Sie steigen wieder. Nach einem kurzen Dezember-Dip haben sich die Asylanträge im Januar wieder Richtung Himmel aufgemacht, der bekanntlich die einzige Grenze für die Grenzenlosigkeit ist. Insgesamt gab es über 28.000 Asylanträge im Januar, einem ausgesprochenen Wintermonat, der eben nicht reisefreundlich für jene Touristen ist, die zumindest einzelne Wegabschnitte zu Fuß hinter sich bringen. Die Zahlen vom Januar 2024 liegen dabei immer noch mehr als doppelt so hoch im Vergleich mit den Jahren 2020 bis 2022, die fast durchgängig eine sehr viel niedrigere Antragszahl sahen. Auch waren 1.075 Erstanträge von in Deutschland geborenen Kindern im Januar unter den Anträgen.
Ist das also schon wieder das Ende der Wirksamkeit der neuen Grenzkontrollen zu Polen, Tschechien und der Schweiz, die die Bundespolizei laut der Gewerkschaft der Polizei stark belasten? Olaf Scholz ging vor einer Woche davon aus, dass ein weiterer Migrationsgipfel mit den Länderchefs nicht nötig sei, weil die Zahlen ja sänken. Dieser Dezember-Trend ist im Januar schon wieder gebrochen. Die neuen Grenzkontrollen scheinen nur mäßig zu wirken.
Weiter hohe Zahl von Asylbewerbern aus Syrien, Türkei, Afghanistan
Die wichtigsten Herkunftsländer waren erneut Syrien, die Türkei und Afghanistan. Fällt irgendjemandem etwas auf? Aus allen drei Ländern hört man nichts von Kriegshandlungen, schon lange nicht mehr. Ist das nur auf die selektive Darstellung der Presse zurückzuführen? Nun gilt in Afghanistan die Herrschaft der Taliban alleine, auch ohne Krieg, als so fluchtwürdig, dass „grüne“ Entscheider es buchstäblich niemandem verdenken, das Land zu verlassen. Und so kommen nach Deutschland buchstäblich waschechte Korangläubige inklusive Vielehe und Scharia-Rechtsstudium. Die Pointe ist, dass die Regierenden dies im (ehrlich bekundeten?) Glauben tun, sich gegen die Re-Islamisierung Afghanistans (seine Rückkehr zum Taliban-Gottesstaat) zu stemmen. 3.634 neue Asylanträge wurden im Januar von Afghanen gestellt.
Nicht viel anders ist es mit den syrischen Immigranten, von denen im Januar über 7.500 hinzukamen. Sie haben im Ruhrgebiet nachweislich Stammesstrukturen, etwa aus Ostsyrien, etabliert. Die syrischen Stämme bekämpfen nun irakisch-kurdische und sicher auch noch einige andere, konkurrieren um die Vorherrschaft in bestimmten Vierteln, die man insgesamt als transformiert, als kulturell überformt ansehen kann.
Die „Türken“ der Asylstatistik – fast 4.900 Anträge im Januar – dürften oftmals Kurden sein, zumal seit das Erdbeben rund um Antakya die Armut in jenem Teil des Landes wachsen ließ. Das – die Zunahme der Anträge aus der Türkei – dürfte die Spaltung der anatolienstämmigen Bevölkerung in Deutschland verstärken, die sich immer wieder auch in Gewalt zwischen den Gruppen ausdrückt, etwa von Grauen Wölfen gegen Kurden, neuerdings kommt die Gewalt zwischen Arabern und Kurden hinzu, wie jüngst im Berliner Flughafen Tegel. In der Top-10-Liste geht es übrigens mit dem Irak (1.111 Anträge) und Iran (841) weiter, vor der Russischen Föderation (723) und Venezuela (677), Somalia (535), „Ungeklärt“ (523) sowie Kolumbien (455). Man sieht: Deutschland akquiriert neue Herkunftsländer in Südamerika, die zu den Herkunftsländern in Nahost und Zentralasien hinzukommen.
55 Prozent werden abgelehnt: Grund für Reform des Asylrechts?
Gleichzeitig entschied das Bamf im Januar über 27.363 Anträge. Angenommen wurden nur 45 Prozent, also nicht einmal die Hälfte. Das hat freilich keinerlei Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht der betroffenen Personen in Deutschland. Man könnte nun meinen, dass die Existenz einer so großen Fehlquote zu einschneidenden Reformen im Asylsystem führen müsste. Keine Behörde tut doch die Hälfte ihrer Arbeit quasi für nichts. Doch das Bundesamt für Migration (und Flüchtlinge, Bamf) fällt 55 Prozent seiner Entscheidungen – die Ablehnungen –, nur damit diese dann nichts wert sind.
Was die übrigen 45 Prozent der Entscheidungen wert sind, inwieweit ihnen eine genaue Prüfung der Fluchtgründe zugrundeliegt, steht noch einmal auf einem anderen Blatt. Auch hier dürften Ressourcen eingespart werden. Im Herbst 2023 hatte Nancy Faeser zahlreiche Sicherheitsprüfungen für unnötig erklärt, weil das Bamf vom Andrang der Anträge überlastet war.

Lustig. Aus Afghanistan hört man nichts mehr von Kriegshandlungen. Sagt Ihnen das Wort Taliban etwas? Sagen Sie mal in Afghanistan, sie fänden deren Politik oder Willkür grenzwertig – und dann laufen Sie. Laufen Sie schnell. In Syrien fallen fast an jedem Tag Bomben, zum Beispiel in Idlib und Umgebung. Türkische Panzer sc hießen jeden Tag in den kurdischen Gebieten herum – klar, kein Krieg. Und deshalb wäre es auch mal erhellend zu sehen, der denn die Asyslanträge gestellt hat und wie hoc die Ablehnungsquote nach Land ist. Dann haben Sie genau die 3 Länder erwähnt, in denen die Anerkennungsquote über 80% liegt. Klar, es gibt auch Gegenden, in denen nicht geschossen wird. Die gibt es auch in Libyen, in Jemen, auch in der Ukraine. Wer käme dann bloß auf den Gedanken, dort herrsche Krieg? Können doch nur Gutmenschen wie ich sein. Ja, es gibt viele Länder mit extrem niedrigen Anerkennungsquoten. Deren Bewerber zusammen sind es zusammen, die Sie rechnen – und dann mal eben vergessen zu erwähnen, dass es bei den anderen 3 Ländern anders sei. Das ist so eine Statistik, die so rein gar nichts hilft. Genauso könnte man sagen, im Straßenverkehr sterben Männer über 100 Jahre am wenigsten. Auch völlig richtig – aber eben auch nicht so richtig trefffsicher. Und schreiben Sie doch schön weiter, andere würden die Meinung der Menschen mit ihren Darstellungen beeinflussen wollen. Sie haben sogar Recht damit, denn jedes Medium möchte die Gedanken weiter geben, die der Autor jeweils selbst hat. Und da nimmt sich Ihres auch nicht. Das macht – wie andere auch – Stimmung durch die Wahl der Worte und Zahlen, durch Hinzufügen UND Weglassen von Informationen zum richtigen Einordnen und durch die Wahl von Bildern . Wenn Sie also gerne auf andere zeigen – dann sei Ihnen die Anatomie Ihrer Hand erklärt, von der 3 Finger derselben Hand auf Sie selbst zeigen. Lesen Sie einfach mal Urteilsbegründungen – auch die für den subsidiären Schutz zum Beispiel, der ja beileibe nicht Menschen aus jedem Land gewährt wird. Und nebenbei studieren Sie doch einfach mal den Wortlaut nicht nur von Art 16a GG, sondern auch der Genfer Konvention. Gibt es auch in deutscher Übersetzung im Internet, Sie werden überrascht sein. Den Arttikel ändern werden Sie dennoch nicht, die Hoffnung habe ich nicht, aber vielleicht müssen Sie dann selbst etwas schmunzeln über Teile daraus.
55l werden abgelehnt und dürfen dennoch bleiben mit Vollversorgung. Dafür gehen derzeit Tausende auf die Straße.
Die Deutschen könnten ja als demokratische Geste mal für ihr Land in der Wahlkabine eintreten. Wer CDU wählt, wohlwissend um die Drohung der Koalition mit den Grünen, hat den Untergang bewusst gewählt.
Es muss das Sozialsystem refomriert werden – wer von Steuergeldern leben will, hat zunächst legal einzureisen.
Der Rest darf unter der Brücke Platz nehmen.
Es klingt hier schon mehrfach an, eine 45%-ige Anerkennungsquote erscheint gemessen an der reellen (früher geltenden;-)) Gesetzeslage deutlich, wahrscheinlich vielfach überhöht. All die Syrer Afghanen etc. die Anna-Kerosin-Lena im Verbund mit One-Love-Nancy direkt einfliegen – illegal. Die Protagonisten machen sich m.E. schuldig der Anstiftung/Beihilfe zur illegalen Einreise, der Veruntreuung von Volks-, Verzeihung;-), -vermögen etc. Dann dürften alle Personen die aus sicheren Drittstaaten kommen – illegal sein. Außerdem dürften zahlreiche Herkunftsländer entgegen der in auch noch nachrangigen Regelwerken (Verordnungen Erlasse etc.) niedergelegten Maßgaben in Wahrheit „sicher“ sein, d.h. es dürfte gar kein Asyl bzw. nachrangiges Aufenthaltsrecht oä. gewährt werden.
Insofern haben wir angesichts der Massenmigration in die Sozialsysteme das Problem zahlreicher überbordender vermeintlich nachrangiger Aufenthaltsduldungen etc., die letztlich – praktisch – nix anderes als Asylgewährung darstellen. Hier macht eine Gesetzesänderung evt. Sinn. Man könnte diese Bestimmungen aber auch einfach mal unwokerisiert/ohne traumbefeuerte Rosarotbrille etwas strenger anwenden (wie früher;-)), dann wären wir auch schon einen Schritt weiter auf dem Weg zur Rettung dieses Landes und seines Voksvermögens.
Das alles hilft aber nix, wenn nicht entweder die Grenzen gesichert werden, d.h. Zurückweisung bspw. aller Personen mit Handy aber ohne Paß etc. oder tatsächliche Rausschaffung aller Personen die kein Asyl i.e.S. – nach reeller, früher geltender Gesetzeslage – erhalten haben, am besten beides!
Und dann könnte man sich mal mit der Asylregelung i.e.S. befassen, ob das heute noch zeitgemäß ist, ob DE evt. nicht doch langsam mal die nie enden wollende Kollektivschuld weshalb wir nach 4 Generationen und billionenfachem Scheckbuchzücken und neuerdings kriminellen Neubürgern schutzlos ausgelieferten Kindern doch mal langsam abgetragen haben! Und hier möchte ich insb. unseren Wirtschaftszerstörungsminister, der mit DE nix anfangen kann, und die feminisierte Außenpolitik verkündende Völkerrechtlerin von der Diskussion ausschließen!!
Ich melde grosse rechtliche Bedenken an, was die 45 % betrifft. Einer richtigen Pruefung iSd Asylrechts wuerden mindestens noch einmal 35 bis 40 % nicht standhalten. Offenbar wurde hier, wie ein kurzer Blick zurueck zeigt, seitens der Behörden im Ampelland massiv „nachgebessert“. Den Rest erledigt ohnehin die „Justiz“ mit ihren kreativen Sondertatbestaenden. Wer heute noch an einem rechtsstaatlichen Vorgehen in Sch’land glaubt, zumal in Sachen Migration, denn um die geht es realiter, hat einige Jahre geschlafen.
Erschreckend ist, dass die illegal Eingereisten sich für die Staatsangehörigkeit qualifizieren können. Auch deren Kinder.
Wie kann es sein, dass ein Illegaler hier Richter und Abgeordneter oder Polizist werden kann?
Das ist doch der eigentliche Skandal, dass wir keine legale Einreise für die Einbürgerung verlangen!
Grundgesetz Art.16a
,,(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist…“
Absatz 2 dürfte auf mehr als 90%der Asylbewerber zutreffen.
,,Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung gemäß Artikel 16a GG grundsätzlich ausgeschlossen.“
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Na dann, schafft mal schön. Nein nicht für´s Häusle. Für die, die demnächst bei ihnen einziehen werden. Wenn es nach den Staatsdemos geht, wollen ja soo viele das Eigentum und besonders Grund, Boden Haus und Wohneigentum verstaatlicht wird und/oder zumindest internationalen Multis angetragen wird.
Wenn Ukrainer hier 40.000 Euro abkassieren, obwohl sie hier gar nicht lebten, ist das sicherlich ein hoher Nachahmungsanreiz. Da die Netzwerke der Zuwanderer offensichtlich gut funktionieren, dürfte sich das schnell herumgeprochen haben!
Man darf davon ausgehen, dass es sich hier um keinen bedauerlichen Einzelfall handelt. Hier wird abkassiert, als wenn es kein Morgen gäbe!
Ich bin überzeugt würde Tatschlich nach immer noch offiziel geltendem Recht,
Buchstaben des Gesetzes beurtweilt müßten, ich schätze ca. 80% der Asylanträge abgelehnt werden. Aber ist doch eh egal, da bleiben doch eh quasie fast alle und bestens versorgt werden auch alle und so wie das sein wird sein soll bekommen Alle schnell die Deutsxche Staatsbürgerschaft und dann spielt abgelehnt oder nicht schon hberhaupt keine Rolle mehr.
Die Wenigen die wirklich gehen sind wohl hauptsächlich Solche, die eine Menge Kohle bekommen, daß Sie gehen und damit in Ihrer Heimat zumindest zu den „besser Gestellten“ gehören. Na ja und wenn nötig kann man ja wieder kommen und das Ganze nochmal durchziehen.
Ehrliche „Urdeutsche“ werden wie Zitronen Ausgepreßt und dann Quasie wie Dreck in die Armut verabschiedet
Als ob 20% der hier reingeschneiten politisch verfolgt werden und gleichzeitig nicht über ein sicheres Drittland eingereist sind…
die Zahl der wirklich und ehrlich Asylberechtigten liegt im Promillebereich. Alles andere ist gar nicht möglich bei den Herkunftsländern der Antragsteller, denn weder Syrien, noch Afghanistan, noch sonst irgendein Südland hat eine Grenze mit Deutschland.
Richtig.
„Keine Behörde tut doch die Hälfte ihrer Arbeit quasi für nichts. Doch das Bundesamt für Migration (und Flüchtlinge, Bamf) fällt 55 Prozent seiner Entscheidungen – die Ablehnungen –, nur damit diese dann nichts wert sind.!
Diese Behörde müsste eigentlich nur noch 2% ihrer Aufgaben erledigen und die restlichen Anträge einfach nicht annehmen.
Es gibt nur eine Lösung: Grenzschutz und konsequente Zurückweisung aller Ankommenden. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des BVG, hat im November 2023 gegenüber der „Welt am Sonntag“ auf die Behauptung der Frau Faeser, man müsse jeden einreisen lassen, der Asyl begehrt, geäußert: „Das ist so ein Narrativ, das die Politik sich angeeignet hat, dass jedem Mann oder Frau auf dieser Welt die Einreise in die Bundesrepublik zu gestatten ist … Der Paragraf 18 Absatz 2 des Asylgesetzes der Bundesrepublik Deutschland besagt, dass Personen die Einreise zu verweigern ist, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen.“ Dies fordert auch unser GG im Artikel 16a Absatz 2. D.h., seit der unsäglichen Frau Merkel brechen die Bundesregierungen seither die Gesetze und missachten das GG. Wo bleibt der Verfassungsschutz, wenn man ihn wirklich braucht?
Einfach nicht versorgen. Wie im Iran.
Ob Asylantrag positiv angenommen, oder negativ, also abgelehnt – egal, es wird nicht ausgewiesen, und nicht abgeschoben. Gegen Ausweisung können die Einreisenden, die Ankommenden dagegen klagen, und dagegen nochmals klagen, gegen Abschiebung klagen, und dagegen nochmals klagen.
Fazit: wer da ist, ist da!
Macht gar nichts. Alles bleibt beim alten. Wer drin ist, bleibt drin, fuer Monate, Jahre oder auf Lebenszeit. Politisch so gewollt und von vielen Waehlern an der Wahlurne indirekt befuerwortet. Alle scheinbar ernst gemeinten Loesungsvorschlaege dienen der antiifaschistischen Einheitsfront von Gruen bis Union nur dazu, „Teile der Bevoelkerung nicht zu beunruhigen.“ Der politische Wille fehlt und nichts wird sich aendern.
Wer aus einem Sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist, hat keinen Anspruch auf Asyl. So steht es explizit in Art.16 des Grundgesetzes. Daraus ergibt sich aber nicht die merkwürdige Forderung nach einer Asylrechtsreform, sondern die Frage, auf welcher dem Grundgesetz hier offensichtlich widersprechenden Rechtsgrundlage die Einreise von Asylanten aus Sicheren Drittstaaten und ihr Antrag auf Asyl überhaupt gestattet wird. Man sieht, daß selbst im Falle der Existenz einer solchen Rechtsgrundlage, die aber bisher niemand nennen kann, diese grundgesetzwidrig wäre. Deshalb ist diese ganze Asylpolitik illegal und aus ihr folgende Rechtsakte sind nichtig. Jedenfalls in einem Rechtsstaat. Es machen sich also alle dafür verantwortlichen Amtsträger (Amtsmißbrauch, Rechtsbeugung) strafbar, denn die Exekutive ist an Geltendes Recht gebunden, auch das steht explizit im Grundgesetz.
Würden wir gesetzeskonform handeln, würden wir weder feministische noch wertegeleitete Politik benötigen – all das – unsere Vorstellungen von Gerechtigkeit und Richtigkeit – wurde in Gesetze gegossen.
Selbst die Aussage, 55 Prozent der Asylanträge wurden abgelehnt, ist grob irreführend. Gemeinhin wird ja immer damit argumentiert, das Asylrecht sei durch das Grundgesetz garantiert (Artikel 16a). Nach diesem Artikel erhalten aber m.W. nur ca. 2 (!) Prozent in Deutschland Asyl, denn er gewährt nur „politisch Verfolgten“ Asyl. Der Rest der Asylgenehmigungen geht auf internationale Abkommen zurück, die nichts mit dem Grundgesetz zu tun haben. Ein Großteil dieser Asylgewährungen könnte mit einer etwas restriktiveren Auslegung ebenfalls abgelehnt werden. Das Grundgesetz ist nicht Ursache unseres Asylproblems und muss auch nicht geändert werden. Ursache unseres Asylproblems sind allein die Politiker und Gerichte.
Das individuelle Asylrecht gehört abgeschafft.
Anders lässt sich das Problem nicht lösen.
Es gehört korrekt angewendet.
Unser Problem ist, dass Gesetze missachtet werden. In DIESER Form ist das Asylrecht doch nicht gegeben, es wird gerade willkürlich praktiziert.
Asyl
Das Wort der Verheißung.
Gewährt im Land der verträumten Gutmenschen – in Deutschland.
Ein afghanischer Hazara begründet es mit der Angst von afghanischen Paschtunen drangsaliert oder getötet zu werden.
Ein afghanischer Paschtune begründet es mit der Angst von afghanischen Hazara drangsaliert oder getötet zu werden.
Im Gutmenschenland treffen sie sich wieder, vollalimentiert, ja reich im Vergleich zu den Verhältnissen in ihren Heimatdörfern.
Und sie halten Burgfrieden im Land der Gutmenschen-Kuffar.
Egal wer wem, irgendwann, in der alten Heimat als erster das volle Magazin seiner Kalaschnikow in den Leib gejagd hat.
Das Manna Asyl überdeckt es.
Keiner von ihnen, nicht der Hazara, nicht der Paschtune hat einen „Asylgrund“.
Mögen sie in ihren Stammesverbänden in Afghanistan verbleiben.
Sich „weiterentwickeln“ oder untergehen.
Nicht die Sache der Deutschen!
Es gab Zeiten, wo sich Ukrainer und Deutsche; Deutsche und Polen; Dänen und Deutsche bekriegt haben. Na und? Das nennt man heute Geschichte.
Genau das soll Afghanistan durchleben – einen Kampf und Krieg bis der Wille zum Frieden überwiegt. Nichts anderes haben unsere Vorfahren gemacht – sich überlegt, ob ein Frieden nicht doch besser wäre als ein Religionskrieg.
Schade um die Afghanen, aber es ist deren Entscheidung, ob sie ihre Frauen verschleiern, sie schlagen, als dritte Frau an einen doppelt so alten Mann verheiraten – das können sie alles sein lassen, wenn sie nur wollen.
Wir sollen ihre Probleme nicht zu unseren machen.
Wofür ist diese ganze Asylbürokratie eigentlich? Die Daten der Antragsteller stimmen nicht. Beim Alter, der Herkunft und des angebliche Fluchtgrundes etc. wird doch gelogen, dass sich die Balken biegen. Und wenn dem Antragsteller nicht Gescheites einfällt, hilft gerne der links/grüne Beamte aus. Nachdem diese kosten- und zeitintensive Scheinprozedur erledigt ist, müssen sich noch die weiteren Behörden und Gerichte damit beschäftigen. Und wenn der Antrag dann abgelehnt wird, was passiert dann? Genau nichts. Es ist mithin alles nur eine sündhaft teure Show. Die einzigen, die sich daran richtig bereichern, sind dei Anwälte. Für die ist die Migration das Füllhorn, das man nach Belieben melken kann. Könnte TE nicht einmal in Erfahrung bringen, was allein die Anwälte seit 2015 gekostet haben? Wenn, aber bitte nicht nur dei Kosten beim Asylantragsverfahren, sondern auch bei allen anderen Verfahren, so bei Forderungen bei Sozialleistungen, oder auch bei Strafverfahren. Das müssen gewaltige Summen sein, von denen man natürlich nichts hört.
55% werden abgelehnt und dürfen dann als „Geduldete“ trotzdem bleiben oder was passiert mit Denen? Die können doch nicht abgeschoben werden, das wäre ja dann „Remigration“!
Ich werde jetzt auch in der Früh eine Kinderkarte fürs Kino kaufen – Altersdiskriminierung – und mich bis zum Abend weigern den Saal zu verlassen, weil es dann unmenschlich ist.
Und auch übernachten werde ich dort, denn sonst wäre es ja unmenschlich, mich nachst auf die Straße zu jagen.
Ob 55% abgelehnt werden, oder 100%. Was mach das? Es wird niemand abgeschoben und wenn, kommen sie mit anderer Identität wieder. Es interessiert die Regierung nicht und freiwillig lassen Zecken nie von ihren Opfern ab.
Abschiebung ist mit unschönen Bildern verbunden.
Je länger jemand hier ist, umso schwächer sind seine Netzwerke in der Heimat und damit die Möglichkeiten, eigenständig dort zu leben.
Abschieben muss man sofort, in die noch existierenden Netzwerke. Ansonsten schafft man sich nur noch Härtefälle an.
Und überhaupt, warum soll es unser Problem sein, wenn jemand zwar zu uns gekommen ist aber keine Existenzgrundlage in der Heimat mehr hat. Wir haben das nicht bestellt, das nennt man Eigenverantwortung.
Asylanten sind der Eigenverantwortung zuzuführen.
„Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 16a (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.“
Danach dürfte keiner dieser Asylbewerber in D Asyl bekommen!
55%….die dann trotzdem bleiben dürfen!
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Ob Türken, Kurden, Araber, Afghanen oder Iraner, am Ende verehren alle den gleichen Gott. Als Europäer sollten wir uns da heraushalten und nicht den Friedensrichter spielen. Hier klappt es schließlich auch, dass sich Bayern, Sachsen und Preußen verstehen.