Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in der Causa AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz entschieden: Die Bundespartei wird zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Sie darf weiterhin nachrichtendienstlich beschattet werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hatte bereits angekündigt, bei einer Niederlage vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen zu wollen. Neue Beweisanträge kann die Partei dabei jedoch nicht einbringen. In der nächsten Instanz würde das Gericht die Entscheidung nur auf Rechtsfehler prüfen.
Das OVG bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem März 2022. Damals hatte das Gericht entschieden, dass genügend Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung innerhalb der AfD vorlägen.
In Münster argumentierten die Anwälte der AfD, dass die Richter befangen seien. Das Gericht lehnte 470 Beweisanträge ab. Noch am Samstag reichten die Anwälte der Kanzlei Höcker einen 37-seitigen Antrag ein, weshalb sich die Verhandlung am Montagmorgen verzögerte. Ähnlich wie die anderen Beweisanträge lehnte das Gericht diesen als „rechtsmissbräuchlich, untauglich und daher unbeachtlich“ ab.
Zusätzlich hatte die AfD 750 Personen genannt, um diese im Verfahren zu befragen. Es gehe schließlich nicht um einen „Hasenzuchtverein“, so Anwalt Christian Conrad, sondern um „eine offene OP am Herzen der Demokratie“. Wolfgang Roth als Anwalt des Verfassungsschutzes betonte: „Es gab reichlich Zeit. Der Prozess beginnt nicht erst, wenn Sie ihre Anträge stellen. Das hätte alles viel früher im schriftlichen Verfahren beginnen können.“ Die AfD habe die letzten Jahre nicht genutzt.
Conrad: „Wir haben einen Verfassungsschutz, der beständig gegen die Verfassung verstößt.“ Es diene alles dazu, um die Umfragewerte der Partei vor der Wahl zu senken. An den Prozesstagen ging es u.a. um die Definition von Staatsvolk und ethnischem Volksbegriff, sowie um antisemitische und demokratiefeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD sowie die Jugendorganisation Junge Alternative im Jahr 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Am Dienstag wird im Fall Björn Höcke eine Entscheidung erwartet.
Unter den Talaren dieser Richter ist der Muff von – mittlerweile – 56 Jahren (seit 1968). Wie damals haben die Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung erfolgreich den Marsch durch die Institutionen beschreiten können. Der Rechtsstaat ist zum Linksextremstaat verkommen. Die Mehrheit der Deutschen ist anscheinend absolut unfähig, aus der Geschichte zu lernen. Gruselig!
Das Schlimme ist, daß sich das Gericht mit der Urteilsbegründung anscheinend Zeit läßt. Siehe das das Interview mit Boehme-Nessler in NZZ, hier:
https://www.nzz.ch/international/verfassungsschutz-vs-afd-ld.1830163
Wegen der Bedeutung des Falles hätte auch Prof. Boehme-Nessler es für angebracht gehalten, die Urteilsbegründung gleich zu veröffentlichen.
Bis auf die Wiederholung der Correctiv-Lüge hat die Presse erklärung des Gerichts nämlich nichts gebracht, hier: „Es gebe nach Überzeugung des Senats den begründeten Verdacht, „dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“, hieß es in der Begründung. Das sei laut Grundgesetz eine „unzulässige Diskriminierung“.
Das ist exakt die Lüge von Correctiv.
Das Urteil des OVG im links versifften Münster ist ein Schlag ins Gesicht für viele Millionen Wähler. Es zeigt aber auch, wie eng Politik und Justiz in Deutschland verwoben sind. Dies entspricht in keiner Weise einem freiheitlich demokratischen Rechtstaat.
Mit einem Rechtsstaat westlicher europäischer Prägung ist dieses Urteil nicht vereinbar. Das gibt es nur bei uns. Wenn es zum Schwur kommt, ist auf unsere Judikative nur noch selten Verlaß. Deutsche Rabulistiker:innen sind besonders unsichere Kantonisten, wir haben da eine ganz üble Tradition.
Leider findet sich keine Zusammenfassung der Begründung.
Im übrigen mag man ja dem Verfassungsschutz Beobachtung zugestehen. Was ich ihm aber nicht zugestehe, ist einseitige Öffentlichkeitsarbeit.
Und was ich ihm auch nicht zugestehe ist, in der Öffentlichkeit etwas ohne Begründung auszubreiten bzw. die Begründung, die der Verfassungsschutz verwendet, einseitig anzuwenden.
Aber wie beim ÖRR hat der Bürger als Subjekt der Verfassung hier keinen Einfluss. Da kann er klagen, soviel er will.
Unser Bildungssystem ist so kaputt, dass sich das Schlagwort „rechts“ oder „Nazi“ für alles verwenden lässt. Überhaupt keine Bildung haben wir gegen den planwirtschaftlichen Welt-Un-Sozialismus. Hätten wir diese Bildung, wäre das Schlagwort „Sozi“ ein Dauerbrenner. Aber die Tendenz geht halt im Rudel immer Richtung Faulheit. Und daher konnten unsere Parteien vor der Brandmauer uns immer mehr Verantwortung und damit Freiheit abnehmen. Diktatur verbindet gerade noch der böse Ossi mit DDR und DDR 2.0.
Das Problem ist, dass die Verfassung durch Gesetze einer durch und durch Ideologischen Grünen Regierung seit mehr als 20 Jahren Stück für Stück ausgehöhlt wurde. IM Erika hat grade mit Trittin dessen Abschied aus dem Bundestag gefeiert, das sagt doch alles!
Eigentlich geht es in erster Linie natürlich gegen die AfD, aber gleich dahinter steht etwas anderes: Es ist letztlich der Kampf Westdeutschlands gegen das “ renitente“Ostdeutschland, der insbesondere auch in nrw oder Hamburg sogar unter der “ normalen“Bevölkerung viel Zustimmung findet.
Westdeutsche wollen den Osten also unbedingt “ disziplinieren“ und dafür sorgen, dass sich der Osten endgültig in einer Welt wiederfindet, die ausschaut wie das queere Köln oder das islamisierte Ruhrgebiet.
Es ist letztlich alles ein Kulturkampf West vs Ost.
Besser gesagt von nrw gegen den Osten.
Man nimmt insbesondere in nrw dem Osten übel, dass er sich nicht islamisieren und verqueeren lassen will.
Und die AfD ist dort so stark.
„Und willst du nicht mein Bruder sein, schlag ich dir den Schädel ein“.
Das steckt dahinter. West gegen Ost.
Die Verfassungsschutzpräsidenten in Sachsen und nrw stammen übrigens beide aus…nrw. Auch Haldenwang stammt aus nrw. Glaubt mir, das sind keine Zufälle mehr. Und das sind keine Ausnahmen.
AfD als rechtsextremistische Verdachtsfall? Wie praktisch. Jetzt kann die Regierung offiziell die Opposition AfD ausspionieren. Ich habe mich sowieso auch gefragt, was der „chinesische Spion“ im Büro von Herrn Krah so wichtiges für China spionieren wollte? Aber da er dem Verfassungsschutz bekannt war, hat er wohl eher Herrn Haldenwang und Frau Faeser gedient. Die Sache wird rund, und der Verfassungsschutz ein Fall für den Verfassungsschutz.
Ich finde es bedenklich, dass der Verfassungsschutz die AfD beobachten darf und gleichzeitig dem Innenministerium unterstellt ist. Es fließen dadurch geheime Informationen direkt von der Opposition zur Regierung. Das fühlt sich wie legalisierte Spionage an.
Jetzt wissen wir ehemaligen DDR-Bürger endlich, warum wir die linke SED Diktatur beenden konnten. Das ging nur, weil damals so viele extrem rechts waren. Nun wählt doch dieses Pack samt Nachkommen, in der unter vielen Opfern errungenen freiheitlichen Demokratie schon wieder extrem Rechts. Was gibt es doch für undankbare Deutsche?
Wenn ich diese Nasen nur anschaue, hab ich das Gefühl, mein Essen will an die frische Luft. Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich darüber ko..en kann
Dieser Beamtenstaat mit seinen indoktrinierenden Lehrern, willigen Berichterstattern und parteiischen Richtern muss auf Normalmaß zusammengedampft werden, sonst haben wir DDR 2.0 erreicht.
Vielleicht wurden die Richter vor ihrer Urteilsfindung wieder gebrieft. Bei einem leckeren Abendessen und einem guten Glas Wein läßt es sich gut „plaudern“. Das wäre ja nicht dae erste Mal. Wenn ich mich recht erinnere, hat Merkel das schon so gehandhabt! Und sie ist gut damit gefahren. Bei den Machthungrigen traue ich inzwischen jedem alles zu! Da bin ich völlig desillusioniert! Im politischen Geschäft gibt es wenige Skrupel.
Ich kenne gar keine Deutschen mehr die diese Gerichte für voll nehmen.
Demnach ist es ziemlich unwichtig was dort entschieden wird.
Die umfangreiche Ablehnung von Beweisanträgen verdeutlicht, dass das Urteil schon vorher fest stand. Frau Faeser verhöhnt derweil die Bundesbürger mit der Bemerkung, dass das Urteil die „Unabhängigkeit der Gerichte in Deutschland“ unter Beweis stelle. Und das angesichts der Nachrichten über regelmässige Treffen von Verfassungsrichtern und Parteimitgliedern und -funktionären der etablierten Parteien. Ein schäbiges Spiel. Die Richter in Münster sollten sich schämen für ihr parteipolitisch motiviertes Urteil. Ich wünsche mir, dass möglichst viele Bürger dieses üble anti-demokratische Spiel durchschauen und bei der kommenden Europawahl ein klares Zeichen für den Erhalt des Parteienwettbewerbs setzen.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster wundert mich nicht im geringsten. Man muss sich nur ins Gedächtnis rufen, wie beflissen dieser für ganz Nordrhein-Westfalen zuständige Gerichtshof jede Außerkraftsetzung der Grundrechte während der Corona-Hysterie in juristischen Beton gegossen hat.
1) Am 22.3.2021 hat das OVG Münster alle Beschränkungen im Einzelhandel ausdrücklich als verhältnismäßig eingestuft und die Ausdehnung auf bislang verschont gebliebene Bereiche angeordnet. Noch am selben Tag gab Minister Laumann eine entsprechend „angepasste Coronaschutzverordnung“ heraus und brüstete sich stolz damit, die Entscheidung „konsequent umgesetzt“ zu haben.
2) Am 22.12.2021 hat das OVG Münster einen Eilantrag der Warenhauskette Woolworth gegen die 2G-Regel im Einzelhandel zurückgewiesen. Die Zugangsbeschränkung verstoße nicht gegen den Verhältnismäßigkeits-Grundsatz. Das schlagende Argument des Gerichtshofs: „Auch nicht-privilegierte Einzelhändler wie die Antragstellerin können ihre Waren noch einer Vielzahl von Kunden anbieten. Denn inzwischen sind in Nordrhein-Westfalen 73,5 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft.“ Die anderen konnten halt sehen, wo sie bleiben.
3) Am 23.12.2021 hat das OVG Münster die 2G-Regelung für Weihnachtsmärkte, Sport im Freien und für die Gastronomie für rechtens erklärt.
4) Am 14.1.2022 hat das OVG Münster einen Eilantrag gegen die Aufrechterhaltung der Maskenpflicht und der 3G-Regel bei Versammlungen im Freien abgelehnt. Die Maskenpflicht im Freien sei geeignet, Ansteckungen mit dem Corona-Virus zu verhindern und so Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
5) Am 25.8.2022 hat das OVG Münster entschieden, dass die Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 sowohl rechtmäßig als auch verhältnismäßig gewesen seien.
6) Am 16.9.2022 hat das OVG Münster mit einem unanfechtbaren Beschluss bestätigt, dass das Gesundheitsamt der Stadt Gelsenkirchen einer nicht „gegen das Coronavirus geimpften“ Frau das Betreten des Krankenhauses, in dem sie als Sekretärin arbeitete, verbieten durfte.
Mein Vertrauen in das Funktionieren des Rechtsstaats in Deutschland ist damit unwiederbringlich dahin. Als Christ weiß ich aber, dass die Juristen des OVG Münster sich eines Tages selbst vor unser aller höchstem Richter verantworten müssen. Und dann werden alle die Menschen, die von ihnen eingesperrt, geknebelt und an die Nadel gezwungen wurden, Zeugnis gegen sie ablegen.
Seien Sie gnädig mit diesen „schrecklichen Juristen“. Die glauben in der Tat wirklich, dass sie nur Gutes entschieden haben. Sie glauben daran, wie einst jene willigen Vollstrecker, die ja nur ihre Befehle umgesetzt haben.
PS: Ich bin auch fertig mit diesem „Rechtsstaat“.
Wenn man die Äußerungen von Haldenwang, Wanderwitz hört, vermißt man einen gewissen Stil bei den Politikern. Eigentlich unmöglich. Es ist die nackte Angst vor Postenverlust. Daran kann ich mich nicht gewöhnen.
Ja, Haldenwang ist nach der nächsten Bundestagswahl weg. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein möglicher Kanzler Merz, den Haldenwang hält. Da nutzt dem Herrn Haldenwang auch seine CDU Angehörigkeit nix…..
Und als Verdachtsfall welcher Art stufen wir jetzt das Gericht ein? Alles hat Folgen und so schafft man jegliches Vertrauen in den Rechtsstaat ab und Vertrauen verliert sich für immer.
eine gleichgeschaltete Justiz in einem Terrorstaat….wann gab es das zuletzt in diesem besten Deutschland aller Zeiten? ich glaube von 1933-1945 ?
Und wenn sich jemand fragt, was genau der sogenannte China-Spion bei der AfD ausspioniert hat, garantiert nicht die Reden von „Ska“ Keller oder „Terry“ Reindtke im EU-Parlament. Der hat nicht nach China berichtet, sondern direkt an Haldenwangs Chinesen.
Das war auch mein erster Gedanke. Geheime Infos fließen von der Opposition zur Regierung.
Jede Zeit hat seine Richter. Auch Roland Freisler hat Urteile nach geltendem Recht gesprochen.
Wer den, von der Natur gegebenen Selbsterhaltungstrieb nicht abschaltet, ist schon per se Rechtsextrem. Wer es nicht schön findet, in seiner Innenstadt massenhaft „schutzsuchenden“ jungen Männern aus Westasien die ihre kulturellen Gewohnheiten gleich mitgebracht haben), aus dem Weg gehen zu müssen, ist rechtsextrem.
https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/eugh-urteilt-deutsche-staatsanwaltschaft-nicht-unabhaengig
Wenn die Staatsanwaltschaft schon nicht unabhängig ist, wie sieht es dann wohl bei den Richter aus?
Frei nach dem Motto: „Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ (Walter Ulbricht)
Und bei der Kuschelei mit Richtern durch das Merkel- und Scholz-Regime ist dieses Urteil nicht verwunderlich, aber typisch für eine Diktatur, egal wie sie hieß/heißt.
Ich korrigiere mich: Man kann den Satz so und so verstehen. Aber Budnesamt ist wirklich falsch.
Ja, klar, wichtige Wahlen stehen vor der Tür. Da muß man natürlich dem politischen Gegner kräftig und nachhaltig vor s Schienbein treten. Und dem Wähler klarmachen, wen er NICHT wählen darf.
So ein Urteil wirkt zumindest verunsichern auf Leute, die zum ersten Mal damit liebäugeln, diesmal bei Blau das Kreuz zu machen.
Wenn aber doch das Gericht sagt, die sind böse – da kann ich die doch nicht einfach wählen.
Es ist alles so durchsichtig!
Das letzte Urteil wird allerdings vom externen EU Gericht gesprochen.
Und diese werden sich ganz genau überlegen ob diese die aktuelle Regierungspartei in Rom quasi gleichzeitig beleidigt. Und Herr Orban in Ungarn wird sich auch dazu äußern über diesen erneuten Rückfall deutscher Politik in längst überwunden geglaubte Zeiten.
Vor Gericht und auf hoher See … ist eine Partei, die sich der pervertierten Regirrungspolitik widersetzt, nicht in Gottes Hand sondern unter die Räuber gefallen. Aber wer den typischen deutschen Richter (m/w/d) kennt wird sich da nicht wundern.
Ich wette: Das Parteiverbot kommt pünktlich zur nächsten Bundestagswahl. Was sind schon drei Millionen Bundesbürger und ihr Wille…
Das OVG Münster macht Bertolt Brechts (freiem) Aphorismus alle Ehre:
Richter, wir sehen euer Wirken mit Grauen,
haben verloren in euch jegliches Vertrauen.
Nebenbei: Es mag vielleicht nicht der größte Hohn sein, doch nicht unwichtig: die Richter glauben „im Namen des Volkes“ zu handeln.
Frei nach Jakob Fröhlich: Wer wissen will, wie man einen Rechtsstaat ruiniert, muß dieser Tage schlicht nach Münster Berlin blicken.
Und natürlich ist auch dieses Urteil „im Namen des Volkes“ ergangen…
Ob den Richtern dabei wohl ein Licht aufgegangen ist?
„Im Namen des Volkes“ hat doch auch R. Freisler gesprochen, ist das damit nicht automatisch Nazi? Ich meine ja nur, es geht doch um Nazi-Sprech in dem Verfahren, oder?
Frage für einen Freund.
Für mich ist es eindeutig das es ein politisches Urteil ist. Ich bin gegen jede Form von Gewalt und Rassismus, aber ich möchte eindeutige Beweise das die PARTEI diese Ziele hat oder toleriert. Was einzelne Mitglieder in den asozialen Medien verbreiten wird doch bei den „richtigen“ Parteien permanent ignoriert. Da sind gerade einige bei den Grünen extrem totalitär, dann müsste man sie auch Überwachen
Natürlich ist das nach heutiger zeitgeistkonformer Lesart eigentlich „Nazi“, da der dahinterstehende Volksbegriff ein ethnisch-kultureller ist. Also genau das, was heute nicht mehr sein darf, als rechtsextrem gilt und der AfD vorgeworfen wird, diesem noch anzuhängen. Blöd nur, dass das auch das ursprüngliche Verständnis von „deutschem Volk“ auch des GG ist – wenn auch nicht in der rigorosen Ausschließlichkeit des NS-Staates mit seinen Rassegesetzen. Aber das ein ethnisch-kulturell verstandenes deutsches Volk als wesentliches Substrat und substantieller Kern des Staatsvolkes existiert und dementsprechend behandelt und berücksichtigt gehört, hat damals und bis in die jüngere Vergangenheit auch niemand ernsthaft angezweifelt. Bis zur Jahrtausendwende waren der Status der deutschen Außengrenzen und des Staatsbürgerschaftsrechts im Gleichklang mit dem tradierten Volksbegriff und haben diesen ergänzt und sein Substrat existenziell abgesichert. Es gab noch keine Freizügigkeit für EU-Bürger (eine unkontrollierte Massenzuwanderung von außerhalb der EU gleich gar nicht) und Grundlage des Staatsbürgerschaftsrechts war im Prinzip das ius sanguinis – obwohl auch damals schon, zu strengeren Bedingungen und in viel geringerem Umfang, die Möglichkeit der Einbürgerung bestand.
Diese essentiellen flankierenden Schutzmechanismen wurden erodiert und somit im Laufe der Zeit sowohl der ursprüngliche ethnisch-kulturelle deutsche Kern des Staatsvolkes als auch das Verständnis/die Interpretation des Volksbegriffes, worunter man heute offiziell nur noch die Summe der deutschen Staatsbürger versteht (verstehen darf!) – unabhängig von ethnischer und kultureller Abstammung. Damit sind Ethnos und Demos nicht mehr quasi deckungsgleich, was sie traditionell in Deutschland aber eigentlich im Großen und Ganzen immer gewesen sind. Im Staatsbürgertaschenbuch von 1997 (Model/Creifelds/Lichtenberger/Zierl; C.H.Beck, München 1997), S. 2, heißt es: „Das Staatsvolk ist die Gesamtheit der Staatsangehörigen. Es kann national gemischt sein (sog. Nationalitätenstaat; z. B. Schweiz). Nation ist ein Volk, dass nach Abstammung, Sprache und Kultur eine Gemeinschaft bildet. Liegen diese Voraussetzungen vor, fallen also Staatsvolk und Nation zusammen, so spricht man von einem Nationalstaat (z. B. Deutschland, Schweden). Soweit in einem solchen ein kleinerer Teil des Staatsvolkes einer anderen Kulturgemeinschaft angehört, ist eine nationale Minderheit gegeben (z. B. Dänen in Schleswig-Holstein, Südtiroler in Italien).“
Wenn es schon viele gemeinsame Treffen von Regierung und obersten Gericht gab, auf denen sicher übers Wetter geplaudert wurde, dann sollte es bei nachgelagerter Judikative doch nicht anders sein. Die wollen auch mal lecker essen gehen mit den Abgeordneten. Wer noch an die Unabhängigkeit deutscher Richter glaubt, hat wohl zu lange „Demokratie verstehen“ und anderes ÖRR-Bildungs-TV mit der Maus gesehen.
Leipzig? Da war doch was…
Bei der letzten Landtagswahl wurde der AfD in Sachsen rechtwidrig die Wählerlister gekürzt. Einem Einantrag der AfD hatte man damals zugestimmt und auf ein anschließendes Hauptverfahren verwiesen das voraussichtlich in 188 Jahren stattfindet, als Ergänzungsbeitrag für die Geschichtsbücher hahaha….
Wer glaubt, er könne in Deutschland noch was an Gerichten erreichen, hat mehr Chancen in Nordkorea Kim Jong-un aus dem Amt zu Klagen hahaha…
Ich wette, die AfD wird noch vor den Landtagswahlen im Osten verboten und darf somit in Deutschland nicht mehr zu Wahlen antreten. Auch dagegen kann die AfD dann Klage einreichen, und mit etwas Glück wird darüber in den nächsten 166 Jahren entschieden hahaha….
In Thüringen lief doch vor Jahren auch mal irgendwas mit Klage… da wollte das Gericht erst vor der Landtagswahl entscheiden, dann doch erst anschließend, dann nach der Wahlwiederholung, und weil die ausgefallen ist liegt dich Sache bis heute im Keller. Ich denke das war eine Klage gegen den SPD Innenminister in Thüringen und dessen Bestimmung Kramers zum Verfassungsschutzpräsidenten.
Merkel wird dieses Land noch über Generationen mit ihrem Schund strafen .
Dazu gehören Gerichte die im Regierungssinne entscheiden ,
V— Leute die in unliebsame Parteien und Vereine eingeschleust werden .
Dazu gehören grüne und grün angestrichene Parteien und ihre Parteibonzen die das Land als Lehngut verwalten und runterwirtschaften .
Dazu gehört ein sogenannter Verfassungsschutz der zum Systemschutz ,zum Regierungsschutz verkommen ist .
„Regierung“ …
Klingt so harmlos.
Ich kenne ein geeigneteres Wort für diese Berliner Bagage, das fängt auch mit ‚R‘ an, endet aber mit ‚egime‘.
Zum sogenannten „Verfassungsschutz“ muss ich mir die passenden Worte mehr als nur verkneifen. Aber dennoch schönen Mitbürger-Gruß ins RSHA.
Das Problem ist, daß die AfD im irrsinnigen Glauben, wir befänden uns in so einer Art Rechtsstaat, argumentiert. Statt sich vor Gericht selbst lächerlich zu machen, sollte die Partei lieber nach kreativen und gerne auch witzigen Ideen suchen, der Institution „Verfassungsschutz“ ihre Legitimation zu entziehen.
Wenn jeder nur noch über den sogenannten VS lacht, kann es der Partei egal sein, als was sie eingestuft wird.
Ja, die AfD ist viel zu brav – und zu naiv.
Und die Klientel, die sie vertritt, ebenso.
Die AfD muss Mal selbst eine eigene Spionageabwehr einsetzen, um Haldenwangs Trolle zu enttarnen und zu eliminieren. Es wird doch ein paar ehemalige Schlapphüte geben, die das machen können.
Mit gleichen Mitteln zurück agieren, Leute bei den anderen Parteien einschleusen, Haldenwangs privat rund um die Uhr überwachen,…
Genau das denke ich auch. Die AfD sollte nicht über jedes Stöckchen springen, das ihr hingehalten wird, sondern die Schmutzkampagnen der Linksfront intelligent kontern: Infostände werden angegriffen? Warum keine Infomobile, die dem Linksmob davonfahren? Interessierte werden angegriffen? Warum keine glatzköpfigen, vollbärtigen Araber als Security anheuern? Die Altparteien? Warum nicht ebenfalls als Nazis bezeichnen? Den Verfassungsschutz? Warum nicht Verfassungs-Stasi nennen. Die Skandale und Schweinereien der Altparteien? Warum nicht auf große Plakate drucken und in die Straßen hängen? Mir fiele da noch sehr viel mehr ein.
Von einem OVG Münster, das genau in dem Bundesland angesiedelt in dem es einem grünparteilichen Justizminister zu gehorchen hat, in dem eine Staatsanwältin, die während erfolgreich verlaufender Ermittlungen gegen Cum Ex-Banditen den Bettel hinschmeißt, weil sie den Druck aus Kreisen von hoch angesiedelten, den Rechtsstaat hinbiegenden Lebenskünstlern nicht mehr aushält, vermittelt mir nicht den Anspruch, auf ein faktenbezogenes und damit gerechtes Urteil in Sachen Faeser/Haldenwang gegen AfD zu hoffen.
Wir erleben hier den erfolgreichen Versuch, die einzige echte parlamentarische Opposition mundtot und durch Rufmord unwählbar zu machen und sie, wenn möglich, ganz zu verbieten. Auch wenn man selbst kein Anhänger der AfD ist, muss einem klar sein, dass nur eine starke Opposition ein Perpetuieren der grünen Ideologie (ob mit rotem oder schwarzem Kanzler!) verhindern kann. Und Nein: Diese Schmutzkampagnen stärken die AfD nicht indirekt und führen eben nicht zur Trotzreaktion – höchstens bei Stammwählern. Die anderen, potenziellen Wähler laufen davon, wollen nicht mit einer „rechtsextremen Schmuddelpartei“ assoziiert werden. Die Sonntagsumfragen zeigen klar auf, dass seit der inszenierten „Wannseekonferenz“ etwa 7 Prozentpunkte verloren gingen.
Leider kann man — wie dieses urteil letztlich bestätigt — in diesem land nicht mehr schreiben, was man a) denkt und b) zu äußern dringend nötig wäre…
Eines lässt allerdings hoffen: war kürzlich auf einer feier eines als besonders gutmensch-„affin“ geltenden, höherer dienst-verbeamteten berufsstandes (Schröder hatte sich mal sehr abschätzig über ihn geäußert…).
Zu meiner angenehmen überraschung hatten ALLE an unserem (großen) tisch positionen, die sie im grunde als afd-wähler prädestinieren. Sie werden sich zwar vermutlich bis zur europa-wahl noch nicht ausreichend von der allgegenwärtigen anti-blau-hetze *) emanzipiert haben — sprich: dieselben „leuchten“ wie bisher wählen –, aber wenn die entwicklung in ihren so gar nicht mehr gutmenschigen köpfen so weitergeht, dann lässt das für künftige wahlen hoffen…
PS: das schlimme — und unverschämte — an obigem urteil ist m.E. vor allem, daß es einen sehr großen teil der bevölkerung (der — s.o. — weit (!) größer als der der tatsächlichen wähler ist) quasi ebenfalls zum verdachtsfall erklärt. Erfüllt das den tatbestand der hassrede qua urteil?
*) neu großformatige aufkleber im münchner öpnv: „Sei ein Mensch — gegen rechtsextremismus“. Was in anderen worten ja nichts anderes heißt als, daß rechtsextreme (womit natürlich die blauen gemeint sind) keine menschen sind. Waren bzw. sind es nicht genau dieselben, die seit jahren die entmenschlichung durch politische gegner beklagen (und selbstredend den schweflern in die schuhe schieben)?
Politiker von Grünen und der SPD geben ganz offen ihre Ansichten zu Marktwirtschaft und Eigentum von sich, die Zweifel an ihrer Einstellung zur Verfassung aufkommen lassen.
Diese Personen sind in Talkashows willkommen und deren Parteien werden auch nicht im Ganzen als verdächtig eingestuft.
Wahrscheinlich wird man in ein paar Jahren dann erfahren, welcher der Richter welchen Judaslohn bekommt, um weiterhin seine kruden Ansichten verbreiten zu dürfen.
Die Nichtzulassung der überaus beachtlichen Anzahl an Beweisen wie auch Indizien hat übrigens einen Namen: Rechtsbeugung.
Stattdessen ermittelt man lieber gegen kritische Richter, die es sich wagen, auch Urteile gegen die Corona-Maßnahmen des Staates zu erlassen…
Der Totalitarismus in Deutschland ist im Wesentlichen noch ein sanfter. Keiner der mit polizeilicher und geheimdienstlicher Härte wie im „DDR“-Kommunismus durchgesetzt wird. Das ändert sich gerade ziemlich schnell. Sei es mit den Straftatbestand „Delegitimierung des Staates“, sei es die Ausschaltung der Opposition mit gehemindienstlichen Mitteln, sei es die unverhältnismäßige Verfolgung Andersdenkende wie z.B. „Impf“-verweigerer, Maskenverweigerer oder Teilnehmer an einem privaten Treffen, welches umgedeutet wird.
Als ehemaliger Bürger in einem totalitären Staat ist man vielleicht sensibler und fragt sich wer in der Demokratie eingeschlafen ist, immer noch schläft und sich wundert wird, wenn er in der Diktatur aufwachen wird.
Mal einen schönen Gruß an den Justizapparat und den „Rechtsstaat“.
Aus meiner Wohnraumüberwachung fließen permanent private Informationen an andere private Akteure ab, die mit polizeilicher Ermittlung nichts, aber auch gar nichts zu tun haben. Das ist ein klarer Rechtsbruch.
Woher ich das weiß? Weil ich nicht nur andauernd von Fremden darauf angesprochen werde, was ich wann wie in meiner Wohnung tue, sondern auch, weil ich dank unsere internationalen Partner, die uns ja immer wieder bei der Terrorismusbekämpfung auf die Sprünge helfen müssen, genau weiß, was da von mir im Umlauf ist.
Wie macht man Politiker gefügig?
Indem man sie mit kompromittierendem Material erpressbar hält.
Ich werde euch jetzt was husten.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf folgendes:
Die Grundgesetz Artikel 3 und 13, sowie ganz besonders auf StPO § 100d.
Ein „Rechtsstaat“, der sich selbst nicht an geltendes Verfassungsrecht hält, spricht keine gerechten und vor allem auch keine rechtswirksamen Urteile.
Ein „Rechtsstaat“, der selbst die Verfassung bricht, gehört abgesetzt.
Was in diesem Land abläuft, spottet jeder Beschreibung.
Überall funktioniert es.
Überall laufen die Gegenmaßnahmen erfolgreich an.
Nur in Deutschland nicht.
Weil dieses Land und seine Strukturen komplett korrupt sind.
Hier gibt es keinen Rechtsstaat. Das ist eine Fassade, die die kriminellen Strukturen, die dieses Land auffressen, verdecken soll.
Alter Journalistenwitz: Hund beißt Mann ist keine Meldung, Mann beißt Hund schon. Insofern ist das Urreil keine Meldung wert, eine Meldung wäre es gewesen, wenn das Gericht der AfD Recht gegeben hätte. Preisfrage: In welcher anderen Demokratie wird die Opposition vom Inlandsgeheimdienst verfolgt?
Ich bezweifele, dass in Deutschland bezüglich AfD die Gerichte noch wirklich unabhängig in ihren Entscheidungen sind,.
Denn auch in der Judikative macht man ohne eine politische Affinität zum politischen Establishment keine Karriere, und vor allen Dingen behält man sein fettes Pfötchen kaum mehr. Von daher ist die Gewaltenteilung nur ein bedrucktes Papier, ein Etkettenschwindel, der allerdings gut getarnt ….
Mir eigentlich egal, was die in ihrem unerreichbar edlen Rechtsempfinden urteilen, solange sie mir nicht einen schon vorausgefüllten Pflicht-Wahlzettel zuschicken. Und der AFD sollte es auch egal sein, mit welchen Bezeichnungen dieses System die AFD adelt. Ich denke, wer AFD wählen will, wird das auch weiterhin tun.
Die Arbeitsbezeichnung „rechtsextremer Verdachtsfall“, vergeben durch den Inlandsgeheimdienst, wird zum adelnden Prädikat, wenn er an eine Partei angeklebt wird, die wie keine andere sich gegen Antisemismus wendet und den demokratischen Wettbewerb anstelle von Unterdrückung der Opposition einfordert. Die Rechtsbeuger sitzen in der Regierung und der regierungsfreundlichen Scheinopposition!
Dieses tendenziöses Urteil ist ein klassisches politisch motiviertes Fehlurteil.
Die AfD hat viele Beweise vorgelegt die zum Prozess und zu Thema gehören. Abgelehnt wurden sie trotzdem. Man hat die Beweismittel nicht mal bearbeitet und die Zeugen gehört wie es sich in jedem Rechtsstaatlichen Verfahren gehört.
Ein Beweisantrag darf grundsätzlich nicht mit der Begründung abgelehnt werden, das Gegenteil der behaupteten Tatsache sei bereits erwiesen oder die Beweisbehauptung durch die bisherige Beweisaufnahme widerlegt. Das Verbot der Beweisantizipation, also die Vorwegnahme der Beweiswürdigung, bezieht sich auf sämtliche Beweismittel und Beweistatsachen. Unzulässig sind demgemäß die Annahmen, das Beweismittel werde die Beweisbehauptung nicht stützen, der Zeuge werde sich nicht erinnern oder sei schon jetzt als unglaubwürdig zu beurteilen.
Es war mir eigentlich schon vorher bewußt,daß ich keine der zur Zeit im Bundestag vertretenen Parteien jemals werde wählen können.Für mich sind sie alle bewiesen linksextrem,außer die AFD.Die ist für mich bewiesen konservativ-liberal.Um mir diese,meine eigene Meinung zu bilden,benötige ich kein Urteil irgendwelcher ehemaliger Jurastudenten in roten Kleidern.
Wer findet die Fehler im System?
Bundestag gönnt sich! Dickstes Geld-Plus für Abgeordnete seit 28 Jahren.
Schon wieder Islamisten-Aufmarsch in Hamburg.
Urteil: AfD zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall.
Die Erhöhung wird sich doch bestimmt auch auf die Pension auswirken. So sichern die Linken von CDU bis Grün noch schnell ihre Pfründe ab, falls die Kampagne gegen die AFD doch nicht den gewünschten Erfolg hat und „verdiente“ Mandatsträger ihre Posten verlieren sollten. Gibt es denn auch schon eine Regelung, dass die Erhöhung für AFD Abgeordnete nicht gelten soll? Sowas überlegen die wahren Demokraten sich do h ganz bestimmt.
Es musste schnell gehen. Schließlich stehen die EU-Wahlen und die Wahlen im Osten vor der Tür. Und die AfD ist stark wie noch nie und die Linksextremisten schwach. Und die Linksextremisten haben Angst um ihre Einkommen, ihre Sesseljobs und um ihre Macht über das Volk.
Das Gericht lehnte 470 Beweisanträge einfach ab. 750 hat die AfD Personen und Zeugen genannt, um diese im Verfahren zu befragen. Noch am Samstag reichten die Anwälte der Kanzlei Höcker einen 37-seitigen Antrag ein. Ähnlich wie die anderen Beweisanträge lehnte das Gericht auch diesen als „rechtsmissbräuchlich, untauglich und daher unbeachtlich“ ab.
Dieses politische Urteil wird keinen Bestand haben. Aber was nutzt es der AfD wenn irgendwann mal ein höheres Gericht dieses Fehlurteil einkassiert. Wie gesagt es musste schnell gehen. Die Linksextremisten brauchen Munition.
Es wird Bestand haben. Schon deshalb, weil der Inlandsgeheimdienst die Enttarnung seiner nützlichen Spitzel und Provokateure befürchten müsste. Selbstverständlich will die Regierung weiterhin die Opposition kontrollieren und verächtlich machen.
Schande über diese rückgratlosen Richter. In Wirklichkeit sind sie nur der willfährige juristische Überbau eines zunehmend autokratischen Systems. Ich halte die Leute auf diesen Richterstühlen für überheblich, arrogant und feige.
Für mich ist deutschland schon länger kein Rechtsstaat mehr.
Das hat mit Merkel angefangen, daß Dies nach und nach immer mejr beseitigt wurde. Merkel hat sich nach und nach immer mehr zur a..ein herrschenden Diktatorin ermächtigt und unter Mißbrauch von Staatsgeldern die Gefolgschaft aufgebaut. Sie hat die grundlage geschaffen zur jetztigen linksradikalen Diktatur
Die Unrechtmäßigkeit geht bis in kleinsten privaten Bereich
wer sich etwas erarbeitet hat wird zu gunsten Anderer enteignet. Wer sich bnemüht etwas zu erasrbeiten ist der Dumme und wird von Anderen, die sich bedienen nur ausgelacht und verspottet
Willkürurteile sind von gestern und somit aus der Zeit gefallen.
Das alles schreit förmlich danach, nur noch die Alternative für Schland zu wählen. Schland deshalb, weil ich nicht weiß, ob in den dreißigern irgend ein Nazi das Wort „Deutsch“ öfter in den Mund genommen hat.
?? Nun ja, nachdem sich unsere Justiz bis hinauf in die höchste Gerichtbarkeit(en) schon längst zum Büttel und Handlanger des linksgrünwoken Altparteienkartells und des EuGH’s gemacht und herabgelassen hat, war doch genau mit diesem „Urteil“ zu rechnen!
Die Oberdemokratin und heutige Ex-Kanzlerin Merkel macht ganz alternativlos aus dem fernen Afrika die Wahl von Th. Kemmerich (FDP) zum thüringischen Ministerpräsidenten eben mal so rückgängig, in Meck-Pomm kann eine mit den Stimmen von SPD, CDU und Linke gewählte linke Barbara Borchardt als Verfassungsrichterin tätig sein obwohl sie vom Verfassungsschutz beobachtet wird und im Bundesverfassungsschutz-Bericht aufgetaucht ist UND in Hamburg können die -wie auch immer ins deutsche Sozialnetz gefluteten- vollbärtigen Allah-Fanatiker und „Bereicherer“ ihre feuchten Träume vom Kalifat auf die Straße tragen und herumposaunen.
Doch niemanden aus dem Altparteienkartell und vom Haldenwangerischen Bundesverfassungsschutz interessiert es ernsthaft -wenn überhaupt. Aber eine demokratisch gewählte Partei wie die AfD, die z.Bsp. gegen Antisemitismus, für Frauen-Rechte und für wirkliche Demokratie unter Einbindung des Sozveräns ist, die wird als „Rechtsextremer Verdachsfall“ verurteilt und vom Haldenwangerischen BfV beobachtet.
Ich habe von den grünwoken Altparteienkartell und deren ebenso grünwoken Ideologien und Lügen die Nase so was von gestrichen voll.
Auch deshalb, und weil auch „nicht wählen gehen“ nur eine Stimme für das Altparteienkartell wäre, wähle ich die einzig konservative Alternative: die @AfD ?
Ich bin kein voreingenommener AfD- Fanboy, aber was hier vor unseren Augen passiert, ist die Auflösung des Rechtsstaats, es ist wie eine Doublette von Kafkas „Der Prozess“. Man hat monatelang die Beweislage nicht offengelegt und irgendwann einen Riesen- Aktenberg hingeklatscht, der in der Kürze der Zeit nicht widerlegbar war, und was widerlegt wurde, als „irrelevant“ bezeichnet. Wenn das Urteil vor der Beweisaufnahme klar ist, können wir auch gleich Kalifat und Schariah einführen. Hierzu Boehringers Statement.
Und deswegen wurden die „Juden in der AfD“ nicht befragt. Oder gibt es die nicht mehr?
In den 13 Uhr Nachrichten von SWR sprach Frau Faeser, das Urteil zeige wie gefestig sie Demokratie sei im Kampf gegen ihre Feinde, die eine Zerstoerung demokratischer Werte versuchen. Ich kann das Gerede diesel Frau Minister nicht mehr hoeren.
Und dabei hat die Frau Minister doch Recht: Demokratie ist, ausgesprochen von Frau Faeser, nicht das, was wir allgemeinhin darunter verstehen. Demokratie nach dem Denkmuster der Frau Minister ist die linksgrünwoke Weltanschauung. Und wer diese nicht teilt, steht außerhalb der Demokratie. Insofern hat die Demokratie (nach Lesart der Frau Minister!) heute tatsächlich einen gefestigten Eindruck hinterlassen!
Damit wird es noch schwerer mit der AfD eine Koalition einzugehen. Die nicht komplett Vermerkelten in der Union hätten das verhindern müssen.
Inhaltlich und Sachlich ist es ohnehin so das die AfD wesentlich klarer auf dem Boden Grundesetz steht als Grüne und SPD.
Für mich haben sich die Blockparteien mit diesem politisch gesteurten Urteil ein weiteres Mal komplett unwählbar gemacht.
Darf man eigentlich die nachrichtlichen „Beschatter“ auch beschatten, damit alles in seinem „rechtlichen“ Rahmen ablaeuft ?
Oder werden uns im Falle einer moeglichen Unrechtmaessigkeit oder Unverhaeltnismaessigkeit die „geschwaerzten“ Arbeitsablaeufe und Protokolle des VS zur rechtlichen Bewertung zur Verfuegung gestellt ?
Nachdem Merkels Intimus Haldenwang vom Verfassungsschutz mahnend verkündet hatte, dass er ALLEIN die AfD nicht räsonieren kann, werden jetzt auch zusätzlich die rot-grünen ‚OberRichter‘ in NRW mobilisiert, um dieses Ziel vor den Wahlen zu erreichen!
Dem Volk wird aber weiter suggeriert, dass es mit einer unabhängigen Justiz zu tun hat.
Das herrschende Establishment gibt sich offenbar alle Mühe, die AfD als einzige echte Oppositionspartei zu diskreditieren und möglichst von der Macht (und damit den Futtertrögen) fernzuhalten. Da ist eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft nützlich für die Zwecke der Exekutive, auch wenn natürlich offiziell keine politische Einflußnahme stattfindet.
Der Termin zum Auftakt des EU-Wahlkampfes allein hat schon vorher klargemacht, wie das Urteil ausfallen würde.
Alles ist Mittel zum Zweck, alles hält den Zerstörungsprozess Deutschlands am laufen.
Es ist schiere Diffamierung der AfD alle 470 Anträge mit fadenscheinigen Argumenten abzulehnen .
Die wollen einfach von Anfang an dieses Urteil .
Es ist eine Schande für diesen Staat ,der absolut kein Rechtsstaat mehr ist .
Gesinnungsjustiz ,mehr ist das nicht.
Hatten wir in Deutschland schon mehrfach .
Und wollten diese Art von Gesinnungsjustiz hinter uns lassen .
„rechtsextrem“ ist kein juristischer Begriff, sondern ein politischer,
weil er der objektiven Beweisbarkeit nicht zugänglich ist.
Es ist Meinung und bleibt Meinung. Das ist nicht justiziabel.
Eine Strafat „rechtsextrem“ gibt es im deutschen Strafgesetz nicht.
„rechtsextreme Straftaten“ der AfD aber, hat weder der Verfassungsschutz noch das Gericht als Beweis beibringen können.
Denn gäbe es solche, so sind diese der ordentlichen Gerichtsbrakeit zuzuführen und nicht als politisches Spektakel zu missbrauchen.
Aber ganz offensichtlich beabsichtigt der Verfassungsschtz nicht irgendetwa der ordentlichen gerichtsbrakeit zuzuführen, sondern er möchte den Beobachtungsprozess dauerhaft zu einem politischen Spektakel machen. Das ist rechtlich unzulässig.
Also gegen was soll sich die Beobachtung richten?
Ein Urteil gegen eine Gesinnung ist unzulässig gemäß aktuellem Urteil des BverfG. Beschluss vom 11. April 2024, 1 BvR 2290/23 , Sh. auch GG Art.33
Auch „rechtsextreme Gesinnungen“, was immer das sein mag, sind vom Rechtstaat zulässig und zu tolerieren.
Gerichte dürfen keine eigene Meinungen als Urteil verkünden, erst recht keine poltitischen Meinungen.
Wie schon der Jugendrichter Müller mal im TV erklärte, „is Drecksack“ oder „ist rechtsradikal“ dürfen keine Begründungen für ein Urteil sein.
Auch der Verfassungsschutz darf nur potentielle Gefahren einer geplanten Straftat gegen Verfassungsgrundsätze beobachten oder verfolgen.
Seitens der AfD insgesamt sind mir solche nicht bekannt.
Wohlgemerkt, es geht mir hier nicht um die Verteidigung der AfD, sondern umdie Verteidigung des Rechtstaates und der Demokratie, wie unsere Politiker doch immer von uns allen fordern.
Das wird ja wohl durch alle Instanzen gehen.
Hier finden sich Ausführungen zu Niedersachsen. Es wird beanstandet
„Die Verbindungen der AfD in Niedersachsen zu rechtsextremistischen Organisationen zeigen eine Vernetzungsstruktur auf, die sich überwiegend auf das vielfältige Spektrum der Neuen Rechten konzentriert.
Es gibt Überschneidungen u. a. zum „Institut für Staatspolitik“, zum „COMPACT-Magazin“, dem Online-Portal „Politically Incorrect“ (PI-News) und zum Verein „Ein Prozent e. V.“.
So ähnlich wird das dann ja dort in NRW / auf Bundesebene auch laufen.
Die gehen zum Institut für Staatspolitik … Sehr verdächtig.
Sie laufen zum Elsässer … sehr verdächtig.
Sie erscheinen bei PI-News … mehr braucht es kaum an Beweisen.
Und dann auch noch dieser schreckliche Philipp Stein und seine ein Prozent Theorie. Wenn 840.000 Bürger sich einig sind, dann werden die sofort alles umstürzen. Garantiert. Das ist doch ganz und gar verfassungsfeindlich, wenn die Basis auch nur irgendwas zu entscheiden hat.
Schluss damit, AfD gründlich ausspionieren, bevor die hier noch mehr Stimmen bekommt.
Nix für Deutschland. Wir haben das gesagt, und es gilt !
Es geht nicht über den Weg der Gerichte. Es geht nur durch bittere Schmerzen des Wahlvolks, Armut der Alteingesessenen, Messerattacken seitens mancher Neubürger, Verfall der Infrastruktur, Inflation, Auswanderung Qualifizierter, usw. Wer das Programm der AFD für rechtsextrem hält und die Ampel für Mitte, der soll die Konsequenzen bitte auch tragen. Ich wandere aus und schaue mir das Ganze vom Spielfeldrand an, bis die Einsicht kommt. Diesen Wählern und vor allem diesen Medienkonsumenten geht es allen noch viel, viel zu gut. Einschaltquote Lanz/ /Miosga / Will / hart aber fair / etc. 0,00 % und Auflage TE 500.000 plus und es könnte sich was bewegen. Vorher besteht keine Chance, denn wer bestimmt denn die Richter am OVG?
Mache ich schon längst, dass ich mir diese Unsäglichkeit aus 8300 Kilometer Entfernung anschaue. Ich war es so leid und meine noch zu erwartende Lebenszeit in meinem Alter (60J.) ist mir zu kostbar.
Da hat der Bückling ein tolles Urteil gefällt. Es wird seinen Auftraggebern in der Politkaste gefallen.
Ein witziges Argument, mit dem Recht gesprochen wird.
„Es gab reichlich Zeit. Der Prozess beginnt nicht erst, wenn Sie ihre Anträge stellen. Das hätte alles viel früher im schriftlichen Verfahren beginnen können.“
Man erkennt unmittelbar das rechtliche Argument. Es fehlt vollständig. Das war auch meine Vorstellung deutscher Richterschaft.
Jetzt geht dieser politische Prozess und dieses politische Urteil in die nächstes Distanz zum Bundesverwaltungsgericht. Irgendwann mal in den nächsten Jahren zum Bundesverfassungsgericht. Und bis dahin werden die Karten neu gemischt.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott!“
Theodor Körner
Vermute mal, dass der Verfassungsschutz mittels V-Leuten grösstenteils selber die „Beweise“ geliefert hat…
Merkel und ihre 9MA wirken noch immer im Hintergrund. Wer noch immer glaubt Deutschland sei ein Rechtsstaat, sollte aufwachen.
Dieses lächerliche politische „Urteil“ hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun. So erreicht man genau das Gegenteil von dem, was damit beabsichtigt war: Kein AfD-Wähler wird sich davon beeindrucken lassen, vielmehr werden damit weitere potentielle Wähler gewonnen. Ein Schuß in fen Ofen…
Die Begründung des Gerichts:
„Den Richtern läge „eine große Anzahl von gegen Migranten gerichteten Äußerungen vor, mit denen diese auch unabhängig vom Ausmaß ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft systematisch ausgegrenzt werden und trotz ihrer deutschen Staatsangehörigkeit ihre vollwertige Zugehörigkeit zum deutschen Volk in Frage gestellt wird“. Zudem gäbe es Anhaltspunkte, daß die AfD die „Menschenwürde von Ausländern und Muslimen“ mißachte.“
Illegale Einwanderung und die damit verbundene hinterhergeworfene „Staatsbürgerschaft“ und somit das damit geschaffene „neue Staatsvolk“ sind sind doch kein Punkt an dem gekrittelt werden darf.
Wo werden denn die „Migranten“ ganz schlimm ausgegrenzt? Etwa bei der Auszahlung der Sozialleistungen oder der Anwendung der Abschiebung beim ausgehebelten Asylrecht?
Hat „das Ausmaß ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft“ etwas mit der Legalität ihres Aufenthalts zu tun. Werden dann im Umkehrschluss miserabel integrierte oder kriminelle illegale Migranten dann folglich ausgewiesen? Ist mir bisher noch nicht aufgefallen.
Die Justiz ist voll auf Linie. Allein schon die Begründung zeigt, woher die Anweisungen kamen.
Dass all diese Urteile jetzt unmittelbar vor den Wahlen verkündet werden, ist sicherlich kein Zufall, sondern politisch verordnet. Die Michelmehrheit wird das aber nicht durchschauen, ebenso wenig wie die Sinnhaftigkeit, dass ein OVG eines Bundeslandes über die Verfassungstreue einer bundesweit agierenden Partei entscheiden kann.
Unsere Justiz funktioniert wahrlich vorbildlich, ganz im Sinne der Parteien, die die AfD als Konkurrenten mit allen Mitteln ausschalten wollen.
Auch an der linken Hand ist der Daumen „rechts“ und so wird die A f D ein ewiger Verdachtsfall bleiben . Die Feinheiten , wie das und in welcher Zeit zu belegen wäre, bleiben einem als juristischer Laie verborgen und ob eine nächste Instanz das verlangt , müssten die hochrangigen Juristen wissen welche die A f D vertreten .
Vielleicht sollten auch mal die Vita der Richter beleuchtet werden. Vermutlich viele mit Parteibuch der Alt-Parteien.
„AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden“. Na das ist ja ‚mal eine Überraschung, so kurz vor der Europawahl!
Bin N I C H T gespannt wie sich das heute in der Tagesschau anhören wird.
Ob dann wohl auch – ganz leise – erwähnt wird, dass schon angekündigt wurde in Revision bzw. in die oberste Instanz zu gehen und WARUM?
Fragen über Fragen …
Nach Corona der nächste gesicherte Beweis, dass es keinen Rechtsstaat mehr gibt in diesem „Land“ (sondern nur noch eine reine Simulation). Beweise und Beweisanträge spielen keine Rolle (mehr). Bei Corona galt nur was das RKI und die Regierung sagt. Dieses Mal gilt nur, was der Verfassungsschutz und die Regierung sagt. Dieses (Schein-)Gericht betreibt genau den Rechtsmissbrauch, den es der AfD vorwirft und bricht selbst mehrfach das Grundgesetz.
Auch (die nächste Instanz) das BVG in Leipzig wird das genau so exekutieren. Das hat dieses „Gericht“ bereits im Soldatenprozess bewiesen, auch dort spielten Beweise keine Rolle, sondern nur die Meinung einer Behörde (RKI). Beim Bundesverfassungs“gericht“ genau das gleiche und dort werden noch ganz offenen direkt Funktionspolitiker eingesetzt, von Gewaltenteilung keine Spur mehr.
Auf der anderen Seite brechen die Altparteien und Regierungen offen und täglich das Grundgesetz (Migration, Verschuldung, Corona, Energie, Klima, etc.) und rein gar nichts passiert und natürlich werden diese vom Verfassungsschutz nicht beobachtet. Es zeigt und beweist die reine Willkür dieses Systems.
Viele naive kritische Bürger (inkl. der AfD) glauben, dass man das ändern wird können. Nein, dieses System wird bis zu bitteren Ende so weitermachen (siehe zweimal in der dunklen deutschen Vergangenheit). Auch gerade Dank der Dummheit der Mehrheit der Deutschen. Erst ein völliger wirtschaftlicher Zusammenbruch oder ein Krieg (mit Russland?) wird dieses „Land“ und dieses System beenden. Wer kann, der geht! Dieses „Land“ hat keine Zukunft. Da helfen auch keine Wahlen. Zur Not kann dieses System bei der Briefwahl (auch ein Bruch des Rechts in dieser Form!) nach Belieben manipulieren, dort ist keine Kontrolle möglich.
Man muss sehen, dass in NRW Richterstellen an höheren Instanzgerichten jahre- und jahrzehntelang mit linken, SPD- oder Grünen-nahen Juristen besetzt wurden, die im linken Sinne „linientreu“ sind. Über Beförderungen entscheidet ein grüner Justizminister. Da wird alles abgesegnet, was sich gegen die AfD richtet. In meinen Augen ist es politische Justiz, die da stattfindet.
Und was ist denn „rechtsextrem“? Heute gilt man nach der Version des Verfassungsschutzes bereits als „rechtsextrem“, wenn man eine unkontrollierte, unbegrenzte Masseneinwanderung ablehnt und mit Art. 116 Abs. 1 GG der Ansicht ist, dass es ein deutsches Volk im ethnischen Sinn gibt. (Art 116 Abs. 1 GG bezeichnet vertriebene „deutsche Volkszugehörige“, die keine deutschen Staatsbürger sind, als „Deutsche“. Damit geht auch das Grundgesetz davon aus, dass es neben der formellen Staatsangehörigkeit und darüber hinaus eine deutsche Volkszugehörigkeit gibt.)
… dass genügend Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung innerhalb der AfD vorlägen.
Welche denn? Ich höre immer, es lägen vor! Welche denn?
Ein Beweisantrag, der sich nicht auf die Vernehmung eines Sachverständigen bezieht,
kann nur aus den in § 244 Abs. 3 StPO abschließend aufgeführten Gründen abgelehnt werden.
Das Ausweichen auf einen anderen Grund ist unzulässig.
Versucht man, das im § 244 Abs. 3 StPO Angeführte allgemein zusammenzufassen, lässt sich sagen,
dass ein Beweisantrag nicht abgelehnt werden darf, wenn die in ihm genannten Beweismittel zulässig, von Bedeutung, geeignet und erreichbar sind. Quelle: Haufe.de
Zulässig = nicht rechtswidrig erworben
Allgemein ohne detaillierte Begründung im Einzelnen und „en gross“ dürfen Beweisnaträge nicht abglehnt werden. Das wäre ein formaler Verfahrensfehler der von einer höheren Instanz korrigiert werden muss.
Man wird sehen, sie wissen ja, dass Recht haben und Recht bekommen 2 verschieden Paar Schuhe sind…
Es geht hier meiner Meinung auch nur darum, offiziell V-Leute einsetzen zu können, bis das obere Gericht all das evt. zurücknimmt wird es bereits andere Vorfälle geben, die ein Verbot dann sehr erleichtern.
Es ist einfach nur noch lächerlich. Mir ist es völlig egal als was man die AfD einstuft,ich wähle sie aus Überzeugung und aus Protest !
Unglaublich, was da von allen Seiten auf Alternativ wie die Parteimitglieder „einprasselt“: https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus251430364/Glaube-und-Politik-Wie-Jesus-mit-der-AfD-umgegangen-waere.html
Und unglaublich, was sich da alles zur „Allianz der diesmal scheinbar Guten“ zählt, in „Massen“ formiert und angeblich nicht merken will, wohin uns solches erneut führt.
Wieso betrachten die nicht endlich mit Abstand, wer es ist, der uns seit Jahren in den Abgrund driftet?
Sie könnten auch anders – wollen aber ihre Betrachtungsweise trotz täglich neuer Beweise nicht aufgeben.
Das wird der Partei nicht sonderlich schaden-im Gegenteil das Groh der Wähler wird nach dem Motto: -Jetzt erst recht- handeln.
Wenn die AfD „rechtsextremistisch“ sei was sind dann die grüne Verbots- und Dransalierpartei oder die Systemumbau-Sozialisten.
Die Selbstbediener an den Steuereinnahmen und den überall gegenwärtigen Parteisoldaten.
Den Gewaltenteilungs-Simulatoren.
Die Ablehnung der Beweisanträge klingt aus meiner Sicht nach Arbeitsverweigerung und danach, dass das Urteil bereits vor der Verhandlung schon feststand.
Wenn eine Partei als verfassungsfeindlich eingestuft wird, gehe ich davon aus, dass dies konkret am Verstoß gegen einzelne Artikel des GG festgemacht werden kann. Im Text konnte ich dazu nichts finden. Liegt das vielleicht daran, dass wir mittlerweile wieder eine politische und keine unabhängige Justiz haben? Und was ist mit den Grünen, die offen dafür eintreten, Deutschland so schnell wie möglich in der EU aufgehen zu lassen, unter Aufgabe jeglicher eigenstaatlicher Souveränität und das Ganze in Begleitung der „großen Transformation“, bei der Wirtschaft und unser Leben insgesamt dem Klimagötzen geopfert werden soll (Stichwort CO2 Hysterie/Lüge)? Auch davon findet sich nichts im GG!! Ich Frage für einen Freund!
Die links-grüne Gesinnungsjustiz leistet ganze Arbeit für das Altparteienkartell. Ich hatte nichts anderes erwartet. Es wird sich zeigen, ob das Parteienkartell einen Verbotsantrag beim BVerfG wagen wird. Bei genauer Draufsicht brauchen sie dies wohl nicht. Es reicht ihnen, wenn die Parteibuchrichter in den weiter unten angesiedelten Instanzen entsprechende Willkürurteile fällen. Der politisch gesteuerte Geheimdienst wird also weiter eine legal gewählte Oppositionspartei beschnüffeln und für maximale Rufschädigung sorgen, um die Wahlergebnisse entsprechend zu beeinflussen. In keinem Land der Welt mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung gibt es einen Geheimdienst, der die Meinungen und das Wahlverhalten der Bürger öffentlich kommentiert. Die politische Geheimpolizei hat ja in Deutschland große Tradition. Es gab sie in den beiden Diktaturen, die unser Land in den letzten hundert Jahren gesehen hat. Es wird aus dem Ausland sehr wohl beobachtet, wie man in Deutschland gegen eine gewählte Oppositionspartei vorgeht. Dort wird man sich wohl an unschöne vergangene Zeiten erinnern.
Der Anwalt A. Neuhof hat in einem sensationellen Artikel da nachgeforscht, wo ich mich schon seit Längerem gefragt habe. Wo das denn stehe, daß die SA der Hauptwortgeber der gängigen Parole „Alles für Deutschland“ gewesen sei.
Ich gehe an und für sich nach der Parole vor, die K.Marx mal als Motto für seine Denkart bezeichnete: „De omnibus dubitandum“.
A.Neuhof hier: „Auch Sozialdemokraten riefen „Alles für Deutschland”Allenthalben heißt es, diese drei Worte seien eine SA-Parole. Die Nationalsozialisten haben sie in der Tat benutzt, aber ihre Gegner auch.“
https://www.achgut.com/artikel/auch_sozialdemokraten_riefen_alles_fuer_deutschland
Es reicht also ein Urteil von 2006 eines Oberlandesgerichts in Hamm, um einen Fraktionsführer im Landtag, der das Parteienprivileg Art. 21 des Grundgesetzes genießen sollte, um diesen Fraktionsvorsitzenden wegen einer unbewiesenen Behauptung „Alles für Deutschland“ wäre nur die Losung der SA gewesen, vor Gericht zu zerren. Und die gesamte deutsche Presse mit ihren investigativen Abteilungen hetzt gegen diesen Politiker, und die Historiker, von denen Einige das sicher gewußt haben, halten den Mund.
Das ist Deutschland heute. Zum Verfassungsschutz empfehle ich den Lesern das Buch von M. Brodkorb: „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“
Nach der Lektüre versteht man, warum der ehemalige Landesminister Brodkorb die Auflösung des Verfassungsschutzes vorschlägt.
Mit Verteidigung der Demokratie haben diese Vorgänge, diese Justizanstrengungen gegen die AfD nichts , aber auch gar nichts zu tun.
Während die liberal demokratische AfD als rechtsextremistischen „Verdachtsfall“ eingestuft werden darf, sind die gesichert linksextremistischen Altparteien nicht nur Verdachtsfälle.
Das Vertrauen in die Justiz ist unabhängig davon bereits auf dem untersten Tiefpunkt und kann eigentlich nicht mehr fallen. Deswegen sortiere ich diese (politisch motivierten) Prozesse sowohl in der Durchführung, als auch im Ergebnis in den Bereich, den ich grundsätzlich komplett ignoriere und eigentlich gar nicht mehr wahrnehme.
Schön, diese Termintreue des Justizapparates. Urteile wie gemacht für den Wahlkampf. Noch treuer ist nur die US-Justiz contra Trump. Alles sehr geeignet, den Opferstatus der Delinquenten zu zementieren, und sich mal genauer anzuschauen, a) welche Aussagen heutzutage eigentlich als „ethnisch“ und demokratiefeindlich verurteilt werden, und b) wer alles diese Aussagen tätigen und damit einer Partei schaden kann. Mitnichten sind dies nur Funktionsträger oder „Offizielle“ der Partei. Das „Umfeld“ kann das auch. Da schau her.
Heute auf achgut und wird sicherlich im ms nicht zu finden sein:
https://www.achgut.com/artikel/auch_sozialdemokraten_riefen_alles_fuer_deutschland
Selbstverständlich war die ausdrücklich erklärte Befangenheit des Behördenleiters des Bundesverfassungsschutzes kein Thema für dieses Oberverwaltungsgericht. Die Zertrümmerung des Rechtsstaates wird mit Beschleunigung vorangetrieben – wie damals.
Man braucht: Straftatbestände, deren Definierung eine weitestgehend arbiträre Anwendung ermöglicht (z.B. § 130).
Man braucht ideologisch aufgeladene, aber ebenfalls schlecht definierte politische Begriffe (z.B. alles mit „völkisch“), die man im Zweifel durch kurvenreiche Deduktion als „rechtsextrem“ bezeichnen und von da ab in die betreffenden Straftatbestände (s.o.) einpflegen kann.
Man braucht parteipolitisch kontrollierte Ermittlungsbehörden (Staatasanwaltschaft/Verfassungsschutz). Zur unabhängigen Justiz an dieser Stelle besser nichts.
Der Weg ist das Ziel. In dem Fall ist die multimediale Benennung der AfD als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eine Stigmatisierung/Diffamierung, die der Wählerabschreckung dient. „Rechtsextremistischer Verdachtsfall“ klingt nach verbranntem Fleisch, Fackelzügen, Uniformen, tumbem Kollektivismus, Enteignungen, militärischen Aufmärschen an der russischen Grenze und nach Konzentrationslagern.
Diese Assoziation sitzt bei den Deutschen, das reicht. Falls manch einer die benannten Assoziationen heute machtpolitisch ganz anders verortet, ist das Ausdruck des strukturellen Mikronazismus in jedem von uns. Oder so ähnlich.
Ob die AfD als Partei die deutsche Verfassung akzeptiert oder sogar retten möchte, ist hierbei völlig irrelevant. Es geht um ganz was anderes.
Interessant in dem Zusammenhang sind die korrespondierenden Straftatbestände, die in der DDR erkannt und sanktioniert wurden.
Das war so zu erwarten. Alle Beweisanträge werden abgelehnt und dann gibt es keine Beweise gegen die Anklage… Völlig logisch, für Unrechtssysteme.
Bessere Wahlwerbung kann es für die AFD kaum geben.
Am schlimmsten finde ich immer, sobald ein AfD bashing Medium mit einem neuen Artikel daherkommt, immer dieselben bezahlten Schreiberlinge sich in den Foren austoben dürfen. Siehe Kommentare bei Welt, Focus, Spiegel, etc.!
Es wird viele Ausschlüsse aus der Partei geben (müssen ) vielleicht sind sogar paar Unschuldige dabei, aber jeder Verdacht auf V-Leut muss radikal und schnell und unmissverständlich entfernt werden. Also Blau auf allen Ebenen beherzigt das und seit wachsam.
Vielleicht sollte auf Neuaufnahmen bis zur BT Wahl auch ganz verzichtet werden. Da gibt’s eben nur den Status als parteiloser Unterstützer. Man kann das jetzt ja auch gut begründen.
Eben nicht. Schauen Sie sich doch nur die Meinungsumfragen an. Die AfD verliert bedenklich schnell an Zustimmung.
Der Fehler liegt eher bei Ihnen. Mit Meinungsumfragen wird heutzutage Wahlmanipulation betrieben, Also essen Sie nur Dinge deren Namen Sie kennen und nichts was Ihnen nicht ganz geheuer erscheint.
Heute wurde nun Endgültig die Demokratie zu Grabe getragen!
Jetzt WIRD die AfD im EILVERFAHREN verboten werden! Denn es werden sich V-Leute Finden die nun im Sinne der Diktatoren Äusserungen oder auch Taten begehen, die ein Verbot mit solchen „Richtern“ sehr einfach machen!
Man kann jedem Konservativen, frei denkenden Menschen in Deutschland nur raten dieses Land so schnell wie möglich zu verlassen.
30-33 haben auch viel zu viele noch gehofft, dass es schon nicht so schlimm werden wird! Heute stehen wir am gleichen Scheideweg! Leipzig wird das Urteil bestätigten, da es nicht neu Verhandelt werden wird!
Man schaue sich die Gesetze die in den letzten 5 Jahren verabschiede wurden genau an! Das ist alles erst die Overtüre! Es werden sehr sehr dunkle Zeiten anbrechen!
Sie merken nicht mal wie sie sich mit solchen Entscheidungen immer mehr zur Beute machen. Den Richtern wünsche ich allesamt ein langes Leben um die Früchte ihres Tuns noch genießen zu können.
Und ich weiß nicht warum die AfD solch aussichtslose Klagen überhaupt führt und dieses Thema somit selbst ständig in der Öffentlichkeit warm hält, wenn man eh der Meinung ist dass diese Behörden nicht mehr unabhängig und parteipolitisch entscheiden. Strategisch ist das jedenfalls eine Bankrotterklärung.
Liegt die Urteilsbegründung schon vor? Was spricht für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der AfD?
Die Begründung lautet: Rumkritteln an der illegalen Umvolkung ist verboten und „rechtextrem“.
Deren Rückabwicklung ist sogar strengstens verboten.
Was muss dieses Land eine Angst vor der Opposition haben.
Die geben es offen zu.
“Nach dem Urteil zur Beobachtung der AfD plant der CDU-Politiker Marco Wanderwitz einen Antrag für ein Verbotsverfahren im Bundestag. Gerade im Osten bekomme man die Partei „auf politischem Weg nicht mehr klein“.“(Welt)
Das Verbotsverfahren liegt längst in der Schublade und die Vasallen in Robe können es kaum erwarte Berlin die Linientreue zu beweisen.
Nichts anderes war zu erwarten. Quod erat demonstrandum.
Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Die AfD darf vom BfV als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet werden.
Wer weiß, von wem die Richter ausgewählt werden und welche Parteizugehörigkeit sie oft haben, der wundert sich über das Urteil nicht!
Natürlich gibt es in der AFD Rechtsextremisten, aber warum werden SPD und Grüne mit ihren Linksextremisten dann nicht als Verdachtsfall eingestuft?
Zweifellos sollte der Verfassungsschutz ermitteln, wenn es begründete Verdachtsmomente gegen eine Partei gibt. Die Frage stellt sich nur, ob die Veröffentlichung eines Verdachts nicht Artikel 2 des EU-Vertrags widerspricht und ausgerechnet die Demokratie beschädigen kann, zumal sich ein Verdacht auch als unbegründet herausstellen und der entstandene Schaden nicht korrigiert werden kann. Der Termin der Entscheidung ist angesichts des Europawahlkampfes etwas unglücklich gewählt.
Laut Artikel 2 gehören zu den Werten, auf die sich die Union gründet “die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“
Im Rechtsstaatsbericht 2023 der EU wird übrigens explizit die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft in Deutschland wiederholt kritisiert (Unabhängigkeit der Justiz), ebenso die fehlende gesetzliche Grundlage zur Untermauerung des Auskunftsanspruchs der Presse gegenüber Bundesbehörden. Zum Pluralismus wäre auch die Rolle des ÖR zu nennen, dessen Finanzierung am seidenen Faden einer Entscheidung der EU-Kommission von 2007 hängt, nämlich der Erfüllung der Bedingungen der Pluralität und Objektivität der Berichterstattung sowie der Vermeidung der Überfinanzierung.
https://commission.europa.eu/document/download/6a02c9dc-e9c3-4aef-a12e-633f80b670d7_de?filename=17_1_52572_coun_chap_germany_de.pdf
Auf dem Photo sind 4 smarte Männer im „besten Alter“ zu sehen und eine Frau — kein weißhaariger alter Mann.
Mein Erlebnis auf den Gängen eines Gerichts: es stolzierten Gockel auf und ab…
Dieses zu erwartende Urteil ist einerseits lustig anderseits hanebüchen das seinesgleichen sucht.
Das OVG begründete sein Urteil damit, „dass die Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Bobachtung als Verdachtsfall“ darstelle. Das gelte auch für politische Parteien, die unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehen, teilt das OVG in einer Pressemitteilung mit.
Also rechtliche Grundlagen die der politische Gegner der AfD aufgestellt und erfunden hat. Der untergeordnete Verfassungsschutz muss halt das tun was ihm seine Vorgesetzten aus dem von der linksextremen SPD geführten Innenministerium vorgeben.
Mit Rechtsstaatlichkeit hat so was nichts mehr zu tun. Man versucht den politisch Gegner, nicht mit politischen Argumenten und Inhalten, sondern mit allen zur Verfügung stehenden legalen und illegalen Mitteln zu zerstören. Das zeigt die ganze Schwäche des Linksextremismus auf.
Das Ergebnis war zu erwarten, gleichwohl erstaunt es doch, dass man kühn zu dem Schluß kam, dass so gar keiner der fast 500 Beweisanträge der AfD auch nur das Geringste getaugt haben soll.
Opposition ist Mist , das sagte einmal Müntefering . Es ist in Russland und Deutschland auch gefährlich , wird man da schnell einmal überwacht !
Die AFD sollte hier keine weiteren Energien verschwenden. Verdachtsfall oder nicht ist egal. Kein AFD-Wähler wird die Partei aufgrund dieser Einstufung wählen oder nicht wählen. Das ist doch dem Wähler egal.
Worin gleichen sich alle gegenwärtigen und vergangenen Diktaturen der Welt?
In ihnen trägt Justitia die Augenbinde nur noch deswegen, weil sie sich im Spiegel nicht mehr anschauen kann!
Auf „ohne Ansehen der Person“ in Deutschland 2024 zu hoffen wäre in etwa so sinnreich, wie seinerzeit bei Freisler Menschenrechte einzuklagen.
Mal ganz ehrlich: kennt gemand eine gesellschaftliche Gruppierung, die in dem Laufe der Geschichte der Menschheit noch jämmerlicher versagt hat als die Juristen?
Ich kenne es aus einem relativ kleinen Verein. Bescheid von einer Behörde? Kein Problem, wenn nicht einverstanden, Klage vor dem Verwaltungsgericht. Dann Klage eingereicht. Absolut sinnlos. Du hast als einfacher Bürger nie EINE Chance gegen staatliche Juristen ein Verfahren durchzustehen. Die haben kein Kostenrisiko und damit ist alles gesagt.
Vor allem in Rheinland-Pfalz sollen die Verwaltungsgerichte die Verwaltungen vor dem Bürger schützen.
In Baden-Württemberg sieht das anders aus.
Zitat: „In Münster argumentierten die Anwälte der AfD, dass die Richter befangen seien. Das Gericht lehnte 470 Beweisanträge ab. Noch am Samstag reichten die Anwälte der Kanzlei Höcker einen 37-seitigen Antrag ein, weshalb sich die Verhandlung am Montagmorgen verzögerte. Ähnlich wie die anderen Beweisanträge lehnte das Gericht diesen als „rechtsmissbräuchlich, untauglich und daher unbeachtlich“ ab.“
Es sage keiner mehr was über den öffentlichen Dienst. Diese fleißen Leute – diesmal in Form von Richtern des OVG Münster – arbeiten sogar am Wochenende 37seitige Beweis-Anträge akribisch ab, um dann am Montagmorgen zu verkünden, dass an diesen nichts dran sei….
Sorry. Wie offensichtlich soll es eigentlich noch werden, bis vielen Wählern mal ein Licht aufgeht? Morgen fällt das Urteil gegen Höcke. Dass am 09. Juni Europawahlen sind, ist bestimmt nur ein blöder Zufall.
Was muss man hierzu kommentieren, nichts anderes war zu erwarten, zumal die EU Wahlen, Kommunalwahlen und demnächst noch Wahlen in drei Bundesländern stattfinden, da muss doch der Turbo gezündet werden. Die willigen Richter hierfür hat das Land längst installiert!
Dieses Urteil musste mit genau diesem Tenor zu genau diesem Zeitpunkt (Wahlkampfendspurt im EU-Wahlkampf) noch raus, damit der Mainstream noch schnell ein paar Talking Points und vorgeschobene Gründe bekommt, nicht mit der AfD inhaltlich reden zu müssen.
Wundert mich nicht.
Und Lena Meyer-Landrut fortder rein zufällig einen Tag vorher ein AfD Verbot. Die Presse ist williger Handlanger. Wer dem „Staat“ noch einen Funken Glauben schenkt.
Das Ausschalten der Opposition durch Gerichtsurteile hat in Deutschland Tradition. Oder wodurch unterscheiden sich die regierungsabhängigen Gerichtsbarkeiten des Nationalsozialismus und des DDR Sozialismus von der regierungsabhängen Gerichtsbarkeit des Grünen Sozialismus?
Diese Richter aus Münster haben auch schon einmal Italien als nicht sicheren Drittstaat bezeichnet. Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe. Rechtsstaat war in Deutschland mal gewesen.
Sozialismus und Demokratie ist unvereinbar.
„Sozialdemokratisch“ ist ein völlig absurdes Oximoron, genau wie „linksliberal“. Semantische Bauernfänger.
Kennt man ja aus den Demokratien des „Wertewestens“. Die opposotionellen Kräfte werden nach zutiefst demokratischen und fairen Massstäben bewertet (hüstel). The Donald kann auch ein Lied von den demokratischen Demokraten in Richterroben singen…
Und dann wundert man sich über Rufe nach einem Kalifat.
Der sogenannte Rechtsstaat ist vollkommen verkommen. Diese Leute glauben Sie gehören zur Siegerjustiz und können das Grundgesetz aushebeln. Es hat keinen Sinn mehr darüber nachzudenken… schade um die Zeit
Nein, Rechtsstaat ist abgeschafft. Den gibt es nicht mehr, nun mit höchster Bestätigung.
Aber irgendwann wird es diesen Richtern und deren Auftraggebern auf die Füße fallen. So viel Geld können die gar nicht bunkern, um in einem desolaten, desorientierten, von bürgerkriegsähnlichen flächendeckend gebeutelten (gug Hamburg/Berlin…) , abgewirtschafteten Land, einen ruhigen und sicheren Lebensstandard zu genießen.
Wenn selbst kluge Linke vor dieser Form der Ausgrenzung der AfD warnen, frage ich mich, was mit dieser in keinem anderen westlichen Land zu beobachtenden extremen Polarisierung bezweckt wird? Will man einen Bürgerkrieg (NZZ) heraufbeschwören, indem man 20% der Bevölkerung de facto zu Staatsfeinden stempelt? Weise ist das alles jedenfalls nicht…
Vorbereitung auf die 17 Punkte der Agenda 2030. Es wird so lange gereizt und schikaniert, bis sich tatsächlich eine geringe Menge verbliebener Deutscher für Gewaltlösungen entscheiden. Dann endlich kann die Nancy EUGENDFOR anfordern. Sozusagen Askari ohne Bezug zu der Herkunft der Protestierenden.
Die waren bereits bei den Gelbwesten in F. tätig und zeichneten sich durch extrem brutale Gewalt aus.
Im Prinzip war und ist der ganze Prozess ein Justizskandal. Typisch deutsch: Statt der politischen Auseinandersetzung versteckt man sich hinter den fragwürdigen Entscheidungen einer Behörde.
Es ist unfassbar was alles in Deutschland passiert!
Da gibt es eine „Politiker“-Kaste die wissendlich, mit Vorsatz unter Verletzung Ihrer Amtseide unsere Wirtsschaft und den Wohlstand vor die Wand fährt. Konsequenz keine!
Und dann gibt es eine Partei, die man nicht mögen muss, aber die Demokratisch gewählt wurde, die man nun unter Mithilfe des VS verbieten möchte.
Darf man das alles noch als DEMOKRATIE bezeichnen?
Ein politisches Urteil mit Ansage, also keine Überraschung!