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Correctiv-Affäre

Verfahren gegen Correctiv: Die Medienplattform verwickelt sich weiter in Widersprüche

von Redaktion

12.02.2024

| Lesedauer: 4 Minuten
Mittlerweile stehen 7 eidesstattliche Versicherungen gegen die Behauptungen der steuerfinanzierten Medienplattform. Deren Chef ergeht sich nun in nebulösen Drohungen – präsentiert aber keine Belege.

In der Auseinandersetzung um den Wahrheitsgehalt des Correctiv-Berichts vom 10. Januar 2024 über ein angebliches „Geheimtreffen“ in Potsdam und einen dort vorgeblich besprochenen „Geheimplan“ zur Massenvertreibung von deutschen Staatsbürgern kommt es demnächst zum Finale vor Gericht. Sieben Teilnehmer des Treffens widersprechen in eidesstattlichen Versicherungen der Behauptung von Correctiv, bei der Veranstaltung seien die unterstellten Formulierungen zur angeblichen Deportation von Deutschen mit Migrationshintergrund gefallen.

Außerdem mahnte der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau Correctiv wegen angeblicher Äußerungen zum Thema Briefwahl ab, die die Medienplattform ihm unterstellt, und die Vosgerau als unwahr zurückweist. Da Correctiv sich weigerte, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben, geht die Sache nun vor Gericht.

Noch vor der Verhandlung meldete sich Correctiv-CEO David Schraven mit einer bemerkenswerten Drohung. Auf X schrieb Schraven: „Ich weise freundlich darauf hin, dass die Abgabe von falschen eidesstattlichen Versicherungen strafbar ist. Ich wäre an Stelle der Leute sehr vorsichtig. Wir haben unsere Arbeit sorgfältig gemacht. Und wir haben kein Problem damit, 7 Leute zu überführen.“

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Seine Ankündigung, die Teilnehmer wegen einer falschen Versicherung an Eides statt zu „überführen“, wirkt aus mehreren Gründen seltsam. Zum einen finden sich in dem Correctiv-Text vom 10. Januar keinerlei wörtlichen Zitate, die belegen würden, dass bei dem Treffen in Potsdam jemand die massenhafte Vertreibung von Migranten mit deutscher Staatsbürgerschaft gefordert hätte. Alle Formulierungen in dieser Richtung tauchen in dem Artikel nur in indirekter Rede und mit dem Hinweis auf, die entsprechenden Aussagen seien sinngemäß so gefallen.

Für die eigentliche Skandalisierung sorgte das Medium mit seiner kruden Parallele zur nationalsozialistischen Wannsee-Konferenz 1942 – und durch Passagen, in denen es hieß, wenn Rechtsextremisten von Remigration sprächen, sei ohnehin klar, dass eigentlich eine Massenvertreibung einschließlich Deutscher mit Migrationshintergrund gemeint sei. Die stellvertretende Correctiv-Chefredakteurin Anette Dowideit behauptete im ARD-Presseclub sogar, die Medienplattform hätte den Begriff „Deportation“ überhaupt nicht benutzt. Das hatte sie allerdings sehr wohl – allerdings nur im Zusammenhang mit Deportationsplänen aus der NS-Zeit, nicht als explizite Behauptung, ein Teilnehmer des Treffens habe von „Deportation“ gesprochen.

Nach Schravens Drohung stellt sich erstens die Frage: Wenn Correctiv über gerichtsfeste Belege verfügt, wer auf dem Treffen mit welcher wörtlichen Formulierung aufgetreten war – warum finden sich diese wörtlichen Zitate dann nicht in dem Correctiv-Artikel? Bis jetzt wurden sie auch nicht nachgereicht.

Und zweitens: Warum rückt Correctiv nicht spätestens jetzt damit heraus? Da die eidesstattlichen Versicherungen der Teilnehmer schon Teil des Verfahrens sind, müsste Correctiv nicht erst bis zur Gerichtsverhandlung damit warten, gleich sieben Teilnehmer des Treffens einer Straftat zu überführen. Bis zum heutigen Montag veröffentlichte Correctiv jedenfalls keine entsprechenden Belege.

Die dritte Frage lautet: Welcher Art sollten die von Schraven angekündigten Beweise sein? Bisher hatte Correctiv auf Anfrage behauptet, das Treffen nicht heimlich abgehört zu haben, sondern über andere „Quellen“ zu verfügen, die aber nicht genannt werden könnten.

Auf der Correctiv-Webseite heißt es schon seit gut vier Wochen: „Für jene, die an der Glaubhaftigkeit unserer Schilderungen zweifeln: Bis heute hat keiner der AfD-Teilnehmenden an dem Treffen bestritten, dort über Pläne, Menschen aus Deutschland zu drängen, beraten zu haben.“ Nur: Bei „Menschen aus Deutschland zu drängen“ handelt es sich um eine sehr vage Formulierung. Sie trifft beispielsweise auch auf die Ankündigung von Bundeskanzler Olaf Scholz im SPIEGEL zu: „Wir müssen im großen Stil abschieben“, genauso auf die im Ampel-Koalitionsvertrag festgeschrieben – aber bisher nur nicht erfolgte – „Rückführungsoffensive“.

Abgesehen davon, dass kein Teilnehmer an dem Potsdamer Treffen irgendein staatliches Amt bekleidet und über die Macht verfügt, „Menschen aus Deutschland zu drängen“ – über Abschiebungen von Migranten ohne Bleibeperspektive zu reden, wäre völlig unspektakulär, und unterschiede sich nicht von dem, was auch Ampel-Politiker äußern. Trotz dieser bewusst sehr weichen Formulierung schreibt Correctiv auf seiner Seite aber auch: „Wir haben sehr zuverlässige Quellen und daher überhaupt keinen Zweifel daran, dass unsere Darstellung dessen stimmt, was bei dem Treffen gesagt wurde. (…) Wir haben alle Belege sorgfältig geprüft. Über unsere Quellen können wir allerdings keine Auskunft geben, denn Quellenschutz ist ein elementarer und oft geübter Grundsatz im Investigativjournalismus, um diese nicht in Gefahr zu bringen.“

Sollte Correctiv also seine Drohung wahrmachen, den eidesstattlichen Erklärungen vor Gericht irgendwelche aus mysteriösen Gründen bislang unveröffentlichten Belege entgegenzuhalten, müsste die Medienplattform ihre Quellen offenlegen.

Angesichts dieser Widersprüchlichkeit reagiert Carsten Brennecke, der Anwalt, der die Teilnehmer des Treffens vertritt, gelassen. Ebenfalls auf X schrieb der Jurist aus der renommierten Kanzlei Ralf Höcker:

„Gleich 7 Teilnehmer des Potsdam – Treffens versichern an Eides statt, dass die Correctiv-Wertung, dort sei über die Ausweisung deutscher Staatsbürger oder eine Ausweisung nach rassistischen Kriterien gesprochen worden, falsch sei. Warum sollten diese Bestätigungen falsch sein, wo doch selbst Correctiv bei genauer Betrachtung bis heute nicht die Tatsache behauptet hat, diese Aussagen seinen dort gefallen (!) – wohl aus gutem Grund. Es würde mich wundern, wenn Herr Schraven nun in Kenntnis der Versicherungen der Erste im Hause Correctiv wäre, der fest behauptet, dies sei beim ‚Geheimtreffen‘ wirklich geäußert worden.“

Damit trifft der Anwalt einen entscheidenden Punkt: Selbst in seiner drohenden Aussage von einer bevorstehenden „Überführung“ erklärt Schraven nicht explizit, auf dem Treffen sei die massenhafte Ausweisung deutscher Staatsbürger gefordert worden – sondern formuliert wieder vage und nebulös. Auch Ulrich Vosgerau, der gegen Correctiv rechtlich vorgeht, bezeichnet gegenüber TE Schravens Wortmeldung als „nicht ernstzunehmende Drohung“.

Schraven bedient sich in rechtlichen Auseinandersetzungen nicht zum ersten Mal der Suggestion, um einen bestimmten Eindruck in der Öffentlichkeit zu erzeugen. Als „Tichys Einblick“ 2019 gegen Correctiv klagte, weil die steuerfinanzierte Plattform auf Facebook verlinkte Beiträge von TE mit einem rufschädigenden „Warnhinweis“ versehen hatte, erweckte Schraven nach einem Erfolg in der ersten Instanz den (falschen) Eindruck, der Rechtsstreit sei damit abgeschlossen, und Correctiv stünde als Sieger fest: „Wir treiben nun das Geld für die Prozesskosten bei Tichy ein. Ende.“

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Wie bei Verfahren dieser Art üblich folgte eine Verhandlung in zweiter Instanz, die TE gewann: Das Oberlandesgericht Karlsruhe untersagte Correctiv in dem Musterfall, um den es in dem Verfahren ging, seinen „Warnhinweis“ auf Facebook mit dem TE-Beitrag zu verknüpfen. Selbst nach diesem rechtskräftigen Urteil veröffentlichte Correctiv einen weitschweifigen Artikel, in dem der Eindruck erweckt wurde, Correctiv habe zumindest halb gewonnen. Beispielsweise stellte das Medienunternehmen heraus, die Richter hätten ja gar nicht seine „Faktenchecks“ an sich beanstandet. Darum ging es in dem Prozess allerdings auch gar nicht.

Seine Glaubwürdigkeit hatte Correctiv in den letzten Wochen ohnehin stark erschüttert. Die Correctiv-Vertreterin Anette Dowideit behauptete etwa bei ihrem Auftritt im ARD-Presseclub: „Wir werden nicht von der Regierung bezahlt.“ Tatsächlich erhielt die Plattform allein 2023 mehr als eine halbe Million Euro aus Töpfen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. In ihrer Werbung für das Buch „Der AfD-Komplex“, in der Correctiv ursprünglich behauptet hatte, bei dem „Geheimtreffen“ in Potsdam sei über „Deportation“ gesprochen worden, entfernte die Medienplattform nachträglich das Wort – nachdem Dowideit behauptet hatte, Correctiv hätte es überhaupt nicht benutzt.

Die bevorstehende rechtliche Auseinandersetzung dürfte nun spannend werden. So oder so: Correctiv wird seine Karten auf den Tisch legen müssen.

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59 Kommentare

  1. Die ach so „investigativen Enthüllungen“ durch Correctiv, die daraufhin sofort und mit ungeheurer Wucht anspringenden Propagandamotoren der ÖRR-Medien, sind weitgehend wirkungslos. In Gegenteil, sie erweisen sich zunehmend als Rohrkrepierer. Da half auch kein Unterstützungsfeuer der sog. „Jury“, die zufällig(?) zeitgleich das Wort –Deportation- zum Unwort des Jahres kürte. Auch die just zum gleichen Moment gezeigte Inszenierung des Berliner Ensembles gehört in die Reihe der wirkungslosen Maßnahmen. Die Antwort auf diese verbissenen Versuche die Bürger und Wähler zu beeinflussen, gaben die Ergebnisse in den ausgesuchten Wahlbezirken/Wahllokalen am 11.02.2024 in Berlin. Eine schallende Ohrfeige für  GRÜN-ROT, Correctiv und den ÖRR. Und das in einer GRÜN-ROTEN-Hochburg – eine wirklich donnernde Niederlage! Da hilft auch kein nachträgliches Schönrechnen indem die Zahlen vom September 2021 und vom letzten Sonntag einfach in einen Topf geworfen und umgerührt werden.

  2. Ich bin ja gespannt, von Wem Correctiv vor Gericht vertreten wird. Vielleicht von einem Anwalt aus dem Verein republikanische Anwälte, der auch die „Demos für Demokratie“ organisiert… beispielsweise ist ein Anwalt, der dort Mitglied ist , ist Herr RA Birkhoff, der den Clanchef Arafat AbouChaker vor Gericht vertritt. Er ist in der Kanzlei von Frau Künast und deren Mann tätig. Der Anwaltsverein veröffentlichte am 15.01.2024 einen Text auf seiner Homepage, in welchem ebenfalls von Wannseekonferenz geschrieben wurde.
    Juristische Organisationen verurteilen rechtsextremistischen „Masterplan“ aufs Schärfste15.01.2024
    Gemeinsames Statement, 15.1.24
    Was im November im kleinen Kreis nahe Potsdam entworfen wurde, ist mehr als nur eine schauerliche Vision. Es ist ein Angriff auf die Verfassung und den liberalen Rechtsstaat. Die massenhafte Deportation von Menschen aus Deutschland darf nie wieder Realität werden. Die gesetzliche Legitimation solcher Phantasien muss mit allen juristischen und politischen Mitteln verhindert werden. Dieses Treffen darf sich in der Rückschau nicht als „zweite Wannseekonferenz“ entpuppen.
    Die unterzeichnenden juristischen Organisationen stellen sich entschlossen gegen das skizzierte Konzept und das dahinterstehende Menschen- und Weltbild, das nicht nur unzähligen in Deutschland tätigen Juristinnen und Juristen, sondern uns allen nicht wieder gutzumachenden und dauerhaften Schaden zufügen würde.

  3. Ich möchte den Sitzungsteilnehmern noch einen sehr gut gemeinten Rat aus juristischer Sicht geben: Eine Lösung über die Beweisfrage ist bei einem Skandal dieses Ausmaßes keine Lösung! Nur der tatsächliche Wortlaut des Gesprochenen lässt eine eindeutige Bewertung zu. So oder so – es wird wie eine Bombe einschlagen.

  4. Diese Faktenerfinder werden wahrscheinlich vor Gericht verlieren, aber das links-grüne politmediale Kartell wird dafür sorgen, dass es der deutsche Michel nicht erfährt. Der hysterische Hype des „Kampfes gegen rechts“ mit seinen Aufmärschen von Regierungszäpfchen hat ohnehin nichts bewirkt. Die können ruhig weiter jeden Tag „Nazi, Nazi“ plärren, die Wirkung verpufft ganz offensichtlich.

  5. Hallo, habe diesen Artikel nicht zeitnah gelesen. Aber mir sind dennoch Gedanken aufgekommen

    Die Verleumdungskapagne von dem Möchtegernstar (gil Opharim o.ä.) und das Correktiv sind sich doch sehr ähnlich

    Der angebliche ‚Star‘ ist mit einer billigen Strafe im letzten Moment davon gekommen.

    Hoffentlich dieses Correktiv nicht

    • Herr Ofarim hat seine Strafe über 10.000 Euro bis heute nicht bezahlt. Sechs Monate hat er Zeit dazu. Doch das sind wohl nicht die einzigen Kosten, die Ofarim zu zahlen hat. Das Hotel soll nach seinen Anschuldigungen einen Millionenschaden erlitten haben und auch die Anwaltskosten werden auf 130.000 Euro geschätzt.

  6. Was wird denn eigentlich auf den geheimen umstürzlerischen Treffen von Milliardären oder Milliardärsvertretern, Stiftungen von Milliardären und Vetretern parlamentarischer Demokratien so besprochen, zu denen wir Öffentlichkeit mit dem alleinigen Recht zu einem Kreuzchen alle 4 Jahre auf einem Zettel leider nicht geladen sind? Warum prüfen sogenannte von Milliardärsstiftungen und durch verschachtelte Zuwendungen und Spendenkartelle Milliardärsstiftungsnah genannt werden könnende Staatsbeamte mit entsprechenden öffentlichen und privaten Mitteln erzeugten Abhängigkeiten erweckte „Faktenchecker“ nicht einmal die Fakten zu Corona, Genexperimentellen Menschenversuchen, Wirecard, Cumex, 750 Mrd. EU Coronahilfenfonds „v.d.Leyen“, EZB-Zinsmanipulation mit massenhafter Immobilienwertvernichtung in Deutschland, AWO Skandal, Antifafinanzierung, SPD-Medienkartell und so vieles mehr? oder dürfen wir dummen drögen Dumpfbacken da unten weit weg von den großen tollen „Philantrophen“ uns solche Gedanken nicht machen und keine Fragen stellen? Sind wir im Halbseiden ägyptischen Skalvenstaat angelangt, wo wir alle gut und gerne für die Wunschträume der sich vollkommen GRENZENLOS ermächtigten Mächtigen und deren Wolkenkuckucksheime schön schuften dürfen, alles glauben sollen wie in den mittelalterlichen Kirchen aber Nachfragen – nee? Nur die richtigen Fragen von den Richtigen und Gleicheren? Ja? Ist das so? Halt Du sie dumm, ich halt sie arm? Ist das die Neu- und Uminterpretation der Globalisten von Demokratie? Da bin ich raus…

    • Sie legen mit Ihren Fragen den Finger in die richtige Wunde.
      Nur einen Punkt möchte ich korrigieren, ohne die vergangene EZB-Politik mit zu langen Niedrigstzinsen gutheißen zu wollen:

      EZB-Zinsmanipulation mit massenhafter Immobilienwertvernichtung in Deutschland

      Die ‚massenhafte‘ Immobilienwertvernichtung ist erkennbar der Ampel und nicht der EZB geschuldet.
      Die EZB trug ihr Scherflein mit der langjährigen Promotion des Inflationsrisikos, der Geldwertvernichtung bei.

      Was die gefälligen deutschen Medienfuzzis veranlasst, die Verarmung um nicht zu sagen Enteignung Deutschlands mit Verve zu kaschieren, kann man sich im Kontext mit Ihren offenen Fragen denken.
      Schadlos davon kommen werden allerdings auch sie hochwahrscheinlich nicht. Das lehrt die Geschichte, auch wenn die Jahre >1989 für Deutschland seit Merkel’s 1. Wiederwahl etwas anderes insinuieren.

  7. Ich wünsche Herrn Vosgerau und seinen Mitstreitern viel Glück.
    Entscheidend wird sein, ob er an einen unabhängigen Richter gerät, der wirklich nach Recht und Gesetz entscheidet.

  8. Das Ganze ist doch ein abgekartetes Spiel gewesen. Der Verfassungsschutz hat Sellner abgehört, es kam nichts dabei herum, aber man hat die Mitschnitte für alle Fälle mal warm gehalten. Dann kam der Punkt, an dem die Bauernproteste der Regierung massiv auf den Sack gingen, und da schlug die Stunde von correctiv. Das belanglose Gerede von Leuten, die gar keine Entscheidungsträger sind, wurde aufgrund geografischer Nähe perfiderweise als Wannseekonferenz reloaded verkauft und als Krönung kam dann noch das Wort „Deportation“ hinzu, fertig war Adolf ante portas, die Empörungsmaschinen wurden angeschmissen, die Medien schäumten, also der ganze übliche alberne Mist. Die correctiv-Schreiber glauben vermutlich auch noch an ihr eigenes Märchen, weil es genau das ist, was sie gerne aufgedeckt hätten.

  9. Ich denke, was auch immer die beschuldigten Verschwörer tun, sie sollten keinesfalls sich entschuldigen oder so was. Ein privates Gespräch das durch staatliche Medien zu einem großen Show gemacht wird – das geht nicht mit „ich hab’s nicht getan“ weg machen. Da muss man kämpfen. So was wie Rammstein getan hat. Ein Mal gesagt – wir haben es nicht getan und dann zu juristischen Mitteln greifen. Jeder der ohne Gerichtsbeschluss eine private Person ausspioniert, macht sich strafbar. Ohne zu lauschen, ist das eine Hetzkampagne – das selbst gehört durch Gerichte gejagt zu werden. Man kann natürlich nicht die Mittel aufsammeln um alle diese Hetzer anzugreifen. Einen wählen und so lange daran bleiben, bis sie Geld bluten. Die anderen lassen das dann auch. Das gleiche mit Demos auf denen zu Gewalt aufgerufen wird. Einen Idiot finden der darauf noch stolz ist und vor Gericht. Es kann sein natürlich, dass in D. das nicht mehr geht. Selbst in Volksrepublik, aus dem ich kam, ging es manchmal, sich gegen den Staat zu wehren. Nicht oft. Wir sind zwar weit in dem Sumpf aber vlt noch nicht zu weit.
    Ich verstehe auch nicht warum Herr Voskerau nicht sagen durfte, dass Briefwahl nicht sicher ist. Es ist nicht sicher und sollte abgeschafft werden. Das denke ich. Ist das schon ein Angriff auf „ihre Demokratie“? Warum sollte man sich dafür entschuldigen?

  10. Man stelle sich mal vor, dieses Treffen wurde absichtlich an bestimmte Stellen verraten, so als Köder für VS und regierungsnahe Medien. Mit eingeweihten angeblichen Quellen für die medienwirksame Bereitstellung von Inhalten der Vorträge und Gespräche dieses „rechtsextremen“ Treffens. Angebliches Kompromat gegen AfD. Läuft.

  11. Die völlig überforderte Dowideit hatte auch schon zu ihrer Zeit bei der „Welt“ ein ganz eigenes Verständnis zum Verhältnis von eigener Verantwortung und der Verantwortung anderer.

    Sie ist bei Corr..tiv genau an der richtigen Stelle und wird hoffentlich noch ganze Arbeit leisten.

  12. So etwas wie Correctiv gab es in der DDR auch, es hatte nur einen anderen Namen.

  13. Das wird sehr spannend und eine reine Wortakrobatik werden, die weder jemand versteht noch verstehen soll. Die Gedanken von Millionen Köpfen hat Correctiv auf jeden Fall gewonnen…

  14. Letztlich wird das ein sehr anspruchsvolles Tüpfelgeschiss, denen von Correctiv wörtlich und gerichtsfest nachzuweisen, was die gesagt haben (nicht was von Medien & Co. oder gar auf der Straße interpretiert wurde) und das gegen das zu halten, was die nachweisen können. Sobald man dabei in den Raum von Interpretationen kommt, verliert man vermutlich vor Gericht, zumal auch bei diesem eine Interpretationsbereitschaft erwartet werden darf. Und das wünsche ich mir nicht für die Seite, die gegen Correctiv antritt.

  15. Allein schon die mehrfache Änderung aif der Correctiv Webseite wäre doch ein Ansatzpunkt für Falschbehauptungen. Der Schaden ist halt schon angerichtet. Wag the dog life.

  16. Selbst wenn Correctiv vor Gericht eine Niederlage erleidet, was sehr wahrscheinlich erscheint, wird das in der Öffentlichkeit kaum jemand erfahren.
    Die Meldung wird weder in der Tagesschau noch in den einschlägigen Zeitungen irgendeine Erwähnung finden, niemand wird zu einer Demo gegen linke Hasskampagnen aufrufen, niemand wird fordern, diesen linksgrünen Agitatoren die Geldhähne zuzudrehen.
    Und Herr Schraven wird baldmöglichst mit dem Verdienstkreuz beehrt, für besondere Verdienste um die Demokratie und beim Kampf gegen Rechts.
    Es geht ungebremst weiter mit der Vernichtung von allem, was an Opposition erinnert, der Kampf für die Einheitsmeinung ist in vollem Gange.

  17. Noch vor der Verhandlung meldete sich Correctiv-CEO David Schraven mit einer bemerkenswerten Drohung. Auf X schrieb Schraven: „Ich weise freundlich darauf hin, dass die Abgabe von falschen eidesstattlichen Versicherungen strafbar ist. Ich wäre an Stelle der Leute sehr vorsichtig. Wir haben unsere Arbeit sorgfältig gemacht. Und wir haben kein Problem damit, 7 Leute zu überführen.“

    Herr Schraven, was ist denn Ihr Einsatz? Ich schlage vor, Sie suchen sich einen neuen Job. Außerdem gehören dieser linken Kampfgruppe die Steuersubventionen entzogen und die Gemeinnützigkeit aberkannt.

    Mich würde auch mal die Rechtmäßigkeit von etwaigen Wanzen und Abhörmaßnahmen interessieren. Hätte es diese in einem Correctiv-Büro gegeben, würde nämlich sofort der Staatsschutz tätig.

    Schleimige Mitläufer, alle.

  18. Bei der von Correctiv gezeigten kriminellen Energie würde es mich nicht wundern, wenn sie mit selbst gemachten Tonaufzeichnungen als „Beweis“ um die Ecke kommen. So etwas ist heute mit KI leicht zu machen. Z.B. mit dem ‚FakeYou – Stimmengenerator‘. Wenn die Maschine mit genug Stimmaufzeichnungen eines Menschen gefüttert wurde, dann spricht sie jeden beliebigen Text mit dessen Stimme. Solche Fälschungen aufzudecken, ist nur wenigen tatsächlichen Experten mit großem Aufwand möglich.

    • Solche Tonbandaufnahmen sind vor Gericht nicht zugelassen. Correctiv müsste schon Zeugen benennen und aussagen lassen.

    • Hilft nur nichts- corruptiv hatte keine Erlaubnis für Mitschnitte, daher unautorisiert und gesetzeswidrig.

  19. Da können noch soviel Falschmeldungen über das Treffen korrigiert und richtig gestellt werden, ARD und ZDF bleiben konsequent bei ihrer Darstellung über Deportationen und Vertreibung von Millionen Menschen – natürlich im Konjunktiv, für alle Fälle. Von Zweifeln oder eidesstattlichen Erklärungen haben sie natürlich noch nie etwas gehört. Warum auch. Darum geht es ja auch gar nicht. Wichtig ist, das Narrativ vom angeblichen Geheimtreffen ist in der Welt und erfüllt seinen Zweck. Die Geschichte wird so lange erzählt, wie sie noch wirken kann und nicht völlig In sich zusammenfällt. Dann allerdings verschwindet sie von heute auf morgen sang und klanglos aus den Nachrichten von ARD und ZDF.

    • Die neue „Sau, die durchs Dorf getrieben wird“ ist wieder ein Angstthema; nämlich „Krieg mit Russland“. Da alle Kriegstreiber höflich sind werden sie wohl Putin den Vortritt gestatten und sie sich dann als Opfer verkaufen zu können.

  20. „Ich weise freundlich darauf hin, dass die Abgabe von falschen eidesstattlichen Versicherungen strafbar ist. Ich wäre an Stelle der Leute sehr vorsichtig. Wir haben unsere Arbeit sorgfältig gemacht. Und wir haben kein Problem damit, 7 Leute zu überführen.“…..für mich hört sich das wie eine drohung gegen die justiz an! Wenn die justiz hier aufgrund dieser eidesstattlichen Versicherungen ein verfahren gegen uns eröffnet wird das aufgrund von falschen eidesstattlichen Versicherungen passieren – was WIR beweisen können und werden liebe justiz. Wäre ich staatsanwalt würde ich mir das 2 mal überlegen denn wenn dem so ist macht man sich selber auch lächerlich und kommt vieleicht in die rechte ecke.

    • Wieso sollte die Justiz sich lächerlich machen? Wenn der Wahrheitsgehalt von Aussagen verschiedener Parteien vor Gericht schon vorher klar wäre, dann bräuchten wir keine Justiz. Ich denke „Correctiv“ bewegt sich auf sehr dünnem Eis und nun versucht man es mit der Einschüchterungstaktik. Viel interessanter, als der Ausgang eines möglichen Gerichtsverfahrens, ist aber die Reaktion der „aufrechten Bürger“, wenn sie merken, dass sie sich haben vor den Karren spannen lassen. Das dürfte einigen Leuten, die wenigstens noch einen Funken Verstand haben, die Augen öffnen!

  21. Selbst wenn sie die Karten auf den Tisch legen müssten, was wird sich ändern? Die Medien würden das einfach totschweigen mit noch mehr Falschmeldungen einfältige, links-gläubige Menschen auf die Straßen treiben. Dessen sollten wir uns bewusst sein. Trotzdem, spannend wie es weitergeht!

    • @Biskaborn: Sie haben recht. Es wird auch nach wie vor die Mär von den Hetzjagden in Chemnitz erzählt, auch wenn es diese laut den damaligen TE-Recherchen nie in dieser Form gegeben hat.

  22. Gut, dass Tichyseinblick die Courage hat, sich mit solcher linker Journaille anzulegen. Es kommt dann immer auf den Richter an, welche Seite bei der juristischen Haarspalterei obsiegt.

  23. Wer Corectiv liest und hört und konsumiert und das Zeug noch glaubt, dem ist nicht zu helfen.

    • Ach, ich kenne da in meinem persönlichen Umfeld so einige einfältige und gutgläubige Menschen die diesen linken *** auf dem Leim gehen, schließlich sind die Linken „die Guten“ – dabei sind sie alles andere als das, aber hier auf TE muss man das ja nicht weiter ausführen, es ist bekannt was die derzeitgen Linken seit mindestens 25 Jahren sind und anrichten.
      Leider hat man nach der Wende versäumt die Sozialisten/Kommunisten einzubuchten, stattdesen hat man ihnen freie Bahn gelassen sich und ihre Ideologie in diesen Staat einzunisten.

  24. Lasst sie gerne Klagen….
    Dann sollten sie juristisch gezwungen werden…ihre Quellen offen zu legen.
    Das sollte in allen Details möglichst breit medial kommuniziert werden..
    damit der letzte Bürger begreift…auf welcher „Grundlage“ seit Wochen diese „Bürgermobi von ganz Links instruiert“..stattfindet.

    Und dann sind die entscheidenden Akteure zu identifizieren…und zu gegebener Zeit einer Strafe zuzuführen.
    Wir vergessen nichts!

  25. Einwandfrei. Entweder Correktiv, oder der Auftraggeber, wird den Kopf hinhalten müssen. Ich gehe allerdings davon aus, dass diegedrillte Justiz das Verfahren bis in die Ewigkeit verschleppen wird, um die Täter nicht entlarven zu müssen. Faeser wird dort sicherlich intervenieren. Man stelle sich vor, die Massen merken, wie vorgeführt und missbraucht wurden. Das kann noch sehr heikel werden. Danke für den Mut und die Kraft, die TE für die Demokratie aufbringt.

    • Die „Massen“ glauben bis heute, dass in Chemnitz Hetzjagden stattfanden und die werden auch weiter glauben, was ihnen über Potsdam erzählt wurde.
      Ganz egal was da vor Gericht aufgeklärt werden wird und was da als Richtigstellung in irgendwelchen Medien am Rande bekannt gegeben werden muss.
      Die Lüge ist in der Welt.
      Und die derart Gläubigen werden sie bei all ihren weiteren auf Luft gebauten Gedankengebäuden einbeziehen. Auch, wenn die Erinnerung an tatsächliche „Sachverhalte“ gar nicht gegeben sind.
      Wir haben es mit Experten hinsichtlich Propaganda zu tun. Und egal was jetzt weiter kommt – die ersten Schlagzeilen, wieder und wieder von Politik wie Medien in die Köpfe der willigen Masse transferiert, werden Bestand haben.
      „Das ganze System beruht auf der Idee,
      dass man der Mehrheit alles einreden kann,
      solange man es laut und oft wiederholt.
      Und es funktioniert.“
      als Hinweis für alle Mitläufer von Edward Snowden

  26. „Sollte Correctiv also seine Drohung wahrmachen, den eidesstattlichen Erklärungen vor Gericht irgendwelche aus mysteriösen Gründen bislang unveröffentlichten Belege entgegenzuhalten, müsste die Medienplattform ihre Quellen offenlegen.“ Das wäre in der Tat spannend, vor allem im Hinblick darauf, ob der Verfassungsschutz involviert war und ob das Ausspionieren eines privaten Treffens durch eine (bis dahin eher harmlos wirkende …) zum Teil steuerfinanzierte NGO überhaupt rechtens war. Darf also jedes Medium interessierende Personen oder Gruppen heimlich auskundschaften? Wären die möglicherweise vorliegenden Wortprotokolle wirklich so prickelnd gewesen, hätte man den Ursprungstext eigentlich mit mehr Original-O-Tönen würzen können, anstatt zu paraphrasieren und auszuschmücken.
    Jenseits der Frage, wie handwerklich sauber Correctiv war: Spannend scheint vor allem die Strategie des Correctiv-Anwalts, mit der die „Investigativrecherche“ gerechtfertigt werden könnte. Wie Medien zu entnehmen ist, will Thorsten Feldmann ja anscheinend die Correctiv-Recherche in privaten Räumen in den Rang eines „zeitgeschichtlichen Ereignisses“ heben – was vor Gericht eine zu diskutierende Kernaussage sein dürfte. Darf man, wenn man eine Zusammenkunft von ja nicht so bedeutenden Personen ohne politischen Einfluss, die kaum Millionen Leute aus dem Land „vertreiben“ können, mal kurz als „zeitgeschichtliches Ereignis“ aufwertet, als NGO mit Kameras usw. (was auch immer) arbeiten? Der Pressekodex verbietet in Ziff. 5, Richtlinie 5.2 „nachrichtendienstliche Tätigkeiten“ von Journalisten und Verlegern ausdrücklich. Correctiv könnte hier maximal noch damit argumentieren (Richtlinie 5.1), bei „sorgfältiger Güter- und Interessenabwägung“ hätten „gewichtige staatspolitische Gründe“ überwogen, sei ggf. „die verfassungsmäßige Ordnung berührt oder gefährdet“ gewesen, weswegen man es nicht für nötig gehalten habe, Vertraulichkeit zu wahren. Dazu allerdings müsste sich wiederum unstrittig belegen lassen, dass im Potsdamer Landhaus faktisch ungemein gefährliche Dinge stattgefunden haben.

    • Oder man legt beweise von den quellen vor mit dem hinweis das man sie nicht nennen muss diese aber ihre aussage eidesstattlich Versicherunt haben.

      • Eine eidesstattlich Erfindung ohne Namensnennung – wie soll das bitte funktionieren?

        Auf diese Idee ist bisher noch nicht einmal Frau Faeser gekommen. Nimmt sie aber sicherlichvgerne auf, für ihre „Hinweisgeber“

      • @Klaus D.: Ich verstehe Ihre Aussage so, dass Sie einen Konflikt zwischen zugesichertem Quellenschutz und der Offenlegung vor Gericht sehen. Sehe ich tendenziell auch so. Aber wenn die Vertreter von Correctiv nachweisen wollen, Recht zu haben, müssen Sie m.E. verlässlich offenbaren, welche geheimen Dokumente sie besitzen und welche Menschen genau etwas „gehört“ oder mit Mikro aufgenommen haben. Dann wohl sicher  in einer nicht-öffentlichen Sitzung. Allerdings dürfte die Gegenseite ein Recht haben, auch zu wissen, worauf sich Correctiv bezieht.(?) Sonst kann der Kläger ja nicht einschätzen, wie vertrauenswürdig die Quellen der anderen Seite sind.

  27. Vor Gericht müssen Lügner ihre Lügen belegen, da reicht nicht mehr allein die bloße Behauptung wie bei ARD – ZDF.
    Große Klappe und nichts dahinter… wir wissen doch alle wie diese Verhandlung ausgeht, da kann man sich plötzlich an nichts mehr erinnern und streitet alles Belastbare ab. Diese Schmiere gehört in Grund und Boden geklagt.

    • Wichtig ist, dass die Aufklärung nicht in einer Medienschacht mündet. Erst nach der Rechtskraft, sollte aus allen Rohren geschossen wird. In der Ruhe liegt die Kraft. Bis zur Wahl ist noch reichlich Zeit. Vorher geht eh nichts.

    • Oder wie bei Demenz Olaf, da verschwinden rechtzeitig einige Laptops für eine Woche, um sie „sauber“ von Beweisen zu löschen.

  28. Vor welchem Gericht? Und gibt’s dort auch nichtlinksgrüne Richter? Oder wird daraus nur ein grünes Tribunal? Dann wird es nichts mit der Niederlage von „Correctiv“.

  29. Herr Schraven ist doch derjenige Qualitätsjournalist, der am Morgen nach der Wahl von Trump zum POTUS einen Artikel veröffentlichte, in dem er Hillary Clinton zu ihrem – wenn auch knappen – Wahlsieg gratulierte!? Meines Wissens ist keine um Verzeihung bittende Erklärung á lá „wir hatten zwei Beiträge für die beiden möglichen Ausgänge und haben versehentlich den falschen veröffentlicht…“ nachgeschoben worden.
    Damit ist zwar die goldene Grundregel des (investigativen) Journalismus „Erst das Ereignis, dann der Bericht!“ massiv verletzt worden, aber zum (selbsternannten) Faktenchecker reicht es dann doch noch!

  30. Gar nichts wird passieren. Typen wie Schraven haben Deckung von ganz oben. Natürlich ist die Quelle der Verfassungsschutz, der ein völlig unmaßgebliches Treffen abgehört hat. Als es im Januar zu den Bauernprotesten kam und die AfD in den Umfragen immer weiter stieg, suchte man einen Aufhänger für eine Kampagne „gegen Rechts“. Chemnitz lässt grüßen. Die Parallelen sind unübersehbar. Ein banaler Aufhänger, in Chemnitz angebliche Hetzjagden durch „Hase“, in Potsdam angebliche Deportationsphantasien von Sellner, beides nicht belegbar, wird mittels eines professionellen Drehbuches dazu genutzt, unter tätiger Mithilfe der MSM bundesweit ein Schreckensbild von einer wiederauferstandenen NSDAP in Form der AfD zu erzeugen. Was mit Leuten passiert, die da nicht mitmachen wollen, hat man ja bei Dr. Maaßen gesehen. Mit der Berufung von Haldenwang hat man diese Schwachstelle dann auch schnell geschlossen.

  31. In dieser Schmierenkomödie gibt nur eine Lösung, die für alle Beteiligten Klarheit schafft: Die Offenlegung der Abhörprotokolle seitens der beteiligten Verfassungsschutzämter bzw. des Correctiv vorliegenden Materials, andererseits der Mitschnitte der anwesenden Personen. Niemand kann nach alldem noch glauben, dass es solche Aufzeichnungen nicht gibt.

    • Kniffelig!
      Gesetzt der Fall, Correctiv hat nicht selbst abgehört, was wohl strafbar wäre, können die Informationen ja dann nur von einer Organisation kommen, die dazu berechtigt ist.
      Das BfV beispielsweise wäre da so ein Mitspieler.
      Dann allerdings hätten wir einen handfesten Geheimdienstskandal, da Correctiv sich ja vielleicht nicht durch so ganz klar abgegrenzte Staatsnähe auszeichnet (Ja, NGO, ich lache immer noch …), aber nun definitiv keine Unterabteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, resp. des Innenministeriums ist und damit nicht berechtigt wäre, klassifizierte, geheimdienstliche Informationen zu verwerten.
      Oder etwa doch?
      Und die Gesetzesgrundlage dazu wäre so geheim, dass sie besser verschwiegen würde?
      Da gab es doch mal so etwas wie Kontrolle der Geheimdienste, damit die nicht von der Regierung für Repression der Opposition missbraucht werden können.
      Gut, der Kandidat der zweitgrößten Oppositionpartei, Herr Michael Kaufmann, erhielt irgendwie nicht genug Stimmen, um in das parlamentarische Kontrollgremium gewählt zu werden.
      Das will ich nicht bewerten, haben wir doch leidvolle Erfahrungen in unserer Geschichte mit zwei deutschen Unrechtsregimen gemacht, deren Geheimdienste die Opposition und anderweitig „missliebige Subjekte“ im Auftrag der Regierung bekämpft haben.
      So etwas werden wir doch wohl „nie wieder“ machen.

  32. Diese linke Intrige hat zwei Aspekte: einen juristischen und einen politisch-gesellschaftlichen. Was den letzteren betrifft, hat die Lügenschmiede Correctiv ihr Ziel erreicht, das falsche Narrativ von den durch die AfD geplanten Massendeportationen in den Köpfen zu implantieren. Zumindest bei denjenigen, die ohnehin die AfD hassen oder ihr ablehnend gegenüberstehen. Denn, außer der noch gesteigerten Vergiftung der Gesellschaft hat die Intrige nicht allzu viel erreicht. Das haben gerade die Nachwahlen in Berlin gezeigt, wo in den Bezirken, in denen eine Nachwahl stattfand, die AfD trotz der permanenten Hetze und Massenaufmärsche satte Zugewinne verbuchen konnte. Allerdings würde die („verordnete“) gesellschaftliche Wahrnehmung des Treffens sich auch dann nicht mehr ändern, wenn die Correctiv-Unterstellungen durchweg vom Gericht als haltlos eingestuft werden. Interessant wäre die Frage, ob in diesem Fall dann umgekehrt Correctiv mit einer Strafe rechnen müßte. Aber bei der deutschen Justiz derzeit erscheint das als sehr fraglich… .

  33. Nach § 201 StGB macht sich strafbar wer „das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. “ Verboten ist darüber hinaus auch das heimliche Abhören anderer Personen.

  34. Es könnte Taktik sein, auf die eidesstattlichen Erklärungen zu warten, nur um dann die betreffenden Personen per Tonaufzeichnung des Meineids zu überführen. Ich hoffe, dieser Schuß geht nach hinten los.

    • Sie glauben wirklich, das sieben Leute von dem Treffen, sich wissentlich auf ein Verfahren wegen Meineid einlassen.
      Dann glauben sie wohl auch an Zitronenfaltende….

      • Lieber Ray Flint, ich glaube gar nichts. Ich hoffe lediglich, wie Sie meinem Kommentar entnehmen.

  35. Gar nichts muss Correctiv offenlegen vor Gericht.
    Wir leben in einer Scheindemokratie, der Rechtsstaat ist in vielen Bereichen abgeschafft. Und das schon seit Jahren, aber es wird immer schlimmer und die Bereiche werden immer mehr ausgedehnt.
    Beispiel: Vor etwa 20 Jahren erklärte der ehemalige bayerische Innenminister Beckstein, im Kampf gegen Rechts wäre bewusst das Recht gebeugt worden in seinem Bundesland, angeblich weil „die Mehrheit der Menschen das so forderte“.
    Konsequenzen gab es keine für den Rechtsbeuger Beckstein, Gesetzte übertreten, schwere Straftaten begehen „für die gute Sache“ ist kein Problem in Deutschland.
    Weiteres Beispiel: Mannichl. Er wurde überführt, er hatte seinen Nazi Angriff und seine Verletzungen frei erfunden. Konsequenzen: Keine, er wurde berfördert.
    In Deutschland regieren die Antideutschen im Zusammenschluß mit einer bis in die tiefste Pore feigen und verlogenen Beamtenschaft. Ich erwarte für die Zukunft wenig Gutes…

  36. Die andere „Quelle“ auf die Schraven sich stützt könnte der Verfassungsschutz sein. Der hat wohl auch die technische Ausrüstung für Abhörmaßnahmen und um solche muß es wohl gehen, wenn sich Herr Schraven so sicher ist. Allerdings dürfte dann diese Causa komplett aus dem Ruder laufen, denn ich glaube nicht, daß der Verfassungsschutz im November letzten Jahres die Genehmigung für eine solche Maßnahme gehabt hätte. Woher auch, die Gesellschaft traf wohl in dieser Zusammensetzung wohl zum ersten mal zusammen und konnte somit nicht per se als rechtsextremistisch gelten, … zur Beobachtung freigegeben. Ich glaube eher, daß Herr Schraven auf hohem Niveau pokert. Allerdings ist die „Pokerhöhe“ gleichzeitig die Fallhöhe.

  37. Kann die Redaktion den Gerichtstermin bekannt geben? Ich würde als Rechtsanwalt sehr gern teilnehmen und mit für Öffentlichkeit Sorge tragen wollen! Auch gern etwas mitnehmen, um es in meeiner Region Lippe in die Medien tragen, zumindest als Leserbrief. Wie der Mainstream der Medien berichten wird kann man sich an fünf Fingern abzählen …

  38. Interessant ist auch das Schweigen der strafrechtlich Auffälligen dazu im Regime bzw den rotgruenen Parteien, immerhin mit ihrem Helfer ja eng verbandelt. Nun gilt es natuerlich, Distanz zu wahren, zumal der Punkt fuer das Regime und seinem Helfer, Herrn Haldenwang, ja auch gesetzt ist. Auch der haelt die Fuesse still. Was fuer ein Sumpf.

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