Es gibt sie noch, die mutigen Richter, die sich gegen die Meinung stellen, die von oben und ganz oben kommt. Ein Amtsrichter in Weimar hat einen Mann freigesprochen, der zu einer Geldbuße verurteilt werden sollte, weil er gegen das Corona-Kontaktverbot verstoßen hat: Es ist mehr als ein Freispruch, wobei die Kosten zu Lasten des Landes Thüringens gehen. Die Begründung dieses Urteils ist eine juristische Generalabrechnung mit der Corona-Politik. Der Richter begründet aber nicht mit abstrakten Normen, sondern greift auf medizinische Fakten, wirtschaftliche Folgen und Auswirkungen der konkreten Politik zurück. Er hat damit eine Art Kompendium der Kritik zusammengestellt.
Es ist zwar „nur“ ein amtsgerichtliches Urteil, und angesichts der vielen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, die die Corona-Maßnahmen fast vollständig abgesegnet haben, wird es keine großen Auswirkungen haben. Aber die Begründung hat es in sich, und TE kommentiert und dokumentiert daher das Urteil.
Kommentierte Auszüge
Amtgericht Weimar, Urteil vom 11. Januar 2021, Aktenzeichen 6 OWi – 523 Js 202518/20 Urteilt, zitiert nach juris-Datenbank. Urteilstexte kursiv.
Im April hatte der Angeklagte am Abend mit mindestens 7 weiteren Person aus insgesamt 8 Haushalten in einem Hinterhof im thüringischen Weimar Geburtstag gefeiert, meldete der „Einsatzbericht“ der Polizei. Nach der Thüringer Corona-Verordnung waren es allerdings 6 zuviel, denn es durfte nur eine haushaltsfremde Person anwesend sein.
Im kleinen Weimar zerpflückt der Richter daraufhin die gesetzlichen Vorgaben: Dabei fängt er ganz oben an. Wenn Gesetze erlassen werden, müssen sie präzise den Regelungsbedarf beschreiben und nicht einfach Pauschalanordnungen treffen, die dann von den Behörden nach Gusto ausgelegt werden. Im Infektionsschutzgesetz aber lautet die Forderung, dass die „zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen“ zu treffen habe. Damit könne aber nur gemeint sein, dass etwa eine Badeanstalt oder Restaurant geschlossen werden oder eine Einrichtung, die zur Verbreitung der Seuche beigetragen hat. Ein allgemeines Kontaktverbot aber überdehnt den Handlungsspielraum, den der Gesetzgeber einer Behörde überlassen kann. Ein allgemeines Kontaktverbot greift so weit in zahlreiche Freiheits- Grundrechte der Bürger ein, dass es nicht so hopplahopp ausgesprochen werden darf.
Auf dieser Basis haben viele Verwaltungsgerichte argumentiert – aber dem wurde entgegengehalten: Selbstverständlich dürften die Behörden hart durchgreifen, wenn es sich um ein „beispielloses Ereignis“ handle, das so neu sei, dass der Gesetzgeber unmöglich vorher die notwendigen Regelungen habe treffen können.
Aber genau an diesem Punkt setzt der mutige Amtsrichter den nächsten Hebel an – und stellt nicht weniger als ein dramatisches Versagen der Merkel-Regierung fest:
Regierung im Pandemie-Schlaf
Bereits im Jahr 2013 lag dem Bundestag eine unter Mitarbeit des Robert Koch-Instituts erstellte Risikoanalyse zu einer Pandemie durch einen „Virus Modi-SARS“ vor, in der ein Szenario mit 7,5 Millionen (!) Toten in Deutschland in einem Zeitraum von drei Jahren beschrieben und antiepidemische Maßnahmen in einer solchen Pandemie diskutiert wurden (Bundestagsdrucksache 17/12051). Der Gesetzgeber hätte daher im Hinblick auf ein solches Ereignis, das zumindest für „bedingt wahrscheinlich“ (Eintrittswahrscheinlichkeit Klasse C) gehalten wurde, die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes prüfen und ggf. anpassen können.
Der Richter wirft damit die Frage auf, warum Deutschland praktisch unvorbereitet in die Seuche gelaufen sei – ohne gesetzliche Vorkehrungen zur Bekämpfung, ohne Vorräte an Masken, Schutzkleidung und medizinischer Ausrüstung.
Nun könnte man argumentieren, dass das eben ein Fehler der Vergangenheit sei – jetzt ist sie da die Lage und erzwingt Maßnahmen. Aber auch davon lässt sich der mutige Richter nicht in seiner Argumentation abbringen: Mit Zahlen und Dokumenten aus dem RKI und Lageberichten zerpflückt er die angebliche „epidemische Lage“. Längst seien im Frühjahr die Zahlen der Infizierten und Erkrankten gefallen, der Lockdown zu spät gekommen und generell wirkungslos gewesen. Tief greift der Richter in die wissenschaftliche Diskussion und lässt kaum einen Schmerzpunkt der Regierung aus:
Da die Zahl der Neuinfektionen bereits seit Mitte März rückläufig war, ist es nicht überraschend, dass in Deutschland zu keinem Zeitpunkt im Frühjahr 2020 eine konkrete Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems durch eine „Wele“ von COVID-19-Patienten bestand. Wie sich dem am 17.03.2020 neuetablierten DIVI-Intensivregister entnehmen lässt, waren im März und April in Deutschland durchgehend mindestens 40% der Intensivbetten frei. In Thüringen wurden am 03.04.2020 378 Intensivbetten als belegt gemeldet, davon 36 mit COVID- 19-Patienten. Dem standen 417 (!) freie Betten gegenüber. Am 16.04.2020, also zwei Tage vor dem Erlass der Verordnung wurden 501 Intensivbetten als be- legt gemeldet, davon 56 mit COVID-19-Patienten. Dem standen 528 (!) freie Betten gegenüber … Die Höchstzahl der gemeldeten COVID-19- Patienten betrug in Thüringen im Frühjahr 63 (28. April), die Zahl der COVID-19-Patienten lag damit zu keinem Zeitpunkt in einem Bereich, bei dem eine Überlastung des Gesundheitssystems zu befürchten gewesen wäre.
Diese Einschätzung der tatsächlichen Gefahren durch COVID-19 im Frühjahr 2020 wird bestätigt durch eine Auswertung von Abrechnungsdaten von 421 Kliniken der Initiative Qualitätsmedizin (https://www.initiative-qualitaetsmedizin.de/ effekte-der-sars-cov-2-pandemie-auf-die-stationaere-versorgung-im-ersten-halb- jahr-2020), die zu dem Ergebnis kam, dass die Zahl der in Deutschland im ersten Halbjahr 2020 stationär behandelten SARI-Fälle (SARI = severe acute respiratory infection = schwere Atemwegserkrankungen) mit insgesamt 187.174 Fällen sogar niedriger lag als im ersten Halbjahr 2019 (221.841 Fälle), obwohl darin auch die COVID bedingten SARI-Fälle mit eingeschlossen waren. Auch die Zahl der In- tensivfälle und der Beatmungsfälle lag nach dieser Analyse im ersten Halbjahr 2020 niedriger als in 2019.
Auch die Sterbestatistik unterstützt diesen Befund. Laut Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Um- welt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/Tabellen/sonderauswertung- sterbefaelle.html?nn=209016) starben im ersten Halbjahr 2020 in Deutschland 484.429 Menschen, im ersten Halbjahr 2019 waren es 479.415, 2018 501.391, 2017 488.147 und 2016 461.055 Menschen. Sowohl 2017 als auch 2018 gab es danach im ersten Halbjahr mehr Todesfälle als in 2020.
Die Schreckenszenarien, die im Frühjahr die Entscheidung über den Lockdown maßgeblich beeinflussten,… beruhten auch auf falschen Annahmen zur Letalität des Virus (sog. infection fatality rate = IFR) und zur Fra- ge einer bereits vorhandenen bzw. fehlenden Grundimmunität gegen das Virus in der Bevölkerung.. .. Die Letalität beträgt nach einer Metastudie des Medizinwissenschaftlers und Statistikers John Ioannidis, eines der meistzitierten Wissenschaftler weltweit, die im Oktober in einem Bulletin der WHO veröffentlicht wurde, im Median 0,27%, korrigiert 0,23 % und liegt damit nicht höher als bei mittelschweren Influenzaepidemien (https://www.who.int/bulletin/online_first/BLT.20.265892.pdf).
Seine Schlussfolgerung: Es gab keine „unvertretbaren Schutzlücken“, die zum Rückgriff auf Generalklauseln berechtigt hätten. Aber dabei bleibt er nicht stehen. Mit diesen Maßnahmen wären die in Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes als „unantastbar garantierte Menschenwürde verletzt“. Das ist ein massiver Vorwurf an die Bundesregierung. Es ist bemerkenswert, wie kühl der Richter in Weimar die monatelange Diskussion zusammenfaßt:
- Bei einem allgemeinen Kontaktverbot handelt es sich um einen schweren Eingriff in die Bürgerrechte. Es ge- hört zu den grundlegenden Freiheiten des Menschen in einer freien Gesellschaft, dass er selbst bestimmen kann, mit welchen Menschen (deren Bereitschaft vorausgesetzt) und unter welchen Umständen er in Kontakt tritt. Die freie Begegnung der Menschen unter- einander zu den unterschiedlichsten Zwecken ist zugleich die elementare Basis der Gesellschaft. Der Staat hat sich hier grundsätzlich jedes zielgerichteten regulierenden und beschränkenden Eingreifens zu enthalten. Die Frage, wie viele Menschen ein Bürger zu sich nach Hause einlädt oder mit wie vielen Menschen eine Bürgerin sich im öffentlichen Raum trifft, um spazieren zu gehen, Sport zu treiben, einzukaufen oder auf einer Park- bank zu sitzen, hat den Staat grundsätzlich nicht zu interessieren.
- Mit dem Kontaktverbot greift der Staat – wenn auch in guter Absicht – die Grundlagen der Gesellschaft an, indem er physische Distanz zwischen den Bürgerinnen und Bürgern erzwingt („social distancing“). Kaum jemand konnte sich noch im Januar 2020 in Deutschland vorstellen, dass es ihm durch den Staat unter Androhung eines Bußgeldes untersagt werden könnte, seine Eltern zu sich nach Hause einzuladen, sofern er nicht für die Zeit ihrer Anwesenheit die übrigen Mitglieder seiner Familie aus dem Haus schickt. Kaum jemand konnte sich vorstellen, dass es drei Freunden verboten sein könnte, zusammen auf einer Parkbank zu sitzen. Noch nie zuvor ist der Staat auf den Gedanken verfallen, zu solchen Maßnahmen zur Bekämpfung einer Epidemie zu greifen. Selbst in der Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ (BT-Drs. 17/12051), die immer- hin ein Szenario mit 7,5 Millionen Toten beschrieb, wird ein allgemeines Kontaktverbot (ebenso wie Ausgangssperren und die weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens) nicht in Erwägung gezogen. Als antiepidemische Maßnahmen werden neben Quarantäne von Kontaktpersonen Infizierter und Absonderung von Infizierten nur Schulschließun- gen, die Absage von Großveranstaltungen und Hygieneempfehlungen genannt (BT-Drs. 17/12051, S. 61f).
Gewöhnung an den Ausnahmezustand
Nun hat in der Öffentlichkeit seither ein Art Gewöhnung eingesetzt. „Es geht nicht anders“ oder „es ist doch nicht so schlimm“. Der Richter verweist zu Recht darauf hin, dass das bislang als „normal“ empfundene Leben zum Straftatbestand umgedeutet wurde:
- Wenngleich es scheint, dass es in den Monaten der Corona-Krise zu einer Werteverschiebung mit der Folge gekommen ist, dass zuvor als absolut exzeptionell betrachtete Vorgänge inzwischen von vielen Menschen als mehr oder weniger „normal“ empfunden wer- den, was selbstverständlich auch den Blick auf das Grundgesetz verändert, sollte nach dem Gesagten an sich kein Zweifel daran bestehen, dass mit einem allgemeinen Kontaktverbot der demokratische Rechtsstaat ein – bisher als vollkommen selbstverständlich angesehenes – Tabu verletzt.
- Hinzu kommt und als gesondert zu würdigender Aspekt ist zu beachten, dass der Staat mit dem allgemeinen Kontaktverbot zum Zwecke des Infektionsschutzes jeden Bürger als potentiellen Gefährder der Gesundheit Dritter behandelt. Wird jeder Bürger als Gefährder betrachtet, vor dem andere geschützt werden müssen, wird ihm zugleich die Möglichkeit genommen, zu entscheiden, welchen Risiken er sich selbst aussetzt, was ei- ne grundlegende Freiheit darstellt. Ob die Bürgerin abends ein Café oder eine Bar besucht und um der Geselligkeit und Lebensfreude willen das Risiko einer Infektion mit einem Atemwegsvirus in Kauf nimmt oder ob sie vorsichtiger ist, weil sie ein geschwächtes Immunsystem hat und deshalb lieber zu Hause bleibt, ist ihr unter der Geltung eines allgemeinen Kontaktverbotes nicht mehr zur Entscheidung überlassen.
Aber wofür das alles? Geradezu ausschweifend zitiert der Amtsrichter Belege, wie wirkungslos das Kontaktverbot ist. Er wägt die Freiheitsbeschränkungen gegen die Tatsache ab, dass in Altersheimen der Schutz vernachlässigt wurde, während die weniger gefährdete Bevölkerung nicht mehr auf die Straße darf. Bemerkenswert ist eine andere Argumentation, die von Regierung und dem gelegentlich tagenden Bundestag nicht gewürdigt werden: Die Folgen dieser Politik, und die lassen sich bemessen.
- (1) Gewinneinbußen/Verluste von Unternehmen/Handwerkern/Freiberuflern, die unmittelbare Folgen der an sie adressierten Freiheitseinschränkungen sind
(2) Gewinneinbußen/Verluste von Unternehmen/Handwerkern/Freiberuflern, die mittel- bare Folgen der Lockdown-Maßnahmen sind (z.B. Gewinneinbußen von Zulieferern von unmittelbar betroffenen Unternehmen; Gewinneinbußen, die aus der Unterbrechung von Lieferketten resultieren und z.B. zu Produktionsausfällen führten; Gewinneinbußen, die aus Reisebeschränkungen resultierten)
(3) Lohn- und Gehaltseinbußen durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit
(4) Konkurse/Existenzvernichtungen - 5) Folgekosten von Konkursen/Existenzvernichtungen
Die nüchternen Zahlen bezieht er von dem bekannten Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek. Der kritisierte im Sommer, dass der Lockdown des März nur in Teilen verfassungskonform war. Auch generelle Versammlungsverbote seien mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Bundesregierung habe aber vor allem auch ohne nachvollziehbare Faktenlage entschieden und keine Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt. TE hat damals darüber berichtet.
Die verheerenden Folgen der Corona-Politik
- „Die meisten dieser Schäden werden sich ziemlich genau ermitteln lassen. Sie sind insgesamt mit Sicherheit gigantisch. Eine Vorstellung von ihrer Größenordnung erhält man, wenn man sich vor Augen hält, welche Summen der Staat als Corona-Hilfen in den Wirtschaftskreislauf einspeist. So umfasst der von der Bundesregierung beschlossene „Corona-Schutzschild“ 353,3 Mrd. Euro Zuschüsse und zusätzlich 819,7 Mrd. Euro Garantien, also insgesamt über 1 Billion Euro. Es handelt sich, wie die Bundesregierung sagt, um das größte Hilfspaket in der Geschichte Deutschlands. Hinzu kommen Hilfen der Länder. Da die staatlichen Hilfen großenteils Kredite beziehungsweise Kreditgarantien umfassen, stehen ihnen nicht notwendigerweise entsprechend hohe Verluste der privaten Wirtschaft gegenüber. Andererseits werden die privaten Verluste jedenfalls wesentlich größer sein als die staatlichen Entschädigungen oder als verlorene Zuschüsse gezahlten Hilfsgelder.
- Noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands sind wirtschaftliche Schäden in dieser Größenordnung durch eine staatliche Entscheidung verursacht worden. Was die Bewertung der Schäden der Privatwirtschaft und der privaten Haushalte angeht, so muss berücksichtigt wer- den, dass die Einbußen zum Teil durch staatliche Leistungen kompensiert worden sind oder noch kompensiert werden. Die staatlichen Leistungen vermindern also den ökonomischen Schaden der privaten Wirtschaftssubjekte. Sie vermindern aber nicht den volks- wirtschaftlichen Gesamtschaden, denn sie belasten ja die öffentlichen Haushalte und so- mit letztlich die Steuerzahler. Diese Kosten dürfen bei der Berechnung der Nachteile des Lockdown nicht unter den Tisch fallen.“
Aber es geht weit über wirtschaftliche Schäden hinaus. Ruhig werden weitere Folgen aufgezählt und mit nachprüfbaren Quellen belegt.
- die Zunahme häuslicher Gewalt gegen Kinder und Frauen Zunahme von Depressionen infolge sozialer Isolation Angst-Psychosen/Angst-Störungen infolge Corona-
- Angst und andere psychische Störungen/nervliche Überlastung wegen familiärer/persönli-cher/beruflicher Probleme infolge des Lockdown
- Zunahme von Suiziden, beispielsweise infolge von Arbeitslosigkeit oder Insolvenz
- gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge von Bewegungsmangel
- Unterlassung von Operationen und stationären Behandlungen, weil Krankenhausbetten für Coronapatienten reserviert wurden Unterlassung von Operationen, stationären Behandlungen, Arztbesuchen, weil Patienten Infizierung mit Covid-19 befürchten.
Das Fazit des Richters hat es in sich, und in einem weiteren Punkt nennt er auch die Schäden, die in vielen wirtschaftlich von Deutschland abhängigen Ländern des Südens entstehen:
- Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Hinzu kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort „unverhältnismäßig“ ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten. Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens.
Ui Jee, dann wird das wohl nichts mehr mit einer Beförderung für den armen Amtsrichter. Und eine Ernennung zum Verfassungsrichter steht leider im Wege, daß er die Verfassung ernst nimmt.
Nun, das ist EIN Richter. Man müsste dessen Karriere kennen, um entscheiden zu können, ob er wirklich frei entscheidet, wie es eigentlich Sinn des Richteramtes ist. Ich nehme an, dass dieser verdienstvolle Mann wirklich am Ende seiner Karriere angekommen ist und nichts verlieren kann. Da von anderen (Verwaltungs)gerichten die diktatorischen Maßnahmen der Regierenden bisher im wesentlichen abgenickt wurden, gehe ich in der Tat von einem EINZELfall aus. Wer als junger Richter (Damen mitgemeint) eine Karriere anstrebt, wird eher systemkonform entscheiden. Im übrigen berichten Sie von einem Urteil, das sich auf einen Vorfall im vergangenen Frühjahr bezieht. Ob besagter Richter auch so entschieden hätte, wenn der Delinquent an Silvester 2020 den Jahreswechsel mit besagten mindestens 7 Personen aus 8 Haushalten (merkwürdige Mathematik im Übrigen, da es sich um mindestens 8 Personen hätte handeln müssen, außer ein oder mehrere Personen gehörten einem oder mehreren Haushalten an) begangen hätte, wäre noch zu beweisen. Ich bin da eher skeptisch, will sagen, dass m.E. der Rechtsstaat nicht mehr existiert.
Eine Bitte an TE: Es wäre angebracht, wenn die weitere Entwicklung intensiv verfolgt würde, eventuell ergänzt durch die Einschätzung von Rechtsexperten. Es ist immerhin das erste Mal, dass die dritte Gewalt so entschieden und umfassend widerspricht. Der Ausgang wird möglicherweise wegweisend zu der Frage sein, ob die Judikative noch in der Lage ist, sich schwerwiegenden Verstößen gegen Grundrechte durch die Regierung entgegen zu stellen.
Die FOCUS-Kolumne von Jan Fleischhauer bringt es auf den Punkt. Ewiger Lockdown: Die zunehmende Selbstradikalisierung der Angela Merkel. Auch Angela Merkel scheint sich in der Krise zu radikalisieren. Statt möglichst viele Stimmen zu hören, engt die Kanzlerin den Kreis der Berater ein. Diese empfehlen alle das Gleiche: noch härtere Maßnahmen, noch länger. Welche Bedeutung Wissenschaftlern zukommt, konnte man sehen, als die Entscheidung über die Verlängerung des Lockdowns anstand. Vor der entscheidenden Sitzung hatte die Kanzlerin zu einer Konferenz eingeladen. Christian Drosten war dabei, der Hausvirologe der Regierung; Lothar Wieler vom Robert Koch-Institut; Michael Meyer-Hermann, der Mann mit dem Dutt, der schon immer fand, dass man Deutschland so lange schließen sollte, bis das Virus verschwunden ist. Und die Physikerin vom Max-Planck-Institut aus Göttingen. Die Runde war sich schnell einig: die sozialen Kontakte einschränken, koste es, was es wolle. Man sollte meinen, dass sich die Kanzlerin breiten Rat einholt. Wenn es eine Lehre aus existenziellen Krisen gibt, dann, dass die Leute an der Spitze gut daran tun, auch abweichende Meinungen anzuhören. Nichts kann verhängnisvoller sein als ein Expertenkreis, in dem man sich zu einig ist. Die Wissenschaft spricht vom Groupthink, das schnell in die Selbstradikalisierung führt. Dazu existiert ebenfalls ausreichend Forschung. Aber Soziologie oder Psychologie zählten noch nie zu Angela Merkels Interessengebieten. Auch in der Virusbekämpfung gibt es Stimmen, die zu einem besonnenen Vorgehen raten. Der Epidemiologe Klaus Stöhr, der als Direktor des Influenza-Programms der WHO viel Erfahrung mit Grippeverläufen gesammelt hat, gehört dazu. Stöhr kann sehr überzeugend darlegen, weshalb es reines Wunschdenken ist, die Inzidenz im Winter unter 50 drücken zu wollen. Aber solche Experten sind in den Kanzlerrunden nie dabei. Angela Merkel hört den Rat, den sie hören will. Das ist dann auch der Rat, der den Ministerpräsidenten präsentiert wird. So schließt sich der Kreis. Wir bewegen uns auf eine neue Phase des Lockdowns zu. Die Kanzlerin spricht bereits davon, die Maßnahmen bis Ostern zu verlängern. Dieses Mal wird es die Wirtschaft auch in ihrer ganzen Breite erwischen. Warum sind Schulen und Restaurants zu, ruft der Chor der Lockdown-Befürworter, aber auf dem Weg zur Arbeit darf man im Bus nebeneinanderstehen? Schluss damit! wenn es darum geht, das Virus in Schach zu halten, verhalten wir uns so, als lebten wir im Mittelalter. Niemand in der Regierung weiß eine Antwort, warum der Lockdown nicht die erwünschte Wirkung zeigt. Den vor Weihnachten präsentierten Modellen zufolge sollte die Zahl der Infizierten jetzt bei 50 pro 100.000 Einwohnern liegen. Es wird nicht einmal der Versuch unternommen, eine Erklärung zu finden. Aus dem Scheitern der Strategie zieht man einfach den Schluss, dass man die Anstrengungen verdoppeln müsse. Das ist Wissenschaft als Schamanismus. „Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten. Man sollte die Zahlen so weit senken, bis die Gesundheitsämter wieder jeden Kontakt nachverfolgen könnten, heißt es. Abgesehen davon, dass genau das schon beim ersten Mal nicht wirklich funktioniert hat, wie die Entwicklung im Spätherbst zeigte: Es gibt auch international kein Beispiel, wo ein harter Lockdown dauerhafte Entlastung gebracht hätte. Irland hat es versucht, Frankreich, Spanien. Kaum wurden die Einschränkungen gelockert, zogen die Zahlen wieder an. Nach dem Lockdown ist vor dem Lockdown.
Aus dieser Logik gibt es kein Entrinnen, wenn man die Welt der Abschließung einmal betreten hat. Wir kennen eine Ausnahme, das ist Neuseeland. Neuseeland ist das einzige demokratische Land, in dem eine Lockdown-Strategie erfolgreich war. Der Preis dafür ist allerdings absolute Abschottung nach außen – und „absolut“ heißt in dem Fall absolut. Davon ist selbstverständlich nie die Rede, wenn sich die Lockdown-Experten äußern. Europa ist den Verantwortlichen immer noch etwas heiliger, als es die Covid-Toten sind, die man jeden Tag beschwört. Menschliches Verhalten lässt sich nicht im Computer modellieren, das ist das Problem der Zahlenmystik. Deshalb lagen die sogenannten Quants schon in der Finanzkrise furchtbar daneben. Es waren vor allem Physiker, die ihre Rechner mit den Daten fütterten, aus denen dann die größten finanziellen Massenvernichtungswaffen der Moderne wurden. Wir stehen vor der paradoxen Situation, dass die Mehrheit der Deutschen die Kanzlerin für ihre Krisenpolitik lobt und sich dann im Privaten konträr verhält. Daran wird auch ein schärferer Lockdown nichts ändern. Wer auf eine Inzidenz unter 50 kommen will, braucht den Polizeistaat. Es ist wahnsinnig schwer, den Rückweg aus dem Lockdown anzutreten, wenn man den Weg einmal eingeschlagen hat. Jede Abweichung vom Kurs wäre das Eingeständnis, dass man sich verrechnet hat. Es wird ein langes, kaltes Frühjahr. Wenn wir aus diesem Albtraum erwachen, wird von dem Deutschland, das wir kennen, weniger übrig sein, als sich die meisten derzeit vorstellen können.
Twelve Points ! Bestens zusammengefasst und sollte auch so an viele andere weiterverteilt werden, zumindest für späteren Gebrauch archiviert werden.
Und hier nur noch ergänzend dazu: Das Bestreben der Partei-und Staatsführung ist allein, maximalen ( persönlichen ) politischen Profit aus der Pandemie zu ziehen, um die nächste Wahl erfolgreich zu überstehen, sich Macht, Einfluss und Posten zu sichern. Jede kritische Stimme und Zweifler müssen brachial unterrückt und bekämpft werden, Fehler vertuscht, mit allen Mitteln, insbesondere unter Nutzung der „Zwangs-Staatsfinanzierten “ ÖRM – Medien und deren angeschlossenen Netzwerke zur Massenbeinflussung einschließlich der sich Freiwillig Selbst Kontrollierenden (FSK) Medienkonzerne und ihrer „Haltungs-Journalisten.
Es genügt 90 % der Medien direkt oder indirekt zu kontrollieren um alles unter Kontrolle zu haben.
Und es geht nur um den Anschein von Demokratie – „sie muss nur so aussehen“ sagte wohl Stalin (?). Die sog. Opposition ist ( mit einer Ausnahme ) abhängig beschäftigt und im Standby – Betrieb, um für eine Regierungsbeteiligung das passende Beiwerk zu liefern. Nur nicht zu heftig opponieren, es könnte ja für die Postenvergabe später schädlich sein – bestes Beispiel das FDP Lindenblatt, von den anderen L und S. kaum zu reden. Denn Merkels (Frau-innen) Nachwuchs – Kader Netzwerke sind installiert und werden nur noch ausgebaut.
Herr RUEDI, ich stimme Ihrem Kommentar zu.
Die erkennbaren Ziele möchte ich etwas ergänzen, zu „Das Bestreben der Partei-und Staatsführung ist allein, maximalen ( persönlichen ) politischen Profit aus der Pandemie zu ziehen, um die nächste Wahl erfolgreich zu überstehen, sich Macht, Einfluss und Posten zu sichern.“
glaube ich zu erkennem dass sich einzelne, wichtige Person*innen der Berliner Politik auch einer Doktrin unterworfen haben, die Bill Gates (WHO) und Karl Schwab (WEF) verbissen verfolgen: Menschenleben reduzieren durch Impfungen ( 7 Mrd. und in absehbarer Zeit 9 Mrd. Menschen auf der Erde seinen zu viel) und Sozialismus in die westliche Welt erzwingen mit Unterstützung der BIG TECH-Konzerne.
Konkret: A.Merkel wirkt auf Fotos mit Bill Gates, Karl Schwab und mit KPC-Präsident Xi deutlich zufriedener und freundlicher als z.B. in Bundespressekonferenzen mit Jounalisten die am Erhalt der Reste unserer Demokratie interessiert sind. Und ich gebe Ihnen wiederholt Recht, größte Motivation von A.Merkels Schergen ist maximaler politischer Profit.
Watcher of the Skies, sie sollten anfangen, sich etwas mit Logik zu befassen, wenn sie ihr Verschwörungsargument weiter verwenden wollen. Sie stimmen dem Jubel für diesen Urteilsspruch zu und behaupten, dass die Welt ein Pandemieproblem hat, obwohl der Urteilsspruch das genaue Gegenteil darlegt. Wenn man Ihnen diesen Widerspruch kritisch zumutet, ziehen Sie den Verschwörungsjoker ohne zu merken, daß der Richter dann auch zu diesem „Nest“ gehört, in dem er zur Begründung eines Urteils unbezweifelbare Fakten darlegen muss und nicht etwa ungeprüfte Meinungen.
Das Corona-Lügengebilde fällt immer mehr in sich zusammen,
weil
– Coronaviren (Schnupfen etc.) gibt es schon seit Jahrzehnten.
– Gefährlichkeit des Virus ist immer noch umstritten – wobei es eine massive Diskrepanz zwischen objektiven Informationen und der Panikmache in Medien gibt
– Es sterben Menschen, wie jeden Tag, aber es wird vermieden wirklich aufzuklären woran tatsächlich, ob an falscher Behandlung, fehlenden Abwehrkräften, anderer Krankheit … alles bleibt bewusst im diffusen – also politisch gewünscht
– Gestorbene Infizierte Politiker gibt es nicht …. ich glaube einer von der AfD – also selbst schuld – die anderen Politiker sind alle immun
– PCR Test … na ja
– Quarantäne gilt nur für Dumme, die sich beim Gesundheitsamt selbst oder über Ihren Arzt melden
– Zahlenchaos des RKI …. irgentwie fehlt mir immer noch ne Art von Bezugsgröße
– nur private Dinge und Branchen die überwiegend bon privat leben sind vom Lock Down betroffen
– alles was Hygienekonzepte entwickelt hat ist zu – das ist nun wirklich völliger Blödsinn
– Stärkung der eigenen Abwehrkräfte ist kaum noch möglich: Sauna, Schwimmbad zu, selbst frische Luft beim Rodeln mit Strafe bedroht.
Alles in allem ist diese Art der Politik nicht mehr tragbar und muss bekämpft werden!
Panik verbreiten und Krankenhäuser schließen und Intensivbettenkapazitäten abbauen widerspricht sich.
Schon geht’s los,die Staatsanwaltschaft Erfurt will das Urteil anfechten:
https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozesse-weimar-urteil-zu-corona-regeln-anwaltschaft-will-neue-entscheidung-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210122-99-128275
Da hat Mutti wohl wieder ein Machtwort gesprochen.
Das war zu erwarten. Trotzdem war es wichtig, so ein Urteil zu haben. Und vielleicht gibt es ja noch einige Richter mehr, die jetzt solche oder ähnliche Urteile fällen. Der Wahnsinn muß gestoppt werden…
Eben im Focus hieß es, man hofft, dass das Urteil nicht rechtskräftig gesprochen wird, damit dann ein anderer Richter sich des Falles neu annehmen kann. Also das Urteil muss rückgängig gemacht werden! Kommt mir bekannt vor und den Thüringern sicher auch!
Als ich von dem Urteil hörte, war mir klar, dass staatlicherseits dagegen vorgegangen werden muss. Vor allem, weil die Erfurter Staatsanwaltschaft ja jetzt wieder freie Kapazitäten hat. Das Verfahren gegen den Ministerpräsidenten wegen mehrfacher Beleidigung eines AfD-Abgeordneten wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 5000€ eingestellt. Die Mainstream-Medien hätten sonst im Wahljahr große Schwierigkeiten, die verbalen Entgleisungen Ramelows unter den Teppich zu kehren.
Das wird gar nichts ändern. Die Justiz ist Teil des Systems und damit Teil des Problems. Solche Urteile stellen die absolute Ausnahme dar. Wie die Geschichte beweist, kann ein Jurist auch noch die schlimmsten Grausamkeiten juristisch begründen und auch in Urteile verpacken.
In unserer Nachbarstadt wurde (mal wieder) eine Arztpraxis wegen angeblich „falscher Atteste“ durchsucht. Großes Polizeiaufgebot und entsprechende Medienbegleitung. Das hat ein deutscher Richter veranlasst.
Und wenn mal gegen die Verordnungen entschieden wird, dann wird am nächsten Tag die Verordnung so angepasst, daß man wieder klagen muß.
Wenn man juristisch seine verlorenen Grundrechte einklagen möchte, dann muß man, da es Landesverordnungen sind, vor ein OLG. Da herrscht Anwaltszwang. Die Gerichtskosten belaufen sich in Niedersachsen allein schon auf 500,- zzgl. die dann noch anfallenden RA-Kosten. Locker mal 1000,- Risiko, um irgendwelche angeblich vorhandenen Grundrechte einzuklagen. So sieht der Grundrechtsschutz in D aus.
Zusätzlich wird man noch vom Verfassungsgericht verhöhnt: „Die Grundrechte gelten, aber sie gelten anders als vor der Krise.“ (Stephan Harbarth, Präsident des BVG; zwar Jurist, aber ohne richterliche Erfahrung).
Merkt es endlich: Auf diesem Wege wird es keine Beendigung dieses Wahnsinns geben.
Diese Änderungsmethode ist schon seit langem im Steuerrecht perfektioniert worden – zum Glück gibts bri den Finanzgerichten viele Dipl. Kaufleute als Richter – die sind unvoreingenommen und halten die unternehmerische Freiheit hoch – der Normalbürger wird aber vom Staat ausgetrickst – vielleicht merkt es der DummMichel mal, was er am SpahnMerkel hat.
https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05
Die Kaiserin ist nackt – der Covid-Mythos am Ende….es wäre nun an der SPD (z.B.) wieder „Volkspartei“ zu werden und „zu stürzen was sowieso stürzen wird“…
Auf Nimmerwiedersehen Herr Söder und Herr Spahn….und Herr Drosten die StA wartet hoffentlich demnächst auf Sie und Ihre „Gewinne“….
Das wird mit der deutschen Sozialdemokratie nicht zu machen sein. Verrat und Verhöhung der eigenen Basis gehört seit 1914 durchgehend zu deren fester Tradition und ist dort unlösbar verankert. Solch eine Kehrtwende um 180° ist objektiv nicht möglich.
https://www.youtube.com/watch?v=jiGV6HvfSso
In Kommentaren regen sich Leute auf, daß die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Weimarer Richters Rechtsbeschwerde einlegen will.
Aber das liegt im pflichtgemäßen Ermessen eines Staatsanwaltes, der ja ein Beamter ist.
In diesem Falle ist es sogar zu begrüßen, denn es geht um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung.
Entweder man will den Rechtsstaat, wie er nun mal ist, ganz oder gar nicht.
Der Amtsrichter in Weimar muß sich außerordentlich tief und gründlich mit Verfassungs- und Staatsrecht befaßt haben. Vielleicht sein besonderes Hobby, denn in seiner normalen Tätigkeit dürfte er er damit wenig zu tun haben. Oder er hatte den richtigen Fachmann zur Seite…
Ich habe das Urteil des Amtsgerichtes vom 11.01.2021 (Aktenzeichen 6 OWi – 523 Js 202518/20) heute gelesen und kann bestätigen, dass der Richter eine sehr umfängliche und tiefgründigen Urteilsbegründung vorgenommen hat. Auf die Argumenten der nächsten Instanz darf man gespannt sein. Ich stimme Ihnen zu, dass eine Überprüfung des Urteils in der nächsten Instanz gut ist, da sonst die Entscheidung des Amtsgerichtes Weimar nur als Einzelentscheidung betrachtet wird und nicht die erhoffte Wirkung entfaltet.
Vielen Dank! Ich bin immer für die Einhaltung streng formaler Abläufe. (halte auch gar nichts von „unbürokratischen“ Maßnahmen…) – Und bei der hierarchischen Gliederung der Gerichtsbarkeit wäre natürlich eine letztinstanzliche Entscheidung am besten, weil bindend.
Das tut natürlich unserer Hochachtung für den Weimarer Richter keinen Abbruch.
Das Urteil des Richters der sich dabei klar an niedergeschriebenes und eigentlich offiell geltendes Recht gehalten hatdürfte zwischenzeitlich aber leider eine Ausmahme sein. Ander Richter urteilen Großteils eben nicht mehr nach eigentlich offiziell niedergeschribenen geltendem Gesetz, sondern so wie die übergeordneten es von ihnen erwarten nicht zuletzt vor Angst aus Repräsalien/ aus dem Amt entfernt zu werden.
Wo ist die „Gewaltenteilung“ als Grundlage unseres ehemaligen Rechtsstaates in der Realität geblieben?
Heute 12.03 Meldung im MDR: Staatsanwaltschaft will Urteil zu Corona-Kontaktbeschränkungen überprüfen lassen : „Die Staatsanwaltschaft Erfurt geht gegen das vom Amtsgericht Weimar erlassene Urteil zur Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie vor. Die Staatsanwaltschaft habe beim Amtsgericht einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingelegt, sagte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen.“
Der Deutsche Demokratische Staatsfunk meldet :
Nach den Vorgaben und Willen der Staats -und Parteiführung ist diese weisungsgebunden und muss das o.g. genannte Urteil rückgängig machen und fordert auch die Überprüfung des Klassenstandpunktes der Richter. Der Richterverband soll jetzt das „Abzeichen für Gutes Wissen in Gold“ ablegen und eine Mauer gegen alle Coronaleugner und Verschwörungstheoretiker und Revisionisten aufbauen. .Alle ehemalige Stasi IM können sich bewehren und werden rehabilitiert und dazu aufgefordert, ihre Tarnkappen wieder aus den Kellern zu holen und in den heiligen Endkampf gegen ALTERATIVEN und Widerständler gegen unsere ruhmreiche Politiker und Staatsführer zu ziehen. Sie sollen imme rnur nach vorne blicken
Dutzende Selbstverpflichtungen von Kampfkollektiven sind bereits eingetroffen und wollen den Plan 115,3 % übererfüllen. Sie singen heute gemeinsam überall online :
Bau auf, bau, auf – und die Partei hat immer recht …
Der Fall könnte so zügig beim Bundesverfassungsgericht landen.
Immerhin hat ja nun auch die WHO die Notlage defacto für beendet erklärt. Der PCR-Test war aber auch schon im letzten Frühjahr ungeeignet…
Was sind das alles für Lügner, nicht nur Spahnmerkel, EU vdLeyen sondern auch WHO – jetzt gibts wieder Kohle von USA und schon ist alles was Corona betrifft nicht mehr so schlimm. „ Manchmal überschlagen sich die Ereignisse. So auch vor zwei Tagen am 20. Januar 2021. An diesem Tag wurde nicht nur ein neuer US-Präsident vereidigt. An diesem Tag verkündete die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darüber hinaus auch Erstaunliches: Der weltweit seit rund einem Jahr exzessiv – „Testen! Testen! Testen!“ – verwendete PCR-Test zum Nachweis einer Infektion mit dem „neuartigen SARS CoV-2“ ist danach überhaupt nicht unbesehen geeignet, eine Infektion zu erkennen“
Klar ist er ein mutiger Richter, was man von anderen nicht behaupten kann. Zum Beispiel in Hessen, da ist laut Gericht, das 15 Km keine einschneidende Verletzung des Grundrechts. Auf unsere Gerichte ist verlass. Leider.
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gericht-wertet-grundrechtsverletzung-durch-15-kilometer-regelung-als-hinnehmbar-a3429452.html
Ein untrügliches Merkmal totalitärer Regimes ist die Etablierung neuer Straftatbestände („Republikflucht“).
Verhalten oder Tätigkeiten müssen verboten werden, die kurz zuvor noch als absolut normal und sozial unschädlich galten: Treffen mit Freunden, private Feiern, Freizeitvergnügen.
Der Bürger muß verunsichert und eingeschüchtert werden. Immer öfter soll er sich fragen:“Ist das überhaupt (noch) erlaubt?“
Die Regeln müssen auch so willkürlich, nicht nachvollziehbar und schwer zu befolgen sein, daß der Untertan fast unweigerlich in die eine oder andere Falle tappt: Abstände, Teilnehmerzahlen..
Vor allem müssen sie in dichter Folge geändert werden.
Die (der Landesregierung unterstehende) Staatsanwaltschaft geht bereits gegen das Urteil vor. Die abhängige Justiz dieses Rechtsstaates kann also auch schnell reagieren, wenn es gewollt ist.
https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/weimar/corona-urteil-kontaktbeschraenkung-weimar-100.html
Der Grosse Plan wird eiskalt realisiert, bis zum bitteren Ende. Zwischendurch gibt die Kanzlerin noch einmal auf der Pressekonferenz die barmherzige Mutter Angela „Mir bricht das Herz…“ und der Herr auf Schloss Bellevue ruft zur Aufstellung von Kerzen auf den Fensterbänken sowie zum zum Volkstrauertag 2.0. Das für dumm gehaltene Volk ist tief ergriffen und gerührt von der zur Schau gestellten Pseudo-Empathie. Sie können noch so logisch und juristisch brilliant argumentieren. Die dramatischen Konsequenzen dieser „katastrophale politischen Fehlentscheidung, interessiert die dafür Verantwortlichen ü b e r h a u p t nicht.
.
es gibt nun einen Link zu diesem Urteil von Weimar,wo man das komplette Urteil nachlesen kann
openjur.de/u/2316798.html
Sie haben natürlich recht, und der mutige Richter selbstverständlich auch. Der Skandal ist, wie Sie schreiben, dass Einzelpersonen, wozu auch Merkel gehört, die Macht haben, ihre Mitbürger aufs Äußerte zu drangsalieren, indem sie ihr Verhalten total kontrollieren, Merkel mit ihren Verboten, Zuckerberg mit der Ausnutzung unserer persönlichen Daten. Die eine ist Kommunistin, die eben zur Alleinherrschaft neigt, der andere ohne Berufsausbildung mit Allmachtsphantasien zu seiner Kompensation.
Da die Deutschen, v. a. in den Medien, schlicht eher sozialistisch ticken, berichten – bzw. lesen – sie nichts, was die AfD sagt oder schreibt. Daher meinen alle, dass die AfD nur ein übler rechter Haufen wäre. Die allermeisten Leute fallen eben auf das grandiose undemokratische Framing ähnlich herein wie einst auf die NSDAP oder später dann letztlich auf die SED, bevor diese beiden Parteien die Macht übernommen hatten und Zwang ausüben konnten. Die Deutschen haben weit überwiegend vergessen, woraus die Demokratie besteht und was das Prozedere ist in einer Demokratie bez. der Bearbeitung eines Problems. Man kann den Politikern nicht genug misstrauisch begegnen, das muss der Bürger weitgehend aber erst lernen und auch, sich durchzusetzen gegen die, weil diese eine Bringschuld ihm gegenüber haben. Alles andere ist nur das Verhalten eines Untertanen.
Epochtimes am 21.01.21
SINKENDE FALLZAHLEN VORPROGRAMMIERT
WHO aktualisiert COVID-19-Testrichtlinien – eine Stunde nach Bidens Amtseinführung
Ein positives Testergebnis allein reicht nicht mehr aus, um eine Erkrankung oder Infektion festzustellen, schreibt die WHO. Eine Änderung der Richtlinien für PCR-Tests führt dabei höchstwahrscheinlich zu deutlich sinkenden Fallzahlen, obwohl sich (fast) nichts geändert hat.
Stacey Lennox, Kolumnistin von „PJ Media“, prognostizierte bereits im August, dass Trumps Nachfolger die Corona-Pandemie in den USA in den Griff bekommen werde. „Auf die eine oder andere Weise.“
@Frank G. aus D.
„… solche Menschen wie dieser Richter werden die deutsche Gesellschaft vor dem ,ansonsten ,sicheren Untergang bewahren, …“
Ihren Optimismus in Ehren, aber dieser „Untergang“ hat in gewissem Sinne schon durch Weichenstellungen in allen relevanten Bereichen, die ich hier sicherlich nicht aufzählen muß, stattgefunden. Er wird jetzt nur noch vollzogen.
Lieber Frank, kennen Sie YouTube?
Dort können Sie sich hunderte von Reden der AFD im Bundestag ansehen in denen es um nichts Anderes geht.
Die AfD wird bald wegen „extremistischer Tendezen“ vom VS beobachtet, mit V-Leuten unterwandert, ihre Funktionsträger beobachtet und abgehört. Nächste Woche wird darüber entschieden. Seehofer & Haldenwang werden ganze Arbeit tun, die letzte Oppositionspartei wird Zug um Zug rechtzeitig vor der Wahl aus dem Verkehr gezogen. .
Das macht ja direkt Hoffnung, dass wir doch noch, eines Tages wieder ein normales Leben führen dürfen.
Uebrigens, auch ein herzliches Dankeschoen an den Mann, der das Bussgeld nicht einfach bezahlt hat, sondern sich gewehrt. Es gehoert Mut dazu. Werden Rechtsmittel (Berufung) durch die Bussgeldeintreiber eingelegt ?
Ist schon im Gange- das muss rückgängig gemacht werden ! Siehe oben.
Es wundert ein wenig, dass in dem Urteil nicht die Unzulässigkeit von PCR-Tests einbegriffen wurde. Gerade der Anwalt Dr. Füllmich hat bereits seit Monaten sehr ausführlich durch echte Experten mit echten akademischen Titeln , sogar Nobelpreisträgern, bestätigen können, dass diese nicht für eine angebliche SARS-CoV-Grippe geeignet sind. Sie sogar um bis zu 35.000 Mal über den zulässigen Wert dupliziert werden um augenscheinlich eine Datengrundlage zu haben (also anstatt für Labors max. zulässige 2^30 wird auf 2^45 gepuscht). Somit so lange vervielfältigt wird, bis ‚Fallzahlen‚ von den faschistischen MSM für die Politik auf ‚Infektionszahlen‚ umetikettiert werden können. Unabhängig davon was da eigentlich für ‚Fälle‘ vorliegen. Schließlich reagiert der Test bekanntlich auch auf Kaffee, Obst oder Teer.
Man liest dieses Urteil aus dem turingeschen Dorf, das schon mal letzte Zuflucht der Republik war, während angeblich drumherum Leichenberge liegen.
Damit ist Volkes Urteil über seinen eigenen Richter gefällt, Schuldig als Querdenker.
Und während die einen immer wieder Ionanidis mit seiner Meta- Studie zitieren, zieht Merkel mit ihren Druiden Drosten, Meyer und Brinkmann weiter in die Schlacht.
Modellierer und PCRitter gegen Statistiker ist irgendwie ein unwürdiges Schauspiel geworden.
Bei Lanz sitzt derweil der Archetyp des Neuen Menschen (weiblich, migrantisch, jung, schön, vorgeblich klug) und dient als charmante Propagandistin der Zero-Covid Strategie.
Millennials, die ohne Zivildienst, sehen sich als Teil eines Kollektivs, das der Oma die Kreuzfahrt und das Sterben verbieten will. Denn in Vietnam funktioniert diese Strategie vorbildlich.
Ein Blick auf die Zahlen entlarvt das Schauspiel.
Vietnam 1,5 Mio Tests. Insgesamt, nicht wie wir wöchentlich.
Neulich wurde ein Bekannter positiv getestet. Labor mit CT Wert 35. Hat er sich eins gesucht, das ab 28 negativ wertet, schon war er seinen Quarantänebann los.
Nein, Weimar wird auch diesmal nicht die Rettung der Republik sein.
Ein guter Richter, kein Wunder, wenn der nur am Amtsgericht sitzt und nicht beim BVG.
Offensichtlich geht es dem mutigen Amtsrichter nicht um Karriere, sondern darum, seinen Job richtig zu machen und damit ein kleines Korrektiv für Fehlentwicklungen zu sein. Von Menschen mit dieser Einstellung bräuchten wir viel mehr im Lande.
Meine absolute Hochachtung vor diesem Richter!!! Das sind die Menschen, derer es in unserem Land unendlich viel mehr bedarf!! Mutig, geradlinig, unideologisch, fachkompetent, menschlich!
Ein mutiger Richter !
Man kann nur hoffen das Merkel nicht ihre Amtszeit verlängert und ihre gesamte Amtszeithandlungen gegen das GG aufgearbeitet werden.
Diese Kanzlerin darf nicht weiter gehuldigt werden.
Sehr erfreulich, dass es vereinzelt noch solch gut informierte, qualifizierte, kritisch und selbständig denkende und mutige Zeitgenossen gibt und das auch noch an verantwortlicher Stelle. Leider eben nur vereinzelt. In der Sache kann man anmerken, dass der alte Sponti-Spruch „legal, illegal, sch…egal“ schon seit langem und nicht nur beim Corona-Thema die Handlungsmaxime von Merkel und ihren Wasserträgern zu sein scheint.
Merkel hat auf de Weltwirtschaftsgipfel in Davos von der „großen Transformation“ gesprochen und damit – vielleicht voreilig – die Katze aus dem Sack gelassen. Folglich musste schnell eine weltweite Pandemie her, um dem Ganzen eine glaubhafte Ursache zu geben. Und wie will man jetzt den Geist wieder in die Flasche bekommen?
ich habe das Urteil von diesem mutigen Richter aus Weimar vollständig vorliegen..
Es beinhaltet 19 Seiten,,,,
Ich sende es jedem Tichy-Leser per PDF gerne per Mail kostenlos zu…
Wer Interesse hat,kann mir kurz eine Mail schreiben unter:
ed.bew@1nebznieh
Das ist super Heinz, habe dir schon eine Mail geschickt! Falls auch irgendjemand den Namen dieses wunderbaren Richters hat bitte mitteilen, ich würde mich gerne persönlich bei ihm bedanken!!!
Sie sollten es ins Netz stellen, wenn es nicht bereits frei zugänglich ist bzw. und/oder einfach verlinken, dann können Interessiert es sich anonym herunterladen.
Niemand weiß welche Absichten Sie verfolgen, Ihre Absichten können böser als auch guter Natur sein. Sie wissen außerdem nicht wer sich an Sie wendet.
Das nur zum Verständnis.
Sie sind ja ein ganz Schlauer..Meine gute Absicht ist,dass das Urteil viele Menschen lesen können und daher habe ich seit gestern dieses Urteil nach Anfragen über 150 mal verschickt..
Und natürlich weiß ich nicht,wer sich an mich wendet,aber ich habe sicherlich kein schlechtes Gewissen dabei,dieses Urteil zu versenden..
Und mutig bin ich sowieso,also angstlos…
In dieser Zeit,wo uns die Regierenden drangsalieren ,benötigen wir mutige Bürger mit Rückgrat und keine Angsthasen..
Das nur zum Verständnis
Das ehrt Sie,
trotzdem, meine Gedanken gingen für diesen Fall eher dahin dass Sie sich trotzdem angreifbar machen, z.B. von unseren links-grünen „Freunden“ mit kompromittierenden E-Mails.
„Das Gute“ legitimiert unsere links-grünen Freunde schließlich dazu.
Und sollte ihr System kompromiertiert werden sind auch alle anderen Personen denen Sie eine Antwort gegeben haben ein weiteres Ziel.
hätte, könnte, würde…
Ich hätte es anders gemacht.
Bitte an mich!
moc.liamg@hcsub.reteid.flow
Zuerst dachte ich, sieh mal an, die in den ehemaligen Bundesländern haben mehr Mumm. Nun las ich, dass im Saarland eine Großmutter erfolgreich! gegen die Maßnahme plus eine weitere Person… klagte, weil sie dann ihre Enkel plus deren Eltern nicht sehen könne. Das Problem ist, dass diese Urteile in der Tagespresse, speziell in der Provinz, nicht thematisiert werden.
Handelt es sich bei dem Richter vielleicht um denselben, der im Sommer letzten Jahres einen Eilantrag beim Thüringer Oberverwaltungsgericht gegen die Maskenpflicht gestellt hat? Wenn ja, muss man seine Charakter- und Standfestigkeit umso mehr bewundern. Wenn nein: Ein Hoch auf Thüringen, wo offenbar mehr vernünftige Richter ihres Amtes walten. Gäbe es mehr solch mutige Richter und Menschen mit Rückgrat wäre Deutschland nicht zu einer Pseudodemokratie verkommen.
Natürlich liegt es nahe, den Verantwortlichen an diesem jahrelangen Massendesaster böse, sogar sehr böse Absichten zu unterstellen. Was man aber nicht unbeachtet lassen sollte ist ein noch viel näher liegender Grund:
Schiere, unbelehrbare Dummheit.
Was ich noch mehr fürchte als die Dummheit der Entscheider ist die Dummheit meiner Mitmenschen. Wenn ich die Leserkommentare zu diesem Urteil lese wird mir schlecht.
Sofort wird bezweifelt daß der Richter unabhängig geurteilt hat, sich evtl. privat in „bestimmten Kreisen“ bewegt, etc.
Aufgrund der geringen Häufigkeit des Auftretens dieser Krankheit fällt sie unter die Rubrik “ Seltene Erkrankung“. Das ist eine Klassifizierung auf europäischer Ebene.
Vielleicht sind ja doch nicht wirtschaftlicher Ruin, Überfremdung… schon immerdas eigentliche Ziel des Merkel-Regimes gewesen.
Sondern „Corona“ bietet die einmalige Gelegenheit, das deutsche Volk als Gemeinwesen zu vernichten. Es gibt dann noch den Staat als leere Hülle, eine Regierung, die eigentlich nichts mehr zu regieren hat…
Was zur Zeit von oben veranstaltet wird, ist nicht weniger als die Schleifung aller Fundamente, das letzte Kapitel einer Geschichte des „planvollen Versagens“. Abgrundtiefe Bosheit und Menschenverachtung einer winzigen Minderheit.
Es ist diese Demoralisierung, die in Wut und Resignation mündet..
Aber irgendwann wird die Masse sich ihrer Macht bewußt werden und aus ihrer Lähmung erwachen.
Und dann werden die Menschen fragen: Was sind das eigentlich für Leute, die uns das antun, diese Merkel, dieser Spahn, dieser Söder? Wer hat ihnen das Recht verliehen, uns unser Leben zu rauben?
„Wir“ können uns also insgesamt als Dauermaskierte ohne Grundrechte betrachten, denn die Begründung der Kanzlerette für die neuen Lockdownmaßnahmen lauten „Prophylaxe wegen der möglichen Folgen der Corona-Mutation B117“, die dem Volk als „neu“ verkauft wird, bei ca. 1000 bekanngen Mutationen. Abgesehen davon, daß das nicht stimmt (April 2020 schon in Ägypten festgestellt, Sept. 2020 Frankr. u. Belgien), mit dem Argument „Möglichkeit“ können die Untertanen-Betreuer jeden aufkommenden Erreger zukünftig zum völligen Stillstand nutzen. Und keiner stoppt diesen Unsinn.Also schon mal drauf einrichten, daß von Urlaub über Rodeln bis Kneipe dauerhaft alles gecancelt ist. Erlaubt wird nur noch sein, maskiert die Fressalien für den täglichen Bedarf im nächsten Laden einzukaufen, auf kürzestem Webge ohne Sozialkontakte, Familienbesuche, angedacht auch ohne Sprechen im ÖPNV. Ich stelle bald einen Asylantrag in Nord-Korea, denn da habe ich dann mehr Freiheit.Ich darf mich ab und zu öffentlich versammeln und wenigstens lauthals Jubeln.Und zum Lobhudeln des Großen Führers ist sicher ab und zu ein echtes Feuerwerk aus chinesischer Produktion anzuschauen.
Dem Richter mit Rückgrat kann ich nur dafür danken, dass er nicht nur oberfläch der Obrigkeit passende Begründungen für sein Urteil zusammengeschrieben hat (Copy’n’Paste), sondern wirlich in die Tiefe gegangen ist.
Es ist erstaunlich, das ein Richter sich befleissigt, aufgrund einer an Lächerlichkeit kaum zu überbietenden und durch dieses widersinnige Pandemiegekasper begründete und möglich gewordene rechtswidrigen Posse sich die Mühe macht, diese dafür verantwortlichen politischen Nullen und ihr großes Werk des Corona- Voodos in der Luft zu zerreissen.
Wenn gleich dieses Urteil und seine Begründung in seiner Gesamtheit ein wichtiges Signal dafür ist, das sich die Judikative der Exekutive immer noch nicht vollens unterzuorneten bereit und sich ihrer unabhängigen Position in unserem auf dem Papier immer noch bestehenden demokratischen Rechtsstaat ist, ist es doch eine Schande das personelle Resourcen der Gerichtsbarkeit für solche Kinkerlitzchen vergeudet werden müssen.
Dennoch ein Sieg der Freiheit und menschlichen Vernunft über verknöchertes, eitles exekutives Imperatorentum.
Allein dafür gebührt ihm ein riesiges Dankeschön. Auch wegen der gelieferten Argumentationshilfen.
Voraussage: Morgen in der Tagesschau:
In Weimar hat ein umstrittener Richter offenbar Selbstmord begangen. Der Richter, der zuletzt wegen eines Urteils, das ihn klar in die Reihen der Nazis, Reichsbürger, Verschwörungsmythiker stellt, in die Schlagzeilen geriet, wurde alleine in seinem Haus aufgefunden, mit 10 Einschusslöchern von 10 verschiedenen Waffen in verschiedenen Winkeln. Neben ihm wurde ein nicht unterschriebener, computergedruckter Abschiedsbrief in einer Schrift, die weder auf dem privaten noch dem dienstlichen Computer des Richters installiert war, gefunden.
In dem Brief entschuldigt sich der Richter für die durch sein Urteil verursachten Todesfälle, und schließt ihn mit „Heil Hitler“ ab.
Die Staatsanwaltschaft schließt aus, dass es sich bei dem Brief um eine Fälschung handeln könnte.
Im Anschluß sehen Sie eine Sondersendung von Anne Will zu seinem letzten Urteil mit Karl Lauterbach und Markus Söder, danach eine Sonderansprache zu gefährlichen Verschwörungstheoretikern, die hinter einem offensichtlichen Selbstmord einen Mord oder gar einen Staatsakt sehen wollen, von Annalena Baerbock. Bleiben Sie dran.
Mein Vertrauen in die Gewaltenteilung, insbesonders in die Unabhängigkeit der Judikative ist so gut wie erloschen. Falls sich nicht mehr Richter vom Schlage dieses Weimarer Amtsrichters finden, wird es auch gänzlich verschwinden.
Diesem Herren Richter möchte ich allerdings meine Hochachtung aussprechen, so muß das sein, das verstehe ich unter einem Rechtsstaat.
So geht Rechtsstaat. So und nicht anders. Danke!
Wir loben etwas, was in „normalen“ Zeiten normal wäre.
Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.
Kurt Tucholsky
Danke. Gern würde ich 3 Daumen hoch geben. Das Zitat hatte ich nicht auf dem Schirm, obwohl ich Tucholsky so mag.
Ich finde das Urteil interessant. So habe ich das noch nicht gesehen. Da hat sich einer richtig Mühe gegeben. Mir wäre es am liebsten, die Gegenseite würde in die Revision gehen, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Unter Oberlandesgericht bemerkt es ja der normale Journalist leider gar nicht. Eine ausführliche Darstellung in der NJW oder anderen Fachblättern ist vermutlich unrealistisch, nehme ich an. Vom nickenden Beck-Verlag ganz zu schweigen.
Ein sehr mutiger Richter. Er weiß, dass das EDEKA für ihn bedeutet.
(Ende der Karriereleiter; Juristendeutsch)
Dieser mutige Richter wird nächste Woche einen anderen Posten besetzen,denn Deutschland ist kein Rechtsstaat:
Der EuGH untersagte mit seinem Urteil vom 27. Mai 2019 deutschen Staatsanwaltschaften die Ausstellung europäischer Haftbefehle mit dem Verweis auf die nicht sichergestellte Unabhängigkeit derselben aufgrund ihrer Weisungsabhängigkeit von der Exekutive (Az. C-508/18, C-82/19, C-509/18).
Man kann nur hoffen das bei der nächsten Bundestagswahl afrikansiche und südamerikansche Wahlbeobachter die Wahlen kontrollieren.
Thüringen und Ramelow lassen grüßen
Seit langem bin ich hier Leser.
Dieser Artikel hat mich sehr bewegt. Und dieser Amtsrichter in Weimar ist ein Richter der Art, die unsere Verfassung nicht nur verstanden hat, sondern sie als unabhängiger Richter lebt und mit Leben erfüllt.
Ich bin sehr dankbar für diese Berichterstattung!
You made my week!
Die URL von Destatis leitet mich zurück auf die Suchmaschine mit den der Tags entsprechenden Seiten, wie auch Heise. Vor einer Stunde ungefähr konnte ich auf Destatis zwar kommen, aber die Seite wurde mit dem Verweis belegt, dass sie dort auf der Homepage bzw. Server nicht mehr vorhanden sei.
Ah, zum Glück ist sie tatsächlich nur umgezogen, nach https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/sterbefallzahlen.html , dort runterscrollen und am besten gleich speichern. Aus der Grafik geht hervor, dass in 2020 zu keinem Zeitpunkt die Sterblichkeit höher war als der jeweilige Spitzenwert aus den Jahren 2016-2019. Trotz dieser Auswertung überbietet sich destatis leider mit Überschriften wie „In KW x um y% höher als der Durchschnitt 2016-2019“. Dass es genau das Wesen eines Durchschnitts ist, dass rund die Hälfte der Einzelwerte darüber liegt, weiß in diesem Land kaum einer mehr. Dafür lernen die Schüler, wieviele unzählige Geschlechter es zu geben hat.
Danke vielmals für Ihren Hinweis!?
Wir sind doch schon lange in einem diktaturähnlichen Staatssystem. Viele Dinge laufen analog zu den ehemaligen Ostblockstaaten.
Nein das ist völliger Unfug, was Sie da schreiben: Merkel lügt ohne Ende! Fahren Sie einfach mal 50 km auf der A44 ab dem späten Nachmittag, da brummt der LKW Verkehr aus ganz Europa, nur wir Normalbürger werden so weit wie möglich drangsaliert – das ist kein Lock Down, das ist zumindest der versuch der Freiheitsberaubung – diese Regierung gehört nach China – da passt diese neue Art der Diktatur hin.
Meinen Respekt Herr Rat haben sie!
Es tut gut zu sehen, dass es noch einige wenige Richter gibt die ein Rückgrat haben.
Ich entnehme dem Urteil, dass alle Kontaktverbot die aktuell bestehen unzulässig sind, kann man ggf. daraus mit Blick auf das allgemeine Widerstandsrecht mit Gewalt gegen diese Freiheitsberaubung vorgehen?
Dieser Richter muss Justizminister werden. Oder ans Verfassungsgericht berufen werden.
Wenn eine Partei das verspricht (und auch umsetzt), wähle ich sie, sogar wenn es die Grün*innen sind (nicht dass die das machen, die fordern eher, dass er entlassen wird…)
Wow! Klasse.
Hätten Sie den Artikel gelesen, wüßten Sie, daß die Welt gerade KEIN Pandemieproblem hat. Genau dieser Punkt wird in dem Urteil nämlich beschrieben und belegt:
Eine Erkältungskrankheit mit einer Letalität von 0,23 % und angebliche Infektionen, die über den millionenfachen Mißbrauch zweifelhafter PCR-Tests suggeriert werden – das ist keine Pandemie.
Also vor dem Kommentieren bitte das nächste mal lesen. Danke.
Ich halte die Euphorie für unangebracht denn es gibt immer eine höhere Instanz, dann das BVerfG das Regierungshörig ist und dann, als letzte Bremse, das EuGH und wo das politisch steht läßt das Urteil erahnen. Ich bin daher äußerst skeptisch ob dieses Urteil bestand haben wird.
Sie gehören offenbar zu den unbelehrbar ganz Hartgesottenen !
Was soll man von Leuten halten, die sich nicht zu schade sind, nach nun 10 Monaten immer noch den Begriff „Pandemie“ zu mißbrauchen ?
Ohne Medien und instrumentalisierte PCR-Tests (zweifelhafter Herkunft, statistisch erstellt usw.) hätte niemand eine Pandemie bemerkt, gäbe es keine Pandemie….sondern nur gute und schlechte Gesundheitssysteme und saisonal übliche Todeszahlen….
Genau so ist es. Die Pandemie hat die WHO ausgerufen und alle haben sich dieser gebeugt. Sowas nennt man kricherischer Gehorsam nur zu einem Zweck die NEUE Ordnung muss mit aller Gewalt, Angst, gegenseitigen Beschuldigungen uvm ins Volk ……..
Genauso ist es. Ein Arzt, der befragt wurde, warum die „Zahlen“ in Thailand so niedrig seien, antwortete: dort testet man nur Personen mit Symptomen.
Es geht im Kern um das Kontaktverbot. Also um das Verbot von etwas, was den Menschen erst zum Menschen macht.
Er ist ein „zoon politikon“ nach der berühmten Definition des Aristoteles.
Hindert man ihn am Austausch, an Geselligkeit mit seinesgleichen, so verkümmert er, entwickelt sich erst gar nicht oder stirbt sogar an Deprivation. (Berüchtigter Versuch mit Waisenkindern durch Friedrich, den Hohenstaufer)
Auch gehört Isolationshaft zu den schlimmsten psychischen Foltermethoden.
Allein schon deswegen dürfte ein Kontaktverbot, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, Art. 1 GG verletzen.
Kurz und knapp, Kracher!
Dranbleiben TE
Ich kenne weder den diesen einfache Amtsrichter noch seine politische Ausrichtung, wenn er sie denn publik gemacht hat. Aber alles deutet darauf hin, das es ein rechter Meinungsmacher und Verschwörungstheoretiker ist….. so oder so ähnlich wir auf der linken Seite argumentiert. Machen wir uns doch nichts vor, das ganze Fakten checken und Gegenfakten checken bringt doch nichts. Hier stehen zwei unversöhnlich gleichstarke linke und rechte Lager gegenüber. Für alles mögliche lassen sich Argumente bzw. Gegenargumente finden, selbst Wissenschaftler kennen noch lange nicht die absolute, die wirkliche Wahrheit. Man kann sich bestenfalls der Wahrheit annähern, indem man immer weiter nach Fehler in der Argumentation sucht. Die Linke Seite hat die Einflussreicheren Elemente auf seiner Seite (Medien, Politiker, Wissenschaftler, und Hochschulelite, Vegetarier/Veganer) Dagegen anzukämpfen wird schwer aber es ist nicht unmöglich, wie dieser „kleine“ Amtsrichter beweist. Es gibt da noch eine scharfe Waffe, die die Rechten besser beherrschen siehe Russland, China, Erdogan etc.
ist das ihr ernst oder realsatire?
Na ja, ob die Waffen Erdogans unbedingt beispielhaft sind, wage ich zu bezweifeln.
Aber mal abgesehen davon, dass man die Wissenschaft der notwendigen Auseinandersetzung unter den Wissenschaftlern beraubt. Nur im Widerstreit wissenschaftlichen Diskurses kann Wissenschaft zu validen Ergebnissen kommen.
Merkel hingegen meint, man könne sich das alles sparen und die Wissenschaftler sich aussuchen, die ins Konzept ihrer Politik passen. Jeglicher Zweifel im Kontext Corona wird somit unterbunden, weil er unterbunden werden muss. Ansonsten könnte man zu dem Ergebnis kommen, dass die Maßnahmen zum angeblichen Schutz der Bevölkerung sowas von überzogen waren, dass die gesamte Regierung zurücktreten müsste.(Was sie wahrscheinlich selbst dann dafür keine Veranlassung sähe.)
China? Maoisten sind nach Ihrer Meinung „rechts“? Und Erdogan auch? Dann müsste ja die AfD von Grauen Wölfen und DITIB-Funktionären unterwandert werden, und nicht etwa SPD und Grüne …
Gibts eigentlich strafrechtliche Konsequenzen für die Regierung? Ich meine die Frage natürlich nicht ernst..wir leben ja immerhin in einem Rechtsstaat. Ich fands schon lustig, daß das BVG Abweisung von Klagen nicht begründen muss. Wie kann man das wissen und dann als Jurist tätig sein, ohne diesen Mißstand erstmal zu abzustellen oder ihn mit allen ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen abzustellen versuchen? …
Und trotzdem machen Politik und Medien unbeirrt weiter.
So kann der Glaube an eine Rechtsprechung, die diesen Namen auch verdient, langsam zurückkehren, bitte mehr davon, so ein gut begründetes Urteil macht süchtig. Es zeigt aber auch, dass jenseits der Landes – und Verfassungsgerichte und medial eben nicht so präsent Richter auch in den Amtsgerichten ihre Arbeit sehr sorgfältig, kompetent und mit großem Engagement erledigen.
Nun, dann verteilt man schön den Artikel an all eure Verwanden und Bekannten. Es kann schließlich Jeden treffen. Meine Kontakte jedenfalls wissen Bescheid.
AchGut hatte auch so ein Artikel. Da ist auch das Urteil verlinkt. Bin nun gespannt auf meine Tageszeitung.
Schon wieder geschieht „Unverzeihliches“ im Lande Thüringen. Was ist dort nur los? Goethe dreht sich im Grabe und Schillers Schädel weiss nicht, ob er schütteln oder nicken soll.
Es gibt noch eine andere Entscheidung dieser Art: AG Dortmund, U. v. 2.11.2020, Az.: 733 OWi – 127 Js 75/20 – 64/20
Dort heißt es unter Rn. 25: „Der Betroffene war … freizusprechen, da § 12 CoronaSchVO gegen höherrangiges Recht verstößt. Zum einen ist die Vorschrift von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage der §§ 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, 32 IfSG nicht gedeckt und verstößt damit gegen Bundesrecht. Zum anderen ist die Norm für sich genommen keine geeignete gesetzliche Grundlage, weil eine solche Regelung dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten war und die Norm damit wegen Verstoßes gegen den Parlamentsvorbehalt verfassungswidrig ist.“
Der MDR sowie der „Reichsverband“ Merkels Zeitschriften-Verleger, erwähnen es mit einer klitzekleinen Bemerkung so, als wenn es heute überhaupt keinen Bezug mehr hätte und auch sonst noch nicht rechtskräftig ist…. Wen wundert’s
Der Weimarer Amtsrichter wäre der Richtige im Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, das erst kürzlich mit einem CDU-Mann besetzt wurde, der auf direktem Wege aus dem Bundestag nach Karlsruhe gewählt wurde.
Auslese nach Leistung out of order..bitte weitergehn
Rechtsstaat und Demokratie werden vielfach gleichgesetzt. Aber der Rechtsstaat ist viel älter.
Das Wichtigste ist natürlich, daß das Recht auch die Herrscher bindet und einhegt.
Ein Ideal, gewiß…aber daran muß man eisern festhalten.
Wenn ein Richter, der einfach nur seinen Job macht und „Recht“ spricht, als mutig bezeichnet wird, so zeigt auch dies, als ein Beispiel von vielen, wo wir in diesem Land hingekommen sind.
Erste Sahne und absolut Nachvollziehbar!Der Richter sollte dringen den Harbarth vom BVG ablösen und zwar besser schon gestern.
Ein Richter ist auf Lebenszeit ernannt.
Wer ist dessen Vorgesetzter?
Dank an den „ Unbestechlichen“ und „ Klugen“ und Dank an Tichy‘s für die Veröffentlichung. Die … werden vom ÖR dumm gehalten, aber der Heilsbringer aus den USA wird angebetet..Verkehrte Welt..
Endlich ein Richter dem das Grundgesetz etwas wert ist, bin tief beeindruckt.
Getreu dem Motto jeder lange Marsch beginnt mit dem ersten kleinen Schritt, freue ich mich über diesen hier beschriebenen kleinen Schritt. Es kann für eine, unsere Gesellschaft nur gut sein, wenn die dritte Gewalt im Staat sich ihrer Aufgabe, Kontrollfunktion bewusst ist und diese verantwortungsvoll wahrnimmt. Das sich zur Zeit auf dieser Ebene etwas bewegt kann man erkennen, siehe auch das Netzwerk der kritischen Richter und Staatsanwälte welches sich gegründet hat. Meine persönlichen Hoffnungen liegen hier, auch über die Thematik Corona hinaus. Es wurden in der Vergangenheit einige diskussionswürdige Tatsachen geschaffen, die Aktenlage ist da. Es ist „fast“ nie zu spät, man muss nur in Actio kommen.
Es wäre hilfreich, wenn das Urteil im Artikel verlinkt wäre. ich habe auf juris.de und über google keine Fundstelle angezeigt bekommen außer diesen Artikel.
Ich halte den Artikel für sehr gut und wurde gerne den Link im Bekanntenkreis versenden und somit mit der Autorität meiner eigenen Wenigkeit unterstützen.
Dazu müssen aber die wichtigsten Quellen auch durch Laien überprüfbar sein.
Mit freundlichen Grüßen
JHG
finden Sie auf Ach gut
Gug AchGut.
Liebe Mitleser,
Vielen Dank für den Hinweis, ich habe bei Achgut mir die 190 Seiten pdf der Verfassungsklage gesichert, aber ansonsten nur auch eine Frage in den Kommentaren in „Vorbildlicher Akt richterlicher Souveränität: Lockdown gecrashed“ zur Fundstelle des Volltextes gefunden.
Ist das Urteil noch nicht veröffentlicht worden, weil nicht rechtskräftig, ggf. wegen Einspruch der gegnerischen Seite?
Wer kann den Volltext, gerne mit geschwärzten Namen der acht mit Bußgeld belegten Mitbürger veröffentlichen?
Besten Dank im Voraus,
JHG
Amtgericht Weimar, Urteil vom 11. Januar 2021, Aktenzeichen 6 OWi – 523 Js 202518/20 Urteilt, zitiert nach juris-Datenbank.
Danky, fanky,
aber ich habe keinen Zugriff auf die juris-Datenbank. Gibt es den Volltext irgendwo kostenfrei?
Hier der Link zum achse Artikel:
https://www.achgut.com/artikel/ein_vorbildlicher_akt_richterlicher_souveraenitaet_lockdown_gecrashed
Das reicht aber nicht, ALLE alternativen Medien müssen JETZT handeln.
WOLLEN SIE ANDEUTEN MAN WÜRDE POLNISCHE MAẞNAHMEN INS AUGE FASSEN.
DANN HÄTTE MAN ABER GÄNZLICH JEDES RECHT DER KRITK AN DER POLNISCHEN JUSTIZ VERWIRKT.
Können Sie nicht mal ihr Shiftlock rausnehmen? Das ist sehr anstrengend zu lesen.
Ich sehe die staatlichen Maßnahmen ja schon länger sehr kritisch.
Je länger die Lockdownmaßnahmen andauern, desto höher sind m.E. wegen der massiven Grundrechtseinschränkungen die juristischen Anforderungen an die Begründung und an die Verhältnismäßigkeit der getroffenen Maßnahmen.
Die Richter und die Justiz müssen da also noch genauer draufschauen, ob das alles so gerechtfertigt ist.
Es sind ja auch staatliche Maßnahmen, die im grundrechtswesentlichem Bereich getroffen werden. Für viele betroffene Menschen und Unternehmen geht es jetzt um die nackte Existenz. Das müssen die Gerichte bei ihrer Entscheidungsfindung schon mitberücksichtigen. Sie sollten also immer die Grundrechte im Auge behalten und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dabei beachten.
Der Exekutive kann da nicht dauerhaft eine Einschätzungsprärogative von Seiten der Gerichte eingeräumt werden, zumal zahlreiche Experten der Gegenseite, die die Lockdowns kritisch sehen, von Seiten der Exekutive gar kein Gehör finden.
Selbst das dem Mainstream zugehörige US-Magazin Newsweek stellt die Lockdownmaßnahmen jetzt in Frage und verweist dabei auf die aktuelle Studie von Herrn Ioannidis, ein US-Wissenschaftler, der seit Monaten von der Merkel-Regierung ignoriert wird.
Herr Ioannidis ist Professor für Medizin und für Epidemiologie und Bevölkerungsgesundheit an der Stanford University School of Medicine.
Hier ist die Studie, die die Lockdownmaßnahmen kritisch sieht:
Assessing Mandatory Stay‐at‐Home and Business Closure Effects on the Spread of COVID‐19 – Bendavid – – European Journal of Clinical Investigation – Wiley Online Library
Und das ist der aktuelle Artikel von Newsweek, der genau auf diese Studie verweist:
COVID Lockdowns May Have No Clear Benefit vs Other Voluntary Measures, International Study Shows (newsweek.com)
Das Interessante an dem Vorgang ist, dass selbst Frau Merkel und die gesamte Bundesregierung nicht einmal mehr kritische Artikel von Newsweek zur Kenntnis nehmen wollen.
Die gesamte Entscheidungsgrundlage der Merkelregierung beim Lockdown steht m.E. auf tönernen Füssen, weil systematisch kritische Wissenschaftler und Studien, die die Maßnahmen in Frage stellen, in den Entscheidungsprozess seit Monaten nicht miteingebunden werden.
..und wo bleibt die strafrechtliche Konsequenz.
Das vorliegende richterliche Urteil schreit doch förmlich danach. Politisch motivierte, vorsätzliche Kriminalität gegen das Volk, den Bürger.
Wenn hier die Bundesanwaltschaft untätig bleibt ist das Strafvereitelung im Amt.
Wer ist zuständig ? Im Ende ist die Corona – Politik eine fortgesetzte Verletzung der Menschenwürde. Diese ist unantastbar. Wie kann man dagegen vorgehen ?
Was im Moment wie ein drohender Karriereknick aussieht, könnte sich bei einer Umkehrung der politischen Großwetterlage als Karriereturbo entwickeln.
Das wäre doch mal Aufmacher für die Tagesschau! Ach nein, falsche Haltung – besser totschweigen.
In Österreich ist man bei Gericht schon etwas weiter: https://www.presseteam-austria.at/maskenpflicht-nicht-mehr-gueltig/
Prima. Und jetzt? Davon wird sich das korrupte System Merkel nicht in der Umsetzung der Agenda aufhalten lassen. Wenn Menschen, Gesetze, Urteile und Wahlen zur Gefahr werden, werden sie nachweislich vernichtet, ergänzt, geändert, aufgehoben, gefälscht. So langsam muss es jedem dämmern – ohne Mistgabel geht es nicht mehr. Artikel 20 Absatz 4 greift längst. Andere Abhilfe ist nicht mehr möglich. Auch wenn es draußen kalt und regnerisch ist. Oder sich eben brav beugen, wenn es doch zu unkommod ist.
Ich wünsche mir diesen Richter in einer führenden Position in unserem Land!
dacore aber was denken sie was hier und in dr restlichen werlt los wäre,wenn sich herausstellt, pcr test nicht btauchbar ,lockdowns unnötig,da gäbe es tumulte zu hauf,weil keine der gsteurten medien das dann noch verheimlichen könnte.. die kaste um merkel hat sich so tief in die schei…. geritten, dass es beim lügen bis zum bitteren ende geht..
Gibts den Beschluss schon schriftlich?
auf der Juris-Datenbank. Notfalls Mail an mich
6 OWi-523 Js 202518/20
(6 OWi-523 Js 202518/20).
„Corona“ wandert am Ende von der Ebene der Politik auf die der Rechtsprechung.
Es wird unzählige Klagen geben, sei es verfassungsrechtlicher Art, Widersprüche gegen Bußgeldbescheide, Schadensersatzforderungen zwangsgeschlossener Betriebe ..
Wenn die Politik versagt, muß sich der Rechtsstaat bewähren
Ein „kleiner“ Amtsrichter spricht das aus, was längst Sache der Verfassungsgerichte wäre.
Ein Hoch auf unbestechliche Juristen, die nur dem Recht verpflichtet sind. Sozusagen „Mut vor Königsthronen“ beweisen.
Hoffen wir auf weitere „Blockadebrecher“.
Es sind immer Einzelne, Mutige und Entschlossene, die sich der Diktatur in den Weg stellen und für die Vielen zum Weckruf werden!
Danke an den mutigen Richter in Weimar und Danke an TE für diesen Artikel!
myrkf,sehr lobenswert, in der Tat, aber leider habt ihr auch die alte SED in eurem schönen Land in Regierungsverantwortung gehievt, mit Merkels Unterstützung. Da müsst ihr noch einiges wieder gut machen.
es gibt immer wieder Menschen, die ihre Aufgabe ernst nehmen und Recht und Gesetz noch achten. Allerdings ist dies eine verschwindet kleine Minderheit. Dem überwiegenden Teil ist die Karriere wichtiger und die korrekte Anwendung von Recht und Gesetz eher zweitrangig.
Ein integrer Richter der sein Handwerk beherrscht!
Leider wird dies vermutlich ein Einzelfall bleiben, der nichts an der Gesamtsituation ändert!
Dem weimarer Richter einen herzlichen Dank und Respekt vor seinem Mut!!
Die Vereinigung von Legislative, Judikative und Exekutive wird nur durch MSM geschaffen.
Es spricht fuer die politische Brillanz, dass Politik nun durch Gerichte geschaffen wird. Danke fuer besonnene Richter.
Aber wann und wie kehren sich die MSM und die gefuetterten Wissenschaftler von der dunklen Seite ab ?
„…wenn es sich um ein „beispielloses Ereignis“ handle, das so neu sei, dass der Gesetzgeber unmöglich vorher die notwendigen Regelungen habe treffen können.“
Als ob der Gesetzgeber in den letzten 15 Jahren jemals irgendwelche notwendigen Regelungen rechtzeitig getroffen hätte.
Bravo, Herr Richter. Eine Stimme der Vernunft, wir stehen auf Ihrer Seite!
Vor allem eine Stimme für unsere Verfassung!
Hut ab vor diesem Richter, hätte ich nach der teilweisen Schleifung des „Rechtsstaates“ in TH durch CDU (MP B. Vogel und Co. bzgl. Kommunalabgaben u.a. Bereiche) und SPD nicht mehr für möglich gehalten. Vielleicht ist Polen, äähh, TH doch noch nicht ganz verloren? Weitere Fortschritte würden dringend gebraucht, allerdings ohne CDUSPD-Mitwirkung, weil, auf Jahrzehnte verbrannt!
Ein großartiges Urteil mit einer großartigen Begründung. Kompliment an TE für die Aufbereitung. Die Auswirkungen auf den globalen Süden fallen vielleicht nicht in die Jurisdiktion des Amtsgerichts. Ob alle Argumente der Begründung eine nächste Instanz überleben ist auch nicht sicher, weil, nach breiter Erfahrung, die Belegung von Intensivbetten nur ca. 20-25% der KH-Belegung durch infektiöse Covid-19-Patienten ausmacht. Die KH waren und sind teilweise schon durch die Erfordernisse für Isolierstationen organisatorisch und personell überfordert. Auch die Zahl der “ freien Intensivbetten “ ist nicht immer verlässlich, da diese Zahl aus den Inventarlisten der KH stammt. Die tatsächliche, operative Kapazität mit qualifiziertem Personal, soll aber sehr oft sehr viel kleiner sein – KH-Ärzte spekulieren mit 20-30%. Da könnte von der Begründung etwas wegbrechen. Da die Party im April 2020 war wird die Risikoeinschätzung heute und morgen eine andere als die damals gebotene sein. Es wird der nächsten Gerichtsinstanz nicht verborgen bleiben, dass sich seit ca. Oktober 2020 eine neue Dynamik mit stark gestiegenen Erkrankungen, Hospitalisierungen und Sterbefällen ergeben hat. Damit könnte die Einschätzung von Verhältnismäßigkeit, auch rückwirkend, eine andere Perspektive bekommen. Querverweise auf andere Unzulänglichkeiten, Beispiel mangelnder Schutz von Altenheimen, könnte auch verworfen werden, weil man, leider, einen durchgängig gut funktionierenden Staat nicht einklagen kann.
Rein quantitativ kommt niemand an der Tatsache vorbei, dass es sich eher um eine seltene Erkrankung handel, die zudem meistens harmlos verläuft und zum übergroßen Teil alte Menschen betrifft. Eine Übersterblichkeit ist de facto nicht gegeben. Der offizielle Krankenstand ist unverändert bei etwas über 4 %. Von einer Pandemie kann nicht die Rede sein. Etwas an 30.000 Tote bei 83 Millionen Einwohnern sind de facto halt mal statistisch nicht signifikant. Die Hypothese, es handele sich um eine große Gefahr für die Öffentlichkeit, kann mit einer guten Vertrauenswahrscheinlichkeit als falsifiziert betrachtet werden. Da mögen alle Schwächen, die Sie anführen, zutreffen, aber daran führt nichts vorbei. Die Einschränkungen der grundrechte und die Verletzung der unantastbaren Menschenwürde sind so nicht zu begründen.
Mutiger Richter, der das GG noch ernst nimmt, während Merkel und Co wie schon bzgl. der illegalen Migration seit 2015 das GG jeden Tag mit den Füßen treten. Auch in der Durchführung des Infektionsschutzgesetzes hat der Bund keine Kompetenzen, die liegen bei den Ländern. Dennoch schreibt Merkel in den im GG gar nicht vorgesehen (und geheimen) Konferenzen mit den „Landesfürsten“ diesen vor, was sie zu tun und zu unterlassen haben (Ihre sog. Richtlinienkompetenz nach dem GG erstreckt sich nicht auf Länderangelegenheiten).
Hoffentlich wird die Justiz jetzt endlich wach und wird ihrer Rolle als Kontrollinstanz der Exekutive gerecht.
Aber viele Richter trauen sich nicht, könnte es doch ihrer Karriere nicht förderlich sein. Wie erbärmlich !! Und beim Bundesverfassungsgericht hat ja Merkel schon ihr Hörige untergebracht, wie den Präsidenten Dr. Harbarth, der vor seiner Ernennung geholfen hat, den UN-Migrationspakt im Bundestag durchzupeitschen, und dafür mit dem jetzigen Amt „belohnt“ wurde.
Harbarth scheint eine Schlüsselfigur im Merkel’schen Machtsystem zu sein. Möglicherweise wird er künftig eine Schlüsselrolle spielen, wenn es etwa um eine Beobachtung oder ein Verbot der Gesamt-AfD geht. Ich hielte solche Maßnahmen bei der jetzigen Sachlage zwar klar für rechts- und verfassungswidrig, aber Rechtsprechung im eigentlichen Sinne erwarte ich von diesem mit den politischen Mächten immer enger verflochtenen Verfassungsgericht immer weniger.
Vielen Dank, Redaktion ^^, dass sie dieses gerichtsurteil gefunden und aufbearbeitet haben für uns.
Ja, das Fazit ist vor allem auch wichtig:
Jede Aktion hat irgendwelche Auswirkungen. Wenn ich große gesellschaftliche Auswirkungen initiiere, muss mir klar sein, dass dies Menschenleben kosten wird. Letztlich kommt es darauf an, wie es bei beiden Seiten unter dem Strich aussieht.
Aber diese gesamtgesellschaftlichen Schutzmaßnahmen (na ja….) verursachen halt auch Tode. Nicht direkt vielleicht, aber indirekt – denn das Ergebnis wird sein, dass Menschen früher sterben werden als nötig. Der Zusammenhang zwischen zwei Termen, hier: Corvid-19-Tode (z. B. im Altenheim) versus Tode in Folge des Shoutdown.(So heisst die Rechnung und nicht Corvid-19-Tode versus ein wenig Geldverlust und etwas Unannehmlichkeit).
Wenn auch sehr mutig, trotzdem Einzelfall.
Herzlichen Dank an den mutigen Richter in Weimar! Vielleicht werden ja auch andere Richter in Deutschland von seinem Beispiel ermutigt, die Rechte der Bürger zu vertreten. Der Staat gehört nicht einigen Politikern in Berlin, sondern muss im Interesse der Bürger handeln.
Ich wünschte ich könnte dem Richter persönlich DANKE sagen!
Dann sollten die Bürger nicht nur Weimars protestieren. Der Staat muss für die Bürger da sein. Wir sind keine Untertanen des Staates!
Man bekommt es doch gar nicht mit ob ein Richter gegangen wird oder nicht. Davon abgesehen kann der Dienstherr natürlich jede fadenscheinigen Begründung herbeifantasieren die rein gar nichts mit dem Urteil zu tun hat.
Toll! Messerscharf, logisch, argumentativ perfekt.
Statt von diesem Mann, werden wir von Dummköpfen und Opportunisten regiert. Eine unermessliche Schande!
Die Argumentation wäre würdig, vom Bundesverfassungsgericht überprüft zu werden. Denn der Rechtsstaat steht hier in Frage. Es bröckelt überall. Sowohl bei der EU Finanzierung als auch beim Umgang mit Migranten. Der Rechtsstaat ist in der Defensive. Das hinterlässt bei mir ein sehr ungutes Gefühl.
immerhin hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, daß es nach der Abservierung des GG durch das Infektionsschutzgesetz, nicht mehr benötigt wird und bleibt, solange die Heizung funktioniert, tatenlos in den Amtsstuben.
Ein kleines Lebenszeichen der Justiz, aber wer sich seit März 2020 mit diesem Thema auch nur ansatzweise auseinandergesetzt hat, weiß doch, was los ist und ist bei den Ausführungen des vernunftbegabten Richters nicht im Ansatz überrascht. Die Obertanen wollen unser Land mit aller Gewalt in die Steinzeit zurückbeamen, aber sie sollten sich überlegen: In der Steinzeit ist man mit versagenden Eliten auch anders umgegangen als heutzutage.
PS: „Es gibt eine Art der Einsamkeit, die befällt uns nur in der Gesellschaft anderer […].“ (Friedhelm Schneider)
DER MUT ANHAND UNGESCHÖNTER FAKTEN UND DER ECHTEN GESETZESLAGE EIN URTEIL IN DIESER SACHE ZU FÄLLEN, KANN NICHT HOCH GENUG EINGESCHÄTZT WERDEN.
SCHON DIE BEGRÜNDUNG DES URTEILS ZEIGT WIE HOCH HIER DIE RICHTERLICHE KOMPETENZ EINZUSCHÄTZEN IST. ER WEIẞ SEHR GENAU WAS SEINE HANDLUNGSWEISE FÜR IHN BEDEUTET.UMD DESHALB: SOLCHE AUFRECHTEN MENSCHEN MUSS BEI BEDARF UNTERSTÜTZUNG WIDERFAHREN. OHNE WENN UND ABER, DENN HIER HAT EINER NICHT GEKUSCHT. WOMIT MAN SIEHT DASS ES GEHT. ICH KANN IHM NUR VIEL GLÜCK WÜNSCHEN WEIL ER FÜR MICH EIN HELD IST.
W a s bedeutet das für ihn?
DAS MACHE ICH AUS BEQUEMLICHKEIT.HABE SCHON ÜBER DIE 70 IG HINTER MIR. UND MIT ARTHROSE IN DEN FINGERGELENKEN IST MAN NICHT MEHR SO FIX. ES SOLL KEINE BEEINFLUSSUNG SEIN. SORRY,TUT MIR LEID,WENN ES FALSCH ANKOMMT.
Gut, was Sie sagen !
Es gibt sie noch, die Mutigen, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen. Die links-grünen Medien werden ihn nicht „in der Luft zerreißen sondern ignorieren. Niemand wird ihm eine Bühne geben. So macht Merkel das.
Wie wäre es mit Strafanträgen gegen die Leiter der Ordnungsämter die das alles mit schwammigen Verordnungen umsetzen.
Die haben keine politische Immunität.
Hervorragend formuliertes Urteil! Es wird jedoch bei Umsicht von den ÖR schon wieder relativiert, heißt es jetzt schon „Allerdings haben sich die Infektionszahlen in Thüringen inzwischen drastisch erhöht.“ Wert wird auch auf die Tatsache gelegt: „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Stadt Weimar Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen wird, ist derzeit noch unklar.“ Ferner auch “ Die Corona-Verordnung vom 18. April 2020 ist inzwischen durch andere Verordnungen des Landes ersetzt worden.“ Kein Wort über die detaillierte Urteilsbegründung….also hoffen wir, der Richter steht kurz vor seiner Pension. „Rechtsradikal“ wird er automatisch, genau so wie die üblichen Verschwörungs-Theoretiker“, und mit Sicherheit liebäugelt er mit der AfD.
Die Nennung jedes einzelnen Details ist, wie sagt man heute so „schön“, unverzeihlich. Falls eine Rückgängigmachung des Richters und seines Urteils nicht möglich ist, wird man den Vorfall maximal totschweigen.
Ich habe Ende letzten Jahres versucht gerichtlich gegen Söders diktatorische Maßnahme vorzugehen.
Habe deswegen einen Antrag beim Münchner Verwaltungsgericht gestellt, dass die Maßnahmen aufgehoben werden.
Da musste ich mich belehren lassen, dass dafür der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zuständig ist. Dort herrscht allerdings Anwaltszwang. Auch wurde ich darauf hingewiesen, dass ich meinen Antrag zurücknehmen könnte.
Dies tat ich dann, da ich mir die Kosten für einen Anwalt nicht antun wollte. Ich dachte, damit sei das erledigt.
Von wegen.
Kurz darauf bekam ich dem selben Gericht, dass sich für nicht zuständig erklärt hatte einen Beschluss, dass das Verfahren eingestellt wird. Obwohl ich den Antrag vorher zurückgenommen hatte.
Und freundlicherweise bekam ich auch noch einen Gebührenbescheid über 54 €.
Es geht mir nicht um die 54 €, aber da sieht man wie schizophren unser Justizsystem ist.
Ich habe den Eindruck, dass es leider nur noch darum geht die Bürger zu schikanieren und auf Linie zu bringen.
Versuchen Sie es doch einmal mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Den kann jedermann anrufen, wenn er glaubt vom Staat in seinen, nach der bayerischen Verfassung garantierten Grundrechten verletzt zu sein. Für die Einreichung einer Polularklage brauchen Sie keinen Anwalt und kostenfrei ist sie auch noch!
Kann man auf dieser Basis eine Musterklage vor einem Verwaltungsgericht anstrengen. Sind Musterklagen gegen Verordnungen überhaupt möglich ? Herr Steinhöfel, übernehmen Sie ! An ausreichend Spendengeldern wird es mit Sicherheit nicht scheitern.
Die Karriere von Verwaltungsrichtern ist von den jeweiligen Regierungen abhängig. Deshalb würde ich bei einem politisch so heißen Thema diesen Weg nur beschreiten, wenn meine finanziellen Ressourcen beliebig groß wären.
„Das Wort „unverhältnismäßig“ ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten.“
Besser kann man das Dilemma nicht ausdrücken.
Hut ab vor diesem mutigen, intelligenten und verantwortungsbewussten Richter.
Die genannten drei Eigenschaften sind in der Regierung und in ihrem Umfeld schlicht nicht mehr vorhanden.
Und um sicherzustellen das sich Michl für all das politische Totalversagen nicht revanchieren kann, werden alle kommenden Wahlen als reine Breifwahl durchgeführt werden, damit bloß niemand auf die Idee kommt „falsch“ zu wählen und die „Richtigen“ an der Macht verbleiben hahaha….
Der Berliner Senat und Sachsen-Anhalt haben dazu bereits den Grundstein gelegt. Und weil Michl ein Idiot ist, schaut er tatenlos zu.
Ich fürchte, dass der mutige Richter nicht mehr lange auf seinem Posten sein wird. In unserer dystopischen Republik soll der Normalfall als staatliche Gnade etabliert werden. Wie absurd unser System geworden ist, zeigt sich daran, dass eine Oppositionspartei, die schon zwei verfassungsfeindliche Gesetze durch Landesverfassungsgerichte gestoppt hat, nun vom Verfassungsschutz beobachtet werden soll, während unsere Regierung am laufenden Band unsere Verfassung ignoriert. Alles nach dem Orwellschen Neusprech: „Unfreiheit = Freiheit
Wie kopf- und geistlos inzwischen all diese Verordnungen, mit denen die Bevölkerung geknebelt wird, zeigt auch ein Urteil des saarländischen OVG von letzter Woche: „Die Corona-Verordnung ist in Teilen ungültig. Ein Widerspruch im Text ist der Grund.“
Aber die Politiker sonnen sich im medialen Hype ihrer Entscheidungen und fühlen sich richtig angespornt durch das passive Verhalten der Bevölkerung, in ihrem Tun genau so weiter zu machen…….
Ja schön, aber Bedeutung über den Einzelfall hinaus? Keine. Es hätte nicht mal eine, wenn das Urteil vom BVerfG gekommen wäre – sowas wird doch ignoriert.
Politiker der Einheitspartei können sich praktisch nicht strafbar machen, solange sie nicht die Gunst ihrer Spießgesellen verlieren.
Möglicherweise ist das aktuell genau so, dieser Fehler wird jedoch nicht ewig den Delinquenten zum Vorteil gereichen. In unruhigen Zeiten kann sogar eine Verbesserung passieren. Und ob die Immunität gewisser Leute unter allen Bedingungen erhalten bleiben muss, …..