Mehrere Medien hatten Fotos und Videos mehrerer jüngerer Erwachsener, die im Sylter „Pony“-Club zu einem Disco-Hit die Zeile „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ gegrölt hatten, zum Zweck der sozialen Ächtung unverpixelt verbreitet, und teils auch die Namen der Betroffenen genannt. Das könnte für die Redaktionen nun teuer werden.
Das Landgericht München I untersagte der BILD-Zeitung die Veröffentlichung eines des unverpixelten Sylt-Videos. Den Antrag auf Unterlassung stellte eine junge Frau, die darauf wiedererkennbar zu sehen war. Mit dem Beschluss (Aktenzeichen 26 O 6325/24) folgte das Gericht erwartungsgemäß der ständigen Rechtsprechung in Deutschland, die dem Persönlichkeitsschutz einen sehr hohen Rang einräumt. Üblicherweise werden auch die Gesichter von Straftätern bei Medienveröffentlichungen verpixelt. Im Fall der Party-Gröler von Sylt gibt es bis jetzt noch nicht einmal Hinweise, dass die Beteiligten sich strafbar gemacht hätten.
Das Landgericht verbietet die Verbreitung des Bildes der Frau im Video als auch zahlreiche Screenshots, die die BILD-Zeitung als Titel oder sonst zur Bebilderung verwendet hatte. Auch die Veröffentlichung eines weiteren Fotos, das die Antragstellerin auf der Tanzfläche mit einem Mann zeigt, wurde untersagt. Außerdem wurde der BILD verboten, den Vornamen der Frau zu nennen sowie eine Identifizierung von ihr mittelbar durch die Nennung des Namens ihres Freundes zu ermöglichen.
Das Landgericht verbot es der Zeitung auch, das Bild der Frau in Gestalt von Screenshots auf Medienplattformen und in sozialen Medien zu verbreiten.
Nicht nur BILD, auch die ARD-Anstalt WDR hatte das Sylt-Video unverpixelt verbreitet – im Gegensatz zu den Bildern, die die Messer-Attentäter Sulaiman A. während seines Angriffs zeigen. Der Sender begründete das mediale Anprangern der Sylt-Sänger damit, bei der Szene mit etwa einem halben Dutzend junger Leute im „Pony“-Club habe es sich um ein „zeitgeschichtliches Ereignis“ gehandelt.
Dieser Argumentation dürften Gerichte kaum folgen.
Update: Auch der WDR entscheidet sich pünktlich heute dazu, die Personen nur noch verpixelt zu zeigen – mit der abenteuerlichen Begründung der „abnehmenden Aktualität“ – sehr zum Spott der Online-Community.
Generell erlaubt ist die Abbildung „zeitgeschichtlicher“ Fotos. Aber im Absingen eines Liedes hat das Gericht eine zeitgeschichtliche Bedeutung nicht gesehen.
Was passiert wenn Menschen, die nichts zu verlieren haben, auf Menschen treffen die etwas zu verlieren haben? Genau. Ein Machtvakuum , gedeckt durch unsere Rechtssprechung. Und wenn sich erstgenannte organisieren, was geschieht dann? Wenn sich diese Entwicklung fortsetzt und verschärft, braucht es nur ein Funken und der ganze Laden implodiert. Wenn das Ziel der Ampel Eskalation ist,machen die echt einen guten Job.
Leider werden die Sçhadenersatzforderungen, mal abgesehen von der Beweislast, nichts bewirken. Die Medien sind safe. Das einzige was bleibt, ist für sich selbst festzustellen, dass dieses Land den absoluten Horror darstellt. Ich habe das Gefühl einer Minderheit anzugehören die es noch versteht analytisch über das eigene Leben nachzudenken und welche Auswirkungen es hat wenn Idioten , ohne Votum, in deinem Lebensraum wildern!
und was hilft es den Betroffenen? NIX!!!! die unverpixelten Videos sind für IMMER in den tiefen des Internets gespeichert. Die Videos haben ihre Aufgabe erledigt: Anprangerung und Ächtung der Personen…so what?
Mit dem Urteil lassen sich dann Schadenersatzklagen rechtfertigen. So hoffe ich inständig, dass es die Bild & Co richtig was kosten wird.
Der WDR wieder, verpixelt die Bilder angeblich aufgrund sinkender Aktualität.
Hier die korrekte Meldung:
Der WDR verpixelt die Sylt-Bilder ab sofort, weil das Ziel der gesellschaftlichen Ächtung der Beteiligten erreicht wurde und weil es uns gerichtlich verboten wurde, Jugendliche unverpixelt zur Schau zu stellen, um sie bloßzustellen.
Wie heißt der verbotene, völlig überzogene Begriff noch mal, war das nicht Lügenpresse?
Ich hatte mich auch schon gewundert, dass man hier Menschen einfach so öffentlich anprangern durfte…
Nun hoffe ich, dass es richtig, richtig teuer wird für diese Propagandisten! Die sollen für diese Unverfrorenheit zahlen!
Wie im Text richtig bemerkt wird jeder Merkelgast der hier im besten Deutschland aller Zeiten seine archaische Folklore betreibt verpixelt und geschützt nur bei Autochthonen ist das alles scheinbar egal…
So etwas musste eine Milliardenstrafe zur Folge haben!
Besonders die BILD ist mir ihrer ekelhaften Hetzkampagne in sehr schlechter Erinnerung geblieben. Mögen sie im allgemeinen Trend des Auflagenschwundes von Regierungsmedien in der Bedeutungslosigkeit versinken!
Die nachträglich Feststellung des Unrechts ist zwar eine gewisse Genugtuung, kann den eingetretenen Schaden für die junge Frau aber nicht wiedergutmachen. Lediglich private Schadenersatzforderungen könnten den Schädigern noch wehtun. Aber bei großen Medien und dem ÖRR wird das aus der Kaffeekasse bezahlt. Beim ÖRR müssen die Zwangsgebührenzahler den Schaden tragen. Der regierungspropagandistische ÖRR muss abgeschafft werden, je eher, desto besser.
> Im Fall der Party-Gröler von Sylt gibt es bis jetzt noch nicht einmal Hinweise, dass die Beteiligten sich strafbar gemacht hätten.
Nach der überkommenen Jurisprudenz. In der Neuen Normalität sind die Woken Medien wie Judge Dredd Anklagende:innen, Richtende:innen und Vollstreckende:innen in Einem.
Ein „zeitgeschichtliches Ereignis“ … die sind sich wirklich für nichts zu blöd. Da trinken und feiern Jugendliche und singen unflätige Lieder, findet jedes Wochenende tausendfach statt. Aber vielleicht findet ja correctiv noch heraus, dass es eine geheime Chorprobe für den geplanten Fackelmarsch durch das Brandenburger Tor zur EM war.
Das ist wieder mal ein Beispiel dafür, wie toxisch öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist. Die machen einen Fehler, und die Folgen werden Dritte, die Beitragszahler, in Form von Schadensersatz (den ich den Sylt-Sängern gönne) tragen müssen. Die Verantwortlichen im WDR werden sich wie immer elegant rausreden können.
Von der Gruppe junger Leute, die vor einigen Tagen in Meppen eine 17jährige in der Ems ertränken wollten, hört man so gar nichts mehr. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, das wäre über so eine Tat tagelang in den Zeitungen berichtet worden …
Wenn das ein deutsches Mädel gewesen ist dann wird es nichts berichtet.Aber dem deutschen Michel ist das egal.
Vermutlich erfahren wir von vielen Mordanschlägen und Todesfällen gar nicht erst. Das verunsichert nur die Bevölkerung noch mehr. Aber mir ist es auch aufgefallen, wie die Berichterstattung immer verhaltener und flacher wird.
Vor ein paar Jahren wurde im Mordfall Maria Ladenburger in Freiburg noch mindestens 14 Tage in der Presse berichtet. Mittlerweile liest man von ähnlichen Fällen noch ein-zwei Tage.
Aber vielleicht ist es auch, weil die Ereignisse langsam Fahrt aufnehmen? Und man nun schon von mehreren Messereien und Todesfällen pro Tag hört? Würde man alles ehrlich berichten, kämen die News im Stundentakt…
Was sind das für Gesellschaften, in denen Menschen aus politischen Gründen, unter Vorwänden, der sozialen Ächtung bis zur persönlichen Gefährdung ausgesetzt werden?
Die Krönung ist obendrein, dass ich diese infamen Handlungen gegen die Rechte von Menschen, auch noch finanzieren darf.
Ich wünsche mir, dass alle Betroffenen juristisch gegen diese Schädigung vorgehen. Vor Gericht kann man ja in vielen Fällen auf den Rechtsstaat zählen. Noch.
Und jetzt Schadensersatzklagen nachschieben. Mit der ist die DSGVO sehr großzügig!
Das wurde aber auch Zeit, Gefälligkeit – Journalismus, Persönlichkeitsrechte nach Staatsangehörigkeit.
Größter Aktionär von Axel Springer ist mit 35,6 Prozent die US-Beteiligungsgesellschaft KKR.
Der Staatsfunk muss weg. Wer derzeit bei Gericht mit ihm ist, so wie ich seit Jahren, sollte seine politische Schlagseite ins Feld führen. Diverse OVGs sehen das bekanntlich anders, aber die haben ja auch auch das Verbot, Golf im Dezember zu spielen, während der Corona Zeit durchgewunken.
Das Bundesverwaltungsgericht scheint nun aber endlich bereit zu sein, etwas daran zu ändern, daß die Bürger mit dem ihnen zwangsweise abgepressten Geld auch noch ihre eigene links-grüne Verhöhnung durch den Stastsfunk finanzieren müssen:
Rundfunkbeitrag: Bundesverwaltungsgericht will ARD und ZDF prüfen (faz.net)
In USA koennte BILD jetzt dicht machen oder Friede und Matthias muessten mindestens eine Milliarde abdruecken, MAGA Youngster und Indianer.
Hier gibt es einen Klaps auf die Hand fuer die Zerstoerung der Zukunft von ein paar unschuldigen Betrunkenen die man trefflich fuer seine Ziele benutzen konnte.
Ekelhaft.
Selbst fuer deren niedrige Standards und Historie.
Aber immerhin hat zumindest eine “Betroffene” ein Mandat erteilt, das lässt Hoffnung auf mehr!
Wenn dem wirklich so wäre, warum existieren Facebook, Google, Amazon, Twitter usw. noch?
Da man bereits 99% der Aufmerksamkeit abgegrast hat, ist dieses Urteil nur Makulatur. Das bißchen Strafe wird Springer und den ÖRR (am Ende zahlts eh der Beitragszahler) nicht arm machen.
Zumal das Thema der eigenen Agenda vom bösen deutschen Nazi zuträglich war und unterm Strich ein großer Gewinn war.
Ist so ähnlich wie mit Hedge Fonds und Banken. Betrügereien ohne Ende, Milliarden eingesackt und am Ende ein paar Millionen Strafe bezahlt.
Der Schaden ist angerichtet, da kann das bißchen Strafe auch nichts dran ändern, quasi costs of business.
Wenn es so ein unausgewogenes Verhältnis zwischen Nutzen und möglicher Strafe gibt, wird es auch weiterhin passieren.
Das denken sich sicher auch so manchen Migranten, wenn sie für ein Sexual- oder Messerdelikt ein bißchen Bewährung bekommen.
Bild und Die Welt drifften immer weiter nach links.
Bal auf der Stufe des ÖR, TAZ, SZ, Spiegel!
Das hat mit Links oder Rechts rein gar nichts zu tun, aber lassen Sie sich ruhig weiter von Oligarchen spalten und für blöd verkaufen.
Juristisch nennt es sich „das Recht am eigenen Bild“.
Journalistischer Voyeurismus ist davor nicht gefeit.
Man darf von niemand ein Bild oder Tonaufnahme in der Öffentlichkeit machen, es sei denn es handelt sich um eine Person der Zeitgeschichte.
In privatem Umfeld darf man von niemand ein Bild machen.
Selbst angefertigte Zeichnungen und künstlerische Darstellungen einer Person bedürfen der Zustimmung der Person zur Veröffentlichung.
Nennt sich sich „Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Grundgesetzes“.
In der Regel folgt eine Abmahnung die auch zivilrechtlich erfolgen kann und danach eine Unterlassungsklage, die allerdings auch hohe Entschädigungsummen zur Folge haben kann.
Die Entschädigungssumme für 5 zerstörte Lebensläufe möchte ich mal sehen. Vor einem US-Gericht wären das wahrscheinlich 100 Millionen $ pro Kläger.
Das Schmerzensgeld für diesen medialen Totalausfall dürfte gering ausfallen. Die junge Frau, die in dem Video klar zu sehen war, wurde anscheinend von der Uni in Hamburg bereits exmatrikuliert.
Auf der anderen Seite bekam sie auch schon Jobangebote (u.a. von einem AfD-Mitglied). Das hätten diese jungen Leute sicher nicht erwartet, dass ein kurzer Ausflug nach Sylt genügt, ihr Leben zu zerstören oder zumindest zu beschädigen.
Alles in allem haben sich die systemnahen Medien selbst mit dieser Aktion keinen Gefallen getan: es dröhnt nun aus allen Boxen von Sylt bis Sachsen, auch wenn es verboten würde, wäre es egal. Diese Leute auf dem Video sollten gebrandmarkt werden, aber die Bevölkerung macht nicht mit…