Das Bundesverfassungsgericht erhebt den Anspruch, „den Bürgerinnen und Bürgern die Tätigkeit des Gerichts noch näher zu bringen und ihnen den Zugang zum Gericht sowie seinen Entscheidungen und sonstigen Tätigkeiten weiter zu erleichtern“. Diesen Zweck verfolge es, so das Gericht in einer Pressemitteilung, „mit einem neuen Erscheinungsbild“.
Das auffälligste daran ist ein umgestalteter Adler als Hoheitszeichen. Wie und warum der diesem Zweck dienen soll, bleibt allerdings schleierhaft. Der bisherige entsprach weitestgehend dem Bundesadler der meisten anderen Bundesbehörden (erster hatte fünf, letzterer sechs Federn pro Schwinge). Er ziert schon seit der Weimarer Republik (1928) Millionen Ausweise und Dokumente – und zeigte, im Gegensatz zur „fetten Henne“ des Bundestages die strenge Würde, die ein staatliches Hoheitszeichen zu zeigen hat. Der neue des Verfassungsgerichts ist nun auch nicht radikal anders (weiterhin fünf Federn) und ähnelt durchaus dem alten.
Der neue Adler des Bundesverfassungsgerichts, Screenshot/bundesverfassungsgericht.de
Klar: Jede Website muss ab und an renoviert werden, und „ein modernes, klares und besonders gut lesbares Schriftbild“ sollte sowieso selbstverständlich sein. Bei journalistischen oder sonstigen kommerziellen Angebote ist das ein Gebot des Wettbewerbs. Aber in welchem Wettbewerb steht das Bundesverfassungsgericht? Warum braucht ein Verfassungsgericht ein „corporate design“ (so die Pressemitteilung), obwohl es bekanntlich kein Unternehmen ist, das irgendetwas verkauft und auch keine politische Vereinigung oder Partei, die um Unterstützung von Wählern werben müsste. Oder wollen die Richter etwa in eine Art Wettbewerb mit Bundestag und Bundesregierung eintreten, weil Journalisten nicht oft genug aus Karlsruhe berichten?
Das neue Erscheinungsbild habe den Zweck, „die Bürgernähe der Tätigkeit des Gerichts noch weiter zu erhöhen“. Aber was soll das wohl konkret bedeuten? Soll der neue Adler mit dem geschlossenen Schnabel etwa die Bürger und Institutionen Deutschlands dazu animieren, mehr Beschwerden und Klagen einzureichen? Oder weniger? Oder nimmt man sich vielleicht einfach ein Beispiel an den Bundesministerien, die die Lust an der Beschäftigung von Öffentlichkeitsarbeitern (also nach höherem Verdienst suchenden Journalisten) für sich entdeckt haben?
Das Gericht, das den Bürgern dank des neuen Erscheinungsbildes noch näher kommen zu wollen behauptet, bemüht übrigens, wie die Welt berichtet, seit Amtsantritt des Merkel-Vertrauten Stephan Harbarth als Präsident eine wachsende Schar von privaten Anwälten, um Presseauskunftsklagen abzuwenden. Da wäre also schon mal eine günstige Möglichkeit, mehr Nähe zuzulassen und dabei noch Geld zu sparen. Man tut lieber das Gegenteil und bedient sich aus der Bundeskasse: Wie die Welt auf eine Anfrage hin erfuhr, „sind bislang Kosten in Höhe von 9.894,39 Euro entstanden“, die Gesamtkosten für die Konzeption und Entwicklung eines neuen Erscheinungsbilds belaufen sich auf 84.622 Euro.
Allerdings ist das nur die Spitze eines Eisberges an Öffentlichkeitsarbeit, den sich das Gericht in diesem Jahr auf Steuerzahlerkosten gönnt. Der Bundesrechnungshof schreibt: „Eine deutliche Ausgabensteigerung erwartet das Bundesverfassungsgericht bei den Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (Kapitel 1911 Titel 542 01). Im Haushalt 2023 sind hierfür Ausgaben von 0,7 Mio. Euro enthalten, 0,5 Mio. Euro mehr als im Haushalt 2022. Auf der Grundlage eines im Jahr 2020 erarbeiteten neuen Gundsatzkonzeptes (sic) plant das Bundesverfassungsgericht, seine Medienpräsenz zu erweitern. Neben den zu überarbeitenden Informationsfilmen sollen Kurzfilme auf verschiedenen Internet-Plattformen und bei Besucherführungen und Veranstaltungen präsentiert werden. Außerdem soll die Homepage des Bundesverfassungsgerichts überarbeitet werden. Im Haushalt 2022 sind für die Umsetzung der geplanten Projekte Verpflichtungsermächtigungen von rund 0,7 Mio. Euro veranschlagt.“
Wenn das Gericht den Bürgern wirklich etwas Gutes tun wollte, könnte es mit den anderen Bundesbehörden weniger durch teure Äußerlichkeiten als vielmehr durch Sparsamkeit konkurrieren. Aber daran gibt es in Karlsruhe offenkundig kein Interesse: Der Haushaltsplan des Bundesverfassungsgerichts für 2023 ist im Vergleich zum Vorjahr um 12,8 Prozent auf 40,5 Millionen gestiegen. Für 2023 sind dort 40,5 Millionen Euro eingestellt – ein Plus von 12,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Eine kleine Assoziation zum „corporate design“ einer Bundesbehörde wie des Bundesverfassungsgerichts: Benito Mussolini (der darüber wohl Bescheid wusste…) wird der Satz zugeschrieben: „Der Faschismus sollte Korporatismus heißen, weil er die perfekte Verschmelzung der Macht von Regierung und Konzernen ist.“
Ein Gericht braucht keine „Bürgernähe“. Ein Gericht soll seine Aufgaben erledigen und das ist was beim BVG eben nicht klappt.
Noch mehr Propaganda mit vorhersehbarem Inhalt.
Seit sich das BVerfG als Teil der Regierung versteht und damit zur Exekutive gewechselt hat, gibt es sich zunehmend weniger Mühe, selbigen Umstand zu verschleiern.
Einen ganz bösen Artikel könnte man über das Thema schreiben: Welches GrundG-Verständnis zeigt sich beim BVerfGE, wenn es von Bürgerinnen und Bürgern spricht? In Bezug auf die Gleichheit – vor dem Gesetz wohlgemerkt!
Aber, aber, Herr Knauss, wer Dienstleister der Bundesregierung ist, braucht selbstverständlich ein „corporate design“. Die Herrschaften in Karlsruhe wissen sehr genau, wem sie zu dienen haben. Wer aufgrund seines Parteibuch dort installiert wurde, weiß wem er verpflichtet ist. Wer die jüngsten Urteile mitbekommen hat, der ahnt, welcher Geist in den dortigen heiligen Hallen weht. Früher schützte dieses Gericht den Bürger vor dem Staat. Heute schützt es die Regierung vor den Bürgern.
Der Uhu hat Federn gelassen!?
Das ist doch wieder Wasser auf die Mühlen von
Verschwörungstheoretikern und Reichsbürgern.
Ich fände es wichtig, dass dieses Gericht endlich seine Arbeit wieder macht. Die letzten Urteile waren allesamt kaum verfassungsgemäß! Bürgernähe? Tut endlich wieder das, womit ihr beauftragt seid, mehr will niemand!
Behördenwillkür ist tägliche Praxis in Gagaland. Wer nichts tut, macht anscheinend auch nichts falsch. Das scheint der Leitspruch geworden zu sein.
Der neue Adler erinnert ein wenig an eine Comic-Figur. Vielleicht passt er besser zum derzeitigen Format, das die Richter spätestens seit dem Dinner mit Kanzlerin zeigen, als sein deutlich ernsthafterer Vorgänger. Wer die Bürger nicht mit Leistung überzeugt, muss für sich werben. Klar steigen da die Ausgaben durch die „wir sind besser als unser Ruf“-Kampagnen. Mit Werbung werden sogar aus Zigaretten noch Gesundheitsprodukte – glauben Leichtgläubigen, die mühelos auch vom Schutz durch Masken vor Kleinsterregern und der Unbedenklichkeit von Gentherapien mit experimentellen Stoffen überzeugt werden können. Doch, doch, der Adler passt; den haben sie sich verdient. Eine Schlafmütze auf dem Kopf wäre noch schön. Rot mit einer grünen Bommel wäre passend.
Solange die „Deutsche Butter“ noch von einem „anständigen“ Adler gekennzeichnet ist, ist Alles im Butter oder so.
Ein mageres Grillhähnchen ziert nun nicht nur das Verfassungsgericht, sondern auch die DFB-Adler in ihrem steten Kampf gegen den Ball, Ergebnisse vergleichbar!
Nur die „Fette Henne“ symbolisiert den wahren deutschen Parlamentarismus, bildet er doch die Diäten symbolisch korrekt nach, auch da gibts keine Butter bei de Fische!
Seit dem Urteil „Soldaten sind Mörder“ hat das BVerfG bei mir sein Renommee eingebüßt. Das S….durteil zum § 218 hat bis jetzt die Geburt von10 Millionen Jungbürgern durch vorheriges Töten verhindert..
„… erhebt den Anspruch, „den Bürgerinnen und Bürgern die Tätigkeit des Gerichts noch näher zu bringen …“
Aber, Leute – das habt ihr doch schon gemacht!
Deswegen nenne ich euch seit einiger Zeit nur noch:
„Bevölkerungsgerichtshof“
<<Das Bundesverfassungsgericht erhebt den Anspruch, „den Bürgerinnen und Bürgern die Tätigkeit des Gerichts noch näher zu bringen>>
Mit Blick auf die Rechtsprechung der letzten Jahre dieses Gerichts: Danke näher brauche ich das nicht.
Dieses Gericht ist für mein Verständnis zurzeit in ziemlich schlechter Verfassung…
„Soll der neue Adler mit dem geschlossenen Schnabel etwa die Bürger und Institutionen Deutschlands dazu animieren, mehr Beschwerden und Klagen einzureichen? Oder weniger?“ Der geschlossene Schnabel des neu gestalteten Bundesvogels übermittelt ganz klar die Botschaft: „Maul halten! Gehn’se weiter, hier gibt es nichts zu sehen!“ – Würde ja auch irgendwie passen…
Bürgernäher wäre es z.B., nicht jede Klage, die nicht ins politische Konzept passt, sofort abzuweisen, ich denke da an einiges zu Corona.
Oder er das Ganze jahrelang hinauszuzögern, bis es nicht mehr relevant ist, gell Frau Merkel, das mit dem Rückgängigmachen von Wahlen hat Spaß gemacht.
Meinen Respekt vor dem VerfGericht habe ich endgültig mit dem Klimaurteil verloren, bei dem als „Sachverständige“ nur grüne Aktivisten zu Rate gezogen wurden und die Grundrechte einer hypothetischen Zukunftstheorie geopfert wurden.
Der reine Wahnsinn.
Wieviel % der Eingaben an das BVerfG werden OHNE BEGRÜNDUNG abgelehnt? Weit über 90 % ! Und das bei den rigiden Klage-Zulassungs- Erfordernissen die dem Bürger viel Zeit und Nerven und Geld kosten. Wobei jeder Richter allerdings fürstlich bezahlt wird. Jeder beim BVerfG erhält über 7 Jahre gerechnet über 1 Mio €.
Das BVerfG ist ein solider Schutzbalken,
damit die Regierung vor dem Bürger geschützt wird.
Zwei Dinge:
Man darf sich, verehrter Mitforist, auch fragen, wann die Truppe der „Roten Funken“ zu Karlsruhe auf die Idee kommt, ihre Wirkungsstätte für Unsummen mit Graben und Hochsicherheitszaun ‚einhegen‘ zu lassen (siehe Berlin): Herr und Frau Mustermann könnten ja auf die wahrhaft staatsgefährdende Idee kommen, hin und wieder an die strikte Einhaltung dessen zu erinnern, was man im Volksmund so ‚Verfassung‘ oder ‚Grundgesetz‘ zu nennen pflegt.
Der neue Karlsruher ‚Bundesvogel‘ – das vergaß ich vorhin zu erwähnen – suggeriert für mich so etwas wie graphisch ausgeformte ‚Leichte Sprache’…
Richtig. Vermutlich weiß die Harbarth-Truppe genau, dass das Ansehen des Gerichts unter ihnen massiv gelitten hat.
Vielleicht befassen sich die geplanten Filmchen mit dem einen oder anderen Urteil der vergangenen Jahre. Erklärungsbedürftig genug sind diese ja.
Grundsätzlich gut, aber wenn Politiker, Journalisten dann mit einem Flugzeug nach Karlsruhe mit einen eigenen Verfassungsgerichtsflieger eingeflogen werden, dann vielleicht nicht so gut.
Das Gericht hat sich selber Zweifel ausgesetzt, dass kann nur durch gute Urteile wieder wettgemacht werden, nicht durch Dauerbeschallung in den Medien.
Die Wahrnehmung, dass Imagepflege nötig sei, hat zur Voraussetzung, dass man denkt, dieses sei schlecht bzw. verbesserungswürdig. Aus meiner Sicht trifft die Wahrnehmung zu, zumindest bei mir. Das Bundesverfassungsgericht kann man nicht mehr als solches bezeichnen, da der Begriff für mich mit Neutralität unabdingbar verbunden ist. Neutralität ist dort aber nicht mehr existent. Es ist nur ein Erfüllungsgehilfe der jeweiligen Regierung. In der jetzigen Form muss es weg. Da hilft auch keine Imagepflege/ Öffentlichkeitsarbeit.
Die Aussage „die Bürgernähe der Tätigkeit des Gerichts noch weiter zu erhöhen“, ist Hohn. Von welchem Niveau aus, ist diese „Erhöhung“ vorgesehen?
Für die höchste demokratische Instituion, die bürgerlichen Rechte des Individuums gegen Angriffe und Willkür verteidigen sollte, darf es keine Skalierung geben. Freiheit ist Freiheit.
Dass dies gerade von den ranghöchsten Richtern in den letzten drei Jahren anders gesehen wurde, erklärt den masssiven Reputationsverlust des obersten Gerichts, der nun durch Vernebelung der Tatsachen kaschiert werden soll.
Die Bürger haben das Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht verloren. In der größten Not wurden sie verraten, von Jenen die für sich in Anspruch nehmen, die Demokratie und die Würde des Menschen zu verteidigen. Dieser hilflose Versuch, ist gleichrangig einzuordnen mit der Besudelung der Skulptur Grundgesetz 49. Beide Geschehnisse sind ideologisch artverwandt.
Wer wählt denn diese Richter?….Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/richter_node.html
Glauben die wirklich, dass die abstrusen Urteile des BVerfG durch mehr Öffentlichkeitsarbeit besser verständlich werden?
Mir scheint, die wollen die Bevölkerung noch mehr hinter die Fichte führen.
Des Kaisers neue Kleider! Das hatten WIR doch schon mal – Berlin (rpo). Das neue Logo für die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat bereits vor einigen Wochen für Ärger gesorgt. Damals gab die BA die Kosten für die optische Erneuerung mit 100.000 Euro an. Marketingexperten schätzen die Kosten jetzt jedoch hundertfach so hoch: Auf zehn Millionen Euro beziffern sie die Gesamtkosten durch die Logo-Umgestaltung. https://rp-online.de/politik/deutschland/10000000-euro-fuer-ein-arbeitsagentur-logo_aid-17039025
Das neue Logo unterstreicht noch einmal besser den Pleitegeier in Politik und Verfassung. Gut getroffen.
Das BVerfG sollte sich besser mal wieder auf seine ureigene Aufgabe fokussieren, den Schutz der Grundrechte des Bürgers vor einem übergriffigen Staat. Da ist leider länger schon Totalausfall zu konstatieren und weiterhin kein Land am Horizont in Sicht.
So wie sich das BVerfG in den letzten Jahren gerierte (wie die Tenore seiner Entscheidungen ausgefallen sind), kann es genauso abgeschafft werden wie die ihren Auftrag vieljährig grundlegend verfehlenden Rundfunkanstalten. Die gesparte Kohle können wir besser für einen wiedereingeführten Grenzschutz und die Bundeswehr verwenden!