Das Bundesverwaltungsgericht hat das von Nancy Faeser (SPD) verhängte Verbot des „Compact“-Magazins aufgehoben. Das ist mehr als nur ein juristischer Erfolg für eine einzelne Publikation. Es ist eine schallende Ohrfeige für eine Politik, die mit immer autoritäreren Mitteln kritische Stimmen ausschalten will. Ein Lehrstück darüber, wie sich ein Rechtsstaat in einen Gesinnungsstaat verwandelt, der die eigene politische Agenda um jeden Preis durchsetzen will.
Vereinsverbot als juristischer Taschenspielertrick
Im Kern ist das Vorgehen der damaligen Bundesinnenministerin ein juristischer Kunstgriff. Denn Presseverbote dürfen in Deutschland ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Und das nur unter sehr eng gesteckten Voraussetzungen. Faeser war die Rechtslage offenbar klar. Sie gefiel ihr aber offensichtlich nicht und so versuchte sie „Compact“ per Vereinsverbot zu verbieten. Ein Mittel, das für kriminelle Organisationen oder extremistische Vereinigungen, nicht aber für ein Medienunternehmen, gedacht ist. Und das gilt selbstverständlich auch in diesem Fall und trotz des zuteilen fragwürdigen Inhalts. Auch das muss als Meinungsäußerung akzeptiert werden.
Dieser Umweg über das Vereinsrecht ist ein gefährlicher Präzedenzfall. Er zeigt, wie einfach es inzwischen ist, unbequeme Medien, nicht durch eine öffentlich geführte Debatte, sondern durch staatliches Verbot mundtot zu machen.
Das Bundesverwaltungsgericht stellt nun klar, dass es so nicht geht. Das Grundgesetz schützt eben auch unbequeme Meinungen, und ganz wichtig, der Staat darf sich nicht als Meinungswächter aufspielen und darüber urteilen was “wahr oder unwahr” ist.
Meinungsfreiheit gilt gerade auch für „überspitzte“ Kritik
Der Vorsitzende Richter Ingo Kraft stellte ausdrücklich heraus, dass viele der von der Bundesregierung kritisierten Aussagen zwar polemisch, aber letztlich „überspitzte und zulässige Kritik“ an der Migrationspolitik seien. Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen Demokratie und Gesinnungsdiktatur: Die Meinungsfreiheit gilt eben nicht nur für die „guten“ oder „politisch korrekten“ Stimmen, sondern auch für jene, die unbequem und unangenehm sind.
Dass „Compact“ auch Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistische Inhalte verbreitet, ändert daran nichts. Solange keine direkte Gewaltverherrlichung oder Verfassungsfeindlichkeit in prägender Weise das Profil der Publikation bestimmt, darf der Staat nicht per Verbot eingreifen. Dieses Prinzip schützt die Pluralität der Meinungslandschaft, auch wenn die Linke es lieber anders hätte.
Sellners Remigrationskonzept, ein mittlerweile etwas abgegriffenes rotes Tuch
Die scharfe Kritik des Gerichts an der Nähe des Magazins zu Martin Sellners Remigrationskonzept ist durchaus bemerkenswert: Dieses Konzept verletzt nach Ansicht der Richter fundamentale Prinzipien wie Menschenwürde und Demokratie, weil es deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund diskriminiere und damit „Staatsbürger zweiter Klasse“ schaffe.
Doch auch diese heftige Kritik genügt nicht als Verbotstatbestand. Das Gericht betont, dass einzelne problematische Positionen oder Mitläufertum nicht ausreichen, um eine ganze Organisation zu verbieten. Ganz besonders dann reicht es für ein Verbot nicht aus, wenn sich die verfassungswidrigen Tendenzen nicht als prägendes Gesamtbild darstellen lassen. Wer nun also eine schärfere politische Regulierung fordert, sollte sich an diesem Maßstab orientieren. Reflexe, die jede missliebige Meinung sofort kriminalisieren wollen, sind kein Zeichen demokratischer und rechtstaatlicher Reife.
Ermahnung zur Verhältnismäßigkeit
Das wohl wichtigste Urteilskriterium ist die Verhältnismäßigkeit. Das Gericht betont, dass mildere Mittel zur Verfügung stehen, um verfassungsfeindliche Umtriebe zu bekämpfen. Veranstaltungsverbote, Versammlungsauflagen, presse- und medienrechtliche Maßnahmen. Ein pauschales Verbot hingegen greift tief in die Grundrechte ein und kann deshalb, nach eingehender Prüfung, nur als letztes Mittel eingesetzt werden.
Die politische Linke aber hat in den vergangenen Jahren die Grenzen des Sagbaren immer weiter verengt. Der Fall „Compact“ zeigt aber, dass ein Rechtsstaat, der sich solchen Tendenzen nicht widersetzt, irgendwann seine Legitimität verliert.
Das Urteil ist ein Befreiungsschlag für die Meinungsfreiheit. Gleichzeitig ein Alarmsignal gegen eine politische Kultur, die Andersdenkende aus dem öffentlichen Diskurs verbannen will. „Compact“ mag polarisieren, seine Thesen mögen für viele widerlich sein, aber eine freie und gefestigte Gesellschaft muss das aushalten können.
Wer den Staat mit der Aufgabe betraut, unliebsame Meinungen per Verbotskeule auszuschalten, öffnet der Willkür Tür und Tor. Dieses Urteil ist ein Plädoyer dafür, den offenen Diskurs zu bewahren. Und zwar vor allem dort, wo er unbequem ist.
Was dem Herrn geziemt, geziemt noch lange nicht dem Knecht!
Reporter ohne Grenzen setzt sich natürlich dabei immer vorurteilslos für die Pressefreiheit ein! Zumindestens wenn es die richtige Seite betrifft!
Rückblick: Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Februar 2021, einen Antrag der AfD-Fraktion mit der Forderung, den Verein Indymedia zu verbieten (19/20682) abgelehnt. Der Antrag zielte darauf die als bundesweite, gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete, Organisationsform des Linksextremismus“ agierende Plattform zu löschen. Regelmäßig finden sich hier Gewaltaufrufe und ,Bekennerschreiben‘ nach begangenen Straftaten! Im März 2024 geriet Indymedia medial in die Kritik, weil Nutzer hier Informationen zu Fahndungsmaßnahmen gegen die früheren RAF-Mitglieder Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg veröffentlichten, namentlich Fotos von zivilen Polizeifahrzeugen, Nummernschilder von Spezialeinsatzkommandos aus Berlin und Niedersachsen sowie Orte, an denen sich Polizisten mutmaßlich auf ihre Einsätze vorbereiten sollten.
Auch Anleitungen zum Bau von Molotowcocktails, Beleidigungen und Aufrufe zu Straftaten würden dort veröffentlicht, letztere nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums „nahezu täglich“
Die innenpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion Irene Mihalic stellte fest, dass es nötig sein werde, „genau zu prüfen, ob die hohen rechtlichen Voraussetzungen für ein Vereinsverbot im Fall von linksunten.indymedia tatsächlich vorliegen. Markus Reuter von netzpolitik.org sagte im Deutschlandfunk, dass man „die Seite nicht auf Gewaltaufrufe reduzieren“ könne!
Reporter ohne Grenzen zu der Kritik an Indymedia: „rechtsstaatlich gefährliche Entwicklung“. Weiter hieß es, dass die Pressefreiheit auch für „unbequeme, ja selbst für schwer erträgliche Veröffentlichungen“ gelte und dass es weniger einschneidende Rechtsmittel gebe, um gegen strafbare Inhalte vorzugehen!
Im ZDF lief gerade die abfällige Homestory über J.D Vance. Stein des Anstosses an ihm waren seine Äusserungen: „Wir werden in diesem Land von Demokraten, Konzern-Oligarchen und lauter kinderlosen Katzen-Frauen regiert“, Aber ich glaube, der kulturelle Fortschrittsglaube der Linken macht normalen Menschen das Leben schwer.“ Er schließt mit einem Smiley.
Und hier bei uns die Bürger den leeren Geldbeutel!
Interessant: Das Bedürfnis, die Verteidigung für das indigene Deutsche Volke in dessen Heimat zu übernehmen, das unter anderem „Compact“ äußert, soll „verfassungswidrig“ sein und vor jenem Hintergrund mittels eines Verbots geahndet werden, das wiederum abermals das Charakteristikum der BRD verdeutlicht, ergo eine Konstruktion, die nachweislich gegen uns Autochthonen handelt (https://www.youtube.com/watch?v=QNyLvPPVszQ ab Minute 2:20)!
Der Richter kann sich schon mal einen neuen Job suchen, wie der in Weimar.
Das dient dem Viererblock als Ansporn neue Narrative gegen die AFD zu basteln.
Kein Grund zur Entspannung.
Ich kann die positive Einschätzung dieses Urteils hier im Artikel in keiner Weise nachvollziehen. Denn der wohl wichtigste Tenor des Urteils in der Urteilsbegründung ist ja, dass das Gericht sehr wohl anerkennt, dass Medien über das Vereinsrecht verboten werden können. Damit wird der entsprechende Schutz des Grundgesetzes, so etwas dem Bundesverfassungsgericht vorzubehalten, ausgehebelt. Denn vergessen wir nicht, im Vereinsrecht können Innenminister über Nacht ohne jegliches rechtsstaatliche Verfahren einen Verein verbieten und seine Vermögensgegenstände einziehen. Dem Verein bleibt dann nur im Nachhinein vor Gericht seine Unschuld zu beweisen. Das ist quasi die Umkehr eines rechtsstaatlichen Verfahrens, wo der Staat die Schuld eines Bürger vor Gericht beweisen muss.
Darüber hinaus muss ich mich bei der Urteilsbegründung und den getroffenen Aussagen fragen, wo die Richter eigentlich ihre Staatsexamen gemacht haben. So kritisieren die Richter, dass das Magazin der Identitären Bewegung nahesteht und diese wiederum nach Ansicht des Gerichts verfassungsfeindliche Äußerungen getroffen hat beziehungsweise verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Ich weiß wie gesagt nicht, wo die Richter ihre Staatsexamen abgelegt haben. Offenbar nicht in Deutschland, so muss ich vermuten. Denn hier in Deutschland gilt der Grundsatz, dass die Grundrechte, wie sie im Grundgesetz niedergeschrieben sind, Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat sind. Niemals sind es Rechte die ein Staat gegen seine Bürger besitzt. Mit anderen Worten, ein Bürger, und damit natürlich auch beliebige Vereinigungen von Bürgen, können selbstverständlich verfassungsfeindliche oder gar menschenverachtende Ansichten haben und auch solche Ziele verfolgen. Solange keine Strafgesetze dadurch tangiert sind, hat der Staat aus gutem Grund keinerlei Handhabe dagegen. Die Grundrechte im Grundgesetz binden nur den Staat und nicht den Bürger.
Es kann dem Gericht also vollkommen egal sein, welche Ziele irgendwelche angeblich dem Magazin nahestehenden Vereinigungen oder Personen haben. Solange hier keine Strafgesetze tangiert sind, und das sind sie ganz offenbar nicht und das unterstellt ja wohl auch das Gericht nicht, geht es den Staat und somit auch das Gericht absolut nichts an.
Also nein, dieses Urteil heute ist eine riesige Katastrophe für die Freiheit in Deutschland. Nicht weil das Magazin und seine Herausgeber freigesprochen wurden. Das wurden sie. Das ist allerdings ein sehr makaberer Sieg, der letztlich sich nicht das Papier wert ist, auf dem das Urteil geschrieben ist. Denn das Gericht hat gleichzeitig Grundsätze für die Zukunft gesetzt, die eine tatsächliche Pressefreiheit in Deutschland quasi aufheben. Heute ist also kein Tag zum Feiern sondern ein Tag der Trauer.
Ein schweren Schlag ins Gesicht der linksextremen Anti-Demokraten, Verfassungsfeinde und Deutschland-Hasser. Aber das Lustigste ist die Aussage des Herrn Richter: Richter Kraft erklärte: Das Grundgesetz garantiert auch den „Feinden Meinungs- und Vereinigungsfreiheit.“ Deshalb sei ein Vereinsverbot mit Blick auf Verhältnismäßigkeit nur gerechtfertigt, wenn sich verfassungsfeindliche Haltungen als prägend erweisen. In der Gesamtheit sei das jedoch noch nicht erreicht. „Eine Vielzahl der Äußerungen lässt sich als überspitzte, aber zulässige Kritik an der Migrationspolitik verstehen.“
Es ist also jeder, jedes Medium, das seine Meinung schreibt, die Wahrheit sucht und vertritt, ein Feind. Mein Gott ist dieses Land arm dran. Den Feinden Deutschland ist es sogar erlaubt in diesem Land Regierungen zu bilden und Schaden ohne Ende in Sicht anzurichten.
Aber ich verabscheue die BRD auch zutiefst und finde das Urteil trotzdem super.
Urteilsspruch laut Mainstream: Die Pressefreiheit gelte auch für die „Feinde der Freiheit“. Welchen Mist man doch glaubt gestanksfrei verteilen zu können ist einfach erbärmlich.
Strafe einen, erziehe Tausende!
Man sieht, Mao ist wieder salonfähig. Die Generation von heute ist halt geschichtlich degeneriert. SPD und Grüne plus die Migräne-Heidi-Partei sind voll von Maoisten und Stalinisten, die wieder von der kommunistischen Diktatur träumen. Haben Sie die Justiz und Polizei erst voll in der Hand, wird es echt böse. Ich schätze 2 Jahre, dann sind sie damit durch. Und der Zauberlehrling Merzel wird der Geister nicht mehr Herr, die er rief.
Liest die Redaktion von TE eigentlich mal nach, was z. B. Sellner selbst in seinem Werk zur Remigration schreibt oder wird hier eine derartige Literatur verweigert, weil nicht hilfreich. Im Unterschied zur Redaktion las ich das Buch und wunderte mich, weil ich deutlich schärfere Massnahmen vermutete, die ich uebrigens auch fuer richtig halte. Sellner setzt auf Zeit und Freuwilligkeit bzw Anreize und natuerlich betrifft die Remigration nicht die Passdeutschen. Allerdings ist damit das Problem keineswegs geloest, denn die sogen “ Einbürgerung“ von Mio ethnisch / kulturellen Migranten mit Alimentationsabsicht fuehrt natuerlich zu dem logischen Ergebnis, dass es demnächst keine „Illegalen“ mehr gibt, die Intention im Sinne des Ganzen, von Nation, Staat, Demokratie, Recht und Zivilisation bzw Kultur aber selbstverständlich nicht nach nach dem Passbesitz unterscheiden darf. Die Taeter des Kartells bzw Regimes hebeln die bitter nötige Remigration der sogen Illegalen durch ihre Passverteilung faktisch aus. Das Problem bleibt bzw wird sich verschärfen. Ob es TE passt oder nicht, aber die existentielle Frage ist keine formale bzw legalistische, sondern eine tiefergehende substantielle. Da das Regime mit der Passverteilung natuerlich nicht aufhört, ist dieser Umstand irrelevant. Es reicht eben nicht, die entscheidenden Entitaeten auf einen Pass zu gruenden, falls man diese erhalten will. Ob einer mit oder ohne Pass messert oder vergewaltigt ist im Ergebnis irrelevant, fuer die Statistik der Transformatoren natuerlich nicht. Entweder hoert die Passverschleuderung an Archaiker auf oder der Kreis der zu Remigrierenden muss entsprechend definiert werden. Unverzichtbar ist natuerlich die Schließung der Grenzen fuer diese Archaiker, denn damit wird das Passpotential immer weiter erhöht. Vorab sollte man sich hier etwas sorgfältiger mit Sellner und seinen Ideen nicht nur zur Remigration beschäftigen. Mir gehen sie nicht weit genug, weil sie dem realen Problem der Auflösung, der laufenden Beseitigung des Eigenen und der Bestände, nicht gerecht werden. Mit Formalitäten ist Sch’land nicht geholfen, wenn diese offenkundig missbraucht werden. Leider begreifen die Liberalkonservativen weder das Identitaetskonzept, noch die Frage, warum die Transformatoren das “ Volk“, genauer das deutsche Volk durch „die Menschheit“ resp „den Menschen“ ersetzen wollen, wozu die voellige Beseitigung des ethnokulturellen Aspektes natuerlich entscheidend ist. Dazu gehoert legalistisch der auch vom BVerwG bemühte Art 1 GG, der zum Anspruch aller Menschen auf jede, in diesem Fall die deutsche, Staatsangehörigkeit zwecks Erlangung aller Rechte ( ohne Pflichten) transformiert wurde. Das war allerdings nicht dessen eigentlicher Sinn. Jedenfalls besteht kein Anlass fuer irgendwelche Elogen auf dieses Urteil, was H. Grimm auf Achgut auch zutreffend geschrieben hat.
„Dass „Compact“ auch Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistische Inhalte verbreitet, ändert daran nichts.“
Daß das „Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistische Inhalte“ sind, ist letzten Endes auch nur eine Meinung, dieses Mal die der Redaktion.
ich verstehe nicht diese penetrante Bedürfnisshaltung der Distanzieritis auf der „rechtskonservativen“ Seite….es ist gleichgültig,ob es compact oder Tichy’s ist,auf beiden und viel mehr Seiten,sogar auf achgut,wird klar die Zuwanderungspolitik sowie der Ausverkauf des deutschen Passes verurteilt und beklagt.
Ob der eine Verseschmied nun derber oder sanfter dabei vorgeht,es geht doch um das Anliegen insgesamt!
ich habe in meiner Strasse ukrainische SUVs,kurdische Mafiosis und sonstige Neuzuwanderung und das auf dem platten Land und Dorf.
DAS hat keiner gewählt!
Oh doch, die BRD Bürgerinnen haben genau das gewählt, seit Jahrzehnten!
Ich habe Jürgen Elsässer persönlich kennen gelernt und interessante Gespräche geführt. Mir ist vollkommen unplausibel wie man ihn als Rechtsradikalen einordnen kann. Das ist das Konstrukt der unfähigsten Innenministerin (gab ja auch nur eine) in der Geschichte der Bundesrepublik.
Wer Themen anspricht die nicht ins Bild passen oder den Finger in die Wunde legt, wird sofort als Rechtsextrem klassifiziert, das geht so weit das man sogar Xavier Naidoo, einen Mann mit Migrationshintergrund par Excellence als Rechtsradikalen bezeichnet, weil er die Fehler der nicht vorhandenen Einwanderungspolitik benannt hat.
volle Zustimmung,diese platten Etiketten sind doch gerade das,was die Politik bezweckt…..
wer war nochmal derjenige,der gemeint hat,man solle den Kakao nicht auch noch trinken,durch den man einen zieht?
Linksradikale verzeihen gar nix, wenn du mal bei ihnen gearbeitet bzw aktiv warst (wie z.B. Jürgen Elsässer). Getreu dem Motto „kein Vergeben kein Vergessen“. Da kannst du, wenn du dich von ihnen vor allem geistig löst, was oft viel länger dauert als „körperlich“ lösen (=Beenden von Beziehungen zu „falschen Freunden“) eigentlich nur gewinnen, wirst aber widerlichst gebranntmarkt. Siehe schon Leute wie Arthur Koestler oder Margarete Buber – Neumann. Später dann Leute wie Klaus Rainer Roehl oder Gerhard Müller oder Hans Joachim Dellwo oder oder. Kannst froh sein, wenn du „nur“ verbal angegangen wirst. Glauben sie mir, ich weiß wovon ich rede…
Dem Beitrag ist nachdrücklich zu widersprechen. Das Gericht hat mitnichten die Meinungsfreiheit „verteidigt“ – und nebenbei, was ist das überhaupt? Klar wird im Urteil bloß, dass sich die linksliberale Rechtsauffassung, wonach Grundrechte keine Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat sind, sondern den Herrschern als Durchsetzungsrecht für gewollte Haltungen und Agenden dienen, weiter durchsetzt. Mehr steht, neben Genöle zu Martin Sellner (im Grunde einen Ausländer, für den die deutsche Verfassung gar nicht gilt) nicht im Urteil, außer dass das Hanebüchenste von Faesers Handeln kassiert wurde, weil es gar nicht anders ging. Liebe Grundgesetz- und Bundesrepublik-Gläubige in der TE-Redaktion, macht doch einfach folgendes:
Schreibt Euch die Namen der Richter des betroffenen Senats auf, untereinander. Hinter jeden Namen schreibt Ihr die Partei, auf deren Ticket sie ins BVerG kamen. Dann einfach mal zwei Minuten wirken lassen. Die Volontäre können ja den Werdegang dieser Juristen recherchieren.
Dann erneut über das Urteil jubeln – oder es auch sein lassen.
„Klar wird im Urteil bloß, dass sich die linksliberale Rechtsauffassung, wonach Grundrechte keine Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat sind, sondern den Herrschern als Durchsetzungsrecht für gewollte Haltungen und Agenden dienen, weiter durchsetzt.“
Genauso sieht es aus. Letzten Endes wird das linksgrüne Denken, gemäß dem es kein deutsches Staatsvolk im Sinne der konstituierenden Merkmale eines Staates gibt, sondern lediglich sich zufällig im Land aufhaltende Gruppen, die irgendwie in den Besitz des deutschen Passes gelangt sind und die im Grund beliebig austauschbar sind, weiter perpetuiert:
https://www.danisch.de/blog/2025/06/24/bundesverwaltungsgericht-hebt-compact-verbot-auf/#more-69868
Es sind ja noch vernünftige Richter vorhanden und die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wird ja vom schwarz-roten Filz respekiert und die Drohung der genauen Sichtung des Urteils liegt doch schon im Raum denn diesen Wiederholungstätern ist nicht über den Weg zu trauen, weil sie schon einmal in übelster Art und Weise eine Entscheidung revidiert haben, als es darum ging einen gewählten Ministerpräsidenten aus dem Amt zu werfen, was nur Demagogen machen, aber keineswegs Demokraten, denn das war damals auch eine Amtshandlung, gegen den Souverän gerichtet, was genau diese beiden Parteien mit ihren Beteiligten außer Kraft setzten und sie darüber nicht mehr sprechen, weil sie wissen welche Sauerei unter anderem es war.
Es kommt der Tag, da werden sie hoffentlich das gleiche durchleiden, was man heute allen Patrioten und gesetzestreuen Bürgern angedeihen läßt, denn meine Großmutter sagte schon bei allen gefährlichen Situationen, Gottes Mühlen mahlen langsam, aber trefflich fein und das werden sie auch noch zu spüren bekommen, denn das Unrecht ist bei ihnen zuhause und nicht bei einer Redaktion die es anzeigt, auch wenn hie und da mal der Gaul durchgeht, was man bei dieser Bande durchaus nachvollziehen kann und nicht immer die Contenance bei gewahrt wird, weil man auch nur ein Mensch mit Nerven ist und die können durchaus über Gebühr strapaziert werden, wenn man mit der Idiotie konfrontiert wird.
Wer den Hund ständig gegen den Strich bürstet, wird es zu spüren bekommen und nicht jeder ist bereit das Opferlamm zu spielen, wenn man in die Lage kommt den Spieß umdrehen zu können, was dann für unsere politischen Ganoven zum Problem wird und das hoffentlich recht bald, denn die sind für jeden anständigen Menschen zur Zumutung geworden und können erzählen was sie wollen, weil sie ehedem nicht mehr ernst genommen werden und das von einem jahrzehntelangen Wähler der Schwarzen, der immer der gleiche geblieben ist, aus gutem tradidionellen Bürgerhaus entstammt, mit Braunau nie was am Hut hatte, während diese Typen zu Roten übelster Art wurden und die alten Granden ihrer Partei sich zu Tode schämen würden, was aus ihrer Parteien gemacht wurde,obwohl auch sie sich am Recht vergriffen haben, aber noch nicht in dieser Brutalität wie heutzutage.
Jeder kann sich und muß sich auch ändern, das ist der Lauf der Zeit, wer aber vom Konservativen zum Undefinierbaren jeglicher Art wird hat sein Lebensziel verfehlt, denn es gibt immer noch alte Regeln die zu befolgen sind und dazu gehört nicht die Zerstörung der Gesellschaft und anderer Mist am laufenden Band, wo man sich nur noch als erfahrener älterer Mann in besten Verhältnissen wundern kann, wie die systematisch alles an die Wand fahren und niemand nimmt Anstoß daran, was noch die größte Tragik darstellt, wenn solche Leute unser ehemals schönes und prosperierendes Land mit System ruinieren.
Oder wollen sie gar behaupten die Millardenkreditaufnahme wird uns befeuern, was ein Trugschluß ist und in falschen Kanälen versickert und die nächsten Jahrgänge können die Rechnung bezahlen, was die aber nicht stört, denn bis dahin sind sie schon längst über alle Berge und hinterlassen ein Chaos, was dieses Land noch nie gesehen hat, seit sich Adolf aufmachte uns zu beglücken und auch da Politiker versagt haben, denn hätten sie den Antrag der Staatsbürgerschaft verweigert, dann hätten wir uns viel ersparen können, dessen Folgen man bis heute sieht.
Wenn weder Gerichte noch der Rest der korrupten politischen Klasse verstehen wollen, dass Remigration den Illegalen gelten sollte, dann wird das möglicherweise irgendwann auch allen gelten, die vor gerade akzeptierbaren Norm abweichen. Das Problem mit der ungezügelten Massenmigration with nur größer und schmerzhafter und Die Reaktion darauf gewaltiger.
Manchmal zuckt er er noch, der Rechtsstaat. Es ist beruhigend zu wissen, dass die Richter an den höchsten Gerichten die Rechtsprechung des BVerfG zur Meinungs- und Außerungsfreiheit kennen. Das ist bei vielen untergeordneten Instanzen im deutschen Rechtsstaat leider nicht immer der Fall. Das Urteil dürfte auch Auswirkungen auf die unsinnige Verbotsdiskussion betreffend die AfD haben. Die führenden deutschen Staatsrechtler halten einen solchen Antrag für absolut chancenlos. Man darf gespannt sein, ob sich das links-grüne Parteienkartell traut, seine letzte Patrone gegen die AfD zu verschießen.
Eine schallende Ohrfeige für die linksextreme Faeser & Co. Jetzt fehlen nur noch die rechtlichen Konsequenzen.
Genau genommen hat das Gericht sich nicht vor GG und FDGO gestellt sondern an der Fassade Scheindemokratie rumgemauert.
Verlage laufen ab jetzt Gefahr im Vereinsrecht abzusaufen und sollten sich zu Parteien, als Sonderform des Vereinsrechtes, erklären, um in das Privileg des 129 StGB zu gelangen.
Die SPD mit ihrer DDVG macht ja nichts anderes.
Warum sich immerzu an Remigration aufhängen?
Repatriierung trifft’s doch viel besser – und klingt auch viel positiver. Wurde, soweit ich weiß, von der US-amerikanischen Administration während diverser Kuba-Krisen verwendet, s. Kelly M. Greenhill.
Ich habe einige Artikel in „Compact“ gelesen, besonders was Israel, Iran und USA betrifft ziemlich viel Unsinn, aber kein Grund die Zeitschrift zu verbieten. Die Grünen und Faser haben jeden Maßstab verloren und wollen alles verbieten was ihnen nicht gefällt. So geht Demokratie aber nicht! Auch die Meinung der Irren darf geäußert werden….
Schon mal gut, dass in Leipzig am BVerwG noch nicht alle so denken, wie Herr von Alemann beim VG Berlin. Und dass der Leipziger Senat die Rezeption von Sellner-Ideen nicht verfassungsrechtlich absegnet, ist rechtlich durchaus nachvollziehbar. Wie das ausgeht, wenn man zwischen deutschen Staatsbürgern rechtlich nach ethnischen/rassischen Kriterien zu differenzieren beginnt, kann man in den Geschichtsbüchern nachlesen. Dagegen Widerstand zu leisten, ist keine unangemessene Beschränkung der Meinungsfreiheit, sondern Pflicht aller Richter und Beamten. Und wenn man schon glaubt, irgendwelchen eingebürgerten Migranten Remigrationsangebote machen zu sollen, sollte man auch Expatriierungsangebote für Millionen biodeutsche Bürgergeldempfänger mit Bierbauch, Jogginghose, Diabetes Mellitus II etc. nicht vergessen. Diese Klientel ist allein wegen der Kosten für Hüft- und Kniegelenke, Schlaganfallreha, Insulin, Cholesterintabletten etc. gemeinwohlschädlicher als ein Schwarzarbeiter aus dem Kongo.
„Wie das ausgeht, wenn man zwischen deutschen Staatsbürgern rechtlich nach ethnischen/rassischen Kriterien zu differenzieren beginnt, kann man in den Geschichtsbüchern nachlesen.“
Sie betreiben reine Trollerei.
Eben das macht er ja gerade nicht. Das wird ihm lediglich von interessierter Seite öffentlichkeitswirksam unterstellt, um ihn persönlich und das politische Ziel der Ausweisung von nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft befindlichen Menschen ohne Aufenthaltstitel (z.b. Duldung oder Asylrecht) zu diffamieren.
Hier zum Nachlesen ein Originalzitat aus Sellners Buch „Remigration – Ein Vorschlag“. Beurteilen Sie den Text selbst!
„Eine alternative Migrationspolitik schlägt nicht vor, Staatsbürger willkürlich ungleich zu behandeln. Keinesfalls sollen auf kultureller, religiöser oder ethnischer Basis Staatsbürgerschaften entzogen werden. Es darf und wird auch keine Staatsbürger zweiter Klasse geben. Solche Maßnahmen sind nicht nur juristisch untragbar, da sie mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Sie würden die Rechtstreue und das Vertrauen in die Isonomie, die Gleichheit vor dem Gesetz, unheilbar zerrütten. Wäre diese Tür erst einmal geöffnet und die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, so könnte in der Folge eine andere Regierung jede beliebige Gruppe (z.B. AfD-Wähler) mit diesem Instrument entrechten. Damit wäre das Grundvertrauen in die Demokratie zerstört.“ (Martin Sellner, Remigration – Ein Vorschlag, Schnellroda 2024, S. 66f)
Damit wird der Beitrag von Herrn von Gerlach gegenstandslos.
da wird nicht ethnisch-rassisch differenziert,sondern,ob legal oder illegal zugewandert und Status erhalten!
Zitat: „Die scharfe Kritik des Gerichts an der Nähe des Magazins zu Martin Sellners Remigrationskonzept ist durchaus bemerkenswert (………….). weil es deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund diskriminiere und damit „Staatsbürger zweiter Klasse“ schaffe.“
> Mhh, ich habe mich nun zwar nicht näher mit Martin Sellners Remigrationskonzept befaßt, dennoch kann ich mir nur allerschwerst – wenn überhaupt, vorstellen, dass Sellner bei seinen Remigrationskonzept tatsächlich in einzelnen Fällen nicht am auseinanderhalten ist, alle mit einen Mihigru über einen Kam scheren und hierbei dann eben auch „deutsche Staatsbürger mit Mihigru“ einfach ausweisen lassen will.
Stattdessen vermute ich, dass auch Martin Sellner NICHT alle ins Land gekommene mit einen Mihigru, sondern NUR einzelne Migranten meint die -je nachdem- remigriert bzw ausgewiesen werden sollten (z.Bsp wegen Straftaten, ohne Asylgrund uäm).
WOMIT hier dann doch wohl auch „Die scharfe Kritik des Gerichts“ nicht richtig und unangemessen wäre -oder?
Folgendes schreibt Sellner selbst zum Thema:
„Eine alternative Migrationspolitik schlägt nicht vor, Staatsbürger willkürlich ungleich zu behandeln. Keinesfalls sollen auf kultureller, religiöser oder ethnischer Basis Staatsbürgerschaften entzogen werden. Es darf und wird auch keine Staatsbürger zweiter Klasse geben. Solche Maßnahmen sind nicht nur juristisch untragbar, da sie mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Sie würden die Rechtstreue und das Vertrauen in die Isonomie, die Gleichheit vor dem Gesetz, unheilbar zerrütten. Wäre diese Tür erst einmal geöffnet und die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, so könnte in der Folge eine andere Regierung jede beliebige Gruppe (z.B. AfD-Wähler) mit diesem Instrument entrechten. Damit wäre das Grundvertrauen in die Demokratie zerstört.“ (Martin Sellner, Remigration – Ein Vorschlag, Schnellroda 2024, S. 66f)
Danke.
Mit Blick auf diese -von Ihnen eingestellten- Worte Sellners, da kann man sich dann doch nur noch kopfschüttelnd fragen, wie kommt dieser Richter in seinem Urteil nur zu solcher Aussage? Bzw inwieweit ist die heutige Richterschaft wirklich noch ernsthaft am rechechieren bevor sie ihre Urteile am sprechen sind -…und das dann auch umso mehr, wenn es sich auch noch um eine „höhere/hohe Gerichtbarkeit“ handelt.
Und da wird sich dann gewundert, wenn die schon länger hier lebenden nun selbst auch das Vertrauen in die Justiz & Gerichtbarkeit(en) verlieren…. .
Lorenz Jäger schrieb (sinngemäß, ca. 2005): „Deutschland wird jetzt zum jakobinischen Tugendstaat.“ Leider wurde er selbst später Merkel-Fan.
Und wieder einmal wird die verfehlte linksgrüne Politik vor Gericht verurteilt! Leider ohne Folgen für die geistigen Brandstifter, die sich gerne als „Bewahrer der Demokratie“ gerieren. Was ist eigentlich mit Habecks verzocktem Northvolt Deal? Oder dem nicht verfassungsgemäßen und letzlich nie gelieferten Bundeshaushalt? Ist das alles ohne juristische Folgen ? Hoffentlich kann Compact dieses Urteil zu einer saftigen Schadensersatz- und Rufmordklage nutzen.
Die Idee ist mir noch nicht gekommen. Könnte sinnvoll sein angesichts der Tatsache, dass unerwünschte Meinungen so häufig und heftig abgewertet werden.
Ein Dankeschön an die Redaktion für diese Information!
Dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sehe ich als eine Art Blaupause für einen möglichen Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht bezüglich eines Verbotsverfahrens. Das Problem ist doch gleich, die 5 grünen Kartellparteien möchten die AFD auf der Basis eines infantilen Verfassungsschutzberichtes verbieten lassen, die Fakten darin sind genauso lächerlich und einfältig wie die Begründungen von Faeser gegenüber Compact. Die Blockparteien haben nichts, rein gar nichts an Fakten um solch ein Verfahren überhaupt minimal erfolgversprechend zu starten.
PS: Es würde TE gut zu Gesicht stehen, andere freie und neue Medien nicht polemisch zu beurteilen.
Den Vorwurf der polemischen Beurteilung anderer Medien sehe ich auch so.
Die alternativen Medien (bzw. freien Medien) sitzen alle im selben Boot, sind alle dem linken Gesinnungsstaat ein Dorn im Auge und sollten froh sein, dass Compact nun für ALLE diese Stärkung der Meinungs- und Pressefreiheit beim BGH erstritten hat.
Das Gerichtsurteil ist keinesfalls ein „Befreiungsschlag für die Meinungsfreiheit“, sondern hat einen fahlen Beigeschmack. Das Gericht konnte sich bei seiner Urteilsverkündung die Bemerkung „Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit“ nicht verkneifen. Eine Begründung dafür, dass die Herausgeber des Compact-Magazins Verfassungsfeinde sind, liefert das Gericht jedoch nicht. So lässt das Gericht noch eine Hintertür für eine zukünftig andersartige Beurteilung offen.
Aber sei es so: Heute ist dennoch ein wichtiger Tag für die Meinungs- und Pressefreiheit, der für jeden Demokraten ein Tag der Freude sein muss. Schade, dass Frau Faeser bei Urteilsverkündung nicht mehr im Amt war. So muss sie sich nicht mehr für ihre peinliche Aktion rechtfertigen.
Und was das Compact-Magazin angeht: Die Entscheidung, wie die Zukunft dieses Heftes aussieht liegt jetzt endlich wieder dort, wo sie hingehört: An der Kasse des Zeitungskiosks! Soll jeder für sich selbst entscheiden, ob er dieses Magazin unterstützen und ihm eine Zukunft geben will.
In meinen Augen ist das Magazin eine krude Mischung: auf der einen Seite wirklich gut recherchierte Artikel mit zahlreichen und genauen Quellenangaben sowie tiefgründigen Interviews die man anderswo selten findet – und seltsame Verschwörungstheorien mit stark esoterischem Anstrich zum Fremdschämen auf der anderen Seite.
Wenn ein Magazin in seinem Onlineshop einen „Höcke-Fantaler“ für 74,95 Euro anbietet – bei einem Materialwert von unter 10 Euro! – dann komme ich zumindest stark ins Zweifeln, was die Seriosität dieses Heftes angeht…
Merkwürdigerweise gilt Jeder, der die früheren geordneten Zustände in diesem Land wieder herstellen will als „Verfassungsfeindlich“, wieder ein neuer Gummiparagraf.
Wenn ich mir die eine oder andere Schlagzeile bzw. den einen oder anderen Artikel bzw. X-Post solcher Magazine/Zeitungen wie taz, SPIEGEL, Stern, ZEIT, SZ etc. ansehe, komme ich sehr oft stark ins Zweifeln, was die Seriosität dieser Publikationen angeht.
Deswegen les ich die ja schon seit den 90igern nicht mehr…Die Zeit hab ich einfach nicht…
Also nach meinem Sprachverständnis sagt das Gericht: „das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Verfassung und Pressefreiheit“ nicht ausdrücklich, dass es damit direkt Compact, als verfassungsfeindlich bezeichnet, der Gebrauch des „selbst“ steht im Kontrast zu anderen Möglichkeiten, die im Kontext enthalten sind, nämlich dem Antragsteller.
Die Haldenwang/Faeser/Wüst/ Kiesewetter/Klingbeil Fraktion wird jetzt wohl zweimal überlegen ob sie ihre AfD-Verbots Fantasien weiter verfolgen will. Faeser hat eine schallende Ohrfeige bekommen aber nicht nur sie sondern auch die sie beratenden Hausjuristen im Innenministerium. Dobrindt sollte handeln und diese Juristen schnellstmöglich ersetzen.
Im übrigen, wer das Compact-Magazin vorher nicht kannte, kennt es jetzt zumindest dem Namen nach. Faeser hat es möglich gemacht. Schon ziemlich irre.
„Dobrindt sollte handeln und diese Juristen schnellstmöglich ersetzen.“ Ich finde es immer wieder sehr bemerkenswert, dass man von normalem Verhalten, normaler Erkenntnis, normalen Konsequenzen bei den genannten Zeitgenossen ausgeht. DAS IST ALLES SO GEWOLLT !!! WARUM sollte Herr Dobrindt seine hausinternen und verbandelten Brüder im Geiste ersetzen ? Das ist alles gemäß dem Motto „Wir probier’n das mal und warten ab“ so geplant und gewollt… Und übrigens sind CDU, SPD, Linke, Grüne alle verbandelt und ziehen alle an einem Strang.
Wir sind immer noch in der Zwischenphase. Ich gehe von zwei Fraktionen aus. Die eine will Verbotsverfahren „um jeden Preis“ auch wenn sie scheitern, Faeser und Genossen (auch bei der Union). Diese Leute sind dumm solange sie nicht die Justiz vollumfänglich in ihrer Hand haben, was noch nicht der Fall ist. Die andere Fraktion ist vorsichtiger und wird Verbote oder Verfahren zum Verbot machen, wenn sie vollständig sicher sein kann, diese Verbote auch letztinstanzlich vollziehen zu können.
Der Knackpunkt ist die Justiz und die Misere in Augen der Verbotsfanatiker dieselbe noch nicht vollumpfänglich kontrolieren zu können. Man ist allerdings auf dem Weg entsprechende Verhältnise zu schaffen.
Bei anderer Besetzung des Gerichts mit Richtern aus dem rot/grünen Spektrum hätte das Urteil auch im Sinn von Frau Faeser ausfallen können mit einer entsprechenden Argumentation in der Urteilsfindung
„Es ist eine schallende Ohrfeige für eine Politik, die mit immer autoritäreren Mitteln kritische Stimmen ausschalten will.“
Leider ist es das nur im metaphorischen Sinn – eine mehrjährige Haftstrafe wäre angemessen und würde Nachahmer nachhaltig abschrecken.
Schallende Ohrfeige ? Und dann ? Früher hieß es „Du geht heute Abend barfuß ins Bett“. Oder gemäß damals Joschka Fischer „Ich übernehme die Verantwortung“. Man könnte auch sagen „Früher war mehr Lametta“, das hätte genau die selben Konsequenzen.
Ich habe beim Lesen erst gedacht, der Text wäre eine dpa Meldung. Hier werden verschiedene Narrative von MSM wie „fragwürdig und widerlich“ wiedergegeben. Man sollte hier bedenken, dass Elsässer mit seiner Klage ein Urteil erstritten hat, wovon auch TE profitiert. Denn Artikel 5 GG wird von den Richtern als höchstes Gut eingestuft, welches auch auf Vereinsrecht anzuwenden ist. Insofern ist Faesers Idee, auf diesem Weg ein Verbot herbeizuführen, mächtig in die Hose gegangen.
Krzysztof Walczak gießt auf X etwas Wasser in den Wein:
Ich möchte die gute Stimmung nicht verderben, kann mich aber über das Compact-Urteil nicht vollständig freuen. Die genaue Urteilsbegründung muss man abwarten, aber ausweislich der zusammenfassenden Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts und der mündlichen Urteilsbegründung kann man schon jetzt festhalten, dass ein beunruhigender Trend in der Rechtsprechung fortgesetzt wird:
Statt klare Grenzen zu ziehen und objektive Prinzipien und Tendenzen in der Rechtsprechung zu stärken, beispielsweise durch die in einer Demokratie dringend gebotene Regel, dass man im Lichte der Pressefreiheit per se keine Presse verbieten darf, wenn kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, schiebt man stattdessen den entscheidungserheblichen Teil in die Verhältnismäßigkeitsprüfung ab. Das ist brandgefährlich, weil die Verhältnismäßigkeitsprüfung der Teil der juristischen Prüfung ist, bei der der subjektive Beurteilungsspielraum der Richter am größten ist. Heißt mit anderen Worten: Bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung kann der Richter am einfachsten anhand seiner eigenen Präferenzen entscheiden, ob er den Daumen hebt oder senkt.
In diesem Falle hat man den Daumen für Compact gehoben, aber man hat schon anhand der in weiten Teilen peinlich aggressiv gegen Compact gerichteten Urteilsbegründung gemerkt, dass man gute Lust gehabt hätte, das Verbot zu bejahen. Insbesondere wurde nicht wirklich klar, ab wann man Compact hätte doch verbieten können. Remigrationsbefürwortern wird vom Bundesverwaltungsgericht offenbar völlig einseitig unterstellt, dass sie eine Diskriminierung zwischen Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund beabsichtigen, obwohl das gerade ja nicht das Ziel ist. Hier bleibt abzuwarten, ob das Gericht in seiner Begründung brauchbare Belege liefert oder es sich – mal wieder – nur um irgendwelche weit hergeholten Interpretationen und Zurechnungsketten handelt. Gleichzeitig war dieser merkwürdige Remigrations-Exkurs, den man durchaus als Versuch des Gerichts verstehen kann, weiteren Druck auf Migrationskritiker aufzubauen, aber offenbar doch nicht schwerwiegend genug, um Compact zu verbieten. Dieses eine Mal, wie man betonen muss.
Damit ist die Gefahr nicht gebannt, im Gegenteil: Die politische Linke wird weiter systematisch daran arbeiten, die Gerichte mit linken Richtern zu fluten, die bei der nächsten Verhältnismäßigkeitsprüfung den Daumen senken werden. Das heutige Urteil hat das Fundament dafür gelegt. Im juristischen Prüfungsprogramm hat das Bundesverwaltungsgericht heute alle Stoppschilder, die bereits davor ein Verbot hätten aufhalten müssen, weggeräumt und es wurde lediglich bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung die letzte Ausfahrt vor dem Totalverbot genommen. Zugleich ermuntert das Gericht die Staatsmacht, doch mit milderen, aber gleichwohl freiheitsbeschränkenden Mitteln gegen Compact vorzugehen. Es ist deshalb meiner Meinung nach ein juristisch schlechtes und für die Demokratie und die Meinungsfreiheit ein geradezu gefährliches Urteil.
https://x.com/Rekonstrukteur/status/1937449564090302504
Genau. Allein die Behauptung die Forderung nach Remigration inkompatibler Bevölkerungsteile denen man nie die Ansiedlung hätte erlauben dürfen, von Einbürgerung ganz zu schweigen, sei „gegen die Menschenwürde“, ist kompletter Unsinn. Gegen die Menschenwürde ist es dagegen eindeutig, wenn man Staatsbürger zwingt andere Menschen (mit oder ohne Staatsbürgerschaft) zu alimentieren, die eine Zugehörigkeit zum gemeinsamen Volk und Staat ablehnen und offen das Ziel verfolgen die bestehende Ordnung zum Schaden der sie Alimentierenden zu überwinden.
Ich erwarte von einem Gastarbeiter (aka Expat) nicht, dass er sich integriert. Von dem erwarte ich nur dass er die Gesetze befolgt und arbeitet (sh. Arbeit) – und irgendwann weiterzieht (sh. Gast). Von einem neuen Mitbürger verlange ich aber mehr als das. Von dem verlange ich das er Teil der Gemeinschaft wird, bzw. werden will. Dann ist mir sein Name völlig egal und dann kann er auch zu jedem Gott beten der ihm einfällt (solange dieser nichts Gemeinschaftsschädliches von ihm fordert). Wenn er das nicht will, soll er Gastarbeiter bleiben – und die Bedeutung des Wortes Gast beherzigen.
Ich erwarte aber, daß er sich integriert.
Danke sehr für diese für Laien sehr aufschlußreiche und nachvollziehbare Klärung.
Zynisch gesprochen: Wie konnte das passieren? Dieser Richter muss sofort ersetzt werden. Der ist ja räääächts.
Ehrlich gesprochen: Ich freue mich sehr über dieses Urteil. Richter Ingo Kraft Glückwünsche zu seinem Urteilsvermögen, Mut und anderen Äußerungen. Ich wünsche ihm Gesundheit und ein unbeschwertes Leben.
Das BVG hat nmM. indirekt das Meme „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ das die vorzügliche ex-IM Fäser zeigt & deswegen ein Journalist zu einer HAFTSTRAFE in BAMBERG -auch sehr bekannter Gerichtsort vieler Hexenschauprozesse- verurteilt wurde, wohl vollumfänglich bestätigt.
Ich hoffe, „Compact“ ua. durch diese, wohl jetzt als „gesichert presse & meinungsfeiheitsfeindlich geltende person“ geschädigten Bürger sowohl straf & zivilrechtliche Schritte gegen sie, auch persönlich & Komplizen in Amt & Medien & NearGOs einleiten werden.
„Dieser Umweg über das Vereinsrecht ist ein gefährlicher Präzedenzfall. Er zeigt, wie einfach es inzwischen ist, unbequeme Medien, nicht durch eine öffentlich geführte Debatte, sondern durch staatliches Verbot mundtot zu machen.
Das Bundesverwaltungsgericht stellt nun klar, dass es so nicht geht.“
Das Gericht hat entschieden, daß sehrwohl über das Vereinsrecht der Bund Firmen und sogar Medien verbieten kann. Es ist somit kein Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit!
Das Gericht hat im konkreten Fall für das Magazin entschieden, weil es kaum relevant ist.
Eine juristische Einschätzung findet man bei Legal Tribune Online.
Auch die Kritik am „Remigrationskonzept“ ist kompletter Unsinn. Die Staatsbürgerschaft ist das wichtigste Privileg, was ein Staat zu vergeben hat. Dass dieses Privileg bei Einbürgerung an ein Bekenntnis zum Staat und der dem Staat zugrundeliegenden Nation gekoppelt sein muss, ist eine Binse. Warum sollte man einem Individuum, dass sich nicht dem Staat dessen Staatsangehöriger es werden will bzw. seinen zukünftigen Mitbürgern, zugehörig fühlt, die Staatsbürgerschaft verleihen? Das fordert Loyalitätskonflikte ja gerade zu heraus. Bzw. ist es nichts Anderes als geplanter Landesverrat. Gleiches gilt in abgeschwächter Form auch für die doppelte Staatsbürgerschaft, die ein Widerspruch in sich ist. Niemand kann zwei Herren dienen und niemand kann zwei Staaten gleichzeitig gegenüber loyal sein. Im GG ist das berücksichtigt, weshalb Ausbürgerungen ja auch nur dann unzulässig sind, wenn der Betroffene dann nicht staatenlos wird.
> Dass dieses Privileg bei Einbürgerung an ein Bekenntnis zum Staat und der dem Staat zugrundeliegenden Nation gekoppelt sein muss, ist eine Binse.
Wird die Staatsangehörigkeit Herrn Habeck weggenommen, der selber verkündet, beim Gedanken an Buntschland sich übergeben zu müssen? Wohl nicht. Vielleicht dann den „Campact“-Herausgebern, welche der Staat nicht mag? Hoffentlich nicht. Sehr gefährliche Ideen.
BTW: Man hat mir erzählt, dass beim Einbürgerungstest recht viele Fragen Israel betreffen – sogar Detailwissen, welches nicht jeder vor Ort haben dürfte. Kriegt man mit den Papieren mit dem Bundespleitegeier gleich welche mit dem Davidstern nachgeschmissen? Von einer Union beider Länder weiß ich bisher nichts.
Mir haben noch die Geburt in den Grenzen von 1937 und deutsche Eltern gereicht (mein Vater fühlte sich nicht so, dennoch hatte auch er die Kriegsjahre die Staatsangehörigkeit. Bei der Mutter geboren 1940 in Gleiwitz war es noch klarer.)
Das ist doch wie mit den Jugendlichen, deren Großeltern mal nach Deutschland eingewandert sind und die sich trotzdem als Türken fühlen, natürlich ohne das Leben in der repressiven Türkei zu kennen.
Ich bedanke mich bei Tichy und bei allen namentlich nicht bekannten Bürgern dieser Republik, daß Sie alle Ihre Meinung und die Sachverhalte ohne Furcht vor Repression seitens der Machthaber auf Zeit, durchsetzen helfen.
Jeder, auch ein Friedrich Merz, der fordert Doppelstaatlern bei schweren Straftaten den Deutschen Pass zu entziehen, ist danach nicht mehr verfassungstreu. Denn er sagt ja, dass der Doppelstaatler weniger Deutscher und mehr Ausländer ist, als ein Nurdeutscher. Die wahre Sichtweise und Gesinnung wird halt oft nur subtil sichtbar.
Die wahre Frage ist, warum einer, der einen Pass hat, auch noch einen zweiten braucht. Man hat dann Hunderttausen von deutsch-russischen Bürgern. Was will man bezwecken, wenn man gleichzeitig vor Putin weiche Knie hat.
Welches Verhalten vermutet man bei diesen Doppelstaatlern. Sollen sie die Hand Putins hier sein? Sich gegen Putin wenden?
Warum will man einen Kopfweh mehr haben?
„Ein fragwürdiges Magazin“??? schreiben Sie, verehrte Redaktion. Ich will Ihnen mal was sagen (hochdeutsch, statt bayrisch den Ausdruck), wenn ich aus Ihren Artikeln bei Bekannten etwas zitiere, was meinen Sie, welche pejorativen Ausdrücke die dann gebrauchen?
Die Meinungsfreiheit besteht eben darin, daß keine freihändigen Werturteile , unsere Werte!, verteilt werden, sondern mit Argumenten gehandelt wird.
Das erste Mal ist mir dieses „fragwürdif“ Argument 2004 passiert.
Ein Freund, früher bei einer kommunistischen Studentengruppe, dem erzählte ich was von einem Artikel aus der WELT.
Er sagte wörtlich: „Du liest die falschen Zeitungen.“
So ein Schmarrn.
Eine schallende Ohrfeige für all die kleinen miesen Juristen von ganz oben bis ganz unten, die es sich den kuscheligen Ohrensesseln der Ministerien und Oberbehörden gemütlich gemacht haben.
Gut so.
Kann durchaus sein dass Frau Fetzer während ihrer Tätigkeit als RA’in über die Paginierung von Schriftsätzen nicht hinausgekommen ist.
Das Urteil ist gefällt. Die Frage bleibt wer kommt für den entstandenen Schaden auf. Frau Fetzer und ihre Unterstützer wohl nicht. Was der Steuerzahler da so alles finanzieren muß ist unerträglich. Beispiel die Dienstreise unserer Küchenhelferhelferin KGN nach Ungarn zu diesem (oder dieser) Existenz welche mit Prügelgeräten Andersdenkenden die Schädelplatte demolierte. Solche Leute mit einer derart verquasten Denke in Politämtern sind eine große Gefahr für unsere Gesellschaft. Da sollte man vielleicht auch mal über ein Ämterverbot mangels charakterlicher Merkwürdigkeit nachdenken dürfen.
Ja, auch bin dafür, dass Bewerber für Politämter charakterliche Mindestanforderungen nachprüfbar nachweisen und eine Art ‚Führungszeugnis‘ vorlegen müssen. Im beruflichen Kontext gibt es das schon lange – auch im Bereich der betrieblichen Berufsausbildung (‚persönliche Eignung‘ gem. § 29 BBiG).
Mir ist bewusst, dass dies keine Garantie für die Qualität der Bewerber ist, jedoch ist es ein Versuch, wenigstens die allerschlimmsten Flachpfeifen von den Ämtern samt den dazu gehörenden Machtmitteln fernzuhalten.
Wie wir ja nahezu täglich erfahren müssen, kennen die wenigsten in dieser Branche das Instrument der Selbstreflexion oder die Verhaltensweisen Scham, Verantwortungsbewusstsein und Bescheidenheit. Leider!
Ja wieder zurück zum guten alten Radikalenerlaß. Da wären viele Nieten erspart geblieben. Bei den ganz linken (SPDGrüneLinke) wäre wohl fast keiner irgendwas geworden…
Wann wird Faeser für ihr demokratiefeindliches Wirken zur Verantwortung gezogen?
Unter den heutigen Verhältnissen niemals.
Denn das Problem der Haftbarkeit von verantwortlichen Politikern, die das Grundgesetz (aka Verfassung) brechen bzw. mißachten und ihr Amt in der Exekutive zum Kampf gegen den politischer Gegner (aka Opposition) mißbrauchen, gibt es seit Anbeginn aller Zeiten. Das Maximale, was man hier erreichen kann, ist die Annulierung der Entscheidungen dieser Politiker bzw. deren Rechtsfolgen vor den Verwaltungs- oder den Verfassungsgerichten. Eine strafrechtliche Verantwortung dieser Leute, obwohl die Rechts- und Verfassungswidrigkeit deren Handeln jedermann vor Augen liegt, ist meiner Ansicht nach in keiner Verfassung vorgesehen. Vielmehr stehen dort Bestimmungen zur Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung und Indemnität von Abgeordneten und Politikern. Früher sicher einmal zum Schutz der Mandatsträgern vor Verfolgung durch eine autoritäre Obrigkeit geeignet, sind sie inzwischen zum Schutz von Amts- und Verantwortungsträger gegen die Haftbarmachung und deren Verantwortung bei offenkundigen UND bewußten Verstößen gegen Recht und Verfassung mutiert.
> Dieses Konzept verletzt nach Ansicht der Richter fundamentale Prinzipien wie Menschenwürde und Demokratie, weil es deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund diskriminiere und damit „Staatsbürger zweiter Klasse“ schaffe.
So ist es nun mal – wenn man unter Jubel von 80% der Michels Millionen reingelassen hat, mit welchen mit Staatsangehörigkeit muss man für alle Zukunft leben. Für die Zukunft kann man sorgfältig filtern (auch das sieht im Augenblick nicht so aus).
Wenn man Spinnereien frei darlegen darf – dann auch solche hinterfragen. Eventuell könnte man bei der Alimentierung streichen, was eh am wichtigsten ist.