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WAHLRECHT ENTSCHEIDET DIE WAHL

SPD in Niedersachsen war ohnehin nur Zufallsgewinner

09.08.2017

| Lesedauer: 3 Minuten
Das Wahlrecht ist eine vertrackt Sache: Die 1-Stimmen-Mehrheit von Rot-Grün war nur durch ein fragwürdiges Landeswahlgesetz zusammengekommen, das Direktmandate „ausgleicht“ und wegrechnet.

Die Landtagswahl vom 20.Januar 2013 war eine „Probeabstimmung“ für die nachfolgende Bundestagswahl am 22. September. Die CDU unter David McAllister kam in den Umfragen auf über 40 Prozent der Zweitstimmen und die FDP lag bei knapp 5 Prozent. David McAllister sprach sich damals zwar nicht für eine Leihstimmen-Aktion für die FDP aus, vermied es aber, sich dagegen zu wenden. Als Folge davon sank die CDU bei der Wahl auf 36 Prozent der Zweitstimmen ab. Die FDP schnellte dagegen auf 9 Prozent in die Höhe. Das genügte aber nicht für die Bildung einer gemeinsamen CDU/FDP-Landesregierung in Niedersachsen.

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Die Bundes-CDU erschrak, zog die falsche Konsequenz und sprach sich unter Angela strikt und ausdrücklich gegen eine „Leihstimmen-Aktion“ für die FDP auf Bundesebene aus. Als Folge davon sank das Stimmensplitting dramatisch ab und die FDP flog aus dem Bundestag. Das war der schwerste wahlstrategische Fehler der CDU-Vorsitzenden. Die Physikerin, Angela Merkel, hat die Mechanik der Wahl mit zwei Stimmen und ihren Möglichkeiten der Wahlhilfe auf Gegenseitigkeit nicht durchschaut. Und solange das als zulässig gilt, wäre es töricht und dumm, davon keinen Gebrauch zu machen. Man muss nicht päpstlicher sein als der Papst.

Die Landes-CDU in Niedersachsen erlangte 2013 mit den Erststimmen ein Direktmandat mehr, als sie mit den Zweitstimmen Listenplätze erzielen konnte.  Diesem „Überhang“, der ja kein unzulässiges, Direktmandat, sondern eine Differenz ist, wird nach dem Landeswahlgesetz fälschlich die Legitimität abgesprochen. Die Differenz wird jedenfalls „ausgeglichen“, warum auch immer. Dabei werden die „Differenzmandate“, also der Abstand zwischen Direktmandaten und dahinter zurückbleibenden Listenplätzen verdoppelt, die Aufstockung den regulären Sitzen im Landtag hinzugefügt und danach unter Ausschluss der „Splitterparteien“ auf die privilegierten Landtagsparteien verteilt.

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Die Landes-CDU erhielt dabei selbst das eine, die Landes-SPD das andere „Aufstockungsmandat“, die wohlgemerkt beide ohne unmittelbares Zutun der Wähler entstanden sind. Bei der CDU fiel dadurch der „Überhang“ weg, bei der SPD entstand dagegen ein echtes Zusatzmandat. Und das genügte für die Mehrheit von einem Mandat von Rot-Grün. Im Ergebnis ist es eine Abwertung der Direktmandate: Die jeweiligen Gewinner eines Direktmandats kommen zwar ins Parlament, aber letztlich zählt nur jener Prozentsatz, der auf die jeweilige Partei entfällt. Gibt es mehr Direktmandate als Listenplätze, werden so lange nicht-gewählte Abgeordnete in die Parlamente  nachgeschoben, bis die Relation der Listen wieder sitzt.

Die CDU war durch diesen Verfahrensgewinn, der zu Gunsten der SPD ging, ausmanövriert worden. Das wurde jetzt durch den Fraktionsaustritt einer Grünen-Politikerin endlich beendet. Rot-Grün musste den ungerechtfertigten Verfahrensgewinn wieder abgeben. Man darf allerdings nicht unterschlagen, dass die Landes-CDU das Aufstockungsmandat behält.

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Was den Fraktionswechsel betrifft, ist er legitim. Verheugen ist von der FDP zur SPD gewechselt, Schilly kam von den Grünen zur SPD. Niemand aus den Reihen der SPD hat seiner Zeit protestiert. Die SPD argumentiert jedoch mit gespaltener Zunge: Gewinnt die SPD durch den Fraktionswechsel ein Mandat, ist das verfassungskonform, verliert der Koalitionspartner eines, dann ist die Hölle los, dann entdeckt die SPD die Gerechtigkeits- und Verfassungsfrage, spricht von „Verschwörung“ von „Betrug am Wähler“ etc. etc.

Man sieht daran aber auch, dass die Personenwahl im Grundgesetz den Vorrang vor der Parteienwahl hat: Fraktionswechsler dürfen ihr Mandat behalten. Es ist auch dann kein Besitzstand der Partei, wenn der Fraktionswechsler mit der Zweitstimme, also über die Liste der Partei gewählt wurde und in das Parlament einzog. Doch bei der Anwendung der Wahlgesetze von Ländern und Bund werden Direktmandate ausgeglichen bis zur Verzerrung des Ergebnisses.

SELBSTVERSORGUNG IM HANDSTREICH
Selbstbedienungsladen Parteienstaat
Man kann aus Niedersachsen viel lernen. Und nach der Wahl am 24. September 2017 erfahren wir über den Unfug der „Ausgleichsmandate“ vermutlich noch mehr. Auf einer Veranstaltung macht der bisherige Bundestagspräsident Norbert Lammert deutlich, dass ohne Reform der Bundestag bei 299 Wahlkreisen und Direktmandaten und insgesamt 598 Sitzen nach der kommenden Bundestagswahl auf bis zu 750 Abgeordnete aufgeblasen werden könnte.


Von Manfred Hettlage ist im Wissenschaftlichen Verlag Berlin eine Kritik des derzeitigen Wahlrechts mit den ausufernden Ausgleichmandaten erschienen: Wissenschaftlichen Verlag Berlin  „BWahlG – Gegenkommentar“.

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11 Kommentare

  1. Hallo Herr Hettlage,

    so ganz kann ich Ihnen nicht folgen.

    So ein wenig habe ich den Eindruck, Sie haben nicht gelesen was ich (und auch andere( in diesem Thread geschrieben haben.
    Vor dem Bosnienkrieg fand keine Wahl statt! Vor dem Afghanistankrieg auch nicht!
    Und Target2 ? Wann konnte ich wählen oder abwählen?
    Sie bewerben beharrlich dieses System, welches dem Volk keine Möglichkeit gibt. solche Alleingänge zu verhindern.
    Haben sie schon einmal über unsere Verfassung abgestimmt?
    Ja – und welche Partei hätte ich wohl wählen sollen und die vorgenannten Desaster mit Wahlen zu verhindern?
    Bei welcher Wahl?
    Eine Erklärung über das herrschende Wahlsystem hilft hier überhaupt nicht weiter, auch wenn Sie es noch so detaliert erklären.
    Und als noch weiteren Punkt – welcher Sie offensichtlich noch nicht erreicht hat- ist, wie man über geneigte oder in Besitz befindlichen bzw. sich unter dem Einfluss der Regierungen befindlichen Medien unliebsame nicht genehme Parteien so verrissen werden, das sie als nicht wählbare Extreme angesehen werden.
    Dieses – von Ihnen so vehement verteidigte Wahlsystem hat keinem eine Möglichkeit gegeben die von mir aufgeführten Dinge zu unterbinden!
    „Unsere Verfassung kennt keine plebiszitären Elemente“ hat ein damaliger Kanzler damals erklärt. (Klingt ja so ein wenig wie Ebolavirus, nicht?
    Kanzler sein ist (bei uns) so ein wenig wie König! Da kann man schon sehr viel alleine machen ohne das Volk zurate zu ziehen oder es gar entscheiden zu lassen.
    Von Ihnen habe ich nichts gehört, welchen Einfluss wir z.B. auf die Deutschen Kriegseintritte gehabt haben.

    Diesse Wahlsystem hat es auf jeden Fall nicht ermöglicht, und das nenne ich deswegen auch nicht demokratisch!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  2. Sehr geehrter Herr Berggrün,

    ich nätte nicht besser antworten können als Sie es getan haben.

    Ich habe zweimal eine frühere Bundestagswahl angefochten. Einmal weil die Aufstellung der Kandidaten nicht in der vorgeschriebenen Kabinenwahl erfolgt ist, also nicht zwingend geheim war.

    Ein weiteres Mal, weil die Platzierung der Kandidaten auf den Listen der Parteien nicht das Ergebnis einer Sammelwahl war. Wenn schrittweise Platz für Platz abgestimmt wird, wird die alles entscheidende Reihenfolge auf der Liste der Kandidaten nicht mehr durch die Zahl der erreichten Stimmen festgelegt. Es kann dann passieren, dass der Zweitplatzierte mehr Stimmen erhalten hat als der Erstplazierte usw.

    In beiden Fällen hat das Verfassungsgericht meine Wahlprüfungsbeschwerde nach Paragr. 24 BVerfGG ohne Begründung abgewiesen. Ich habe schon viel erlebt, seit ich mich mit dem Wahlrecht befasse. Und ich bin für jede Unterstützung wirklich sehr dankbar.

    Max Weber hat gesagt, Politik sei das Bohren dicker Brette. Das Wahlrecht ist ein besonders dickes Brett. Mit einem Dünnbrettbohrer richtet man gar nichts aus. Weil Sie sich für das Wahlrecht besonders interessieren darf ich Sie auf meine Internetseite http://www.manfredhettlage.de hinweisen. Dort sind inzwischen über 100 Artikel von mir zugänglich, die meisten betreffen das Wahlrecht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Manfred C. Hettlage

  3. Sehr geehrter Herr Seiler,

    für die Beurteilung des Wahlrechts gibt es drei Quellen: das Grundgesetz, hier speziell die Art. 20, 28 und 38 GG, und das (verfassungskonforme) Wahlgesetz des Bundes bzw. der Länder. Hinzu kommt die ständige Übung, also die Tradition, die ebenfalls eine, allerdings begrenzte, rechtsstiftende Wirkung hat. Das Grundgesetz spricht sich eben gerade nicht für die Verhältniswahl aus. Die Verfassungsgarantie für die mittelbare Wahl der Abgeordneten, die in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung noch verankert war, wurden nicht mehr in das Grundgesetz aufgenommen.

    Bleibt also übrig, dass im Grundgesetz die unmittelbare Wahl einer natürlichen Person angeordnet wird. Das geht am deutlichsten aus Art. 38 Absatz 2 GG
    hervor. Wählbar ist danach, wer das Alter der Volljährigkeit erlangt hat. Daraus folgt, dass der Stimmzettel ermöglichen muss, die Stimme für eine volljährige Person abzugeben. Bei der Erststimme ist das der Fall. In 299 überschaubaren Wahlkreisen werden 299 volljährige Abgeordnete gewählt.

    Bei der Zweitstimme ist das anders. Hier wird auf dem Stimmzettel keine volljährige Person, sondern der Name einer politischen Partei gekennzeichnet, was in der Weimarer Republik noch möglich war, in das Grundgesetz aber nicht mehr aufgenommen wurde. Die Zweitstimme richtet sich nicht auf eine volljährige Person sondern auf eine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes. Für sich alleine genommen wären die Zweitstimmen also grundgesetzwidrig. Denn sie richtet sich nicht auf eine volljährige Person.

    Man muss aber hinzunehmen, dass es in der Bundesrepublik keinen bloße Parteienwahl gibt, sondern eine „mit der Personenwahl verbundene Verhältniswahl“. So steht es in Paragr. 1 BWahlG. Beide Stimmen werden im Verbund abgegeben. Die Abgeordneten werden als Person gewählt, und untrennbar damit verbunden wird mit der Zweitstimme auf dem Stimmzettel auch seine Partei gekennzeichnet, d.h. angekreuzt. Zwei Stimmen – ein Mandat. Soweit so gut, auch wenn dieses Verfahren unnötig kompliziert erscheinen muss.

    Wer die Sache mit der nötigen Wachsamkeit betrachtet, wir sehr schnell darauf stoßen, dass dieses System der Doppelwahl mit zwei Stimmen einen fatalen Konstruktionsfehler hat. Denn es gibt regulär 598 Sitze im Bundestag, insgesamt aber nur 299 Wahlkreise. Und niemand kann mit den Erststimmen 598 Sitze im Parlament durch eine vorgeschobene Personenwahl konkret personifizieren, wenn es nur 299 Wahlkreise gibt. Dazu wäre die Zahl der Wahlkreise viel zu klein.

    In einem einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl, also einem Wahlverfahren mit zwei Stimmen, der Erst- und der Zweitstimme, muss die Zahl der Wahlkreise und die Zahl der Sitze im Parlament übereinstimmen. Außerdem muss die gespaltene Abstimmung, das Stimmensplitting, ausgeschlossen sein.
    Erst wenn die Zweitstimmen-Wahl durch die Erststimmen-Wahl vom ersten bis zum letzten Sitz im Bundestag personifiziert wird, geht die Sache in Ordnung. So ist es aber nicht. Die Zahl der Wahlkreise und der Sitze im Bundestag ist nicht deckungsgleich. Und das Stimmensplitting gehört millionenfach zum gewohnten Erscheinungsbild der mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl. Das Verfahren einer verbundenen Zwei-Stimmen-Wahl schließt die unverbundene Abstimmung natürlich aus.

    Das Fazit: Die Doppelwahl mit Erst- und Zweitstimme ist in der bestehenden Gestalt des 22. Wahlrechtsänderungsgesetzes offensichtlich eine grundrechtswidrige und auch wahlrechtswidrige Fehlkonstruktion.

    Das können Sie nur in „Tichys Einblick“ nachlesen. Ich bin Roland Tichy sehr dankbar, dass er mir die Treuen hält und nicht müde wird, mir Gelegenheit zu verschaffen, den Finger auf diese Wunde zu legen

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Manfred C. Hettlage

    ed.egalttehderfnam@liam
    http://www.manfredhettlage.de

  4. Die CDU verlor die Niedersachsenwahl 2013 dank des medialen Kesseltreibens gegen Wulff, der ja mal dort Ministerpräsident war.

    Die FDP verlor die BT-Wahl 2013 dank des medialen Kesseltreibens gegen Westerwelle, Rösler, Brüderle.
    Sachthemen spielten da überhaupt keine Rolle.

    Die Wahlen in Deutschland werden nicht mehr durch die Wähler,
    sie werden durch Kesseltreiben linksdrehender Medien entschieden, die eben das Wahlverhalten der Wähler entscheidend prägen.

    Und genau das prägt auch das aktuelle Verhalten der Kanzlerin.

    • „Die Wahlen in Deutschland werden nicht mehr durch die Wähler,
      sie werden durch Kesseltreiben linksdrehender Medien entschieden, die eben das Wahlverhalten der Wähler entscheidend prägen.“
      Und warum liegt dann die SPD bei 25% Tendenz fallend? Wenn die Medien angeblich so viel Macht auf uns Bürger haben, warum kommt die urlinke Partei seit über 15 Jahren nicht mehr aus dem Knick?

      • Weil Merkel ihren Platz verengt.

  5. da bevorzuge ich dann aber auch mehr das englische System. Auf die Parteilistenwahl (Zweitstimmen) kann ich gerne verzichten.

  6. „Personalisieren“ kann ich aber nur, wenn ich die Wahl habe zwischen verschiedenen Kandidaten. Im Zwangsverbund abgegeben wäre die Erststimme nicht mehr als ein Witz.

  7. Mein Vorschlag: Die eine Hälfte der Abgeordneten durch Listen nach Verhältniswahlrecht ohne 5-Prozent-Hürde.
    Die andere Hälfte durch Mehrheitswahlrecht in den Wahlkreisen. Wer mehr als 50 Prozent hat gewinnt im ersten Wahlgang. Ansonsten ein zweiter Wahlgang der beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.

  8. ….ich wohne darin – aber Niedersachsen ist nicht der Nabel der Welt!
    Ob sie sich nun gegenseitig mit Tricks und Bauernschläue ein Mandat abzwicken oder nicht – so what?
    Das ist für die Parteien und ihre „Soldaten“ wichtig – aber für uns, die Bürger?

    Da haben uns die großen Parteien, die schon länger hier wohnen in ein grandieoses Dilemma hineinlaviert.

    Ja – ob nun hier eine Stimme ungerechtfertigt oder gerechtfertigt dazukommt oder verschwindet – und?

    Von allen diesen Politikern erwarte ich nichts!

    Ausser – das sie bald wieder über „Einnameverbesserungen“ nachdenken und für ihr persönliches Wohl vorsorgen.

    Keine dieser Parteien wird je wieder eine Stimme von mir bekommen!

    Wie die grinsenden Meinungsmacher dieser Organisationen aber richtig einschätzen:

    Es wird sich nichts ändern! G a r n i c h t s!

    Und ob ich mich hier echoffiere oder nicht :
    Das kostet diese Leute ein müdes Gesäßrunzeln, denn: Mutti, Klimawahrsager und Industriefeinde werden erst dann wach, wenn sie alles Geld ihrer Gegner ausgegeben haben und nach Arbeitsplätzen jammern!

    Und dieser Beitrag mit allen ähnlichen zusammen haben die gleiche Wirkung wie wenn ein Hündchen den Mond anbellt!

    (Ich sehe sie jetzt schon um die Posten schachern)

    Weiter so, Deutschland ! (Kommt glaub ich auch von Mutti)

    Einen schönen Tag noch,

    L.J. Finger

  9. Das niedersächsische Wahlrecht, wie das Bundeswahlrecht auch ist offenbar ein Verhältniswahlrecht auf Basis der Zweitstimme, wobei die Frage, *welche* Abgeordnete die Partei entsendet, aber nicht *wie viele*, durch die Erststimme mitbestimmt wird. Ausgleichsmandate sind bei einer solchen Gesetztsabsicht sinnvoll, wenn nicht gar notwendig. „Fragwürdig“, wie der Autor behauptet, ist daran gar nichts.

    Man kann gern den Umgang der SPD/Grün-Regierung mit dem Parteiwechsel einer Abgeordneten kritisieren, aber doch nicht so. Und man kann sich durchaus andere Wahlrechtsmodalitäten vorstellen, aber das macht dieses doch nicht „fragwürdig“.

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