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Staatsrechtler Dietrich Murswiek:

„Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts überschreitet richterliche Kompetenzen“

von Redaktion

20.07.2021

| Lesedauer: 2 Minuten
Das Bundesverfassungsgericht macht sich, so Dietrich Murswiek, "nicht nur zum klimaaktivistischen Politikantreiber, sondern schwingt sich zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf". Ein einzigartiger Vorgang.

Der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek hat den Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März scharf kritisiert. In einem jetzt auf dem Online-Portal „FAZ-Einspruch“ veröffentlichten Beitrag schreibt er: „Mit dem Klima-Beschluss vom 24. März 2021 macht das Bundesverfassungsgericht eine vom Bundestag abgelehnte Verfassungsänderung zum verbindlichen Verfassungsrecht. Es macht sich selbst nicht nur zum klimaaktivistischen Politikantreiber, sondern schwingt sich zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf. Das hat es in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts noch nie gegeben.“

Das Bundesverfassungsgericht habe nämlich, so Murswiek, sehr weitreichende und für die Wirtschaft und die Bürger äußerst kostspielige staatliche Pflichten zur CO2-Begrenzung statuiert. Es habe diese Pflichten daraus abgeleitet, dass sich aus dem Grundgesetz (Art. 20a) ergebe, dass aus Gründen des Klimaschutzes nur noch ein „Restbudget“ von 6,7 Gigatonnen zur Verfügung stehe. Das Ziel des Pariser Klimaschutz-Abkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes (Paragraph 1), den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, lasse sich nur einhalten, wenn nach Ausschöpfung des „Restbudgets“ keine Netto-CO2-Emissionen mehr erfolgten.

PROF. FRITZ VAHRENHOLT IM INTERVIEW
Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts: War eine Verfassungsrichterin befangen?
Diese Begrenzung der CO2-Emissionen auf ein nationales „Restbudget“, von dem 2030 nur noch eine Gigatonne übrig sein werde, wenn so viel CO 2emittiert wird, wie nach dem bisherigen Klimaschutzgesetz erlaubt ist, lässt sich nach Auffassung von Murswiek aber nicht aus dem Grundgesetz ableiten. Das Bundesverfassungsgericht habe im Klima-Beschluss selbst festgestellt, dass aus Art. 20a des Grundgesetzes kein Temperaturziel – und folglich auch kein CO2-Restbudget – ableitbar sei. Dann aber erhebt es das Temperaturziel von Paragraph 1 des Klimaschutzgesetzes in Verfassungsrang, indem es behauptet, der Gesetzgeber habe mit dieser Vorschrift das Umweltschutz-Staatsziel des Artikels 20a des Grundgesetzes „konkretisiert“. Das Bundesverfassungsgericht habe also das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt, indem es eine einzelne Vorschrift dieses Gesetzes vorher zu einer Quasi-Verfassungsvorschrift hochgestuft habe. Das Bundesverfassungsgericht prüfe somit den übrigen Inhalt des Klimaschutzgesetzes anhand eines Maßstabes, den es sich selbst zuvor geschaffen habe.

Paragraph 1 des Klimaschutzgesetzes – das Temperaturziel des Pariser Abkommens – erhalte auf diese Weise einen Status, den es im deutschen Verfassungsrecht gar nicht gibt: Diese Vorschrift könne zwar vom einfachen Gesetzgeber, also ohne die für Verfassungsänderungen erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, geändert werden, habe aber ansonsten Verfassungsrang, und das Bundesverfassungsgericht könne gesetzliche Vorschriften darauf überprüfen, ob sie mit dem Temperaturziel übereinstimmen. Solche Zwitternormen – zugleich einfaches Gesetz und Verfassungsnorm – sind dem deutschen Verfassungsrecht fremd.

Murswiek weist darauf hin, dass die Grünen 2018 beantragt hatten, den Artikel 20a des Grundgesetzes um folgende Vorschrift zu erweitern: „Für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindliche Ziele und Verpflichtungen des Klimaschutzes binden alle staatliche Gewalt unmittelbar.“ Das war – nicht nur, aber vor allem – auf das Pariser Abkommen bezogen. Der Antrag wurde vom Bundestag abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht, so kritisiert Murswiek, mache nun mit seinem Klima-Beschluss die von den Grünen beantragte, aber vom Bundestag abgelehnte Verfassungsänderung in ihrem wesentlichen Inhalt zum geltenden Verfassungsrecht. Damit schwinge sich das Bundesverfassungsgericht selbst zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf und überschreite damit seine richterlichen Kompetenzen.

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42 Kommentare

  1. An hier evtl. vorhandene Juristen: Kann man das Urteil nicht wegen Kompetenzüberschreitung, Voreingenommenheit, mangelnder Sachkenntnis, Rechtsbeugung oder Anmaßung gesetzgeberischer Rechte anfechten?

  2. Die Zeit unter einer absehbar zukünftigen Präsidentin des BVerfG Frau Dr König wirft ab heute bereits ihre Schatten voraus, wenn man sich die Begründung zur Ablehnung des Antrags auf Befangenheit der Richter- und Richterinnen am BVerfG durchliest.
    Aber mal ganz ehrlich angesichts der Selbstnihilierung dieses Spruchkörpers und der Substanzlosigkeit seiner jüngeren Entscheidungen und vor allem auch angesichts der „Nichtentscheidungen“: Who cares, anyway?

  3. Letztlich sind eben nicht allein die Rechtsvorschriften entscheidend, sondern der Geist bzw. Ungeist, mit dem sie ausgefüllt werden.
    Man muss leider feststellen: der dt. Rechtsstaat steht auf wackligen Beinen und ist ideologischen Übergriffen des Zeitgeistes nahezu schutzlos ausgeliefert.

  4. Zur Klärung der Frage, welche geänderte politische Rolle das Bundesverfassugsgericht spielt, dürfte heute auch die Rechtsfindung in Sachen Intervention der Kanzlerin aus Südafrika beitragen. Eine Selbstbefangenheit sieht das Gericht nicht wg. Einladung der Kanzlerin zu einem Abendessen. Wie nun die Entscheidung in der Sache selber aussieht, wird man noch heute im Lauf des Tages erfahren.

    • Ich habe immer noch eine Anfrage beim BVerfG laufen, wann Besuche im Kanzleramt bzw. bei der Regierung erstmalig stattfanden, wer dies eingeführt hat und wieso. Es läuft mittlerweile die erste Nachfrage zur bisher unbeantworteten Anfrage. Interessiert mich deshalb, weil dies in anderen europäischen Ländern so nicht stattfindet. Warum besucht ein höchstes Gericht die amtierende Regierung? Die fahren ja als Gruppe von Verfassungsrichtern und nicht als Privatpersonen hin.

  5. Das ist kein Einzelfall von Anmaßung des VerfG.

    ■ Dasselbe ist schon bei der Festlegung der maximalen Höhe des Euro-Rettungsschirms passiert. Das VerfG hätte nur ja oder nein zur Fremdfinanzierung sagen dürfen und gemäß Verträgen nein sagen müssen.

    ■ Ein weiterer Fall ist die Überhangmandatregelung für den Bundestag. Erlaubt sind laut VerfG 15 Überhangmandate, die nicht ausgeglichen werden müssen. Wie kommt das VerfG auf die Zahl 15?

    ■ Ein Lapsus war auch der Auftrag an den Gesetzgeber, die Zahl der Abgeordneten zu reduzieren und gleichzeitig die Sitzverteilung allein nach den Zweitstimmen vorzunehmen, was ggf. unerfüllbar ist. Die Festlegung, dass der Proporz allein nach Zweitstimmen zu gehen hat, ergibt sich nicht aus dem GG.

    (Man kann die Hälfte der Sitze nach Direktmandat, die andere Hälfte nach Listenplätzen besetzen. Damit wird die Ausgleichsfrage hinfällig. Das scheint sowieso die Absicht hinter diesem Wahlverfahren gewesen zu sein. Wozu zwei Stimmen, wenn am Ende nur eine ausschlaggebend ist? Warum Ausgleichsmandate von der Zweitstimmen-Liste, die mit der Zweitstimme nicht gewählt wurden?)

    ■ Tierschutz hat strukturell nichts im GG zu suchen (nur selektiv spezifizert in Gesetzen und Verordnungen), da er keinen ehernen Grundsatz darstellt, der den Menschenrechten gleichkommt. Das wäre nur der Fall, wenn keine Tiere verzehrt würden, in der Wildnis keine Tiere von anderen gefressen und keine Insekten zwecks Planzenschutz vernichtet würden.

    ■ Der Umweltschutz im GG ist Wischiwaschi. Wir müssen auch noch leben und können es nur, wenn wir die Umwelt nutzen dürfen, d.h. urbar machen, damit wir etwas zu essen haben, Städte und Straßen bauen. Erhalt der Natur heißt im GG als eherner Grundsatz(!) verstanden, der praktisch keine Ausnahmen zulässt, Wildnis mit einem Menschen, der als Jäger und Sammler kaum anders leben dürfte als die Tiere.

    Die Gesetzgebung in Deutschland verliert sich in fiktionalem Unfug. Die Politik weiß nicht, was ins GG gehört und was nicht – das VerfG weiß nicht, was sich aus dem GG ergibt und was nicht. Und da beschwert sich die EU über die Gerichtsbarkeit in Polen und Ungarn! Eine EU, die auch noch die Verfassungen der Länder außer Kraft setzen will, ohne eine eigene Verfassung zu haben.

  6. TE am 21.07.: „Zugleich hat der Ehemann der Richterin (i.e. Gabriele Britz), der Frankfurter Grünen-Politiker Bastian Bergerhoff, schon im Dezember 2020 auf seiner persönlichen Webseite Aussagen zum Klimaschutz veröffentlicht, die fünf Monate später fast wortgleich im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auftauchen.“
    „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.“ (Wilhelm Busch?)

  7. Da wir in Deutschland bei vielen politischen und gesellschaftlichen Themen längst den Grenzübertritt in den Bereich der Halbdemokratie vollzogen haben, ist es folglich logisch, dass auch die Gewaltenteilung in diesen Bereich gezogen wurde.
    Auch das Bundesverfassungsgericht ist spätestens seit der Ernennung von Herrn Harbarth zum Vorsitzenden Teil dieser Halbdemokratie geworden.

    Diese Halbdemokratie wird legitimiert, Vernunft und auch geltendes Gesetz in den herrschenden moralischen und ideologischen Kontext zu stellen. Faktisch ist der Wille des Wähler, des Souveräns, elegant ausgehebelt, egal , was er an der Urne ankreuzt.

    Die Grünen wissen, dass das Verfassungsgericht längst so politisch aufgestellt ist, dass es dem links-grünen Merkel-Zeitgeist folge leistet.

    Mal schauen, ob der nächste Kanzler ganz grün werden wird oder ob er zur alten Union-Verantwortungspolitik zurückkehren wird…

  8. Der Staatsrechtler Murswieck kann das zurecht kritisieren. Aber solange sich andere ihm nicht anschliessen, wird seine Kritik keine Wirkung zeigen. Und von unserem Bundesverfassungsgericht ist dergleichen ja nicht zu erwarten, wie man sieht. Alles ist längst politisch auf links- grüne Linie gebracht. Dafür hat Merkel schon gesorgt.

  9. Wacht endlich auf! Es wird Zeit für einen Aufstand der normal Denkenden! Ich will nicht weiter von einem Konsortium aus Idioten von Politikern, Richtern und Lobbyisten bevormundet, eingesperrt, gedemütigt, diskriminiert, geächtet und gegängelt werden! Dagegen! Jetzt! Werfen wir, wie die, die jetzt an der Macht sind, unsere Werte und Skrupel kurz über Bord und zeigen den Clowns in Brüssel, Berlin und den Staatskanzleien, wo der Hammer hängt. Der Souverän sind und bleiben wir! Nicht diese kriminelle Bande von Pfuschern, Betrügern, Lügnern und Idioten! Los!

    • Stimme Ihnen absolut zu, nur das Netzwerk der Unfähigkeit hat mittlerweile die entscheidenen Positionen in diesem Land unter Kontrolle gebracht. Jeder Versuch oder Ansatz von Kritik wird sofort mit größtmöglicher sozialer Vernichtung und Diffamierung bis zu Antifa Terror zerschlagen. Die Politik ist nur noch eine Truppe die mit Versagen, Arroganz und persönlichen Interessen glänzt. Imaginäre Probleme werden aufgebläht und darum wird sich gekümmert. Koste es was es wolle, schließlich ist es Steuergeld. Personen mit sehr vielen fragwürdigen (unverfänglicheres ist mir nicht eingefallen) Verhaltensweisen und Aktivitäten werden zB. Spitzenpersonal in der EU und nicht ein Politiker muss Verantwortung übernehmen. Alle sind der Meinung das Boot zu steuern und dafür fürstlich zu kassieren, rudern können die nicht und verantwortlich sind auch immer die anderen. Wer braucht solches Personal?

  10. Die Verfassungsrichter haben ihre Kompetenz überschritten? Oha, dann müssen die Richter jetzt bestimmt mit Hausdurchsuchungen rechnen, oder?
    Wenn es nur die Kompetenzüberschreitung wäre. Es gab aber auch die eine oder andere Verquickung mit der Politik (Stichwort: Befangenheit).
    Am Besten mit dieser Richterin anfangen, deren Ehemann bei den GRÜNEN ist.

    • Und das soll dann ein politisch unabhängiges Bundesverfassungsgericht sein? Ähm….
      Aber sich über Orban aufregen, gelle. ?

    • Sehr guter Kommentar. Aber Kompetenzüberschreitung hat einen Namen: Rechtsbeugung.

      Auch den kompletten 1. Senat, jeden einzelnen Richter, kann man wegen Rechtsbeugung anklagen. Das wird am Ende natürlich bis vor den EuGH gehen. Wie praktisch an dieser Stelle. Der will das BVerfG ja sowieso abschaffen. Es ist nicht alles schlecht an der EU. Es gab halt nur Zeiten, da war Deutschland und das BVerfG besser.

    • Richtig und was nützt diese Erkenntnis ohne irgendwelche Möglichkeiten der Bevölkerung darauf zu reagieren. Die politische Besetzung des Verfassungsgerichtshofs und auch aller Gerichte und Staatsanwaltschaften konterkariert die Idee der Gewaltenteilung. Das ist zumindest auch in Europa bekannt und Anlass für die Aberkennung europäische Haftbefehle ausstellen zu dürfen. Ob dies aktuell noch gültig ist, müsste ich allerdings prüfen.

      • Für was diese Erkenntnis nutzt? Naja, wenn Gesetze für Politik und Gerichte nur noch maximal Empfehlungen sind, dann werde ich für meinen Teil nicht noch die Vorgaben dieser feinen Gesellschaft übererfüllen, um das mal vorsichtig auszudrücken.

  11. Das Bundesverfassungsgericht ist eben mit der Änderung der Verfassung beschäftigt und hat keine Zeit sich um Einschränkung verfassungsmäßiger Bürgerrechte in Coronazeiten zu kümmern. Und der Verfassungsschutz dient jetzt dem Regierungsschutz. Merkel hat sich die Devise von Ulbricht zu eigen gemacht: „Es muß demokratisch aussehen, aber…“.

    • Verfassung? Wo haben wir eine Verfassung? Wir haben ein Grundgesetz aber keine Verfassung. Es ist immer wieder schön zu sehen, wie Dinge, die nicht so sind, wie sie sein sollen, so hingebogen werden, daß sie passen. Wenn ich dem Finanzamt ein Papier (gerne auch elektronisch) vorlege, auf dem nicht in irgendeiner gängigen Sprache „Rechnung“ oder „Quittung“ steht, dann wird das nicht anerkannt. Daß bei der angeblichen Verfassung, die lediglich ein Grundgesetz ist, nicht Verfassung steht, spielt in einem Land, das 50% der Steuergesetze sein eigen nennt, die weltweit existieren. Das soll mir bitte jemand erklären.

    • …gehen wir Schritt für Schritt immer weiter, und wenn es keinen großen Aufschrei gibt, folgt der nächste Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.

  12. Bundesverfassungsgericht…..was soll man zu richtern sagen die von der politik gewählt werden…dankbare richter….richter auf linie….man kennt sich richter….abnicker richter

  13. Für mich als juristischen Laien stellt sich die Frage, wie eine solche Entscheidung bzw. Kompetenzüberschreitung geändert werden kann?

    • Wenn irgendwann aus den Geldautomaten kein Geld mehr kommt, dann folgt die Veränderung. Aber bis dahin wird noch viel Zeit vergehen.

  14. Für dieses Gericht von Merkels Gnaden habe ich nur noch eines übrig: Tiefste Verachtung.

  15. Mit diesem Urteil bestimmt das Gericht auch die Richtlinien der Politik. Und zwar in einem sehr engen, von der grünen Agenda bestimmten Rahmen.
    Das Gericht bestimmt also in einer Art Staatsstreich, dass ab sofort das Parteiprogramm der Grünen für jede Regierung verbindlich ist.
    Ein unerhörter Vorgang, dagegen ist Orbans Politik zutiefst demokratisch.

    • volle Zustimmung! Aber wenn es dieses Gericht nicht ist, dann steht halt am Ende der EuGH. Genau so politisch instrumentalisiert wie das deutsche Gerichtlein. Man hat längst abgedankt in Karlsruhe (nomen est omen) und das deutsche Volk gleich mit.

  16. Beim Bundesverfassungsgericht gibt es inzwischen Leute, die suchen sich den richtigen Kläger, schreiben dem eine passende Verfassungsbeschwerde und machen dann Politik über Rechtssprechung, genau wie beim Klimaurteil. Zwecks Details verweise ich auf den Blog von Hadmut Danisch. Das ist nicht anderes als der kalte Putsch eines Verfassungsorgans.

  17. Das ist natuerlich richtig, bewegt sich etwa auf der Linie des EuGH, der ja aehnlich unterwegs ist. Man darf davon ausgehen, dass Merkel und Co hier „ueber Bande spielen“. Da die Totalitaeren zu Recht befürchten, dass eine GGaenderung zum einen „auffallen“ wuerde, vor allem aber an der 2/3 Mehrheit scheitern koennte, gehen Merkel mit ihren Gruenen nun den deutlich ungefaehrlicheren Weg und den aber bereits schon laenger. Es fing an mit Urteilen zu Grundrechten, in denen von einer notwendigen „Anpassung“ an den Zeitgeist die Rede war, tatsaechlich ein Grundrecht „verändert“ wurde, ging ueber fragwürdige Urteile zum ÖR und seiner Zwangsfinanzierung zum ganz weiten Ermessensspielraum der Regierung hin zu den EU oder Euroentscheidungen und der Rolle des BT und findet nun seinen (vorläufigen) Höhepunkt im Klimaurteil. Es hat sich als opportun erwiesen, die Verfassungspolitik dem folgsamen, weil parteigesteuertem Gericht anzuvertrauen, ueber dem sich nur noch der blaue Himmel erstreckt. Merkel kann sogar auf die richterliche Unabhängigkeit verweisen und kommt so wieder einmal durch. Der Kern des Uebels ist klar, von den Plaenen der Merkelgruenen und ihrer gewollten Abschaffung des GG, zumindest der fuer Totalitaere stoerenden Regelungen, abgesehen. Da es hier nur noch Art 20 IV GG als Schranke gaebe, wird es exakt so in ein anderes, totalitaeres System mit dem GG und den systemrelevanten Institutionen als Feigenblaettchen im Dienst der Machthaber uebergehen. Die Weichen werden durch „Urteile“ wie dieses gestellt.

  18. Gehen sie mal auf die Strasse und befragen sie die Menschen zu diesem Urteil.
    Folgendes Ergebnis prophezeie ich:
    55% der Menschen können dazu gar nichts sagen oder wissen nichts davon
    35% finden das total Super, da Klima gerettet wird und so
    5% hoffen, das die Bachelorette die Liebe ihres Lebens findet
    5% sehen es sehr kritisch und sind damit nicht einverstanden.

  19. Merkel hat die unabhängige Justiz längst abgeschafft. Verfassungsschutz und Verfassungsgericht sind fest in der Hand ihrer Büttel Haldenwang und Harbarth.

  20. Kann ja sein… und trotzdem gibt es jetzt den Beschluss, und kein Kritiker kann das zurückdrehen. Fakten werden geschaffen.

  21. Einzigartiger Vorgang?
    Das war doch bei dem „Dritten Geschlecht“ ähnlich. Die Bundesrichter lassen sich doch die Klagen von irgendwelchen NGOs, mit denen sie verbandelt sind, zurecht stricken, damit sie dann ihre politische Agenda per Gerichtsbeschluss vorantreiben können. Allen voran die unsägliche Susanne Baer.

  22. Das Bundesverfassungsgericht hat sich damit jedweder ernstzunehmenden Bedeutung, und jedem dargebrachten Respekt selbst beraubt.

  23. Dieser grün orientierte Beschluss des BVerfG war doch sicher schon von langer Hand vorbereitet. Man schaue sich nur die personelle Besetzung der Richter beim BVerfG an. Als da wären der von Angela Merkel höchstpersönlich auf den Präsidenten Thron gehobene ehemaligen CDU Bundestagsabgeordnete Prof. Stephan Harbarth und die Grüne Prof. Dr. Gabriele Britz.
    Aus dieser Nummer wieder heraus zu kommen dürfte schwierig sein.

  24. Zitat: „Damit schwinge sich das Bundesverfassungsgericht selbst zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf und überschreite damit seine richterlichen Kompetenzen.“

    > Mhh, und hier nun nur kurz gefragt: Und wat nü??

    Gibt es vielleicht eine Möglichkeit gegen ein Urteil/Beschluß des Bundesverfassungsgerichts anzugehen und für ungültig zu erklären?
    Soweit mir bekannt ist nicht -oder?

  25. Und wen jucktˋs? Seit Jahren wird unsere demokratisch rechtsstaatliche Grundordnung geschreddert. Wahlen werden rückgängig gemacht, Arztpraxen geschlossen, Wohnungen von Richtern durchsucht.
    Und die meisten verstecken sich feige hinter ihrer Dienstpflicht.
    Lediglich ein paar Pensionäre trauen sich noch, etwas gegen diesen Zivilisationsbruch zu sagen.

  26. Der Marsch durch die Institutionen hat letztendlich bis ins Bundesverfassungsgericht geführt. Ein schöner Erfolg für die Linke. Ein großes Unglück für die Bürger.

  27. Es ist doch von Beginn an offensichtlich, dass sämtliche Klimawandelverhinderungsmaßnahmen und -gesetze einzig darauf hinauslaufen, die freiheitliche Gesellschaft zu zerstören und die existierende wirtschaftliche Substanz nachhaltig zu schädigen. Ein Systemwandel ist gewollt. Dies wird auch offen genannt, ist also keine „Verschwörungstheorie“. Systemwandel auch zwecks weiterer Umverteilung des Vermögens nach „oben“ und nachhaltiger Absenkung des Lebensstandards. Die woken Klimaschutzaktivisten sollten sich nicht täuschen, was der Stakeholder-Kapitalismus bedeutet. Und das BVG hat sich ebenfalls der Mitwirkung verschrieben. Was sollte auch anderes bei politisch motivierter Besetzung der Senate zu erwarten sein. Die Frage ist, ob dieser Systemwandel durchgezogen wird bis zum bitteren Ende.

  28. Versklavung von Oben. Nicht nur hier wird die eigene politische Agenda mit „Gesetzen“ zementiert und Andersdenkende (oft Klügere) per „Gesetz“ gefesselt und geknebelt. Wir stehen schon mit einem Bein im Totalitären. Derbe, dass sich nun ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht, das eigentlich die Verfassung und damit die Rechte Aller schützen soll sich zum Erfüllungsgehilfen der Haltungs-,Hysterie- und Abkassierfuzzies macht.
    Das könnte natürlich auch mit Merkels Besetzungsliste und angetrauten grünen Gatten zusammenhängen.

  29. Deutschland im Rausch

    Der Mensch ist nun mal suchtgeneigt,
    da braucht man nichts ersinnen,
    er Geld und Mühe gern abzweigt,
    um Freude zu gewinnen.

    Freudegewinn ist legitim,
    ohne wär’s Leben nicht viel wert,
    gar viele Mittel helfen ihm,
    dem Menschen, das ist nicht verkehrt.

    Vieles bereitet uns Genuss, 
    was keiner je gezählt,
    manches vertreibt nur den Verdruss,
    der viele Menschen quält.

    Leicht schießt man dabei übers Ziel,
    dann ist’s bei Psychologen Usus,
    greift man zu viel ins Nervenspiel,
    sprechen sie von Abusus.
     
    Beginnt man diese Litanei,
    gerät man leicht in den Verdacht,
    vom Alkohol die Rede sei,
    doch schlimmste Droge ist die Macht.

    Bekannt ist, Drogen töten können,
    vergleicht man all die Drogentoten,
    so hat, ich kann’s nicht anders nennen,
    die Machtsucht aller höchste Quoten.

    Vor gar nicht allzu langer Zeit,
    in Deutschland waren es Millionen,
    schon ist das Land wieder so weit,
    opfert im Rausch von Emotionen.

    Die Macht haben und haben wollen,
    mit eiseskaltem Machtkalkül,
    die schöpfen dabei aus dem Vollen,
    zu narren menschliches Gefühl.

    Versprechen Menschen Lustgewinn,
    sagen ihnen, ihr müsst euch sputen, 
    gebt Zukunft, Erbe, Freiheit hin,
    dann zählt ihr zu den Guten.

    Sind wieder voll bis an den Rand,
    die Mächt’gen und die Folgsamen.
    Ernücht’rung braucht das ganze Land,
    bevor es wieder steht in Flammen.

    Macht fürchtet immer den Entzug,
    fürchtet des Volkes Weigern,
    verstärken muss sie den Betrug,
    die Droge zwanghaft steigern.

    Doch einmal ist vorbei das Fest,
    dann wird der Rausch verfliegen,
    das Volk erwacht in Ost und West,
    lässt sich nicht mehr betrügen.

    Zu wenigen vergeht das Lachen,
    sehen, das Land zu Grunde geht.
    Klar ist, es wird ein bös‘ Erwachen,
    vielleicht ist’s dafür längst zu spät.

  30. Die richterliche Kompetenzen bestimmt, aber die sind nun einmal Merkel verpflichtet. Deshalb hat sie doch extra den Präsidenten ausgetauscht. Die ständigen Überraschungen war sie einfach leid. Das nennt sich Richtlinienkompetenz.

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