Im Juni beschloss im Corona-Schnelldurchgang der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der „Hasskriminalität”. Damit soll angeblich „Hass und Hetze„ im Internet besser verfolgt werden. Fraglich war und ist, was denn nun „Hass und Hetze“ bedeutet – ist es jede Kritik an der Bundesregierung, wie Kritiker befürchten, die mit diesen unbestimmten Begriffen erfasst werden?
Das Vorgehen laut Gesetz ist weitreichend und führt zu einer Überwachung der sozialen Netze und ihrer Nutzer. So werden Anbieter sozialer Netzwerke wie Facebook und Twitter verpflichtet, künftig Bestandsdaten von Nutzern an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden – statt wie bislang, die Inhalte zu löschen und zu sperren.
Gesetz scheitert in letzter Minute
Doch die Ausfertigung des Anti-Hass-Gesetzes durch den Bundespräsidenten, das nach den Worten von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht „von zentraler Bedeutung für die Verteidigung unserer Demokratie“ ist, scheitert kurz vor der Ausfertigung. Der Wissenschaftlichen Dienst (WD) des Bundestages stellt in einem Gutachten fest: Das von Lambrecht im Eilverfahren durch den Bundestag gepeitschte Gesetz ist in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. An vielen Stellen des Gesetzes werden „begrenzende Eingriffsschwellen“ moniert und immer wieder unverhältnismäßige Eingriffe in Grundrechte. Das Gutachten kann nicht vom Tisch gewischt werden – zu massiv ist die Kritik am Gesetz, das bei dieser Fehlerhaftigkeit spätestens vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden müßte.
Keine Begrenzung der Überwachung
Die von Lambrecht geforderte totale Überwachungspraxis im Internet entspricht danach nicht den Grundsätzen des Grundgesetzes. Im Auftrag der Grünen prüft der Wissenschaftliche Dienst das Gesetz und kommt zu dem Ergebnis, es seien jene Stellen, die vom Bundesverfassungsgericht schon bei der Regelung bei Telekommunikationsanbietern beanstandet worden waren, weitgehend wortgleich auch im neuen Gesetz zu finden. Die neu erfundenen Befugnisse der Ermittler, die auch auf Bestandsdaten und umfassende, strafbewehrte Meldepflichten der Internet-User zugreifen, sie zentral speichern und zur Verfolgung der ungeliebten Meinung verwenden dürfen, gingen zu weit, so das Gutachten. Kritisiert wird nicht das grundsätzliche Ziel des Gesetzes, die Verbreiter von strafbaren Inhalten zu verfolgen, wohl aber die zentrale Datenspeicherung und Verarbeitung der Bürger-Daten, die unverhältnismäßig tief in die Grundrechte eingriffen. Bei der Abfrage von Namen, Geburtsdaten oder IP-Adressen, so wird an vielen Stellen betont, geht es um einen derart tiefen Eingriff in die Grundrechte, was wenn überhaupt nur bei einer „hinreichend präzise Umgrenzung des Verwendungszwecks“ erlaubt sei. Dies sei nicht der Fall – es geht praktisch um eine unbegrenzte Speicherung und Verarbeitung für Strafverfolgung von Meinungen, die freihändig als „Hass und Hetze“ bezeichnet werden.
Lambrecht keine Hüterin des Grundgesetzes
Der Bundesjustizminister ist innerhalb der Bundesregierung für eine Einhaltung der Verfassung zuständig. Er prüft alle Gesetzesvorlagen aller Bundesministerien auf seine Verfassungsmäßigkeit. Dass sich jetzt ausgerechnet der Hüter der Verfassung einen so schwerwiegenden Vorwurf im Rahmen eines Gesetzes vorwerfen lassen muss, das aus seiner Feder stammt, ist bedenklich: Christine Lambrecht scheint sich um das Grundgesetz nicht zu kümmern. In einer lebenden Demokratie ist ein solcher versuchter Anschlag auf das Grundgesetz ein Grund zurückzutreten. Dies wird im Kabinett Angela Merkel allerdings nicht vorkommen; das Grundgesetz wird hier eher als Hinderungsgrund für das „Durchregieren“ nach autoritären Vorstellungen verstanden.
Bei derart vielen Hinweisen auf Verfassungswidrigkeit kann bei den vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Gesetz – zwischenzeitlich verabschiedet von Bundestag und Bundesrat – von „Schlampigkeit“ oder geringfügigen Verständnisschwierigkeiten nicht mehr die Rede sein.
Hier liegt – das ist offensichtlich – seitens des Ministeriums der gezielte Versuch vor, das Grundgesetz in seinen elementaren Kernelementen auszuhebeln. Wer eine solche „Arbeit“ zu verantworten hat, ist als „Verfassungsminister“ nicht nur ungeeignet, sondern höchst gefährlich. Auf ihrem Stuhl ist Christine Lambrecht eine Gefahr für die Demokratie – und nichts anderes!
TE dokumentiert das Papier und beschränkt sich auf die unkommentierte Wiedergabe der Schlüsselpassagen.
Dokumentation „Hass-Gesetz”
Das entsprechende Dokument trägt die Überschrift „Mögliche Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020, 1 BvR 1873/13 – Bestandsdatenauskunft II – auf das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (BT-Drs. 19/17741 und 19/20163) und das Netzwerkdurchsetzungsgesetzänderungsgesetz“.
Es stehen die Begriffe TKG für TeleKommunikationsGesetz, BKAG für BundesKriminalAmtsGesetz, TMG für TeleMedienGesetz.
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§ 113 Abs. 1 S. 1 iVm Abs. 2 TKG greift in das aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG resultierende Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und genügt in materieller Hinsicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht. Die in § 113 Abs. 1 S. 1 TKG statuierte Übermittlungsbefugnis ist unverhältnismäßig, da „eine hinreichend präzise Umgrenzung des Verwendungszwecks der betroffenen Informationen“ nicht gegeben ist.
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§ 113 Abs. 2 TKG genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine begrenzende Eingriffsschwelle nicht. Diese Regelung ermöglicht die Erteilung einer Auskunft im Einzelfall schon dann, wenn dies zur Wahrnehmung der Aufgaben der berechtigten Stellen erfolgt. Dadurch, dass „Auskünfte bereits dann erteilt werden können, wenn sie in irgendeinem Zusammenhang zu der staatlichen Aufgabenwahrnehmung stehen und einen Einzelfallbezug erkennen lassen, ohne dass ein auf tatsächliche Anhaltspunkte gestützter Eingriffsanlass vorausgesetzt wird,“ sind vielfältige und in jeder Hinsicht unbegrenzte Verwendungen gestattet. Die Vorschrift könne auch nicht ‒ anders als noch die frühere Übermittlungsregelung in § 113 TKG a.F. ‒ verständig dahin ausgelegt werden, dass sie bezogen auf die Gefahrenabwehr eine konkrete oder hinreichend konkretisierte Gefahr voraussetze.28 Notwendig wäre eine Eingriffsschwelle, die mit derjenigen der Übermittlungsbefugnis korrespondiert, hier also eine konkrete Gefahr beziehungsweise ein Anfangsverdacht.
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4.3.2. Grundrechtseingriff: Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG – Recht auf informationelle Selbstbestimmung § 113 Abs. 1 S. 2 iVm Abs. 2 TKG greift in das aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG resultierende Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und genügt in materieller Hinsicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht.
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4.3.3. Unverhältnismäßigkeit mangels begrenzender Eingriffsschwelle Die in § 113 Abs. 1 S. 2 TKG statuierte Übermittlungsbefugnis ist unverhältnismäßig, da „eine hinreichend präzise Umgrenzung des Verwendungszwecks der betroffenen Informationen“ nicht gegeben ist, weil § 113 Abs. 2 TKG den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine begrenzende Eingriffsschwelle nicht genügt. Diese Vorschrift entspricht inhaltlich ‒ trotz geänderten Wortlauts ‒ § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG in der Fassung des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004, den das Bundesverfassungsgericht im Verfahren Bestandsdatenauskunft I für unvereinbar mit Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG erklärt hat. Zwar könne der Gesetzgeber eine Norm erneut erlassen, dies verlange aber besondere Gründe, die sich vor allem aus einer wesentlichen Änderung der maßgeblichen Verhältnisse ergeben könnten. Solche Gründe seien hier nicht ersichtlich.
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§ 113 Abs. 1 S. 3 TKG greift in den Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG ein und genügt in materieller Hinsicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht.
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Die in § 113 Abs. 1 S. 3 TKG statuierte Übermittlungsbefugnis ist unverhältnismäßig, da „eine hinreichend präzise Umgrenzung des Verwendungszweck der betroffenen Informationen“ nicht gegeben ist, weil § 113 Abs. 2 TKG den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine begrenzende Eingriffsschwelle – gerade im Hinblick auf das erhöhte Eingriffsgewicht – nicht genügt.
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§ 10 Abs.1 S.1 Nr. 1 BKAG – Auch diese Vorschrift ist nicht durch eine hinreichende Eingriffsschwelle eingegrenzt und daher nach Feststellung des Bundesverfassungsgerichts unverhältnismäßig.
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§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 BKAG Auch diese Vorschriften sind nicht durch eine hinreichende Eingriffsschwelle eingegrenzt und daher unverhältnismäßig.
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§ 10 Abs. 2 BKAG ist mit Art. 10 Abs. 1 GG unvereinbar, weil die Abrufbefugnis nicht hinreichend eingegrenzt und die Norm schon deshalb unverhältnismäßig ist.
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Verfassungsrechtliche Beurteilung der für die Beurteilung des Untersuchungsgegenstandes relevanten zukünftigen Rechtslage in Bezug auf das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (BT-Drs. 19/1774151 und 19/2016352) … In Anbetracht der Tatsache, dass diese Regelungen weitgehend inhaltsgleich sind mit denjenigen, die das Bundesverfassungsgericht im TKG für verfassungswidrig erklärt hat, dürfte die Rechtslage hier genauso zu beurteilen sein.
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Die in § 15a S. 1 TMG n.F. statuierte Übermittlungsbefugnis dürfte mangels begrenzender Eingriffsschwelle ebenfalls unverhältnismäßig sein, da „eine hinreichend präzise Umgrenzung des Verwendungszweck der betroffenen Informationen“ nicht gegeben ist.
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§ 15a S. 3 TMG n.F., der die Anbieter von Telemediendiensten zur Informationsübermittlung berechtigen soll, greift – wie der wortgleiche § 113 Abs. 1 S. 3 TKG, der sich an die Anbieter von Telekommunikationsdiensten richtet – in den Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG ein und genügt nach den 4.4.2 und 4.4.3. dargestellten Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts in materieller Hinsicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht.
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Die in § 15a S. 3 TMG n.F. statuierte Übermittlungsbefugnis dürfte unverhältnismäßig sein, da „eine hinreichend präzise Umgrenzung des Verwendungszweck der betroffenen Informationen“ nicht gegeben ist, weil § 15a S. 3 TMG n.F. den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine begrenzende Eingriffsschwelle – gerade im Hinblick auf das erhöhte Eingriffsgewicht – nicht genügen dürfte.
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§ 10 Abs. 1 S. 2 BKAG – Auch diese Vorschrift, die sich an die Anbieter von Telemediendiensten richtet und inhaltlich dem Satz 1 entspricht, ist nicht durch eine hinreichende Eingriffsschwelle eingegrenzt und dürfte daher nach den unter 4.6.2. dargestellten Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts unverhältnismäßig sein.
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In Anbetracht der zu dem nahezu wortgleichen § 10 Abs. 2 BKAG, der nur die Anbieter von Telekommunikationsdiensten und nicht diejenigen von Telemediendiensten anspricht, ergangenen Rechtsprechung (s. dazu 4.8.1.) dürfte auch § 10 Abs. 2 BKAG n.F. mit Art. 10 Abs. 1 GG unvereinbar sein.
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§ 15b TMG n.F. greift in das aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG resultierende Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Fraglich ist, ob diese Vorschrift in materieller Hinsicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht.
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Es spricht daher viel dafür, dass der zur Übermittlung von Zugangsdaten durch Telemediendiensteanbieter ermächtigende § 15b TMG n.F. vor diesem Hintergrund verfassungswidrig ist.
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Diese Eingriffsschwellen liegen zwar im Einzelnen durchaus hoch, knüpfen jedoch nicht ausdrücklich an die Voraussetzungen für die konkret bezweckte Nutzung der Daten an. So heißt es in der Gesetzesbegründung ausdrücklich, die Vorschrift ermächtige zur Übermittlung von Zugangsdaten, „auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen ihrer Nutzung nicht vorliegen sollten“. Dies widerspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
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Die auf Grund der Meldepflicht in § 3a Abs. 4 NetzDG n.F. von Anbietern sozialer Netzwerke – wenn möglich – zu übermittelnden IP-Adressen und Portnummern64 sind personenbezogene Daten, mit deren Hilfe die eindeutige Identifizierung von Nutzern ermöglicht werden soll. Die Übermittlungspflicht schafft somit einen Eingriffstatbestand in den geschützten Datenbestand und die Verfügungsmacht der Dateninhaber. Sie greift daher in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG ein. Dabei ist für den Eingriffscharakter unerheblich, dass § 3a Abs. 4 NetzDG n.F. eine Übermittlung der Daten seitens privater Diensteanbieter statuiert.
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§ 113 Abs. 1 S. 3 TKG greift – s. dazu 4.4. – in den Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG ein und genügt in materieller Hinsicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht.
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§ 15a S. 3 TMG n.F., der die Anbieter von Telemediendiensten zur Informationsübermittlung berechtigen soll, greift – wie der wortgleiche § 113 Abs. 1 S. 3 TKG, der sich an die Anbieter von Telekommunikationsdiensten richtet – in den Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG ein und genügt nach den in 4.4.2 und 4.4.3. sowie 6.2. dargestellten Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts in materieller Hinsicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht.
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§ 10 Abs. 2 BKAG ist mit Art. 10 Abs. 1 GG unvereinbar.
Zwischenfazit des Gutachtens:
Es gibt derzeit keine mit dem Grundgesetz vereinbare Übermittlungsbefugnis der Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Telemediendiensten für durch Zuordnung von IP-Adressen gewonnene Bestandsdaten. … Da es also weder verfassungsmäßige Übermittlungsbefugnisse noch verfassungsmäßige Abfragebefugnisse für durch Zuordnung von IP-Adressen gewonnene Bestandsdaten gibt, kann das Bundeskriminalamt die – sofern möglich – von dem Anbieter eines sozialen Netzwerks übermittelte IP-Adresse nicht dazu verwerten, den Nutzer zu identifizieren. Insofern ist die Übermittlung nicht dazu geeignet, den gewünschten Zweck – die Strafverfolgung – zu erreichen oder zu befördern. Daher ist die Pflicht, die IP-Adresse zu übermitteln, nicht verhältnismäßig und daher nicht verfassungsgemäß.
Also – jeder ist berufen unsere Verfassung zu hüten, schon im ureigenen Interesse! Darüber muß man nicht streiten, ob in erster Liniedas BVerfG oder die LVerfGH, oder der Innenminister oder „diese“ Frau Bundesministerin der Justiz! Frau BJmin hat im übrigen eigentlich nie als Juristin wirklich gearbeitet und sich dafür entschieden, lieber verantwortungslosen Quatsch als Politikerin zu verbreiten. Leider kann man ja im Nachhinein nicht im Planspiel feststellen, wie sie ohne Tante SPD beruflich ihren „Mann“ gestanden hätte.
Als ich noch der kleine Waldbauernbub war, haben Linke aller Couleur (yours truly inklusive) heftigst gegen den „Überwachungsstaat“ gefochten. Kein Wunder, waren sie es doch, die von der Überwachung betroffen waren. Heute wünschen sie sich diese Merde selbst herbei. Da kann man sich nur noch das Haupthaar raufen.
Der Hüter der Verfassung war immer das BVerfg und sonst niemand. Auch diese Bastion wurde und wird gestürmt. Das wars dann.
Es bliebt aber eine grundlegende Frage, nach dem Bestand des demokratischen
Rechtstaates wenn das geschehen kann was geschehen ist.
Wie konnte ein Gesetz das schwerwiegend verfassungswidrig ist, den Bundestag und den Bundesrat ohne Beanstandungen passieren? Überhaupt passieren?
Das heißt das Gesetzgebungsverfahren funktioniert nicht mehr verfassungsgemäß.
Das heißt wir Haben eine Rechtstaatskrise, die ja nun im Falle der Corona Maßnahmen eklatant zu Tage getreten ist.
Ganz offenbar funktionieren essentielle verfassungsrechtliche Funktionen, der Beschränkung der vollziehenden Gewalt, wie auch der Gewaltenteilung nicht mehr, wegen verfassungswidriger Unterwanderung des Parlaments und Bundesrat, ja sogar der Funktion des Bundespräsidenten durch die Regierung, das daraus ein funktionsloses Parlament und einen funktionslosen Bundesrat gemacht hat.
Wer die DDR erlebte, für den ist es nix Neues. Auch innerhalb von Behörden und Polizei.
Das zurückziehen ins Private, das Zurückhalten seiner Meinung wird wieder täglicher Standard. Gut, für eine Menge Mitbürger wird aus Hörensagen nun Erkenntnis und Lebenswirklichkeit. Warum solls auch den Leuten westelbisch anders ergehen, wie weiland denen aus der „Zone“.
Diese (nun wohl kassierte) Gesetzesverschärfung (und so manch andere davor, wie z.B. die des Waffenrechts) ist der Versuch, die gesellschaftlichen Folgen der fehlgeleiteten Politik der letzten Jahre irgendwie doch noch über neue Regularien in den Griff zu bekommen. Das wird natürlich nicht funktionieren, ohne dass man dabei zwangsläufig seine eigenen Verfassungsgrundsätze über Bord werfen muss. Man doktert an den Symptomen herum, anstatt das eigentliche Problem anzugehen: Das eigene politische Weltbild zu revidieren und den Kurs zu ändern.
Ich habe es schon mal geschrieben, nach einem Zitat eines Journalisten, dessen Name mir nicht gegenwärtig ist, ist 1989 nicht die DDR untergegangen, sondern die BRD. Es dauert nur ein wenig, bis es deutlich wird.
Man darf nicht vergessen, da sind viele Gewohnheitstäter drunter, die wählen seit 30 oder 40 Jahren CDU und merken gar nichts. Wenn die CDU morgen die Enteignung allen Besitzes über einen Euro, das Verbot sich zu Waschen und das Gebot, sich in der Öffentlichkeit nur noch auf allen Vieren kriechend fortzubewegen fordern würde, die würden immer noch CDU wählen.
Sind die Mitarbeiter des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages schon verhaftet oder zumindest ihres Amtes enthoben worden? Kann gewiss nicht mehr lange dauern in dieser „Demokratie“.
„Auf ihrem Stuhl ist Christine Lambrecht eine Gefahr für die Demokratie – und nichts anderes!“
Völlig richtig – aber in dieser Regierung nicht nur sie!
Auf dem linken Auge blind. Ohne Bezüge entlassen.
Mhh, wobei nan hier aber vor allem auch nicht die vielen rückgradlosen CDU Abgeordneten vergessen sollte die scheinbar nicht mehr des eigenständigen Denkens fähig u./o. willens sind, die nicht mehr ihre Klappe aufbekommen -außer sie können sich gegen Rechte u. rechts profilieren, die nur noch schweigend ABnicken und den Steigbügelhalter für ihre Führerin spielen können.
All diese CDU Abgeordneten haben so wenig Rückgrad, Selbständigkeit in sich und Arsch in der Hose, dass sie noch nicht einmal fähig sind der sog. Werte-Union beitreten zu können um zumindest so deutlich zu machen und klar zu zeigen für welche alten CDU Werte UND für welches Deutschland sie stehen und was sich polit. vorstellen und wünschen. DOCH statt dessen kriechen sie zu Muttis Stiefeln und klatschen sich als Muttis Steigbügelhalter minutenlang voller Begeisterung die Hände wund.
Es gibt eine berühmte Aussage von einem Schriftsteller und Journalisten Dovlatov zum Stalin. Sinngemäß übersetzt:“ alle verteufeln Stalin als Mörder und das zur Recht. Aber wer hat denn 4 Millionen Anzeigen gegen eigene Mitbürger gestellt?“
Was ich damit sagen will, die Regierung Merkel und ihr Apparat ist durch und durch faul. Die Atmosphäre der Angst und Ausgrenzung ruft das schlimmste in Menschen hervor, die opportunistisch unterwegs sind.
Ich bin mir sicher, das Konstrukt kann nicht mehr lange bestehen. Es wird ohne einen Knall jedoch nicht ausgehen.
Das Grundgesetz ist für Merkel und den Hof Deutschtümmelei.
Aber auch unterhalb des Grundgesetzes, gibt es nichts, was diese Regierung überhaupt vorweisen kann.
Ob Maut, Migration, E-Mobilität, Masken – wo man hinschaut tropfen einem die Augen.
Selbst die Strompreise steigen in schwindelerregende Höhen. Höhere Vergleichspreise als hierzulande gibt es nur in krisengeschüttelten Entwicklungsländern wie Sierra Leone, Burkina Faso oder Ruanda.
Die Insolvenzantragspflicht wurde nicht umsonst ausgesetzt. Das muß bis zur Wahl reichen – wenn es eine gibt.
Das Haßgesetz ist ein weiterer Baustein des Unvermögens.
In Summe stehen wir am Abgrund. So gut hat diese Regierung gewirtschaftet. Nur die Belege dafür werden nicht vorgelegt.
Natürlich ist Corona Schuld.
Alles folgt dem Merkelschen Gesetz, das von Klaus-Rüdiger Mai in TE beschrieben wurde:
„Wohl noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik hat ein Bundeskanzler so sehr deutsche Interessen ignoriert, so wenig Empathie für das Leben der deutschen Bürger, für den Wohlstand der Nation und das Glück und die Zukunft unserer Kinder aufgebracht wie Angela Merkel. Noch nie in der Geschichte strebte ein Bundeskanzler danach, die staatliche Souveränität Deutschlands aufzugeben, und eine Verschuldung ins Werk zu setzen, die das Land und seine Bürger auf Generationen schwer belasten, wenn es nicht zur Verarmung und zum wirtschaftlichen Ruin führen wird. “ (https://www.tichyseinblick.de/meinungen/das-bedauerliche-desinteresse-der-deutschen-bundeskanzlerin-an-deutschland/)
Dazu braucht man kein Grundgesetz.
Die gottgleiche Regierungschefin sagt ja in ihrer unnachahmlichen Manier, wie sie sich das so vorstellt: „Wir werden uns an die Gesetze halten, so weit das möglich ist.“ So einen (Reichs-)Kanzler gab es schon mal. Das Ergebnis ist hinlänglich bekannt. Auch damals haben die Leute nicht geglaubt, dass er das wahrmacht. Wieso das funktioniert, sagt der Brandstifter Eisenring in „Biedermann und die Brandstifter“: „ „Scherz ist die drittbeste Tarnung. Die zweitbeste: Sentimentalität. (…) Aber die beste und sicherste Tarnung – finde ich – ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Komischerweise. Die glaubt niemand.“ …. Und wir haben hierzulande ca. 90% Biederfrauen und -Männer. Es ist zum Auswachsen!
Absurde Gesetze wie dieses dienen nur dazu, den Rechtsstaat zu zersetzen, ihn quasi mit seinen eigenen Waffen zu schlagen.
Linksanarchisten wie Lambrecht oder etwa Jelpke und Lindh, die einen Gesetzesantrag formulierten, nach dem jeder Migrant sofort Asylstatus bekommen sollte, wenn er ein Diskriminierungserlebnis in Deutschland behauptete (wohlgemerkt: Ohne Beweise zu erbringen), vollziehen eine allmähliche Vergiftung der rechtsstaatlichen Organe mit niederen Giftdosen, diese aber in dauernd wiederholten Gaben. So vergifteten früher böse Frauen ihre Männer mit Arsen. Die Wirkung tritt schleichend ein, ist tödlich und die Vergiftung war dadurch nicht nachweisbar.
Alle diese Gesetzesbrüche wären ohne die politischen und korrupten „Gerichte“ in Deutschland gar nicht möglich!
Danke für die wichtige Information und umfangreiche Information inkl. Quellen! Nix davon in den sog. Leitmedien gelesen. Tichy u. andere Aufklärungsmedien werden immer wichtiger.
Die Schwierigkeit dürfte darin liegen, daß die sozialen Netzwerke wegen der Masse von Statements maschinelle Prüfprogramme benutzen müßten und das Trainieren der Programme darauf, daß nur „rechtes“ Gedankengut erkannt wird und nicht fälschlicherweise Mordaufrufe der Antifa, fast unmöglich werden wird. Das wollen wir alle doch nicht.
Die Prozentzahl der im grundgesetzlichen Rahmen getroffenen Regierungsentscheidungen der letzten Jahre, dürfte wohl in etwa so hoch sein wie der Anteil jener angeblich Geflüchteter, welcher nicht aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist oder sogar eingereist wurdet. Da wird gelogen, verschwiegen, instrumentalisiert und verbogen, dass es daran Orientierende erschaudern lässt!
Nach der Grossen Transformation werden Demokratie und Grundgesetz überflüssig. Dann wird ein „Rat der Weisen“ über unser Schicksal bestimmen.
Da täuschen Sie sich. Die “ Scharia“ hat ganz klare Regeln und Gesetze!
Die Gruppe heißt doch „Wächterrat“
Das Ganze Gestz ziehlt doch darauf ab, wie etliches Andere auch, jegliche andere Meinungen die nicht den Eigenen Ideologien und Meinungen, nicht selten als entsprechend statistisch oder wissenschaftlich belegt dargestellt, zu und unterdrücken, Kriminalisieren und durch Verfolgung, stafen zu Untebinden.
Demoktatie ist, jedes darf seine Meinung frei äußern.
Diese Menschen meinen aber, Demokratie wäre wenn Jedes seine Meinung äußern darf solange es ihren eigenen Ideologien und dem was sie selbst als richtig verkaufen entspricht und nicht widerspricht.
Diktatur der Meinung ist Diktatur
Mir fällt auf, dass das Gutachten von den Grünen in Auftrag gegeben wurde. Hat man da einen wie auch immer gearteten Grund gesucht, der Ministerin am Zeug zu flicken? Oder war ihnen das nicht scharf genug? Muss man jetzt nicht nur die Verdrehung Juxtiz, sondern sogar Pfuschtiz verwenden? Das dürfte aber auf die Behördenleiterin zurückfallen. Irgendwie drängt sich mir der Begriff Zyklop auf. Wo ist das Gesetz gegen linksextreme Umtriebe im www? Oder hat jeder farbbeutelwerfer der Krokofanten jetzt schon einen Heiligenschein?
Die eigentlichen Risiken für unser GG gehen von der Regierung aus.
Jegliche Kritik soll verhindert werden.
DDR 2.0
Ich glaube nicht, dass hier einfach nur dilettantisch gearbeitet wurde. Ich glaube hier findet ein Abstumpfungs- und Gewöhnungsprozess statt. Die komplette Bandbreite der Gesetze und der Rechtsprechung wird aufgeweicht. Das fängt bei Bagatelle Delikten an. Ein deutscher Jugendlicher wird für die Beleidigung von Polizisten mit Sozialstunden bestraft. Bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist man froh, wenn die „nur beleidigen“ und die Polizei wendet sich möglichst schnell ab. Das geht weiter bis zu Kapitalverbrechen wo die Herkunft und nicht die Tat über das Strafmaß entscheiden. Von oben herab verstoßen Politiker in höchsten Ämtern gegen das Grundgesetz und andere Gesetze ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Im Gegenteil. Wer hier zumindest eine Klage anstrebt, gilt als rechtsradikal und wird als Nazi gebrandmarkt. So tritt langsam ein Gewöhnungsprozess ein, bei dem die Regierenden ihre eigene Moral über das Gesetz stellen. Wir hatten genau diese Situation in der DDR und in Nazis Deutschland. Auch in diesen Regimen haben die Regierenden aus ihrer Sicht nur das Beste für das Land gewollt. Im Umkehrschluss waren natürlich alle die dagegen waren automatisch Feinde der Gesellschaft. So was passiert immer dann, wenn das Volk das Denken und Handeln anderen überlässt. Scheinbar sind wir Deutschen dafür sehr anfällig.
Wären ihnen DDR-Gesetze lieber?
Übrigens ist ihre „Beurteilung“ bis hin zu Fakten, Volksmeinung, juristisch nicht haltbar.
Das es auch solche Einzelfälle gibt, rechtfertigt keine Verallgemeinerung.
Was die Kritik an der Regierung betrifft, stimme ich ihrem Kommentar zu.
Die von Herrn Baumann angesprochene selektive Anwendung unseres („aufgeweichten“) Rechts, sind schon lange keine „Einzelfälle“ mehr. Seine „Verallgemeinerungen“ geben die seit Jahren herrschende Realität zutreffend wieder.
Was immer diese Ansammlung von verbrecherisch dummen Dilettanten anfasst, geht, wenn es denn professionell und unabhängig geprüft wird, in die Hose.
Es hilft nur noch ein Wunder! Dieses Verhängnis muss weg, notfalls mit Gewalt.
Der berühmte Paragraf 20/4 des Grundgesetz ist ja nicht umsonst geschaffen worden.
Der Hass, den der Koran gegenüber Nichtgläubigen pflegt und verfolgt, fällt vermutlich unter Religionsfreiheit und kann damit nicht Inhalt des Gesetzes gegen Hasskriminalität sein? Schon aus diesem Grund, kann das angestrebte Gesetz nur als untaugliches Instrument zur beliebigen Verfolgung politisch Andersdenkender angesehen werden. Dass sich hier ein absolut oberflächliches Demokratieverständnis darstellt, mag zwar dem Zeitgeist geschuldet sein, bedeutet aber auch null Kompetenz in moralischer Hinsicht. Aber bekanntlich : wir schaffen das und in der DDR wäre so etwas ja auch möglich gewesen.
Wer die Gründe des Unrechts mit zweierlei Maß misst und vorschlägt nur einseitig zu sanktionieren, ist mir nicht nur suspekt, sondern erscheint mir direkt überfordert, wenn nicht völlig unzurechnungsfähig, um im Sinne von rechststaatlichen Denkmustern, Gesetzesentwürfe einzubringen . Die Ignoranz gegenüber den bisherigen Ausführungen des BVerfG stellt zudem eine Beleidigung für jeden gesetzestreuen Bürger dar und gehörte eigentlich unter Strafe gestellt. Die Frau Justizminister ist eine Schande für den gesamten Berufsstand der Juristen und hätte den Bundestag umgehend zu verlassen, wenn man es noch ernst nähme mit Redlichkeit nach Treu und Glauben.
Vermutlich glaubt diese Person mit dem Anspruch einer „Schützerin der Verfasssung“ auch noch, sie würde die offene (offen für was?, den Islam?) Gesellschaft verteidigen. Aber wer schützt die offene Gesellschaft davor, so durchsichtige (machtbesoffene?) Versuche dogmatischer Gesinnungsschnüffelpraktiken auf eine gesetzliche, „legitime“ Ebene zu stellen? Ein Fall parlamentarischer Hybris, ein Fall von vielen, aber bezeichnet für das Niveau gesellschaftspolitischen Handelns nach pseudodemokratischer „Gutsfrauenart“, die sich in den vergangenen Jahren in Berlin oder Brüssel breit gemacht hat.
Eine Barbara Borchardt in Meck-Pomm würde das Gesetz bestimmt sofort durchwinken. Genau deshalb tun die Blockparteien doch alles, um solche überzeugten „Kämpfer (m/w/d) gegen Rechts“ – was nichts anderes als ein Synonym für Ultralinke ist – an immer mehr Schaltstellen des politisch-medialen Betriebs zu installieren. Irgendwann wird es dann keine Kritik mehr an verfassungswidrigen Gesetzen geben, dann kann tatsächlich durchregiert werden. Z. B. auch mit einem Verbot der so sehr ge- und verhassten AfD.
Zitat: „Doch die Ausfertigung des Anti-Hass-Gesetzes durch (………) scheitert kurz vor der Ausfertigung“
> Na, da wird sich aber unser „Walter der Spalter“ grün u. blau geärgert haben, dass er nicht sein „Kaiser Wilhelm“ unter diesem undemokratischen Wisch drunter setzen konnte.
Ansonsten kann ich mit Blick auf diesen immer größer werdenden linksgrünen Verbots- und Überwachungsstaat nur empfehlen, im Internet und bei Facebook & Co nach Möglichkeit zB auch immer VPN-Dienste(kostet nur wenige Euro) zu verwenden wenn man -aus welchem Grund auch immer- nicht möchte, dass seine Daten wie bspw sein Zugangsanbieter und die IP-Adresse nicht abgreifbar sein sollen.
Politiker der Altparteien verhalten sich immer wieder gesetzeswidrig und verfassungsfeindlich.
Sie werden aber nicht Müde die Beobachtung einer sie störenden, unbequemen aber verfassungstreuen Oppositions-Partei durch den Verfassungsschutz zu fordern.
Damit, und mit der Ernennung eines linientreuen Herrn Haldenwang haben die Altparteien den Verfassungsschutz, das Amt, seine Würde und seinen Wert politisch entwertet, unbrauchbar gemacht und verbrannt.
… und in Mecklenburg-Vorpommern mit den Stimmen der CDU eine Linksextremistin zur Verfassungsrichterin gewählt.
Finde ich nicht richtig, das hier die Mehrheit der CDU-Wähler als komplett verblödet bezeichnet werden. Was ist denn mit den Wählern der anderen Blockparteien? Auf dem Weg zur Erneuerung und Wiederkehr des Sozialismus, also quasi des Faschismus, wurden alle Wähler mit Hilfe der Zwangsgebühren finanzierten Medien derart manipuliert und damit missbraucht, das diese, ferngesteuert und kaum noch in der Lage bzw. Willens selbstständig zu denken und zu handeln, ihr Kreuz da gemacht haben wo es erwartet wurde. Die Blockparteien und rotgrün durchsetzten sogenannten Öffentlich Rechtlichen betrachten den Wähler sowieso nur noch als Stimmvieh.
Die kühnsten Wiedervereingungsalpträume werden von der Realität weit in den Schatten gestellt. Die DDR-Clique hat zusammen mit westdeutschen Linksgrünextremisten die BRD übernommen.
Tja, und wer sind diese Wähler? Größtenteils ältere Semester die brav jeden Tag heute/Tagesschau sehen, weil sie das eben schon immer gemacht haben und dort erzählt bekommen, wie toll die Regierung ist und wie böse bestimmte Anderen (nicht dass die FFF-Hüpfer besser wären^^). Dazu hilft natürlich auch, dass selbst in der größten Krise die Rente/Pension pünktlich überwiesen wird und, wiewohl zumindest Erstere nicht allzu hoch ist, auch nicht sinkt, sondern immer schön erhöht wird. Dafür sorgt Merkel schon – so blöd ist sie nicht. Das ist ja das grundlegende Problem an unserer pervertierten Form von Demokratie: Dass eben die Mehrzahl der Wähler Leistungsempfänger und damit von der Regierung abhängig sind, während die Minderheit, welche den Laden am Laufen hält, am Ende immer überstimmt wird.
Ich möchte einigen meiner Vorredner widersprechen: Es ist nicht Unfähigkeit im Amt, die sich in diesem „Gesetz“ spiegelt. Im Gegenteil: Es ist die vollendet ausgeführte Benutzung eines Amtes, um sich und ihrer Gesinnung die Macht zu sichern und andere von der Macht fernzuhalten. Frau Lambrecht ist Überzeugungstäterin, das Grundgesetz für sie nur die Knetmasse zur Implementierung und Gestaltung eines merkelistischen, sprich neo-sozialistischen Staatswesens. Der Merkel-Hof, der Merkel-Hof hat immer recht. Insofern und in diesem Sinne hat sie sich durchaus verdient gemacht. Zur weiteren Verwendung brauchbar.
Wer hier Inkompetenz vermutet sollte sich fragen ob er Politik nicht mit etwas zu Naiven Augen betrachtet. Das ist ganz klar Absicht genau wie beim NetzDG wo auch vorher klar war, dass es verfassungswidrig ist.Wir das NetzDG eigentlich vor dem Verfassungsgericht verhandelt?
Was am meisten bedrückt: Bis auf die AfD machen alle incl der Haltungsmedien am Verfassungsbruch mit. Es ist zum Verrücktwerden, dass gerade diejenigen, die unsere Verfassung wahren, die sind, die als Rechtsradikale vom Verfassungsschutz als Prüffall verfolgt werden!
Erneut muss ich dem Team von TE danken für seine unermüdliche Ausdauer bei guter Recherche, ausführlicher Darlegung und mahnendem Zeigefinger.
Längst hat sich gezeigt, dass die Negativauslese unserer Volkszertreter in nahezu allen Bereichen zur grundgesetzlich bedenklichen „neuen Normalität“ geführt hat. Die von ihnen ausgerufenen und medial gehypten „Klimakatastrophe“, „Coronapandemie“, „Eurorettung“, „Rechtsextremismus“, „EU-Lösungen“, „Flüchtlingskatastrophe“, usw. dienen einzig dem Zweck von ungestörtem Durchregieren mittels verfassungsfeindlichem Demokratieabbau samt totalitärem Oppositionsverbot.
Warum also soll diese ideologisch bedingte – und fast schon zur Gewohnheit gewordene! – Verfassungswidrigkeit ausgerechnet vor dem Justizministerium halt machen? Heiko Maas spielte doch den Vorreiter mit seinem von Experten als verfassungsfeindlich attestiertem, und sogar von der EU kritisiertem, NetzDG; allein es existiert noch immer!
Die einleitende Überschrift trifft es auf den Punkt, wird sie doch täglich neu bestätigt: GRUNDGESETZ BEI MERKEL EGAL.
Und alle machen wieder mit und hernach hat wieder keiner „was davon gewusst“.
Uuups….wie peinlich. Jetzt aber schnell das Personal beim WD überprüfen. Da sitzen wahrscheinlich noch ein paar Leute die die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt haben. Da muss sofort aufgeräumt werden….mal sehen….könnte man da nicht ein paar SPD/Grüne Hinterbänkler installieren, die noch auf die Schnelle einen ruhigen Beamtenjob bis zur Pension benötigen? Sowas lässt sich doch sicher mit Hilfe von Frau Merkel machen….und dann einfach das Gesetzt nochmal einbringen Frau Lambrecht.
Lao meine Oma hat immer gesagt und sie war eine kluge Frau (was ich Ernst meine):
„Alles Pack in einen Sack, Augen zu und mit dem Knüppel feste drauf, so trifft man immer die Richtigen.“
So große Säcke gibt es nicht.
Auf Antrag der Grünen wurde der Gesetzesentwurf dem WD zur Prüfung vorgelegt? Da muss man diesen Ideologen, auch wenn es mir sehr schwer fällt, ja dankbar sein?
Wo war die FDP?
Die FDP gibt es noch, also in der Opposition ist sie jedenfalls nicht?!
Was Die Grünen aber auch NUR DESHALB gemacht haben, weil wenn dieses Gesetz dann so durchgekommen wäre, dass dann auch die linken u. grünen Extremisten, Faschisten, Hetzer, Spalter und Gewaltätigen selber getroffen hätte.
Wobei mir hier grad auch so durch den Kopf geht: WARUM wird nicht dafür endlich gesorgt das die sowieso schon verbotene linke Plattform Indy Media erneut und dauerhaft abgeschaltet wird -selbst wenn dies dann 10x oder 20x geschehen müßte??
Würde es sich hier nämlich um eine Rechte Plattform handeln, ja dann würde „mit der vollen Härte des….. -Sie wissen schon, vorgegangen werden. Und das dann nötigenfalls auch 20+ Mal!
Die gesamte physio- und psychiognomonische Umgebung dieser Person, die in dieser nicht versteckbaren unmenschlichen ideologischen Verbissenheit, Borniertheit, Sturheit, Unsachlichkeit und gesamten negativen Aura nicht ohne Grund an ähnliche Geister wie Esken, Baerböckchen, Eckhardt und ohnehin die ganzen anderen alten und neuen Kader der SED, der Grünen und der Verräterpartei erinnert, gegen die Margot Honecker wie ein gutherziges barmherziges mütterliches Babuschka wirkte, ließ wohl kaum anderes zu erwarten zu als Machtmißbrauchs- und Rechtsbruchsversuche in Kleinem wie im Großen, der hier durch seine Größe scheinbar scheitert, was jedoch nicht langfristig das Scheitern solcher Versuche die eigene Verfassungsfeindlichkeit umzusetzen, denn auch alle bereits umgesetzten „kleinen“ bröckchenweisen Veränderungen unserer rechtlichen Rahmenbedingungen in good old christlich-abendländisch Heimat wie Netzdurchsetzungsverfassungsvergewaltigung oder irgendwelche angeblichen Schwarzgeldwäschegesetze, die die großen politischen Irrlichter mit Wirecardconnection nicht stoppen, aber dem kleinen Bürger durchkreuzen, einfach mal 7000 Euro von seinem Konto abzuheben oder einfach statt einer Harley 2 oder 3 Kilo Goldbarren mit in die Schweiz zu nehmen, ohne das eine Heerschaar von Beamten davon erfährt, kamen im Schlafanzug bei fast unbesetzten Parlamenten in der Frühstückspause daher und machten aus vorheriger Illegalität Legalität, wie im Land der Rückgängigmachung demokratischer Wahlen um alte SED Seilschaften in Ämter zu hieven, die der Bürger nicht wollte, inzwischen solcherart Rechtsbruch und Verfassungsfeindlichkeit der Diffamierung, Nötigung, Bedrohung und Erpressung fei gewählter freiheitlich-liberaler Ministerpräsidenten bis zu deren „freiwilligen“ Rückzug zur Normalität all der guten Kämpfer gegen Böses zählt.
Das diese geplante Verfassungsfeindlichkeit nun entsprechend einfach so fallen gelassen wird, der natürlich eigentlich erforderliche Rücktritt der Verantwortlichen erklärt und ein echter Demokrat das Amt danach besetzen wird – wer das glaubt, glaubt auch, das die „verschwunden gewordenen“ 24 Mrd. Euro DDR Vermögen von Gysi jemals in den schwarzen Koffern in denen sie durch die „gute Welt der Guten“ wandern, auf die Tische des deutschen Parlamentes gestellt und den Beraubten zurück gegeben werden.
Wer sich also unter diesen Realitäten schwersten Verbrechertums genau dort, wo das Gegenteil der Fall sein sollte in einer Realität wähnt, in der es bekämpfenswerte böse Rechtsextreme gibt, hat sicher mitunter nicht ganz zu Ende gelesen, gehört oder gesehen….
Und man könnte nicht einmal konstatieren, das die aktuelle Diktatur nun in irgend einer Weise feingliedriger oder vorsichtiger vorgeht, Nein, hier gibt es auch keinerlei Konsequenzen wenn Handys, die beweisen könnten das der Amtsinhaber Schwerverbrecher war, gelöscht werden, er macht einfach eine Karrieresprung über folgende Instanzen hinweg zum Königin ganz Europas mit undemokratisch legitimiert selbst beschlossenem allen Europäern inzwischen aberpressten 750 Mrd. Fonds ohne jede Transparenz, demokratische Kontrolle oder Rechtfertigung für einstige oder zukünftige Rechtsbrüche – sind wir mal ehrlich – eigentlich hätte von der Lügen die handys auch gar nicht löschen brauchen, wer braucht in einer solchen demokratieverachtenden und demokratiebefreiten Umgebung eigentlich noch irgend etwas zu fürchten, bedient er nur alle vorgeschrieben Phrasen und fordert nicht die Umbenennung von Zigeunersoße in Soße ohne festen Wohnsitz?
Wahrscheinlich wird die Bolschewiki Lambrecht nach dieser Glanzleistung des geplanten Bespuckens aller demokratischen Grundwerte von ihrer Bounty nun zum europäischen Justiz“ministerium“ berufen und darf als lupenreines inoffizielles Mitglied einer europäischen Diktatur die es nicht gibt einen Neuversuch wagen!
Nicht immer kann man aus der Physiognomie Rückschlüsse ziehen, bei den SPD-Politikerinnen hat sich ihre Mentalität aber besonders häufig in die Gesichtszüge geschnitten. ‚Böse Weiber‘ hätte mein Vater noch in aller Klarheit gesagt.
Auch die trantütig-weinerliche Physiognomie einer Malu Dreyer: Das ist das kleine Mädchen, das vor Zorn nicht schreit, sondern heult, wenn sie nicht bekommt, was sie will.
Herausragende Analyse!
Nix Neues – selbsternannte Gute wissen alles besser – da ist auch eine Verfassung / Grundgesetz nur hinderlich. Wie kann etwas verfassungswidrig sein, wenn es doch von den Guten kommt,dem Guten dient und per order Mutti schon Gut ist? Lästiges Volk, läsige Verfasung, wo wir doch die Orwellschen Bessermenschen sind.
„selbsternannte Gute wissen alles besser “
Robespierre lässt Grüßen!
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages (WD) arbeitet offensichtlich sehr gut (was mir schon bei dem Gutachten zu den Stickoxid-Grenzwerten aufgefallen war). Mir war deren wertvolle Arbeit noch vor Jahren gar nicht so bewusst und ich hatte die gar nicht auf dem Schirm –
– womit mir der gleiche Fehler unterlief wie dem Merkelismus. Da hat der Merkelismus in seiner ekelhaften, machtanbiedernden Art alle wichtigen Stellen des Staates besetzt (und den Deep-State geschaffen), jedoch offensichtlich dabei den WD vergessen. Gut für die aufrechten Demokraten im Land!
Der Wissenschaftliche Dienst (WD) genießt bei mir ein recht hohes Ansehen.
Allerdings zeitigt die Arbeit des WD nicht die geringsten Folgen für die Verwantwortlichen. Sonst wäre er längst auf Linie gebracht worden.
Der WD ist genauso wirkungslos wie der Bundesrechnungshof – schafft aber schöne Beamtenstellen, die wir bezahlen dürfen.
Es geht nicht ansatzweise um Rechtsextremismus. Es geht nicht mal um Hass, der zudem keinen Straftatbestand darstellt sondern völlig legitim ist. Es geht einzig und allein um Bekämpfung von Kritikern der konzernfreundlichen 1) Masseneinwanderung und des Pandemie-Faschismus, von dem ebenfalls ganz bestimmte Gruppierungen 2) profitieren.
Selbst wenn das Gesetz einstweilen gescheitert ist, ist absehbar, daß wir über kurz oder lang chinesische Verhältnisse bekommen, solange Lieschen Müller weiter brav die Blockparteien wählt und sich dümmlich den Unterwerfungslappen ins Gesicht hängt.
1) https://www.amazon.de/gp/customer-reviews/RV8O3MWH8H6PH/ref=cm_cr_dp_d_rvw_ttl?ie=UTF8&ASIN=394487241X
2) ab 7:50: https://www.youtube.com/watch?v=Dll-3j1UZZM
„Hass“ ist nicht justiziabel weil es eine moralische Ansichtssache ist, also eine Äußerung der Meinungsfreiheit, man muss niemanden lieben aber man darf, insofern der „Hass“ nicht strafrechtlich relevant ist, was aber schon bereits im StGB erfasst ist. So ein Gesetz gegen „Hass“ ist also so notwendig, wie eine Schleimbeule am Auge.
Und das hier die Politik so zusagen Recht & Gesetz in private Hände übergibt und den Bürger so bespitzeln und überwachen läßt, ist schon ein Unding was nicht sein darf.
Wenn sich hier im Land irgendwer beleidigt oder gehaßt fühlt, DANN hat er die Möglichkeit und das gute Recht sich zu beschweren UND auch eine Anzeige bei der Polizei einzureichen. Dafür muß das Volk nicht von privater Hand bespitzelt und bevormundet werden.
Absolut korrekt und detailliert die Problemstellung beschrieben.
Weil dem so ist wie sie schreiben, verrät die Absicht so ein Gesetz zu machen, um was es dabei geht, um ein Willkürgesetz, jeden mundtot zu machen nach Willkür der Herrschenden.
Die Bezeichnung dafür ist „Zensur“ wie in einer Diktatur.
Christine Lambrecht, ein Name, den man sich nicht merken muß, aber: eine weitere „hochkarätige“ Frau in einem hochkarätigen Amt. Deutschland ist am Ende.
„Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags“? Bekanntlich ist Wissenschaft alt, männlich, weiß. Frau Lamprecht hat allen Grund, diese Art von Wissenschaft abzulehnen. Sie beweist, Haltung, Mut, Entschlossenheit und sozialistische Durchgriffsautorität.
Ihr mit Wissenschaft zu kommen ist unangemessen, sittenwidrig und grenzt beinah selber schon an Hass und Hetze im Gewand von Wissenschaftsauslegung, die so hoffentlich bald überwunden sein wird.
Richtig!
Allein schon das Wort, Wissenschaft – klingt das nicht, etwas nuschelig ausgesprochen – wie Weißenherrschaft?
Das gehört alles verboten.
„Jetzt ist das Gesetz nun mal da.“
Der WD kann bellen, aber nicht beißen… und dass (1) das BVerfG etwas anderes als ein Club von Abnickern ist und (2) seine Urteile überhaupt noch irgendjemanden interessieren, glaube ich dann, wenn ich es sehe.
Etwas Ganz Anderes wäre es, wenn der WD „latente Homophobie“ oder gar „Islamfeindlichkeit“ in dem Gesetzesentwurf verortet hätte.
Warum brauchen wir so etwas ?
WISO stehen wir da, wo wir jetzt stehen?
Wenn ein **künstler , also jemand der mit ** Kunst schaffen will ( Bönemann oder so ähnlich) , Journalisten, die pauschal die Polizei diffamieren – ja, das darf man, was man nicht darf ist kulturelle Gruppen einem generalisierten Verdacht zuordnen (Rassist! ) von der Gesetzgebung geschützt werden, flankiert vom ÖRR, dann wird bewußt versucht MEINUNG zu unterdrücken.
Das sprachliche Niveau darf nur vom ÖRR unterlaufen werden und von sonst Niemanden.
Man will einen Diskurs in dieser Gesellschaft vermeiden, weil die Argumente der Machteliten auf tönernen Füßen stehen. Diese Leute haben sich längst von den Prinzipien der Demokratie verabschiedet, denn die stören nur beim „regieren“ bzw. Abgreifen.
Hat sich VdL beim Wähler einmal verantwortet, bei dem dummen Volk? Journalisten die Nachfragen, verlieren ihren Job oder werden in ein Informationsloch gestoßen.
Auch Frau Lamprecht hat, wie so viele Regierungsbeteiligte, eine DDR Vergangenheit. Auch die Deutsche Demokratische Republik trug ja die Bezeichnung „demokratisch“ in sich. Was davon zu halten hatte ist ja hinlänglich bekannt. Da passt es fast schon klischeehaft, wenn Frau Lamprecht ihr Vorhaben als „von zentraler Bedeutung für die Verteidigung unserer Demokratie“ bezeichnet.
Man will eine STASI 2,0 legitimieren.
Demokratie a la Honecker.
Woher haben Sie denn das? Die Ministerin ist seit 1982 in der SPD. Macht die Sache kaum besser, aber DDR-Vergangenheit? Nein.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages muss dringend reformiert und damit vermutlich der größte Teil des Personalbestandes ausgewechselt werden. Weiterhin sind die Genossen von ihren Ämtern zu entfernen und von weiteren politischen Tätigkeiten bei den sogenannten Grünen usw. auszuschließen, die den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages eine derartige dreiste Zumutung abverlangten. Wenn die Genossin Bundesjustizministerin eine derartig progressive Vorlage erarbeiten ließ (sie selbst wird es wohl nicht gemacht haben), dann kann man wohl erwarten, dass das gefälligst unbeanstandet durchgewunken wird. Der Genosse Bundessteinmeier will schließlich im Kampf gegen Rächts auch mitmischen. Das er das gut kann hat er ja schon mehrfach deutlich gemacht. Im Übrigen, Grundgesetz her oder hin, wenn es dem Wohl des Volkes dient ( also Aller der hier gut und gerne lebenden Personen, Leuten, Menschen oder wie auch immer), dann wirrr(d) wohl nichts daran auszusetzen sein mal ein paar Grundrechte auszuhebeln. Das hat sich ja schließlich bewährt und man wird sich schon noch daran gewöhnen. Die Ungehorsamen wissen das! (Achtung das war Satire)
„Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist verfassungswidrig. Dem Justizminister als Hüter der Verfassung wird Verfassungbruch vorgeworfen.“
Warum nur bin ich so gar nicht überrascht?
Na wenn das Dingens rundheraus verfassungswidrig ist, dann stimmt doch wenigstens die Bezeichnung das Hass- und Hetzegesetz „unserer“ Hass- und Hetze-Mehrheitsparteien.
Lambrechts Kleines Schwarzes Hass- und Hetzegesetz für den kleinen Gleichschaltungshunger zwischendurch. (Auch ein blindes Huhn findet doch auch mal ein Korn.)
Muttis xtes schniekes Verfassungsbrüchlein vom Bande und in – hoppla! – Permanenz.
Hass- und Hetzegesetz der Hass- und Hetzeregierungsblase erweißt sich als klarer Sieg im so entscheidenden Kampf gegen Recht : Neidlos muss man eingestehen, die sind mehr.
Der Bundespräsident Frankwalter von den Quasselspottdrosseln eröffnete die allgemeine Gesellschaftshatz dieses Jahres , nobel wie stets voranschreitend in Purpurdiplomatenworthülsen gewandet und begleitet wie immer von seinen Fanfaren-Stosstrupps der Antifa-brass band Feine-Sahne-Fisch.fi.. ..ece..tera…peepe mit seiner Unterschrift unter das neueste Hass- und Hetzegesetz , womit unsere BRD besser in die Große Migrationstransformation integriert werden soll. Der ZDF-Mann Kleber von und zu Klebrigstein konnte darob seine Tränen nicht mehr einhalten, weil es ihn inhaltlich so an sein legendäres Ayatollah-Interview in Teheran erinnerte und wie es seither Schule machte.
„Auf, auf zum fröhlichen Jagen,
Auf in die grüne Heid!
Es fängt schon an zu tagen,
Es ist die schönste Zeit.
Die Vögel in den Wäldern
Sind schon vom Schlaf erwacht
Und haben auf den Feldern
Das Morgenlied vollbracht.
Tridi hejo di hejo, di hedi hedio
Tridio hejo di hejo di tridio tridio. ….“
Den Wissenschaftlichen Dienst hat Merkel und Vasallen wohl noch nicht so ganz unter Kontrolle. Da geht noch was. Aber man kann’s ja mal dennoch versuchen. Hat zwar diesmal nicht geklappt, aber vielleicht beim nächsten Mal. Junker läßt grüßen.
Jedem „Volkslustigen“ der die Reichstagstreppen aus Jux und Tollerei hochrennt, wird von höchstem verfassungsrechtlichem Amte, dem Bundespräsidenten, ein „rechtsradikaler Angriff auf das herz der Demokratie“ vorgeworfen.
Wie nennen sie es, sehr verehrter Herr Bundespräsident, wenn die Justizministerin ein Gesetz erschaffen will, dass vom „Juristischen Dienst des Bundestages“ als verfassungswidrig abgelehnt wird? Ein „teilweise verfassungswidrig“ gibt es nicht, da das Grundgesetz nur in seinem integralen Ganzen, seine Rechtswirkung entfaltet.
Wer ein verfassungswidriges Gesetz erschaffen will, muss sie den Vorwurf der Bestrebungen gegen die „freiheitliche Grundordnung“ vorhalten lassen.
Haben sie schon die Justizministerin ihres Amtes entlassen?
im Zuge ihrer verfassungsrechtlichen Aufgabe, des Schutzes der „freiheitlichen Grundordnung“, Kraft ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenz.
Zwar darf der Bundespräsident einen Minister nur auf Vorschlag des Kanzlers entlassen, sollte jedoch so ein Vorschlag seitens der Kanzlerin noch nicht eingegangen sein, so dürfen sie Kraft ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen den/die BundeskanzlerIn entlassen, um so den notwendigen Akt der Entlassung der Justizministerin zu bewirken.
Das Grundgesetz soll den Bürger vor dem Staat schützen. Beruhigend, wenn das noch ab und an funktioniert.
Na, dann werden wir wohl die Verfassung anpassen müssen. Eine entsprechende Zweidrittelmehrheit wird sich nach Durchsicht der Qualifikationen der Parlamenatrier sicher finden. Vermutlich wird dei AGD dagegen sein, aber die wird eh gehasst, so oder so.
Das geht zum Glück nicht, denn so eine „Anpassung“ würde gegen die „ewigen Artikel des Grundgesetzes“ verstoßen. Die Anpassung wäre insofern verfassungswidrig.
Sorry Schreibfehler, huß heißen „die AFD“…. und außerdem ist es um die Ewigkeit hierzulande ohnehin schlecht bestellt. Für die Belege ist hier zu wenig Platz.
Ach Gottchen, was interessieren unsere Politiker in diesem Land noch Gesetze? Spätestens seit 2015 wurde unter Merkels Regie so ziemlich alles peu á peu ausgehebelt, was möglich war! Fazit: Gesetze sind was offensichtlich etwas für Weicheier und definitiv entbehrlich – zumindest was unsere Politiker, allen voran Merkel, anbelangt!
„von zentraler Bedeutung für die Verteidigung unserer Demokratie“
Mit „unserer“ Demokratie ist natürlich die Demokratie der demokratischen Sozialisten (der „guten“) gemeint. Niemals ist genau definiert, wer genau dieser Gruppe angehört.
„Wer die Welt nur durch die trübe Linse der Machtdynamik betrachtet, sieht nichts anderes als Konflikte, und sieht den Gewalteinsatz als einziges Mittel zur Herstellung von Gleichheit. Das bedeutet im Wesentlichen, dass die Schwachen (‚die Linken‘) keine Verbrechen begehen können, weil sie von sich aus ‚gut‘ sind, und die Mächtigen (‚die Rechten‘) wegen ihrer vorgeblichen Machtposition stets Unterdrücker sind, egal was sie tun.“
https://www.misesde.org/2020/09/herbert-marcuse-der-philosoph-hinter-der-ideologie-der-antifa/
Ich finde es geradezu entsetzlich, dass Gesetze, die offensichtlich nicht GG-konform sind, ohne nennenswerten Widerstand, den Bundestag und gleichermaßen den Bundesrat passieren können. Regt sich tatsächlich bei der großen Masse dieser Herrschaften REIN GAR NICHTS, wenn sie derartige Machwerke politischer Versager durchwinken und dadurch mitverantwortlich dafür werden, dass UNrecht, per Gesetz, zu geltendem Recht gemacht wird?
Der Begriff „Hass“ drängt sich förmlich auf, wenn man in die Gesichter der, vornehmlich weiblichen, Protagonisten schaut. Schlimm!
„Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Reichs oder eines Landes oder das Ansehen der Reichsregierung oder einer Landesregierung oder der hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbänden schwer zu schädigen, wird, soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwere Strafe angedroht ist, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und, wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.“
(3) Heimtückegesetz, 1934
Ohne Worte.
Was will man erwarten? Der Durchmarsch der 68er ist komplett geglückt. Dazu noch die längst übliche demokratie-, wirtschafts- und freiheitsfeindlich gegenderte links-grüne Gesinnung, garniert mit einer heftigen Bildungsmisere, und schon haben wir den Salat. Es sind nicht nur Merkel und ihre Hofschranzen, sondern es handelt sich schon längst um ein massives Gesellschaftsproblem. Immerhin: noch funktioniert der Wissenschaftliche Dienst und das Bundesverfassungsgericht halbwegs. Aber wie lange noch? Was wir alle dringend brauchen ist eine Rückbesinnung auf christlichbasierte Grundwerte. Die haben uns stark gemacht. Auch das Grundgesetz wäre ohne diese christlichen Grundwerte nicht denkbar. Ansonsten wird Deutschland und die gesamte westliche Welt weiterhin rasant den Bach runtergehen.
Das zeigt den Fanatismus der SPD. Alkes, was zumindest noch ein wenig Verstand hatte, ist aus der SPD geflohen.
…oder ist rausgeschmissen worden…
Mich erstaunt, dass es immer noch bundesdeutsches Recht gibt – verweisen doch Merkel und Entourage immer auf das EU-Recht und die UNO …
Mich hat schon immer gewundert, dass Frau Lambrecht aus dem Westen kommt. Die beiden Erichs ( Mielke und Honecker) hätten die hellste Fraude an dieser Frau gehabt.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ist offenbar noch nicht auf Linie gebracht. Ich fürchte, diese letzte Bastion der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Parlament wird eher abgeschaft, als dieses unsägliche Gesetz, das Ausdruck einer totalitären Gesinnung ist.
Das Bild dieser Dame sagt eigentlich alles, mehr muss man nicht kommentieren. Welche der aktuellen Ministerinnen in der Regierungsriege ist auch nur annähernd fähig, ihre Funktion wirklich auszufüllen? Diese Personalien sind alle zusammen einer de facto Quotenregelung entsprungen. Was wird uns erwarten wenn es wirklich eine Quotenregelung geben wird, welche Damen werden uns dann noch präsentiert, man darf nicht darüber nachdenken.
Im Zuge der im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung, Legislative, Exekutive und Judikative ist es der Justizministerin verfassungsrechtlich verboten im Namen ihres Amtes (au ihrem Hause wie es umgangssprachlich heißt), Gesetzesinitiativen im Bundestag einzubringen oder Gesetze auf den Weg zu bringen.
Dass sie nun damit sogar verfassungsrechtlich gescheitert ist, das ist der weitere Tiefpunkt der Ära Merkel mit dem verfassungswidrigen Umbau des deutschen Staates.
(sh. „Die Patin, wie Merkel den deutschen Rechtstaat umbauen will“, Frau Prof. Gertud Höhler)
Wer ein verfassungswidriges Gesetz erschaffen will, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, die „freiheitliche Grundordnung“ die im Grundgesetz verankert ist, abschaffen zu wollen, denn die freiheitliche Grundordnung“ gibt es nur im Ganzen unversehrt, nicht in ideologischen Happen. Das ist eine im StGB vorgesehen strafbare Handlung.
Es sollte daher an jeder Straßenecke ausgehängt werden:
„Die Justizministerin ist mit ihren Bestrebungen, die „Freiheitliche Grundordnung“ des Grundgesetzes abzuschaffen, verfassungsrechtlich gescheitert, ein Gesetz zu erschaffen welches die „freiheitliche Grundordnung“ abschaffen sollte.“
„In einer lebenden Demokratie ist ein solcher versuchter Anschlag auf das Grundgesetz ein Grund zurückzutreten.“
An der Stelle konnte ich mir ein lautes, grimmiges Lachen nicht verkneifen.
Herzlichen Dank, sehr geehrter Tomas Spahn, für die Aufarbeitung eines Skandals, den als „starkes Stück“ zu bezeichnen beinahe zu kurz greift: eher vielleicht als eine kräftige Ohrfeige für Frau Lambrecht, die genau so ins Ziel gegangen sein muss, wie die glückliche trouvaille der Bildredaktion das veranschaulicht.
Scham? Iwo —- allenfalls Niedergeschlagenheit, Ratlosigkeit für den Moment, sind da zu sehen; herauszulesen jedoch verbissene Entschlossenheit. Vor undenklichen Zeiten, als die heute so viel berufenen Werte der Gemeinschaft noch keine leeren Hülsen, also wertlos waren, wäre so eine Klatsche noch schlankerhand ein Grund zum Rücktritt gewesen. Heute müssen wir uns damit begnügen, uns fremdzuschämen für diese Unverschämten, und auf die nächste Runde zu warten: vielleicht, dass einmal mehr, mit etwas Mumm in der Robe, jemand den Herrschaften den Stecker zieht — bevor bald das gesamte Personal, und nun endgültig, mit Parteibüchern versehen und auf „auf Linie“ gebracht ist…
Da wird die gütige erste Mutter aber not amused sein und sich gleich eine Erinnerung, zur Wiedervorlage, für die nächste Amtszeit eingerichtet haben: „Gerichte noch nicht vollständig ausgehebelt und auf Linie gebracht“.
Justizministerin Kathrin Goering Eckhard wird es da wesentlich leichter haben und Innenministerin Baerbock schneller exekutieren können.
In 15 Jahren kann man eben nicht alles zerstören, aber es ist ja noch Zeit!
Lambrecht hat hier ein erhebliches autoritäres Staatsverständnis erkennen lassen, oder wetteifert mit der Grökaz um den ersten Platz. Es ist auch nicht vorstellbar, dass Merkel das Gesetz nicht gelesen und akzeptiert hatte.
Aber zum Glück gibt es noch ein Bundesverfassungsgericht.
Wenn Voßkuhle noch da wäre ja. Der hätte derLambrecht das Gesetzt um die Ohren gehauen. Aber so? Mit Harbarth? Da wäre ich mir nicht so sicher.
Die Frau erinnert mich irgendwie an eine Figur aus den Romanen des Potter Harry. Dolores Umbridge ist es. Wohlan…
Ich bin kein echter Experte. Bedeutet dies, daß von BT und BR beschlossene Gesetz jetzt nicht von KWS unterschrieben und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde ?
Oder ist das Verfahren im dem Sinne noch schwebend, weil KWS noch keine abschließende Entscheidung in Bezug auf seine Unterschrift unter dieses „Ermächtigungsgesetz“ getroffen hat ?
Merkels gesamtes Kabinett ist eine „Gefahr für die Demokratie“ – nicht nur diese unfähige, ideologisch befangene und autoritäre Justizministerin.
„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“ [Augustinus von Hippo]. Wir haben eine Räuberbande.
Das Netz DG ist auch verfassungswidrig! Und, hat jemand dagegen geklagt? Das läuft bei diesem Gesetz ähnlich. Wo kein Kläger, da kein Richter!
Anders als 2015 bei der illegalen Grenzöffnung gibt hier ja einen prüfungsfähigen Vorgang, da ja die Altparteien eine Art „Überwachungsstaat“ aufbauen wollten.
Und dankenswerter Weise gibt es im WD noch Menschen, die Ihre Aufgabe ernst nehmen und sich an den Rechtsnormen und nicht den Interessen der Altparteien orientieren.
Bleibt nur zu befürchten, daß der WD als nächstes gleichgeschaltet wird ! So wie wir es jeden Tag in den staatlichen Medien erleben !
Wieso sollte sich denn die Justizministerin an die Verfassung halten? Das macht die Kanzlerin doch auch nicht.
Außerdem macht die „Justizministerin“ garantiert nichts ohne Merkels Ansage.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Toller defätistischer Kalauer !
Nur kann das eine das andere nicht begründen,
weil keines von beiden verfassungsrechtlich begründet ist.
Die (kausale) Verbindung des Einen zum Anderen heißt: Merkelismus!
Unsinn!
So zeigen sich in der Bewertung hier auch schon die Ursachen für den Zustand unseres Landes.
Sich über „Meinungsdiktatur“ beschweren, aber kaum ist mal ein Kommentar nicht auf „Volksschulniveau“, „dann zeigen wir es dem mal“.
Jedes Land hat die Politiker die es verdient
Verantwortung ist immer persönlich.
Ich komme damit sehr gut klar, indem es mir egal ist, darum geht es nicht.
Es geht darum, dass sich eine Unbildung und Querulanten Stimmung in unserem Lande breit gemacht hat, die alles nieder macht was sich nicht auf ihrem Unwissen Niveau befindet, nicht nur in der Politik sondern auch unterm Volk.
Menschen die lernunwillig, stur und irrational auf dem beharren was sie glauben und den Unterschied zwischen Wissen und Glauben gar nicht verstehen.
Es ist alles nur noch eine Glaubensfrage keine Wissensfrage.
Ganz offensichtliche rationale Dinge sind nicht mehr vermittelbar. Es gibt nur noch unversöhnliche Lager die jeder auf seinem Glauben beharren jenseits von belegbarem Wissen oder Fakten. Ja im Gegenteil, Wissen wird von vielen verächtlich gemacht ob des eigenen Unwissens.
Eine ganz offensichtliche wissensfeindliche und faktenfeindliche Gesinnung macht sich breit in unserem Land, was mit der wachsende Unbildung zusammenhängt die sich in den letzten 20 Jahren in unserem Land breit gemacht hat.
Das BVerfG wurde noch nicht komplett auf Linie gebracht.
Da müssen dringend ein paar SED-Kader rein.
Dann klappt es auch mit der Gesetzgebung.
Das wird die vornehmste Aufgabe, in Merkels nächster Amtszeit werden.
2005-09: ihr willfährige Personen und deren Gesinnung auskundschaften
2009-13: Installieren solcher Personen an großen und kleinen Schaltstellen (sprich auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene)
2013-2017: Intensivierung des „Umbaus“ von Land und Gesellschaft, mit der Migrationskrise ab 2015 als Katalysator („Krisen bringen die Sache voran“)
2017-2021: Kaltstellen von Personen und Institutionen, die ihr und ihrem „Programm“ noch im Weg stehen (könnten); Ausdehnung der Personeninstallation auf EU-Ebene
ab 2021: Status einer auf demokratischen Wege* unantastbaren Sonnenkönigin, die sich auch noch der Absicherung durch den überwältigenden Zuspruch ihrer Untertanen sicher wissen kann
Habe ich etwas vergessen?
* Der Gegenschluß ist selber zu ziehen.
@nonwo – Läuft schon alles.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier überreichte Ines Härtel, Mitglied in der vom Verfassungsschutz als „extremistisch“ eingestuften „Antikapitalistischen Linken“ (AKL), bereits im Juli 2020 die Ernennungsurkunde für ihr Amt als Verfassungsrichterin am höchsten deutschen Gericht dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Dazu wurde sie auf Vorschlag der SPD vom Bundesrat bestimmt.
Mit Frau Härtel gibt es unter den insgesamt 16 Richtern an den beiden Senaten des Bundesverfassungsgerichts erstmals mehr Frauen 9 als Männer 7.
Verantwortlicher Regierungschef ist Merkel. Sie hat vor Lambrecht den Praktikanten das Justizministerium verlottern lassen, der nun im Außenministerium die freundschaftlichen Kontakte zu anderen Nationen zerstört. Auch die Bundeswehrzersetzung durch von der Leyen hat Merkel gewollt.
Der Fisch stinkt immer vom Kopfe her.
„Das Gutachten kann nicht vom Tisch gewischt werden.“
Wetten, daß…?
„Der Bundesjustizminister ist innerhalb der Bundesregierung für eine Einhaltung der Verfassung zuständig.“
Nur…einzuhalten von WEM? Es gibt Gleiche und Gleichere…und ein Habarth am BVerfG wird bestimmt Milde walten lassen bei diesem blondierten Fallbeil.
Unsere gesamte Regierung macht doch kenntlich, dass sie das Grundgesetz herzlich wenig interessiert. Es wird ja auch über den Kunstgriff europäisches „Recht“ würde deutsches toppen bzw. Merkels Machtwort jede Mutwilligkeit durchgeschummelt.
Paradebeispiel: Dem deutschen Volke – heute der Abschaffung des deutschen Volkes.
Diese ganzen „Anti-Diskriminierungs-“ und „Hass“ „Gesetze“ dienen nur dafür dem Bürger jegliche Entscheidungsfreiheit UNTER ANDROHUNG VON STRAFE zu rauben. Hat sich was mit freiheitlich. Die von Oben verschriebene Pippi Honecker Weltsicht soll zum Zwangsprogramm werden. Kritik unerwünscht.
Eines nach dem anderen von diesen Koalitions-Luschen mit heißer Nadel gestricktes Gesetz wird kassiert. Genau so halten wie sie sich nicht an bestehende Gesetze. Aber der vergangene Sonntag hat gezeigt-es stört den Michel überhaupt nicht.
Vermutlich bekommen Michel und Micheline überhaupt nicht mit, was da abläuft. Unterschätzen Sie nicht die Wirkung der permanenten Propaganda durch die Medien.
Das Grundgesetz ist nicht hilfreich und muß auf Anordnung der GröKaZ rückgängig gemacht werden !