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Heftige Kritik von Ulrich Vosgerau

Verfassungsrechtler: Zweck des Gesetzes scheint zu sein, Oberverwaltungsgerichte auszuschalten

21.04.2021

| Lesedauer: 4 Minuten
Im Gesundheitsausschuss des Bundestages hat der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau schwere Bedenken gegen das neue Infektionsschutzgesetz geäußert. TE dokumentiert seine Ausführungen.

Der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau zeigte bereits vor anderthalb Wochen bei TE auf, wie verfassungsrechtlich fragwürdig das neue Infektionsschutzgesetz ist. Nun trug er diese Bedenken auch im Gesundheitsausschuss der Bundestages vor. Wie dokumentieren seine Aussagen in gekürzter Form. 

Notstandsgesetzgebung ohne verfassungsrechtliche Grundlage

Ich habe durchaus einige verfassungsrechtliche Bedenken, ich will einmal mit dem Wichtigsten anfangen, was mir persönlich auch am Wichtigsten ist, weil ich mich da-mit fachlich noch keineswegs durchgesetzt habe, ich habe es mehrfach vorgetragen. Ich meine nämlich, dass das, was wir an Corona-Bekämpfung bereits seit Anfang 2020 erleben und was jetzt endgültig in Form auch eines einfachen Gesetzes gegossen werden soll, dass das eigentlich mit der klassischen Gefahrenabwehr gar nichts mehr zu tun hat, wie wir sie, seit den Tagen des preußischen Oberverwaltungsgerichts kennen, sondern, dass es sich hier eindeutig um eine Notstandsgesetzgebung handelt. Das ist nicht die herrschende Lehre, die meisten Staatsrechtslehrer, ich spreche manchmal von der apologetischen Fachliteratur, stehen auf dem Standpunkt, dass das, was wir erleben, eigentlich gar nichts Besonderes sei, sondern ganz alltäglich, weil der Staat ja immer schon Grundrechte durchgesetzt oder auf Grund von Gesetzen eingeschränkt habe, gerade, um eben die öffentliche Sicherheit zu schützen.

Der Unterschied scheint mir aber hier darin zu bestehen, dass millionenfach und als ganz normale herkömmliche Standardmaßnahme eben Nichtstörer, Nichtverdächtigte in Anspruch genommen werden, es gibt auch die Inanspruchnahme von Nichtstörern, im hergebrachten Polizeirecht, das muss dort aber die absolute Ausnahme bleiben, man spricht vom polizeirechtlichen Notstand, hier ist es die allgemeine Gefahrenbekämpfungsmaßnahme, des Millionenfachbürger, die nicht im Verdacht stehen, selber infiziert zu sein oder die Viren zu verbreiten, ihr Geschäft, ihre grundrechtlichen Freiheiten, auf unbestimmte Zeit aufgeben müssen. Es scheint mir der Sachverhalt eines Notstands zu sein, das wirft das Problem auf, dass wir im Grundgesetz eben keinen Notstandsvorbehalt haben, außerhalb des Verteidigungsfalles, wir haben hingegen die Regelung aus Artikel 19 Absatz 2 des Grundgesetzes. Es wundert mich, dass diese, in der bisherigen Debatte eine so geringe Rolle spielt, dort steht nämlich, in Artikel 19 Absatz 2, dass in keinem Falle ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden dürfe. Spielt bisher keine Rolle, sollte man vielleicht stärker in die Debatte miteinbeziehen.

Inzidenz als Maßstab ungeeignet 

Weiterhin halte ich dafür, dass das Abstellen auf den sogenannten Inzidenzwert, also hier Inzidenzwert 100, der im Gesetzentwurf eine so große Rolle spielt, ungeeignet ist, um großflächige und hochintensive Grundrechtseinschränkungen zu begründen. Erstens heißt ja der Inzidenzwert 100, dass von 1.000 Personen einer positiv getestet wird. Es ist wissenschaftlich anerkannt, dass die positive Testung, wobei also ein Bruchstück der RNA, die für Corona-Viren als typisch gilt, eben im Hals dann aufgefunden wird, in millionenfacher Verstärkung wird das sichtbar gemacht, ab CT-Wert 30 haben wir eine milliardenfache Verstärkung so-gar, das ist durchaus gängig, und diese positive Testung, die zur Inzidenz wird, sagt bei symptomfreien Personen nichts darüber aus, ob diese irgendwie infiziert sind oder gar die Viren verbreiten können. Der PCR-Test ist sinnvoll, wenn man einen Patienten mit Symptomen hat, um rausfinden zu können, ob der eher Corona oder eher Virusgrippe hat, aber er ist nicht geeignet, um ein massenhaftes Screening der Bevölkerung durchzuführen. Das muss eigentlich jedem auffallen, weil ja abends, in der Tagesschau, immer absolute Zahlen genannt werden, die also in einer Woche dem Robert Koch-Institut genannt worden sind. Dabei fällt auch dem naturwissenschaftlichen Laien auf, dass diese abso-luten Zahlen völlig uninteressant sind. Interessant wäre immer nur ein Prozentsatz, egal wieviel man testet, ob Tausend oder Millionen – wie hoch war eigentlich der Prozentsatz der positiven Testungen? Wir erfahren absolute Zahlen und diese sind völlig beliebig, denn je mehr Tests ich durchführe, desto mehr richtige wie falsche positive Testungen werde ich haben. Wie gesagt, ohne Symptome ist es ei-gentlich belanglos, was ein Mensch im Hals hat. Es gibt auch sicherlich zahllose Personen, die mit die-sen Coronaviren inzwischen symbiontisch leben. Das wäre nichts Besonderes, das tun wir auch mit tausend anderen Viren. Das heißt, die können wir 15 Jahre lang testen, sie sind immer noch positiv, dann bleiben wir 15 Jahre im Notstand.

Was soll dieses Gesetz bringen?

Was ist denn nun eigentlich der Zweck des Gesetzes, was will der Gesetzgeber denn, was nun anders werden soll? Es ist herausge-stellt worden, dass die Maßnahmen keine neuen sind.

Warum dann dieses neue Gesetz? Da scheint es mir doch politisch eindeutig so zu sein, dass der Zweck des Gesetzes darin besteht, die Oberverwaltungsgerichte auszuschalten. Bislang konnte man gegen die Rechtsverordnungen, die zum Beispiel Ausgehverbote beinhalteten, nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung vor die Oberverwaltungsgerichte ziehen. So hat zum Beispiel das OVG Lüneburg, das  gerade ja diese Ausgangsbeschränkungen in Hannover klar ausgeschaltet mit der zutreffenden Beobachtung, dass nicht ansatzweise dargelegt worden sei, warum eine eigentlich eine nächtliche Ausgangsbeschränkung irgendetwas zu einer Reduzierung,  war es, des Ansteckungsrisikos beitragen soll. Das wäre in Zukunft ausgeschaltet.

Die Verfassungsbeschwerde, das kann ich aus meiner anwaltlichen Erfahrung sagen, ist von vornherein keine besonders zuverlässige Rechtsschutzform. Es ist eigentlich gar kein Rechtsmittel, es ist eher ein Gnadenmittel.

Es bliebe nur noch die Verfassungsbeschwerde übrig. Und die Verfas-sungsbeschwerde, das kann ich aus meiner anwaltlichen Erfahrung sagen, ist von vornherein keine besonders zuverlässige Rechtsschutzform. Das würde ich etwas kritischer sehen als der Kollege Wollenschläger, vielleicht aus der größeren rechts-anwaltlichen Erfahrung. Das fängt schon damit an, dass die Verfassungsbeschwerde von der Zulassung zur Entscheidung abhängig ist. Es ist eigentlich gar kein Rechtsmittel, es ist eher ein Gnadenmittel. Und dann ist es eben gar nicht so einfach, eine zulässige Verfassungsbeschwerde in den Augen des Gerichts zu erheben.

Ausgangssperren: Erkennbar widersinnig ist, nicht geeignet, nicht erkennbar, dass es überhaupt etwas zur Lösung des Problems beitragen kann

Die weiteren verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den § 28b sind mannigfaltiger Natur. Ich mach es mal ziemlich kurz. Wir haben hier erstens einen Übergriff in die Kulturhoheit der Länder insofern, als dass der Bund hier regeln will, ab welchen Inzidenzwerten Schulen geschlossen zu werden haben. Das ist mir sehr zweifelhaft, dass der Bund das jemals darf, denn die Kulturhoheit bleibt bei den Ländern.

Es ist nicht erkennbar, was der Sinn dieses Ausgehverbotes eigentlich sein soll. Denn es sieht ja so aus, dass man die Menschen ermutigen müsste und dazu anhalten müsste, sich möglichst viel im Freien aufzuhalten und nicht etwa, wenn man sich verabreden will, um 21 Uhr schnell in einer engen Wohnküche zu verschwinden und dann auch noch dort zu übernachten, weil man ja nicht mehr auf die Straße gehen darf. Das ist gerade völlig kontraproduktiv. Davon mal abgesehen, das hat auch Herr Nagel als Sachverständiger aus dem naturwissenschaftlichen Bereich gesagt, und weiterhin, das ist auch richtig, darauf hat Christoph Möllers hinge-wiesen, nach dem schieren Wortlaut des Artikels 104 des Grundgesetzes, wo drinsteht, die Bewegungsfreiheit darf nur aufgrund eines Gesetzes, aber eben nicht durch ein Gesetz beschränkt wer-den, ist es schon zweifelhaft, ob das überhaupt durch ein Gesetz bewirkt werden könnte oder ob hier schon auf einer ganz einfachen formellen ver-fassungsrechtlichen Ebene, bevor man auch nur die Sinnhaftigkeit des Gesetzes diskutiert hat, das hier schon scheitern müsste. Davon abgesehen, ist das Ausgehverbot meines Erachtens übermäßig, weil es erkennbar widersinnig ist, gar nicht geeignet ist, überhaupt etwas zur Lösung des Problems beizutragen.

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31 Kommentare

  1. Es geht um Schickane, Aktionismus, Machtdemonstration. Es gehr nicht zm Logik oder irgend einen Beitrag zur Gesundheit der Bevölkerung.

  2. Was eigentlich fast durchgängig von den meisten Medien übersehen wird, ist dass die Hauptbegründung für das Einsperrgesetz, nämlich die vollen Intensivstationen, weitgehend eine Luftnummer ist.
    Von den drei Intensivkategorien Low Care, High Care und ECMO ist nur die erste, Low Care, sehr stark beansprucht (man muss im Hinterkopf behalten, dass aber noch die Notfallreserve von ca. 10.000 Betten zur Verfügung steht). High Care ist nur zu knapp 80& und ECMO nur zu rund 64% ausgelastet.
    Das Besondere an Deutschland ist aber: hierzulande wird so oft auf die Intensivstation verlegt wie fast nirgendwo sonst. Es mag etwas mit deutschem Perfektionismus zu tun haben, oder mit organisatorischen oder betriebswirtschaftlichen Fragen, oder schlicht tradiertes Verhalten sein:
    In anderen Ländern, in denen die Coronasterblichkeit auch nicht höher ist als bei uns, verbleiben viel mehr Kranke in den Normalstationen. Das galt schon für die 1. Coronawelle und ist offenbar im Verhältnis zu anderen Ländern so geblieben, wie der Chef der Helioskliniken gerade erst wieder zugegeben hat.

  3. Merkels Plan ist voll aufgegangen. Der Köder, die Ausgangssperre, wurde geschnappt und man hat sich daran abgearbeitet. Dabei hat es so gut wie niemanden interessiert, dass sie mit diesem Gesetz auch die Justiz außer Kraft gesetzt hat. Damit hat sie das letzte Kontrollinstrument ausgeschaltet und der Willkür wurde freie Bahn geschaffen. Das ist nicht mehr zu fassen. Entsetzt bin ich auch über die vielen Politiker, die jetzt behaupten, sie hätten schwere Zweifel an der Rechtmäßigkeit gehabt und wären eigentlich gegen dieses Gesetz gewesen, die es aber dennoch abgenickt haben. Was geht in diesen Leuten vor? Was hat Merkel gegen sie in der Hand, dass sie nicht mehr nach ihrem Gewissen entscheiden können? Womit werden sie erpresst? Wozu brauchen wir jetzt noch ein Parlament oder einen Bundesrat oder Minister? Nur damit wir sie bezahlen dürfen – fürs Nichtstun?

    • Warum sich Politiker dem Fraktionszwang untergeordnet haben ? Ganz einfach, das Gesetz wurde per namentlicher Abstimmung verabschiedet. Da können es sich nur altgediente Parteigenossen leisten mit Nein zu stimmen ansonsten ist die Karriere in Gefahr.

  4. In Autos (also kleinste geschlossene Räume) dürfen mehrere Menschen aus verschiedenen Haushalten sitzen. Aber Tennisspielen im Freien mit 4 Personen ist verboten.
    In Schulbussen dürfen Kinder dichtgedrängt sitzen, da sind keine Sitzreihen abgesperrt oder Hinweise pro Sitzbank nur eine Person erlaubt zu sehen. Aber Städte kassieren Bürger ab wenn sie in der Fußgängerzone ohne Maske gehen.

    Kann man diese Regierung wirklich noch für voll nehmen ? Zuerst läßt die Kanzlerin über eine Million Menschen illegal gegen geltende Gesetze in das Land und nun versucht sie das Grundgesetz auszuhebeln. Das Land ist verloren.

  5. Zitat:
    „s. Anweisung des Eilantrages in Karlsruhe gegen die Aufgabe der Souveränität des Deutschen Bundeshaushaltes.“
    Nicht „Anweisung“ sondern „Abweisung“ !!!
    Typischer JaNein-Fehler. Bitte mehr Sorgfalt!

  6. „würden vermutlich die Hells Angels anstelle der Armee ausrücken um ihr Revier zu verteidigen“.
    das musste natürlich mal wieder sein, aber mit platzhirschen, schlägerbanden und kriminellen kann man eines nicht: das recht verteidigen.

  7. „Verfassungsrechtler“;

    sind nicht per se ein geschützter Berufstand, zu mindest nicht im derzeitigen Deutschland. Also aufgepasst, wie lange der Verfassungsrechtler Vosgerau seine freigeistigen Thesen zum Besten geben darf.

  8. Die Linksgrünen jubeln! Endlich wird hier wieder Diktatur gemacht auf deutschem Boden! Endlich Schluss mit Demokratie und Föderalismus! Endlich gibt es wieder den alternativlosen basta!-Vorschlaghammer! Jetzt muß nur noch einer von ihnen an die Macht kommen, dann ist das Paradies der Werk… äh … der Medientätigen, der Apparatschiks, der Politologen, Soziologen und sonstigen -ogen aller Art nahe!

  9. Das wird einfach entsprechend formuliert: Es ist doch schon längst die Rede vom Krieg gegen das Virus. Wenn die ersten Gesetze geräumt sind, fallen sie alle. Alle. Ohne jegliche Schranke. Es ist im Prinzip wie mit den 10 Geboten. Wenn eines gebrochen wurde, dann fallen im Laufe der Zeit alle 10. Der freikirchliche Pastor Dr. Lothar Gassmann wies darauf hin, dass die Abschaffung des ersten Gebots, den Namen des Herrn nicht zu missbrauchen, als erstes fiel mit der Abschaffung des Blasphemieparagraphen. Jetzt sind wir da angekommen, wo keines der 10 Gebote mehr Gültigkeit hat.
    Was Sie über den militärischen Verteidigungsfall sagen, trifft voll und ganz zu. Lustig, wie Boris Reitschuster über seine Freunde in Russland die beiden kontroversen Sichtweisen in Russland dargelegt hat:
    1.Sichtweise: Gelächter über die Deutschen und ihre Hippie-Armee
    2.Sichtweise: Unglaube und der Verdacht, es handele sich um eine Verschleierungstaktik.

  10. An die Spitze des BVG ist nicht umsonst ein Merkeltreuer installiert worden, das wird nicht nur an der Abweisung dieses Eilantrags deutlich, alle Möglichkeiten auch der Bürger, sich gegen den Staat zur Wehr zu setzen, sollen verschwinden, das erleichert das Durchregieren doch erheblich.

  11. Wozu soll dieses Gesetz gut sein ?
    Die 88-erin will Vorarbeit für Annnalena leisten, damit diese ihre Klimaziele komfortabler durchbringen kann.

  12. Sehr gute Analyse! Dazu kurz und knackig. Nur wer unser Grundgesetz verstanden hat, es ernst nimmt und wertschätzt, kommt zu solchen Ergebnissen.

  13. Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute die Unterzeichnung der Schuldenunion zugelassen hat, was man als Wink mit dem Zaunpfahl werten kann, auch wenn das Hauptsache-Verfahren noch folgt, betrachte ich die Grundrechte und das Grundgesetz in Deutschland bereits als abgeschafft. Hier darf man also demnächst bis 70 arbeiten, aber dauerhaft mit Ausgangssperren und Wohnungsdurchsuchungen ohne Richtervorbehalt rechnen.

    Daraus folgt:

    Jeder Arbeitnehmer sollte spätestens zum Ende seiner 50er dafür sorgen nach Südeuropa auszuwandern, um dort in den Genuss der Rente mit 60 oder früher zu kommen, Corona- und Klima-Gesetze in Deutschland hinter sich zu lassen. Homeoffice kann man auch aus dem Süden machen. Wie genau man das gestalten muss, ist mir noch nicht ganz klar. Aber die Chancen auf ein Leben mit Menschenrechten, auf Kosten der Vollidioten Europas, steht ja jedem dank Arbeitnehmerfreizügigkeit und Recht auf Einbürgerung offen.

    • Das mit dem Auswandern funktioniert aber leider nicht, wenn man mit 60 in Südeuropa in Rente gehen will. Es sei denn, man kommt dann noch 10 Jahre ohne den deutschen Anteil aus. Der wird nämlich erst mit dem offiziellen deutschen Altersrentenbeginn bezahlt. Oder – falls früher – mit saftigen Abschlägen. Ich kann eigentlich jedem nur empfehlen, die Arbeit einzustellen und sich in die soziale Hängematte zu legen. Ein Staat, der so mit seinen Bürgern umgeht, hat keine Steuern verdient. Und dieses ganze korrupte und verkommene System wird erst durch eine Staatspleite scheitern. Sollte tatsächlich noch eine Wahl im September stattfinden – was ich nicht glaube – dann bekommt man garantiert das, was man auf keinen Fall will, ganz egal was man wählt. Es kommt auf wundersame Weise immer am Ende das gleiche raus.

  14. 100 Prozent meine Meinung. Fehlt nur die Frage nach dem warum. Warum wird es dann trotzdem durchgesetzt?

  15. Das ist sicherlich eine gute Rede, aber in seiner schriftlichen Form nicht konzise.

    Inhaltlich gleichwohl sehr überzeugend.

  16. Wer so etwas von einem Verfassungsrechtler ins Stammbuch geschrieben bekommt, sollte umgehend zurücktreten. Blamabel ist das vor allem auch für jene, die sich in den Dienst einer nicht mehr zurechnungsfähigen Kanzlerin stellen. Dass sie immer wieder ihre widersinnigen Aktionen durch die Grünen legitimiert bekommt zeigt für die Zukunft nichts Gutes.

  17. „Was soll dieses Gesetz bringen?Was ist denn nun eigentlich der Zweck des Gesetzes, was will der Gesetzgeber denn, was nun anders werden soll? Es ist herausgestellt worden, dass die Maßnahmen keine neuen sind.“
    Diese natürlich rein rhetorische Frage von Herrn Vosgerau ist eigentlich von jedem Bürger leicht zu beantworten:
    Diese Bundesregierung und Länderchefs und all ihre Versager meinen sie hätten dieses Gesetz/Werkzeug hätten haben müssen um die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen.
    Die wollen sich damit unschuldig machen.
    Sie wollen damit von ihrer eigenen Unfähigkeit, ihrem Versagen ablenken.

  18. Es kommt mir zwischendurch so vor, als wäre das „System Merkel“ nichts als ein Trojanisches Pferd, das dem Zwecke dient, den sozialistischen Unfug einmal mehr in Deutschland zu „Staatsdoktrin“ zu machen …
    Da hat sich die CDU keinen Gefallen getan, so lange an diesem Kurs festzuhalten …

    • Die wahre CDU/CSU ist längst verstorben. Was sich heute so nennt, ist eine Gruft mit Untoten.

  19. Und jetzt….. passiert was?

    Nö…..

    Was kann man denn heutzutage noch für Maßnahmen ergreifen, wenn ein System von Menschen durchsetzt ist, die einer Ideologie anhängen.

    Wie war dass…. „Marsch durch die Institutionen“. Ziel erreicht. Auch wenn es knapp 50 Jahre gedauert hat.

    Das Pendel hat nun auf die andere Seite ausgeschlagen. Aber das gute eines Pendels ist, es schwingt auch wieder zurück.

    Wenn wir etwas aus der Geschichte lernen, dann das. Aber zu welchem Preis.

    Welcher Schaden hinterlassen wird, werden unsere Nachkommen zu spüren bekommen.

    Und auch hier wird wieder die Frage gestellt…

    „Wie konntet ihr das zulassen…“

    Hier, wo ich wohne, will man den an Corona gestorbenen Menschen gedenken, indem man die Fahnen auf Halbmast setzt.

    Was ist mit den Toten, die durch die Maßnahmen gestorben sind?

    Die Menschen, die keine lebensrettenden Operationen bekommen, weil Intensivbetten vorrätig sein müssen.

    Die Menschen die durch „Selbst“mord gestorben sind.

    Usw.

    Ein Irrsinn, der hier gerade passiert.

    Und ich wiederhole mich….

    Ich weiß jetzt wie 33 passieren konnte. Die Ideologie ist eine andere, die Maßnahmen sind die gleichen.

    • Ich bin mir nicht ganz sicher ob die Ideologie so anders ist. Wollen wir dem Impfexperiment zu Ende zusehen?

  20. Bleibt halt nur die Klage gegen eine einzelne Maßnahme, z.B. wenn einen die Polizei erwischt und ein Bußgeld auferlegt wird. Klage gegen den Bußgeldbescheid vor dem Amtsgericht, Hinweis darauf, dass es sich bei der für den Prozess entscheidungserheblichen Grundlage um ein Gesetz handelt, das möglicherweise verfassungswidrig ist, und hoffen, dass das Gericht selbiges dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung nach Art, 100 GG vorlegt. Eine unmittelbare Rechtsschutzmöglichkeit gegen das Gesetz, bzw. einer daraufhin ergehenden Verordnung sehe ich nicht. Wer da an Zufall glaubt und nicht an eine bewusste Einschränkung des Rechtsschutzes, dem ist nicht zu helfen. Und wer einem solchen Gesetz, wissentlich, dass es die Grundfesten unserer demokratischen Ordnung erschüttert, im Parlament zustimmt, der sollte nicht wiedergewählt werden…

  21. Tja…nun trennt sich die Spreu vom Korn. Wir werden es heute im Bundestag erleben, wer uns regiert. Die existierende Machtelite muss weg. Letzte Chance darauf besteht im September. Abwählen, Freunde der Freiheit,
    A-B-W-Ä-H-L-E-N…. !

  22. Es ist ein Ermächtigungsgesetz. Man kann es nicht schön reden.

  23. Ich hätte mir nie träumen lassen, dass mir der Staat mal eine Ausgangssperre samt erwiesenermaßen sinnfreier Auflagen auferlegt. Wie wäre es mit einer Generalausgagssperre von 24 Stunden? Ach ja, das geht ja nicht. Die Steuereinnahmen müssen ja letztlich sprudeln. Schaue ich Filmberichte über Nordkorea, drängen sich mir gewaltige Parallelen auf.

    • Nana. Noch müssen wir keine Einheitskleidung tragen, haben genug zu essen und müssen nicht Fähnchenschwenkend und jubelnd am Strassenrand stehen, wenn die Machhaber vorbeifahren. Aber das kommt noch.

  24. Manches, was die Regierung anfasst, zielt inzwischen auf Umgehung ab. Z. B. auch das NetzwerkdurchsuchungsG. Und sie spielt auf Zeit. Irgendwann demnächst ist die alte Richterriege in Pension. Dann gibt es überhaupt keinen Schutzwall mehr.

  25. Scheint so. Die Amtsgerichte sind die erste Instanz, daher nicht so erheblich. Die Bundesgerichte sind kassiert, da sitzen die Leute mit den richtigen Parteibüchern.

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