<
>
Wird geladen...
Schutz der körperlichen Unversehrtheit

Impfpflicht kommt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

09.06.2022

| Lesedauer: 3 Minuten
Gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem die Impfpflicht im Gesundheitswesen zulässig sei, ziehen die Kläger jetzt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird noch einmal vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüft. Gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, eine Impfpflicht im Gesundheitswesen sei rechtmäßig, gehen die Kläger jetzt mit einer Einlegung einer Menschenrechtsbeschwerde vor. Wie TE berichtete, wies das Bundesverfassungsgericht Argumente wie beispielsweise die überbewertete Schutzwirkung der mRNA-Impfungen und ihre unterschätzten Nebenwirkungen allesamt vom Tisch. 

ZEIT ZUM LESEN
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski, der die Beschwerdeführer vertritt, teilte gestern Abend mit, dass die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit eine zentrale Rolle spielen werden. Er vertritt 57 Personen, die sich vor dem Verfassungsgericht gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht wehren wollten, darunter Ärzte, Zahnärzte, Hebammen, Medizinstudenten, Reinigungspersonal, verbeamtete Rettungssanitäter. Die sind alle Ungeimpfte, wollen dies auch bleiben und haben deswegen geklagt. Lipinski hatte der Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes überrascht – vor allem, wie die Entscheidung zustande kam. Sein wesentliches Ergebnis: „Wir können den Grundrechtsschutz in Deutschland vergessen.“

Er hatte gehofft, dass sich das Bundesverfassungsgericht zumindest im Hauptsacheverfahren wirklich mit allen Argumenten fundiert auseinandersetzt: »Und das ist, mit Verlaub, noch nicht einmal ansatzweise geschehen«, betonte er gegenüber TE. »Der Beschluss umfasst zwar knapp 99 Seiten, da könnte man auf den ersten Blick denken, ‚ja, da müssen die doch eigentlich auf alles eingegangen sein‘. Das relativiert sich aber, wenn man bedenkt, dass da allein fünf bis zehn Seiten dabei sind, auf denen das Verfassungsgericht über die damals im Dezember und jetzt seit März geltenden Rechtsnormen wörtlich wiedergibt. Im Ergebnis ist auf sehr, sehr viele Einwände überhaupt nicht eingegangen worden. Die findet man auch nicht im Beschluss.«

Das Bundesverfassungsgericht habe sich mit einem Großteil der Argumentation überhaupt nicht auseinandergesetzt. Eine Vielzahl an Studien, die belegten, dass die natürliche Immunität viel robuster sei als die durch eine Impfung vorübergehend erzeugte Immunität, sei komplett vom Verfassungsgericht ignoriert worden.

Das Gericht habe zudem noch nicht einmal das Robert-Koch-Institut korrekt zitiert. Es habe sich mit einer Vielzahl an vorgelegten Nachweisen und Argumenten, die eine extreme Untererfassung von Impfkomplikationen belegen, überhaupt nicht befasst.

VERFASSUNGSRECHT
Die Impfpflicht-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zerbröselt den Grundrechtsschutz
»Die acht Richter des Ersten Senats haben sich jedenfalls im Ergebnis bei einigen medizinwissenschaftlichen Fragestellungen offenbar auch selber für hinreichend kompetent gehalten, so zum Beispiel hinsichtlich des extrem langen Zeitraums von 28 Tagen bis zum Beginn der juristischen Genesung, der bislang weder vom PEI noch vom RKI ›wissenschaftlich‹ fundiert begründet worden ist, wobei alle anderen ausländischen Gesundheitsbehörden hier zu deutlich anderen Zeiträumen kommen.

Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht auch viele juristische Argumente schlicht übersehen wollen, auch solche, betreffend die Verletzung der EMRK und anderen internationalen Rechts, wie zum Beispiel dem Art. 7 S. 2 des internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte. Man muss sich wirklich fragen, ob die Richter die umfassende Beschwerdebegründung überhaupt gelesen haben.«

Die Beschwerdeführer sehen sich ferner durch die aktuelle Entwicklung im Musterprozess beim Bundesverwaltungsgericht, wo derzeit eine umfassende Beweisaufnahme stattfindet, bestätigt. Der ähnliche Vortrag im Verfassungsbeschwerde-Verfahren wurde vom Bundesverfassungsgericht noch nicht einmal in den Beschluss-Tatbestand aufgenommen, geschweige denn folgte in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts irgendeine inhaltliche Auseinandersetzung. Lipinski: »Ein Grund mehr, warum der Straßburger Gerichtshof sich dieses Gesetz und die Fehlentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.4.2022 gründlich anschauen sollte.«

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) trat 1953 in Form eines völkerrechtlichen Vertrages des Europarats in Kraft. Sie soll die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen in den Europarat-Mitgliedstaaten schützen und wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg überwacht.

TE-Podcast: Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski im Gespräch mit Holger Douglas >>> 

„Wir können den Grundrechtsschutz in Deutschland vergessen“

BVerfG zu einrichtungsbezogener Impfpflicht

„Wir können den Grundrechtsschutz in Deutschland vergessen“



Anzeige
Ad
Unterstuetzen-Formular

WENN IHNEN DIESER ARTIKEL GEFALLEN HAT, UNTERSTÜTZEN SIE TICHYS EINBLICK. SO MACHEN SIE UNABHÄNGIGEN JOURNALISMUS MÖGLICH.

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

42 Kommentare

  1. Der Impfirrsinn wäre zu Ende, wenn keiner mehr mitmachen würde. Eine Parallelgesellschaft wäre die Lösung. Man kann nicht alles und überall zu jeder Zeit überwachen oder unterbinden. Udn alle die doch mitmachen konsequent boykottieren. Alle Politiker, die hier im Wahn mitmachen, den Zutritt zu rEstaurants und weiteren Freizeiteinrichtungen und Shops verweigern. All das wären Ansatzpunkte. Doch dafür leben hier in diesem Land viel zu viele deutsche Michels.

  2. Der Impfirrsinn wird, wenn überhaupt, dann von der US-Justiz gestoppt. Das dortige Justizsystem hat zwar wie alle Justizsysteme einige Mängel, aber die Unabhängigkeit der Richter dürfte größtenteils noch gegeben sein. Auf die deutsche Justiz braucht niemand mehr zu vertrauen, der für seine Grundrechte gegen einen amoklaufenden Staat per Klage kämpfen will. Der EGMR ist zwar noch ein kleiner Hoffnungsschimmer, aber viel Vertrauen habe ich da nicht. Spannend würde es, wenn von dort das Skandalurteil des Harbarth-Hobbyjuristen-Vereins zur Makulatur würde. Dann hätten unsere Parteibuchrichter einmal etwas zum Grübeln und der Glaube an die eigene Vortrefflichkeit erhielte einen empfindlichen Dämpfer.

  3. Wurden die Richter des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schon nach Berlin zum Essen eingeladen? Ist mittlerweile eine der wichtigsten Fragen wenn es um das zu erwartende Urteil geht.

  4. Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist kein Gericht der EU, sondern des Europarates! Es ist zwar nur das zahnlose Gewissen Europas, aber trotzdem relativ unabhängig. Der Europarat hatte schon in einer Resolution vom 27. 01.2021 eine COVID-19-Impfpflicht abgelehnt.
    https://gesetze-ganz-einfach.de/europarat-lehnt-covid-19-impfpflicht-ab/
    Schaden tut diese Klage sicherlich nicht. Aber Dank der derzeitigen Gleichschaltung der Medien wird man wohl kaum davon Notiz nehmen!

    • Diese Resolution kann ja jetzt schon als Makulatur angesehen werden. Nichts als schöne Worte, die – wenn es hart auf hart kommt – eben nichts weiter sind als: Papier.

      „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“

      In einem jüngeren Urteil hat der EGMR von einem großen »Ermessensspielraum« der Staaten in Bezug auf obligatorische Impfungen bei Kindern gesprochen (vgl. https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/strassburg-urteil-europarechtsgemeinde-gruende-impfpflicht/).

      Warum besteht die grosse Gefahr, dass der (von NGOs durchsetzte) EGMR diese Impfpflicht schützen wird, obwohl der EGMR sich sonst immer als Verfechter der „Freiheit“ proklamiert? Das ist im selben Grund zu finden, dass die viele Abtreibungsbefürworter („my body, my choice“), ebenfalls für die Impfpflicht sind. Beide Fragen haben ihre Ursache in unserem Verhältnis zur Schöpfung und unserem Körper. Der menschliche Wille wird als einzige Transzendenz in einem von blindem Zufall beherrschten evolutionären Universum anerkannt. Und dieser Wille, diese Transzendenz, zeigt sich am besten über Beherrschung und Überschreitung des Körpers (Trans-, Transgender, Transhumanismus) – und dieser gnostische Wille dem haben sich alle zu beugen. Wer das nicht er- und anerkennt, der ist rückständig, ein Fortschrittsverhinderer, und dessen Freiheit zählt nichts mehr.

      Man muss wissen, der EGMR ist ein wahres Zentrum dieser gottlosen, gnostischen Weltanschauung (vgl. Grégor Puppinck: https://www.die-tagespost.de/leben/glaube/das-ist-wirklich-gefaehrlich-art-218517 und https://www.die-tagespost.de/politik/egmr-erkennt-interessenskonflikte-von-richtern-art-222373, zum Ganzen: Grégor Puppinck, Der denaturierte Mensch und seine Rechte).

  5. Soweit ich mich erinnere, sitzen auch in diesem Gremium Leute mit Verbindungen zu. B. Gates. Man darf also gespannt sein.
    Das wird nach hinten losgehen.

  6. Ich orakel jetzt einfach mal: Dann scheitert man halt endgültig in dieser Instanz. Bei dem korrumpierten Gerichten ist schon lange kein Recht mehr zu erwarten. Hier muss endlich vom Volk gezeigt werden, was Sache ist. Legislative, Judikative und Exekutive sind lange weit weg von ihrem Auftrag, sich unabhängig und gegenseitig zum Schutz und Wohle des Souverän zu kontrollieren und zu arbeiten. Es werden nur noch irre Ideologien von NGOs und Lobbyisten vertreten und was an wissenschaftlichen Fakten und Rechtsrahmen existieren ist dabei völlig egal. Aber das kam nicht über Nacht. Wenn man eine aus dem Sozialismus und totaler Kontrolle kommende Tante zur Kanzlerin über 16 Jahre macht, dann räumt die natürlich so auf, dass diese fehlgeleitete Ideologie jetzt final von grünen, roten, gelben und schwarzen Antidemokraten und Diktatoren umgesetzt werden kann…

  7. Wie Fachleute des Verfassungsrechtes mittlerweile auf zahllosen Medien nachweisen, begeht unser Verfassungsgericht inzwischen offenen Rechtsbruch.

    Von daher gibt es nur zwei Möglichkeiten:

    — Entweder, der Menschenrechtsgerichtshof kommt ebenso problemlos zu dem relativ einfachen Schluss jener Fachleute (die Ausführungen des VerfG spucken ja förmlich jedem denkenden Menschen mitten ins Gesicht!) und stoppen die politische Geisterfahrtder Harbarth-Combo,

    — oder man mache sich rasch schlau, wie man zu einer britischen, schweizerischen oder sonstigen nichteuropäischen Staatsbürgerschaft kommt.

    Nach beiden Varianten ist dann immerhin für einen persönlich die rasende Fahrt in den Abgrund vorbei!

  8. Die letzte Hoffnung sind für mich US-Gerichte, insbesondere nach den Mid-Terms. Die EU ist mit all ihren Institutionen durch und durch korrupt und komplett undemokratisch und liefert ihre Bürger skrupellos der Allianz aus Plutokraten und Kommunisten. Die EU-Bürger haben nur noch wenig Zeit, ihre Freiheit zurückzuerobern. Sonst landen wir in einer dystopischen Sklaverei, in welcher Leute wie Yuval Noah Harari den Wert jedes einzelnen Menschenlebens taxieren dürfen, womit ein Genozid monströsen Ausmaßes gerechtfertigt wird.

  9. Überwacht wird offensichtlich gar nichts! In D und AUT wird lustig immer noch über eine wie-bekommen-wir-es-doch-hin Impfpflicht gesprochen! Gegen alle Fakten und Dokumente, die natürlich aus dem Ausland kommen, weil hier nichts erhoben werden kann, und last but not least von den Pfizer Studien höchstselbst, werden immer noch die Messer gewetzt, obwohl das Schwein schon gegessen ist! Man kann es Dummheit nennen, besser Ignoranz und Hochmut! Und der kommt bekanntlich vor dem Fall.

  10. Na dann viel Glück!
    Ich traue dem EuGH genau so wenig wie dem Bundesverfassungsgericht. Sein Urteil wird auch nicht von den tatsächlichen Gegebenheiten abhängen. Aber vielleicht haben wir Glück und einem der Straßburger Richter wurde in jungen Jahren einmal von einem deutschen Verfassungsrichter während eines gemeinsamen Studienaufenthalts in, sagen wir, Bologna, ein Mädchen weggeschnappt. Dann könnte jetzt der Tag der Rache kommen.
    Es tut mir leid, daß ich so zynisch sein muß. Aber die Hoffnung auf Urteile nach Recht, Logik, Vernunft und Verstand habe ich nicht mehr.

    • Bitte unterscheiden. Es ist nicht der EuGH, der ist eine EU-Institution. Das wird gern verwechselt der Europ. Gerichtshof für MenschenR gehört zum Europarat. Der ist keine EU-Einrichtung. Er besteht aus 46 Mitglieder, bis vor Kurzem gehörte Russland dazu. Auch nicht verwechseln mit dem Europäischen Rat, das sind die Regierungschefs der EU-Staaten. Ist etwas verwirrend.

      • Ist das Europäische Gericht für Menschenrechte nicht das Gericht, das seinerzeit (2018) die Verurteilung einer Österreicherin wegen der einfachen Tatsachenfeststellung, dass nach heutigen Maßstäben Mohammed als pädophil bezeichnet würde, rechtens sei und das Urteil nicht ihr Recht auf freie Meinungsäußerung beschneide? Na dann, Prost Mahlzeit.P.S.: 46 Mitglieder heißt dann nur ein paar „lupenrein demokratische Staaten“ mehr (Türkei, Aserbaidschan). Und manch ein autokratischer Staat (und nicht nur die) wird geradezu danach gieren, dass digitale Impfzertifikat, und darauf läuft am Ende alles hinaus, endlich als Kontrollinstrument zur Machtsicherung nutzen zu können.
        P.P.S.: Zum letztgenannten Punkt, zur Verständlichmachung, was auch uns noch erwarten wird schauen sie nach den Iran. Der erste Staat, wo für die Essensrationen nur gegen Vorlage der biometrischen digitalen ID erfolgen: Digital Food Rationing rolls out using Biometric IDs amid food riots.

      • Sie haben recht, ich habe in der Eile nicht genau genug hingeschaut. Allerdings schließt sich die Frage an, ob die Menschenrechte bei einem Gremium des Europarats, der solche illustren Mitglieder wie Moldawien oder Georgien hat, besser aufgehoben sind. Der Kommentar von Magdalena Hofmeister bringt die Sorgen zum Ausdruck.

  11. Man kann nur hoffen, dass Harbarth und Konsorten die juristische Ohrfeige seitens des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erhalten, die sie angesichts dieses schlampig zusammengestöpselten Urteils, dabei wesentliche Argumente, insbesondere was die möglichen Nebenwirkungen angeht ausblendend. Vielleicht ist dieses Gericht der letzte Rettungsanker, welches das deutsche Grundgesetz und die Würde der Menschen hierzulande respektiert, welche sich nicht unter das Impfkuratel stellen mögen.

  12. Wer auf das Bundesverfassungsgericht gehofft hatte, wurde enttäuscht. Eine ebensolche Enttäuschung könnte nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein, denn ich bezweifle, dass dieser politisch unabhängiger ist als das Bundesverfassungsgericht.

  13. Allzuviel Vertrauen braucht man nicht in diesen sogenannten Gerichtshof für Menschenrechte zu legen. Die sehr gut bezahlten mutmaßlichen Urteilstexter haben sich in der Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckertm

  14. Die Tatsache, dass das BVerfG es nicht einmal mehr für nötig befunden hat, auf die einzelnen Argumente, Belege, Studien etc. einzugehen, zeigt m.E. eindeutig, dass sie sich bereits sehr sicher fühlen,… weil ihnen nämlich klar sein dürfte, dass auch der EuGH nur im Sinne des neuen, totalitären Regimes entscheiden wird.

    Denn die EU orientiert sich ganz klar an den Völkerrechtsverbrxxx im WEF und in der WHO und setzt deren Agenda 1:1 um. Und weil der EuGH nun mal nur deshalb geschaffen wurde, um der EU im Prinzip den Rücken zu stärken (und die EU, das sind seit längerem leider die totalitären Ideologen), also weil es den EuGH nur deshalb gibt, wird der EuGH auch keine Entscheidung treffen, die seinem Auftraggeber in den Rücken fällt.

    Es wird ganz klar weiter GEGEN die Bürger gehen.
    Impfpflicht.
    Erst für einzelne Branchen, dann für alle.
    Dann Impfpflicht gegen Affenpocken oder was auch immer für alle.
    Danach – nach dem leider nur vorerst gescheiterten Pandemievertrag der Länder mit der WHO – dann 2x jährlich Massenimpfen für Alle gegen alles, was die WHO als „Pandemie“ bezeichnet.
    Der Rest von uns, der nach der ausdrücklich erwünschten Bevölkerungsreduktion (die man lt. Originalton Gates am besten durch Impfen erreicht) noch immer am Leben ist, darf dann für die erlauchte Elite produzieren und nach getaner Arbeit noch eine Weile ein „Grundeinkommen“ beziehen. Aber bloß nicht zu lange.
    GEHT SPAZIEREN.

  15. Hätte ich nicht gemacht. Denn wenn der Gerichtshof das Urteil bestätigt (was ich glaube, da Menschenrechte beim EuGH für Menschrechte genauso viel zählen, wie für das BVerfG Grundrechte, nämlich nichts, es sein denn, es handelt sich um solche von Zuwanderern oder Einwanderern ins deutsche Sozialsystem), dann wäre das für unseren Gesundheitsminister ein Freibrief, genauso wie bisher weiterzumachen und sich des Schutzes eines höchsten europäischen Gerichts sicher zu sein. Und dann wird dieser Pharmalobbyist die Impfpflicht für alle durchsetzen. Ich wünsche den Klägern viel Glück!!!

    • Ich fürchte auch, da wird jetzt auf EU-Ebene festgezimmert, was man über die einzelnen Staaten so einfach, oder zumindest nur mühseliger und langsamer, Staat für Staat, durchsetzen konnte. Meines Erachtens naiv überhaupt noch an die Institutionen zu glauben.

    • Mag sein, … aber je länger man mit einer Klage vor dem EuGH wartet, umso wahrscheinlicher wird es, dass auch die Richter des EuGH eingenordet sind – wenn sie es nicht schon längst sind.
      Es könnte natürlich auch genau anders herum kommen… dass nämlich der Druck durch die widerständigen Bürger doch eines Tages so groß wird, dass die Damen + Herren Marionetten es mit der Angst zu tun bekommen und sich ganz plötzlich wieder an so etwas wie „Rechtsstaatlichkeit“ erinnern.
      Es ist schwer, in dieser Angelegenhet etwas voraus zu ahnen.

  16. Es lohnt sich sicher, vor den EGMR zu ziehen. Die Europäischen freuen sich immer, wenn sie Deutschland eine verpassen können, und wenn die Begründung so ausführlich mitgeliefert wird, ist das wie das Schiessen auf schwimmende Enten.

  17. Wann ist denn ungefähr mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu rechnen oder anders ausgedrückt, wie lange können die Menschenrechte warten? Ich bin jetzt einmal pessimistisch (oder realistisch?) und vermute, dass unter 1-2 Jahren gar nichts geht.

  18. Ja um Gottes Willen, was soll das denn bringen. Da sitzen doch die Haupttäter dieser weltweiten Agenda. Das Geld und die Erniedrigung würde ich mir eindeutig sparen.

    • Ja, man will es trotz aller Offensichtlichkeit, obwohl es uns WEF und Konsorten (wenn auch in schmierigschönen Worten) offen sagen, immer noch nicht wahrhaben: Es ist eine weltweite (wenn auch von einer kleinen mächtigen Elite vorangetriebene) Agenda. Und selbst für die Nichteingeweihten ist diese Agenda eine allzu süße Verführung Macht und Kontrolle zu gewinnen, wo man doch durch Tausende Fehlentscheidungen der letzten Jahrzehnte selbst das Chaos geschaffen hat, das jetzt in ihren Augen die Installierung einer digitalen ID über die digitale Impfpassschiene, im Verein mit digitaler Währung, zwingend macht. Und das wird das Ende jeglicher Vorstellung von individueller Freiheit bedeuten. Ja, es ist beängstigend, aber es wird gerade unsere Angst sein, der Wahrheit in die Augen zu sehen, die erst dieser Agenda zur Wirklichkeit verhelfen wird.

  19. Netter Versuch, mehr jedoch nicht. Der komplette Verlust rechtsstaatlicher Prinzipien und die Ignoranz gegen wissenschaftlich fundierte Argumentationen ist nicht nur auf Deutschland begrenzt. Das Vertrauen in europäische Institutionen ist noch wesentlich geringer.

  20. Es muss eben demokratisch aussehen. Eine zwar notwendige, aber überflüssige Aktion. Erreicht wird dort nichts.

  21. „Wir können den Grundrechtsschutz in Deutschland vergessen.“… Diese Feststellung muß man leider für das Deutschland spätestens seit 2005 (Jahr der „Machtergreifung“ von A. Merkel) als gegeben erachten. Es fing damals langsam an und setzte sich auf schleichendem Weg fort. Das macht sich auch gerade in der Machtfülle der EU bemerkbar. Die EU, ein undemokratisches Konstrukt, soll zur „Sowjetunion 2.0“ werden. In Deutschland selbst, durch „Intronisierung“ von Habarth, ist der „Rechtsstaat“ vollends den Bach runtergegangen. Wobei beachtet werden muß, das Deutschland in Folge der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte an den Justizminister nie ein Rechtsstaat war. Das tritt jetzt nur deutlicher als je zuvor zu Tage. Für mich ist Habarth der geistige Enkel von Freisler. Ein oberster Richter, der dem Regime gegenüber solch haarstreubene Gefälligkeitsurteile fällt, der übernimmt Methoden vom Volksgerichtshof (auch wenn er keine Todesurteile fällt, oder Juden diskriminiert). Ob der europäische Gerichtshof diese Urteil vom BGH cancelt, wage ich aber zu bezweifeln. Schließlich reisst eine undemokratische Krähe der Anderen kein Auge aus. Hoffen wir, dass ich mich irre.

  22. „Impfpflicht kommt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“
    Keine Angst, der wird es bestätigen! Oder soll ich es so verstehen, dass er den Urteil der detschen kassiert? So viel optimismus kőnnte man nur vom jemanden erwarten, welcher letze Jahre im Koma lag…

  23. Selbstverständlich sollte man alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen, allzu große Hoffnung sollte man aber auch nicht in den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte setzen. Ja, wenn die Beschwerdeführer nun muslimische, schwule Transsexuelle mit Behinderung wären, wäre sicherlich eine Diskriminierung zu erkennen. Aber so? Vollkommen normale Menschen, wie die Kläger, können per linker Definition nicht diskriminiert werden, sondern vielmehr selbst nur Diskriminierende sein, weshalb sie auch mit sofortiger Wirkung einem Impfarzt zugeführt werden müssen. Der zeigt Ihnen dann ihre Privilegien auf und mit etwas Glück für unsere linken Gesellschaftsumbauer haben wir ein paar renitente Glücksverweigerer weniger.

  24. So ist das mit einem drittklassigen Juristen an der Spitze des Gerichts: wenn die AFD im Bundestag gegen die Impfpflicht war, muss das Bundesverfassungsgericht dagegen sein. Geht ja nicht an, dass die Schwefelpartei mit irgendetwas recht hat…

  25. Gut so! So ein eklatantes Fehlurteil darf nicht einfach so akzeptiert werden.

  26. Lauterbach nach gescheiterter Impfpflicht: „Es ist eine Zumutung“

    https://www.tag24.de/nachrichten/politik/deutschland/politiker/karl-lauterbach/lauterbach-nach-gescheiterter-impfpflicht-es-ist-eine-zumutung-2451089

    Eine Zumutung ist es

    • von einer Impfung zu sprechen, die keine ist
    • keine Daten zu Corona im notwendigen Umfang zu erheben (Blindflug!)
    • eine Impfplicht statuieren zu wollen, ohne zu wissen, ob die sog. Impfung überhaupt wirksam ist
    • die Evaluierung der Coroanmaßnahmen nicht vorzunehmen
    • die Nebenwirkungen der „Impfung“ auszublenden
    • Impfstoffe zu beschaffen, ohne den Virus zu kennen

    Mal schauen, ob eine Korrektur infolge Kirgisistan erfolgt

    Zu viel Impfstoff bestellt: Gesundheitsminister von Kirgisistan verhaftet

    https://www.berliner-zeitung.de/news/zu-viel-impfstoff-bestellt-gesundheitsminister-verhaftet-li.234472

    Ob zu viel oder ins Blaue hinein (ohne Expertenrat u,a,)

    Um auf einen erneuten Corona-Ausbruch im Herbst vorbereitet zu sein, kauft die Bundesregierung weitere Impfstoff-Dosen. Gesundheitsminister Lauterbach setzt dabei auf ein „breites Portfolio“. Die Union kritisiert die Pläne als verschwenderisch.

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article238831703/Lauterbach-kauft-fuer-830-Millionen-Euro-weiteren-Impfstoff.html

    Wo ist der Unterschied?

  27. Na mal sehen ob der nicht legitimierte Europäische Gerichtshof hier zum ersten mal im Sinne der Menschen entscheiden wird. Ich glaube es ja nicht!

  28. und damit ist genau das passiert,was Merkel eigentlich mit Harbarths Ernennung erreichen wollte(wovon ich fest überzeugt bin):
    Durch diese Entscheidungen zerstört dieser „Harbarth-Senat“ den ausgezeichneten Ruf des BVERFG und treibt die Menschen in die Arme der Brüsseler Kraken-Justiz,die sich jetzt als „letzte Instanz“ aufspielen und damit unser höchstes souveränes Gericht beschneiden kann.
    Es wundert mich,das bei all den jahrzehntelangen Politikprofis hier diese einfach indirekte Schädigung nicht erkannt wird

    P.S ich bin ungeimpft,meine Schwester ist es ebenso und Krankenschwester und von den Zwangsmassnahmen sin wir betroffen, diesen Gang zum EMRK halte ich aber für falsch

    • Ich bin sicher, dass der EuGMR das Urteil des BVerfG bestätigen wird. Das ist politisch gar nicht anders möglich, denn nur so kann und wird der letzte Widerstand gebrochen werden. Es ist, von vielen leider unbemerkt, ein weiterer Schritt hin zu einem Brüsseler EU-Imperium, in dem die Nationalstaaten Europas aufgehen sollen …

      • Der EuGhMR hat mit dem ganzen EU-Imperium NICHTS zu tun.

  29. Ich glaube nicht, dass die Kläger so naiv sind zu denken, der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte würde gegen das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ entscheiden.
    Aber immerhin machen sie etwas.

  30. Korruption
    Ich schätze, dass bei einem derartig korrumpierten Gericht der EU keine Aussicht auf Erfolg besteht…

    • Ich weiß nicht ob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte korrumpiert ist. Ich weiß dass er kein Gericht der EU ist, sondern des Europarates (46 Mitglieder).

Einen Kommentar abschicken