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Jurist: Wahlreform ist "demokratieförderlich"

Die Parteien holen Schützenhilfe für ihre Wahlrechtsreform

29.01.2023

| Lesedauer: 2 Minuten
Unter dem Mantel der populären Senkung, also Rückführung der Abgeordnetenzahl auf die Wahlkreiszahl verstecken die Parteien ihren nächsten Schritt zur alleinigen Macht der Funktionäre.

Der Leipziger Verfassungsrechtler Fabian Michl hält die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition trotz harscher Kritik für „demokratieförderlich“. „Wenn man von der reinen Verhältniswahl ausgeht, dann ist der Ampel-Vorschlag kein Problem“, sagte der Rechtsprofessor der Rheinischen Post (Samstag). „Es ist sogar demokratieförderlich, weil das Kräfteverhältnis der Parteien nun viel präziser abgebildet wird.“

Man könne dem Reformvorschlag also nicht vorwerfen, undemokratisch zu sein, so Michl. „Denn die Wahl in den Wahlkreisen wird von vornherein in ihrer Bedeutung relativiert.“ Der Ampel-Vorschlag sieht vor, die Sitze im Bundestag nur noch entsprechend der Zweitstimmenanteile bei den Wahlen zu verteilen. Überhang- und Ausgleichsmandate würden entfallen. Womöglich kommen aber nicht mehr alle Direktmandate zum Zug. Dass manche Sieger in den Wahlkreisen ihr Direktmandat nicht mehr automatisch erhalten, sieht der Jurist nicht als Problem.

„Der Vorschlag sagt ganz offen: Wir machen eine echte Verhältniswahl. Ich finde das sehr ehrlich. Eine personalisierte Verhältniswahl soll es nicht mehr geben“, sagte Michl, der an der Universität Leipzig Staats- und Verwaltungsrecht lehrt: „Die Wähler stimmen zwar weiterhin für Wahlkreiskandidaten, können aber nur bedingt darüber entscheiden, ob diese auch in den Bundestag einziehen. Die Grundvoraussetzung ist, dass das Mandat von der Stärke der jeweiligen Partei gedeckt ist.“ Und: „Das Grundübel des bisherigen Wahlsystems würde dadurch sehr schneidig beseitigt: Es gäbe keine Überhangmandate mehr.“

Damit sei auch die Größe des durch das bestehende Recht aufgeblähten Bundestags automatisch begrenzt. Er hat nach eigenen Worten auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken, sollte die Union eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht anstrengen. „Die Wahlrechtsreform könnte eine lange Lebensdauer haben, jedenfalls wenn sie der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhält, mit der wir rechnen können“, so Michl. „Durchgreifende verfassungsrechtliche Einwände sehe ich jedenfalls nicht.“

Hier liefert ein aus Steuermitteln finanzierter Hochschuljurist, was die Funktionäre des Parteienstaats von seinesgleichen erwarten: Hilfe bei der Entfernung der Reste eines Wahlrechts, das leider von Anfang an die Rechte des Souveräns, leibhaftige Personen in ihrer persönlichen Verantwortung ins Parlament zu wählen, nur halbherzig verwirklichte und damit ihrer folgenden, permanenten Abwertung Vorschub leistete. Unter dem Mantel der populären Senkung, also Rückführung der Abgeordnetenzahl auf die Wahlkreiszahl verstecken die Parteien ihren nächsten Schritt zur alleinigen Macht der Funktionäre. Der Staatsjurist nennt das „ehrlich“ – ich nenne es abgefeimt.

(Basis: dts Nachrichtenagentur)

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27 Kommentare

  1. Maaßen sollte den entkernten Kadaver der CDU hinter sich lassen und mit dem Rest der Werte-Union zur AFD wechseln. Was soll das alles noch? Merz wird weiter versuchen sich an den grün-woken Zeitgeist anzuwanzen.

  2. Irgendwo las ich den Vorschlag, je Wahlkreis die beiden Bestplazierten ins Parlament zu entsenden.
    Ich finde, daß dieser Vorschlag etwas für sich hätte. Auch Vertreter kleiner Parteien hätten dann Chancen, das Affentheater mit Überhang und Ausgleich fiele weg und ganz zwanglos wohl auch der parteidiktatorische „Fraktionszwang“.

  3. Vermutlich sind das die ersten Schritte zur Abschaffung der Bürger- Wahlen generell, denn dann wählen lediglich die Parteien im Bundestag den Kanzler und die Landesregierungen ihre Kandidaten für den Bundestag.

    Diese widerum benennen dann für ihre Länderparlamente in Eigenermächtigung die eigenen Abgeordneten ihrer Wahl und dann braucht man die dummen Wähler nicht mehr, die ehedem nichts verstehen, nur lästig sind und froh sein sollen, wenn man für sie stets das Beste willl, was sie dann festlegen und die Diktatur ist perfekt.

    Wäre nicht die Thüringen-Wahl mit der Absetzung eines gewählten Ministerpräsidenten gewesen könnte man ja noch unserem System etwas abgwinnen, aber bei diesem Staatsstreich kann man nicht mehr hoffen, die sind sowas von verkommen wie es schlimmer nicht geht und deswegen kann man sie nur noch abwählen, solange es noch geht, dannach werden wir keinen Einfluß mehr auf die Politik haben.

  4. Svenja Stadler (SPD) in der Debatte um das neue Wahlrecht am 27.01.2023 im Deutschen Bundestag: „Denn ehrlich gesagt, wir brauchen mehr „wir“ und weniger „ich“!“
    Ja, ja – die Partei, die Partei hat immer Recht! Was bedarf es da noch des Einflusses für ein Heer an individualistischen, unsolidarischen, egozentrischen Selbstdarstellern* (FKA: Parlamentarier)?! Totalitärer Textbausteine und Grundgesetz-Bashing (§38) vom Feinsten!

  5. Kleine Anmerkung. Sollte ein vollständiges Verhältniswahlrecht eingeführt werden, dann müsste logischer Weise auch im Bundesrat das Stimmrecht der Bundesländer der Bevölkerungsverteilung entsprechend neu justiert werden. Diese Notwendigkeit sieht man wohl im Saarland und Bremen nicht!

  6. Hat mal jemand darüber nachgedacht, das Parlament auf Bundes-Ebene ganz infrage zu stellen?
    Ich meine, wir schaffen uns mit diesem Apparat den Kaiser, den wir vor über hundert Jahren mit gutem Grund abgeschafft hatten. Denn die Weitergabe von Herrschaftsrechten durch Geburt war einfach unsinnig und hatte zu sehr schlechten Ergebnissen geführt.
    Wir alle erleben, dass die Weitergabe der Herrschaftsrechte über Parteibücher mindestens genauso katastrophale Ergebnisse liefert. Weil die Politiker schneller wechseln, wird es sogar noch schlimmer. Denn kein Partei-Führer will hinter sich in der zweiten Reihe Leute haben, die intelligenter, gerissener oder einfach nur besser sind. Das Risiko der eigenen vorzeitigen Ablösung würde dadurch unnötig ansteigen. Und so werden intelligente Bewerber immer rechtzeitig ausgesiebt und es kommen nur Dümmere hoch. Deshalb wird es von Wahl zu Wahl schlimmer, was aber auch bei Königen, Fürsten und Päpsten von Generation zu Generation genau so funktionierte.
    Das Prinzip einer Aufteilung in Herrscher und Beherrschte widerspricht der Gleichheit und warum bekommen bestimmte, noch dazu extrem unqualifizierte Menschen durch eine Verfassung das Sonderrecht, welches festlegt, dass sie über die Bevölkerung (den angeblichen Souverän) herrschen dürfen. Bei der sexuellen Orientierung geht es um die Gleichstellung jeder noch so kleinen Minderheit. Aber im Staat selbst, muss der „Souverän“, der die klare Mehrheit stellt, einer kleinen, egoistischen, dummen Minderheit gehorchen.
    Das war als noch geeignete Menschen im Parlament saßen sogar ein recht gutes Verfahren. Aber heute muss es in Anbetracht des vorhandenen Personals doch wohl strukturell hinterfragt werden. Und Herr Goergen hat selbst in den TE-Weckern zum Jahreswechsel sehr gute Ideen dazu vorgestellt. Die sollten wir vorantreiben, im Rahmen einer wirklich freiheitliche Verfassung.
    Denn die Demokratie ist am Ende. Heute werden Ketzer als Querdenker, Verschwörungstheoretiker oder Nazis bezeichnet. Aber jede untergehende Herrschaftsform scharrt ihre Profiteure um sich, diffamiert Andersdenkende. Damit soll das System am Laufen gehalten werden, damit man sich so möglichst lange die Taschen voll stecken kann. Medien, Wissenschaftler, Polizisten, Richter werden deshalb alle von der Regierung bezahlt und wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing. Damit es ja keinen Widerspruch gibt und deren Herrschafts-System bloß nicht ins Wanken gerät. Warum können wir die technisch komplizierteste aller Infrastrukturen,das Telefon- und Datennetz freiwillig und dezentral finanzieren? Warum soll das nicht auch mit althergebrachter Infrastruktur funktionieren. Dann wären die bisherigen Staatsmitarbeiter nicht mehr von der Regierung abhängig und sie würden statt für die Regierung für ihre zahlenden Bürger arbeiten.

    Meiner Meinung nach kann nur so eine strukturelle Veränderung uns aus den Klauen der demokratischen Herrscher befreien. Bestehende Strukturen infrage stellen und neue, freiheitliche Strukturen schaffen, muss die Zielrichtung sein.

  7. Das Bundesverfassungsgericht ist fest in den Parteien verankert und die Parteien sind es, die das Bundesverfassungsgericht „bestücken“. Das bringt gar nichts mehr. Hat man doch bei den Urteilen zu Klima und Corona sehen können.

  8. Im Artikel 20 (2) des Grundgesetzes steht:

    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    Dieser Passus aus dem Grundgesetz gilt in Kommentaren als „Verfassung in Kurzform“ und sollte daher sehr ernstgenommen werden. (Es sollte schon allein deswegen ernst genommen werden, da dieser Artikel 20 durch Artikel 79(3) GG vor Verfassungsänderungen geschützt ist; so viel auch zum Thema „Konservativismus“.)
    Der obige Artikel zeigt, dass die Wahlen bzw. die geplanten Wahlrechtsreformen den Einfluss der Parteien, was immer heißt: den Einfluss der Parteifunktionäre (vulgo: Parteibonzen), erhöht. Das ist gefährlich. Da die Parteien sowohl in der Legislativen („Organ der Gesetzgebung“) als auch in der Exekutiven („Organ … der vollziehenden Gewalt“) gleichermaßen vertreten ist, droht hier eine Unterminierung der im obigen Artikel 20 GG geforderten Gewaltenteilung.
    Dem kann ein Gegengewicht gesetzt werden, indem die zweite Forderung des Artikel 20 GG endlich umgesetzt wird und der Souverän resp. das Volk seine Staatsgewalt nicht nur durch Wahlen, sondern auch durch „Abstimmungen“ ausüben kann. Volksabstimmungen müssen endlich und unbedingt eingeführt werden. (Die gängige Sicht, dass die Art.29(2) u. 146 GG die „Abstimmungen“ nur für die Neugliederung der Republik oder für die Verabschiedung einer Verfassung vorsehen, ist falsch. Die beiden Artikel schreiben für die gen. Inhalte zwingend eine „Abstimmung“ vor, ohne andere Inhalte von (Volks-) Abstimmungen auszuschließen.)
    Eine Schwachstelle des GG bzw. des bundesrepublikanischen Staatsaufbaus ist die grundgesetzlich vorgegebene Verknüpfung von Legislative und Exekutive dadurch, dass die Exekutive (Regierung) aus einer Mehrheitsentscheidung der Legislativen (Bundestag) hervorgeht. Hier sind also Regierung und Bundestag entgegen der demokratischen Notwendigkeit der Gewaltenteilung eng miteinander verknüpft. Die Korrektur dieses Missstandes (oder besser: der Versuch einer Korrektur) ist der Art. 38, nach dem die Abgeordneten bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen verantwortlich und an keine Weisungen gebunden sind. Dieser Korrekturversuch wird jedoch frecherweise seit mind. einem Jahrzehnt in demokratiezersetzender Form von den Parteifunktionären dadurch außer Kraft gesetzt, dass diese durch die Koalitionsvereinbarungen ihre (Koalitions-) Abgeordneten verpflichten, sämtliche Regierungseingaben im Parlament (Bundestag) durchzuwinken. Die über die Geschäftsordnung des Bundestages eingesetzte namentliche Abstimmung lässt die Parteibonzen wissen, wer ihrer Abgeordneten nicht gehorcht hat und sanktioniert werden muss.
    Ergo: Um die Macht der Parteien bzw. der Parteibonzen einzudämmen, müssen

    • Volksabstimmungen (gem. Art. 20 GG) eingeführt werden
    • wichtige Abstimmungen (mind. über Gesetze) im Bundestag in geheimer Abstimmung erfolgen, um die Abgeordneten aus dem sozialen Druch der Parteifunktionäre zu befreien.
  9. Ich unterstütze den Ampel-Vorschlag. Es kommen zwar nicht alle über Mehrheitswahlrecht direkt gewählten Abgeordneten in den Bundestag, aber hat ein Kandidat mit vielleicht 20% wirklich einen „Anspruch“ darauf?
    Wer stellt heute die Wahlkreiskandidaten auf? Sind das nicht auch die „Parteien“, sind Fälle, wie die Aufstellung eines Herrn Maaßen in Thüringen gegen die Partei nicht eine krasse Ausnahme?
    Wichtig ist, dass die Abgeordneten der „Liste“ erst dann in den Bundestag kommen, wenn alle Direktkandidaten einen Platz haben. Die Reihenfolge der Sitze muss nach den höchsten Stimmanteilen vergeben werden. Dann kann das sogar eine Stärkung gegen die Parteien sein, weil dann ggf. der Kandidat auch auf Platz 1 nicht mehr sicher in den BT kommt.

    • Ich bin dagegen für ein reines Persönichkeitswahlrecht, Abgeordnete aus einem Wahlkreis, die dem Wähler direkt verantworlich sind. Damit wird die absolute Parteienherrschaft mit ihren Verfilzungen zumindest eingeschränkt. Parteilose Kandidaten hätten eine Chance. Die beiden ersten Kandidaten eines Wahlkreises in den Bundestag!

  10. So lange irgendwelche Parteifunktionäre Listen erstellen können, mit denen Wahlchancen beeinflusst werden können, ergibt keine Reform einen Sinn.
    Der einzige Weg wäre, nur noch Direktmandate zuzulassen. Das sorgte auch für entsprechendes Engagement der Abgeordneten vor Ort – und nicht nur in diversen Ausschüssen (in denen angeblich die Arbeit gemacht wird).
    Wie überhaupt die Präsenz im Parlament zu gering geschätzt wird. Wieviel Prozent der Abgeordneten nehmen denn regelmäßig an den Sitzungen teil?
    Ich wäre für maximal 299 Delegierte – dafür mit Anwesenheitspflicht an zwei Tagen die Woche. Zwei Tage für Ausschussarbeit und einer zu Hause im Wahlkreis. Damit die Bodenhaftung nicht verloren geht.

  11. Ja, das Kräfteverhältnis der Parteien wird besser abgebildet. Richtig.
    Nur das fordert das Grundgesetz überhaupt nicht, sondern bestimmt:
    das Volk ist der Souverän, die Parteien helfen nur.
    Sie sind nicht einmal nötig. Das behaupten nur sie selber (im PartG).
    Vera Lengsfeld beschreibt es hier: https://vera-lengsfeld.de/2023/01/26/wahlrechtsreform-kontra-verfassung/
    Fabian Michl sollte mal unseren Verfassungsersatz, das Grundgesetz lesen.
    Vielleicht weiß er dann worüber er spricht.

  12. Bekommt also ein parteiloser Kandidat in einem Wahlkreis 95%, könnte es sein dass dieser nicht in den Bundestag einzieht weil keine Partei im Hintergrund existiert die das prozentual an Zweitstimmen hergeben würde?

  13. Ach ja hatte ich vergessen. Die AfD will es ja auch so – die soll also in Zukunft die Klappe halten wenn es um mehr direktere Demokratie geht. Obwohl jetzt dürfen die SPD, Grüne und FDP ja gar nicht mehr dafür sein?

  14. Alternative ist Persönlichkeitswahlrecht nach Wahlkreisen, der Rest der noch übrigen Parlamentssitze wird zwischen den Parteien aufgeteilt nach dem Ergebnis der Erststimmen der Parteien, dafür und nur dafür stellen die Parteien Listen auf. Gewählt wird mit nur einer Stimme.

  15. Der Herr Michl war halt schon zusammen mit Herrn Harbarth in Berlin zum Essen eingeladen. Und der Deutsche Michl wird es schlucken. Man musss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen. Ein mit der Mehrheit! der Stimmen in seinem Wahlkreis gewählter Abgeordneter zieht nicht in den Bundestag ein. Cool. Der guckt dann aber mit samt dem Wähler dumm aus der Wäsche. Es lebe der Parteifunktionär. Na ja siehe Satz Nummer 2

  16. Herr Goergen,
    der Parteienstaat vereinnahmt damit die letzten Residuen der direkten Demokratie in Deutschland. Dann ist es wie in Europa: Gewählt wurde Weber, aus dem Hut sprang UvdL. Der Abstieg geht unaufhörlich weiter.

  17. MdB Glaser (AfD) hat es vor zwei Tagen im Bundestag gesagt: „Die Ampel kupfert dreist bei AfD-Fraktion ab!“ Der Reformvorschlag entspricht weitgehend dem Vorschlag der AfD, welcher am 3. Juli 2020 im BT diskutiert und abgelehnt wurde.Der AfD- Vorschlag hätte allerdings zusätzlich die Souveränität der Wähler gestärkt, über ihre Zweitstimme die Reihenfolge auf der Liste zu bestimmen. Der Steuerzahler hätte bis heute 2 Mrd.Euro sparen können.

  18. „Demokratieförderlich“ wäre, wegen „ein Mann, eine Stimme“ auch eine Kopfsteuer, in der jeder gleich viel Steuern (also wenig) zahlen würden.
    Ob eine Parteiendemokratie überhaupt eine Demokratie ist, halte ich im Hinblick auf die klassische Demokratie für eher fraglich. (Parteien gab es in Athen nicht, auch keine Berufspolitiker)

  19. Nur Direktmandate wären eine Lösung, die mit dem Grundgesetz konform ist. Im GG steht nur, daß Parteien an der Willensbildung mitarbeiten können, nichts daß sie gewählt werden müssen. Es ist eben alles falsch.

  20. Im Hinblick darauf, dass den Parteien gem. Art. 21 (1) des Grundgesetzes lediglich ein Mitwirkungsrecht „bei der politischen Willensbildung des Volkes“ zugestanden wird, ist es schon ein abenteuerliches Unterfangen, die Direktmandate abzuschaffen und parteilosen Direktkandidaten den Zugang zum Parlament zu verwehren. Allein dies dürfte einer Klage vor dem BVerfG nicht standhalten.

    Um den Bundestag zu verkleinern, würde es ausreichen, neben den direkt Gewählten den Anteil der Listenkandidaten auf die Höhe der Wahlbeteiligung im jeweiligen Bundesland zu begrenzen. Die Zahl der Abgeordneten wäre damit immer kleiner als 598.
    Nebenbei würde auch der Motivation derjenigen Rechnung getragen, die absichtlich nicht zur Wahl gehen.

    Michl’s Vorstellung von Demokratie ist schon ziemlich fragwürdig, insbesondere im Hinblick auf seine berufliche Tätigkeit als Dozent für Staats- und Verwaltungsrecht.
    („Die Partei, die Partei, die hat immer recht …“)

  21. Wenn Sie die Anzahl der Abgeordneten auf ein vertretbares Maß beschränken wollen, müssen es weniger werden.
    Die Abbildung der Verhältnismäßigkeit des Wahlergebnisses halte ich da für prioritär. Sehr viele Wahlkreise werden übrigens nur knapp gewonnen.

    Die Verankerung der Direktkandidaten im Wahlkreis ist in den meisten Fällen eine Schimäre. Auch Direktkandidaten werden von Parteimitgliedern aufgestellt, von denen die im Wahlkreis wohnen. Die wählen ihren Ortsfürsten, der mit ihnen jahrein jahraus Kaffeefahrten veranstaltet.

  22. Es wäre doch ganz einfach: Der Kandidat mit den meisten Stimmen im Wahlkreis zieht direkt in den Bundestag ein. Weitere 100 Mandate erhalten die Parteien nach ihren Anteilen bei den Zweitstimmen. Das wäre ziemlich gerecht und der Bundestag hätte maximal 400 Parlamentarier.

    • Ja, 100 Parteimandate bei 100% Wahlbeteiligung, bei 60% Wahlbeteiligung nur 60 Parteimandate. — Und es muß Abwahlen geben um sich von Ungeeigneten und Kriminellen rechtzeitig zu trennen und diese nicht bis zum Ende der Legislaturperiode „wirken“ zu lassen. Beispiele? So eine Regelung wäre in der Hitlerzeit gut gewesen. Jetzt auch im Fall Baerbock und einigen anderen.

    • Warum genügen nicht 298 Direktmandate? Wozu brauchen wir 400?

  23. Die direkt gewählten Parlamentarier sind in der Unterzahl. Der überwiegende Teil der Abgeordneten in Bundes- und Landesparlamenten sind reine Parteisoldaten, die nicht vom Volk gewählt werden.
    Der Bundesrat wird ausschließlich von Vertretern der Landesregierungen bestimmt, nicht vom Volk (wie z.B. der Senat in Italien und den USA).
    Der Bundespräsident wird von Parteien ausgeklüngelt, nicht vom Volk gewählt.
    Bei uns dürfen Politiker Doppelfunktionen übernehmen. Man kann Bundestagsabgeordneter und gleichzeitig Minister sein (mit doppelten Bezügen) und damit über seine eigenen Gesetzesentwürfe mitabstimmen.
    Landtagswahlen finden (bis auf Bremen) nur noch alle 5 Jahre statt. Das wurde sogar für die Bundestagswahl diskutiert.
    Fazit: Der deutsche Wähler hat nur einen sehr geringen Einfluss auf die Zusammensetzung der Parlamente.
    Und mehr denn je gilt er den etablierten Parteien als Störelement.

  24. “ Schritt zur alleinigen Macht der Funktionäre “
    Das ist doch längst erledigt, denn wer stimmt über das von wem initiierte Reförmchen ab? Wie viele Mandate (egal ob direkt oder per Liste) sind denn nicht in den Parteien ausgekungelt worden? Wie viele Direktmandate sind nicht für gewöhnlich auf Parteilinie?

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