Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hat sich mit dem WDR-„Beitragsservice“ (früher: GEZ) angelegt. Gut so! Denn dieser „Service“ besteht darin, dass er die Zwangsgebühren für ARD/ZDF/DLF einzieht: 8,57 Milliarden pro Jahr, also 23,5 Millionen pro Tag, 1,3 Milliarden pro Jahr für den WDR – unter anderem, um das Jahressalär des WDR-Intendanten Tom Buhrow von 413.000 Euro schultern zu können.
Wenn Zwangsgebührenzahler aber zu Unrecht bzw. aufgrund einer Schlamperei im „Beitragsservice“ zu viel gezahlt haben, dann wird der WDR trotz eindeutiger Rechtslage und einschlägiger Rechtsprechung aus „Karlsruhe“ patzig und knauserig.
Die FAZ hat am 3. Mai 2024 nun einen Fall skandalösen Verhaltens des WDR aufgelistet:
- Das Ehepaar Müller (Name geändert) musste jahrelang für eine Zweitwohnung zahlen, obwohl das seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2019 nicht mehr notwendig ist.
- Trotz Antrag und Übersendung zahlreicher Bescheinigungen entließ der „Beitragsservice“ die Müllers nicht aus der Pflicht, das Verfahren wurde seitens der „Service“-Behörde auch noch gebremst; das Ehepaar nahm sich schließlich einen Anwalt und zog vor das Verwaltungsgericht Arnsberg (Aktenzeichen: 5 K 718/22).
- Die Müllers hatten recht. Der WDR erklärte zu Beginn des Gerichtsverfahrens im Juni 2023, er trage alle Kosten, inklusive aller Anwaltskosten. Hätte der WDR das nicht zugesagt, wäre es zu einem Urteil gekommen, das Gleiches festgestellt hätte. Ein solches Urteil wollte der WDR vermeiden, offiziell um Kosten wie Gerichtsgebühren zu sparen; in Wahrheit vermutlich, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.
- Damit nicht genug. Zwar zahlte der WDR in der Folge die zu viel gezahlten Beiträge an die Müllers zurück, was zugesagt worden war. Ebenso zugesagt war, dass der WDR die Anwaltskosten der Müllers erstattet. Dies geschah indes nicht. Der WDR verweigerte die versprochene Zahlung.
- In der Folge erwirkte der Anwalt des Ehepaars Müller im Januar 2024 einen Beschluss beim Verwaltungsgericht. Danach hat der WDR dem Anwalt 159,94 Euro zu erstatten, was einer Verfahrensgebühr entspricht. Außerdem liefen von nun an Zinsen auf, die der WDR zusätzlich begleichen muss („fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz“).
- Trotz des Beschlusses zahlte der WDR weiterhin nicht.
- Die Müllers erteilten am 2. April einen Zwangsvollstreckungsauftrag gegen den WDR. Jetzt ist der Gerichtsvollzieher unterwegs. Die Kosten dieser Zwangsvollstreckung muss ebenso der WDR
- Vom WDR bekam die FAZ auf Anfrage mitgeteilt: „Aufgrund eines internen Abstimmungsfehlers wurden die Kosten jetzt angewiesen.“ Die Aussage ist unlogisch; vermutlich meint der Sender, dass die Kosten aufgrund des Fehlers jetzt „erst“ angewiesen worden. Doch wie kann man sich überhaupt falsch abstimmen, wenn es einen gerichtlichen Beschluss gibt und der Gerichtsvollzieher geklingelt hat? Fragt die FAZ.
Die FAZ wollte vom WDR weiter wissen: Wie oft wurden in den Jahren 2020 bis 2024 Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den WDR eingeleitet, und welche Kosten sind dem WDR dadurch entstanden? Antwort: „Es handelt sich hierbei um absolute Einzelfälle. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu internen Vorgängen keine weiteren Auskünfte geben.“
Die FAZ schreibt zu Recht: „Schweigen im Walde bei dem Sender, der im Rahmen eines journalistischen Rechercheverbunds immer wieder Intransparenz bei staatlichen Institutionen anprangert, sich selbst aber noch intransparenter verhält.“
TE-Anmerkung: Wo der sogenannte, seit 2014 bestehende Investigativ-Rechercheverbund NDR/WDR/Süddeutsche Zeitung im deutschen Medienrecht verankert ist, ist ohnehin höchst fragwürdig. Nicht nur wegen der politischen Links-Einseitigkeit. Denn hier ist mit der SZ ein privatrechtliches Unternehmen Mitnutzer von Arbeiten der zwangsbührenfinanzierten Öffentlich-Rechtlichen NDR und WDR. Wäre Zeit, dass FAZ und alle anderen Zeitungsverleger da einmal verfassungsrechtlich hinleuchteten.
Zurück zu den Müllers: Opfer sind, so die FAZ, all jene, die, anders als das Ehepaar Müller, keinen Rechtsanwalt vorfinanzieren können. Etwa als Alleinerzieher oder Geringverdiener. Finanziell oder von Bürokratie überforderte Person sollten also besser nicht in den Strudel des „Beitragsservice“ („Service“ – welch verlogenes Wort!) geraten.
Es ist ein herrschaftlich-arrogantes Gehabe, was die ÖRR – nicht nur hier – an den Tag legen. Konkreter: Die ÖRR sind verwöhnt, es geht ihnen zu gut. Sie verschwenden Geld, um politisch einseitig zu arbeiten.
Dass gerade der WDR auch extrem gnadenlos sein kann, hat er hinreichend bewiesen. Ein Herbert Thiel (damals 53) verweigerte die Zahlung des Rundfunkbeitrags und ebenfalls eine Vermögensauskunft: Dafür musste er für 181 Tage, als recht exakt ein halbes Jahr in „Erzwingungshaft“ ins Gefängnis – namentlich in die JVA Münster. Im August 2021 kam er auf freien Fuß. WDR-Intendant Tom Buhrow wusste von dem Fall angeblich nur aus der „Presse“.
Dass selbst Gerichtsurteile wochen- und monatelang von den Herrschaften des besten Deutschlands aller Zeiten ignoriert werden, ist keine wirklich neue Erfahrung. Allerdings habe ich es beim Verwaltungsgericht Karlsruhe auch schon erlebt, dass eine Richterin der beklagten Behörde klar gemacht hat, dass sie auch sofort den Gerichtsdiener mit der Polizei losschicken könne …
Es bräuchte noch nicht mal eine Reform. Der Konsum der ÖRR -Sender könnten einfach an ein Abo-System gekoppelt werden (wie Netflix z.B.)
Wer es dann noch ansehen will, zahlt halt seine monatliche Gebühr, Abo ist jederzeit kündbar.
In Ungarn oder der Slowakei gibt es so etwas wie die GEZ gar nicht, man sieht also, dass es möglich wäre.
Aber es ist klar, dass sich die Sender gegen so ein System wehren würden, denn dann würde z.B. ein Herr Buhrow nur noch einen Bruchteil seines Gehaltes bekommen, die Vollversorgung inklusiver fetter Pensionen wäre gefährdet.
@TE Redaktion: meines Wissens hieß der inhaftierte GEZ-Verweigerer Georg Thiel (das vielleicht noch mal der Richtigkeit halber im Text ändern?).
Ja, einen ähnlichen Fall gibt es auch in meinem privaten Umfeld. Das kann Jahre dauern, ehe es zu einem Urteil kommt, ziemlich ärgerlich.
Wir zahlen gar nicht mehr, nun schon über ein Jahr. Mal sehen, was passiert. Ich bin Freiberufler und würde notfalls auch mal ein paar Monate einfahren, wenn es hart auf hart kommt.
Hier muss sich unbedingt etwas ändern. Aber von der Regierung darf man auch in diesem Bereich nichts erwarten, da sind wir (die Bürger) selbst gefragt.
Nach meinem Kenntnisstand können drei Länder ohne Begründung den Rundfunkstaatsvertrag aufkündigen und das wäre Thüringen, Brandenburg und Sachsen.
Nun hätte es die Wähler in der Hand die Blauen zu wählen um diesem Gesinnungsterror ein Ende zu bereiten und was dann mit den übrigen passiert wird sich zeigen, es ist auf jeden Fall dann mit deren Völlerei vorbei und sie werden sich in jeder Hinsicht ändern müssen oder untergehen.
Das lehrt uns folgendes: Wenn es um offensichtliche Rechtsbrüche des Staatsapparates geht, lasse Dich niemals auf Versprechen und Einigungen ein.
Wenn man es (finanzieren) kann, muss man durchhalten bis zu einem offiziellen Gerichtsurteil. Was allerdings heutzutage auch ein Glücksspiel ist, denn viel zu oft sitzen deren Lemminge auch in den Gerichtssälen und sprechen vermeintliches Recht, siehe Corona.
Wenigstens ist jetzt klar, warum für die Vergewaltiger und Messer-Männer kein Platz in den Gefängnissen mehr frei ist. Der ÖRR, hat da natürlich Vorrang. Schließlich, wird dadurch „unsere“ großartige Demokratie geschützt. Man stelle sich nur mal vor, Tom Buhrow und Co, bekommen wegen sowas ihr Gehalt nicht rechtzeitig ausgezahlt. Das wäre schlimmer als jeder Krieg und jeder Klimawandel.
Quatsch. Für die gibt es Prozesskostenhilfe. Wird beim Gericht beantragt. Ist der Fall so klar wie dieser hier, gibt es keine Probleme.
Ich könnte ein Lied singen, da die Sache aber bereits seit sechs (!) Jahren in der Schwebe und noch nicht entschieden ist, halte ich mich zurück.
„Ein Herbert Thiel (damals 53) verweigerte die Zahlung des Rundfunkbeitrags und ebenfalls eine Vermögensauskunft: Dafür musste er für 181 Tage, als recht exakt ein halbes Jahr in „Erzwingungshaft“ ins gefängnis.“
Cool. Existenzvernichtung wegen der Weigerung, den Fernsehgarten, Böhmermann und die Nichtübertragung von Fußballspielen zu finanzieren?
Es reiht sich ein in die Riege der Herrschenden. Mehr als 11.000 € für’s Styling. 1.000 Leerflüge – ja. leer, nicht lehr!!!!! War nicht auch die Rede von irgendeinem herrschaftlichen Landsitz o.ä.??? Das kann sich doch keiner mehr merken, während er versucht, das eigene Geld beisammen zu halten, um Miete, Strom und Essen bezahlen zu können – und ab und zu den Tank seines Autos zu füllen, solange er noch eins hat…
Vielen Dank für diesen TE-Beitrag. Da der FAZ-Artikel hinter einer Bezahlschranke steckt, bin ich dankbar, dass dieser Fall hier bei TE aufgegriffen und näher beleuchtet wird. Es ist unfassbar, diese WDR-Arroganz!
Übrigens, der 6-Monats-Häftling, welcher wegen verweigerter GEZ-Zahlungen bzw. Vermögensauskunft 2021 in der JVA Münster einsaß, heißt Georg Thiel – und nicht Herbert.
Gleichzeitig berichtet Apollo über erneute Fehlberichterstattung, ja Fälschung beim zdf hinsichtlich gewalttätiger Übergriffe auf Politiker. Die haben eine Statistik gebeugt, um so die wahren Sachverhalte zu verbergen. Das sollte jetze aber zum Widerspruch gegen jedwede „Beiträge“ reichen, denn man sollte nicht ständig auch noch selbst recherchieren müssen, wenn die Anstalten uns belehren! https://apollo-news.net/gruene-angeblich-am-meisten-betroffen-von-angriffen-zdf-fuehrt-die-oeffentlichkeit-mit-selbst-erstellter-statistik-in-die-irre/
Kann man sagen, dass sich das zdf und Politik, zuvorderst dieser Habeck, nichts hinsichtlich ihrer Schwindeleien, was mehr als verharmlosend klingt, geben?
Jeden Mist anzeigen und damit die Statistik füttern. Es geht da wohl überwiegend um Majestätsbeleidigung.
Bleibt am Ende die Frage : Welche Partei will diesem in keiner Hinsicht gerechtfertigtem Betrug am Konsumenten des ÖRR unwiderruflich ein Ende bereiten…? Und wird dafür gelinde ausgedrückt ohne Ende geschmäht ?
Ein Freund von mir musste gegen den WDR klagen, weil der Staatsfunk ihn wegen seines Arbeitszimmers in seinem Einfamilienhaus doppelt abzockte. Die Richterin war zu feige, zu urteilen und drängte über 2 Jahre trotz eindeutiger Sachlage auf einen Vergleich. Schlussendlich bekam mein Kumpel sein Geld zurück. Natürlich ohne Zinsen. Dass die deutsche Justiz mit der eines Rechtsstaats herzlich wenig gemein hat, habe ich hier schon oft geschrieben. Aber wenn der Bürger gegen übergriffige staatliche Organisationen vorgehen muss, haben Richter geradezu Angst, mal gegen das Regime und seinen Propaganda -Apparat zu entscheiden.
Der Lügenfunk bei der Arbeit- wen wundert das ?
Von Zwangsgebühren finanziertes Pack, das glaubt, sich über Urteile hinwegsetzen zu können.
Der Beitragsservice kann nur eines: Angst machen. Beißen tut er nicht. Wir zahlen seit mehr als 9 Monaten keinen Beitrag. Allerdings mit der Unterstützung von „Beitragsblocker.de“. Da bezahlt man einen Quartalsbeitrag in Höhe von derzeit 55,08 € und das ist dann der letzte. Auf die nächste Rechnung braucht man nicht zu reagieren. Dann folgt ein Festsetzungsbescheid. Da wird Widerspruch eingelegt und einige von „Beitragsblocker“ zugesandte Begründungen an den Beitragsservice geschickt. dann folgt von dort ein Widerspruch. dann zum nächsten Quartal dasselbe Spiel. Und im dritten Quartal ist nach dem Festsetzungsbescheid Ruhe. So erklärt das Beitragsblocker: „Seit der Reform der Gerichtsvollzieherregelungen im Jahr 2012 sind Gerichtsvollzieher selbständig tätig und erhalten sogar Provisionen und sie dürfen ohne Grundgesetzänderung keine hoheitlichen Aufgaben mehr wahrnehmen.
Aber auch Vollstreckungen über andere Behörden wie z.B. Kommunen oder Finanzämter sind nicht zulässig, da sogenannte Amtshilfen nur in Einzelfällen eingesetzt werden dürfen. Der Beitragsservice greift jedoch ständig auf Amtshilfen zurück um Forderungen einzutreiben.“
Habe ich schon ein paar mal geschrieben: Diese Typen (Beitragsblocker) lügen.
Gerichtsvollzieher sind in allen Bundesländern Landesbeamte.
Sie arbeiten selbsttätig (etwa wie ein Notar), aber nicht selbständig.
Bitte in der Gerichtsvollzieherordnung (es gibt für jedes Bundesland eine, die sind allerdings, bis auf ein paar Einzelheiten, wortgleich) nachlesen.
Ich mag den ÖRR und seine Zwangsgebühren nicht. Ich kann mich auch drüber aufregen, wenn man sich nicht an Gerichtsbeschlüsse hält. Damit geht man dann auf dem Rechtsweg um. Alles richtig gemacht, die Müllers.
Warum aber sollte für den Herrn Thiel was anderes gelten, wenn er auf dem Rechtsweg verloren hat?
Weil dieses Urteil zu Herrn Thiel vielleicht unverhältnismäßig hart war? Ein halbes Jahr inhaftiert, nur weil er seine Gebühren nicht zahlt und Vergewaltiger, die ein minderjähriges Mädchen angegriffen haben, bekommen zwei Jahre?
Da läuft meiner Meinung nach vieles falsch.
Und wie hier im Artikel beschrieben sieht man ja, wie lange es dauern kann, bis es zu einem Urteil kommt. Viele haben entweder das Geld oder auch die Nerven nicht, das bis zum Ende durchzuziehen.
Und ich glaube nicht, dass dies hier ein „Einzelfall“ war. Ich habe in meiner nahen Verwandtschaft einen ähnlichen Fall, wo geklagt wird (gibt noch kein Urteil).
Da gibt es sicher bundesweit sehr viele Fälle, wo die ÖRR meinen, sie könnten den Bürger richtig abziehen. Stellen sich aber immer hin und machen einen auch bürgernah und transparent…
Es gibt noch Anwälte die sich für 159,94€ mit dem W D R anlegen ? Wahre Rechtsanwälte sozusagen im Sinne dieses Wortes .
In der Tat ein wahrer Rechtsanwalt. Viele Anwälte würden einem Mandanten für diesen Betrag nicht einmal die Hand schütteln.
Das ist eine mafiöse Vereinigung die durch dubiose Machenschaften von Politclowns und pseudo unabhängigen Richtern zu dem Gemacht wurde was es heute ist!
Wer immer noch dieses Konstrukt verteidigt und gutheisst hat die Kontrolle über sein Leben verloren!
Ja wer hat denn dieses gefrässige Gebührenmonster erschaffen? Richtig – es waren unsere bestens und üppig versorgten Politikerdarsteller. Danke für nichts.