, dass die Losung „Alles für Deutschland“ auch von der SA verwendet worden war. Herr Höcke hat ein solches Wissen stets bestritten.
Als Indiz für eine solche Kenntnis und für die Widerlegung der Einlassung des Angeklagten wurde, zumindest in der Presse und im Internet, mehrfach erwähnt, dass Herr Höcke ja studierter Geschichtslehrer sei und die Tatsache deshalb wahrscheinlich kannte oder kennen musste. Das aber reicht für eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat nicht aus. Wenn jemand etwas hätte kennen müssen, es aber tatsächlich nicht kannte, ist das kein Vorsatz, sondern nur Fahrlässigkeit. Und eine fahrlässige Begehung steht bei § 86a StGB nicht unter Strafe. Wenn jemand formuliert, der Angeklagte habe die Tatsache „wahrscheinlich“ gekannt, reicht das ebenfalls für eine Verurteilung wegen eines Vorsatz-Deliktes nicht aus, weil es sich um eine bloße Vermutung handelt.
Die Annahme, Herr Höcke hätte die Tatsache genau gekannt, weil er studierter Geschichtslehrer war, ist in meinen Augen ziemlich fernliegend und stellt, wenn man ehrlich ist, ebenfalls nur eine Vermutung dar, aber nicht mehr. Wir alle sind einmal in der Schule gewesen und haben Geschichtsunterricht gehabt. Haben Sie jemals einen Geschichtslehrer erlebt, der ausnahmslos jedes Datum, jedes Motto und jede Begebenheit aus dem Dritten Reich kannte? Ich jedenfalls habe das nicht erlebt.
Umgekehrt gab es auch ein ernst zu nehmendes Indiz, welches gegen eine Kenntnis des Angeklagten und für die Version von Herrn Höcke sprach. Soweit man es der Presse und dem Internet entnehmen konnte, hatte die Verteidigung zwei Standardwerke, ein Standardwerk zur SA und ein Standardwerk zur Sprache im Dritten Reich, in die Hauptverhandlung eingeführt, in denen mit keinem einzigen Wort erwähnt war, dass die SA dieses Motto jemals verwendet hätte! Wenn ein solcher Umstand aber noch nicht einmal in zwei Standardwerken enthalten ist, kann man wohl kaum unterstellen (denn das wäre eine blanke Unterstellung), ausgerechnet der Angeklagte Höcke hätte das aber gewusst. Was berechtigt zu einer solchen Annahme? Ich zumindest finde nichts.
Die Richter konnten Herrn Höcke nicht in den Kopf schauen. Mir ist schleierhaft, aus welchen Umständen hier – trotz der entgegenstehenden Einlassung des Angeklagten und trotz eines entgegenstehenden objektiven Indizes – zweifelsfrei auf einen bestehenden Vorsatz des Angeklagten geschlossen wurde. Bekanntlich gilt, zumindest in einem Rechtsstaat, der Satz: „In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten). Wenn sich ein Gericht also über eine Tatsache, wobei es sich auch um den Vorsatz als innere Tatsache handeln kann, keine zweifelsfreie Gewissheit verschaffen kann, muss es freisprechen bzw. die dem Angeklagten günstigste Fallgestaltung berücksichtigen. Das gilt auch dann, sogar gerade dann, wenn ein Freispruch politisch unerwünscht oder unpopulär ist.
Wenn man dem Angeklagten Höcke seine Behauptung, er habe nicht gewusst, dass auch die SA die Losung „Alles für Deutschland“ verwendet hatte, nicht zweifelsfrei widerlegen konnte, hätte man, selbst wenn man fehlerhaft den objektiven Tatbestand bejaht, auch mangels Vorsatzes den Angeklagten Höcke freisprechen müssen.
Schwache Vorstellung, Höcke wegen dieser Petitessen anzuklagen. Da ist der Personalmangel bei der Justiz wohl schon so groß, dass sich nichts Belastbareres finden lässt? Höcke und andere in der AfD haben doch schon härtere Kaliber vom Stapel gelassen, da langweilt dieses bemühte Herumbohren um einen Satz den jeder Politiker hundertmal in jedem Wahlkampf gesagt hat und sagen wird, doch beträchtlich.
Wie geht es nun weiter? Geht Höcke vor das Bundesverfassungsgericht? Wäre doch die absolute Klatsche. Nächste Stufe wäre der EU Menschenrechts-Gerichtshof….wäre noch eine größere Klatsche….leider keine Infos darüber. Wie auch immer….sollten alle Begriffe, Worte und Sätze die mal von einem Nazi in einer Rede gebraucht wurden, strafbar werden/sein….so müssen wir den Duden stark kürzen….ein Job für die Bundeszentrale für politische Bildung….ähm…aber können die lesen?….ach….den Duden gibt es sicher auch als Hörbuch.
Ein Urteil nach Freisler Art, denn diesen Juristen war damals auch schon klar, was sie damit bewirken wollen und das zieht sich nun erneut wie ein roter Faden durch große Teile der Justiz und ist wahrlich kein Einzelfall und wehe demjenigen, der in ihre Fänge gerat, wo sie kein Pardon walten lassen, wenn der bösartige Dienstherr es so will
Das ist ein rein politisches Urteil und hat mit Rechtssprechung im klassischen Sinne nichts mehr zu tun, denn wer entgegen dem Gesetzbuch bestimmte Vorgänge so auslegt, daß sie passend werden, dem kann man durchaus unterstellen, Teil des Unrechtssystems zu sein, was nicht mehr von der Hand zu weisen ist.
Die Losung „Alles für Deutschland“ wurde schon 1848 gebraucht, ja sogar dann geboren. Sie stammt also nicht von den Nazis und kann insodern keine Nazisymbolik sein.
Gesprochen hat sie König Liudwig I. von Bayern am 6. März 1848 in seiner Rede für einen einheitlichen Deutschen Nationalstaat.
Diese Losung stellt also deutsches nationales Geschichtsgut dar.
wie so vieles das im Hambacher Schloß besichtigt werden kann.
Quelle:
„Proklamationen und Versprechungen deutscher Fürsten 1813-1849“,
Leipzig, 1851, S.60, Zitat:
„Alles für Mein Volk! Alles für Deutschland ! “
München, den 6. März 1848, Ludwig
Unterzeichner:
Maximilian, Kronprinz.
Luitpold, Prinz von Bayern
Ludwig, Prinz von Bayern
Adalbert, Prinz von Bayern
Karl, Prinz von Bayern
Fürst v. Dettingen – Wallerstein , v. Beisler, v. Heres , v. der Mark, v. Volz
Ein eindeutig politisches Urteil, was in die Reihe der Willkür-Urteile in allen Ebenen passt. Ich habe keinerlei Vertrauen mehr in diesen „Rechtsstaat“, es ist nur noch eine Simulation.
Da es hier offenbar auch darum ging, Herrn Höcke eine politische Sympathie und Identifizierung mit einer gewissen Partei nachzuweisen (sonst hätte man schliesslich die Verwendung desselben Satzes durch andere Personen des öffentlichen Lebens ähnlich anprangern müssen), müsste eigentlich ein entsprechendes Verständnis der Zuhörer nachgewiesen werden. Dies ist aber nicht gegeben. Allein diese Tatsache hätte zu einem Freispruch führen müssen. Denn was nützen die besten Parolen, wenn niemand ihre „wahre“ Bedeutung versteht.
Alles schön und gut. Nur….wir leben nicht mehr in einem objektivem Rechsstaat.
Hier gibt es mehr als zwei (!) Geschlechter. Hier gibt es nur noch Chaos und Schulden und täglich kommen neue Belastungen dazu.
Hier kann man nicht mehr von gesundem Menschenverstand ausgehehn, ergo gibt es auch kein noch so zu erwartendes Urlteil aufgrund oben genannter Argumente mehr!
Und, im Kern der Sache, wie kann man in einem Land leben und diesen Satz nicht sagen dürfen??
Einen Satz, der in keinem anderen Land der Erde zu einer Verurteilung führen dürfte! Es ist eher eine Schande für die linken Richter!
Wir alle warten doch nur noch auf den Knall!
Die Zununft ist längst nicht mehr planbar, die Hoffnungen sterben immer mehr.
Bausparverträge, Häuser-bauen, selbst der nächste Jahresurlaub.
Alles nicht mehr planbar.
Die Frage ist nur noch, ob uns unser großes Maul im Ukraine-Konflikt, die Massenzuwanderung oder die selbstgemachte Ernergiekrise den Hals brechen werden. Und wann.
Leider nicht mehr ob.
Diese Aktion ist nichts anderes, als ein Teil der (abgestimmten) Hetzkampagne gegen die AfD, um die zu erwartenden Wahlergebnisse (Zumindest in den neuen Bundesländern) zu beeinflussen! Frei nach Faeser, Haldenwang & Co. Man kann nur hoffen, dass diese grün/rote Schmierenkomödie zum gesicherten Abgang der genannten Personen führt! Widerlicher Verein!
Das nächste Mal sagt er einfach zur Abwechslung mal „Alles für die Bundesrepublik“. Wenn das dann auch Nazijargon sein soll, dann entlarvt sich die versammelte Bananenrepublik, diese Politiker und Überstumpfwinkel-Prosekutoren endgültig als völlig verblödet. Selbst das wäre denen vermutlich nicht zu blöd. Da bleibt nur noch Fremdscham und Mitleid.
Ein hervorragender Artikel der die Vermutung eindeutig belegt, das die Richter in Halle einer Gesinnungsjustiz, sicher vorgegeben von entsprechenden Stellen der Regierung, folgen.
Richter sind unabhängig und müssen sich keinen Vorgaben irgendeiner Regierungsstelle beugen. Dass entsprechende Versuche gibt, würde ich aber nicht ausschließen.
Das ist – mit Verlaub – graue Theorie.
Wer nicht pariert, wird nicht befördert- oder ungewollt versetzt. Das hat einst schon ein preußischer(?) Justizminister einst klar gemacht.
Und die Corona-Justiz war und ist auch sehr bemüht, den politischen Auftrag, alle Opposition unterzubügeln, gut auszufüllen.
Herr Höcke kann und wird weiterhin die grün-links-woke Schickeria vorführen. Er braucht nur noch das Wort „Alles“ oder „für meinen Deutschen Schäferhund“ zu plakatieren.
Tja, man kann damit den Aufstieg der AFD nicht verhindern, aber verzögern, und das ist das politische Ziel der Übung. Ich weiß nur nicht, warum die Leute vor der AFD mehr Angst haben als vor dem politischen Islam.
Eine sehr überzeugende Begründung für die mutmaßlich ausschließliche Verurteilung aus politischen Gründen, um einen lästigen Konkurrenten loszuwerden.
Wie ist die Eiernockerlfrage zu bewerten? Bekanntlich war dieses bodenständige arme Leute Gericht angeblich auch des vegetarischen Führers Leibspeise. Nun wollen uns v.a. die Grünen zu Vegetariern erziehen.
Langsam wirds unübersichtlich, die Gewohnheiten und Vorlieben diverser Nationalsozialisten von denen der heutigen Regierung zu unterscheiden und dementsprechend politisch korrekt zu bleiben.
Ich fragte mich u.a. auch, warum Toni Hofreiter, nach eigenen Angaben, zum Kajakfahren nach am liebsten nach Thailand reist. (Screenshot vorhanden) Genügt die Isar nicht?
UPDATE: Allerdings genügt ihm neuerdings wandern im Kaisergebirge oder in Südtirol. https://www.gruene-bundestag.de/abgeordnete/infos-zur-person/anton-hofreiter#m-tab-0-7fragen
Danke. Ich wiederhole es gerne noch einmal: Ich finde es wichtig, sich juristisches Denken anzueignen. Logik über Gefühl zu stellen.
Juristisches Denken bedeutet auch, Situationen auf die Spitze zu treiben, um sich zu überlegen, ob ein Urteil oder eine Meinung Sinn macht. Denn vor dem Gesetz sollte jeder gleich sein. Das bedeutet, ein Richter kann nicht die Maßstäbe verändern, je nachdem, wen er vor sich hat. Das setzt aber Richter voraus, die nicht nur auswendig gelernt haben. Und es setzt Richter voraus, die keine ideolgische Ausbildung durchlaufen haben. Daran lässt sich in D schon zweifeln.
z. B. Frau Roth darf hinter „Verrecke D“ herlaufen, Herr Höcke aber nicht „Alles für D“ sagen.
Ich darf ein Schild aufhängen: AfD wird nicht bedient. Darf ich auch eins aufhängen: Grüne werden nicht bedient? Anscheinend nicht: https://www.focus.de/panorama/welt/verdacht-der-volksverhetzung-gruene-werden-nicht-bedient-wegen-plakat-ermittelt-die-staatsanwaltschaft_id_259677623.html
Wenn Sie nun das Urteil gegen Herrn Höcke aufbereiten, dann könnten Sie zusätzliches dieses Mittel der Zuspitzung für unser Verständnis anwenden.
Denn am Ende des Tages sind viele davon überzeugt, dass die Verfassungswidrigkeit der AfD alles rechtfertigt. Und sie sind davon überzeugt, dass mit dem persönlichen Urteil die AfD verfassungswidrig ist.
Gab es keinen Grund, die SED, die Partei, die die Diktatur DDR regierte bis 1989/1990, so zu behandeln, wie die AfD? Hat jemand der SED den Vertrag für den Parteitag gekündigt oder die Abgeordneten behandelt wie die friedlichen Demonstranten die AfD?
Das Hakenkreuz in Berlin wurde Popularisiert im ausgehenden 19.Jahrhundert durch den Künstler Hugo Höppener, der sich selbst „Fidus“ nannte.
Er kam aus der anthroposophischen-naturesoterischen Ecke.
Es ist die Zeit der „zurück zur Natur“-Gegenbewegung zur Industrialisierung. Damals entstanden z.B. Waldorfschulen, Reformpädagogik und die „Jugendstil“-Bewegung, die in Deutschland im Gegensatz zu Frankreich oder England nicht auf dekorative Kunst beschränkt, sondern eine ernst gemeinte Gesellschaftsbewegung war. Es gibt aus heutiger Sicht witzige Photos aus der Zeit, wie käsig-blasse Gestalten mit Kaiser-Wilhelm-Bart und Frauen mit Hochsteckfrisuren im Ringelreihen nackt um einen Baum tanzen oder Bäume umarmen. Das war damals ernst gemeint.
Der ganze Kanon der Naturesoterik in all ihrer Albernheit, die wir heute „Grün“ nennen, ist in der Zeit vor dem 1.Weltkrieg entstanden.
Und in genau diesen Kreisen galt das Hakenkreuz als Symbol des Guten im Sinne einer naturgewollten Ordnung – in der Funktion popularisiert durch Höppener.
Als die NSDAP dieses Symbol zum Emblem machte 1921 in München – der Stadt, in der auch die Jugendstilbewegung 1896 ihren Anfang nahm – war das zielgruppenorientierte Werbung. denn der Nationalsozialismus baute auf genau der rousseauschen Idee der „natürlichen Ordnung“ auf.
Damals sollte der starke Staat die natürliche Ordnung im Sinne der Rassenlehre (die damals als „Wissenschaft“ galt) durchsetzen.
Heute soll der starke Staat die Gender/Klimaideologie+Corona/Gesundheitsregime durchsetzen, die uns als „Wissenschaft“ verkauft werden und es offensichtlich nicht sind.
„Geschichte wiederholt sich immer zweimal – das erste mal als Tragödie, das zweite mal als Farce.“sagte Karl Marx.
Was wir gegenwärtig erleben, ist die Farce.
Ich halte das Ganze für eine Verschwendung von Kapazitäten in der Justiz.
So wie das aussieht, hat dieses parteiische Urteil der AfD eher genutzt, als geschadet. Und sogar solches bei der Person Höcke selbst. Mancher hat sich nun mit der Person beschäftigt, als den allgemeinen Blök nachzuplappern.
Ich habe mir eben aus diesem Grund alle Reden des Herrn Höcke im Original-Wortlaut besorgt. Interessante Lektüre! Die aus dem Zusammenhang gerissenen Worte – in allen „Qualitätsmedien“ im Land immer wieder bedient – wird offensichtlich. Und Sie haben Recht! Die Verlogenheit hat einen Namen. Sie konzentriert sich bei Rot/Grün in Regierung und Parlament, den sogenannten Öffentlich (rechtlichen?) Sendern jeglicher Coleur, einer kuschenden Opposition und der endlosen Feigheit großer Teile des Volkes. Quo Vadis, Deutschland!
Die Anzeige hat ein Grüner Politiker aus S-Anhalt erstattet : Sebastian Striegel. Welch ein Zufall.
Fundstück 2019 im Netz:
@EichlerHagen
„Zuwanderung bis zum Volkstod“ – ein mehrere Jahre alter Tweet des Grünen
@StriegSe
wird heute Thema im Landtag. Gemeint war das ironisch, sagt Striegel. „Ironie und Sarkasmus funktionieren aber nicht im Netz. Deshalb war das ein Fehler.“
Aha !!!
Es war ein reiner politischer Schauprozess – Das Timing war langfristig gesetzt, kurz vor LTW in Thüringen. Hier war nichts aber auch garn ichts zufällig. Hier passiert nichts zufällig – der “ Instrumentenkasten “ ist wohl sortiert
Begriffen ? – Noch Fragen – Kienzle ?
Die Richter wollten uns allen nur beweisen, dass wir kein Rechtsstaat sind – so wie Frau Merkel bei der Wahl des Herrn Kemmerich, dass wir keine Demokratie sind. Der hypothetische Schaden, den Herr Kemmerich hätte anstellen können, oder der durch Herrn Höckes Worte entstandene ist nichts im Vergleich zu dem Schaden durch Politik und Justiz. Im letzteren Fall ist es eine kostenlose Werbung für die AfD aber keine Werbung für einen Rechtsstaat.
Das kann man drehen und wenden wie man will. Ein Gericht hat halt so entschieden. Aus heutiger Sicht lobe ich mir die DDR Justiz. Den Staat und die Machthaber nicht angegriffen, also nichts passiert.
Das ist kein Gericht, sondern eine parteiische Institution und dazu noch weisungsgebunden.
Das Recht wird verbogen, Gesetze ausgelegt bis sie den eigentlichen Sinn wiedersprechen.
Als „schon Länger“ braucht man keine Justiz mehr anrufen, es wird fast immer gegen einen verwendet, und wenn es „nur“ zum Geld abzocken genutzt wird. Im schlimmsten Fall, wird Karriere und Einkommensgrundlage zerstört, somit dem Menschen die Würde genommen.
Das ist Deutschland ‚ 24.
Ja, natürlich. Aber das ist ja nicht die letzte Instanz. Und natürlich kann man sich Gedanken dazu machen, ob das Urteil sauberer Juristerei stand hält. Oder welche Folgen ein Urteil hat. Oder wohin sich unser Rechtsstaat bewegt.
Eigentlich hatte ich gedacht, wir haben diese DDR-Ideologie ein für alle mal hinter uns gelassen. Und jetzt muss ich erleben, dass diese Kommunisten in grün-rote Mäntelchen gehüllt wieder aus ihren Löchern gekrochen kommen.
Die DDR-Justiz hatte u.a. Todesurteile gesprochen und vollstrecken lassen. Obwohl sie international die Abschaffung derartiger Urteile heuchelte! Sie reden kommunistischer Brutalität das Wort! Wie widerlich ist das denn?
Ich beglückwünsche Herrn Höcke zu seinen Freisprüchen in der nächsthöheren Instanz.
Angesichts des in den Merkeljahren stark nach links gedrifteten Justizsystems und einer ganzen Reihe von sehr fragwürdigen Urteilen des BGH und auch des BVG, z.B. zur Euro-Haftung der BRD, habe ich da erhebliche Zweifel. Gleichwohl wünsch ich Herrn Höcke viel Erfolg.
Da würde ich mich nicht drauf verlassen! Schon unter Merkel wurden Richter, vor Urteilssprechungen, eingeflogen und bei einem leckeren Abendessen gebrieft!
Gut zu wissen, dass man mit juristischer Präzision zu denselben Schlüssen kommt, die jeder Normalbürger nach der abstrusen Anklage der (weisungsgebundenen) Staatsanwaltschaft ziehen konnte: Außer einigen wenigen Spezialisten für kennt niemand die Liste verbotener Sprüche aus dem tausendjährigen Reich.
Die Freiheit der Kommunisten beschraenkte sich seit jeher auf die Freiheit der Unfreien , sich ihrem Ideal der neuen Unfreiheit freiwillig anzuschliessen und ihr Sklavendasein in munterster Ueberzeugung als Frucht der eigenen intellektuellen Ausduenstung zu betrachten . Ihr Freiheitskaempfer , die ihr befreit den Unfreien in die Unfreiheit und Freiheit bruellt und meint es sei der Mensch nun euch zu gehorchen frei . Fuer eure Freiheit bedank‘ ich mich , denn ohne euch da wuesst‘ ich nicht : der mich befrei’n muss , das bin ich ! Es geht hier nicht nur um Bjoern Hoecke , es geht hier um jeden Einzelnen , sich seiner Sinne zu bedienen , seiner Intelligenz und seiner Wahrnehmung zu vertrauen ! Wenn eine Regierung wie die Bundesregierung behauptet , die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen , indem sie Politiker , die alles fuer ihr Land , ihre Nation , ihr Volk und dessen Freiheit und Willen tun wollen und dies bekunden , bis zum Letzten bekaempft und dazu gar die Justiz missbraucht , dann entspricht es dem blanken Selbsterhaltungswillen , dieser Regierung zu widersprechen . Bei der Entscheidung mag die Frage von Bedeutung sein , wo , wie und unter welchen Umstaenden die Kinder , die Enkel und Urenkel (ueber- ) leben sollen .
Das Zitat ist ja mit „Alles für Deutschland“ nur rudimentär wiedergegeben. Er sagte „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Man hat sich also den möglicherweise juristisch inkriminierenden Teil herausgepickt. Das ist m.M. nach nicht zulässig. Denn man kann diese Aussage als Auflistung verstehen, oder auch als „Steigerung“. Zuerst die nähere Umgebung, die Heimat, dann das größere Bundesland und zuletzt die ganze Republik. Die Botschaft ist also „alles für die Heimat, alles für unser Bundesland, alles für die gesamte Republik“. Da einen Teilaspekt herauszugreifen, der von der SA auch gebraucht wurde, nachdem er zig Jahre zuvor vom ganzen politischen Spektrum von links bis rechts gebraucht wurde, ist nicht nur unzulässig, sondern erweckt den Anschein der Absicht, um einen Fall zurechtzuzimmern.
Wann wird die 1. MAI FEIER eigentlich unter Strafe gestellt? Hat nicht der Postkartenzeichner aus Braunau diesen Tag wieder zum Feiertag erklärt? Ich frage für einen guten Freund.
Muttertag wurde auch durch den ehemals Obdachlosen mit Zeichner-Ambitionen eingeführt.
Kennt jemand hier den Begriff der „corporate identity“.
Nun, Unternehmen, die sich zertifizieren lassen (müssen!), müssen dem Auditor schriftlich und mündlich verständlich machen, dass es in diesem Unternehmen einen umfänglichen Charakter gibt, der mindestens gleich gut ist, wie die konkurrierenden Mitbewerber.
Und das bedeutet aber eben NICHT, dass man „das einzige“ Unternehmen ist, welches sich am Markt befindet, sondern man soll seine Leistungsfähigkeit für viel Geld beweisen!
Und wie man das macht ist übrigens nicht vor geschrieben.
Am Ende des Tages lautet es aber womöglich:
„Wir tun ALLES für unsere Kunden, damit sie sich auch morgen wieder bei uns einfinden!
Tja, alles für Deutschland, oder lediglich für sein Unternehmen?
Wie Widersprüchlich, oder rechtswidrig können Aussagen also sein?
Um es kurz zu fassen. Engstirnigkeit zum Nachteil des Angeklagten.
Ich hätte an gleicher Stelle vermutlich in meinem Schlussplädoyer vermutlich erwähnt, dass ein Staat der seine Bürger dafür bestraft, dass sie sich mit den Worten „Alles für X“ zu ihm bekennen, eine Perversion ist. Und Richter die solche Urteile fällen in der schlimmen Tradition einer Hilde Benjamin oder eines Roland Freislers stehen. Die drei betreffenden Worte wären dann der Abschluss gewesen, um zeigen, dass man sich von Freislers Erben nicht den Mund verbieten lässt.
Es ist verfassungswidrig, sich für D zu erklären. Denn das wollten die National-Sozialisten.
Inzwischen sind wir einen Schritt weiter. Wie sind bei den rotgün lackierten Welt-Sozialisten angekommen. Und da ist National verfassungswidrig. Daher wird auch vermehrt Macht an grenzenlos liebende NGOs, die demokratisch nicht gewählte Zivilgesellschaft und z. B. (angeblich) weltumspannende Organisationen wie die WHO abgegeben.
Vielen Dank für die ausführliche „Stellungnahme“. Die Thematik ist wunderbar in einzelne Tatbestände zerlegt, erläutert und beurteilt. Die Art und der Aufbau erinnert mich an Thomas Fischer, ehemaliger Vorsitzender Richter am BGH, der sich öfters in Spiegel-Kolumnen, geäußert hat. Super Danke. Ich denke die künftigen Richter in diesem Prozess kommen an einer solchen Beurteilung schlecht vorbei.
Durch das Wahlrecht, entweder beim Amtsgericht oder beim Landgerich anzuklagen, hatte die Staatsanwaltschaft, die dem Landesjustizminister unterstellt ist, auch ein Wahlrecht betreffend den Richter. Denn aus den Geschäftsverteilungsplänen weiß man vorher, welcher Richter die Sache erhält. Hier konnte man also den Richter auswählen, der AfD-kritischer ist. Das kann man, wenn man die Gerichtspräsidenten vorher fragt, schon herausfinden – wie hat sich beispielsweise jemand in der Kantine zum Thema Migration etc. geäußert. Ich vermute dass hier nichts dem Zufall überlassen wurde.
Zudem dürfte hinter den Kulissen der Richter auch zur Seite genommen worden sein nach dem Motto, Sie wollen doch auch weiter Karriere machen und interessante Rechtsgebiete zugewiesen bekommen…
Es ist reine Gesinnungsjustiz. Mich würde auch mal interessieren – vielleicht kann TE das ja mal recherchieren – ob es in den letzten 10 Jahren einen Anstieg der Anklagen bzw. Verurteilungen wegen Volksverhetzung
Focus Online“ schreibt in einem Beitrag über das Urteil heute: „Zuvor hatte das Landgericht Halle alle Beweisanträge der Verteidiger Höckes abgelehnt.“
Das sagt alles. Die wollen den verurteilen, egal wofür. Der Richter entblödete sich sogar nicht, Höcke vorzuwerfen, „sein Gesichtsausdruck“ beweise, das er schuldig sei.
Abgesehen davon, dass damit unser Rechtsstaat praktisch nicht mehr existiert, Teile der Justiz mal wieder auf den Grundrechten der Bürger herumtrampeln (Jeder ist vor dem Gesetz gleich!) ist es auch eine Machtdemonstration: Seht her, wenn es uns gerade passt, schleifen wir jeden von euch vors Gericht und machen ihn zu einem Verbrecher, wegen an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen.
1990 hat es zwar eine Wiedervereinigung gegeben, aber der menschenfeindliche, sozialistische DDR-Ungeist hat ganz Deutschland infiziert. Und die Metastasen sind jetzt überall.
Kleiner Hinweis noch: Im Zweiten Weltkrieg verwendeten die deutschen Truppen als Nationalitätszeichen nicht das Eiserne Kreuz in der Form eines Malteserkreuzes (manchmal liest man auch „Tatzenkreuz“) wie die Bundeswehr seit Anbeginn, sondern das Balkenkreuz. Im Großen Krieg wurde auf Flugzeugen und Panzerfahrzeugen sowohl das Balkenkreuz als auch das Eiserne Kreuz aufgemalt. Eine Regel, was wann galt, habe ich noch nicht ausfindig gemacht, es gibt sie sicherlich. Das Eiserne Kreuz von 1813 wurde übrigens im Auftrag von König Friedrich Wilhelm III. von Schinkel entworfen, die Form lehnte sich an den russischen Orden vom Heiligen Georg an.
Der objektive Tatbestand ist:
„Alles für Deutschland“
ist ein Sinnspruch der nicht von den Nazis stammt, sondern von König Ludwig I. von Bayern in seiner Rede vom 6. März 1848 für ein geeintes Deutschland.
Quelle: „Proklamationen und Versprechungen deutscher Fürsten 1813- 1849“, Leipzig, 1851, Seite 60
Auch wenn die Nazis ihn benutzt haben kann er keine Nazisymbolik sein, da er nicht von den Nazis stammt.
Eine Fortsezung, zu der das Publikum angeblich animiert worden soll, gibt es nicht, denn nach disen 3 Worten gab es nie weitere Worte.
Die SA missbrauchte das Zitat Königs Ludwig I. v. Bayer in der Form:
1.) anfänglich „Alles für Deutschland“
2.) dann „Alles für den F… ! Alles fürDeutschland“
Fortsetzende Worte gab es nie. Wie man in Dokumenten der Zeitgeschichte nachlesen kann.
Wenn wir alles als Nazisymbolik bezeichnen was die Nazis benutzt haben, bleibt nicht mehr viel übrig das unbelastet wäre.
Soz.Bsp. müsste dann das Singen des „Deutschlandliedes“ von Hoffmann von Fallersleben, strafbar sein. Ja dieses Lied ist nun sogar deutsche Nationalhymne. Die 1.Strofe wird zwar nicht geaungen, aber ihr Singen ist nicht strafbar.
„Deutschland, Deutschland über alles in der Welt“
Auch die Worte, die auch die Nazis benutzten, „Diktatfrieden“ und „Schandfrieden“ stammen nicht von den Nazis, sondern von den Sozialdemokraten des Otto Wels und Phillip Scheidemann von 1919, der deswegen zusammen mit seinen gesamten Kabinett zurück getreten ist.
Auch „deutsche Schuld“ wurde von den Sozialdemokraten geleugnet, speziell auch von Otto Wels in seiner Rede 1936 im Reichtag, mit dem Anspruch, dies sogar schon lange vor den Nazis schon getan zu haben. Wie dies in Dokumenten der Zeitgeschichte belegt ist.
Nach „Journalisten“ mit Haltung nun auch solche Richter? Eingereiht bei Staatsanwälten und Staatsschützern? Gute Nacht Deutschland.
Diese Darlegung entspricht endlich meinem Rechtsbewusstsein. Tichys Einblick und dem Autor meinen Dank.
Beide Anti-Höcke-Urteile sind also krasse Fehlurteile. Klar, Richter können in unschuldiger Weise irren. Hier aber hat m.E. der hohe politische und moralische Druck geurteilt, der heute auf Gerichten lastet, nicht neutrale Richter. Auch der seit Jahren andauernde Rufmord gegen B. Höcke wird das Urteilsvermögen der Richter getrübt haben.
Druck auf Gerichte und Rufmord sind von Grün-Rot bewusst geschürt. Unser Rechtsstaat wird dadurch korrumpiert und beschmutzt. Nicht nur hier.
Interessant ist, dass bei sportlichen Großveranstalgungen plötzlich wieder ein Nationalgefühl auftaucht! Ansonsten hängt die Regenbogenfahne aus dem Fenster! Und Fußballer behaupten nach einem harmlosen Gekicke: Wir wind wieder wer in Deutschland! Tatsächlich? Neunzig Minuten Fußball und der Aufschwung ist wieder da!
Eine Anmerkung zum Eisernen Kreuz: Auch dieses wurde schon 1813 gestiftet und 1939 nur erneuert. Es handelt sich jedoch um eine staatliche Auszeichnung, keinen Partei-Orden. Das Hakenkreuz findet sich darin nur als das damalige Symbol des Staates, so wie auf Briefmarken, Münzen und den Uniformen der Armee. Lediglich Parteiuniformen und -abzeichen werden von §86a StGB erfaßt, also Stücke der NSDAP. Darum sind Briefmarken und Münzen aus dieser Zeit auch problemlos mit erkennbaren Hakenkreuzen handelbar. Eigentlich müßte dies auch für rein staatliche Orden gelten, allerdings ist die Rechtsprechung hier nicht einheitlich.
Sollte dass nicht verpflichtend fuer alle Politiker werden „Alles fuer Deutschland.. zu geben“??????? Vielleicht den Satz mal auf den INHALT und nicht WER ihn gesagt hat, untersuchen!! Aber kann man von Politikern “ die noch nie was mit dem Begriff Deutschland anfangen konnten “ und dann Minister geworden sind, um gerade dieses zu tun, nicht erwarten! Ich waehle Politiker – dass diese mich vertreten und Rahmenbedingungen schaffen in denen es mir gut geht – und nicht dass sie fremde Laender mit meinem Geld und ihrer Ideologie begluecken. Deutschland waere hervorragend geeignet um im Ukraine/ Russland Konflikt – eben wegen unserer Vergangenheit und dem daraus resultierenden Leid – zu vermitteln! Aber dass kann man von Trampolin springenden, huepfenden infantilen Politikern sowie ehemaligen Waffenlobbyisten nicht erwarten. WAERE SCHOEN WENN UNSER POLITIKER MAL ALLES FUER DEUTSCHLAND TUN WUERDEN UND NICHT NYR DIE AFD!!!!!!
Sie ist schon kafkaesk, die Willkürlichkeit der deutschen Justiz,
die Grundgsetz, Rechtstat und demokratischen Regeln widerspricht.
Mich erinnert die Selbstherrlichkeit der deutschen Justiz
an Farnz Kafkas „In der Strafkolonie“. Darin erklärt ein Richter einem Besucher die rechtlichen Gepflogenheiten.
Auf die Frage des Besuchers, ob der verurteilte denn einen Verteidiger hatte und ob er sich verteigigen durfte,
erklärt der kafkaeske Richter, dass es keiner Verteidigung bedarf denn:
„Die Schuld die ich feststelle ist immer zweifelsfrei“
Das ist in der deutschen Justiz genauso.
Man gesteht scheinheilig dem Angeklagten zwar eine Verteidigung zu,
allerdings läst der Richter, verfassungswidrig, nur jene Beweise zu
die sein „Die Schuld die ich feststelle ist immer zweifelsfrei“ manipulieren sollen.
Die Reihenfolge in der deutschen Justiz heißt, zuerst das Urteil und dann die Urteilsbegründung herbeizulügen, unter Verwendung von Begründungen die verfassungsrechtlich unzulässig sind.
Das kann ich nur unterschreiben, nachdem ich im Familienrecht vom OLG Dresden gefreislert wurde.
OLG Dresden: Meyer, Angermann, Kauffmann. Da wird schon mal der Zustand einer von allen gerichtlichen Seiten, die mit dem Kind je Kontakt hatten (Gutachter, Verfahrensbeistand: d.h. gesetzliche Vertretung des Kindes) zweifelsfrei erkannten sekundären (d.h. durch erstinstanzliches Urteil ausgelösten) Kindeswohlgefährdung mit dem Beschluss dieser „Richter“ aufrechterhalten, weil Kontinuität (dieser Kindeswohlgefährdung) gut für das Kind wäre. Nichts stand der Aufhebung dieser Kindeswohlgefährdung entgegen, außer eben solche zusammengefreislerte Gründe zuliebe des ideologisch bevorzugten Elternteils.
Verbrecher, die derart bewusst Kinder missbrauchen, sollten nicht nur 10 Jahre ins Gefängnis. Ich finde kein Wort, die meine Abscheu ggü solchen „Richtern“ passend zum Ausdruck bringt, obwohl ich doch wirklich viele Worte kenne.
Auch mein Kommentar ist nicht erfunden, sondern stammt aus persönlicher Erfahrung mit Urteilen der „richterlichen Unfehlbarkeit“,
die sich als Korpsgeist etabliert hat.
Es gibt obendrein noch ein Sahnehäubchen auf diesem juristischen Skandalurteil:
Während dieses Gericht wegen einer Aussage verurteilt, die einmal inhaltlich dem Pflichteid deutscher Minister entspricht und zudem sogar zwei Standardwerken der Geschichte als Losung der SA unbekannt ist, hat es kein Problem damit, dass an seiner Seitenfront die sehr gut bekannte, widerwärtig menschenverachtende Torinschrift des KZ Buchenwald prangt!
Deutlicher kann man als Richter gar nicht machen, dass man an einer Rechtsprechung keinerlei Interesse hat, sondern die ‘schöne‘ deutsche Tradition pflegen will, „nur Befehle auszuführen“.
So sieht das aus, wenn man tatsächlich nichts aus der Geschichte gelernt hat.
Was für eine rechtsstaatliche Schande!
Ich denke, die Richter und StA wollten einfach nur ihre eigene Haut retten – ein Freispruch hätte zur polit-medialen Zerstörung ihrer Existenz geführt. Sollen sich doch die Richter am BVerfG und/oder EuGH, die zu einem gewissen Grad noch von den Demokraten™ respektiert werden, die Finger schmutzig machen…
In Zeiten, in denen sich viele Unternehmen griffige Slogans verpassen (DKB = Deutsche Kreditbank: „Das kann Bank“ oder AEG: „Aus Erfahrung gut“), ist das für die AfD doch nur billig: „Alles für D. …
Man ist die politische Alternative für Deutschland und bereit, dafür alles zu geben. Was bitteschön soll daran verwerflich sein??
In meinen Augen beobachten wir hier eine politisch instrumentalisierte Justiz dabei, die Opposition zu schikanieren.
Das ist ganz offensichtlich ein politisches Urteil, wie so viele andere auch. Politische Urteile sind eines der Hauptmerkmale von totalitären Regimen. Und bräsige, dumme Wahlschafe sind eines der Hauptmerkmale des Kleinstaatenteppichs. Diese feigen Leute in Westdeutschland sind der Mühlstein um den Hals, der uns alle in den Abgrund zieht.
Mit Verlaub, sehr geehrter Herr „Yani“ und nach abgegebener Zustimmung: Die Degenerierung von Bürgern zu „Wahlschafen“ ist in keiner Weise Ausdruck eines regelmäßig gescholtenen Kleinstaatenteppich. Vielmehr erwuchs aus jenem eine kulturelle und wissenschaftliche Vielfalt und politische Konkurrenz, von der dieses Land bis heute zehrt. Davon losgelöst, trifft Ihr abschließender Satz natürlich völlig zu.
Hochachtungsvoll
Hätte ich’s geschrieben, wäre es nicht veröffentlicht. Stehe wohl unter besonderer Beobachtung, weil ich ostdeutsche Befindlichkeiten anspreche. Also Glückwunsch und Daumen hoch.
Das ganze Verfahren und das Urteil sind eindeutig politisch motiviert, juristische Grundsätze wurden ignoriert, wie man das auch aus obigem Beitrag entnehmen kann.. Es ging einzig darum, den politischen Gegner zu denunzieren und auszuschalten. Höcke hatte eine kleine Chance, MP von Thüringen zu werden. Auf diese Weise sollte diese Chance zunichte gemacht werden. Nicht mehr und nicht weniger.
Gut, aber die Chance hat er immer noch. Egal wann. Das wird lustig.
Nicht die 18 oder 20 % AfD sind das Problem, nicht die 10% BSW, die 15 % SPD oder 10 % Grüne.
Das größte Problem für Deutschland sind die 30 % CDU.
Stimmt! Solange die Union sich vor der sogenannten Brandmauer selbst im linksgrünen Zeitgeist einsperrt bzw. sich einsperren lässt…
Es war doch von Anfang an klar, dass es sich um ein rein politisches Urteil handeln wird und Herr Höcke verurteilt wird. Was ist nun schlimmer in einem Rechtsstaat? Die Aussage von Herrn Höcke oder das politisch motivierte Urteil eines deutschen Gerichtes? Was erinnert einen da mehr an die Zeit des NS-Regimes?
Wieder eine juristisch hervorragende, allgemeinverständlich und auch noch unterhaltsam zu lesende Analyse des Richters Detlev Plath als Gastautor. Vielen Dank an Tichys Einblick. Hoffentlich lassen Sie ihn noch öfter zu Wort kommen.
Eher nicht. Aber sie ließen sich in den größtmöglichen Maybach, Mercedes und Audi (Horch) rumkutschieren. Genau wie unsere Premiumdemokatraten heute auch. Wenn das kein deutlicher Hinweis ist? 😉
Er hätte auch „Autobahn“ sagen können. Der Nazi – Vorwurf nutzt sich weiter ab. Noch dazu, wenn er so unelegant konstruiert wird. Spionageverdächtigungen gegen die AFD hatten wir auch schon, allerdings bisher ohne Beweise. Bis zu Bundestagswähl 2025 kommen womöglich noch Steuerhinterziehung und Kinderpornographie. Ein Blick auf die Länder um uns lässt Zweifel aufkommen, ob es nützt.
Warum Landgericht statt Amtsgericht? Warum diese lange Verfahrensdauer?
Da kann ich doch nur spekulieren: m.E. um Höcke negativ „im Gespräch“ zu halten. Um die AfD negativ im Gespräch zu halten. Ein 3 Jahre andauerndes Verfahren wg. „Verwendung von Nazi-Parolen“ dient auch mit „als Beweis“ für die Berechtigung, Höcke und die AfD als „gesicherten Verdachtsfall“ seitens Haldenwang führen zu können.
Die natürlich eingelegte Revision wird das Verfahren auf weitere Monate/Jahre ausdehnen. Sollte denn 2026 oder so Höcke „freigesprochen“ werden – wofür nicht nur meiner Meinung nach gute Aussichten bestehen – sind wichtige Landtagswahlen und die Bundestagswahl „gelaufen“. In deren Wahlkämpfen Höcke und die AfD von unseren Premiumdemokraten, mit Hinweis auf die laufenden Verfahren, verunglimpft werden können.
Auch wenn dies nur Vermutungen sind: ich glaube die Absicht erkennen zu können und bin mehr als nur verstimmt. Außerdem hoffe ich, daß es einer immer größer werdenden Anzahl von Mitmenschen ebenso gehen wird.
Die Richter unterstellten Höcke, dass er genau gewusst hatte, dass es sich bei dem Ausdruck um einen (verbotenen ?) Slogan der SA handelt. Das Urteil wurde nur aufgrund dieser Unterstellung gefällt. Beweise, dass Höcke tatsächlich diesen Bezug zur SA kannte? Fehlanzeige! Somit muss man konstatieren, dass die Richter ihn im Sinne eines orwellschen Gedankenverbrechens verurteilt haben. Soweit sind wir bereits!
nee,damit hat Benz schon 1890 aufgehört,wegen Unwirtschaftlichkeit 🙂
Vielen Dank für die erhebliche Mühe,dem laienhaften Publikum die Entwicklung eines juristisch korrekten Urteilsspruches und Ihrer Einschätzung,warum dieses Urteil dem nicht entspricht,gemacht zu haben.
Eine Frage,die ich mir stelle,ist jene, warum zweimal der gleiche Richter das gleiche Delikt beurteilen sollte/durfte.
Er ist ja schliesslich im zweiten Verfahren sozusagen an seine erste Entscheidung „gebunden“,kann ja nicht gegen sein erstes Urteil handeln,oder sehe ich das falsch?
Für mich ist das politische Justiz und diese sollte es eigentlich in der BRD nie wieder geben!
Im zweiten Verfahren hätte das Gericht als befangen abgelehnt werden müssen. Nach meiner Kenntnis hatte die Verteidigung den Befangenheitsantrag auch gestellt.
der wie alle Anträge der Verteidigung vom Gericht abgelehnt wurde…
aber ich meinte das ganz Grundsätzlich, das ist doch OFFENKUNDIG verfahrenstechnisch falsch,oder?
Bei der Übertragung des EM-Spiels zwischen Spanien und Deutschland am Freitag konnte man beim ARD-Kommentator folgende Parole hören: „Gebt nochmal alles in diesen letzten Minuten für Deutschland“. – Die ARD ist so frei…
Im Spielbericht in der Mediathek der ARD wurde dieser Kommentarteil offensichtlich gelöscht. Ich kann ihn nicht mehr finden. Das spricht Bände.
Sie finden das Zitat unter https://www.sportschau.de/fussball/uefa-euro-2024/spanien-gegen-deutschland-ganzes-spiel,video-em-2024-spanien-gegen-deutschland-relive-in-voller-laenge-100.html ab ca. Minute 77:05, wo es vom Kommentator heißt: „ …Sandro Wagner, der Co-Trainer, hat nochmal mit Gesten das Publikum aufgefordert: Gebt nochmal alles, in diesen letzten Minuten, für Deutschland. Die brauchen euch“.
Danke ! Obwohl ich um die Minuten 70 – 80 mehrfach nachgesucht hatte, ist mir die Sequenz in 77:05 entgangen. Muß mich bei
ARD ( ausnahmsweise ) entschuldigen.
Das Herumreiten auf den Ausspruch von Höcke „Alles für Deutschland“ ist Spiegelfechterei. Demnach dürfte man auch nicht mehr die römische Maxime „Suum cuique (deutsch: Jedem das Seine)“ verwenden, weil es über dem Haupttor des Konzentrationslagers Buchenwald stand.
Nicht nur dort: Diese Losung steht auch an der Fassade des urteilsprechenden Landgerichts Halle. Nein, das ist kein Witz.
Ich habe ja inzwischen den Verdacht, dass die Weltkugel so eine Art Satire-Sender für das restliche Universum ist. Eine Absurdität jagt die nächste. Nur für uns Erdenbewohner ist das Ganze wenig amüsant.
Man sollte generell verbieten „Deutschland“ zu sagen und zu singen. Die Nazis haben das ja auch ständig gesagt und verherrlicht.
Stefan Z., das Wort „Deutschland“ wurde in den letzten Jahren bereits weitgehend aus dem Wortschatz der politischen Klasse und ihrer Presse eliminiert und durch die Formulierung „dieses Land“ ersetzt. Das gilt nicht nur für die Programme der diversen Parteien, sondern auch für die wenigen konservativen Medien. Sogar Tichy und Reichelt unterwerfen sich hier (vermutlich unbewusst) dem herrschenden Sprachregime, welches Deutschland – und nicht nur den Begriff „Deutschland“ – verschwinden lassen möchte.
Danke. Der Autor wird in Zukunft noch viel zu tun haben, falls er sich tatsaechlich juristisch und nur so mit den “ Urteilen“ in diesem “ Rechtsstaat“ befasst. Ich formulierte es in dieser causa kuerzer und concludiere, der gewuenschte Wandel zur Gesinnungsjustiz laeuft. In totalitaeren System ein normaler, in Sch’land gut bekannter Vorgang. Und wie es sich halt in Sch’land so verhält, wird auch dieser Vorgang nach Kräften verniedlicht, verharmlost, relativiert, nicht von den Taetern natuerlich, sondern von den „alternativen Kritikern“. Ein wesentlicher Aspekt, quasi eine Art Beihilfe, denn ohne dieses Verhalten waere es fuer die Taeter deutlich schwieriger. Ob es eine fahrlässige Beihilfe oder zumindest eine bedingt vorsaetzliche ist, lasse ich hier offen. Dass die Masse nicht erkennt, was ihr hier droht, ist zumindest fuer dieses Land nicht neu. Man wird wieder ueberrascht sein. Und jeder hofft, ihn wuerde es schon nicht erwischen. Zumal er sich entsprechend verhalten wird. Dass sich zur Gesinnungsjustiz verheerende fachliche und intellektuelle Defizite gesellen, ist nicht nur auf die Justiz beschränkt, hier aber fast so unangenehm wie in der Medizin. Welcher Anteil daran dem Umstand einer gewissen Feminisierung der Rechtsprechung zukommt, bleibt offen. Insbesondere in der Strafgerichtsbarkeit und bei den Verwaltungsgerichten scheinen “ ausserrechtliche“ Aspekte sehr dominant zu werden. Bekanntlich fuehrt eine logisch stringente und konsequente Anwendung des Rechts qua Subsumption mitunter zu emotional unbefriedigenden Ergebnissen.
Rechtsbeugung ist unter den Freisler-Richtern der heutigen Zeit ein beliebtes Mittel, da der Straftatbestand gemäß Par. 339 StGB dank Gesinnungsjuristen (auch im BVerfG) nur theoretischer Natur ist und lediglich dann angewendet wird, wenn die Judikative die Exekutive überprüft, also ihre ureigenste Aufgabe innerhalb des Rechtsstaates wahrnimmt und zusätzlich gegen die Exekutive entscheidet (Masken an Schulen, Familienrichter Dettmer in Weimar). Richter, die im Sinne der Herrschenden urteilen, haben keinerlei Risiko, wegen Rechtsbeugung angeklagt und (wenn doch, später tatsächlich) verurteilt zu werden.
Für mich ist das Höcke-Urteil im vollsten Bewusstsein vorsätzliche Rechtsbeugung. …und der Straftatbestand Rechtsbeugung mit maximal fünf Jahren Haft weitaus zu gering bestrafbar.
Das aus meiner Sicht gerechte Urteil für den sich am Rechtsstaat vergehenden und damit letztlich auch Rechtsbeugung begehenden Freisler wäre lebenslange Haft bis zum Tod im Zuchthaus auf ca. zwei m2 gewesen (Klo/Waschbecken und Bett, Lampe statt Fenster), der er sich „feige“ durch Tod während eines Luftangriffes entzogen hat. Tod durch Erschießen/Erhängen wäre für den Abschaum Freisler zu milde gewesen, da die Vollstreckung des Urteils gleichzeitig das Ende der Strafe für ihn gewesen wäre.
Vergleichbares sehe ich auch als eine gerechte Strafe für den Freisler-Richter von Höcke an. Allerdings wäre ein öffentlichkeitswirksames damaliges Aufknüpfen von Freisler und vielen seiner Gehilfen am nächstbesten Laternenpfahl wohl ein starkes Zeichen gewesen, was wohl auch den Freisler-Richter von Höcke nicht so hätte entscheiden lassen.
Aber leider stellen wir Deutsche allen Verbrechern im Staatsdienst inklusive den größten Verbrechern der Menschheitsgeschichte einen Persilschein aus, wodurch wir auch an solchen Urteilen an Höcke Schuld tragen. Wir haben da zu wenig Mitgefühl mit den Opfern (damals Juden), was der Umgang mit den vielzähligen Verbrechern des Dritten Reiches zeigt. Es hat die Alliierten gebraucht, um wenigstens die obersten 20-30 des 3.Reich-Abschaumes in Nürnberg zu richten, die menschenverachtenden Verbrechen des Restes war leider völlig folgenlos. Folglich hat der Freisler-Richter Höckes auch aus eigener Sicht nichts zu befürchten und er wird trotz seines Verbrechens „Rechtsbeugung“ weiter ruhig schlafen können.
Ein sehr wohltuender Kommentar, wie man ihn heutzutage leider nicht mehr oft findet. Sehr schön erstmal die Begriffe definiert, sehr gut die Maßstäbe erklärt und dann anhand dieser juristischen Maßstäbe die eigene Meinung begründet.
Ich hätte aber noch einen Zusatz: Es gibt doch einen Grund, warum der Gesetzgeber es für nötig befand, einen § 86a StGB zu schaffen. Nach meiner juristisch laienhaften Sicht aus dem Grund, dass man verhindern wollte, dass Verwender und auch die damit avisierten Personen dadurch eine Art „geheimes Einverständnis“ erzielen und damit dann durch die Erkennbarkeit des gegenseitigen Einverständnisses eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung begründen könnten.
Zur Kommunikation (ob nun gesprochen oder implizit) gehören immer ein „Sender“ und mindestens ein „Empfänger“ einer Botschaft und die gleiche Wellenlänge. Wenn nun der Sender aufgrund der fehlenden Bekanntschaft der genannten Losung der SA (auch mir war sie unbekannt und ich würde schon sagen, dass ich zumindest ein interessierte Laie bin, was Geschichte angeht) diese Anspielung gar nicht verstehen kann – worin besteht dann eine strafwürdige Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung? Wenn die Empänger einer Botschaft diese gar nicht verstehen können, dann hätte Höcke doch genausogut Selbstgespräche führen können.
Ketzerische Frage: Wäre er denn dann auch für ein solches Selbstgespräch verurteilt worden?
Auf der Seite des Verfassungsschutz.de finde ich nirgens einen Hinweis, dass „alles für D“ verboten ist.
Ich auch nicht. Andernorts gibt es aber Listen, auf denen der Slogan auftaucht. Z.B. auf der Website der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus, einer „Informations- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung“. Dort werden die Szene, Zeichen und Symbole des Rechtsextremismus aufgeführt. Der Linksextremismus wird nach meinem Gefühl aber dezenter beschrieben. „Auch im linksextremistischen Spektrum werden Zeichen und Symbole verwendet. Sie sind Markenzeichen und Ausdruck einer gemeinsamen Identität verschiedener Gruppen und Bewegungen.“ Hier aufgelistet u.a.: A.C.A.B.: „Die Ablehnung von Polizeibeamten und den durch diese repräsentierten Staat zeigt sich in der Verwendung des Kürzels ‚A.C.A.B.‘ („All cops are bastards“). Die Parole wird sowohl in der linksextremistischen Szene als auch in rechtsextremistischen und nicht-extremistischen Subkulturen verwendet.“ [So, so, in nicht-extremistischen Subkulturen, wer ist das?] / „Für Abschaffung der momentanen Staatsform und die Einführung von Anarchie stehen Symbole mit dem Anarchiezeichen bzw. -stern. Stern als Symbol: Schwarz steht für Anarchismus und rot für Kommunismus.“ / „Symbole gegen Rechtsextremismus sind sehr vielfältig. Sie unterscheiden sich beispielsweise darin, ob lediglich rechtes Gedankengut abgelehnt wird oder auch ein gewalttätiges Vorgehen gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten vertreten wird.“ Das klingt alles bemerkenswert neutral. Ist A.C.A.B. und das Logo Good Night Wide Pride nun verboten? Glaube nicht.
Politische Justiz … wer hätte denn daran gezweifelt?
Wenn man in der NS-Zeit den in Rede stehenden Satz sagte, meinte man selbstverständlich das damalige, nationalsozialistische Deutschland. Wenn man heute denselben Satz sagt, bezieht man sich natürlich auf die heutige Bundesrepublik. Der Sinngehalt dieses Satzes unterscheidet sich folglich heute ebensosehr vom damaligen Sinngehalt, wie diese beiden Deutschlands sich voneinander unterscheiden.
Wer durch die Innenstädte geht weiß, die Bunte Republik ist nicht mehr Deutschland – kann also nicht von Höcke gemeint worden sein.
Die Anklage am LG zeigt das von vornherein ein hohe Strafe angestrebt wurde.
Außerdem herrscht Anwaltszwang, was bedeutet das es auf eine rein juristische Ebene gehoben wird. Auf der Ebene des AG hätte sich der Angeklagte selbst verteidigen können. Das war nun nicht gewollt.
Der Gruß „Slava Ukraina“ ist dagegen Parlaments tauglich weil dieser seit 2014 von den „demokratischen“ Kräften benutzt wird und damit von seiner Vergangenheit entzaubert wurde.
Übrigens hielte ich für sehr vernünftig das eiserne Kreuz als Symbol der BW verschwinden zu lassen. Die eisernen Kreuze auf den Friedhöfen und Gedenktafeln reichen. Das Wappen der parlamentarischen Verteidigungsarmee sollte schwarz-rot-gold sein.
Was ist der Unterschied zwischen unabhängiger, an tatsächlichen Sachlagen orientierter Justiz und politischer Justiz am Beispiel des Falles Björn Höcke? Unabhängige Justiz hätte genau, wie in diesem sehr stringenten folgerichtigen Artikel dargestellt, alles in eine Urteilsfindung einfließen lassen, was für eine objektive Entscheidung notwendig ist. Politische weisungsgebundene Justiz macht genau das nicht sondern entscheidet nach Vorgaben und Opportunitätsgründen. Mit einiger Wahrscheinlichkeit gibt es in diesem Land immer noch unabhängige Richter, genauso wie es Richter und Staatsanwälte gibt, die sich ihrer Unabhängigkeit begeben und diese eingebüßt haben, wenn es um politisch motivierte Verfahren geht. Der Fall Höcke illuminiert diesen Zustand hinreichend und sehr klar.
Sehr geehrter Herr Plath, besten Dank für Ihre kristallklare Darlegung der Angelegenheit – und für Ihren Mut, diese zu veröffentlichen. Man kann nur hoffen, dass Ihnen daraus keine Nachteile erwachsen mögen…Bezüglich der Frage der langen Verfahrensdauer scheint es mir, dass es im politischen Interesse lag, die Angelegenheit möglichst lange auf kleiner Flamme am köcheln zu halten und erst kurz vor anstehenden Wahlen publikumswirksam überkochen zu lassen. Selbst wenn das Urteil in einer höheren Instanz kassiert werden sollte: der beabsichtigte PR-Effekt lässt sich nicht rückgängig machen. Meine Schlussfolgerung daraus: die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften muss dringend abgeschafft werden, damit sie nicht mehrvon der Politik instrumentalisiert werden können.
Dann gilt es doch auch in der Mathematik als „nicht bewiesen“, oder? Und genau das hätte auch in diesem Fall passieren müssen. Oder haben wir bereits die von der Juristin Faeser geforderten Beweislastumkehr eingeführt?
Parteibuch-Richter exekutieren links-grüne Gesinnungsjustiz. Ein Justiz-Farce erster Ordnung. Mit Rechtsstaat hat das nichts mehr zu tun. Offenkundig ist den Richtern des genannten Gerichts das Recht weniger wichtig als ihre eigene links-grüne Gesinnung. Sie werden mit ihrem Willkürspruch allerdings nicht die gewünschte politische Wirkung erzielen. Ganz im Gegenteil werden sich viele Bürger fragen, in was für einem Land sie mittlerweile leben. Die Rund-um-Beschallung mit links-grüner Propaganda und die Instrumentalisierung von Behörden und Gerichten zur Bekämpfung einer Oppositionspartei haben mittlerweile bei einigen Bürgern eine genau gegenteilige Wirkung. Viele ahnen, dass etwas faul ist in unserem Staat. Jeder kann sich ausrechnen, wie diese Gesinnungsjustiz über ihn urteilen würde, wenn er sich eines „Gedankenverbrechens“ schuldig macht, also zum Beispiel Regierungskritik übt. Unsere Nazi-Bekämpfer an den Gerichten werden ihren Kollegen aus dunkler deutscher Vergangenheit immer ähnlicher. Die Nazi-Mentalität auf Nazi-Jagd.
Dafür lese ich Tichy! Klar, sachlich und begründet bleibt Höcke dort, wo er alsBürger und Demokrat mit Rückgrat und Eigensinn hingehört: in die politische Diskussion um die Zukunft unseres Landes. Meines Erachtens gibt es viel zu wenige Politiker mit eigenem Kopf und eigener Denke.- Unserem Autor sei herzlich gedankt für diese Lehrstunde, die mir gezeigt hat, dass die Rechtsprechung noch lebendig ist und wir nicht alle Hoffnung fahren lassen müssen!
ich finde es interessant und leider auch erschreckend, daß ausgerechnet Staatsanwälten und Richtern ein vorsätzlich falsches Urteil nicht zum Verhängnis wird. Leider müssen ausgerechnet die Justizvertreter nicht für ihre Fehlentscheidungen gerade stehen, selbst wenn sie absichtlich und vorsätzlich erfolgen.
Reine Gesinnungsjustiz!
Daß sowas in diesem Lande wieder(!) möglich ist läßt tief blicken.
Noch geht es gegen Leute, die sowieso komplett unbeliebt sind (jedenfalls in gewissen Kreisen), aber dabei wird es kaum bleiben…
Chapeau! Der Mann hat nicht nur Courage, sondern – das sage ich als jahrzentelang beruflich als Organ der Rechtspflege tätig gewesener Jurist – er ist auch fachlich bestens beschlagen.
Oh mein Gott, wie weit ist diese herrschende Klasse samt Justiz schon gesunken? Als aufgeklärter Deutscher mit Hausverstand interessieren mich die ganzen juristischen Spitzfindigkeiten nullkommanull und ich kann an diesem Satz nur eines feststellen? Er ist durch und durch richtig, für mich als Deutschen immer und jederzeit, egal welche Umstände wann einmal geherrscht haben. Nur eine durch und durch kranke Justiz und die herrschende Klasse die ja bekanntlich mit Deutschland nichts anfangen können, finden sogar da noch etwas strafbares daran. Gsd wurde nicht noch gesagt, alles für die deutsche Familie, weil sonst würden diese betreffenden Kreise auch das noch mit allem Eifer verfolgen und die Familie als Straftatbestand auflösen wollen hier im Land. Fazit: Diese herrschende Klasse und seine Justiz ist zu einem einzigen Witz verkommen und gehörte samt und sonders entmachtet und durch Leute ersetzt, die den Verstand und die sieben Sinne noch beinander haben und für Deutschland und seine Bewohner handeln und nicht bald schon seit Jahrzehnten dagegen. Aber der Bürger wurde durch die Medien gehirngewaschen und sieht überall nur noch Nazis überall und ist deshalb geistig umnachtet im Großteil der Bevölkerung und hat das selbstständige Denken eingestellt und wählt noch immer mit Begeisterung seine eigenen Totengräber, oder sind Gestalten wie Faeser, Baerbock, Habeck, Lauterbach und Konsorten viell. etwas anderes?
„Würde man dieser Entscheidung des BGH blind folgen, würde sich jeder, der öffentlich oder in einer Versammlung die erste Strophe des Deutschlandliedes singt, strafbar machen.“ Es reicht doch schon, Kritik an der Ampel (und allen folgenden Regierungen?) zu äußern, um den Staat zu „delegitimieren“, dadurch den sog. Verfassungsschutz auf dem Hals zu haben und auf einer schwarzen Liste zu landen…
Es stand doch lange vorher bereits fest, dass das/die Urteil/e so ausfallen würde/n. Und man wird weitere Punkte finden, alles unter dem Aspekt, dass man mit allen Mitteln verhindern will, die AfD bis zu den Wahlen im September möglichst weiter zu diskreditieren. Alles natürlich unter dem Deckmantel, die „Demokratie“ muss geschützt werden. Ob sich die potentiellen Wähler aber davon abbringen lassen werden, ihr Kreuz bei der AfD zu machen, steht auf einem anderen Blatt, gerade auch nach den jüngsten Ankündigungen unserer Ampel-Politikdarsteller (Haushalt / Steuererleichterungen für Zuwanderer / usw.).
Das Urteil gegen Höcke ist Ausdruck einer unseligen Haltungsjustiz. Juristisch nicht haltbar. Und morgen kann es jeden anderen genauso treffen. Das Beispiel wird Schule machen. Die Justiz selbst ist nicht mehr besser als ihre Kundschaft.
Nun kann man dummerweise auch nicht den Richtern und Staatsanwälten in den Kopf schauen. So wird es auch wohl schwierig, diese umgekehrt wegen Rechtsbeugung zu verurteilen, vor Allem, da es heute wohl schwierig ist, nicht-linke Richter zu finden.
Wann hat sich eigentlich ein Roter oder Grüner für seine Entgleisungen vor Gericht verantworten müssen? Bei denen geht es schon gar nicht mehr um banale Dinge. Die Palette ist dort wesentlich breiter und reicht vom miesen Stück Scheiße, womit Deutschland gemeint war, bis hin zur Erschießung von wohlhabenden Millionären. Weiterhin Zwangsimpfungen, Betrug, Veruntreuung, gefälschte Lebensläufe und viele weitere Dinge, für die der Normalbürger seinen Job verliert. Mit den Roten und Grünen, dürfen sich auch die Schwarzen angesprochen fühlen, die allesamt keine weiße Weste haben und für den Niedergang mitverantwortlich sind.
In Deutschland werden Richter und Staatsanwälte meines Wissens von den jeweiligen Justizministern ernannt. Wenn in „vielen“ Behörden und Ämtern, zumindest nach meiner Erfahrung, häufig die Leitungspositionen an Parteimitglieder vergeben werden, dann würde es mich nicht wundern, wenn dies in der Justiz anders sein sollte. Insofern erklären sich manche Urteile sehr deutlich – wenn auch bei Herrn Höcke m.E. so ein Urteil durchaus angebracht war.
,,…wenn auch bei Herrn Höcke m.E. so ein Urteil durchaus angebracht war.“
Eine Verurteilung von der Person des Angeklagten abhängig zu machen,statt von der objektiven Verletzung eines Rechtsgutes,offenbart ein eigenartiges Justizverständnis.
ja,warum? erklarung bitte.
War zu erwarten. Das weitere Schaulaufen gegen Herrn Höcke. Sozusagen als Mosaiksteinchen zur Untergrabung der nächsten Wahlen in einigen der neuen Bundesländer. Organisiert von den jetzigen Machthabern! Egal, was auch noch ausgeheckt wird: AfD!
Mal ganz abgesehen von der juristischen Sicht auf die Affäre, ist der politische Teil der weitaus interessantere: Unsere „Volksvertreter“ bekommen 5-stellige Monatsgehälter vom Souverän bezahlt damit sie „ein wenig“ oder „ein bißchen“ geben für… ja, für „wen“ sollen sie denn arbeiten, wenn nicht für den steuerzahlenden Souverän!?
„Alles für Deutschland“ sollte die allgemein gültige Arbeitsbeschreibung für jeden Bundestagsabgeordneten sein.