Während der Corona-Krise ließen sich die Proteste gegen das Impf-Reglement nicht sauber in das alte Links-Rechts-Muster der Politik einordnen. Um diese Bestrebungen trotzdem polizeilich und verfassungsschutzrechtlich erfassen zu können, wurde beim Bundesverfassungsschutz die Idee einer „verfassungsrechtlich relevanten Verunglimpfung des Staates“ eingeführt.
Die Idee war simpel: Wer den Staat über ein gewisses Maß kritisiert, dem kann zur Last gelegt werden, dass er den Staat, seine Politiker oder seine Institutionen verunglimpft. Diese Idee ist mittlerweile zum Selbstläufer geworden. So wurde ein Sonderstrafrecht eingeführt, das Meinungsäußerungen unter Strafe stellt, die „geeignet sind“, das „Wirken“ von Politikern „erheblich zu erschweren“.
Im vormals geheimen Gutachten des Bundesverfassungsschutzes zur AfD wird dieser Gedanke aufgegriffen:
„Auch wenn es einer politischen Partei nicht darauf ankommt, die parlamentarische Demokratie abzuschaffen und durch ein anderes System zu ersetzen, kann angenommen werden, dass eine auf das Außerkraftsetzen des Demokratieprinzips gerichtete Verhaltensweise vorliegt, wenn es einer Partei darum geht, das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie zu erschüttern, um sich die Gunst der Wählerinnen und Wähler zu sichern.“
Milde Kritik ist erlaubt!
Und weiter schreibt der Verfassungsschutz:
„Vor diesem Hintergrund kann bei Äußerungen, die darauf abzielen, das Vertrauen der Bevölkerung in die parlamentarische Staatsverfassung als Ganzes in Frage zu stellen, durchaus angenommen werden, dass diese über eine zulässige Machtkritik hinausgehen und auf ein Außerkraftsetzen des Demokratieprinzips gerichtet sind.“
Der Verfassungsschutz gesteht der Opposition zwar das Recht zu, auf „etwaige bestehende Missstände des parlamentarischen Systems“ hinzuweisen. Aber:
„Über solche Kritik hinausgehende gehäufte pauschale Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verleumdungen gegenüber anderen demokratischen Parteien und deren Politikerinnen und Politikern können aber unter gewissen Voraussetzungen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen darstellen.“
Was ein legales Niveau von Kritik ist, das will der Verfassungsschutz im Laufe seiner Untersuchung selbst feststellen können. Dass die AfD über dieses Niveau an Kritik hinausgeht, versteht sich von selbst – auch wenn die Beamten nie feststellen, wo denn die Grenze überschritten wurde. Man kann also davon ausgehen, dass ein einzelner Facebook-Post mit Kritik an der Politik noch legal ist – also, solange die Kritik nicht allzu scharf vorgetragen wird. Ob ein Bürger aber über das legale Niveau von Kritik in die Verleumdung des Systems gerutscht ist, weiß er erst, wenn der Verfassungsschutz Akten über ihn anlegt.
Tino Chrupalla zum Beispiel machte den Fehler, dass er in einer Rede forderte:
„Perspektivisch muss aber Europa seine Verteidigung wieder in die eigenen Hände nehmen. Das muss es sein. Es muss souverän sein und auch Deutschland muss an seiner Souveränität arbeiten. Das sehen wir doch aktuell, dass wir das in vielen Bereichen eben nicht sind.“
Die Forderung nach Souveränität sei eine rechtsextreme Formulierung, da es impliziere, dass Deutschland nicht über seine eigenen Geschicke entscheiden könne, so das Gutachten des Verfassungsschutzes.
„So spricht etwa der pauschale Vorwurf, die Bundesrepublik sei nie ein souveräner Staat gewesen und sei es auch weiterhin nicht, der Bundesrepublik Deutschland in diffamierender Weise die Volkssouveränität und damit ihren demokratischen Charakter ab“, urteilt ein ungewählter Bürokrat im Bundesamt.
Aber aufgepasst! Wenn gefordert wird, Deutschland müsse „technologische Souveränität“ von amerikanischen Unternehmen erlangen, dann ist das nicht Rechtsextremismus. Jedenfalls ist der Redaktion nicht bekannt, dass das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes wäre.
Auch wer anderweitig thematisiert, dass Deutschland von Entscheidungen in anderen Ländern, besonders in den Vereinigten Staaten, abhängig ist, ist tendenziell Rechtsextremist. Die Forderung nach dem Abzug amerikanischer Truppen und Atomwaffen aus Deutschland ist historisch sowohl im extrem rechten als auch im gemäßigt linken Lager nicht unbekannt. Dass Birgit Bessin (seit 2025 MdB der AfD) forderte: „Wir verlangen den Abzug aller alliierten Truppen aus Deutschland, inklusive aller ihrer Waffen und Atomwaffen. Damit Deutschland endlich wieder eigene Souveränität hat“, ist ein weiterer Beweis für den Verfassungsschutz.
Kanzler Friedrich Merz sagte im Februar dieses Jahres in der „Berliner Runde“: „Für mich wird absolute Priorität haben, so schnell wie möglich, Europa so zu stärken, dass wir Schritt für Schritt auch wirklich Unabhängigkeit erreichen von den USA.“
SPD-Politiker Michael Roth forderte im ZDF-Morgenmagazin: „Wir können nicht länger auf die USA vertrauen, sondern wir müssen aus eigener Kraft etwas tun.“ Damit meinte er den Ausbau der Verteidigungsfähigkeit Europas.
Konstantin von Notz (Grüne) fordert: „Viel zu lange haben sich Deutschland und andere europäische Dienste [Geheimdienste, Anm. d. Red.] auf die Führungsrolle der USA verlassen.“
Die folgende Aussage ist aber als rechtsextremismusverdächtig dem Verfassungsschutzpapier entnommen: „Wenn wir wirklich souverän werden und uns also von den USA emanzipieren wollen, brauchen wir Partner. Alleine schaffen wir das nicht.“ Das kommt aber von Hans-Thomas Tillschneider, MdL der AfD in Sachsen-Anhalt.
Natürlich gibt es auch härtere Aussagen. So wird Björn Höcke zitiert, der Politiker „der etablierten Parteien“ (sic Verfassungsschutz) „Statthalter des US-Establishments im Vasallenstaat BRD“ nannte.
Man merke: Wer den vom Verfassungsschutz als zulässig erachteten Diskurs verlässt, ist tendenziell rechtsextremistisch. Wie soll in einer Demokratie gestritten werden, wenn ein Geheimdienst über die Legitimität der öffentlich vorgetragenen Argumente entscheidet?
Der Verfassungsschutz macht sich auch zum Wächter über die Medienwelt. Wer das bestehende Mediensystem der Bundesrepublik in Abrede stellt, der muss ein schlechter sein, denn:
„Im Zuge der Infragestellung der staatlichen Souveränität wird wiederholt unterstellt, es gebe keine Pressefreiheit, sondern die Medien würden durch die Regierung bzw. durch außenstehende Mächte gesteuert.“
Hier wird wieder Björn Höcke durch den Verfassungsschutz zitiert: „Es gibt in Deutschland keine Radio- und Fernsehsender, die als notwendige Gegenmacht gegen die zwangsfinanzierten Staatssender auftreten könnten, um unseren Weg zu unterstützen und ihm Gehör zu verschaffen. Präsident Trump wäre ohne Fox-News nicht möglich gewesen. Ebenso wird die AfD ohne starke Medien einen Durchbruch nicht schaffen können.“
Die Leser dieser Stelle sollten aufpassen, dass sie der Analyse Höckes nicht zustimmen. Das könnte gefährlich werden.
An anderer Stelle wird er erneut zitiert: „Die Medien werden in Deutschland selbstverständlich komplett von der Regierung kontrolliert. Alternative, oppositionelle Meinungen sind nicht vertreten.“
Das ist Schwachsinn. So kritikwürdig die Verflechtung von öffentlichrechtlichen Medien und Politik ist, so staatstragend einige private Medien agieren, ist es eine übermäßige Zuspitzung von Regierungskontrolle zu sprechen. Auch kann sie nicht auf alle Medien angewendet werden oder wo erscheint dieser Text gerade? Aber die Unterteilung von Meinungen in inhaltlich richtig oder falsch, in legitim oder illegitim, in legal oder illegal ist nicht Aufgabe eines Inlandsgeheimdienstes.
Auch muss auf sprachliche Reinheit achten, wer über die Politik in Deutschland diskutieren will. Es ist Usus, die Parteienlandschaft in „demokratische Parteien“ (alle außer der AfD) und „undemokratische“ (AfD) aufzuteilen. Das ist keine Verunglimpfung des politischen Systems. Es ist auch keine Ablehnung des Mehrparteiensystems – jedenfalls kritisiert der Verfassungsschutz diese Begriffe nicht. Doch wer von „Blockparteien“ oder „Kartellparteien“ spricht, der unterstellt dem politischen Gegner, dass er keine Opposition zulassen oder nur für den eigenen Vorteil handeln wolle.
Das konstituiert für den Verfassungsschutz eine Ablehnung des Mehrparteiensystems und damit der Demokratie als Ganzes:
„Dabei wird durch die Nutzung von Begriffen wie ‚Kartellparteien‘ suggeriert, die (anderen) Parteien seien überhaupt nicht in der Lage, Teil eines freien Meinungsbildungsprozesses und entsprechend demokratischer Abläufe zu sein; damit wird in einer dem Demokratieprinzip widersprechenden Weise die Möglichkeit ausgeschlossen, die anderen Parteien könnten auch gleichwertig sein.“
Es bleibt die Frage: Warum obliegt es ungewählten, gesichtslosen Bürokraten im Bundesamt für Verfassungsschutz zu entscheiden, was ein angemessenes Niveau an Kritik am Staat, am Parteiensystem, an Medien und Institutionen ist? Um sicherzugehen, dass keiner der 4.400 Mitarbeiter des Verfassungsschutzes hier etwas falsch versteht, sofern er mitliest: Nein, der Autor behauptet nicht, der Diskurs in Deutschland würde eingeschränkt. Das wäre ja verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates.
Ich sehe keinen Grund auch nur einen Pfifferling auf die Einschätzung dieser Sprachstümper des Verfassungsschutzes zu geben, da es müßig ist mit bösartigen Bedeutungsleugnern auch nur zu reden.
Wichtig in der Absicht derer, die so etwas eingeführt haben, ist dabei aus meiner Sicht, dass für die mit dem Strafrecht Bedrohten nicht erkennbar ist, wo ihre eigene Meinungsäußerung, die sie tätigen wollen, auf der Skala von legal bis strafbar, einzuordnen wäre. Sonst könnten sie sich ja nachweisbar genau an dieser Grenze bewegen und dabei amüsieren.
Nein nein, das muss offen bleiben, dem nachfolgenden Urteil einer unsichtbaren Instanz überlassen, nur so entfaltet sich beim Empfänger die diffuse Angst, zu „weit“ zu gehen. „Erheblich zu erschweren“, das heisst alles und nichts. Diese „Definition“ kann man beim Einen als gegeben sehen und den Anderen unbehelligt lassen.
Den Einen, der ein eher harmloses Meme eines Bundesministers mit einem Schmähbegriff weiterleitet, mit einer Hausdurchsuchung und damit verbundener sozialer Beschädigung bedrohen, und den Anderen, der eine Oppositionspolitikerin auf vulgäre Weise verunglimpft, unbehelligt lassen.
Jeder jener verfluchten Staatsdelegitimierer, die sich am Niedergang des Landes nur noch belustigen und unsere Regenten mit Hohn und Spott überschütten, hatte am „Geheimgutachten“ seine helle Freude: Endlich ist sie da, die Orwellsche Neusprechfibel der verbotenen Worte und Formulierungen, wir harren der Umsetzung in Richtig-Falsch-Listen, um in den Schulunterricht einzufließen und Maßnahmen des Weltstaatsmannes Merzel nach dem erfolgreichen Feldzug gegen das „Königreich Deutschland“, seine Spitzel- und Advokatenschar auf Vordermann zu bringen, man kann die Drecksarbeit nicht auf ewig dem Großinquisitor Böhmermann und den Schlägertrupps der Antifa-SA überlassen und hoffentlich erfolgen bald Schulungen zur Erkennung der Spione und Agenten des neuen „Erbfeindes“ Russland, wie es just die lettischen Genossen tun:
https://www.welt.de/politik/ausland/article256126596/Ungepflegtes-Aeusseres-merkwuerdige-Fragen-Lettland-erklaert-wie-man-russische-Spione-erkennt.html?source=puerto-reco-2_ABC-V46.0.A_control
Wäre doch eine stolze Aufgabe für das extra neu geschaffene Ministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung, das noch händeringend nach Gründen für seine Existenzberechtigung sucht und ganz sicher kann noch auf die Expertise von Spitzenkräften wie 360°-Annalena und dem Onkel Lauterbach (nur echt der mit der Zahnfee) zurückgegriffen werden.
Vorwärts immer! Rückwärts nimmer!
Paul Celan – parallele Lebenslinien die sich kreuzten
Margot Friedländer – parallele Lebenslinien die sich kreuzten
Es keuzten sich die parallelen Lebenslinien von jüdischen Opfern des „NS-Faschismus“ mit den Lebenslinien von deutschen Opfern des „Sowjetfaschismus“.
Paralele Lebenslinien die sich kreuzten in den gleichen KZ, gleichhen Namens (wie Mihailowka, u.a), die gleichen KZ die abwechselnd von Nazis und Sowjets genutzt wurden, die danach und davor als KZ für die politischen Häflinge des Kommunismus benutzt wurde.
Parallele Lebenslinien die sich kreuzten in den gleichen KZ-Betten und KZ-Baracken in denen abwechselnd, je nach Kriegsglück, die jüdischen Opfern des „NS-Faschismus“ und die deutschen Opfern des „Sowjetfaschismus“ schliefen.
Es war der gleiche Fraß den sie Essen nannten.
Es waren die gleichen Schikanen welche man beiden zukommn ließ.
Es waren auch die gleichen Massenmorde und Verbrechen gegen die Menschlichkeit die an jüdischen Opfern des „NS-Faschismus“ und an den deutschen Opfern des „Sowjetfaschismus“ verübt wurden in Millionenzahl.
Mord ist Mord, Verbrechen ist Verbrechen und alle Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit haben die gleiche Menschenwürde.
Ein Verbechen kann in anders Verbrechen nicht rechtfertigen.
Nur in der „Kulturellen Hegemonie“ des heutigen Deutschhland weiß man davon nichs, weil man es nicht wissen will.
Im neudeutschen Autismus der „kulturellen Hegemonie“ kam nur eine Bauchnabelschau heraus, die Verbrechen am eigenen Volk nicht gelten lässt, weil sie es nicht wissen will. (zitiert nach Imanuel Geiss)
Verdrängung statt Aufarbeitung ist die Devise der „kulturellen Hegemonie“
Nichts ist daraus geworden. Hieß es denn nicht einstmal, danach:
„Nie wieder eine politische Polizei“
„Nie wieder eine politische Justiz“
„Nie wieder Krieg“
Die Ursachen sind die gleichen geblieben die es schon mal gab, davor:
Nichts hat sich gändert im Antlitz der häßlichen Fratze dieser Welt.
„Nichts wird, was es nicht schon ist“ – Hugo von Hoffmansthal
Nichts ist, was es nicht schon war.
Es ist die gleiche Vanität, Hybris und Narzismus,
jener welche die Macht hatten und haben über das Schicksal von Völkern,
Macht welche sie sich zur Beute gemacht haben, damals wie heute,
nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt.
Heute wie damals haben sie ihre „Hofnarren“, „Büttel“ und „Knechte“ zum „Diener“.
Heute werde diese zur besseren Tarnung, „Staatsdiener“ genannt.
Früher da nannten sie sich „König“, „Kaiser“, „Zaren“ und „Adelige“,
jene die sich als „Helden“ feiern ließen.
Heute nennen sie sich zur besseren Tarnung, „Demokraten“,
Es sind aber die gleichen „Helden“ wie von damals.
Es geht nich nur um den Verfassungsschutz, sondern auch um die Richter der deutschen Jusiz die allesamt zusammen mit der Mainstreampresse,
in ihrer Phantasiewelt einer gessinugspolitisch totalitären „kulturellen Hegemonie“ leben, die sich über Grundgsetz, Recht und Gesetze gestell haben.
Wie können deutsche Richter Klagen und Verurteileung wegen Islamophobie ? sprechen, wenn Augenzeugen ein Buch schreiben.
„Der islamische Faschismus“ – Hamed Abdel-Samad
„Die satanischen Verse“ – des Islam, Salman Rushdie
Wie können Verfassungsschutz und Richter es nicht gemerkt haben und nicht zur Kenntnis nehmen, dass ein „kriminelles politisches Kartell“, schon längst einen Putsch gegen die freihheitliche Grundordnung verübt haben,
„sich den Staat zur Beute gemacht haben“, wenn Personen es berichten, weil sie in Ämtern waren, wo sie dies feststellen konnten.
„Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht“ – Ex-Bundespräsident R.v. Weizsäcker
„Der Staat als Beute“ – wie Politiker Gesetze zum persönlichen Vorteil machen“ – Staatsrechtler, Ex.Verfassungsrichter, Prof. H.H. von Arnim, Knauer Velag
„Korruption ist die Seele des System“ – „Machenschaften der Macht“ – Staatsrechtler, Ex.Verfassungsrichter, Prof. H.H. von Arnim,
Im Bundestag werden schon die neuen Benimmregeln gemäß Anleitung des Kartells und seiner Dienste umgesetzt. So erhielt ein Abgeordneter der AfD eine Rüge oder Verwarnung weil er das Wort Re-Migration gesagt hatte. Re-Migration, ein ganz normales Wort aus der Migrationsforschung. Wo es Migration gibt, gibt es auch logischerweise Re-Migration. Aber kann also daran ableiten – das linke Kartell will die Migration, so viel wie nur möglich, aber es will keine Re-Migration.
Es will nicht nur Migration, es will Sprache, die dem widerspricht, erst ächten, und im nächsten Schritt kriminalisieren. Sie haben natürlich völlig recht, das ist ein ganz normales Wort, das einen bestimmten Vorgang beschreibt.
Man hat aber versucht, dieses Wort, auch im Zuge der Kampagne um die „geheime“ Konferenz am Lehnitzsee, mit Unsagbarbeit und Ungeheuerlichkeit aufzuladen. Der „Verstoß“ gegen diese Unsagbarkeit wurde gerügt.
Individuell macht das m.E. sicher einen Unterschied, ob man sich aufs engste mit einer Partei, wie z.B. der AFD verbunden fühlt (dann übernimmt man vermutlich gewissermaßen Mithaftung für jeden Senf, der irgendeiner in dieser Seilschaft absondert), oder ob man als, sagen wir mal Konservativer seine Meinung situativ, idealerweise maßvoll und differenziert in den Diskurs einbringt (und es einem eigentlich wurscht ist, welche Partei diese Meinung zur Umsetzung bringt).
Aber was anderes: der V-Schutz untersteht, soweit ich das sehe, dem Innenministerium. So dürfte sich aller Wahrscheinlichkeit nach die Novellierung und die gelebte Praxis auch ein wenig nach der jeweils aktuellen Zeitgeist der Regierungskoalition und damit dem/der Innenminister/in richten.
So dürfte Fr Faeser deutlich andere Schwerpunkte gesetzt haben, als es Herr Beckstein getan hätte, und es Hr. Dobridt möglicherweise auspraktizieren lässt.
Diese Vorstellung illustriert das bereits erwähnte Beispiel von Fr. Kristina Schröder (CDU): sie forderte beizeiten, dass rote Vorfeldgruppen ebenso wie andere, einen Treue-Eid auf die Demokratie ablegen sollten (was dort t.w. für wenig Begeisterung sorgte). Das wurde nach Ende ihrer Zuständigkeit wieder abgeschafft.
Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster, und spekuliere, dass es den Hrn. Merz, Dobridt und Söder schon aufgefallen ist, dass der rechte Rand zwar Aufmerksamkeit erfordert (auch als machtpolitischer Konkurrent), dass allerdings die Aufbautendenzen im Bereich des Linksextremismus ebenso kaum zu übersehen sind. V.a. dass die Demokratie dort in Teilen offen in Frage gestellt wird. Immerhin wird, wie TE betonte, ganz explizit „die Systemfrage“ gestellt. Frau Wagenknecht kam schon einmal das Wort „Enteignungen“ über die Lippen. Allerdings liegt dieser lunatic fringe von Marx und Lenin demoskopisch bei kaum 5%, viele Aktive lassen sich bezahlen und leben eher in einer dysfunktionalen Parallelwelt.
Die starke Aufteilung des linken politischen Spektrums in verschiedene Parteien verhindert, taktisch gesehen clever, ein „Überspringen“ von „Verdachtszuordnungen“. So gibt es Parteien der „Saubermänner“ und jene wo man stolz Hammer und Sichel zeigt. Im Fall der Fälle kooperiert man, der eine profitiert von den Fördertöpfen die der andere aufgestellt hat, die demoskopische Gesamtsumme ist beträchtlich, das Vorfeld noch gar nicht einberechnet. Getrennt marschieren, gemeinsam zuschlagen, deren Motto.
Ich glaube kaum, dass dieses tiefrote Getöse in Kreisen von Investment, Konzernen, Arbeitgeberverbänden, BDI usw. überhört worden ist. Immerhin ist Deutschland ein Investitionsziel für Kapital aus der ganzen Welt (wie der einfache Grundmechanismus der Börse erkennen lässt).
Überdies ist es für Dienste sicher von größter Bedeutung, ob eine Partei/ Strömung von ausländischen Konfliktgegnern beeinflusst sein könnte. Das ist für uns einfache Bürger natürlich schwer zu durchschauen, was man aber ruhig mal einbeziehen kann, bevor man sich blind als „fanboy“ an irgend eine Struktur anhängt.
In der Psychologie nennt man das glaube ich Projektion.Anderen werden die eigenen schlechten Gedanken, Gefühle und Taten ohne belegbare Beweise unterstellt,was dann im Extremfall eine paranoide Störung ist.
Die liberal-demokratische AfD steht voll und ganz auf dem Boden unseres Grundgesetzes, will unsere Demokratie stärken und über Volksbefragungen und Volksentscheide zu einer für das Volk besseren Demokratie machen. Die Anderen aus dem Kartell wollen ihre Parteiendiktatur erhalten, ihre Macht noch weiter ausbauen und noch mehr Geld vom Bürger raffen. Deshalb will man die andersdenkende AfD mundtot machen und verbieten. Das ist der große Unterschied zwischen der AfD und den Kartellparteien.
Wieso schreiben Journalisten, dass der Verfassungsschutz den Meinungskorridor , heutzutage mehr ein Graben – Grab trifft es auch, festlegt?
Welche Anhaltspunkte haben die dafür, dass eine Weisungsgebundene Behörde dies tun könnte? Es ist doch offensichtlich wer wirklich die Peitsche schwingt!
Die Argumentation des Verfassungschutzes ist wirklich abenteuerlich. Die Bundesrepublik besaß vor 1990 ganz offiziell nicht die volle Souveränität, sondern diese wurde erst durch den 2+4-Vertrag (gemeinsam mit der Wiedervereinigung) hergestellt. Nach Ansicht des Verfassungsschutzes muss man der alten Bundesrepublik wegen der unvollständigen Souveränität also ihren „demokratischen Charakter absprechen“?
Dieses Gutachten ist ein Schuss, der nach hinten losgeht: Wenn selbst der Inlandsgeheimnisdienst keinen besseren Belege für eine Verfassungsfeindlichkeit der AFD findet, dann liegt das doch höchstwahrscheinlich daran, dass die AFD nicht verfassungsfeindlich ist.
Das RKI wird mißbraucht, das PEI ebenfalls. Und jetzt der Verfassungsschutz. Ich kann den Moralvorstellungen der vorgesetzten Minister nicht folgen. Sie widersprechen völlig meiner Erziehung. Und mir scheint, die Hemmschwellen des Mißbrauchs werden immer geringer. Das Durchsetzen fremder Entscheidungen und Meinungen dem Einzelnen gegenüber rechtfertigt anscheinend alle Mittel. Es ist eine verkehrte Welt. Eigentlich sollten die Regierenden den Wünschen der Wähler nachkommen, aber nicht die Freiheit des Einzelnen unter die gerade regierenden Wähler zwingen.
Das erinnert stark an einen früheren Maulkorberlass. Selbstverständlich nicht der ganz frühere Maulkorberlass. Das zu behaupten wäre ja bestimmt verboten. Aber selbst der neue Thüringische Ministerpräsident Herr Voigt CDU hat das Wort „Maulkorberlass“ früher mal in den Mund genommen und sagte 2020 in einer Pressemitteilung: „Maulkorb-Erlass ist unglaubliche Haltung zu kommunaler Selbstverwaltung und Meinungsfreiheit“. Also gibt es den Maulkorberlass schon länger. Der politische Gegner erhält de-facto ein Redeverbot, wird so mundtot gemacht und zum Schweigen gebracht. Mit Demokratie hat das nichts zu tun.
Daran muss man die #Politiker die meinen sich wie #Feudalfürsten aufführen zu können erinnern?
Die Grundlage einer #Demokratie ist die #Volkssouveränitat und nicht die Herrschaft eines obrigkeitlichen Staates!
Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem #Bürger gegenüber verantwortlich für ihr Handeln!
Der Bürger hat das #Recht und die #Pflicht die #Regierung zur Ordnung zu rufen!
Aktuell tun das nur woke Regenbogen Aktivisten. Und zwar mit Gewalt. Während Andere noch nicht mal unbehelligt Kommentare veröffentlichen können. Und wer verhindert das? Die Vierte Gewalt einschl. des ÖRR. Es macht mich wirklich fassungslos, wie grenzenlos die Macht von
KrawallbrüdernAktivisten und Mainstream-Medien ist. Die Macht steht dem Wähler zu und dem Bewohner in seiner Eigenschaft als Käufer. Beides fast vollständig perdu.Die demokratische AfD will ganz sicher nicht die Demokratie abschaffen und durch ein anderes System ersetzen. Das ist eine glatte Lüge. Sie will auch nicht das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie erschüttern. Das exakte Gegenteil ist der Fall. Die verfassungstreue AfD stellt auch nicht unser Grundgesetz, oder von mir aus Verfassung, in Frage. Sondern sie fordert von den Linksextremisten des Kartells unsere Gesetze endlich mal strikt einzuhalten. Was die AfD aber abschaffen will, ist diese linksextreme Kartell-Regierung. Denn die gehört schon lange abgeschafft. Schaut man sich dieses Land und seinen jämmerlichen Zustand an, dann weiß man warum.
Dieser VS ist für mich nichts anderes als der persönliche Geheimdienst der Grünlinken, der in einer aufgeklärten Demokratie in dieser Form nichts verloren hat. Nicht die Bürger sind falsch in ihren Äußerungen, sondern ein solcher Inlandsgeheimdienst, der sein Ziel um 180 Grad verfehlt hat. Er sollte nicht die linke Deutungshoheit beschützen, sondern die Verfassung und in dieser hat die Meinungsfreiheit einen zentralen Wert. Und geheime und freie Wahlen gehören ebenfalls dazu und das heißt auch Parteien, die der grünlinken Schickeria nicht passen. Mein Fazit dazu:
Ein solcher verfehlter privater Spionagering einzelner Parteien kann mich mal gepflegt am Tüffel tuten. Und – ich habe keinen Bademantel, morgendliche feindselige Überfälle auf eigene Gefahr!
Es ergeben sich erhebliche Zweifel am politischen Hintergrundwissen des Verfassungsschutzes. Dieses sei -beispielhaft- am Begriff „Kartell-Parteien“ kurz dargestellt.
Kartell(partei) ist keineswegs eine Wortneuschöpfung der AfD.
Schon von Arnim, Die Hebel der Macht und wer sie bedient. Parteienherrschaft statt Volkssouveränität 2. Aufl. 2017 hat darauf hingewiesen:
S 14 Vorwort: Demokratie ist Herrschaft für und durch das Volk. Die angemessene Gestaltung des politischen Willensbildungsprozesses soll bewirken, dass die Politik sich am Willen und am Interesse der Menschen ausrichtet. Die Ordnung dieses Prozesses und seine Ergebnisse sind jedoch verzerrt. Dabei geht es nicht nur um „Selbstbedienung“ der Parteien an Geld und Posten, also um staatliche Politikfinanzierung und Ämterpatronage. Das sind nur die sichtbaren Zeichen für den Wandel von Parteien und Staat. Das eigentliche Problem ist viel grundlegender, denn die Parteien entscheiden selbst über die sogenannten Regeln des Machterwerbs, die ihnen eigentlich Grenzen setzen sollen. Dies stellt einen grundlegenden Strukturmangel unseres politischen Systems dar, und prägt die Entwicklung zum exzessiven Parteienstaat und ermöglicht eine Politik über die Köpfe der Menschen hinweg.
S 25 Kartelle schalten politische Kontrolle aus.
S 27 Die Opposition präsentiert sich im Parlament als Alternative bei der nächsten Wahl und übt so eine wichtige Kontrollfunktion aus.
Bei Entscheidung des Parlaments in eigener Sache wird jedoch diese Funktion der Opposition ausgehebelt: bei Beschlüssen Diäten, Parteienfinanzierung oder Sperrklauseln sowie beim praktizieren und tolerieren von Ämterpatronage stimmen die Interessen von Regierung und Opposition überein. Die halbherzig zeigt sich daran, dass die Opposition selbst gegen Beschlüsse, die sie als verfassungswidrig erkennt, nicht bereit ist, vors Verfassungsgericht zu ziehen.
Die Parlamentsparteien und ihre Abgeordneten bilden ein „politisches Kartell“ ein Ausdruck, den der Politikwissenschaftler Otto Kirchheimer schon früh gebraucht hat, und Kirchheimer vom Wandel der (1957) in Schumann (Herausgeber) die Rolle der Opposition in der Bundesrepublik Deutschland. Das Kartell ist eine Art (Kollektiv-) Monopol, das den Wettbewerb beseitigt es entsteht insoweit der Eindruck eines „Ein-Parteienstaats mit mehreren Parteien“
S 28 Aus gewaltenteilendem Wettbewerb wird – kraft „großkoalitionärer Parteieneintracht“ – ein gewaltenvermengendes Kartell.
S 29 wie man Medien einbindet. Bei Auslandsreisen, in handverlesenen sogenannten Hintergrundkreisen.
Hinzu kommt auch eine von vielen Journalisten gepflegte politische Korrektheit, die der politischen Klasse lange in die Hände spielte: Kritiker und ihre Themen, die dem politisch-medialen Mainstream zuwiderlaufen, wurden moralisch verurteilt und als populistisch gebrandmarkt, womit man glaubt sich eine sachliche Auseinandersetzung ersparen zu können.
Deutsche Politiker werden wohl nie lernen wie Demokratie, also Herrschaft des Volkes, geht.
Obwohl, was man jetzt aus England hört, klingt auch nicht sehr demokratisch.
Danke Ihnen, Herr Tichy. Das ist ja sehr interessant, was sich die an diesem ‚Gutachten‘ beteiligten Beamten und Beamtoiden an Formulierungen und Begründungen haben einfallen lassen. Das Grundgesetz gilt allerdings für das gesamte Deutsche Volk (siehe Präambel des GG) und nicht nur für vom Amt auserwählte Begünstigte oder Geschwister im Glauben oder im Geiste.
Darüber hinaus bestimmt Artikel 3 Absatz 1 klar, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und Absatz 3 unter anderem, dass niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
In meinen Augen ist eine solche Behörde so nötig wie ein Kropf, denn
Artikel 5 Absatz 1 bestimmt unter anderem: eine Zensur findet nicht statt.
Die Agenten, Spione und Zuträger dieser Behörde sollten alsbald in den Spiegel schauen und sich ernsthaft fragen, ob sie den hohen Standards des Grundgesetzes überhaupt genügen und ggfs. reumütig Selbstanzeige erstatten.
Erschwerend ist es nun wirklich das durch den Regierungswechsel in den USA sich die Kompassnadel dreht. Ist etwa so wie 1985 sich der Wind in Moskau drehte, war in der DDR die politische Logik nicht mehr gültig.
Wenn ich öffentlich sage, die Meinungsfreiheit in Deutschland sei eingeschränkt, mache ich mich heutzutage bei den Meinungsfreiheitshütern gleich verdächtig.
Das sage ich natürlich nicht, weil ich keinen Bademantel besitze.
Aber auch schon den Witz mit dem Bademantel könnten mir die Staatsschützer übelnehmen.
Oder dass ich von Staatsschützern rede. Ich meine natürlich die lieben Verfassungsschützer.
Hm, die „lieben Verfassungsschützer“ könnte man mir als böswilligen Sarkasmus ankreiden.
Ok, nehme ich zurück, sie sind nicht lieb.
Oh je, wieder was Verkehrtes gesagt.
Am besten sage ich gar nichts mehr. Ich glaube, das mögen die.
Zitat: „So wurde ein Sonderstrafrecht eingeführt, das Meinungsäußerungen unter Strafe stellt, die „geeignet sind“, das „Wirken“ von Politikern „erheblich zu erschweren“
> Was die „Meinungsäußerungen“ oder was das Sagbare betrifft, hierzu auch mal ein kleiner Schwenk in den Bundestag. Denn so habe ich grad im Hintergrund bei WELT mithören können, dass nun auch die von den „Wir-Demokraten“ gewählten Bundestagspräsidenten scheinbar nach Gutdünken -auch- festlegen was im BT noch sagbar ist und was verwarnt oder unter Strafe gestellt werden kann.
So wurde grad bei WELT berichtet, wie durch die Bundestagspräsidentin ein (linker?) Abgeordneter darauf hingewiesen wurde, dass er doch den guten Manieren und Regeln wegen seine schwarze Mütze (eine Art Käppi?) abnehmen möge. Was der Abgeordnete aber nicht tat. Daraufhin wurde ihm gesagt, dass wenn er nicht in der Lage wäre seine Mütze abzunehmen, dass er dann doch bitte den Saal verlassen möge. Was er dann auch tat.
UND nach dann einen weiteren gezeigten „Gute-Manieren-Beispiel“, wurde dann abschließend -wie hätte es auch anders sein sollen- auch noch ein AfD-Redner gezeigt und wie dieser während seine Rede über Migranten dann auch das Böse-Wort „REmigration“ verwendete. Und hierfür wurde er dann nach seiner Rede von der Bundestagspräsidentin gerügt und (sinngemäß) darauf hingewiesen, dass doch unserer Geschichte wegen „REmigration“im BT unerwünscht ist und das wenn er dieses Böse-Wort noch mal verwendet, dass er dann „bestraft“ würde. Bericht Ende!
Jetzt wird also auch schon im BT von den „Wir-demokratischen-Parteien“ die Redefreiheit über die Bundestagspräsidentin eingeschränkt und von dieser veranlaßt was dann im Sprachgebrauch noch genehm ist.
Wenn im BT der guten Manieren wegen z.Bsp die Kopfbedeckung/Mütze oder irgendwelche flätigen Worte bemängelt werden, dann kann ich damit gut leben. Wobei ich hier der Meinung bin, dass man hier der guten Manieren wegen dann auch gerne ein Handy-Verbot im BT aussprechen sollte.
Doch hier dann sogar den normalen Sprachgebrauch einschränken zu wollen, das geht dann doch ein büttel sehr zu weit. Wobei sich mir dann auch die Frage stellt: welche Worte werden als nächstes verboten?
Sie haben diese Frage vorhin beantwortet, Herr Hbg:
All‘ diejenigen Worte und Sätze, die den aktuell noch Mächtigen nicht in den Kram passen. Die werden verboten und inkriminiert. Ganz nach deren Gusto.
Ist das etwa ‚demokratisch‚ oder ‚GG-konform‚?
Entspricht ein solches Gebaren etwa der Würde des Parlaments?
Ich frage mich ob die von Ihnen genannten Anwender noch etwas spüren …
Ich zitiere mal aus dem Grundgesetz (auch auf die Gefahr hin, daß ich Polizeilich geknüppelt werde (1)):
… Zensur findet nicht statt …
Das ist jedoch eine Zensur, wenn man für falsches Denken bestraft wird!
(1) https://www.youtube.com/watch?v=ARCtZAHWoYk
In einem anderen TE-Artikel wurde zugespitzt festgestellt, der VS erkläre das Grundgesetz für verfassungswidrig. Hier nun ist der Beweis erbracht, dass der VS selbst verfassungswidrig denkt und ggf. handelt.
„Wieviele Finger, Winston?“ -1984-
Diese verfäserte GeStaSiPo 2.0, alias BfV, wurde seit dem Hinauswurf Maaßens durch „Wir-schaffen-das“ Merkel, ganz im Sinne totalitärer Ideologien, Theokratien, ZKs, „Wohlfahrtsasuschüsse“, Militärjuntas & Feudalsystme, in Kollaboration mit Ö(un)RR & Mainshit-Medien ->“Schönbohm-ZDF/Böhmermann-Affäre“!- hin zu einem veritablen „MiniWahr“ transformiert.
Ex-BfV-Chef, HG Maaßen, inzwischen selbst als „Demokratiefeind“ von Fäser & Haldenwang observiert, forderte in einem Interview kürzlich, dessen, quasi vollständige Abschaffung, weil hier eine absolute UNREFORMIERBARKEIT geschaffen wurde.
Auch dort sollen 8ten klicken!
Wer sind diese Beamten, die entscheiden, was gesagt werden darf und wer nicht. Zerrt sie an die Öffentlichkeit, damit dieser Irrsinn endlich ein Gesicht erhält.
Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass der Verfassungsschutz inzwischen zum Schutze der Verfassung abgeschafft werden kann. Andere Demokratien haben auch keinen. Die echten Beamten, die dort zum Schutz vor Terror und Verbrechen (z.B. in Bezug auf Islamisten, Linksextremisten wie der RAF oder Rechtsextremisten wie dem NSU) arbeiten, können gerne zur Kripo versetzt werden; der Rest kann meinetwegen bei der Bundespolizei im uniformierten Außendienst Grenzen schützen helfen oder sich anderweitig nützlich machen. Aber er soll aufhören, die Opposition zu drangsalieren.
Das ist erst der Anfang….wartet erst mal ab bis…gemäß Koalitionsvertrag….Herr Merz Lügen, Fake News und Hass und Hetze unter Strafe stellen und verbieten lassen wird.
1) Der Verfassungsschutz ist ein Geheimdienst. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Geheimdienste in der Regel zur Unterdrückung der Opposition missbraucht werden. Das war z. B. bis vor kurzem in der DDR mit der Stasi (Ministerium für Staatssicherheit) der Fall.
2) Der CDU-Politiker Haldenwang hat als Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz zugegeben, dass der Verfassungsschutz die AfD bekämpft: 20.06.23 ZDF-„Heute-Journal“: Zitat:
„Nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.“
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Joachim Datko – Ingenieur, Physiker – Regensburg – AfD-Stammwähler
Also kurz zusammengefasst. Der Rechtsstaat, die Gewaltenteilung, die Neutralität des Staates, ZUM WOHLE DES DEUTSCHEN VOLKES wurde total entkernt und die Unterabteilung des Innenministeriums will jetzt jede die tatsächlichen Mißstände benennende Kritik kriminalisieren.
Ein Tweet bezüglich des AfD „Gutachtens“ äußerte die Vermutung das Gutachten diene hauptsächlich dem Zweck die Messlatte noch weiter nach Links zu verschieben. Die harmlosesten Bemerkungen, wie sie vor Jahrzehnten bereits von Helmut Schmidt oder Merkel geäußert wurden sollen auf einmal „rechtsextrem“ seien.
Im Grunde will man uns zwingen immer JA zum Pfusch und der Selbstbedienung der Parteien-Oligarchie zu sagen.
Gut dass es Trump gibt, der sich den Mund nicht verbieten lässt und auch Putin weiß was für eine irreale Politik bei uns betrieben wird.
Lächerlich! Wird Zeit das das Volk endlich zeigt wer der Souverän ist und und wer das Geld zur Verfügung stellt, damit die Parteien die einen solchen Kurs unterstützen abwählt werden können.
Ja. In einem funktionierenden Unternehmen würde man diese Art „Mitarbeiter“ sehr schnell zur Raison bringen oder zum Teufel jagen!
Hoffentlich erlebe ich das noch …
Komplett alles zu beschränken und kontrollieren können sie nicht, das bedeutet aber nicht, dass sie das nicht probieren werden. das führt nur zum Scheitern und zwar kommt die Abschaffung der Redefreiheit bei uns zusammen mit der immer weiter abgeschafften Unternehmensfreiheit und mit der sie ersetzenden Vetternwirtschaft.
Alleine schon der Begriff „verfassungsschutzrelevant“, ist, angewandt vom Verfassungsschutz, demokratiefeindlich. Man kann es nicht dem Geheimdienst überlassen, selbst zu entscheiden, was verfassungsfeindlich ist. Nicht der Geheimdienst ist der Hüter der Verfassung, weil das die Verfassung durch Aufgabe der Gewaltenteilung aushebeln würde.
Wie in der DDR:
Da musste bekanntermaßen Kritik (z.B. Kabarett) vorher von den zuständigen Stellen abgesegnet sein…
„Über solche Kritik hinausgehende gehäufte pauschale Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verleumdungen gegenüber anderen demokratischen Parteien und deren Politikerinnen und Politikern können aber unter gewissen Voraussetzungen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen darstellen.“ – Das ist ja köstlich: Da schießen sich die Verfasser vom BV mit ihren über 1.100 Seiten und deren Auftraggeber, den Schwampel-Parteien, „selbst in’s Knie“: Die ganze Hetze und der ganze Hass gegen die AfD sowie weiteren Parteien im eher konservativen und rechten Spektrum sind demnach absolut demokratiefeindlich und verfassungswidrig. – Wie kann man so dämlich sein, das so hochtrabend zu formulieren. Derweil gilt doch gem. GG: „Gegen“ andere Parteien und ihre Programatik – sowie ggf. deren Regierungshandeln – zu sein, ist einfach legitim, das ist eben „Die Demokratie“. Das andere wäre ja „Unsere Demokratie“ bzw. „Liberale Demokratie“ ohne (!) diejenigen, die diesen Demokratie-Monopolisten nicht passen …
Ob es dem Verfassungsschutz “ obliegt “ ??? Die machen es einfach , ob mit oder ohne Auftrag von oben , weiß man nicht . Die letzten beiden Sätze Herr Tichy scheinen mir nicht logisch ??
Vielleicht ist es ja ungerecht, das ganze BfV in die Pflicht zu nehmen. Es hätte ja völlig ausgereicht, wenn Faeser sich mit einem Häuflein willfähriger Beamter gegen die rechtsstaatliche Ordnung verschworen hätte, Beamte, die sich auf Faesers Weisungen berufen können. Sie war es ja, die im letzten Jahr verfassungswidrig drohte: „„Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Soweit ich gesehen habe, ist das veröffentlichte Gutachten des BfV schon einige Jahre alt, in etwa so alt wie die erstmalige Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch den Thüringer Verfassungsschutzchef Stephan Kramer. Und wenn man Apollo News glauben darf, war die Basis dafür ein einsames 600-seitiges Elaborat Kramers gegen den Rat seiner Mitarbeiter, das Kramer nie herausrücken wollte. Da spricht doch einiges für eine Kollusion Kramer-Faeser, die, wenn es zum Ziel hat in den demokratischen Prozess durch zu Neutralität verpflichtete Regierungsmitglieder via ihren Behörden einzugreifen, tatsächlich verfassungsfeindliche Aktivitäten sind, eindeutig linksextremistisch. Wären die Staatsanwaltschaften nicht weisungsgebunden müssten sie seit Tagen ermitteln. Alternativ TE.
„„There is freedom of speech, but I cannot guarantee freedom after speech.“
Idi Amin
„Meinungsfreiheit schließt Widerspruchsfreiheit ein. Ich ermuntere jeden, seine oder ihre Meinung zu sagen, Nachfragen muss man dann aber auch aushalten. Und gegebenenfalls sogar einen sogenannten Shitstorm. (…) Das gehört zur Demokratie dazu.“
Größte Kanzlerin aller Zeiten
„Doch wer von „Blockparteien“ oder „Kartellparteien“ spricht, der unterstellt dem politischen Gegner, dass er keine Opposition zulassen oder nur für den eigenen Vorteil handeln wolle.“
Das unterstelle ich nicht, dass konstatiere ich.
Man kann die Wahrnehmung der Realität nicht verbieten, wohl aber ihre öffentliche Benennung und hierdurch auf mittelfristige psychomentale Dressuseffekte hoffen. Das geht nie lange gut. Der Kaiser, sein nackter Hintern, das Pferd und das Volk.
„Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ — Walter E. P. Ulbricht, Staatsratsvorsitzender der DDR 1960-1973
Wir haben eine Gewaltenteilung in Deutschland, hier sind ausschließlich Richter zuständig. Aber hier ist doch Potenzial, wir müssen neu denken, die Wirtschaftsweisen, der Verfassungsschutz, der Bund der Steuerzahler, das alles kann weg. Etwas neues muss her, etwas was Befugnisse hat und unabhängig ist. Es kann uns vor falschen Investitionen schützen, oder vor verbitterten Politikern, die ihre Persönlichkeit noch einmal ausleben wollen, auf unsere Kosten.
Und genau so etwas will dieser widerliche Obrigkeitsstaat vermeiden.
Aber er wird sich noch wundern: Freiheit und Demokratie sind stärker als
alle Repressionen der Unfähigen.
Ich sag’s mal so:
ZITAT
„…. So wurde ein Sonderstrafrecht eingeführt, das Meinungsäußerungen unter Strafe stellt, die „geeignet sind“, das „Wirken“ von Politikern „erheblich zu ERSCHWEREN…“
Wer bei „Geschichte“ in der Schule früher halbwegs aufgepasst hat, der weiß, dass die Hybris von manchen Machthabern unrühmlich an einer Laterne geendet hat, was seinem „Wirken“ erheblich erschwert haben dürfte.
Damit möchte ich sagen, man kann es auch zu weit treiben, selbst in diesem Land würde ich nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass man den Bogen nicht überspannen kann!
Vielleicht sind heute Laternen nicht mehr so in Mode aber es gibt definitiv Möglichkeiten für das Volk, und, das ist der Souverän!!
> Während der Corona-Krise ließen sich die Proteste gegen das Impf-Reglement nicht sauber in das alte Links-Rechts-Muster der Politik einordnen.
Ob Links oder Rechts – alle wurden von der Heldenhaften Berliner Polizei kräftig verdroschen – die jetzt aber von den Migrantenden:innen „po Zubach“ (slawisch formuliert) bekommt. Ob das in uniformierten Gehirnen gewisse Reflexionen weckt?
Der Verfassungsschutz hat NICHTS zu deuten, zu bewerten. PUNKT!
Er darf allenfalls Material sammeln, das ordentliche Gerichte entsprechend des Gesetzes beurteilen.
Die Merianstraße 100 in Köln ist nicht die Prinz-Albrecht-Straße 8 bzw. Normannenstraße Berlins, obwohl ich allmählich erhebliche Zweifel habe..