Der Bundestag hat am 10. November entschieden, dass die Bundestagwahl in Berlin wiederholt werden muss – aber nur zum Teil. Während der Berliner Verfassungsgerichtshof wegen des Wahlchaos vom 26. September 2021 entschieden hat, die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zur Bezirksverordnetenversammlung komplett wiederholen zu lassen, weil ansonsten das Vertrauen in die Demokratie beschädigt werden könne, begnügt sich der Bundestag mit einer Wiederholung in nur 431 von 2.256 Wahllokalen.
Dabei geht es nicht nur um „Pannen“ und Manipulationen – sondern auch um Wahlfälschung. Aufgrund der Erkenntnisse aus vielen Wahlniederschriften, die TE veröffentlicht hat, hätte sofort Strafanzeige gegen viele Wahlvorstände erfolgen müssen. Die Verniedlichung eines der größten Skandale der Nachkriegsrepublik soll fortgesetzt werden. Der Bundestag – genauer gesagt: die Parteien, die sich aus Eigeninteressen dazu entschieden haben – befördert damit den Vertrauensverlust.
TE legt daher Beschwerde gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages ein, die Bundestagswahl in Berlin nur in Teilen zu wiederholen. Stattdessen ist die gesamte Wahl im Bundesland Berlin als ungültig anzuerkennen und vollständig zu wiederholen. Sie ist unzureichend vorbereitet und rechtswidrig durchgeführt worden und dabei wurden Vorschriften des Grundgesetzes, Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung verletzt.
Der Bundestag verkennt – anders als der Berliner Verfassungsgerichtshof –, dass unter der „Mandatsrelevanz“, die Wahlfehler haben müssen, damit eine Wahl wiederholt werden kann, potenzielle Mandatsrelevanz und nicht auch in allen Fällen abschließend nachgewiesene Mandatsrelevanz zu verstehen ist. Ein abschließender Nachweis ist im Nachhinein fast nie möglich, aber dennoch bleibt die Feststellung des Berliner Verfassungsgerichtshofs richtig: „Bei ordnungsgemäßer Vorbereitung und Durchführung der Wahl wäre ein anderes Stimmergebnis und damit eine andere Sitzverteilung konkret möglich gewesen.“
Wenn angesichts besonders drastischer und schwerwiegender Wahlfehler in zahlreichen Einzelfällen die konkrete Möglichkeit kaum von der Hand zu weisen ist, dass es auch in sonstigen Fällen zu weiteren und ähnlich erheblichen Wahlfehlern gekommen sein wird, so gilt: Nicht jede Unsicherheit bei der Tatsachenfeststellung und nicht jeder Zweifel an der Mandatsrelevanz gehen zu Lasten der Einspruchsführer! Sondern: Gerade weil das genaue Ausmaß der Fehler nicht mehr aufzuklären ist, muss im Zweifel die Wahl wiederholt werden!
Der Rechtsanwalt und Verfassungsjurist Ulrich Vosgerau vertritt die Causa vor Gericht. Die Atlas Initiative für Recht und Freiheit hat die Finanzierung übernommen. Beschwerdeführer ist unter anderen der Betriebswirt Jan Kopfmann. Er sieht das eigene Vertrauen in den Rechtsstaat aufgrund der Maßnahmen der letzten drei Jahre „massiv beschädigt“.
„Diese rechtsstaatlichen Prinzipien, auf denen unsere Ordnung aufbaut, werden in vielerlei Hinsicht – ob bewusst oder nur aus Dummheit der Handelnden – massiv mit Füßen getreten“, sagt Kopfmann. „Die vergeigte Berlin-Wahl steht für dieses Versagen sinnbildlich, war die Kulmination des Desasters. Das dürfen wir den Verantwortlichen nicht durchgehen lassen. Ich tue dies, damit unsere Kinder wieder in den Genuss von rechtsstaatlichen und demokratischen Leitlinien kommen. Diese Prinzipien lasse ich mir von niemandem wegcanceln! Diese Prinzipien wären das Einzige, was ich auf die Straße kleben würde!“
Zahlreiche Aspekte weisen darauf hin, dass die „Pannen“ nicht nur mandatsrelevant waren, sondern keine andere Entscheidung als eine vollständige Wiederholung zulassen. Wahlberechtigte konnten nur nach langem Warten ihre Stimme abgeben – oder taten es gar nicht, weil sie ihre Stimme wegen der Wartezeiten nicht abgaben. Stimmzettel konnten oftmals nur mit Verzögerung verteilt werden, in einigen Fällen gar nicht. Eine Wahl ohne Beeinflussung von außen konnte in vielen Fällen nicht gewährleistet werden, weil die Stimmabgabe erst nach 18 Uhr möglich wurde und die ersten Hochrechnungen bereits veröffentlicht worden waren. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel übertraf die Zahl der Stimmberechtigten, statt sachgemäßer Dokumentation erfolgten „Schätzungen“.
Zudem ist dokumentiert, dass EU-Ausländer und Minderjährige an der Wahl zum Bundestag teilnahmen, obwohl sie nicht stimmberechtigt waren. Dies geschah unter anderem deswegen, weil an diese nicht nur Stimmzettel zur Bezirkswahl, sondern ein ganzes Paket – und damit zur Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahl – ausgegeben wurde. Nachweilich wurden Briefwahlunterlagen an Verstorbene gesendet, deren Verwandte zur Wahl gehen und mehrfach abstimmen konnten.
Und es gibt noch einen weiteren Punkt, der bisher kaum angesprochen wurde: die zwielichtige Rolle der Briefwahl. Dass die Briefwahl ohne Angabe von besonderen Umständen für alle Bürger frei zugänglich ist, hatte das Bundesverfassungsgericht 2008 nur unter der Auflage zugelassen, dass die Briefwahl nicht zum Regelfall werde. Bei der damals streitgegenständlichen Wahl – der EU-Wahl von 2009, bei der rund 18 Prozent per Briefwahl abstimmten – war dies laut Gericht „offenkundig nicht der Fall“. Bei der Berliner Bundestagswahl sieht das freilich anders aus. Der Anteil der Briefwähler lag bei rund 47 Prozent.
Die Briefwahl ist für Wahlbetrug so viel anfälliger als die Urnenwahl im Wahllokal, dass sie schon als solche zur Hypothek für jede demokratische Wahl wird. Daher wäre die Wahl schon allein deswegen zu wiederholen, weil mittlerweile jeder zweite Berliner per Brief abstimmt, statt in Präsenzwahl an der Urne – die einzige Wahlform, die das Grundgesetz kennt. Daher wäre die Bundestagswahl in Berlin selbst dann zu wiederholen, wenn es das Berliner Wahlchaos gar nicht gegeben hätte; dessen geschichtlich beispiellose Fehler kommen aber eben noch hinzu.
Die gesamte Wahlprüfungsbeschwerde können Sie hier nachlesen.
Roland Tichy, Herausgeber von TE, hat sich entschieden, eine Initiative zu gründen, die die Wiederholung der Bundestagswahl in allen Berliner Bezirken einklagen wird. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird von dem namhaften Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau in Karlsruhe im Namen von zwei Tichys-Einblick-Lesern geführt. Unsere Leser haben bereits mit einer Formulierungshilfe von TE Antrag auf Wahlwiederholung gestellt und sind damit klageberechtigt. Die Klagefrist läuft am 10. Januar 2023 ab. Die Finanzierung hat „Atlas – Initiative für Recht und Freiheit“ übernommen.
Unterstützen Sie bitte die Öffentlichkeitsarbeit dieses Vorhabens.
Für Spenden haben wir bei der Commerzbank Köln das Konto mit der IBAN DE14 3704 0044 0543 2000 02 eingerichtet (Empfänger: TE Sonderkonto Rechtsstreitigkeiten).
Alles große Klasse. Leider zeichnet sich jetzt schon ab, daß auch die erneute „Wahl“ nicht gesetzeskonform ablaufen wird. Das Prinzip der Regierungsclique -wählen bis es den „Richtigen“ passt- ändert sich sowohl im Hauptdorf als auch im ganzen gefallenen Land so bald nicht mehr.
Heute endet die Frist für die Stellungnahmen. Viel Zeit bis zu den bereits angelaufenen Wahlen bleibt nun nicht mehr. Es wird langsam spannend.
Danke für diese sehr wichtige Beschwerdeinitiative. Ich gehe davon aus, dass Sie uns Leser auf dem Laufenden halten werden und hoffe auf einen vollen Erfolg.
Faktisch bestimmt also ein stark eingeschränkter Personenkreis, von 8 Personen, der Bundestag-Wahlausschus, über die Gültigkeit der eigenen Bundestagmandate Mandate.
Von den verfassungsrechtlichen Wahlfehlern in Berlin hat der Bundestag-Wahlausschus nichts gemerkt. ? Ein Schelm wer böses denkt ?
Allerdings gilt der Rechtgrundsatz, niemand kann sein eigener Richter sein.
Genau beim Vorgang der Bundestgaswahlen, gilt das nicht.
Die Rechtmäßig der Bundestagswahl wird durch Beschluss des Bundestages erlangt. Urteil in eigener Sache. Der Fehler im Grundgesetz.
Gegen diesen Beschluss sind Wahlbeschwerden beim BverfG zulässig.
Schlussfolgerung, gemäß
Deutscher Bundestag, Drucksache 20/4000, 20. Wahlperiode 07.11.2022
„Der Bundestag darf nie wieder als „Richter in eigener Sache“ tätig werden, die Wahlprüfung muss vielmehr vollständig durch unabhängige Gerichte erfolgen.“
(https://dserver.bundestag.de/btd/20/040/2004000.pdf)
Damit wird dem jetzigen „Deutschen Rechtstaat“, jedwelche Existenzberechtigung entzogen.
Das bedeutet allerdings, das Grundgesetz muss geändert werden !!!
Vor allem muss auch die Verfassungswidrigkeit des Bundeswahlgesetzes beseitigt werden.
Der Offenbarungseid des Deutschen Rechtstaates !!!
Ich hoffe natürlich, dass das BVerfG darüber entscheidet. Nur glaube ich es nicht. Denn es hat das Recht – und macht davon ausgiebig Gebrauch – jedes an dieses Gericht herangetragene Ansinnen OHNE BEGRÜNDUNG abzulehnen. Das soll rechtens seien und diese Arbeitsverweigerung schmälert nicht das Gehalt (ca. 1 Mio€ alle 7 Jahre, in Raten natürlich). Selber erlebt (mit Unterschrift von Prof. Dr. Susanne Baer), oft genug beobachtet.
„Denn es hat das Recht – und macht davon ausgiebig Gebrauch – jedes an dieses Gericht herangetragene Ansinnen OHNE BEGRÜNDUNG abzulehnen.“
Das wäre nicht Recht, sondern Rechtwillkür.
Dass das BverfG dies tut, bedeutet nicht, dass es dieses gemäß deutschem Recht auch darf.
Lt. deutschem Recht ist jedes Urteil wie auch die Ablehnung eines Verfahrens, gemäß geltendem Recht zu begründen. Alles andere wäre ja ungesetzliche Willkür eines Richters oder Gerichts.
Nein, das BverfG hat nicht das Recht Verfassungsbeschwerden nach eigenem Gutdünken abzulehnen.
Denn auch das BverfG steht nicht über Recht und Gesetz.
Die Prozessordnung gilt auch für das BverG zwingend.
Das Grundgsetz hat nicht nur Verfassungsrang, sondern ist auch unmittelbar geltendes Recht.
Deswegen kann auch das BverfG kann über das Verwaltungsrecht dazu verpflichtet werden, vorgebrachte Ansinnen zu bearbeiten, mit einem abschließenden begründeten Urteil.
Allerdings gilt in der deutschen Justiz:
„Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“
Parteien und Richter haben sich diesen Staat zur Beute gemacht.
Inzwischen liegen dem BverfG 10 Wahlbeschwerden gegen die Bundestagswahl 2021 vor, speziell gegen den Ablauf desselben gemeinsamen Wahlvorgangs in Berlin zur Landtagswahl und Bundestagswahl.
Insgesamt waren 2.172 Wahleinsprüche beim Bundestag eingegangen,
die durch den Bundestag-Wahlausschus geprüft wurden, dessen Empfehlung dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt wird, Empfehlung die in aller Regel angenommen wird.
Augenwischerei Fake-Zustimmung !!!
Faktisch bestimmt also ein stark eingeschränkter Personenkreis, von 8 Personen, der Bundestag-Wahlausschus, über die Gültigkeit der eigenen Bundestagmandate Mandate.
Von den verfassungsrechtlichen Wahlfehlern in Berlin hat der Bundestag-Wahlausschus nichts gemerkt. 😉 Ein Schelm wer böses denkt 😉
Allerdings gilt der Rechtgrundsatz, niemand kann sein eigener Richter sein.
Genau beim Vorgang der Bundestgaswahlen, gilt das nicht.
Die Rechtmäßig der Bundestagswahl wird durch Beschluss des Bundestages erlangt. Urteil in eigener Sache. Der Fehler im Grundgesetz.
Gegen diesen Beschluss sind Wahlbeschwerden beim BverfG zulässig.
Viel Erfolg in Karlsruhe! Ich habe ebenfalls Beschwerde erhoben. Der genannte Beschluss des Deutschen Bundestages ist unter Bundesdrucksache 20/4000 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/040/2004000.pdf) zu finden.
TE setzt neue Maßstäbe für die Gewaltenteilung, für die Rolle der vierten Gewalt. Neben kritischem Journalismus verteidigt man Demokratie mit allen Mitteln, sogar juristischen, wenns kein anderer macht.
Schade, dass die Mehrheit der Gesellschaft die Gefahr für unsere Demokratie und Freiheit nicht erkennt, stattdessen den neo-faschistischen Manipulationen in Medien und Politik auf den Leim gehen.
PS: Lasst uns unsere russischen Mitmenschen wertschätzen, und uns nicht gegen sie in den Krieg treiben. Schließlich haben sie uns Ostdeutschland zurückgegeben, nur für ein Versprechen, dass es keine Nato-Osterweiterung mehr geben wird. Da sollte man nachdenklich werden.
Das kann man nur unterstützen.
Das Vertrauen in diese „Demokratie“ ist nicht gefährdet, es gibt nur noch ein marginales Vertrauen, halt von Leuten, die so ticken wie die Linksgrünen. Viele Grüne und Rote fordern ja schon die grünrote Diktatur, also den Kommunismus, wie die Neubauer, die halt das nachplappert, ohne zu wissen, was sie überhaupt sagt, womit sie für sich eine Zukunft sieht, und die besteht wie von so arg vielen in einem gut bezahlten, aber ausbildungsfreien Job in der Politik. Denn mit Abschluss oder mit ordentlichem Studium u. Berufsarbeit hat sie es ja nicht, genauso wie ihr großes Vorbild Bärbock. Riesenklappe, dahinter steckt inhaltlich ein faktenlos plapperndes Zwerglein.
Wunderbar, ich bedanke mich herzlich bei TE, Ulrich Vosgerau und der Atlas Initiative für Recht und Freiheit! Selbstverständlich trage ich meinen bescheidenen Obulus dazu bei. Möge Wahrheit, Gerechtigkeit und Freiheit siegen!
Vielen Dank an das Team von Tichy`s. Schlimm genug, dass hier nur noch Klagen/Beschwerden von Dritten reichen, damit sich rechtsstaatlich in unserem Lande überhaupt noch was bewegt. Wir sind schon mehrere Schritte in Richtung einer Diktatur unterwegs. Hier heißt es jetzt hartnäckig bleiben. Aufgeben ist keine Option und bei der nächsten Wahl mal das Gehirn einschalten!
Wir sehen: es braucht keinen „Sturm“ auf Reichstag, Capitol oder gegen brasilianische „Präsidenten“ mit straftätlichem Hintergrund wenn man nur genug an Wahlen manipuliert, verfälscht, betrügt,lügt. Win unwürdiges reines Demokratieschauspiel wie in dunkelsten Tagen dunkelster deutscher Geschichte und alle schreien “ nie wieder“ und sind fest überzeugt aus der Geschichte gelernt zu haben, während sie die diffamieren und stigmatisieren, die WIRKLICH aktiv die Wiederholung dieser dunklen Geschichte bekämpfen.
Das ganze Programm indirekter Staatsstreiche längst genau DADURCH regierender Verfassungsfeinde ist immer nur möglich, durch den lange vorher erfolgten Putsch gegen unabhängige, freiheitliche Massenmedien, die anderenfalls ja genauso wie die derzeitigen Widerstandsmedien berichten müssten, wären sie nicht längst korrumpiert von den Nutznießern des großen Betruges des großen Reset.
Wir werden erleben, dass das installierte “ Harbarth“ die unerhörte Wahl von Berlin mit triefendroten Taschenspielertricks den Schlafschafen für richtig erklären wird, denn den Roten reicht immer das Ergebnis, das Ziel ist für sie der Weg. Das Unterscheidet sie ja genau von echten Demokraten.
Und das Thüringen immer noch ein undemokratisches Unrechtsland mit installierter verfassungsfeindlicher Putschistenregierung ist, geht dabei längst unter….
Warum haben die mutmaßlich manipulierten Wahlen keinerlei Folgen für die Politiker dieses Landes? Nicht einmal die ordentliche Wiederholung wird umgesetzt. Wer so mit der Demokratie unseres Landes umgeht, gehört zumindest bis zur Klärung umgehend aus dem Amt entfernt und bei einigen wäre mit Sicherheit auch eine Untersuchungshaft geboten.
Ein schrecklich korrupter und eigensüchtiger Staat im Staate ist die am meisten demokratiebeschädigende Gruppe in diesem Land. Dagegen muten 25 Reichsbürger an wie Kinder, die einen Kaugummi gestohlen haben.
Das politische Gericht, gespickt mit Parteisoldaten aus Exekutive und Legislative wie Peter Müller, wird sicherlich ganz neutral entscheiden… so wie beim GEZ-Skandalurteil ?
Da unsere Gewaltenteilung mit Herrn Harbarth nicht mehr funktioniert, halte ich es für nicht ausgeschlossen, daß diese Beschwerde zum Hinauszögern des Wahltermins genutzt wird. Ungeachtet dessen wünsche ich TE vollen Erfolg.
Keine Sorge, der Harbarth wird’s schon richten!
Dennoch: Dank an TE – einen finanziellen Beitrag habe ich überwiesen.
Notwendig und richtig. – Allerdings ist zu befürchten, daß die unstrittige als auch die noch strittige Wahlwiederholung ein ähnliches bzw. gleiches Ergebnis für Berlin bringen werden. Wetten? – Die Berliner und netten „ihre Kinder“ stört an dem offensichtlichen Wahl-Saustall 2021 bis heute buchstäblich nichts.
Die kommenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes werden uns vor Augen führen, wie es tatsächlich um unsere Demokratie und Rechtsstaat bestellt ist. Die Mehrheit hat bereits ihr Urteil gefällt, das so vermute ich, die Demokratie vor die Interessen der Begünstigten stellt und eine belastbare Wahl haben möchte, bar aller Zweifel.
Ich bin schon jetzt gespannt wie das Bundesverfassungsgericht die Wahlprüfungsbeschwerde von TE mit welcher Begründung abschmettert. Das heißt gespannt bin ich nicht, ich weiß die Begründung schon jetzt. Das Bundesverfassungsgericht erklärt sich als nicht zuständig und verweist auf den Beschluß des Bundestages, der mit Mehrheit bereits in eigener Sache entschieden hat.
So etwas geht nur in einem Land, indem der Rechtsstaat suspendiert wurde. Wir werden es bald wissen. Die Frage ist dann aber, was machen wir aus dieser vielleicht schrecklichen Gewissheit?
Was für eine Unverfrorenheit zu versuchen, die komplette Neuwahl zu verhindern,aber typisch für das Demokratieverständnis unserer führenden Politiker. Und da wundern sie sich, dass der Bürger ihnen nur noch ein großes Mißtrauen entgegen bringt. Das alles ruft förmlich nach einer Umgestaltung des Wahlrechts: nur noch Direktwahlen für Abgeordnete und durch Bürgerabstimmung müsste jeder Abgeordnete durch die Bürger seines Wahlkreises auch während einer Wahlperiode wieder vorzeitig abgewählt werden können.
Merkel: „Die Wahl muss rückgängig gemacht werden“……Schon damals ist die
Demokratie von einer Bundeskanzlerin offen verletzt worden. Nach diesem
Schema wird heute weiter „regiert“.
Werde trotzdem spenden; die Hoffnung stirbt zuletzt.
Seit Herbst 2015 gibt es den Rechtsstaat nicht mehr.
Der Verfassungsrechtler und Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz hat die Migrationspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) scharf kritisiert. „Die Migrationsentscheidung vom Herbst 2015 war verfassungswidrig und europarechtswidrig. Ein Zustand, der bis heute andauert“, sagte Scholz der „Welt“
Bravo und vielen Dank, insbesondere für die Recherche und Aufdeckung der „Unregelmäßigkeiten“.
TE kämpft damit für Deutschland.
Danke für Ihr Engagement aber leider ist bei dem Verfassungsgericht nicht viel positives zu erwarten – hoffen wir trotzdem das beste – vielleicht wir 3 Monate vor der nächsten Bundestagswahl gewählt …..
Ich hatte gestern Gelegenheit mit meinem Senatsabgeordneten zu sprechen. Dieser hatte seinen Sitz direkt gewonnen und er fürchtet nun seinen Sitz an die Grüne Partei zu verlieren. Ihm ist hinsichtlich des Wahlversagens natürlich kein Vorwurf zu machen aber was mich doch einigermaßen fassungslos machte, war seine Meinung, die Wahlfehler seien alle nicht so schlimm gewesen und seinen durch Nachauszählungen zum größten Teil heilbar gewesen. Wenn überhaupt sei nur eine Nachwahl in wenigen Wahlbezirken erforderlich. Das erinnert an die Show von Müller und Geisel in der Pressekonferenz nach der Wahl. Bestreiten, abwiegeln, beschwichtigen. Wie heißt es doch schön, Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung. Davon scheinen wir weit entfernt zu sein.
Sehr gut, tichyseinblick-Redaktion. Der Versuch muss unternommen werden, auch wenn das InschlechterVerfassungsgericht sein Urteil schon gefällt haben wird. Wir wissen ja, wer da drin sitzt. Und wir wissen leider auch, dass das Grundgesetz so nicht mehr das Papier wert ist, auf dem es gedruckt ist.
Aber trotzdem: wir brauchen letzte Gewissheit und den Beweis, ob es noch einen Rechtsstaat gibt.
Ein hochgradig beschämender und mehr als peinlicher Vorgang.
Sollte er vom BVerfG zum Vorteil des Parteiklüngels „durchgewunken“ werden, ist unser Rechtsstaat nicht mehr nur in Gefahr, sondern schon ein Totalschaden.
Wir haben eh schon nur eine sehr, sehr mittelbare Demokratie mit einer strukturellen Abwesenheit direkter Demokratie auf Bundesebene. Die Parteien sind seit jeher strukturell nicht nur bevorzugt, sondern faktisch übermächtig. Von echter Gewaltenteilung kann schon lange keine Rede mehr sein. Die „Hebel der Macht“ (v Armin) liegen seit Gründung unserer Republik in Händen der Parteiführungen, die sich über die Parteilisten verewigen können, niemals im Risiko stehen, aus dem Bundestag zu fliegen, egal welcher Bockmist von diesen Parteifürsten in Verantwortung angerührt wurde.
Erst wenn die Unfähigkeit derart riesige Ausmaße angenommen hat, dass die Partei insgesamt unter die 5% Hürde fallen würde, wären alle raus.
Union, Spd und Grüne haben das realistisch nicht zu befürchten, womit deren Parteioligarchen/-Fürsten defakto Narrenfreiheit besitzen, faktisch nie vom Wähler „entlassen“ werden können, solange sie sich nicht selbst „aus der Politik zurückziehen“
Wenn dann noch selbst das Wahlrecht als solches zu einer Witzveranstalltung verkommt, kann redlicherweise nur noch vom Anschein einer Demokratie gesprochen werden, die Parteistrukturen hätten ihre Macht verewigt und selbst von hanebüchenen Rechtswidrigkeiten immunisiert.
Dass der politische Einfluss auf unser BVerfG nicht nur eine Ahnung oder Vermutung ist, ist nicht ernsthaft zu bezweifeln. Dennoch hege ich eine gewisse Resthoffung, dass die Berliner Schlampigkeiten selbst dem BVerfG zu viel des Unguten sind und demnach keine Gnade finden werden.
Die Linke dürfte keine nennenswerte Lobby in Karlsruhe besitzen und für Union, Spd und Grüne dürfte die vollständige Wahlwiederholung eher nur kleine Korrekturen zur Folge haben, die die Regierungsmehrheit nicht gefährden. FDP und AfD sind in Berlin eher Kleinstparteien, so daß im Endergebnis nur die ExSED wirklich zittern muss.
Eine evtl notwendige Korrektur der Ausgleichs und Überhangsmandate bedroht zwar grundsätzlich alle Parteien und die jeweiligen Abgeordneten, was aber ebenfalls nur zweitrangig ist. Der Bundestag wurde bereits um über 100 Sitze über Soll aufgeblasen, so dass eine moderate Verkleinerung nicht ins Gewicht fällt, er wäre auch nach Rauswurf der o.g. Profiteuere von Berliner Schlampigkeiten immer noch zu groß.
Es bleibt zu hoffen, dass die Korrekturmechanismen unseres Grundgesetzes noch etwas funktionieren.
Sollte sich der Parteiklüngel beim BVerfG durchsetzen, braucht Deutschland nie mehr vom hohen moralischen Roß herab belehrende Worte an Polen, Ungarn oder Russland versprühen.
Eine kaputte Scheindemokratie wäre eher Anlass für die EU, ein Rechtsstaatsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, egal wie unwahrscheinlich das sein mag – aber es wäre mindestens so berechtigt, wie bei Polen oder Ungarn.
Vielen Dank an das Tichy-Team für die sehr gute Arbeit und meine besten Wünsche für das neue Jahr.
Was allerdings Ihre Wahlprüfungsbeschwerde anbelangt, da fragen sie bitte lieber gleich mich, denn ich kenne bereits den Richterspruch.
Vielleicht wetten wir um eine Flasche Champagner der bekannten Tante? Ich halte mit 1 Flasche Dom Perignon dagegen.
„Beschwerde in Karlsruhe: Union und AfD wollen komplette Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin“ schreibt der Tagesspiegel am 1.12.2022. Ist das so oder nicht?
Das sind alles nur Verzögerungstaktiken, um mind. 24 Monate im Parlament zu hocken.
Von wegen Pension, Übergangsgeld, was immer.
Was durch Unrecht erworben ist, darf niemals ein Vorteil sein!
Wenn die sich allein und selber kontrollieren sollen, um deren eigene Vorteile es dabei geht, dann wird die Demokratie auf den Kopf gestellt. Wenn Demokratie tatsächlich funktioniert, hätte eine riesige Protestwelle diesen Bundestag samt seiner aus einer wackligen Wahl entstandenen Regierung zu Neuwahlen zwingen müssen. Dass dazu erst Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht notwendig, zeigt, wie wenig Demokratieverständnis inzwischen auch bei einer Wählermehrheit vorhanden ist. Es ist der schändliche Parteienfilz einer sich immer mehr aufblähenden Parteiendemokratie mit selbst Bedienung, der eine erforderliche tatkräftige Opposition, auch mit deren entsprechend medialen Wirken, mehr und mehr abbaut. Die Frage, wie lange eine solche Demokratie, den Ansturm anderer Systeme noch standhalten kann, scheint bei der heutigen Sachlage nicht ganz unberechtigt. So kann die eingelegte Beschwerde zumindest zeigen, dass trotz allem, freiheitliches demokratisches Grundverständnis immer noch vorhanden und hoffentlich auch noch wirken kann.
Das ist nicht mehr mit Parteienfilz zu umschreiben. Das sind Clans, die sich mit fester Unterstützung der Medien, den Staat zur Beute gemacht haben. Die verlassen sich darauf, dass wir fest glauben, dass die Demokratie noch wirksam ist. Es ist aber nicht so. Am Beispiel der AFD kann man sehr gut ermessen, mit welchen Waffen die sich Mitbewerber vom Leibe halten. Ich behaupte, dass keine Person bei den etablierten Parteien im Bundestag nach demokratisch moralischen Grundsätzen handelt, sonst wäre so was, wie in Thüringen oder Berlin nicht möglich.
Vielen Dank und gerne unterstütze ich das auch finanziell. Die eigene Demokratie muss einem etwas wert sein.
Keine Sorge. Die Wiederholung, selbst in wenigen Kreisen, wird schon im Vorfeld konterkariert. Mehrsprachige Wahlbeachrichtigungen, falsche Datums angaben. Berlin sorgt dafür, dass aus der Wiederholung nichts wird. Schlimmer wie in Bananien. Das wird nie etwas. Die Zahl der Kreise ist nicht mehr wichtig. Die Wiederholung wird nach allen Regeln der Kunst unterlaufen. Man muß sich schämen.
Eine Ungleichbehandlung der beiden Verfassungsgerichtshöfe Berlin – Karlsruhe bei einer gleichtzeitig vollzogen Wahl unter gleichen Umständen wäre ein politischer Skandal sondersgleichen. Wenn Mandatsrelevanz bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus gegeben ist, dann natürlich auch, was die BT-Wahl in Berlin angeht. Alles andere ist nicht vermittelbar und schlicht widersinnig.
Warten Sie’s ab!
Dem Harbarth wird schon was einfallen, denn unsere Juristen betreiben schon lange nur noch Begründungsfindung und keine echte Urteilsfindung mehr (je höher das Gericht, umso intensiver…).
Bedenken Sie: Er hat bei Merkel gelernt, und die hat schon ganz andere Wahlen rückgängig gemacht!
Ich gehe davon aus, dass Sie bitter enttäuscht werden. (Man) wird sicherlich begründen, dass in der momentan aufgeheizten Lage eine objektive Wahl nicht zu erwarten sei. So, oder so ähnlich. Dass die jetzigen Regierenden dafür verantwortlich sind, wird wohl nicht berücksichtigt. Ich habe keinerlei Vertrauen mehr in diese Justiz.
Man kann und muss TE danken. Dass ihr das macht, ist großartig und zeigt, wie sehr Ihr Euch der Demokratie verschrieben habt. Die letzte Bastion des ehrlichen Journalismus. wie beschämend müssen sich da die Lohnschreiber der Staatspropaganda vorkommen, wenn sie jeden Tag ins Büro gehen, und vorsätzlich lügen müssen. Ihr könnt erhobenen Hauptes durchs Leben gehen und stolz auf Euch sein. Danke, für so viel Anstand und Kampf für das Richtige.
Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben, man muss immer noch mit der Justiz rechnen…
Dieter Hildebrandt
„Eine Wahl ohne Beeinflussung von außen konnte in vielen Fällen nicht gewährleistet werden, weil die Stimmabgabe erst nach 18 Uhr möglich wurde und die ersten Hochrechnungen bereits veröffentlicht worden waren.“
Dann muß die gesamte Bundestagswahl wiederholt werden. Denn das Ergebnis in zwei Berliner Wahlkreisen entscheidet über den Einzug der Linken als Fraktion. Das dürfen die Berliner nicht alleine entscheiden.
Das ist das einzig Richtige. Wie kann die Wahl (-wiederholung) in einem einzigen Bundesland nachdem die Wahl in allen anderen Ländern feststeht, als unparteiisch gewertet werden?
Wenn schon, denn schon. Alles oder nichts.
Meinten Sie die „Villa Hammerschmiede“ in Pfinztal bei Karlsruhe?
Es ist schon atemberaubend, wie schnell sich unser Land von der Demokratie entfernt!!
Jeder bekommt es doch mit und bei jeder online Umfrage bekommt die Politik Ergebnisse die eigentlich zu sofortigem Handeln zwingen sollten. Nur die Umfragewerte und die Wahlergebnisse sind immer so, dass dieser verrufene Haufen weitermachen kann, als sei nichts gewesen. Das stinkt doch zum Himmel.
Ich finde es großartig, dass Sie diesen Schritt tun. Dabei spielt es für mich keine Rolle, ob einer solchen Beschwerde Erfolgschancen eingeräumt werden können. Bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des Gerichtes besteht für mich kein Zweifel über den Ausgang. Aber: Das BVerfG wird sich am Problem nicht vorbeimogeln können; es muss Farbe bekennen. Und hat eine weitere Gelegenheit, sich zu blamieren!
„Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen/Recht zu sprechen, aber wir können sie zwingen, immer dreister lügen/recht beugen zu müssen“, etwas abgewandelt, aber weiter gültig.
Das Vorhaben kann man nur unterstützen! Sie geben sonst immer die Möglichkeit zur Paypalzahlung. Das wäre für mich bequemer! Richten Sie die Bezahlungsmöglichkeit noch ein ?
Ja finde ich auch dringend notwendig. PayPal ist schnell erledigt. Bitte richtet das ein!
Über die Artikelunterstützung geht es über PayPal. Funktioniert. Also, gebt alles!
Grad 100€ überwiesen. Danke und viel Erfolg!
Das ist eine echte Demokratieabgabe. Respekt!
Wie kann es eigentlich sein, wenn jeder zweite Wähler (47%) per Briefwahl abstimmt, dass die Wahllokale den „Ansturm“ trotzdem nicht schaffen? Da scheinen die Wahlhelfenden ja komplett inkompetent oder bereits mit der Manipulation der abgegebenen Stimmen beschäftigt gewesen zu sein. Das rundet mein Bild von dieser Stadt vollends ab.
BHaven, eine interessante Tatsache, die mir ehrlicherweise nicht aufgefallen ist!!
Es stellt sich tatsächlich die Frage wer da alles wirklich gewählt hat oder, ob unter den Briefwählern „Mehrfachwähler“ waren?
Hat TE auch die Gesamtanzahl der Wahlberechtigten zu den gezählten Stimmen laut Wählerverzeichnis verglichen?
In der Regel ist die Wahlbeteiligung zwischen einer BTW und LTW unterschiedlich, hier könnten sich sicherlich Tendenzen erkennen!
Vielen herzlichen Dank und all meine Hochachtung, dass TE das für uns tut, wozu wir Bürger in der Regel werden den Mut noch die Möglichkeiten haben.
Es steht verfassungsrechtlich und nach Gesetz ausser Frage, Wahlen können nicht teilweise wiederholt werden, wegen Wahlfehler des Wahlvorgangs.
Vor allem gibt es für „Nachwahlen“ nur einen Termin von 3 Wochen nach der Wahl, um Wahlen teilweise zu wiederholen, wenn:
Andere Gründer zur teilweisen Wahlwiederholung, im Gesetz „Nachwahlen“ genannt, gibt es lt. Wahlgesetzen nicht, vor allem gibt es dazu eine Frist von 3 Wochen.
Das heißt, im Angesicht der richterlichen Feststellung mit Verfassungsrang, dass der gesamte Wahlvorgang verfassunbgswidrig mit Fehlern behaftet war,
das heißt beide Wahlen müssen vollständig und insgesamt wiederholt werden
Das Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts, der kompletten Wahlwiederholung, ist daher vollends im Einklang mit Grundgesetz, Recht und Gesetz.
Die Verfassungsbeschwerden von TE beim BverfG, kann daher nur von Erfolg beschieden sein.
TE hatte doch auch anhand der Stimmzettel ermittelt,das SED-Geisel (jetzt SPD) handschriftlich Wahzettel manipuliert hat.Warum wurde gegen Geisel keine Anzeige gestellt?Und noch schlimmer,wieso sitzt der noch als Bausenator im Berliner Senat?Berlin ist offensichtlich eine politische Jauchegrube.
Weil von Anfang an klar war, dass Geisel in Berlin niemals verurteilt wird. Die SPD regiert ja nicht nur die Stadt, sondern auch die Justiz.
Das Urteil des BVG werde ich wohl wieder im schon gut gefüllten Ordner „Niedergang des Rechtsstaates Deutschland“ abheften müssen.
Das soll also diese sogenannte Demokratie sein?
Wahlwiederholung nach über einem Jahr!! Und nur zum Teil!
Aufgedeckte Wahlmanipulation, hat es dazu personelle Konsequenzen gegeben? Wurden Ermittlungen angestellt, oder gilt das mittlerweile als Kavaliersdelikt?
Wahlen, die rückgängig gemacht werden müssen.
Wahlen die boykottiert werden, weil eine legitim gewählte Partei mit abstimmt, oder nicht so, wie es die Alteingesessenen Parteien gerne hätten.
Fällt eigentlich auf, das die meisten, wichtigen Wahlergebnisse, laut den Mainstreammedien, nur noch sehr knapp ausfallen. Gleiches gilt für Umfragen, z. Bsp. beim Gendern.
Ich wette das nach der „Wahl“ in Berlin alles beim alten bleibt, aber natürlich sehr sehr knapp!
vielen Dank an TE und die streitbaren Unterstützer.
Überweisung ist auf dem Weg. Danke für Euren Mut.
das war mir von Anfang an klar das es in Berlin keien komplette Wahlwiederholung geben wird, dieses Pack hält am Ende so zusammen das eben nur eien Augenwischerei übrig bleibt , das auch leider die breite Masse so akzeptiren wird .. Das Hauptproblem in Berlin , aber auch in fast ganz Deutschkand ist der Bürger selerb . Der Bürges wählt unentwegt die gleiche Politik udn legt die Basisi für seinen eigenen Untergang …. Man kann sagen , wie in inem Film über das Ebnde der Nazis … : „Das Volk hat sein schicksal selber gewählt , und jetzt wir ihm eben das Hälschen duchgeschnitten !“
Und genau so ist es heute auch wieder ! Der Bürger hatte es immer udn hat es noch in der Hand und nahm und nimmt seine Möglichkleiten nicht wahr ! Er lässt sich vor lauter Wohlstandsverdummung, Faulheit und Desinteresse für dumm verkaufen
Sehr gut!
„… die Parteien, die sich aus Eigeninteressen dazu entschieden haben – befördert damit den Vertrauensverlust.“
Es muss nur lange genug verschwiegen und ignoriert werden, dann relativiert sich das von alleine. „Vertrauensverlust“ in die Bande, netter Joke.
„Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel übertraf die Zahl der Stimmberechtigten, statt sachgemäßer Dokumentation erfolgten „Schätzungen“…. hahaha… Berlin erinnert also nicht nur zu Silvester an Bagdad u. Islamabad, die wählen auch auf diesem Niveau hahaha…
Meine Spende ist unterwegs, OBWOHL ich weiß, wie das ausgehen wird.
Halten manche vielleicht für sinnlos. Aber nur dann, wenn man meint, der einzge Erfolg, der das rechtfertigte, wäre die Wahlwiederholung.
Es ist gedoch auch ein Erfolg, wenn auf diese Weise – und sei es lediglich für die Geschichtsbücher – die Scheindemokradten ihre Maske fallen lassen müssen!
Und als kleiner Nebeneffekt können sich alle, die sich hier engagieren (allen voran natürlich die Klageführer) entspannt im Spiegel anschauen.
Während ich mittlerweile schon leichte Einsätze bei einer Wette riskieren würde, dass man im Bevölkerungsgerichtshof BVöG (vormals BVerfG) auf den Herrentoiletten die Spiegel abmontiert hat.
Das BVöG ist da doch cleverer. Es wird Gründe finden, wieso eine massive Aufklärung nötig sei, die ca. 3 Jahre beanspruchen wird, bevor ein Urtei möglich ist. Nach der nächsten Bundestagswahl wird dann gnädigerweise entschieden, dass eine komplette Wahlwiederholung in Berlin eigendlich notwendig gewesen wäre. ….und hat damit den Schein gewahrt….
Was sind das inzwischen für ein verlogene und gekaufte Leute beim BVöG!?