Es war ruhig um die Wahlrechtsreform geworden. Dabei hatte es nicht nur am Tag zuvor, sondern schon Wochen vorher den Diskurs bestimmt. Auf den letzten Metern brachte die Ampel dazu eine Änderung ein, die insbesondere die CSU und die Linkspartei empörte. Nur vier Tage vor der Abstimmung hatte die Bundesregierung die Grundmandatsklausel aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Folge: Die CSU kann sämtliche Direktmandate in Bayern gewinnen, wenn sie bundesweit nicht über 5 Prozent kommt, dann zieht sie nicht in den Bundestag ein.
Zur Erinnerung: Deutschland ist das erste Land, das bei jedem EU-Mitglied auf der Türschwelle steht, wenn es dort angeblich nicht demokratisch zugeht. Medial torpedieren Rundfunk und Presse in gewohntem Turnus das US-Wahlsystem. Bei einem offenkundig problematischen Wahlrecht, das im schlimmsten Fall Millionen Wählerstimmen annulliert, folgte lediglich Achselzucken. Die Causa ist eingeschlafen. Obwohl eine amtierende Regierung de facto ein Gesetz gegen zwei Oppositionsparteien geschmiedet hat.
Der mögliche Wegfall der Linkspartei ist dabei nur ein kleines Opfer, um die CSU als einen möglichen Mehrheitsbeschaffer der Union auszuschalten und damit eine links zementierte Bundesrepublik abzusichern, in der auch regional-bayerische Einwürfe ausgebremst würden – was angesichts der im Bund verschobenen Summen des Länderfinanzausgleiches umso mehr die Frage aufwirft, ob die notorischen Schuldenmacher hier nicht naheliegende Ziele verfolgen.
Die Wahlrechtsreform ähnelt damit vielen der durchgepeitschten Nacht-und-Nebel-Gesetze der Ampel, die ein Nachspiel hatten. Beim Heizgesetz musste Robert Habeck sein Projekt auf die Zeit nach dem Sommer verschieben. Ein stattgegebener Eilantrag in Karlsruhe machte es möglich. Dass der Bundeswirtschaftsminister mit seinem „Wärmepumpen-für-alle“-Gesetz inklusive Gasnetzverschrottung entgegen allen Unkenrufen durchkam, hing nicht zuletzt daran, dass die Gegner des Gesetzes, allen voran die Union, das Moment verschliefen.
Beim widerrechtlich durchgepeitschten Haushalt rächte sich später der Hammer des Bundesverfassungsgerichtes und fügte der Ampel eine Blamage zu, wie sie seit der Gründung der Bundesrepublik einzigartig ist. Seitdem hat sich das Bonmot durchgesetzt, dass die Bundesregierung selbst zur Verabschiedung eines Haushalts zu inkompetent ist.
Morgen steht das Wahlgesetz auf dem Prüfstand. Nach bisherigem Verlauf müsste auch dieses Ampelgesetz keinen Bestand haben. Die Entschlüsse des Gerichts haben in den letzten Jahren Konklave-Charakter angenommen: Das Volk wartet auf weißen oder schwarzen Rauch, was im Inneren vor sich geht, bleibt bis zur Verkündigung unklar. Überraschend klar hatte Karlsruhe etwa letzte Woche das Gut der Meinungsfreiheit, insbesondere als Instrument der Machtkritik, in einer solchen Weise bestärkt, dass auch Kritiker aufhorchten. In jüngster Zeit hat das Gericht nach den zehrenden Corona-Jahren wieder Vertrauen gewonnen – wird es dieses Mal den Kurs fortsetzen, oder in alte Muster verfallen?
Mehrere Medien postulieren sogar eine mögliche Zwischenlösung: nämlich den Wegfall der 5-Prozent-Hürde. Einer der Kläger, der Regensburger Professor für Öffentliches Recht, Thorsten Kingreen, wirft der Klausel vor, sie unterdrücke „gesellschaftlichen Pluralismus“. Florian Meinel, Staatsrechtler aus Göttingen, spekulierte darüber, dass die Hürde fallen könnte, da sie für regionale Parteien zu hoch ausfalle. Auch der Hamburger Politikwissenschaftler Elmar Wiesendahl sagte: „Die Grundmandatsklausel abzuschaffen und gleichzeitig an der Fünfprozenthürde festzuhalten, bedeutet eine Verengung des Repräsentationsspektrums im Parlament.“
Ein Kompromiss sähe demnach so aus: Die Direktmandatsregel der Wahlrechtsreform bleibt bestehen. Doch das Bundesverfassungsgericht könnte dies mit einer Reform der Reform verknüpfen, die das Ende der seit 1953 bestehenden Fünf-Prozent-Hürde bedeuten könnte. Das wäre nicht nur für die Linkspartei und die CSU ein Signal. Sondern auch für zahlreiche junge Parteien für die kommende Bundestagswahl.
Warum so kompliziert? Nur noch die direkt gewählten Kandidaten erhalten ein Mandat, dann ist Zahl der Abgeordneten in den Parlamenten mehr als halbiert. Es gibt dann keine komplizierten und ungerechten Spieler- und Tricksereien mit Überhang- und Ausgleichsmandaten.
Ein direkt gewählter Abgeordneter könnte sich vielleicht auch ein klein wenig mehr dem Bürger verpflichtet fühlen als ein Parteisoldat, der über Liste an sein Amt kommt, zumal die Listenplätze intransparent und nach Gutdünken vergeben werden.
Zudem sollte die (steigende) Zahl der Nichtwähler berücksichtigt werden, indem ein entsprechender Anteil an Mandaten einfach nicht vergeben wird – die Sessel im Plenarsaal bleiben dann halt leer oder werden vom Hausmeister abmontiert.
Wir sollten an der 5%- Hürde festhalten. Nur sie schützt uns vor den Grünen, der FDP oder auch der SPD, wenn diese mit 2-3% aus den Parlamenten `rausfliegen.
Richtig, denn es könnte dazu führen, dass noch mehr Parteisoldaten über Listenplätze ein Amt bekommen. Das also eher noch mehr Abgeordnete in den Parlamenten hocken als jetzt, obwohl vollmundig behauptet wird, man wolle reduzieren.
Allerdings fällt auch die Grundmandatsklausel weg. Also die Reglung, dass eine Partei mit der gesamten Fraktion einzieht, selbst wenn sie unter 5% liegt, sofern sie nur mindestens 3 Direktmandate erzielt hat. Das ist aktuell bei den Linken der Fall.
Unser jetztiges Wahlrecht begünstigt die Parteien und benachteiligt den Wähler. Aber die Reformen sind nur Blendwerk und so lächerlich wie die „Reformen“ beim ÖRR.
Listenmandate gehören ersatzlos gestrichen, ausschließlich direkt gewählte Abgeordnete sollen ins Parlament. 299 Bundestagsabgeordnet reichen vollkommen.
Über eine Reform des Wahl“rechts“ bestimmt eine Behörde und nicht der Wähler ? Weil rechts hier vorkommt ?
Vom Schweizer Wahlrecht mit seinen Volksabstimmungen sind und bleiben Wir Lichtjahre entfernt .Unser Volk , in seiner Gesamtheit ,zu doof für eine direkte Befragung zu Themen wie Wahlen ,Einwanderung ,Energie ,Heizen usw. ?
Solange wie vier 13% Parteien (jede zu 87% unbeliebt) in Deutschland das Sagen haben ändert sich eh nix .
Und für Besserwisser :Auch sieben 7,5% Parteien könnten eine Regierung bilden .Schlimmer geht Immer .
Schon allein dass die Altparteien Volksabstimmungen so angewidert ablehnen, zeigt, dass sie mit Demokratie nichts am Hut haben.
Die Ergänzung der CDU um die CSU ausdem Bundestag zu bekommen könnte evtl. der letzte geniale Schachzug Merkels zur Zerstörung der CDU und Deutschlands gewesen sein?
Für die CSU gibt es eine einfache Lösung: Statt einer Liste (die CSU gewinnt erfahrungsgemäß ohnehin fast nie Listenmandate) stellt sie nur Einzelkandidaten auf. Die sind nämlich auch nach dem neuen Gesetz direkt gewählt, wenn sie den Wahlkreis gewinnen. Die CSU würde dann wie gewohnt mit ihren gewonnenen Direktmandaten in den Bundestag einziehen.
Das zeigt vor allem, wie absurd das neue Gesetz ist.
Eine weitere Absurdität: Der SSW zieht als Vertretung der dänischen Minderheit auch dann in den Bundestag ein, wenn der die 5-%-Hürde verfehlt – auch ganz ohne Direktmandat. Die CSU als Vertreter der deutlich größeren bayerischen Minderheit würde aber auch mit gewonnenen Diretkmandaten draußen bleiben, wenn sie die 5-%-Hürde verpasst.
Genau das ist ja der Trick: Ohne 5% Liste ziehen auch keine Direktkandidaten in den Bundestag!
Und genau das ist das Verfassungswidrige daran: Nur Direktkandidaten sind laut Art. 38(1) GG gewählt. Abgeordnete müssen unmittelbar gewählt werden. Eine Liste wird zwar unmittelbar gewählt, aber von Listen steht nichts im GG! Da steht nur „Abgeordnete“. Und die sind dann nur mittelbar gewählt. Wie der US-Präsident.
Mein Vorschlag zur Wahlrechtsänderung. Nur noch Direktmandate bei insgesamt 250 Wahlkreisen. Die anderen 250 Posten werden nach der jeweiligen Parteienquote bei der Wahl vergeben und zwar ausschließlich an nicht gewählte Direktkandidaten.
Beispiel: Die Partei A hat im Bund 10% der der Erststimmen erhalten und zwei Kandidaten sind direkt gewählt worden. Danach hätte dann die Partei A Anspruch auf weitere 25 Plätze im Parlament, die von den nicht gewählten Direktkandidaten der Partei A mit den 25 an höchsten prozentualen Ergebnissen besetzt werden dürfen unter Beachtung der 5%-Klausel. Direktkandidat XYZ wird nicht direkt gewählt – erreicht aber in seinem Wahlkreis prozentual das höchste Ergebnis seiner Partei und hat damit sein Ticket für das Parlament und so geht es weiter bis zum 25. Platz. Die restlichen 223 Mitbewerber seiner Partei sind gescheitert.
Vorteil: Nur Direktkandidaten sind in den Parlamenten. Sie können von ihren Wählern zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Frage ist, wie lauten die Wünsche aus Berlin.
Die Union tut nur so als ob sie etwas verschlafen tut. Es ist das bewußte Dulden und Wegschauen eines Mittäters.
Die Wahlgesetzreform ist verfassungswidrig,
weil das Ausgleichprinzip zwischen Parteistimmen und Direktmandate verfassungswidrig ist.
Ziel ist richtig
aber falsch umgesetz zugunsten des Parteinstaates, also zugunsten der Parteizentralen.
Ausgleichprinzip im neuen Gesetz
Es sollen nun errungene Direktmandate wegfallen zugunsten der Parteilisten-kandidaten.
Die Parteilisten-Kandidaten sollen vorrangig die einem Wahlkreis zustehenden Sitze im Bundestag besetzen.
Errungene Direktmandate sollen nur als Auffüllung der Parteilisten-Mandate dienen, bis zur Vervollständigung der Anzahl der einem Wahlkreis zustenden Sitze imBundestag.
Verfassungsmäßig richtig ist es umgekehrt
Zuerst Besetzung der einem Wahlkreis zustehenden Sitze durch die Direktmandate, danach Auffüllen mit Partei-Listen Kandidaten.
Und wo genau in der Verfassung steht, dass Direktmandate eine höheren Rang haben als Listenmandate?
Die entgegengesetzte Auffassung, dass ein auf Direktmandaten basierendes Mehrheitswahlrecht den Grundsatz der gleichen Wahl verletzt, erscheint mir doch deutlich plausibler.
Solange sie nicht beschließen die Wahlen zum Wohle des Volkes für die nächsten 10 Jahre auszusetzen können wir noch froh sein, wo wir doch so tapfere Recken an der Spitze des Staates haben, mit dem entsprechenden Spirit versehen um uns vollends um die Ecke zu bringen, denn die haben schon seit längerer Zeit alle Koordinaten verdreht indem sie uns nach innen bekämpfen und nach außen Hilfestellung jeglicher Art gewähren.
Da soll nochmals jemand sagen, sie würden uns nicht vor dem bösen Russen beschützen, während andere ohne Ankündigung bei uns ungefragt einreisen um längerfristig das Zepter zu übernehmen und gestern habe ich nur zur Information noch gelesen, daß allein Baden-Württemberg mehr Ukrainer aufgenommen hat, als das gesamte große Frankreich und wieder sind wir von Ampelseite Musterschüler in Abartigkeiten zu Lasten aller die schon immer hier gewohnt haben.
Wenigsten dürfen wir noch nach neuestem Urteil zu den katastrophalen Zuständen und ihren Protagonisten äußern. ob es aber hilft ist eine andere Frage, denn die lassen uns ruhig maulen und ziehen ihr Ding durch und zum Schluß stehen wir völlig verarmt und heimatlos vor der ehemals eigenen Hütte, während andere Besitz ergriffen haben und ihrem Schöpfer danken, was wir doch für eine nette Regierung haben. Schlimmer geht immer und deshalb haben wir nur noch eine Chance bei den anstehenden Wahlen, sie keinesfalls mehr zu wählen, denn danach ist es um uns geschehen.
Auf die Kartellparteien ist kein Verlaß mehr, die sind voll auf der der US-Imperialisten, die nichts anderes zu tun haben, als uns auszusaugen um sich selbst zu retten, was man täglich sehen kann und mit Freundschaft und Nächstenliebe soviel zu tun hat, wie Feuer und Wasser und wären wir das Wasse sollten wir das Feuer löschen damit nicht alles verbrennt, was uns noch an alte Tage erinnert.
Den größten Dienst, den die Liberalen dem deutschen Volk noch erweisen könnten um sich damit vor dem entgültigen Untergang zu retten wäre die Aufkündigung der Ampel, und wenn sie das nicht machen werden sie mit ihne untergehen und hier geht das Gesamtschicksal der Deutscher vor Eigennutz und wo ein Wille ist auch ein Weg und die Grünen müssen ebenfalls jeder neuen Verbindung fern bleiben, denn die sind die Handlanger des Teufels und können nicht politisch weiter ihr Unwesen treiben, was wir uns allen schuldig sind.
Bei der CSU hat man die Wahlrechtsreform nicht verstanden.
Der Wegfall der Ausnahme zur Gundmandatsklausel benachteiligt nicht die CSU
da die CSU zur Bundestagwahl nicht als Einzelpartei Antritt, sondern nur als CDU/CSU Wahlbündnis.
Der Wegfall der 5% Hürde stand nie zur Diskussion der Wahlrechtsreform, sondern der Wegfall der Ausnahme zur Grundmandatsklausel.
Ausnahmen zur Grundmandatsklausel = bei 3 Direktmandate und mehr einer Partei unter der 5% Hürde zeihen diese trotzdem in den Bundestag ein, wie letztesmal die LINKE und die CSU weilsie nicht bundesweit Antritt und bundesweite keine 5% erreichte.
Weitere Änderungen,
Also eine Wahlgesetzreform an deren Absicht es augenscheinlich nichts zu meckern gibt.
Zu bemeckern ist jedoch die Art und Weise wie diese Absichten umgesetzt wurden, wahrscheinlich verfassungswidrig.
Alte Gesetzesform
Neue Gesetzesform
Das Parteien-Wahlergebnis im Wahlkreis wird also zum bestimmenden Maßstab für die Anzahl der, der Partei zugeordneten Direktmandate.
Das umgekehrte Prinzip wie bisher.
Parteilose Kandidaten ziehen also auf jeden Fall in den Bundestag ein.
Es bedarf keiner mehr oder weniger bedeutsamen Korrekturen, es bedarf der Einfuehrung eines reinen Mehrheitswahlrechts. Nur Direktkandidaten kommen ins Parlament. Schluss mit den Hinterzimmerlistenkandidaten.
Allein schon die Frage, ob Karlsruhe „in alte Muster“ verfällt, zeugt davon, das hier demnächst nach Corliegen eines Urteils dieses entweder bejubelt werden wird, oder, sollte das „alte Muster“ wieder angewandt werden und der Regierung Recht gegeben, dieselben Karlsruher Richter natürlich wieder pro Regierung und gegen „das Volk“ gerichtet seien. Das Argument wird wieder sein, die Richter seien doch parteipolitisch eingesetzt worden. Komisch nur, dass die Parteien, die einen Teil dieser Richter selbst in das Gremium gebracht haben wie die Unionsparteien, diesmal auf der Klägerseite (Union) und der Regierungsseite (SPD) zu finden sind. Stimmen also jetzt die von der Union eingesetzten Richter für die Union und die SPD-Richter dagegen? Erinnern wir uns daran, dass die ach so parteiischen SPD-Richter vor nicht allzu langer Zeit der Ampel einen Schuss ins Kie verpasst haben bei der verfassungswidrigen Umwidmung der 60 Mrd. im Staatshaushalt. Ich erinnere mich nicht damals hier gelesen zu haben, das sei das alte Muster. Wie wäre es eigentlich mal, wenn auch Tichy und Co. sich angewöhnten auch Richtersprüche, die ihnen nicht gefallen, als solche anzuerkennen und nicht den Richtern pauschal zu unterstellen, die würden nur parteiisch entscheiden. Aber ich glaube, da kann ich lange warten – da verfällt Tichys Einblick eben auch immer in das „alte Muster“.
Solch ein „Gesetz“ wird für große Erleichterung bei den erfolglosen Parteien sorgen. Wenn die Wählerzustimmung fehlt, bedeutet das nämlich künftig nicht mehr, dass diese Parteien ihren Sessel verlieren.
Auch, wenn man nicht genug Wähler zusammen bekommt, behält man trotz allem seine Pöstchen und eine Abwahl ist de facto unmöglich geworden. Die Wähler können wählen, was sie wollen, sie bekommen immer nur das, was die herrschende Politik will. Man schließt sich halt zusammen (siehe Ampel). Da könnten locker Koalitionen entstehen, die 10 oder mehr Parteien enthalten. Aber es wird nur einen geben, der sagt, wo es lang geht. Die Kleinen werden ob der üppigen Versorgung alles akzeptieren und mitmachen, Hauptsache, sie fressen mit am Trog des Steuerzahlers.
So ist das eben, wenn Verbrecher Gesetze in die Welt setzen können.
Und nun wird es sich zeigen, w i e wehrhaft unsere Demokratie tatsächlich ist. Wenn das Bundesverfassungsgericht solch ein Gesetz bestätigt, ist Schicht im Schacht.
Die ziehen alle in dieselbe Richtung. Das sah man unter Merkel und das sieht man in den Bundesländern, in denen die CD/SU (mit)regiert. BW, Bayern, Hessen, NRW, Berlin, Schlewig-H.
Alles dieselbe Soße.
Wenn nur die 5 Prozent Hürde fällt, dann würden doch durch die Kleinparteien noch mehr Ausgleichsmandate entstehen? Das würde die Wahlrechtreform doch zunichte machen. Folglich müsste dann die gesamte Reform kassiert werden.
Irrtümer nicht ausgeschlossen gerade. Dann eher Erhalt der GMK.
Bitte NUR Direktmandate. Die Listen stärken die Abhängigkeit der Abgeordneten von den Parteistrippenziehern.
Wer in einem Wahlkreis nicht die lokalen Wähler überzeugt, hat nichts im Parlament zu suchen. Lang u.a. wären uns erspart geblieben.
Die Zahl der Wahlkreise würde zur Zahl der Abgeordneten werden: 299. Das reicht.
Vor allem müssen laut Art. 38(1) GG die Abgeordneten unmittelbar gewählt werden. Abgeordnete auf Listen werden aber nur mittelbar gewählt.
Man könnte, wie bei Kommunalwahlen üblich, auch Abgeordnete auf der Liste direkt wählen. Das wollen die Spitzenclaquere aber nicht.
Die Wahlrechtsreform ist verfassungsfeindlich und das müssten die Richter erkennen. Allerdings glaube ich nicht, dass sie das erkennen. Grundsätzlich kann man das Wahlrecht so organisieren, dass z.B. maximal 500 Bundestagsabgeordnete den Bundestag abbilden. Das genüg völlig. Klasse statt Masse ist aber in Deutschland nicht möglich.
Die Grundmandatsklausel, bzw. deren Wegfall ist nicht das CSU-Problem. Wäre das Alles würden dann halt die direkt gewählten CSU Abgeordneten als Fraktionslose im BT sitzen, so wie die PDS-Abgeordneten der 90er Jahre als diese nur zwei Direktmandate holten. Der Punkt der Wahlreform ist, dass die Direktmandate komplett ungültig gemacht werden, wenn die jeweilige Partei->Fraktion unter 5% bleibt. Angeblich soll es eine Ausnahme für parteilose Kandidaten geben, aber das bleibt abzuwarten, da man davon ausgehen kann, dass die CSU-Kandidaten dann einfach alle als Parteilose antreten…
Doch genau der Wegfall der Ausnahmen zur Grundmandatsklausel ist das Problem der CSU, weilsie bundesweit keine 5% erreicht.
Welche Ausnahmen denn? Es gibt keine Ausnahmen. Bisher ist es so, dass wer direkt im Wahlkreis gewählt wird auch in den Bundestag kommt, völlig unabhängig von der Grundmandatsklausel und Parteizugehörigkeit. Die GMK besagt, dass eine Partei bei der Verteilung der Sitze nach ihrem Stimmenanteil berücksichtigt wird, wenn sie eine festgelegte Mindestanzahl von Direktmandaten gewinnt. Ohne GMK würde die Partei nur mit ihren gewählten Direktmandaten ins Parlament einziehen. Das würde der CSU aber nicht sonderlich wehtun, da sie meist so viele Direktmandate gewinnt, dass dies ohnehin ihrem Zweitstimmenanteil entspricht. Da zieht meist kaum jemand über die Liste ein. Die neue Reform will aber für Parteien die bundesweit nicht >5% kommen, auch alle Direktmandate für ungültig erklären und diese dann gemäß den Zweitstimmen auf die >5% Parteien umverteilen, so dass bspw die CSU auch wenn sie die Mehrzahl der Direktmandate in Bayern gewinnt, am Ende 0 Mandate bekommt. Und das ist der Pudels Kern, weil das die Direktwahl endgültig völlig ad absurdum führt.
Im 106. Jahr nach der staatspolitischen Ursünde der Deutschen in Form des Sturzes der über drei Jahrhundert alten Hohenzoller-Monarchie verbleibt wenig mehr als passives Flehen:
Gott schütze uns vor der Regierung, dem Parlament und besonders dem Bundesverfassungsgericht. – Möge aus der Himmelsrichtung des Erlösers der Stern aufsteigen, der uns aus dieser Knechtschaft befreie.
> Der mögliche Wegfall der Linkspartei ist dabei nur ein kleines Opfer, um die CSU als einen möglichen Mehrheitsbeschaffer der Union auszuschalten und damit eine links zementierte Bundesrepublik abzusichern
Lustig. Mit der ergrünten CSU ist es mindestens genauso links zementiert – etwa die Frau OB in Augsburg (CSU) vergessen, die in Aufmärsche „gegen Rechts“ schickt und das Gasnetz binnen 10 Jahre stilllegen will?
Wenn die 5%-Hürde fällt, wäre dies für die Altparteien ein Fest. Sie könnten die abenteuerlichsten Koalitionen bilden, nur um die AfD zu verhindern. Wie so etwas aussieht, dafür gibt die Ampel ein gutes Beispiel. Ich traue diesem Gericht nicht mehr, hier zählt kein Recht, sondern das Parteibuch.
Es gäbe keinen Unterschied, außer dem, dass diese Koalitionen noch brüchiger würden. Mehrere Köche und so…
Die Koalition richtet sich nach der Sitzverteilung. Ohne 5% Hürde kämen zwar mehr Parteien ins Parlament, aber die Sitze die die diese dann besetzten, gingen den größeren Parteien verloren.
Alle im derzeitigen BT vertretenen Parteien erhielten nur 91,4% der Stimmen, besetzen aber trotzdem 100% der Mandate.
Haben nicht auch Genies der vermerkelten „c“DU/SU für diesen Mist, va. für LinksGRÜN vorteilhaft, gestimmt, bzw. auch daran mitgemerkelt? Und jetzt heulen sie, die „übervorteilten“ Bayern?
Was machen diese Landes & Buntparlamentarier, uva. die vielen schlauen & teuren Juxristen die die so beraten, eigentlich so beruflich? Mit was füllen die so ihr Tagwerk aus?
Sicher: die 5 %- Hürde ist ein Stützpfeiler der Parteiendominanz. Kleine Parteien können sicher auch positive Beiträge ins Parlament bringen, genauso wie „große Volksparteien“ dummes Zeug reden können und oft genug es auch tun.
Und dann fehlt im Wahlgesetz absolut alles über Abstimmungen wie im GG gefordert. Und es fehlten Abwahlen, denn wie sonst soll das Volk im Extremfall von Politiker-Dummheit seine zugesagte Eigenschaft als Souverän ausüben?
Aber das Alles wird in Karlsruhe wohl weder gefordert noch irgendwie angeregt.
In den Niederlanden hat das Fehlen einer solchen Einstiegshürde zu einer fortschreitenden Zersplitterung des Parteienspektrums und zu extrem schwierigen Koalitionsverhandlungen zwischen zuletzt bis zu vier Parteien geführt. 5% sind natürlich eine besonders hohe, kaum noch zu rechtfertigende Hürde: 2013 waren FDP und AfD mit zusammen 10% nicht repräsentiert, und in Sachsen droht jetzt FDP und FW Ähnliches. 3% wäre vermutlich eher angemessen. Ein kompletter Wegfall sollte dann jedoch mit einem Mehrheitswahlrecht kombiniert werden, so dass die deutlich stärkste Partei z.B. ab 30% alleine regieren könnte, die „kleinen“ Parteien aber parlamentarisch auch Gehör fänden.
Klasse Idee. Erinnern wir uns mal an die USA mit ihrem Mehrheitswahlrecht. Der blondierte Herr Trump hatte bei seiner Wahl mehrere Millionen weniger als Frau Clinton. Man mag seinen Sieg sehen, wie man möchte, aber er gewann, obwohl mehr Menschen für die Gegnerin war. So kann jemand einen Bezirk oder Wahlkreis mit nur einer Stimme mehr gewinnen. Dann werden die anderen Wähler sozusagen auf null gesetzt, obwohl sie vielleicht im Extremfall 49,9 % der Stimmen boten. Und genau da setzt ja der Vorwurf an die CSU an. Bundesweit hat sie um die 5%, weil sie Bayern dominiert. Das ist völlig ok, wenn die Bayern sie wollen. Aber die Einwohner von 15 anderen Bundesländern werden gar nicht gefragt. Dort tritt sie nämlich (bisher) nicht an, hat aber einen deutlich überpropoertionalen Anteil der Sitze im Parlament. Und diese müssen dann für die anderen ausgeglichen werden. Das führt dann zu einem Bundestag, der 200 Sitze mehr als nötig hat – mit all den Kosten, die übrigens – das ist das Bizarre – auch wiede rhier bei Tichys Einblick immer wieder bemängelt werden. Man sollte sich schon entscheiden können. Wir können auch so einen schicken Volkskongress wie in Peking bauen mit 3000 Abgeordneten. Und das sind da ja nur die von der einen Partei. Wenn es da noch Ausgleichs- und Überhangsmandate gäbe, könnte bald jeder 100. Pekinger von sich sagen im Parlament zu sitzen.
Die 5-%-Klausen könnte fallen?
Dann sollten aber auch die Nichtwähler durch leere Sitze im Bundestag berücksichtigt werden.
Das sollte so oder so eingeführt werden.
Die asymetrische Demobilisierung schlägt dann auf den Verursacher zurück.
Nicht ganz. Nichtwähler haben sehr unterschiedliche Gründe nicht zu wählen. Übrigens wählen nicht nur Gegner der Ampel nicht, sondern auch Gegner der Linken, Union oder AFD. Viele sind desillisioniert, andere unpolitisch, wieder andere denken, dass ihre eine unter Millionen Stimmen kein Gewicht habe, andere kommen gar nicht mehr aus der Wohnung oder dem Altenheim zum Wählen – und das sind Millonen von Menschen, die nicht wählen können, etc. Wollen Sie jetzt jedem dieser verschieden motivierten potenziellen, aber nicht realen Wähler einen Sitz im Parlament geben? Wenn nicht. Wie sollen die dann abstimmen, wenn die noch nicht einmal die Notwendigkeit gesehen haben ein Kreuz zu machen? Sollen diese Abgeordneten also dem Parlament ebenso fern bleiben wie ihre Nichtwähler der Wahl? Und: Wie soll dann eigentlich regiert werden? Bundestagsdebatten mit Nicht-Rednern, deren Redezeit frei gehalten, aber dann eben nicht genutzt wird? Abgeordneten-Büros für Leute, die sich nicht für Politik interessieren? Stattdessen zocken die vielleicht die ganze Zeit. Lustig vor allem, dass solche Ideen oft von Menschen kommen, die sich gleichzeitig über den aufgeblähten Bundestag erregen und das viele Geld, das die Leute dort bekommen. Haben Sie schonmal überlegt, dass das dann noch viel mehr Geld wäre? Prima, dann könnte Tichys Einblick darüber kritsich schreiben und Sie wieder kommentieren. Übrigens heißt es Wahl-Ergebnis und nicht Nichtwahl-Ergebnis, weil die Stimmenanteile der Wähler gezählt werden und die der Nichtwähler durch die Wahlbeteiligung nur indirekt mit aufgenommen wird. Das Schöne ist ja, dass die Nichtwähler immer von denen angeführt werden, die unzufrieden mit dem Ergebnis sind und die Nichtwählerstimmen immer automatisch der Opposition zurechnen. Die haben aber nicht gewählt – nicht die Regierungsparteien, aber ebenso nicht die Oppositionsparteien. Haben Sie das nun verstanden?
Was soll das? NUR Direktmandate ziehen in den BT ein. Das sind 299 und das ist wohl mehr als genug für ein Parlament
Die Direktmandatsregel zementiert den Parteienstaat. Die Direktkandidaten sind nur noch Staffage. Die Macht der Hinterzimmer ist gesichert.
Na dann kann die FDP mit voraussichtlich 1 Prozent ja nochmal aufatmen. Scherz beseite. Damit schafft man nur eine Nationale Front ala DDR, wo ein Dutzend Parteien unter einer neuen SED zusammengefasst werden. Und Schwarzrotgrün kommt aus dem Lachen nicht mehr raus. Uneingeschränkte Macht.
Wäre doch alles nicht nötig , geht eine Wahl nicht wie gewünscht aus , wird sie eben Rückgängig gemacht . Wurde doch von der beliebtesten und am längsten regierenden Superkanzlerin bewiesen . Ging sogar über Telefon aus Südafrika .
Passt was nicht werden die schwarzvemummten fleißigen Helferlein der Etablierten in Bewegung gesetzt , auch die Opposition ( ich meine die wirkliche , nicht die Merztruppe) bekommt das zu spüren .Erst vor kurzem wurde einem Umzugsunternehmer der AFD nah ist der gesamte Fuhrpark ( UmzugsLKW’s )
abgehackt. Die Etablierten nennen das immer wieder Demokratie , wenn Konkurenz beseitigt wird
dann haetten wir dreissig Splitterparteien und der lustige „Koalitionsschacher“ wird absolut absurd…wie in Holland zb
einfach die „Reform“ rückabwickeln
Nö, hätten wir nicht.
Von den 8,6% „Sonstige“ der letzten BTW kämen genau 7 weitere Parteien in den Bundestag. Von diesen wiederum 2 mit nur je nur einem Sitz, 1 mit evtl. zwei Sitzen und eine mit drei Sitzen. Den derzeitig im Bundestag vertretenen Parteien gingen insgesamt lediglich 29 Listensitze verloren.
Ach übrigens hätte DieLinke/BSW dann statt 36 (vor der Abspaltung BSW) Listenmandaten nur noch 15 Mandate.
Der Wegfall der 5% -Hürde, und nein, Deutschland würde dadurch nicht unregierbar, wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Fürdie Bundestagswahl sind Landeslisten aufzustellen. Von daher müsste die 5%-Hürde auch auf Landesebene gelten. Genau diese Fixierung auf die Parität der Länder hat zur Aufblähung des Bundestages geführt.
Ich bin gespannt, ob das BVerfG. urteilt, ob es diese Argumente berücksichtigt. Aus meiner Sicht kann der sichere Einzug der Direktkandidaten weg, sofern im BT aus jedem Wahlkreis ein Kandidat vertreten ist.
es ist schon etwas länger her – damals habe ich gelesen und erinnere mich noch, dass das Verfassungsgericht ein neues Wahlrecht angefordert hat. Sollte es nicht dazu kommen, wäre das Gericht genötigt ein Wahlrecht vorzugeben. Also warten wir auf die Weisheit der Roten Roben. Gewählt ist derjenige der die Mehrheit an Stimmen bekommt. BASTA
Das wär mal ein Schlag ins Kontor, wenn plötzlich mehr als die Hälfte der Dummschwätzer nicht mehr in den Parlamenten säßen.