Christian Vogler, Wirt des Augustinerkellers in München, gilt seit Donnerstag wahrscheinlich als Held der gebeutelten Branche. Der Gastronom erlitt wie tausende seiner Kollegen wegen der erzwungenen Corona-Schließungen hohe Verluste. Seine Versicherung weigerte sich einzuspringen, Vogler klagte – und gewann. Das Landgericht München verurteilte die Versicherungskammer Bayern, insgesamt 1,01 Millionen Euro Ausgleich an den Wirt zu zahlen. „Ganz Deutschland wird davon profitieren“, kommentierte er die Urteilsverkündung. Er habe weniger für sich gekämpft als für viele andere Wirte. „Es geht um die Existenz von Betrieben.“
Die Versicherungskammer, so das Gericht, könne sich nicht darauf berufen, dass die Corona-Pandemie nicht mitversichert gewesen sei. Denn Vogler habe den Vertrag über eine Betriebsschließungspolice erst Anfang März unterschrieben – wenige Wochen vor den Zwangsschließungen, so Richterin Susanne Laufenberg. Die Versicherungsbedingungen seien intransparent. Denn es werden zwar Betriebsschließungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes versichert – doch die Versicherung weigerte sich zu zahlen, weil in den Versicherungsbedinungen der SARS-CoV-2 Virus nicht explizit aufgeführt wird.
Zurzeit sind deutschlandweit viele ähnliche Entschädigungsverfahren anhängig. Sollte das Münchner Urteil in der nächsten Instanz bestehen bleiben und zur allgemeinen Rechtsprechung werden, würden viele Gastronomen aufatmen. Auf Versicherungen kämen dagegen riesige Lasten zu.
Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass es neben dem Münchner Urteil auch andere Entscheidungen gebe, etwa Oberlandesgerichts Hamm (15. Juli 2020, Az. 20 W 21/20) und des Amtsgerichts Darmstadt (26. August 2020, 306 C 139/20), die gegen die Inanspruchnahme bei Betriebsschließungsversicherung geurteilt hatten.
„Auch der GDV ist überzeugt, dass kein Urteil zeichensetzend ist für andere anhängige Verfahren. Denn es kommt im Einzelfall auf den genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen an. Betriebsschließungsversicherungen sind sehr individuell, sie unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer und können in der Gastronomie anders aussehen als im Handel“, heißt es in einer Verbandsmitteilung. „Die strittigen Fälle machen aber deutlich: Wir müssen von vornherein noch klarer kommunizieren, was versichert ist und was nicht. Ein Expertenkreis arbeitet an dieser Aufgabe und verfolgt das Ziel, die Arbeiten bis Jahresende abschließen.“
Wer am Ende für die Corona-Schäden von tausenden Unternehmen aufkommt, bleibt also auch nach dem Münchner Urteil offen.
Und wer zahlt für den „Staat“?
Ihr Schlußsatz klingt für mich sehr naiv. Ganz gleich, wer die Zahlung tätigt: der Betrag kommt von anderen, nicht selten vom Steuerzahler (s.a. Bürgschaften für „Syrer und solche, die es werden wollen“). Auf meine Kritik einer Arztrechnung sagte mir der Arzt: „Das zahlt die Versicherung unbesehen.“ Darauf mußte ich ihm antworten: „ICH bin die Versicherung!“
Kein schlechtes Urteil für den Wirt. Schließlich sind diese 1,01 Millionen außerordentliche Einkünfte (§ 34 Abs. 2 Nr. … Entschädigungszahlungen nach § 15 Abs. 2 AGG stellen keine Einnahmen dar und sind nicht steuerpflichtig). Da kann er sich überlegen, ob er den Laden bei Zahlungseingang schließt, anderweitig verpachtet, oder verkauft. So schnell sieht er so viel Geld nicht wieder, und mit einer Gastwirtschaft Geld zu verdienen, ist schon sehr schwierig.
Eigentlich weiß mittlerweile jedes kleine Kind: Versicherungen sind wie Regenschirme, die beim ersten Regentropfen zuklappen.
Wie kann sich eine Versicherung darauf berufen, ein bisher nicht bekanntes Virus sei nicht mitversichert? Dann müsste in den Versicherungsbedingungen explizit wohl stehen, dass nur das Risiko von Auswirkungen weltweit bekannter Viren abgedeckt ist.
Es kann auch umgekehrt laufen: Die Regierung stellt plötzlich fest, daß es gar keine Pandemie war. Also nicht unter die versicherten Risiken fällt.
Im Prinzip sind die Klagen der Gastwirte absolut gerechtfertigt. Aber der eigentliche Verursacher war keine brachiale Naturgewalt oder andere, höhere Gewalt. Der Verursacher hat schlicht ins Blaue hinein eine Katastrophe mit Zwangsschließungen verordnet.
Das es auch anders hätte gehen können als mit einem völlig überzogenen Lockdown zeigt Schweden ganz hautnah. Aber darüber berichten die großen, wirkmächtigen MSM und staatlichen Sendeanstalten natürlich nicht.
Die eigentlichen Verbrecher sitzen in Berlin. Diejenigen, die die Richter und Staatsanwälte einsetzen und für deren Verdienste sorgen und von einer politischen Immunität geschützt werden, die sie sich selbst erschaffen haben.
Jeder Gastwirt, jeder Unternehmer und jeder einzelne, arbeitende Mensch kommt gegen diese Staatsmafia nicht an. Da bleibt nur die Kohle der Versicherung.
Der Schaden war bereits absehbar – also: keine Leistung.
Das lesen zu dürfen ist reinster, purer Genuss.
Ich frage mich in einem ählichen Zusammenhang auch schon seid langem, wann endlich mal ein deutscher Jurist auf die Idee kommt, für die Hinterbleibenen von Opfern der sich illegal in Deutschland aufhaltender Merkelgäste, eine Klage gegen den Staat anzuführen. Wie kann es sein, das hier Menschen Opfern von illegalen Migranten werden, die laut geltendem Recht längst vom Staat außßer Landes hätten geschafft werden müssen. Schlafen unsere Juristen?
Jeder der Opfer einer Straftat wird, kann den Staat verklagen. Dazu braucht es keine Merkelgäste. Jeder Bürger verzichtet aufgrund des Gesellschaftsvertrags auf Waffen, weild er Staat das Gewaltmonopol hat und zum Schutz verpflichtet ist.
Naja, die Wiesenwirte gehören nicht grad zu dem armen Schluckern. Da gibt es sicher Leute, die persönlich härter betroffen sind.
z.B. die Kellnerinnen – nicht nur auf der Wiesn. Unsere raren Besuche von Cafés und Restaurants zeigen unübersehbar das regierungsamtlich verordnete Elend. Wie soll auch nur 1 Bedienung in einem nahezu leeren Lokal wenigstens ihren eigenen Lohn erwirtschaften?
„Wer am Ende für die Corona-Schäden von tausenden Unternehmen aufkommt, bleibt also auch nach dem Münchner Urteil offen.“
Fraglich, denn das sind keine „Corona-Schäden“, sondern Schäden aus verfehltem Staatshandeln (Merkel). Zunächst ist aber der Schädiger in Anspruch zu nehmen. Erstrangig sind das Drosten und Wieler, die Hof-Lyssenkos von Merkel. Rechtsanwalt Fuellmich ist dabei, wohlbegründet Schadenersatz von denen einzuklagen. Da sollten sich die Wirte anschließen.
Siehe: https://www.youtube.com/watch?v=b5NsnjyWhqo
Die Versicherungen holen es dann vom Staat. Der Staat druckfrisch von der EZB. Danach doppelt vom Steuerzahler. Den Dooven (deutschen Steuerzahler und Wähler) beißen die Hunde.
Wenn Sie die Wählerstimmen kennten, kämen Sie nicht auf diesen – Entschuldigung! – blöden Spruch. Die „Systemparteien“ (tut mir leid, diese Bezeichnung nehmen zu müssen) haben das politische Wesen dieser Einst-Demokratie derart verämdert, daß wir mittlerweile wählen können, was wir wollen Es kommt doch wieder dasselbe hinten raus.
Klagen,klagen,klagen – bald wird jeder jemanden kennen, der wegen Corona geklagt hat. Wenn der Versicherung Schäden durch Corona entstanden sind, darf sie diese gerne vor Gericht gegen die Verursacher geltend machen. Da sind übrigens dann auch diejenigen am Pranger, die Mitläufer waren wie Gesundheitsämter oder Amtsärzte oder Schulleiter oder oder oder.Beamte haben eine Pflicht zur Remonstration – das ist kein Kindergeburtstag sondern die Realität. Also Bewegung ….
“- bald wird jeder jemanden kennen, der wegen Corona geklagt hat.”Aber niemand kennt jemanden, der mit Corona infiziert ist. Grande Casino.
Sogenannte „Elementarschäden“ aus unabwendbaren Ereignissen, Überschwemmung, Sturm, Erdbeben, Seuchen, zahlen die Versicherungen in aller Regel nicht, weil in der Regel die Versicherungserträge diese Gefahren nicht abdecken. Wer sich dagegen versichern will, muss genau für diese Gefahren einen Versicherungsvertrag abschließen.
Gibt es so einen Versicherungsvertrag nicht, dann muss keine Versicherung den Corona Schaden ersetzen.
Euch allen wird das Lästern und Lachen schon noch vergehen 😉
Ihr werdet alle an Weihnachten jämmerlich ersaufen.
Das rechne ich euch jetzt mal vor.
Ich war heute Morgen am Rheinufer, da ist der Wasserstand seit gestern um 1m gestiegen, also pro Tag.
Wenn das so weitergeht bis Weihnachten, dann ersäuft ganz Deutschland unter:
85 Tage x 1m = 85m hohem Wasser.
Bitte, Bitte Frau Merkel ich flehe sie an, ergreifen sie scharfe und verschärfte Maßnahmen damit wir nicht alle zu Weinachten jämmerlich ersaufen.
So das habt ihr jetzt davon euch über die SED-Aphrodite lustig zu machen.
Danke für den Hinweis, das ist schockierend, aber kenne ich ganz ähnlich.
Bei uns steigt der Pegel des ortsansässigen Fließgewässers täglich um locker einen Meter an, das sogar zweimal am Tag!
Zwischendurch läuft das immer wieder ab, aber nehmen wir einmal an, der Fluß erkranke auch an Corona und kann darum nicht mehr Wasserlassen, dann würden sich dessen Fluten mit Ihrem Rhein vereinen und spätestens zum Jahreswechsel schwappt die Nordsee dann über die Alpen.
Oha, da werden die Italiener dann mächtig sauer sein, das dürfte Salvinis Rechtspopulisten mächtig Auftrieb geben, Gott behüte!
Aber dank dessen Gnade haben wir ja unsere Angela Merkel, und die wird das per Machtwort als nicht hilfreich benennen und uns das in der Dramatik erspart bleiben.
Wenn die Versicherung nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist, wird sie sich das Geld von Bundesregierung und Landesregierung zurückholen, spätestens nachdem RA Dr. Reiner Fuellmich und Kollegen ihre Sammelklage in den USA durchgezogen haben werden. Das wird noch richtig spannend:
Erläuterung durch Dr. Fuellmich: https://www.youtube.com/watch?v=3S98dTLF2eI
SEHR sehenswertes Interview: https://www.youtube.com/watch?v=DMQ3UyRf3Fk
Zurückholen geht nicht, wenn sie schon bezahlt hat. Wenn die Versicherungen die Schuld des Schadens im Handeln der Regierung sieht, muss sie den Ausgleich des Schadens ablehnen, im Interesse aller Versicherten und den Versicherten an den Drittverursacher verweisen, in diesem Falle die Regierung,
@Pascht: Sie glauben also, der § 823 BGB gilt ausgerechnet zwischen Bundesregierung und Versicherung nicht. Offenbar sind Sie Experte.
Das ist das, was sie glauben, dass ich glauben täte.
1.) Die Bundesregierung hat in dieser Angelegenheit weder das Leben noch materielle Güter der Versicherung gefährdet, sondern des Versicherten.
2.) Deswegen besteht für die Versicherung auch kein Ersatzanspruch gegen die Bundesregierung.
3.) Ein materiell juristischer Ersatzanspruch gegen die Bundesregierung nur besteht daher nur für den Versicherten.
4.) Die Versicherung darf genau wegen diesem Drittanspruch den Schaden nicht Regulieren.
Wenn das so wäre, gäbe es auch keine Regreßforderung an Brandstifter, nachdem die Versicherungssume an den geschädigten Hausbesitzer ausbezahlt wurde. Gibt es aber und ist im Versicherungsalltag ein Klassiker. Informieren Sie sich einfach mal über das Thema Regreß und denken noch mal in Ruhe über Ihre Behauptungen nach.
Die Gastronomen würden aufatmen, wenn das Urteil bestehen bleibt? Ja, aber das verschiebt nur das Problem auf die Versicherung. Aber gut, dann liegt es beim bösen, reichen Unternehmen. Sollte es für die Versicherungen eine Klagemöglichkeit gegen den Lockdown geben, würde das Recht m. E. niedergeschrien werden von der Presse.
Al Capone haben sie damals wegen so einer Steuersache das Handwerk gelegt – weshalb also sollte die Frau nicht wegen einer Versicherung fallen?
Wir alle zahlen für den hysterischen Corona-Irrsinn der Behörden: Entweder über demnächst erheblich höhere Versicherungsbeiträge und höhere Steuern und Abgaben sowieso!!!
Bockmist – Behörden haben selbigen nicht verzapft, die sind lediglich die ausführenden und kontrollierenden Organe zur Durchsetzung des schwarzrotgrünen kriminellen Blödsinns, den sich die im Oberstübchen amputierten Mensch*innen in Berlin und den Landesfilialen zusammengeschustert haben. Knechte also, wenn auch -zugegebener Maßen – überzeugte und/oder dazu geltungsgeile.
Wenn Anordnungen nicht mit der Gesetzeslage übereinstimmen, haben alle Beamte Remonstrations p f l i c h t .
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/remonstrationspflicht.html
Man hat schließlich aus den vermaledeiten 12 Jahren wenigstens doch das gelernt.
Ostfale: Sie haben natürlich recht. Mit Behörden meinte ich generell alle öffentlichen Entscheider, natürlich nicht die ausführenden Beamten und Angestellten, sondern die, die diese Hysterie zu verantworten haben.
Für einige wird der harsche politische Eingriff in ihr Unternehmen also durch Versicherungen noch ausgeglichen. Aber was wird aus den vielen anderen?
Epochtimes beschreibt, dass in der „Ehemaligen“ damals, beginnend mit „Hygienevorschriften“ die Enteignungen begannen.
Somit kam es erst in den 1960er Jahren zu einer umfassenden Welle von Betriebsübernahmen, die nach seinen Angaben folgendermaßen ablief:
„Man wurde nach 1949 nicht einfach enteignet“, erzählt der 76-Jährige, „was wahrscheinlich daran lag, dass die DDR gar nicht in der Lage gewesen wäre, sofort alles Privateigentum selbst zu verwalten. Dafür mussten erst die nötigen Strukturen aufgebaut werden“.
Dem Gaststätten- und Hotelgewerbe wurden plötzlich neue und umfangreiche ‚Hygienevorschriften‘ gemacht, von denen man wusste, die Eigentümer könnten sich das finanziell überhaupt nicht leisten“, erzählt er. „Man bedenke, es gab in der DDR keinen freien Wettbewerb, wonach man die Preise seiner Waren so ausrichten konnte, dass ein finanzielles Überleben möglich ist. Alle Gaststätten mussten ihre Gerichte zu einem gleich niedrigen Preis anbieten, durch den ein Gewinn unmöglich wurde. Was eingenommen wurde, reichte nicht einmal, um die Betriebskosten zu decken.“
https://www.epochtimes.de/wirtschaft/unternehmen/sozialistische-enteignung-in-der-ddr-es-begann-mit-hygienevorschriften-unwirtschaftlichkeit-zwang-gaststaetten-zum-verkauf-a3342330.html
„Denn es werden zwar Betriebsschließungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes versichert …“
Doch besser die Allianz-Aktien verkaufen oder nicht?
Einerseits freut es mich natürlich, dass der Wirt Erfolg hatte. Es stellt sich jedoch die Frage , warum für die Folgeschäden Versicherungen (und damit letztlich die Versichertengemeinschaft) aufkommen sollen. Es war eben nicht wie etwa bei einer Naturkatastrophe die so genannte Epidemie, sondern die völlig überzogen politische Reaktion, die zu dem Desaster für die Gastronomie geführt hat – auch wenn im genannten Fall noch andere Gründe wie ungenaue Klauseln hinzu kommen mögen.
Nun – vielleicht nimmt die Versicherungswirtschaft das auf und klagt gegen die Politik. Genügend Anwälte tummeln sich da ja, um solche Urteile nicht auf sich beruhen zu lassen.
RA Fuellmich strebt ja auch eine Sammelklage in den USA gegen den nichts nutzen PCR-Test an.
wie wäre es mit dem Verursacherprinzip?
Danke. Sie stellen die richtige Frage.
https://www.youtube.com/watch?v=3S98dTLF2eI
Wer hat die Schließung und brachialen Maßnahmen der Gastronomie den angeordnet? Klar doch, die Versicherungen.
Ich bin hin- und hergerissen.
Auf der einen Seite ist es eindeutig, dass die Haarspalterei mit den AGB ein Schattengefecht ist, ein billiges juristisches Ausweichmanöver, welches sämtliche Vorurteile über Versicherungsverträge bestätigt. Denn, und das wäre das nächste juristische Einfallstor: Glaubt jemand daran, dass der Wirt und der Versicherungsvermittler bei Antragstellung Anfang März NICHT über Corona gesprochen haben? Das dürfte die Intention des Wirts gewesen sein, somit kann man den Vermittler in Haftung nehmen (da es entsprechenden Versicherungsschutz im Markt gegeben hat).
ABER: Ich kann die Ablehnung der Branche auch nachvollziehen. Die Politik hat ihnen den schwarzen Peter zugespielt, denn eine echte Pandemie hat man mit einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Was ja auch korrekt war, wenn man die Unwirksamkeit und Willkür des politisch angeordneten Lockdowns betrachtet.
Ich kann nur hoffen, dass die Versicherer jetzt ihr Verhalten gegenüber der Regierung überdenken. Früher war es ein Geben und Nehmen (Staatsanleihen für die Lebensversicherung), jetzt wracken die Politiker auch diese Industrie ab (Stichwort Regulatorik und Zwangsaltersvorsorge).
Wenn Versicherungen auf diese Weise zudem platt gemacht werden sollten, werden auch Lebens- und Rentenversicherungen nicht mehr in dem Umfang bedient werden können, in dem sie versprochen sind.
Kann es sein, dass Merkel und die Ihren uns gerade auf den verschiedensten Ebenen vollkommen platt machen?
Aus islamischer Sicht sind Versicherungen eh haram und verboten. http://www.izrs.ch/fatwa-versicherungen-aus-islamischer-sicht.html
Auch interessant, dass diese Fatwa am Ende „Die Gefahr des ewigen Provisoriums“ beschreibt:
„Millionen von Muslimen leben aktuell in einem ewigen Provisorium, welches sie vor zahlreiche Herausforderungen stellt. Einerseits ist die Gültigkeit des islamischen Rechts zeitlos bis zum Eintreffen des jüngsten Tages gegeben, andererseits verunmöglicht die mehrheitliche Abwesenheit eines islamischen Rechtsrahmens seine normierte Applikation.“
Schlimm, dass wir so zumeist ahnungslos in Abhängigkeit geführt werden.
Bezahlen müssten dafür Frau Merkel, die Herrn Spahn, Drosten, Streeck. Lauterbach und Co.
Die Frau Dr. Merkel hat jetzt auf NTV Videotext ihre Berechnung zu den 19200 Fälle pro Tag an Weihnachten offengelegt.
– „wir hatten an machen Tagen 300 Fälle
– „wir hatte später an einem Tag 2400 Fälle“
– ergibt Faktor 2400/300 = 8 nach Rechnung der Frau Dr. Merkel
– daraus schlussfolgert Frau Dr. Merkel, die von sich behauptet einen Doktortitel in Naturwissenschaften zu haben
– SED-Dreisatzregel nach Frau Dr. Merkel
2400 x 8 = 19200 Fälle an Weihnachten
Und sie schämt sich nicht, mit solchen mathematisch schwachsinnigen Aussagen an die Öffentlichkeit zu gehen. Die Schamlosigkeit ist der Skandal.
Die Erklärungen des Herrn Spahn bewegen sich auf dem gleichen Niveau.
Der verfassungsrechtliche Skandal ist, mit solch regelrechtem Schwachsinn werden in diesem Lande Grundrecht abgeschafft und die Wirtschaft dieses Staates auf Jahrzehnte hinweg ruiniert.
Offenbar herrscht beim RKI das gleiche mathematische Niveau vor.
Ich habe bisher vom RKI noch keine kausale Signifikanzberechnung, Stichprobenanalyse, Hypothesentest, (chi^2)-Test, oder dergleichen gefunden, zum Nachweis kausaler Zusammenhänge und Gültigkeit von Aussagen.
Auf twitter bedauert jemand, dass sie diese Rechnung nicht hinsichtlich der beständigen Vermehrung ihrer Gäste, uns zur dauerhaften Last eingeladen, anwendet und da, ganz anders als mit dem Coronadings, mit sämtlichen Zahlen seit Jahren hinterm Berg bleibt.
Es gibt nur eine Kausalität: Politische Maßnahmen haben das Virus in die Knie gezwungen, wenn es doch nicht klappt, ist die ungezogene Bevölkerung den klugen Beschlüssen der „Kanzlerin“ nicht genug gefolgt – und verdient somit Bestrafung und Verachtung durch die politische Klasse. Vielleicht waren auch ausländische Agenten, Reichsbürger und andere subersive Kräfte beteiligt.
So sehr ich jedem betroffenen Unternehmer/Unternehmen es gönne, für die Corona-bedingten Ausfälle entschädigt zu werden: Ein Urteil gegen die Versicherungen würde den wahrhaft Schuldigen an dieser Misere auf unerträgliche Weise entlasten.
Corona war kein Erdbeben, kein Vulkanausbruch und auch kein Hurricane, der völlig unvermutet über alle Menschen und Unternehmen hereingebrochen ist. Die Corona-bedingten Betriebsunterbrechungen/schliessungen liegen in der Regierungsverantwortung und waren bereits zum Zeitpunkt der Initiierung durch das vorhandene Wissen kontraproduktiv und vollkommen überzogen.
Sie waren und sind ein Willkürakt, dessen Folgekosten jetzt in bester Sozialistenmanier von den Veranlassern auf unbeteiligte Dritte abgeschoben werden. Und das mit Billigung eines Landgerichtes? Ob sich ein OLG oder sogar das Bundesgericht dazu herbei läßt, dies den Regierenden klar zu machen und den Klägern einen Weg zu eröffnen, ihren Schaden beim Verantwortlichen erfolgversprechend einklagen zu können? Oder zumindest den Versicherungen einen Weg aufzeigt, die von ihnen vorab gezahlte Entschädigung beim Verursacher erfolgreich geltend machen zu können?
Das Fell des Versicherungs-Bären sollte man erst verteilen, wenn man es hat, denn die Instanzen sind lang und teuer und das wissen sie natürlich und werden sich erst geschlagen geben, wenn der EUGH entschieden hat, vorher ist das für sie ein Präzedenzfall und das Tor für weitere Ansprüche, was sie auf jedenfall verhindern wollen und darum ist ein Urteil im Sinne des Klägers immer erfreulich, aber noch nicht rechtskräftig und das ist der feine Unterschied.