Absolute Gefahr für die Menschen in den Innenstädten, es gebe Tausende von »vorzeitigen Toten«: Seit Jahren immer dieselbe Melodie vor allem aus der Ecke der »Deutschen Umwelthilfe e.V.« und der Hilfstruppen in Ministerien und Umweltbundesamt. Willkürlich gesetzte Grenzwerte und manipulative Messungen bilden die Grundlage für Feldzüge gegen Deutschlands Schlüsselindustrie und Dieselfahrverbote, die mit erheblichen Wertverlusten für Autobesitzer verbunden sind.
Der ominöse Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe e.V.« klagt gegen eine Vielzahl von Städten, bei denen Messwerte teilweise nur geringfügig über unrealistisch niedrigen Grenzwerten liegen. Richter folgen dem Verein kritiklos und willig.
Der grüne Baden-Württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann betont steif und fest weiterhin, Messungen und Fahrverbote entsprächen der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und seien damit in bester Ordnung.
Doch niemand hat jene Rechenmodelle überprüfen können, nach denen die Luftsituation in Stuttgart so katastrophal sei, dass nur Fahrverbote über das gesamte Stadtgebiet helfen könnten.
Alles Schwindel oder was? Niemand kann dies begutachten, weil wichtige Informationen nicht veröffentlicht werden. Dabei schreibt eine »Öffentlichkeitsrichtlinie 2003/35/EG« der EU ausdrücklich die Beteiligung der Öffentlichkeit an Verwaltungsverfahren vor.
Messexperte Martin Schraag hat vor kurzem wieder in einem Gastbeitrag für den Focus die Praxis deutscher Behörden unter die Lupe genommen. Der Diplom-Ingenieur hat in internationalen Normengremien an Sicherheits- und Risikomanagement-Normen mitgearbeitet, dies in dem hochregulierten Medizintechnikbereich. Er ist also kein selbsternannter Experte, sondern weiss, wovon er spricht, wenn er die zweifelhafte Messtechnik in den Straßen unter die Lupe nimmt.
Er wundert sich wie so viele andere darüber, dass es nur in Deutschland Fahrverbote für fast neue Dieselautos der Euro-5 Norm gibt. Die werden mit Überschreitungen von Stickoxid-Grenzwerten an wenigen verkehrsnahen Messstellen begründet. Doch diese Messungen geben eine Genauigkeit vor, die sie nicht einhalten können.
Martin Schraag schreibt: »Diese Messung ist nämlich keine sehr präzise Angelegenheit. Die 39. BImSchV fordert, dass die Unsicherheit der„Messmethoden im Einklang mit den Grundsätzen des CEN-Leitfadens für die Bestimmung der Messunsicherheit“ beurteilt wird. Die erlaubte relative Unsicherheit für ortsfeste Messungen von NO2 beträgt maximal 15 Prozent, für die sogenannten Passiv-sammler 30 Prozent.«
Ein Messfehler von 15 Prozent bedeutet, dass der angezeigte Messwert 46 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft betragen kann, obwohl tatsächlich vielleicht nur 40 µg/m3 NO2 enthalten sind. Auf solch geringen Differenzen aber beruhen die Klagen des Abmahnvereins DUH, der die Richter bedenkenlos recht geben, obwohl es nicht möglich ist, so genau zu messen.
Die Messgeräte, die derzeit an den Straßen den Gehalt an Stickstoffdioxid in der Luft messen, arbeiten nach dem Chemiluminiszenzverfahren. Bei verschiedenen chemischen Reaktionen wird eine Strahlung im ultravioletten oder sichtbaren Lichtbereich ausgesendet wie beispielsweise bei Glühwürmchen, die wiederum gemessen werden kann.
Das Institut für Umweltphysik Heidelberg hat die Messungen am Stuttgarter Neckartor mit einem präziseren ICAN NO2-Messgerät verglichen – im Auftrag der DUH übrigens. Ergebnis: Am Neckartor sind die Werte der Messstationen zu hoch!
Dazu das Institut in Heidelberg: »Hauptursache sind nach unserer Einschätzung eher die systematischen Messfehler von Chemolumineszenz Messgeräten mit Molybdänkonvertern, die bis zu 50% des Messwertes betragen können.«
Martin Schraag hat als Techniker ebenso Zweifel an den Messwerten der Stationen: »Halten aber die Messgeräte diese recht große Unsicherheit in der Praxis überhaupt ein? Der Bürger erfährt das nicht, die Zahlen werden nicht veröffentlicht. Die LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) versteckt sich bei Nachfrage hinter dem Hinweis auf die zugehörige Europäische Norm 14211, und dass ihr Labor doch akkreditiert sei. Das ist keine Transparenz. Dabei darf man aus technischen Gründen durchaus Zweifel haben, dass die von der 39. BImSchV geforderte Unsicherheit eingehalten werden kann.«
So können die Messgeräte den Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überhaupt nicht genau registrieren. Schraag: »Der in Fahrverbotsurteilen kritische Bereich von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter NO2 liegt also am unteren Ende eines zehnfachen Messbereichs. Für Messtechniker ist klar: Das kann ein Problem für die Genauigkeit sein. Man wiegt schließlich einen Brief auch nicht mit der Personenwaage.«
Darüberhinaus prüft nicht der TÜV die Genauigkeit der Grenzwerte bei jenen 40 µg/m3, sondern das Labor selbst. Die Prüfergebnisse werden nicht veröffentlicht. Schraag: »Vieles spricht dafür, dass die eingesetzten Messgeräte nicht die gesetzlichen Anforderungen einhalten.«
Martin Schraag kommt zu dem vernichtenden Urteil: »Offensichtlich vertrauen Richter den Behörden blind, entscheiden basierend auf Messdaten, ohne zu fragen, ob sie unter gesetzlich vorgegebenen Bedingungen zustande kamen.«
[der Versuch einer Glosse]
Car-Friday ist ein Feiertag in Deutschland, und was für einer. Noch.
Aktuell gibt es allerdings unverkennbar große Anstrengungen (der
Mathematiker würde sagen, die streben gegen unendlich), dieser
„Kostbarkeit“ den Garaus zu machen. Sie soll letztlich das gleiche
Schicksal erleiden, wie das vor einiger Zeit bereits einem anderen
Feiertag widerfahren ist. Ein ganzes Land soll und muß wohl für
die Verbohrtheit und den Unverstand einer fanatischen Glaubens-
gemeinschaft, nennen wir sie mangels einer besseren Bezeichnung
die „Zeugen vor fjutscher“, büßen. Da hilft ganz offensichtlich auch
kein Beten mehr, allenfalls noch ein Wunder, und das stirbt ja, wie
wir wissen, zuletzt. Also, lasset uns alle niederknien, die Hände falten
und gemeinsam Hoffen.
Gelungen, die Glosse, lieber herbert b. Wahrscheinlich geht’s nur so: Lächerlich machen, lasset uns weitermachen.
Was ist mit der Entfernung der Geräte von der Straße, wenn ich mich richtig erinnere gab es da mehrere Meter vorgeschrieben und die Dinge stehen meist direkt an dem Rand der Fahrbahn.
Dass die Gerichte den Behörden blind vertrauen macht doch wohl stutzig. Bei sonst jedwedem Anlass werden neutrale Gutachten von den Richtern eingefordert, um einen Sachverhalt „richtig“ entscheiden zu können.
Und hier nix dergleichen. Gehören die Richter inzwischen auch schon geschlossen zur grünen Klientel???
Als z.B. die AU eingeführt wurde mußten werkstätten welche die Audurchführen liesen ihner Geräte mit denen sie die messungen durchführten ihre Geräte in bestimmten Zeitabständen Prüfen / echen lassen.
Für die Geräte des Tüv z.B. galt diese Vorschrift nicht und es wurde auch nicht gemacht, was sich auf Grund abweichender Messergebnissse in meinem Bekanntenkreis einmal herrausstellte.
Dies nur so am Rande
Gesetze sind mit Schröder/Fischer/Merkel zur Makulatur geworden. Es herrscht Willkür in allen Bereichen.
Um die Luftverschmutzung einzudämmen, benötigen wir einen Kurswechsel um 180° Grad. Ob es 40 Mikrogramm, 60 oder 80 Mikrogramm pro Kubikmeter sind, ist mir ehrlich gesagt scheißegal. Ich lasse mich auf solche sinnlosen Diskussionen nicht ein, die nur dazu dienen, dass wirkliche Problem zu umschiffen. Das Problem nennt sich Betrugssystem Deutschland und ist nicht nur in der Autoindustrie vorzufinden, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere im Gesundheitswesen und der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Der Ursprung ist die Agenda 2010.
Der Absturz der Grünen steht unmittebar bevor, so meine Frau gestern. Die Verw.-gerichte werden es schon richten, Inshallah. Die Grünschnäbel allerorts, einschließlich in den Gerichten begreifen es nur noch nicht. Allerdings: Was soll so ein Verwaltungsjurist machen bei der Schluderei der Politik? Da muss der Wähler selbst Hand anlegen: Je mehr davon sich selbst entleiben – zur Freude der, die übrig bleiben. Halleluja.
Diese Amtspossen sprechen für politsche Jusitz.
Ich kenne einige Juristen und kann denen attestieren, dass die die Gesetze wortwörtlich nehmen, aber sich mit Technik ÜBERHAUPT NICHT auskennen und auch ablehnen sich damit zu beschäftigen. Mit der Berücksichtigung von Fehlertoleranzen oder anderen technischen Finessen geben die sich nicht ab. Da bräuchten die einen vereidigten Sachverständigen, der ihnen ein schriftliches Zertikat vorlegt.
Da wiehert der Amtschimmel.
Die deutsche Justiz eben, folgt zunehmend dem links-grünen Mainstream, ein Trauerspiel. Aber wehe Polen oder andere Länder erlauben sich eine vermeintliche Einflussnahme der Politik auf die Justiz, dann ist Deutschland der erste Kritiker und Mahner. Was für Heuchler sind hier unbehelligt am Werk.
Alles halb so wild. Laut Annalena, unserem Physik-As unter den Dementen, werden wir nicht nur den „Strom“ im Netz speichern können sondern zudem emissionsfreie Auto ohne Kobold fahren dürfen.
Ja, Kobold! Sie haben richtig gehört im ARD-Sommerinterview von gestern.
Alles wird gut.
Na ja, kann ja mal passieren, wenn man so schnell wie Annalena spricht. 😉
Wenn sie das aber mehrfach wiederholt wie im Sommerinterview ca. bei Minute 10, reiht sich das nahtlos an ihren grandiosen Ausspruch vom Strom, der im Netz gespeichert wird.
Und solche Leute wollen uns sagen, wo es langgeht?
Herr, lass‘ Hirn herabreden!
Tja.. wenn der Interviewer auf dem quivive gewesen wäre, so hätte er ganz unschuldig nachgefragt – was meinen Sie denn mit Kobold? Schade! Sie hätte lustig schnatter schnatter kobold kobold .. doch das hätte ihn den Kopf gekostet, muß man verstehen.
Wenn sie wenigstens „Kobolt“ gesagt hätte, mit haddem „t“ … . Aber von DER was zu verlangen, ist sinnlos.
Sein Sie doch nicht so kleinlich. Grüne und Klimaaktivisten sind halt Menschen mit anderen, besonderen, sehr speziellen Begabungen.
Am Beispiel Greta Thunberg: Für Görings Eckhart und ihre Fellows ist sie die Reinkarnation (Vorsicht! In dem Wort ist „Nation“ enthalten!) von Jesus Christus.
Das ist natürlich ein Irrtum, wie man aktuell beobachten können wird, wenn sie sich als VIP per Segelyacht nach Amerika und zurück segeln lässt. Vielleicht wird sie auch das eine oder andere Ruder durch Ruderer in Bewegung setzen lassen, um nicht zu viel Wind zu verbrauchen – denn bekanntlich enthält ja auch Wind, der aus sogenannter Luft besteht, CO2 mit um die 300 ppm. Da kommen schon ein paar Kilo zusammen. Außerdem kann es ja auch mal Windstill sein. Da muss man sich zu helfen lassen wissen. ABER:
Wenn Gretchen über den Atlantik getuckert wird, dann wandelt sie eben nicht einfach über das Wasser, wie es Jesus vormachte. Hier irrt Katrin. Bei Gretchen nennt man das „über das Wasser KLIMAwandeln“. Richtig gelesen! Das ist etwas völlig anderes. Es sieht zwar wie Segeln oder Rudern aus, die meiste Zeit passiert auch gar nichts, es ist aber vergleichbar mit der ersten Mondlandung, der Entdeckung Amerikas, wenn im Vatikan weißer Rauch aufsteigt, der Metamorphose einer Raupe zum Schmetterling, das Wunder der Geburt, wie die endgültige Quali für den Friedensnobelpreis. Tut sie es wirklich? Klimawandelt sie über das Wasser für uns alle, für diesen zerbrechlichen Planeten, für die schlechten Menschen in Deutschland und all die Guten außerhalb Deutschlands?
@StefanB
Genau. Und das machen Verwaltungsgerichte sonst ja auch. Warum hier nicht?
Ein weiteres Versagen der örtlichen Verwaltungsgerichte besteht ja auch darin, dass die Massgabe des Bundesverwaltungsgerichts („Die Anordnung eines Verkehrsverbotes muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.“) schlicht missachtet wird.
Bananenrepublik Deutschland, wohin man guckt.
Die „Verhältnismäßigkeit“ ist, dass es politisch opportun ist und man sich keine Schwierigkeiten wie pöbelnde Teenager einhandelt…
Es ist doch so: Der Gesetzgeber hat sich die Möglichkeit geschaffen sich selber zu verklagen. Wenn man die Qualität der selbst geschriebenen Gesetze kennt weiß man auch um die Schwachpunkte. Wie eine „Backdoor“ in einem Programm.
Die grün-schwarze Landesregierung in BW konnte sich im Oktober 2017 nur auf eine Sprungrevision beim BVerwGH in Leipzig gegen das Urteil vom VerwG Stuttgart einigen. Vorgeblich um der Bevölkerung weitere gesundheitliche Gefahren durch ein lang andauerndes (normales) Berufungsverfahren zu ersparen. Dadurch wurde das Urteil inhaltlich angenommen und sollte lediglich juristisch geprüft werden – z. B. ob das Gericht das Urteil überhaupt erlassen durfte.
Die Sprungrevision wurde im Februar 2018 unter Berufung auf die Rechtsprechung des EuGH zurückgewiesen.
Tja, Pech gehabt, ihr Stuttgarter.
Hallo Herr Douglas, könnte man die Offenlegung der Werte einklagen (z.B. Herr Steinhöfel)? Ich würde was dazu spenden (also Geld…).
Werden wichtige Informationen nicht veröffentlicht, dann stimmt etwas nicht. Bei jedem Rotlichtverstoß, jeder Geschwindigkeitsüberschreitung werden die Randbedingungen aufs Genaueste dokumentiert, da ansonsten nicht verwertbar. In einem Land, das von sich behauptet, ein Rechtsstaat zu sein, ist dies nicht notwendig, da dann das Kartenhaus der politischen Gaukler zusammenbricht –
»Vieles spricht dafür, dass die eingesetzten Messgeräte nicht die gesetzlichen Anforderungen einhalten.« Und wenn der TÜV dann noch als Gutachter für Meßstellen eingesetzt wird, die der TÜV an diesen Standorten selbst zertifiziert hat, ist alles gesagt.
Wenn in der Quotenpresse zu lesen ist, daß jetzt mit Meßstationen im Stadtpark Schluß sei usw. kann man erahnen, welche ideologische Verwahrlosung das Land ergiffen hat.
Der Gastbeitrag von Martin Schraag sollte zur Wiederaufnahme aller Verfahren führen, in denen Behörden und Gerichte die Mobilität zu Unrecht eingeschränkt haben.
Kann man hier nicht eine Sammelklage nach amerikanischem Muster betreiben? Vielleicht müssen wir auf die dortige Praxis zurückgreifen, wenn unser Rechtssystem den Bürgern keinen Schutz mehr bietet, Hilfestellung aus dem Ausland gegen die Klatschhasen im eigenen Land.
Mhh, und warum kann man es nicht einklagen das man diese Daten u. Werte zu sehen bekommt??
Es wäre aber auch ein Thema für eine Anfrage im Stuttgarter Landtag. Bis auf die Grünen haben sich vor der Gemeinderatswahl alle Parteien dem Kampf gegen Fahrverbote verschrieben. Eine Anfrage wäre der einfachste Weg.
Früher nannte man das den „Übermut der Ämter“ – allerdings sind die Verwaltungsgerichte ja gerade dazu geschaffen worden, damit dieser Übermut eingedämmt und unterbunden wird. Wenn jedoch die Verwaltungsgerichtsbarkeit SELBST übermütig, hochmütig und arrogant ist, dann haben wir alle schlechte Karten. In DE gibt es aus gutem Grunde vier(!) Instanzen von Verwaltungsgerichten (Verw.-gericht, Oberverw.-gericht, Verwaltungsgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht). Eine starke Stellung, die offenbar sehr, sehr nötig ist. Das Messen von Werten ist ein Verwaltungsakt, der nachprüfbar sein muss wie ALLE Verwaltungsakte – sonst ist es mit dem Rechtstaat vorbei. Die FDGO ist in unmittelbarer Gefahr, weil ihre vielleicht wichtigste Säule bröckelt.