Zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft hat das Landgericht Bochum heute Mittag den Mediziner Dr. Heinrich Habig verurteilt. Der Haftbefehl ist sofort zu vollstrecken, so fügte Richterin Petra Breywisch-Lepping hinzu. Es gebe keine Gründe, das Verhalten von Dr. Habig zu entschuldigen. Breywisch-Lepping warf ihm stattdessen sogar »rechtsfeindliche Gesinnung« vor. Eine Notwehr, mit der Wahlverteidiger Schmitz die Handlungen von Dr. Habig begründete, sei grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig.
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Der Arzt aus Recklinghausen soll während der Corona-Krise gemeinsam mit seiner Frau 600 falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben. Er soll »Impf«-Bescheinigungen ausgestellt haben, ohne tatsächlich die gentechnischen Spritzen injiziert zu haben. Eine Ärztin soll den Fall gemeldet haben. Daraufhin durchsuchte die Polizei sowohl die Praxis als auch die Wohnung des Ehepaares und beschlagnahmte Patientenakten, Impfstoffe und Computer. Die Arztpraxis blieb danach geschlossen.
Am 14. Mai des vergangenen Jahres holten Polizeibeamte den 67-jährigen Mediziner und brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Bochum. Der Arzt sitzt seit über einem Jahr in Untersuchungshaft. Die Richterin begründet dies mit Fluchtgefahr. Am 1. Mai dieses Jahres sangen Unterstützer vor den Toren der Justizvollzugsanstalt. Heinrich Habig schrieb auf einen Handzettel: Danke an alle, die mich so lautstark vor den Toren der JVA unterstützt haben. Ihr wart diesmal nicht zu überhören.
Seine Frau, die in der Praxis als Sprechstundenhilfe mitarbeitete, darf ihn nur zweimal im Monat unter Aufsicht besuchen. Zusätzlich zur Anwesenheit eines Justizvollzugsbeamten hat die Staatsanwältin Tophoff die Anwesenheit einer Frau angeordnet, die bei den Gesprächen des Ehepaares genauestens mithört.
Der Arzt wurde zunächst von zwei Pflichtverteidigern vertreten, die mit dem Gericht einen Deal vereinbarten, nach dem Habig ein Geständnis ablegen und dafür dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung bekommen sollte. Zwei neue Wahlverteidiger verhinderten diesen Deal. Am vergangenen Dienstag hat Wahlverteidiger Wilfried Schmitz sein Abschlussplädoyer gehalten.
Schmitz plädierte für Freispruch, der Arzt habe aus Nothilfe gehandelt. Er verwies auf ärztliche Ethik und das korrekte Verhalten in Bezug auf seinen hippokratischen Eid, Schaden von seinem Patienten abzuwenden. Er berief sich auf den Notwehr-Paragraphen als Rechtfertigung für das Verhalten von Dr. Habig. Danach ist eine Tat, die durch Notwehr geboten ist, nicht rechtswidrig, und Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen rechtswidrigen Angriff abzuwenden.
Schmitz ging auch auf die Staatsanwältin Linnenbank ein, die mit cholerischen Ausbrüchen und Stimmungsmache Menschen getäuscht habe und versucht, durch Lügen zu beeinflussen. Der Arzt Heinrich Habig habe aus ethischen Gründen seinen Patienten, die allesamt durch verschiedene Lebenssituationen in einer Notlage waren, geholfen. Er habe sie vor dem Impfzwang bewahrt und dadurch auch vor Nebenwirkungen geschützt.Habig habe gewusst, dass die Impfung gefährlich sei. Er habe sich damit an die Berufsordnung der Ärzte gehalten und sein medizinisches Wissen nicht missbraucht, so berichtet Anwalt und Strafverteidiger Christian Moser, der die Verhandlungen als Prozessbeobachter verfolgt, gegenüber der Stiftung Corona-Ausschuss und in seinem Telegram-Kanal. Ein Arzt hat sich ausschließlich nach seinem medizinischen Sachverstand und nicht nach Vorgaben eines Gesetzgebers zu richten, sagt sogar ausdrücklich die Berufsordnung der Ärzte des Landes NRW.
Im Beipackzettel stehe nichts drin, Aufklärung über Nebenwirkungen war für den Arzt nicht möglich. Die aber sei notwendig, damit der Patient in den Eingriff einwilligen kann, wie Rechtsanwalt Moser betont. Diese Einwilligung muss zudem freiwillig sein.
Nach dem Schlusswort des Arztes Dr. Heinrich Habig applaudierten die Zuhörer. Daraufhin erließ die nach Augenzeugen unsichere Richterin Petra Breywisch-Lepping eine laut Zeugen »wahnwitzige sitzungspolizeiliche Anordung«, ließ den Saal absperren und die Namen festhalten.
Es wurden wieder Mahnwachen, vor allem gegen die extrem lange Untersuchungshaft gehalten. Vor dem Landgericht gab es eine Protestversammlung gegen das Urteil.
Vom Landgericht Bochum ist ein Unschuldiger verurteilt worden. Darüber kann man sich schnell einig werden. Nur warum das so gekommen ist, darüber könnten die Meinungen auseinander gehen.
Offenbar konnte die Richterin nicht anders entscheiden, wie sie entschieden hat und auch die Staatsanwältin hätte sich kaum anders verhalten können.
Damit bleiben im Grunde nur die Verteidiger übrig, die sich anders verhalten hätten können.
Mein Schluss ist deshalb, dass die Strategie der Verteidigung falsch gewesen sein muss, wenn ein Unschuldiger verurteilt wird.
Natürlich hat es Herr Dr. Habig den Verteidigern nicht leicht gemacht, wenn er nachweislich flache Impfausweise ausstellt und er das so macht, dass man das beweisen kann. Wenn man der Auffassung ist, dass die Gesetze falsch sind und das eigene Handeln richtig, dann führt das zu einem Konflikt, der schmerzhaft enden kann. Daraus kann man lernen, dass man, wenn man Menschen helfen will und dabei Regeln umgehen muss, es dafür keinerlei Beweise geben darf. Auch wer aus guten Gründen nicht nach den Regeln spielen will, muss das richtig tun.
Wenn die Verteidigung nun einmal in der misslichen Lage ist, einen unschuldigen Menschen verteideigen zu müssen, dem man Straftaten nachweisen kann, dann nützt ist in diesen Zeiten gar nichts, wenn man versucht seine Taten zu rechtfertigen oder gar an das Herz der Richter zu appellieren. Damit können sie immer noch nicht anders entscheiden.
Stattdessen muss man erreichen, dass die Richter zum Denken kommen und das geht offenbar so nicht.
Die entscheidende Frage, die man sich einfach stellen muss, ist doch die, warum das Ausstellen eines Impfausweis überhaupt strafbar sein kann, denn irgendwelche Papiere anzufertigen, ist ja nicht strafbar, sofern es sich nicht um Betrug handelt. Betrug liegt aber nicht vor, weil es keinen Betrogenen gibt.
Das Ausstellen eines nicht richtigen Impfausweises könnte strafbar sein, wenn ein Impfausweis ein Gesundheitszeugnis wäre. Dann müsste man beweisen, dass ein Impfausweis kein Gesundheitszeugnis ist. Es gibt eine OLG-Entscheidung, die das bejaht, aber die muss ja nicht richtig sein. Aus meiner Sicht ist sie sogar unvertretbar.
Eine Strafbarkeit könnte sich auch daraus ergeben, dass der Impfausweis eine Privaturkunde sein könnte. Dann müsste man beweisen, dass der Impfausweis keine Urkunde ist.
Wenn man also einem Unschuldigen helfen will, dann muss man beweisen, dass das was er getan hat, einfach keine Straftat ist.
Ich gehe davon aus, das nichts in dieser Art vorgetragen oder sogar bewiesen wurde und dass deshalb die Richterin überhaupt keinen Anlass gesehen hat, in Bezug auf ihre Entscheidung nachzudenken.
In einem Punkt hat die Richterin auch in einem richtigen Rechtsstaat recht: man kann nicht einfach die Gesetze übertreten, mit der Begründung anderen Menschen helfen zu wollen. Allerdings sollte man, wenn man jemanden verurteilen will, genau prüfen, was das Gesetz genau sagt.
Vielleicht ergeben sich ja genau Gründe, damit das Revisionsgericht entscheidet, dass das Verfahren wiederholt werden muss. Hoffentlich findet Herr Habig dann einen kompetenten Anwalt, der das Gericht zum Nachdenken bringen kann. Es wäre ihm sehr zu wünschen und unserem Rechtsstaat auch, denn der geht definitiv daran zugrunde, wenn Unschuldige verurteilt werden.
Ich denke ähnlich wie Sie. Ich fürchte auch, dass die Verteidigungsstrategie des Anwalts nicht so ideal ist. Allerdings ist mir auch klar, dass Zuschauer, wie ich, aus der Entfernung immer gut Reden haben, zumal ich auch keine Rechtsexpertin bin. Sie hören sich allerdings sehr fachlich versiert an.
Ich würde aber auch eher darauf fokussieren, anzuzweifeln, dass ein paar Stempel in Impfausweisen die enorme Bedeutung haben sollen, die ihnen mit diesem Urteil zugeschrieben werden. Wir reden von Impfausweisen! Vor 2020 hat ein Impfausweis niemanden hinterm Ofen vorgelockt. Jetzt soll dafür jemand 3 Jahre ins Gefängnis gehen.
Aber vermutlich würden die Richter und Staatsanwälte es so sehen, dass es durchaus einen Betrogenen gibt: die Stelle, an der die falschen Impfzertifikate vorgezeigt wurden. Möglicherweise waren unter Dr. Habigs Schützlingen ja Leute, die in Gesundheitsberufen gearbeitet haben – darüber wissen wir zu wenige Details – und schon wird behauptet werden, diese hätten mit ihren falschen Impfzertifikaten die Einrichtungen bzw. betreuten Patienten in „falscher“ Sicherheit gewiegt, dass sie von dem Mitarbeiter nicht angesteckt werden können. Auch wenn wir alle wissen, dass es keinen Fremdschutz gab, wird das paradoxerweise behauptet werden, mindestens, dass man es damals noch nicht wissen konnte, und damit durchaus in der Situation ein vorsätzlicher Betrug begangen wurde. Widerum wäre das aber, wenn überhaupt, die Straftat der Zertifikatsinhaber und nicht des Doktors.
Ich bin kein Rechtsexperte, sondern nur jemand mit einer akademischen Ausbildung.
Entscheidend für das Strafrecht ist, dass es eng ausgelegt werden muss. Das bedeutet, dass wenn man etwas als Betrug sehen kann, nicht ausreichend ist, damit es auch tatsächlich ein Betrug ist. Nicht jede Täuschung ist ein Betrug. Dass Menschen lügen und täuschen ist normal und das darf man niemals unter Strafe stellen. Nur eine ganz bestimmte Art von Täuschung ist ein Betrug, nämlich eine Täuschung, die das Ziel hat, einen Vermögenstransfer auszulösen. Es gibt zwar verschiedene Vermögensbegriffe, aber Gesundheit ist kein Vermögen.
Es mag ja durchaus sein, dass die gefälschten Impfausweise dazu genutzt werden, andere über einen Impfstatus zu täuschen, aber der Zweck ist dann nicht, in den Besitz des Vermögens des anderen zu gelangen.
Daraus folgt, dass der Tatbestand des strafrechtlichen Betrugs nicht erfüllt ist.
Der Vollständigkeit halber kann ich ja mal untersuchen, was für eine Tat es ist, wenn man jemanden über seinen Impfstatus täuscht.
Stellen wir fest, dass von einem Ungeimpften, der keine krankmachenden Viren ausscheidet, tatsächlich keine Gefahr ausgehen kann.
Stellen wir weiter fest, dass von einem Geimpften, sofern er krankmachende Viren ausscheidet, tatsächlich eine Gefahr ausgehen kann.
Das bedeutet, dass das Wissen über den Impfstatus uns nicht zuverlässig hilft, die Gefahren, die von Menschen ausgehen, auszuschließen. Man kann sagen, dass der Impfstatus keinen Beweis dafür liefern kann, das von einen Menschen keine Infektionsgefahr ausgehen kann. Das wäre nur dann gegeben, wenn der Impfstoff zuverlässig zu einer sterilen Immunität führt. Dass das nicht der Fall sein kann, war bezogen auf die Corona-Impfstoffe nach den ersten Impfdurchbrüchen klar.
Wer trotzdem meint, die Impfungen würden andere schützen, der kann diese Meinung nicht auf Wissen stützen, denn dieses Wissen kann es nicht geben und damit muss er seine Meinung auf einen Glauben stützen. Weil er glaubt, die Impfungen würden schützen, verlangt er von den anderen den Impfausweis zu sehen.
Jemand, der sich nicht impfen lassen will, glaubt das aber nicht. In einem Land, in dem Glaubensfreiheit herrscht, darf nun der eine dem anderen nicht seinen Glauben aufzwingen, sondern er muss den Glauben des anderen respektieren. Besonders der Staat darf das nicht.
Leider haben die Verantwortlichen im Staat aber genau das getan und sie haben den Menschen mit Verordnungen und Gesetzen einen Glauben aufgezwungen. Das ist natürlich nicht verhältnismäßig, aber die Gerichte haben entschieden, dass der Staat in der Not nicht verhältnismäßig handeln muss.
In so einer Situation ist ein falscher Impfausweis nichts anderes als ein Schutz des eigenen Glaubens vor der Übergriffigkeit anderer. Im Grunde wird auch der Glaube des anderen geschützt, denn er kann ja weiter glauben, dass alle geimpft sind.
In einer Gesellschaft ohne Staatsglauben muss man Täuschungen in Glaubensfragen unbedingt zulassen, wenn man die Glaubensfreiheit nicht abschaffen will. Sie sind ein sinnvolles Mittel, um Konflikte zu vermeiden.
Das ist auch der Grund, warum Herr Habig keine Straftat begangen hat. Die Richterin und die Staatsanwältin haben allerdings geglaubt, er hätte Straftaten begangen und das hätte man nur dadurch ändern können, wenn sie darüber wirklich nachgedacht hätten. Das ist aber der Verteidigung erkennbar nicht gelungen.
Im Grunde ist es eigentlich ganz einfach: Man kann ein politisch agierendes Gericht nicht dadurch überzeugen, dass man ebenfalls politisch agiert, sondern allenfalls, wenn man absolut sachlich agiert. In einer politischen Auseinandersetzung zwischen Gericht und Verteidigung gewinnt immer das Gericht. Das muss auch so sein. Damit konnte Herr Wilfried Schmitz mit seiner Strategie nur verlieren.
Wenn jemand unschuldig ist, dann hilft es nicht, die Ermittlungsmethoden anzugreifen, weil das den Eindruck erweckt, man wollte einen Schuldigen vor der Strafverfolgung schützen. Stattdessen muss man klarmachen, warum es sich um gar keine Straftat handelt und dann ist es vollkommen egal, wie der Sachverhalt ermittelt wurde.
Es ist charakteristisch für politische Prozesse, dass dabei Strafgesetze auf Handlungen angewandt werden, die gar kein Straftatbestand sind. Genau da muss man dann auch einhaken. Wenn man aber Politik vor Gericht macht, dann kann das nicht gelingen.
Ich beobachte Herrn Wilfried Schmitz schon eine Weile und aus meiner Sicht verhält er sich nicht so, als wolle er seine Mandate unbedingt gewinnen. Er nutzt jedenfalls Entscheidungen gegen seine Mandanten medial aus und profitiert so davon, dass er als Anwalt vor Gericht die falsche Strategie verfolgt hat. Die Inkompetenz könnte bei ihm also System haben.
Ein Boxkämpfer, der die entscheidenden Kämpfe verliert, der darf dafür nicht auch noch belohnt werden. Der Fall Habig war ganz sicher so ein entscheidender Kampf und den hat Herr Schmitz eindeutig verloren. Verteidigen heißt verteidigen, weil man den Kasten dicht machen muss und nicht weil man aus den Toren des Gegners Profit schlagen will.
Ich freue mich über Ihre ausführliche Reaktion. Das ist ja hier selten. Meistens geben alle nur kurze Meinungsäußerungen ab, und nach 1-2 Tagen schaut keiner mehr in alte Threads, weil schon wieder viele neue da sind. Dadurch kommt es selten zu einem längeren Gedankenaustausch.
Wieder stimme ich Ihnen zu, dass auch mir der Anwalt Herr Schmitz von Anfang an (2020 oder 21) etwas suspekt erschien. Ich hatte damals, als ich ihn in maßnahmekritischen Kanälen sah, schon stark den Eindruck, er bremse alles sehr aus. Ehrlich gesagt, war ich erstaunt, dass er nach 3 Jahren immer noch am Ball ist, und war auch direkt etwas erschrocken, als ich las, dass ausgerechnet er die Verteidigung in diesem Fall übernommen hat. Ob da irgendwas System hat … tja, auch diesen Gedanken hatte ich, schließlich muss man immer alles von allen Seiten beleuchten, wachsam sein, und leider immer alles für möglich halten.
In diesem Zusammenhang fiel mir allerdings auch auf, dass Dr. Habig, nachdem ich mir sein Schluss-Plädoyer durchgelesen habe, wie das Klischee des derzeitgen Mainstream-Feindes erscheint: ausgiebig alternativen Heilmethoden zugeneigt, natürlich gegen Impfung, betont christgläubig, früher bei der Bundeswehr …
Auch hier spiele ich in meiner Phantasie alle Möglichkeiten durch … Man kann nur hoffen, dass es sich nicht um eine gezielte Inszenierung handelt, die ein mal mehr der Diskreditierung und Abschreckung legitimer Kritiker dienen soll, und, was Sie auch befürchten, unserem Rechtsstaat weiter Abbruch tut.
Sie schreiben: „Nur eine ganz bestimmte Art von Täuschung ist ein Betrug, nämlich eine Täuschung, die das Ziel hat, einen Vermögenstransfer auszulösen. Es gibt zwar verschiedene Vermögensbegriffe, aber Gesundheit ist kein Vermögen.“
Hm. Was alles verstehen Sie unter Vermögen?
Wenn Sie auch sowas wie „Befähigung“ damit meinen, trifft es zu. Denn man darf ja auch keinen Führerschein fälschen, weil es da um eine Befähigung geht, ohne die man Mitmenschen stark gefährden kann. Das wäre Betrug und strafbar.
Man darf auch keine Diplom-Urkunde, Promotions-Urkunde, sämliche Berufsbefähigungen fälschen … da geht es zunächst nicht um „Geld“, sondern um Fähigkeiten. Läuft ebenfalls unter Betrug und ist strafbar.
Piloten, Zugfahrer, Busfahrer müssen regelmäßig ihren Gesundheitszustand prüfen lassen, denn niemand will von jemandem gefahren werden, der z. B. halb blind ist, Chirurgen bzw. Gesundheitspersonal ebenso. Fatal, wenn da Gesundheitszeugnisse gefälscht werden. Liefe auch unter strafbarem Betrug, vermute ich.
Und schließlich darf man auch seinen Personalausweis nicht fälschen. Welche Art von Vermögen wird dort vor Transfer geschützt? Dort geht es um eine (Gruppen)zugehörigkeit und um die damit verbundenen Rechte. Wäre auch strafbarer Betrug. Ist aber, würde ich sagen, genau so wenig Vermögen wie Gesundheit Vermögen ist.
Ich schätze, unter diese Beispiele ordnen die Richter auch einen „Impfausweis“ ein. Also, ganz so einfach scheint es mir nicht, wie Sie es sagen: „Betrug“ ist es nur, wenn „Vermögenstransfer“ das Ziel ist.
Beim Folgenden stimme ich Ihnen wieder voll zu:
„Das bedeutet, dass das Wissen über den Impfstatus uns nicht zuverlässig hilft, die Gefahren, die von Menschen ausgehen, auszuschließen. Man kann sagen, dass der Impfstatus keinen Beweis dafür liefern kann, das von einen Menschen keine Infektionsgefahr ausgehen kann.“
Widerum muss man das auch über die von mir genannten anderen Gesundheitszeugnisse sagen. Auch eine ärztliche Untersuchung eines Piloten schließt nicht 100% aus, dass von diesem Menschen Gefahren ausgehen könnten. Ein Beweis für die Ungefährlichkeit dieses Menschen ist eine bestandene ärztliche Untersuchung eines Piloten oder Zugfahrers genau so wenig, wie eine Impfung.
Deutlich widersprechen muss ich Ihnen aber, wenn Sie schreiben:
„Das wäre nur dann gegeben, wenn der Impfstoff zuverlässig zu einer sterilen Immunität führt. Dass das nicht der Fall sein kann, war bezogen auf die Corona-Impfstoffe nach den ersten Impfdurchbrüchen klar.“
KEIN Impfstoff führt nämlich bei 100% der Geimpften zu steriler Immunität. Es gibt bei jeder Impfung Versager, d. h. Geimpfte bekommen doch die Krankheit, und bei manchen Impfstoffen nicht zu knapp. Der Corona-Impfstoff hat nun nahezu 100% versagt.
Wenn man sich etwas mehr mit der Geschichte der Impfung beschäftigt, stellt man fest, dass die Wirkungen von Impfungen, vorsichtig ausgedrückt, grundsätzlich gar nicht so beweisbar sind, wie uns weisgemacht wird.
Dass eine Impfung, egal welche, jemals ein Garant für die Ungefährlichkeit eines Menschen sei, ist genau das problematische, wissenschaftsgläubige Welt- bzw. Menschenbild, welches uns in dieses furchtbare Desaster, besonders der letzten 3 Jahre, geführt hat.
Daraus folgt für mich eigentlich, dass Fälschung von jeder Art Gesundheitszeugnis grundsätzlich nicht strafbar sein kann, da kein Gesundheitszeugnis 100% Sicherheit geben kann, Gefahren für andere abzuwehren. Man kann mit einem Gesundheitszeugnis immer nur relative, vage Sicherheit haben.
Ihr Argument, es handle sie dabei viel mehr um Glauben, trifft es recht gut.
Da aber o. g. Beispiele bestimmt einschlägig als strafbare Betrüge gewertet werden und wurden, und das Glaubensargument weit von sich gewiesen werden wird, wird „Impfausweis“, in deren Logik, in die Kategorie „strafbarer Betrug wegen Fälschung von Gesundheitszeugnissen“ einzuordnen sein, befürche ich.
Was Sie über das Thema „politische Prozesse“ in dem Zusammenhang schreiben, erscheint mir sehr einleuchtend und schlüssig. Ich muss aber noch mal darüber nachdenken … Die Judikative soll ja keine Politik machen, sondern sachlich nach Gesetz urteilen – soweit klar. Wenn die Gerichte aber doch politisch urteilen, wie in diesem und ähnlichen Fällen … hat man da mit Sachlichkeit, Wegkommen vom politischen Machtkampf, eine Chance? Haben Sie Beispiele, wo das in den letzten 3 Jahren funktioniert hat, dass Anwälte wirklich geschafft haben, das Gericht von seiner zuerst politischen Bewertung wieder zu den Buchstaben des Gesetzes zu bringen?
Gerade weil Herr Habig wie der Feind der aktuellen Politik erscheint, musste man von einem politischen Prozess ausgehen.
Bei einem politischen Prozess wird versucht, die Person zu verurteilen und nicht seine Tat. Die Richterin hat Herrn Habig nicht deswegen verurteilt, weil das Ausstellen von Impfausweisen, die nicht den Tatsachen entsprechen, eine Straftat ist, sondern weil sie Herrn Habig für einen ungläubigen subversiven Staatsfeind hält.
Das ist aber nicht die Aufgabe des Strafrechts. Ob etwas eine Straftat ist oder nicht, hängt nur von der Tat ab und nicht vom Täter. Nur das Strafmaß hängt vom Täter ab, seine Schuld nicht.
In Wikipedia findet man einen Beitrag dazu, was Vermögen im rechtlichen Sinn ist:
„Zum Vermögen im Rechtssinne gehören alle kommerzialisierten Güter, die also gegen Entgelt veräußert werden können und einen Marktwert aufweisen.“
Alle Ihre Beispiele wie Führerschein, Diplom-Urkunde und Personalausweis sind folglich kein Vermögen. Deshalb gibt es für die Täuschungen in dieser Weise den Tatbestand der Urkundenfäschung nach § 267 StGB.
So etwas wie Befähigung ist kein Vermögen, weil man Befähigung nicht veräußern kann. Ich kann ja jemandem die Befähigung auch nicht stehlen.
Wenn jemand steril immun ist, dann kann er nicht zum „Ausscheider“ von Krankheitserregern werden. Nur in dem Fall kann man ausschließen, dass jemand zum Gefährder wird. Ob eine Impfung sicher zu einer sterilen Immunität führt, ist eine davon unabhängige Frage. Ohne sterile Immunität gibt es keine Schutzwirkung „für andere“, die ein Impfausweis attestieren könnte.
Tatsächlich kann der Impfausweis gar nicht zum Gesundheitszustand attestieren, weil die Impfreaktion, die der Impfstoff auslösen soll, zum Zeitpunkt der Impfstoffgabe noch in der Zukunft liegt.
Man kann aber die Zukunft nicht attestieren, weil man die Zukunft nicht „festschreiben“ kann. Über die Zukunft kann man nur Prognosen abgeben, aber keine Feststellungen treffen.
Wie sicher man einen bestimmten Sachverhalt diagnostizieren kann, ist davon unabhängig.
Es ist tatsächlich schwierig, die Wirkung eines Impfstoffs nachzuweisen. Man kann zwar einen Antikörpertiter bestimmen, aber dann muss man den Zusammenhang zwischen Antikörpertiter und Immunität kennen und der ist schwierig zu bestimmen.
Das führt dazu, dass die Zulassungsstellen sehr genau prüfen müssen, was die Studien genau nachweisen. Die von Pfizer durchgeführten Studien konnten z.B. die Wirksamkeit auf die Immunität überhaupt nicht nachweisen und es war auch ganz klar nicht das Ziel der Studien. Damit gibt es keinen Beweis für die Wirksamkeit der Impfstoffe. Die von Pfizer veröffentlichte Zahl wurde zwar im Rahmen der Zulassungsstudie bestimmt, nur beschreibt sie nicht die Wirksamkeit des Impfstoffs auf die Immunität.
Es ist nicht klar, ob eine Phase-III-Studie überhaupt die Wirksamkeit eines Impfstoffs nachweisen kann. Ich habe bisher noch kein Studiendesign gesehen, das dazu in der Lage gewesen wäre.
Ihr Schluss, dass die Fälschung von jeder Art Gesundheitszeugnis grundsätzlich nicht strafbar sein kann, ist leider ein Fehlschluss. Man kann das sofort formal widerlegen. Die Fälschung von Gesundheitszeugnissen ist strafbar, weil es ein Gesetz gibt, dass das unter Strafe stellt.
Tatsächlich gehen Sie von einem Irrtum aus. Das Gesundheitszeugnis attestiert das Ergebnis einer Diagnose. Ob jemand ein Gefährder sein wird, ist das Ergebnis einer Prognose, die man ggf. auf der Basis der Diagnose machen kann. Das Ergebnis einer Diagnose gilt dann als richtig, wenn eine Untersuchung stattgefunden hat und sie nach den Regeln der Kunst durchgeführt wurde.
Das prominenteste Beispiel für den Gewinn eines politischen Prozesses mit „sachlichen Argumenten“ ist das Ergebnis des Prozesses gegen Prof. Bhakdi. Das sollte als Vorbild für alle politischen Prozesse gelten. Genauso muss man in einem politischen Prozess verteidigen.
Herr Schmitz kann aber nicht so verteidigen, wie die Anwälte von Bhakdi und er will auch nicht lernen, seine Mandanten so zu verteidigen. Für ihn ist es kein Problem, wenn er die Prozesse verliert, solange er trotzdem weiter Mandanten hat.
Es geht im Strafrecht nicht darum, das eine Tat irgendwie gewertet wird, sondern dass eine Tat eine Straftatbestand entspricht und wirklich alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Man muss da schon ganz genau arbeiten, denn schließlich sind die Gesetze maßgeblich und nicht die eigenen Phantasien von Gerechtigkeit.
Ich finde Ihren Ansatz sehr gut, dass der Anwalt seine Verteidigung darauf hätte aufbauen sollen, zu beweisen, dass die Fälschung von Impfausweisen keine Straftat ist. Und ich verstehe ihren Punkt absolut, dass es bei einem Strafprozess einzig und allein darum gehen muss, ob es sich bei der zu verhandelnden Tat wirklich um eine Straftat nach dem Gesetz gehandelt hat.
Jedoch merken wir ja, dass man dann im vorliegenden Fall unweigerlich ins medizinische Fachgebiet kommt, und ich weiß nicht, wie weit man da mit Argumenten bei Gericht weiterkommt. Denn, die gesamte Corona-Krise war ja gekennzeichnet von angeblichen medizinischen Fakten – auf beiden Seiten. Gegen jede Statistik oder Studie von der einen Seite, fand die andere Seite gegenteilige Statistiken und Studien.
Und, wenn man dann diesen Satz aus dem Urteil liest: „Ob es sich wirklich um eine Schutzimpfung handelt ist irrelevant, da der Gesetzgeber die Impfung als solche bezeichnet und einordnet.“, dann ist damit zu rechnen, dass das Gericht eben auch sagt: ‚Ein Impfausweis ist ein Gesundheitszeugnis, bzw. eine Bescheinigung, die etwas gesundheitlich Relevantes nachweisen kann – weil der Gesetzgeber es sagt!‘
Ich will Herrn Schmitz gar nicht verteidigen, und ja, der Fall Bhagdi ist viel besser ausgegangen, und ich kenne auch das Statement der Brüder Lausen, die ja genau das sagen, was Sie auch sagen: ‚Die Anwälte müssen einfach ihre Arbeit richtig machen, und die machen sie in vielen dieser Fälle in den letzten Jahren leider nicht.‘ … dennoch habe ich so meine Zweifel, bzw. Befürchtungen, ob nicht doch auch immer viel davon abhängt, an welchen Richter man gerät. Prof. Bhagdi hatte vielleicht zusätzlich auch noch Glück, am Ende an einen guten Richter gekommen zu sein, der nicht politisch geurteilt hat.
Nein, also ich finde ihre Argumentation ernsthaft gut und denke, hoffentlich liest das Herr Schmitz, oder der nächste Anwalt von Dr. Habig, denn es stehen ja für ihn noch weitere Fälle zur Verhandlung, von der Revision mal ganz abgesehen.
Trotzdem denke ich, gehört, selbst in einem Rechtsstaat, auch immer viel Glück dazu. Denn ich, selbst im Unrechtsstaat aufgewachsen, weiß, dass politische Urteile eben einfach gefällt werden, ohne, dass auch ein noch so guter Anwalt dagegen ankommen würde.
Nur sagt der Gesetzgeber eben nicht, dass der Impfausweis etwas über den Gesundheitszustand aussagt. Das ist doch der entscheidende Punkt. Man muss prüfen, was der Gesetzgeber genau sagt. Vor Gericht zählt Genauigkeit.
Selbst wenn der Gesetzgeber etwas falsches sagen würde, muss man das ja nicht hinnehmen, sondern kann beweisen, dass es falsch ist. Allerdings muss es dazu relevant sein.
Das Gericht hat aber vollkommen recht, dass die Frage ob es sich bei dem Impfstoff wirklich um eine Schutzimpfung handelt, für die Frage, ob Herr Habig eine Straftat begangen hat, vollkommen irrelevant ist.
Das liegt daran, dass Herr Habig nicht beweisen kann, dass der Impfstoff schädlich ist. Die Impfstoffe stellten also nich nachweislich eine Bedrohung dar. Herr Habig glaubte zwar an die Bedrohung, aber diese Einschätzung ist nicht zwingend.
Wenn die Injektion die Menschen sofort umgebracht hätte, dann hätte jeder erkennen müssen, dass sie gefährlich sind und dann wäre die Frage relevant gewesen. So ist es eine Frage der Beurteilung und damit irrelevant.
Ich denke, Prof. Bhakdi hatte kein Glück. Er hatte das beste Team an Verteidigern, die wirklich alles unternommen haben, um sicherzustellen, dass der Richter genauso entscheidet, wie er entschieden hat. Der Richter hat erkannt, dass er keine Chance hat und hat gleich zu Beginn der Verhandlungen erklärt, dass er keine Straftat erkennen kann.
Eines können Sie ganz gewiss sein, Herr Schmitz wird meine Kommentare ganz sicher nicht lesen und falls er sie liest, wird er sie nicht verstehen.
Meine Prognose ist, dass Herr Schmitz die Revision in seiner Verhandlung nicht richtig vorbereitet hat und dass sie deshalb scheitern wird. Ich bedaure das sehr, aber ich werde Herrn Habig nicht helfen können. Dafür hat Herr Schmitz gesorgt.
Das deutsche Strafprozessrecht ist für einen Unrechtsstaat ungeeignet. Das müssen die Verteidiger nutzen. Es gibt einige, die das können, aber viele, die das nicht gelernt haben.
Vor einem Strafgericht braucht man als Unschuldiger kein Glück, sondern einfach nur einen Anwalt, der sein Handwerk wirklich versteht und der die Verfahren gewinnt.
Das ist doch eigentlich ganz einfach, oder?
Alles hängt vom Verteidiger ab, zumindest in einem Strafprozess, sagen Sie … aber, müssten da in einem Rechtsstaat nicht auch Sicherungen eingebaut sein, damit genau das nicht passiert, was hier passiert, nämlich dass ein Unschuldiger schuldig gesprochen wird, dass ein politisches Urteil gesprochen wird, nur, weil der Verteidiger versagt hat, zumal viele Verteidiger ihre Arbeit nicht richtig können, wie Sie selbst sagen?
Ich meine, das Gericht darf doch keine politischen Urteile sprechen. Das dürfte doch in unserem Rechtssystem eigentlich nicht durchgehen.
Richter sind doch keine Roboter, keine KI, die nur das ausspucken, was eingegeben worden ist, und wenn man einen Eingabefehler macht, bekommt man eben ein falsches Ergebnis – ein wenig so stellen Sie es ja dar.
Richter wissen doch auch das alles, was wir, besonders Sie hier wissen. Und Sie schreiben ja selbst, dass Dr. Habig eben deshalb politisch verurteilt worden ist, weil er das Feindbild der aktuellen Politik schlechthin ist. Das dürfte doch in einem Rechtsstaat nicht sein, selbst, wenn der Verteidiger schlecht ist.
Ich fände es jedenfall bestürzend, wenn auch die Revision scheiterte. Weil das eben nicht nur für Herrn Dr. Habig schlimm wäre, sondern für uns alle, zukünftig, weil es ein Präzedenzfall werden wird.
Aber letztendlich hat Dr. Habig sich Herrn Schmitz ja als Verteidiger selbst ausgesucht. Man kann wirklich nur hoffen, dass jemand Herrn Habig, wenn das schon so ein prominenter Fall ist, einen Tipp gibt, dass es anwaltlich auch anders ginge. Das wäre eigentlich dringend nötig, weil es uns alle betrifft, wenn politische Urteile salonfähig werden.
Anwälte sind, wie diese sehr wohl wissen, Organe der Rechtspflege. Es gibt rechtliche Werkzeuge, mit denen man die Verurteilung Unschuldiger verhindern kann, aber sie müssen von den Anwälten auch richtig angewandt werden.
Wenn ich als Betroffener einen Anwalt wähle, der es in der Vergangenheit nicht geschafft hat, alle Unschuldigen erfolgreich zu verteidigen, sondern das Verlieren seine Verfahren zelebriert hat, dann kann man vielleicht auf die Idee kommen, dass man so einen Anwalt nicht auswählen sollte. Außer man möchte unbedingt ans Kreuz genagelt werden.
Wenn Sie sagen, dass ein Gericht etwas nicht dürfe, dann müsste es einen wirksamen Weg geben, wie dieses „nicht dürfen“ in der Praxis auch durchgesetzt werden könnte. Wie kann man den Richtern etwas verbieten, wenn man gleichzeitig eine freie Richterentscheidung will.
Von außen kann man solche Prinzipien nicht durchsetzen, weil man damit ja auf die Verfahren von außen einwirken kann. Es bleibt also nur die Wahrnehmung dieser Werkzeuge innerhalb des Verfahrens und das muss dann die Aufgabe der Anwälte sein.
Wenn Richter schematisch ohne nachzudenken entscheiden, sind sie sicher nicht besser als eine KI. Wenn die Anwälte die Richter nicht zum Nachdenken bringen, gibt es keinen Grund für sie nicht schematisch zu entscheiden. Es gibt aber viele Gründe, warum es aus ihrer Sicht sinnvoll ist, schematisch zu entscheiden.
Aufgrund der außen-versa-innen Problematik ist der Rechtsstaat darauf angewiesen, das alle Organe der Rechtspflege richtig funktionieren. Das Schuldige verurteilt werden, ist die Aufgabe der Staatsanwälte. Das keine Unschuldigen verurteilt werden, ist Aufgabe der Verteidiger und dass das richtige Strafmaß gefunden wird, ist die Aufgabe der Richter.
Die Richterin hatte keinerlei Veranlassung, anzunehmen, dass Herr Habig unschuldig ist. Also hat sie ihn verurteilt. Wer hätte sie davon abhalten sollen.
Ob die Revision scheitert oder nicht, hängt davon ab wie der Tatsachenprozess geführt wurde. Man kann in die Revision keine neuen Tatsachen einführen. Wahrscheinlich kann man bei der Revision nicht mehr angreifen, ob es sich überhaupt um eine Straftat handelt, wenn man dazu im Verfahren keinen Beschluss erwirkt hat. Ich war aber leider im Verfahren nicht anwesend und kenne deshalb keine Details.
Wenn die Revision in dem in Rede stehenden Verfahren nicht vorbereitet wurde, wird sich kein kompetenter Jurist dafür interessieren, weil man dann nichts mehr ausrichten kann.
Es macht auch keinen Sinn, auf diese Weise die Anwälte zu verschleißen. Wenn die Sache gelaufen ist, ist die Sache gelaufen. So ist das nun mal vor Gericht.
RA Schmitz hat jetzt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwältin und gegen die Richterin eingereicht. Seine Formulierungen dort sind teilweise sehr emotional und umgangssprachlich. Ich weiß ja nicht, ob das üblicher Stil ist … hoffentlich macht er mit dieser Art und Weise nicht alles nur noch schlimmer.
Ich habe mir erst jetzt mal den Podcast vom 02.07.23 hier angehört, Interview mit RA Moser. Er redet ja von vielen Prozessfehlern, die gemacht wurden, also Verstößen gegen die Prozessordnung seitens des Gerichts – das ist das, was ich oben meinte, mit „das darf das Gericht doch nicht einfach machen“. Prinzipiell ist Beschwerde da natürlich eine Möglichkeit und also ganz richtig von RA Schmitz.
Die Richterin und die Staatsanwältin scheinen sich auch wirklich sehr unmöglich verhalten zu haben, das war mir bisher gar nicht so bewusst bzw. bekannt.
Dort hatten Sie ja auch einen, wie immer sehr gehaltvollen, Kommentar geschrieben, in dem Sie den Verfall des Rechtsstaats befürchten. Ich frage mich, welche akademische Ausbildung Sie haben, dass Sie derart rechtsphilosophisch bewandert sind …
Sehr interessant, Ihren Gedanken zu folgen. Zu schade, dass die entscheidenden Personen das nicht lesen und zum Nachdenken angeregt werden.
Die Antwort, die Herr Schmitz auf seine Dienstaufsichtsbeschwerden bekommt, ist aus meiner Sicht absehbar.
Das Gerichtspräsidium wird feststellen, dass die richterliche Freiheit es nicht erlaubt, das Verhalten der Richterin in der Gerichtsverhandlung zu rügen.
Wie die Antwort bzgl. der Staatsanwältin aussehen wird, kann ich nicht sagen, aber ich denke, dass man auch der Staatsanwältin eine großen Ermessensspielraum zubilligen wird.
Das Problem der Prozessfehler und der Verstöße gegen die StPO ist, dass man in der Revision nachweisen muss, dass sie für das Ergebnis relevant waren. Sie waren aber, wie ich versucht habe zu erklären, nur ein Ablenkungsmanöver. Wenn das Gericht einen tatsächlichen Täter verurteilen will, dann versucht es, möglichst keinen Fehler zu machen, weil jeder Fehler eine Verurteilung vereitelt.
Wenn das Gericht aber einen Unschuldigen verurteilen will, wird es möglichst viele Fehler machen und Verstöße begehen, damit die Verteidigung darauf anspringt und die Verstöße rügt, staat effektiv zu verteidigen.
In der Revision werden die Fehler und Verstöße zurecht gerügt, aber sie werden alle nicht für nicht entscheidungswirksam erklärt und damit ist das Urteil dann rechtskräftig.
Die Anwälte müssen wissen, dass die Gerichte beliebige Fehler machen und Verstöße begehen können, wenn sie nicht dagegen vorgehen. Der Anwalt muss diese Verstöße effektiv unterbinden. Das ist aber mit polemischen Argumentationen nicht möglich.
Insofern ist es sinnlos, sich vor Gericht von einem Anwalt verteidigen zu lassen, den das Gericht nicht für voll nimmt und der nicht weiß, wie man sich bei den Richtern Respekt verschafft.
Ich denke, dass solche Kommentare der falsche Ort sind, um über die persönlichen Belange der Kommentatoren zu diskutieren. Trotzdem danke ich Ihnen für das positive Feedback.
Sie legen Ihre Gedanken und Ansichten sehr nachvollziehbar dar. Aber einiges daran erscheint mir dann doch widersprüchlich.
Sie schreiben ja einerseits, das deutsche Strafprozessrecht sei für einen Unrechtsstaat ungeeignet. Andererseits schreiben Sie: „Wenn das Gericht aber einen Unschuldigen verurteilen will, wird es möglichst viele Fehler machen und Verstöße begehen, damit die Verteidigung darauf anspringt und die Verstöße rügt, staat effektiv zu verteidigen.“
Ist es wirklich so, dass in einem (unserem) Rechtsstaat, Gerichte Unschuldige verurteilen wollen?! Also, mit Vorsatz Unschuldige verurteilen? Und „beliebige Fehler machen und Verstöße begehen“?
Das hört sich so an, als wäre es üblich und in unserem Rechtssystem so angelegt, dass Gerichte Unschuldige nach Lust und Laune verurteilen wollen, zum Beispiel, wenn sie ein politisches Urteil fällen wollen oder sollen.
Wenn dem wirklich so wäre, könnte man doch aber nicht von einem Rechsstaat reden. Das wäre doch ein Rechssystem wie in einer Diktatur bzw. einem sog. Unrechtsstaat. Wo wäre dann der Unterschied zu einem Unrechtsstaat?
Sie schreiben ja selbst, in einem Unrechtsstaat werde nicht die Tat verurteilt, sondern die Person. Aber wenn die deutschen Gerichte auch beliebig Unschuldige verurteilen wollen, weil ihnen die Person nicht gefällt, gibt es doch wirklich keinen Unterschied zu einem Unrechtsstaat.
Dass das Recht einzig und allein am Verteidiger hängen soll, allein der Verteidiger letztlich dafür zuständig sein soll, dass Recht, und nicht Unrecht gesprochen wird … das kann doch nicht sein!
Also, dass wir uns nicht missverstehen: Auf mich, und auf viele andere, wirkt das Urteil gegen Dr. Habig, und auch andere Urteile, tatsächlich genau wie ein unrechtes, wie ein politisches Urteil, darüber sind wir uns ja einig.
Aber, dass das Gericht im Grunde korrekt geurteilt und gehandelt haben soll, weil es in unserem, angeblich rechtsstaatlichen System so angelegt und gedacht sei, dass Gerichte mit Vorsatz Unschuldige verurteilen können, so verstehe ich Sie, das kann ich mir einfach nicht vorstellen.
Da verstehe ich bei Ihnen nicht, wo Sie da noch Rechtsstaatlichkeit sehen. Weil der Anwalt für Recht sorgen kann? Das soll die Rechtsstaatlichkeit ausmachen?
Wer über dieses Habig-Urteil diskutiert, oder über andere Urteile über Regierungskritiker, kommt ja unweigerlich zu der Frage: Ist unser Staat ein Rechtsstaat? Manch ein Regierungskritiker würde die Frage verneinen.
Über Dr. Habigs politische Hintergründe weiß ich nichts.
Über Herrn Schmitz weiß ich, dass er ein Buch zum Thema Rechtsstaat und Souveränität geschrieben hat, dessen Inhalt ich aber nicht kenne, mir jedoch so ein wenig darüber etwas denken kann.
Das Gericht warf Dr. Habig ja wohl auch „rechtsfeindliche Gesinnung“ vor.
Genau anders herum als Sie, hatte ich dazu folgende Gedanken:
Wenn ein Gericht also vermutet, bei dem Angeklagten (und seinem Verteidiger) handele es sich um „Rechtsfeinde“, um Kritiker oder vielleicht sogar Verächter unserer Rechtsordnung, dann müsste das Gericht doch eigentlich gerade peinlich genau darauf achten, eben keine Fehler zu machen, nicht politisch zu urteilen, sondern ein rechtsstaatlich sauberes Urteil zu fällen – damit diese „Rechtsfeinde“ (und da Dr. Habig prominent ist, werden viele Anhänger mit gleicher Gesinnung vermutet, wird eine gewisse öffentliche Beobachtung angenommen) sehen, dass sie falsch liegen.
Durch ein astreines rechtsstaatliches Urteil würde das Gericht sich unangreifbar machen. Mit diesem „Unrechtsurteil“ aber gießt das Gericht doch Wasser auf die Mühlen der, in ihren Augen, „Rechtsfeinde“ und „Staatsfeinde“ und facht das Feuer so richtig an.
Ich frage mich da ernsthaft, ob das vielleicht gewollt ist …
Dass Sie hier nichts weiter über sich persönlich schreiben wollen, verstehe ich natürlich. Kein Problem.
Wir haben ja schon etwas mehr diskutiert und so kann es sein, dass ich etwas übersehen habe, aber ich denke nicht, dass ich an irgendeiner Stelle geschrieben hätte, dass ich die Bundesrepublik für einen Rechtsstaat halte. Wenn Sie meine persönlichen Erfahrungen kennen würden, wüssten Sie, dass das für mich wohl kaum möglich wäre.
Gerade wenn man Richtern und Staatsanwälten nicht vertrauen kann, ist es umso wichtiger, dass die Anwälte wenigstens ihre prozessualen Werkzeuge effektiv nutzen. Sie wurde eingeführt, als dieser Staat noch ein Rechtsstaat sein wollte. Die Prozessordnung behindert weiterhin den derzeitigen Unrechtsstaat, allerdings nur, wenn die Anwälte sie effektiv nutzen.
In einem Rechtsstaat sollte man den Richtern vertrauen können und dann sollte das Gericht darauf achten, keinen Unschuldigen zu verurteilen.
Die Richterin wollte doch offenbar Herrn Habig unbedingt verurteilen und es steht doch zweifelsfrei fest, dass Herr Habig kein Straftäter ist. Es kann doch unmöglich eine Straftat sein, wenn man den Impfstoff statt in den Oberarm in den Mülleimer spritzt, weil der Patient das unbedingt möchte.
Wir können somit feststellen, dass zumindest ein Gericht unbedingt einen Unschuldigen verurteilen wollte.
Ich kann nicht erkennen, dass gegen die Richterin wegen Rechtsbeugung ermittelt wird. Daraus können wir schließen, dass ein Gericht vorsätzlich zumindest einen Unschuldigen verurteilen kann und dass dann nichts passiert. Sie sollten sich also vielleicht an solche Vorstellungen gewöhnen.
Tatsächlich werden Richter wegen Rechtsbeugung angeklagt, allerdings nur, wenn sie aus Sicht des Staates die falschen Urteile gefällt haben. Auch dafür gibt es derzeit einen prominenten Fall.
Solange man vermuten kann, dass es sich bei der Richterin um einen Menschen handelt, muss man durchaus vermuten, dass sie genau weiß, dass sie ein Unrechtsurteil gesprochen hat. Wenn sie davon ausgehen kann, dass das Urteil politisch so gewollt ist, muss sie sich doch keine Mühe geben, korrekt zu arbeiten. Man wird sie doch in jedem Fall decken. Wenn sie lauter Fehler macht, besteht die Möglichkeit, dass die Verteidiger sich darauf stürzen und so das wirkliche Problem übersehen.
Im Rahmen der Revision wird man dann feststellen, dass die Fehler für die Entscheidung nicht relevant sind und damit wird die Entscheidung rechtskräftig.
„Es kann doch unmöglich eine Straftat sein, wenn man den Impfstoff statt in den Oberarm in den Mülleimer spritzt, weil der Patient das unbedingt möchte.“
Dafür ist Dr. Habig aber auch nicht verurteilt worden. Sondern für die Bescheinigungen.
„Daraus können wir schließen, dass ein Gericht vorsätzlich zumindest einen Unschuldigen verurteilen kann und dass dann nichts passiert. Sie sollten sich also vielleicht an solche Vorstellungen gewöhnen.“
Ich weiß ja schon länger, dass sowas auch in der Bundesrepublik passiert. Neu ist mir das nicht.
Ich hatte Sie nur so verstanden, dass Sie das für eine legitime Möglicheit unseres Rechtsstaatssystems halten. Jetzt habe ich verstanden, dass Sie das nicht so sehen. Sondern die ursprüngliche Anlage des deutschen Rechtssystems zwar für rechtsstaalich halten, aber die reale Rechtssprechung nicht unbedingt. Offenbar auch aus eigener Erfahrung, über die Sie hier aber verständlicherweise nichts weiter schreiben werden.
Nahezu alle Kritiker gaben für das Unrechtsurteil Dr. Habigs dem Gericht die Schuld/ Verantwortung, niemand dem Anwalt. Sie aber sagten, der Anwalt ist dafür verantwortlich, nicht das Gericht.
Ich stand zwischen diesen beiden Positionen. Sowohl der Anwalt hat keinen guten Job gemacht, aber auch das Gericht hat nicht rechtsstaatlich gearbeitet.
Ich glaube, wir haben es jetzt erst mal ausdiskutiert, bzw. es war ja eher ein Gedankenaustausch. Sonst beginnen wir uns zu wiederholen.
Ich danke Ihnen, dass Sie mir immer wieder geantwortet haben. Das fand ich sehr angenehm und bereichernd.
Eine Frage habe ich aber doch noch. Denken Sie, dass in der Revision vielleicht am Strafmaß etwas geändert werden wird? Denn da hat ja die Richterin Spielraum (bzw. Ist es dann vielleicht ein anderer Richter?). Sie könnte ihn ja auch auf Bewährung verurteilen, oder zu genau der Zeit, die er schon abgesessen hat, damit er wenigstens nicht weiter in Haft bleiben muss.
Ich finde es nicht richtig, wenn Gerichte politische Entscheidungen treffen, aber ich kann es nicht ändern. Es ist aus meiner Sicht sinnlos, vom Gericht zu fordern, sich anders zu verhalten, wenn es das nicht kann. Das Konzept des gesetzlichen Richters führt dazu, dass eindeutig festgelegt ist, wer die Entscheidung treffen muss. Die Staatsanwaltschaft ist sogar an Weisungen gebunden.
Natürlich kann man dem Gericht die Schuld geben, nur was nützt das Herrn Dr. Habig. Er sitzt weiterhin im Gefägnis für Handlungen, die keine Straftat sind.
Der Impfpass dokumentiert, welche Impfstoffe zu welchem Zweck wann eingesetzt wurden. Er dokumentiert nicht, ob der Impfstoff tatsächlich injiziert wurde. Herr Dr. Habig hat den Impfstoff tatsächlich verwendet.
Darüber, was tatsächlich passiert ist, kann der Arzt grundsätzlich keine Aussage machen.
Es kann also grundsätzlich keinen Beweis dafür geben, ob jemand tatsächlich geimpft ist oder nicht und kein Dritter kann einen solchen Beweis verlangen.
Es gibt auch keine Möglichkeit, zu beweisen, dass jemand nicht geimpft wurde.
Es gibt den Verdacht, dass Biontech absichtlich Placebo-Chargen unter die Impfstoffchargen gemischt hat und dann hätte Biontech in großem Stil das getan, was auch Herr Dr. Habig getan hat. Er wird ins Gefängnis gesperrt und gegen Biontech wird aber bisher nicht einmal ermittelt.
Herr Dr. Habig sitzt nur im Gefängnis, weil viele Menschen nicht anerkennen wollen, dass ihnen die Impfärzte ein experimentelle Arzneimittel gespritzt haben, dass wie Rattengift verzögert die Gesundheit eines Teils der Menschen zerstört. Es stellt sich im Grunde nur noch die Frage, wie groß dieser Anteil am Ende sein wird und wie sich die Lebenserwartung in Zukunft entwickeln wird.
Da Impfungen nicht reversible sind, ist es besonders schwer, einen schweren Fehler anzuerkennen, den man nicht rückgängig machen kann. Herr Dr. Habig wird seiner Freiheit beraubt, weil die Politik eine Situation geschaffen hat, in der die Mehrheit die Wahrheit nicht anerkennen kann und in der massenhaft Menschen damit erfolgreich sind, das Falsche zu tun und wir Menschen vor Gericht stellen, die das Richtige getan haben.
Aber weil das so ist, muss man Menschen wir Herrn Dr. Habig eben anders verteidigen.
Die Revision ist keine weitere Meinung, sondern sie prüft nur, ob sich die Tatsachengerichte an das vorgesehene Strafmaß gehalten haben. Wenn man die Tat bejaht, ist das Strafmaß wohl vertretbar.
„Natürlich kann man dem Gericht die Schuld geben, nur was nützt das Herrn Dr. Habig.“
Aber da könnte man genau so sagen: Natürlich kann man dem Anwalt die Schuld geben, nur was nützt das Herrn Dr. Habig.
„Der Impfpass dokumentiert, welche Impfstoffe zu welchem Zweck wann eingesetzt wurden. Er dokumentiert nicht, ob der Impfstoff tatsächlich injiziert wurde. Herr Dr. Habig hat den Impfstoff tatsächlich verwendet.“
Ich hatte mir schon gedacht, dass Sie diese Interpretation für die „Sachlage“ gefunden haben. Frage ist nur: Ist das rechtlich wirklich so? Wissen Sie das genau, ob diese Interpretation rechtlich möglich wäre: Ein Impfpass dokumentiert nicht die „Injektion in den Körper des Menschen“, sondern lediglich den „Einsatz“, die „Verwendung“ des Impfstoffes?
Und, das ist zwar zweitrangig, aber: Wissen Sie eigentlich, wie es Dr. Habig genau gemacht hat? Also, hat er es so gemacht, wie Sie beschreiben, oder hat er einfach nur die Chargen-Aufkleber von der Ampulle abgezogen und in den Impfpass geklebt, und dann die ungeöffnete Ampulle entsorgt. Im letzteren Fall wäre der „Einsatz“ oder die „Verwendung“ ja selbst, wenn rechtlich nur „Einsatz“ oder „Verwendung“ nötig wären, schon relativ weit interpretiert.
„Darüber, was tatsächlich passiert ist, kann der Arzt grundsätzlich keine Aussage machen.“
„Es gibt auch keine Möglichkeit, zu beweisen, dass jemand nicht geimpft wurde.“
Aber, wenn Dr. Habig es vor Gericht eingestanden hätte? Ich weiß nicht, ob er es eingestanden hat.
Und, wenn die fälschlich „Geimpften“ es eingestanden haben? Soviel ich weiß, wurden etlichen Patienten diese Eingeständnisse abgerungen.
Dass es medizinisch nicht beweisbar ist, ob jemand geimpft ist oder nicht, und so meinen Sie es ja hier, das ist mir völlig klar. Das sehe ich genau so.
Ja, es dreht sich, wie wir beide ja schon von Anfang an meinten, eigentlich alles um die Frage: Was ist ein Impfpass rechtlich für ein Dokument? Was genau dokumentiert ein Impfpass?
Wissen Sie eigentlich, ob die Patienten, die sich „falsche Impfbescheinigungen“ besorgt haben und diese verwendet haben, auch angeklagt wurden?
„Herr Dr. Habig sitzt nur im Gefängnis, weil viele Menschen nicht anerkennen wollen, dass ihnen die Impfärzte ein experimentelle Arzneimittel gespritzt haben, dass wie Rattengift verzögert die Gesundheit … Da Impfungen nicht reversible sind, ist es besonders schwer, einen schweren Fehler anzuerkennen, den man nicht rückgängig machen kann. Herr Dr. Habig wird seiner Freiheit beraubt, weil die Politik eine Situation geschaffen hat, in der die Mehrheit die Wahrheit nicht anerkennen kann und in der massenhaft Menschen damit erfolgreich sind, das Falsche zu tun und wir Menschen vor Gericht stellen, die das Richtige getan haben.“
Ich stimme Ihnen voll zu. Nur diesem „wir“ im letzten Satz nicht! Das hat sich in letzter Zeit, auch bei den Kritikern, so eingebürgert, ständig „wir“ zu sagen, was ich eine Unart finde. Aber Sie schreiben es ja hier zum ersten Mal.
Denn: Wer ist „wir“? Wir beide, und einige Millionen andere, wollten Herrn Habig ganz sicher nicht vor Gericht stellen! 😉
Aber, was den politischen Hintergrund dieses Unrechtsurteils betrifft, bin ich eventuell noch etwas pessimistischer als Sie. Denn, wenn es nur so wäre, dass der Grund für die Verurteilung von Dr. Habig darin läge, das Falsche und das Unrecht der Vergangenheit nicht zugeben zu wollen, dann könnten wir uns damit trösten, dass dieses „Kapitel“ irgendwann auch abgeschlossen sein wird.
Für ihre Langzeitschäden und erhöhte Sterberate wird die gläubige Masse immer Gründe finden, die nichts mit dem Experiment zu tun haben, dafür bräuchte es nicht die Verurteilung von so jemandem wie Dr. Habig.
Ich befürchte hingegen, dass dieses Urteil besonders deshalb gefällt wurde, um für die Zukunft Ärzte und medizinisches Personal, und natürlich die Bevölkerung, weiter zu disziplinieren. Für die Zukunft! Und das heißt: Sie haben noch viel mit uns vor, auf dem medizinischen Sektor, bzw. auf dem Sektor, der die körperlichen bzw. persönlichen Selbstbestimmungsrechte betrifft!
Aber ja, es mag schon stimmen, dass die Gläubigen die Abweichler auch im Nachhinein noch bestrafen wollen … ich persönlich bin auch von den Gläubigen besonders für mein Abweichlertum bestraft worden, obwohl es gerade ganz offensichtlich wurde und mit der Zeit ja immer deutlicher, dass die Injektion, im besten Fall gar keine Ansteckungen verhindert.
Z. B.: Mein Vater erlitt 3 Wochen nach der 3. Injektion einen schweren Schlaganfall mit Hirnblutung, in dessen Folge er 7 Tage später gestorben ist. Das war sein 2. Schlaganfall, sein 1. ereignete sich 5 Monate vorher, nämlich 3 Monate nach den ersten beiden Injektionen.
Die gesamte Familie glaubt nicht, dass es einen Zusammenhang gibt.
Ein Monat nach dem Tod unseres Vaters hatten einige geimpfte Familienmitglieder Corona … kein Stutzigwerden, dass die Impfung genau das verhindern sollte.
Einen weiteren Monat später war Weihnachten und ich wurde von der Familie vom Weihnachtsessen ausgeschlossen.
Sagen Sie, kann man eigentlich irgendwo das gesamte Urteil lesen, und wenn ja, wo? Und auch das Verteidiger-Plädoyer?
Für das „wir“ muss ich mich entschuldigen. Es war im Sinne von „diese Gesellschaft“ gemeint. Es hat aber schon lange vor Corona angefangen, als Sie wahrscheinlich noch Teil des „wir“ waren.
Dass man Sie vom Weihnachtsessen ausgeschlossen hat, ist sachlich nicht begründbar. Ihre Familie ist vom Glauben an Corona besessen und zu den Jüngern der Impfung geworden. Da sie ja ein großes Opfer gebracht haben, wird es für sie schwer werden, diesen Glauben wieder zu überwinden.
Wir können nicht wissen, was die Ursache für den Schlaganfall Ihres Vaters war und ich denke, dass er nicht obduziert wurde. Also kann man die Wahrheit nicht mehr ermitteln. Ihre Familie wird nicht an die Impfung als Ursache glauben und Sie werden nicht mehr an die Unbedenklichkeit der Impfung glauben. Ich weiß keinen Weg, wie man das auflösen kann.
Ich sehe das so pessimistisch, dass ich Deutschland verlassen habe.
Die Impfgläubigen werden niemals mehr toleranter werden. Je mehr deutlich wird, wie schädlich die Impfungen wirklich sind, um so stärker wird sich ihr Glauben verstärken und um so unfairer werden sie werden. Schließlich ist doch absolut unfair, dass ihre Gesundheit bedroht ist, wo sie doch das Richtige getan haben.
Natürlich war es objektiv falsch, sich impfen zu lassen, nur wer von den Geimpften kann sich das heute eingestehen?
Die Impfungen waren ein Opfer für die Gemeinschaft. Sie schützt die anderen aber nicht die Geimpften selbst. Auch wenn man danach schwer an Corona erkrankt und vielleicht sogar daran stirbt, war die Impfung richtig, weil die Geimpften einfach glauben, dass sie richtig waren.
Ich denke, dass die Diskussion über die gefälschten Impfpässe eine Art von Betriebsunfall ist, weil sie zeigt, dass der passive Widerstand sehr groß war. Die Dunkelziffer ist dabei sehr groß.
Statt zu protestieren und offenen Widerstand zu leisten, haben viele Menschen einfach den Impfpass gefälscht. Da es so viele sind, kann man dagegen juristisch nicht vorgehen.
Deshalb werden bisher nur die Ärzte angeklagt, weil man ihnen offenbar die Freiheit nehmen will.
Ich denke, das schriftliche Urteil existiert noch nicht und nach dem Verteidiger-Plädoyer sollten Sie vielleicht mal googeln.
„Es hat aber schon lange vor Corona angefangen, als Sie wahrscheinlich noch Teil des „wir“ waren.“
Interessant, dass Sie denken, dass ich früher noch Teil des „wir“ war … Weshalb vermuten Sie das?
„Wir können nicht wissen, was die Ursache für den Schlaganfall Ihres Vaters war und ich denke, dass er nicht obduziert wurde. Also kann man die Wahrheit nicht mehr ermitteln.“
Genau so ist es! Es kann sein, oder auch nicht .. und man wird es nie erfahren. Leider. Denn, mein Vater war nun im normalen Sterbealter, aber die Jüngeren trifft es auch, oder wird es treffen, und man wird nie mit Sicherheit sagen können, ob die Impfungen einen Anteil hatten. Das finde ich sehr belastend für die Zukunft, weil das nicht aufzulösen sein wird.
Allerdings habe ich genau das von Anfang Corona an befürchtet. Nicht erst seitdem mein Vater gestorben ist, kann ich nicht an die Ungefährlichkeit der Impfung glauben, und habe auch das befürchtet, dass man widerum niemals mit Sicherheit sagen können wird, ob die Impfung für Krankheit und Tod in den jeweiligen Fällen ursächlich gewesen sein wird.
Ich hatte diese Befürchtungen von Anfang an, weil das deutlich zu sehen war, wenn man aufmerksam die Geschehnisse verfolgt hat, dass es bei der Corona-Hysterie mitnichten um einen Schutz der Bevölkerung vor etwas Gefährlichem geht, sondern dass es vor allem um eine massenhafte Impfung gehen wird und dass eine Impfpflicht für Gesundheitspersonal kommen wird, von der ich übrigens auch betroffen war.
Ab 01.03.2020, genau zu Beginn von Corona, wurde erstmalig und ziemlich unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Masern eingeführt. Von dieser bin ich altersbedingt nicht betroffen, aber ich habe die sprichwörtliche Nachtigall bzgl. Corona-Impfung/ -Impfpflicht zu dem Zeitpunkt schon ganz laut trapsen gehört.
Über die Corona-Impfung hab ich mich von Anfang an informiert und daher schon 2020 erfahren, dass sie u. a. eine erhöhte Gefahr von Blutgerinnseln, folglich Schlaganfall und Thrombosen mit sich bringt.
„Je mehr deutlich wird, wie schädlich die Impfungen wirklich sind, um so stärker wird sich ihr Glauben verstärken und um so unfairer werden sie werden. Schließlich ist doch absolut unfair, dass ihre Gesundheit bedroht ist, wo sie doch das Richtige getan haben.“
Ich mache allerdings die Beobachtung, dass die Gläubigen nicht im geringsten, auch nicht unterbewusst, spüren oder denken, dass die Impfung eventuell falsch und gefährlich gewesen sein könnte.
Ich glaube, bzw. beobachte, dass die meisten von ihnen wirklich voll und ganz daran glauben und nicht den leisesten Zweifel haben. Bis heute nicht.
Die wollen, so denke ich, also die Abweichler nicht deshalb bestrafen, weil sie glauben, selbst ein großes Opfer gebracht zu haben, sozusagen aus Frust, sondern, weil sie wirklich die Meinung und das Handeln der Abweichler schlimm und gefährlich finden.
So jedenfalls in meinem Umfeld. Leider.
„Statt zu protestieren und offenen Widerstand zu leisten, haben viele Menschen einfach den Impfpass gefälscht. Da es so viele sind, kann man dagegen juristisch nicht vorgehen.“
Ich weiß nicht, ob das wirklich so viele sind. Ich habe da so meine Zweifel. Und ich verstehe wirklich jeden, der das gemacht hat, denn nicht jeder ist ein Held.
Ich habe, sowohl in meinem beruflichen als auch privaten Umfeld kaum Ungeimpfte bzw. kaum Leute, die nicht voll dahinter stehen, wo man also gefälschten Impfpass vermuten könnte, geschweige denn, dass ich jemanden konkret wüsste.
Gut möglich, denke ich, dass das auch nur zur Disziplinierung der Bevölkerung gesagt wird. Aber, ich weiß es nicht.
Wohin sind Sie denn ausgewandert?
Wer vorher in Deutschland leben und arbeiten wollte, musste Teil des „wir“ sein, jedenfalls offiziell. Sich offen gegen des Staat zu stellen, hat nicht funktioniert. Das ist jedenfalls meine Wahrnehmung.
Der Staat hatte sich zwar stark verändert, aber die meisten Bürger haben es nicht bemerkt.
Insofern habe ich einfach angenommen, dass Sie ein Teil der Gesellschaft waren.
Wenn Arne Burkhard Ihren Vater obduziert hätte, hätte er wahrscheinlich sagen können, was den Schlaganfall ausgelöst hat. Aber es gibt leider zu wenige Pathologen, die das können (wollen).
Die Impfpflicht gegen Masern ist absoluter Unsinn. Das Risiko, das mit jeder Injektion verbunden ist, ist höher als das Risiko, was von den Masern in Deutschland ausgeht. Es gibt deutlich mehr Verletzte durch die Impfungen als durch die Krankheit, weil Masern in Deutschland sehr selten sind.
Ich nenne das das Impfparadox. Obwohl der Impfstoff wirksam ist, darf man ihn nicht empfehlen, geschweige denn zur Pflicht machen. Das gibt es übrigens auch bei anderen Krankheiten, gegen die regelmäßig geimpft wird.
Warum finden Menschen die Meinung und das Handeln der Abweichler schlimm und gefährlich? Das ist doch die zentrale Frage. Denn im Grunde ist es doch irrational zu glauben, dass es schlimm oder gar gefährlich sei, wenn man sich anders als alle anderen verhält. Das Gegenteil ist doch tatsächlich der Fall. Neue Ideen kann es doch nur von denen geben, die anders denken und Probleme können nur diejenigen lösen, die eine andere Perspektive haben.
Wenn die Politik verkündet, dass jeder entweder geimpft oder tot sein wird, und am Ende die Ungeimpften alle noch leben, dann zeigt das doch deutlich, dass der Corona-Virus nicht so gefährlich ist, wie die Propaganda es behauptet hat. Wenn viele Prominente Menschen nach einer Impfung sterben, dann könnte es doch sein, dass die Impfung gefährlich ist. Ohne Kontrollgruppe kann man doch nur glauben. Durch die Ungeimpften kann man doch ausrechnen, ob die Impfstoffe eine Wirkung gegen die Pandemie haben, oder eben nicht.
Wenn ich meinen Impfpass gefälscht hätte, würde ich das niemals zugeben, sondern allenfalls sagen, dass mich das Thema nicht mehr betrifft.
Jeder kann in Deutschland ein Denunziant sein und es ist ja gerade das Ziel der Fälschung, jedem Konflikt aus dem Wege zu gehen. Über legen Sie mal, wer in Ihrem Umfeld Konflikten lieber aus dem Weg geht.
Ich denke, das ist nicht der richtige Ort, um persönliche Fragen zu beantworten. Ich empfehle für Informationen zu Corona den Kanal Corona-Solution.
„Die Impfpflicht gegen Masern ist absoluter Unsinn. Das Risiko, das mit jeder Injektion verbunden ist, ist höher als das Risiko, was von den Masern in Deutschland ausgeht. … Das gibt es übrigens auch bei anderen Krankheiten, gegen die regelmäßig geimpft wird.“
Ganz genau. Und noch dazu ist auch das Risiko, schwere Folgeschäden nach einer Masernerkrankung (als Kind) davonzutragen, sehr gering.
Bis 1970, als die Impfung in D auf den Markt kam, haben Generationen von Kindern schlicht und einfach größtenteils die Masern durchgemacht (ich auch), und zwar allergrößtenteils ohne Folgeschäden, und hatten danach ihre lebenslange Immunität gegen Masern, und sorgten damit für Herdenimmunität.
Die Impfimmunität ist dagegen nicht so zuverlässig und zerstört obendrein die natürliche Herdenimmunität, so dass man in der Folge vielleicht wirklich öfter mal Masern bei Erwachsenen hat und schwere Folgeerkrankungen, weil durch das Geimpfe die kollektive Immunität löchrig und unzuverlässig geworden ist.
Deshalb sind die Geburtsjahrgänge vor 1971 ja auch von der Masernimpfpflicht pauschal ausgenommen, egal, ob sie Masern hatten oder nicht. Daran sieht man, wie klar das ist und offiziell anerkannt wird, dass diese Jahrgänge sehr sicher immun sind – ohne Impfung.
Ebenso verhält es sich mit anderen Kinderkrankheiten.
Außerdem gehen Infektionserkrankungen mit zunehmendem Lebens-, Gesundheits- und Hygienestandard in ihrer Inzidenz kontinuierlich herunter.
Es ist eine bestürzende Entwicklung, wieviele Impfungen Kinder inzwischen erhalten, gegen alles, was es gibt. Und es werden ständig mehr. Kein Wunder, dass die Immunität in der Bevölkerung zunehmend schlechter wird. Die Corona-Impfung setzt dem ganzen nun die wortwörtliche Krone auf, im negativen Sinne.
Und es entsteht einTeufelskreis, produziert Abhängigkeit: Die natürliche Abwehrkraft der Menschen wird immer schwächer, daher sind sie immer mehr auf medizinische Produkte und – Hilfe angewiesen. Die halten sie zwar am Leben, aber für den Preis, dass sie immer labiler werden und immer häufiger „Produkte“ brauchen.
Und genau das ist das beabsichtigte Ziel.
Aber, das muss ich Ihnen sicher alles nicht erzählen. Das wissen Sie.
„Sich offen gegen des Staat zu stellen, hat nicht funktioniert. Das ist jedenfalls meine Wahrnehmung. … Der Staat hatte sich zwar stark verändert, aber die meisten Bürger haben es nicht bemerkt.“
Nun ja … ich weiß natürlich nicht, was Sie genau mit „sich offen gegen den Staat zu stellen“ meinen.
Ich denke dazu Folgendes:
Zwischen ’sich offen gegen den Staat zu stellen‘ und ‚Teil des „wir“ zu sein, gibt es ja eine Bandbreite.
Ich bin in der DDR aufgewachsen und habe daher mit der Muttermilch aufgenommen, welche Möglichkeiten es gibt, in einem Staat klarzukommen, in dem man grundlegend in allen möglichen Freiheiten beschnitten ist, das verordnete „wir“ also starke Übelkeit verursacht, aber, ein ’sich offen gegen den Staat stellen‘ man höchstwahrscheinlich mit seiner Restfreiheit, Gesundheit, oder sogar Leben bezahlt.
Wenn man also nicht Teil des „wir“ sein wollte, aber auch nicht im Knast landen wollte, konnte man die Fähigkeit herausbilden, Widerstand zu leisten, der deutlich war, aber dennoch am Knast vorbeiführte.
In meinem Umfeld jedenfalls haben einige Menschen damals sehr viel riskiert, haben sich ziemlich deutlich gegen den Staat gestellt. Das war eine sehr anstrengende Gratwanderung.
Die Bundesrepublik in den 90er Jahren empfand ich (wir) daher zunächst als große Befreiung auf vielen Gebieten. Man konnte u. a. endlich (politisch) offen reden, ohne Folgen, wie in der DDR, befürchten zu müssen.
Selbstverständlich bemerkten wir aber auch von Anfang an, und wir wussten es ja auch schon vorher, dass man auch in der Bundesrepublik Zwängen und Einschränkungen unterworfen ist. Und selbstverständlich waren wir von Anfang an auch hier kritisch.
Aber, das „wir“, also die Gesellschaft, war in den 90ern noch relativ distanziert und kritisch dem Staat gegenüber. Und man konnte kritisch und distanziert sein, ohne etwas befürchten zu müssen. Jeder konnte, wenn er wollte, seine Nische finden. Es war leicht möglich, nicht beim „wir“ mitzumachen, sich aber deshalb nicht zwangsläufig „offen gegen den Staat“ stellen zu müssen.
Später hat es sich immer mehr dahin verändert, dass die Gesellschaft, schleichend, immer konformer mit dem Staat geworden ist. Ich habe das durchaus auch bemerkt. Es wurde schwieriger, Kritik an der Politik zu äußern, es war zunehmend nicht mehr selbstverständlich, die Politik, auch scharf und umfangreich, zu kritisieren.
Mit Corona geschah diesbezüglich ein für mich total verstörender Quantensprung in diese Richtung. Dass die Gesellschaft, also Leute, die vorher immer eine kritische Distanz zum Staat hatten, auf einmal komplett deckungsgleich mit dem Staat waren, fand ich maximal erschütternd.
Aber klar: „Sich offen gegen den Staat zu stellen“, je nachdem was man damit genau meint, war auch in der Bundesrepublik immer strafbar und ist natürlich in jedem Staat strafbar.
Dass eine Gesellschaft in einer, wenn auch nur eingeredeten, Krise, einem Krieg, die absolute Priorität auf „Zusammenhalt“ legt, Abweichler nicht duldet, ist aber eigentlich ein evolutionär gesundes Verhalten.
Und auch ohne Krise ist es eigentlich ein gesundes, natürliches Verhalten, sich an der Masse zu orientieren. Denn, die Masse, die Herde schützt den einzelnen. Der einzelne hat faktisch alleine, in der Regel, die geringeren Überlebenschancen.
Deshalb leben Menschen in Gruppen und deshalb möchten Menschen, um fast jeden Preis, zur Gruppe gehören und empfinden Ausgeschlossensein als tödlich, weil es tatsächlich potentiell am ehesten tödlich ist.
Dass genau die Abweichler die Menschheit, oder Gesellschaften, oft weitergebracht haben, das stimmt. Aber, wenn man schaut, haben sie zu ihrer jeweiligen Zeit auch meistens teuer, nicht selten mit Ausschluss oder sogar Tod, dafür bezahlt. Oft Märtyrer.
„Überlegen Sie mal, wer in Ihrem Umfeld Konflikten lieber aus dem Weg geht.“
Nun, auch Konflikten lieber aus dem Weg zu gehen, ist zunächst einmal psychsich gesundes Verhalten. Jeder psychisch Gesunde versucht, Konflikte, wenn es geht, zu vermeiden. Das gebietet einfach schon das natürliche Streben nach Energieeffizienz.
Insofern gehe auch ich Konflikten aus dem Weg.
Erst wenn es einen mehr Energie kostet, weil es einem doch nicht gelingt, dem Konflikt wirklich zu fliehen, den Konflikt zu deckeln, wäre es gesünder, sich ihm zu stellen.
Das ist aber von Mensch zu Mensch und von Situation zu Situation verschieden.
Ich glaube daher tatsächlich, dass die Menschen, die mit der Corona-/Impf-/Pass-Thematik so ganz anders umgehen als ich, im Grunde für sich selbst energieeffizient handeln.
Ich würde mich ja freuen, wenn es viel mehr gäbe, die gefälscht haben (und selbstverständlich nicht darüber reden).
Leider wurde ich aber so oft enttäuscht, dass selbst Leute, bei denen ich eine wenigstens abwägende Haltung vermutet hatte, weil die z. B., bis zu Corona, alternativmedizinisch unterwegs waren, plötzlich sehnlichst auf die Impfung warteten und mich harsch belehren wollten, wenn ich vorsichtig Kritik äußerte. Die haben garantiert nichts gefälscht.
Danke für die Kanal-Empfehlung. So richtig bin ich aber noch nicht schlau geworden, was ich dort finden könnte, was ich noch nicht wusste. Wenn Sie mir noch einen Tipp geben können …
Hinterher ist man immer schlauer! Tatsache ist, dass nicht Habig, sondern wie nach 1945 die Richter und Staatsanwälte auf die Anklagebank gehört hätten!
wieviele ungeimpfte gibt es, die ihre entscheidung bereut haben?
wieviele geimpfte gibt es, die ihre entscheidung bereut haben?
herr habig ist ein mensch mit ethischen prinzipien und moralischen kompaß, solche menschen sind derzeit nicht gefragt und dadurch wichtiger denn je.
ich ziehe meinen hut vor dr. habig, was wäre ich froh, einen solchen hausarzt zu haben…
meine ärztin ist menschlich wunderbar, sie war aber zumindest anfangs voll auf dem impftrip und hat mich deswegen mehrfach freundlich angesprochen, ihre begeisterung liess dann mit der zeit merklich nach.
es wäre interessant zu wissen, wieviele fake zertifikate insgesamt ausgestellt wurden! es gab ja zig angebote auf telegram etc.
herr habig hätte das wohl diskreter machen sollen, woher wusste es die kollegin, die ihn anschwärzte?
alle sind vor gericht gleich, manche gleicher…war es nicht ein notfall, mit dem frau merkel die unrechtmäßige massenzuwanderung 2015 rechtfertigte?
in einem fall gab dr.habig einem 18 jährigen ein impfzertifikat, er hatte angst, weil er gleichaltriger freund ein tag nach dem impfung starb, da habe ich vollstes verständnis.
ich ziehe meinen hut vor diesem arzt, er hat gemäß seinens schwures gehandelt, immer zum wohle seiner patienten zu handeln und nicht im interesse dritter. auch der nürnberger kodex spricht für ihn.
pikant: eine kollegin denunzierte ihn…schämen sie sich!
„Als seine Frau den Arzt Habig, der über ein Jahr in U-Haft sitzt, an seinem Geburtstag im Gerichtssaal umarmen wollte, verhinderte Richterin Petra Breywisch-Lepping das durch das hektische Herbeirufen der Wachmeister. Sie ließ den Arzt lange in Hand- und Fußfesseln vorführen wie einen Gewaltverbrecher.“ (Anwalt auf telegramm)
Sieht so die feministische Zukunft aus?
Eine Ärztin hat den Fall gemeldet, eine Staatsanwältin vertritt die Anklage, eine Richterin spricht das schreckliche Urteil.
Ist das jetzt die feministische Justiz?
Wäre interessant zu erfahren, wie das Urteil ausfällt, wenn die Angeklagte auch eine Frau ist. Aber sollen nicht alle vom „Gericht“ gleich behandelt werden – ohne Ansehen der Person?
Frauen neigen eher zum Herdentrieb und lassen sich auch schneller einschüchtern. Logisch, dass man dann auf weibliche Richter und Staatswälte setzt. Das ist auch schon in anderen Fälle aufgefallen, dass Frauen sich als Täterinnen da hervortun, während es bei den „Deliquenten“ (Dr. Habig, Weimarer Familienrichter, Stephan Kohn, Friedrich Pürner usw.) dann doch eher Männer sind.
Es ist doch ganz einfach. Es gibt dann ab sofort – politische Gefangene.
Das sehe ich als Jurist inzwischen auch so!
Die Lügenverbreiter (Lauterbach: Impfstoff ist nebenwirkungsfrei, alle spritzenden Ärzte, Hirschhausen (der sich für die Propaganda sogar bezahlen ließ) und andere), die den nachweislich nicht nur wirkungslosen, sondern auch gesundheitsschädlichen Stoff spritzten, haben sehr sehr gut verdient und sind nach wie vor frei und dürfen ihre Unwahrheiten weiter verbreiten, auch die Profiteure an den Maskenverkäufen und nicht zuletzt Drosten, dessen PCR-Test teuer aber untauglich ist usw……
Ein Gericht, das die verurteilt, die sich aufgrund ihrer medizinischen Einsicht verhalten haben und den Menschen, die das Corona-Lügengebilde erkannten und sich dem Unsinn verweigerten, ihre Grundrechte wenigstens zum Teil erhielten (weil man ohne Attest kaum noch am gesellschaftlichen Leben teilnehmen durfte), sollte sich schämen. Was wäre wohl los gewesen, wenn nach 1945 noch die damaligen schändlichen Gesetze angewandt und diejenigen verurteilt worden wären, die sich verweigerten?
Manch eine(r) sollte den mehrfach mit Oscars ausgezeichneten Film anschauen DAS URTEIL VON NÜRNBERG mit u.a. Marlene Dietrich, Spencer tracy, Burt Lancaster, Richard Widmark u.a.
Wie ging eigentlich die Sache mit Winfried Stöcker weiter, der ja einen eigenen Impfstoff auf den Markt brachte, den er Deutschland kostenlos zur Verfügung stellen wollte, der vom PEI nicht zugelassen wurde und den er an willige Personen dennoch spritzte? https://www.focus.de/gesundheit/winfried-stoecker-polizei-loest-illegale-impfaktion-auf-steckt-ein-dubioser-impf-doktor-dahinter_id_24468665.html
Auch hier soll die Staatsanwaltschaft ermitteln.
Was für ein entsetztliches Urteil im Verhältnis zu den Millionenfachbetrügern aus der Autobranche ?! Ich schäme mich für diesen Rechtsstaat und für solche Urteile!
@RA.Dobke
Wir denken an den den Olaf ohne Erinnerung, der rund 45-47 Mio. Euro Steuerverlust auf dem Gewissen hat oder Frau vonderLeyen, die denn sinnlosen Milliardendeal über Giftbrühe mit Pfizer abschloß oder auch die CSU-Leute, die für die Vermittlung unsinniger Masken 43 Mio. Euro (oder waren es mehr oder weniger?) kassierten ……
Ich helfe schämen!
Es ist klar, daß Recht und Gerechtigkeit nicht unbedingt etwas miteinander zu tun haben. Wenn aber das Recht von der Gerechtigkeit wie in diesem Fall so weit abweicht, dann hat das Recht ein Problem…
Wir wollten Gerechtigkeit, und bekamen den Rechtsstaat.
Und was haben wir heute?
Einen politischen Gesinnungsrechtstaat welcher jede Willkür, welche durch die Politik angeordnet wird, gnadenlos in die Urteile einfliessen lässt.
Es kam wie es kommen musste. Alle Gefälligkeiten des Arztes an seine Patienten mögen nachvollziehbar sein, waren aber gesetzwidrig.
Wenn Gesetze entgegen dem bekannten wissenschaftlichen Stand und von einer Klientel und Seilschaft zur Profitmaximierung und gegen die Volksgesundheit erlassen wird, ist Widerstand absolute Zivilcourage.
Vor Ansteckung hat die Injektion nicht geschützt, vor schwerem Verlauf auch nicht (siehe veröffentlicht Protokolle und Erfahrungen von Spezialisten), aber tausendfach Leid und Tod durch diesen Stoff sind inzwischen dokumentiert. Glücklich, wer dieser Injektion widerstanden hat, glücklich, wer an einen solchen Arzt geraten ist und glücklich , wer ne Ampulle mit geringem oder keinem Wirkstoff erhalten hat, und so an diesem Genexperiment nicht teilnehmen musste.
so kann man auch die haftstrafen in der ddr rechtfertigen, die waren auch gesetzeskonform. der nürnberger kodex und der „ärzteschwur“ geben ihm aber recht.
er hat nach seinem gewissen gehandelt.
würden sie alle gesetze befolgen, auch wenn sie gegen fundamentale menschenrechte verstossen?
eine medizinische behandlung darf nie gegen den willen des patienten erfolgen, das ist eine lehre aus der geschichte.
Ich stimme Ihnen voll zu.
Ein feiner Unterschied ist aber, dass Dr. Habig ja nicht verurteilt wurde, weil er nicht geimpft hat. Dafür wurde kein Arzt verurteilt. Noch nicht!
Sondern, weil er die Stempel in den Impfausweis gedrückt hat, ohne dass der Patient die Impfung erhalten hat. Das ist als „Fälschung von Gesundheitszeugnissen“ strafbar. Das Urteil sagt ja, die betroffenen Patienten hätten selbst gegen den Impfzwang klagen können, wenn sie sich davon so bedroht gefühlt haben. Dass das ein Hohn ist, weiß ich selbst.
Ich finde es absolut unfassbar, dass wir in einer Welt und einem Land leben, wo ein Stempel im IMPFAUSWEIS über das Schicksal von Menschen entscheidet, sie in Existenznöte trieb, schlaflose Nächte und Verzweiflung verursachte. Das hätten wir uns bis vor 4 Jahren nicht träumen lassen. Und dass Stempel in Impfausweisen zu mehreren Jahren Gefängnis führen – was für ein Irrsinn!
Ich finde es am ärgerlichsten, dass sich Dr. Habig erwischen lassen hat. Er hätte es diskreter machen sollen.
Er hat sein Gewissen und seinen Wunsch, den Patienten in Nöten zu helfen, weil er damit helfen konnte, über das Gesetz gestellt, hat aber mit seinem Gesetzesverstoß niemandem geschadet. Das Urteil ist daher völlig überzogen und muss unbedingt revidiert werden. Hoffentlich schafft sein Anwalt das. Ich habe größten Respekt vor ihm und bin ihm dankbar, dass er so mutig und couragiert war, den Leuten in ihrer Not zu helfen, auch wenn er sich damit leider strafbar gemacht hat.
Das ist Urteil einer linientreuen Richterin. Ein Vergleich mit anderen Urteilen, bei denen auch gegen Gesetze verstoßen wurde, überfordert diese „Juristin“ offensichtlich.
Dieses Urteil delegitimiert den Staat…
Ein Lebensretter muss in den Knast, weil es u.a. Nebenwirkungen nur in der Querdenkerszene geben soll.
Dieses Urteil wird den Regime-Change beschleunigen…
Die Verurteilung als solche mag man als rechtmäßig ansehen können. Das ganze Verfahren lässt einen aber am Rechtsstaat zweifeln.
Alle diese Entwicklungen sind höchst ungut und zeigen, dass die seit 2005 regierende Ganz Große Koalition unserem Rechtsstaat bereits masiven Schaden zugefügt hat.
Es wird Zeit für einen Wechsel.
Ich möchte noch mal drauf eingehen, dass der Arzt Kinder „fake“ geimpft hat – und darauf, wie das wohl gewesen sein muss, wenn so ein kleiner Wicht in der Grundschule der Einzige war, der keinen „Stich“ vorweisen konnte – weil vernünftige Eltern.
Oder wenn es auf Klassenfahrt ging und sie die ohne Impfung einfach nicht mitnahmen, die „Pädagogen“.
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Empathie zeigt sie nicht. Weder die eine noch die andere dort im Gericht.
Hier der Bericht über die Verkündung des Urteils mit Dr. Habigs Schlussworten: https://paulbrandenburg.com/bericht/fall-habig-umfangreiches-plaedoyer-und-beruehrendes-schlusswort/
Das Vertrauen in den Staat erodiert mit jedem solchen Urteil ein wenig mehr. Und wenn kein Vertrauen mehr da ist, kommt der grosse Knall.
Gönnt Euch mal den Spaß und googelt die beiden Wörter „Bewährung Messer“. Dann nur das Inhaltsverzeichnis lesen, dann wisst ihr wo wir hier leben.
Von dänischen Wissenschaftler wurde eine Studie erstellt, woraus hervorgeht, dass es verschiedene Chargen von Impfstoffen gibt. U.a. hat man festgestellt, dass es bei einer Charge überproportional viele gravierende Nebenwirkungen und Todesfälle gab und bei einer Charge keine gemeldeten Nebenwirkungen erfasst wurden. Man könnte aufgrund dieser Analyse insinuieren, dass es sich bei dieser Charge um ein Placebo handelte. Nun wirft man Dr. Habig vor, er habe Impfzertifikate ausgestellt, aber keine Injektionen vorgenommen, was er sicherlich in Kenntnis der Problematik der mRNA Impfstoffe, hinsichtlich schwerer gesundheitlicher Schäden getan hat. Sollte es sich aber Bewahrheiten, dass Millionen Placebo verimpft wurden, die Pfizer und Moderna lieferten, wäre das nicht nur Betrug, sondern das was man Dr. Habig vorwirft. Nur wird man die Pharmariesen nicht anklagen, aber der kleine Arzt der aus heroischen Beweggründen Menschen vor Impfschäden bewahren wollte, wird es. Wenig verwunderlich in einem Land, wo man mittlerweile nicht nach Gesetz Recht spricht, sondern nach Gesinnung und im Sinne der Regierenden. Habigs Anwalt sollte die durch Klage und auf richterlichen Beschluss veröffentlichten Zulassungsunterlagen von Pfizer im Berufungsverfahren anführen, dann könnte man Habigs Eingebung nicht negieren und müsste ihn dafür Auszeichnen, dass er dem hippokratischen Eid nachgekommen ist, im Gegensatz zu vielen seiner Berufskollegen.
und nicht vergessen: der nürnberger kodex
Alles richtig!
Aber er wurde ja nicht verurteilt, weil er nicht geimpft hat. Sondern, weil er Impfungen vorgetäuscht hat – Impfstempel in den Impfausweis gedrückt hat. Das Gericht sieht es so, dass es ihm frei stand, nicht zu impfen, wenn er es nicht mit seinem ärztlichen Gewissen vereinbaren konnte. Aber, eine Impfung zu bescheinigen, wo keine war, das sei strafbar, sagen sie. Die Patienten hätten selbst gegen den Impfzwang, von dem sie sich bedroht fühlten, klagen können. Ist ein Hohn – das ist klar!
Leider wird man es den Pharma-Riesen nie nachweisen, wenn sie Placebos als Impfung verkauft haben sollten. Aber gute Idee von Ihnen!
Wer den Bürgern durch eine Straftat Schaden zufügt, darf mit der Milde der Strafrichter immer rechnen; das gilt noch mehr, wenn er von weit her kommt. Richtet sich eine Straftat (?) gegen die Anordnungen der Obrigkeit ist Schluss mit lustig: Bewährungsstrafen gibt es dann nicht, obwohl der Arzt seine Patienten vor schweren körperlichen Schäden bewahrt hat. Unfreiwillig komisch wird die Vorsitzende, wenn sie den Patienten vorhält, sie hätten versuchen können, vor bornierten und schlecht informierten Richtern, die zudem Angst um ihre Karriere hatten, ihre Grundrechte durchzusetzen. Es gab mal eine Republik, da wäre dieser Hinweis richtig gewesen – da brauchte es aber auch keine mutigen Ärzte, weil die Richter es noch waren. So hat das Landgericht heute auch über die Justiz geurteilt und offenbart, dass die Bürger solchen Richtern (völlig zu Recht) nicht mehr trau(t)en.
Der Staat hat ja keinen Nachteil, wenn ein seiner Bürger erstochen wird. Die denken aber nur kurzfristig, weil der Bürger Steuern erwirtschaftet. Und wie der Strom aus der Steckdose kommt, so kommt der Beamtensold vom Staat.
Wo bleiben hier eigentlich die Statements der sonst so moralbesoffenen Grünen? Die, die sich sonst schützend vor jeden Baum stellen, die, die Welt, das Klima, das Leben weltweit retten wollen, aber Verbrechen gegen die Menschlichkeit dulden, wenn es ideologisch nicht passt?
Ach so, die hängen irgendwo fest, am Asphalt der Stadtautobahn Berlin. Na dann sind sie natürlich entschuldigt. Klima retten geht schließlich vor.
Wie wäre es denn mal mit einem Spendenaufruf für diesen Arzt?
Da sind viele Gewalttäter schneller wieder raus, wenn sie denn überhaupt einfahren.
Interessant, dann werden wir ja zukünftig ähnlich harte Urteile gegen Personen sehen, die eine Notwehr gegen eine „Klimakatastrophe“ für sich reklamieren, wenn sie gegen Gesetze verstoßen und andere Menschen nötigen. Nicht.
„Der Haftbefehl ist sofort zu vollstrecken, so fügte Richterin Petra Breywisch-Lepping hinzu.“ Was ist mit Lauterbach, Spahn, Wieler & Co.??? Herr Dr. Habig hat als Arzt nachweislich die Gesundheit vieler Menschen bewahrt, während die vorgenannten Figuren von ihrer Niederträchtigkeit gebeutelt, noch immer so tun, als hätten sie nichts mehr mit ihrem Gesundheitsterror, den sie während der Plandemie vom Stapel gelassen haben, zu tun. Ich halte es wie Peter Hahne: „Ich will Handschellen klicken hören.“
Nicht der grundgesetzwidrige ‚de facto‘-Impfzwang per verordneter Impfpflicht für verschiedene Berufsgruppen ist also rechtswidrig (Recht auf körperliche Unversehrtheit), sondern das Verhalten eines Arztes, der entsprechend seines Berufsethos seine Patienten per Notwehr geschützt hatte vor einem übergriffigen Staat und vor einer als harmlose Impfung getarnte, aber nachgewiesenermaßen gefährliche experimentelle Gentherapie für ein Virus, welches nachgewiesenermaßen ein Produkt skrupelloser gain-of-function – (Bio-Waffen-) „Forschung“ ist.
Politik und Justiz widern mich nur noch an!
Wir haben es m.E. mit einem Schönwetter-Grundgesetz zu tun und nach meiner Meinung leben wir inzwischen in einem reinen Gesinnungsstaat. Dieses Urteil ist völlig unverhältnismäßig, der Umgang mit dem Arzt (gemäß der Artikel-Informationen) schäbig und der Gesamtvorgang daher insgesamt grobes Unrecht!
Eine (weitere) Schande für dieses Land!
Nicht zu fassen.
Rundum hört man “ ich will weg, aus Deutschland “
Das verwundert nicht.
Hat einer dieser tausenden von Messerstechern je einmal so lange in Untersuchungshaft gesessen? Allein das ist schon eine Schande. Ballweg läßt grüßen. Die Richterschaft, vor allem aber die Richterinnenschaft ist zum größten Teil verkommen in diesem Land. Die sollten sich zu Tode schämen!
Ein politisch motiviertes Racheurteil. Justiz, Ärzteschaft, Kirchen, Polizei und die viel beschworene Zivilgesellschaft haben in beispielloser Weise nicht nur versagt, sondern sich aktiv an einem aus meiner Sicht faschistisch zu nennenden Corona-Regime beteiligt. Und wie es bei solchen Regimen ist, wird im Nachgang nicht etwa aufgearbeitet oder die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen, nein, es werden ganz im Sinne einer Siegerjustiz die mutigen Gegner und Retter der Menschen bestraft.
Es stellt sich leider Tag für Tag immer mehr heraus, dass jene Schichten unserer Gesellschaft, die früher einmal Vorbildfunktion hatten, in einer Weise verkommen sind, wie man es vor unserem geschichtlichen Hintergrund, den gerade diese so gern vor sich her tragen, nicht für möglich gehalten hätte.
Lebensrettungsmedaille!
Jetzt, nachdem auch die härtesten „Impf“befürworter nicht mehr leugnen können, dass die Injektionen zum Teil gravierende bis tödliche Nebenwirkungen haben, fällt eine Richterin dieses Urteil: ein Skandal, unfassbar, aber in Deutschland im Jahre 2023 nicht überraschend. Der Richterspruch ist ganz im Sinne dieser Regierung, die sich weder für das Wohl des deutschen Staates und seiner Bürger interessiert noch für die Aufarbeitung der verheerenden Politik während der C-Virus-Jahre. Ganz im Gegenteil: Vertuschung, Verschleierung, Leugnen, Lügen und Repression gehen weiter. Die Demokratie wird abgeschafft. In der Justiz und für das Gros der Ärzteschaft gibt es kein Berufsethos mehr. Erinnert fatal an die finstersten Zeiten in diesem Land. Menschen mit Gewissen und Verantwortungsgefühl, die sich den Befehlen des Regimes widersetzen, wurden und werden verfolgt, eingesperrt, vernichtet. Wandere aus, solange du noch kannst, rate ich allen jungen Menschen.
Böse Zungen munkeln, die Dame „Richterin“ gehört mit zum System, indem der Staat sich seiner unabhängigen Judikative wie Exekutive entledigt und durch folgsame, anti-freiheitliche und anti-demokratische Schergen ersetzt hat und so alle Freidenker, Patrioten und echte Demokraten wie echte Fachleute abräumt um seine verquere und fehlgeleitete Ideologie nicht zu gefährden…. Die beste Diktatur, die wir in der freien Welt je hatten….
Wie war das nochmal mit der Linksterroristin Lina Engel? Hat diese Frau nicht mit einem Hammer die Gelenke eines „Gegners“ zertrümmert? Da wurde nach dem Urteil in Leipzig die Haft ausgesetzt, bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils und die U-Haft wird angerechnet! Man hatte wohl Angst vor den Reaktionen ihrer Freunde.
Ein Arzt, der nichts anderes macht, als seine Patienten vor diesem Wahn des Staates zu schützen geht mit sofortigem Vollzug ins Gefängnis?
Mich wundert hier nichts mehr, aber diese Vorgänge erklären EINIGES!!
RichterIN, StaatsanwältIN mal wieder.?
„Eine Ärztin soll den Fall gemeldet haben.“ Ein Grund mehr, die fachliche Integrität der Ärzte (es wird wohl die ganz überwiegende Mehrheit sein) grundsätzlich in Frage zu stellen. Ihnen bloß nicht unüberlegt vertrauen!
Der Arzt muß in den Knast wegen einer Lüge mit der er Schaden für viele Menschen verhütet hat.
Frau Merkel bekommt für ihre Lüge bei den Minsker Verträgen, wodurch sie den Beginn kriegsähnlicher Zustände mit zu verantworten hat, lauter Orden umgehängt.
Sind nun die Urteile für in der Hirarchie höher Stehende einfach milder oder fallen ganz aus? Natürlich nicht, sonst würde man ja die Straftäter unter den Flüchtlingen auch hart bestrafen statt milde bis gar nicht.
Unsere Richterinnen sind frei in ihrer Urteilsfindung. Sie fällen halt öfter Gesinnungsurteile. Gab´s ja alles schon mal und ist echt deutsch. (Eine Moral, die bestimmte Handlungen allgemein und ohne Rücksicht auf die Folgen gut oder schlecht nennt, bezeichnet man als deontologisch. Gesinnungsethik wird daher begrifflich auch mit deontologischer Moral gleichgesetzt).
Tief im Westen
Wo die Sonne verstaubt
Ist es besser
Viel besser, als man glaubt.
Der Staat und seine Institutionen delegitimiert sich auf diese Weise selbst. Das BRD Regime und seine Machthaber sind untragbar geworden. Wann kehren wir wieder zum Grundgesetz und unserer schönen alten Bonner Republik zurück ohne Kriegs- und Impfhetzer?
Zweifelsfrei ein politisches Urteil … die MEDIZIN muss über dem Gesetz stehen, denn der Staat ist KEIN GUTER ARZT – jedes Gesetz, welches dieses Tatsache verdreht, ist ohnehin gegen §1 GG zu werten (auch kein guter Kaufmann, oder Vaterlandsverteidiger, oder .., oder ) und kann auch sonst nix, außer Steuern abkassieren.
Jedes Gesetz, welches dieses Tatsache verdreht, ist ohnehin gegen §1 GG zu werten
Es gab ja schon Richter, die am 7. Mai 1945 noch Fahnenflüchtige erschießen ließen!
Diese Bindestrich-Richterin ist offenbar geschichtsvergessen, denn mit dem Wissen von heute, viele wußten es jedoch schon von Anfang an, dürfte diese Verurteilung nicht mehr sein! Pfui Deibel! Solche Richter treiben das Land in den Bürgerkrieg.
Ich wûnsche Herrn Habig und seiner Frau viel Mut und Kraft, alles durchzustehen. Hoffentlich geht es in Revision! Ein politisches Urteil wurde in aller Härte durchgesetzt, Frau Richterin möchte sicher noch gern Karriere machen. Herr Habig hat mit seinen Argumenten Recht, wenn man dazu die fehlenden, passend gemachten Biontech-Daten nimmt, ist man hart beim Thema “Menschenversuch” gelandet. Die unselige, grauenvolle Zusammenfassung nach dem 2. WK durch ist bekannt. Inwieweit Geld geflossen ist, das wäre ein Ansatzpunkt, wo man genauere Informationen wünscht. Rückzahlung und Einstellung des Verfahrens fertig! Umgekehrt: alle Spritzärxte stehen für Folgeschäden ebenfalls persönlich in der Haftung. Sie müssen auch gemerkt haben, dass auf den Beiipackzetteln nichts stand. Wenigstens werden in Deutschland Dissidenten schwer bestraft, migrantische Vergewaltiger und Mörder kommen straflos oder auf Bewährung frei! Das Deutsche Justizsystem ist eine Schande! Wie der ganz linksgrüne Komplex!
In Deutschland sind Legislavie,Exicutive und Juricadive in einer Hand . Nichts von wegen freie Richter und freie Rechtsprechung.
Das können wir nur schäumend im Ausland anmahnen .
Noch niemals seit der Hitlerzeit war Recht und Gesetz dermaßen gebeugt und dem staatswesen untergeordnet.
Dieses Urteil ist eine Schande und die Richterin gehört hinter Gitter !
Genau in dem Zeitraum wo zunehmend klar wird welche Sauerei hinter diesem Impfirrsinn steckt macht dieses pervertierte Rechtssystem weiter als gäbe es keine neuen ,erschreckenden Erkenntnisse.
Dieser Staat verkommt zunehmend zur Diktatur, die Rechtsprechung ist nur billiges ,willfähriges Mittel um hochherrschaftliche Anwandlungen einer korrupten Staatsführung zu zementieren.
Unser Staat droht gerade das höchste Gut zu verspielen: das Vertrauen seiner Bürger!
Bezeichnend sind vor allem 2 Aspekte, das Strafmaß, waehrend es fuer Mord und Totschlag oder Vergewaltigung, den „richtigen“ Taeter vorausgesetzt, meistens, wenn ueberhaupt Bewaehrungsstrafen gibt, und die Begruendung mit einem faktisch verfassungswidrigen Gesetz. Die Taeter erlassen rechtswidrige Normen, bei denen entweder der verwaltungsrechtliche Gerichtsweg zur Freude von Frau Merkel verschlossen bleibt, was ja das Ziel der Veranstaltung war, Art 19 IV GG laesst gruessen, oder das Politgericht die Taten absichert. Perfekt. Angesichts einer potentiell lebensgefährlichen Gentherapie befinden wird uns auf einem „guten“ , bereits schon einmal gegangenen Weg. Bekanntlich sprach der Scholzomat von einem grossen Experiment mit uns als Versuchsobjekte. Das Politgericht wiederum haelt Opfer fuer vertretbar, solange es auch „Gerettete“ gibt. Nun gibt es diese leider nicht, aber jede Menge „Impfopfer“. Vor diesem Hintergrund ist das politische Urteil nach einem politischen Verfahren interessant. Vor allem zeigt es den Weg dieses „Rechtsstaates“ mit einer wie immer aeusserst fuegsamen Justiz auf. Dass dieses Regime wie weiland die totalitaeren Regimes vor ihm in der Lage ist, passende Ein – und Zugriffsgesetze zu erlassen, wissen wir. Der selbst erklaerte Notstand laesst gruessen. Da sie, GG hin oder her, vom Politgericht nicht kassiert werden, sollte man ueber den weiteren, womoeglich sogar kafaesken, Verlauf nicht ueberrascht sein. Wie sich die Bilder in Sch’land immer wieder gleichen. Aber solange nur die AfD das Problem ist, laeuft es doch gut. Wenn man sich nur tief genug duckt, betrifft es nur die anderen. Einstweilen jedenfalls.
Einer sogenannten Antifaschistin, die Menschen, die vermeintlich nicht ihrer Meinung sind, mit dem Hammer halb tot schlägt, werden von der RichterIN! hehre Motive angedichtet und sie darf den Knast verlassen.
Ein Menschenfreund, der natürlich gesetzwidrig gehandelt hat, keine Frage, der aber aus purer Menschlichkeit gehandelt hat, wird wie ein Schwerverbrecher behandelt, seine Frau darf ihn nur zweimal im Monat unter strengster Aufsicht besuchen.
Man könnte fast meinen, man will die Leute, die noch ihr eigenes Gehirn zum Nachdenken benutzen, geradezu zur Wahl einer bestimmten Partei zwingen. Und zwar auch solche, die das bisher aus vielerlei Gründen ablehnten.
Ich bin gespannt.
Dr. Habig ist ein Märtyrer – und darüber gibt es keinerlei Diskussion oder juristische Spitzfindigkeit!
Ein Märtyrer ist ein Mensch der sich für seine Überzeugung opfert oder Verfolgungen auf sich nimmt, auch wenn er nur ein einziges Leben durch seine Handlung gerettet hat.
Nach heutigem Stand der Dinge hat er damit vermutlich einigen seiner Patienten das Leben und vielen die Gesundheit gerettet. Dafür geht er jetzt ins Gefängnis……
Bemerkenswertes Urteil !
Der Beklagte muss ins Gefängnis für 600 Unterschriften auf einem sinnlosen Blatt Papier, ohne auch nur einen einzigen Geschädigten. Hat auch nur eines dieser Zertifikate einen Schaden verursacht? Das Urteil kann keinen Bestand haben, vollkommen ausgeschlossen.
Es wirft einen seltsamen Blick auf die Vorsitzende Richterin Breywisch-Lepping und auf die Staatsanwältin Dr. Nina Linnenbank – beide vollkommen ohne öffentlichen biografischen Hintergrund.
„Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! – egal ob von Körner oder nicht. Es passt wie die Faust aufs Auge.
Und dann wundert sich noch irgendwer, warum bei vielen Leuten die Wut im Bauch wächst? Dieses Urteil dient dazu den Staat für all die Impfgeschädigten aus der Haftung zu nehmen. Ein politisches Urteil!
Auch auf die Gefahr hin, hier verbal „gekillt“ zu werden:
Gelernt habe ich: „Wo das Gesetz beginnt, hört das Denken auf“. Also: Gegen Gesetze gibt es „keine Notwehr“. Das gilt auch für Gesetze die einem selbst und vielen Anderen völlig hirnrissig erscheinen. Gäbe es die, verlöre jedes Gesetz seine Wirksamkeit. Die einzige Möglichkeit in einem Rechtsstaat sich gegen hirnrissige Gesetze erfolgreich zur Wehr zu setzen: Parteien wählen die versprechen, diese Gesetze abzuschaffen.
Die „Notwehr“ des Arztes kann darin bestehen, die Verabreichung der „Impfung“ zu verweigern. Er kann seine Patienten aufklären über den Stand der Dinge und ihnen vielleicht auch von der „Impfung“ abraten. Wenn sein Mitgefühl – das ich als anständig erachte und worüber ich im Fall des Falles auch selbst froh gewesen wäre – ihn aber derart übermannt, daß er sich über Gesetze hinweg setzt: dann hat er, sollte er „auffliegen“, die Konsequenzen zu tragen.
Das ist bedauerlich und erscheint ungerecht. Ist aber nach bestehender Gesetzeslage unabänderlich. Etwas Anderes könnte eintreten, sollte die „Covid-Arie“ aufgearbeitet und dabei schwere Fehler des Gesetzgebers erkannt werden, die auch zu entsprechenden Konsequenzen führen würden. Dann bestünde berechtigte Hoffnung auf eine Amnestie der „Gesetzesbrecher“. Angesichts der Amnesie der „Aufarbeiter“ dürfte damit kaum zu rechnen sein.
@D. Ilbert: dann ist hohe Zeit, uns aus den Händen solcher „Gesetzgeber“ zu befreien – war es schon, als sie das Infektionsschutzgesetz im Parlament passieren ließen – und noch vorher, die „Akklamation“ von Migrations- wie Flüchtlingspakt, die jetzt durch „Fachkräfteeinwanderungs-Gesetze“ zementiert werden.
Wiewohl vor Gericht „Spielraum“ besteht – wie man ja nicht nur bei Sexualdelikten von Neubürgern durchaus feststellen kann.
Und Blutabnahmen bei Kindern unter Zwang, bei schon vorher erkennbar nicht brauchbaren Ergebnissen – das hat schon was sehr Besonderes – oder?
Diese sogenannte „Impfung“ war illegal, sie hatte keine (erwünschte) Wirkung und sollte gegen eine Krankheit schützen, die es gar nicht gab. Statt diesem Arzt gehören ganz andere Leute auf die Anklagebank…
Und was ist mit den Ärzten, die Gegen den Nürnberger Kodex verstoßen haben? Ach richtig…das sind ja die Guten.
Auch die Justitz wird aufzuarbeiten sein.
Ich, als Bratwurstverweigerer und 3x ungeimpfter „Covidiot“ bin hier etwas anderer Meinung als die Meisten. Über diese Richterin brauchen wir nicht reden, keine Frage. Die deutsche Justiz gibt in den letzten drei Jahren ein furchtbares Bild ab. Beschämend.
Auch wenn ich die Beweggründe des Arztes und auch die Probleme der Patienten durchaus nachvollziehen und auch mitfühlen kann, denn auch ich bin durch diese Hölle gegangen, wurde ausgesperrt, ausgegrenzt, öffentlich beleidigt, und diffamiert, habe mir kein gefälschtes Zertifikat besorgt und habe weder mich noch einen Arzt in Gefahr gebracht.
Ich möchte nicht wissen, wie viele Millionen in diesem Land eben so eine „Pseudo-Impfung“ auf dem Papier bekommen haben und nur deshalb noch gesund sind. Solche Ärzte gab es sicherlich viele. Und ich möchte auch nicht wissen, wie viele der Impfärzte, die sich unabhängig und kritisch informiert haben, selbstständig dazu übergegangen sind, Kochsalzlösung, ohne das Mitwissen der Arzthelfer und der Patienten zu verspritzen. Dennoch bin ich dagegen, zu solchen Mitteln zu greifen und sich Atteste zu besorgen. Wären alle wie ich standhaft geblieben und hätten von Anfang an zusammengehalten, hätte sich dieser Zwang und Irrsinn vermutlich für alle relativ schnell erledigt gehabt und niemand hätte jemals so einen Druck aufbauen können.
Auch diese Leier vom Post-Vax-Syndrom kann ich nicht mehr hören. Alle rannten sie hin und auf Nachfragen bekam man als Antwort „Ja, ich wollte in den Urlaub“ oder „Ich wollte wieder ins Kino.“ Ja, das wollte ich auch und dennoch habe ich mich nicht erpressen lassen. Ich habe Kinoabende Zuhause organisiert oder lecker für Familie und Freunde gekocht. Wo ein Wille ist, ist immer auch ein Weg. Im Urlaub war ich auch in er Corona-Zeit. Einmal Gardasee in Italien mit dem Camper und 2x Norwegen/Schweden und 2x Dänemark. Waren die schönsten Urlaube, ganz ohne Flugzeug, Impfpass und ohne Gentherapie.
Ich hoffe inständig, dass früher oder später der Tag kommt, an dem dieser Mediziner dennoch rehabilitiert wird und die, die eine langjährige Haftstrafe verdient hätten, diese auch bekommen.
Eine Frage an die Redaktion evtl. Dr. Pürner: Wie können die Ärzte herausfinden, ob Antikörper durch eine natürliche Infektion, Kontakt mit dem Erreger oder durch die Gentherapie gebildet wurden? Oder war doch noch was anderes drin, denn aus meiner Sicht kann man nicht unterscheiden, wie Antikörper gebildet wurden. Bin aber auch kein Mediziner.
Ja, das ist richtig was Sie schreiben. Es waren aber auch Fälle dabei, wo es nur mit diesem Zertifikat ging. Ich bin übrigens umgeimpft und habe mich in der ganzen Zeit nur 1 mal testen lassen, ich wurde also komplett von der Gesellschaft ausgeschlossen. Trotzdem finde ich, sollten wir diesem Arzt unseren Respekt zollen.
Und was machen Sie, wenn beim nächsten Mal (dann vermutlich über die WHO) ein JEDER geimpft werden MUSS? Ich vermute, dass der Arzt die gefälschten Impfnachweise nur für die von der Berufsgruppen-bezogene Impfpflicht betroffenen Personen ausgestellt hatte und nicht für Luxusprobleme. Diese Leute hätten ihren Job verloren – haben Sie Ihren Job verloren?
Die Aussage „Wären alle wie ich standhaft geblieben und hätten von Anfang an zusammengehalten“ ist doch lebensfremd – zumal Vielen Angst vor dem Virus gemacht wurde bzw. die Spritze als harmlos hingestellt wurde. Der verurteilte Arzt könnte im Übrigen auch sagen: „Hätten alle Ärzte, wie ich, da nicht mitgemacht …“.
Klingt mir alles zu sehr nach ‚positiv denken‘ und ’sich mit dem Unrecht arrangieren‘ (‚das Beste d’raus machen‘), statt dagegen aufzubegehren.
P.S.: Ich habe mich auch nicht impfen lassen, aber bin heilfroh, dass der Kelch einer drohenden Impfpflicht noch einmal an einem vorüber gegangen ist.
Glauben Sie ernsthaft, dass nach allen Informationen, die zu der mRNA Gentherapie mittlerweile jedem bekannt sind, eine Impfpflicht bei 25 Mio Bratwurstverweigerern so einfach durchzusetzen wäre, zumal viele der 1x oder 2x geimpften selbst nach schweren bis teils sehr schweren Nebenwirkungen und einer oder mehreren Covid-Ansteckungen so leichtfertig zu der nächsten Zwangsspritze greifen werden? Gehen Sie davon aus, dass dies mit der knappen Hälfte der Bevölkerung in diesem Land nicht mehr möglich sein wird und eine nicht demokratisch hierzu legitimierte WHO, hat mir einen Sch*** zu diktieren. Ja, ich hätte im Notfall lieber meinen Job an den Nagel gehangen, als mich zu einer Behandlung zu zwingen, die ich nicht für nötig, kontraproduktiv und gar sehr gefährlich halte. Man kann 25 Mio Menschen, die diese Zwangsbehandlung abgelehnt haben, nicht entlassen. Das ist die Hälfte der hier noch arbeitenden Bevölkerung. Darauf, wie ich mit einem Zwang umgehen werde, möchte ich hier nicht eingehen. „Lass Dich überraschen“ heißt der Songtitel, der mir hier jedoch spontan dazu einfällt. Persönlich glaube ich, dass das zu einer extremen Eskalation in der Bevölkerung und zu kriegsähnlichen Zuständen führen würde. Die Menschen in diesem Land haben wohl vergessen, dass alle Macht vom Volke ausgeht und dass man sich diese nicht vor dem TV, sondern auf der Straße zurück erobert. Dieses Land wird mutwillig zerstört und die Leute schauen dabei zu. Ich frage mich, wie lange das noch gut geht. Für mich ist Polen nicht weit und ich werde mir diesen Irrsinn nach 35 Jahren harter Arbeit hier nicht mehr allzu lange mit ansehen.
Zwei komplett immer noch im Coronawahn befindliche Frauen, Staatsanwältin und Richterin urteilten hier. Hoffe der Verteidiger geht in Berufung und vor allem gegen diese Richterin wegen Befangenheit vor. Leuchtendes Beispiel zum Thema Corona und dessen Aufarbeitung , es wird immer noch hysteriert und abgelenkt! Daher wird es niemals eine Aufarbeitung geben!
Und das Parlament hat einen Antrag zur Einsetzug eines Untersuchungsausschuss zum Thema „Coronamaßnahmen und Folgen“ abgeschmettert. Selbst einer Übersterblichkeit in 2021/22 von insgesamt 100.000 Menschen, parallel zur Impfung, stellt man sich nicht. Und inzwischen ist ziemlich klar, dass es keine Evidenz für eine schützende Wirkung der „Impfung“ gibt, aber dafür sehr viel Evidenzen, dass sie Gesundheit und Leben zerstören kann. Aber die Gerichte sind immer noch nicht bereit, in die Beweisverfahren zu gehen, sie nehmen politische Vorgaben als Maßstäbe ein. Ein Skandal.
Der medizinische Andreas Hofer aus Westdeutschland. Möge er viel Kraft haben.
Meine Hoffnung ist , dass eines Tages solche Urteile revidiert und die Verurteilten rehabilitiert werden.
Für den Arzt ( Alter 67 Jahre ) kann dieses ein Urteil ein Tod in Gefangenschafft bedeuten .
Könnte nur noch Kotzen !
Selbst wenn das Urteil rechtzeitig revidiert werden würde, damit Herr Habig das noch erlebt, würde einer Richterin, die solch ein Unrechtsurteil spricht, in unserer Gesellschaft nichts passieren.
Sie würde vollkommen unbehelligt weiter leben und weiter unmenschliche Urteile fällen können.
Es wird sich also nichts ändern, egal wie viel wir kotzen…
Das heißt auf internationaler Ebene „Regel basierte Ordnung“. Übersetzt bedeutet das: wir tun das was wir wollen und wer es wagt, sich dagegen zu stellen, muss damit rechnen als Example statuiert zu werden.
Nach meinem Rechtsverständnis ist die Frau mit dem grauenvollen Namen, Richterin Petra Breywisch-Lepping, eine hochgradig kriminelle, menschenfeindliche Rechtsbeugerin und gehört selbst lebenslänglich hinter Gitter.
Sie hat keine Chance. Ihre gesamte Lebensplanung ist an ihre Bewertung durch ein Ministerium gekettet.
Bildlich gesprochen droht einer Abweichlerin, von den Altparteien auseinander genommen zu werden, geteert und gefedert zu werden dann abgeschoben zu werden.
Aus dem Grunde hat Deutschland nur noch selten Justiz. Alle kuschen und bei diesem Thema ganz sicher.
Die Dame mit dem Doppelnamen gehört wahrscheinlich aber zu der Gattung Mensch, die bei jeder sich bietenden Gelegenheit „Nie wieder!“ ruft.
Wo sind denn diese ganzen Juristen geblieben, die eine Strategie der Aufklärung über solche mRNA-Impfungen im Lande angekündigt hatten? Stattdessen läuft der ehemalige Gesundheitsstratege Spahn, auch ein Bekenner der angewendete Bratwurstverlockung, abends in den Talkshows herum und versucht aufgrund der gescheiterten Politik mit der CDU, wieder zum Konservativismus überzusiedeln.“ Wo kein Kläger, da kein Richter!“
„Eine Notwehr … sei grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig.“
Aha, toller Grundsatz – hatten die Nazis nicht genau so argumentiert? Und waren sie nicht genau deshalb, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, verurteilt worden?
Na, wenn das den beteiligten Koryphäen des deutschen Rechtswesens nicht noch mal auf die Füsse fällt … .
Der weitaus bessere Weg wäre gewesen, wenn die Patienten den Mut aufgebracht hätten, sich gegen den Impfzwang zu stellen und die Impfung trotz persönlicher Nachteile zu verweigern. Ziviler Ungehorsam tut eben manchmal weh. Daher ist auch das Argument von der „Notwehr“ Humbug. Diese „Not“ war ausgesprochen subjektiv, da niemand mit vorgehaltener Waffe zur Impfung gezwungen wurde. Das sage ich übrigens als aus Überzeugung Ungeimpfter – der die entsprechenden staatlichen Repressionen in Kauf genommen hat. Und als Schwager einer selbstbewussten Plegekraft, die im Zuge der Impfverweigerung ihren Job verloren hat. SOLCHE Leute wie sie brauchen wir und keine feigen Durchwurschtler.
Nein, ich bin der Ansicht, dass wir der Entwicklung in unserem Land nur entgegentreten können, indem wir offen widersprechen und nicht, indem wir uns wegducken. Natürlich reden wir von Nötigungsopfern. Aber wie verhindern wir, dass so etwas wieder geschieht? Indem wir jammern, wie böse der Staat ist, und uns verstecken, bis alles zu spät ist? Oder indem wir für unsere Ünerzeugungen eintreten, auch wenn es persönliche Opfer erfordert? Hätten all diese Patienten nicht mehr für uns alle bewirkt, wenn Sie zu ihrer Ansicht gestanden wären? Denken Sie mal in Ruhe darüber nach, bevor Sie mich wieder beschimpfen.
Seien Sie ehrlich: Sie und Ihre Verwandte konnten sich die Impfverweigerung leisten, oder? Und den Satz „Der weitaus bessere Weg wäre gewesen“ verstehe ich nicht so recht, weil er ja implizit endet mit „, als dass ein Arzt gefälschte Impfbescheinigungen ausstellt!“. Dass aber ist doch genau das Verhalten, was Sie einfordern: Ziviler Ungehorsam eines eben nicht feigen Durchwurstlers! Und auch wenn man die vielen Mitläufer & Ignoranten zu Recht kritisieren muss, ist dies im Kontext dieses schreienden Unrechts(urteils) ziemlich unpassend, da der Fokus der Kritik zunächst einmal auf den Verursachern der Grundgesetz-widrigen Impfpflicht liegen sollte.
Ich kritisiere den Arzt überhaupt nicht, ich habe mir nur erlaubt, auf einen weiteren Aspekt hinzuweisen. Dieser Arzt wird sich das persönliche Risiko für ihn selbst gut überlegt haben. Dennoch hat er getan, was er getan hat. Aus Ihrer Antwort scheint durchzuklingen, dass Sie davon ausgehen, jeder, der Widerstand leistet, müsse sich das „leisten können“ (erster Satz), womöglich bequem vom Sofa aus. Damit machen Sie es unserem Staat recht leicht. Und nein, im juristischen Sinn ist es eben KEIN Unrechtsurteil. Machen Sie sich mit der Tatsache vertraut, dass Sie ein Staat, dem Sie ans Bein pinkeln, nicht auch noch dafür lobt, indem er ihre Renitenz mit gerichtlichen Freisprüchen adelt. Und dass es im Ernstfall nicht im Geringsten hilft, „das ist aber Unrecht“ zu rufen. Hier ist von einem Arzt die Rede, der das begriffen hat.
Das stimmt sicher.
Nur stellen Sie sich vor, da steht für ihr Kind eine Klassenfahrt an – und ihr Kind darf „ungeimpft“ nicht mit. Ich kenne einen solchen Fall aus der Familie und man hat sich schweren Herzens zur Injektion entschlossen.
Es wäre in der „Zwangszeit“ in der Kürze sicher nicht gelungen, eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken. Und auch, wenn eine vorgelegen hätte, wäre unklar geblieben, ob die Lehrer, die ja oftmals Gefahr für sich selbst witterten, einsichtig gewesen wären.
Insbesondere weil sie ja zeigen, dass sie sogar Richter vor Gericht zerren, die mit Augenmaß auch damals ihre Urteile fällten:
Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht in Heidelberg, weist auf einen weiteren umfangreichen Prozess gegen den 60-jährigen Familienrichter Christian Dettmar wegen angeblicher Rechtsbeugung (§ 339 StGB) hin, der am Landgericht Erfurt geführt wird.
„Der Richter hatte es nach umfangreicher sachverständiger Prüfung zwei Schulen gerichtlich untersagt, gegenüber den Schülern Masken anzuordnen, da Masken nach seiner richterlichen Überzeugung des Kindeswohl gefährden können. Für diese Entscheidung steht der Richter jetzt nun selbst vor Gericht.
Nach Verlesung der Anklageschrift hat Christian Dettmar am ersten Prozesstag seinerseits eine 32-seitige Erklärung verlesen. Wir Anwälte für Aufklärung sind uns darüber einig, dass diese Erklärung in juristischer und menschlicher Hinsicht zutiefst überzeugend ist und ein unbefangenes Gericht hier nur einen Freispruch aussprechen kann. Die Strafvorschrift des § 339 StGB lautet: Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Angesichts der besonderen Bedeutung dieses Prozesses für eine unabhängige und unbefangene Justiz in Deutschland lese ich die Erklärung des Richters Christian Dettmar in den nächsten Tagen in mehreren kurzen Abschnitten vollständig vor. Wir alle wünschen unserem juristischen Kollegen Dettmar einen fairen Prozess und viel Kraft, Besonnenheit und Gelassenheit in dieser belastenden Zeit!!“ https://twitter.com/FMannuss/status/1670511545246203905?cxt=HHwWgoC2-cnZ7K4uAAAA
Keine Verurteilung meinerseits. Nur ein gehöriges Maß Resignation. Ich habe mich sehr engagiert, Freunde verloren, weil ich zu meiner Ansicht gestanden bin. Und dann sehe ich diese „wasch mich aber mach mich nicht nass“-Einstellung bei den Patienten dieses bewunderungswürdigen Arztes. Und lese diese kraftstrotzenden Kommentare hier, wo es auch nichts kostet. Wo waren all diese Menschen vor zwei Jahren?
Ja, aber hier geht es um den Arzt und nicht um die Patienten. Für mich ist er ein Held, der nun für seine Taten ins Gefängnis muss.
Der ganze Prozessverlauf erinnert mich an diesen unsäglich schlimmen Prozess gegen Nawalny. Genau so politisch inszeniert. Der
Unterschied ist nur, dass Nawalny als Oppositioneller zu Putin verurteilt wurde und dem Arzt vorgeworfen wird, dass er gegen einen unmenschlichen Eingriff mit einem durchaus zweifelhaften mRNA-Impfstoff seine Patienten vor gefährlichen Nebenwirkungen geschützt hat.
Somit hat er dieses autoritäre Regime menschlich und moralisch infrage gestellt.
Genau das liegt diesen weisungsgebundenen Richterinnen und Staatsanwälten in ihrer Entscheidung zugrunde.
Das Regime zerrt jeden vor Gericht, der es wagt, die Politiker wegen des Impfzwangs als rücksichtslose Ideologen zu brandmarken. Möglich ist, dass das Regime Leben und Gesundheit durch einen nicht ausreichend geprüften Impfstoff gefährdet hat.
Deutschland steht im Moment völlig Kopf: Täter stilisieren sich zu Opfern, Opfer stehen als Täter da. Vorgebliche Antifaschisten rufen zur Gewalt auf und haben ein Problem mit pluralistischen Ansätzen. Das Ganze wird zunehmend auch rechtlich legitimiert, was die Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft unterminiert. Dieser Prozess geht so langsam vonstatten, das die meisten Menschen von dieser Transformation nur wenig mitbekommen und durch die mediale Berieselung langsam an eine neue Realität gewöhnt werden.
Mir tun Menschen wie Herrn Habich leid, der vermutlich die Pässe ausgestellt hat, um andere Menschen vor dem drohenden Zwang zu einer Impfung zu bewahren, die ja, wie sich im Nachhinein zeigt, scheinbar mehr Gefahren als Nutzen mit sich gebracht hat. In besseren Zeiten wäre Herr Habich vermutlich für seine Gewissenentscheidung und Zivilcourage geehrt worden.
Die ungeimpften sind eine Gefahr für den Staat. Sie sind eine Kontrollgruppe die beweisen kann dass die mRNA Substanz ursächlich für Krankheit und Tod von Menschen verantwortlich ist. So wie jeder Straftäter grosses Interesse daran hat Zeugen verschwinden zu lassen, oder zum Schweigen zu bringen, unternimmt der Staat alles um die „ungeimpften“ zu diskreditieren und deren Unterstützer zu kriminalisieren. Wenn alle „mitlaufen“ gibt es keine Verantwortlichen mehr für die Folgen. Das mit den Nebenwirkungen werden die Geimpften den Ungeimpften nie verzeihen….
Wenn man den Beitrag auf der Achse von Herrn Homburg liest und dann dieses Urteil einer sicherlich nicht unabhängigen und überforderten Richterin zur Kenntnis nimmt,dann merkt man den Verfall des ehmalig deutschen Rechtsstaats.Hier stand sicherlich der Falsche vor Gericht ;die Lumpen bewegen sich noch frei und werden vom Volk bestens alimentiert.
„Die Patienten hätten ihrerseits den Rechtsweg beschreiten und gegen den Impfzwang klagen können, meinte Breywisch-Lepping.“, inzwischen ihren Job verlieren und diskriminiert werden. Und das Zeugs, für das es nur eine bedingte Zulassung gab, das laut Pfizer nicht verhindert, dass „Geimpfte“ das Virus weiterverbreiten, bei dem Wirkungen und Nebenwirkungen nicht genau bekannt sind (daher bedingte Zulassung) ist und bleibt im Körper, einmal verspritzt. Von der Laien und Spahn haben widerrechtlich die Entlassung Pfizers aus der Haftung unter unveröffentlichten Bedingungen gewährt. Spahn sprach übrigens öfter von „normaler“ Zulassung.
Fluchtgefahr besteht übrigens offensichtlich weder bei Clanmitgliedern noch bei Verletzern des EU-Luftsicherheitsrechtes, die in den kritischen Bereich eines Flughafens eindringen, und Flugzeuge beschädigen…
In Sachen Corona sitzen die Falschen im Gefängnis.
2 Jahre und 10 Monate also fast 3 Jahre Haft für 600 Zertifikate…
Wieso hat man jetzt die 1000 Impfungen auf 600 und 400 aufgeteilt? Damit man den doppelten Spass hat? Wird er jetzt noch mal für 2 Jahre verknackt?
Was ist das denn für eine kranke Masche?
Und wie kam man eigentlich auf die 6000 Zertifikate war das ein Schreibfehler/ eine 0 zu viel? Ich mein rein logisch sind 6000 Zertifikate in 2 Jahren für EINE Arztpraxis mit EINER Sprechstundenhilfe UTOPISCH!
Er wird ja wohl in Revision gehen nur muss er sitzen während viele Hochkriminelle Neubürger während ihrer Prozesse Frei rumlaufen durften und zum Teil dann ihre Haft gar nicht antreten….
Und jetzt rufen wir uns noch einmal das Urteil gegen Lina E. ins Gedächtnis.
„Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“
Die Justiz hat während der letzten 3 Jahre schon massiv versagt und Unrecht zu Recht werden lassen. Allen voran das Bundesverfassungsgericht. Dieses Urteil reiht sich nur ein in eine lange Liste von katastrophalen Fehlurteilen. Ich schäme mich als Jurist für die 3. Gewalt.
In das persönliche Vertrauen kann man eigentlich nur noch solche Ärzte einbeziehen, die, wie Dr. Habich den Mut haben, den ganzen Schwachsinn, der von Gesundheitsministern aus Bund und in den Ländern, sonstigen eifrigen Peripheriegestalten und „Gönnern“ des nationalen wie internationalen Gesundheitswesens und von „besorgten Medien“ abgesondert wird, ignorieren. Es sind in der Regel Ärzte und nicht abhängige „Mediziner“ also „Pharmahuren“, die sich für das Wohl ihrer Patienten ohne Rücksicht auf die eigene Karriere einsetzen.
„In Sachen Heinrich-Habig hat das Landgericht Bochum soeben das Teilurteil über 207 Fälle verkündet. Es hat Heinrich Habig verurteilt zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten, der Haftbefehl ist sofort zu vollstrecken. Die Begründung des Urteils lässt sehr zu wünschen übrig. Es wurden lediglich Behauptungen aufgestellt, keine einzige Subsumtion vorgenommen. Für Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe gibt es nach Ansicht des Gerichtes keine Anhaltspunkte. Stattdessen wirft das Gericht Heinrich Habig eine „rechtsfeindliche Gesinnung“ vor. Vom Standpunkt eines Juristen kann ich nur sagen, dass dieses Urteil einen Tiefpunkt deutscher Justiz darstellt.“ https://t.me/RAStBChrisMoser https://twitter.com/RA_MarkusHaintz/status/1674375936291094529/photo/1
Über Petra Breywisch-Lepping gibt es keinerlei Info bei google.
Kein Bild, keine Vita.
Was wird da verschwiegen?
Hier gibt es ein Bild – aber auch die Suche nach Hintergründen zur Staatsanwältin Dr. Nina Linnenbank ist mühsam wie unergiebig. Sie schrieb wohl ein Buch. Dieses gesamte Bochumer Landgericht ist so gut wie nicht gläsern – und die Hintergründe der dort im Namen des Volkes tätigen alle im Nebel: https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/arzt-in-bochum-vor-gericht-spritzte-er-kindern-kochsalz-statt-corona-impfung-82537910.bild.html
Dass das mit Demokratie und Freiheitlich Demokratischer Grundordnung nichts mehr zu tun hat erschreckt tief.
Für all die, die denken, der Arzt hätte auch noch abgerechnet: „Für die gefälschten Impfpässe, ergaben die Ermittlungen, verlangte der Naturheilkundler kein Geld, stellte aber ein Sparschwein auf. 12 647 Euro habe er auf diese Weise kassiert, so Staatsanwältin Dr. Nina Linnenbank.“
Sebastian Haffner hat das seinerzeit in „Geschichte eines Deutschen – Die Erinnerungen 1914 – 1918“ beschrieben. Hier der Prolog, in dem er bereits von schneidigen Assessoren spricht, die die „neue Zeit“ durch ihr Vorgehen stützten: https://www.penguinrandomhouse.de/leseprobe/Geschichte-eines-Deutschen-Als-Englaender-maskiert/leseprobe_9783421042347.pdf
Weshalb sind sie erneut so eifrig wieder dabei? Dabei hätten alle Angestellten in Staatsdiensten die Pflicht zu remonstrieren, um dereinst nicht als Mitmacher vor Gericht verantwortlich zu zeichnen.
Dass es sich bei STA und Richter um weibliche Personen handelt, ist nur Zufall. Ich wiederhole : Die Effeminisierung hier der Justiz wird uns aus verschiedenen Gruenden, partiell hier angedeutet, massive Probleme mit bei Anwendung des Rechts, der Subsumption, bereiten. Den Damen geht es nicht um das Recht, sondern um Ideologie und die fragwürdigen Produkte ihres limbischen Systems. Dass sie unter anderem deshalb rotgruenaffin und in diesen Funktionen sehr gefährlich sind, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben. Aber nicht nur der „rechts – Elefant“ bleibt tabuisiert, die dazugehörige Effeminisierung auch. Bei weiblichen Taetern in der Politik treffen die Folgen alle oder viele, in der Rechtsprechung die Angeklagten. Gesinnung oder „Gefuehl“ schlaegt Recht. Eine Katastrophe, die auch durch das Schergen darueber verhindert wird. Moege der Arzt spaetestens in der Berufung Recht erfahren. Dass Pflichtverteidiger, vom „Gericht“ bestellt, grundsaetzlich mehr als problematisch sind, haette man ihm vorher sagen sollen. Jeder, der weiss, wie derartige Verfahren ablaufen, haette ihn warnen muessen, insbesondere bei diesem „Thema“ und diesem Gericht. Nun scheint er ja in deutlich bessere Haende geraten zu sein. Falls, was gut moeglich ist, STA‘ in und Richterin Schwestern im Geiste sind, wird es ohnehin auf eine Berufung zulaufen.
Ich denke dass bei der Ideologisierung die Damen und Herren gleich sind. Bei Rudelbildung und Neurosen sind dafür die Damen weit weit vorne. Da wird keine Gnade gezeigt und die Gruppe hält zusammen fast wie eine Eliteeinheit beim Militär.
Ich denke J. Peterson hat mal über dem Thema Aggression die Unterschiede zwischen Männern und Frauen beschrieben. Auch der Einfluss der sogenannten sozialen Medien ist dabei nicht ohne Bedeutung – sie verstärken eher die „weibliche“Art die Aggression auszuleben: ad persona Attacke, sogar die soziale Vernichtung des Gegners auf dem Menu, keine Gnade, Agieren hinter der offiziellen Kanälen, das alles passt dem menschlichen Weibchen besser als dem menschlichen Männlein. Die Unterschiede sind nicht groß aber bedeutend. Sie werden auch durch die Quotenpolitik verstärkt. Da kann so viele Kora Stephans geben und für jede kann man wie hier einen Schwarm der Hexen vermuten. Das beste Beispiel des hinterlistigen Weibchens war unser vorheriger Kanzler. Na ja und das auch wird sich irgendwann stabilisieren. Nicht unbedingt da wo sich das die Femininsten beider Geschlechter vorgestellt haben. Dafür sorgen schon die Gesetze der Natur – eine Gesellschaft die dermaßen verdorben ist, hat eine Menge Nachteile die dann in Konfliktsituation eine Rolle spielen. Das alles musste nicht sein, denk ich. Vlt aber irre ich mich dabei.
In einem gerechten System würden jetzt die Urheber der Zwangs-Genmanipulation ihre Strafen absitzen, die Wahlentscheidungen würde man respektieren. Alles Anzeichen eines Wandels zur faschistoiden Diktatur.
Dr. Heinrich Habig hat bestimmt vielen Menschen das Leben gerettet. Der Mann ist ein Held. Solchen Menschen muss man das Bundesverdienstkreuz verleihen und nicht irgendwelchen dahergelaufenen, nichtsnutzigen linksextremistischen Schädlingen.
Anstatt nachzuprüfen, welche Patienten geimpft sind, sollte man den Prozentsatz der Impfgeschädigten aus DR Habigs Patientengut mit dem bei den sicher Geimpften (Antikörper gegen Spike-Protein) vergleichen. Das dürfte für eine Freispruch reichen. Wahrscheinlich gibt es bei Dr. Habig auch kaum Fälle von Long-Covid.
Ein klarer politischer Prozess. Der Mann wird fertiggemacht und ruiniert. Er hat keine Chance den linken Schergen zu entkommen.
Unfassbar, daß solche Schandurteile heute wieder an der Tagesordnung sind! Und daß es KEINE rechtlichen Möglichkeiten mehr gibt, dagegen anzugehen. Das läuft wie selbstverständlich und wird weder von der „Allgemeinheit“, noch von den Medien groß erwähnt. Daß Deutschland so rasant wieder in dunkelste Zeiten zurückfällt, hätte ich mir nie vorstellen können…
Der Arzt Christian Haffner hat vor Gericht die Veröffentlichung der Protokolle der Sitzungen des Corona-Expertenrates erstritten und macht sie hier öffentlich:
„Aus Transparenzgründen hier die Protokolle des Corona-Expertenrates und das Begleitschreiben des Bundeskanzleramtes zum Download für jeden zugänglich: https://my.hidrive.com/lnk/UbST4YWv https://my.hidrive.com/lnk/MmyT4vsv
https://twitter.com/Aufdecker/status/1674101581153697825
Danke Herr Haffner, für Ihr Engagement!
Es gab bereits mehrere Fälle dieser Art, bundesweit. Alle Freispruch! Man kann überhaupt nichts nachweisen. Der größte Bluff ist die Blutabnahme, um zu checken, ob geimpft wurde. Das ist medizinisch nicht überprüfbar. Antikörper/Spike Proteine entstehen auch nach natürlicher Infektion. Und zwar schon bei den vorherigen Corona Infektionen vor 2020. Denn Corona Infektionen gab es ja schon immer, somit hat eigentlich jeder Mensch schon mal eine durchgemacht. Es ist wie mit Grippeviren. Jeder hatte schon mal Grippe im Leben. Es ist trotz ständig mutierender Grippeviren/Coronaviren also nicht durch einen Bluttest erkennbar, welche Mutation einen irgendwann erwischt hat. Aber jeder hat dagegen Antikörper gebildet, wenn er solche Infektionen durchgemacht hat. Dabei kann man nicht unterscheiden, ob diese Antikörper durch Impfung oder natürliche Infektion entstanden sind. Dieses Märchen dient nur dazu Ungeimpfte zu verunsichern, indem man behauptet man kann es durch einen Bluttest feststellen. Alles Unsinn! Deswegen wird man im Krankenhaus auch gefragt, ob man geimpft ist, denn die können das nicht über einen Bluttest feststellen, nur über ein Impfzertifikat bzw. der Aussage des Patienten glauben. Sollte der Arzt hier zugegeben haben nicht geimpft aber trotzdem ein Zertifikat ausgestellt zu haben (bzw. Eintrag in einen Impfpass), hat er berechtigte Gründe vorzuweisen, warum er es tat. Da man um die massiven Impfschäden nun Bescheid weiß, hat er sogar aus medizinischer Sicht vorsichtig gehandelt. Man kann ihn dann nur noch aufgrund Fälschung von Impfpässen belangen, allerdings muss man dann erst beweisen, wer angeblich eine Fälschung bekommen hat. Die Betroffenen werden da keine Auskunft geben (können), und ein Bluttest kann es nicht nachweisen.
Wer in Deutschland Migrant ist und mordet und vergewaltigt kriegt 3 Monate auf Bewährung. Wer einen Böller an eine Synagogentür wirft ohne Beschädigung, kriegt als Kartoffel 10 Jahre unbedingt. Wer bei Wein und Cordhose rum phantasiert kriegt 3000 Polizisten geschickt und hockt noch immer in Untersuchungshaft. Ich tippe auf 15 Jahre unbedingt für den Arzt.
Ich glaube mich zu erinnern, dass es keine Synagogentür war, sondern ’ne Moscheetür! Für Synagogentür gibt’s 2 Jahre mit Anrechnung der U-Haft – für Moscheetür gibt’s 15 Jahre und natürlich ’nen Gedenkstein mit Blumenabwurfstelle. Für Kirchentür gibt’s übrigens Freispruch schon standardmäßig…
Dieser Arzt und seine Frau sind für mich Helden.
Gerade jetzt, wo doch immer mehr Fälle von Schwerstgeschädigten durch die Impfung und sogar Todesfälle bei jüngeren Menschen (Myokarditis) zu Tage kommen, sollte man den Mann eigentlich unbeschadet sofort aus der U-Haft entlassen und den Fall ad acta legen.
Andersherum sollte es laufen: die, die diese Impfung in Verkehr gebracht haben ohne Beipackzettel und ohne Einhaltung der üblichen Testphasen müssten zur Verantwortung gezogen werden.
Wenn der Mann zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, ist mE der Beweis geliefert, dass in Deutschland Denunziantentum und Obrigkeitshörigkeit wieder Einkehr gehalten haben.
Dass er bereits 1 Jahr in Untersuchungshaft sitzt – was sagt Amnesty International dazu? Wenn sie sich nicht einsetzen, dann braucht es die hier auch nicht mehr. Meine Meinung.
Der Arzt hat das Bundesverdienstkreuz an irgendeinem Bande o.ä. verdient. Er hat Menschen vor Schaden bewährt. Ich kann das sagen, da ich die VAERS Datenbank für 2021 mit 742 000 Fällen der C-Spritzen Nebenwirkungen (11500 Todesfälle) ausgewertet habe. Stattdessen erhält Merkel Orden über Orden für die Zerstörung des Landes. Wann werden die Verantwortlichen der Tragödie belangt. Ist Sonnenberg ein Lichtstreif am Horizont?
Bis das Licht erlischt und unser demokratisch von Merkel gewählter Bodo, die Wahl in Sonneberg rückgängig macht. Wir werden erleben, das die SED (CDU, CSU, LINKE, GRÜNE, FDP, SPD) alles daran setzen werden Ihr Machtkartell gegen das eigene Volk zu erhalten.
„Der Arzt hat das Bundesverdienstkreuz an irgendeinem Bande o.ä. verdient.“
Welches er aus Selbstachtung ablehnen sollte.
Was ist eigentlich aus dem Mediziner geworden, der im Impfzentrum völlig überraschend und ohne Zustimmung des Vaters die 9jährige Tochter geimpft hatte?
Zu einem Zeitpunkt, als es noch lange nicht auch für Kinder „empfohlen“ wurde?
Ob das mit den Spritzen tatsächlich alles „Mediziner“ waren, ist ja noch gar nicht infrage gestellt!
In den Praxen injizierten jedenfalls viele MTAs munter drauf los.
Unfassbar was sich da RichterINNEN und StaatsanwältINNEN rausnehmen!
Und da sage mir noch einmal jemand das eine feministisch geführte Welt eine bessere wäre!
Das sind Zustände wie in Nazi-Deutschland; anders kann man es nicht ausdrücken. Eine durch und durch korrumpierte, regierungstreue Justiz! Und das, obwohl seit mehr als einem Jahr die Fakten gegen Impfung und Maßnahmen sprechen.
Fakten sind in der „Post-Truth-Era“ für die Katz – was man spätestens bei der Schlichtung zu S21 bitter wahrnehmen musste.
‚Aber so funktioniert die Welt heute nicht mehr … Wir sind jetzt ein Imperium, und wenn wir handeln, schaffen wir unsere eigene Realität. Und während ihr diese Realität mit eurer gewohnten Gründlichkeit untersucht, handeln wir schon wieder und erschaffen weitere neue Realitäten, die ihr wieder untersuchen könnt – so läuft die Sache. Wir sind die Akteure der Geschichte … und euch, euch allen wird gar nichts anderes übrig bleiben, als das zu untersuchen, was wir machen.‘ https://monde-diplomatique.de/artikel/!205489
Lauterbach beschert uns längst Hitzetote – während wir uns noch mit Impfopfern beschäftigen.
Göring auf die Frage vor dem Nürnberger Tribunal, warum die Tyrannei so lange geduldet wurde: „Man muß #ihnen# nur Angst genug machen.“
In den USA gibt es seit knapp zwei Jahren einen Beipackzettel für das regulär (nicht notzugelassenen) Comirnaty. Die aktuelle Version sagt nach wie vor klar „COMIRNATY has not been evaluated for the potential to cause carcinogenicity, genotoxicity, or impairment of male fertility“ Diese potentiell sehr schädlichen Nebenwirkungen wurden nicht bewertet. Und auch damals schon war die Aussage zu schweren Nebenwirkungen „Because these reactions are reported voluntarily from a population of uncertain size, it is not always possible to reliably estimate their frequency or establish a causal relationship to vaccine exposure. “ Das hat sich bis heute nicht geändert, obwohl schon im April 2021 diese statistischen Daten vorlagen, allerdings mit schlechten Daten für Comirnaty. Alles spricht für Dr. Habig, der nach dem von vielen Politikern immer wieder gerne zitierten Vorsorgeprinzip handelte. https://www.fda.gov/media/151707/download
Der Trick ist einfach keinen weltweit einheitlichen Beipackzettel zu liefern. Ist kein Scherz, sondern Fakt. C/mRNA war, ist und bleibt ein Jahrhundertskandal.
Hallo liebes Tichy-Team,
da war wohl der Wunsch der Vater des Gedanken? In eurem Artikel zum Gerichtsprozess in Bochum, schreibt ihr: Zitat „… die mit dem Gericht einen Deal vereinbarten, nach dem Habeck ein Geständnis ablegen und dafür dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung bekommen sollte.“ Vielleicht seid ihr ja Hellseher, aber dann doch bitte 30 Jahre Gefängnis. Herr Dr. Heinrich Habig, ist im Gegensatz zu dem Habeck ein redlicher Mensch. Aber nachdem ihr mit euren Artikeln die Neu-Wahl in Berlin geschafft habt, bitte sorgt dafür, dass der in eurem Artikel bezeichnete „Habeck“ seiner gerechten Strafe zugeführt wird. Graichen lässt grüßen.
Der Arzt „sitzt seit über einem Jahr in Untersuchungshaft“, wir haben Ärztemangel ohne Ende und Lina, die Engel-Macherin der Hammerbande läuft frei rum! Das ist RotGrünGelb so gewollt.
So geht Rechtsstaat. Pigmentierte Vergewaltiger bekommen Bewährungsstrafen. Ein Arzt, der streng nach Berufsethik gehandelt aber keinem geschadet hat, eher damit vielen üble Nebenwirkungen und Restriktionen erspart geblieben sind, sitzt seit einem Jahr und soll möglichst lange weggesperrt werden, vor allem weil er sich den staatlichen Narrativen verweigert hat. Diese „Demokratie“ ist schon längst totalitär, siehe auch die Maßnahmen dieser „neutralen“ Richterin. Quo vadis Deutschland ?….
Zitat: „Der Arzt wurde zunächst von zwei Pflichtverteidigern vertreten, die mit dem Gericht einen Deal vereinbarten, nach dem Habeck ein Geständnis ablegen und dafür dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung bekommen sollte.“
Zwei kleine Anmerkungen: „nachdem“ = Konjunktion (ein Wort) So gern ich auch mal ein Geständnis von Herrn Habeck hören würde – und er hätte wahrlich viel zu gestehen! – meinen Sie in diesem Satz aber, glaube ich, Dr. Habig. Ein schöner freudscher Versprecher.
Die berühmte Kirche im Dorf. Das Gericht ordnete die Blutabnahmen an, um festzustellen, ob der Arzt rechtswidrig Kochsalz geimpft habe, da nicht alle Kunden eine Kochsalzlösungsimpfung wollten. Es geht darum, ob der Arzt gegen den Willen vieler Kunden handelte.
Es handelte sich wohl auch um Kinder.
Die sollten geschützt werden.
Sie haben die Hysterie verpasst?
Nur dass man mit einer Blutentnahme nicht herausbekommen kann, ob die Antikörper von einer Spikungen oder von einer Infektion herrühren. Daraus wurde auch in dem Prozess hingewiesen.
Da das eben auch zum Erkenntnisstand der StA gehört haben wird, stellt die Androhung der Blutentnahme und der vermeintlichen Erkenntnis, ob der Zeuge evtl „nur“ auf Erstellung eines „Impfnachweises“ „hingewirkt“ und sich damit (nach der Lesart der StA) ebenfalls strafbar gemacht hat, eine unredliche Drohung und Erpressung dar.
Wenn die Sta sich derartiger Mittel der „Zeugenbeeinflussung“ bedient, habe ich äußerste Bedenken bezüglich der charakterlicher Eignung der handelnden Personen.
„Nur dass man mit einer Blutentnahme nicht herausbekommen kann, ob die Antikörper von einer Spikungen oder von einer Infektion herrühren. Daraus wurde auch in dem Prozess hingewiesen.“
Anders herum gilt ebenfalls : Weder die sogenannte Impfung noch die Infektion führen zwingendermaßen zur Bildung von Antikörpern. Bei Infektion ist das sogar ziemlich häufig zu beobachten. In der Regel wird der Infekt auf den Schleimhäuten abgewehrt, eine Antikörperbildung findet oft gar nicht statt wenn das Immunsystem so wenig Aufwand mit dem Virus hat. Der PCR war natürlich dennoch positiv.
Seltener ist der Fall, dass der sogenannten Impfung ebenfalls keine oder wenig Antikörperbildung folgt. Im Regelfall passiert das bei den Leuten, die es eigentlich nötig hätten: Alte und Immungeschwächte. Die sogenannte Impfung funktioniert auch nur mit der gleichen Maschine, welche auch eine Infektion abwehrt. Ist die nicht mehr in Ordnung, bringt auch die Spritze wenig.
Eigentlich müssten alle Richter Deutschlands auf die Barrikaden gehen. Egal was für ein Urteil ein Richter in diesem Prozess fällt, es wird ihn früher oder später einholen. Eine unabhängige Justiz gibt es nicht mehr!
Ein Freispruch oder ein milde Bewährungsstrafe hätten ganz sicher umgehende Konsequenzen für den Richter.
Jeder halbwegs intelligente Richter sollte aber auch wissen, dass ein hohe Haftstrafe in ein paar Jahren aufgehoben wird und es dann wahrscheinlich zu Klagen gegen den Richter kommt. Ein Systemwechsel zeichnet sich in Deutschland ja langsam ab. Die mediale Hetze gegen Menschen mit anderer, nicht links-grüner Meinung, ist meiner Ansicht nach ausgereizt. Die Böhmermann Front bröckelt, die ewigen Nazi Vergleiche berühren kaum noch jemanden.
Vergewaltiger und Totschläger wurden in einigen Fällen der jüngsten Zeit unmittelbar nach der Tat auf freien Fuß gesetzt und dieser Arzt sitzt mittlerweile ein Jahr in Untersuchungshaft. Unsere Hygienefaschisten und ihre treuen Helferlein in der Justiz leisten offenkundig immer noch ganze Arbeit. Auf das Urteil darf man gespannt sein. Ich vermute eine Freiheitsstrafe, auf die die Untersuchungshaft zwar angerechnet wird, aber die so hoch ausfällt, dass der Arzt noch mindestens ein Jahr einsitzen muss. Und dann haben wieder einmal Recht und Gesetz über das „Verbrechen“ gesiegt.
Auch dieser Justizskandal gegenüber den Bürgern, die sich Menschlich verhalten und schaden von Bürgern fernhalten möchten, beweisen das dieses Justizsystem immer wieder nur Staats konforme Urteile fällt. Denunzianten, Erzwingungshaft, und korrupte Staatsanwaltschaften sind die letzte Antwort, dieses Unrechtssystems, mehr als wirkliche Beweise, das ist seit Jahren System in diesem Land. Leider verstehen, oder verdrängen die Bürger dies, den Warnhinweise das dies sogenannte freiheitliche Rechtssystem nicht wirklich rechtsstaatlich ist sieht man täglich in irrationaler Rechtssprechung, siehe Stadler, Honeß, oder der Hamburger O.S der ist sogar ein Repräsentant eines Landes. Wenn es nicht so traurig wäre….. Ich kann mich nur immer wieder wundern, wie lange dieses System es schafft, sich an der Macht zu halten. Und alle Bürger schauen wohlwollend zu…… Unbegreiflich….
Der Begriff „Scham“ ist hier der Denunziantin, der Staatsanwältin und der vorsitzenden Richterin völlig unbekannt. Bleibt nur zu hoffen, dass sie irgendwann lernen müssen, was dies bedeutet. Was ist aus deutschen Gerichten ? Sie ist zu einem Popanz der Politik geworden. Eine kurze Zeit lang konnte man sie als dritte Gewalt wahrnehmen. Übrig geblieben scheint nur noch Gewalt, um den Bürger in die Schranken des ersten und zweiten Gewalt zuzuführen.
Und einer der Gründe ist hier schon angesprochen : 3 x Frauen sind kein Zufall.
Genetisch fixierte Mitläufer ( gen. Mask.), auf Rudelzugehörigkeit angewiesen und immer gefallen wollen, um dazuzugehören.
Die Feministinnen der ersten Stunde haben damit nichts gemeinsam, das waren die Ausnahmen mit Rückgrat und einem eigenen Kopf.
Deshalb reichte Gleichberechtigung nicht, sondern musste durch Gleichstellung ersetzt werden.
Zum Schaden aller .
Wenn eine Richterin wie Petra Breywisch-Lepping oder eine Staatsanwältin Linnenbank sich aufführen wie früher das nur im Volksgerichtshof stattfand sind sie eindeutig für ihre Aufgaben fehl am Platz.Aber vielleicht handeln sie auch nur auf Weisung von oben.
Ein klar denkender Richter oder Richterin müsste doch schon mit dem Hintergrundwissen, dass die Pfizer Dokumente für 75 Jahre unter Verschluss bleiben sollten, bemerken, dass da etwas nicht stimmen kann.
Denn welchen Grund, außer Vertuschung, soll es dafür geben.
Nun häufen sich auch noch die Nachrichten, dass diese Gentherapie tatsächlich bei einigen Menschen großen Schaden angerichtet hat.
Schon aus diesem Grund hat der Arzt nach seinem Gewissen gehandelt, dass eine Behandlung des Patienten vor allem keinen Schaden anrichten darf.
Sein humanistisches Verhalten gehört daher mit einem Freispruch ausgezeichnet.
Als Kollege würde ich gerne mal mit der denunzierenden Ärztin sprechen und ihre Beweggründe erfahren.
Ganz einfach, das nennt man Fanatismus!
Ist bei „höher“ gebildeten sehr weit verbreitet! In meinem universitären Umfeld gibt es massenhaft „Fachidioten“ die von der Wirklichkeit Lichtjahre entfernt sind und zu absoluten Fanatikern mutierten.
Das ist mir in diesem Fall zu pauschal. Ich bin auch Fachidiot und vertrete sowohl fachlich als auch von meinen inneren Werten her eine andere Position. Mich interessiert, was diese Ärztin dazu bewegt hat.
Nun, es wurde für mich auf einmal vorstellbar, dass Menschen andere Menschen „verpetzen“. Sogar „Freunde“ Freunde.
Es ist für ein Teil der Menschen unerträglich, wenn andere sich aus guten Gründen nicht an Verordnungen halten, dabei niemandem schaden, aber der Staatsgewalt trotzen. Bereits zwei deutsche Staaten haben das bewiesen.
Ich kannte welche, die in solche Angst getrieben waren, dass sie in jedem Mitmenschen eine Gefahr für sich selbst witterten. Eine hat sogar einen Restaurantbesitzer angezeigt, weil dessen Tische draußen!! für sie zu eng beieinander standen – obwohl sie dort nur vorbei lief und gar nicht zum Essen hinging. Gleiches an der italienischen Eisdiele, die die Kundenliste nicht oder nur rudimentär zu führen bereit war. Es folgten jeweils hohe Strafen für die Wirte – während sie sich vollkommen im Recht glaubte und immer, wenn ich sie sah, 2 Masken übereinander trug.
Vorher hätte ich sie als klar, analytisch und zielorientiert denkend eingeschätzt – aber in der aufgebauschten „Krise“ war sie keinem Sachargument zugänglich und hat andere drangsaliert. Das dividiert halt komplett auseinander – und da ist dann auch schwer wieder was zu kitten.