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Bundesverfassungsgericht entschied

Rundfunkgebühr: Es darf weiter kassiert werden, nur bei einem Bisschen nicht

von Max Tichy

18.07.2018

| Lesedauer: 3 Minuten
Keine Gnade vor dem Bundesverfassungsgericht für die Bürger in Sachen Rundfunkgebühr: Es darf weiterhin abkassiert werden auch bei denen, die nichts sehen und hören wollen von ARD und ZDF.

Wenn die Öffentlich-Rechtlichen jubeln, stöhnt der Bürger: Heute hat das Bundesverfassungsgericht erneut über die Rundfunkgebühren entschieden – und dem Bürger ein klitzeklitzekleines Geschenk gemacht, ganz gnädig aus Karlsruhe: Für Zweitwohnungen wird keine Rundfunkgebühr fällig. (Man ahnt schon, dass die Linke diese Entscheidung als unsozial geißeln wird – wieso werden Reiche entlastet?)

ARD und ZDF bleiben unangetastet

Aber im Gegenzug wird das System, welches Deutschland den teuersten öffentlichen Rundfunk der Welt beschert, von den Verfassungshütern wieder einmal bestätigt. Die Urteilsbegründung ist allerdings reichlich undurchschaubar. Dass der Beitrag überhaupt erhoben werden darf, unabhängig von Nutzungswillen oder –fähigkeit der Bürger, begründen die Richter mit der flächendeckenden Verfügbarkeit der Öffentlich-Rechtlichen.

Eigentlich sind zwar heute alle Medien überall und flächendeckend verfügbar; vermutlich haben die Damen und Herren im roten Talar das Internet noch nicht wirklich entdeckt. Auch nicht die vielen anderen Medien und Fernsehsender mit insgesamt hunderten von Kanälen, deren bloße Existenz die Unbedingtheits-Behauptung der Öffentlich-Rechtlichen Lügen straft. Großmütig verkündeten die Richter, dass Zweitwohnungen von Rundfunkbeiträgen ausgenommen seien, denn sonst würde ein Individuum gleich zweimal belastet. Ein klitzekleiner Sieg: Wer in einer Wohnung ist, kann halt in der anderen nicht schauen. Immerhin eine Art Nano-Fortschritt in Richtung: Wer nicht schaut, zahlt nicht.

Für die Richter steht das allerdings nicht im Widerspruch zu ihrem Urteil, dass Firmen für Geschäftsniederlassungen und Fahrzeuge trotzdem Gebühren zahlen müssen, obwohl doch Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, Gäste und Nutzer der Fahrzeuge und Einrichtungen schon daheim „ihren“ Beitrag für die Finanzierung dieses Medien-Monstrums geleistet haben. Die Richter imaginieren wohl, dass wer fährt, daheim UND im Auto TV genießen kann. Für ein Unternehmen wie Sixt, das gegen genau diese Regelung geklagt hatte, entsteht daraus eine Belastung von 300.000 Euro im Monat. Denn für jeden Mietwagen, jede Vermietungs-Niederlassung, müssen weiterhin Teil-Beiträge geleistet werden. Und das landet natürlich auf der Rechnung des Endkunden.

Wie angemessen ist die Rundfunkgebühr?

Was nicht beurteilt wurde, ist die Frage nach der Verhältnismäßigkeit eines Beitrages von 17,50 pro Monat, der den Öffentlich-Rechtlichen jährlich circa acht Milliarden Euro in die Kassen spült. Im Vergleich dazu betrug laut Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft der Netto Werbe-Umsatz der privaten Fernsehsender etwa 4,2 Milliarden Euro im Jahr. Doch auch ARD und ZDF schalten Werbung und setzen so zusammen noch einmal 224 Millionen Euro um, das entspricht 1.280.000 Rundfunkgebühren-Zahlern.

Diese absurd hohen Zahlen werden mit dem Bildungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Programme begründet. Bildungsauftrag? Laut ARD erhalten das Erste und die Spartenprogramme 70 Prozent jedes gegebenen Beitrages (12,37 Euro). Davon werden insgesamt 2,33 Euro als Ausgaben für „Politik und Gesellschaft“ sowie „Kultur und Wissenschaft“ ausgewiesen. Für „Sport“, „Film“ und „Unterhaltung“ werden allerdings insgesamt 2,71 Euro ausgegeben. Außerdem kosten die diversen Musikensembles, die von den Öffentlich-Rechtlichen finanziert werden, 42 Cent, ähnlich viel wie die Verwaltung, die 46 Cent kostet. Die Sendungen „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ kosten zusammen 14 Cent im Monat, das Korrespondentennetz, laut eigener Aussage „das Rückgrat der ARD-Nachrichtensendungen“ lässt man sich nur unwesentlich mehr kosten: 16 Cent. Wer einmal tagsüber ARD anschaut, der sieht hauptsächlich: Wiederholungen. Klar die Privaten Fernsehsender machen das auch; die verlangen aber auch nicht 17,50 Euro im Monat.

In seinem Gutachten von 2014 kritisierte der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums der Finanzen, dass die Öffentlich-Rechtlichen in ihrem Auftrag – Formate bereit zu stellen, die in Privaten Medien keinen Platz finden – versagen; im Gegenteil, man „beobachtet den Bieterwettbewerb der öffentlichrechtlichen Sendeanstalten um Sendeformate, die inhaltlich und konzeptionell von der privaten Konkurrenz praktisch kaum zu unterscheiden sind.“

Als Beispiel werden dafür nicht nur Sport und Diskussionsformate erwähnt, sondern auch der Hörfunk, in dem die Liedauswahl bei Öffentlich-Rechtlichen und großen Privat-Sendern quasi deckungsgleich ist. Aber all das kümmert die Richter ebenso wenig wie die Intendanten. Statt darüber zu diskutieren, ob man Kosten sparen, Bürger entlasten oder die Qualität der Inhalte verbessern könnte, bittet man zur Kasse. Denn 17,50 Euro monatlich entsprechen ja nur zwei Mindestlohn-Bruttostunden, die man zahlen muss, weil man das ZDF ja anschauen könnte, wenn man denn nur wollte.

Den Sendern kann der Verlust der Einnahmen aus Zweitwohnungen ohnehin egal sein. Sie werden ja nach einem selbstermittelten Bedarf finanziert, den sie in einer Kommission mit dem bezeichnenden Titel „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ feststellt. Ist der Bedarf erst mal festgelegt, wird daraus die Beitragshöhe abgeleitet. Und wenn die freigestellten Zweitwohnungen eine Lücke in die Kasse reißen, holt man es sich durch eine Erhöhung, die meist im Vorgriff für mehrere Jahre getroffen wird. Es darf also weiter kassiert werden – nur scheinbar bei einem Bisschen nicht.

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183 Kommentare

  1. Das aller schärfste ist jedoch das Urteil des EuGH.
    Eine private Firma ,wie die Zwangseintreiber der Rundfunkanstalten können ohne richterliche Beschluss vollstrecken.
    Frage mich ,was dieser Generalanwalt aus Spanien für sein Gutachten bekommen hat. Das sind Verhältnisse ,wie in einer Diktatur,ohne Worte.

  2. Die benannten Bürger leben auch nicht in einem gesellschaftsfreien Raum.
    Ich würde immer den ÖRR wählen, weil der mein Informationsbedürfnis (früher auch politisch) und Unterhaltungsbedarf am besten deckt.
    Das könnte auch auf die große Masse der Bevölkerung so zutreffen.
    Ich bin allerdings ins Grübeln gekommen, ob dies über eine zumutbare Abgabe geschehen sollte, also völlig unabhängig von Angebot und Nachfrage.
    Es gibt nun mal andere Nachfrage, wie ich jetzt als alte Frau feststellen konnte.
    Wie sollen Start ups von ihrer Klientel ausreichend unterstützt werden, wozu sicherlich bei noch geringer Nachfrage hohe Beiträge notwendig wären, wenn diese Klientel noch mit Abgaben für Anbieter „belastet wird“, die sie nicht nutzen.
    Das müßte aber auch sichergestellt werden durch Verschlüsselung, dass man sich nicht einfach nur frei bedient.
    Dann bin ich doch eher für eine sogenannte „““Zwangsabgabe“““.
    Wie läuft das in den anderen europäischen Ländern?

  3. Mit diesem Urteil wird dokumentiert, daß das Bundesverfassungsgericht die Wirklichkeitsverweigerung — m.E. die zentrale Bewußtseinstrübung der aktuell herrschenden Klasse — gutheißt und unterstützt:

    „Der Gesetzgeber muss keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern kann auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen.“

    Wenn uns der Maßstab der Wirklichkeit verloren geht, wer kann uns dann noch vor der daraus folgenden Willkür retten?

  4. Hat sich ein Blinder und Gehörloser vor Gericht beklagt, dass er Rundfunkgebühren zahlen muss, obwohl er ja nicht sehen und hören könne. Sagt der Richter: Seien sie doch froh, bei dem Programm was die ausstrahlen!!!

  5. Ich bin zwar aus Österreich, würde aber – wäre ich Bundesbürger – vorsorglich schon mal Kindergeld beantragen, denn – wie hat das Gericht noch mal begründet – die Möglichkeit dazu wäre ja grundsätzlich vorhanden.

  6. Die Sammlung deutscher Fehlurteile bundesdeutscher Gerichte spiegelt eine Gedankenführung bei den Richtern wieder, die mit demokratischem Verständnis nichts mehr gemein hat; gleichwohl setzt keine Partei eine Änderung des Zustandes der dritten Gewalt in die erste Reihe ihrer Forderung.“
    Ulrich Wickert

  7. Nein, merke ich immer noch nicht. Bin aber nicht allein: das Landgericht Tübingen lässt derzeit genau diese Fragen direkt vom EuGH klären.
    Wie schade: wenn diese Richter (und ich) doch nur gewusst hätten, dass wir einfach nur Sie zu fragen bräuchten…

  8. Vor allem wird es peinlich, wenn Urteilsbegründung von Kirchhof2 und Gutachten von Kirchhof1 nahezu identische Passagen aufweisen. Eindeutiger Fall von befangen. Aber Recht und Ordnung sind ja nur noch eine Erinnerung.

  9. Ferdinand Kirchhof (Jr.) als Verfassungsgericht-Vize entscheidet über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages; ein Modell aus der Feder des „Vaters“ des neuen Rundfunkbeitrages Paul Kirchhof (Bruder des Erstgenannten). Ein Schelm wer Böses dabei denkt… aber beim derzeitigen Zustand unserer Republik nicht weiter verwunderlich!

    • Man muss halt nur in der richtigen Partei sein in diesem Land.
      Andererseits maulen dieselben, die bei uns die Richterpöstchen „vergeben“, darüber, dass Polen eben auch die höchstrichterlichen Stellen durch die Politiker besetzt.

  10. Volle Dröhnung gestern im ZDF: Erst Kleber, dann Auslandsjournal und als Krönung HALALI. Letztere nun mit festem Sendeplatz im Regierungs-Trump -und Flüchtlings- Fernsehen ( RTF- TV ), Tenor: GRÜNE und Flüchtling gut. CSU/ Seehofer schlecht-AFD und Trump sowieso und immer. Dabei etwas eingestreute Kritik, die dann schnell abgewürgt wird – es könnte die Menschen ja im Lande verunsichern. – Mit Klatschpublikum auf den Rängen. Das will ich nicht mehr.
    Bellut, Kleber und Co waren nach dem BVG – Urteil euphorisch ob ihres bestätigten „Volksbildungsauftrages“ ( sie wollen sich noch mehr anstrengen!) und ihrer gesicherten RENTE. Jetzt können SIE in Ruhe ihr kleines Reihenhäuschen abbezahlen und brauchen nicht mehr OMMA anpumpen.- Auch HALALI hat sich jetzt ihre Sporen im SCHWARZEN/ ROTEN KANAL des Schnitzler-TV verdient. Bald „wird sie Millionär“ , denn sie ist im PIMK ( Politisch-Ideoligisch-Medialen-Komplex) angekommen. Sie wird sich festkrallen und sich diesem weiter andienen. Vielleicht sogar bis zum Stellvertretenden Regierungssprecher. Beste Voraussetzungen sind immer: FRAU, LB/Queer, LINKS/GRÜN und MHG. Zitat aus Twitter (irgendein Stefan) „Wer von #DunjaHayali noch nicht genug hat, für den gibt es demnächst in der ZDF-Kantine noch Dunja-Hayali-Hundefutter und Dunja-Hayali-Fruchtjoghurt“.

    Was ich WILL: Neue Verfassung- Volksabstimmungen- Neues Mediengesetz mit TV Grundversorgung 4.50 EUR ( ARD, Phoenix, 3 SAT, ALPHA) Zubuchbar: 3.Regional Programme, Tatort, Sportschau u.a. was jeder so noch will. Technisch kein Problem !
    Was habe ich bis jetzt schon getan: 1. TICHY seit Oktober abboniert 2. MZ in Halle gekündigt und einen offenen Brief an die Polit- Redaktion und den Chefreadakteur als e- mail geschrieben, bisher selbstverständlich ohne Antwort. Was kann ich noch tun ? Amerikanischen Anwalt einschalten, Sammelklage? Oder was! Oder Knast? Alle 4 Jahre wählen ? Steine schmeißen? HELP ME ( Helft mir, denn ich liebe nicht nur die DEUTSCHE SPRACHE). @ P.S. an die Redaktion : kann ich den o.g. offenen Brief hier veröffentlichen?

    • Respekt, was bin ich für ein Weichei, schon seit Jahren vermag ich kein TV mehr zu sehen, nicht weil ich es möchte, nach erfolgreichem Entzug vor ca. 6 Jahren war es mir physisch nicht mehr möglich, wie halten sie das aus?

  11. Huch !
    Da scheint jemand den Durchblick zu haben …..

  12. @Bschuett

    Aus dem »Rechtsrahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland« [ https://www.bundestag.de/blob/547642/7c314e46a0f976ab3afbe9966e6d6889/wd-10-009-18-pdf-data.pdf ]:

    »Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist dem Gebot der STAATSFERNE und der UNABHÄNGIGKEIT verpflichtet.
    Aus DIESEM GRUND wird er nicht durch Steuern finanziert, sondern durch Rundfunkgebühren, die jeder Privathaushalt monatlich über den Rundfunkbeitrag entrichten muss.«
    [meine Hervorhebungen]

    Da der ö.-r. Rundfunk dieser Verpflichtung seit einiger Zeit (d.i. seit der Gründung der AfD) grob widerspricht, entfällt »DIESER GRUND« – und damit die Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühr.

    Dies hätte ein unabhängiges Gericht berücksichtigt.

  13. Dass Bürger ohne Gerät die Zwangsgebühr zahlen müssen, Autoverleiher zahlen müssen, aber Zweitwohnungseigentümer nicht, kann nur damit erklärt werden, dass die Richter alle eine Zweitwohnung haben.
    Ich schäme mich für das einstmals hoch angesehene Gericht.
    Es fällt nur noch politische Gefälligkeitsurteile.

  14. das betroffene Volk kann diesesUrteil wohl nur noch mit den Worten G. Brunos bei seiner Verurteilung kommentieren…“majori forsan cum timore sententiam in me fertis, quam ego accipiam“. zu deutsch…““mit größerer Furcht wohl sprecht ihr mir das Urteil, als ich es empfange“. Es hat alles seine Zeit und die wird es richten. Die Herrschenden bekommen ein immer schlechteres Gewissen ob ihres Handelns.

  15. Das Urteil des BVerfG zerstört mein Vertrauen in den Rechtsstaat nun endgültig. Hier auf TE und anderswo wurde ja schon häufig über Urteile von Strafgerichtsprozessen berichtet, die auf eine zunehmende Gesinnungsjustiz oder der Justiz als Werkzeug zur Disziplinierung der wertschöpfenden Mittelschicht schließen lassen. Den Spruch „… zur Disziplinierung der Mittelschicht“ habe ich übrigens von einem anderen Kommentator hier übernommen. Der Spruch passt einfach haargenau.
    Zum Thema: Die Mehrfachabzocke der Rundfunksteuern verstößt nach meinem Rechtsempfinden klar gegen Art. 3 GG und ist somit verfassungswidrig. Ich verwende den Begriff Steuern, weil bis auf die Zweckbindung alle Merkmale einer Steuer vorliegen, weshalb die Rundfunksteuer auch über das Finanzamt eingezogen werden sollte, was zumindest die GEZ einsparen würde.
    Nun zur Argumentation, warum die Erhebung der Rundfunksteuern teilweise den Gleichheitsgrundsatz widerspricht: Ein Freiberufler, der ein eigenes Büro hat oder mit seinem Auto zum Kunden fährt, zahlt schon einmal mehr Rundfunksteuern als ein beamteter Lehrer, welcher daheim auch ein Arbeitszimmer hat und mit dem Auto zur Schule fährt. Wie wird das begründet? Im Artikel wird korrekt erwähnt, dass Menschen, die beruflich viel unterwegs sind, ganz erheblich mehr Rundfunksteuern zahlen als Menschen, die immer nur an einem Arbeitsplatz arbeiten. Ein Freiberufler zahlt also schon mal mehr, nur weil er Freiberufler ist. Wenn er dann auf einer Dienstreise einen Wagen mietet, zahlt er noch mal Rundfunksteuern. Und abends im Hotel werden wieder Rundfunksteuern fällig. Warum muss eigentlich die Bahn nicht für jeden Sitzplatz auch noch Rundfunksteuern abführen? Zumindest in Zügen, die WLAN anbieten, müsste doch auch Rundfunksteuer fällig werden.
    Wie begründen die Richter des BVerfG diesen Irrsinn? Hmm, ich glaube ich kenne die Antwort, welche auch die Antwort auf die im Artikel eingangs erwähnte Vermutung hinsichtlich der Linken ist: Beamte sind mal wieder nicht betroffen. Beamte sind jedoch zumeist reich. Insbes. Richter verdienen für ihre Arbeit außerordentlich viel. Da wird es wohl einige geben, die noch eine Ferienwohnung o. ä. unterhalten. Wenn man sich das klar macht, versteht man allerdings tatsächlich das Urteil.

  16. Wer hätte da anderes erwartet! Werden die Richter am Bundesverfassungsgericht nicht von Politikern in ihre roten Roben gehievt? Und die Politik wird schon drauf schauen, dass sie nur diejenigen hieven, deren Ansichten und Einstellungen mit den Interessen der Mainstream-Politik konform gehen! Jede Demokratie hat halt ihre Schwachstellen!

  17. Wer geglaubt hat, dass sich das Bundesverfassungsgericht für den Bürger einsetzt anstatt für diejenigen, die dem Richter diesen Arbeitsplatz verschafft haben, ist recht blauäugig. Schließlich sind die entsprechenden Richter ja nach deren ideeller Ausrichtung nominiert worden. Wer etwas anderes behauptet, muss ziemlich naiv sein.

  18. Da beschließen die Parteibuchsoldaten am BGH, das ihre Parteibuchgenossen bei GEZ, sich auch weiterhin die Taschen vollstopfen dürfen. Ich bekomme immer mehr einen Eindruck davon, wie es in der DDR mal gewesen sein muss.

  19. Richter müßten vom Volk eingesetzt werden und nicht von Politikern. Dieses Urteil zeigt, dass diese Richter ihren Herren dienten und von Unabhängigkeit keine Spur war. Pekuniäre Vorteile sind der Humus auf dem diese Urteile wachsen. Dem Bürger in die Tasche greifen, ohne dass dieser sich wehren kann. Die Begünstigten in diesen Versorgungsanstalten haben sich gefreut. Es darf weiter abkassiert werden und dies im Unverstand. Ein Herr Cleber mit angelichen 60.000,- Euronen im Monat braucht dieses Land oder die ganzen anderen völlig überbezahlten Hofschranzen. Die mannigfachen Programmbeschwerden zeigen ja was da für ein Müll produziert wird. Hat allerdings keinerlei Konsequenzen. Die nächste Gebührenerhöhung ist bereits in Arbeit. Wetten?

  20. Gehe ich recht in der Annahme, dass es ebenfalls verfassungskonform ist, Stopfgänsen das verabreichte Futter in Rechnung zu stellen bzw. die Kosten per Zwangsabgabe auf alle lebenden Gänse umzulegen?

  21. Diese Kirchhofs !
    Das Urteil stand von Anfang an fest, es konnte gar nicht anderes durch das Bundesverfassungsgericht entschieden werden.
    Ein gewisser Paul Kirchhof hat dem Öffentlichen Rundfunk ein Gefälligkeitsgutachten erstellt, wonach der Zwangsbeitrag für Leistungen von ARD und ZDF, die man nicht in Anspruch nehmen muss oder will, aber trotzdem zu zahlen hat, rechtens ist. Auf dieses Gutachten stützt sich die Regelung bezüglich der Haushaltsabgabe. Jeder der in Deutschland eine Wohnung hat, muß für Will, Plasberg, Illner, Jauch, Maischberger …. die Millionengehälter und spätere unverdiente Pensionen finanzieren.
    Nach der Logik muß jede Person ab 18 Jahren die einen Führerschein haben könnte, auch Kfz-Steuern zahlen, obwohl die Person kein Auto besitzt. Ein „perpetuum mobile“ zur dauerhaften Subventionierung der linken „Meinungselite“ durch alle Bürger des Landes wurde dadurch kostruiert.
    Jetzt landet dieser Umstand vor dem Bundesverfassungsgericht und der oberste Richter in dieser Sache ist, oh was für ein Zufall, der jüngere Bruder von dem oben genannten Paul. Der Richter Ferdinand Kirchhof hat also jetzt entschieden, dass das Gebührenzwangssystem, das auf ein Gutachten von Paul Kirchhof aufgebaut ist, völlige gesetzeskonform ist. Wäre ein Urteil gegen das Gebührensystem ergangen, hätte sich der gute Paul womöglich mit Geldforderungen der Zwangsbeitragszahler auseinandersetzen müssen. Wenn das keine Befangenheit in Verbindung mit Korruption ist, dann gibt es diese Tatbestände nicht.
    Die Richter im Bundesverfassungsgericht werden niemals gegen eine offensichtlich rechtswidrige Handlungsweise der Regierung urteilen, weil sie in ihrer Zusammensetzung dem Proporz der Regierungsparteien entsprechen. Es kommen bei der Besetzung der Posten im Bundesverfassungsgericht nur Richter mit dem richtigen Parteibuch bzw. Parteinähe in Frage. Das höchste Gericht spiegelt also nur den schwarz-rot-grünen Bundestag.

  22. Recherchieren Sie mal die üppigen Gehälter und die Pensionsansprüche aus Betriebsrente der Intendanten und leitenden Angestellten bei ÖR, dann wird schnell klar, warum sich der Zwangsbeitrag der GEZ eher nach oben als nach unten entwickeln wird und niemals daran gerüttelt werden kann.

    • Die ör sollen ja einen Bildungsauftrag haben. Dieser wird mE formal nur erfüllt, wenn mindestens 51% der Gebühren für den „Bildungsauftrag“ ausgegeben werden. Aufgrund der hohen Pensionslasten und Personalkosten, die damit unter 50% bleiben müssen, muss mE dieser Beitrag jährlich steigen, damit 51% für den „Bildungsauftrag“ erreicht werden können.
      Hier wäre der Hebel anzusetzen.

  23. Nächste Schritte:
    Kabelanschluss ist verfügbar – also müssen alle dafür bezahlen.
    Das Angebot der Lokalzeitung ist verfügbar – also müssen sie alle bezahlen.
    Das Angebot der Gewerkschaften ist verfügbar – also müssen alle Mitgliedsbeiträge zahlen.
    Das Angebot der Parteien ist verfügbar – also müssen alle Mitgliedsbeiträge zahlen.
    Das Angebot der Kirchenglocken ist da – also müssen alle Kirchengebühr zahlen.
    Den Muezzinruf können bald alle hören – also her mit der Moscheegebühr für alle.
    usw. usf. – ad infinitum

    Ein Land, das solche Richter hat – braucht keine Gesetze mehr.

    • Das Gerümpel des Landes , zusammengekehrt mit Hilfe von Parteibüchern ……
      Was erwartet die Bevölkerung von solchen Figuren ?
      Diese Leute sind eine Art Feigenblatt für andere Figuren und Einrichtungen ….

  24. Einleitend zu diesem Thema noch einen kurzen Vorspann. Schon die Sitzungseröffnung des höchsten Gerichtes durch einen Gerichtsdiener, der die zwei Doppeltüren öffnet und dann laut die Robenträger ankündigt mit dem Ruf, das hohe Gericht, erinnert an feudale Herrlichkeiten, denn auch Könige und Kaiser wurden so avisiert und das ist doch einer Demokratie höchst unwürdig, zumal sie heute nicht mehr durch Gottes Gnaden am Werke sind, sondern durch freie Bürgerwahl und da paßt diese Formel einfach nicht mehr dazu, es sei denn, man handelt anders als man spricht und dann wäre es an Zynismus nicht mehr zu übertreffen. Das Urteil selbst war zu erwarten, wobei sich niemand an einer Entscheidung stört, sondern an der Begründung und die ist so weltfremd und staatsdienerlich erfolgt, daß man tatsächlich an einer freien Gerichtsbarkeit verzweifeln könnte, denn wer diesem Urteil ernstlich folgt, hat noch nicht begriffen, welche Veränderungen stattgefunden haben und hier etwas erzwungen wird, was royalistischen Zügen entspricht, genau wie ihr Auftreten und das in der heutigen Zeit in einem Ausmaß, was auch hier wieder der Opposition zum weiteren Stimmenzuwachs verhilft, denn genau mit diesem Verhalten wird erneut der Verdacht genährt, daß die alle unter einer Decke stecken und man über Zwang etwas am Leben erhalten will, was niemand benötigt und auch gegensätzlich zu allen anderen Lebenslagen steht, wo man stets freie Entscheidungen fördert, aber bei eigenen Vorstellungen die Unfreiheit vorzieht und das ist das widersprüchliche an diesem System und sie machen sich damit entgültig völlig unglaubwürdig.

  25. Es gibt zwei Parteien die etwas am Rundfunkbeitrag ändern wollen. Die FDP ein wenig, die AfD grundlegend. Da geht noch was auch ohne Verfassungsgericht.

  26. Das Bundesverfassungsgericht fällt also mal wieder Urteile, ohne dass es eine Verfassung gibt? Für mich sind das bezahlte Schausteller, in lustigen Mäntelchen und Hütchen, die dem Volk irgendwas von Rechtssprechung vorgaukeln. Würden TV-Darsteller nach echten Einschaltquoten bezahlt, käme wohl niemand auf die Idee beim Fernsehen zu arbeiten.

    • Als ich gestern Abend das vermeintliche Urteil des BfG vernahm, lachte ich lauthals bei folgendem Ausspruch
      ……………“ sich verpflichtet ein unabhängiges , vielfältiges Informationsangebot für die Förderung in demokratischer Berichterstattung !“

      Besser wäre es gewesen man hätte sich über den Konsens der aufbereiteten täglichen Nachrichten sowie deren gezielte Manipulation einer Parteien gesteuerten Meinungsmache im Einzelnen auseinander gesetzt.
      Obwohl – dies hätte ebenso für den Bürger keine befriedigende Lösung erbracht!

      Diese Klientel wird erst ihrer demokratischen Verpflichtung nachkommen, wenn das System geändert wird.
      Schon erstaunlich, in einem „demokratischen Land “ – werde ich gezwungen , mit finanzieller Beteiligung , NUR die öffentlich rechtliche Meinungsbildung zu konsumieren.

      Ist den Richtern entgangen , welche mannigfaltigen Möglichkeiten ich nutzen kann außerhalb der ÖR???

  27. Das Urteil war zu erwarten, die Begründung fadenscheinig.

    Ein paar Tage zur Schau gestellte Empörung und dann …
    Gibt es eigentlich etwas gutes zu berichten? Wann haben die Bürger das letzte mal sich über etwas gutes vom Staat gefreut? Probleme über Probleme wo ich hinsehe. Aussitzen und Flickwerk mehr kann man vom Staat nicht erwarten. Keine nachhaltige Problemlösungen, keine in die Zukunft gerichtete Investitionen. Wir (Leser) diskutieren von Problem zu Problem und drehen uns dabei im Kreis und dies in immer schnelleren Umdrehungen.

    Ich möchte Euch den Kommentar von Ferdinant von gestern beim Artikel „Demoskopische Signale: CDU und SPD weiter abwärts, von Fritz Goergen“
    https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/demoskopische-signale-cdu-und-spd-weiter-abwaerts/
    ans Herz legen.

  28. Die Deutschen sind an dieser Entwicklung selbst schuld.

    Sie beschweren sich, aber sie tun nichts. Sie jammern, aber sie sind sich der eigentlichen Macht, die sie haben, nicht bewusst.

    Angenommen, die Deutschen weigen sich zu zahlen – der Rundfunk würde innerhalb kürzester Zeit ausbluten!
    Aber dies wird natürlich nie geschehen können – denn der Deutsche ist für solche Ideen zwar offen und findet sie grundsätzlich auch richtig – aber es könnte ja dann doch sein, dass man selbst zur Rechenschaft gezogen wird, außerdem würden die anderen ja eh nicht mitmachen und man wolle ja nicht allein der Buhmann sein!

    In Irland beispielsweise wäre solch ein Vorgehen der Rundfunkanstalten überhaupt nicht vorstellbar.
    Die Iren, so wie ich sie kennengelernt habe, würden diese Regelungen diskutieren, und wenn sie zu der Überzeugung kommen, dass sie blödsinnig sind, würden sie sich einfach weigern, zu zahlen – alle!
    Im Schlimmsten falle würden sie einen Sternmarsch organisieren und spätestens dann würde sich seitens der Politik etwas ändern.

    Aber der Deutsche lässt sich prügeln, ausnehmen, demütigen und jammert in seiner Feigheit herum, anstatt sich zu wehren.

    Ihm sei’s gegönnt!

    • Naja, ich selbst habe schon erlebt, dass der Staat mit aller Härte und sehr effizient zuschlägt, wenn man Kritik übt oder gar Zahlungen verweigert. Wenn man sich dagegen z. B. gegen Entscheidungen der Finanzverwaltung wehrt, kann man Jahre darauf warten, dass sich die Justiz überhaupt mal der Sache annimmt. Unser System krank daran, dass nur eine Minderheit der Netto-Steuerzahler eine Mehrheit von Profiteuren des Systems finanziert. Und das Sagen haben nun einmal die Profiteure des Systems. Das Urteil des BVerfG zeigt dies überdeutlich. Da die meisten Beamten ziemlich reich sind und sich eine Ferienimmobilie leisten können, sollen die in Zukunft von der Mehrfachabzocke verschont werden. Ein Freiberufler mit eigenem Büro oder Dienstwagen, der jedes Jahr Zehntausende von Euros an den Staat zahlt, soll dagegen weiterhin mehrfach abgezockt werden dürfen.
      Sie erwähnen die Iren. Aber auch die Franzosen oder die Skandinavier mit ihrem ausgesprochenen Wunsch nach Gleichbehandlung würden sich das nicht gefallen lassen. Aber wir Deutschen sind nun einmal recht obrigkeitshörig. Die Situation scheint sich aber gerade zu ändern, was ich auf die gute konjunkturelle Lage zurück führe. Die Zahl der Netto-Steuerzahler ist stark gestiegen. Und Widerstand gegen das kleptokratische System scheint sich zunehmend zu formieren. Schauen Sie mal auf TE. Erst jetzt schießt man sich auf Herrn Tichy und TE ein. Der Verdacht liegt nahe, dass es nicht an nicht-genehmen Beiträgen zur Zuwanderungspolitik liegt. Nein, ich habe in keinem anderen Medium ein so scharfe Kritik gegen die Selbstbedienungsmentalität der Parteien gesehen. Und wer das Establishment, welches sich am erarbeiteten Geld der Bürger bereichert, angreift, wird halt bekämpft. Dies gilt jedoch für jedes Land. In Demokratien kann dann jedoch der Bogen irgendwann überspannt sein, was man schön an den USA sehen kann. Und auch hier tut sich mittlerweile ja etwas. Der Kommentator Karl Wolfgang zeigt in seinem Kommentar weiter oben ja eine Konsequenz auf. Ja, auch ich denke, dass für einen Netto-Steuerzahler in Deutschland eigentlich nur noch die FDP und die AfD wählbar sind. Und wenn ich mir alleine ansehe, dass bei den Mitgliedern der AfD und auch FDP Selbständige überproportional vertreten sind, so scheint an meiner These was dran zu sein. Aber ich fürchte inzwischen durchaus zunehmend die Reaktion der Beamtenkaste auf jede Form von Widerstand gegen das System, von dem sie leben.

  29. Etwas anderes als ein politische genehmes Urteil war nicht zu erwarten.

  30. „……weil man das ZDF ja anschauen könnte, wenn man denn nur wollte“.
    Ich könnte auch in den Puff gehen, wenn ich denn nur wollte. Muss ich demnächst auch dafür einen monatlichen Obolus zahlen?

  31. Herr Tichy, der wissenschaftliche Beirat hat zwar Recht mit seiner Analyse, aber das Grundproblem der öff.rechtlichen ist die Quote. Und zwar weniger aus finanziellen Gründen bzgl. der Werbung, sondern bzgl. des politischen Einflusses. ARD und ZDF müssen in Konkurrenz zu den privaten gehen, wenn sie Quote haben wollen, weil 90% der Zuschauer berieselt werden wollen und nicht Bildung oder Information suchen. Und ohne Quote keine politische Unterstützung durch Ministerpräsident oder Bundesverfassungsgericht. Demokratie qua Fernbedienung…

    Für unterscheidbare Programme sind Phoenix, Arte und 3sat als Alibi vorgesehen. Gott sei dank schauen von den jungen Leuten immer weniger Nachrichten und Polittalk im Fernsehen, aber wenn das in dem Schneckentempo so weiter geht werden die Staatssender noch dreißig Jahre von vielen Bürgern unterstützt und eingeschaltet werden. Es geht nur über geänderten Medienkonsum durch den Bürger, aber das geht halt genauso langsam wie der Wechsel von SZ oder Spiegel zu Cicero oder TE im Printbereich.

    • Zusanmenlegen und nur 1 Anstalt finanzieren nach dem Vorbild der BBC, dann aber auch das Niveau erreichen.

  32. Das Urteil war doch zu erwarten schliesslich ist doch das Bundesverfassungsgericht
    der juristische Appendix der Raute des Grauens. So sind auch die “ Urteile “ im
    Zusammenhang mit den mutiplen Rechtsbrüchen was den Euro anbelangt zu beur-
    teilen. In schöner Regelmäßigkeit verstecken sie sich hinter der EU-Gesetzgebung um ja
    keine unbequemen Entscheidungen treffen zu müssen.

    Nein das BVG war mal eine respektable Institution so wie auch in dieser mittlerweile zur
    Bananenrebublik verkommenen Republik die Rechtsprechung.
    Und ja der “ GEZ-Terror“ mit den ca. 8 Milliarden Euro an Zwangsgebühren dient als
    Herrschaftsinstrument des Merkelregimes.
    Von ausgewogen, unabhängig , objektiv etc keine Spur, im Gegenteil. Allein die Berichterstattung über das Treffen Trump / Putin spricht doch Bände. Schon hier allein müsste das
    BVG Anklage gegen die öffentlich Rechtlichen wegen Kriegstreiberei und Volksverhetzung
    erheben. Der DLF hat sich in diesem Zusammenhang mit zahlreichen Beiträgen wieder mal an die Spitze dieses Lügen-, Lücken und Propagandaapparats katapultiert.

    Wie man dieses Framing dem einfachen deutschen Michel unterjubelt, dazu dienen dann
    diese geistlosen Laberrunden mit Illner, Will und Konsorten, wo die Moderatoren den
    hier länger Lebenden den Denkkorridor vorgeben, mit einem Salär von 4000 Euro je
    Minute ( ja, sie haben richtig gelesen !! ) versteht sich, wenn es nicht schon der liebe
    Klaus zur Primetime gemacht hat. Über sein Salär hüllt man als Beispiel die Decke des Schweigens, oder hat schon jemand mal einen umfassenden Geschäftbericht über das Treiben bei den ÖR in Händen gehalten? Es ist eine Blackbox oder im wirtschaflichen Sinn eine Bad Bank mit propagandistischer Ausrichtung.
    Fazit: Den ganzen Laden entsorgen und völlig neu strukturieren.

  33. Wie „Öffentlich Rechtlich“ (merkwürdiges Wortkonstrukt) ist es eigentlich, wenn man Privat-Unternehmern erlaubt, Politik-Shows nach ihrem Gusto veranstalten zu können?! Würde Ronald McDonald eine Ernährungsshow im Kinderkanal produzieren, Eltern würden Sturm laufen.

  34. Dieses Verfassungsgericht ist aus meiner Sicht kein Gericht mehr, dass im Sinne des Grundgesetzes und des Volkes urteilt, sondern nur noch im Sinne der Parteien, von denen es gewählt wurde. Sorry. Und wirklich traurig das Ganze!

  35. Ich finde die Urteilsbegründung unlogisch. Allein die Bereitstellung eines Angebotes soll es wert sein, dass ich dafür Pflichtbeiträge bezahlen muss?

    Da kann ja auch die Bahn kommen und sagen: allein die Bereitstellung eines Schienennetzes, allein die Möglichkeit, dass ich Zug fahren kann, ist es wert, dass ich dafür eine Pflicht-Bahncard bezahlen muß, auch wenn ich nie Bahn fahre!

    Das Bundesverfassungsgericht, das mit diesem Urteil die Staatspropaganda massiv unterstützt, hat hat nun endgültig gezeigt, dass es ein Teil und nicht ein Gegengewicht, des demokratiophoben Kartells ist.

  36. Genau das habe ich erwartet und prognostiziert. Ein Zückerchen für die entsprechend finanziell ausgestattete (Zweitwohnung) Wählerklientel und das war es dann. Langweilig wie durchsichtig das alles ist.

  37. Man kann’s auch anders sehen: Allmählich ist so ziemlich jeder 5. Wahlberechtigte aufgewacht. (Neuste Umfragen plus ein bisschen Korrektur nach oben). (Wenn man AfD-Ergebnisse zur Grundlage nimmt.) Und das finde ich gut – unabhängig davon, wie ich die Partei nun selber beurteile.

    ———————–

    Aber ich habe an dieser Stelle mal eine dringende Frage an alle, die nicht ganz ideologisch fixiert und festgefahren sind und die „Out of Topic“ (also abseits des behandelten Themas) ist:

    Mich wundert schon lange, dass im WELT-Online-Kommentar-Bereich eigentlich fast nur noch AfD-freundliche Kommentare zu lesen sind. Nun habe ich schon öfter mal als Testballon ein paar leicht kritische Posts diesbezüglich gebracht, die dann aber prompt nicht veröffentlicht wurden. Keine Beschimpfung der AfD. Keine Diskriminierung oder Ähnliches von Minderheiten in meinen Posts oder sonst irgendwelche sanktionierbaren Texte – einfach nur rationale Argumentationen.

    Habe zuletzt z. B. nur gefragt, inwiefern ein Einwanderungsgesetz uns bei der Asylkrise helfen kann, da eines mit dem anderen aus meiner Sicht nichts zu tun hat – und dies argumentativ untermauert.

    Kann mir jemand mal das dahinter stehende Motiv erklären? Mal ganz abgesehen von der eigenen politischen Ausrichtung?

    Wie kann es sein, dass ein Presseorgan, das als CIA-kontrolliert gilt, entgegen der normalen Erwartung nur noch Kritik an der installierten Regierung – aber keinesfalls an der Opposition duldet? Umgekehrt wäre es mir erklärlicher!

    Und das ist nicht erst seit Trump so – sonst könnte ich mir ja noch einen Reim drauf machen. Das ist mir schon vor einigen Jahren so gegangen, als noch Obama an der Regierung war. Sobald ich irgendetwas von der AfD in Frage gestellt habe, wurde mein Post nicht veröffentlicht. Hat das Methode oder veröffentlichen die nur jeden 3. Post und ich war zufälligerweise IMMER mit meinen AfD-kritischen Posts darunter?

    Meine Frage ist ernst – würde mich sehr über Antworten von Ihnen freuen. Bin noch eine etwas AfD-Unentschiedene, wenn auch mit großer Neigung zur Wahl-Notwehr. Aber das mit WElT-Online kommt mir doch sehr, sehr denkwürdig vor!

    • Mir scheint die Veröffentlichung von Kommentaren bei der WELT vollkommen willkürlich. Ich denke mal, bei mir steht es inzwischen 1:10 von Veröffentlichten zu nicht Veröffentlichten.
      Lohnt der Mühe nicht – außer bei den Stützen oder Deux.

    • Entweder Ihre Wahrnehmung ist falsch oder es sitzen AfD-Freunde bei der Welt.

    • Petra – Bremen,,,… dass bei „Die Welt“ Kommentare einseitig sanktioniert werden, kann ich nicht bestätigen. Nach meinem letzten Kommentar unter einem „Welt“ Artikel bezüglich der AfD: „Kommt man sich als Schreiberling der Welt nicht selbst komisch vor, ständig gegen die AfD zu schießen, während der gefühlte Großteil der eigenen Kundschaft offensichtlich eine eher positive Haltung zur Partei aufweist. Und wie lange lässt sich diese Haltung noch aufrecht erhalten, bis man auch den letzten Kunden verloren hat“.

      Seitdem bin ich für den Kommentarbereich der „Welt“ komplett gesperrt 🙂

      • ging mir genauso

    • Die „Welt“ als Teil der Springer-Presse ignoriere ich mittlerweile fast vollständig, Welt-am-Sonntag-Abo schon sehr lange gekündigt. Dort einen Kommentar abzugeben ist völlig sinnlos, ob nun pro oder contra.
      Allerdings kann ich Ihre Empfindungen bzgl. AFD bei der Welt-online nicht nachvollziehen, meine Erfahrungen der Vergangenheit sahen da ganz anders aus.
      Wenn die tatsächlich in Ausnahmefällen nun ihr Fähnlein in den Wind drehen, ist mir das gleichgültig. Mit Wendehälsen konnte ich noch nie etwas anfangen oder gab es einen Kompletttausch bei den Angestellten der „Welt“? Sehr unwahrscheinlich. So lange Friede Springer bestens mit Merkel und Konsorten befreundet ist, sollte man das nicht überbewerten.

    • Die Kommentarmoderation bei WELT ist ein unerklärliches Mysterium. Ich kann es nur aus meiner eigenen Erfahrung sagen: Manchmal kommen die harmlosesten Posts von mir nicht durch, manchmal dagegen die schärfsten schon.

      Die werden sicherlich mehrere Moderatoren haben, die die Kommentare durchforsten. Vermutlich räumlich getrennt arbeitend, sonst würde sich eine Gruppendynamik entwickeln.

      Die Quantität der Kommentare ist hoch. Unter den Moderatoren gibt es anscheinend einige, die etwas mehr von freier Meinungsäußerung halten, andere dagegen etwas weniger.

  38. Flimmerkiste (Röhre) zu verschenken! Nur an Selbstabholer – Raum Moers / Duisburg.

    • Netter Versuch, aber die entsorgen Sie mal schön selber. 🙂

    • Ich hätte noch ne Satellitenschüssel. Wer sie abschraubt (Raum Münster), kann sie mitnehmen 😉

  39. … alles ziemlich wackelig …, aber eines ist sicher: Bundesrichter haben ab sofort jährlichlich € 210 weniger Kosten für ihre Zweitwohnung in Karlsruhe …

    • Das könnte ein Grund für die phantasievolle Begründung der Richter sein, die von denen, über die sie zu richten haben, ausgesucht werden. Gibt es eine Steigerung für Bananenrepublik?

      • Bundesrepublik ????

  40. Ich zweifele angesichts solcher gerichtlicher Entscheidungen immer mehr am Rechtsstaat und an der Gewaltenteilung in Deutschland. Es wird Zeit, dass die Mehrheit der Bürger, welche das politisch manipulierende Feudalsystem des ÖR-Rundfunks ablehnt, entweder in großer Zahl auf die Straße geht, um Reformdruck aufzubauen, oder (bequemer) einfach bei jeder Gelegenheit die einzige Partei wählt, die hier eine Alternative bietet. Im Oktober haben die Bayern und Hessen zunächst die Gelegenheit.

    • Hoffentlich werden sehr viele Abgeordnete der Altparteien von Alternativen abgelöst werden.

  41. Man kann nur hoffen, dass dieses Urteil dazu beiträgt, dass der Rückhalt des politischen Establishments weiter schrumpft. Laut neuesten Umfragen sind aus den 87 % Establishment-Unterstützern der letzten Bundestagswahl aktuell nur noch 83 bis 84 % geworden. Die Richtung stimmt und bis 2021 dürften sich die Kräfteverhältnisse deutlich weiter verschoben haben. Leider wird bis dahin auch vieles in Deutschland weiter den Bach heruntergegangen sein. Eine gewisse Genugtuung dürften kurzfristig erst mal die beiden Landtagswahlen im Oktober bringen.

  42. Hat den tatsächlich irgend jemand in diesem land ein anderes Urteil als das jetzige erwartet? Ich habe in meinem Haushalt mehrere Messer vorhältig, die alle samt geeignet sind einen Menschen zu töten. Bin ich deshalb ein Mörder, denn ich könnte ja mit den Messern einen Menschen töten. Soviel zur Urteilsbegründung und der Tatsache, dass ich ARD und ZDF nutzen könnte, obgleich ich vielleicht dies gar nicht will. Die Damen und Herren scheinen die Möglichkeit, ARD und ZDF in der Form nutzbar zu machen, in dem ich ein Verschlüsselungssystem, also Receiver und entsprechende Karte benötige, völlig auszuschließen, aber dies vermutlich mit Absicht, denn das würde nicht mehr soviel Geld in die Kassen der öffentlich rechtlichen Sender spülen. Das Verfassungsgericht ist ein wesentlicher Bestandteil des Staates und sichert seine Existenz. Insofern war von vornherein nichts anderes zu erwarten und schon gar kein Recht. Denn dann wären wir ja eine Demokratie, was wir nicht sind.

  43. Ein Geistesblitz, der mich gerade erhellte?

    Kann es sein, dass die dringend ein Staatsfernsehen brauchen, das so „Mega-Multi-Kulti“ ist, die Richter das ebenfalls so sehen, weil…

    … aufgrund der Migration und Anteile ausländischer Männer in den Kohorten 20-35 Jahre mit mittlerweile über 30 Prozent, ohne staatliche Demenz-Betreuung nicht mehr kontrollierbar ist?

    Wenn es keinen Staatsfunk mehr gibt, der Migranten bei Laune hält, fliegt der Laden also gleich um die Ohren?

    • Falsch, die Migranten sehen weder ZDF noch ARD. Sie sehen türkische ,arabische oder russische Sender.

    • Als ob Ausländer ÖR schauen würden. Dazu müsste das Programm auf Farsi, Pashtun etc laufen.

  44. Wer über die Zeit mitbekommen hat, wie die Richter aller hohen Gerichte, so auch des höchsten deutschen Gerichts ohne Bewerbungsverfahren, Anforderungsprofil und Kriterienkatalog zwischen den Regierungen in Bund und Land und den Parteien ausgekungelt werden, muss sich nicht wundern. Klar, dass vom politischen Mainstream das Urteil begrüßt wurde. Und man kann es nur erneut wiederholen: Der Bananenrepublik sind wir noch näher gekommen.
    Der Vorsitzende des beschließenden 1. Senats des BVerfG, Prof. Ferdinand Kirchhof, der auch der Vizepräsident dieses Gerichts ist, ist an dem heutigen Urteil über ein Gesetz beteiligt, das ARD, ZDF und Deutschlandfunk als ein so genanntes Gutachten bei seinem älteren Bruder Prof. Paul Kirchhof, selbst ehemals Richter am BVerfG bestellt haben. Die Frage nach der Befangenheit des Herrn Prof. Ferdinand Kirchhof wurde der Form halber beraten. Und in seiner Weisheit hat genau dieser 1. Senat des BVerfG für sich entschieden, dass sein eigener Vorsitzender Prof. Ferdinand Kirchhof nicht befangen ist. Ein Schelm wer Böses dabei denkt. Das alles hat mit den viel beschworenen Rechtsstaat nichts, aber auch gar nichts mehr zu tun!

  45. Verarschungs-Steuer.

    Steuer, weil zwangsweise zu zahlen.

    Verarschung, weil ARD/ZDF/DLF das Geld dazu verwenden, den Bürger zu verarschen.

  46. „Verfassungshüter“???

    Wohl eher juristische Ladenhüter!

  47. Mir erscheinen sowohl der Artikel als auch die Reaktionen hierauf sehr einseitig.

    Man muss gewiss kein Fan der gerade stattfindenden „ARD-Selbstlobhudelei“ sein, um vielleicht zu einer etwas differenzierteren Meinung zu gelangen.

    Das Verfassungsgericht entscheidet auf Grundlage des Grundgesetzes, dies ist zu weiten Teilen seit Staatsgründung gleich.
    Das Verfassungsgericht entscheidet nicht die Notwendigkeit eines öffentlichen Rundfunks.

    Aber es entscheidet die Rechtmäßigkeit des von den Staatsorganen organisierten Konzepts des öffentlichen Rundfunks einschließlich deren Bezahlung.

    Und die ist, auch wenn man es nicht gut findet, nach dem Grungesetz ebenso legal wie die in einem Post gestellte Frage nach der Höhe der Abgabe für einen „dreißigköpfigen Migrsntenclan in einer Hotelunterkunft“

    Man muss schon sehr verbittert sein, um hier so dermaßen vom Leder zu lassen.

    In einem Punkt gebe ich den Richtern übrigens Recht: differenzierte Berichterstattung als Gegenpol zu privaten Medien.
    Bei SWR 3 und im Saarländischen Rundfunk wurde pro und contra über das Urteil berichtet.

    Der Beitrag hier ist mehr als einseitig. Er polarisiert, vereinfacht und blendet Gegenargumente vollkommen aus.
    Max Tichy, da könnten Sie sich gern mal eine Scheibe bei der ARD abschneiden!

    Nix für Ungut!

    • Kleiner Denkfehler: TE ist nicht ÖR-zwangs-finanziert, sondern offen deklariert ein Magazin, in dem freie Geister ihre unterschiedlichen Meinungen kundtun, was freie Geister mit ihrer freiwilligen Unterstützung ermöglichen.

      • Herr Goergen, ich würde es noch nicht mal als Unterstützung werten, wenn ich Geld für TE zahle. O. k., ich habe hier mal vor langer Zeit die Kreditkarte gezückt, was man als Unterstützung werten kann. Aber die Print-Ausgabe bezahle ich im Abo, weil ich an dem Produkt interessiert bin und dieses bestellt habe. Dies ist ein ganz normaler marktwirtschaftlicher Vorgang, den ich mir auch bei ARD und ZDF wünschen würde. Die ganzen anderen immer wieder kolportierten Sender und Angebote, die angeblich mit der Rundfunksteuer finanziert werden, kenne und nutze ich nicht. Und wenn ich meinen Konsum von ARD und ZDF in Relation zur Rundfunksteuer setze, stelle ich fest, dass kein anderes von mir konsumierte Medium so extrem teuer ist wie ARD und ZDF. Selbst Kino-Besuche mit Popcorn sind dagegen vergleichsweise billig.

    • Zitat: „Man muss schon sehr verbittert sein, um hier so dermaßen vom Leder zu lassen.“

      Tja, manche ärgert es halt, wenn man einer Zahlpflicht für die eigene Verarsche vollkommen wehrlos gegenübersteht, vielmehr der ganze Staatsapparat komplett auffährt und Nichtzahler tatsächlich ins Gefängnis bringt. (Übrigens ganz im Gegensatz zu Dieben, Schlägern, Tottretern … goggeln Sie mal nach „Ulrike Grave-Herkenrath“! Alternativ spenden Sie einfach gleich für diesen Fall bei Michael Klonovsky.)

  48. Da der Grundsatz der Gleichheit gilt, empfehle ich jedem der kann ebenfalls eine Rechnung an den Rundfunk zu stellen. Gemäß der Begründung: das nur die Möglichkeit zum Zahlen verpflichtet.

  49. die Hauptargumente waren wohl, daß der Deutsche zu dumm für die moderne Demokratie ist und dringend der Vermittlung durch die Staatsmedien bedarf und daß es ein allgemeiner Vorteil ist, für dem man eben allgemein zu zahlen hat, man könnte ja schauen, auch wenn man nicht schauen mag – wenn ich nun also gutachterlich Nachweise, daß ich weiß was 2. Stimmen sind und auch sonst das Grundgesetz frei wiedergeben kann, wenn ich dazu dann psychiatrisch nachweise, daß mich das Programm schwer schädigt, werde ich dann befreit ?

    Ich habe noch nie gezahlt und werde nie zahlen, meine Verfahren laufen seit 5 Jahren und blockieren immerhin die Abgaben für ein Mietshaus….ich kann nur jeden aufrufen aus der GEZ ein Hobby zu machen und sie zu ärgern wo es nur geht….

    • …….ich zahle auch nicht, obwohl ich fernsehen könnte, was ich aber der programmgestaltung wegen nicht tue. verarschen kann ich mich selber!

    • Volle Zustimmung, Einzugsermächtigung widerrufen, unregelmäßig und ständig ändernde Teilbeiträge zahlen, mal mehr, mal weniger, mal gar nicht, immer mit Hinweis unter Vorbehalt bis endgültige Rechtliche Klärung vorliegt (EU hat noch laufendes Verfahren).

    • Bzgl EU hat noch laufendes Verfahren: Landgericht Tübingen bringt Rundfunkbeitrag vor den EuGH: Ist das nationale Gesetz „RdFunkBeitrStVtrBW“, insbesondere §§ 2 und 3, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot, dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot und der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit vereinbar, wenn der zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders von jedem Bewohner voraussetzungslos zu zahlende Beitrag bei Personen so ausgestaltet ist, dass ein Deutscher bei gleicher Empfangsmöglichkeit unmittelbar vor der Grenze zum EU-Nachbarstaat ausschließlich in Abhängigkeit von der Lage des Wohnsitzes den Beitrag schuldet, der Deutsche unmittelbar jenseits der Grenze aber keinen Beitrag schuldet, ebenso der ausländische EU-Bürger, der sich aus beruflichen Gründen unmittelbar jenseits einer EU-Binnengrenze niederlassen muss, mit dem Beitrag belastet wird, der E:U-Bürger unmittelbar vor der Grenze jedoch nicht, auch wenn beide am Empfang des deutschen Senders nicht interessiert sind?

  50. ein Bruder richtet über das Gesetz seines Bruders, juristische Ehre hat der Herr Vorsitzende nicht im Leib…

    • …und deswegen muss es eine Art Berufung geben – wg Befangenheit!

  51. …. und für die Gesetzesänderung hat man dem Gesetzgeber noch eine „Frist“ bis Juni 2020 eingeräumt. Aber was erwarte man eigentlich von einem politisch Bestellten Gericht? Als nächstes wird dann noch Behauptet, dies geschehe alles nur zum „Schutz unserer Demokratie“! Weil – dieses Argument kapiert der einfach Stimm-Michl vielleicht noch am ehesten. Nur ein Schelm glaubt nicht, dass es die Verfassungsrichter nur gut mit uns meinen.

  52. Wer die Rundfunkgebühren abschaffen will, bemüht nicht naiv das systemkonforme Bundesverfassungsgericht, sondern wählt AFD. Punkt!
    7.5
    Für eine zeitgemäße Medienpolitik: Rundfunkbeitrag abschaffen (Auszug/ Programm)

  53. Das ist das Problem der fehlenden Gewaltenteilung in Deutschland. Wenn die Exekutive die Judikative bestimmt (durch Ernennung und Amtseinführung) und die Legislative entweder gar nicht gefragt wird oder selbst seinen Auftrag nicht wahrnimmt, dann haben wir die Situation, dass mit dem Bürger gemacht werden kann, was man will.

  54. Ein Pyrrhussieg des Systems, der das jetzt schon große Misstrauen in die Staatsmedien nur verstärken wird. Die Menschen werden von den Öffentlich-Rechtlichen am Ende das halten, was die Bürger der DDR schließlich vom »Deutschen Fernsehfunk« hielten.
    Kein Wunder, dass die Menschen im Osten gewitzter sind und einen klareren Blick für Fehl- und Desinformation haben, als viele im Westen.

    Schon heute beziehe ich meine Informationen zum großen Teil aus dem Ausland (z.B. von »TV-Libertés« https://www.tvlibertes.com/ oder »Radio Courtoisie« https://www.radiocourtoisie.fr/ ,… ).

    Auch die Schweizer Presse ist ein gutes Korrektiv für unsere Mainstream-Presse (ungefähr das, was für den Osten einmal das »Westfernsehen« war…).

  55. da hilft nur eins:
    aufstehen und rufen:
    nie mehr Haushaltsabgabe bezahlen.
    d a s muss organisiert werden.

  56. Das das Urteil so ausfällt wie es ausgefallen ist, war bei systemtreuen, aber ‚unabhängigen‘ Richtern natürlich abzusehen. Die Urteilsbegründung, die ich mir morgens live im TV angeguckt habe, ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten: Als Bürger hat man quasi das Potential den Staatsfunk – auch ohne Empfangsgerät – zu „geniessen“, deswegen muss man den Beitrag zahlen. Wenn man jetzt aber anfängt mit Potentialen zu argumentieren, öffnet man die Büchse der Pandora; frei nach dem Motto: Ich hab das Potential im Lotto den Jackpot zu knacken, also muss mir die Lotteriegesellschaft jetzt 50 Mio auszahlen.

  57. Das Urteil des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgebühr ist lediglich eine lebensverlängernde Maßnahme für den bereits hirntoten Patienten auf Wunsch der Angehörigen (Politik+ Profiteure dieses Systems), die noch immer versuchen die Wahrheit zu verdrängen. Aber ich glaube bald wird jemand trotzdem den Stecker ziehen. Grün-Links verliert gerade in galoppierendem Tempo die Deutungshoheit über die Diskurse.

  58. „Unter den Talaren – Muff von 1000 Jahren“ So hieß es vor 50 Jahren zu Beginn der 68er Revolten. Auf dem Weg durch die Instanzen sind dann aus dem Muff Parteibücher geworden.

  59. Eine 8 Mrd. teure Rotlichtbestrahlung.
    Das muss man erst einmal hinbekommen ohne zum Teufel gejagt zu werden.
    Es gab ja eine Wahlmöglichkeit. Jetzt nicht meckern sondern zahlen. Geliefert wie bestellt.

  60. Ich habe mit nichts anderem gerechnet – in der Begründung triefte mal wieder aus jedem Satz unserer vom Polit-Establishment ernannten Verfassungsrichter, wie toll und wertvoll sie unsere Staatsmedien doch finden. Wer hätte das vermutet … ¯\_(ツ)_/¯

    Das ist eine politische Angelegenheit, juristisch wird das nichts, auch nicht beim EuGH. Wir werden die GEZ so lange an der Hacke kleben haben, bis die AfD in der Position ist, dem ein Ende zu bereiten. Wenn dieser Tag dann endlich da ist, feier ich drei Tage und Nächte durch.

      • ………in einschlägigen strafgerichtsverfahren! daran hättestb du doch denken können! hier kann ich nicht alles erfahren! halte mir deswegenn als freund ´nen landgerichtspräsidenten!

    • Ich finde es interessant dass hier juristisch mit einem „potentiellen Nutzen“ argumentiert wird, anderswo aber jegliche „potentielle Gefahr“ wie z. B. Die Anwesenheit von Terroristen geflissentlich ignoriert wird.

    • Das BVG wird nach Parteibuch besetzt. Die Richter werden vom Staat bezahlt. Zuerst soll das Geld reinkommen, irgendeine Begründung wird dann nachgeliefert. Hier wie dort geht es um Zweit-, Dritt- und Viertsteuern, bei denen die Schrauben immer weiter gedreht werden, ohne daß es der Zahler sofort merkt. Die Beispiele sind ungezählt: 19% MwSt auf teure Medikamente (vom Krankenkassenbeitrag), MwSt auf die Ökostromumlage (siehe Bund der Steuerzahler)!, also eine Steuer auf die Steuer. Die Gerichte winken durch und segnen ab. Sie sind Teil des Systems.

      Grundsteuer, Soli, versicherungsfremde Leistungen in der Kranken- und Rentenversicherung (Eltern als Familienversicherte, Familienversicherung nicht aus dem Steuertopf sondern von Zwangsbeitragszahlern, Mütterrente in der RV nicht als gesamtgesellschaftliche Aufgabe) etcetera. Die alberne Begründung mit dem Volksbildungsauftrag ist ein Witz, aber sowieso egal. Das BVG entscheidet nicht gegen die Einnahmenseite. MfG

  61. Ein Urteil von Arrivierten, die selbst Teil des Systems sind. Warum sollten sie daran was ändern???

  62. Von den Parteien ausgesuchte Richter sollen urteilen über die Finanzierung der von den Parteien besetzten Rundfunkhäuser.
    Wen soll da wundern, was für ein Urteil da raus kommt.

    Vor Gericht bekommt man kein Recht.
    Vom Gericht bekommt man ein Urteil.

  63. Früher brauchte man die laut BVerfG die Öffentlichen, weil es sonst keine Informationsangebote gab. Heute braucht man sie, weil es zu viele gibt. Und nach so dummdreisten und offenkundigen Lügen wundert sich unsere politisch-mediale Klasse, dass der Ton jetzt langsam rauer wird. Na, noch ein paar Steuermilliarden, damit irgendwelche Bildungsversager „gegen rechts“ laufen, saufen oder häkeln können, werden es schon richten.

  64. Familienbetrieb…Kirchhof Gutachten wird vom Bruder Kirchhof als richtig deklariert.
    Interessenkonflikt…nein, nicht einmal das interessiert den schamlosen Richter.
    Auftrag der Parteien erfüllt, von denen die „Richter“ eingesetzt wurden.
    So ist das eben, wenn ein Land keine Verfassung sondern nur ein Grundgesetz hat.

  65. Auch die „Welt“ kritisiert die Logik der Begründungen des Urteil, die weitgehend die Marketingchiffren der ÖR Staatsmedien nachbeten. So würden die ÖR Medien die Vielfalt der Meinungen abbilden, behauptet das Gericht. Man reibt sich auch als ÖR-Exilant die Augen: Wo denn bitte? Gibt es noch einen bisher unentdeckten Spartenkanal auf einem anderen Planeten? Da bilden ja manche Printmedien erheblich mehr Meinungsvielfalt ab, sogar private Fernsehsender. Nur in der Hybris der anmaßenden Wahrheitsverwaltung überschlägt sich das ÖR Fernsehen vielfach und in Richtung Einfalt.

    Daß die, die die ÖR Medien nicht sehen, auch abkassiert werden, sei vernachlässigbar, weil geringer Mengenbereich. Mal von der kaum seriös zu quantifizierbaren Anzahl der Nichtabnehmer abgesehen, war das irgendwann einmal ein Kriterium zur Ablehnung von Sonderrechte kleiner Klientelgruppen wie zuletzt im Bereich der Geschlechter?

    Klar und deutlich wird aber auch: Das Verfassungsgericht liefert, wie über seine herrschaftspolitisch entschiedene Besetzung bestellt. Das macht es im Analogmodus, das war nicht immer so und gründete einst seine Reputation. Davon sollte man in keinem Bereich mehr ausgehen. Und es verwickelt sich zunehmend in unauflösbare Widersprüche.

  66. Im Grunde wäre es bei uns wie in den USA: Wer die Verfassungsrichter einsetzt, hat große Macht. Nur werden die bei uns aus einem Kartell der Altparteien eingesetzt, wobei jede Partei ihren „Anteil abbekommt“. Da kommt dann so was dabei raus.

  67. Früher war das BVG mal eine angesehene Institution, die die Freiheitsrechte der Bürger gegen politische Anmaßung verteidigte. Heute ist das BVG bloß noch Erfüllungsgehilfe des Parteienstaates. Die Bundesrepublik Deutschland mutiert immer mehr zum Failed State. Da hilft nur noch eine Totalsanierung oder aber Abriss und Neugründung.

  68. Es gibt in der WELT und der FAZ jeweils eine schlüssige Demontage der Urteilsbegründung. Die Prantl-Prawda hingegen jubelt, ist sie doch involviert (über das sog. Recherchenetzwerk). Mich als GEZ-Gegnerin und Zahlungsverweigerin (inkl. mehrer Kontopfändungen und Gerichtsvollzieherterminen) wundert das Urteil nicht eine Sekunde. Die Art und Weise der Geldeintreibung via „Bescheide“ ohne Umwege über das Mahnwesen, dem alle Firmen eigentlich unterliegen, stinkt zum Himmel und ist natürlich keineswegs verfassungskonform. Auch der Abgleich der Adressen über die Meldeämter ist sehr, sehr übel. Aber das zeigt, wie weit wir in D gekommen sind und ich gebe keinen Pfifferling mehr auf diesen „Staat“. Deswegen bin ich ohnehin bald komplett weg. Und ich war mal ein Höchststeuerzahler.

  69. Vom Bundesverfassungsgericht habe ich nichts anderes erwartet. Der Öffentlich-rechtlicher Rundfunk erfüllt zwar seinen Bildungsaufrag nicht, wird aber mit Gebühren gepampert. Das Konstrukt- auch wer keinen Fernseher hat, muß zahlen – spottet jeder Beschreibung. Sendungen ohne Niveau fluten das Land und werden immer mehr. Es gibt keine Kontrolle. Gerne würde ich Österreich empfangen. Da weiß man, was man hat. Sender aus Deutschland sind Zeitverschwendung. Früher war alles anders. Betreuter Rundfunk ist heute Programm.

  70. Ich war heute in Karlsruhe bei der Urteilsverkündung. Der Richter hat in seiner Urteilsbegründung doch tatsächlich gesagt, dass die Bürger heute zwar übers Internet zahlreiche Informationen erhalten, diese jedoch die Bürger verwirren würden und das deshalb die öffentlich rechtlichen Sender nötig sind, damit die Bürger so korrekte Informationen erhalten.

    Außerdem machte denRichter die Zwangsgebühreneintreiber darauf aufmerksam, dass man die aktuelle Haushaltsabgabe auch auf eine Pro-Kopf-Abgabe umwandeln könne. Über diese Tour ist es sicher möglich die Beitragsabgabe so zu gestalten, dass in der Summe ein höherer Betrag in die Kassen des Staatsrundfunks fließt.

    Eine Pro-Kopf-Abgabe ist sicher auch kein Problem, denn dann könnte mit jeder An-/Ummeldung beim Meldeamt gleich ein Gebührenbescheid für die Rundfunkgebühr aktiviert werden.

    Die Richter haben – wie erwartet – ihrer Aufgabe perfekt erfüllt, denn sie sind ein wichtiger Teil des politischen Systems, da gibt es keine Unterschiede, ob das System eine Demokratie, eine Scheindemokratie (wie bri uns) oder eine Diktatur ist.

    • … für mich war der Satz „Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß“ bezeichnend für diese Land, System, Regierung oder was auch immer …

      genauso gut hätten die Richter auch sagen können: Pi mal Daumen, kann man alles so lassen !

      • ..oder nicht so schön, aber geht schon, aber welche Verfassung?

    • Ist es nicht zum K…, dass wir all dem nur zuschauen müssen? (Und komme mir bitte keiner mit Demos bitte – es hat sich ausgedemot mit Antifa und Denuziation beim Arbeitgeber im Rücken …)

    • Und das „n“ packt mal irgenwo rein, wo es sinnvoll erscheint …

  71. Wer noch immer von der alten Bundesrepublik träumte, oder gar vom Rechtsstaat, der mußte heute endgültig erkennen, daß längst auch das Verfassungsgericht zur Beute der Parteien geworden ist.

    • Nicht erst seit Heute karteln die Parteien die Verfassungsrichter aus – streng nach Parteienproporz. So wie es ich in einer Demokratie gehört 😉

    • Wann hat sich das BVG vor 1989 jemals gegen den ÖRR gewandt? Hat es verhindert, daß über die Fristenlösung Abtreibung eine erlaubte Art der Familienplanung wurde?
      Nichts dergleichen.

    • Manche Kritiker sprechen mittlerweile vom größten Deutschen Laiegericht.

    • Diese Bundesjustizdarsteller wagen es doch allen ernstes ein Urteil gegen das Volk mit der Einleitung „Im Namen des Volkes“ zu sprechen…. (Im Namen des Volkes gegen das Volk).
      Diese Parteibuchvasallen am BGH sind eben auch nur Teil des perfiden Systems, Berufsschauspieler die Pack und Pöbel die Illusion des Rechtsstaat aufrecht erhalten sollen, Zahnräder des großen Schauspiels.

  72. Müller-Baer von und zu Vosskuhle und Kirchhoff.

    Nicht dass Frank-Walter der Erste von und zu Bellevue jetzt noch mit Würde kommt.

  73. Früher hiess das „panem et circenses“. Heute kommt noch ein wenig Staatspropaganda, getarnt als Nachrichten, hinzu – incl. Zwangsbezahlung.
    Und wer einmal mit diesem sogenannten Beitragsservice zu tun hatte, weiss was los ist – und ich rede nicht von Verweigerung der sogenannten Beiträge.

    • Heute heißt es statt „Brot und Spiele“ „Hartz 4 und Fußball“. Denn wer Hartz 4 (also ALG 2) bezieht ist von den GEZ-Gebühren befreit. Der kleine Rentner, der eine Rent in Höhe des ALG 2 beziehtmuß dagegen den vollen beitrag entrichten. In der Tat, es ist kein Sozialstaat mehr sonder wieder der real existierende Sozialismus, nur ohne Grenzen.

  74. Am besten sind ohnehin folgende drei Sätze aus dem Urteil: „Der Gesetzgeber muss keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern kann auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen.[…] Er (Anm: der ÖRR) hat die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der ökonomischen Anreize folgt und damit eigene Möglichkeiten der Programmgestaltung eröffnet. Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann […]Indem der öffentlich-rechtliche Rundfunk jedenfalls im Wesentlichen öffentlich finanziert ist, wird er dazu befähigt, wirtschaftlich unter anderen Entscheidungsbedingungen zu handeln.“

    Diese drei Sätze sind der eigentliche Kracher in der ganzen Urteilsbegründung. Satz Nummer 1: Der Gesetzgeber hat sich bei der Begründung seiner Gesetze um die Wirklichkeit überhaupt nicht zu scheren. Nummer 2: Der ÖRR hat also zur Vielfalt beizutragen. Soso. Wie soll er das denn, wenn er faktisch zur Regierung gehört und die Meinung der Regierung wiedergibt? Und Nummer drei ist die eigentlich elegante Umschreibung des zweiten Punktes. Er kann also anders handeln. Weil die Regierung am Ende die Höhe der Beiträge bestimmt? Noch interessanter ist aber, was im Urteil NICHT steht. Nämlich Unabhängigkeit des ÖRR. Unabhängig nur von der Wirtschaft. Unabhängigkeit vom Staat findet in KEINER ZEILE Erwähnung. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Diese ganze sog. „Urteilsbegründung“ ist nichts anderes als der Versuch, aus einem gefestigten Urteil dann eine Begründung zimmern zu wollen, die nicht mal in irgendeiner Form logisch ist sondern sich selbst widerspricht und Willkür den Anschein von Recht verleihen möchte. Sozusagen in Juristendeutsch gegossenes Unrecht. Und sowas sind dann die obersten Hüter der Verfassung, die den Bürger vor dem Staat schützen sollen? Aber wer erwartet schon ein objektives Urteil, wenn der Bruder desjenigen, der dieses Gesetz erst verzapft hat, mit das Urteil spricht?
    Wer immer noch an Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts glaubt, der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten.

    • die den Bürger vor dem Staat schützen sollen?
      Und wer schütz den Bürger vor solchen „Rotkäppchen“?

    • „Und sowas sind dann die obersten Hüter der Verfassung, die den Bürger vor dem Staat schützen sollen?“
      Würde dieser Laden den Bürger vor dem Staat schützen wollen, müsste er im Moment sämtliche Geschütze auffahren, denn die gegenseitige Zustimmung bei relevanten Entscheidungen ist einseitig außer Kraft gesetzt worden – der Bürger wurde stillschweigend komplett entrechtet (dafür mit spaßigen Showeinlagen dauerunterhalten) und dem Staat eine ihm nicht zustehendes Alleinentscheidungsrecht über unser Leben und unser Eigentum zugeschanzt, erschlichen, erbeutet.

      Sie haben vollkommen recht, das gewünschte Ergebnis wurde vorgegeben um dann eine blumige Scheinbegründung zu liefern.

      Auf der Achse des Guten gibt es eine mega interessante Artikelreihe von Herrn Titus Gebel, Jurist und Unternehmer, hauptsächlich darüber wie unser Rechtssystem verdreht wird um die Bevölkerung auszubooten. Kleine Passage: „Eine solche Einwanderung gegen den Willen der ansässigen Bevölkerung ist faktisch eine Teilenteignung derselben und damit einer Eigentumsverletzung gleichzusetzen.“ Wie recht dieser Mann doch hat.

    • Diese nicht zufällig blutrot gewandeteten Rechtsverdreher verspotten uns offenbar nur noch.

      Man wende deren Argumentation auf ein x-beliebiges von der Privatwirtschaft bereitgestelltes Gut an und frage sich: Warum müssen Staatsbedienstete, die keinerlei Leistungs- oder Wettbewerbsdruck unterliegen, ein alternatives Produkt als der Markt anbieten und dürfen dafür – ob es genutzt wird oder nicht – Zwangszahlungen eintreiben?

      Ein perfideres und abgefeimteres Ausbeutungssystem als die BRD gibt es in der entwickelten Welt vermutlich nicht.

    • Wenn es familiäre Verbindungen gibt kann man doch eigentlich nur von der Befangenheit des Gerichts ausgehen. Es wundert mich, dass das noch niemand als Argument angeführt hat.

      • AlNamrood,,,… dann hast du die vollumfängliche Absurdität „unserer“ Gerichte noch nicht erkannt, denn die befinden in der Regel selbst darüber ob sie befangen sind oder nicht 😉

    • Ich habe schon überlegt vor dem EUGH zu klagen, dass ich als Bürger der EU mir doch aussuchen müsste, ob ich das Pendant zur ARD aus Ungarn oder Polen oder die BBC (noch) bezahlen möchte.
      In einer EU der Freizügigkeit müsste man sich doch auch aussuchen können mit welchem Staatsfunktionäre man sich am liebsten informiert.

  75. Zumal die digitalen Dienste im Netz für die Beitragszahler nur in Deutschland verfügbar sind.

    Und Potzblitz, da schau einer an! Da können sie dann tatsächlich die Nutzung sperren – halt, nein, sie MÜSSEN es, wegen der Verwertungsrechte/Lizenzen/Urheberrechte/Nutzungsrechte.

    Man kann nur hoffen, dass irgendwann alles nur noch über IP läuft, nach terrestrisch auch Astra abgeschaltet wird. Dann besorge ich mir einen ausländischen Internetzugang und die können sich ihren statistischen „Ersatz- und Wahrscheinlichkeitsmaßstab“ sonstwo hin stecken.

  76. Der Bürger wird gezwungen, seine eigene ideologisch-extremistische Dauerdruckbetankung selber zu bezahlen.
    Das spart Soros und seinen NGOs viel Geld.

  77. Aus der Pressemitteilung des BVerfG:

    „Zugrunde liegt die durch statistische Erhebungen gedeckte Erwägung, dass die Adressaten des Programmangebots den Rundfunk typischerweise in der Wohnung empfangen und dass deshalb das Innehaben einer solchen Raumeinheit ausreichende Rückschlüsse auf die Nutzungsmöglichkeit als abzugeltenden Vorteil zulässt. Diese gesetzgeberische Entscheidung ist von Verfassungs wegen grundsätzlich zulässig. Der Gesetzgeber muss keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern kann auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen und damit auch auf die tatsächlich überwiegende Nutzung in der Wohnung abstellen.“

    Vielleicht sollte TE einfach an jeden Haushalt in die Briefkästen die aktuelle Ausgabe verteilen. Ob TE auch darauf hoffen kann, dass die Nutzung sehr wahrscheinlich ist – sei es zur Lektüre oder zum Basteln von lustigen Papierhüten – und dann abkassieren darf?

    Haben die im digitalen Zeitalter und Zeitalter der Verschlüsselung, Streamingdienste etc. eigentlich noch alle Latten am Zaun? Es ist doch nicht Aufgabe der Bürger, nachzuweisen, dass man etwas nicht nutzt.

    • Sie sehen das schon richtig: Wir werden von Leuten regiert, beaufsichtigt, aufgeklärt und zurechtgewiesen, an deren Zugehörigkeit zu dem Teil der BRD-Insassen mit gesundem Menschenverstand man grundsätzlich zweifeln darf – aber tun Sie das nicht öffentlich, könnte nachteilig sein…

    • Oh, lassen Sie man … die Umkehr der Beweislast scheint auch in anderen Bereichen Zugkraft zu gewinnen.

  78. Müssen die in Hotels/Suiten untergebrachten Migranten die GEZ auch bezahlen? Oder ist das im ‚All inclusive‘-Starter-Kit mitenthalten. Was ist mit Privatpensionen, deren Zimmer nur saisonal voll belegt sind: Müssen die auch bei Leerstand für jeden TV-Anschluß zahlen oder wird hier je nach Belegung kassiert? Und was ist mit denen, die sich in Deutschland zusammen mit ihren vier Frauen und 30 Kindern in so einer Pension vom Stress ihrer Welt-Fluchten erholen: Gehen die als Familiengroßclan durch, für den von der Pension nur einmal an die GEZ gelöhnt werden muß? – Fragen über Fragen.

    • Die bekommen Hartz 4 und die Bezieher von Hartz 4 sind von der GEZ-Knechtschaft befreit.

  79. kürzlich hatte ich einen Traum, sah LÖW regelrecht vor mir, wie er zu den Jungs der Mannschaft sprach:

    „Also Jungs, spielt halt mit, tut so, als ob Ihr gewinnen wollte, wenigstens im 1. Spiel, dann lasst Ihr etwas nach, und beim 3. Spiel der Vorrunde wisst Ihr halt nicht mehr, wie Ihr den Ball ins Tor kriegt. Eure WM-Teilnahme wird bezahlt, Trainingslager äh kleiner Urlaub in Südtirol ebenfalls, für Eure Partner äh Ehepartnerinnen wird gesorgt, ja, und während des Achtelfinales könnt Ihr dann schon in Eurem Jahresurlaub sein.

    Ihr werdet sehen, alle sind froh darüber, ARD und ZDF sowieso, da allein Eure Teilnahme deren Werbeeinnahmen garantieren, die Zeitungen haben was zu schreiben, den Fußballexperten im Studio sichern wir hierdurch ebenfalls deren Millionen, die Parteien – vorweg die Grünen nebst BKin – können sich wirklich nicht beschweren, denn durch vorzeitiges Ausscheiden unterstützen wir nicht das böse Putin-Regime, dennoch sind die Einnahmen für die Politik gesichert, wir tragen durch unser ’so tun als ob wir gewinnen wollen‘ zur Volkswirtschaft bei, allein durch Mehrverbrauch (Konsum) sprudeln die Steuereinnahmen. Und unsere Zuschauer sind mit Beginn der Vorrunde derart angetörnt – die halten dann durch bis zum Finale, auch wenn wir ausgeschieden sind.

    Also, Jungs, haltet Euch dran – niemand wird’s merken.“

    Ach, es war gar kein Traum?!

    • Die „schimpfen“ über alle, die es besser für ihre Bürger machen.
      Noch nicht gemerkt?

  80. Das von den Parteien ( außer AfD natürlich ) nominierte Richterpersonal ( unter ihnen sogar ein ehemaliger MP von der CDU ) weiß sicher genau, was sicher hinter dem Bildungsbegriff verbirgt, aber natürlich nicht so genannt werden darf. Unser aller Kanzlerin kann sich aus ihrer Agitations – und Propagandazeit für das Regime und den Sozialismus gut an die für Ideologen unverzichtbare ständige Infiltration erinnern. Es ist wichtig, dass das Kartell aus Politik und Medien von der unabhängigen Justiz „ geschützt“ wird, um seinem „ Bildungsauftrag oder besser Gesinnungserziehungsauftrag nachkommen zu können. Und gut alimentiert und gepolstert lässt es sich gut moralisieren und noch besser manipulieren. Die Illners, Will’s und Maischbergers sollen – wiewohl zumindest auf 2 Jahre gerechnet selbst Einkunftsmillionäre – weiter talkmässig zur links/grünen Gesinnung „ bilden“. Seit‘ an Seit‘ marschiert der Merkelismus, gut vertreten in den Institutionen, für die Internationale und damit vor allem gegen das „Denken“.

    • Hier ein gutes Beispiel für „Rollenkonfusion“ im ÖR. Ist sie jetzt Journalistin oder macht sie AgitProp? Und in welcher „Rolle“ wird sie interviewt?
      http://www.tagesschau.de/inland/gespraech-ferda-ataman-101.html
      Muslime in Deutschland sehen sich einer Studie zufolge nicht als gleichberechtigt. Die Migrationsexpertin Ferda Ataman sagt im Gespräch mit tagesschau.de, dass in der Diskussion über Flüchtlinge die Integration vernachlässigt werde.

    • Aber eines können und werden sie nicht verhindern: dass ihnen am Ende keiner mehr glaubt.
      So wenig wie weiland dem »Deutschen Fernsehfunk« in der ehem. DDR.

      Das Urteil beschleunigt die Abnabelung.

  81. Kann man enttäuscht sein, wenn man das Ergebnis so erwartet hat? Denn ich bin enttäuscht – und hatte andererseits nichts anderes erwartet. Die Institutionen dieses Landes verlieren bei mir immer mehr an Respekt.

    Die Zweitwohnungen auszunehmen: das sehe ich als ein Feigenblatt, vom Gericht gewählt, damit es nicht völlig als regierungshörig (was es ist) aussieht. Wenn die Richter jedenfalls die Unternehmen ausgenommen hätten! Nicht einmal dazu hat es gereicht.

  82. Die „Demokratieabgabe“ mit „Bildungsauftrag“. Eher der Selbstbedienungsauftrag.

    Mein Vorschlag: Bezahlt eure Propaganda selber.

    • Meinungsdiktaturabgabe mit Manipulationsauftrag würde es auch treffen.

  83. Das Urteil kommt ja pünktlich zum Start von Frau Hallali’s Meinungsmachermagazin im ZDF.

    • Diese Dame verdankt ihren Erfolg wohl nur ihrem Migrationshintergrund, wie andere auch im ö.r. Immer schön links grün.

      • Dunja Hayali verkörpert gleich mehrere Quoten für den Staatsfunk:
        Muslimisch, Flüchtling, Migrationshintergrund, Frau, Lesbisch, Linksextremistin (Gesicht zeigen, aber bitte nur mit Gesichtsvermummung), engagierte AfD Hasserin und öffentlich-rechtliche Denunziantin.
        Witzig, aus ihrer Heimat ist sie angeblich vor Verfolgung geflohen, heute verfolgt sie selbst.

  84. Sehr treffend und schlüssig demontiert.
    Man merkt immer wieder, die Gerichtsbarkeit will sich mit dem Staatsfunk einfach nicht anlegen. Was daran liegt, dass der Staatsfunk von der Größe her mittlerweile in die Kategorie „too big to fail“ fällt und die derzeitigen Machtstrukturen im Bundestag zudem sehr von seiner Funktion als Propagandainstrument profitieren.
    Um das Problem zu lösen, bedarf es wohl der Machtübernahme und der Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages.

    • Wieso „einfach nicht anlegen“? Es ist das Gericht des Establishments.

      • Das Problem zieht sich ja durch den ganzen Justizapparat
        Die sind aber nicht alle auf Regierungslinie. Die haben oftmals einfach Angst um ihre Karriere, falls sie nicht gemäß des Führerwunsches richten. Gegen den Strom zu schwimmen ist anstrengend und kann die Existenz kosten.

  85. Die Entscheidung war zwingend. Die entlarvende Bewertung des Gerichts kam vom Grünen Repser Schlauch nach deren Machtergreifung in BW. „Mit wollet jetzt au ein Verfassungsrichter stelle“. Die Verwerfung der Propagandasteuer hätte dem politischen System den Garaus gemacht. Durch die Kontrolle der GEZ Bild- und Tonmüllschleudern wird jedes Aufmucken der schon länger hier Lebenden verhindert, Abweichler medial gebrandmarkt, Gesinnungsgenossen gesponsert. Die AFD wird als Feind markiert, rotzgrün schamlos vermarktet. Die Vermarktung ist wirksam, sie funktioniert. Zugleich schafft die Patronage der vielen hochbezahlten Pöstchen den Machterhalt. Wer Demokratie will überzeugt durch zustimmungsfähiges, als sinnvoll erkanntes Handeln und nicht durch eine staatliche Propagandamaschine bestückt mit Lakaien und Hofschranzen.

  86. Das ganze System BRD scheint am Ende angekommen zu sein. Im Prinzip geht es nur noch darum, auf Kosten Anderen zu leben. Wie lange das die wirklichen Leistungsträger dieses Staates, dass sind die Eltern mit 50% Steuern und Abgaben auf ihre Einkommen noch mitmachen, bleibt abzuwarten. Nachher geht alles ganz schnell.

    • Dass Sie sich da mal keine falschen Hoffnung machen.

      Der Deutsche lässt sich vom Staat egal wofür ausbeuten, ausplündern, aushungern und ausbomben -unsere Geschichte ist voll von solchen Irsinnsepisoden, in denen immer noch einmal die Schraube weiter angezogen wird.

      Bis der völlige Zusammenbruch kommt, braucht es noch weit mehr, als wir uns heute vorstellen können, fürchte ich.

      Der totale Staat und seine Büttel laufen sich hierzulande gerade erst warm…

      • Na, ja, es hängt natürlich von der zu erwartenden Zeitspanne ab. Der von Ihnen kolportierte Zusammenbruch wird so oder so kommen, in spätestens 15 Jahren wird die BRD mit viel Glück noch Zweitweltland sein, hierfür sprechen zumindest viele Indikatoren.
        Die Musik wird in China (1.3 Milliarden leistungsbessenene und hochdisziplinierte Bürger) und den asiatischen Tigerstaaten gespielt werden, während ein Großteil der Deutschen ein Jahr auf einen ambulanten Arzttermin warten wird und einen nochmaligen massiven Kaufkraftverlust erleben muss. Jeder weiß: Das Spiel ist aus.

  87. Die Herrschaften in den roten Roben konnten sich nicht einmal dazu aufraffen, die eine für verfassungswidrig befundene Regel aufzuheben, sondern haben den Bundesländern zwei Jahre Zeit gelassen, die Bestimmungen zu ändern. Zweitwohnungsbesitzer müssen also mindestens zwei Jahre trotz Verfassungswidrigkeit weiter blechen. Offensichtlich ging es den Richtern nur darum, dafür zu sorgen, das sich trotz Verfassung hin und her nichts ändert. Das riecht verdächtig nach Scheinrechtsprechung in der Bananenrepublik.

  88. …….wenn man sich manche urteile ansieht, könnte man überzeugt sein, die richter hätten bretter vor dem kopf gehabt. es ist doch so einfach: jeder, der öffentlich – rechtliches sehen will, zahlt eine gebühr und das fernsehen und der rundfunk wird dekodiert! doch darum geht es nicht!es geht darum, mit dem öffentlich – rechtlichen rundfunk die hirne der zwangsweise beglückten im sinne des staates zu vernebeln. ganz so, wie bei adolf dem einzigen! amen!

    • Wir leben in einem Unrechtsstaat. Und der macht sich zudem immer weniger Mühe, diese Tatsache zu verschleiern.

  89. Guter Artikel, sehr informativ und hoffentlich mit breiter Wirkung nach außen. Am kaum lösbaren Dilemma des Zwangscharakters, der quasi im Jahrestakt von den Justizbeugern in roter Robe endlos für rechtens erklärt wird, erkennt man das kranke System. Umfassend ! Das System Bundesrepublik Deutschland ist krank. Das das Gebührenzahlsystem selbstverständlich gegen Verfassungsauftrag und Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, sieht jedes Schulkind. Die krebsgeschwürartig wuchernde Redundanz der ÖR-Sender in Radio und TV ist schamlos und gleicht einem organisierten Wegelagerertum. Die Vehemenz, mit der sich die Machtelite gegen eine radikale Reform stemmt, spricht Bände. Nicht nur das ÖR-System in seiner jetzigen Form muss weg, sondern auch die Rechtsbeuger in ihren roten Roben, sie lecken den parteipokitischen Speichel auf und müssen ausgetauscht werden. Das kann aber erst bei einem Systemwechsel gelingen. Brauchen wir hier denn wirklich erst den ganz großen Knall in Deutschland, bevor siich etwas grundlegend ändert ? Höchstwahrscheinlich ja.

    • Sie haben alles gesagt, mit reden kommt man diesem System nicht bei, also wird es scheppern.

    • Meines Erachtens brauchen wir keinen Systemwechsel. Was wir brauchen, ist eine Wiederherstellung des – auf dem Papier namens Grundgesetz – durchaus bestehenden freiheitlich-demokratischen Systems in der Praxis. Das ist Aufgabe genug. Der Wähler hat es in der Hand, sich noch weiter ausbeuten und an der Nase herumführen zu lassen oder nicht.

  90. Ich bin kein Unternehmer, mit der Firma Sixt nicht verwandt und verschwägert, und kann nur sagen, daß die Erhebung von Rundfunkgebühren für Mietwagen mit meinem Rechtsempfinden absolut nicht vereinbar ist. Ich könnte mir vorstellen, daß das auch anderen „Normalos“ so geht.
    Ansonsten ist das Urteil sowieso eine Enttäuschung. Ist das Gericht der Politik inzwischen so willfährig geworden? Das Programm ist ja für einen denkenden Menschen zumeist nur noch zum Abschalten – von wegen Information …

    • «daß die Erhebung von Rundfunkgebühren für Mietwagen mit meinem Rechtsempfinden absolut nicht vereinbar ist. «

      Zumal auch die Mietwagenfahrer eine Wohnung besitzen und – wie die Zweitwohnungsinhaber – höchst selten an zwei Orten gleichzeitig präsent sind (Wunder einmal ausgenommen…).

      Aber was zählt schon Logik in dieser System-Justiz?!

  91. Warum sollte das Merkel Regime auch freiwillig auf ihr Propaganda Instrument verzichten. Die versprochenen Posten müssen auch weiter finanziert werden. Und das Format von den ÖR Sendern würde ohne die Zwangssteuer nicht ein Jahr überleben. Und den Erziehungsauftrag nehmen sie ja sehr ernst.

  92. wäre auch überrascht gewesen, wenn eine beamtenähnliche Organistion der anderen ihre Pfründe und Vorteile streitig gemacht hätte. Ca. 60% der Gebühren fließen ja angeblich in die opulente Altersversorgung. Da darf man natürlich nicht zurück stehen. Immer sich schön die Taschen voll machen. Begründen, wenn auch wiedersprüchlich, kann man bekanntlich alles. Demjenigen, dem man in die Tasche greift, kann dies nicht.Vergleichbar dem Zwangsversicherungs und Zwangsmitgliedschaftensystem. Mit freier und sozialer Marktwirtschaft hat dies nichts mehr zu tun. Zwang wohin man schaut. Woher die Menschen diese aufgezwungenen Mittel zur Bezahlung der Überversorgungen dieser Zeitgenossen nehmen sollen hat noch kein Richter gesagt. Wenn es diesen Zwang nicht geben würde wären viele dieser sich als besonders wichtig nehmenden Versorgten ihre üppige Alimentation wohl morgen schon los. Dies galt es zu verhindern. In der Sommerpause gibt es Konserven, danach wieder schön gefilterten talk ohne Tiefgang und Spieleshows oder Musikantantamtam. der Bildungsauftrag ist voll erfüllt.

    • Beamte unter sich – oder seit wann kratzen Krähen einander die Augen aus?

  93. Wer hat anderes erwartet? Ein Auftragsurteil. Nur die Begründung ist interessant als Maß der Bürgerverachtung und Verächtlichmachung.

  94. Deutschland ist ein Unrechtsstaat und das Bundesverfassungsgericht agiert nicht zum ersten Mal verfassungsfeindlich. Wer abstreitet, dass die EZB Staatsfinanzierung betreibt, oder sich für unzuständig erklärt die Interessen deutscher Bürger gegen die Machenschaften der EZB zu vertreten, der fantasiert sich auch schnell etwas darüber zusammen, dass der öffentlich-rechtlich Rundfunk der BRD staatsfern sei und dass das flächendeckende Angebot ein flächendeckendes Abkassieren rechtfertigt.

    Deutschland hat heute wieder einen großen Schritt in Richtung Diktatur getan.

  95. Ich glaube den höchsten Prozentsatz dieser „Gebühr“ verschlingen die üppigen Gehälter und die noch üppigere Altersversorgung der Mitarbeiter.

    • die bekommen ordentliche Versorgungen. gesetzliche und betriebliche. Ziemlich üppig. Von den Gehältern mal ganz abgesehen. Auch den Produktionsgesellschaften geht es gut, z.B.sehe man sich mal die Bilanz der Will Media GmbH an. Tolle Bilanzgewinne in Millionenhöhe werden dort ausgewiesen. Alles für ein bisschen Blah, blah, blah. Den alten Leuten und nidrigen Einkommensbeziehern das Geld aus de rTasche ziehen ohne rot zu werden.

  96. Vosskuhle und Co. halt (Schulterzuck). Auf die kann sich der Staat voll und ganz verlassen.

  97. Na immerhin muss ich jetzt nicht mehr zweimal löhnen. Was mich aber wiederum stört, ist das man ab sofort die Befreiung von der Gebühr für die Zweitwohnung „beantragen“ kann. Ein entsprechendes Online-Formular auf den GEZ-Seiten gibt es natürlich noch nicht. Aber viel übler: Im Grunde haben die mich laut Gericht jahrelang zu Unrecht abgezockt. Da ich aber die Befreeiung jetzt erst „beantragen“ muss, heißt das im Umkehrschluss wohl, dass ich von der bereits abgezockten Kohle nichts mehr zurückfordern kann. Ein rückwirkende Befreiung wird es wohl nicht geben.

    • „Ein rückwirkende Befreiung wird es wohl nicht geben.“ Vielleicht sollten Sie klagen!

      • Aber klagen Sie nicht vor eine Deutschen Gericht! Es muss mindestens der EUGH sein, wenns auch für D gelten soll. Sonst wird ein Kampf gegen Windmühlen und Hohlk….

    • Verschwenden Sie Ihre Lebenszeit nicht auf alberne Scharmützel mit Bütteln der Obrigkeit. Gehen Sie in sich, überlegen Sie, wie Deutschland und die Perspektiven derer, die Ihnen am Herzen liegen, am Ende Ihres Lebens aussehen sollen, treffen Sie dann nach Prüfung der aktuellen politischen Lage in Deutschland wohlabgewogene Wahl-, Spenden- und Konsumentscheidungen, nutzen Sie jede Gelegenheit dazu, Ihr Umfeld in Ihrem Sinne politisch zu bearbeiten – mehr können wir nicht tun.

      • Weise Entscheidung.

    • Sie hätten mit dem Hinweis „Unter Vorbehalt“ zahlen können. Viele GEZ-Gegner machen das, in der Hoffnung nach solchen Urteilen die Asche zurückklagen zu können.

  98. Irgendjemand hat mal gesagt, dass ein Gesetz nicht richtig sein kann, wenn die große Mehrheit der Bevölkerung dagegen ist.

    Genau das trifft bei dieser „Gebühr“ zu.

    • Die Mehrheit der Deutschen ist von tiefsitzendem Untertanengeist beseelt und findet – dem tumb-treuen Wahlverhalten nach zu urteilen – die Gesetze zur immer dreisteren Ausplünderung der Bevölkerung schon sehr richtig, und warum? Weil sie von oben kommen, das genügt dem Michel vollkommen.

    • @Nikola: Das Gericht spricht ein Urteil meines Wissens nach immer noch im Namen des deutschen Volkes. Wenn das deutsche Volk es in der Mehrheit nicht richtig findet, was da an Urteil gesprochen wird, kann auch das Urteil in dessen Namen nicht richtig sein.

      Insofern können Sie nur Recht haben mit ihrer These!

      Aber was nutzt uns diese Erkenntnis?

      Leider nicht sehr viel im Ergebnis!

      Was bleibt uns dann?

      Im Grunde genommen, nachdem wir nun vollständig entwaffent wurden nur zwei Dinge:

      Entweder friedlich bleiben und alles akzeptieren, wie es uns vorgekaut wurde – wie es dem deutschen Normalbürger entspricht – oder aber zu den Mistforken greifen, die es im Zweifelsfalle selbst im Baumarkt nicht mehr in der benötigten Menge geben wird. Sieht also nicht gut aus für uns!

      Bleiben noch zweierlei Dinge, die dem Deutschen durchaus liegen könnten: Beten und Hoffen!

      Empfehlung an alle durch die ehemalige GEZ Zwangsenteigneten: Gucken, was das Zeug hält – damit man wenigstens was hat für sein Geld.

      Nein, das war ein Scherz! Besser nicht!

      Mich k… dieses Urteil nur noch an, weil ich vor lauter Verquickung in diesem Staat leider keinerlei wirkliche Gewaltenteilung mehr erkennen kann.

      Was meckern die eigentlich immer gegen Polen?

      Wir selber haben weder unabhängige Richter, noch unabhängige Staatsanwälte! Und über die Unabhängigkeit der Polizei-Führungen mag ich nur spekulieren.

      Und wirklich unabhängige Fernseh-, Rundfunk- und Hörfunk-Räte haben wir leider auch nicht, da fast alle Partei-Funktionäre sind! Schönes Deutschland!

      Aber: Noch leben wir!

      Und das sogar in einer sogenannten Demokratie! Sogar mit Meinungsfreiheit (sofern diese nicht der Regierungslinie widerspricht)!

      Ein Grund zum Jubel!??

    • Eine Gebühr zahle ich sowieso nur für eine Leistung die ich in Anspruch nehme, alles andere ist eine Steuer. Laut der „Logik“ des BGH müsste auch ich als Kinderloser einen Anspruch auf Kindergeld haben, nicht weil ich Kinder habe, sondern allein wegen der Tatsache das ich welche machen könnte 😉

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