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In eigener Sache

Streit mit Facebooks Meinungspolizei – OLG entscheidet über „Faktenchecks“

26.05.2020

| Lesedauer: 3 Minuten
Morgen findet die Berufungsverhandlung im Rechtsstreit zwischen Tichys Einblick und "Correctiv" über deren "Faktenchecks" statt. TE wird von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel vertreten. Bewertungen renommierter Rechtswissenschaftler sprechen gegen "Correctiv".

„Nicht zuletzt steht die fundamentale Frage im Raum, wer in einer offenen Gesellschaft legitimerweise über wahre/richtige und falsche Meldungen entscheiden soll,“ Prof. Dr. Peukert, Goethe-Universität, Frankfurt.

Ende November wurde ein vielbeachtetes Urteil des LG Mannheim verkündet, mit dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Tichys Einblick GmbH gegen die Correctiv – Recherchen für die Gesellschaft gGmbH zurückgewiesen wurde („satt verloren“, so der Geschäftsführer von Correctiv auf Twitter). Am Mittwoch, 27.05.2020, 10:30 Uhr, Sitzungssaal II, findet vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe die Berufungsverhandlung über diese Entscheidung statt. Die Verhandlung ist öffentlich. Die Antragstellerin wird dabei durch den von Spenden aus der Zivilgesellschaft finanzierten Fonds „Meinungsfreiheit im Netz“ unterstützt, der gegründet wurde, als Facebook eine auf der Website des Bundestages veröffentlichte Petition als „Hassrede“ löschte.

„Die 45 Seiten starke Begründung gibt einen Ausblick auf die neue, in soziale Netzwerke eingekapselte Medienwelt und zeigt, was passiert, wenn man dort aus Furcht vor Fake News und Filterblasen einen Wahrheitsrichter installiert,“ schrieb die FAZ.

Gegenstand des Rechtsstreits ist die Verknüpfung des Faktenchecks mit einem redaktionellen Beitrag auf Facebook. Ein solcher Facebook-Faktencheck entfaltet andere Wirkungen als eine kritische Stellungnahme eines Medienunternehmens über ein anderes. Die Präsenz und Reichweite auf Facebook indes ist nach Auffassung des LG Mannheim durch einen negativen Faktencheck „nicht unerheblich“ betroffen. In der Tat haben empirische Untersuchungen bestätigt, dass Faktenchecks die Glaubwürdigkeit des kritisierten Inhalts und mittelbar auch des verantwortlichen Anbieters reduzieren. In Kombination mit von Facebook veranlassten automatischen Maßnahmen führt dies zu geringerer Reichweite und letztlich zu niedrigeren Umsätzen

MEINUNGSFREIHEIT VOR GERICHT
Correctiv: Wenn Faktencheck zur Propaganda wird
Im vorliegenden Rechtstreit geht es noch dazu unstreitig um eine Meinungsäußerung. Prof. Dr.  Peukert von der Goethe-Universität in Frankfurt schreibt in einer ausführlichen wissenschaftlichen Abhandlung über das Urteil: „Zugespitzt formuliert könnte man von einer als Faktencheck getarnten Meinung sprechen.“ Derartiges ist aber schlechthin mit der Meinungsfreiheit nicht in Einklang zu bringen.

Während Correcitiv-Chef Schraven sich nach dem landgerichtlichen Urteil noch Triumphgeheul auf Twitter nicht verkneifen konnte („Wir veröffentlichen das Urteil des Landgerichts Mannheim über den rechten Blogger ‚Tichys Einblick‘. Fazit: Tichy und Steinhövel (sic!) haben satt verloren – unsere Faktencheks wurden gestärkt. Wir treiben nun das Geld für die Prozesskosten bei Tichy ein. Ende“), wurde die Entscheidung von renommierten Rechtwissenschaftlern durchweg als rechtsirrig bewertet. Sich in eigener Sache Recht zu geben, ist das Prärogativ der „Faktenchecker“. Wir zitieren daher die Bewertungen renommierter Rechtswissenschaftler und eines in Rechtswissenschaften promovierten Journalisten zu dem Urteil, das nun zur Überprüfung ansteht:

„Die Entscheidung vermag jedoch weder in der Begründung noch im Ergebnis zu überzeugen.“ Prof. Dr. Peukert

 

„Der Einsatz des ‚Faktenchecks‘ in der von Facebook hier ermöglichten Form ist unter dem Gesichtspunkt der Meinungs- und Pressefreiheit im Netz als unzulässig anzusehen und dementsprechend im Wettbewerbsrecht als ‚unlauter‘ einzuordnen.“ Prof. Dr. Dr. Ladeur

 

„Den Richtern scheint ihr Schluss selbst ein bißchen kurios vorzukommen“ Wieduwilt, FAZ, 10.01.2020 („Streiten mit den Wahrheitsfindern“).

 

„Damit installiert das Landgericht kurzerhand eine Pluralismuspflicht ohne Gesetz…Im Raum stehen nun gewichtige verfassungsrechtliche Fragen…“, ebenda.

Wenn der betreffende Inhalt  – wie hier zweifelsfrei – mit den allgemeinen Gesetzen und den vertraglichen Bedingungen des Netzwerkbetreibers in Einklang steht, so ist das, was Facebook hier mit Correctiv tut, nichts anderes als die Regulierung einer Meinung. Hoheitsträgern (und Facebook ist mittelbar an die Grundrechte gebunden) ist eine solche Maßnahme prinzipiell verboten. Dieser Kernbestand einer freiheitlichen Kommunikationsordnung strahlt auf die sozialen Medien und die in ihrem Lager stehenden Faktenchecker aus. Verstößt eine Meinung weder gegen allgemeine Gesetze noch gegen Rechte Dritter noch gegen wirksame Nutzungsbedingungen, darf sie nicht als solche – aufgrund ihres Inhalts – herauf- oder herabgestuft werden. Geschieht dies doch, liegt medienrechtlich eine unzulässige Diskriminierung, lauterkeitsrechtlich eine Verfälschung des intramedialen Medienwettbewerbs in Gestalt einer unlauteren Herabsetzung und gezielten Behinderung vor (vergl. Peukert, Faktenchecks auf Facebook aus lauterkeitsrechtlicher Sicht, WRP 2020, 391).

Dass die Qualifikation von “Correctiv” auch grundsätzlich durchaus fragwürdig sein könnte, zeigt die Bewertung eines ihrer Leistungsergebnisse durch die “FAZ”: “Nichts als Denunziation“.


Dieses Verfahren, das durchaus bis vor das Bundesverfassungsgericht führen könnte, betrifft also fundamentale Fragen der freien Kommunikation in einer freien Gesellschaft. Der durch die Zivilgesellschaft finanzierte Fonds “Meinungsfreiheit im Netz”, der die Prozeßrisiken trägt, dankt für Ihre Unterstützung.

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56 Kommentare

  1. Herzlichen Glückwunsch, Herr Steinhöfel ! Guter Job!

    Ich wünsche Ihnen und TE auch weiterhin viel Erfolg bei Ihrem Kampf gegen die aktuelle Meinungsdiktatur.

  2. Ein Etappensieg nach der ersten Niederlage vor dem LG in Mannheim. Bleibt nur zu hoffen, daß die Gegenseite auf weitere Maßnahmen mangels guter Aussichten verzichtet, dann wäre es tatsächlich der Beweis, daß das Recht noch zur Geltung kommt und nicht der Willkür ausgesetzt ist, denn das ist mit eine der großen Katastrophen, seit sich die SED in Berlin festgesetzt hat.

  3. Heute wollen wir feiern und Schampus trinken. Morgen werden wir wieder mit der allgegenwärtigen Gesinnungspolizei konfrontiert sein. Aber man kann sich wehren, die Freiheit ist doch noch nicht verloren. Aber sie ist verloren, wenn wir aufhören uns zu wehren.

  4. Macht bereits überall die Runde… „Tichy siegt gegen „Correctiv“ vor Gericht“…
    HURRRRRRRRRRRRRAAAA…. die Gerechtigkeit lebt noch !!! 😀

  5. Alle Wahrheits/ Faktenchecker sollten sich einmal mit Karl Poppers kritischem Rationalismus und den Grenzen der Erkenntnis auseinandersetzen.
    Ich für meinen Teil würde mich mit diesem Unterfangen stark überfordert fühlen, da ich weiß, dass ich nichts weiß. Immerhin bin ich mich da in nicht allzuschlechter Gesellschaft.
    Bedauernswert finde ich allerdings, wie viele darauf hereinfallen und glauben, das Unterfangen der Fakten/Wahrheitsfindung sei durch irgendeine Gruppe letztgültig zu stemmen. Wozu braucht man da noch Wissenschaft, die um Erkenntnis ringt, wenn es doch ein einfacher „Faktencheck“ scheinbar auch tut. Dümmer geht immer.
    Wie schrieb es ein Kommentator bei der Welt, glaube ich, so schön. Alles, was über völlig triviales wie 1+1=2 hinaus geht, entzieht sich der Einteilung in wahr und unwahr. Und selbst bei 1+1 gilt es nur, weil es eine Festsetzung, ein Axiom ist und somit nichts mit der Realität zu tun hat. Merke: Mathemathik ist keine Naturwissenschaft.

  6. Leider wird es neue Ideen geben die Zensur durchzusetzen und die Meinungsfreiheit einzuschränken. Wer weiß…vielleicht führt dieses Urteil zu ganz anderen Maßnahmen die dann in Gesetze gegossen werden. Erstmal TE vielen Dank für den Einsatz und den Erfolg…allein ich bin für die Zukunft leider nicht positiv gestimmt.

  7. Ich denke die Strategie hinter dem Urteil ist es TE zwar das Recht zuzustehen das sowieso klar war, gleichzeitig aber Correctiv nicht in Frage zu stellen. Es läuft darauf hinaus dass jeder, der gegen Correctiv vorgehen will, immer und immer wieder klagen muss. Das hält niemand aus der Privatwirtschaft durch. Correctiv kann also ohne Sorge weiter „korrigieren“.

    • Ich glaube, das ist nicht so wichtig. Urteile wie das vom OLG Karlsruhe zeigen ihre Wirkung dennoch. Denn hierdurch wird die Herangehensweise und und die politische Intention von Correctiv den Lesern bekannt gemacht und erzeugt mittelfristig die gegenteilige Wirkung von dem, was Correctiv erreichen will. Genauer: Ist ein Artikel auf Facebook mit dem Etikett von Correctiv gebrandmarkt, so ist der Inhalt offenbar beachtlich und den Betreibern von Correctiv daher ein Dorn im Auge. Das Etikett wird so zu einer Leseempfehlung.

  8. Glückwunsch an tichy und Steinhöfel.
    Freu mich sehr

    „Faktencheck“ ist ein bescheuertes Modewort.

  9. Sehr schön. Correctiv als „Faktenchecker“? Haha. Ein schlechter Witz. Auftragspropaganda trifft es wohl am besten. „weß’ Brot ich eß’, deß’ Lied ich sing“

  10. Endlich mal wieder eine gute Nachricht!
    Der ganze Aufwand hat sich gelohnt! Juhu!
    Das muss gefeiert werden! Wir köpfen heute Abend ein Fläschchen Champagner und
    trinken auf Ihr Wohl!

  11. „Ein kleiner Schritt für die Meinungsfreiheit, aber ein großer Schritt gegen Meinungsdiktatur“…… G R A T U L A T I O N T I C H Y ‚ S !!!!!!!!!!!!!
    „Zieht „Correctiv“ die Lederhosen aus—– die Lederhosen aus—– die Lederhosen aus
    zieht „Correctiv“ die Lederhosen aus ——die Lederhosen aus——die Lederhosen aus—-

  12. Correctiv arbeitet „im Auftrag“ seiner Geldgeber, nicht im Auftrag der Wahrheit!
    Beweis: MH 17 / Correctiv — einseitig, mit vorgefasster Meinung und manipulierten, angebliche Fakten und Aussagen! Wer glaubt solchen Faktenfindern und Wahrheitsverdrehern, die ihr Fähnchen im lauen Lüftchen der Geldgeber flattern lassen? Das Weglassen von Fakten ist die Geburt der Lüge und im Weglassen ist man bei Correktiv kreativ!

  13. Die Demokratie wurde angeblich vor Jahren „am Hindukusch verteidigt“.

    Mittlerweile ist der Hindukusch allüberall in Deutschland, und es geht nur mehr darum, letzte Glutnester an Meinungsfreiheit auszutreten.

    Wenn dieses staatliche Meinungsbeschränken, ausgelagert an „Faktenchecker“, nicht rigoros verboten wird, dann gute Nacht.

    Und besonders perfide: den völlig meinungsgesteuerten deutschen Marionetten wird vorgegaukelt, in Polen oder Ungarn wären die Zustände betr. Meinungsfreiheit schlimm! Dabei hat Deutschland die gleichgeschaltetsten Medien aller Semi-demokratischen* Staaten weltweit.

    *Semidemokratie = dort wo freie Wahlen aufgehoben werden weil nicht der Wunsch-Kandidat mit der Machthaber gewählt wurde (Thüringen etc.)

  14. Viel Glück und Erfolg, Herr Steinhöfel und Tichys Einblick!

    Zu Correctiv und anderen „Faktencheckern“ im web fällt mir immer wieder der legendäre Satz von CDU-Mann Grosse-Brömer ein, der sich einst verräterisch verplappert hat, als er in einem Interview 2016 davon sprach, man müsse gegen falsche Meinungen (sic!) im Netz vorgehen …

  15. Ich wünsche heute alles Gute, die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Wir leben aber nicht mehr in einer freien Gesellschaft. Der Zug ist abgefahren. Ein Blick in die Geschichte zeigt, wie flexibel sich die deutschen Richter den jeweiligen Bedingungen anpassen.

  16. Ich wünsche viel Glück bei der angesetzten Auswahl des Richters und das er tatsächlich der wichtigen Entscheidung gewachsen ist.
    Bei Amts- und Landesgerichten ist ja bekannt, dass da viele, viele „Nasen“ sitzen und ein Sprichwort sagt: Frühestens beim OLG fängt das Recht an.
    Wohlan!

  17. In unserer modernen Internetwelt gilt mehr und mehr: Wer mehr Aufwand in Werbung steckt um Klicks zu ernten, der bestimmt das Denken der Menschen.
    Früher filterten die Redaktionen Unsinn mehrheitlich heraus, hatten die Kapazität dafür und konnten einiges an Qualitativ liefern. Heute kann sich zum Meinungsführer aufschwingen wer laut genug schreit.
    Was ist das Modell der Zukunft?

    • Wie kommen sie daraus, dass die Redaktinen früher Unsinn herausfilterten. Die verbreiteten sehr viel Lügen im Interesse ihrer Wigentümer und Strippenzieher.

  18. Den Ärger vermag ich gut zu verstehen. Meinem Verständnis nach wird aber nur ein Symptom und nicht die Ursache bekämpft.

    Correctiv leitet seinen Anspruch aus der Regierungsarbeit ab. Der entsprechend sollen „Haß, Hetze und Fakenews“ bekämpft werden. Und darüber, was unter „Haß, Hetze und Fakenews“ zu verstehen ist, sollen nicht mehr Gerichte entscheiden, sondern diejenigen, die solche vermuteten Äußerungen veröffentlichen. Die sehen sich durch allerlei Strafandrohungen bedroht. Und hoffen, diesen Strafen durch die Einschaltung von „Faktencheckern“ entgehen zu können.

    M.E. ist das Vorgehen von Facebook „nur“ ein Akt des Selbstschutzes, der vorauseilenden Selbstverteidigung. Auf die Anklagebank gehört die Regierung, die durch Meinungsfreiheit einschränkende Gesetze Publikationen jeder Art in die Enge treibt. Das Ergebnis sind dann „Bessermeiner“ wie Correctiv.

    Correctiv, Amadeu Antonio und wie sie alle heissen: das sind doch nur Abteilungen des outgesourcten Miniwahrs unserer treusorgenden Regierung.

    Ihnen, Herr Steinhöfel und dem Team von TE wünsche ich jeden denkbaren Erfolg beim heutigen Gerichtstermin.

  19. Wer schon immer wissen wollte, was man denn als Einzelner gegen den Katastrophenkurs dieses Landes machen kann :
    dem Spendenaufruf nachkommen.
    Selten war eine Spende derart gut angebracht: sie kämpft direkt ohne Umwege für die Freiheit!

    Wer übrigens meint, eine einzelne Spende bringt nicht viel, kann ja mal im Kollegenkreis die Bemerkung fallen lassen, gelegentlich für die AfD zu spenden … 😉

  20. Wenn ein Thermometer 18°C anzeigt und die Messung durch andere Thermometer, an deren Zuverlässigkeit zu zweifeln kein Anlaß besteht, bestätigt wird, dann sind die 18°C ein Faktum. Im Rahmen der Meßgenauigkeit mögen Physiker darüber streiten, ob man da noch eine Toleranz von vielleicht plus/minus 1°C zugestehen muß. Das war’s aber auch schon. Wer dann behauptet, die Temperatur betrage 14°C oder 24°C, der sagt objektiv die Unwahrheit.
    Wenn aber nun einer meint, es sei doch mit 18°C sehr warm, während ein anderer die 18°C als eher kühl wahrnimmt, dann kommen wir in einen Bereich, der sich den einfachen Kategorien wahr oder falsch entzieht. Hier kommen Einschätzungen und Wertungen zum Tragen.
    Diese beiden Dinge werden in der politischen Diskussion nicht auseinandergehalten, sondern bewußt im Sinne der eigenen Agenda miteinander vermengt: objekte Wahrheiten und subjektive Einschätzungen. Gefährlich wird es dann, wenn die eigenen subjektiven Einschätzungen zu objektiven Wahrheiten erklärt werden und die anderen subjektiven Einschätzungen zu Falschinformationen, vor allem, wenn versucht wird, diese vermeintlichen Falschinformationen zu ächten oder gar zu verbieten.

  21. Man könnte auch so sagen: Correctiv betreibt mit seinem Geschäftsmodell der unsachlichen unbelegten einseitigen unterstellend-suggestiven Hetze und Diffamierung gegen Blogs wie Tichys, sie wären angebliche Fakenewsverbreiter selbst Fakenewsverbreitung, tarnt diese reine Meinungsäußerung – die gerichtlich bestätigt als solche noch zulässig ist – jedoch durch die Zusammenarbeit mit Facebook unter Zuhilfenahme zensurgleicher Lösch- und Kennzeichnungspraxis als angeblich feststehende Beweisführung und Tatsachenbehauptung.
    Wenn dies die höchsten Gerichte für zulässig erklären würden, würden sie Privatunternehmen wie Facebook eine juristischen Status verleihen, der ausschließlich und nur ihnen selbst – den höchsten Gerichten – zusteht, nämlich Wahrheitsfindung und Bewertung von Rechtsverhältnissen hinsichtlich ihren Inhaltes.
    Facebook würde richten können über wahr und unwahr, über richtig und falsch, über Recht oder Unrecht, im Zweifel gar über Tod oder Leben von Unternehmen, Blogs, Privatpersonen und und und…
    Selten haben Richter derart unklug und geradezu suizidal geurteilt – da finden offenbar einige Juristen nicht mehr aus dem selbstgestrikten Dschungel ideologisierender Rechtspraxis, die inzwischen auch lieber den machtanspruch der Herrschenden schützen muß und stützen will, statt dem geltenden Recht auch zur Geltung zu verhelfen.

  22. Jeder echte Fakten-Check wird ergeben, dass CDU/CSU, SPD und Grüne Sch…. sind — warum wird nicht jede Werbung dieser Parteien mit einer Faktencheck-Warnung belegt? Da würde sich doch ein schneller Faktencheck anbieten:

    WARNUNG: Diese Parteien haben noch nie ihre Wahlversprechen nach der Wahl eingehalten, also sollte auch dieser Werbung nicht geglaubt werden. Das Wählen dieser Parteien führt zu Steuererhöhungen, Einschränkungen der Grundrechte, Korruption, Inkompetenz, und Krieg.

    Falls das Gericht morgen zur falschen Entscheidung kommt, sollte wegen der Gleichbehandlung eingeklagt werden, dass die Warnung bei jedem Post dieser Parteien angezeigt werden muss.

  23. Wer darf sich in diesem Land eigentlich „Fakten-Checker“ nennen? Wer überprüft die Eignung der „Checker“ und wer gewährleistet, dass die Tatsachen, um die es geht, neutral geprüft werden? Bei „Correctiv“ liegt der Verdacht jedenfalls sehr nahe, dass es sich in der Tat um „nichts anderes als die Regulierung einer Meinung“ und um „nichts als Denunziation“ handelt. Da werden auf perfide Weise unliebsame Meinungen unter dem Deckmantel der objektiven Tatsachenprüfung diskreditiert und entwertet. Ich hoffe, Sie (TE) können nach dem Prozess Geld für die Prozesskosten bei „Correctiv“ eintreiben. Ende.

    • Das kann ich insofern bestätigen, als ich kürzlich nach der Auswirkung der Rückatmung von CO2 googelte, da nicht nur ich selbst sondern auch viele andere Anwender von Masken bei der Arbeit verschiedene gesundheitliche Auswirkungen verspüren, die sich alle ähneln.

      Da kommt als erstes Ergebnis ein Correctiv-Faktencheck zum Thema, in dem dreist behauptet wird, zuviel Rückatmung von CO2 beim Maskentragen gäbe es nicht. Obwohl eine Studie von 2005 im Gebrauch von OP-Masken genau das Gegenteil feststellt, die der Faktenchecker dann mit schlichten Behauptungen („Das Tragen von filtrierenden Halbmasken (FFP-Masken) oder selbstgenähten Masken wurde nicht untersucht“) quasi negiert und die Studie als veraltet darstellt.

      Überraschenderweise entspricht die beschriebene Symptomatik bei zu viel CO2 im Blut genau den Beschwerden, von denen alle Betroffenen berichten. Und zwar mit Einwegmasken genauso wie mit selbstgenähten und gewerblich hergestellten Stoffmasken. Und nicht erst nach dem 8stündigen Tragen sondern zum Teil bereits nach weniger als einer Stunde.

      Correctiv ist eine reine Faktenverdreher-Institution. Da wird nicht richtiggestellt sondern Propaganda betrieben.

  24. „Nicht zuletzt steht die fundamentale Frage im Raum, wer in einer offenen Gesellschaft legitimerweise über wahre/richtige und falsche Meldungen entscheiden soll.“ Das genau ist der Punkt. Wenn Correctiv prüft, ob Robert Habeck tatsächlich in einem Buch gesagt hat: „Ich wusste mit Deutschland noch nie etwas anzufangen und weiß es bis heute nicht“, ist die Wahrheitsfindung einfach. Viele umstrittene Themen bewegen sich aber bekanntlich auf der Ebene subjektive Einschätzung/eigenes (Gruppen-)Weltbild/politisch-moralische Haltung/Glauben/statistische Prognose. Der allgegenwärtige Kampf gegen die berühmten Fake News unterstellt aber letztlich etwas naiv, dass man immer genau entscheiden kann, was richtig und falsch ist. Auch Correctiv vermengt in seinem alarmierenden Credo

    „Gezielte Desinformation wird genutzt, um unsere Gesellschaft zu spalten, Hass zu verbreiten oder Geschäfte zu betreiben. Einseitige oder falsche Informationen kreieren verzerrte Weltbilder. CORRECTIV.Faktencheck wirkt dem entgegen und deckt tagtäglich Falschinformationen, Gerüchte und Halbwahrheiten auf“

    Quellen verschiedener Qualität. Gezielte Desinformation bedeutet: Man verbreitet sehr bewusst Unwahrheiten, um irrezuführen, lügt mit Hintergedanken. / Einseitige oder falsche Informationen (Halbwahrheiten) müssen vom Absender nicht bewusst als solche erkannt werden, können es, müssen es aber nicht. Vermutlich werden tagtäglich vielerorts Informationen verbreitet, die nicht das ganze Bild herstellen oder sogar falsche Elemente beinhalten. Hier ist nur Correctiv nicht immer zur Stelle. / Gerüchte sind weiterverbreitete Informationen, die sich durch die Ungesichertheit der weitergegebenen Information auszeichnen. Sie können irreführend sein, aber auch durchaus zutreffend.

    Wer von Unternehmen sagt, dass deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht, unterstellt ihm eigentlich permanente absichtsvolle gezielte Desinformation. Ein Geschäftsmodell meint ein geplantes unternehmerisches Konzept mit dem Ziel der Nutzen-/Gewinnmaximierung. Schon merkwürdig, dass Frau Roth offenbar bei „menschenfeindlicher und sexistischer Sprache“ von „Hatern“ eine dünne Haut an den Tag legt, selbst aber andere Menschen sehr entspannt letztlich als Hetzer und Lügner bezeichnet. Hate Speech, das sind immer die anderen. Rassisten und Verschwörungstheoretiker auch.

  25. Da bietet jemand – hier Facebook – eine Dienstleistung für Jedermann/Jedefrau an. Die Nutzungsbedingungen sehen vor, dass mit Inanspruchnahme der Dienstleistung – hier: Veröffentlichung auf Facebook – nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird sowie Anstand und Sitte (z.B. das unterlassen von beledeidigenden Äußerungen gegen Dritte) gewahrt werden. Eigentlich alles eine Selbstverständlichkeit. Ob der Inhalt einer Aussage der Wahrheit oder meiner eigenen subjektiven Weltsicht entspricht, ist für das Recht auf Veröffentlichung ohne Belang! Ich bin groß und alt genug mir meine eigene Sicht über irgendwelche auf Facebook veröffentlichten Inhalte zu machen (und dort wird tagtäglich jede Menge Mist veröffentlich). Andere Maßstäbe gelten, wenn staatliche Stellen und/oder die zwangsfinanzierten ÖRR-Medien falsche oder unwahre Äußerungen verbreiten; dies ergibt sich zwangsläufig aus deren Aufgaben (z.B. Rundfunkstaatsvertrag) und gesellschaftlichem Rollenspiel. Als verwerflich und dem gesellschaftlichen Miteinander abträglich empfinde ich die in Deutschland wieder erwachte Blockwart-Mentalität (hier: CORRECTIV)! Eine offene, demokratische Gesellschaft lebt vom Widerspruch, vom Streit der Meinungen, ebenso von einem gesunden Misstrauen gegenüber staatlichen Stellen und deren Handlungen, insbesondere, wenn es Einschränkungen der Meinungsfreiheit betrifft! Wo Zweifel erlaubt ist, laut und klar geäußert werden darf, da herrscht Freiheit!

  26. Sehen Sie, die Ersatzenkelstampede ist in Wahrheit eine konstatierte(!) Aktion fast sämtlicher europäischer Staaten!

    Glauben Sie denn ernsthaft(!!) , daß die anderen Staaten sicj völlig widerstandslos sich ihre über mehrere Jahrzehnte hinweg mühevoll ausgearbeiteten Pläne durch den TE oder durch die Rechtspopulisten noch irgendwie kaputt machen lassen wollen ?

    Das bedeutet lediglich NUR, daß wirklich ALLES, was ausländische Geheimdienste gegen den TE oder die sogenannten Rechtspopulisten verwenden können, in der Realität auch GEGEN diese eingesetzt werden!

    Selbstverständlich NICHT direkt durch die Geheimdienste selbst, sondern mittels systematischer“ Durchstechereien“ an alle interessierten Gegner des TE oder der sogenannten Rechtspopulisten!

    Wie zum Beispiel „Correctiv“ und auch andere Einrichtungen und Personen!

  27. Aehm – ich kenne mich ja nicht so aus.

    Ist es beabsichtigt, dass der FAZ+ Artikel mit der Premium ID freigeschalten wird ?

  28. Die Lufthoheit über dem „Inbesitz einer unanfechtbaren Wahrheit“ ist nur in einem Totalitarismus möglich. Offenbar soll in unserem Land genau diese Einhegung durch Steuerung von Meinungen unterbunden werden. Es geht „Correctiv“ nicht um Authentizität von Tatsachenbeschreibungen, sondern um Meinungen, die offensichtlich der Wahrheit entsprechen, nicht aber aus ideologischen Gründen veröffentlicht werden sollen. Es geht darum, Tatsachen so zu verschleiern, oder durch Wortverdrehung den tatsächlichen Inhalt unkenntlich zu machen, um den Informationsgehalt nicht ans Licht dringen zu lassen.

  29. Mit Correctiv und anderen Faktencheckern wurden Instanzen der Meinungsbildung geschaffen für Menschen die meinungsungebildet sind. Neulich bei einer kontroversen Diskussion um ein aktuelles Thema sagte mein Gegenüber: „Ich weiß nicht was ich glauben soll.“. Genau da kommen die Faktenchccker ins Spiel. Die machen eine komplizierte Welt für die einfachen Leute einfach. Hochgefährlich, weil sie dadurch Meinungsmacher sind und keine neutralen Gutachter, sich aber als solche präsentieren. Selbst wenn der Meinungsmacher auf seinem Gebiet Experte ist, so sieht man das heute täglich in den Medien, ist dessen Meinung alleine nicht neutral und darum auch Meinungsmache aus dessen Sicht. Sobald jemand seine Meinung äußert, macht er Meinung. So einfach ist das und darum habe ich meinem Gesprächspartner zwar meine Meinung gesagt, jedoch darauf verzichtet zu sagen, was er glauben soll. Was liegt näher als den Leuten im nächsten Schritt zu sagen, was sie glauben sollen und nach der Meinungsmache zum Glaubensmacher zu werden, weil selbst Experten nicht die Komplexität der Dinge voll erfassen und man irgend etwas glauben muss?
    Bitte gewinnt den Prozess und gebietet diesem unsäglichen Treiben dieser selbsternannten Meinungs- und demnächst Glaubenswächtern Einhalt.

  30. …Dann bliebe ja noch die Frage, wer oder was gegen wen im ersten Verfahren wohl Recht gesprochen hat- oder?
    Oder zählte im ersten Verfahren „Staat gegen Bürger nicht?
    Vor allen Dingen weil der Staat dem einen Bürger mit Wahnsinnsbußgeldern auferlegt hat durch „Die Wahrheitsfirmen“ (wie Correctiv) Beiträge von anderen Bürgern nach ihrem Gutwill zu beurteilen und dann zu löschen.
    Da hat sich der Staat ganz schön aus dem heißen Bereich – Löschung der Meinungsfreiheit- herausgezogen!
    Ob dieser das darf ist hingegen eine andere Frage! Wenn die Gerichte auf den Kern des GG zurückkommen kann das sogar für den Staat übel ausgehen – was nicht mehr als richtig wäre.
    Nur – in den Gerichten sitzen heute durchgewanderte ’68er – und was bedeutet das?

    Das bedeutet, das wir Urteile gesehen haben, welche wir mit dem GG nur schwer in Einklang zu bringen sind.
    (Auch im VG wurde jetzt ein Mann als Richter eingesetzt, bei welchem doch noch einige Fragen gestellt stellen werden könnten. (müssten)

    Die Gerichte und die von denen erstellten Urteile sind nicht mehr mit denen von vor 30 Jahren zu vergleichen!
    Wir werden uns noch über viele Urteile wundern und was hier auf uns zu kommt wird richtungsweisend sein – wie immer es aussieht. Vor Gericht und auf hoher See…

  31. Warum verplempert ihr Euer Geld mit Prozessen bei einer Justiz, die einem Unrechtsregime dient und eben nicht unabhängig ist? Ihr werdet wieder verlieren, nicht weil dort Recht gesprochen wird, sondern weil Correctiv ein Teil des GEZ – Propaganda-Apparates ist.

    • Dann fasse ich noch mal ins Portemonnaie und spende 19.84 € in den Fond „Meinungsfreiheit im Internet,“ und wenn das viele machen, dann geht’s zum Bundesverfassungsgericht.
      Dieses Thema ist einfach zu wichtig, als dass man es einfach so erdulden soll. Wer aus Angst vor dem Tod den Kampf vermeidet, der ist schon tot.

      Herrn Tichy und Herrn Steinhöfel für morgen „gutes Gelingen!“

  32. Ich hoffe sehr die gekauften Zinker von Correktiv bekommen ordentlich eine vor die Nuss und eine Rechnung, die der Sache angemessen ist. Es wird höchste Zeit.
    Danke, Herr Steinhöfel und viel Glück.

  33. Ein aussichtsloser Kampf? Im GG Art 5 steht zwar
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
    Aber nachdem die Politik über den Herr Maaß die Zensur widerspruchslos „outgesourced“, dh. privatisiert hat, stehen Correctiv oder Facebook oder Google doch über dem GG, oder?
    Dasselbe gilt für Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre: Sie sind frei, brauchen aber Geld – und liefern, wie bestellt und bezahlt, die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Vertragstreue …

  34. Sehr spannend. danke. Gratuliere zu der prominenten und fachkundige Schützenhilfe! – Und ja, ich unterstütze auch – und gern‘!

  35. Ihr werdet gewinnen. Am OLG sitzen echte Juristen, die Zeit haben.

  36. Was die sogenannten „Faktenchekser“ betreiben, ist satter Rufmord! In ihr schräges und dümmliches Weltbild passen nur politische Hörigkeit, wie sie uns der journalistische Mainstream tagtäglich vorkaut. Wer davon abweicht, ist rechts! Wäre das nicht eine so ernste Angelegenheit, die unser Recht auf Meinungsfreiheit betrifft, könnte man über diese dummen Typen nur lachen. Correctiv ist schlichtweg Journalismus zum Abgewöhnen!

  37. Ich drücke TE und Herrn Steinhöfel alle Daumen. Viel Erfolg!!!!!

  38. Das Grundgesetz regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger – nicht zwischen Bürger und Bürger. Wegen einer „Grundrechtsverletzung“ durch Facebook oder andere private Medienunternehmen vors BVerfG ziehen zu wollen, wird wohl nix. Das wird dort niemals angenommen werden…

    • Ihr Argument klingt besser als es ist. Der Staat ist zum schutz der grundrechte jedes Bürgers verpflichtet, das ist der Punkt, den Sie verpassen.

    • Wo haben Sie denn diesen Schwachsinn aufgegabelt? Das Grundgesetz gilt innerhalb der Bundesrepublik für jedermann – egal ob natürliche oder juristische Person.

    • naja, im Grunde richtig. Tichy wird verlieren. Hinter Facebook und hinter Correctiv steckt aber der Staat. Facebook ist gewinnorientiert und ich denke sie sind im Grune unpolitisch, aber sie dienen sich eben dem an, von dem sie am wenigsten Scherereien zu befürchten haben: Dem linken Meinungsmonopol des Grünstaates. Hinter Correctiv dagegen stecken direkt die Klauen des GEZ – Systems, aber sie nennen sich natürlich „unabhängig“, was sie nicht sind…

      • Er hat gewonnen, Schiffskoch. Richter am OLG sind gut, haben Zeit, sind unabhängig und interessieren sich für Recht.

    • Könnte natürlich sein. Nur das System heißt Diktatur.

    • So einfach, Herr Kuttlich, ist das nicht.

      Im Verhältnis zu Facebook behandeln die Streitigkeiten das „Hausrecht“, auf das sich Facebook beruft. Es ist in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung geregelt. Die Überprüfung dieser AGB richtet sich nach § 307 Absatz 1 BGB. Dieser Paragraph ist eine Generalklausel. Generalklauseln sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Einlasstore für die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht.
      Angenommen, ein Gericht würde bei der Auslegung und Überprüfung eine Argumentation auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz stützen – FB habe Angst vor Bußgeldern – dann wäre dies mit zu überprüfen.

    • Wenn man keine Ahnung hat… Mal Drittwirkung von Grundrechten googeln.

    • Es war zwar auch in Karlsruhe, Herr Kuttlich, aber nicht beim Bundesverfassungsgericht, sondern nur beim dortigen OLG, wo TichysEinblick am 27.05.2020 für sich, aber auch für uns alle, für das Volk, einen wichtigen Sieg errungen hat.

      Godard sagte, die Widerlichkeit der Bourgoisie könne nur mit noch mehr Widerlichkeit überwunden werden. Das hat sich Correctiv zu Herzen genommen.

      Was das OLG Karlsruhe gegen die Widerlichkeit der Feinde des Rechts zu sagen hatte, darauf warte ich gespannt und werde darüber an anderer Stelle berichten……

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