Viele Juristen und Verbände haben sich auf den Standpunkt gestellt, dass das kontroverse „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, mit dem Justizminister Maas die sozialen Medien zu reglementieren gedenkt, schweren verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken begegnet. Den Justizminister hat dies nicht weiter beeindruckt. Seit dem 31.05.2017 existiert nun eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages mit dem Thema: „Der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – Vereinbarkeit mit dem Herkunftslandprinzip”. Diese Ausarbeitung liegt mir in vollem Umfang vor. Sie prüft die Vereinbarkeit des Entwurfs des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes mit Europarecht. Genauer: Mit Teilen der E-Commerce Richtlinie 2000/31/EG2. Die Wissenschaftlichen Dienste arbeiten nach eigenen Angaben parteipolitisch neutral und sachlich objektiv. Danach ist Maas’ Gesetz europarechtswidrig.
Neben weiteren, für sich allein durchgreifenden Bedenken ist insb. der letzte Absatz des Gutachtens vernichtend für den Justizminister. Dieser lautet:
„Fraglich ist, ob eine unionsrechtskonforme Auslegung des NetzDG-E möglich ist, so dass das NetzDG-E für Netzwerkbetreiber aus anderen Mitgliedstaaten nur greift, wenn die Normen des betreffenden Mitgliedstaats vergleichbare Vorgaben postulieren und das deutsche Recht mithin nicht strenger ist als das Recht des Sitzmitgliedstaats oder im fraglichen Einzelfall eine Ausnahme vorliegt und die Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 4 der E-Commerce Richtlinie erfüllt sind bzw. werden, sodass das NetzDG-E Anwendung finden kann. Dagegen sprechen Begründung und Formulierungen des NetzDG-E, welche eine Anwendung der Normen des NetzDG-E auf Betreiber aus anderen EU-Mitgliedstaaten vorsehen und dafür keine vergleichbaren Regelungen im Sitzmitgliedstaat oder ergänzende Anforderungen gemäß Art. 3 Abs. 4 der E-Commerce Richtlinie voraussetzen.“ (Hervorhebungen durch den Autor)
Ein weiteres Gutachten, das sich mit den verfassungsrechtlichen Implikationen des Gesetzesvorhabens befasst, wird in der nächsten Woche erwartet. Dem Vernehmen nach sind die Juristen über die fachliche Qualität des Gesetzes fassunglos und die Verfassungsrechtler des Wissenschaftliches Dienstes haben schwerste Bedenken.
(leider!) SEHR gute Antwort !!!
Das ist so eine lächerliche Regierung!
Schade, daß wir die im September nicht abwählen dürfen.
Genau genommen bereits seit Mai 2011 mit dem Bruch der EU-Verträge und dem No Bailout Prinzip!
Bei soviel Fassunglosigkeit, kann einem schon mal das Glas aus der Hand fallen:
https://www.youtube.com/watch?v=GFjUXq-iaKQ
Was diesem Minister an Sachverstand und Vernunft fehlt, gleicht er aus durch seinen glühenden und bedingungslosen Glauben an die Weltrevolution.(Verfremdetes Filmzitat)
Gabriel ist aber auch nicht ohne
Aber gemach : Ich habe vor 1 Woche beim Fraktionschef der CDU angefragt, ob und wie er zum Netz-DG-Entwurf steht, ob er sich über das Ausmass an Gegner-
schaft bewusst ist, so in Griffweite der Wahl. Die Antwort der pers. Referentin war
klar und nett: „Es handle sich um einen Entwurf „vor der ersten Lesung“. Mit anderen Worten, wenns durchfällt… auch gut ! Es ist wie vermutet, die Juristen aus denen die Fraktionen massenweise bestehen, halten das „Maas-Werk“ für schwach. Da gibt es wohl kaum Dissens. Es mag sein, dass der Massenverstoß gegen die Nettiquette, der von den Usern selbst ausgeschlossen worden ist, zu Konsequenzen gegen User zwingt. Pacta sund servanda.
Und wieder lernen wir etwas, diesmal über Herrn Kauder:
Haben Sie die Nachrichten heute (07.06.) zum Stichwort „NetzDG Kauder“ schon gelesen?
Es heisst in unnachahmlicher Bürokraten-Weisheit: Netz-Durchführungs-Gesetz
oder „NetzDG“. Die Anführungszeichen stammen nicht vom Heiko, sondern mir !
Heiko würde niemals zugeben, dass er sich auf die Net-Zensur freut. Ich weiss,
er tut es ganz heftig. Vorläufig, bis zum 24.9.17. Dann möchte er nicht mehr daran
erinnert werden.
Alle haben sich gewundert, als Heiko Just.min. wurde. Nachdem er so krachend gg. Kramp-Karrenbauer kopp heister ging. Es gibt also Spon- soren, die über Qualität hinwegsehen. Das kann nur Politik leisten.
So sieht also der kleine Sohn von Trump, Heiko, beim TWITTERN aus?
Trump ist für verfassungs- bzw grundgesetzbruch?
Wo haben sie denn diesen schwachsinn her?
Wenn man sich die bisherigen Auswüchse der Bundesregierung anschaut, dürften die Einwände des Wissenschaftlichen Dienstes gegen Maas‘ Gesetz ungehört verhallen. Ob Politik gesetzeskonform daherkommt, oder nicht, scheint in der Regierung kaum noch jemanden zu interessieren.
Darf man dann wenigstens begeistert von unserer Justiz und deren Fassungslosigkeit über das NDG sein?
Herr Hayes, ich habe gestern etliche Sekundärquellen dafür gefunden. Heute habe ich eine Quelle auf Facebook gefunden (bin keine Face-Book Mitglied).
Diese scheint eine „Satire“ zu sein. Deshalb habe ich meinen Kommentar gelöscht. Danke, für Ihre Kritik!
Wenn Sie sich nur einmal mit dem Stichwort Gesetzesintiativrecht auseinander setzen würden…
Natürlich steht es sowohl der Bundesregierung als auch Bundesrat und Bundestag zu, Gesetzentwürfe ausgefertigt vorzulegen und den zuständigen Gesetzgebungsorganen zur Entscheidung vorzulegen. Das Justizministerium ist dann ausführende Behörde für die Bundesregierung – den Kanzlerin und Minister haben von der Gesetzgebungstechnik in der Regel genauso wenig Ahnung wie der durchschnittliche Bundestagsabgeordnete!
Der Bundestag ist doch weitgehend entmachtet! Nicht er kontrolliert die Regierung, es ist eher umgekehrt. Auch die Stimme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wird wirkungslos verhallen. so war es auch bei der Massenzuwanderung 2015. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellte kritisch fest (tagesschau.de vom 22.12.2015), dass bei dem Maß der Zuwanderung des Jahres 2015, die eine gravierende gesellschaftliche Veränderung bewirken könnte, eine Aussprache im Bundestag spätestens im September/Oktober zwingend notwendig gewesen wäre. Die Merkel-Regierung hat das nicht angefochten. Bis heute spielt der Bundestag, abgesehen von den Asylpaketen und anderen Placebo-Verschärfungen des Asylrechts keine Rolle. Eine antidemokratische Entwicklung, an der die meisten Medien offenbar nichts auszusetzen haben.
‚der furchtbare Justizminster mit der erschreckenden Physiognomie‘ ok, ich gebe zu, da musste ich zumindest lächeln …
Könnte man auch sagen, dass er ein Verfassungsfeind ist? Ich denke schon, wiewohl mich das selbst erschreckt – der Bundesjustizminister ein Verfassungsfeind …
Also Herr Steinhöfel, ich bin insgesamt fassungslos über die fachliche Qualität unserer Regierungsmannschaft und habe schon seit 2007 schwerste Bedenken. Unser maasloser Rechtsverbieger ist nur die Spitze des Eisberges…
Vielen Dank, dass Sie auf fachlicher Ebene argumentieren, während sich all die Nichtjuristen auf ihren Bauch verlassen müssen – aber zum gleichen Ergebnis kommen.