Journalismus soll eigentlich dazu dienen, auch komplizierte Themen möglichst so darzustellen, dass der Leser den Sachverhalt versteht. Die deutsche Presse hat seit einigen Jahren die Eigenart entwickelt, nur noch „zwischen den Zeilen“ verständlich zu sein. Mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes und der Überzeugung, dass nur noch das selbst angenommene und nicht etwa das biologische Geschlecht Bedeutung hat, erreicht diese Form des Journalismus einen Höhepunkt.
So braucht es bei einem Artikel des Bonner General-Anzeigers gleich mehrere Absätze, um den eigentlichen Fall zu verstehen. So titelt das Blatt, das bereits in der rheinischen Bevölkerung der 1990er den Titel „Generalverschweiger“ verdient hatte: „56-jährige Frau aus Troisdorf wegen Exhibitionismus angeklagt“. Es ist ein Fall, wie ihn Frauenrechtler seit Jahren vorhergesagt haben: Unter dem Deckmantel, eine Frau zu sein, können Männer es echten Frauen sehr schwer machen.
Das Blatt bleibt durchgängig bei der weiblichen Form, obwohl selbst die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift davon ausgeht, dass es sich nicht um eine Frau, sondern um einen Mann handelt. Exhibitionismus ist nach Paragraf 183 ein Straftatbestand, den nur Männer erfüllen können. Zitat: „Das Gericht wird im Falle eines Schuldspruchs auch darüber befinden müssen, ob für eine Verurteilung als Exhibitionist das Vorhandensein eines Penis’ ausreicht oder ob die zu verurteilende Person auch im Melderegister als männlich registriert sein muss.“
Exhibitionismus ist dabei nicht das einzige Delikt, das der „Angeklagten“ angelastet wird. Am 26. August 2021 habe sich der Tatverdächtige zudem als Frau verkleidet und einer Frau aufgelauert. Er verfolgte das Opfer bis nach Hause, bedrohte es mit einem Messer und verletzte sie an Hals und Hand. Zwei Stunden lang erklärte er gegenüber dem Gericht seinen Lebenslauf: Frauenkleider und das Ausziehen von Stiefeln hätten ihm einen „Kick“ beschert.
Schon 2009 war der Angeklagte zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Im Jahr 2008 hatte der Angeklagte nacheinander zwei Frauen deren Stiefel gewaltsam von den Füßen gerissen. In einem Fall kam ebenfalls ein Messer zum Einsatz, und das Opfer wurde verletzt. Der Richter hatte den Fetisch des Angeklagten damals als Risiko eingestuft. Es folgten sieben Jahre Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik. In dieser Zeit kam es zu einer Hormonbehandlung und der Veränderung des Geschlechtseintrags im Melderegister.
Obwohl die Änderung damit weit vor der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes liegt, zeigt es doch, zu welchen Verrenkungen die Unsicherheit darüber führt, was einen Mann zum Mann und was eine Frau zur Frau macht. Ganz ab davon, dass Richter sich nun damit beschäftigen müssen, ob der Penis ausreicht, um einen „weiblichen Täter“ aufgrund von Exhibitionismus zu verurteilen. Dabei hätte man sich nur an der linksradikalen Trans-Bubble orientieren müssen: Demnach kann der Penis bekanntlich ein weibliches Genital sein.
Nun, im Falle eines Krieges werden alle Transen von Mann nach Frau einberufen und ins Feld geschickt. High-Heels und Röckchen sind dann sicher nicht mehr erlaubt – auch nicht im Gepäck. Was soll da ein Gericht noch lange bedenken. Ein Mensch wird durch einen Menschen vergewaltigt. Vergewaltigung ist ein Straftatbestand. Interessant wäre beim Thema Exhibitionismus lediglich ob der Pimmel echt oder künstlich ist. Ob der Täter typisch männlich erscheint oder eher weiblich. Ausschlaggebend ist das Opfer und die Verletzung des Opfers.
Man muss nur einen bestimmten Grad von Beklopptheit erreicht haben um derartigen Blödsinn ernsthaft vor Gericht verhandeln zu wollen .
Das der woke Journalismus schon längst diesen Tatbestand erfüllt dürfte bekannt sein . Dank linksgrüner Vollbekloppheit geht nunmehr auch so was .
Steigbügelhalter dafür sind Gesetze die unter einer rotgrünen Regierung zustande kommen .
In diesem Staate der linksgrünen Verwirrtheit gibt es nichts hirnrissiges was nicht auch vor Gericht gezerrt wird .
Viel Erfolg damit !
Wenn der zuständige Richter m/w/d einen gewissen Sinn für Ironie bzw. Humor besitzt, spricht er natürlich vom Vorwurf des Exhibitionismus frei. Frau ist heute, wer sich so fühlt und kann dies per amtliche Eintragung allen anderen Mitmenschen gegenüber „amtlich“ machen. Wer Frau falsch anspricht, hat Bußgelder zu erwarten. Damit wurde Frausein durch unsere Abgeordneten, eben die Gesetzgeber, zu einem Gefühl, bzw. einer amtlichen Eintragung gemacht. Biologische Fakten oder Fragen spielen dabei keinerlei Rolle mehr, nichts muß bewiesen, belegt oder geprüft werden und 1x pro Jahr kann jede/r seine Gefühlslage amtlich ändern bzw aktualisieren (lassen).
Daran ist natürlich auch jedes Gericht gebunden, es ist schlicht die Gesetzeslage. Die bizarre Ausnahme des Kriegsfalls, in dem das alles angeblich bedeutungslos wird, Mann wird wieder Mann qua Physis, liegt in diesem Fall aus dem Sexualstrafrecht offensichtlich nicht vor – im Gegenteil: die sexuelle „Selbstbestimmung“ ist ja der Kern dieses Falls, mit allen gesetzgeberisch gewollten Konsequenzen. Wären sie nicht gewollt gewesen, müßte man „dem Gesetzgeber“ Unfähigkeit unterstellen, was im rotgrünen Kosmos denkunmöglich ist. Niemand ist mehr „die Wissenschaft“ und damit nahe an Unfehlbarkeit, als unsere rotgrünen Gesetzgeber aka Parlamentarier.
Also Freispruch!
Sollte der gefühlt rotgrüne Gesetzgeber diese Folgen seiner Gesetzgebung doch nicht gewollte haben, also doch irgendein „Fehler“ vorliegen, liegt es in deren Händen, das Gesetz entsprechen zu „reformieren“ aka zu ändern.
Kaum ein Bereich wurde und wird ja so oft geändert, wie das Sexualstrafrecht, Sex sells, clickt immer und produziert bei wenig Kosten vielfältige Schlagzeilen, warum dann nicht einmal mehr oder weniger – ist doch eh egal…
Dabei weiß doch jedes Kind, seit Jahrzehnten, dass zb Vergewaltiger vor nichts mehr Angst haben, als dass bei Entdeckung der Tat die Mindeststrafe von 6 Monaten auf 12 Monate erhöht wurde, Huhhhh
Oder Messerterroristen! Natürlich schreckt diese nichts mehr ab, als ein Messerverbot oder eine Messerverbotszone, Huhhhh
Natürlich gilt das auch für die Frage, ob 6 oder 13cm noch legal sind, denn jeder Mörder und Terrorist grämt sich vor nichts mehr, als sich zum Lebenslang für Mord, für den Verstoß gegen das Waffengesetz auch noch 1000€ Geldstrafe oder 6 Monate Haft extra einzuhandeln, Huhhhh
Bestimmt, Sicher, versprochen… Huhhhh
Wärs nicht so peinlich dumme Realität, was unsere „Vorturner“ seit vielen Jahren veranstalten, könnte man zu vielen „Gesetzen“ herzhaft und lange lachen…
In Gaga-Land muss man halt mit allem rechnen. Vielfalt ist ja quasi die Mehrzahl von Einfalt. Wenn man also genug Einfältige hat, dann nennt man das Vielfalt. An Einfältigen scheint es in Gaga-Land ja nicht zu mangeln. Auf die Entscheidung unserer links-grünen Gesinnungsjustiz darf man gespannt sein.
ABER: Wie viele Menschen müssen denn noch zu Schaden kommen, bis die Mehrheit begreift, was los ist. Ganz zu schweigen davon, dass die Legislative umsteuert…
Dem „gut so“ kann ich mich daher nur bedingt anschließen.
Es ist ein Fall, wie ihn Frauenrechtler seit Jahren vorhergesagt haben: Unter dem Deckmantel, eine Frau zu sein, können Männer es echten Frauen sehr schwer machen.
Nur wenige Frauenrechtler wagten es. Die Mehrheit der Frauen(schutz)verbände marschieren fröhlich bunt bei den LGBQT… Paraden mit. Sie schweigen laut, bei Vergewaltigungen , Missbrauch von Mädchen, sobald diese Untaten von bestimmten Bevölkerungsgruppen geschehen.
Der Artikel ist mir zu oberflächlich. Was ist mit Männern, die sich auf dem Standesamt als Frau deklarieren, die straffällig werden. Männer, die vergewaltigen und Kinder schänden. Kommen die dann ins Frauengefängnis? Sitzen im Bundestag, die solche Gesetze mehrheitlich beschließen, nur noch Hohlköpfe? Und solche werden gewählt!
Das ist gelebte Vielfalt! Passt doch genau zu einem Staatswesen, das sich in ein wahrhaftes Irrenhaus verwandelt und sich selbst aufgegeben hat.
Eher „Die Exhibitionistion vom Prenzlauer Berg“.
Das sind die Momente, wo auch den letzten woken Deppen auffallen müsste, in welche Verwirrung sie sich selbst stürzen.
Aber nein „Das Blatt bleibt durchgängig bei der weiblichen Form“ weil es scheinbar im Hirn weher tut, die Realität wiederzugeben als sich Knoten in die Hirnwindungen zu knüpfen.
Man kann idiotische Gesetze erlassen. Aber die Umsetzung könnte dann kompliziert werden…
Paragraphen bitte genau durchlesen!
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html
Der Tatbestand ist in § 183 Abs. 1 festgelegt. Und dort steht „Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Dann ist zur Vollstreckung im Abs. 4 die Rede von „Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung nach einer anderen Vorschrift…“ Welche andere Vorschrift sieht Exhibitionismus vor als Tatbestand mit Verwirklichung auch durch eine Frau?
Dann wird noch auf §174 und 176a verwiesen. Trifft nur zu bei „Schutzbefohlenen“ bzw. „Kindern“. Exhibitionismus ohne einen dieser Sondertatbestände geht nur durch Männer.
Wollten Sie auf etwas anderes hinaus? Dann kann ich dem leider vom Verständnis her nicht folgen.
Tatsache. Eine Strafe, die nur Männer trifft, obwohl auch Frauen exhibitionistisch sein können.
Da bietet sich doch eine geschlechtsangleichende Operation an. Danach gibt es viel weniger zu präsentieren.
Irre. Einfach nur irre!
Ich bin froh, dass ich nicht in der Justiz oder Asylantenangelegenheiten, Polizei, Einbürgerungen arbeite…
„Wenn der Wahnsinn erst mal Fuß gefasst hat, wird er ungeniert behaupten, er sei die Normalität.“, SIR Karl Popper….
Und natürlich liegt es in der Natur des Wahnsinns, dass er sich potenziert.
Man sieht es an der ganzen Politik seit gut 10 – 15 Jahren, der Wahnsinn nimmt keine Ende, wenn er erst mal aus der Flasche ist. Und niemand widerspricht dem Wahnsinn…
Und so ist das auch bei Kriminellen, die sich des Wahnsinns bedienen…Wie man bei Sexualstraftäter und Straftäterin !!! sehen kann. Vollkommen irrsinnige woke-queere Zeit, gegen jede Vernunft…
Können männliche Schwerstkriminelle sagen: ich fühle mich als Frau?
Müssen dann diese Schwerstkriminellen, die sich als Frau fühlen, in eine Frauen JVA?
Wenn diese schwerstkrminellen „Frauen“ mit Penis und Bart, ursprüngliche Männer, ausgewiesen und abgeschoben werden sollen, dann dürfen diese schwerstkrminellen Mann-Frauen die Abschiebung verweigern, und Polizei muss sie laufen lassen.
Wenn schwerst kriminelle Männer ausserhalb der Waffenverbotszonen mit Messern mit 5,9 cm Klingenlänge angetroffen werden, dann sind diese kleinen Messerchen „legal“?
super! so wie man rechtsberatung zu privatinsolvenz erhalten, kann man sie – natürlich auch versteckt – sicher auch zum gesellschaftlichen geschlecht erhalten. welcher rechtsanwalt hat diese dame beraten?