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TE-Berichte bestätigt

Bundeswahlleiter fordert Wahlwiederholung in Berlin in sechs Bezirken

von Redaktion

24.05.2022

| Lesedauer: 2 Minuten
Bundeswahlleiter Georg Thiel bestätigt mit seiner Forderung die Berichte von TE der letzten Monate und insbesondere der letzten Tage. TE hat die Unterlagen exklusiv, stellt sie aber gern zur Verfügung.

Bundeswahlleiter Georg Thiel hat am Dienstag im Bundestag gefordert, die Bundestagswahl müsse in sechs Berliner Bezirken wiederholt werden. „Wir sind hier in der bundesdeutschen Hauptstadt eines zivilisierten Landes und doch klappt es nicht“, sagte er. Es handele sich um ein „komplettes systematisches Versagen der Wahlorganisation“.

Thiel bestätigte damit die Berichte von TE der letzten Monate und insbesondere der letzten Tage. TE liegen die Unterlagen exklusiv vor. Wir stellen sie aber gern zur Verfügung.

Exklusiv: Wahl in Berlin muss in mindestens einem Wahlkreis wiederholt werden

Mandatsrelevante Wahlpannen

Exklusiv: Wahl in Berlin muss in mindestens einem Wahlkreis wiederholt werden

Schon im Oktober erklärte der Bundeswahlleiter, dass geschlossene Wahllokale und Wartezeiten von 2 oder gar 3 Stunden „nicht akzeptabel“ seien. „Für eine Bundeshauptstadt und für ein deutsches Wahlsystem erst recht nicht.“ Im November legte Thiel dann Einspruch gegen die Bundestagswahl ein. Heute wurde vor dem Bundestag mündlich verhandelt. 

In seiner Beschwerde spricht Georg Thiel von schwerwiegenden Fehlern gegen zwingende Regelungen des Wahlrechts. In nicht weniger als 6 der 12 Wahlkreise seien die Fehler gar mandatsrelevant. Konkret geht es um die Bundestagswahlkreise 75 (Berlin-Mitte), 76 (Pankow), 77 (Reinickendorf), 79 (Steglitz-Zehlendorf), 80 (Charlottenburg-Wilmersdorf) und 83 (Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost). Die Wahl sei in den genannten Wahlkreisen bis zu 2 Stunden unterbrochen worden. Thiel spricht hier in seiner Beschwerde von unzumutbaren Wartezeiten.

Außerdem haben Minderjährige und EU-Ausländer an der Wahl teilgenommen. In 311 (Angaben der Landeswahlleitung) bzw. 339 (Angaben des Bundeswahlleiters) der 2257 Wahllokale kam es zu Wahlfehlern. Sowohl der Bundeswahlleiter als auch die Landeswahlleitung Berlin sprechen von 255 Wahllokalen, in denen bis 18:31 Uhr oder noch länger – teilweise bis 21 Uhr – gewählt wurde. 

Die vorherige Landeswahlleiterin Petra Michaelis habe ihm noch vor der Wahl versichert, dass alles gut organisiert sei, so Thiel. Drei Tage nach dem Wahldesaster trat sie zurück. Wegen der „Schwere, Vielzahl und der Nichtnachweisbarkeit“ von Wahlfehlern, verlangt Thiel eine Wiederholung der Bundestagswahl in den 6 genannten Bezirken. „Diese Probleme gab es im Bundesgebiet noch nie.“ Er sieht eine klare Verletzung der Allgemeinheit und Freiheit der Wahl. 

All die Erkenntnisse des Bundeswahlleiters beziehen sich lediglich auf die Bundestagswahl. TE-Recherchen offenbaren für die Wahl zum Abgeordnetenhaus, dem Berliner Landesparlament, noch wesentlich gravierendere Fehler und sogar die Verletzung mindestens eines weiteren Wahlrechtsgrundsatzes.

Chaos größer als bekannt: Bei Berliner Wahlen wurden Ergebnisse massiv manipuliert

TE-Exklusiv

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Im Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg wurden an die Wahllokale massenhaft Stimmzettel aus dem Wahlkreis Charlottenburg-Wilmersdorf ausgeliefert. Das Bezirksamt erteilte an die Wahllokale die Weisung, diese Stimmzettel als ungültig zu werten. Dann erfolgte plötzlich eine Kehrtwende. Im Nachhinein entschied sich das Bezirksamt, die Stimmen doch als gültig zu bewerten. Ausgezählt wurden diese Stimmen vom Bezirksamt, und per Rotstift wurden den Parteien Stimmen zugeteilt – oder eben auch nicht. Mindestens 1900 solcher Fälle werden in unseren Recherchen dokumentiert. Ein völlig intransparenter Vorgang, der den aus dem Demokratieprinzip abgeleiteten Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt. 

Der frühere FDP-Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus Marcel Luthe, der am Samstag Strafanzeige gegen die Berliner Wahlleitung gestellt hat und schon im Oktober 2021 Einspruch erhoben hatte, glaubt, dass angesichts des „systematischen Organisationsversagens der SPD-geführten Innenverwaltung“ „das aktuelle 19. Abgeordnetenhaus keinen Bestand haben“ könne und durch den Verfassungsgerichtshof wie von ihm beantragt aufzulösen sei. „Bis zu einer Wahlwiederholung muss dann das 18. Abgeordnetenhaus wieder zusammentreten – und einen Senat bestimmen, der in der Lage ist, eine Wahl auch halbwegs demokratisch durchzuführen.“

In Berlin verzögert sich jedoch schon die Aufarbeitung der Bundestagswahl. Der Bundeswahlleiter selbst kann keine Neuwahl anordnen. Hierfür ist das Berliner Landesverfassungsgericht zuständig und dieses sieht offenbar keinen Grund zur Eile. Erst im September soll über den Einspruch des Bundeswahlleiters verhandelt werden. Ein Urteil soll 2 bis 3 Monate später gefällt werden. Eine Wahlwiederholung wäre frühestens Anfang 2023 zu erwarten. Zwischen Einspruch des Bundeswahlleiters und der Wiederholung der Wahl wären dann rund eineinhalb Jahre vergangen.

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62 Kommentare

  1. Ich habe gerade das in den „unabhängigen“ RND gelesen:
    Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags untersucht seit geraumer Zeit, ob das tatsächlich der Fall ist und zumindest in bestimmten Wahlkreisen oder -bezirken neu abgestimmt werden muss. In den kommenden Wochen oder Monaten will das Gremium eine Empfehlung dazu abgeben. Über diese stimmt dann der Bundestag in einer Plenarsitzung ab. Dagegen ist eine Klage beim Bundesverfassungsgericht möglich.
    Ich denke es wäre nicht hilfreich die Wahl in Berlin zu wiederholen, oder so ähnlich würde das die ehemalige Staatsratsvorsitzende kommentieren.
    Für mich ist das Thema damit mit durch. Es wird keine Neuwahlen geben.

  2. Wahlwiederholung ist keine Lösung, weil im Wissen um das bereits erzielte Wahlergebnis gewählt wird. Es darf doch da keine 2. Chance geben.
    Das Einzige, was die Politik zwingen könnte, für eine ordnungsgemäße Wahlvorbereitung und Durchführung zu sorgen ist die ersatzlose Annullierung der Stimmen von Wahlbezirken in denen es Unregelmäßigkeiten gibt.
    Etwaige Wahlposten werden dann für die Wahlperiode durch parteilose Verwaltungsleute ausgeübt.

  3. Danke an TE für diese wichtigen Recherchen. Man hört sonst nirgends von diesen unglaublichen Zuständen in dieser Bananenrepublik.

  4. Wozu denn neu wählen? Wird doch eh der selbe Ķäse gewählt. Wieder und wieder und wieder.

  5. Oh weh! Das war für Herrn Georg Thiel wohl seine letzte Tätigkeit als Bundeswahlleiter. Trappatoni hätte wohl gesagt: „Was erlaube sich Schorsch?“ Wie das läuft, sieht man ja an Covid. In ein paar Tagen wird er seine Aussagen zurückziehen und das war es dann. Abgesehen davon wird auch eine Neuwahl keine anderen Ergebnisse bringen. Wer noch an freie, faire Wahlen glaubt, muss schon ein beharrlicher Illusionist sein.

  6. Das biblische Sodom und Gomorra in einer Stadt vereint. Es ist das Bundesshithole, zusammengehalten von einem erneuten deutschen ideologischen Größenwahn. Aber auch der wird eines Tages wieder ein Ende finden, genauso wie das Loch mit B. Vielleicht sogar für immer?

  7. Ja, die Wahl für den BT und das Berliner Abgeordneten Haus müsste komplett wiederholt werden. Aber versprechen tue ich mir nichts von einer Wahlwiederholung. Der hauptsächliche Grund der überall gleichen Zeiten der Wahlschließungen und des Verbotes von Wahlprognosen zuvor (aus aktuellen Umfragen basierend) ist der, dass der Wähler nicht noch mehr beeinflusst werden kann. Aber genau das ist jetzt der Fall. Die Abgeordneten im BT und dort insbesondere die Linke wissen genau, was auf dem Spiel steht und werden ihre Anhänger oder auch andere zum taktischen Wählen auffordern. Und trotz Kriegstreiberei und Verteuerung von Energie und Lebensmitteln ins Unermessliche durch die Politik der Grünen haben die Landtagswahlen in SH und NRW gerade dieser Partei Rückenwind gebracht. Also was ist bei Neuwahlen positiv zu erwarten?

  8. Hier zeigt sich nur weiter, was rote und linksgrüne Überheblichkeit, mittels angeblicher Toleranz, Rassismus-Bewältigung, Quotenregelung und einem höchst fragwürdigen Demokratieverständnis anrichten können. Nicht irgendwo in irgendeiner Bananenrepublik, oder vielleicht noch in Kleinkleckersdorf irgendwo hinter den Wäldern, sondern in der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Schaut auf diese Stadt, forderte einst einer der noch mitreißenden Politiker der Vergangenheit. Heute können wir zufrieden sein, wenn sie wegschaut. So wie diese Wahlbewältigung es zeigt, wurde eine einst leistungsfähige und dem Bürger dienende Kommunalverwaltung, dank entsprechender Politik, zu einem unfähigen Haufen von immer mehr Abgaben erfordernden Leistungsempfängern herabgewirtschaftet. Eigentlich müsste der Bürgerzorn hochkochen, bei soviel Unfähigkeit und Demokratieversagen. Aber die hier mit politischem Kalkül geschaffene angeblich kunterbunte Mischgesellschaft, scheint ganz andere Probleme für wichtiger zu halten.

  9. All die Erkenntnisse des Bundeswahlleiters beziehen sich lediglich auf die Bundestagswahl.

    Was soll damit gesagt werden?
    Viel interessanter ist wohl der Absatz

    In Berlin verzögert sich jedoch schon die Aufarbeitung der Bundestagswahl. Der Bundeswahlleiter selbst kann keine Neuwahl anordnen. Hierfür ist das Berliner Landesverfassungsgericht zuständig und dieses sieht offenbar keinen Grund zur Eile. Erst im September soll über den Einspruch des Bundeswahlleiters verhandelt werden. Ein Urteil soll 2 bis 3 Monate später gefällt werden. Eine Wahlwiederholung wäre frühestens Anfang 2023 zu erwarten. Zwischen Einspruch des Bundeswahlleiters und der Wiederholung der Wahl wären dann rund eineinhalb Jahre vergangen.

    Also dürfte auch das Ergebnis der Bundestagswahl fehlerhaft sein.
    Scholz und seine Ampel sind nicht ordentlich gewählt.
    Wir – das Land und seine Bürger – sind regierungslos.
    Nachfolgend mein Kommentar zu einem anderen Beitrag bei TE
    —————————————————————————————————–

    Wahlen müssen nur wiederholt werden, wenn gravierende Fehler auftauchen, die das Ergebnis der Sitzverteilung berühren könnten.

    Korrekt. Nur wenn die Wahl absichtlich so geführt wird, daß dieser Nachweis nicht geführt werden kann? Wie kann bei diesen Verhältnissen noch untersucht werden, was mandatsrelevant ist, was nicht?
    Es gibt z.B. keinen Zeitstempel, um die Stimmen herauszusieben, die von Personen nach ordentlichem Schluß der Wahllokale abgegeben wurden.
    Zu wenig Stimmzettel für die Bundestagswahl? Aber wie viele konnten deshalb nicht wählen?
    Es fehlen Daten und eine ordentliche Dokumentation, um überhaupt etwas prüfen zu können.
    Die Landtagswahl wurde absichtlich torpediert und infiszieren damit auch die Bundestagswahl.
    Wie kann folgende Aussage getroffen werden?

    Auch bei Feststellung gravierender Wahlfehler wäre das derzeitige Berliner Abgeordnetenhaus nicht ‚ohne‘ demokratische Legitimation, denn 90 Prozent der Berliner haben ja vermutlich mehr oder minder ‚richtig‘ gewählt.

    Genügen jetzt Vermutungen und alles ist gut? Reicht dann auch eine Scheindemokratie mit Aussetzern?
    Daß der Fall noch nie aufgetreten ist, interessiert nicht

    Eine vorübergehende Rückkehr des alten, also des vorherigen Abgeordnetenhauses kommt hingegen nicht in Betracht. Denn auch wenn die demokratische Legitimation des jetzigen Abgeordnetenhauses zweifelhaft und defizitär sein mag: das letzte Abgeordnetenhaus hat gar keine demokratische Legitimation mehr, weil die frühere Wahlperiode abgelaufen ist. Demokratie ist Herrschaft auf Zeit.

    Dann kann es nur das neue Angeordnetenhaus sein? Auch wenn die Wahl absichtlich fehlerhaft durchgeführt wurde?
    Mir fehlen die Worte,

  10. Wie können andere Abgeordnete guten Gewissens im Bundestag sitzen, wohl wissend, dass manche von ihnen nicht richt gewählt worden sind?
    Es müsste doch jedem Abgeordneten den Magen verdrehen, zu wissen, dass manche Nichtgewählte über die Gesetze der DE abstimmen.
    Sollte es in Berlin zu Neuwahlen kommen, was passiert mit den bereits beschlossenen Gesetzen?

  11. Ich bin der Meinung, in GANZ BERLIN muss die Wahl wiederholt werden, jetzt gehört alles auf den Prüfstand. Was ist mit den Beschlüssen die in den letzten 6 Monaten gefällt wurden, sind denn alle Abgeordneten überhaupt berechtigt, im Bundestag zu sitzen? Alles andere wäre eine Verzerrung und Wahlhelfer gibt es sicher dann auch in den anderen Bundesländern.

    • Selbstverständlich gibt es das auch in anderen Bundesländern. Es wird keine Aufarbeitung geben. Schauen Sie sich doch mal die Wahlen in NRW an, glauben Sie denn im Ernst eine Partei kann ihr letztes Ergebnis plötzlich verdreifachen? Einfach so aus dem Stand heraus?
      Oder Schleswig-Holstein, einfach lächerlich. Das alles hat mit Demokratie nichts mehr zu tun.
      Ich bin sicherlich nicht der einzigste der so denkt. Dieses Schauspiel was sich hier abspielt und sich Wahlen nennt, kenne ich nur zu gut aus der ehemaligen DDR. Bei den nächsten Wahlen sind es 40 % Zustimmung für die Regierungsparteien dann 65% und letztendlich 90%. Alles natürlich ganz demokratisch.

      • Wer alles stillschweigend hin nimmt, wird nie seinen Weg finden.
        Ich werde es nicht akzeptieren und das sollen diese Verantwortlichen wissen.

  12. Wahlwiederholung?!
    Was soll das denn? Wenn man die Wahl nur in einigen Wahlkreisen wiederholt kann man es gleich bleiben lasse. Diese „Wahl“ wäre ungefähr so, als wenn am Wahlsonntag stündlich die aktuellen Prognosen oder gar Hochrechnungen herausposaunt werden. Aus gutem Grund war es bisher üblich, dass Wahlen nur in einem bestimmten, engen Zeitraum abgeghalten wurden und keinerlei Informationen über die mutmaßliche Wahlentscheidung vor 18:00Uhr veröffentlicht werden durften. Die Wahl hatte unter dem Mantel des Unwissens bezüglich der Wahlentscheidung der anderen Wähler stattzufinden, um eine taktische Stimmvergabe und damit eine Wahlverzerrung zu verhindern.

    • Wenn in jedem 10. Wahllokal es zu Beanstandungen gekommen ist(eine Dunkelziffer gibt es, oder sie wurden nicht erwischt), was ist das denn, etwas keine Wahlverzerrung?

      • Das bestreitet doch niemand. Wenn aber in 6 Wahlkreisen die Wahl unter Kenntnis des Ergebnisses der „übrigen“ 293 Wahlkreise wiederholt wird, besteht die Gefahr, dass taktische Wahlentscheidungen das Wahlverhalten unzulässig beeinflußen. Oder steht Ihnen etwa der Sinn nach weiteren Direktmandaten für die Linkspartei?

    • Genau. Und deshalb müssen zwingend die Bundestagstagswahl und die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus beide komplett wiederholt werden. Bei den Wahlen wurde betrogen und damit müssen diese Wahlen grundsätzlich neu durchgeführt werden. Da gibt es doch gar nichts zu deuteln. Und die Regierungen, die von diesen unrechtmäßig zusammengelogenen Parlamenten gewählt wurden, sind als Folgefehler ebenfalls unrechtmäßig.

  13. Neu gewählt wird in Berlin nur, wenn sie sicher sein können, dass es wieder eine Mehrheit für RRG gibt. Wenn die steht, wählen die auch alle sechs Monate neu. Derzeit schwächeln SPD und Linke. Giffey wird kaum Lust haben, ihren Posten an Jarasch abzutreten. Ihre Richter im Verfassungsgericht werden daher weiter prüfen und prüfen bis zum Sanktnimmerleinstag.
    Und noch ist völlig unklar, was denn praktisch wirklich passierte, die Wahl würde vom Gericht kassiert.

  14. Na doch – die Legitimation der Regierung im Bund und auch im Land Berlin kommt weiter ins Wanken. Ohne die geht es nicht. Auch die letzte Phase der alten DDR wurde mit einer gefakten Kommunal“wahl“ eingeläutet. Und dabei erweckten Wahlen in der DDR nicht einmal den Anschein, irgendwelche Veränderungen herbeiführen zu können. Der Krug geht zur Neige, bis er bricht – wann, das wissen wir nicht.

    • In NRW ist der Landtag praktisch nur zu 50% legitimiert. Juckt niemanden.

      Wie kommen Sie auf die Idee, daß die Legitimation noch arg relevant wäre? Im Zweifel werden daran Zweifelnde einfach zu Schwurblern erklärt und gut ist’s.

  15. Wieso ist denn für die Bundestagswahl das Berliner Landesverfassungsgericht zuständig?

    • es ist das zuständige Beschwerdeorgan. Die Bundestagswahl wird von den zuständigen Landeswahlleitungen im Auftrag durchgeführt, es gibt keine eigene Bundestagswahlorganistation. Bei Wahlanfechtungen ist daher die Ländergerichtsbarkeit zustándig.

    • Für die Anfechtung der Wahl zum AGH ist das Landesverfassungsgericht zuständig. Für die Anfechtung der Bundestagswahl ist der Bundestag zuständig, dessen Entscheidung vor dem BVerfG angefochten werden kann. Der Wahlausschuss der Deutschen Bundestages macht dem Bundestag einen Entscheidungsvorschlag.

  16. „„Wir sind hier in der bundesdeutschen Hauptstadt eines zivilisierten Landes und doch klappt es nicht“?

    ??? 😉

    Wo hat der gute Herr Thiel denn die letzten Jahre gelebt, wenn er noch nicht mitbekommen hat, dass in Deutschland im allgemeinen und in Berlin im besonderen NICHTS MEHR klappt? Jedenfalls nichts, was den Bürgern nutzt, sondern nur noch Selbstbedienung und Gier nach Geld und Macht.

    Außerdem sollte Herr Thiel mir erklären, wie der unsägliche Umgang von Politik und Mainstreammedien mit den Ungeimpften und mit der AfD mit einem „zivilisierten Land“ zusammenpasst. Also ich verstehe unter „zivilisiert“ definitiv etwas anderes als das, was ich bezüglich beider Punkte in Deutschland seit einem Jahr / seit Jahren erlebe.

  17. Schon fast amtlich: Die BRD ist zu einer sogen. Bananenrepublik mutiert. – Bei Wikipedia (Verfasser werden nicht genannt) heißt es dazu ziemlich stimmig: „… ist die abwertende Bezeichnung für Staaten, in denen Korruption und Bestechlichkeit vorherrschen, deren Rechtssystem nicht funktioniert, wirtschaftliche oder politisch-moralische Verhältnisse von Ineffizienz und Instabilität geprägt sind oder in denen staatliche Willkür herrscht oder denen diese Eigenschaften zugeschrieben werden.“ Da fehlen natürlich noch einige, vielleicht auch noch treffendere Begriffe, aber immerhin.

    • Gute Definition für Bananenrepublik. Und für Deutschland unter Merkel und der Ampel.

      Dass die schwer linkslastige Wikipedia diese Definition noch nicht gecancelt hat, könnte vielleicht daran liegen, dass die da noch gar nicht gemerkt haben, wie sehr diese Definition auf den verkommenen Linksstaat Deutschland zutrifft…

  18. Es wäre doch jetzt höchste Zeit, den Bundeswahlleiter auszutauschen.
    Gehen rotrotgrün etwa die kreativen Ideen aus?

  19. Da hat die Haltung mal wieder über den Anstand triumphiert.
    Anstand hätte bedeutet, die Wahl korrekt durchzuführen, egal ob einem das Ergebnis gefällt oder nicht.
    Haltung bedeutet: Wenn es der guten Sachen dient, der sich jemand verschrieben hat, dann sind Wahlmanipulationen nicht nur erlaubt, sondern geradezu geboten. Das ist dann zwar unanständig, zeugt aber von einer vorbildlichen Haltung. Das zerstört zwar Demokratie, Gesellschaft und Zusammenleben in diesem Staat, dient aber der eigenen guten Sache und gegebenenfalls auch dem eigenen Vorteil, – sei es nun sofort oder erst in Zukunft. Das gute Gefühl, der guten Sache gedient zu haben, stellt sich bei diesem unanständigen Agieren jedenfalls sofort ein.

  20. Sehr gut, so geht Journalismus. Weitermachen. Demokratie funktioniert nur mit freier Presse. Das haben sie abseits aller der gekauften Hofberichterstatter Von Bild über Welt, Spiegel, Stern und Co hiermit wieder einmal unter Beweis gestellt.

    Diese Hofberichterstatter sind es die unser Demokratie gefährden indem sie die Regierung nicht mehr kontrollieren.

    • Die Hofberichterstatter sind die Hauptschuldigen an der Zerstörung unserer Demokratie (über die Gefährdung sind wir schon lange hinaus), denn sie ermöglichen mit ihren Jubelarien der Politik jedwedes Verbrechen am eigenen Volk.

  21. Da der Bundestag über Wahlwiederholungen entscheidet, also die „Betroffenen“ und Begünstigten selbst, wird wohl jederman klar sein (müssen), wie das endet.

    • Das haben Sie völlig richtig erkannt! Mich erstaunt nur, mit Verlaub, wie lange Sie dafür brauchen und das diese Erkenntnis noch bei Ihnen „reifen“ muß. Wie viele Beispiele aller Art dafür, daß sich hier ein neufeudaler Hofstaat gebildet hat, der machen kann und macht was er will, benötigen Sie denn noch bis zur endgültigen Klarheit?

  22. Was sind eigentlich die Aufgaben eines „Bundeswahlleiters“. Vom Namen her würde ich den als Verantwortlichen für die korrekte Wahldurchführung einschätzen. Die Wahlen wurden nicht korrekt durchgeführt. Ist er nun verantwortlich oder nicht? Zumindest teilweise scheint er Schuld einzugestehen, da er die Wahlen wiederholen lässt. Wer übernimmt die Kosten? Er, als Verantwortlicher für die „Wahlfehler“? Wohl eher nicht. Wenn bei Wahlen ständig Fehler zugunsten einer Seite passieren, ab welcher Iteration kann man von systematischem Wahlbetrug sprechen? 3 mal? 4 mal?
    Lässt man wenigstens nicht nochmal dieselben Personen ran, oder bekommen die Linksgrünen nochmal eine Chance? Das erste mal wurde ja stümperhaft gemogelt. Beim zweiten Mal schummeln, sollte man dann aus den Fehlern des ersten Mal gelernt haben.

    • Der Bundeswahlleiter ist nicht der Gesetzgeber. Er hat seinen Job gemacht, vor der Bundestagswahl mit dem Hinweis, dass Berlin sehr schlecht mit Wahlhelfern aufgestellt, im November 2021 als er Widerspruch auf einige Wahlergebnisse und Wahlabläufe stellte und im Mai 2022 mit der Übergabe seiner Beweise (übrigens nicht durch TE) an den Wahlausschuss des Bundestages. Eine Entscheidung auf Wahlwiederholung obliegt dem Bundestag.

      • Das ist so, als ob ein Richter, der wegen irgendeines strafbaren Delikts angeklagt ist, selber die Untersuchung durchführt und das Urteil spricht.

  23. Super gearbeitet, TE,
    Wer zieht Frau Michaelis zur persönlichen Verantwortung?

    • BITTE
      Weswegen soll sie zur Verantwortung gezogen werden, sie ist doch schon zurückgetreten und dann: solche Leute zieht man nicht zur Verantwortung.
      Es gibt einen sehr grossen Teppich, genannt „Aussitzen und Vergessen“, unter den man das ganze doch schon gekehrt hat, wenn man dann sieht mit welcher „Eile“ das blner Landesverfassungsgericht in dieser Sache vorgeht.

  24. Klasse, sehr gut gemacht 🙂
    Dafür werde ich mir kommendes Heft am Kiosk kaufen, super Arbeit!

  25. Ist es rechtlich bindend, wenn der Bundeswahlleiter eine Wiederholung der Wahl fordert, oder ist das nur mal so eine Forderung, wie man sie oft in der Öffentlichkeit von diesem oder jenem hört?
    Mein erster Gedanke war: Natürlich ist das rechtlich bindend. Da sich aber in den letzten Jahren gezeigt hat, dass unser politisches System so manche fest eingebaute Schwachstelle hat, bin ich mir da nicht mehr so sicher.
    Und falls es rechtlich bindend sein sollte: Welche Durchsetzungsmöglichkeiten hätte der Bundeswahlleiter, falls der Berliner Senat sich einfach nicht daran halten würde?

    • „Damit hätte man den offiziellen Beweis, wie dieses System tickt und dass es alles andere als demokratisch ist.“

      Solche Beweise gibt es jetzt schon zuhauf, doch niemand zieht irgendwelche Konsequenzen daraus. Beispiele: die auf Merkels Betreiben („unverzeihlich!“) rückgängig gemachte Wahl in Thüringen, das Schleifen der Grundrechte unter dem Vorwand Corona, der Umgang mit Ungeimpften und mit der AfD, die einrichtungsbezogene „Impf“pflicht, die BVG-Urteile dazu und zum Klima, Haldenwangs Gerede von der „Delegitimierung des Staates“ u.v.m.

      Wer dieses System noch für demokratisch hält, hat nicht begriffen, was ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat ist.

  26. Warum nur in 6(?), das ist doch nur ein billiger Versuch der Schadensbegrenzung. Der gesamte Wahlablauf ist unter aller Sau, oder fürchtet man eine reguläre Neuwahl würde das bisherige Ergebnis derart verändern dass selbst die Dümmsten auf den Denker kommen könnten?!?

  27. An die mitlesenden Sich-Journalisten-Nennenden der Mainstream- Medien: Die Arbeit, die die Mitarbeiter von TE hier geleistet haben, wäre auch eure, gutbezahlte, gewesen! Was ist das Maß für Verachtung?

  28. Glückwunsch für Ihren Beitrag zur Erkenntnis, dass die Wahl wiederholt werden muß !!!

  29. Exzellente Recherchen! Vielen Dank für Ihre Arbeit! Jetzt fehlt nur noch, dass diesen, naja höflich gesagt Tricksereien, baldmöglichst rechtlich saubere Neuwahlen folgen. Das aber halte ich in diesem doppelmoralischen Parteienstaatsumpf für ausgeschlossen.

  30. Das wird nichts, wenn der Bundeswahlleiter nur „fordern“ kann.
    Erst wenn ich lese „Der Bundeswahlleiter ordnet an, die Wahl ist ungültig, muss bis zum 31.12.2022 wiederholt werden und die Berliner Landesregierung hat bis auf Weiteres nur Geschäftsführungsstatus“ wird etwas passieren.

  31. Ich bin mir nicht sicher, ob ich eine Wahlwiederholung so super sinnvoll finde. Es besteht doch die Gefahr, zumal in besonders knappen Wahlkreisen, dass jetzt im Wissen um das Wahlergebnis besonders taktisch mobilisiert und agiert wird.
    Aber ehrlich gesagt, wie sowas sauber aufgelöst werden kann, bei der Gemengelage an bullshit der Wahlveranstalter, weiß ich auch nicht.

  32. Dass die Wahl gleich in 6 Bezirken wiederholt werden muss ist ein riesiger Erfolg für Tichys Einblick und des jungen Teams, das die Arbeit vor Ort gemacht. Man muss vor allen Beteiligten den Hut ziehen.
    Aber mich würde noch eins interessieren: Bekanntlich ist ja die Linke mit 4,9% an der 5%-Hürde gescheitert. Eigentlich. Aber dank drei gewonnener Direktmandate sind sie dennoch im Bundestag entsprechend ihrem Anteil an Zweitstimmen vertreten.Wenn auch nur ein Direktmandat wegefällt müssen alle Linken wieder den Bundestag verlassen. Kann mir/uns einer aus der Redaktion mitteilen, ob unter den 6 Bezirken eins dabei ist, wo die Linken ein Direktmandat gewonnen hben?

      • Nein, kann niemand mitteilen
        oder
        Nein, ist kein Bezirk dabei

      • Also, ich habe das knappe „nein“ von Fritz Goergen sehr wohl als klare Antwort auf meine Frage verstanden.

    • Machen Sie sich keine Sorgen. Es gibt keine Neuwahlen. Es wird getrickst, bis man wieder in aller Ruhe manipulieren kann.

  33. Was partout nicht mehr geleugnet werden kann, wird also auch heute noch „aufgearbeitet“. Ein kleiner Sieg des freien Journalismus.

  34. Ich empfehle eine Wahlbeobachtung durch die Osze, falls abgelehnt Erfahrungsaustausch zur Wahlorganisation mit Kongo, Zimbabwe und Burkina Faso.

    Das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE beobachtet Wahlen, um zu beurteilen, in welchem Ausmaß die Wahlprozesse durch Gleichheit, Allgemeingültigkeit, politischen Pluralismus, Vertrauen, Transparenz und Verantwortlichkeit gekennzeichnet sind und inwieweit dabei die Grundfreiheiten geachtet werden. Darüber hinaus unterstützt das Büro Behörden bei ihren Bemühungen um die Verbesserung von Wahlprozessen und die Berücksichtigung der Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmissionen des ODIHR durch Überprüfung von Wahlgesetzen, Bereitstellung technischer Expertise und Unterstützung der Aktivitäten von Beobachtergruppen aus der Bevölkerung.

  35. Das klingt vielversprechend.
    Hoffentlich wird der Bundeswahlleiter nicht kurzfristig wegen Demkratiegefährung aus dem Amt befördert.

    • Das wäre heutzutage in Berlin nicht unmöglich. Vielleicht trifft auch die völlig unabhängige Justiz eine gewünschte Entscheidung. Es wäre ja das erste Mal…

  36. Könnte TE die sechs Wahlbezirke hier komplett aufführen? Ich verliere ehrlich gesagt die Übersicht.

    Und wie wäre es mit einer Anfrage bei den betroffenen Abgeordneten? Das wäre bestimmt sehr spaßig.

    • Die betroffenen Abgeordneten sind alle von der SPD. Im besten Wahl gibt die SPD Direktmandate ab, und andere Parteien (Grüne oder Linke) bekommen diese in den Wahlkreisen.
      Über die Zweitstimme sollte sich aber an der realen Besetzung der Mandate nichts ändern.

      Es wechseln nur Namen von Direkt und Liste, und vice Versa.

  37. Saubere Arbeit TE! Der Rest der sog. vierten Gewalt darf sich in die ecke stellen und schämen.

    • Die sind schamfrei und zudem mit Jubelarien auf die grünen Retter beschäftigt.

    • Das alle anderen Medien diese Sauerei kollektiv verschweigen zeigt nur was für ein krankes Demokratieverständnis diese selbstverklärten Bessermenschen haben.

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