Nein, das ist keine Fake News, kein Empörung erheischender Tweet von Verschwörungstheoretikern oder Reichsbürgern, die diesen Staat grundsätzlich ablehnen. Es ist eine ganz seriöse Nachricht, die das ZDF überbringt: „Abzuschiebende Ausländer haben Recht auf Nachtruhe – sie dürfen nicht zu nachtschlafender Zeit von den Behörden aufgesucht werden.“
Auch in Zeiten, da so manches Grundrecht dem „Bevölkerungsschutz“ weichen muss, da der SPD-Politiker Karl Lauterbach das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung für Bürger einschränken und sie auch zuhause kontrollieren will, und der baden-württembergische Innenminister Strobl Quarantäne-Verweigerer zwangseinweisen will, ist also zumindest das Recht von Abzuschiebenden auf Nachtruhe vor den Behörden gesichert. So mancher Arbeitnehmer mit nächtlichen Arbeitszeiten, vom Bäcker bis zum Polizisten wird es mit Erstaunen vernehmen.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat am Montag entschieden (Aktenzeichen 7 I 32/20), dass die Ausländerbehörde der Stadt Duisburg „nicht berechtigt“ sei, „eine Wohnung um 4.30 Uhr morgens zu durchsuchen, um einen Ausländer zum Zweck seiner Abschiebung aufzufinden.“ Sie muss damit bis 6 Uhr warten.
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
„Weil nach den heutigen Lebensgewohnheiten zumindest die Zeit zwischen 21:00 und 6:00 Uhr ganzjährig als Nachtzeit anzusehen sei, sei es auch von Verfassungswegen geboten, dass sich der Schutz vor nächtlichen Wohnungsdurchsuchungen im Regelfall ganzjährig auch auf die Zeit von 4:00 bis 6:00 Uhr morgens erstrecke.“ Dass die Strafprozessordnung von 1879 in den Sommermonaten die Nachtzeit um 4 Uhr enden lasse, „gehe auf die zu diesem Zeitpunkt noch überwiegend agrarischen Lebensverhältnisse der Gesellschaft zurück“ und sei aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 2019 nicht mehr anzuwenden.
Im konkreten Fall aus Duisburg sei die beantragte Durchsuchung der Wohnung zur Nachtzeit „auch nicht ausnahmsweise zulässig, weil keine Tatsachen vorlägen, aus denen zu schließen sei, dass die Abschiebung anderenfalls vereitelt würde. Insbesondere könne sich die Behörde insoweit nicht auf den frühen Start des Abschiebeflugs berufen. Bloße Organisationserwägungen rechtfertigten nach Auffassung der Kammer kein nächtliches Betreten oder gar Durchsuchen von Wohnungen. Die Ausländerbehörde müsse umgekehrt Planungen der Abschiebewege und -mittel an den rechtlichen Vorgaben ausrichten.“ Jeder, der schon mal einen Flug gebucht hat, weiß, dass der um 5 Uhr früh in aller Regel sehr viel günstiger ist als einer um 10 Uhr. Aber im Falle von Abschiebungen hat die Nachtruhe der Abzuschiebenden offenbar Vorrang vor der Sparsamkeit im Sinne des Steuerzahlers.
Gegen den Beschluss des Düsseldorfer Gerichts kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.
Ich erwarte jetzt vom obersten Oberverwaltungsgericht noch ein Urteil, das die am Abschiebeeinsatz beteiligten Polizeibeamten dazu verdonnert, den Abzuschiebenden frische Croissants und Brötchen sowie halalen Aufschnitt mitzubringen.
Unsere Gerichte verdienen sich die Paetowsche Bezeichnung Juxtiz mit jedem ihrer Urteile mehr.
Wenn man denkt es geht in diesem Irrenhaus nicht mehr schlimmer….
Aha, jemand der sich also -warum auch immer- unberechtigt im Land aufhält und somit spätestens dann zum Straftäter geworden ist, wird nun also bis um 6h VON/DURCH die Justiz VOR der Justiz geschütz!?? Welch Irrsinn!!
Außerdem, mit Blick auf die sog. Gleichberechtigung, muß der Schutz bis um 6h nun doch auch für alle Straftäter gelten -oder?
Diesem Land ist wirklich nicht mehr zu helfen….
Da Urteil könnte Signalwirkung auch in anderen Bereichen haben….z.B. Bandenkriminalität. Obwohl der Remmo Clan von der letzten Durchsuchung offensichltich „vorab“ unterrichtet wurde und den Beamten ganz cool zur Begrüßung Tee anbot (Gastfreundschaft….lach!) ist es ja nun unzumutbar, bei solchen Durchsuchungen vor 8.30 Uhr zu erscheinen….Wecken vor dieser Uhrzeit können dauerhafte Traumata bei den Betroffenen hervorrufen. Was allerdings Verstöße gegen Lauterbachs Corona Regeln angeht, kann man als indigener Einwohner dieses Landes wohl künftig bei Verdacht auf Fehlverhalten mit dem SEK vor der Haustür rechnen. Die Show geht weiter.
…. ich stehe jeden Tag um 5:10 auf und komme zwischen 19-21 Uhr nach Hause. Stört keinen – bin ja nur ein Deutscher der diese Dreckstaat am laufen hält.
Aber ich verstehe schon – arbeiten gehen, Steuern zahlen und sonst die Fresse halten und wenn nicht – dann bin ich Rääächts
„weil sie von HIV leben“ – schön wär’s….
Ganz einfach: Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe… Und solange der Prozess dauert, wird nicht abgeschoben.
Die Richter machen sich lustig über diesen Staat… und suhlen sich in ihrer Hypermoral.
Es ist ganz einfach so, daß es hier mittlerweile verschiedene Klassen von Bürgern gibt. Die einen dürfen so allerhand, die anderen Steuern zahlen und dabei´s Maul halten.
Tja, für unsere „Gäste“ gilt Nachtruhe. Sie brauchen ja auch keine Papiere etc. Für die „länger schon hier lebenden“ dafür demnächst Fingerabdruck im Ausweis. Und natürlich hat man seine Papiere auch immer schön brav mitzuführen! Und wenn dann Nachts um 2 der LKW vor der Tür hält, die Schergen die Tür eintreten- dann weiß man wieder, in welchem Land man lebt. Es ändert sich leider nie etwas für die Lämmer, die gezwungen sind, ihre Henker auch noch mit Steuern und Abgaben bezahlen müssen..
Keine Sorge, wir sind nicht die einzige Bananenrepublik. In Frankreich gibt es die sogenannte „heure légale“. Egal wie groß das Verbrechen ist, das jemand begangen hat, die Polizei darf die Wohnung nicht vor 06:00 Uhr morgens stürmen. Selbst Mörder können so ausschlafen oder gegebenenfalls noch flüchten.
Das „gute Bevölkerungsschutzgesetz“ ermöglicht es doch aber sicher, vor 6.00 wegen Verstoßes gegen die Coronaauflagen den Täter zu wecken …?
So so, aber schlecht bezahlte Schichtarbeiter müssen zu jeder Zeit mitten in der Nacht aufstehen, um zur Arbeit zu gehen. Bei der Bundeswehr mußten wir nach 4 Stunden Schlaf unsere nächste Wache um Mitternacht, 2:00 Uhr, 4:00 oder 6:00 Uhr antreten. Das werden deutsche Gerichtshanseln wohl auch bald verbieten und den Feind bitten, doch bitte nicht in der Nacht anzugreifen. Geht es eigentlich noch lächerlicher? Ich befürchte, ja.
Neulich gab es diese Untersuchung, welche Parteien die Praktikanten des ZDF favorisieren. Ich glaube, eine Untersuchung unter den Richtern dieses Landes würde zu ganz ähnlichen Ergebnissen führen.
ob da die antideutsche nichtmutti wieder persönlich für ihre lieblinge tätig geworden ist….
oder gehört das automatisch zum migrationspakt dazu?
In Berlin ist das Thema mit etwas anderem Schwerpunkt offenbar vor einem Jahr schon einmal aktuell gewesen. Siehe Tagesspiegel, 3.6.2019: Sozialsenatorin Breitenbach setzt sich durch. Abschieben nur noch mit Ansage. https://www.tagesspiegel.de/berlin/sozialsenatorin-breitenbach-setzt-sich-durch-abschieben-nur-noch-mit-ansage/24412554.html
Zitate: Auslöser des Streits soll ein Polizeieinsatz vom August 2018 sein, bei dem der Polizei der Zugang zu einer Flüchtlingsunterkunft verweigert worden war. … Nach Ansicht von Breitenbachs Juristen darf die Polizei … nicht einfach in eine Flüchtlingsunterkunft gehen, um einen vom Verwaltungsgericht getroffenen Abschiebebeschluss umzusetzen. Vielmehr muss nach Ansicht der Sozialverwaltung ein weiterer richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegen, damit die Polizei in einer Gemeinschaftsunterkunft und auch in einzelnen Zimmern nach einem Flüchtling, der abgeschoben werden soll, suchen darf. … Ein Betreten von Wohnungen oder Wohn- und Schlafräumen durch Polizeikräfte bei Direktabschiebungen soll nicht gegen den Willen der jeweiligen Bewohnenden erfolgen“, heißt es in der Anweisung der Innenverwaltung. Und: „Nicht öffentlich zugängliche Gemeinschaftsräume in Gemeinschafts- und Notunterkünften sollen nicht ohne Zustimmung der Betreibenden betreten werden. … Breitenbach sagte der „Morgenpost“, ihr gehe es darum, dass Polizisten nicht in Asylunterkünften „reinrockern, wie sie wollen“.
Hat sich ja jetzt erledigt durch das neue Infektionsschutzgesetz. Da darf die Polizei dann auch reinrockern… jedenfalls bei den schon länger hier Lebenden.
Da es ohnehin kaum Abschiebungen gibt, kann problemlos bis 6.00 Uhr gewartet werden. Das die Wohnung nicht betreten werden soll heißt ja nicht, daß die Wohnung gar nicht gesichert werden darf.
Für den Remmo(u)laden Clan, ganz sicher „Das beste Deutschland aller Zeiten“.
Einbruch in Grünes Gewölbe Dresden laut Polizeibericht:
Montag, 25. November 2019, gegen 05:00!!! UHR
Sind doch Deutsche …
Berechtigter Hinweis. Dt. Gerichte sollten das Einbrechen vor 6:00 Uhr verbieten. Die Gesundheit der Clanmitglieder könnte sonst leiden.
Ich wusste gar nicht, daß überhaupt noch abgeschoben wird. Wo wir doch so dringend „Fachpersonal“ benötigen und viele Städte Platz haben. Bei welt-online habe ich heute gelesen, daß jede Menge junge Marokkaner in Gran Canaria mit Booten angelandet sind und zum „arbeiten“ nach Deutschland wollen.
Jegliche „humantitäre“ Spendenzahlung meiner/unsererseits ist eingestellt, sorry – auch wenn’s vielleicht mal falsche trifft.
Bleiben halt nur noch politische Alternativen resp. Intelligente Bürgerorganisationen.
..oder die Omma von nebenan.
Warum in die Ferne schweifen,
sieh, das Gute liegt so nah!
und vor 6 Uhr morgens ist auch Terror nicht gestattet.
Bei den nächsten Kunstdiebstählen in Dresden und anderswo greift dann sicher die Nachtruheverordnung und führt bei Missachtung zu einer höheren Gesamtstrafe….
perfekt!
Ich war persönlich ja auch schon immer der Ansicht, dass das Ausüben von Kriminalität in der Dunkelheit per Gesetz verboten werden sollte, weil nach den heutigen Lebensgewohnheiten zumindest die Zeit zwischen 21:00 und 6:00 Uhr ganzjährig für Polizei und Sicherheitsbehörden als Nachtzeit anzusehen ist. Da sollen die im Bett liegen.
Die Deutschen sind nicht ohne Grund für ihre Akkuratheit bekannt. Soll man jetzt grinsen oder sich die Haare raufen angesichts der Tatsache, dass es offenbar einen „Schutz vor nächtlichen Wohnungsdurchsuchungen“ für Ausreisepflichtige gibt?
Was ist eigentlich, wenn die Betreffende verdächtig sind, die Corona-„Regeln“ zu mißachten? Hatte Lauterbach hierzu nicht schon einige Anregungen gemacht?
Die sind immun! – alles andere wäre „rassistisch“!
Ach, der Widerstand und die homöopathischen Abschiebezahlen lagen an den Uhrzeiten. Das man da nicht früher..ähm– drauf gekommen ist.
Ja, wenn es das nur ist, dann gerne noch ein einfaches Frühstück unter behördliche Aufsicht und dann frisch auf die Reise.
Endlich ist meine nahezu lebenslange strikte Einhaltung der Nachtruhe – auch nicht für Arbeit und dgl. gerichtsfest. Bin ich jetzt auch ein Held?
Es ist nicht zu fassen. Der Justiz fehlt es offenkundig an Rückgrat. Oder an Verständnis für die Problemlage. Vielleicht hat die AB aber auch zu indirekt kommuniziert und sich damit selbst ein Bein gestellt.
Zitat:“Die beantragte Durchsuchung der Wohnung zur Nachtzeit sei hier auch nicht ausnahmsweise zulässig, weil keine Tatsachen vorlägen, aus denen zu schließen sei, dass die Abschiebung anderenfalls vereitelt würde.“
Doch, diese Tatsachen liegen vor. Zur Nachtzeit steigt die Wahrscheinlichkeit, die abzuschiebenden Personen überhaupt anzutreffen und ihnen damit zwecks Abschiebung habhaft zu werden, stark an.
Das Nichtantreffen von Abzuschiebenden ist nämlich ein ganz großes Problem, an dem viele Abschiebungen scheitern. Was zum Teil auch daran liegt, dass diese Personen oftmals gewarnt werden. Aber eben nicht nur. Nachts liegt der Mensch üblicherweise in seinem Bett in seiner Wohnung und kann dann dort lokalisiert werden. Tagsüber ist das meist nicht so, wie jeder normale Mensch bestätigen wird.
Na, die Abschiebeflüchtlinge verdrücken sich bestimmt nicht am selben Tag um 5:30 Uhr 😉
Das kommt drauf an, was die Abschiebeflüchtlinge in ihrer üppigen Freizeit sonst so treiben. 😉
Finde ich gut und richtig.
Dann muß auch ein Pendler nicht morgens um 3 aus der Poofe, um irgendwo um 7 am Einsatzort zu sein. Klasse!
Ob dieses Urteil Bestand haben wird? Falls ja, ist mein noch immer vorhandener Glaube an Recht und Gesetz dahin.