Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat die 2G-Regel für den Einzelhandel im ganzen Bundesland vorläufig außer Vollzug gesetzt. Den Argumenten der Antragstellerin, einer Betreiberin eines Geschäfts, wurde im Wesentlichen stattgegeben.
In der Begründung beanstandet das Gericht, dass bis heute keine verlässlichen Daten zur Relevanz des Infektionsgeschehens des Einzelhandels zur Verfügung gestellt worden seien. „Es sei nicht ersichtlich, dass die Erforschung von Infektionsumfeldern auch durch das Land Niedersachsen intensiviert worden wäre, um die Zielgenauigkeit der Schutzmaßnahmen zu erhöhen. Eine schlichte Übertragung von Erkenntnissen zum Geschehen in geschlossenen Räumen von Sport- und Freizeiteinrichtungen dränge sich angesichts erheblicher Unterschiede zu dem Geschehen im Einzelhandel nicht auf“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die Begründung des Gerichts ist eine Klatsche für die Corona-Politik der SPD-geführten Landesregierung unter Stephan Weil – und damit auch für die zugrundeliegende Beschlusslage der Ministerpräsidentenkonferenz. „Schwerwiegende öffentliche Interessen, die einer vorläufigen Außervollzugsetzung der danach voraussichtlich rechtswidrigen Regelung entgegenstünden, seien nicht gegeben“, heißt es in der Mitteilung zum Beschluss.2G sei kein „wesentlicher Baustein in der Strategie der Pandemiebekämpfung des Landes Niedersachsens“. Die „politische Festlegung“ der „Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder“ am 2. Dezember ändere daran nichts.
Die 2G-Maßnahme sei weder notwendig noch mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar – ihre Außervollzugsetzung ist für ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich. Der Beschluss kann nicht angefochten werden.
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg sorgte bereits mehrfach mit selbstbewussten Urteilen gegenüber der Landesregierung für Aufsehen. Neben der Aufhebung des Feuerwerksverbots im letzten Winter, beendete das Gericht auch die Ausgangssperre im Land.
Aber, aber Herr Weil, was ist denn los mit Ihnen? Sie haben ganz offensichtlich versäumt, die juristische Landschaft zu pflegen. Wie kann man es als verantwortlicher Ministerpräsident denn versäumen, den zuständigen Senat des OVG zum Abendessen einzuladen, um die generelle Richtung künftiger Entscheidungen abzuklären? Sie sollten sich mal an Frau Merkel ein Beispiel nehmen! Diese Dame wusste, wie man Richter höchster Gerichte angemessen behandelt. Das haben Sie nun davon, Herr Weil. Da wagen es doch tatsächlich unbotmäßige Richter Ihnen und Ihrer Machtvollkommenheit in den Arm zu fallen. Wo soll das alles noch hinführen? Gerichte erlauben sich unabhängig und an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert, Recht zu sprechen. Ich sehe schwarz für den Endsieg gegen Corona.
Meine volle Zustimmung. Diese fulminante Nachlässigkeit des Ritters der MP´en-Tafelrunde der Kanzlern*den muss offen zur Schau gestellt werden . Deshalb muss jetzt mit voller medialer Kraft die Machtvollkommenheit des „Landesvaters“ kräftig herausgeputzt werden, sonst glaubt am Ende der gemeine Untertan garnix mehr.
Das wäre doch schade um die viele schöne bequeme und gratismutige Macht.
Merkel war aber auch lange im Amt und hat die Zeit dafür genutzt, dafür gesorgt, daß nach und nach das Bundesfervassungsgerichtde auschließlich mit Gefolgsleiten, systemgetreuen Ideologen um nicht zu sagen Lakaien besetzt wurde.
Solche Seilschaften wurden nach und nach in der ganzen BRD installiert worden
Dieses System ist ja bekannt und bewährt
Warum bringt das die Politik bundesweit unter Druck? In SH hat das OLG Schleswig die Klage von Woolworth gegen 2G unanfechtbar abgewiesen, in NRW und HE wurde die Klage von Woolworth noch nicht verhandelt. Wo ist der Druck? Im ersten Fall wurde die Regierungslinie bestätigt, im zweiten wird nicht geurteilt. Der Trick besteht doch darin, erst zu urteilen, wenn der Anfechtungsgrund möglichst schon durch Zeitablauf erledigt ist. Wenn in NRW 2022 geurteilt wird, dann ist das Weihnachtsgeschäft für Woolworth „gelaufen“. So what?
Die Mehrheit der Wähler hat das so gewollt. Ernsthaft.
Mit Verlaub und aller Achtung: Allmählich nötigt mir der kohlhaasche Glaube der TE-Redaktion an Rudimente des Rechtsstaats in „diesen Zeiten“ eine Art von Respekt ab.
Mein großer Dank gilt den Richtern des OVerwGs Lüneburg für dieses sachlich fundierte Urteil. Es stärkt mein Vertrauen in die dritte, unabhängige Staatsgewalt enorm.
Demokratie jetzt. Wir sind das Volk.
Der Rechtstaat ist vielleicht doch noch nicht ganz tot. Da bleiben für unsere Politiker noch ein paar Hausaufgaben. Bei den nächsten Berufungen von Richtern wird daher mehr auf linientreue zu achten sein.
Übrigens wer über Polen lästert ( Einflussnahme auf die Justiz ) und bei Frau Merkel wegschaut, will doch nur irgendwo absahnen.
Bekommen die Richter nun zur Bescherung eine Hausdurchsuchung? siehe Weimar etc.
Unanfechtbar? Es werden sich sicher Beweise finden lassen, dass dieses Gericht von Reichsbürgern besetzt ist. Wer sonst, könnte die unfehlbare Corona-Politik unserer Regierenden anzweifeln?
Ich bin so überaus dankbar, dass es noch Richter gibt, die nach Recht und Gesetz und Fakten urteilen und nicht Gefälligkeitsurteile für die Politik „kreieren“.
DANKE IHR RICHTER IN LÜNEBURG!
Es wird so was von Zeit, diesem stephan weil zu zeigen, dass er nicht ein Herrscher über die sklavischen Niedersachsen ist, sondern ein Vertreter, der völlig über das Ziel hinausschießt und sich anmaßt, die Menschen einzusperren, zu drangsalieren, auszugrenzen und beleidigen zu dürfen.
Dieser Ministerpräsident ist eine Schande für Deutschland, wie so viele andere auch.
Das allerschlimmste dabei ist, dass die nicht einmal merken, in welcher Parallelität sie sich zum faschistischen Deutschland der 30er und 40er Jahre befinden.
Skandal! Die Richter haben sich doch tatsächlich erlaubt, Ungeimpften ihre im GG zugesicherten Rechte wiederzugeben! Und das alles gegen die Hysterie der Politik, jetzt wo OMICRON vor der Tür steht. Sollte mich wundern, wenn das Urteil nicht auf politischen Druck auf Bundesebene wieder „rückgängig“ gemacht wird.
Zitat: „Ich kann es kaum glauben (…………..). Danke an die Richter!
> Obwohl es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte das Richter „auf der Basis unseres Grundgesetzes / unserer Grundrechte Urteile fällen“; möchte ich hier auch noch -mit viel Ironie und Zynismus- hinzufügen: Unser Grüß-August Frank-Walter der Spalter sollte man diesen/solchen Richtern einen Orden verleihen für deren vorbildliches Handeln u. Urteilen UND auch noch eine Kerze für die rechtliche und richterliche „Erhellung und Erleuchtung“ in sein Fensterlein stellen.
Na, mit eurer Justizministerin von den „Grünen“, die in ihrer Jugend gern mal „Advent, Advent ein Bulle brennt“ geträllert hat, wird das sicher machbar sein! ?
Nun darf man gespannt sein. Meine Erwartung, weder Herrn Weil noch die Bundespolitik wird das Urteil tangieren.
„2G sei kein „wesentlicher Baustein in der Strategie der Pandemiebekämpfung des Landes Niedersachsens“.“
1.) Es gibt gar keine Pandemie – ganze 4% der Intensivbetten waren 2020 mit Covid Fällen belegt.
2.) Es geht nicht um die „Pandemie“, sondern um die „Transformation“, auch als „Great Reset“ bekannt und da stören Einzelhändler und Mittelstand am meisten:
„You will own nothing and you will be happy.“
Es geschehen noch Zeichen und Wunder.
Fragt sich nur, wie lange noch, …und wann dieses unerträgliche Urteil wieder kassiert und zurückgenommen wird, …pardon: werden muss !?
Hat sich Frau Dr. Merkel schon gemeldet und gefordert, dass dieses Urteil rückgängig gemacht werden müsse?
Schon mal von der Schwalbe gehört, die noch keinen Sommer macht?
Wenn es ein Richter war, dann irgendwann Klappse, waren es mehr als zwei, terroristische Vereinigung. Nun gut, wir werden sehen.
Also kann ab morgen ohne G eingekauft werden?
Jetzt bitte an den 1. Senat des BVG delegieren, also an die weisungsgebundenen Oberrichter die immer so gerne Frühstücken.
Die Datenlage ist in allen Bundesländern schwammig. In Hamburg lässt die Sozialbehörde für heute über den NDR unter anderem verbreiten:
“Nach Angaben der Sozialbehörde sind am Donnerstag 1.001 neue Corona-Fälle in Hamburg registriert worden. Das sind 7 Neuinfektionen mehr als am Mittwoch, aber 30 weniger als am Donnerstag vor einer Woche. Damals gab es einen Höchststand von 1.031 Fällen.”
So geht das seit zwei Jahren täglich! Bisher absolute Funkstille von Seiten der Hamburger Sozialbehörde, auf Nachfrage keine Antwort, wer sich wo mit einem Erreger namens “Covid 19” ansteckte, im Einzelhandel, ÖPNV, Theater, Opernhäuser, Hotellerie/Gastronomie, Sportverein? Ein weiteres Fragezeichen nur für heute sind 1001 infizierte, die bereits Betten in einer Klinik belegen? Und was macht ein ehemaliger Laborarzt aus der Provinz, seines Zeichen heute erster regierender Bürgermeister und ehemaliger Finanzsenator (dubiose Aktiengeschäfte=Cum EX=Schweigen)? Er lies gestern eine “epidemische Notlage” für Hamburg verkünden und schweigt! Immerhin ermittelt die Staatsanwaltschaft schon mal ob der Massenabfertigung in einem sogenannten “Zentrum” “Testen/Impfen” in der Wandelhalle des Hamburger Hauptbahnhofs. Dieses Kleinod wurde nicht nur ob des Personals in Form eines dubiosen Arztes geschlossen, sondern auch wegen der Hygiene…Umgang mit Impfstoff? Man möge Herrn Dr. Laborarzt als ersten regierenden Bürgermeister fragen, ob er in 2022 weiter unter “Gedächnislücken” leidet oder doch eher ein längst ausgedientes sozialistisches Modell=Mangelwirtschaft=Regime=alle sind gleich arm gemäß seiner Erziehung und Studium anstrebt? Ich sagte bereits Anfang 2020: „Ein Virus von vielen gehört nicht in allgemeine Verwaltungsorgane, die von irgendwelchen dubiosen Ideologien getrieben werden!
Dabei sehe ich bei aller globaler Betrachtung allein schon die interkulturellen Gegebenheiten Bayern-Hamburg!
Hab‘ ich da was falsch verstanden?: dem Gericht ging es ja nicht um die Gleichbehandlung der KUNDEN, sondern um die Gleichbehandung der GESCHÄFTE. Insofern wäre wohl 2G ÜBERALL ok für das Gericht. So wirklich viel Zuneigung für Ungeimpfte hat das Gericht da nicht gezeigt. Oder irre ich mich?
Mich bestürzt und schockiert nach wie vor die Nonchalance, mit der die Landesregierung verfassungswidrige Regelungen trifft und achselzuckend deren gerichtliche Außerkraftsetzung beobachtet. Es wird einfach mal gemacht, und das Gericht setzt dann die Grenze, die man zuvor ignoriert hat. Es ist diese verstörende Gleichgültigkeit, das Desinteresse für jedes Bürgerrecht, das mich so betroffen macht.
Da scheinen noch Richter zu urteilen, die noch mit dem gesunden Menschenverstand operieren und machen wir uns doch nichts vor, eine Erkrankung durch Viren nehmen die meisten ernst, aber dafür alle Bürgersteige hochzuklappen und die Leute auszusperren ist doch zu viel des Guten, denn man muß eben beides abwägen und das hat das Gericht gemacht und und ist nun zu dieser Entscheidung gekommen, die man als richtig ansehen kann, bei der Sachlage und mit der Begründung die zum Schluß verlesen wurde.
Das hat auch Auswirkungen auf das Rechtsempfinden der Bürger und jeder weiß doch, daß ein Urteil nie zur Zufriedenheit aller ausfallen kann, wenn es aber sichtbar ist, daß die Neutralität und das Bemühen um die Entscheidungsfindung fehlt, das schafft Verdruß und jeder vernünftige Mensch akzeptiert ein Urteil, wenn man erkennen kann, daß alles ausgeschöpft wurde um dann abschließend eine Entscheidung zu treffen,
Als junger Manager hat mir mal ein vorsitzender Richter am Ende einer Verhandlung in einer Zivilsache gesagt, daß ich zwar in der Sache und in der Argumentation recht hätte, aber die Gesetzeslage in diesem Fall zu Ungunsten meines Unternehmens spricht und hat sogar empfohlen den Vergleich anzunehmen und das waren noch die alten Meister ihrer Zunft und so etwas scheint es auch heute noch in Niedersachsen zu geben, welch ein Glück für alle rechtstreuen Bürger, wenn ihr Fall von solchen Richtern behandelt wird, wo man noch mit Ernst an die Sache heran geht und frei ist von Voreingenommenheiten, als wichtigstes Element einer eigenständigen Entscheidung.
Interessant ist, dass ich vor etwas mehr als 8 Tagen eine Strafanzeige bei 15 Generalstaatsanwaltschaften (ausser SH, jedes Bundesland) erstattet, diese auch mit einer PM an meine Pressekontakte schickte, u. a. wegen Volksverhetzung und die gleiche Begründung sich nun u. a. im Urteil wiederfindet 🙂
Am 11.12.2021 veröffentlichte ich diese auf VK und FB: https://vk.com/wall348480993_1807
Der 13. Senat des OVG Lüneburg hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG und auf das GG überhaupt frühzeitig und fortdauernd darauf hingewiesen, dass die Wirksamkeit der Coronamaßnahmen zu evaluieren ist. Ohne eine solche Evaluation ist eine Überprüfung der Geeignetheit und der Erforderlichkeit dieser Maßnahmen nicht möglich. Nachdem weder Bund noch Land irgendwelche Anstalten unternommen haben, die Wirksamkeit der Maßnahmen auch nur ansatzweise zu untersuchen, macht der 13. Senat nun ernst. Mangels ausreichender Datenlage, deren Fehlen allein dem Staat zuzurechnen ist (wem auch sonst, denn der Staat muss dafür sorgen, dass er seine Handlungen begründet), kann die Erforderlichkeit der Maßnahmen nicht festgestellt werden, weswegen sie aufzuheben sind. So funktionierte das Verwaltungsrecht schon in Preußen. Nur in Merkels DDR war es zulässig Fakten durch Parolen zu ersetzen.
Wenn man die tausenden von verwaltungsgerichtlichen Coronaentscheidungen in den einschlägigen Datenbanken auswertet, wird deutlich , dass der erkennende Senat des OVG Lüneburg eine der wenigen Kerzen ist, die in der verwaltungsgerichtlichen Finsternis der Gegenwart scheinen. Im übrigen entsteht der Eindruck, die üblicherweise älteren Damen und Herren höherer Instanzen seien derart lauterbacherisiert, dass sie aus Angst vor Verlust des mehr oder weniger nahen Pensionsgenusses durch einen frühen Coronatod jede noch so absurde Coronazwangsmaßnahme für geeignet, erforderlich und angemessen halten.
Große Händler beklagen Umsatzeinbußen von 40-60 Prozent. Ist es nicht erstaunlich, welche Kaufkraft sich bei einer kleinen radikalen Minderheit versammelt? Wohlan…
Es ist mutig und zu begrüßen wenn ein Oberverwaltungsgericht sich traut noch Recht zu sprechen.
Aber Harbarth und Konsorten stehen schon bereit und werden wohl auch dieses Urteil einkassieren.
Die Deutschen haben keine Verbündeten mehr in der angeblich unabhängigen Justiz. Wenn schon Politiker der alten Parteien die Richterposten in Deutschland besetzen ist eine völlig unabhängige Justiz und Rechtsprechung leider nicht mehr möglich.
Rechtsstaat Deutschland ade.
Womöglich ticken die niedersächsischen Einzelhändler etwas anders.
Jedoch hier bei uns in Baden-Württemberg präsentieren sich die Einzelhändler in vorauseilendem Gehorsam als engagierte Erfüllungsgehilfen der Corona-Politiker. Sie legen offensichtlich größten Wert darauf zu zeigen, dass sie die autoritären Corona-Politiker bei deren irren Maßnahmen unterstützen.
Sie wollen geliebt werden, von den Corona-Politikern.
Gleichzeitig beschweren sie sich, dass auch in der dritten Adventwoche die Geschäfte sehr schlecht gelaufen sind. Wie irre sind denn diese Leute?
Sie bekommen doch so nur das Ergebnis, zu dem sie selber aktiv beitragen.
Man kann nur hoffen, dass die Kunden auch in der vierten Adventwoche auf einen Einkauf in den Einzelhandelsgeschäfte verzichten.
Das ist der TAGESSCHAU und HEUTE sicher keine Meldung wert. Genauso wenig wie sie über die Demos in unseren Städten und in anderen Ländern berichten. Damit sind nach Hannah Ahrend wieder einmal die beiden Grundpfeiler des Totalitarismus erfüllt: Propaganda und Mitläufer. – Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ausgenommen.
Die Frage ist, welche Auswirkungen das Urteil auf Regierungen wie Bayern haben kann.
In Schleswig-Holstein sind die Richter nicht unabhängig und haben die 2G-Regel gerade gegen Woolworth bestätigt!
Aus beruflicher Erfahrung heraus kann ich sagen: Die Verwaltungsrichter in Schleswig-Holstein sind schon unabhängig, aber leider nicht die hellsten Kerzen auf der Torte.
Na sowas. In Südwesten der Republik brauchte man im letzten Jahrhundert zwei klare Prädikatsexamen, um überhaupt Verwaltungsrichter werden zu können. Zum OVG ging’s nur nach langer Außen- und nachfolgender Innenerprobung, wenn diese Spitzenbeurteilungen ergeben hatten. Schade, dass S-H seine Verwaltungsgerichtsbarkeit intellektuell verkommen lässt. Aber die Frage cui bono? lässt sich auch hier leicht beantworten: es gibt nichts besseres für unterbelichtete Politiker, als von noch unterbelichteteren Verwaltungsrichtern „kontrolliert“ zu werden.
Bravo! Es gibt sie doch noch, die Rechtsprechung mit Rückgrat, im Land der Dichter und Denker! Wenn jetzt die angrenzenden Bundesländer nicht ebenfalls zeitnah öffnen, werden wohl bald die Sparpreis-Bahntickets nach Lüneburg ausverkauft sein.
Letzte Woche hatte das OVG Lüneburg schon freundlicherweise die 2G-Regel für Friseure aufgehoben.
Damit war der feuchte Traum aller Impf-Fanatiker erledigt, durch eine Treibjagd auf alle langhaarigen Niedersachsen die Ungeimpften zu selektieren und zu „pieksen“.
Ob der lächelnde Amokläufer aus Hannover jetzt eine Hausdurchsuchung beim Richter veranlasst?
Richter mit Rückgrat. Gottseidank gibt’s die noch!
Mich wundern die unterschiedlichen Auslegungen beim Zugang z.B. zu Geschäften. Bei uns in Heilbronn-die einen 3 G, mit finster blickendem Wachposten am Eingang (oft migrativ) und Laptop-Foto des QR-Codes-und dann kommt doch der Schokoladen-Fritze Hussel daher mit: „Liebe Kunden, bei uns können Sie auch als Ungeimpfte einkaufen. Halten Sie sich an die üblichen Hygiene-und Abstandsregeln und tragen Sie bitte einen Mundschutz.“
Schrecklich, nicht wahr?
Die leckeren Hussel-Pralinen gehören zu Lebensmittel, deshalb darf hier jeder rein.
Ja, das ist mir auch aufgefallen, wie unfreundlich die Kunden am Eingang zu denEinzelhandelsgeschäften empfangen werden und angeraunzt werden.
Ich selber habe dann schon mehrfach spontan darauf verzichtet den Laden zu betreten.
Kann nur empfehlen, es auch so zu machen.
Werde mir das auch für die Zeit nach 2G merken und viele Läden nie mehr betreten.
Schokoladen sind Lebensmittel. Deshalb dürfen die das – wie im Supermarkt.
Und das Virus weiß, dass es dort nicht anstecken darf.
Im Buchladen, beim Floristen – oder beim Juwelier hingegen, da ist richtig was los.
Na also, geht doch „ohne“ 2G-Diskriminierung in Niedersachsen!
Man ist ja immer wieder erfreut, daß es noch Richter gibt, die das Verfassungsrecht so anwenden, wie man es gelernt hat. Spaßig fand ich übrigens folgenden Satz:„Der Senat habe bereits mehrfach beanstandet, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten. “ Mit anderen Worten, die Regierung hat keinerlei Zahlen zur Begründung und versucht stur immer wieder aufs Neue, damit durchzukommen. Das ist eine richterliche Ohrfeige für die Landesregierung.
Und nun? Ein Bundesgesetz oder eine Verordnung über den Bund? Diese bricht dann Landesrecht. Keine Sorge, die Legislative und das BVG werden es schon richten. So einfach gibt ein Regime nicht auf.
Bald finden Hausdurchsuchungen bei den Richtern in Lüneburg statt oder sie werden für unzurechnungsfähig erklärt und in die Klappsmühle gesteckt. Die Exekutiven dieses Landes sind klar auf faschistischen Kurs.