Die gesetzliche Rentenversicherung ist besser als ihr Ruf, schallt es wie ein Mantra immer wieder aus Berliner Regierungskreisen. Und tatsächlich: Selbst im CoronaJahr 2020 gab es eine stattliche Erhöhung in Ost (4,2 Prozent) wie in Westdeutsch land (3,45 Prozent). Das lag daran, dass die Referenzgröße – die Lohn und Gehaltsentwicklung der Aktiven im Vorjahr – 2019 kräftig gestiegen war. Der Mechanismus ist allerdings asymmetrisch. Eine Schutzklausel sorgt in diesem Jahr dafür, dass es keine Rentenkürzung gibt, obwohl die Löhne Lockdownbedingt im vergangenen Jahr um 0,6 Prozent gesunken sind.
Dass die deutschen Renten im internationalen Vergleich allerdings mehr als bescheiden ausfallen, wird bei der Betrachtung der Steigerungsraten aus geblendet. Und zwar ebenso wie die Tatsache, dass sich die Schere zwischen den stattlichen Beamtenpensionen und den eher bescheidenen gesetzlichen Renten immer weiter öffnet. Dass Millionen von Rentnern vom Fiskus so wohl in der Einzahlungsphase als auch beim Rentenbezug besteuert und damit zweimal abkassiert werden, ignoriert die Bundesregierung zudem komplett.
Immerhin hat sich der Bundestag auf Antrag der FDP-Fraktion kürzlich wieder einmal mit dem Thema Doppelbesteuerung der Renten befasst. Womöglich schafft es dieses Reizthema sogar in den Bundestagswahlkampf. Zeit wäre es, dieses Problem anzugehen.
Wie es dazu kam, ist schnell erzählt. Am 6. März 2002 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe, die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Renten und Pensionen sei verfassungswidrig. Denn Beamtenpensionen waren voll steuerpflichtig, Renten dagegen nur mit ihrem vermeintlich niedrigen Ertragsanteil von 27 Prozent. Dass Beamte aber für ihre späteren Pensionen keine Beiträge leisten, die Beitragszahler für ihre Altersrente aber sehr wohl, übersahen die Verfassungsrichter bei ihrer Entscheidung.
Fehlerhaftes Urteil bringt Probleme
Infolge des höchstrichterlichen Verdikts musste der Gesetzgeber in der zweiten rotgrünen Regierungszeit unter Kanzler Gerhard Schröder eine Neuregelung treffen. Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG), das am 1. Januar 2005 in Kraft trat, wurde daraufhin die nachgelagerte Besteuerung der Renten eingeführt. Weil die Zustimmung des Bundesrats zu Steuergesetzen erforderlich ist, kann man das missglückte Gesetz nicht nur der damaligen rotgrünen Bundestagsmehrheit in die Schuhe schieben. Auch die damalige CDU-FDP-Mehrheit im Bundesrat billigte das AltEinkG.
Dieses sieht vor, dass die Vorsorgebeiträge für die Altersversorgung, ob gesetzliche Rente, berufsständische Versorgungswerke oder freiwillige Beiträge, die während der Erwerbsphase eingezahlt werden, stufenweise bis zu Höchstbeträgen steuerfrei gestellt werden, dafür allerdings die späteren Rentenbezüge ebenfalls stufenweise zur Einkommensteuer herangezogen werden. Die Übergangsfristen hat der Gesetzgeber über viele Jahre gestreckt: von 2005 bis 2040. Erst ab 2025 sind die Altersvorsorgebeiträge voll steuerfrei gestellt. Ab 2040 sind dann die entsprechenden Rentenbezüge voll steuerpflichtig.
Die entscheidende Streitfrage beim AltEinkG kulminiert in der Frage, ob die gesetzliche Neuregelung nicht für immer mehr Rentner zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung geführt hat und in Zukunft erst recht führt. In seiner Entscheidung aus dem Jahr 2002 hat das BVerfG nämlich einen Satz platziert, auf den sich alle Kritiker der Übergangsregelung berufen: „In jedem Fall sind die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird.“
Doppelbesteuerung nicht haltbar
Doch genau dieses Doppelbesteuerungsverbot wird nicht nur durch die kurze Frist von 15 Jahren zwischen der vollen Steuerfreistellung der Vorsorge beiträge ab 2025 und die volle Steuerpflicht der Rentenbezüge ab 2040 unter laufen. Denn Renteneinzahlungen leisten Erwerbstätige in der Regel über deutlich längere Zeiträume von 30, 40 und mehr Jahren. Viel entscheidender ist die deutliche Diskrepanz zwischen der steuerlichen Behandlung in der Einzahlungs- und der Auszahlungsphase. Deshalb werden Millionen von Erwerbstätigen, vor allem die nach 1970 geborenen Jahrgänge, beim Renteneintritt vom Staat doppelt abkassiert. Denn erhebliche Teile ihrer Renten werden vom Fiskus besteuert, obwohl sie Teile ihrer Beiträge aus den Jahren bis 2025 aus bereits voll versteuertem Einkommen erbracht haben.
Egmont Kulosa, Mitglied des im für Altersvorsorgefragen zuständigen 10. Senats des höchsten deutschen Finanzgerichts, dem Bundesfinanzhof (BFH), hat sich in einem juristischen Kommentar zum einschlägigen Paragrafen 10 des EStG bereits vor vier Jahren sehr eindeutig zur Doppelbesteuerung geäußert: Es „bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um das Jahr 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen, denn diese Personen werden ihre Rentenbezüge in vollem Umfang versteuern müssen, können ihre Beiträge aber nur 15 Jahre lang – von 2025 bis 2039, und auch dann nur bis zum Höchstbetrag des [Paragrafen 10] Abs. 3 [EStG] – ohne prozentuale Beschränkung abziehen. Die Verfassungswidrigkeit einer solchen doppelten Besteuerung, die vom Einzelnen angesichts der gesetzlichen Pflicht zur Leistung laufender Rentenversicherungsbeiträge nicht vermieden werden kann, erscheint evident.“ Aktuell äußert sich Kulosa nicht mehr, weil beim BFH zwei Musterverfahren anhängig sind, die genau diese Frage zum Streitgegenstand haben.
Ursprünglich waren Entscheidungen des obersten Finanzgerichts in dieser Sache für 2020 erwartet worden. Dann hieß es aus dem BFH auf Presseanfra- gen, im zweiten Quartal 2021 sei mit einer mündlichen Verhandlung zu rechnen, der nach rund drei Monaten eine Entscheidung folge. Doch Insider zeigen sich skeptisch, ob das Verfahren nicht weiter verschleppt wird. Welche Bedeutung das Bundesfinanzministerium (BMF) den vorliegenden Klagen einräumt, zeigt der ungewöhnliche Verfahrensbeitritt des Ministeriums im vergangenen Jahr, das von einem Ausnahmetatbestand Gebrauch machte und deshalb volle Akteneinsicht erhält. Im Juni des vergangenen Jahres lieferte das BMF dem BFH gleich auf 20 Seiten eine schlitzohrige Rechtfertigung, warum von einer Doppelbesteuerung gar keine Rede sein könne: Der allgemeine steuerliche Grundfreibetrag und andere Steuerfreibeträge führten dazu, dass es zu überhaupt keiner Doppelbesteuerung der Rentner komme.
Renommierte Finanzmathematiker wie Werner Siepe oder Klaus Schindler (siehe Seite 58) wiesen schon vor Jahren in Gutachten nach, dass die verbotene Doppelbesteuerung bereits auf heutige Rentner durchschlägt. Ein am 1. Januar 1954 geborener Standardrentner, der zeit seines Erwerbslebens immer genau den Durchschnittsverdienst erzielte (ein Entgeltpunkt pro Jahr), ging am 1. Januar 2019 nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente. In seiner Versicherungsbiografie (vom 1. Januar 1974 bis zum 31. Dezember 2018) zahlte er insgesamt 210209 Euro in die Rentenkasse ein. 84 244 Euro davon leistete er aus bereits versteuertem Einkommen. Von seiner Jahresbruttorente, die er 2019 erstmals erhielt, sind 3866 Euro (22 Prozent) steuerfrei. Multipliziert mit der Restlebenserwartung von 17 Jahren, mit der nach den aktuellen Sterbetafeln gerechnet wird, beläuft sich sein steuerfreier Rentenzufluss auf (17-mal 3866) insgesamt 65 722 Euro. Damit werden 18 522 Euro (84 244 minus 65 722) zweimal der Steuerpflicht unterworfen. Bei einem Grenzsteuersatz von 20 Prozent bezahlt dieser Beispielrentner also insgesamt 3704 Euro zu viel Steuer.
In Summe stärker belastet ist ein gleichaltriger Versicherter, der während seines 40-jährigen Arbeitslebens (1979 bis 2018) immer den Höchstbeitrag in die Rentenversicherung zu bezahlen hatte. Von seiner Jahresbruttorente von 29399 Euro, die er im Jahr 2019 erstmals erhielt, sind 6467 Euro pro Jahr steuerfrei. In den 17 zukünftigen Lebensjahren, die laut Sterbetafel zugrunde gelegt werden, summiert sich der steuerfreie Betrag auf 109 939 Euro. Dem gegenüber steht eine Beitragszahlung von 391 077 Euro, von denen 152 276 Euro aus versteuertem Einkommen erbracht wurden. Aus der Differenz (152 276 minus 109 939) ergibt sich eine doppelt versteuerte Summe von 42332 Euro, für die dieser Rentner bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent vom Fiskus mit 12 713 Euro ungerechtfertigt belastet wird.
Finanzverwaltung trickst
Wie diese beiden Beispiele belegen, geht es für den Staat um gewaltige Summen. Denn die Doppelbesteuerung wird in den kommenden 20 Jahren massiv wachsen, vor allem für die Millionen Facharbeiter der geburtenstarken Jahrgänge, die jetzt nach und nach aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Dem Fiskus drohen Milliardenausfälle, sollte der BFH oder abschließend das BVerfG im Sinne der Kläger entscheiden.
Betroffene sollten sich das nicht gefallen lassen und jetzt handeln. Hunderttausende Rentner haben bereits Einspruch gegen ihre Steuerbescheide eingelegt. Niemand sollte sich im Übrigen von den Standardantworten der Finanzämter einschüchtern lassen. Beim Bund der Steuerzahler ist ein Mustereinspruchsschreiben zu erhalten, ebenso bei verschiedenen Steuerkanzleien wie der Kanzlei Braun in Mannheim, die das nebenstehende Muster zur Verfügung gestellt hat:
Lb Holger, Wissen ist Macht, nichts wissen – wie bei Ihnen – macht auch nichts!
Und dann noch die Ungleichbehandlung einer Maase kleiner Selbständiger, die ggü deen Geringeinzahlern bei der DRV, ganz auf der Strecke bleiben, obwohl sie sich auch mehr als 35 Jahre arbeitend in die Gesellschaft eingebracht haben. Pfui der Regierung und auch pfui dem öffentlichen Dienst!
Und jetzt kommt noch hinzu eine Ungleichbehandlung der West- ggü den Ostrentnern. Was aber noch schwerer wiegt, der öffentliche Dienst bekommt eine prima Gehalts- bzw. Besoldungserhöhung. Die tragen ja mit am meisten an der Coronaepidemie! Diese Arbetsplatzangst und und und …
Jetzt habe ich den Betrag wieder gefunden. Wir zahlen 355 Mio. Euro Strafzinsen auf unsere Rentenbeiträge an die Europäische Zentralbank.
https://www.focus.de/finanzen/news/strafzinsen-die-deutsche-rentenversicherung-muss-hunderte-millionen-euro-zahlen_id_12960184.htm
Deshalb steigen die monatlichen Versicherungsbeiträge und Steuern. Und so sinken die Renten.
Mit Wahlen bekommt man die ganzen Strolche, die uns das eingebrockt haben, nicht mehr weg. Helfen könnte da wahrlich nur eine rigorose Revolution, aber dazu sind die Deutschen zu degeneriert, zu schwach, zu obrigkeitshörig. Und im September rotten sich die Politstrolche wieder in einer anderen Zusammensetzung zusammen, ersinnen neue Abgaben und Vorschriften um Klima, Migranten, Umwelt und was weiß ich noch zu retten und feiern alles als Rettung der Demokratie. Und die Deutschen feiern begeistert mit. Aber irgendwann hat das böse Spiel ein Ende, nämlich dann, wenn das ganze Schulden- und Abkassiersystem zusammenbricht. Und es wird zusammenbrechen.
Und ich wünsche mir den Zusammenbruch so bald wie möglich!
Unsereiner kennt nämlich noch die Klugheit des Ausspruchs: „Lieber ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende.“
Wer die Politik dieses Landes beobachtet, wird Verfassungsbrüche nicht für ungewöhnlich halten. Bemerkenswert ist höchstens die Duldsamkeit derer, deren Rechte missachtet werden.
Die Masse der Gesellschaft ist nicht duldsam, sie ist eher träge!
Es ist einfach skandalös, was bei uns so abläuft. Wie bei cum-ex. War eine Gesetzeslücke, die über die eigentlich nicht zuständigen Gerichte geschlossen wurde. Und „Täter“ produzierte, wo der Gesetzgeber hätte aktiv werden müssen. Und jetzt die Rentenbesteuerung. Hat wunderbar die Kassen gefüllt, weil der Klageweg sich erst bei Auszahlung eröffnet. Der Staat ist inzwischen der moderne Raubritter. Auch das immer wieder hochkommende Gejammer der Medien über Altersarmut ist unerträglich, weil verlogen. Denn es wird nur mit der alternativlosen Forderung nach mehr Staat verbunden. Ist nicht seit zig Jahren, seit dem Ende der geburtenstarken Jahrgänge bekannt, was jetzt kommt? Und wieso zahlt ein „armer“ Rentner Steuern? Soll „die Armut“ sich verringern, wenn der Strom mit mehr als 50% Steuern belastet ist? Heizen und Autofahren durch Steuern unerschwinglich wird? Fleisch zum Luxus mutiert, weil wir vegan leben sollen? Aber genauso wie die Leistungen des Sozialstaates nur nach oben gehen, genauso gehen die Aufgaben des Staates immer weiter. Heute wird die Besteuerung zur Erreichung jeglicher staatspolitischer Zwecke (fiskalische Besteuerung, nicht fiskalische Besteuerung) eingesetzt. Muss da inzwischen nicht mal eine Grenze gezogen werden? Es kann doch nicht sein, dass eine Regierung vier Jahre lang immer neue Staatszwecke einführt, die ich gar nicht gewählt habe. Für jeden neuen Staatszweck sollte es eine Volksabstimmung geben. Und durch eine Volksabstimmung sollte regelmässig überprüft werden, ob der Zweck beibehalten werden soll (Sektsteuer = Finanzierung der Flotte). Dieses Gemauschele, alles unter der Decke zu halten und hinten herum einzuführen, ist aufgrund der fehlenden Wahlalternativen bedenklich.
Das sind doch spiegelfechtereien. Schon lange ist die Rente aus Beiträgen nicht mehr finanzierbar, die Pansionen wurden es nie.
Alle westlichen Staaten finanzieren ihren ausufernden Staat schon seit langem über Schulden und die Druckerpresse. Wobei die Masse nicht kapiert das das ihre Schulden sind, die sie selbst zurückzahlen. Der Mittelstand durch Konfiszierung seiner Vermögen, die Vermögenslosen durch Streichung der sozialen Leistungen (einfach mal nach Griechenland schauen).
Wer jetzt nicht schon über 70 ist sollte damit beginnen Begriffe wie Rente aus seinem Wortschatz zu streichen.
Die läppischen paar Euro aus der Doppelbesteuerung sind da das kleinste Problem.
Und wenn jetzt der Spruch kommt: Die Alten sind aber die Mehrheit, bin ich mal gespannt wie die Rollatortruppen dann die Jungen zum Arbeiten zwingen wollen. Wobei die auch nur noch Jobs anstreben die aus dem gleichen Staatspott bezahlt werden.
Wenn wir alle durch Grün-Rot erst mal komplett verarmt sind – was in den kommenden Jahren ziemlich schnell passieren dürfte – brauchen wir uns um eine Doppelbesteuerung von Renten keine Gedanken mehr zu machen. Dann herrscht öko-sozialistische Gleichheit und Solidarität in Armut. Oder glaubt jemand, in Kuba oder Nordkorea interessiert sich noch jemand für die Doppelbesteuerung von irgend etwas? Die beiden Länder haben übrigens eine unerreicht vorbildliche Ökobilanz, erreicht durch den niedrigen Energieverbrauch pro Kopf. Denn die Verbrennung im menschlichen Körper ist mangels Nahrungsaufnahme auf ein Minimum reduziert – ein aus ökologischer Perspektive hervorragender technologischer Wandel. (Sarkasmus aus).
Jetzt wird zusätzlich noch mehr abkassiert. Die Pflegeversicherungsgebühren sind jetzt auf monatlich 85,00 Euro angestiegen, unabhängig vom Einkommen und der Rente. Bei Beamten ist der Betrag niedriger. Ich habe bei der PKV nachgefragt, was das soll. Diese Gebühren werden durch die PKV abgebucht und müssen danach automatisch nur an den Staat weitergeleitet werden. Das ist gesetzlich so festgelegt.
1993 musste ich Selbständiger werden. Die Rentenversicherung wollte sofort monatlich 700 DM. Deshalb habe ich darauf verzichtet. 2002 (oder 2003) konnte man in eine Zusatzrentenversicherung eintreten. Die Beiträge konnten von der Steuer abgesetzt werden. Ein Jahr später hat es sich gedreht und ich musste darauf Steuern zahlen. Jetzt bekomme ich 624 Euro Rente. Vergangenes Jahr hat die PKV die Monatsbeträge extrem auf 660 Euro erhöht. In die GKV darf ich nicht wechseln Deshalb habe ich eine Vertragsänderung beantragt und die Monatsbeiträge wurden auf 340 Euro gesenkt. Nur wenn ich mal krank bin muss ich jährlich 1200 Euro Krankenkosten selbst zahlen. Aber das ist egal. Im Februar stiegen die Versicherungsbeiträge um die 85,00 Euro Pflegegebühren wieder an. Das darf nicht runtergesetzt werden. … der Staat will Geld, Geld, Geld. Deshalb arbeite ich bis ich Veganer werde, so wie Wilhelm Busch das vor über 100 Jahren gesagt haben soll: „Man wird Veganer, beißt ins Gras und Schluss ist.“
Aber da gibt es noch etwas. Wir erinnern uns bestimmt an den Schlager von Udo Jürgens „mit 66 Jahren fängt das Leben an“. Heute schon gelacht? Nein? Dann sollte man sich dieses Lied anhören un die Texte mitlesen:
„Mit 66 Jahren … fängt’s Flaschensammeln an“
https://www.youtube.com/watch?v=y3KC2Y0EQoM
Viel Spaß … nicht beim Flaschensammeln sondern beim Anhören dieser Schlagerversion.
Ich hoffe, Sie haben zumindest den Zuschuss zum Krankenversicherungbeitrag privat versicherter Rentner beantragt. Wenig zwar (bei Ihnen ca. 50,- Euro), aber Kleinvieh…
Ich hatte zuerst auch gedacht, dass sich der Zuschuss etwas lohnt. Es sind aber nur 7 Euro, die ich dafür monatlich bekomme. Was das soll, habe ich nicht verstanden. Aber der Staat will Geld und nichts zahlen.
„Doppelbesteuerung nicht haltbar“
Mit konnte noch niemand hinreichend erklären, warum ich mit meinem versteuerten Einkommen noch über ein dutzend Vertrauchssteuern zahlen muss:
Ist das etwa keine „Doppelbesteuerung“?
Ist es keine Doppelbesteuerung, von die Energiesteuer und die EEG Umlage nachträglich nochmals mit der Mehrwertsteuer besteuert wird:
Ist das etwa keine „Doppelbesteuerung“?
Wir Deutschen sind die Weihnachtsgänse dieses Planeten!
Wir sind die Guten, denn wir füttern die Bösen.
Der Staat nimmt sich halt soviel Geld wie er kann, nicht wie er braucht und von den Deutschen gibt es keinen Widerstand gegen immer höhere Steuern.
Das ist das Problem! Der Staat schwimmt in Geld. Anstatt die Steuern zu senken, wenn die Staatskasse zu voll ist, wird fieberhaft überlegt, welche neuen Sozialleistungen man erfinden kann. Bleibt dann immer noch was über, werden freiwillige Milliardenzahlungen an EU, UN, … geleistet; etwas, was außer Deutschland kein anderes Land macht.
Brechen Steuereinnahmen weg, wird nicht gespart, sondern einfach die Steuern noch weiter erhöht. Es scheint so, das der Staat den Bürgern gezielt soviel abnehmen will, wie geht; Hauptsache das Geld ist nicht in Bürgerhand,
Und doch werden die „netten“ Menschen im wieder gewählt.
GeliefertAbkassiert wie gewählt.„…die vom Einzelnen angesichts der gesetzlichen Pflicht zur Leistung laufender Rentenversicherungsbeiträge nicht vermieden werden kann…“
Das ist der Schlüsselsatz. Wieso gibt es diese Pflicht? Damit sich die Parteibonzen aus der Kasse bedienen können.
Wer noch richtig im Kopf ist, sorgt für sich selbst. Dem will der „Sozial“staat vorbeugen. Sagt der Politiker zum ÖR-Intendanten: Halt du sie dumm ich halt sie arm.
Der Rentenraub geht erst richtig los, wir sehen erst die Spitze des Eisbergs. Denn wenn die Demographie richtig zuschlägt, erweist sich, dass ein Generationenvertrag nichts wert ist, wenn die vorangehende Generation nicht genügend Leute in der nachfolgenden Generation gezeugt hat. Im Prinzip ist das ein Vertrag mit sich selbst, den die Baby-Boomer gebrochen haben.
Das ist so im realen Leben: Was ich in jungen Jahren nicht schaffe, hole ich kurz vor der Rente meist nicht mehr auf.
„…..den die Baby-Boomer gebrochen haben.“
Nun ja, das ist nur halb richtig. Die sogenannten „starken Jahrgänge“ zu denen gehöre ich auch, haben dafür gesorgt, dass unsere heutigen „lustigen Rentner“ (80+)eine Rente bekommen, von der wir, wenn wir dran sind, nur träumen können.
Außerdem wäre es auch nicht nötig gewesen, dass unsere Jahrgänge so „stark“ sind. Wer sagt denn, dass wir in Deutschland diese hohe Bevölkerungsdichte (bezogen auf westliche Industriestaaten) unbedingt haben müssen?
Als ich hier gekommen bin konnte das mit Beamten nicht verstehen – dass der Staat die Beamten braucht ist klar. So müssen sie auch verdienen. Wieso behandelt man sie steuer- und abgabentechnisch anders als alle andere Bürger verstand ich damals nicht. Jetzt knapp Dekaden später verstehe ich es immer noch nicht.
Ähnlich wie mit PKV/GKV – wieso sind bei GKV die Premien von dem Einkommen abhängig? Ist doch ein Unfug. Wieso kriegt der GKV Versicherte Kinder bedeckt und der PKV Versicherte nicht? Wieso kann der PKV Versicherte de fact den Versicherer nicht wechseln? So ein Unfug. Dazu passt natürlich dass es alles teuer wird. Das ist wohl eine Methode nicht wahr? Wenn der deutsch Staat sich etwas vornimmt dann wid es kompliziert, teuer und ineffektiv und möglichst ungerecht gemacht. Da passt dazu dass man Propagandaabgabe bezahlen muss eigentlich perfekt. Genauso dass man weder Lockdown noch die Impfung hinkriegt.
Was für ein geduldiges und fähiges Volk, das mit solcher unfähiger Verwaltung und mit solcher korrupter und inkompetenter Politikerkaste immer noch den beachtlichen Wohlstand geschafft hat. Mal sehen wie lange der Wohlstand noch hält.
Die Beamten werden besser versorgt, damit sie dem Staat treu dienen und es ihm IMHO ermöglichen das restliche Volk anzuzocken.
Die Prämien hängen vom Einkommen ab, um IMHO die Leute mit kleinem Verdienst nicht so stark zu belasten. Was meiner Meinung nach (im gewissen Rahmen) durchaus Sinn macht.
Also ich sehe es nicht als Randproblem, wenn ich von meiner Rente ca. 1/3 an Steuern abführen muss. Das passiert nämlich dann, wenn man noch andere Einkünfte in signifikanter Höhe hat.
Die Rente muss m.E. erst bei einem Renteneintritt in 2040 voll versteuert werden. Wenn Sie Einkünfte in „signifikanter Höhe“ neben der Rente haben, haben Sie vermutlich trotz der Rentenbesteuerung keine materiellen Sorgen, lediglich Beratungsbedarf. Ich bin kein Steuerberater, verkaufe aber meine Immobilien peu à peu an meine Kinder. Dann bleibt bei mir steuerfreies Bargeld, das niemanden beim Finanzamt interessiert, und bei meinen Kindern kommen Immobilien an, die Überschüsse abwerfen, steuermindernde AfA haben und von den Mietern bezahlt werden. Vielleicht sollten Sie mal über Gestaltungen nachdenken, die die Quelle Ihrer Einkünfte einbeziehen?
Der durchschnittliche deutsche Altersrentner mit seinen mageren Renteneinkünften ist von unseren Luxusproblemen und der Rentenbesteuerung nicht oder kaum betroffen.
Der Rentenraub begann in der Ära Kohl, die Sozialkassen wurden geplündert, das Geld für weiss der Geier was veruntreut, neben den schwarzen Köfferchen mit Bimbes für die rollende schwarze Null. Die Wiedervereinigung und damit das Hände aufhalten der Ossi-Rentner war der Anfang von einem normalen Ruhestand für deutsche Rentner. Seit damals werden sie nur noch zur Kasse gebeten und gemolken, neben den Autofahrern und den Singles. Unter der Knute von Merkel erreicht der Rentenraub seinen bisherigen Höhepunkt, aber bei der Rentenhöhe und dem Renteintrittsalter der Deutschen ist noch Luft nach unten.
Schade,
die Wahrheit ist eine Andere. Ein Adenauer hinterließ volle Rentenkassen , die für 2 Jahre bei der BfA (Angestellte)reichte, bei der LVA (Arbeiter) 8 Monate und von einem Willy Brandt mit der Rentenreform 1973 innerhalb von 4 Jahren „verbraten“ wurde. Es war dann von Rente auf Pump die Rede. Seitdem ist die SPD bei mir „verbrannt“.
Ein Norbert Blüm baute danach aus dem Nichts wieder Reserven für 3 Monate auf. Die Rente war wieder sicher. Es waren damals schon diese „Medien“, die dann aus „Nobby“ den Schuldigen für die Rentenmisere machten.
Der Sündenbock zu finden…das war schon damals nicht anders als heute.
Was die „gepflegte Meinung“ über Ost-Renten und die Wiedervereinigung angeht:
die haben ihre Renten zum Großteil selber bezahlt…einmal durch eine deutlich niedrigere Rente, die nun im Laufe der Jahre an West-Niveau herangeführt wird und zweitens durch die in den Westen „Ausgewanderten“, ca. 2 Mio an der Zahl, die ebenso mit ihren Beiträgen für die Alterssicherung der im Osten gebliebenen Eltern beitrugen. Drittens durch einen jährlichen 2stelligen Milliarden-Zuschuß aus der Steuerkasse, in den eigentlich alle in Deutschland einzahlen.
Der „Rentenraub“ begann mit Riester. Schon vergessen? Seine Aufgabe war, den Steuerzuschuß zur Rente um etwa 50 Mrd. zu senken…. Die steigenden Pensionslasten bis 2030 (50 Mrd.) waren zu finanzieren.
Übrigens: die Sozialministerien, zuständig für die Rentenkassen, sind bis auf die schwarz-gelbe Zeit stets von SPD-Ministern geleitet. Es war ein Müntefering, der das Renteneintritts-Alter 2007 auf 67 angehoben hat.. Das war in der 1 GroKo, als derselbe Minister auch die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin lautstark ablehnte und bei Anwendung durch Merkel die GroKo als beendet betrachtet werden könne.
Seltsam….Schon da begann die „Vergrünung“ der CDU-Politik.
Leider ziemlich uninteressant da nur eine komplette Neugestaltung der Renten/Pensionen gerecht und mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.Es kann ja nicht sein ,dass es zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden gibt.Beamte mit 72 % und nur das letzte Jahr und der Rentner nur 48% über die gesamte Laufzeit.Die Pensionen sollten sofort um 30% gesenkt werden und zwar rückwirkend.Entweder Berechnung nach Pension oder nach Rentenberechnung aber für alle einheitlich.
Der größte Rentenraub ist die Vergemeinschaftung der eingezahlten Mittel. Für die politischen Fanale der Parteien. Vorruhestand mit 50 bei 90% des letzten Nettolohns, Elterngeld…. Alles Wahlgeschenke für die die arbeitende Allgemeinheit zur Ader gelassen wird.
Nichts gegen politische Maßnahmen, aber die dürfen nicht mit den Eingezahlten Mitteln vermischt werden, sonst lohnt sich Vorsorge nicht mehr!
Übrigens: Die Sozialkassen der Parlamentarier teilen mit niemanden.
Na, und wer war die „Dame“ die den CDU Vorsitz inne hatte?…… Richtig.
Zitat: Auch die damalige CDU-FDP-Mehrheit im Bundesrat billigte das AltEinkG.
Hinzukommen müssten auch noch die Ausfälle, wenn die Altersvorsorgebeiträge mit dem publizierten Prozentsatz im Steuerbescheid berücksichtigt werden!
Bundesfinanzministerium – Rentenbesteuerung: Eine Frage der Gerechtigkeit
„Die Infografik illustriert, dass der absetzbare Anteil der Beiträge zur Altersvorsorge von 60 Prozent im Jahr 2005 bis 2025 auf 100 Prozent steigen wird. „
Wer hat den tatsächlichen Prozentsatz in der Steuererklärung einmal überprüft?
Was auch nicht vergessen werden sollte ist, dass die Beiträge zu den beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben gehören.
Im
Klartext: Nur wenige können ihre Rentenversicherungsbeiträge deshalb in voller Höhe bei der Steuer geltend machen.
Vollen Abzug gibt es tatsächlich erst 2025. Zwischenzeitlich wird ein höherer Abzug vorgegaukelt.
Gesamtbeiträge zur Altersvorsorge werden mit dem Prozentsatz (2020 = 90 %) multipliziert und anschließend der Arbeitgeberbeitrag zu 100 % abgezogen. Es bleibt eine tatsächliche Berücksichtigung von 80 %.
Wie hoch war die tatsächliche steuerliche Berücksichtigung der Altersvorsorgebeiträge im Jahr 2005 bei angeblich 60 Prozent?
Das kommt noch hinzu, aber gemeint habe ich etwas Anderes.
Die Rentenversicherungsbeiträge können nur im Rahmen der beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben, dazu gehören auch Vorsorgeaufwendungen, geltend gemacht werden.
Und wie schon der Name sagt, sind diese Beträge nach oben hin gedeckelt.
Die meisten Arbeitnehmer kommen alleine mit den Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen schon über diese Höchstgrenze, das heißt sie können nicht mal die gesetzlichen Versicherungen voll absetzen. Von Beiträgen für die private Rentenversicherung, Haftpflicht- oder Unfallversicherung ganz zu schweigen.
Beamte haben es in dieser Hinsicht übrigens bedeutet besser.
Da der große Brocken Rentenversicherung wegfällt, haben sie Luft bei ihren anderen Beiträgen, einschließlich einer privaten Rentenversicherung, letztere haben Beamte bekannterweise ja bitter nötig.
Wahrheit/ Fakten zu den Rentenberechnungen 2020 u. 2021..
Die ersten Hochrechnungen für 2020 gingen v. einer deutlichen Rentenerhöhung aus. Das Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel) rechnete mit einem Anstieg v. mehr als 5%. Grund: Lt. aktualisierten Daten hat sich die Lohnquote v. ca. 69% auf 70,8% erhöht. Dies hätte für das Jahr 2020 einen höheren Anstieg d. Renten u. im Wahljahr 2021 eine niedrigere Entwicklung bedeutet. Dies war für das Wahljahr 2021 politisch nicht gewollt. Also gab es 2020 eine Reduzierung/Deckelung auf 3,4 % (West). Der Ausgleich für diese Deckelung sollte in 2021 mit einer höheren Anpassung erfolgen – Argument: passt besser in die politische Landschaft. Und nun wird von polit. agierenden Protagonisten z. B. Hr. Kuban, Junge Union postuliert: Rentenanpassungen sollen nicht erfolgen. Dies soll natürlich nur für die Rentnergeneration gelten. Das alte Spiel seit 1957 s. auch versicherungsfremde Leistungen, Doppelverbeitragung, Doppelbesteuerung, Belastung ausschließlich der gesetzl. Systeme, wie DRV u. GKV für alle gesellschaftlichen Problemstellungen. Und so wird die Differenz in absoluten Zahlen immer größer.
Pensionen f. Beamte u Abgeordnete und Privatversicherte sind davon natürlich nicht betroffen.
Warum wird auch hier ausgeblendet, dass Beamte zwar keine Beiträge zur Rentenversicherung abführen, dafür aber brutto weniger verdienen?
Übrigens gilt auch hier: Augen auf bei der Berufswahl. Jeder hätte die Chance gehabt.
Ach Gottchen. Dafür bekommen Sie als Beamter eine höhere Pension, eine dreizehnte Pension zu Weihnachten und sind noch privat krankenversichert.
Wohin soll ich meine Spende überweisen?
Halte ich für eine Neiddebatte. Das 13. gibt es nach meinem Kenntnisstand schon lange nicht mehr, die Krankenversicherung ist auch nicht für lau (kein AG-Anteil), etc.
Da braucht niemand eine Spende, ich frage mich lediglich, weshalb die Kritiker nicht selbst Beamte geworden sind.
Ich vermute eher, dass viele auf die Gehaltsversprechungen in der „Wirtschaft“ reingefallen sind. Oder lag‘s an der Aufnahmeprüfung?
Ich finde es nicht in Ordnung, als „Argument“ immer zu bringen, die Kritiker hätten ja selbst Beamte werden können.
Im übrigen gibt es den riesigen Gehaltsunterschied zwischen Privatwirtschaft und verbeamtet schon sehr, sehr lange nicht mehr.
Jedoch gibt es die automatischen Beförderungen im Beamtenleben noch, soweit ich weiß. Hat es in der Privatwirtschaft nie gegeben.
Wenn alle Beamte werden ist der Staat zahlungsunfähig, da kein Geld mehr erwirtschaftet wird das verteilt werden kann!
Also, wer möchte denn wirklich Beamter werden?
Im Alter von 20 Jahren zu wissen wie viel Pension man dereinst im Alter bekommt? Nein! Das ist nicht meine Vorstellung von Leben.
Ich komme aus einer Beamtenfamilie, Vater, Mutter, drei Brüder, eine Schwester, alles Beamte, aber, wer möchte denn so leben?
Ach und die Rente?
Ich habe mein Geld in Aktien angelegt und kann sehr gut von den Dividenden leben.
Natürlich nicht in Deutschland, aber da lebe ich längst schon nicht mehr.
Entweder wissen Sie es nicht oder Sie wollen DBB- gleich die Bürger hinters Licht führen. Fakt: damit dieser Vorteil nicht mehr sichtbar wird, wurde das 13. Gehalt / Weihnachtsgeld im Bund und den Ländern, zwar sehr unterschiedlich, monatlich als Sonderzahlung oder bereits als Erhöhung in die Besoldungsgruppen eingearbeitet. Und schon war der Diskussionspunkt erledigt. Seitdem jammern die Beamten, dass ja kein Weihnachtsgeld mehr anfällt.
Zur Krankenversicherung: Sie jammern, dass dabei kein AG-Anteil bezahlt wird. Ja, was wollen Sie denn noch alles. Dem Fürsorgeprinzip entsprechend erhalten Beamte von den Dienstherren eine „Beihilfe“. Kostenpflichtiger Eigenanteil ist nur die günstige private Krankenversicherung.
„Oder lag’s an der Aufnahmeprüfung“? Hören Sie doch endlich mit Ihrer ach so tollen Ausbildung auf. Die Ergebnisse werden aktuell in den unglaublich unqualifizierten Aktionen der Verwaltungen u. überbordenden Bürokratie sichtbar. Ergebnisorientiert, zielorientiert – so langsam wird das ganze Dilemma unserer schwerfälligen Akten-, Fax-, Formblattbürokratie-Mitarbeiter sichtbar.
Die reichste Bevölkerungsgruppe in Deutschland stellen die pensionierten Beamten dar, noch vor den Selbständigen.
So schlimm kann es also nicht um die Beamten stehen…
Es ist zwar richtig, das Brutto weniger verdient wird, dafür aber Netto wesentlich mehr. Wo sind die Abzüge für Arbeitslosen- und Rentenversicherung, die bei einem Nichtbeamten im mittlerem Einkommen 500-600 Euro ausmachen? Oder die Beiträge zur Pflegeversicherung, die aufgrund des niedrigen Bruttos bei Beamten auch niedriger ausfallen?? Rein Netto bekommt eine Angestellter bei gleicher Tätigkeit und gleicher Eingruppierung 500 Euro netto weniger ausgezahlt als ein Beamter. Im Vergleich zu Beamten wird immer gern Brutto mit Brutto verglichen. Das ist der total falsche Ansatz. Netto zu Netto ist richtig. Dann kommt auch das Einkommen eines heutigen Polizisten wieder in das richtige Lot. Da ist nix mit Unterbezahlung.
richtig – auch die Arbeitsplatzsicherhheit muß bewertet werden. Einmal Beamter, immer Beamter (wenn er keine goldenen Löffel klaut). Kein Arbeitsmarktrisiko. Schöne Pension. Dienst nach Vorschrift nennt man Streik. Daran kann man erkennen wie hoch die Leistungsanforderungen sind. Daran kann man erkennen dass vieles überhaupt nicht vergeleichbar ist. Keiner muß Beamter werden, aber alle können nicht Beamte werden.
Mit dem niedrigeren Brutto läuft man auch nicht in die Steuerprogression hinein.
Deshalb orientieren sich auch die Steuerpläne der Grünen immer an der Besoldungsgruppe der Gymnasiallehrer…
Mit dieser immer wiederkehrenden „Steht uns doch zu“ – Argumentation des DBB wird versucht, s. auch die „Sieben Irrtümer der Beamtenpension“ von den Fakten und dem Ergebnis einer Vollkostenrechnung von der Urkunde bis Tod abzulenken.
Frau Honecker ( ja, die…..) bekäme nach heutigen Berechnungen 1 800 Euro ( z. Z. ihres Todes 1 300 Euro )Rente…….statt lebenslanger Verköstigung unter staatlicher Aufsicht
2020 gab es keine realen Gehaltserhöhungen ? Falsch: Angestellte und Beamte des ÖD erhielten eine Gehaltserhöhung. Somit müsste der Rentner ( nicht der Beamte ) auch eine Erhöhung bekommen. Die Sozialhilfe ( Hartz IV ) ist doch auch erhöht worden. Nicht zu vergessen das Corona-Kindergeld. Viele Firmen, die nicht kurzarbeiten mussten, zahlten eine Corona-Prämie….und der deutsche Rentner schaut weiterhin ARD und ZDF und wählt CDU/CSU und SPD.
Da sieht man mal wieder, wie pingelig Staatsbeamte sein können. Der ehemalige Finanzminister Eichel und der ehemalige Bundesbankpräsident Welteke haben gegen zu niedrige Pension geklagt.
Welteke bekam vom Gericht dann statt nur 8000 Euro monatlich etwa 12000 Euro monatlich zugesprochen. Eichel ist mit seiner Nachforderung von ca. zusätzlich 6000 Euro pro Monat aber gescheitert. Seine Rente soll ca. 7100 Euro pro Monat betragen.
Je älter man ist und je länger man eingezahlt hat, desto mehr wird man durch diese Regelung geprellt.
Aber der Staat wird in den nächsten Jahren ohnehin nie genug Geld haben können angesichts der selbst in guten konjunkturellen Phasen aufgehäuften Schulden und der sich abzeichnenden Abwärtsspirale der Wirtschaft bei gleichzeitig wuchernder Staatsbürokratie mit Sonderlocken für alle Welt nur nicht für die Leistungsträger.
Da hilft tatsächlich nur eines: Werbung machen, damit so wenige wie möglich die linken Staatsparteien wählen! Oder auswandern!
Tja, irgendwie müssen ja durch die Zuwanderung von Fachkräften die überstrapazierten sozialen Kassen aller Art wie Arbeitslosengeld, Hartz IV, Kindergeld, Wohngeld, Krankenkasse, etc wieder gefüllt werden!
Am einfachsten kann man das mit den senilen Rentner machen, die den Einkommensschwund sowieso nicht bemerken!
Die Steuern in Deutschland sind reine Willkür, und auch deutlich überzogen. Hier kann man bereits von Steuerwucher sprechen.
Das Geld wird für Merkels Gäste und für die Schulden EU gebraucht.
Deutschland hat die höchsten Strom und Energiepreise dafür die niedrigsten Renten aller Nettozahler in der EU.
https://www.welt.de/wirtschaft/article228374459/Mit-Italien-ebnen-Merkel-und-Scholz-den-Weg-in-die-Schuldenunion.html
Das ist das Land, in dem wir gut und gerne leben. Aber hoffentlich nicht zu lange.. ..Wenn ich mir die aktuelle Spritzerei durchdenken, ist das nicht auch eine potentielle Rentenkürzung? Es scheint sogar noch Einzahler zu reduzieren.
…“übersahen die Verfassungsrichter bei ihrer Entscheidung.“…Verfassungsrichter sind ja auch beamtenähnliche Wesen. Früher war es so, dass man seine Aufwendungen für KV und RV im Rahmen der Sonderausgaben (die waren sehr knapp bemessen) steuerlich geltend machen konnte. Der überwiegende Aufwand erfolgte aus den Mitteln, die der raffgierige Staat, nachdem er sich bedint hatte, übrig ließ. Sozusagen aus bereiets versteuertem Geld. Heute wollen diese Günstlinge erneut zugreifen. In der Hoffnung dass sich niemand mehr erinnert, wie sie bereits einmal abkassiert wurden. Viele Selbständige hatten damals halt keine zusätzlichen Mittel mehr um eine Altersversorgung aufzubauen, da Vater Staat vorher schon alles abgegriffen hatte. Nur im öffentlichen Bereich wird alles garantiert, versorgt und bereit gestellt. Risiko gleich Null. Das Risiko sollen gefälligst andere tragen. Soviel Wahrheit muß sein. Vater Staat ist ist der größte Verursacher für die heute grassierende Altersarmut. Von den ganzen Wohlversorgten darf man doch keinerlei Erkenntnis und schon gar nicht Verantwortung für ihr verwerfliches Tun erwarten. Die Betroffenen werden dann halt an die Tafeln oder Hartz IV verwiesen. Die Verursacher werden sie dort niemals finden. Problem gelöst.
Zur Doppelbesteuerung kommt die Doppelverbeitragung bei der GKV, z.B. der Direktversicherungen aus Gehaltsverzicht, durch ein „Gesetz“ aus 2004 nachträglich beschlossen … Irgendwie kommen unsere Berufspolitiker damit immer wieder folgen- und straflos durch.
Der volle GKV-Beitrag plus Pflegeversicherung liegt mittlerweile bei rund 20%, die man als Rentner für solche Zusatzversicherungen abdrücken muss, d.h. mehr als das Doppelte von dem, was man in der aktiven Zeit gezahlt hätte. Berücksichtigt man noch die anhaltende Null-Zins-Politik sowie die seit Jahren lausigen Renditen dieser Versicherungen, dann kommt man mit deutlichen Verlusten aus der Nummer, die den Betroffenen zu der Zeit als zusätzliche Altersversorgung untergejubelt wurde. Es handelt sich unterm Strich eindeutig um Betrug. Die Namen der damals verantwortlichen Versager: Ulla Schmid (SPD) und Horst Seehofer (CSU).
das mit der Doppelverbeitragung bei den Direktversicherungen ärgert mich heute noch. Ich zahle schon seit 9 Jahren jährlich einen „Beitrag“ von etwa 500,– € an Kranken-und Pflegeversicherung.Am schändlichsten ist, daß während der Ansparphase auch der Arbeitgeber keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt hat, aber der Arbeitnehmer ( Versicherungsnehmer ) nach Auszahlung der Direktversicherung die vollen Versicherungsbeiträge aus dem gesamten Auszahlungsbetrag leisten „darf“ – also den vom Arbeitgeber eingesparten Betrag auch noch.Und das alles zu wesentlich höheren Beitragssätzen, als sie damals während der Ansparphase bestanden. Ich danke dafür besonders der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die noch heute für die SPD im Bundestag hockt und ihre von uns gezahlten hohen Diäten und die spätere hohe Pension genießen darf. Übrigens – Ulla Schmidt ist auch „Oberhaupt“ der Organisation „Lebenshilfe“, die massiv gegen die AfD gehetzt hat. Nachzuschauen im Internet unter “ Wir für Menschlichkeit und Vielfalt“. Habe hierzu auch heute zu einem anderen TE-Artikel einen Leserbrief geschrieben ( Zeitgeist oder wie prüde sind wir geworden?).
Irgendwo muss das Geld ja herkommen für alle die, die im In- und Ausland von unseren Steuergeldern subventioniert werden. Welche allerdings noch nie einen Cent eingezahlt haben.
sowie die politische Kaste und unsere Beamten, die zahlen auch nichts ein in die RV. Alle wollen aber üppigst und bestens versorgt leben. Das ging so lange gut, so lange wir ein Wirtschaftswachstum hatten und die Staatsverschuldung einigermaßen überschaubar war. Was uns jetzt aber Mutti aufgeladen hat ist unübersehbar und nicht mehr handelbar geworden. Dazu fehlt ihr einfach das ökonomische Fachwissen. Sie hat den Karren so richtig schön in den Dreck gefahren. Wir dürfen uns aber nicht aufregen. Alle haben gewußt dass sie Sekretärin für Agitation und Propaganda in einem Unrechtssystem war. Das völlig ineffiziente Rekrutierungssystem in unserem Politikbetrieb machte es möglich.