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Wirre Aussagen

Rechtsanwältin Bahner in Psychiatrie eingewiesen

14.04.2020

| Lesedauer: 4 Minuten
Die durch ihren erfolglosen Eilantrag gegen die Corona-Maßnahmen bekannt gewordene Rechtsanwältin Beate Bahner wurde nach einem Aufsehen erregenden Auftritt festgenommen und in eine psychiatrische Anstalt gebracht.

Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner, die das Bundesverfassungsgericht auf Zurücknahme der Corona-Verordnungen angerufen hatte, wurde am Montagabend in eine psychiatrische Einrichtung gebracht. Ein Polizeisprecher sagte: »Sie hat einen sehr verwirrten Eindruck gemacht.«

Wie das Polizeipräsidium Mannheim am Dienstagnachmittag berichtete, informierte am Sonntagabend, kurz vor 20 Uhr, ein Zeuge das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim per Notruf darüber, dass in der Thibautstraße / Bergheimer Straße eine Frau stehe, die angegeben habe, sie werde verfolgt.

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»Eine Streife traf die Frau an und stellte die Personalien fest. Im Rahmen des weiteren Gesprächsverlaufs und aufgrund ihrer Verhaltensweise hielten es die Beamten für erforderlich, medizinische Hilfe einzuholen. Hierzu wurde die Frau festgehalten und sollte in eine Klinik gebracht werden. Daraufhin setzte sie sich zur Wehr und trat mehrfach gegen einen Beamten. Diesbezüglich wurden die Ermittlungen gegen die Verdächtige wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen. … Anschließend wurde die Frau zur Universitätsklinik Heidelberg gebracht und dort stationär aufgenommen.«

In einem Telefongespräch, das sie mit ihrer Schwester aus der Psychiatrie geführt haben soll, schildert Bahner das Geschehen am Abend des Ostersonntags. Eine entsprechende Audiodatei kursiert im Internet.

Demnach kam sie aus ihrer Kanzlei in der Heidelberger Voßstrasse und hatte den Eindruck, verfolgt zu werden. Ein anderes Auto versperrte ihr zudem die Tiefgarage. In ihrer Schilderung hört es sich so an:

»Die Polizei kam, sie hat mir Handschellen angelegt, hinten, mich auf den Boden gedrückt, mich im Dreck gewälzt, massiv Polizeigewalt angewandt. Dann haben sie mich in die Psychiatrie gebracht. Dann habe ich sie gebeten, mich hinsetzen zu dürfen, dann sagt der Polizist: ‚setzen Sie sich, hier ist eine Bank‘. Dann hat er mich auf den Boden gedrückt und meinen Kopf von einem Meter Höhe auf den Steinboden geknallt. Ich habe es bis heute nicht verbunden gekriegt.«

»Ich bekam keinen Anwalt, ich durfte niemanden anrufen. Dann haben sie mich zwangsweise die ganze Nacht in den Guantanamo-Hochsicherheitstrakt der Psychiatrie … Da lag ich auf dem Boden, keine Toilette, ein Waschbecken, ohne Seife, kein Handtuch, sonst nichts.«

Eine Ärztin habe sie in der Psychiatrie zehn Minuten sitzen lassen: »Die musste, glaube ich, noch Anweisung von ganz oben oder auch … Amerika kriegen.«  Mittlerweile habe sie aber ein »wunderbares Zimmer« mit Dusche.

Die Anwältin hatte zuvor noch auf ihrer Webseite eine »Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020« formuliert und schrieb: »Bahner erklärt Shutdown mit sofortiger Wirkung für beendet.«

Es seien nach Paragraf 1 dieser Verordnung (»Erlassen durch Beate Bahner auf Grundlage der Art. 1 GG«) folgende Einrichtungen ab sofort wieder zu öffnen: Kultureinrichtungen jeglicher Art, Museen, Theater, Schauspielhäuser, Kinos, Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen, alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, Jugendhäuser, Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars. 

ANWäLTIN GIBT ZULASSUNG ZURüCK
Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen vor Bundesverfassungsgericht gescheitert
Am Abend des Ostersonntag dann die letzte Notiz auf ihrer Internetseite: »Und falls Ihr mögt, dann sehen und hören wir uns gerne wieder, allerdings frühestens im Mai. Denn ich mache jetzt mal meinen eigenen ‚Shutdown‘, um mich ein paar Wochen zu erholen. Es ist nämlich ein weiterer Schock, wenn man plötzlich merkt, dass der lauteste Polizeihelikopter aller Zeiten hinter einem selbst her ist. Es kann also schon ein Weilchen dauern, bis ich keine Angst mehr habe vor Helikoptergeräuschen. Daher werde ich jetzt auch keine Emails mehr beantworten und auch nicht ans Telefon gehen und auch keine neuen Mandate annehmen. Ich weiß, dass Ihr das gut versteht und respektiert, vielen Dank an Euch alle!«

Tatsächlich stand öfter über Heidelberg sehr laut knatternd ein Polizeihubschrauber, aus dem die Stadt von oben beobachtet wurde. So sollten mögliche Gruppenbildungen aufgespürt werden.

Beate Bahner wurde bekannt, nachdem sie in der vergangenen Woche einen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht gestellt hatte, die Corona-Verordnungen wieder aufheben zu lassen. Denn die seien laut ihrem Antrag »offensichtlich verfassungswidrig« und »unwirksam« sowie ein Angriff auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ging nicht inhaltlich darauf ein, sondern beschied: »Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat keinen Erfolg. Er ist unzulässig.« Der Antrag sei »auf einen unzulässigen Regelungsinhalt« gerichtet, wenn er feststellen lassen wolle, dass die Corona-Verordnungen die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden. Die Antragstellerin lege nicht dar, »durch welche konkreten Regelungen in welchen Bundesländern sie in eigenen Grundrechten … unmittelbar und gegenwärtig betroffen sein soll«, hieß es in der Karlsruher Begründung. Sie hätte zudem über die Verwaltungsgerichte in den Ländern gehen müssen.

Bahner arbeitete in Heidelberg als Fachanwältin für Arzt-, Medizin- und Gesundheitsrecht und beriet in arzt- und medizinrechtlichen Fragestellungen. Ihre Homepage war zeitweilig abgeschaltet, dann aber wieder online zu sehen. Bahner (»Wir alle wollen keinen Polizeistaat, wir wollen unser Land zurück!« ) hatte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Karfreitag auf ihrer Website bekannt gegeben, dass sie ihre Anwaltszulassung zurückgegeben habe.

RECHTSSTAAT GEGEN GOTTVERTRAUEN
Für autoritäre Macht sind Linke, wenn sie der Staat sind
Sie rief dort auch dazu auf, Demonstrationen gegen die Corona-Verordnungen anzumelden. Deswegen ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizei Heidelberg »wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben«.

Das Polizeipräsidium Mannheim betont ausdrücklich, dass »die polizeilichen Maßnahmen am Sonntagabend« nicht im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen des Verdachts einer rechtswidrigen Handlung stehen.

Die zwangsweise Unterbringung der Rechtsanwältin in einer psychiatrischen Klinik machte in den sozialen Medien schnell die Runde. Das Geschehen trifft auf eine sehr sensibilisierte Öffentlichkeit, zumal kurz vorher die sächsische Sozialministerin des Landes, Petra Köpping (SPD), verkündet hatte: »Wer sich in Sachsen der Anordnung häuslicher Quarantäne verweigert, kann seit Donnerstag in einer psychiatrischen Klinik festgesetzt werden.«

»Das Bundesland hat knapp zwei Dutzend Zimmer in psychiatrischen Kliniken freigeräumt, in denen Unbelehrbare von der Polizei bewacht werden sollen«, schrieb die Welt.

Wie der MDR berichtete, hätten in den letzten Wochen mehrere Tausend Menschen eine Quarantäneanordnung erhalten, in Dresden zum Beispiel fast 3.300. In Leipzig wurden bislang knapp 2.100 Menschen in häusliche Quarantäne geschickt.

Rechtlich sieht sich Köpping auf der sicheren Seite. Die Zwangseinweisung sei durch § 30 des Bundesinfektionsschutzgesetzes gedeckt. Dort steht, wer entsprechenden Anordnungen nicht nachkomme oder bei wem basierend auf bisherigem Verhalten davon auszugehen sei, dass er ihnen nicht nachkommen werde, der sei „zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern“.

Mittlerweile hat Sachsen auf die heftige Kritik an der »Zwangsisolierung« hin einen Rückzieher gemacht. Psychiatrien stehen nicht mehr zur Verfügung, um Quarantäne-Verweigerer einzuweisen. Köpping: »Insgesamt müssen wir alle sehr aufpassen, dass wir die Akzeptanz unserer Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionen nicht infrage stellen.«

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80 Kommentare

  1. Vielleicht wurde sie ja auch von Beamten des Verfassungsschutzes beobachtet und deutete es in ihrer Panik als Verfolgung. Das wird in den nächsten Wochen genauer zu klären sein.

  2. Letzt endlich sieht man bei dieser unschönen Angelegenheit, wer die dicke Melone halten soll. Wieder mal die Polizei! Egal wie die Situation eskalierte, wird doch kaum über die Gesprochen, welche die Suppe zum köcheln gebracht haben. Wer solche Gesetze erlässt muß sich in Zukunft nicht wundern, das neben denen, die uns auf Sicht noch großen Ärger bereiten werden, auch die letzten staatstreuen Bürger Zweifel an einer funktionierenden Demokratie bekommen.

  3. Wie in den Medien mitgeteilt wurde Frau Bahner inzwischen wieder in die Freiheit entlassen. Trotzdem bleibt ein Vorgang der zutiefst durch Journalisten hinterfragt werden muss, wenn es denn in diesem Land noch Journalisten gibt, nicht nur solche die sich als Solche ausgeben.

  4. Verfassungsrecht scheint wohl nicht zum Fachgebiet von Frau Bahner zu gehören. Und bevor sie sich zu ihrem Eilantrag beim BVerfG entschloss, hätte sie wahrscheinlich besser einen Verfassungsrechtler konsultieren sollen.

    Es mag vielleicht auch sein, dass sie bei der Vernehmung einen verwirrten Eindruck machte. Wenn am gleichen Tag, als sie ihren Eilantrag (mit ihrem öffentlichen Aufruf zur Demo) stellte, ihre Webseite vom Netz genommen wurde (einen Tag später war sie auf Druck einiger Reporter wieder da) – sich dann der Staatsschutz einschaltet, ihr Auto vor ihrer Garage zugeparkt wird und sie als Frau dazu noch von zwei Männern überwacht wird, ist ihre Verwirrung vielleicht noch nicht mal so ungewöhnlich als Reaktion, sondern menschlich. Als es in Berlin die Demo gegen die Coronaschutzmaßnahmen gab, hatte der Staatsschutz schließlich auch nicht ermittelt und es wurden auch keine Webseiten abgeschaltet – warum dann also dieser ganze Bohei ausgerechnet bei Fr. Bahner?

    Dass aber diese Begründung der Verwirrtheit schon ausreicht, um sie in die Klapse einweisen zu lassen, ohne richterlichen Beschluss, sprengt jedoch jeden verhältnismäßigen Rahmen und gibt Raum für den Vorwurf staatlicher Willkür. Man muss sich wohl eher Sorgen um sein Land machen, wenn unliebsame Personen unter solch fadenscheinigen Vorwänden in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen werden können. Das kennt man sonst nur in Diktaturen. Hier sollen wohl Regimekritiker generell eingeschüchtert und ruhig gestellt werden, damit sie ja den Mund halten.

  5. Frau Bahner mag in ihren Forderungen vielleicht ein bisschen extrem vorgegangen sein und jeder mag seine eigene Meinung zu den verboten haben. Aber sicherlich hat sie vom Grundprinzip her recht und sie kämpft hier um etwas was das wertvollste ist was wir eigentlich besitzen was für viele anscheinend so selbstverständlich geworden ist dass sie es gar nicht mehr merken wie ihnen Grundrechte unterm Hintern weggezogen werden. Und recht und Gesetz, dazu perverliert werden unliebsame Bürger zu schikanieren und mundtot gemacht werden. Diese Frau ist sicher keine Gefahr für die Allgemeinheit und wenn sie aus der Psychiatrie rauskommen wird, wird sie nicht mehr dieselbe sein womit dann unsere Administration ihre Aufgabe in ihrem Sinne erfolgreich durchgeführt hat. Die reale Gefahr für die Allgemeinheit sind bestimmte Politiker aus deren unverantwortlichem Handeln gegenüber der eigenen Bevölkerung sogar in vielen Fällen für unschuldige der Tod resultiert hat. Und was ist eigentlich mit den Aufrufen aus der linken ecke die reichen zu erschießen oder die Afd die tatsächlich auch körperlich angegriffen worden ist bis aufs Messer zu bekämpfen und normale Leute zu entmenschlichen. Es wird hier im Land immer auf Meinungsfreiheit playdiert und das ist nur noch eine Farce und Heuchelei.

  6. Nun ja, wenn man in so einer Nummer drinsteckt, wie Frau Bahner, auf deren Eilantrag ans Bundesverfassungsgericht die Behörden sofort mit einer Anzeige gegen irgendwas antworteten, dann kann man schon mal panisch werden und (möglicherweise) realitätsverkennend reagieren.

    Aber wenn man das als Kriterium für eine Einweisung in die Psychiatrie nimmt, kann man die ganze Regierung in die Psychiatrie verbringen, angefangen bei Merkel. Bei ihr konnte man feststellen

    – einen realitätsfernen Populismus („Wir schaffen das“)

    – abstruse Feststellungen („Man kann keine Grenzen bewachen“)

    – Wahnvorstellungen (Hetzjagden in Chemnitz)

  7. Habe mir, wie viele inzwischen, die Audiodatei angehört und mich mit den Hintergründen etwas befasst. Meine Meinung nach ist das ein klarer Versuch, Kritiker einzuschüchtern. nach dem Motto: „bestrafe einen, erziehe viele“. Wer dies veranlasst hat… schwer zu sagen.

    Die Hürden sind sehr hoch wie hier zu lesen ist:

    https://eph-psychiatrie.de/grundlagen/unterbringung-und-zwangsbehandlung/

    Das ist schon sehr abschreckend und das will niemand. Mal zugespitzt formuliert: „Passt gut auf ihr „Corona- und Klima-Leugner“. Ihr nicht moralgetriebenen Bürger, denen Ordnungspolitik alles und eine haltungsgetriebene Politik nichts bedeutet. Ihr „Zersetzer“ der öffentlichen Ordnung, die ihr die Wirklichkeit für real haltet. Die ihr die geframte veröffentliche Meinung mißachtet und in Frage stellt. Schaut alle gut hin… so kann es Euch auch ergehen. DAS ist die Botschaft, die gerade gesendet wird.

    • Die Aktion ist eine alt bekannte Polizeischikane (sh. auch Radfahrer Ulrich). Die Polizei wusste sehr wohl, dass sie umgehend aus der Psychiatrie entlassen werden wird.
      Es ging um Einschüchtern und Schikanieren.

  8. Erinnert irgendwie an operative Vorgänge und Zersetzung der Stasi.

    Wobei die Äußerungen – soweit authentisch – schon den Verdacht einer schizoiden Störung begründen. Man sollte vorsichtig sein, ob man Frau Bahner zur neuen Kühlerfigur des Widerstands macht, man läuft Gefahr einer Irren zu folgen.

    Einmal Greta reicht 😉

  9. „Politik und Psychiatrie“ Wenn der deutsche Staat und staatliche Organe sich hier nicht allerhöchste Zurückhaltung auferlegen, dann kann von Lernfähigkeit auf Grund von historischer Erfahrung wohl keine Rede mehr sein. In der alten Sowjetunion und der DDR war die Wegschließung von politischen Dissidenten in Psychiatrien ein Mittel der Wahl, um Opposition mundtot zumachen. Frau Bahner stand zweifelsohne unter Stress als sie bemerkte, dass ihr Fahrzeug in einer Tiefgarage blockiert wurde. Ob hier eine akute Psychose vorlag, die Freiheitsberaubung und die zwangsweise Verbringung in eine psychiatrische Einrichtung rechtfertigt, darf bezweifelt werden. Im Normalfall werden polizeilich Personalien festgestellt und das wars dann.
    Frau Bahners Fehler und falsche strategische Einschätzung der Lage war, die Polizei selber zu benachrichtigen, bzw. dieses zu veranlassen, als sie sich blockiert sah, ihr KfZ zu bewegen.
    In Stresssituationen passieren Fehler, das ist beinah unvermeidlich.

  10. Zur Einweisung von Frau Bahner in die Psychiatrie: Grundsätzlich darf niemand wegen einer von der Regierungsmeinung abweichenden Meinung in die Psychiatrie eingewiesen werden. Das sind Methoden von totalitären Staaten! Jeder Bürger hat das im Grundgesetz verbriefte Recht seine Meinung offen und öffentlich zu sagen. Das Verhalten gegenüber Frau Bahner ist ein massiver Angriff auf unsere bürgerlichen Grundrechte! Der Erhalt unserer demokratischen Grundrechte muss gewahrt bleiben!

  11. Petra Köpping (SPD), verkündet hatte: »Wer sich in Sachsen der Anordnung häuslicher Quarantäne verweigert, kann seit Donnerstag in einer psychiatrischen Klinik festgesetzt werden.«

    Sie weiß das ja schon wie man das macht, wurde in der SED Diktatur, wo sie ihre politische Karriere begann, schließlich auch so gemacht mit „unliebsamen“ Systemkritikern.
    Eine Methode übernommen aus dem stalinistischen GULAG, wo gemäß einer Zeugenaussage eines gewesenen Insassen: „Die Ärzte hätten sogar bei Laborratten Schizophrenie festgestellt.“

  12. Nicht ganz schlüssig. Eine RAin soll durchgeknallt und unter Verfolgungswahn leiden. Zudem soll sie – als studierte Juristin – einen nicht formgerechten Eilantrag an das BVG geschickt haben. Dazu die Infos mit der versperreten Tiefgarage sowie der „netten“ Behandlung durch die Polizisten (Exkurs: meiner eigenen Erfahrung nach werden viele Grundschul-Mobbing-Kinder später Polizisten oder Lehrer um sich für die gemachten, unverarbeiteten Erlebnisse sich ein Leben lang an der Gesellschaft so rüde abzureagieren), die zu Verletzungen führt. Von einer gewissen Warte aus betrachtet, ein stimmiges Bild. Nur ist der Ort falsch. Denkt man. Sind auch nur ansatzweise die Schilderungen aus dem Mitschnitt wahr – und ein Funken Wahrheit ist immer irgendwo, s. Gustl Mollath – dann ist das nicht weniger als ein Skandal. Solche Repressalien, dachte man, gibt es nur in anderen Ländern (die unsere regierenden Gutmenschen und deren Pressegefolgschaft dafür regelmäßig anprangern!) und eben nicht bei uns. Sieht man aber den unmittelbaren Kontext zu Sachsen, dem gebeugten Rechtswesen seit 2015 und jetzt die – tatsächlich! – unverhältnismäßigen Maßnahmen zu Corona, dann ist diese Schilderung (G. Mollath immer im Hinterkopf!) als absolut schlüssig. Beängstigend, das man in der Presse nichts bis wenig davon liest. Spannend wird die Aufklärung, wenn sie denn kommt….

  13. Wow: Aus Kaiser Norton wird in diesem Forum Andreas Hofer gemacht.
    Liebe Leute, wenn eine Privatperson aus eigener Machtvollkommenheit eine Regierungsanweisung, wie blödsinnig auch immer diese sein mag, zu widerrufen können glaubt, ist das mehr als bizarr und mit Sicherheit kein heldenhafter Akt des Aufbegehrens gegen eine grausame Diktatur. Und für jemandem, der im Rechtswesen tätig ist, ist das auch keine „Satire“, wie in letzter Zeit jeder Quark entschuldigt wurde. Und ja, im Ostblock wurde die Psychiatrie zur brutalen Unterdrückung von Dissidenten verwendet, daran besteht kein Zweifel, aber das bedeutet noch lange nicht, dass hinter jeder Absurdität ein geheimer Solschenizyn steckt. M.E. ist der aufmerksamkeitsheischende Bombast dieser Dame mit dem Treiben von FFF, XR und Co. verwandt.
    So, und jetzt öffnet das Handbuch der Eristik auf Seite 6 und legt los. Ihr werdet daran nichts ändern, dass Leute wie Merkel mit Leuten wie euch machen können, was sie wollen.

  14. Ein Politiker im ÖRR TV (3SAT):
    „Das totale Verbot von kirchlichen Versammlungen ist verfassungsrechtlich fragwürdig“

    Das Totalverbot von Grundrechten für den Bürger macht ihm aber keine Kopfzerbrechen.

  15. Es kommt noch schlimmer.Politiker aller Couleur haben eine neue Spielwiese gefunden wo sie geliehene Macht ungestraft ausleben können. Zum Glück gibt es noch ein teil Deutschlands der noch wachsam ist,weil alles kennt.Der ander Teil ist noch satt und träge und schläft den Traum des noch vorhandenen Wohlstands.

  16. „Frau Bahners bräuchte wohl gute und integre Fachleute, die sich ihrer einfühlsam annehmen.“
    Was für hanebüchenere Unsinn. Woher wollen sie das wissen? Kennen sie Frau Bahner persönlich? Oder ist das eine Ferndiagnose?
    Nur damit sie es wissen, Ferndiagnosen sind in der Psychiatrie per Gesetz unzulässig.

    • Oh, der Herr Pascht, der Anwalt der Witze und Waisen.
      In welchem „Gesetz“ steht das denn?

      Oder haben wir da wieder eine (selbst auferlegte) Berufsordnung mit einem Gesetz verwechselt, so wie Sei hier ständig Sachen durcheinander bringen?

      Haben wir vergessen, daß es „Telepsychatrie“ gibt, die nichts mit Hütchen aus Aluminium und Gedankenlesen zu tun hat?
      Oder die seit Jahrzehnten bestehende GOÄ (über GOP) -Ziffer 1 – Beratung auch mittels Fernsprecher (für Sie 9,12 DM) gibt ?
      Telepsychiatrie, also per Email und Chat wird übrigens schon länger erfolgreich betrieben und das sogar….Trommelwirbel… legal!

      Wie auch immer, Herr „Pascht“…Kollege kommt gleich.

    • Herr Paschet, Sie kennen Frau Bahner (eine handwerklich gute Rechtsanwältin scheint sie ja schon mal nicht zu sein) doch auch nicht und besser wissen tun sie es sicher auch nicht, oder etwa doch?!

      Insofern ist ihr Statement mindestens genauso hanebüchener Unsinn. Ihre Aussagen strotzten doch nur so vor Selbstgefälligkeit und Hochmut und zur Diskussion tragen sie zudem auch absolut nichts bei.

  17. Petra Köpping, geboren 1958 in Thüringen, sagt schon alles. Zuviel SED-Erziehung genießen dürfen. Genau solche Menschen hätten im vereinten Deutschland von politischen Ämtern per Gesetz ausgeschlossen gehört.
    Eine typische SED Karriere, ohne Parteibuch ging da nichts.

    Wiki: Eine typische SED Karriere, ohne Parteibuch ging da nichts.
    „Nachdem Köpping 1977 ihr Abitur an der Erweiterten Oberschule Ernst Schneller in Grimma abgelegt hatte, wurde sie stellvertretende Bürgermeisterin der Gemeinde Großsteinberg. Anschließend war sie von 1979 bis 1987 Mitarbeiterin beim Rat des Kreises Grimma und begann 1980 an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft ein Fernstudium der Staats- und Rechtswissenschaften, das sie 1985 als Diplom-Staatsrechtswissenschaftlerin abschloss. Von 1987 bis 1988 war sie Mitarbeiterin beim Rat der Stadt Leipzig und von 1989 bis 1990 Bürgermeisterin der Gemeinde Großpösna. „

  18. Es ist schwierig, den Fall aus der Ferne zu beurteilen. Mir fällt bei dem veröffentlichten Telefonat aber eine Sache auf, die zu denken gibt. Frau Bahner lebt offensichtlich alleine, ohne schützende Familie. Ähnlich bei Frau Ditfurth, die kürzlich bei ihrem ‚Hilferuf‘ von Twitterern mokiert wurde.

    Wer alleine lebt, ohne den schützenden oder stabilisierenden Cordon der Familie, fällt leichter in Panik, wird abhängig von anonymen Personen in Staatsauftrag, hat kein Auffangnetz. Wer gar einen ganzen Clan hinter sich hat, muss Erfahrungen, die Frau Bahner schildert, nicht fürchten. Eher umgekehrt. Aus dieser Sicht wäre auch mal interessant, zu hinterfragen, wie viele unverständlich milde Urteile von Richterinnen in der letzten Zeit gefällt wurden, von denen ein Clan genau wusste, wo ihre Häuser wohnen.

  19. Schon alles merkwürdig. Da fühlt sich eine Anwältin bedroht, Gründe dafür hat sie ja genug und dann kommt die Polizei und nimmt sie einfach fest mit der Begründung, sie hätte einen verwirrten Eindruck gemacht.

    Bei der Festnahme hat sie sich gewehrt und man hätte sie ja auch auf die Wache bringen können um mehr zu erfahren. Auch die Fesselung mit Handschellen und das noch auf dem Rücken scheint doch unverhältnismäßig gewesen zu sein, zumal ihr Stand bekannt war und es sich nicht um jemand handelte, dem man alles mögliche zutrauen könnte.

    Der Vorgang als solcher ist deshalb beängstigend, weil mit der gleichen Masche jeder unliebsame Bürger so eingekastelt werden könnte und hierbei die Verhältnismäßigkeit völlig außer acht gelassen wurde und das kommt doch schon sehr nahe an willkürliche Handlungen heran, denn man darf nicht vergessen, daß diese Frau etwas gewagt hat, was vielen nicht paßte und diese Reaktion zeigt auf, wie sich unser Staat seinen Bürgern gegenüber verhält und das ist das Gegenteil dessen, was sie in ihren salbungsvollen Worten immer predigen.

    Dort wo man jemand habhaft werden kann, aus welchen Gründen auch immer, schlägt man richtig zu und dort wo es wirklich angebracht wäre, zeigt man keine Reaktion und das nennen sie Demokratie und wer daran immer noch glaubt, scheint die Realitäten nicht erfaßt zu haben, sonst würde er sein Kreuzchen bei der nächsten Wahl woanders machen.

    • In einem Staat , wo ungehindert und zugänglich für pupertierende Jugendliche, Möchtegern-Randalierer und solche die sich noch um Kenntnisserhalt bemühen, Seiten wie Indymedia , Linksunten etc. pp.
      zu Bullenklatschen, AFD Parteibüro´s aufräumen , Nazis mal besuchen ………aufrufen;
      dies dann alles noch mit Steuergeld gefördert – präsent ist,
      darf sich doch kein “ obrigkeitshöriger Hansel“ mehr wundern über besagte Tatbestände so wie deren wohl kalkulierter Ausbau mit monströsem Machtgewinn.

  20. Polizeibeamte sind keine von Dr. Mabuse gesteuerte Zombies. In meinem gesamten Leben ist mir nur einmal einer derselben auf den Sa… senkel gegangen. Ansonsten habe ich diese unsere Mitbürger immer als genau diese und nichts anderes erlebt. Sie machen ihren Job, für den sie mehr schlecht als recht bezahlt werden. Es stimmt, daß dieses Regime heute überschnappt, aber ich bin noch lange nicht soweit anzunehmen, daß es mit uns machen kann, was es will. Auch glaube ich nicht, daß sich Ärzte und Pfleger schwuppdiwupp in so etwas wie einen T4-Modus schalten lassen. Auch diese sind Menschen und Bürger dieses Staates. Bei aller gerechtfertigten Empörung, aber bitte dreht jetzt nicht durch. Frau Bahner wünsche ich alles, alles Gute.

  21. Die Zukunft wird zeigen, wer hier wirklich verrückt ist.

  22. Mich hatte es ein wenig nachdenklich gestimmt, dass Frau Bahner bei ihrer Klage so gravierende Fehler gemacht hatte, wie direkt beim BVG zu klagen, anstatt erstmal die üblichen Instanzen über das Verwaltungsgericht zu durchschreiten. Als ausgebildete und praktizierende Rechtsanwältin sollten ihr die üblichen Abläufe doch eigentlich bewusst sein. Vielleicht zeigt das aber auch wie aufgebracht sie über das viele Unrecht, welches in diesem Land seit 2015 zunehmend stattfindet, da schon war. Sie wäre mit ihrer Klage definitiv erfolgreicher gewesen, wenn sie weniger emotional und mit mehr Überlegung und Argumentation gehandelt hätte. Vielleicht findet sich ja noch ein Rechtsanwalt, der die Geschichte mit mehr Bedacht weiter durch die Instanzen verfolgt. Dabei könnte bspw. der Fall der Beate Bahner als Beleg herangezogen werden, was eine solch restriktive und Gesetzes widrige Politik wie die Merkel-Administration sie betreibt, mit den betroffenen Menschen dieses Landes macht und in welchem Maße sie uns allen Schaden zufügt. Begründungen wie der BVG sie in seiner Einlassung fordert, gibt es doch nun wirklich zu Hauff. Auch die Tatsachen bezüglich des Faktor R kann ein Gericht nicht ignorieren. Es ist doch nachweisbar, dass der Wert vor dem totalen Shut-Down auch nicht höher war als jetzt – 4 Wochen später. So begrüssenswert es manchmal sein mag, wenn man einen Rechtsanwalt hat, der auch emotional vor Gericht auftritt, so kommt es doch am Ende darauf an, wie gut ein Anwalt vorbereitet ist. Frau Bahner war – verständlicherweise – zu aufgebracht, um hier tiefgründig zu argumentieren.

    • „Frau Bahner bei ihrer Klage so gravierende Fehler gemacht hatte, wie direkt beim BVG zu klagen, anstatt erstmal die üblichen Instanzen über das Verwaltungsgericht zu durchschreiten“
      Deswegen war es ein „Eilantrag“ um nicht durch die Instanzen zu Klagen.
      Das BdVG hätte die Möglichkeit gehabt diese verfassungswidrigen Maßnahmen zu stoppen, bis ein Verwaltungsgericht entscheiden hat.
      Das ist der Sinn eines „Eilantrages“ am BdVG.

      • Die Abkürzung für das Bundesverfassungsgericht ist laut dem verbindlichen Abkürzungsverzeichnis des BVA nicht „BdVG“ sondern BVerfG, Sie „Experte“.

      • Trotzdem kann man parallel zum Eilantrag den Weg durch die Instanzen einleiten – das hat sie nicht getan.

  23. Schön, dass sich der Polizeistaat als handlungsfähig erweist. Jetzt kommt es nämlich darauf an, jedwede Kritik and der Obrigkeit zu unterbinden. Wir brauchen mehr Huldigungen der Regierungsleistung und weniger Gejammer. Man sollte sich auch immer vor Augen halten, dass es diese Frau gewagt hat, ein Verfassungsgerichtsverfahren gegen die Regierung anzuleiern. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder dahergelaufene Jurist die hohen Richter belästigen könnte. Ich hoffe Frau Bahner wird wieder gesund und wird ab 2021 Sprecherin von M in ihrer fünften Amtszeit.

  24. Ich sehe Frau Bahner als eines der ersten Opfer dieser restriktiven Corona-Politik an. Es sind viele Menschen, die mit den übertrieben autoritären Einschnitten ihrer gewohnten Freiheiten einfach nicht klar kommen und darunter leiden. Es ist nur eine Frage der Zeit ab wann sich das auch auf die Psyche der Menschen auswirkt. Im Grunde ist es Körperverletzung, wenn man Millionen Menschen die Freiheit nimmt, um nur eine kleine Minderheit vorgeblich „schützen“ zu wollen.

    • „Ich sehe Frau Bahner als eines der ersten Opfer dieser restriktiven Corona-Politik an.“

      Sie irren sich, es geht nicht um „restriktive Corona Politik“, sondern um stalinistische Methoden ererbt von jenen SED Protagonisten die ihre politische SED Karriere nahtlos im vereinten Deutschland fortsetzen dürfen, bis in höchste Minister- und Regierungsämter.

      • Das ist mir schon klar, deshalb habe ich ja auch Corona-Politik geschrieben. Momentan ufert die autokratische Politik der Merkel-Administration unter dem Deckmäntelchen Corona aus.

  25. Trotz aller Anspannung macht Frau Bahner auf mich nicht den Eindruck einer Patientin, die man der geschlossenen Psychiatrie zuführen müsste („Eigen- bzw. Fremdgefährdung“). Wenn man erst einmal, aufgrund von Einweisungsbeschlüssen, die nicht immer von neutraler, unabhängiger Seite kommen, im Psychiatriesystem landet, darf man nicht unbedingt auf objektive Fallbeurteilung hoffen. Wer sich, gleich aus welchen Gründen, im Psychiatriesystem befindet, unterliegt automatisch einem gewissen Verkrankungsschema, dem man sich nur schwer entwinden kann. Alle Verstandesäußerungen werden unter diesem Blickwinkel betrachtet („Muss ja einen Grund haben, dass die betroffene Person hier ist“). Psychiatrie ist eine gefährliche Angelegenheit. Im Übrigen scheinen dort noch immer Sadisten beschäftigt zu sein, all die von Frau Bahner beschriebenen Tortouren kann man nicht erfinden.
    Weiter beobachten und achtsam sein, es könnte der Auftakt zu einer totalitären Entwicklung werden !

    • „all die von Frau Bahner beschriebenen Tortouren kann man nicht erfinden.“

      Ich glaube, Sie haben es noch nie mit schizophren-paranoiden Patienten zu tun gehabt. Die erfinden teilweise so glaubhafte Konstrukte, daß man selbst nach einer Stunde erstmal geerdet werden muss. Die beschriebenen Torturen (sic!) sind da Kinderkram.

      Die Fremdgefährdung sehe ich als gegeben an, wenn Polizisten getreten werden. Das muss man erst mal als wahr ansehen, leider. Leider, weil jemand wie Frau Bahner etwas abgekochter sein und sich nicht zu so was provozieren lassen sollte. Wer sich so in den Fokus stellt, sollte für Absicherung sorgen. Zeugen, Kameras, Presse, ect.

      So ungeschickt zu agieren ist ein weiterer Hinweis auf einen emotionalen Ausnahmezustand.

  26. Ich kenne einen Zeugen, der bei dem Vorfall direkt daneben stand und um die Bemühungen von Frau Bahner wusste (informierte sich auf Ihrer Internetseite). Mein geschätzter Freund befand sich aus beruflichen Gründen, wie der Zufall so will, in einem Nebengebäude. Aufgrund der von Frau Bahner geäußerten Hilferufe ging er runter auf die Straße und sprach die Polizisten darauf an, warum Sie so hart agieren. Die Antwort der Polizei lautete (wie im Artikel geschildert): Aufgrund einer psychischen Erkrankung. Der Zeuge legte den Beamten zugrunde, woran Sie das festmachen. Doch im Tumult gaben sie keine Antwort auf die (berechtigte) Frage. Frau Bahner bat Ihn daraufhin den Vorfall mit dem Handy zu filmen. Die in den Fall involvierte Politesse drohte direkt mit der Abnahme des Handys, obwohl der Einsatz dahingehend nicht „gestört“ gewesen wäre. Unangenehme Zeiten bahnen sich an.

    • Womit eigentlich bewiesen wird ,das die RA keineswegs eine unwahre Angelegenheit im Telefonat geschildert hat. Offensichtlich haben die Beamten nach Anweisung gehandelt und das Ziel einer Einweisung mit dem in der Garagenzufahrt geparktem Auto ausgelöst .
      Solche „ Aktionen“ sind ja wohl hinlänglich bekannt .
      Das ist der Punkt an dem das „Land in dem wir gerne leben „ hingekommen ist !
      Herzlichen Glückwunsch???

    • Wir müssen schwer aufpassen, dass das hier nicht in einen Polizeitstaat ausartet. Seitdem auch die Polizei von jeglichen konservativen Tendenzen „gesäubert“ wurde, mehren sich leider die Anzeichen, dass – gerade die kleinen Polizeibeamten auf der Strasse – sich zur Obrigkeit aufspielen. Besonders zu beobachten ist dies in Bayern. Allerdings trägt auch an dieser Entwicklung wieder einmal die Politik die Hauptschuld. Die Kompetenzen der Polizisten sind nicht genau geklärt, Anweisungen aus dem Innenministerium in Sachen Verhalten in der „Corona-Krise“ fehlten komplett, kommen erst jetzt gaaanz laaangsam in Salami-Taktik und viele Jungpolizisten kennen sich im deutschen Recht nicht mehr aus. Auch dieses Wirr-Warr liegt an der Politik, weil es in jedem Bundesland bspw. andere Lärmschutz-Verordnungen gibt. Wenn ein Polizist dann seine Ausbildung in NRW gemacht hat und dann aufgrund des grossen Bedarfs nach Bayern versetzt wird, dann ist dort wieder alles anders. Ein mir bekannter Polizeibeamter hat berichtet, dass die Jungpolizisten vielfach noch nichtmal eine Einweisung bekommen. Auch bei der Ausbildung gibt es aufgrund der Absenkung der Anforderungen in den letzten 5 Jahren schwere Defizite. Die Gesamtentwicklung in diesem Staat ist sehr beunruhigend.

  27. Unabhängig davon, ob Frau Bahner inhaltlich Recht hat oder nicht, der Umstand, daß sie in die Psychatrie verbracht wurde zeigt, daß sich unser Staat auf dem Weg in einen Staat bewegt, in dem Bürger bei abweichender Meinung ausselektiert werden. Die DDR und die Sowjetunion sind hier Vorbild. Was wird ist die nächste Stufe der Eskalation sein **?

  28. Ich habe mir das veröffentlichte Telefonat von Frau Bahner mit ihrer Schwester angehört. Entscheidend ist doch, daß man für deutlich weniger Opposition Einschüchterung vielerlei Art zu gewärtigen hat! Stichwort Hausbesuche, Kontokündigungen, Entlassungen, kampagnenhafte Rufschädigung in Medien, über Flyeraktionen, durch unterschiedlichste „Kräfte“. Ich selber halte den Coronavirus !vorsichtshalber! für gefährlich und folglich die verspäteten Maßnahmen für notwendig, aber es ist absolut legitim, auch entgegengesetzter Ansicht zu sein. Warum? Weil die Experten ebenfalls in ihrer Einschätzung erheblich streuen. Seit dem Fall Heisig, aber auch Ratjen (warum gibt es nicht eine Äußerung vom Vater) habe ich ein tiefes Mißtrauen gegen die staatlichen Organe, besonders für politisch Unerwünschte. Meine Vermutung: man wollte ein Exempel statuieren und es auch darauf ankommen lassen, daß sie von der massiven Polizeigewalt berichtet.

  29. Einschlägig ist hier das baden-württembergische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten vom 25.11.2014 (PsychKHG – GBl. BaWü 2014, 534).

    Nach § 13 Abs. 1 PsychKHG kann eine Person gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden, wenn sie unterbringungsbedürftig ist. Unterbringungsbedürftig ist, wer infolge einer psychischen Störung sein Leben oder seine Gesundheit erheblich gefährdet, oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer darstellt, wenn die Gefährdung oder Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann (§ 13 Abs. 3 PsychKHG).

    Allein dadurch, dass jemand wirre Ansichten hat oder Verschwörungstheorien äußert bzw. auf seiner Website einstellt, gefährdet er nicht sein Leben oder erheblich seine Gesundheit. Eine erhebliche Gefahr für Rechtsgüter anderer ist insoweit auch nicht ersichtlich. (Man könnte in Erwägung ziehen, dass Frau Bahner durch den Aufruf zu einer öffentlichen Versammlung die Gesundheit potentieller Teilnehmer gefährdet habe. Hier wäre es aber zu einer Selbstgefährdung der Teilnehmer erst durch eigenes aktives Handeln – nämlich das Sich-Begeben zur Versammlung – gekommen, so dass hier keine unmittelbare Kausalität vorliegt. Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft wegen dieses Aufrufs ein Strafverfahren gegen Frau Bahner eingeleitet. Sie ging also davon aus, dass Frau Bahner insoweit schuldfähig handelte und eben nicht infolge einer die Schuldfähigkeit ausschließenden psychischen Störung.)

    Dadurch, dass sich Frau Bahner an die Polizei gewandt hat, weil sie glaubte, verfolgt zu werden, ist auch keine Gefährdung der in § 13 Abs. 3 PsychKHG genannten Rechtsgüter zu erkennen. Soweit bekannt, hat Frau Bahner nicht mit Selbstmord oder Selbstverstümmelung gedroht, und sie ist auch nicht mit einer Axt oder Machete durch die Stadt gelaufen, um anderen Passanten den Schädel einzuschlagen oder fremde Autos zu demolieren.

    Dass die Polizeibeamten die Anzeige von Frau Bahner ohne nähere Prüfung für unbegründet oder abwegig gehalten haben mögen, mag die Sache für die Beamten zu einem zeitraubenden und lästigen Vorgang gemacht haben, eine zwangsweise Unterbringung von Frau Bahner gegen deren Wilen in der Psychiatrie rechtfertigt dies jedoch nicht.

    Der sich stellende Verdacht, dass hier eine prominente Regierungskritikerin durch rechtswidrige Einweisung in die Psychiatrie mundtot gemacht werden sollte, kann auf Grund der bisher öffentlich bekannten Informationen nicht als widerlegt angesehen werden. Der Vorgang sollte von einer unabhängigen Kommission untersucht werden.

  30. Was kommt als Nächstes? Werde ich ruhig gestellt, weil ich bezweifle, dass wir die globale Erwärmung begrenzen können? Werde ich am Bett fixiert, weil ich nicht an die Zukunft der Elektromobilität glaube und mir eine grundlastfähige Energieversorgung wünsche?

  31. Bei allem Respekt, möglich wäre es ja, wir wissen nichts genaues, aber hoffentlich mutiert Tichy nicht zu einer Anlaufstelle für Verschwörungsfantasten.
    Davon gibt es wirklich mehr als genug Blogs.
    Vielleicht haben sich einige auch nur verirrt.
    Ich hoffe es inständig.
    Einfach mal auf dem Teppich bleiben.

    • „Einfach mal auf dem Teppich bleiben.“
      Dann tun sie das mal.

    • Was hat die Verteidigung der demokratischen Bürgerrechte mit Verschwörungstheorien zu tun? Man kann für eine Sache sein, aber man darf auch dagegen sein. Das sind Grundrechte in einem demokratischen Staat. Diese Grundrechte, die im Grundgesetz stehen, müssen gelten und verteidigt werden.

  32. Verwirrt, ja klar, das können die einem erzählen der sich die Hose mit der Kneifzange zumacht.

    Da ist die gute Frau Bahner unserem „Rechtsstaat“ doch genau zum richtigen Zeitpunkt vor die Flinte gelaufen. Eine Wald- und Wiesenanwältin macht eine Eingabe beim BVG und dieses reagiert gemessen an sonstigen Entscheidungen geradezu mit Lichtgeschwindigkeit und weist das ganze ab.
    Damit wird die Anwältin zunächst einmal, als künftiger Delinquent allgemein bekannt gemacht.

    Dann ermitteln Staatsanwaltschaft und Staatsschutz wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten gegen die Anwältin. Damit steht diese schon mal im Zwielicht, eine Warnung an alle Nachahmer.

    Warnung nicht verstanden? Dann also die Konsequenzen, ab in die Psychatrie. Zweifel an der Verwirrtheit? Hier und da etwas zur Beruhigung, und schon hat man einen glaubhaft verwirrten Patienten. Man darf gespannt sein.

  33. „taz“, 13.04.2020, Interview mit Historiker Rene Schlott
    taz: Parkbesucher und Wanderer bekommen jetzt teils Strafen, weil sie zu
    nah beieinander stehen. Geht das in Richtung einer Virokratie?
    Schlott: Nein, es ist ein Rendezvous mit dem Polizeistaat.

    taz: Wie würden Sie solche Freiheitsbeschränkungen beschreiben,
    wenn es keine Coronakrise gäbe?
    Schlott: Dann müsste ich annehmen, dass Rechtspopulisten in unserem Land die
    Macht übernommen haben.

  34. Wieso wird diese Frau als verwirrt abgekanzelt. Diese Frau hatte ganz offensichtlich Angst und war mit der Situation überfordert was ihr nicht zu verdenken ist. Also wie hätten sie reagiert wenn sie auf einmal mit brachialgewalt wie ein Schwerverbrecher aus ihrem Leben gerissen werden. Ich selbst wurde schon auf brutale Art unschuldig so von unseren Freunden und Helfern grundlos abgeführt und ich kann ihnen sagen die Polizei kann und sagt auch dann alles mögliche damit sie im guten Licht dasteht und gegen die Aussage mehrere Polizisten haben sie keine Chance was immer die machen. Also solange sie deutscher und allein und wehrlos sind. Das hier von der Polizei behauptet wird, das so eine wehrlose Frau auf sie losgegangen wäre und getreten hätte ist lächerlich und kotzerbärmlich. DieseR Vorgang von staatlicher Seite aus steht nicht mehr in Relation und ist nicht mehr zu rechtfertigen. Diese Frau hat niemanden gefährdet und einfach nur Gebrauch vom Recht ihrer Meinungsfreiheit gemacht. Für das was hier von Beamten unseres Staates einer einfachen, harmlosen Bürgerin von deren Steuern Sie Leben angetan wird, ist in keinster Weise mehr zu verharmlosen, zu entschuldigen oder zu relativieren. Und jeder der jetzt immer noch nicht weiss was die Stunde geschlagen hat dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

  35. Um das noch einmal rechtlich aufzudröseln:
    GG Art 8
    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (umgangssprachlich: Demonstrationsrecht)
    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

    Gemäß IfSG(Infektionsschutzgesetz) kann die Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden was durch eine Verordnung auf Grund des Gesetzes IfSG geschieht.

    IfSG §32 Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den **§§ 28 bis §§31** (sh. unten) maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit
    (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden.

    §28 Maßnahmen gegen erkrankte Personen
    § 29 Beobachtung (erkrankte Personen dürfen beobachtet werden)
    (1) Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können einer Beobachtung unterworfen werden.
    § 30 Quarantäne, zulässige Maßnahmen gegen erkrankte Personen
    § 31 Berufliches Tätigkeitsverbot gegen erkrankte Personen

    Von zulässigen Maßnahmen gegen „Gesunde Personen“ finde ich in diesem Gesetz nichts.
    Etwa die Zulässigkeit der Einschränkung von Grundrechten gesunder Personen finde ich im IfSG nichts.

    Gemäß Klage der RA Bahner vor dem BdVG, sind Maßnahmen gegen gesunde Personen im IfSG nicht vorgesehen, schon gar nicht die Einschränkung von Grundrechten gesunder Personen. Dies ist gemäß IfSG §32 nur gegen erkrankte Personen zulässig.

    Trotzdem:
    In meinem Landkreis zumindest wurde die Versammlungsfreiheit nicht eingeschränkt oder verboten, sondern lediglich das Versammeln in Gruppen von mehr als 3 Personen.

    Es ist also sehr wohl möglich zu Demonstrieren unter Einhaltung dieses Verbotes.

  36. Vielen Dank für die Zusammenfassung Herr Douglas. Entgegen anderslautender Zuschriften ist Frau Bahners Website um 20:40 Uhr erreichbar, Stand Ostersonntag, den 12. April 2020, 19 Uhr! Dort finden sich ziemlich verwirrte Hinweise zum „„Shutdown beenden“ leicht gemacht: In wenigen Schritten zurück zur Freiheit“, die in der Ausführung „Denn ich mache jetzt mal meinen eigenen „Shutdown“, um mich ein paar Wochen zu erholen.“ gipfeln. Ihre früheren Verlautbarungen findet man bei archive.org. Sie erinnern an die verwirrten Manifeste des Hanauer Attentäters. Ein Handeln des Staates war folglich allein aus Gründen des Selbstschutzes für Frau Bahner gerechtfertigt, denn ein persönlicher Shutdown könnte auch ein Selbstmord sein. Inwieweit alles vorsätzlich provoziert wurde, darüber mag sich jeder seine eigenen Gedanken machen, ich gehe davon aus.

    • Wie können Sie so über einen Menschen, den Sie persönlich nicht kennen, urteilen?!
      Unglaublich!

      • Persönliches Kennen ist für die Bewertung eines schriftlich dokumentierten Sachverhaltes, den Menschen habe ich nicht beurteilt, nicht erforderlich. Steht übrigens schon in der Bibel, Matthäus 7.15 ff.: „Seht euch vor vor den falschen Propheten, die in Schafskleidern zu euch kommen, inwendig aber sind sie reißende Wölfe. An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen.“

  37. 1. Wer Opfer einer rüden Hausdurchsuchung wird, kann darauf schon mal mit Angstzuständen reagieren oder die Contenance verlieren. Das ist völlig normal und noch lange kein Grund zur gewaltsamen Einweisung. In der im Netz kursierenden Audiodatei wirkt Frau B. nicht wirklich verwirrt sondern klar und ruhig. Die Formulierungen „dunkle Mächte/ mit Amerika telefonieren“ kann man durchaus als ironisch werten. Ich habe in meinem Umfeld schon einige Psychosen erlebt. Die waren anders.

    2. § 30 Bundesinfektionsschutzgesetz deckt gerade NICHT die willkürliche Einweisung irgendwelcher Verweigerer ab sondern bezieht sich ausdrücklich auf Menschen, die „an Lungenpest oder an von Mensch zu Mensch übertragbarem hämorrhagischem Fieber erkrankt oder dessen verdächtig“. Frau Köpping kann sich also gerade NICHT auf diesen Paragraphen berufen. Ihr widerrechtliches Ansinnen sollte also nicht unreflektiert kolportiert werden.

    • Korrektur: §§32 IfSG iv §§28-§§31, deckt keine Maßnahmen gegen gesunde Personen, schon gar nicht das Verbot oder Einschränkung von Grundrechten. Dieser Artikel sieht ausschließlich Maßnahmen gegen erkrankte Personen vor.
      Demzufolge wäre es die Pflicht der „Vollziehenden Gewalt“ gewesen, ihr Handeln und Maßnahmen dahingehend zu treffen erkrankte Personen ausfindig zu machen und zu isolieren. Stattdessen macht diese Regierung es verfassungswidrig umgekehrt, sie schränkt die Grundrechte der Mehrheit der Gesunden ein. Das man dafür auch noch Menschen mit Strafe bedroht und ins Gefängnis steckt, ist ganz klar verfassungsmäßig unzulässig.

  38. Vielen Dank Herr Douglas für Ihre Dokumentation des Sachstandes, und auch vor allem lieben Dank an TE, daß Ihr als einziges großes Medium diesen unfassbaren Skandal verfolgt.
    Selbst einige Vertreter in den freien Medien haben nun Zweifel geäußert, ob es bei der Frau Bahner vielleicht doch irgendwie im Oberstübchen hereingeregnet hat. Nein, das werde ich NIE im Leben glauben!
    Ich habe die Sprachnachricht gehört, und selbst wenn sich Frau Bahner gegen die Festnahme körperlich gewehrt haben sollte, na und? Dass würde jeder tun, der wirklich Angst hat!

    -Und selbst wenn da die Hubschrauber nicht wegen Frau Bahner, sondern wegen „Gruppensuche“ am Himmel waren- ist das dann weniger schlimm??
    -Und selbst wenn Frau Bahner halb verrückt vor Angst war, dann zeigt doch genau diese Aktion, wie berechtigt das war!!

    Noch einmal: fast taggleich nach der Abweisung einer Verfassungsklage wegen der eklatanten Grundrechtsverletzungen des Staates (das ist der „Ernstfall“ jeder Verfassung!!) wird die Klägerin auf offener Strasse in einer brachialen Aktion abgeführt!
    Frau Bahner KANN kein Verbrechen begangen haben, das so ein Vorgehen rechtfertigt! Selbst wenn sie, wenn ich für mediales Framing halte, „verwirrt“ sein sollte, hätte sie MAXIMAL eine Vorführung vor dem Einsatz-Therapeuten und dem Richter zu erwarten gehabt.

    Also hört auf mit irgendwelchen Relativierungen, hier gibt es nichts zu beschönigen! Das ist Gestapo-Methode, prominent angetestet. Und wenn das durchgeht, dann gnade uns Gott.

    • Selbst der Wäregern-Doktor Danisch, dem der Doktor nur aufgrund einer fiesen Verschwörung von CIA und BND nicht zuteil wurde und der das Internet und Kryptographie in Deutschland quasi alleine eingeführt hat, als Wehrdienstleistender zudem Mitglied einer Superduper-Quasi-Spezialeinheit war und natüüüürlich völlig zu Unrecht nicht als Genie anerkannt ist, hat diesbezüglich ja seine Maske fallen lassen.

      • da weiß aber jemand gut Bescheid!

    • „Und wenn das durchgeht, dann Gnade uns Gott.“
      Das geht schon seit Jahren durch, bei Hausdurchsuchungen und Verhaftungen.
      Es ist dann immer „Gefahr im Verzuge“ und Anwendung vom Putativrecht der Polizei.
      Allerdings ist es zwingend, dass innerhalb von 24 Stunden solche Maßnahmen durch einen Richter geprüft werden und jeder Bürger hat dagegen eine Recht, schriftlich Einspruch zu erheben und Überprüfung durch ein Gericht zu verlangen.

      • Pfff.. ich habe schon erfolglose Überprüfungen durch „Gerichte“ erlebt, die gegen klare Beweislage ergingen, weil Ordnungshüter (umgeschulte Hausfrau) ein Verkehrsschild gesehen haben, das auf ihren eigenen offiziellen Lichtbildern nicht vorhanden war.

        Wenn man sowas braucht, kriegt man Freitag nachmittags immer einen Richter, der beim Rausgehen noch seinen Willi drunter setzt. In gewissen Blaulichtkreisen weiß man, wer.

    • Da hat jemand die Frau in voller Absicht weichgekocht, um sie so zu diskreditieren und wenn möglich sogar komplett aus dem Verkehr zu ziehen.
      Die Methodik kennen wir aus totalitären Staaten.
      Und der unbedarfte Durchschnittsbürger hält sie dann einfach für bekloppt.
      Damit wäre die Aktion dann erfolgreich abgeschlossen.

  39. Geistige Verwirrung!

    Kenne ich gut, ich wurde selbst persönlich TROTZ unwiderlegbarer mathematischer Beweisführung des Ganzen, weil Demographie in Wahrheit lediglich NUR angewandte Mathematik ist, aufgrund staatenübergreifender demographisch- mathematischer, also aufgrund angeblich(!) erwiesener verschwörungsmathematischer Tendenzen als angeblich geistig verwirrt vorzeitig in den vorzeitigen Ruhestand versetzt!

    Daher mein Fazit:
    Wenn Sie persönlich ein besonders intelligenter Mensch, dann lassen Sie sich bloß nicht dabei erwischen!

    • Ein Gefangener des russischen GULAG erzählte aus seinen Erinnerungen, dass die Psychiater welche dort Menschen zu Unrecht für psychisch krank erklärten, sogar bei einer Ratte Schizophrenie festgestellt hätten wenn es verlangt worden wäre.

    • Demographische Modelle und Untersuchungen haben sehr wohl mit Mathematik zu tun und zwar in erster Linie. Lesen Sie mal die Untersuchungen und Veröffentlichungen des bekanntesten Vertreters dieser Zunft in diesem Land, Gunnar Heinsohn. Mehr Mathematik geht nicht.
      Das Problem Verifikation /Falsifikation ist im soziologischen Kontext-und Demographie ist neben Mathematik als hauptsächlichem Element auch Soziologie-
      natürlich gegeben, da man es hier nicht mit ausschließlich exakter Wissenschaft zu tun hat, wie bei den Naturwissenschaften.
      Sie können menschliches Verhalten, Soziologie, nicht einfach als Versuchsanordnung verifizieren oder falsifizieren, gleichwohl gibt es selbstverständlich mathematische Modelle, um zu einigermaßen gesicherten Annahmen und Schlußfolgerungen zu kommen.

  40. Die Staatsanwaltschaft hat betont, dass es keinen Zusammenhang zwischen dem Eilantrag an das BdVG gibt und der Einweisung in die Psychiatrie. In direktem Bezug mag das wohl stimmen, aber nicht im Zuge erweiterter Folgen.
    Nun ist die Tatsache, wenn sie denn zutrifft, dass „die Frau einen verwirrten Eindruck“ machte“ (es steht also nicht fest das sie verwirrt war, sondern blos den augenscheinlichen Eindruck machte) noch lange kein Grund in einem Rechtstaat die Frau „Festzuhalten“, (eine juristische Wortverdrehung für de facto „Verhaftung“) oder in „Gewahrsam zu nehmen“ oder zu „Verhaften“und gegen ihren Willen medizinisch Untersuchen zu lassen und gegen ihren Willen medizinische Maßnahmen einzuleiten.
    Was man ihr zur last legen kann. ist dass sie wohl aus Angst Gewalt gegen Vollzugsbeamte ausübte. Ein hysterisches Verhalten aus Angst ist aber auch noch kein Grund für „Festhalten“, „Gewahrsam“ oder „Verhaften“ und mit Sicherheit kein Grund für eine Einweisung in die Psychiatrie, ohne richterliche Anweisung, blos auf der Basis des Putativrechts.

    Das wäre nur dann im Zuge des Putativrechts der Polizei zulässig, wenn die Frau offensichtlich gemeingefährlich gewesen wäre, also bereit Personen zu verletzten oder zu Gefährden oder einen hohen materiellen Schaden zu verursachen. Da war ganz offensichtlich nicht der Fall, wie der Polizeischilderung zu entnehmen.
    Leider sind solche Fälle von Polizei Überreaktionen auch aus der Vergangenheit bekannt, allerdings immer ohne rechtliche Folgen für die Polizei.

    • Man braucht sich doch nur ein paar Stunden an einem x-beliebigem größerem Bahnhof aufhalten und trifft zwangsläufig geistig verwirrte Spinner die auch schon mal unberechenbar reagieren. Interessierte die Polizei bisher nie.

      • Diese „Spinner“ sind ja für das Parteioligarchen Regime nicht gefährlich.

    • macht das mal mit psychisch kranken nicht verurteilten Hergekommenen. den Aufschrei möchte ich hören.

  41. So viel Betten gibt es in ganz Deutschland nicht,
    wie wir eigentlich für eine bestimmte Klientel
    dringend benötigten. Frau B. wird eingewiesen,
    während die wahren Kretins, sowohl die mit als
    auch die ohne gepflegte Hände, weiterhin den
    blühendsten Unsinn verzapfen – und das alles aus
    tiefstem Herzen. Die Gesetzeslust spielt, wenn es
    hoch kommt, nur noch ein Schattendasein – sie ist
    im Grunde unverzeihlich und gerade noch gut für
    das Unwort des Jahres…und so wird es auch höchst-
    mutmaßlich noch eine ganze Weile bleiben.

    • Mit Erschrecken ist in Deutschland eine Lastenumkehr zu beobachten. Statt Tatsachen zählt Haltung, kriminelle Vergewaltiger und Mörder bekommen Bewährungsstrafen und unbequeme Menschen wie Frau Bahner werden kurzerhand in die Psychiatrie gesteckt oder mit der harten Hand des Gesetzes für ihre Aufmüpfigkeit bestraft. Deutsche haben weniger Rechte als Ausländer, Menschen die diesem Land nie einen positiven Nutzen erbracht haben, bekommen unbegrenzte materielle Zuwendung, während manchen Deutschstämmigen der Strom abgestellt wird, weil sie ihre Rechnungen nicht bezahlen können. Wenn das kein Grund zum zeitweisen Austicken ist, dann weiß ich es nicht!

  42. Also auf mich macht die Frau keinen verwirrten Eindruck aus den bekannt gewordenen Aussagen. Die Frau machte einen verwirrten Eindruck? Ganz offenbar konnte sie kurz hinterher ihre Situation klar und deutlich beschreiben.

    Die Polizei erachtete es „erforderlich, medizinische Hilfe einzuholen. Hierzu wurde die Frau festgehalten und sollte in eine Klinik gebracht werden.“?

    Wie, medizinische Behandlung gegen ihren Willen? Ohne richterliche Anordnung?
    Ganz offenbar ging von der Frau keine öffentliche Gefahr aus, wie der Schilderung der Polizei zu entnehmen. Sie suchte lediglich Hilfe, weil ihr verschiedene Vorgänge Angst machten.
    Es ist ihr gutes Recht Angst zu haben wovor sie selber erachtet. Ob das angebracht war oder nicht, hat außer ihr niemand zu beurteilen.

    Um das mal klarzustellen, der Aufruf zu einer Demonstration ist kein Aufruf zu einer Straftat, denn Demonstrationen wurden nicht verboten, zumindest in meinem Landkreis nicht, wie mir die Polizei bestätigte. Lt. Polizeiauskunft gibt es weder eine Ausgangsperre noch ein Demonstrationsverbot. Es ist lediglich verboten Grüppchen zu bilden, sagte man mir.
    Vor allem gab es (in Berlin?) eine Demo von 200 Pers0nen die den geförderten Anstand untereinander einhielten. Insofern ist der Aufruf perse noch keine gesetzwidrige Handlung, wie wohl es eh blos eine Ordnungswidrigkeit wäre. Es fragt sich daher, woher und welche Anordnungen die Polizei hat. Hat sie womöglich andere Anweisungen als jene welch den Bürgern kundgetan wurden?

    Oder hat die „taz“ doch Recht?
    „Historiker über Demokratie und Corona“
    „Rendezvous mit dem Polizeistaat“
    „Allzu bereitwillig geben die Deutschen gerade ihre Grundrechte
    auf, findet der Historiker René Schlott.“

    Auszug:
    Frage „taz“: „Braucht es den Mut zum Widerspruch auch in der Krise?“
    Antwort Schlott:
    „Wir müssen vom verbliebenen Grundrecht auf Meinungsfreiheit Gebrauch
    machen! Diesen Mut sollten wir alle haben. Es zeugt vom Vertrauen, das wir
    dieser Gesellschaft geben, dass wir diese Dinge aussprechen können. Es
    kommt auf jeden Einzelnen von uns an, eine Demokratie zu leben und der
    Idee der offenen Gesellschaft niemals mit Gleichgültigkeit oder Fatalismus zu
    begegnen.“
    Schlott: „Hat unsere Gesellschaft nicht andere Möglichkeiten, einer Krise zu begegnen,
    als zum Beispiel die Spielplätze der Kinder mit Polizeiabsperrband zu versehen
    und zu schließen? Wir müssen viele demokratische Reflexe wiederbeleben und
    genau fragen: Verträgt sich diese Art von Krisenbewältigung tatsächlich mit
    unserer Art von Lebensweise, die offen und frei ist und zugleich solidarisch
    sein sollte?“
    Selbstverständlich gibt es andere Möglichkeiten. Ein „ich wüsste nicht was ich anders machen hätte sollen“ ist, kann und darf nicht die Antwort sein.

  43. Den Bewertungen nach ist Frau Bahner eine bei ihren Mandanten hoch geschätzte Anwältin. Man kann jemanden sehr einfach als „irre“ dastehen lassen. Es braucht nicht viele Dinge dazu. – Mich macht dieser Vorfall hochgeradig skeptisch. Das ist überschreitet eine Grenze. Ich lebe in einem totalitären Land. Fassungslosigkeit macht sich breit, denn es geschieht einfach.

    • Schauen Sie mal nach Köln, was da beschlossen wird: kein Gespräch mit der Schwefelpartei, Nichanerkennung von Abstimmungsergebnissen, wenn sie zum Ergebnis beigetragen hat. Ist das das Ergebnis vieler Jahre Gemeinschaftskunde?
      das Land ist innerlich verfault!

  44. Danke Herr Douglas für den Bericht. Ich möchte es bei diesem ausdrücklichen Dank fast bewenden lassen. Zum ersten Mal in meinem Leben (und es währt bereits 66 Jahre) habe ich Angst, als zivilisierter, immer um Gesetzestreue bemühter Bürger, meine Meinung zu formulieren. Nur soviel: Dass ebenso zivilisierte Menschen angesichts eines ‚übergeschnappten Staates‘ (TE) ‚mal die Nerven verlieren, das kann man nicht ausschließen. Was dann geschieht und nach den Vorstellungen Mancher geschehen soll, das ist zutiefst schockierend. Der Herr stehe uns bei, angesichts dessen, was noch vor uns liegt.

    • Ihrem Kommentar ist ganz klar zu entnehmen, dass sie Angst vor diesem Staate haben.
      Ein Staat der den Menschen das Wort im Munde verdreht um daraus eine Straftat zu machen. Ich werden nicht Schweigen denn ich kann auf Grund meiner Lebensgeschichte nicht Schweigen. Ich habe 14 Mitglieder meiner Familie verloren in den Geschehnissen 1933-1945.
      Es ist wieder soweit in Deutschland das Menschen Angst vor diesem Deutschland haben.
      Nein, nicht die Menschen müssen sich dafür rechtfertigen, sondern die machthabenden müssen beweisen das es keinen Grund zur Angst gibt. Dieser Beweis fehlt bisher noch.

  45. Warum erinnert mich das an den Fall Gustl Möllath, der als „Störenfried“ gleich in der Psychiatrie landete und fast nicht mehr raus kam …?

  46. Herr Douglas, ich würde es vorsichtiger formulieren: Die (statt: ihre) letzten Texte auf ihrer Homepage kann man so interpretieren, dass sie psychisch krank ist – und ihre Ingewahrsamnahme und Einlieferung in die Psychatrie geradezu auffällig nahe legen. Zwangsläufig ist dieser Schluss aber keineswegs.

    Die Homepage wurde bekanntlich staatlich (zwischenzeitig) abgeschaltet. Aktuell sind mehrere „error“ Meldungen dort zu sehen. Ein Hinweis auf die „Abschaltung“ fehlt hingegen. Es kann und sollte m.E. angesichts der Gesamtumstände nicht eilfertig ausgeschlossen werden, dass jemand anders als Frau Bahner dort Texte (und einen link) hinterlassen hat, um genau das Ergebnis zu begründen, das jetzt eingetreten ist: Eine dem Staat unbequem gewordene Frau aus der Öffentlichkeit und der Rechtstaatlichkeit zu entfernen.

    Denn eine Inhaftierung hätte die Einschaltung eines Rechtsaawaltes und weitere Aufmerksamkeit bedeutet, während die Psychatrie es leichter macht, Menschen mundtot zu machen, ggfs. gar zu entmündigen, wie auch bereits in Beiträgen festgestellt wurde. Solche Methoden waren bereits in zwei deutschen Unrechtstaaten Usus, und auch diese Republik hat zumindest einen aufsehenerregenden Fall auf dem Kerbholz. Warum Frau Bahner eine Gefahr für sich andere darstellen sollte, ist nicht ersichtlich. Die Zeiten sind viel zu gefährlich für vermeintlich arg naheliegende Schlüsse, die so weitgehende Wirkung haben.

    Holzauge, bleibe daher bitte wachsam und schließe Dich nicht voreilig staatlicher Narrative an – für Frau Bahner und unser aller Freiheit!

    • Jeder hat in diesem Staate das Grundrecht psychisch krank zu sein, ohne seine Grundrechte zu verlieren, solange von ihm keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
      Wäre es anders hätte man nicht Irrenanstalten genug um all die Irren einzusperren die frei herum laufen. Insbesondere ist „Irre sein“ nicht objektiv feststellbar.

  47. „Daraufhin setzte sie sich zur Wehr und trat mehrfach gegen einen Beamten. Diesbezüglich wurden die Ermittlungen gegen die Verdächtige wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen.“

    Also exakt das was bei Neudeutschen nie und nimmer passiert. Hier zeigt sich wie und worum es eigentlich geht.

  48. Unfassbar was in dem Land, in dem wir bis 1990 gut und gerne lebten, durch Politik, Justiz und Polizei geschieht…….

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