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Verhandlung vor Bundesverfassungsgericht

Wie die Ampel versucht, die Berliner Wahlwiederholung zu hintertreiben

von Gastautor

13.07.2023

| Lesedauer: 3 Minuten
Am 18. und 19. Juli wird das Bundesverfassungsgericht darüber verhandeln, ob in Berlin nicht nur wie geschehen die Wahl zum Abgeordnetenhaus, sondern auch zum Bundestag zu wiederholen ist. Die Ampel versucht das, mit fiesen Tricks zu hintertreiben – allerdings vergeblich. Von Ulrich Vosgerau

Spektakuläre Nachrichten aus Karlsruhe im Vorfeld der mündlichen Verhandlung über die mögliche Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin, die nach dem Willen des Deutschen Bundestages ja nur in 431 von 2.256 Berliner Wahllokalen wiederholt werden soll, obwohl der Verfassungsgerichtshof von Berlin die komplette Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen angeordnet hatte:

Mit Beschluss bereits vom 5. Juli 2023 – der jedoch erst gestern veröffentlicht wurde – hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Beitritt des Deutschen Bundestages zum Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag gegen die Bundestagswahlen im Bundesland Berlin – das am 18./19. Juli stellvertretend auch für alle anderen Wahlprüfungsbeschwerden, auch das der beiden TE-Leser, mündlich verhandelt werden soll – für unzulässig erklärt. Diese nun anberaumte Verhandlung und den Umstand, dass von etlichen Wahlprüfungsbeschwerden nur die der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur mündlichen Verhandlung ausgewählt worden ist, obwohl unsere – wie auch noch andere – nicht weniger geeignet gewesen wäre, ordne ich in einem eigenen Beitrag auf TE näher ein, der im Anschluss erscheint.

Wahlprüfungsbeschwerde von TE beim Bundesverfassungsgericht eingegangen

Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin:

Wahlprüfungsbeschwerde von TE beim Bundesverfassungsgericht eingegangen

Ein „Beitritt“ zu einem Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren ist aus prozessualen Gründen gar nicht möglich. Könnte man fremden Wahlprüfungsbeschwerden beitreten, dann wäre ich namens unserer beiden Leser natürlich sofort der Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „beigetreten“, um uns in die mündliche Verhandlung zu bringen – das geht aber rechtlich ganz eindeutig nicht, deswegen haben wir es auch gar nicht versucht. Der Deutsche Bundestag – und das heißt hier in der Sache: Die ampelfarbene Bundestagsmehrheit, nicht etwa die Opposition – wollen genau das aber schon, freilich ohne Aussicht auf Erfolg. Dies war der Öffentlichkeit bis gestern nicht bekannt. Es zeigt die Angst der Ampel vor der Wahlwiederholung, die vermutlich der Ampel wertvolle Sitze im Bundestag kosten könnte – oder sogar die komplette Fraktion der LINKEN auflösen würde.

Bei ihrem Beitrittsversuch verfolgte die Bundestagsmehrheit vor allem auch das Ziel, den Berichterstatter des Verfahrens, nämlich den demnächst ausscheidenden Verfassungsrichter Peter Müller, durch einen Befangenheitsantrag aus dem Verfahren zu schießen. Müller hatte sich in einem Interview mit „FAZ Einspruch“ zum Berliner Wahlgeschehen geäußert. Unter anderem sagte er dort, eine Situation wie in Berlin „hätte man sich vor einigen Jahrzehnten in einem diktatorischen Entwicklungsland vorstellen können, aber nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland“. Dieser Befangenheitsantrag ist nun aber – aufgrund der Unzulässigkeit des Beitrittes überhaupt – gegenstandslos.

Der lange Weg zur Wahlwiederholung – und wie sie verhindert werden sollte

Berlin-Wahl

Der lange Weg zur Wahlwiederholung – und wie sie verhindert werden sollte

Der Beitritt des Bundestages zum Verfahren der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war ausgeschlossen, weil es sich bei der Wahlprüfungsbeschwerde (ähnlich wie bei der Verfassungsbeschwerde oder der abstrakten Normenkontrolle) um ein objektives Verfahren handelt, das heißt, es gibt keinen „Beklagten“ oder Antragsgegner, sondern das BVerfG prüft auf Antrag bestimmter antragsberechtigter Parteien eben die Rechtslage. In diesem Fall war insofern die Rechtslage sogar noch klarer als seinerzeit bei der ebenfalls aussichtslosen Verfassungsbeschwerde von Abgeordnetenhaus-Abgeordneten gegen die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs, die Abgeordnetenhauswahlen komplett zu wiederholen.

Dennoch ist das Vorgehen der Ampelmehrheit ein spektakulärer Vorgang. Denn der Bundestag hat offensichtlich versucht, das objektive Verfahren in ein „kontradiktorisches“ Verfahren zu verwandeln, also „CDU/CSU-Fraktion gegen Bundestagsmehrheit“. Der Bundestag wollte gewissermaßen vor dem BVerfG „gleichberechtigt“ mit den Antragstellern das vom Bundestag gefundene Ergebnis (also: Neuwahl nur in 431 Wahllokalen) verteidigen und dessen Korrektur möglichst verhindern.

Dass man dies trotz mangelnder Erfolgsaussichten jedenfalls versucht hat, zeigt, wie ungeheuer groß die Nervosität der Bundestagsmehrheit über das Verfahren selbst und seine möglichen Folgen ist. Dies kommt ja auch in dem Versuch zum Ausdruck, den Berichterstatter Peter Müller – dessen öffentliche Äußerungen im Vorfeld allerdings mehr als leichtsinnig gewesen sein dürften – aus dem Verfahren zu entfernen.

Der Vorgang zeigt, wie entscheidend das Vorgehen von TE ist, für eine ordnungsgemäße Wahl zu sorgen, indem die Fehler gnadenlos aufgedeckt werden. Wir danken unseren Lesern, die diese extrem aufwendige Recherche mit ihren Beiträgen erst ermöglicht haben.


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Das Bundesverfassungsgericht wird am 18. und 19. Juli 2023 die Wahlprüfungsbeschwerde hinsichtlich der Bundestagswahl in Berlin verhandeln. Bislang wurde zwar die zeitgleich abgehaltene Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wiederholt, nicht aber die Bundestagswahl.

Für zwei unserer Leser hat im Auftrag von TE-Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau Beschwerde eingelegt, die jetzt inhaltlich mitverhandelt wird. Möglicherweise kommt es also auch zu einer Wahlwiederholung der Bundestagswahl in Berlin – das wäre noch vor der regulären Bundestagswahl ein wichtiger Ampel-Test.

TE dankt allen Lesern, die es mit ihrer Unterstützung ermöglichen, dass wir Recherchen wie die zur Wahlmanipulation und die Klage vor dem BVerfG durchführen konnten und können. 

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46 Kommentare

  1. Seit TE sich der Angelegenheit annahm habe ich sie interessiert verfolgt – was die Bundestagswahl Wiederholung betrifft , das kann man drehen und wenden wie immer man will – alle Optionen ob 431 oder 2256 Wahllokal „Wiederholungen“ sind eigentlich überhaupt nicht hinehmbar.
    Wie sollte denn die Wiederholung ausschauen ? Wer wäre wahlberechtigt ? Völlig klar daß das anders geregelt werden müßte als die Senatswahl Berlin.Sonst hätte eine große Anzahl Menschen doppelt gewählt – jeder der in den letzten Jahren nach Berlin gezogen ist , bei der Bundestagswahl 16 jährige , vermutlich sogar 15 jährige wären plötzlich wahlberechtigt…und ,und ,und …
    Eigentlich gibt es nur 2 korrekte Optionen !

    1. Die Bundestagswahl wird komplett wiederholt , was wieder zu Klagen aus allen anderen Bundesländern führen könnte oder aber die meiner Ansicht nach einzig sinnvolle Option 2 wird gewählt
    2. Alle Berliner Bundestagsabgeordneten sind bis zur nächsten Bundestagswahl suspendiert was dann mit einer Ausnahme auch alle anderen Abgeordneten der SED Linken betreffen würde.

    Berlin hat es selbst versaubeutelt und könnte sich deshalb nicht beschweren nicht mehr im Bundestag vertreten zu sein – die SED ler auch nicht da sie ihr Mandat ja nur 2 Berliner Direktmandaten verdankt und die wurden illegal erworben.
    Alle anderen Optionen würden mehr Ungerechtigkeiten in sich bergen …

  2. Lederer wäre ohne die Wahlmanipulation der Zeiger and er Waage gewesen. Die Regierung wollte unbedingt, dass die Linke erhalten bleibt, nur weil sie auch gegen die AfD abstimmt. Die Bundestagswahl in zwei Jahren wird zur Entscheidungswahl für unser Land. Diese Regierung und ihre unlauteren Helfer werden alles daran setzen, um der AfD zu schaden. Allerdings wird sich noch zeigen müssen, wie die bis dahin weiteren Verwerfungen in der Gesellschaft, aber auch die Manipulationen das Wahlergebnis beeinflussen. Das BVerfG wird nun zeigen, wie demokratisch es urteilt. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Ich persönlich gehe allerdings davon aus, dass es wieder ein Gefälligkeitsurteil zu Gunsten der Regierung wird; wertlos und grenzenlos tendenziell.

  3. Ohne Erfolg? Wir werden sehen, noch glaube ich an keine Wahlwiederholung.

  4. Zitat: “ Verfassungsrichter Peter Müller, durch einen Befangenheitsantrag aus dem Verfahren zu schießen. Müller hatte sich in einem Interview mit „FAZ Einspruch“ zum Berliner Wahlgeschehen geäußert. Unter anderem sagte er dort, eine Situation wie in Berlin „hätte man sich vor einigen Jahrzehnten in einem diktatorischen Entwicklungsland vorstellen können, aber nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland“. “

    > Auf wenn dann weiter unten im Artikel gesagt wurde, „Peter Müller – dessen öffentliche Äußerungen im Vorfeld allerdings mehr als leichtsinnig gewesen sein dürften“, meine ich, dass es im heutigen besten Deutschland aller Zeiten schon sehr bemerkenswert ist, was man heute alles nicht mehr sagen kann und darf weil man sonst als Befangener gilt. Wobei man in diesen Fall vermutlich sogar als Nazi eingeordnet und betitelt würde wenn es sich hier nicht um das Bundesverfassungsgericht handeln würde.

  5. Nach meinem Verständnis, darf es nur eine komplette bundesweite Wiederholung der Bundestagswahl geben.
    Wurde die Wahlwiederholung zur Abgeordnetenhauseswahl in Berlin nicht u.a. damit begründet, daß sie nicht geheim war, also etliche Wähler vor ihrer Stimmabgabe Auszählungsergebnisse erfuhren. Das schließt eine partielle Wahlwiederholung logischerweise aus.
    Selbstverständlich wird dem nicht stattgegeben oder eine Entscheidung wird hinausgezögert. Hoffentlich mit einer hahnebüchenen Begründung. Ich denke mal, daß demzufolge genug Menschen bis 2025 erwachen.

    • Eine bundesweite Neuwahl wird angesichts der momentanen Stimmung im Land garantiert verhindert. Scholz wird ein schönes Abendessen arrangieren und gemeinsam !! wird man ein salomonisches (ha ha) Urteil beschließen.

  6. Wer sitzt da eigentlich so im 2. Senat ?
    Vorsitzende Doris König – SPD
    Peter Müller (wird ja wohl ersetzt) CDU
    Sybille Kessal-Wulff benannt von CDU und CSU
    Ulrich Maidowski – Vorschlag SPD
    Christine Langenfeld – wahrscheinlich CDU, ihr Vater Carl Ludwig Wagner war Ministerpräsident in Rheinland Pfalz.
    Astrid Wallrabenstein – für die Grünen
    Rhona Fetzer – für die SPD
    Thomas Offenloch – für die FDP
    Wieviele Bundesverfassungsrichter im 2. Senat repräsentieren die parteilose Mehrheit von 81 Millionen Bürgern ? Wie kommt diese Bevölkerungsmehrheit, über deren Wohl die Richter urteilen, dazu, die Richter zu bestimmen, die nicht das Wohl der Parteien, sondern das Wohl der Bürger fördern?
    Direktwahlen jetzt. Schluss mit der Ämterbesetzung nach Parteienproporz. Parteiunabhängige Richter hätten die Klage von TE zumindest mitverhandelt !
    Und solange es nach Parteienproporz geht, wo bleiben eigentlich die 20 Prozent AfD-nahen Richter im Bundesverfassungsgericht ? Bei 16 Richtern müssten nach Proporz dort 3 Richter auf Vorschlag der AfD bennant werden. Die nächsten 3 Bundesverfassungsrichter wären dann auf Vorschlag der AfD zu benennen, da diese dort bisher mit Null repräsentiert sind und ihre Wähler auch.
    Vorzugswürdig ist aber eine Direktwahl durch das Volk. Nur diese führt zu einer genügenden Repräsentanz der 81 Millionen parteilosen Bürger beim obersten Gericht. Die Übermacht der transatlantischen Parteien zerstört das Land und die Demokratie und den Wohlstand.

  7. ES ist interessant hier zu lesen, dass manche davon ausgehen, das sich sofort die Zusammensetzung des Bundestages ändert. Wann neu in Berlin evtl. gewählt wird, steht dahin. Die ENtscheidung wird sicher nicht schnell zu erwarten sein. Ob sich dann die Zusammensetzung des Bundestages ändert, könnte wieder Gegenstand eines Gerichtsverfahrens werden, denn es würde ja 2 Jahre später, also unter anderen politischen Vorzeichen gewählt.Was ist mit Vertrauensschutz der 2021 gewählten Linken? Steht ihnen in diesem Sonderfall ggfls. auch ordentlich Überbrückungsgeld zu? Die bislang getroffenen Entscheidungen des Bundestages wird keiner in Frage stellen. Die Vorbereitung einer Neuwahl in Berlin würde sicherlich mindestens ein halbes oder länger dauern. Wie lang wäre dann noch die Restwahlzeit des Parlaments? Ist dann eine Neuwahl noch sinnvoll?
    Ich tippe darauf, dass die Entscheidung des BVG ziemlich rausgezögert wird, um dann in Anbetracht der Restwahlzeit des Bundestages auf eine Neuwahl zu verzichten. Oder aber durch Zusatzklagen gegen die Entscheidung des BVG die ganze Sache zeitlich eh nicht mehr lohnt.

  8. Wenn das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde von Euch n i c h t mündlich verhandelt, dann ist das eine bodenlose Unverschämtheit und zeigt, wie sehr die Institutionen das Volk verachten.Zuviel Merkel und zuviel kotzgrün bestimmt und regiert dort.Direktwahl der Richter durch das Volk könnte was verändern. Nur noch Parteilose sollten dort auf dem Richterstuhl sitzen. Deutschland hat etwa 81 Millionen Parteilose. Die werden dort überhaupt nicht angemessen repräsentiert. Viel zu viele parteipolitische Hofschranzen auch in Karlsruhe.
    Ihr habt gemeinsam mit anderen die ganze Arbeit geleistet und das Bundesverfassungsgericht missachtet Euch.Und das gesamte Volk. Und das, nachdem auf Landesebene komplette Neuwahlen erforderlich waren ! Durch eure Arbeit! Geht es noch unverschämter ? Durch die Entscheidung, eure Anträge nicht mündlich zu verhandeln, zeigt sich, wie sehr Demokratie und Rechtsstaat in Gefahr geraten sind.
    Die Parteien haben sich den Staat und auch das Bundesverfassungsgericht zur Beute gemacht.
    Das Bundesverfassungsgericht ist die Zuflucht der Parteien vor den 81 Millionen parteilosen Bürgern geworden. Ein solches Grundverständnis ist verheerend.
    In Corona Zeiten ist das schon recht offensichtlich geworden.
    Jetzt wird nur die Beschwerde der Parteien verhandelt, die selbst die Verfassungsrichter bestimmt und bestellt haben.Die 81 Millionen Bürger, die nicht Parteimitglieder sind, werden auch vom Bundesverfassungsgericht ausgegrenzt.
    Aber es greift ja nicht nur dort.
    Haldenwang und Kramer reden und handeln wie Generalsekretäre der Regierungsparteien.Sie zerstören die politische Willensbildung in verfassungswidriger Weise. Von den jetzigen Verfassungsrichtern haben sie aber nichts zu fürchten. Die Auftraggeber sind dieselben.

  9. Wenn Linke die Macht errungen haben, geben sie diese freiwillig nicht mehr so schnell ab. Und wer jetzt noch glaubt, die nächste BT-Wahl würde nicht von LinksGrün hintertrieben werden, glaubt auch an den Weihnachtsmann. Für die meisten der Hampelanten steht die pure Existenz auf dem Spiel! Die Lang müsste glatt in den Hörsaal zurück und Habeck zu seiner Frau an den Schreibtisch, ja, und Bärbock… – in die Küche zu ihren Kindern. Nichts da mit MakeUp-Stylistin. Faesers Antifanten werden sich alle auf den Spargelfeldern wiedertreffen, gemeinsam mit Familie Graichen und dem DUH-Resch, Reschke und Bosetti, weil die Lobbygelder und GEZ-Spielereien zusammengestrichen werden. Das wissen die alle! Ob es für einige sogar noch ein juristisches Nachspiel hat? Die werden alle Register ziehen, die sie können. Wenn Drosten im Labor den Zombievirus zusammenpanschen könnte, käme das gerade recht!

    • Zuerst wereen die Genannten enteignet, denn sie werden besitzlos glücklich sein. 🙂

  10. Roland Tichy meinte einmal, dass der größte Kostenpunkt des ganzen Unternehmens die Anwaltskosten sind. Dass sie damit bei Tichys Einblick eine schlagkräftige „Rechtsabteilung“ formen, war den Angreifern wohl nicht bewusst …

    Die Rot-Rot-Grüne Berliner Regierung hängt schon als Trophäe an der Redaktionswand – folgt jetzt die Linke und gar die Ampel? Ich bin gespannt!

  11. Der eigentlich größte Skandal ist, dass das angeblich ja so demokratisch ausgerichtete, öffentlich rechtliche Berichtswesen kein Wort über diese unhaltbaren Zustände in Deutschland berichtet. Die Menschen werden ganz bewußt wie dumme Schafe gehalten und im äußersten Fall nur mit manipulatorischen verdrehten Meldungen gefüttert.
    Hofpresse ist ein noch viel zu milder Ausdruck für diese Leute mit ihren eingesackten Zwangsgeldern.

  12. Mit den anberaumten, vollumfänglichen Neuwahlen dürften etliche Pfeifen, Fleischtopfkriecher und Pfründesammler, sowie Vergifter der Politik, im Besonderen innerhalb der Grünenschaft, endgültig aus dem Bundestag und anderen Häusern fliegen. Dann kehrt da hoffentlich schon bald wieder mehr Vernunft und Zivilisation in den Laden ein und wird als Deutscher Staatsbürger dann endlich mal wieder auf Augenhöhe angesprochen. Zum Wohle des Volkes, versteht sich.

    • Ich möchte Ihnen ja nicht den Tag verderben, aber wenn überhaupt wird die Wahl in Berlin wiederholt. Nicht in ganz Deutschland. Die maximale Auswirkung wäre, dass die Linke ein Direktmandat in Berlin verliert und damit komplett aus dem Bundestag verschwindet. Ich bin mir aktuell aber nicht sicher, ob das die Ampelmehrheit gefährden würde, glaube es aber nicht.

      Von Neuwahlen sind wir leider weit entfernt.

    • „… dürften etliche Pfeifen, Fleischtopfkriecher und Pfründesammler, sowie Vergifter der Politik, im Besonderen innerhalb der Grünenschaft, endgültig aus dem Bundestag und anderen Häusern fliegen. …“
      Aber, aber, was soll denn dann die Blinddarmbesingerin Bosetti machen, wenn die öffentlcihen Rundfunkplappertaschen nicht mehr gebraucht werden? 🙂
      Ja, und Frau Lang findet sicherlich eine neue Betätigung: Sie kann erst einmal einen Beruf erlernen.

  13. Angesichts derzeitiger politischer Wetterlage dürfte eine komplette Wiederholung der Bundestagswahlen in Berlin Schwarz und vor allem Blau zugutekommen und die anderen Parteien spürbar Substanz kosten!

  14. Eigentlich könnte man meinen, Neuwahlen so schnell wie möglich, kämen zu früh, da die AfD erst bei 20 Prozent Bundeszuspruch steht und noch Potential nach oben gegeben ist..
    Andererseits aber wären sie zu begrüßen, da dann sowohl Maaßen als auch Wagenknecht mit ihren Parteigründungs-Phantasien zu späten kämen und auch ein etwaiges Verbotsverfahren auf Bundesebene keine Chance mehr hätte!
    Und eine Verdopplung der blauen BT-Fraktionsstärke ist ja auch schon etwas!

  15. Am 5. Juli 2023 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Beitritt des Deutschen Bundestages (…vertreten allein durch die Mehrheit der Ampelfraktionen !) zum Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag gegen die Bundestagswahlen im Bundesland Berlin für unzulässig erklärt.
    Bisher also eine reine Zulässigkeits- sowie prozessuale Prüfung mit dem Ergebnis der Unzulässigkeit.

    Die materielle Prüfung, und insbesondere das Auftreten der CDU/CSU-Vertreter und Anwälte in der Verhandlung am 18./19. Juli, möchte ich erst einmal abwarten, …ebenso wie die endgültige Entscheidung des BVerfG; da bin ich mir nicht so sicher !

    Was man auf jeden Fall sehen kann: DIE NOT DER AMPEL IST GROß

  16. Das lässt hoffen: Wenn die Wahl ungültig ist, dann sind eigentlich auch erst mal alle bisher von der Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen ungültig, da sie von nicht demokratisch legitimierten „Volkstretern“, pardon „Volksvertretern“, erlassen wurden. Da nützt es auch nichts, wenn Habeck noch schnell sein Heizungsgesetz durchpeitschen möchte.

    • Leider nicht. Es wurde bereits die neue Qualität „ziemlich verfassungsgemäß“ ins Spiel gebracht.

    • „… dann sind eigentlich auch erst mal alle bisher von der Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen ungültig, …“
      Betrifft das auch das Heiz- und de facot De-Industrialisierungsgesetz des Habeck?

  17. Neuwahlen? Die wenigsten Fraktionen im Bundestag dürften daran Interesse haben, genausowenig wie an der BTW-Wiederholung. Das sind so Dinge, die dazuführend könnten, daß man Mandate verliert (gilt für direkt gewählte Mandatsträger ebenso wie für Fraktionen).
    Dieser Augiasstall wird sich nie und nimmer von selbst reinigen. Dazu braucht es „Überzeugungsarbeit“ von Außen, wie Demos und Petitionen. Fluten von beidem!

    He, zumindest versuchen kann man es noch… 😀

  18. Vor soviel Frechheit kann man nur erstaunen. Meine Oma pflegte immer zu sagen „Frechheit siegt“. Ich habe das so gut wie niemals ernst genommen, weil Frechheit mir nie geholfen hat — eher das Gegenteil. Unser politisches Personal schafft es aber immer wieder aufs Neue, daß ich dazulerne(n muß). 🙂

  19. ++Die Kleinfamilie hat die Faschisten hervorgebracht ….++
    Abgeschaltet. Hat wie immer 3 bis 5 Minuten gedauert und dann war er wieder da, der Unaussprechliche aus Österreich. Nein danke.
    Jetzt fehlt nur noch Fritz Teufel, der gerne Kaufhäuser anzünden wollte.
    Und ganz ehrlich, die Gesellschaft, wer ist die Gesellschaft? Die war gegen sie, die war schuld. Die wer? Die Gesellschaft.
    Ich bin mit dieser Zeit groß geworden und im Vergleich zu heute waren wir keineswegs spießig. Und große Teile der Medien haben die Kommune mit Wohlwollen begleitet. Widerstandskämpfer? Das ich nicht lache.

  20. Liebe Juristen&Foristen bei TE, es braucht Eure Unterstützung & Wissen, denn es wird Euch doch noch mehr einfallen zur Unterstützung dieses Unrechts bei der Wahl in Berlin, zB dass 16jährigen“ mit gewählt haben, nun öffentlich abgewatscht und neu gewählt werden muss!
    Nichts fürchtet die Ampel mehr!

  21. Was die Ampel in den Krallen hat, wird sie nicht mehr widerstandslos hergeben. Ich bin gespannt, was da noch kommt.

    • So langsam macht mich das aber stutzig. Die wollen ja auch noch von 2025 bis 2030 (neue verlängerte Legislaturperiode) regieren. Wie soll denn das Regierungsprogramm dieser sozialistischen Untoten bis dahin aussehen?

      • Vielleicht haben wir 2025 wie vom Himmel gefallen eine neue Pandemie mit Lockdowns, wenn nix hilft, ein Hitze-Lockdown. Und dann kommt die Thüringer Übung: Man verschiebt die Wahl aus Rücksicht auf das Leben der Wahlberechtigten. In THüringen hat man gleich die ganze Wahlperiode über nix mehr gemacht, unter Duldung der CDU und FDP. Beide Parteien hätten bei Neuwahlen schlechter abgeschnitten. So geht heute Demokratie!

    • Es scheint ja ein Spiel auf Zeit zu sein. Vielleicht hat die unrechtmäßige Regierung es deshalb so eilig, ihre desaströsen Vorhaben schnell schnell in Gesetze zu gießen. Neuwahlen erst kurz vor Ende der Legislaturperiode. Genau mein Humor.

  22. Die juristische Tricksereien des Bundestages.
    Wegen seiner harschen Kritik in einem Podcast an diesen Wahlzuständen,
    hat der Bundestag versucht,
    BverG Richter Peter Müller, im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts für das Wahlrecht zuständig,
    auszuschalten mit einem Befangenheit-Antrag.
    Der Bundestag ist damit gescheitert.
    Doch noch Hoffnung für den deutschen Rechtstaat, zu Grundgesetz und Recht zurück zu finden?

    • Wurde darüber in der „Tagesschau“ berichtet? Oder in „heute“? „Monitor“?

      ???

  23. Das BVerfG betritt Neuland: Welcher Artikel des GG ist verletzt worden? Ist die Bundestagswahl insgesamt oder nur in einem Teil ungültig? Kann der Fehler durch eine Teilwiederholung geheilt werden? – Es wird spannend.
    Es erhebt sich auch die Frage, ob eine Straftat nach §107a (Wahlfälschung) nach StGB vorliegt…

    • Eine Wahl stellt rechtlich eine Einheit dar,
      denn Wahlen müssen allgemein und frei sein.
      Da die Bundestagswahl nicht in Teilen veranstaltet werden kann,
      kann sie auch nicht teilweise wiederholt werden.

      • Die Wahl war wohl allgemein, gleich, geheim und frei, wie es das GG verlangt.
        D.h. es gab keine Fehler bei der Zulassung und dem Zugang der Wahlberechtigten zur Urne, sondern beim Ablauf, der Stimmenauszählung u.a. Der Fehler lag also eher im „Technisch-Organisatorischen“…
        Vielleicht ist es wirklich eher ein Fall für .ein Strafgericht. Aber das BVerfG hat die Beschwerde angenommen. Offenbar sieht es die Verletzung von verfassungsmäßigen Rechten der klagenden Abgeordneten als nicht ausgeschlossen an.
        Ich tippe aus Teilwiederholung.

  24. Bundesverfassungsrichter Peter Müller hat die Berliner Wahlpannen massiv kritisiert und mit Zuständen wie in einer Diktatur verglichen.
    Der ehemalige Ministerpräsident des Saarlands zeigte sich im Podcast „Einspruch“ der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erstaunt über die Vorgänge bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus und zum Bundestag.
    Wenn sich das so darstelle, wie das den Medien zu entnehmen sei,

    „dann dürfte das ein einmalig gelagerter Fall sein“, sagte Müller.

    Da würden Verhältnisse geschildert, dass man versucht sei zu sagen,

    „sowas hätte man sich vor einigen Jahrzehnten vorstellen können in irgendeinem diktatorischen sogenannten Entwicklungsland, aber doch nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland“.

    Das seien, soweit er es übersehen könne,

    „tatsächlich Abläufe, wie sie in vergleichbarer Weise jedenfalls in Deutschland noch nie stattgefunden haben“.

    Peter Müller, ist im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts für das Wahlrecht zuständig.
    ist, äußerte zudem,

    die Mandatsverteilung nach dem Bundeswahlgesetz habe „mittlerweile ein Maß an Komplexität erreicht, das für den Normalbürger aus meiner Sicht nicht mehr durchschaubar ist“.

    Zurzeit läuft ein ab­strak­tes Normenkontrollverfahren gegen diese Regelung.
    Quelle: BZ

  25. In Sachsen regieren „Die Demokraten“ auch schon seit drei Jahren verfassungswidrig und die Gerichte verschleppen mit Vorsatz Klagen gegen diese unhaltbaren Zustände, was Tor und Tür öffnet es im nächsten Jahr genauso zu machen.
    Nicht nur diese Parteiensyndikate sind das Problem, auch ihre Helfershelfer in Robe.

    • Ist auch meine natürlich nicht repräsentative Erfahrung. Dir Justiz ist eingenordet, zunehmend mit linksgrün sozialisierten „hinzuverdienenden Hausmuttis“ besetzt – das ist meine Meinung, Rechtsschutz nicht mehr zu erwarten. Z.B die Rügener werden das fürchte ich auch noch erfahren.

  26. Ihr seid richtig gut!
    Natürlich ist die Sache noch nicht in trockenene Tüchern, aber es gibt Hoffnung! Und es geht um viel!
    Der 18./19. Juli könnte so etwas wie vorgezogene Weihnachten werden.

  27. Und ab wann dürfen wir uns endlich BANANA REPUBLIC nennen?
    Im Saarland wurde doch die Liste der Grünen zur BTW kassiert, weil die aber bundesweit auf gleicher Weise entstanden ist, sollte doch ebenfalls gegen das Ergebnis der BTW geklagt werden. Von solchen Abläufen erfährt man leider nichts.

  28. Wenn so etwas in diesem unserem Lande vor sich gehen darf … das spricht Bände.

  29. Rein rechtlich nach Grundgsetz und Bundeswahlgesetz kann es nur eine vollständige Neuansetzung der gesamten Bundestagswahl geben.
    Ein teilweise Wiederholung einner Wahl verstößt gegen die Wahlanforderungen des Grundgsetzes, allgemein, frei und geheim.
    Auch gemäß Bundeswahlgesetz ist eine teilweise Wiederholung nicht möglich.
    Dies gilt für die Bundestagswahl wie auch für die Berliner Wahlen, weswegen der Verfassungsgerichtshof von Berlin, richtigerweise, die Wiederholung der gesamten Wahl gefordert hatte.

    • Das gesamte Wahlrecht der BRD ist grundgesetzwidrig, und das schon seit 1954, und jede „Anpassung“ sorgt nur für immer noch mehr Abgeordnete von Listenplätzen. Das sind nämlich die „richtigen Demokraten“ bei den Altparteien.

      • Quatsch. Das Wahlrecht ist ok, aber die Umsetzung ist vom ersten Tag an Grundgesetzwidrig.
        Abgeordnete müssen unmittelbar gewählt werden, eine Parteiliste ist aber nur mittelbar (die Leute auf der Liste werden von Parteigremien „gewählt“). Und sie unterliegen keinerlei Weisung. Fraktionzwang ist aber eine Weisung.
        Art. 38 (1) GG:
        (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

  30. Hoffentlich hat die CDU/CSU auch die richtigen, schlagkräftigen Argumente und trägt diese auch vor. Da muss man ja auch mit allem rechnen.

    • Argumente zählen da nicht, es zählt Recht und Gesetz,
      dieses verlangt die vollständige Wiederholung.

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