Der Jurist Pieter Schleiter, Richter am Landgericht Berlin, hat wegen der Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern zur Eindämmung von Sars-CoV-2, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Im Gespräch mit dem Regionalsender Hauptstadt TV begründet er seine Schritte – und gibt dabei einen kurzen staatsrechtlichen Grundkurs.
Schleiter, der das „Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte“ mitgegründet hat, sieht die im Grundgesetz garantierten Grundrechte umfassend verletzt, die allen Bürgern als Freiheitsrechte, als Abwehrrechte gegen den Staat und als ein Teilhaberecht am Gemeinwesen zustünden. Wenn der Staat einschränkend eingreift, müsse das formal und materiell stimmig sein. Und das sei nicht der Fall. „Formal“ ist zum Beispiel der Parlamentsvorbehalt, dieses Defizit hat auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, angemahnt. Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat im Gutachten vom 2. April 2020 darauf aufmerksam gemacht. In Schleiters Worten: „Das, was ihr hier tut, dürft ihr eigentlich nicht.“
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In seiner Verfassungsbeschwerde bezieht sich Schleiter vor allem auf den PCR-Test als einzige Grundlage der Grundrechtseingriffe. Dieser Test stellte Teile eines Virus fest, der tot oder lebend im Körper eines Menschen vorhanden ist. Eine mögliche Infektion kann auch zu früheren Zeiten bereits stattgefunden haben, da die entnommene Probe sehr sensitiv ist. Schleiter hält ihn darum für nicht geeignet zur Begründung der Grundrechtseingriffe. Schließlich habe auch die Weltgesundheitsorganisation WHO am 20. Januar 2021 klargestellt, dass der positive PCR-Test aufgrund diverser Unwägbarkeiten nur ein Indikator sein kann. Die falsche Positivrate sei höher als oft angenommen.
Das Grundgesetz ist m.E. ein Meisterwerk.
Nur scheint sich niemand daran halten zu wollen.
Selbst Richter beugen das Recht regelmäßig.
Hier liegt etwas ganz gewaltig im argen und das auch schon länger- Corona ist im Prinzip nur ein Symptom welches diese Probleme offensichtlicher heraus stellt und Schwachstellen offenbart.
Gesetzliche (Haftungs-) Regelungen sind schon seit langem dringendst angebracht vor allem auch im Bereich der Judikative!
Unbestritten: das Grundgesetz muß zwingend beachtet werden. Das ist eine Minimalforderung. Leider halte ich es nicht für perfekt. So fehlt eine Forderung nach strikter, personeller Gewaltenteilung, die Möglichkeit von jederzeitigen bundesweiten Volksabstimmungen gibt es im Art 20. Diese wird jedoch immer noch verweigert (Merkel antwortete nicht mal auf diese Frage, dabei stehzt dort ausdrücklich „Wahlen UND Abstimmungen“). Eine Zweckbindung der Steuern fehlt und auch eine Amtszeitbegrenzung der Mandatsträger, nicht nur beim Posten des BK. Man kann viele weitere Mängel des GG aufzählen. So wäre es auch angezeigt Koalitionen zumindest nachträglich vom Souverän (dem Volk) genehmigen zu lassen. Koalitionen sind übrigens in DK verboten und es geht auch, sogar gut. Wir sollten das GG verbessern und durch eine Volksabstimmung zur Verfassung erheben. Derzeit dürfen wir nur alle 4 Jahre 1 x so bellen, wie wir von ARD & ZDF dressiert wurden. Allein das ist nicht im Sinn vom GG.
Die größte Krise für das Grundgesetz besteht in den Menschen, die den Sinn und den Wert eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates bis heute nicht begriffen haben. Leider sind in den inzwischen eng verbundenen Bereichen von Politik und Medien eben diese Feinde der Freiheit zu finden.
Der Müller-Arnold-Fall ist ein Rechtsfall aus der Zeit König Friedrichs II. von Preußen
Der König wörtlich:
Am 18. Dezember 1779 erhielt der preußische Justizminister Zedlitz vom König die Weisung:
Der „Vestungsarrest“ fand (nach einem Artikel in der ZEIT) in der Festung Spandau im luxuriösen Umfeld statt und dauerte nicht lange. Weil selbstherrliche Richter über selbstherrliche Richter entscheiden? Auch heute meinen die Richter völlig beliebig entscheiden zu können(ich nannte der Staatsanwaltschaft mehrere Namen), obwohl sie sich per Amtseid nach §38 DRiG zur Einhaltung des GG verpflichtet haben. In einer Verletzung dieser Grenzen sieht nicht mal die Staatsanwaltschaft einen Grund zum Einschreiten (Vor mir liegt ein entsprechender Brief der Staatsanwältin Lindberg/Berlin). So sieht heute die Wirklichkeit aus.
Das grundsätzliche, zentrale Problem, der mangelnde Haftung, wird hier angesprochen. Ergänzen würde ich hier noch die nicht nachgewiesene, fehlende fachliche Fähigkeit um eine Position ausfüllen zu können. Also diese Dinge welche im beruflichen Feld zwei ganz maßgebliche Faktoren sind. Gut finde ich, dass zumindest jetzt die mangelnde Haftung in das Bewusstsein rückt. Ich durfte jetzt eine neue Begrifflichkeit kennenlernen „der fremdfinanzierte Lebensstiel“. Ohne die angesprochene fehlende Haftung und die nicht nachgewiesene Kompetenz, reduziert es sich oft genau darauf.
Mal ehrlich, die größte bisherige Krise für das Grundgesetz ist Angela Merkel.
Die Corona-Krise ist ein Symptom. Man sollte die Dinge brim Namen nennen, auch wenn das heute blockieren und löschen zur Folge haben kann.
Der Europäische Gerichtshof hat den Staatsanwaltschaften in Deutschland verboten, europäische Haftbefehle auszustellen. Der Grund: Eine Behörde, die beim EuGH einen eueopaweiten Haftbefehl beantragt, muss “unabhängig“ sein. Das sei bei deutschen Staatsanwaltschaften jedoch nicht gegeben. Diese seien an Weisungen durch die Politik gebunden.
https://michael-mannheimer.net/2019/06/24/eugh-deutsche-staatsanwaltschaften-duerfen-keinen-eu-haftbefehl-ausstellen-weil-sie-nicht-unabhaengig-sondern-an-weisungen-aus-der-politik-gebunden-sind/
Der oberste europäische Gerichtshof hat mit diesem Urteil bestätigt, was ich in mehreren Artikeln schon seit Jahren schreibe: Deutschland ist kein Rechtsstaat, da ein solcher eine unabhängige Justiz voraussetzt. Diese gibt es aber in Deutschland nicht. Denn Staatsanwaltschaften und Richter sind gegenüber der Exekutive weisungsgebunden. Will heißen: Die Regierung steht über der Justiz, stellt Richter und Staatsanwälte ein, befördert oder entlässt diese und vor allem: Sie befindet darüber, ob ein Verfahren gegen eine Person (ob unschuldig oder schuldig) aufgenommen werden oder eingestellt werden soll. Mehr noch: Sie befindet, ob politisch störende Personen (Islamkritiker, EU-Kritiker, Kritiker am Merkel-System) grundlos angeklagt werden müssen und zu bestrafen sind. *
Die Frage ist doch, wer ahndet diese Vergehen? Ist das überhaupt noch möglich? Die Verbrecherbande ist fast unangreifbar und genau so verhält sie sich auch.
Man kann diese Vergehen praktisch nicht ahnden.
Das ist auch so gewollt.
Dass die Justiz nicht unabhängig ist wird in Fachkreisen schon seit langem kritisiert.
Sollte sich diese giftgrüne Plage am Grundgesetzt vergreifen wollen, dann werde ich erstmals in Berlin auf die Straße gehen, egal wie schlecht es mir bis dort hin geht. Das Maß ist voll. Was glauben denn diese Leute, was sie sich noch alles erlauben dürfen. Das Grundgesetz, das auch für diese Art von Menschen die Basis geboten hat, auf der sich diese Ideologie, die sie vertreten, überhaupt erst entwickeln konnte, ist nicht dafür geschaffen worden solchen Verführern zu erlauben genau dieses fundamentale Gesetz, das unsere Freiheit garantiert, dem Grünpopulismus zum Fraß vorzuwerfen. Ich hätte nicht gedacht in meinem Alter noch einmal so reagieren zu können aber es gibt da eine rote Linie. An der ist Schluss!
Schön, dass dem Richter schon aufgefallen ist, was andere seit einem Jahr wissen. Jetzt müssen wir noch zwanzig Jahre warten und dann hat auch der letzte Michel kapiert, warum sein Land in Trümmern liegt.
Wenn diese Gangsterposse eines Tages vorbei ist, brauchen wir eine Verfassungsreform, die sicherstellt, dass künftige Rechtsverletzungen von Regierenden entsprechend geahndet werden. Zdem sollten dann die Staatsanwaltschaften von der Weisungsgebundenheit ein für alle mal freigestellt werden.
Hört endlich auf, das BVerfG zu nerven. Es braucht keine Klagen, denn „die Grundrechte gelten, aber sie gelten anders als vor der Krise“. Stefan Harbarth, Präsident des BVerfG.
Das Grundgesetz muß zwingend von Richtern beachtet werden. Das steht im §38 DRiG. Die Staatsanwältin Frau Lindberg/Berlin sieht es aber anders (oder muss es anders sehen). In diesen Fall ging es zwar nicht um Corona, sondern um eine andere Grundrechtsverletzung die bisher von keinem Richter Beachtung findet. Egal: Der hier genannte Richter wird mit Sicherheit vom BVerfG abgeschmettert: weit über 90 % aller Verfassungsbeschwerden werden es – ohne jede Begründung. Karlsruhe hat die Aufgabe Gesetze zu kontrollieren. Und wird von Gesetzgeber berufen. Natürlich nur mit Leuten die der Gesetzgeber für seine Kontrolle für geeignet hält. Wer erwartet da was? Meine Meinung: das Rechtswesen ist die baufälligste Säule unserer Fassadendemokratie. Es gibt natürlich Richter die Ihren Beruf ernst nehmen, als Berufung und nicht als Job auffassen. Das sind aber die wenigsten – und diese haben keine Chance in einem Staat in welchem die immune Bundeskanzlerin sagen kann: „..mein Amtseid dient nur zu Erhöhung der Feierlichkeit …“
Zitat:“Der Knackpunkt ist die Frage der Haftung. Während Beamte durch das Staatshaftungsrecht zur Verantwortung gezogen werden können, haften Politiker nicht. Sie können nur durch eine Nicht-Wiederwahl abgestraft werden.“
Volltreffer. Ein absolutes Unding. Der eigentliche Verursacher kann kaum rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Allenfalls durch Abwahl. Die allerdings nur dann erfolgt, wenn der polit-mediale Komplex endlich die Wahrheit spricht und das Wahlvolk nicht weiter an der Nase herumführt.
Sonst bleiben nur noch außergewöhnliche Methoden, um dem Recht wieder Geltung zu verschaffen. Aber das hat es in sich und kann Entwicklungen auslösen, die kaum jemand mehr im Griff haben wird. Als letztes Mittel bleiben sie dennoch eine Option.
Grundgesetz? Das kennt Frau Merkel nicht. Genauso wenig wie ein BVerfG.
Vielleicht wird sie es aber noch mal kennen lernen. 15 Jahre Willkür im „demokratischen “ Mäntelchen, das ist Merkel, und es wird nicht vergessen werden.
Doch, natürlich kennt sie das BVerfG, sie hat doch auch dort schon ihre Lakaien platziert: Präsident Harbarth war zuvor stellv. CDU-Fraktionsvorsitzender. Käme so etwas in Ungarn oder Polen vor, gäbe es ein Mordsgezeter in den MSM (zu recht), passiert es in Merkelland, ist es völlig OK.
Tja, das ist ja nun alles nichts Neues! Aber wahrscheinlich wird die Beschwerde mal wieder vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen. Welcher Weg bleibt dann noch?! Ich sehe nur eine Möglichkeit: Alle irgendwie gearteten Wirtschaftverbaende/Innungen etc. muessten ihre Mitglieder auffordern (probeweise in einer mittleren Stadt), alles zu oeffnen und Kostenübernahme für Anwaelte garantieren, die kassieren ja auch ihre Mitgliedsbeiträge. Kann mir vorstellen, dass viele Einzelhändler und deren Kunden mitmachen wuerden wenn die Sorge für die Anwalts- und Folgekosten nicht im Raum stehen. Es bringt nichts, wenn immer mehr Juristen die Rechtsverstoesse feststellen und danach nichts mehr passiert. Es muss viel mehr Druck von der Basis kommen.
Es gibt noch mehr Möglichkeiten: die nannte ich teilweise auf meiner Webseite https://polpro.de/solution.php (auch auf anderen dort). Im Prinzip sollte man sich als Rechtsanwalt wirklich überlegen, aus Corona u.ä. ein Geschäftsmodell mit vielen Klagen zu machen. Möglichkeiten und Angriffspunktedazu für andere Themen gibt es genug.
Nicht Corona, sondern die Regierung.
Das ist gewiss alles richtig. Aber so lange auf Basis von Unrecht „Recht“ gesprochen und Strafen wegen Verstößen gegen Unrecht verhängt werden, bringen derartige Vorstöße nichts. Zumal der Präsident des Bundesverfassungsgerichts seine Einschätzung deutlich gemacht hat und offensichtlich die Gefahren primär bei den Kritikern der Massnahmen sieht.
Wenn er nicht in der Partei sogenannter christlich demokratischer Untertanen und merkel-höhrig wäre, hätte er den Job nicht.
Der Nachweis der Gefährlichkeit von Covid-19 ist bis heute nicht erbracht worden. Damit fehlt die gesetzlich geforderte Verhältnismäßigkeit und damit existieren klare Verstöße gegen die Grundrechte.
Der erste Kardinalfehler besteht in der Tatsache, dass alle Grenzwerte aus den ‚getesteten‘ Infektionszahlen konstruiert wurden. Kekulé hat anlässlich der Sendung ‚Hart aber Fair‘ den Faktor fünf für die nicht bekannten Infektionen genannt; damit relativiert sich Vieles. Zudem ist die Korrelation zwischen Infektionszahlen und klinischer Behandlung oder gar Tod statistisch kaum auffällig. Die zuletzt genannte Übersterblichkeit gegenüber den Vorjahren von 1 % bedeutet bei im Schnitt 2.500 Toten pro Tag (rd. 900.000 Tote jährlich) eine zusätzliche Sterblichkeit von 9.000 Toten. Das kann doch nur bedeuten, dass die über 60.000 Corona zugeschriebenen Toten im Wesentlichen dem Alter und Vorerkrankungen geschuldet sind. Wenn ein fettleibiger Mensch an einem Herzinfarkt stirbt, dann ist er ursächlich an Adipositas gestorben, denn ohne Adipositas kein Herzinfarkt. Zumindest dürften die, die ursächlich an ihrer Vorerkrankungen gestorben sind, nicht deshalb Corona zugeschrieben werden, weil bei dem Verstorbenen auch Corona diagnostiziert oder im Zweifel nur vermutet wurde. Will heißen: Die Zahlen werden nur teilweise oder gar falsch erhoben (Infektionen, Corona-Tote), und gaukeln einen Bezug zwischen Infektionen und Todeszahlen vor, den es nur sehr bedingt gibt – die Korrelation zwischen den beiden Größen dürfte eher bei null als bei eins liegen.
Der zweite Kardinalfehler besteht darin, dass die Politik dem irrigen Glauben unterliegt, die Infektionszahlen steuern zu können. An dieser Selbstüberschätzung hat die einseitige Beratung sog. ‚Starvirologen‘ einen maßgeblichen Anteil. In einem anderen Beitrag von TE wird treffend auf das ‚Kuba-Syndrom‘ verwiesen, bei dem sich eine Führungsgruppe nur mit Menschen umgibt, die alle der gleichen Meinung sind. Dann gibt es nur die dauerhafte Fortsetzung von Fehlern. Es gleicht an Hybris, wenn Merkel und Paladine glauben, mit Lockdown Infektionen vermeiden und auf diesem Wege der Pandemie begegnen zu können.
Meine Hoffnung ist die, dass den politischen Vorreitern unter dem Strich eine klare Absage für ihr politisches Versagen erteilt wird. Unwissenheit kann keine Entschuldigung bedeuten, da nicht mal der Versuch unternommen wurde, eine umfassende wissenschaftliche Expertise einzuholen. Dann soll weiter der Grundsatz gelten, dass Unwissenheit keinen Schutz vor Strafe darstellt.
@Dieanderemeinung. Aber die wissen doch, dass sie durch keine Maßnahme etwas aendern können, das Ziel ist doch ein ganz anderes. Ausserdem hat die Staatsratsvorsitzende auf einer Bundespressekonferenz (ich glaube 21.01.2021) auf eine Anfrage von Reitschuster offen zugegeben, dass die getroffenen Massnahmen i h r e politischen waeren, also ohne jegliche Evidenz. Das sagt doch Alles. Denken Sie mal zurück, erst war es der R-Faktor der immer angepasst wurde und nun staendig die Inzidenz, jetzt die Mutationen. Dieses traurige, perverse Spiel kann x-beliebig weiter gespielt werden, da die Dummmichels es brav mitmachen. So macht regieren doch sicherlich erst so richtig Spaß!
Ich vermute Frau Merkel wird das nicht hilfreich finden und der Richter kann weg.
Bei mir lösen solche Meldungen auch keinen „Jubel“ mehr aus, niichtmal mehr ein Lächeln! Diese Verbrechen auf allen Ebenen sind inzwischen schon soweit vorangeschritten, daß es kaum noch jemand bemerkt. Die (allermeisten) Leute haben sich schon so sehr an alles gewöhnt und sind nachwievor davon überzeugt das alles „dient der guten Sache“! Egal ob auf der Straße, im Supermarkt, im Kollegenkreis, im Bekannten-, und Freundeskreis (wenn es sie noch gibt!) fast nur Unterwürfige, Abnicker, Mitmacher. Selbst bei denen, die inzwischen kritisieren, kommt immer der letzte Satz:“Aber wir können ja sowieso nichts daran ändern!“ Mein Lieblingssatz: „Der Drops ist gelutscht!“
Ja, dieser begeisterte Wille zu gehorchen, den ich auch bei sehr intelligenten Leuten sehe, macht mich auch fertig. Das sind in der Regel keine Zeitgenossen mit Geldsorgen. Wenn ich neue Bekanntschaften knüpfen wollte, würde ein simpler Tauglichkeitstest reichen: FFP2 Maske auf dem Supermarktplatz – Daumen runter. Maske auf der Straße – dito. Begleitendes Kind unter 6 Jahren mit Maske – beide Daumen runter. Viel bleibt da nicht übrig.
Menschen, die, trotz experimenteller Ergebnis-Grundlagen (fehlender Infektionsnachweis), weiter an diesen sinnlosen Corona-Maßnahmen festhalten, diese propagieren, fordern und durchsetzen, bewegen sich in einem kontinuierlichen Spektrum von Mitläufern – Mittätern – Tätern. Die Maßnahmen verantwortlichen Regierenden, Politiker, Ärzte, Virologen, Journalisten, … die dies auslösten und daraus eine Massenhysterie, Angst und Panik initiierten, verbreiten, aufrechterhalten und trotz heutigen Wissens(tandes) nicht umgehend beenden wollen, sind mittlerweile Schwerverbrecher. Hier ist Nötigung, noch der geringste Straftatbestand. …zum Verständnis…
Experimenteller Hintergrund
Die weltweit verwendeten PCR-Tests auf SARS-CoV-2 sind selbst unter definierten Laborbedingungen nicht alle (gleich) zuverlässig. Die Performance ist abhängig vom viralen Target (RNA-Abschnitte codierend für Hüllmaterial, Nucleocapsid, RNA-dependent RNA polymerase [RdRp] etc.) und dem Verdünnungsgrad der Proben. Ct-Werte schwanken bei gleicher Probe und verschiedenen PCR-Systemen sehr stark, zweitens ist der Ct-Wert abhängig von der Extraktion (verschiedene Verfahren mit unterschiedlich guter Effizienz) und drittens ist der Ct-Wert letztendlich auch davon abhängig, wie gut der Abstrich war.
Es geht letztendlich um den sogenannten Cyclus Treshold-Wert, der unter dem Kürzel Ct-Wert bekannt ist. Dieser Wert beschreibt, wie oft das SARS-CoV-2-Genfragment aus der Patientenprobe vervielfältigt werden muss, bevor ein zugesetzter fluoreszierender Farbstoff in Verbindung mit dem Erreger-Genfragment signifikant leuchtet.
Mit dem Leuchten kann nachgewiesen werden, dass überhaupt ein Teilstück des Virus in der Probe vorhanden ist. Es sagt auch aus, wie viele Virus-Fragmente in der Ausgangsprobe enthalten sind. Wenn nur ein Virus-Fragment enthalten ist, muss dieses Teilstück viele Male vervielfältigt werden, um einen Nachweis führen zu können. Hierbei entsteht ein großer Ct-Wert.
Um diesen Zusammenhang in Zahlen fassen zu können, bediente sich das Team um Jared Bullard von der kanadischen University of Manitoba eines Tricks. Sie verwendeten Proben, die zuvor mittels RT-PCR als positiv bewertet worden waren.
Diese züchteten sie auf sogenannten Vero-Zellen an. Bei Vero-Zellen handelt es sich um eine Zelllinie, die aus normalen Nierenzellen von Grünen Meerkatzen gewonnen wurde. Darauf ’gedeihen’ Viren besonders gut. Wenn ihre Konzentration in der Probe ausreicht, um infektiös zu sein, vermehren sie sich.
Genau das aber war nur bei 28,9 Prozent der positiven PCR-Proben der Fall. Hinzu kam ein weiterer, ganz entscheidender Faktor: Diese 28,9 Prozent traten nur dann auf, wenn im PCR-Test nicht mehr als 24 Replikationszyklen durchgeführt wurden.
Bei Ct-Werten oberhalb 24 stellten die Forscher keinerlei Vermehrung der Viren mehr fest. Deshalb sei eine Ansteckung oberhalb dieses Wertes nicht zu erwarten, folgerten sie bereits im Mai 2020.
Die Zahlen bergen politischen Sprengstoff, denn u.a. das RKI und auch Swissmedic müssen sie gekannt haben.
Gemessen wird jedoch bei Ct-Werten von 30 und mehr. Eine Vorschrift, die den im Mai 2020 beobachteten Grenzwert von 24 zugrunde legt, gibt es weder in Deutschland noch in der Schweiz oder in anderen Staaten. Die Folgen sind katastrophal. Denn die Zahl der immer wieder diskutierten Neuinfektionen sagt praktisch nichts aus und schürt vollkommen grundlos Panik. Quelle: Predicting Infectious Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2 From Diagnostic Samples: https://academic.oup.com/cid/advance-article/doi/10.1093/cid/ciaa638/5842165
Klartext: Die heute verwendeten Daten sind rein manipulativ. Denn sie basieren auf einem Wert, bei dem es eine Infektiosität in Wirklichkeit gar nicht gibt. Das wiederum erklärt auch die Tatsache, warum weder die Zahl der Todesfälle noch jene der Krankenhausaufenthalte ansteigt.
Um das Bild experimentell abzurunden, sei Folgendes bemerkt…
Ein Wissenschaftsstandard, der über die Gültigkeit einer Theorie respektive eines Denkmodells entscheidet, ist die Anwendbarkeit. Sobald es Experimente gibt, die das Denkmodell bzw. die Theorie als falsch identifizieren, taugen sie nicht mehr als solche.
Social Distancing, Lockdown, Maskenpflicht als wirksame und notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona-Virus-Infektionen sind dokumentiert widerlegt.
Experimentelle Indizien
Florida hat am 28. September 2020 praktisch alle Restriktionen aufgehoben. Bars, Kinos, Freizeitparks alles wurde wieder geöffnet. Weitgehend ohne Kapazitätseinschränkungen, mit Beachtung von eher geringen Hygieneregeln. Auch Großveranstaltungen sind dort erlaubt. Weder die Entwicklung der „Neuinfektionen“ (was auch immer das im Angesicht der Aussagelosigkeit der PCR-Tests bedeutet), noch der Toten oder der Hospitalisationen ist seitdem in dem Bundestaat irgendwie bemerkenswert: Florida liegt bei allen Parametern im US-Mittelfeld. Anschaulich ist hier insbesondere der Vergleich mit dem in der Struktur und Klima ähnlichen, aber äußerst Corona-Maßnahmen-strengen Kalifornien…
South Dakota – North Dakota
Die „Dakotas“ sind zwei kleinere Staaten im mittleren Westen der USA, die in allen geografischen und sozioökonomischen Daten übereinstimmen — und zudem benachbart sind. Ein besseres Experiment wäre kaum „aufzubauen“.
South Dakota hat eigentlich nie wesentliche Maßnahmen ergriffen; wenn man einmal von Aufrufen zum Händewaschen oder Ähnlichem absieht. Großveranstaltungen ohne Einschränkungen waren stets erlaubt, Unis, Gastronomie, Läden, Schulen immer offen. Und nie eine staatsweite Maskenpflicht; trotz einzelner regionaler Maskenvorschriften werden diese dort eher selten getragen.
North Dakota hat auch einen eher liberalen Ansatz. Jedoch wurde dort ab Anfang November die Gastronomie deutlich beschränkt, und eine staatsweite Maskenpflicht verhängt.
Ein Unterschied in der Fallentwicklung zwischen South und North Dakota ist jedoch nicht erkennbar!
https://www.youtube.com/watch?v=jiyLx4VPC-A
DieRechtsanwältin Fr. DDr. Renate Holzeisen (Anwälte mit Respekt) berichtet in diesem Video über die aktuell weltweit laufenden Klagen gegen den PCR-Test. Jegliche Maßnahme zur Eindämmung der Covid19-Pandemie wird mit den Infektionszahlen, die mittels PCR-Test festgestellt werden, argumentiert. Studien und auch die letzten Empfehlungen der WHO (12/2020 und 01/2021) belegen allerdings, dass der PCR-Test nicht geeignet ist, asymptomatische Personen zu screenen, ohne, dass im Falle eines Positivergebnisses eine ärztliche Untersuchung vorgenommen wird, da die PCR-Tests nicht standardisiert sind und daher die Wahrscheinlichkeit eines falsch-positiven Ergebnisses sehr hoch ist. Der PCR-Test ist aber maßgeblich verantwortlich für grundrechseinschränkende Maßnahmen wie Quarantäne und Lockdown. Wird den international eingebrachten Klagen diesbezüglich Recht gegeben, fällt das ganze Pandemie-Kartenhaus in sich zusammen, weil jeglicher Maßnahme (z.B. auch Notfallzulassung der Impfstoffe) die Grundlage entzogen wird. Erste Urteile gibt es schon, weitere werden mit Spannung erwartet.
Mit einer Reihe von Anwälten in Deutschland (Stiftung Corona-Ausschuss) und in den USA laufen seit Mitte letzten Jahres weitere gigantische Klagen gegen Drosten und Umfeld und gegen den PCR-Test.
https://www.youtube.com/watch?v=gvB0vuM5bek&feature=youtu.be
Grippe-Mutanten und -Viren gab es schon immer.
Die Fehler der rein politischen und willkürlichen Volks-Vergewaltigung sind noch viel zahlreicher und leicht erkennbar. Das reicht von Statistik-Fälschungen bis zur totalen Beurteilungsnnfähigkeit auf allen Ebenen. Hier soll eine neue Methode per Notzulassung durchgedrückt werden die ca 20 Jahre nicht auf normalen Weg zugelassen werden konnte. Nicht mal für Tiere. Durch die genetische Modifizierung – und überschießende Impfreaktionen – sterben jetzt viele und der Rest wird total abhängig von der Pharma-Industrie. Merkwürdig auch: zuerst werden die Wehrlosesten abgespritzt (die Letztwähler), dann die am leichtesten erpressbar sind (der Gesundheitsdienst). Wenn Führungspersonal sich medial-trächtig impfen läßt, wird oft nicht mal die Schutzhülle der Kanüle abgenommen. Und wenn, dann weiß keiner, ob es nicht Kochsalzlösung war. Schade, daß die Massenmedien auch in diesem Fall so regierungs-hörig sind. Es ist gut zu hören, daß deren Auflagen und Zuschauerzahlen UND (am wichtigsten!) deren Glaubwürdigkeit abnimmt. Schon fiel in einem Ministerium (Seehofers) der Satz: „Wir sind der größte Fake-News-Produzent“.
Ein Virus hat keinen eigenen Stoffwechsel und kann sich nicht eigenständig vermehren.
Es LEBT somit nicht!
(Viele mit Viren Beschätigte bezeichnen Viren als Grenze zwischen lebender und toter Materie)
Schön dass wir darüber geredet haben: diese akademische Diskussion beeindruckt die Machthaber aber jetzt ungemein. Wird mal ´ne kleine Einschränkung von den Gerichten aufgehoben, kommt ein paar Tage später noch eine Verschärfung obendrauf. Die mediale Vorbereitung geht absolut eindeutig Richtung CovidZero und „Great Reset“.
Welches Grundgesetz? Dieses wurde 2015 begraben, für alle Zeiten.
„Nach unserer Auffassung wäre eine Einverständniserklärung aller Teilnehmenden erforderlich, die den Mitschnitt und die anschließende Veröffentlichung einiger Passagen gutheißen müssten, würde man Ihnen hier die Erlaubnis zum Mitschneiden und Veröffentlichen erteilen wollen. Dies ist nicht mehr zu bewerkstelligen. Hinzu kämen offene Fragen des Datenschutzes sowie womöglich auch des Urheberrechts, die das RKI als Urheberin der präsentierten Studiendaten primär prüfen und beantworten müsste“, so die Begründung der Behörde.
Weniger Patienten wegen Corona im Krankenhaus als bislang angenommen
Die Anzahl von Personen, die wegen Corona im Krankenhaus behandelt werden müssen, wird nach Recherchen der Wochenzeitung DIE ZEIT überschätzt: Zwischen 20 und 30 Prozent der Menschen, die die offizielle Statistik führt, sind nicht wegen Corona in stationärer Behandlung, sondern wurden zufällig positiv getestet. Etwa Schwangere, die zur Entbindung kommen, oder verunfallte Personen. Auch bei der viel diskutierten Zahl von Patienten auf Intensivstationen gibt das Robert-Koch-Institut zu hohe Werte an: Auf den Intensivstationen werden zehn Prozent der als Corona-Fälle gemeldeten Patienten wegen einer anderen Ursache behandelt. Das bestätigt auf ZEIT-Anfrage der Deutsche Verband der Intensivmediziner (Divi).
https://www.presseportal.de/pm/9377/4840896
Die Freiheit war einst ein hohes Gut. Die Revolutionen im ehemaligen Ostblock 1989-90 waren Ausdruck eines solchen Freiheitsstrebens. In Deutschland hat die Freiheit keinen guten Stand mehr. Die Mehrheit dürstet nach Unfreiheit und Gängelung. Ein satirischer Artikel mit dem Titel „Mehr Diktatur wagen“ wird als solcher gar nicht mehr als solcher wahrgenommen, sondern eifrig bejaht. Den Ausdruck „Ökodiktatur“ gibt es ja schon etwas länger, im Hinblick auf eine nicht mehr allzu ferne Entwicklung. Die Debattenkultur auf wissenschaftlicher Ebene ist praktisch zum Erluegen gekommen. Im Bundestag werden die bisweilen bissigen, aber meistens treffsicheren Beiträge in Bezug auf politische Fehlentwicklungen einer dort seit 2017 dort vertretenen Oppositionspartei nicht als Bereicherung, sondern als Störung wahrgenommen. Es gibt ein Gesetz zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler (!!!) Tragweite als Betriebssystem aller Freiheitsbeschränkungen. Und alle Gegner der Unfreiheit werden als Verschwörungstheoretiker oder gar Rechtsradikale verunglimpft. Ich wünsche mich irgendwie ins Jahr 1984 zurück. Damals regierte Helmut Kohl, die Union stand mental rechts von der heutigen AfD, wurde aber allgemein als Mitte wahrgenommen, machte noch Politik für Deutschland und die Deutschen, nicht gegen sie, so wie heute, jeder konnte noch frei seine Meinung sagen und Freiheitseinschränkungen wie 2020/21 wären mit einer Revolution gegen die Herrschenden und ihre medialen Sprachrohre quittiert worden. Die Menschen im Osten lebten 1984 noch in Unfreiheit, die sie sich fünf Jahre später vom Leib schüttelten. Nun aber wird das seit 1990 wiedervereinte Deutschland der ehemaligen DDR immer ähnlicher, nicht nur in Bezug auf den wirtschaftlichen Verschleiß und vergammelter Infrastruktur, sondern auch in Bezug auf die Handhabung von Recht und Gesetz. Die DDR-Verfassung enthielt auf dem Papier mehr Rechte für den Bürger als von der Politik real zugedtanden wurden. Auch das haben wir inzwischen auf gesamtdeutscher Ebene. Die Politiker gewähren uns, wenn wir uns artig verhalten, eventuell Freiheiten, die sie uns laut GG gar nicht nehmen dürften. Was haben wir im besten Deutschland aller Zeiten (laut BP Steinmeier)? Staatliches Missmanagement, staatliche Propaganda im Fernsehen und im Radio. Alles schon einmal dagewesen – in der DDR. Ich wünsche dem Kläger jedenfalls viel Erfolg.
Eine Änderung der Zustände ist durch Wirken innerhalb des Systems nicht mehr möglich. Die Justiz ist befangen und nicht unabhängig.
Meines Wissens gibt es keinen einheitlichen Laborstandard für PCR-Tests, der in Deutschland verbindlich festgelegt ist. (?) Ebenfalls werden Falsch-Positive laut RKI in keiner Statistik geführt.
Diese Tests sind aus meiner Sicht hoch anfällig gegen „politische“ Manipulation. Sinken die Infektions-Zahlen, könnte man die Reproduktionszyklen hochschrauben und schon steigen die Zahlen wieder. Theoretisch, versteht sich. Das wäre natürlich kriminell. –
Aufschlussreich sind auch die Antworten des RKI bei fragdenstaat.de > https://fragdenstaat.de/anfrage/welche-standards-gelten-fur-den-covid-19-pcr-test-bei-deutschen-laboren/
In Schleiters Worten: „Das, was ihr hier tut, dürft ihr eigentlich nicht.“
Tja, und aus solch harmlos daherkommenden Wörtchen wie hier dem „eigentlich“ bezieht das Seuchen-Regime seine Legitimation für diktatorisches Handeln…
Soweit die Antragstellerin im Zusammenhang mit ihren Angriffen auf den PCR-Test leugnet, dass überhaupt im infektionsrechtlichen Sinne eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, ist dieser Einwand rechtlich unerheblich, weil die von § 28a Abs.1 IfSG vorausgesetzte Feststellung einer solchen Lage durch den Deutschen Bundestag selbst getroffen worden ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.12.2020, 13 MN 506/20, juris Rn. 45)“ – Hamburgisches OVG, Beschl. v. 02. Februar 2021, 5 Bs 217/20.
Von Seiten der Judikative ist eine grundlegende Überprüfung, geschweige denn Korrektur der grundrechtseinschränkenden Entscheidungen von Legislative und Maßnahmen Exekutive am Maßstab des Grundgesetztes nicht (mehr) zu erwarten.
Die Judikative übernimmt durchweg und ohne eigene Überprüfung die Verlautbarungen der Bundesoberbehörde „Robert-Koch-Institut“; mithin der Exekutive, welche die Judikative eigentlich kontrollieren sollte.
Die Frage von Kompensation bzw. Amtshaftung wird sich vor diesem Hintergrund von vornherein nicht ansatzweise stellen. Das wird es nicht geben.
Die Rechtslage ist von der Wirklichkeit entkoppelt. Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht, solange der Deutsche Bundestag das feststellt – unabhängig davon, ob eine solche Lage tatsächlich besteht.
„Soweit die Antragstellerin im Zusammenhang mit ihren Angriffen auf den PCR-Test leugnet, dass überhaupt im infektionsrechtlichen Sinne eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, ist dieser Einwand rechtlich unerheblich, weil die von § 28a Abs.1 IfSG vorausgesetzte Feststellung einer solchen Lage durch den Deutschen Bundestag selbst getroffen worden ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.12.2020, 13 MN 506/20, juris Rn. 45)“ – Hamburgisches OVG, Beschl. v. 02. Februar 2021, 5 Bs 217/20.
Von Seiten der Judikative ist eine grundlegende Überprüfung, geschweige denn Korrektur der grundrechtseinschränkenden Entscheidungen von Legislative und Maßnahmen Exekutive am Maßstab des Grundgesetztes nicht (mehr) zu erwarten.
Die Judikative übernimmt durchweg und ohne eigene Überprüfung die Verlautbarungen der Bundesoberbehörde „Robert-Koch-Institut“; mithin der Exekutive, welche die Judikative eigentlich kontrollieren sollte.
Die Frage von Kompensation bzw. Amtshaftung wird sich vor diesem Hintergrund von vornherein nicht ansatzweise stellen. Das wird es nicht geben.
Die Rechtslage ist von der Wirklichkeit nicht entkoppelt. Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht, solange der Deutsche Bundestag das feststellt – unabhängig davon, ob eine solche Lage tatsächlich besteht.
Tja. Wer kontrolliert die Kontrolleure? Eben.
Ist diese Denke eigentlich typisch deutsch?
In der Tat ist die Republik, Demokratie und Rechtsstaat weiterhin unzureichend gegen Angriffe aus der Politik geschützt. Klar: Die Gesetze machen immer noch (allein) Politiker. (1.) Die Bürger haben kein Recht, Gesetze zu initiieren – jedenfalls nicht auf Bundesebene. (2.) Der Vorbehalt des Gesetzes ist z. B. weder in der Verfassung noch im StGB geschützt. Dabei wäre das im Prinzip einfach: So könnte man einen Verstoß sowohl mit Bußgeldern, Haftstrafen und/oder dem (vorübergehenden) Verbot der Ausübung von Regierungsämtern bestrafen. Ausgangspunkt für eine solche Reglung müsste das (unbestrittene) Prinzip sein, dass das Parlament alle wesentlichen Entscheidungen trifft. Das betrifft dann auch die Frage, ob überhaupt eine wesentliche Frage vorliegt. Das entscheidet dann schlicht nicht mehr die Regierung. Tut sie es doch, ohne das Parlament (zuvor) eingeschaltet zu haben, geht der zuständige Fachminister und der Regierungschef das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung ein, wenn das BVerfG die Notwendigkeit einer gesetzlichen Reglung (hinterher) feststellt. Ein Verbotsirrtum schützt die Regierungsmitglieder nicht, denn nur wenn der Bundestag seine Nichtzuständigkeit feststellt, würde es sich um eine Art erlaubten Verbotsirrtum handeln, der die Regierung entlastet. Nun kann man sich vorstellen, dass die Regierungsmehrheit im Parlament brav nickt. Also kann man höher Zustimmungsquoten im Parlament (z. B. 2/3-Mehrheiten oder spezielle Zustimmungsquoten von Fraktionen, die nicht an der Regierung beteiligt sind) einbauen oder zusätzlich eine entsprechende Stellungnahme der Bundestagsverwaltung verlangen („doppelte Absolution“). Das würde das Parlament enorm stärken, denn Politiker haben vor allem Angst um die Fortsetzung ihrer Karriere. Ich wage die Prognose, dass Verstöße gegen den Vorbehalt des Gesetzes dadurch nahezu aussterben werden. (3.) Der Zwangsfunk muss zudem der Einflussnahme der Regierungspolitik entzogen werden. Die jeweilige Opposition muss grundsätzlich ein Übergewicht haben oder die Bürger wählen – ähnlich wie in der Sozialversicherung – die Verwaltung der Sendeanstalten. Intendanten dürfen nicht wiedergewählt werden. (4.) Die Justiz muss endlich wirklich und vollständig unabhängig werden, denn auch die Verwaltungsgerichte haben in der Krise versagt und keine ausreichende Kontrolle ausgeübt. Sie hatten selbst zu viel Angst und waren oft falsch informiert. Über die Karriere von Richtern dürfen keine Politiker, sondern nur andere Richter (und Staatsanwälte) entscheiden. Eine Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften ist finsteres Mittelalter und gehört längst auf den Schrotthaufen der Geschichte. (5.) Auch Berater der Regierung und der Parlamente müssen haftbar gemacht werden können, wenn sie die Regierung offensichtlich falsch oder irreführend, unvollständig beraten. Lobbyisten in der Verkleidung von Experten müssen beseitigt werden. Das ist keine ungeheuerliche Forderung: Überlegen Sie mal wie viele Beratungs- und Hinweispflichten über die Bürger inzwischen hereingebrochen sind bei Geschäften des täglichen Lebens (oder nur, weil eine Internetseite aufgerufen wird). Ausgerechnet die viel wichtigeren Einflüsterer der Politik sollen von Hinweis- und Warnpflichten unbehelligt bleiben? Nein, das kommt nicht in Frage. Es wird Zeit, dass wir die Republik wieder von unten gestalten können und die Risiken für Fehlentscheidungen und Fehlinformationen auf die handelnden Personen umverteilen. Wer selbst nicht haftet, wird immer lässig mit allen Risiken umgehen. Das muss enden: Mehr Kontrolle, wenig(er) Vertrauen ist die Basis jedes funktionierenden Staates, in dem die Bürger die Hosen anhaben.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Sie sprechen mir mit allen 5 aufgeführten Punkten aus dem Tiefsten meines Herzens. Aber ich bin Realist. Die ersten beiden Punkte werden auf gar keinen Fall umgesetzt werden und die Punkte 3 bis 5 schon garnicht. Selbst Herr Laschet hat, wie ich es in einer „Headline“ lesen konnte, ein Volksbegehren auf Bundesebene unter seiner Führung bereits strikt abgelehnt. Nicht Politiker formulieren die Gesetze, sondern externe (Lobbyisten-)Fachleute. Max Otte hat in seinem Buch: „Die Krise hält sich nicht an Regeln“ (sinngemäß) geschrieben, daß in der Steuerverwaltung 1000de Juristen sitzen, die kein Finanzaufsichtgesetz erstellen können und dies deshalb einer einzigen externen Anwaltskanzlei überlassen müssen bzw. haben. Wozu beschäftige ich dann diese „Juristen“? Nebenbei bemerkt: die Politiker könnten es auch garnicht, da sie mit ihrer großen Anzahl an „Nebenjobs“ völlig überlastet sind (Sarkasmus und Ironie aus). (Ausnahmen bestägigen die Regel)
Als erste definitive Maßnahme ist nach meiner Meinung eine Änderung des Parteiengesetzes notwendig und zwar in der Form, daß den Parteien das Recht abgesprochen wird, die Hälfte der Abgeordneten zu bestimmen (sogen. Landeslisten). Dann wären schon einmal die „Besserwisser“ und „Besseresser“ aus dem Bundestag verschwunden.
Weiterhin müßte es dem Präsidium des Bundestages verwehrt werden, bei Abstimmungen über ein Gesetz (nicht nur) zu einer „Tagesunzeit“ (= morgens um 0:30 Uhr) durch „zustimmendes Nicken“ der Präsidiumsmitglieder bei nicht vollständig besetztem Hause (um nicht zu sagen „vor leerem Plenarsaal) die Abstimmung in dritter Lesung „durchzuwinken“.
Zusätzlich wäre, nach meinem Dafürhalten, der sogenannte „Fraktionszwang“ grundsätzlich aufzuheben und zu verbieten. Nur nach einer namentlichen Abstimmung müßte sich jeder(e) Abgeordnete erklären können bzw. im Zweifelsfall müssen. Nur so könnte man erkennen, ob sich die gewählte Person mit der Materie, über die abzustimmen war, auseinandergesetzt oder nur „Vorgekautes nachgeplappert“ hat!
Die Liste ließe sich noch um einige weitere Punkte erweitern. Das sprengt diesen Kreis.
Ich danke für „das erteilte Wort.“
Danke für die Info! LG
„Erklär mir mal einer, warum ich und die ganze Welt geimpft werden soll?“Ganz einfach.“Folge der Spur des Geldes“ Stichwort, Big-Pharma, Riesengeschäft mit Vakzimen und PCR-Tests.
„Politiker können nur durch eine Nicht-Wiederwahl abgestraft werden“. Es ist auch das Einzige, wovor sie Angst haben, denn damit verlieren sie ihre Macht und ihre Pfründe, die mit den Jahren immer lukrativer geworden sind.
2021 ist ein Wahljahr. Man darf gespannt sein …
Wer gewählt wird, das bestimmen überwiegend kleine Zirkel innerhalb der Parteien durch die Listenplatzvergabe. Der sog. Wähler darf abnicken (oder auch nicht).
Wenn ich mir die aktuellen demoskopischen Umfragen betrachte, gibt es da im Augenblick leider wenig Hoffnung auf Besserung.
Abgesehen davon, dass auch die Beamtenhaftung ein nicht sonderlich scharfes Schwert darstellt, sollte man sich nicht der Illusion hingeben, dass es irgendwann eine Politikerhaftung gaebe. Bekanntlich „machen“ Politiker die Gesetze und es ist doch eher naiv anzunehmen, sie wuerden sich selbst strafen oder Sanktionen ermöglichen, so wichtig und richtig es auch waere. Da haetten die Verfasser des GG einige Weichen voellig anders stellen und einige Regelungen aufnehmen muessen, anstatt mit den Parteien den Geist zu ruhen und aus der Flasche zu lassen, der nun nicht mehr zurueck will. Und natuerlich haette man den Parteieinfluss auf die Justiz verhindern muessen. Das Gegenteil ist der Fall. Offenbar meinten die Verfasser, wie Mio Untertanen heute, der Politiker ist quasi unfehlbar, edel und altruistisch und handelt nur zum Besten des Volkes. Rührend. Die einzige Sanktion ist die Abwahl, die bekanntlich nicht funktioniert, und Art 20 abs. 4 GG, der ohne Zweifel vorliegt, der aber noch vollstreckt werden muesste. Das Grundproblem dieser Gesellschaft ist weniger die fehlende Politikerhaftung, als der fehlende (politische) Wille, unfähige und/oder kriminelle (=vorsaetzlich schadenzufuegende) Politiker aus dem Amt zu entfernen. Ohne diesen Willen und die Bereitschaft der Umsetzung ist jede rechtliche, politische oder philosophische Behandlung des vorhandenen Problems von Anfang an rein akademisch. Interessant, aber sinnlos. An dieser Stelle sei auf die reale Handhabung der Beamtenhaftung verwiesen. Das Recht allein ist es nicht, die Vollstreckung zählt. Und da beginnt auch bei liberalkonservativen Kritikern das Problem. Nebenbei : Biden will eine Art „unabhängiges Justizministerium“ schaffen, das sich nach dem ersten Scheitern des Impeachments allein mit der Verfolgung von Trump befasst. Wer immer noch nicht kapiert, was hier laeuft, dem ist wahrlich nicht zu helfen.
Es ist schon interessant wie schnell es Herr Drosten geschafft hat schon am 16.01.2020 in einer Pressemitteilung der Charité öffentlich bekanntzugeben, dass er und die Charité es bereits fertig gebracht haben einen Diagnostiktest für das zu der Zeit nur in China kursierende, völlig unbekannte Corona-Virus anbieten zu können.
Das ging schon verdächtig schnell, der Mann kann was, der hat eine Ahnung wann welche, selbst sogar bislang unbekannte Viren auftreten.
Hatte doch China erst am 01.01.2020 die Weltöffentlichkeit über das völlig unbekannte, neuartige Virus informiert.
https://www.charite.de/service/pressemitteilung/artikel/detail/erster_test_fuer_das_neuartige_coronavirus_in_china_entwickelt/
Das ist nicht ganz richtig. Es gab 2002 in einer südchinesischen Provinz ungeklärte Infektionen der Atemwege was 2003 durch die WHO als Schweres akutes respiratorisches Syndrom SARS bezeichnet wurde. Ein neues Virus aus der Coronagruppe. Das sich auf fünf Kontinente verbreitete und 8000 Todesopfer forderte. Es ist, so denke ich, davon auszugehen, daß sich in den 17 Jahren etliche Wissenschaftler mit diesem Virus beschäftigt haben.
Der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts, CDU Mitglied und Merkelvertrauter hat ja schon letzte Woche eine eventuell notwendig werdendes Urteil vorweggenommen. Solange der Erfüllungsgehilfe Merkels den Posten inne hat, ist wohl kaum mit einem seriösen Urteil zu rechnen. Genau für diese Fälle wurde er doch dort postiert, wie Haldenwang beim Verfassungsschutz. Unsere Justiz ist zu einer Merkeljustiz umgebaut worden und deshalb wertlos.
Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Aber unsere Politiker stänkern gegen Polen und Ungarn, die angeblich nicht rechtsstaatlich sind. Wie war das mit dem Splitter im Auge?
Und wieder mal stellt sich die Frage, befinden wir uns bereits im Ausnahmezustand oder sind erst dabei, die Schwelle zu überschreiten, sozusagen im juristischen Niemandsland auf der Schwebe zwischen Geltung des Grundgesetzes und Aufhebung maßgeblicher Grundrechte?
„Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“ (nach C. Schmitt).
Ein im Grundgesetz nicht vorgesehenes Gremium aus Kanzler und MP´s trifft weitestgehende Beschlüsse am Parlament vorbei mit tiefen Eingriffen in die Grundrechte von Bürgern. Jedem Verfassungsjuristen stellt sich die Frage nach dem legalen Handeln dieser Runde von Politikern ausschließlich aus der Exekutive.
Schaun wir mal, ob das Bundesverfassungsgericht selber schon unter „Ausnahmezustand steht“ und „entrechtet“ ist oder ob sein Status als letzte rechtsprechende Instanz dieses Staates noch halbwegs intakt ist.
Wobei hinzu kommt, daß sich die Politik die Gesundheitsämter zu Handlangern ihrer Beschlüsse gemacht hat dabei hätten nur die Gesundheitsämter über irgendwelche Quarantänebestimmungen usw. zu entscheiden.
Unser Grundgesetz wurde schon 2015 von Merkel vorsätzlich gebrochen.
Anstatt Merkel dafür abzustrafen, wurde sie und ihre Partei, plus den Altparteien, die diesen offenen Gesetzesbruch nicht verhindert, sondern sogar noch unterstützt haben, leider wiedergewählt.
So was macht Schule. Heute meinen die Kartellparteien sie könnte auf unserem Grundgesetz und unseren Grundrechten ungestraft herumtrampeln wie sie wollen.
Hoffentlich ändert sich das dieses Jahr bei den anstehenden Wahlen.
Altparteien – Nie mehr wieder!
Großen Respekt für den Richter vom Berliner Landgericht. Aber es wird dem Herrn Schleiter nichts weiter einbringen als ein Karriere Ende.Merkels Lakai Harbahrt wird die Klage erst garnicht zulassen.Dafür ist er installiert worden.
Hab ich doch immer schon gesagt. Der sogenannte Rechtsstaat wird nicht durch Recht sondern durch linke Politikvollzogen. Die Linken wollen aber kein GG, deshalb wird es schön langsam außer Kraft gesetzt bzw wird immer mehr mit Füßen getreten.
Nicht ignorieren, er muss den Kläger noch beschimpfen, so beim letzten Mal.
Wie wird er eigentlich entlohnt? Er hat seinerzeit in einer Großkanzlei gearbeitet, die die Cum-Ex-Modelle zur Plünderung des Fikus‘ entwickelt hat, sein Einkommen wird auf 800.000 Euro p.a. geschätzt. Wenn so ein vaterlandsloser Jurist sich jetzt als Marionette installieren lässt, dann muss doch Geld fließen…
Diese Fakten waren letztendlich alle schon im März 2020 bekannt. Genau deshalb begannen ja seinerzeit schon entschiedene Proteste.
Der PCR-Test ist auch nicht zufällig besonders sensibel, sondern er ist extra so entwickelt worden, daß er mit seinen völlig unseriösen 45 Replikationszyklen positiv anschlägt, wenn man ihn nur scharf ansieht. Alles was über 30 Zyklen hat, wird bei solchen Tests normalerweise gar nicht mehr anerkannt.
https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/die-haelfte-aller-corona-positiven-ist-nicht-ansteckend-2241827212.html
Das letzte Mal, daß man Förderalismus und Parlamente kaltgestellt hat, war übrigens 1932/33, beginnend mit dem Preußenschlag. Wobei: letzendlich ist die Weimarer Republik schon ab 1930 als Präsidialdiktatur per Notverordnungen regiert worde. Wie auch immer:
Die Bundesregierung hat jedenfalls aus der Geschichte gelernt.
Und nein: Faschismus definiert sich nicht über die Anzahl der Lager.
Daß man aber ausgerechnet eine bessere Grippe (Letalität lt. WHO ~0,2%) zum Vorwand nimmt, ist an Dummdreistigkeit schwer zu überbieten. Eine freche Verhöhnung jeden Intellekts.
Ob die Verfassungsbeschwerde ausgerechnet unter diesem BVerG-Präsidenten überhaupt zugelassen wird, mag sich jeder an fünf Fingern abzählen. Ich würde nicht drauf wetten.
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=nebeneink%C3%BCnfte+stephan+harbarth&sa=X&ved=2ahUKEwjbtJfxofPuAhUQDewKHY4HC9QQ7xYoAHoECAUQNA&biw=1536&bih=770
„Balkan und Südamerika werden sich den Vergleich mit diesem Deutschland verbitten.“ schrieb Tucholsky schon vor 100 Jahren über die deutsche Justiz. Ich kann nicht erkennen, daß dieser Satz auch nur einen Jota an Aktualiät verloren hätte.
Danke Corona! Denn dieser Virus zeigt uns deutlich das unsere Demokratie im Ar…. ist ( sorry) , aber nur für die Wortwahl. Impfpflicht vs. Patientenselbstbestimmung, Freiheit vs. Willkür einer Handvoll von Politikern.
Gehen sie wählen !
Eine entscheidende Frage hätte ich hierzu, vielleicht kann sich dazu jemand äußern:
Diese Klage von Dr. Schreiter ist doch schon vor einiger Zeit eingereicht worden, das war doch noch am 14.01. Thema auf Indubio (Achgut). Man hört seitdem nix mehr dazu. Ist diese Klage jetzt nun angenommen worden, wann wird entschieden, in welchem Zeitraum?
Denn eins ist klar: Wenn dann im März/April wieder Lockerungen stattfinden, brauchts die Klage dann nicht mehr, da zum Einen die Grundlagen dann ja weggefallen sein werden und zum Anderen die Mehrzahl der Gewerbetreibenden, Einzelhändler und Gastronomen dann Pleite sein werden.
Gehen Sie einfach mal davon aus, daß die „neue Normalität“ insbesondere auch für die Grundrechtseinschränkungen und Abschaffung der Demokratie gilt. Ich würde nicht drauf wetten, daß man Marz/April wieder damit aufhört. Ich las bereits, daß „Experten“ die Bevölkerung auf 4. und 5. Wellen einstimmen.
Zumindest bis zur Bundestagswahl wird dieses Schreckensszenario aufrecht erhalten weden, da sonst die Zustimmungswerte, die man sich ja mit Corona „erarbeitet“ hat wegbrechen würden. Forsa muss schon extreme Klimmzüge veranstalten, um die Zahlen irgendwie noch zu rechtfertigen. Merkel möchte noch als die Wunderheilerin dastehen, um nicht endgültig als Volks- und Landesverräterin die Deutschland auf dem Gewissen hat, in den Ruhestand zu gehen.
Endlich ! Der PCR-Test mit all seinen Schwächen mag zwar ein brauchbarer Haken sein, um die Sache daran aufzuhängen. Im Grunde sollte aber das ganze Inzidenz-Geplapper als unangemessen und verfehlt gelten. Die Inzidenz erscheint als eine variable Vorlaufindikation, die ihrerseits auf variablen Eingriffen unsererseits, die Zahl der Tests, beruht. Prof. Wälde von der Uni-Mainz, ein Ökonom, hat die statistische Unbrauchbarkeit der Inzidenz begründet. Die Politik / RKI hätten natürlich sehr leicht andere Zahlen als maßgebend erklären können : Erkrankungen, Hospitalisierungen, Intensivbehandlungen, Sterbefälle. Dies hätte ja nicht verhindert, dass Epidemiologen für die Modellierung von Projektionen weiterhin mit Inzidenzen arbeiten. Ich habe nie verstanden warum man es nie getan hat.
Na endlich! Juristen fühlen sich ihrem Berufsethos verpflichtet.
Gratulation, dass es mittlerweile so etwas wie das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte gibt. Erstaunlich ist, dass es ausgerechnet Richter und Staatsanwälte und keine Rechtsanwälte sind. Sie gehen wohl von einer funktionierenden Gewaltenteilung aus. Viel Erfolg!
Gut, dass einzelne Richter wie Schleiter oder der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, zu dieser begrüßenswerten Einsicht und Erkenntnis gelangen. Besser spät als nie. Und wirklich allerhöchste Zeit.
Man kann für die hier lebenden Menschen und das Land nur hoffen, dass es bald noch viel mehr werden….
Als ob im Merkel-Linksstaat Recht Bedeutung hätte…..
Vielen Dank, dass TE dieses Thema öffentlich macht. Und vielen Dank an das Netzwerk.
Ich halte die Massnahmen überhaupt für einen sehr bedenklichen Tabubruch. Die höchsten Werte unserer Demokratie sind Freiheit und Menschenwürde, nicht die Gesundheit oder die Gemeinschaft in Gesundheit. Die Aufgabe der Politik ist es, die Gemeinschaft in Freiheit zu erhalten, nicht in Gesundheit. Für die Gesundheit muss die Politik Möglichkeiten zur Verfügung stellen, aber nicht die Nutzung aufzwingen. Im Zweifel muss die Politik für die Freiheit eintreten und nicht für den Käfig, in den sie uns jetzt sperrt. Dass die 4. Macht dem nicht entgegentritt, ist in meinen Augen verantwortungslos.
Ich fürchte sehr, dass dieser Tabubruch sich beim Thema Klima fortsetzen wird. Und ich fürchte, dass der Tabubruch als solcher gar nicht wahrgenommen wird. Und ich glaube nicht, dass über die Verfassungsbeschwerde in einem angemessenen Zeitrahmen entschieden wird. Oder ist sie verbunden mit einem Eilantrag, PCR Tests als Grundlage nicht mehr anzuerkennen?
Dass der PCR Test bei Asymptomatischen nicht zur Diagnose verwendet werden darf, pfeifen die Spatzen der WHO nun seit einem Monat von den Dächern – was das RKI, Herrn Drosten und die Bundesregierung nicht davon abhält, weiterhin einzig und allein auf diesen Test als Goldstandard der Infektionskettenermittlung mit allen daraus folgenden Konsequenzen für die positiv Getesteten zu setzen.
Herr Reitschuster fragte diesbezüglich insgesamt fünfmal in der Bundespressekonferenz nach und wurde fünfmal abgeschmettert. Das Echo in den etablierten Medien blieb aus.
Selbst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof reitet weiter auf dieser heiligen Kuh!
Wie immer geht der Deutsche bis zum Endsieg. Und wie immer wird es in einem Desaster für das Volk (nicht für die Politiker) enden.
Abwarten. Wenn die Sammelklage in den USA Erfolg hat, bekommen Drosten und Wieler Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe für den PCR-Test – und würden mit internationalem Haftbefehl wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesucht. Noch besteht ein letzter Rest von Hoffnung auf Gerechtigkeit…
Respekt vor diesem Richter. Die Beförderung an ein Oberlandesgericht kann er schon mal vergessen. Gerade deswegen: Meine Hochachtung vor seiner Einstellung, den eigenen Eid Ernst zu nehmen.
Das wird der oberste „Richter von Merkels Gnaden“ bestimmt ganz anders sehen.
Das glaube ich nicht. Es gibt Realitäten, insbesondere die vom Bundesverfassungsgericht selbst aufgestellte Wesentlichkeitstheorie (also dem Parlamentsvorbehalt für ganz wesentliche Grundrechtseingriffe), an dem auch ein Verfassungsgerichtspräsident nicht so einfach vorbeijudizieren kann.
Dann schauen Sie sich mal an, was das BVerfG mit der Organklage der AfD in Bezug auf den Parlamentsvorbehalt zur Masseneinwanderung gemacht hatte: Die Klage scheiterte an der Zulässigkeit, weil die AfD 2015 noch keine Bundestagsfraktion gewesen sei. Unberücksichtigt blieb vom Verfassungsgericht, dass der Zustand aber noch andauert…