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Rechtsbruch bleibt folgenlos

Merkel brach die Verfassung – doch das Urteil aus Karlsruhe kommt zu spät

15.06.2022

| Lesedauer: 3 Minuten
Ja, Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Verfassung ohne Not gebrochen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Doch was folgt daraus? Gar nichts. Weil sich das Gericht mit seiner späten Urteilsfindung mal wieder selbst demontiert.

Merkel hat Recht gebrochen: Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) heute Morgen festgestellt. Mit ihren Äußerungen zur Kemmerich-Wahl im Februar 2020 in Thüringen hat die Kanzlerin „in einseitiger Weise auf den Wettbewerb der politischen Parteien eingewirkt“, wie das Gericht auf seiner Website schreibt. Damit habe Merkel in das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Prozess der politischen Willensbildung gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes eingegriffen.

Als Merkel aus dem südafrikanischen Pretoria herrisch erklärte, die Wahl Kemmerichs müsse „rückgängig gemacht“ werden, brach sie als Regierungschefin die Verfassung. Sie handelte gegen das Grundgesetz. Damit verstieß die ehemalige Kanzlerin auch gegen ihren Amtseid, selbiges zu „wahren und verteidigen“.

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Falls Sie vergessen haben, was damals passiert war: Die nicht-linke Mehrheit im Thüringischen Landtag hatte sich bei einer von den Linken erzwungenen Ministerpräsidentenwahl hinter den FDP-Kandidaten Thomas Kemmerich gestellt. Damit erfüllten AfD, FDP und CDU schlicht ihren Wählerauftrag, Bodo Ramelow und Rot-Rot-Grün zu verhindern. Die inszenierte Empörung darüber, dass ein Ministerpräsident „mit Stimmen der AfD“ gewählt worden war, brach sich sofort Bahn – die ehemalige Linken-Chefin Hennig-Wellsow warf Kemmerich einen Blumenstrauß zu Füßen, bis ins schwarz-gelbe Milieu hinein wurde plötzlich von einem gefährlichen „Dammbruch“ schwadroniert, und FDP und CDU – die ja eigentlich nur einen Liberalen gewählt und damit, nochmal, ihren Wählerauftrag erfüllt hatten – krochen schnell zu Kreuze.

Dazu trug auch die Bundeskanzlerin bei, deren Machtwort bis nach Thüringen klang. Die CDU in Thüringen ließ sich in Folge in eine Duldung der rot-rot-grünen Regierung zwingen. Merkels Wort galt – mehr als die Entscheidung der Landespartei, auf die sie eigentlich gar keinen Einfluss mehr hätte nehmen dürfen. Mehr als der Willen der Thüringer Wähler, und mehr als der deutlich ausgedrückte Wille des Landtages, den sie als Bundeskanzlerin mal eben überging und für nichtig erklärte. „Diese Wahl muss rückgängig gemacht werden“ – so ähnlich sprach einst der Zar über seine Duma. Für die Bundeskanzlerin eines freiheitlich demokratischen, föderalen Verfassungsstaates im Jahr 2020 war eine solche Wortwahl ein Unding – nicht ohne Grund klagte die AfD, und nicht ohne Grund bekam sie heute Recht. Nur: Was folgt daraus? Denn dass Merkel Verfassung und Amtseid gebrochen hat, ist jetzt gerichtsfest und unanfechtbar.

Und ein Verfassungs- und Eidesbruch sollte doch Konsequenzen haben, oder nicht? Immerhin trat Merkel nicht die Hausordnung einer Bowlingbahn, sondern das Grundgesetz und die verfassungsmäßige Ordnung unseres Staates mit Füßen, als sie den demokratisch gewählten Kemmerich per Sprechakt aus dem Amt zu kegeln half. Doch unmittelbare Konsequenzen leiten sich aus dem Urteil erstmal nicht ab. Eine Merkel-Sprecherin erklärte schlicht: „Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel respektiert selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.“ Inhaltlich äußerte sich Merkel nicht.

Dass es wohl gar keine Konsequenzen geben wird, verdankt Merkel schlicht der Tatsache, dass sie nicht mehr im Amt ist. Insofern ist es bemerkenswert, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung so viel Zeit gelassen hat. Im Februar 2020 kam es zum Eklat, Im Juli 2021 wurde in Karlsruhe verhandelt. Dauert es wirklich insgesamt zweieinhalb Jahre, eine Entscheidung in einem doch so eindeutigen Sachverhalt zu fällen? Zwar hätte Merkel gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen dürfen – etwa, wenn die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung bedroht gewesen wäre. Dies war jedoch nicht der Fall, wie auch das Gericht am Ende festgestellt hat.

„WAHL MUSS RüCKGäNGIG GEMACHT WERDEN“
Bundesverfassungsgericht: Merkel hat mit Kemmerich-Äußerungen Rechte der AfD verletzt
AfD-Chef Tino Chrupalla nannte das Urteil in einem Statement einen „guten Tag für die Demokratie“. Aber ist es das wirklich? Fest steht jetzt auch: Die Kanzlerin konnte folgenlos die Verfassung brechen, das Gericht bemängelt sowas nur noch im Nachgang. Für den Rechtsstaat Deutschland ist dieses Urteil kein gutes Urteil, weil es viel, viel zu spät kommt, um den eklatanten Bruch unserer Rechtsordnung noch zu kitten.

Wenn das Bundesverfassungsgericht nur verspätete, folgenlose Rügen ausstellt, die eigentlich das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben wurden, demontiert es sich auch selbst. Wahrscheinlich hat auch Olaf Scholz aufmerksam den Prozess verfolgt. Er weiß jetzt: Sollte er die Verfassung brechen, bekommt er das irgendwann per Brief an seinen Alterssitz mitgeteilt. Den kann er dann, gegen jede Konsequenz gefeit, gemütlich im Liegestuhl lesen. Eine „wehrhafte Demokratie“ sieht auf jeden Fall anders aus.

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38 Kommentare

  1. Joah. Legal. Illegal. Scheissegal. Sie machen es erst, und wenn es später für illegal erklärt wird, was solls? Ohne Politikerhaftung k!ine Folgen.

  2. Merkel noch im Amt , da hätten die Richter anders entschieden ! Diese Frau hat unser Demokratie in Deutschland schwer geschadet , davon werden wir uns lange nicht erholt haben . Ihre Partei CDU/CSU wird noch lange brauchen , um wieder eine demokratische Partei zu sein und Einfluss auf die Entwicklung des Landes zu nehmen . Ernsthaft glaubwürdig und als Vorbild für Junge Wähler , da warte ich noch auf Signale aus der Union , dass sie verstanden haben und sich von der Linken Merkel befreit haben . Noch sehe ich keine ernsthafte Abkehr der Union von dem Einfluss der Linken , in der ehemals konservativen CDU/CSU . Schon die Wahl von Laschet als Kanzlerkandidat zeigte , dass die Union an ein “ WEITER SO !“ glaubte .

  3. Ja, selbstverständlich ist Merkel dafür, dass Stalins Erben Thüringen regieren. Sie war ja nicht umsonst Kader bei der FDJ. Wenn IM Erika ganz Deutschland in Grund und Boden regieren kann, warum sollte dann Thüringen von der FDP regiert werden ? Wo kommen wir denn da hin ? FDP statt FDJ ? Das geht ja gar nicht !
    Und die FDP selbst ist darauf eingestiegen. Das war a u c h deren Entscheidung auf Bundesebene. FDJ ja, FDP nein ! Das haben die so entschieden. Nachdem die FDP unter Merkel sich von 2009 bis 2013 komplett vernichtet hatte. Dann entscheiden die nochmal: FDP nein, FDJ ja.
    Die haben noch immer nicht kapiert, dass sie von Merkel zwischen 2009 und 2013 komplett zerstört worden sind. Die haben noch immer nicht gemerkt, dass sie wegen Merkel 2013 aus dem Bundestag geflogen sind.
    Hallo FDP, hat euch das noch keiner gesagt:
    Merkel hat euch kaltgemacht.
    D E S H A L B
    seid ihr 2013 aus dem Bundestag geflogen.
    W E I L Merkel Euch kaltgemacht hat.
    Kastriert bei den Männern der FDP. Eileiter durchtrennt bei den Frauen der FDP.
    Und ihr habt das bis heute nicht gemerkt, weil ihr so schmerzfrei seid.
    Und lasst dann lieber eure eigenen Leute in Thüringen auch noch kastrieren.
    Kemmerich hat im Liberalen Mittelstand langjährig einen guten Job gemacht.
    Und ihr haltet ihn fest, damit Merkel ihn kastrieren kann.
    Eine Partei ohne Eier wird eigentlich bundesweit nicht gebraucht. Nicht nur im Osten wird sowas nicht gebraucht. Wer die eigenen Leute festhält, damit sie von Merkel kastriert werden können, wer sollte den wo warum und zu was gebrauchen können ? Eine solche Truppe von Kastraten, die zulassen, dass dann auch noch der Rest der Truppe von Merkel kastriert wird, braucht keiner. Bewerbt Euch als Kastratenchor.

  4. Hätte Merkel Verfassung, Recht und Gesetz „nur“ in diesem einen Falle gebrochen, ginge es uns als Volk heute ja noch vergleichsweise gut. Nein, sie hat unendlich oft gegen Recht verstoßen und das muss dringendst – ich bete: Zeitnah! – geahndet werden.

  5. Man könnte somit attestieren, dass eine „demokratische“ Entscheidung aufgrund einer Anweisung von ganz oben rückgängig gemacht worden ist und damit bestätigt sich doch auch, dass in diesem Land die „Demokratie“ als Staatsform nicht mehr exististent ist, auch wenn das von den Politikern des Einheitsparteienblocks sowie der Staatsmedien nach wie vor konstatiert wird. Ich schließe mich den Kommentatoren zu diesemBeitrag an: Dieses Land ist unrettbar verloren. Dazu passen dann auch Meldungen, wie. z.B. Ferda Ataman als Antidiskriminierungsbeauftragte und Emilia Fester, die Luisa Neubauer in ihren Anschlagsfantasien auf Pipelines beisteht.

  6. Eine Abrechnung mit dieser Frau wird nie stattfinden. Deutschland ist unrettbar verloren.
    Mein (leider vergeblicher) Wunsch wäre, das sie in die Uckermark verschwindet und ich nichts mehr von ihr hören muss.
    Einen schönen Tag noch!!!

  7. Frage:
    Welchen Sinn macht dann das Urteil des Bundesverfassungsgerichts überhaupt noch?
    Antwort:
    Den gewöhnlichen Menschen und Wählern wird eine Kulisse einer politischen Verfasstheit und Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die faktisch schon lange nicht mehr existiert.

    Der ganze Vorgang ist ein einziges Schmierentheater und offenbart einzig die politische Verwahrlosung in diesem Land.

  8. G’Tag liebe Mitleser und Kommentatoren! Es ist nie zu früh und selten zu spät. Das gilt auch hier. Rechtsbruch in unserem System steht immer häufiger an der Tagesordnung der Politik, das ist zu bedauern. Um so wichtiger ist es, dass es an Frau Merkel einmal aufgezeigt wird. Es gibt Grenzen und da gibts keinen Halt vor noch so „hohen“ Persönlichkeiten! Das Urteil ist Mahnung und dient dazu, das, was von Frau Merkel künftig gesagt wird, um ihr historisches Ansehen zu retten, zu relativieren

  9. Das Foto von A.Merkel und B.Ramelow spricht Bände , dieses sollte man fünf Minuten auf sich wirken lassen…
    G. Schröder musste sein Büro räumen, er hat während seiner Amtszeit (und auch danach) als Spitze der Exekutive nicht die Verfassung gebrochen. A. Merkel schon! Sie darf „weitermerkeln “ – mit Büro und Angestellten.
    Was sagt diese Tatsache uns Bürgern – eines angeblich demokratischen Systems -?
    P.S. Ich war/bin kein Anhänger der Politik G.Schröders. Er hat aber nie seinen Amtseid gebrochen.

  10. Unabhängig von diesem Fall. finde ich es höchst bedenklich, dass das Gericht nicht „unisono“ spricht. Eine Entscheidung sollte grundsätzlich binär ausfallen. Dass jetzt einzelne Richter mit der Entscheidung nicht einverstanden sind und „Nebenurteile“ kreieren, ist für die höchste Instanz ein Armutszeugnis und zeigt, wie gespalten selbst dieses Gericht ist. Die Unrechtmäßigkeit der Merkelaussage ist unzweifelhaft und sollte nicht durch einzelne Merkelgewogene relativiert werden können. Dies sollte allerdings bei allen Entscheidungen so sein. Für Nuancen der Entscheidung ist die Urteilsbegründung der richtige Rahmen. Dass jetzt einige Richter offen ausscheren, verwässert die Entscheidung und gibt in diesem Fall der links/grünen Merkelpresse einen ungebührlichen Spielraum zur Interpretation des Urteils im Sinne der Merkel.

  11. Merkel hat mit ihrem Rückzug aus dem Amt den Weg für ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts frei gemacht. – Bitte als staatszersetzende Äußerung in den Verfassungsschutzbericht aufnehmen. – Dafür gibt es kein freies Abendessen mehr im Kanzleramt mit Referat der Helikoptermutter. – Bitte als staatszersetzende Äußerung in den Verfassungsschutzbericht aufnehmen. – Einen entsprechenden Straftatbestand kennt das StGB nicht und ein solcher wird auch nicht vom Bundesverfassungsgericht angemahnt, obwohl es sich in letzter Zeit als Gesetzauftraggeber aufspielte, denn dieses Thema ist nicht wichtig genug. Es geht nur um die Show. – Bitte als staatszersetzende Äußerung in den Verfassungsschutzbericht aufnehmen.

  12. Ein wohlweislich spätes und folgenloses Urteil. Von diesem Staat und seinen Verfassungsorganen erwarte ich gar nichts mehr. Der Rechtsstaat wird vor aller Augen langsam, unbarmherzig und ohne größeren Widerspruch zu Tode gewürgt.

  13. Dieses Land hat fertig – Grundgesetz mit Füßen getreten. 16 Jahre unverzeihlichen Schaden für Land & Leute, die diese Abrissbirne selbst gewählt haben.

  14. Wäre Merkel heute noch Kanzlerin, hätte das Urteil bestimmt ganz anders ausgesehen, zugunsten Merkels versteht sich. Aber Merkel ist keine Kanzlerin mehr und bekleidet auch kein bedeutendes Amt. Solange hat man in Karlsruhe gewartet. Der Richterspruch hat für sie praktisch keine Konsequenzen. Insofern ein reines Alibi-Urteil, das bei Merkelkritikern den Anschein erwecken soll, das BVG sei politisch unabhängig. Das ist es schon lange nicht mehr, seitdem der Merkel-Lakaie Harbarth dort Präsident ist.

  15. Wäre das Grundgesetz Maßstab, hätten wir keine Ampel.
    Ist der Ruf mal ruiniert, regiert es sich völlig ungeniert.
    Wo sind denn die lupenreinen Demokraten, die zu allem schweigen?

  16. Darf man Merkel jetzt Eidbrecherin und Verfassungsbrecherin nennen?

  17. Merkel brach die Verfassung ….

    Wie kommen Sie denn darauf? An anderer Stelle war zu lesen, Merkel habe einen „Rüffel“ bekommen, so als habe sie die Parkzeit etwas überschritten. An der Wortwahl (hier: „Rüffel“) merkt man halt, welchen Bedeutungsinhalt, welchen Rahmen der Schreibende dem Sachverhalt geben will. In diesem Fall soll es also als Kleinigkeit verkauft werden.

  18. Die neue Verfassung post Merkel gestattet, gerichtsfest und unanfechtbar, staatliche verordnete Giftspritzen.
    Sie gestattet auch, dass Willkür geübt wird, Stichwort Habecks „mißbtrauchsunabhängige Eingriffsbefugnisse“ für das Kartellamt oder die Schleifung sämtlicher rechtsinstitute, die einem Windrad im Wege stehen könnten. Denn Klima über alles ist der Verfassungsgrundsatz schlechthin. Das Klima zu schützen ist Grundlage aller staatlichen Gewalt.
    Sie gestattet auch, dass das Gesetz stets mit zweierlei Maß angewendet wird, Dealer werden geschont, für Grundrechte protestierende Bürger bekommen Knüppel und Pfefferspray.
    Sie gestattet es dem Kanzler sogar, sie jederzeit aufgrund höherer Imperative, die im alleinigen Ermessen des Kanzlers stehen, zu ignorieren.
    Warum also jetzt dieses Urteil gegen Merkel?
    Um uns zu zeigen, dass sie sehr wohl könnten, wenn sie wollten. Jetzt, wo es keine Rolle mehr spielt.
    Es ist ein Stinkefinger an die AfD, die jetzt nicht mal behaupten kann, das Gericht hätte falsch entschieden. Anders als bei Euro, Migration, Klima und Corona, können selbst Verfassungsrechtler und Ex-Verfassungsrichter nichts kritisieren.
    Natürlich das Gericht Merkels Befehl jederzeit für rechtes erklären können. Aber wozu noch? Unnötiger Stress. Dieser Kampf ist längst gewonnen, jetzt braucht es alle Kraft für die weitere Tranformation.

  19. Erstens ist dies sicher kein Zufalle und zum zweiten hätte sie keinerlei Konsequenzen zu fürchten gehabt, wenn sie noch im Amt wäre.

  20. Es stellt sich doch unweigerlich die Frage, ob dieses Urteil gefällt worden wäre, wenn Merkel sich noch im Amt befundet hätte??!!

  21. Warum wurde der Verfassungsschutz nicht tätig?
    https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/pressemitteilung-2022-9-vsb-2021.html
    Verfassungsschutzbericht 2021/ AuszugBundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir gehen entschieden gegen die Feinde unserer Demokratie vor.“
    Verfassungsfeinde sind sehr heterogen.
    Das BfV hat im April 2021 den neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eingerichtet. Die Akteure dieses Phänomenbereichs zielen darauf ab, wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Geltung zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen erheblich zu beeinträchtigen. Hierzu betreiben sie eine zielgerichtete Verächtlichmachung des demokratischen Systems und seiner Funktionsträger. Die Angehörigen des Phänomenbereichs zielen auf die Radikalisierung und Mobilisierung von Teilen der Bevölkerung, um ihre eigene Agenda voranzubringen. Auch über die Corona-Pandemie hinausgehend werden Krisensituationen zur Delegitimierung des Staates genutzt.

  22. Ich finde grundsätzlich ist es ein guter Tag für die Demokratie. Eingerissen wird diese Feststellung allerdings jetzt dadurch, das sich das BVerfG damit, ich vermute ganz bewusst, 2 Jahre bis zum Ausscheiden der Kanzlerin Zeit gelassen hat. Nunmehr müsste, ich bin kein Jurist, eigentlich die Wahl in Thüringen, wie vorgesehen, umgehend wiederholt werden. Dann wäre es wirklich ein guter Tag für die Demokratie.

  23. Das war der 2. Senat. Nicht der CDU-Mann-Harbarth-Senat. Vermutlich beginnt jetzt eine Diskussion über Neubesetzungen im 2. Senat hinter verschlossenen Türen. Die jetzigen Verfassungsrichter sind ja bereits dem „Phänomenbereich“ „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ (vulgo: Majestätsbeleidigung) zuzurechnen (s. https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/knauss-kontert/wie-haldenwang-den-verfassungsschutz-zum-staats-und-politikerschutz-umdeutet/).

    • Harbarth ist der Präsident dieses „Gerichtes“ und hat entsprechende Möglichkeiten. Das zeigt sich schon in der gespaltenen Entscheidung, die gerade so zustande gekommen ist. Das Urteil eignet sich, um eine Neutralität darzustellen, die es nicht gibt. Ich bin fest davon überzeugt, dass alles vorher abgesprochen und abgestimmt wurde. Man gaukelt Neutralität und Rechtsstaat vor, um bei passender Gelegenheit (Impfpflicht etc.) diese scharmlos ausnutzen zu können.

  24. Kanzler als Rechtsbrecher! Wo war da der Verfassungsschutz? Kritische Ärzte und Bürger überwachen?

  25. Wer bei dem deutschen „Linksstaat“ noch immer von einem „Rechtsstaat“ spricht verkennt die Situation

  26. Die Causa Merkel ist ein weiterer Mosaikstein im Versagen der meisten Medien. Man denke nur an den Fall Christian Wulff, der am Ende wegen 500€ sein Amt verlor. Merkel hat ganz offensichtlich die Verfassung gebrochen. Wo aber blieb der Aufschrei in den Medien, vor allem in den ÖR? Auch der fundamentale Verfassungsbruch in der Migrationskrise, bei der unter offener Missachtung des Artikels 16a GG zwei Millionen (?) Ausländer unter Missbrauch des Asylrechts und Duldung eines Rechtsbruches in unser Land strömten. Aufdeckung des Skandals durch die Medien, Fehlanzeige! Auch die 6 Milliarden als Entschädigung an die Energiekonzerne wegen des übereilten Atomausstieges oder die Enteignung des deutschen Sparers durch die permanente Eurorettungspolitik, alles Merkels Werk. Wann endlich findet die Abrechnung mit der Ära Merkel statt, die Deutschland nur Schlechtes gebracht hat?

  27. Sie dürfen eines nicht vergessen: Es ist nicht IHR Grundgesetz, das war es nie. Frau Merkel hat mit dem Grundgesetz immer ein bisschen gefremdelt, es nur dann beachtet, wenn es ihr genützt hat, es ignoriert, wo es ihr im Weg stand. Neben der Wahl in Thüringen und anderem wären hier zu nennen die Grenzöffnung 2015, die Einsetzung des Ministerpräsidentenrunde während der CoronaKrise oder die „Griechenlandrettung“…

  28. Die Bundeskanzlerin brach das Recht. Wen kümmert‘s? Die Kanzlerin a.D. sicher nicht. Es wird ihr egal sein, wie so Vieles in ihrer Amtszeit.
    Die Judikative? Ihr scheint es lediglich ein ‚Du Du Du!‘-Urteil wert zu sein.
    Die Bürgerinnen und Bürger? Die meisten werden das nicht einmal mitbekommen haben. Andere wissen vermutlich nicht einmal, wo Karlsruhe liegt.
    Ich gehöre zu den Menschen, die immer Hoffnung und Optimismus haben. Es fällt allerdings immer schwerer. Wo soll die Kraft herkommen?

  29. Man glaubt nicht, was da zwischen Merkel und Harbarth alles besprochen wurde, wobei anzunehmen ist, dass das Gericht wusste, wann die Autokratin aufhoert und dann selbst ohne Absprache entsprechend terminiert hat. Man weiss schliessslich, was man seiner Goennerin aus Dankbarkeit schuldig ist. Aber ueberraschend ist auch das nicht. Die Rolle des Politgerichts ist bekannt. Widerstand ist auch hier nicht zu erwarten. Also machen die Damen und Herren einfach weiter, mit allen Folgen. Die Empörung haelt sich durchaus in Grenzen, aber das betrifft nicht nur die Entscheidungen dieses Gerichts, denn der totale Ausfall dieser Institution ist keine Petitesse. Aber egal.

  30. Sollte sich am Ende gar herausstellen, dass auch der Willkommensputsch der Harpyie (Klonovsky dixit und die Physiognomie erklärt, warum) verfassungsfeindlich war?

    • Und die sog. Energiewende oder das Corona-Theater? Was dann? Mehr als ein Dududu mit dem Zeigefinger sollte schon herauskommen. Natürlich nicht mit dieser Zusammensetzung des BVerfG, aber die Zeiten ändern sich.
      Merkel als Kanzlerin, nicht als Bürgermeisterin von Kleinpucksdorf, war sich sehr wohl im Klaren darüber, dass diese Äußerung unrechtmäßig war. Sie wollte
      möglicherweise nur wissen, wie weit ihre Macht reicht – und siehe da, alle haben sich vor ihr geduckt. Welch erhabenes Gefühl muss es sein, über dem Grundgesetz und damit über Deutschland zu stehen!

  31. Unsinn – das Urteil ist genau wie geplant gekommen. Perfektes Timing. Fast konnte man den Eindruck gewinnen, das wir in einem Rechtsstaat leben.

  32. Wenn man es nicht besser wüsste, könnte man fast meinen, dass das obige Bild heute nach der viel zu späten und daher nicht mehr relevanten Urteilsverkündung aufgenommen wurde.

  33. Jetzt wäre interessant zu hören, was die FDP dazu zu sagen hat. Das wäre die SAche der Medien, wären die nicht – na ja, Sie wissen schon …

  34. Dies ist ja nicht das einzige Gesetz, das Frau Merkel gebrochen hat. Als rechtsgebundener Mensch resigniert man nur noch: die Regierung bricht das Gesetz rechts und links, und niemand kann es verhindern. Albernheiten wie das Gendern, also Dinge ohne Gesetzeskraft, werden hingegen brutal durchgesetzt.

    Dies geschieht nicht ohne stille Zustimmung vieler. Das Rechtsgefühl eines ganzen Volkes ist ins Rutschen gekommen. Ich bezweifle, dass sich mit dem neuen Rechtsempfinden eine Gemeinschaft auf Dauer friedlich und im Wohlstand zusammenhalten lässt. Die Jungen werden mit dem Leben müssen, was sie sich hier anrichten. Wenn sie nicht auswandern.

  35. „Damit habe Merkel in das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Prozess der politischen Willensbildung gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes eingegriffen.“

    Da die AfD auch in der zweiten Legislaturpreiode immer noch keinen Bundestagsvize bekommen hat, muss man konstatieren, dass der Bundestag genauso gegen das Grundgesetz verstößt wie die ehemalige Kanzlerin.

  36. Mit einem hat die Kanzlerin recht gehabt: Es war ein schlechter Tag für die Demokratie!
    Und das hat sie selbst verursacht.
    Ironie der Geschichte.

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