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Jemeniten klagen wegen US-Drohnen

Ramstein-Urteil: Verfassungsgericht weist Beschwerde jemenitischer Kläger zurück

von Redaktion

15.07.2025

| Lesedauer: 2 Minuten
In US-Drohnenangriffen auf eine Terrororganisation im Jemen, die vom US-Stützpunkt in Ramstein ausgeführt werden, sieht Karlsruhe keine Verletzung des Völkerrechts. Gegen den Staat klagten NGOs, die zum Teil mit Steuergeld dieses Staates finanziert werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsbeschwerde zweier jemenitischer Staatsangehöriger abgewiesen. Die Kläger hatten argumentiert, dass Deutschland seine Schutzpflichten verletzt habe, indem es die Nutzung der US-Air-Base Ramstein für Drohneneinsätze der USA im Jemen dulde. Ihre nahen Angehörigen seien 2012 bei einem US-Drohnenangriff im Jemen getötet worden.

Kern des Falls war die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet ist, die Nutzung von Ramstein für solche Einsätze zu unterbinden. Die Kläger sahen Deutschland in der Pflicht, gegen die aus Ramstein unterstützten Drohneneinsätze vorzugehen.

Das Gericht stellte grundsätzlich klar: Deutschland trägt auch bei Auslandsbezug eine Verantwortung zum Schutz grundlegender Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts. Diese Verantwortung kann sich zu einer konkreten Schutzpflicht verdichten – allerdings nur, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: ein hinreichender Bezug zur deutschen Staatsgewalt und das Bestehen einer ernsthaften Gefahr systematischer Völkerrechtsverletzungen.

In Bezug auf Ramstein sah das Gericht einen solchen Bezug als möglich an. Die Satelliten-Relaisstation auf der US-Basis in Rheinland-Pfalz dient nachweislich der Steuerung bewaffneter US-Drohnen, auch im Jemen. Die Bundesregierung war über den Bau informiert und erhob keine Einwände.

Die zweite Voraussetzung verneinte das Gericht jedoch. Eine „ernsthafte Gefahr systematischer Verletzungen des Völkerrechts“ durch die USA sei nicht festzustellen. Die US-Rechtsauffassung zur Definition legitimer militärischer Ziele im Jemen weiche zwar von deutschen und internationalen Standards ab, bleibe aber innerhalb des völkerrechtlich Vertretbaren. Das Gericht verwies dabei auch auf den Einschätzungsspielraum der Bundesregierung in außen- und sicherheitspolitischen Fragen.

Kritik internationaler Organisationen und die Berichte über zivile Opfer wertete der Senat ebenfalls nicht als Beleg für systematische Verstöße. Das Gericht betonte, dass die USA ihre Einsatzpraxis in den vergangenen Jahren transparenter gestaltet und zusätzliche Schutzmaßnahmen für Zivilisten eingeführt hätten.

Damit sei die Schwelle für eine Verdichtung des Schutzauftrags zu einer konkreten Schutzpflicht nicht erreicht. Folglich könne auch nicht geprüft werden, ob Deutschland dieser Schutzpflicht ausreichend nachgekommen wäre.

Vertreten werden die Kläger von einschlägigen NGOs, so dem „European Center for Constitutional and Human Rights“ (ECCHR) mit Sitz in Berlin.

Diese NGO wird zu großen Teilen aus öffentlichen Mitteln finanziert. Gelder kommen nicht nur von privaten Stiftungen wie der Open Society Foundation von George Soros, sondern auch von der Europäischen Union – und damit aus Steuergeldern der Bürger. Auch aus diesem Topf finanziert die NGO die Klage gegen die Bundesregierung.

NGOs versuchen über juristische Umwege demokratische Entscheidungsprozesse auszuhebeln. Sie sind intransparente politische Akteure mit erheblichen finanziellen Ressourcen. Ihre Einflussnahme auf Politik und Justiz erfolgt ohne Mandat, ohne Wahl, ohne öffentliche Kontrolle. Gleichzeitig werden sie immer häufiger vom Staat selbst gefördert.

Ausführlich befasst sich das Verfassungsgericht mit der Frage, ob die USA als Bündnispartner tatsächlich gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte verstoßen. Nur dann könne sich der allgemeine Schutzauftrag Deutschlands zu einer konkreten Schutzpflicht verdichten.

Die Gefahr systematischer Völkerrechtsverstöße der USA verneinte das Gericht. Berichte über zivile Opfer, kritische Resolutionen internationaler Organisationen oder die völkerrechtliche Kritik an der US-Praxis reichen dem Gericht nicht aus, um eine systematische Missachtung des humanitären Völkerrechts zu belegen. Selbst eine Vielzahl ziviler Opfer lasse nicht automatisch auf systematische Verstöße schließen.

Das Gericht betonte abschließend, dass selbst die USA ihre Praxis restriktiver gestaltet und verstärkt auf den Schutz der Zivilbevölkerung geachtet hätten: „Hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass im Jemen systematisch gegen das Verbot exzessiver Kollateralschäden verstoßen worden ist, sind den angeführten Berichten und Resolutionen nicht zu entnehmen.“

Im Klartext: Das, was interessengeleitete NGOs zusammentragen, belegt nicht die massiven Vorwürfe.

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31 Kommentare

  1. Da hat das genannte Gericht sich aber reichlich in sich widersprechenden Argumentationssträngen selbst gefesselt und quasi außer Gefecht gesetzt, von Deutschland ausgehende und bekannt Völkerrechtswidrige Mordaktionen irgendwie derart durch die Hintertür zu billige, daß an Deutschland zumindest keine monetären Forderungen zu stellen sind, denn andernfalls ständen nach den 3 Jemeniten diverse Afghanen, Somalier und wer noch alles Schlange zum Geldeinfordern.

  2. Was für ein Unsinn. Die USA verfügen über mehrere Stützpunkte am persischen Golf und auf der arabischen Halbinsel. Man könnte die Drohne auch von der Rückseite des Mondes steuern. Außerdem glaube ich nicht, dass die US Army einer linken deutschen NGO Auskunft erteilt, damit man sie verklagen kann. Das sind linke Hirngespinste.

  3. offensichtlich ist das Foto das einzige, was in Deutschland seit gefühlt 20 Jahren von einer Drohne existiert.

  4. Umgedreht wäre es natürlich die Verletzung des Völkerrechtes und diese lumpige Angelegenheit, gehört doch schon seit Jahrzehnten zum Standard des imperialen Westens und zieht sich durch wie in roter Faden und obwohl sie gegen Afghanistan zum Schluß erneut den Schwanz einziehen mußten und vorher auch nicht durch befriedenden Erfolg geglänzt haben, wollen sie nun die größte Atommacht der Welt bezwingen und darin erkennt man schon die ganze Idiotie die im Westen steckt und sie es kaum abwarten können um am Ende selbst ins Gras zu beißen.

    Die ganzen Methoden drum herum sind schon zusätzliche Einzelkriegserklärungen und verstoßen gegen das Völkerrecht, die das ganze nicht besser machen und zum Schluß im Chaos enden, wo die beiden Tower in New York erst das Vorspiel waren, wenn sich dann Erwachsene daran machen sie das Fürchten zu lehren, denn diese Großmannssucht ist doch unerträglich, obwohl sie schon sichtbar dem finanziellen Bankrott immer näher kommen und immer noch so tun, als ob alles in Butter wäre.

  5. Sind gerade dabei das Verfassungsgericht umzubesetzen damit solche Klagen erfolg haben.

  6. ernsthafte Gefahr systematischer Verletzungen des Völkerrechts“ durch die USA sei nicht festzustellen“
    Wie war das systematische Vorgehen unter Obama? Er bekam eine Liste mit Personen die zur Ermordung vorgeschlagen wurden. Obama hat dann von dieser wöchentlichen Liste der Ermordung von Menschen zugestimmt. Ohne Richter, ohne Anwalt, ohne Beweise und ohne Informationen an das ahnungslose Opfer. Das alles erinnert mich an Stalin und dessen Listen von zu ermordenden Menschen. Für mich trifft da schon systematisches Vorgehen zu. Auch das USA-KZ in Kuba, in dem man Verdächtigte Terroristen ohne Urteil, ohne Richter ohne Anwälte verschwinden ließ – bis heute – ist für mich eine systematische Verletzung der Menschenrechte. Die dazugehörige Völkerrechtsverletzung resultiert aus der Auflistung von Definitionen die den Völkermord bezeichnen.

  7. Es muss endlich reiner Tisch gemacht werden, NGOs werden mit unseren Steuergeldern bezahlt, Aufklärung und Kündigung dieser Organisationen, ohne Rücksicht auf Parteien, das sind Steuergelder, unsere Steuern.

    • Vorallem werden diese NGOs aus dem Ausland bezahlt, siehe oben im Artikel. NGOs mit Geldzuwendungen aus dem Ausland (auch indirekten) sollten nicht mehr zugelassen werden, das würde nicht alle Probleme auf dem Gebket lösen, aber das NGO-Gestrüpp doch schon stark ausdünnen.

      • Die NGOs sind doch nicht das Wesentliche – möchte man als Helfeshelfer in die US-Kriege (oder angelsächsische Kriege) rennen oder nicht? Jetzt meint Trump, dass man das Aushelfen bei fremden Kriegen auch noch bezahlen soll – soll Buntschland vielleicht noch die bombardierenden US-Drohnen finanzieren? Mit unterwürfigen Untertanen kann man genau alles machen.

  8. Es sollten sich nur deutsche Staatsbürger oder hier gemeldete Bewohner beim Verfassungsgericht beschweren dürfen. Schließlich geht es hier um unsere Verfassung, die wir uns gegeben haben.

  9. Einfach mal umgekehrt denken: zwei Bundesbürger, geboren, aufgewachsen und wohnhaft in Titisee-Neustadt oder Grevenbroich oder Süderbrarup klagen vor dem höchsten jemenitischen Gericht – natürlich ein Schariagericht – gegen den jemenitischen Staat auf Abschaffung des Muezzinrufs im Jemen, da dabei die zulässigen Lärmwerte gemäß deutschem BImschG überschritten werden. Bezahlt wird die Sache aus jemenitischem Clanvermögen. Merkste was…?

    • > gegen den jemenitischen Staat auf Abschaffung des Muezzinrufs im Jemen

      Schlechtes Beispiel – Jemeniten klagen gegen Buntschland-Beteiligung am Krieg gegen ihr Land; das ist schon legitimes Interesse, nicht ständig bombardiert zu werden.

      Die wesentliche Frage sollte eher sein – was für Interesse genau sollte Buntschland haben, in Jemen, am Hindukusch, am Dnepr oder rund um Taiwan Krieg zu führen? Oder – wessen Interessen genau werden da bedient?

      Eine mögliche Antwort auf die zweite Frage: https://uncutnews.ch/krieg-im-nahen-osten-die-rothschilds/ Wer noch nicht mit dem Nachdenken anfing, hätte ich noch einen Artikel – ein Interview mit dem Colonel McGregor: https://uncutnews.ch/oberst-douglas-macgregor-wie-nah-ist-der-dritte-weltkrieg/ „Oberst Douglas Macgregor: Wie nah ist der Dritte Weltkrieg?“ – Besser, man bleibt von diesem Weltkrieg möglichst fern.

  10. Wie schafft es ein jemenitischer Analphabet vor das Bundesverfassungsgericht? Woher weiß er, dass es so etwas gibt? Die sog.(N)GOs arbeiten mit unserem Geld gegen uns. Früher wurden solche Typen lebenslang in den Steinbruch geschickt.

    • So ist es. Die deutschen Steuerzahler bezahlen diese unglaublichen Vorgänge GEGEN UNSEREN EIGENEN STAAT.

    • Unahängig von der Tatsache, daß die Amis hier machen und treiben was sie wollen, denn der Michel geht immer noch gebückt. Wird vermutlich auch nicht mehr hochkommen. Rückgrat entfernt, schon länger.
      Wie im Falle des Peruaners, der RWE wegen der „Klimafolgen“ versucht hat, in Deutschland per Anklage zu Geldzahlungen zu verpflichten, erfolglos. Rechtsanwälte und NGOs: eine bewährte Kombination vaterlandsloser Gesellen mit großem Geldhunger. Der Peruaner ist nur Mittel zum Zweck! Genauso wie die beiden Jemeniten! Alle 3 werden in Euro aufgewogen, und gut is.
      Es sind Anwälte und NGOs, die sich auf der Welt umtun, um dann hier ihr trübes, unmoralisches Süppchen gegen den eigenen Staat bzw. die eigene Gesellschaft zu kochen. Selbst möglichst weit weg von Anstand und Gesetz, aber mit dicken Taschen. Man will Rabatz machen und abkassieren. Dafür finanziert dieser Staat die regierungseigenen NGO-Mafiosos, die als Hilfstruppe die Zersetzung und Destruktion zur Aufgabe haben und nach Kräften die Gesellschaft mürbe machen. Dabei dem Staat, das Geld des Steuerzahlers, aus seinen Taschen zu ziehen. Es sind Subversive, die parallel so viel Unheil wie möglich anrichten, aber von den Linken jede Absolution haben.
      Sie möchten im Chaos und im Zerfall des Staates ans Ruder, wenigstens solange bis die Schariatruppen kopfzahlmäßig überlegen und die ganzen Schwachmaten in die „Wüste“ schickt. Aus die Maus!
      Das kriegt aber kein Linker auf die Reihe. Erst wenn seine eigene Hütte brennt, dann erkennt er: „Huch, ich habe gepennt!“ Vielleicht! Aber schon ist er da, wo alle hinkommen, die dem Propheten letztlich im Weg stehen, selbst wenn sie noch vergeblich hündische Unterwerfung vorgeben. Ein Steinbruch wäre auch der falsche Ort für sie.

    • Die NGO nimmt einen Quad-Kauenden legt ihm die entsprechenden Vollmachten, Klageschriften etc. zur Unterschrift(Daumenabdruck reicht) vor und wedelt mit nem Bündel Quad. So einfach ist das.

  11. Jeder sogenannten NGO sollten umgehend die Mittel gestrichen werden, wenn sie gegen eben den Staat klagt, von welchem sie Geld bekommt.

    • Eine Near Government Organisation sollte keine Gelder bekommen. Eine None Government Organisation würde sie ja so oder so von selbst ablehnen.

    • Ein funktionierender Staat braucht keine NGOs!
      Der müßte sie, falls vorhanden, bekämpfen!

    • Musk hat über DOGE für die Amerikaner sehr gute Arbeit geleistet. Sehr gute.
      Und auch, wenn er jetzt da nicht mehr dabei ist – die arbeiten weiter: https://x.com/doge

  12. Heisst das, Angriffe auf souveräne Staaten ohne Kriegserklärung sind jetzt völkerrechtskonform?

    Im Vorfeld des Ukrainekrieges hatte es schon den in westlichen Medien totgeschwiegenen Krieg Saudi-Arabien gegen den Yemen gegeben.
    Die UN nannte es „die grösste humanitäre Krise der Gegenwart“, Stand Februar 2022 gab es da 372 000 tote Zivilisten, weil die saudische Luftwaffe systematisch die Städte bombardierte.

    Auch das war sicher ein (gescheiterter) Vorbereitungskrieg für die Ukraine- und Iran-regime-change-operations.
    Danach versuchte sich die US Navy genauso erfolglos daran.
    Wäre es gelungen, den Yemen zu neutalisieren, hätte der Iran weniger Möglichkeiten, mit der Schliessung der Strasse von Hormus zu drohen.

    Diese NGO-Klage sehe ich als Versuch, das Thema Yemenkrieg in den Medien zu halten.
    Die haben nicht ernsthaft geglaubt, daß deutsche Gerichte gegen US-Interessen entscheiden könnten.

    • Ob das nur eine PR Aktion war, ist schwer zu sagen, das Gericht hat aber die Rolle Deutschlands als Vasallenstaat anerkannt.Wie sich die westliche Staaten auf der internationalen Arena führen, ist wirklich ein Gegenteil der sogenannten westlichen Werte.

    • Wenn man diese Argumentation rückwirkend anwendet, würde sich einiges bei der Einschätzung zum WK II ändern.

  13. Man hätte die Drohnen besser gegen die NGOs eingesetzen sollen.

  14. „Gegen den Staat klagten NGOs, die zum Teil mit Steuergeld dieses Staates finanziert werden.“

    Wieso habe ich da beim Lesen ein Déjà-vu ? 🤔

  15. Ausführlich befasst sich das Verfassungsgericht mit der Frage, ob die USA als Bündnispartner tatsächlich gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte verstoßen. Nur dann könne sich der allgemeine Schutzauftrag Deutschlands zu einer konkreten Schutzpflicht verdichten.“
    Uns erwachsen Pflichten durch das Handeln Anderer. Hochinteressant.
    Wann kommt die Sippenhaft?
    Bin inzwischen generell gegen jeden (ausgenutzten) Automatismus/Zwang Leute bei uns aufzunehmen auch noch oft zu unserem Schaden.
    Das politisierte Verfassungsgericht sollte lieber untersuchen welch hahnebüchenen Grundgesetzänderungen hier im Land durchgewunken werden.
    Grün-Deutschland will „völkerrechtswidrig“ angegriffenen Ländern automatisch im Krieg beistehen. Baerbock lässt grüßen. DAS wäre mal ein Thema.

    • Das Prekariat des Planeten sollte man besser nicht aufnehmen, aber fremde Kriegsführung ebensowenig. Der polnische Präsident Duda drohte kürzlich mit der Sperrung des Flughafens Rzeszow, durch den 95% des Zeugs für die Banderas geliefert wird – so agieren souveräne Länder.

  16. > Die US-Rechtsauffassung zur Definition legitimer militärischer Ziele im Jemen weiche zwar von deutschen und internationalen Standards ab, bleibe aber innerhalb des völkerrechtlich Vertretbaren.

    Aber klar – da die USA per Se die Guten sind, können die nur Recht haben, während sämtliche Gegner bloß Terroristen sind. Es sei denn, die gehen auf die US-Seite über wie IS in Syrien, dann sind die sofort keine Terroristen mehr.

    Wieso steuern die Amis eigene Drohnen nicht von den USA aus?

    • Die Drohnenpiloten sitzen in den USA und sind per Unterseekabel mit Ramstein verbunden. Dort werden die Signale via Satellit an die Drohnen geschickt, die vor allem in Ländern wie Afghanistan oder Pakistan eingesetzt wurden, um jihadistische Kämpfer zu eliminieren. Der Hauptgrund für diesen komplizierten Signalweg ist die Erdkrümmung.           

      • Man spricht so oft über Israel als Vorposten des Westens (der USA) in Nahost – wieso verlegen die Amis das Geschäft nicht dorthin?

        Der hier so gerne zitierte Röper gestern im Artikel „Wie die USA einen möglichen Atomkrieg auf Europa begrenzen wollen“;

        > „… Das Ziel der USA hat sich bis heute nicht geändert, das Ziel der USA ist es bis heute, dass ein möglicher Krieg nicht das Gebiet der USA betrifft. …“

        Wenn die USA sich vorsichtshalber aus den eigenen Kriegen raushalten, sollte Buntschland es umso mehr tun.

  17. So ein Pech auch, dass unsere weltbekannte Völkerrechts-Expertin, sich gerade nach New York abgesetzt hat.
    Hier gibt es nichts zu sehen, bitte gehen Sie weiter.

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