Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen die Impfpflicht für das medizinische Personal abgelehnt. Das war zu erwarten. Die Entscheidung ist auch kein Urteil in der Sache, sondern wägt lediglich ab, ob die potentiell negativen Folgen einer Impfpflicht eine vorläufige Außervollzugsetzung rechtfertigen würden. Das verneint das Gericht: „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“.
Bis zum 3. Februar waren 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägern eingegangen.
Die Begründung der Entscheidung wirft indes Fragen auf. Im Beschluss heißt es etwa: „Allerdings verlangt das Gesetz den Betroffenen nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen. Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein.“
Ein „vorübergehender“ Verlust des Arbeitsplatzes sei für die Betroffenen hinzunehmen? Im Netz sorgte das schnell für Empörung.
Auch findet das Gericht: „Hochaltrige Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen, einem geschwächten Immunsystem oder mit Behinderungen (vulnerable Gruppen) wären dann in der Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einer deutlich größeren Gefahr ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren und deshalb schwer oder gar tödlich zu erkranken.“ Diese Sichtweise ist angesichts der Omikron-Welle zumindest umstritten. Sätze wie dieser lassen aber darauf schließen, wie das Bundesverfassungsgericht über diese und möglicherweise eine allgemeine Impfpflicht am Ende entscheiden wird.
Kritisch wird das Gericht hingegen bei der Regelung des Genesenen- und Geimpftenstatus im Gesetz. Wie in nahezu allen gesetzlichen Regelungen zu der Frage auch, wird hier einfach auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verwiesen, die wiederum auf die Website des Robert-Koch-Instituts verweist. Lauterbach holte sich so fast uneingeschränkte Handlungsfreiheit in der Frage. Bereits die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages meldeten verfassungsrechtliche Bedenken an.
Auch das Bundesverfassungsgericht äußert sich nun dazu. So heißt es:
„Es bestehen aber jedenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 20a IfSG gewählten gesetzlichen Regelungstechnik. Es handelt sich hier um eine doppelte dynamische Verweisung, da zunächst der Gesetzgeber auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweist, die ihrerseits aber dann zur Konkretisierung der Anforderungen an den vorzulegenden Impf- oder Genesenennachweis auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweist.“
Das hat zwar zunächst keine Folgen, ist aber blamabel für den ohnehin angeschlagenen Bundesgesundheitsminister. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück die Regelung für verfassungswidrig erklärt. In der Sache sieht das Bundesverfassungsgericht dies offenbar ähnlich.
Jetzt wird der Schwachsinn „im März sind alle Ungeimpften tot“ sehr vorhersehbar von den Bütteln des BVerfG sekundiert nach der anekdotischen Evidenz, dass Geimpfte keine Übertragungen mehr verursachen.
In Karlsruhe grassiert offensichtlich ein Virus, das die Beachtung vom GG und Bevölkerungsschutz vor übergriffiger Panikpolitik verhindert.
„Hochaltrige Menschen“. Diese Formulierung ist das Interessanteste an dieser Entscheidung. Denn Feststellungen, die, im Hinblick auf eine Grundrechtsverletzung keine Wirkungen zeitigen, kann sich das Bundesverfassungsgericht sparen. Von einem Gericht erwarte ich in wesentlichen Punkten eine Entscheidung, und nicht das Anmelden von Zweifeln. Zweifel habe ich selbst. Dazu brauche ich kein Gericht.
Vermutlich ist die RKI Einschätzung sogar richtig. Wie wir ja schon hier bei Tichys Einblick erfahren haben, sorgt ja die Furin-Spaltstelle geradezu dafür, dass eine Immunität gegen das Virus gar nicht erst dauerhaft aufrechterhalten werden kann. D.h. auch die Impfung selbst wird wahrscheinlich nicht mehr als nur ein paar Wochen überhaupt was nützen.
Da kein Mensch hier in Deutschland dafür zuständig ist, die Menschen nach einer Impfung oder Genesung Wochen später auf Antikörper zu testen, wird es zur rein politischen Entscheidung, für wie lange so eine Impfung gut sein soll.
Die Politik hat offenbar kein Interesse daran zu erfahren, ob die Impfung was bringt. Das ist Fahrlässigkeit. Man bringt eine Substanz in den Umlauf und erzählt den Leuten darüber alles mögliche aber bei keinem wird im Nachhinein die Immunität geprüft. So vermittelt man ihnen eine falsche Sicherheit, die ja auch gefährlich werden kann.
Die Impfung ist irreversibel, insofern wäre ein Aufschieben zum Schutz der Kläger geboten. Man könnte zum Schutz der Vulnerablen alternativ vermehrt Testen – es wäre also auch ein Leichtes, den Vollzug aufzuschieben. Es läuft ja im Gesundheitssystem schon seit seit Monaten so. Dazu kommt die zunehmend politisch unklare Lage, ob das Gesetz überhaupt vollzogen wird. Von den wissenschaftlichen Erkenntnissen zum fragwürdigen Nutzen Impfung mal abgesehen.
Vor diesem Hintergrund ist das Ablehnen des Eilantrags ein Affront und eine Ansage: Dieses Verfassungsgericht ist offenschichtlich nicht mehr bereit, den einzelnen Bürger vor Übergriffen des Staats zu schützen.
Muss man sich wundern?, nein, denn „dieses“ Gericht hat für mich schon seit längerer Zeit jegliche Reputation verloren über die Verfassung zu wachen oder zu richten.
Man schaue nur wer oder was sich dort breit gemacht hat, dann versteht man.
Es gibt nur eine Lösung: Auflösung und Neuaufstellung!.
Ach ja, und die Politiker sollten keinerlei Einfluss mehr auf unsere Gerichtsbarkeit haben und nehmen können, von ganz unten bis ganz oben!.
Was hinten raus kommt, darauf kommt es an und nicht auf merkwürdige Begründungen, die nur dem Ziel dienen den Beklagten weiter zu helfen und das Hauptverfahren nach hinten zu stellen, was auch so eine Merkwürdigkeit im Rechtswesen darstellt, denn entweder nimmt man es an und spricht ein Urteil oder man läßt es sein, dann weiß jeder gleich wie er dran ist und sucht sein Recht auf andere Weise und wenn es sein muß auch außerhalb der Gerichtsbarkeit, so wie es die Demonstranten machen um durch Druck etwas zu bewegen, wenn man feststellen muß, daß man von zwei Seiten keine Unterstützung erhält, was man auch als abgekartetes Spiel betrachten kann.
Diese Entscheidungen der Beliebigkeit sind der Tod unseres Gemeinwesens, denn wer das Recht nicht gleichzeitig auch als Pflicht ansieht der hebelt es damit aus und macht es zur willfährigen Masse und das ist eine Besonderheit von Systemen, die sich bereits von der Demokratie verabschiedet haben und mit dieser öffentlich an den Tag gelegten Fahrlässigkeit nicht nur das Recht und das Gesetz verhöhnen, sondern ihm auch als Sachwalter nicht mehr gerecht werden, denn dafür werden sie ja bezahlt, aus ihrem eigenen Denkvermögen heraus ein Urteil zu sprechen.
Verhindern oder beeinflussen kann jeder, die richtige und schnelle Urteilsfindung ist die große Kunst und davor drücken sie sich gerade bei wesentlichen Fragen und dort wo keine Konsequenzen zu erwarten sind, schlagen sie gnadenlos zu und so kann Gerichtsbarkeit auch funktionieren, die Frage ist nur ob sie dann den Ansprüchen und dem Gesetz nach entspricht und da kann man so seine Zweifel haben und damit geben sie sich auch der Lächerlichkeit preis, was der Tod einer jeden Staatsinstanz ist, wenn es um fundamentale Dinge geht.
Die waren wieder beim Essen..dieses Gericht ist eine einzige Farce geworden. Dort sitzen nur noch von den Parteien bestimmte Günstlinge.
Mir scheint die Vrkürzung des Genesenstatus und die daruaf folgende Rüge des BVG ist lediglich ein kleiner hingeworfener Knochen für den noch immer an Recht und Gesetz glaubenden Bürger. Damit kann man dann ganz prima jeden Kritiker kommen und sagen; da schau mal, die kontrollieren doch. Mehr ist es nicht. Ist nicht die erste Trickserei.
Der uneingeschränkte Schutz des Lebens um fast jeden Preis ist neu. Außer natürlich Ungeborene im Mutterleib, da darf Abtreibung beworben werden. Median Corona-Todesalter Ø83Jahre, also ÜBER der durchschnittlichen Lebenserwartung. Impftotedurchschnittsalter wird – im Sinne der Vereinfachung – erst gar nicht ermittelt oder bekanntgegeben. Gibt es so etwas überhaupt?
Ansonsten ist jeder Huster, jedes Abgas tunlichst zu vermeiden, Psychokrankheiten wegen überzogener Angst und Isolation sind als Kollateralschaden hinzunehmen.
Das selektiv in Deutschland und Österreich, wobei in Österreich vermutlich ein anderes Gericht zu Gericht sitzt.
In Deutschland läuft es so wie die Deutschen sich über Polen echauffiert haben…..
„Vulnerable“,ist das nicht die Sprache von linksradikalen Gesellschaftsingenieuren,muss man denn als Richter so offensichtlich seine Gesinnung(Haltung) zu Markte tragen ?
Man kann wohl davon ausgehen, dass das BVerfG nicht einmal ansatzweise die gleichen kritischen Fragen an die Regierung richten wird, wie der Österreichische Verfassungsgerichtshof dies bei der dortigen Bundesregierung getan hat. Den Parteigünstlingen in Karlsruhe fehlt es dazu schlicht und ergreifend am entsprechenden verfassungsrechtlichen und verfassungshistorischen Horizont. Dieses höchste deutsche Gericht hat kein Problem damit, immer mehr zur reinen Affirmationsinstanz der Regierung zu verkommen. Alle Urteile und Beschlüsse der jüngsten Zeit haben gezeigt, dass das Gericht wohl nicht willens ist, sich mit wissenschaftlichen Fragestellungen ernsthaft zu befassen. Man belässt es dabei, die Argumentation einer Streitpartei (Regierung) zu wiederholen, zu bestätigen und andere Sichtweisen einfach außen vor zu lassen. Ein Verfassungsgericht mit Tunnelblick braucht letztlich kein Mensch.
Genau so ist es!
Eigenverantwortung ist offenbar heutzutage nicht mehr so zu verstehen, wie das „Pack“ sie bisher verstanden hat. Wie offenbar Politik, zumindest nach linksgrüner Bewertung, Eigenverantwortung versteht, hat der Vorturner der Niedersachsen namens Weil zuletzt bei Frau Maischberger (darf man Frau noch schreiben?) erklärt. Neben anderem Unsinn zur Nicht-Wirkung der Spike-Soße hat er zur Eigenverantwortung erklärt, daß diese quasi nur zulässig ist als Gemeinverantwortung im Sinne des Kollektivs.
Ja unser guter MP Weil hat sich als Apparatschik ähnlich dem guten Steinmeier erwiesen.Aber ist ja alles im Namen der „Wissenschaft“.Wer wollte da widersprechen?
Was das Bundesverfassungsgericht als „dynamischen Verweis“ bezeichnet, ist eine Blankovollmacht Grundrechte nach Belieben außer Kraft zu setzen.
Ein Gesetz wie das Infektionsschutzgesetz, daß sich mit einfacher Kanzlermehrheit erlaubt hat, wesentliche Grundrechte einzuschränken, hätte die Grenzen dieser Einschränkungen definieren müssen.
So will es ja durch seine Beliebigkeit automatisch auch verfassungswidrige Vollmachten erteilen. Von daher ist das Infektionsschutzgesetz seiner Art nach von Grund auf verfassungswidrig.
Eben weil eine Blankovollmacht eben auch klar verfassungswidrige Anordnungen einschließt, kann ein Gesetz sich nicht herausnehmen, sie pauschal zu legalisieren.
Die Absicherung über die Landesgerichte ist ein doppeltes Netz, das stimmt zwar, das Hauptnetz Bundesverfassungsgericht hätte aber schon das Infektionsschutzgesetz nicht durchgehen lassen dürfen. Schon garnicht mit der Begründung, daß es noch ein zweites Netz gibt, daß doch aber nur eingreifen muss, wenn das erste offensichtlich versagt hat.
Die Existenz einer Absicherung für eigenes Versagen kann man doch nicht als Grund für Unterlassung oder Nichtstun anführen.
Das InfSchG will pauschal Verfassungsbrüche legalisieren, das kann doch nicht legal sein.
Das ist doch ein grober Fehler, fast schon ein formaler -> Mülltonne
Dazu kommt, daß es tatsächlich einen formalen Fehler enthält.
Nämlich darf nicht in jeden Artikel des GG per Gesetz eingegriffen werden, nur wenn der Artikel das erlaubt.
Beispielsweise darf die Würde des Menschen nicht per Gesetz beschränkt werden.
Das gleiche gilt aber auch für Artikel 8 (1) Versammlungsfreiheit.
Nur Versammlungen unter freiem Himmel können per Gesetz beschränkt werden.
Das wird in Artikel 8(2) für Bundesgesetze erlaubt.
Das Infektionsschutzgesetz versucht aber den kompletten Artikel 8 per Zitat an die Verordnungsebene als Vollmacht zu übergeben.
Aber Artikel 8(1) darf nichtmal per Gesetz angefasst werden.
Das Gesetz ist also auch formal schon nichtig, wie nie von Steinmeier unterschrieben und praktisch gegenstandslos.
Niemand kann sein Handeln durch das InfSchG begründen und niemand muss sich dran halten.
Wo sind denn die exakten und RICHTIG GEZÄHLTEN Statistiken die die behauptete Gefährdung der vulnerablen Gruppen beweisen? Also z.B. große Kohortenstudien, nachverfolgte infektionsketten etc. Die Zahlen die sciencefiles aus dem UK berichtet können es jedenfalls nicht sein. Kommt es ÜBERHAUPT NOCH auf Tatsachen und Evidenz an oder ist das inzwischen unerheblich????????
Jedes andere Leben ist für jemanden, der in einem kritischen Gesundheitszustand ist, eine Gefahr. Das war noch nie anders. Doch damit reden wir hier nicht über Tötungen: Hier beendet kein Mensch das Leben eines anderen. Hier tötet ein Mikroorganismus, der im Regelfall nur bei Lebewesen „Erfolg“ hat (der Tod des Wirts ist aber nicht beabsichtigt und für das Virus sogar ungünstig), die am Ende ihres Lebenszyklus angelangt sind. Das ist das, was die (gescheiten) Juristen als allgemeines Lebensrisiko bezeichnen in dem Wissen, dass alles Leben endet. Die Menschen schulden einander deshalb auch keine Gefahrenabwehr im Sinne einer Optimierung der Lebenserwartung für den Angeschlagenen, denn das schafft eine Hierarchie, wie sie die Politik des Westens derzeit jedoch kennzeichnet und spaltet: Wer hat hat den höheren Opferstatus? D a s ist es, was der Chinasenat hier in die Verfassung trägt. Es gibt nun Bürger verschiedener Klassen. Als Politiker haben die Richter solche Thesen schon lange verinnerlicht. Mit der Verfassung hat das nichts zu tun, denn sie geht vom gegenteiligen Prinzip aus. Benachteiligte können Unterstützung erfahren, doch die anderen Bürger werden dadurch nicht zum Nagel, auf den man – mit welchem Grund auch immer – bei „Bedarf“ einschlagen kann. Wir sind keine Werkzeuge (Objekte, wie die Juristen sagen) im Krieg oder im Bemühen von anderen. Jeder einzelne ist wichtig und hat nur begrenzte Zeit auf Erden. Sein Leben – und damit ist eben nicht nur die biologische Funktionstüchtigkeit gemeint – ist jederzeit von Bedeutung; steht nicht zur Disposition. Es gibt auch keine Hitparade: Niemand hat das Recht, die Würde, den Respekt, der sich in diesem unantastbaren Freiraum zeigt, als Tribut für einen anderen zu fordern. Nur der Betroffene selbst entscheidet, ob er ein solches überobligatorisches Opfer erbringt – und wenn er es nicht tut, liegt darin deshalb kein asoziales Verhalten. Das kommt nur in dem Herrschaftsanspruch der anderen zum Ausdruck, die meinen, jeder andere müsse sich ihrem Willen fügen und habe keine (Be-)Achtung (mehr) verdient. Auch das ist aber genau der Kern dieser Entscheidung – ich will es keine Rechtsprechung nennen, denn der Skandalsenat, die Abendesser, beabsichtigen die Verfassung in ein parteipolitisches Programm zu verwandeln, das nur Ausgesuchte begünstigt. Die Kaltschnäuzigkeit mit der die Anspruchsteller in der Begründung der Entscheidung verspottet werden, zeigt nur nur diese Unfähigkeit der Richter, andere als Ebenbürtige zu begreifen. Von ihnen ist keine Achtung und keine Moderation zu erwarten; wahrlich ein Tribunal – aber keines, das Grundrechte und das Zusammenleben von Menschen auch nur im Ansatz begreift. Das Grundgesetz, diese kluge Verfassung, hätte viel bessere Richter verdient.
Sehr gut geschrieben, danke.
Hier stellt sich die Frage ,ob es Aufgabe des BVfG ist ,Güterabwägung zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrheit von zwei Gruppen zu treffen.Und die Gefahrenabwendung durch Test von Antritt der Arbeit ,die das Problem sowohl für Pfleger als auch Patienten löst ,wird überhaupt nicht in Betracht gezogen.das ist doch sehr merkwürdig.
Man hat das Gefühl, dieses Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lebt in einer abgeschotteten Parallelwelt.
Allmorgendlich werden ihnen die neuesten (…und seien sie auch noch so gefaked) Erkenntnisse der Regierung und der Haltungsmedien (natürlich alles evidenzbasierte Tatsachen aus Wissenschaft und Forschung) per Video-Überspielung zugeleitet, …versehen mit der regierungamtlichen Aufforderung, fest daran zu glauben und nie daran zu zweifeln !
…und das scheint gut zu funktionieren; die Abschottung funktioniert offenbar perfekt. Ansonsten müssten doch auch den Richtern mittlerweile schon ein paar Mehrinformationen zu „Wirksam- bzw. Nichtwirksamkeit der Gentherapie“ (Pieks) und den möglichen „Folge- und Nebenwirkungen“ vorliegen.
Haben die Genossen aus Karlsruhe noch nicht gehört, daß die Geimpften ebenfalls die Viren verbreiten, wenn nicht sogar eher als Ungeimpfte? Daher ist die Begründung unsinnig.
Hoffen wir darauf, dass endlich Medikamente gegen Covid zugelassen werden.
Genau in dem Moment verlieren nämlich die Impfmittel ihre bedingte Zulassung. Eine der Bedingungen ist ja die Nicht-Existenz von erfolgversprechenden Behandlungen, medikamentöser oder anderer Art.
Die Studie der Uni Oxford zu Ivermectin, Favipiravir und der Standardbehandlung dauert leider noch viel zu lange.
Fein: Das höchste deutsche Gericht gibt dem Personal von Kranken- und Pflegeeinrichtungen einen vergifteten Apfel. Entweder ein nicht auszuschliessender TOD durch eine Spritze oder ein BERUFSAUSÜBUNGS-VERBOT an der bisherigen Einrichtung. Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen. Ich fordere alle GERICHTE in Deutschland dazu auf, in den Gerichten genauso zu verfahren. Können doch die Richter, Rechtspfleger und sonst dort Beschäftigte sich einen schönen anderen Job suchen ! Wenn das Verfassungsgericht es ernst meint, sollte dies doch wohl kein Problem sein ?!
Jetzt bin ich so weit, diesen ganzen deutschen Apparatschick zu hassen. Hemmungslos wird der Geist des „Dritten Reiches“ aus der Flasche geholt. Wir sollten sie alle zum Teufel jagen ! Das sind die, die andere als Erste des Rechtsradikalismus bezichtigen…offenbar wissen sie selbst am Besten, was wahrer Rechtsradikalismus bedeutet !
Ich finde es am erschreckendsten, dass das BVerfG die medizinisch-wissenschaftliche Meinung zu vertreten scheint, dass ein Ungeimpfter, aber regelmäßig Getesteter, ein größeres Risiko für eine vulnerable Person sein könnte, als ein Geimpfter. Nach meinem Verständnis ist dies nachgewiesen falsch. Es ist beängstigend wenn intelligente Leute in Karlsruhe eine Meinung projizieren, für die sie keine Fachkompentenz haben, und nur, opportunistisch, der Meinung der Impfpflicht-Stalinisten in der Regierung folgt.
Entspannen Sie sich. Es war nichts anderes zu erwarten. Schauen Sie sich mal die Richter und v. a. INNEN des Verfassungsgerichts. Sie urteilen nach Binnenkompetenz ihres Milieus.
Das Vulnerablengesabbel beginnt mich allmählich genauso anzuwidern wie das verlogene „WIR“ und „SOLITARITÄTS“-Gebrabbel dieser tiefenverlogenen Protagonisten der Spritzenmafia und Politpharisäer.
Das in den Wirren der Viralen Heucheleien nun heftigst umworbene vulnerable Stimmvieh als nicht nur bis dato und unlängst erneut „sozialbestochene“, Wählerreservoir wird nun mit dem Versprechen des ewigen Lebens als mächtige Stimmenresource umgarnt. Dieses neu reaktivierte Stimmvieh, dem die selben vor nicht allzu langer Zeit hysterisch quiekenden Figuren aus allerhand Parteienmorast noch vor Jahren Gelenke, Pumpen, Organe , Therapien und derlei mehr Lebensqualität und Lebensverlängerung schenkenden Operationen und Behandlungen „aufgrund deren begrenzten,wirtschaftlichen Nutzens prüfen“, respektive vorenthalten wollten, soll nun unendlich dankbar sein , als aufsaugende Schwämme des Mercedes und Rolls-Royce-Impstoffs dienen zu dürfen und nicht nur gepiekst, sondern im kostenlosen RKI- Abo zu ewiger und unendlicher Kreuzfahrt- und Weltreisetauglichkeit geboostert zu werden?
Es ist kaum zu glauben, das es genügend Silberrücken gibt, denen diese unsäglichen Ausflüsse schmieriger Plenarsaalkarrieristen nicht noch in deren Hirnen nachklingen. Die größte Gnade politischen Verbrechertums ist leider die kollektive Amnesie der Wahltrottel.
Grüße von einem Vulnerablen, aber mental Gesunden.
Scheinbar geht die weltweite Entwicklung bei der Omikron-Variante völlig an Deutschland und „seinem“ Verfassungsgericht vorbei. Ein Indiz mehr dafür, dass scheinbar nur noch auf Anweisung geurteilt wird.
Wie sieht es eigentlich bei den Pflegebedürftigen aus? Werden die auch vor die Tür gesetzt, wenn sie die Impfung ablehnen?
Nicht nur die Begründungen sind auffällig.
Es gibt auch keine dissenting opinions.
Mit dem Begriff wird die abweichende Meinung eines oder mehrerer Richter bei der Entscheidungsfindung eines Spruchkörpers bezeichnet, die mit der mehrheitlichen Auffassung nicht übereinstimmt.
Alle Mitglieder des Gerichts scheinen die gleiche Meinung zu haben.
Geschichte wiederholt sich.
Wenn man weiß aus welchem Pool diese Richter ausgewählt werden dann sollte das nicht überraschen
Es ist ein Skandal, dass schon wieder das Oberste Gericht dieses Landes sich zum Diener der Exekutive macht! Nach all unseren Erfahrungen mit einer Justitz, die in einer braunen und roten Diktatur ihre Aufgabe, das Recht zu schützen, komplett verfehlt hat. In ferner Zukunft werden Historiker darüber den Kopf schütteln!
Die mit der Impfpflicht für Pflegeberufe zur Impfung „gezwungenen“ müssen auf den Unterlagen nur Ihre Unterschrift verweigern. Denn genau diese wurde ja durch das BVerfG ersetzt. Damit geht die Verantwortung für Impfung und ggf. später Schäden auf den Staat über. Vielleicht kann man sogar die Richter wg. Beihilfe zur Körperverletzung anzeigen.
Die Frage ist: Welcher Arzt impft diese Menschen (außer Lauterbach)? Obwohl: Wann haben Sie bei z. B. Tetanus unterschrieben?
Die Entscheidungsgründe sind nicht belastbar.
„Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“
Woher weiß das Gericht, daß die Wahrscheinlicheit von gravierenden Folgen einer Impfung deutlich (?) gering sind? Die Zahlen, die bekannt sind, sprechen eine andere Sprache. Und auch die Geimpften können das Virus weitergeben.
Auf welcher Datengrundlage werden hier geringe gravierende Folgen angenommen?
„….wären dann in der Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einer deutlich größeren Gefahr ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren und deshalb schwer oder gar tödlich zu erkranken.“
Die Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden endet vor dem 15. März. Warum also noch eine Entscheidung über Eilanträge. Die Verfassungsbeschwerden sind entscheidungsreif und konnen sofort als erfolgreich beschieden werden.
Es ist nicht vorzutragen was gegen die Impfpflicht spricht, es ist vorzutragen, was für die Impfpflicht spricht.
Und daran fehlt es überhaupt.
es gibt auch Vulnerable mit intaktem Immunsystem. Die gibt es auch. Diese Verfassungsrichter sind doch auch nur bestens versorgte Staatsdiener. Die haben alle nur ein Interesse…..Das ganze System zeigt immer mehr seine Anfälligkeit. Das Vertrauen in staatliche Institutionen erodiert immer mehr. Wenn man sieht welche Leute da in Berlin politische Verantwortung tragen – schwer erträglich. Auch die Leitfiguren bei den Parteien….eine Journalist*In hat die neue Co-Vorsitzende bei den Grünen als grüne Tonne bezeichnet. Ich mach mir das zwar nicht zu eigen aber komm nicht umhin mir meine eigenen Gedanken darüber zu machen. Zumal ich über eigene Kontakte weiss dass diese Dame nicht unbedingt zu den hellsten Kerzen auf dem Klassenkuchen (in Nürtingen) gehörte.
In dieser Form mit der rigorosen Entscheidung gegen die Menschen ist das Bundesverfassungsgericht endgültig überflüssig. Es stellt sich im eine Reihe mit den Ampelparteien und der CDU/CSU gegen den Geist der Verfassung und der Freiheit. Es werden nur noch die Interessen der Parteien und des Geldes geschützt – alles andere ist diesen Juristen egal.
Wieviele mehr Tote wird wohl geben wenn 10% der Pflegekräft entlassen werden, schätze eine. Sie dann nur halt anders aus, die streben dann halt nicht nach max. 16 Monate im Heim sondern nach 14.
Das ist halt so gewollt von der CDU bis zu den Linken
„75 Corona-Fälle in Lichtenfelser PflegeheimIn einem Pflegeheim des BRK in Lichtenfels ist es zu einem großen Corona-Ausbruch gekommen. Unter Bewohnern und Mitarbeitern sei es zu 75 Infektionen gekommen. Trotz Nachfrage habe das Heim keine personelle Unterstützung erhalten.“ https://www.br.de/nachrichten/bayern/75-corona-faelle-in-lichtenfelser-pflegeheim,Sx8yjjISoviel zum Schutz hochbetagter Menschen. Das ist zynisch angesichts der Realitäten im Lande
Der 4. Stich liegt schon bereit. Wie in der Vergangeheit wird erst bei den Älteren getestet.“Impfzentrum Wunsiedel vergibt Termine für vierte Corona-Impfung“https://www.br.de/nachrichten/bayern/impfzentrum-wunsiedel-vergibt-termine-fuer-vierte-corona-impfung,Sx8FXEn
„Hochaltrige Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen, einem geschwächten Immunsystem oder mit Behinderungen (vulnerable Gruppen) wären nur dann geschützt, wenn konsequente Tests gemacht würden. Impfen ist billiger, als Dauertestes und die knappe Personaldecke in Kliniken und Pflegeheimen lassen es gar nicht zu, dass Infektiöse durch Tests erkannt werden und in Quarantäne müssen. Es geht nicht um den Schutz vulnerabler Gruppen, ging es nie, auch wenn das Narrativ „Risikogruppen schützen“ ausgegeben wurde und alle nachplapperten. Der Pflege-Report 2021 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt dies deutlich: in der 52. Kalenderwoche 2020 lag die Übersterblichkeit in Pflegeheimen bei 80%. Und das trotz unbarmherziger Maßnahmen gegen die Bewohner und deren Angehörige, wie Isolationshaft, Besuchsverbote, Sterbende alleine liegen lassen …
https://www.aok.de/gp/news-pflege/newsdetail/pflege-report-2021-sterblichkeit-in-deutschen-pflegeheimen-stark-gestiegen
Die Übersterblichkeit gab es nicht trotz, sondern wegen der Maßnahmen!
„Allerdings verlangt das Gesetz den Betroffenen nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen. Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein.“ – Das dürfte ja im Fall der allgemeinen Impfpflicht nicht mehr als Begründung gelten. Wie begründet man die Verfassungsmäßigkeit dieser dann: Man kann wahlweise auch vorzeitig ableben oder auswandern?
Der Schutz vulnerabler Gruppen durch „Geimpfte“ wäre glaubwürdig, wenn die Impfung eine sterile Immunität zusichern würde. Davon ist aber keine Rede mehr – auch geimpfte können das Virus genauso wie ungeimpfte weitergeben.
„Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein.“
Wenn unsere Pflegekräfte dieser unsinnigen Meinung folgen, dann hat Herr Lauterbach seine von ihm behaupteten 500 Corona-Toten pro Tag. Plus den Impftoten.
Stellt sich nur noch die Frage, wer übernimmt dafür dann die Verantwortung.
#KeineImpfpflichFürAlle!
Der Punkt ist, dass das Bundesverfassungsgericht nun mehrfach gezeigt hat, selbst offensichtlich verfassungswidrige Gesetze nicht kassieren zu wollen. Stattdessen wurde gar im Vorfeld von Entscheidungen mit den Angeklagten bei Kerzenschein diniert. Damit gilt dann ja wohl Artikel 20 (4) des deutschen Grundgesetzes?
„Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein.“
Ein „vorübergehender“ Verlust des Arbeitsplatzes sei für die Betroffenen hinzunehmen?
Wer soll dann die Pflegebedürftigen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen während eines „vorübergehenden Wechsel“ der Pflegekräfte in andere Berufszweige betreuen? So gefährdet man erst recht Leib und Leben vulnerabler Menschen.
Das ist doch keine Rechtsprechung, das ist grober Unfug!
Als „grober Unfug“ wurde früher die „Belästigung der Allgemeinheit“ bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Handlung, die zur Störung oder zumindest Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung führt, was wiederum eine Belästigung der Allgemeinheit zur Folge hat.
Wir sollten uns eine neue, wirklich unabhängige und neutrale Besetzung des Bundesverfassungsgericht leisten, das Alte ist manipuliert und unbrauchbar.
„„vorübergehenden Wechsel“ der Pflegekräfte in andere Berufszweige betreuen?“
das wird kein vorübergehender Wechsel. Viele kommen bei Versicherungen unter und in Büros. Selbst bei Discountern ist der Stress & Druck weniger, keine Nachtschicht und soooo schlecht ist die Bezahlung dort nicht.
Zitat: „Hier findet das Gericht:
„Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“.“
> Na toll!
Nachdem Biontech & Pfizer grad erst in den USA eine Impfstoff-Zulassung für ab 5-Jährige beantragt hat UND dabei dann auch noch nicht nur empfohlen hat das mit diesen Impfstoff auch Babys ab 6(!sechs!) MONATE geimpft werden sollten, sondern das diese dann sogar Wauch 3(!drei!) Impfdosen erhalten sollten, ist ja nun dank der beim Bundesverfassungsgericht sitzenden politischen Handlanger der Weg frei um dann selbst auch unsere Neugeboreren mit der Gen-Suppe vollzupumpen.
Lieber Gott hilf!
– Ein merkelisches und linksgrünes Bundesverfassungsgericht,
– ein von der Merkelmarionette Thomas Haldenwang geführter Verfassungsschutz,
– ein Blender und farbloser Desaster-Scholz als 24% „Super“-Kanzler welcher hinzu in dubiose krumme Geschäfte verwickelt zu scheint,
– in der „Regierung“ sitzende grüne weltwetterrettende Traumtänzer, betrügende Abzocker und Lügner,
– ein Gesundheitsminister „Karl der Große“ der von Tuten & Blasen kene Ahnung hat und sich gerne selber reden hört,
– eine Innenministeren N.Feaser die demokratiefeindlich gegen das Grundgesetz am wettern ist,
– eine Verteidigungsministerin Ch.Lambrecht die bis zu ihren Amtsantritt vermutlich nicht mal eine banale Kaserne von innen gesehen hat
sowie
– all die anderen der Regierung zugehörigen Luschen & Taugenixe:
Ich habe gar nicht so viele Hand- und Taschentücher die meine durch Wut und Enttäuschung ausgeweinten Tränen aufsaugen könnten.
Dieses Deutschland hat fertig!!!
Der OB einer Landeshauptstadt hat in einer aktuellen Pressekonferenz zum Thema Impfpflicht für Pflegepersonal und Ärzte sinngemäß ausgeführt, zwei Jahre haben sich diese Beschäftigten aufopferungsvoll um Erkranke oder Einwohner in Pflegeeinrichtungen gekümmert ohne das jemand von einer Impfpflicht sprach. Sie wurde getestet und haben ihre Arbeit verrichtet. Bis zum 15.3. war das möglich, ab 16.3. soll das plötzlich nicht mehr möglich sein weil sie dann die Gesundheit der Patienten gefährden könnten. Er bringt den ganzen Irrsinn damit auf den Punkt. Wer fällt den Verrückten endlich in den Arm?
Die Gleichschaltung unserer Gesellschaft hat Merkel vollbracht. Zunächst die Medie, allen voran der Öffentlich-rechtliche Rundfunk. Finden Sie eine Redaktion, die sich gegenüber der Regierung mal kritisch äußert. Stattdessen nur Lobhuldigungen der Kanzlerin. Dann der Coup, Verfassungsschutz, BND und MAD mit willfähigen Chefs und Chefinnen zu besetzten, die überall nur rechtsextremistische Verschwörungen wittern. Dazu wurden Polizeibehörden und Bundeswehr kleingehalten, ebenfalls besetzt mit Vasallen in der Führung. Zuletzt das Glanzstück: Kaufen des Verfassungsgerichtes. Was dem Bürger seine Bratwurst für eine Impfung ist, ist dem Präsidenten des Verfassungsgerichts ein Abendmahl mit Merkel.
Fazit: Alles und jeden auf Linie gebracht. Und Scholz & Friends dürfen ernten, was Merkel gesät hat.
Scholz und Friends ernten aber nicht nur …..
Scholz und Friends sähen aber auch:
Scholz & Friends & CDU https://image.stern.de/6344876/t/Ku/v4/w80/r1/-/tillack-hans-martin-2.jpg
Wikipedia DER STERN von Hans-Martin Tillack 09.03.2009, 13:16 Uhr
Auffällig häufig vergeben CDU-geführte Bundesministerien und Behörden lukrative Aufträge an die PR- und Werbeagentur Scholz & Friends. Konkurrenten argwöhnen, dass es an der CDU-Nähe einiger der Inhaber und Manager der Firma liegt. Die Agentur bestreitet das.
Von Hans-Martin Tillack
Was das Verfassungsgericht diesem Urteil zugrunde legt, weiß der Geier. Es ist wieder ein Gefälligkeitsurteil für die schlecht Regierenden.
Wann begreift die Mehrheit endlich, dass wir von den Eliten benutzt werden?
Zitat: „Wann begreift die Mehrheit endlich, dass wir von den Eliten benutzt werden?“
> Mhh, zumeist naturgemäß erst dann, wenn dann auch jeder von denen den (z.Bsp finanz. wirtschaftl., sozialen, „bunten“ usw) Schmerz am eigenen Leib zu spüren bekommen.
Man kann es auch mit den jetzigen Corona-Maßnahmen vergleichen: Erst wenn es den/die Menschen selber/direkt trifft(hier durch’s Zwangsimpfen aller), dann beginnt das Aufwachen und Laut werden.
Doch wenn man von Etwas nicht selber betroffen ist, sondern nur die anderen Menschen, dann ist das jeweilige Problem nur zweit- oder drittrangig wichtig und man hofft das es einen schon nicht treffen wird. Entsprechend wiird dann auch das Wahlkreuzchen gesetzt.
Wenn die Leute aufwachen dann wird statt SPD eben CDU gewählt,das wird’s dann gaaaanz bestimmt richten.
Fragen über Fragen!
Hätte man bis zur Klärung die Impfpflicht nicht aussetzen müssen?
Eilantrag zur Impfpflicht im Gesundheitsbereich abgelehnt!
Darf man in Deutschland fragen, wie unabhängig die Gerichte noch sind?
Gab es wieder Absprachen mit der Politik?
Worin erkennen die Richter einen Fremdschutz durch die Impfstoffe? …
Daß ein beim RKI angestellter oder gar beamteter und damit weisungsgebundener „Wissenschaftler“ sagt, daß es so ist.
Wie der Druck auf Ärzte mit vom Narrativ abweichender Aussage aussieht, konnten wir bei Frau Coetzee aus Südafrika sehen.
Ich hätte einen Kompromissvorschlag! Alle Impfpflichtbefürworter holen ihre Eltern zu sich nach Hause, die meisten sitzen ja ej im Homeoffice, dann müßten sie keine Angst mehr haben vor dem ungeimpften Personal, ihre Liebsten wären rundum versorgt und vorallem „sicher geschützt“ und die Heime hätten Platz für Menschen deren Angehörige die Pflege wertschätzen undzwar unabhängig vom Impfstatus! WinWin nennt man sowas!
Immer wieder überraschen mich meine juristischen Fähigkeiten auf‘s Neue. Schon wieder kannte ich das Urteil unseres wackeren Verfassungsgerichts noch vor der Verkündung.
Jetzt werde ich mich doch mal beim Verfassungsgericht bewerben. Die schöne Robe, das viele Geld und das alles ohne Angst vor dem Job-Verlust reizen mich schon sehr.
Und im Gegensatz zu einigen Richtern bin ich quasi unfehlbar!
Ich denke, das viele Papier, was die Verfassungsrichter in den Regalen stehen haben, brauchen sie nicht. Das kann weg. Die Urteile werden ja bestellt.
Eine ungeimpfte, aber täglich getestete, Pflegekraft darf ihre Tätigkeit nicht mehr ausführen. Eine geboosterte Pflegekraft, die nachweislich Kontaktperson ist, darf weiterarbeiten? Irrsinn vom Feinsten! Wer stoppt diesen Wahnsinn?
Die sog. Impfung schützt nicht vor Weitergabe der Krankheit. Des Weiteren kann ein Schutz vor schwerem Verlauf nicht ausgeschlossen werden.
Auch unser höchstes Gericht darf die Realität zur Kenntnis nehmen.
Mein Mann, mein Sohn und ich ( alle ungeimpft )haben uns am vergangenen Wochenende infiziert, Person doppelt geimpft und geboostert. Bisher haben wir einen milden Verlauf.
Eigentlich kann man alles nicht mehr verstehen, dass die Menschen alles hinnehmen. Unser geimpfterFreundeskreis hat sich von uns abgewendet, es sind neue Freunde hinzugekommen. Sollte es nochmal Normalität geben, wie geht man dann miteinander um?
Anscheinend beeinflusst die Impfung den klaren Menschenverstand oder Impfung frisst Hirn.
„Anscheinend beeinflusst die Impfung den klaren Menschenverstand oder Impfung frisst Hirn.“
ich kann Ihnen versichern, das dies nicht der Fall ist. Leute die sich von Ungeimpften abwenden hatten nie einen Menschenverstand oder Hirn. Ich ließ mich impfen und auch boostern, nicht weil ich von der Impfung überzeugt bin, sondern damit es im Lande wieder aufwärts geht. Da hatte ich mich geirrt, der politische und gesellschaftliche Wille ist nicht da.
Das sehe ich auch so. Ich bin geimpft um halbwegs „normal“ zur Arbeit gehen zu können, sehe aber nach wie vor keinen gesundheitlichen Nutzen der sog. Impfung und fühle mich einfach nur erpresst.
Ich gehe seit es diese irrsinnigen G-Regel gibt nirgendwo (Geschäfte, Theater, Restaurants etc.) mehr hin wenn dort nicht alle, unabhängig vom Impfstatus, Zutritt haben. Allein schon die bescheuerte Maske geht mir dermaßen auf den Zeiger, dass ich lieber zu Hause bleibe.
Alle Protagonisten denen es nicht streng genug sein konnte werden künftig auf mich (und entsprechend mein Geld) verzichten müssen. Das ist offensichtlich die einzige Sprache die „Zeugen Coronas“ verstehen.
Dass die Impfung generell den gesunden Menschenverstand bzw. das Hirn beeinflusst würde Ich vehement verneinen, allerdings bestätigen wohl auch hier Ausnahmen die Regel.
Rügt? Donnerwetter. Da wird sich der Pandemiekasper ins Hemd machen. Das Bundesverfassungsgericht sollte besser den geplanten Impfzwang kassieren.
Welcher Senat war’s, der gekaufte erste? Was für eine Begründung, die wieder mal völlig im Gegensatz zur Realität und mittlerweile anerkannten wissenschaftlichen Sachlage steht? Wie lange wollen die Herrschaften noch erzählen, Geimpfte gefährden vulnerable Gruppen mehr als Geimpfte? Ich, als Umgeimpfter habe mir Corona von einem doppelt Geimpften beim Abendessen eingefangen! Wegtreten!
Verstehe ich das richtig, das Bundesverfassungsgericht vertritt die Ansicht, dass „Geimpfte“ mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit vulnerable Menschen schützen als Ungeimpfte? Dass also aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts davon auszugehen sei, dass Geimpfte das Virus deutlich weniger verbreiten als Ungeimpfte?
Wurde diese Einschätzung vor einem Jahr geschrieben?
Genau! Weisheiten aus der Mottenkiste!
Die Maßstäbe, und folglich die Legitimität derer, die diese verbreiten, sind abhanden gekommen.
1789 is calling!
In den Schaltzentralen der Macht wird verfassungswidriges Handeln salonfähig gemacht. Die Unterstützung der korrupten Haltungsmedien, die mit unerträglicher Verlogenheit ihre Form der Aufklärung betreiben, wenn es darum geht, dem gemeinen Volk mediale Ohrfeigen zu verpassen, setzt dem Ganzen die Krone auf. Das alles wird gestützt von einem Gericht, das den Namen nicht mehr verdient. Das hohe Gericht ohrfeigt nicht nur Lauterbachs Genesenen-Coup, sondern auch jene Menschen, die noch einen Rest an Logik und gesundem Menschenverstand besitzen.
Zu dem voellig richtigen Kommentar von J. Bernhard, dessen Inhalt leider auch im Artikel etwas zu kurz kommt, gesellt sich zudem noch die „denkwuerdige“ Aufrechnung der Anzahl von Risiken bzw Personen. Das Gericht stellt sich allen Ernstes hin und haelt die bekannten Impfrisiken mit potentiell tödlichem Ausgang aufgrund der angeblich! geringeren Dimension, Obduktionen gibt es ja nach wie vor nicht, fuer hinnehmbar, weil die (tödlichen) Risiken einer Infektion mehr Menschen betraefen. Das ist nichts anderes, in diesem Fall hinsichtlich seiner Rettungsbegruendung sogar noch unbelegter, als der staatlicherseits angeordnete Abschuss eines Flugzeuges zur Rettung einer groesseren Anzahl von Menschenleben. Der Staat darf Menschenleben riskieren und sogar opfern, weil er damit angeblich! mehr Menschenleben rettet. Dieser Gedanke, zu Ende gedacht, zeigt eine Entwicklung in dieser Republik und Gesellschaft, vom BVerfG offiziell bestaetigt, die nicht nur vor dem Hintergrund des GG interessant ist, sondern zu weiteren Massnahmen des totalitaeren Regimes, natuerlich immer nur behaupteten Rettung von mehr, einlädt. Bekanntlich steht die Klimarettung, die Todesfaelle aufgrund der angeblichen Erwärmung um 0,01 Grad sind bereits eingebracht, vor der Tuer und auch da gilt es abzuwägen. Wie diese Abwägung allein aufgrund von Behauptungen bestimmter Kreise analog Corona ausfällt, wissen wir nun bereits. Das Gericht ebnet den Weg in den Totalitarismus, in die entgrenzte staatliche Willkür, narrativ passend begruendet. Nicht verwunderlich und da sollte man sich auch von kleinen, fuer die Transformation harmlosen Zugeständnissen oder Pseudoanmerkungen der rein taktisch agierenden Richter nicht naiv taeuschen lassen. Es liegt dem. Liberalkonservative zwar nicht, aber er kann bei den „Gegnern“ und Abschaffern der FDGO durchaus das jeweils „Schlechtere“ annehmen.
Es wird Zeit das Land, evtl. den Kontinent zu verlassen. Ich werde mich nicht krank spritzen lassen um jemand anderes zu verschonen. Auch ein Gericht hat nicht das Recht, Leben gegen Leben auszuspielen.
Sie würden ja kein Leben schonen, wenn Sie sich spritzen lassen. Und nein, es ist eine Anmaßung des BVG, auch nur einen Toten in in Kauf zu nehmen. Vgl. die Urteile zum Abschuss von entführten Flugzeugen.
Diese Gentherapeutika sind aufgrund des Spike-Proteins hochtoxisch. Ein Verbot wäre die Konsequenz in einem funktionierenden Rechtsstaat. Leider sind wir nicht mehr in einem solchen. Totalitäre Hygienediktatur trifft es eher. Corona ist zutiefst totalitär.
Wie weit der Kollektivismus, bei dem der einzelne nichts zählt, bereits in die Gesellschaft vorgedrungen ist, bekommen wir mit den Schikanen gegen getestete, gesunde Ungeimpfte täglich vorgeführt.
Diese Akteure machen sich schuldig. Die Gesellschaft wird bewusst gespalten. Und ich will partout dieser Gruppe der Schafe nicht angehören. Ich kann selbst denken.
Das BVerfG lebt ein Selbstbild, das einer jeglich natürlichen Person gleich, nicht ohne eine gerüttelt Maß an Selbstbetrug auskommt. Ein erstrebenswert (pseudo-)ausgeglichenes Antlitz hat Vorfahrt vor Vernunft oder Ratio. Nur nicht formal sich der Einseitigkeit bezichtigen lassen, auch wenn unterm Strich die Marschrichtung streng dem Konformismus der Altparteien unterstellt ist.
Genau das hatte ich vom BVerfG erwartet.
Warum?
Weil unter Merkel nur getreue Regierungsanhänger nach Karlsruhe geschickt wurden. Mit den ehemaligen Hütern des Grundgesetzes haben Harbarth und Konsorten nichts am Hut. Sie sind nur noch Regierungsmarionetten.
Mich erstaunt es immer wieder, wie sich solche rückgratlose Menschen morgens noch in den Spiegel schauen können.
Frühere Koryphäen wie Roman Herzog oder die Herren Papier und Di Fabio werden sich mit Grausen von dieser Besetzung abwenden.
Ist nicht diese Regierung selbst vielleicht eine Marionette? Vgl. den heutigen Artikel zu den NGOs.
um das geht es bei einer impfpflicht doch gar nicht, egal ob einrichtungsbezogen oder generell.
wie kann man zu einer solchen aussage kommen ohne sich vorher detailliert und mit fachleuten darüber auseinanderzusetzen? wenn das gericht wenigstens noch, den schein wahrend, hinzugefügt hätte „nach auffassung der bundesregierung“. so aber dokumentiert das gericht zweierlei: seine voreingenommenheit und seine arroganz.
sorry, aber hier versucht man bei te zwischen den zeilen lesend noch etwas positives zu finden, das schlicht nicht existiert.
wir sollten aufhören, unsere berechtigten interessen in die hände dritter zu legen. wir müssen diese selbst verteidigen lernen.
„Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“.
Heißt also: Jüngere Menschen, die selbst kaum Gefahren bei einer Infektion ausgesetzt sind, haben sich den Risiken einer Impfung auszusetzen, um Vulnerable (angeblich) zu schützen. Das Recht Vulnerabler auf Gesundheit wird damit höher bewertet.
Mehr Rückenwind für eine allgemeine Impfpflicht hätte es wohl kaum geben können, denn diese absurde Begründung kann man ohne Einschränkungen für eine Impfpflicht ab 18 verwenden – zumal das Gericht die Dinge so dreht, wie es in seine Argumentation passt und die Übertragbarkeit trotz Impfung schlicht leugnet. Das ist keine Rechtsprechung mehr, sondern konsequente Rechtsbeugung
Wie schon im November werden sich die Befürworter nun wieder verstärkt zu Wort melden. In einigen Monaten dürfen wir dann angesichts des Urteils zu einer allgemeinen Impflicht wahrscheinlich lesen:
„Allerdings verlangt das Gesetz den Betroffenen nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen. Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies vorübergehend mit einem Wechsel des bisherigen Wohnorts in Deutschland und der Aufgabe des Berufs verbunden sein.“
Zählt denn der Artikel der Verfassung Artikel 2 Absatz 2 (Recht auf körperliche Unversehrtheit) gar nicht mehr?
Dann können die Richter ja die Gesetzbücher in den Müll geben?
Dass diese „Impfung“ keinen Schutz vor Übertragung und Ansteckung bietet, kann man mittlerweile als Allgemeinwissen voraussetzen, es gibt nur zwei Gründe, sich für eine Impfpflicht (egal ob einrichtungsbezogen oder allgemein) auszusprechen:
…. oder aber man ist ideologisch voll auf Linie des totalitären Corona-Regimes.
Das Bundesverfassungsgericht schützt uns nicht vor diesem unberechenbar gefährlichen Genexperiment und auch nicht vor Übergriffen der Obrigkeit, die dafür von uns auch noch Respekt und Gehorsam einfordert. Lebten wir noch in einem Rechtsstaat, wäre dieser unverantwortliche Menschenversuch mit einem völlig unberechenbaren pharmazeutischen Produkt längst unterbunden worden.
Da die die Wahrscheinlichkeit einer eigenen Infektion und die der Infizierung Anderer nachweislich durch eine Impfung, wenn überhaupt, nur für einen äußerst begrenzten Zeitraum vermindert wird, ist die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts nicht haltbar.
Die zu der Entscheidung führende Prämisse ist schlichtweg falsch. Wie ist das möglich?
Möglicherwese haben die anderen Richter die gleiche Qualifikation in Verfassungs- uns Staatsrech wie der Vorsitzende Wirtschaftsanwalt.
Bundesverfassungsgericht R.I.P, Wie man anhand von 100.000 tausenden Fällen täglich einen Fremdschutz feststellen kann, ist mir unbegreiflich.
Warum unbegreiflich? Die Antwort ist doch offensichtlich. Aber: Nein, das kann nichts bein. Nicht bei uns. Nicht hier in Deutschland. Wir sind ein Rechtsstaat. Sind wir dies wirklich noch?
Mal sehen, wie lange sie diesen Unsinn noch weitertreiben wollen. Mit Logik hat das natürlich auch wieder nichts zu tun, da Geimpfte dieses Virus genauso übertragen können wie Nichtgeimpfte.
Wir waren mal ein Land der Dichter und Denker. Ein Land der Wissenschaft.
Mittlerweile sind fast allen entscheidenden Positionen mit I…..n besetzt.
Ist der Ruf erst ruiniert, urteilt es sich ungeniert. Das BVG dürfte seinen Ruf als unabhängige Instanz durch die letzen Urteile bereits eingebüßt haben.
Das Urteil sagt doch nichts anderes aus, als dass man entweder die potentielle Verkrüppelung oder den potentiellen Tod hinnehmen soll oder aber eben nicht mehr in seinem Beruf arbeiten darf.
Der Schutz vulnerabler Gruppen: Lachhaft. Wer ging früher mit starker Erkältung ins Altersheim oder ins Krankenhaus, um Angehörige zu besuchen? Welchen Fremdschutz vor der Coronavirus-Infektion bietet diese Gentherapie gleich nochmal?
Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Urteile des BVG. Werden Personen, die dies äußern, nunmehr vom Staatsschutz verfolgt? Hallo, Herr Haldenwang! Nehmen Sie am nächsten Dinner im Kanzleramt teil?
Genesenenstatus drei oder sechs Monate, das ist praktisch bedeutungslos, denn auch die Genesenen sind dabei, dann eben erst nach sechs Monaten nach ihrer Erkrankung, wenn im Herbst 2022 die Impfpflicht startet.
Das haben sicher auch die Richter am Bundesverfassungsgericht so gedacht.
Insofern bleiben die Richter politisch linientreu. Kein Grund also zu jubeln.
„Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können … auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel. …Allerdings verlangt das Gesetz den Betroffenen nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen. Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein. “
Da diese Ausweichmöglichkeit bei einer allgemeinen Impfpflicht entfiele, wäre dann wieder relevant, was im Luftsicherheitsgesetzurteil vom 15. Februar 2006 (Az. 1 BvR 357/05) steht: „Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“ (aaO, juris, Rn. 122).
Also: Keine allgemeine Impfpflicht!
Was keineswegs heißen soll, dass ich den heutigen Beschluss nachvollziehen oder gar gutheißen möchte.
Nach diesen unqualifizierten Ergüssen ist klar, dass es noch viel mehr Spaziergänger bedarf, bis wir wieder unsere Grundrechte vollständig zurückgeholt haben!!!
Wenn sich später herausstellt, dass die Nebenwirkungen (Herzmuskelentzündung bis zum evtl. Tod, spez. bei jüngeren, sportl. Menschen) doch nicht so selten sind, wie heute dargestellt, dann kann man „das Zeug“ ja wieder aus dem Körper herausholen.
Wir gefährden die Jugend, damit geschützte Ältere nicht an Corona sterben müssen. Sorry, aber hier hätte sich das BVerfG auch bei der Diskussion über die Impfpflicht im Bundestag schlau machen können. Entscheidend war hier für mich die kurze, prägnante und aussagekräftige Rede von Herrn Kubicki.
Der Virologe Hendrik Streeck sagt zu diesem Thema:
Sehe nur ich da einen eklatanten Widerspruch zwischen der Begründung des BVG und der Aussage des Virologen? Das Gericht folgt den Vorgaben der Politik denn dass ein ungeimpfter Pfleger eine grössere Gefahr darstellt als ein geimpfter ist ein politisches Narrativ und wissenschaftlich nicht belegbar. Ein Systemurteil halt….
wie soll man diesen „Bericht“ jetzt nennen? „picken wir das „Beste“ aus einem Desaster raus,um irgendetwas Gutes zu finden?
Dieses Gericht hat !erwartbar! versagt, den Schutz der körperlichen Unversehrtheit in Anbetracht einer Fehlerbehafteten,unwirksamen „Impfung“ anzuerkennen.
Es hat glasklar wieder die Regierungssicht übernommen und ist somit komplett nutzlos für den Bürger geworden.
Korrumpierte Jurristerei ist das…in der DDR waere es auch nicht anders gelaufen
Das BVerfG scheint völlig zu ignorieren, dass die Übertragung durch die Impfungen in keinster Weise verhindert wird, ergo ein Schutz der vulnerablen Gruppen faktisch nicht gegeben ist. Ferner lässt das BVerfG unbeachtet, dass die sogenannten „Impfung“ auch schwerwiegende Nebenwirkungen haben können. Hier hätte das Gericht beide Schutzansprüche abwägen müssen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine sterile Immunität mit den „Impfungen“ überhaupt nicht erreicht wird.
Es wird in unserem Land immer absurder, das BVerfG schützt nicht unsere Grundrechte und Verfassung, sondern die Staatsfunktionäre in ihrer Machtübergriffigkeit.
Die Pflegekräfte sollten Konsequenzen ziehen. Man zeigt ihnen ja deutlich, was man von ihnen hält. Dann kann ja der Erste Senat mal im Pflegeheim die vulberablen Bewohner betreuen.
Wann gehen die Trucker MIT UNS auf die Straße !?
Guckt nach Canada ?? ! Nur GEMEINSAM SIND WIR STARK !
ZEIGEN WIR DER REGIERUNG WER DER HERR IM HAUS IST !
Genauso ist es! Frau Merkel hat ihr Feld in der Tat eben sehr gründlich bearbeitet und die personellen Besetzungen an den Schaltstellen so geregelt, dass die Regierung sowohl durch die Medien, schlimmer noch aber durch das höchste Gericht in ihrem Handeln gegen den Bürger und seine Rechte geschützt ist. Im übrigen versteht sich der Erste Senat bestens auf schwammige, oft wenig eindeutige Aussagen.
Es scheint nicht nur vollkommen zu ignorieren. Es ignoriert vollkommen.
Wenn das BVG eine Restbestand an Logik walten lassen würde, dann würde es diese hochtoxischen experiementellen Gentherapien aufgrund des absurd miserablen Chance/Risikoverhältnisses verbieten. Aber Logik darf man von diesem BVG im Sinne der neutralen Beurteilung einer Sache nun nicht mehr verlangen.
Dies ist gravierend, denn alle Erkenntnisse zeigen, Geimpfte bleiben ansteckend, übertragen und erkranken auch. Es zeigt offen, wessen geistes Kind das Bundesverfassungsgericht ist.
Das BVerfG hat ja – wie es selbst meint – abgewogen, siehe: „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“.
Ich frage mich aber wie das Harbarth-Gericht auf das sehr schmale Brett „sehr geringe Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung“ kommt. Liegen Herrn Harbarth etwa Studien vor, die die Allgemeinheit noch nicht kennt oder woher nimmt er diese Gewissheit?
Auch steht diese Abwägung gegen das BVerfG-Urteil aus dem Jahre 2006 zum Luftsicherheitsgesetz, daß die Inkaufnahme des Todes einzelner zum Lebensschutz vieler kein verfassungsrechtlich legitimes Ziel darstellt. Kennt Herr Harbarth dieses Urteil etwa nicht? Nun, wundern würde es mich ehrlich gesagt nicht.
Das BVerfG ignoriert Fakten, weil politisch gewollt, die unabhängige Justiz ist ein Mythos:
Das PEI hat Anfangs behauptet „COVID-19-Impfstoffe schützen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus“, dann „COVID-19-Impfstoffe schützen vor einem schweren Verlauf einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus“ und zuletzt „COVID-19-Impfstoffe sind induziert zur aktiven Immunisierung zur Vorbeugung der durch das SARS-CoV-2 Virus verursachten COVID-19-Erkrankung“.
Israel, der mRNA-Impfweltmeister, zeigt, dass diese „Impfungen“ weder vor Ansteckung und Weiterverbreitung, noch vor schweren Verläufen der Fledermausgrippe schützen.
Dass sie gar schwerste bis tödliche Nebenwirkungen haben, wissen wir auch.
Wie auch, dass sie nur eine provisorische Zulassung haben, und das angesichts einer Erkrankung, die der einer Grippe gleicht.
Es geht dabei sicher nicht um unsere Gesundheit.
Alle ignorieren das, denn immer noch ist die Rede von der „Schutzimpfung“ und der „Immunisierung“ ! Unglaublich!
Ich glaube nicht, dass die aktuellen Richter des BVerfG willens oder vielleicht fähig, sind Entscheidungen zu treffen, die alle Aspekte brücksichtigen, die mit dem Auftreten der Omikron Variante als vorherrschendem Virus verbunden sind. Omikron ist in seinem Krankheitsverlauf, falls Symptome vorkommen, durchaus vergleichbar mit einem grippalen Infekt, wie er jeden Winter aufzutreten pflegt. Das BVerfG folgt offenbar Vorgaben der Politik und ist kein unabhängiges Verfassungsorgan mehr. Die Politik will unter allen Umständen eine allgemein verpflichtende Impflicht durchsetzen, die einrichtungbezogene Impfpflicht für Pflegeberufe ist die Vorstufe und das BVerfG willige Vollstreckungsinstanz dieses Vorhabens.