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Politisierung von Verfassung und Justiz

Hände weg vom Bundesverfassungsgerichtsgesetz

03.11.2024

| Lesedauer: 7 Minuten
Zum Schutz der Demokratie soll die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts gesichert werden. Tatsächlich geht es um Machterhalt und die Zurückdrängung des politischen Einflusses der Bürger.

Im Februar hatte Bundesinnenminister Nancy Faeser (SPD) ein Paket mit „13 Maßnahmen gegen Rechtsextremismus“ vorgelegt, um den von ihr im März 2022 initiierten Aktionsplan gegen Rechtextremismus zu ergänzen. Um auf neue Entwicklungen geeignet zu reagieren, müsse die Demokratie widerstandsfähiger gemacht werden. „Justiz, die freie Presse und die demokratischen Institutionen“, vor allem aber „das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als wichtigsten Hüter der Verfassung“ müssten vor Angriffen autoritärer und rechtsextremistischer Kräfte geschützt werden, so Faeser. Daher sei geplant, „die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärker gegen die Einflussnahme demokratiefeindlicher Kräfte abzusichern“, indem „die zentralen Regelungen zu Organisation und Verfahren des Bundesverfassungsgerichts in das Grundgesetz aufgenommen werden“.

Politisierung von Verfassung und Justiz

Im Bundestag wurden nun die gemeinsam von den Regierungsfraktionen und der CDU/CSU dazu ausgearbeiteten Gesetzentwürfe in erster Lesung beraten, mit denen Faeser diese Stärkung der „Abwehrkräfte des Bundesverfassungsgerichts“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese, bewirken will. Dabei gab es große Zustimmung aus den Reihen von Union, Linken und Ampelfraktionen, während die AfD sich gegen die Gesetzesänderung aussprach und das BSW sich im Bundestag nicht äußerte. Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger (Linke) begründete ihre Zustimmung zu den Gesetzentwürfen mit den Vorgängen um die Wahl des thüringischen Landtagspräsidenten. Hier zeige sich, was passiere, wenn die AfD in Machtpositionen gelange. Demokratische Grundsätze würden ignoriert, zentrale Institutionen, deren Aufgabe es sei die Demokratie zu schützen würden attackiert oder sollten „gleich ganz abgeschafft werden“. Die Verfassung gerate „zum bloßen Spielball parteipolitischer Interessen“ und es zeige sich, dass die Rechten zwar ständig von „Entpolitisierung der Justiz“ redeten, tatsächlich wollten sie jedoch „eine Justiz, die in ihrem Sinne entscheidet“ und gezielt gegen ihre politischen Gegner vorgehe. Der AfD gehe es also nicht um eine Entpolitisierung, sondern „um eine gefährliche Politisierung der Justiz“, so Bünger.

Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begründete die Gesetzesentwürfe mit der Notwendigkeit, einer drohenden Politisierung vorzubeugen. Sonst könne man in die gleiche missliche Lage geraten wie einige osteuropäische Länder, die nach dem Fall des Eisernen Vorhangs zu liberalen Demokratien werden wollten. Damit spielte er auf Polen und Ungarn an, wo seiner Einschätzung nach „perfide Taktiken“ angewendet wurden, „um Verfassungsgerichte an die Kette zu nehmen, an den Rand zu drängen und ihre Unabhängigkeit in Frage zu stellen“.

Mit den nun vorliegenden Gesetzesentwürfen zur Neuregelung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes gelingt deren Befürwortern jedoch nicht etwa die Sicherung der von Buschmann und den anderen Bundestagsrednern geforderten, Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts gegenüber politischer Einflussnahme. Vielmehr dienen die Gesetzesänderungen gerade dazu, den politischen Einfluss der Mitte und der sie vertretenden politischen Kräfte auf das Verfassungsgericht abzusichern und sogar auszuweiten.

Dies geschieht erstens durch Festschreibung der heutigen Rolle und Funktion des Bundesverfassungsgerichts als quasi unabänderlich, indem man es noch stärker als bisher vor Veränderungen durch einfache politische Mehrheiten schützt. Anderseits erweitern CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne ihren gemeinsamen politischen Einfluss, indem sie die Möglichkeit schaffen, bei der Wahl der Verfassungsrichter mit weniger qualifizierten Mehrheiten die ihnen genehmen Bundesverfassungsrichter durchzusetzen, wenn sie mit sehr starken politischen Minderheiten konfrontiert sind. Anstatt bei der Besetzung des mächtigen Bundesverfassungsgerichts in Anbetracht wachsender politischer Minderheiten auf politischen Ausgleich und Kompromiss zu setzen, schirmt man die Institutionen der repräsentativen Demokratie diesen gegenüber immer stärker ab. So betreibt man genau das, was man dem politischen Gegner vorwirft: Die Politisierung des Verfassungsgerichts und der Justiz.

Schutzwall gegen Populisten

Mit der von Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU angestrebten verfassungsrechtliche Absicherung des Bundesverfassungsgerichts sollen zentrale Strukturvorgaben vom einfachen Gesetzesrecht, das Veränderungen mit einfachen Mehrheiten erlaubt, auf die Ebene der Verfassung gehoben werden. Die betrifft insbesondere Regelungen zur Wahl der Verfassungsrichter sowie die Bindungswirkung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts für alle Verfassungsorgane, also vor allem den Bundestag und den Bundesrat. Indem Änderungen zukünftig also nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit möglich sein sollen, wird das Bundesverfassungsgericht noch stärker als bisher vom Einfluss der Wähler und der von ihnen gewählten Repräsentanten abgeschirmt und dessen Funktion als Wächter über die Politik zementiert. Politische Strömungen könnten dann nicht mehr wie bisher mit einfacher Mehrheit in Ordnung und Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts eingreifen.

Im gleichen Zug wird das Bundesverfassungsgericht jedoch politisiert, indem bei der Wahl der Verfassungsrichter auf politisch starke Minderheiten, die mehr als ein Drittel der Wähler repräsentieren, zukünftig keinerlei Rücksicht genommen werden muss. Um dies zu gewährleisten, werden nun gesetzliche Strukturen geschaffen, so dass das Recht zur Wahl der Verfassungsrichter vom Bundestag auf den Bundesrat und auf dem umgekehrten Weg übergeht, sofern in einem dieser Wahlorgane bei der Richterwahl nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht wird. So stellen CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne sicher, dass sie, falls sie in einem der beiden Wahlorgane die gemeinsame Zwei-Drittel-Mehrheit verlieren sollten, dennoch weiterhin alleine bestimmen können, wer Richter am Bundesverfassungsgericht wird. Mit diesem Kniff können sie die im Jahr 2018 getroffene Vereinbarung fortsetzen, in der sie die Besetzung der Verfassungsrichterposten im Proporz von jeweils 3 für CDU/CSU und SPD sowie jeweils einen für FDP und Grüne unter sich aufgeteilt haben. Sollte es also soweit kommen, dass sich die Wähler verstärkt anderen Parteien zuwenden, wollen sie durch eine mögliche Ausgrenzung der Opposition offenbar sicherstellen, dass sie auch weiterhin gemeinsam alle 16 Verfassungsrichter bestimmen können.

Sollten CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne weder im Bundestag noch im Bundesrat eine gemeinsame Zweidrittelmehrheit erreichen, können sie dennoch recht sicher sein, dass ihr Einfluss auf das Bundesverfassungsgericht erhalten bleibt. Einerseits sieht das Bundesverfassungsgerichtsgesetz für den Fall, dass die von Bundestag und Bundesrat vorgeschlagenen Kandidaten nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreichen, schon heute ein Vorschlagsrecht des Plenums des Bundesverfassungsgerichts bei der Richterwahl vor. Somit spielen die Vorschläge von Verfassungsrichtern, die alle ursprünglich durch Tickets von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen zu Amt und Würden gelangt sind, eine entscheidende Rolle, um die Wahlhürde zu überwinden.

Andererseits halten sie sich mit der jetzt angestrebten Gesetzesänderung ein Hintertürchen offen, falls die Zweidrittelmehrheit in beiden Wahlorganen verloren gehen sollte. Die Vorschrift, wonach die Bundesverfassungsrichter mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden müssen, heben sie nicht auf die Ebene des Grundgesetzes, sondern belassen sie im Bundesverfassungsgerichtsgesetz. So lässt sie sich jederzeit mit einfacher Mehrheit kippen indem beispielsweise festgelegt würde, dass Bundesverfassungsrichter mit einfacher Mehrheit gewählt werden.
Eine sinngemäß gleiche Änderung hatte der Verfassungsrechtler Maximilian Steinbeis vor einigen Monaten für Thüringen vorgeschlagen, da zu erwarten war, dass die AfD ein Drittel der Sitze im Landtag auf sich vereinen kann, was nun tatsächlich eingetreten ist. Die nun entstandene und sogenannte „Sperrminorität“ der AfD können die anderen Parteien auch dort problemlos umgehen, indem sie mit einfacher Mehrheit den §3 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes zur Wahl des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs entsprechend ändern.

Majorisieren statt diskutieren

Die öffentlich propagierte und kaum kritisch beleuchtete Vorstellung, mit der Abkehr von Zweidrittelmehrheiten bei der Wahl der Verfassungsrichter sollten „Blockaden“ verhindert und „Sperrminoritäten“ ausgehebelt werden, widerspricht jedoch dem Geist der Verfassung. Denn in den Gesetzen kommt die Absicht zum Ausdruck, dass die Besetzung der für das demokratische Gefüge unseres Rechtsstaats so mächtigen Positionen wie die der Verfassungsrichter, auf eine breite Mehrheit gestützt ist. Die Befürworter der Abkehr von diesen Zweidrittelmehrheiten wollen für den Fall, dass sie einer fast gleichstarken Minderheit gegenüberstehen, nicht mehr verpflichtet sein, auf diesen politischen Gegner zugehen und mit diesem Kompromisse schließen zu müssen. Sie bevorzugen es, diesen zu majorisieren, indem sie die hinter ihm stehenden Wähler durch ihre Stimmenmehrheit besiegen.

Politische Gegnerschaft wird durch diese Herangehensweise zur Feindschaft. Das wiederum wird von vielen politisch führenden Köpfen gezielt befördert, indem sie dem Gegner vorwerfen, sich außerhalb des gesellschaftlichen Grundkonsenses zu bewegen. Dazu dient die Eskalation des SPD-Parteichefs Lars Klingbeil, der – nach dem schlechten Abschneiden seiner eigenen Partei bei der Europawahl – die Bundesvorsitzende der AfD, Alice Weidel und deren gesamte Partei als „Nazis“ beschimpfte, diesen Vorwurf am Tag darauf sogar verteidigte und weiter nachtrat. Die Förderer dieser Feindschaft attackieren jedoch nicht nur die politischen Repräsentanten der Wähler, sondern diese gleich mit. Anton Hofreiter (Grüne), Vorsitzender des Europaausschusses im Bundestag, folgerte aus dem Umstand, dass die allermeisten Wähler der AfD keine einfachen Protestwähler mehr seien, sondern „etwa zwei Drittel der Wählerinnen und Wähler der AfD es einfach für richtig finden, was die AfD sagt“, dass ein „erheblicher Teil“ der AfD-Wähler über ein verfestigtes rechtsradikales Weltbild verfüge.

Die Einschätzung, wonach dem politischen Gegner und dessen Wählern, etwa wegen vermeintlich verfestigter und antidemokratischer, rassistischer oder gar neonazistischer Auffassungen, nicht mehr durch politische Diskussion beizukommen ist, rechtfertigt die resolute Bekämpfung des politischen Gegners als Feind. So scheint es legitim, die Institutionen der Demokratie und den gesamten demokratischen Prozess einschließlich der Meinungsbildung in öffentlichen Diskussionen vom Einfluss des Gegners so weit wie irgend möglich abzuschirmen.

Dies führt jedoch zu einer verheerenden Erstarrung des politischen Prozesses, der davon lebt, dass die Bürger auf die politische Entwicklung Einfluss nehmen, indem sie an einem offenen Diskurs und einem Schlagabtausch um die besseren Argumente und Ideen teilhaben. Dann können sie ihre Meinung möglichst frei von fremder Einflussnahme bilden und durch sich verändernde Mehrheiten politische Veränderungen herbeiführen. Es ist eine Grundessenz der Demokratie, dass politische Minderheiten im Rahmen eines freien, gleichberechtigten und ergebnisoffenen Prozesses der politischen Erkenntnis- und Willensbildung zu zukünftigen Mehrheiten werden können.

Entpolitisierung der Demokratie

Die von Bundesinnenministerin Faeser im Rahmen der „13 Maßnahmen gegen Rechtsextremismus“ geplante verfassungsrechtliche Absicherung des Bundesverfassungsgerichts ist demnach nicht etwa der Versuch, eine drohende Politisierung rechtsstaatlicher Institutionen zu vermeiden, wie Bundesjustizminister Buschmann behauptet, sondern eine politische Einflussnahme zur Machtabsicherung, um einer vermeintlichen oder tatsächlichen Einflussnahme durch den politischen Gegner zuvorzukommen.

Die wohl noch größere Gefahr für die Demokratie liegt jedoch in der damit einhergehenden Entpolitisierung des demokratischen Prozesses. Denn indem eine größere Minderheit durch Stimmenmehrheit ihres politischen Einflusses beraubt werden kann, wird der in einer repräsentativen Demokratie ohnehin nur sehr limitierte Einfluss der Wähler auf die politischen Entscheidungen noch weiter geschmälert. Die Institutionen der Demokratie werden von den politischen Kräfteverhältnissen entkoppelt und die Demokratie letztlich abgewertet.

Die Absicherung des institutionellen Gefüges des Staates gegenüber dem politischen Einfluss der Wähler und der von ihnen gewählten Repräsentanten ist leider zum Markenzeichen des maßgeblich von der SPD-Bundesinnenministerin vorangetriebenen Kampfes zur Stärkung der „wehrhaften Demokratie“ geworden. In ihrem immer exzessiveren Vorgehen gegen die „Feinde der Demokratie“ engt sie die Grenzen des Sagbaren immer weiter ein, indem sie im Kampf gegen „Hass und Hetze“ sowie „Desinformation“ gezielt auf strafrechtlich schwammige Begriffe setzt, um auch politisch unliebsame Meinungsäußerungen zu unterbinden, die durch das Recht auf Meinungsfreiheit geschützt sind. Ihre erklärte Absicht ist es, Meinungsäußerungen auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze einzudämmen.

Hinzu kommt das Bestreben, immer neue Straftatbestände einzuführen oder etwa den Phänomenbereich der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“, wodurch nicht nur die Möglichkeiten der Bürger limitiert werden, ihre Meinung frei zu äußern, sondern insbesondere auch die freie Meinungsbildung der Bürger – die elementarste Grundlage einer Demokratie – eingeschränkt wird.
Er verstehe die Aufgeregtheit um AfD und BSW und die obendrein geäußerten Sorgen um die Demokratie nicht, erklärte die TV-Legende Harald Schmidt kürzlich, denn „solange gewählt wird, haben wir eine Demokratie“ Wem die Ergebnisse „von freien, gleichen und geheimen Wahlen“ nicht gefielen, der sollte klar sagen: „Wahlen abschaffen oder Ergebnis vorher festlegen“. Ansonsten bestehe jedoch auch die Möglichkeit, eine Politik zu machen, die nicht die ungewünschten Wahlergebnisse herbeiführe, so Schmidt. Dem ist nichts hinzuzufügen.


Mehr von Alexander Horn lesen Sie in den Büchern “Experimente statt Experten – Plädoyer für eine Wiederbelebung der Demokratie“ und “Sag, was Du denkst! – Meinungsfreiheit in Zeiten der Cancel Culture“

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45 Kommentare

  1. Kann mir jemand bitte den Unterschied zwischen
    einem Grundgesetz und einer Verfassung erklären?

  2. Hände weg vom Bundesverfassungsgerichtsgesetz

    …kann im 21, Jahrhundert nur als Satire empfunden werden.
    Das sich als höchstes deutsches Gericht präsentierendes deutsches Gericht seit der Intronisierung des gegenwärtige Präsidenten als Adladus Angela Merkels zu einer Akklamationsinstitution verkommen.
    Allerdings hat jenes wohlalimentiere Juristengremium die Verantwortung für das gesamtstaaliche.

  3. Das Bundesverfassungsgericht ist seit geraumer Zeit politisiert.
    Wenn die Väter des Grundgesetzes davon träumten, jenes Gericht könne eine Art Brandschutzmauer gegen Totalismus darstellen, gingen sie fehl.
    Wie der Volksgerichtshof urteilt auch jenes Gericht systemkonform.

  4. Derzeit darf das BVerfG die Bearbeitung jeder Eingabe ohne Begründung ablehnen und praktiziert das auch in weit über 90 % der Fälle. Ich bin selber stolzer Besitzer einer solchen „Rechtsprechungsverweigerungsurkunde“. Aber Faeser ist diese Regelung nicht genügend. Wieviel Angst muss man haben oder was muss man vorhaben, damit diese Regelung nicht genügt?

  5. Selbstverständlich ist sämtliches Gerede über den Schutz der Demokratie nur orwellsches Neusprech. Natürlich ist es wahr, daß auch die Rechten politisch Einfluß nehmen wollen. Aber genauso wahr ist es, daß die übrigen Parteien ihr Altparteien-Machtkartell der letzten 75 Jahre mit Zähnen und Klauen dagegen „verteidigen“. Es geht nur um den Machterhalt und weiterhin gemütliches Abkassieren, um sonst gar nichts.Das gleiche versuchen die Democrats in den USA mit der von ihnen gewünschten Erhöhung der Richteranzahl und der Begrenzung derer Amtszeit im Supreme Court, um die verfassungsgetreu ernannten konservativen Richter mindestens zu neutralisieren.

  6. Man will die Demokratie „retten“, indem man sie abschafft. So muss man das Verhalten der Altparteien leider umschreiben.
    Der nächste Schritt wird sein, dass alle Gesetzesvorhaben mit Zweidrittelmehrheit zu verabschieden sind, sodass die Altparteien automatisch eine Sperrminorität haben. Das Grundgesetz, mit seinem relativ undemokratischen Geist (keine Volksbegehren, kein Volksentscheid, kein Abrufen der Regierung durch Volksentscheid) macht es den Blockflöten leicht.

  7. Was hat das alles noch mit unserem Grundgesetz und Demokratie zu tun?
    Eine Verbrecher- und Räuberbande, die einen schockiert zurückläßt.
    Willkommen in der nächsten Diktatur.
    Die letzte ist ja auch kaum 100 Jahre her.

  8. Die Machtergreifung der Parteien über Gesetz, Verfassung, Parlament und das gesamte verfasste demokratische System seit 1949. Als allmächtige Krake gegen die Gewährleistung demokratischer Spielregeln, um den eigenen Machtverlust durch neue Konkurrenten und die Ausschaltung des Volkswillens zu manifestieren. Sie treten alles in die Tonne.
    Der Parteienstaat als Garant für Macht, Privilegien und Willkür durch eine auf Gegenseitigkeit beruhende, taktierende politische Klasse. Einziger Anspruch: Eigensicherung und Vorteilsnahme. Ein Vollkasko-Regime zu Lasten des Volkes und dessen Freiheit und Zukunft. Überschrift: Deutsche Demokratische Republik.

  9. Das Vorgehen der Politikbankrotteure von CDU bis SED-Fortsetzer zeigt vor allem, von wem die Demokratie am meisten bedroht wird (und auch früher bedroht wurde): von Politikern. Nicht das Volk reist nämlich die Macht an sich – wozu es zudem berechtigt wäre -, sondern eine politische Clique, die sich zu einem Kartell des Unveränderbaren, der Erstarrung, der geduldeten Inkompetenz und des tatenlosen Verfalls verabredet hat. In der Wirtschaft hätten solche Absprachen wider den Konkurrenzkampf, eine Aufsichtsbehörde auf den Plan gerufen (wenn sie noch funktioniert). In der Politik nicht: Sie kann inzwischen Posten unabhängig von demokratischen Vorgaben der Bürger trickreich verteilen; die Regeln werden kurzfristig den Erfordernissen nach der Wahl angepasst. Der Bürger wird so zum Narren ohne erkennbaren politischen Einfluss degradiert. Wer regiert das Land? Wer beruft die Richter? Dürfen diese die Verfassung (durch Urteile) neu schreiben? Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang, denn die Verfassung ist aus gutem Grund stark vor Veränderungen geschützt. Und nun sollen 5 Richter (Mehrheit aus 8 in einem Senat) das Volk binden können? Nein, man muss es schärfer formulieren: Kommandieren dürfen? Das Kartell will den Bürger als Träger der Macht ausschalten, weil er die Absprachen in den Hinterzimmern (auch z. B. bei der Besetzung von Richterposten) immer weniger akzeptiert. Die eigenartige Berufung von Harbarth (unter Missachtung der damaligen Wunschliste des Gerichts), dessen Eignung diskutabel ist (erst Recht nach den Skandalurteilen seines Senats zum Klima- und zum Covid-Terror), beweist nur, dass die Richter Reservegesetzgeber und Aufpasser über das Volk für das Kartell sind, sein und bleiben sollen. Richter sind kein Demokratiesurrogat und haben übrigens noch keine Demokratie vor dem gierigen Zugriff volksverachtender oder zumindest volksferner Politiker geschützt, weil sie nämlich aus dem gleichen Stall kommen, was hier auch noch exemplarisch vorgeführt wird.

  10. Geschmeidiger ist es nur, wenn man nicht genauer hinschaut. Es gibt doch die mit den Rollatoren unterstützte Putschisten aber auch den Anführer der Proteste, der in Knast musste, weil er mit den Protesten zu erfolgreich war. Es gibt auch Journalisten, die erzogen werden sollten und die, um Ruhe zu haben, aus Deutschland geflohen sind. Das alles gibt es. Es gibt Beugung des Rechts und Vermeidung der Fakten durch die Gerichte, es gibt sogar Richter, die für ihre Mut, sich mit Fakten zu beschäftigen, ihren Job als Richter verloren haben. Alles das gibt es und man nimmt das einfach hin, weil, ja genau wie so eigentlich?

  11. Harald Schmidt hat es in wenigen Worten auf den Punkt gebracht. Ich sehe die Bestrebungen, über die der Artikel ausführlich berichtet, wie der Autor ebenfalls sehr kritisch und bin froh über die hier gefundenen wichtigen Informationen.

  12. „Vielmehr dienen die Gesetzesänderungen gerade dazu, den politischen Einfluss der Mitte und der sie vertretenden politischen Kräfte auf das Verfassungsgericht abzusichern und sogar auszuweiten.“
    Das IST NICHT die „politische Mitte“: die Grünen waren noch nie „Mitte“, die SPD ist seit dem Ende der Ära Schröder eine rein sozialistische Partei, die CDU wurde von Merkel ebenfalls auf sozialistisch gebürstet und die FDP verortet sich genau da, wo die Pfründe sind, denen ist es egal, mit wem sie ins Bett gehen.
    Und warum Parteien, die dem Bundestag demnächst nicht mehr angehören oder allenfalls noch als Randgruppe, festgeschriebene Posten im BVerfG bekommen, ist für einen Demokraten nicht nachzuvollziehen, weil das offensichtliche Verstöße gegen verschiedene GG-Grundsätze bedeutet; das ist mit „antidemokratisch“ noch sehr zurückhaltend formuliert…

  13. Herr Horn, ein sehr guter Artikel, nur in einem Punkt irren Sie: Es geht nicht um Absicherung der „Mitte“, sondern um rot/grün/schwarzes Blockdenken, was ich niemals der Mitte zuordnen würde. Im Orwellschen Sinne wird die Beseitigung rechtsstaatlich-demokratischer Strukturen als „Demokratiesicherung verkauft. Amerika ist das Vorbild: politisierte Gerichte, die natürlich völlig unabhängig „richtig“ entscheiden. Die von Biden gewünschten Änderungen im Wahlverfahren für den Supreme Court sind genau das, was unsere „Demokratieförderer“ im Sinn haben.

  14. Jeder wird in nächster Zeit auf die eine oder andere Weise mit dem Chaos konfrontiert, das diese Regierung verursacht.
    Die Alten werden ihre Wohnungen mit Flüchtlingen teilen müssen, die Jungen werden nichts erben, weil das Erbe vom „Sozialstaat“ aufgefressen wird, falls Mama, Papa, Oma oder Opa zum Pflegefall wird.
    Das Erarbeitete wird von Steuern und Mieten aufgefressen und Wohneigentum wird für die jungen Leute in unerreichbare Ferne rücken …
    Ich sehe es wie der „Love Priest“ Tim Kellner: „Genießt doch einfach, was Ihr gewählt habt!“ …

  15. Richter sollten gewählt werden, wie in den USA.
    Wenn es negativ für die Bürger ist, vor allem für Arbeitnehmer, wird auch gerne auf die USA gezeigt, wie toll das dort sei. Warum nicht auch mal bei solchen Dingen?
    Beim Verbraucherschutz wäre das übrigens auch nicht schlecht. Unserer ist ja nur knapp über der Grasnarbe.
    Neuerdings darf vegane Chemie nach Fleisch und Wurst benannt werden, wenn es in Aussehen, Konsistenz und Mundgefühl dem Original nahekommt. Die dazu nötigen Leitsätze wurden einfach mal angepasst!
    https://www.lebensmittelklarheit.de/news/leitsaetze-ueberarbeitet-veganes-steak-ist-jetzt-klarer-definiert

  16. So paradox es klingen mag, ist es doch eigentlich ein Fall für ein Verfahren vor dem BVerfG. Im Falle eines Normenkontrollverfahrens wäre allerdings der 1. Senat zuständig und der hat sich spätestens seit des absurden Klimaurteils selbst diskreditiert.

    • Merkel hat eben voller Elan die demokratieverdächtigen Institutionen in ihrem Sinne umgestaltet. Harbarth hat im Bundestag den Compact for migration durchge(logen)peitscht und dann als Verfassungsgerichtpräsident die Lunte an die wirtschaftliche Prosperität gelegt. Mission completed.

  17. Oberste Gerichtshöfe, deren Entscheidungen unanfechtbar sind und damit quasi dem „Wort Gottes“ in einem säkularisiertem Staat gleichkommen, tendieren in der Natur ihrer Sache immer dahin, sich nach und nach als eine „Überregierung“ zu begreifen und zunehmend aufzuspielen. Das kann geschehen, indem die Gerichte immer mehr rein politische Streitsachen, die eigentlich ausschließlich im parlamentarischen Prpzess final entschieden werden müßten, annehmen, oder indem sie direkte Handlungsanweisungen an die gewählten Legislative oder Exekutive richten.
    Auf seiten der Konservativen, und zwar quer durch alle Spielarten, besteht hier eine romatische und zugleich trotzige Vermutung der Neutralität dieser Gerichtshöfe, die immer wieder auch bei den Autoren von TE duchscheint. Sie vertrauen darauf, daß sich die Verfassungsrichter ihrer Position und Verantwortung bewußt seien.
    Die Linke hingegen hat schon lange, schon zu Beginn ihres „Marsches durch die Institutionen“ die zentrale Stellung der Verfassungsgerichtsbarkeit erkannt. Zielstrebig ging sie daran, die Richterstellen mit ihren Leuten zu besetzen. Daß die Verfassungsrichter vom Parlament und damit von denen gewählt werden, die sie kontrollieren sollen, ist ein elementarer Webfehler aller Verfassungen, die selbigen Prozess vorsehen. Es kommt dem gleich, als ob sich Kriminelle ihre eigenen Strafrichter auswählen könnten. Könnten sie das, wäre die gesamte Strafjustiz schon lange auf der Payroll der Clans, Kartelle und Mafias – teilweise ist sie das ohnehin.
    Die Grundlage jeder linksliberalen Herrschaft ist die Richterherrschaft. Diese wird, garniert mit Geschafel von „Demokratie“ unerbittlich und notfalls auch mit roher Gewalt verteidigt – siehe Polen, siehe Israel, siehe auch die demütigenden Besetzungsprozesse in den USA, wo sie während der Präsidentschaft Trumps ihre Leute nicht plazieren konnten und beinahe Amok liefen – und ja, das war auch eine elementare, die wohl grundständigste Bedrohung der linksliberalen Herrschaft durch Trump. Auch in Ungarn gab es erheblichen Widerstand, der nur durch die inzwischen lange Präsidenschaft Orbán ausgeglichen wurde, seit neustem aber wieder aufflammt. Die Justiz (und nicht die Opposition) als wahrer Gegenspieler der rechten Regierung.
    Insoweit handeln die linksliberalen Parteien Union, SPD, Grüne, FDP, Linke und BSW vollkommen folgerichtig in ihrem Sinne, wenn sie um jeden Preis versuchen, Verfassungsrichter der AfD (und nur darum geht es) zu verhindern. Dazu werden sie in jedem notwendigem Maße das Recht biegen und brechen – so wie sie es sonst ja auch tun. Naiv bis ignorant wäre, darauf zu vertrauen, daß ebendiese Institutionen das verhinderten – sie haben in der Vergangenheit nichts verhindert, wenn es im Sinne deren war, auf deren Ticket sie ins Bundesverfassungsgericht kamen. Der erste große Sündenfall war das Urteil zum § 218. Nicht umsonst fiel es in eine Zeit, in der die unmittelbare Gründergeneration der Bundesrepublik abtrat und durch linksliberale Akteure der Nachkriegsgenerationen ersetzt wurde.
    Einen Königsweg gibt es nicht. Jedoch müßte die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichtes als erstes deutlich eingeschränkt werden, damit echte Ultra Vires Urteile, wie das zum Klimawandel, gar nicht gefällt werden können.
    Der Aufpasser über die Regierung ist das Volk. Und hier kommen wir zum zweiten großen Webfehler der deutschen Nachkriegsrepublik: Sie mißtraut diesem Volk, sieht sich als als eigenes Objekt sui generis neben diesem Volk an, das vor eben diesem Volk geschützt werden muß. Genauso sind bundesdeutsche Institutionen wie die Justiz, oder der Verfassungsschutz konstruiert. Man kann sie nur abschaffen und durch etwas anderes ersetzen. Aber ich führchte, da sind die Liberalkonservativen raus. Denn die AfD wollen sie – selbstverständlich – so draußen haben wie die Linken oder Grünen. Und wie sollte das sonst gehen, wenn bis zu einem Drittel diese Partei wählen?

    • Guter Kommentar, nur eine Anmerkung: „linksliberal“ ist wie trockenes Wasser, kaltes Feuer oder heißes Eis, das gibt es nicht. Links ist das exakte Gegenteil von liberal.

  18. Das wird ein Schuss, der nach hinten losgehen wird.

  19. Nur Autokratien und Diktaturen schaffen sich einen Wächterrat. Wird gerade das Bundesverfassungsgericht dazu gemacht, wird es über Bundestag, Bundeesrat und Regierung plaziert? Ja, oder?

  20. Das BVG hat was zu klären: Die Rentenkasse sind keine öffentlichen Gelder! Die Arbeitslosenversicherung sind keine öffentlichen Gelder! Die Krankenkassen sind keine öffentlichen Gelder! Eine Regierung hat zu Haushalten, mit den Steuereinnahmen muss klar gekommen werden.

    • Das wird dieses von jeder Moral und auch nur Anschein der Impartialität befreite „Bundesverfassungsgericht“ ohne Verfassung (vgl.Art.146 GG) allerdings nie klären, finanziert es seine Sinekuren und Privilegien -es trat zuletzt nicht lediglich in laufenden Verfahren als „Gast“ von Schlemmerorgien der „Bundeskanzlerin“, sondern auch als eifriger Nutzer der „Flugbereitschaft der Bundesregierung“ in Erscheinung- es doch selbst von diesen öffentlichen Geldern.
      Vgl. die 36 Seiten seichtes und windelweiches Geblubber des von Blockparteien-Metastasen durchwuchertern,“Thüringischen Landesverfassungsgerichtes“ in Sachen des vom Merkel-Gewüchs Voigt -wie mittlerweile durchgestochen- selbst inszenierten Putsch gegen die „Landesverfassung“.
      Zumal nicht mit Harbarth, dem Merkel-Stiefel leckenden „do-ut-des“ Apparatschik.
      Eine Änderung ist nur für den Fall zu erwarten, daß die Bürger als Souverän wie 1989 die Dinge selbst in die Hand nehmen und diesen ganzen, erstarrten und fauligen Sumpf ausheben. Dem steht aber die durch die „Linke“ segregierte und auch, mit Blick auf die „Herkunftsdeutschen“, entweder überalterte oder ideologisch verstrahlte bzw. am Staatsknete-Tropf hängende „Bevölkerung“ entgegen.
      Die heuchlerische, verlogene und ihre Wähler seit Jahrzehnten gewohnheitsmäßig verratende, in der Sache „konservativ“ übergejauchte, kommunistische Mogelpackung „C.D.U.“ ist mit Blick auf die Zustände in diesem „besten Deutschland“ übrigens die Haupttäterin.

    • BVerfG. Soviel Zeit muss sein.
      BVG ist was anderes.

      • OK, mag ja sein, nur ich sehe da keinen großen unterschied, Ich schreib Ja auch was zum Artikel, mit Inhalt und Forderungen, wo bleibt ihr Sinn, erschließt sich mir nicht?

  21. Eigentlich kann das Gericht ganz weg.
    Wer wählt die Richter? 😉 Während Corona hat das Gericht alles andere getan als die „Verfassung“ geschützt. Einige Entscheidungen waren eindeutig politisch.

    Vor Faschismus schützt es auch nicht. Die Grünen sind in der Regierung. Die Entscheidungen dieses Gerichts waren zumindest wie ich es die letzten 20 Jahre erlebt habe eher ein Würfelspiel.

    Zumindest nach meinem Verständnis soll dieses Gericht vor allem die Politik im Zaum halten. Das tat es bisher nur partiell, was sollen wir also überhaupt noch damit?

    Es suggeriert einen Schutz der nicht existiert. Dient also sowieso nur dazu eventuellen Widerstand aus der Bevölkerung abzumildern.

    • Die Richter werden durch diejenigen gewählt, die durch die Richter zu kontrollieren wären, vgl. Art.94 Abs.1 des sog.“Grundgesetzes“).
      Al Capone oder Mayer-Lansky hätten es nicht infamer ersinnen können.
      Das nennt sich dann „Rechtsstaat“, „Pluralismus“ und „Gewaltenteilung“ (vulgo „Demokratie“).
      „Quis custodiet ipsos custodes“ ?

    • Besonders beeindruckt haben mich die Urteile zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wo der Volkswille mit Füßen getreten wurde . Das geschah im Interesse der Herrschenden, die den jetzigen Zustand maximaler Propaganda begrüßen. Abgeltungssteuer stammt auch vom Verfassungsgericht.

  22. Zitat:
    „Deutschland hat faktisch keine Gewaltenteilung wie in vielen anderen Ländern Europas, die Staatsanwälte sind dem Justizministerium weisungsgebunden unterstellt und die Richter werden durch Einstellung, Beförderung und Beurteilung vom Justizministerium gesteuert.“

    https://programm.ard.de/TV/tagesschau24/Startseite/?sendung=28721972088763 (wurde von der Tagesschau wieder gelöscht)
    Daher … https://web.archive.org/web/20200419231036/https://programm.ard.de/TV/tagesschau24/Startseite/?sendung=28721972088763

    Zudem ist bekannt …

    Richter am BVerfG werden von Politikern „ausgekungelt“.
    https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/gewaltenteilung-wie-werden-in-deutschland-richter-ausgewaehlt_222_421016.html

    • Und dann haben Juristen ja auch eine eigene politische Haltung. Danach werden sie als Richter eingestellt. Früher Nazis, heute eben Links-Grün-Radikale.

  23. nach Allem was diese Bundesregierung an Gesetzen und Initiativen zur Änderung der Verfassung auf den Weg gebracht hat, wäre es verwunderlich, wenn nicht versucht würde, auch das Bundesverfassungsgericht selbst unter Kontrolle zu bringen

    • Was heißt „versucht würde, unter Kontrolle zu bringen“? Ist es doch längst schon.
      Diejenigen, die die Richter einsetzen, bestimmen die Begleitmusik. Und die Richter werden nach persönlicher Gesinnung ausgesucht. Kein Richter kann so neutral sein, wie er zu sein hätte.

  24. Na sowas! Es waere auch des Nachdenkens wert, die Auswahl der Richter dem Einfluss der Parteien soweit wie moeglich in Ganze zu entziehen. Dass das Kartell oder der Block davon wenig bis nichts haelt, ist angesichts seiner totalitaeren Ziele durchaus verstaendlich. In derartigen Systemen bestimmen die Machthaber „ihre “ Richter“ . Fuer die CDU und ihrer zahlreiche, geneigte Wählerschaft wie man, wenig ueberraschtsieht, kein Problem. Wichtig ist, es sei wiederholt, dass man trotz allem nicht die Falschen, die wahren Demokratieverteidiger, waehlt. Das waere peinlich. Und vor allem voellig “ undeutsch“.

    • Die CDU-Waehler profitieren kaum, sie sind die obrigkeitshörigen Schlafschafe, die die Diktatur ermöglichen .

  25. George Orwell in Höchstform, eine Farce ohnegleichen.

    • Doch, gibt es schon. Aber für die paar reicht ein Kleinbus.

  26. Wenn Antidemokraten vorgeben die Demokratie bewahren zu wollen, kann da nichts demokratisches bei herauskommen. Aber was will man von einer Nation auch anderes erwarten die selbst die SED heute zur demokratischen Mitte verklärt.

  27. Seit 2015: Immer wenn man denkt, schlimmer geht es nicht mehr, wird es noch gruseliger. Inzwischen graut mir.

  28. Eine rechtlose Gruppe läßt sich nicht von Gesetzen anderer beeindrucken und wer deshalb bereits zur Vorsorge reichlich unangemessene Vorkehrungen trift ist der Wegbereiter solcher Tendenzen , wo die anderen es nachahmen, wenn auch in stärkerer Intensität, was man überall dort sieht, wo man sich einen Dreck darum schert, wenn es um die Durchsetzung eigener Ziele geht.

  29. Aber Nancy meint mit demokratiefeindlich nicht sich selbst?
    „Gebt mir vor allen anderen Freiheiten die Freiheit
    – zu sprechen
    – zu wissen
    – und meinem Gewissen gemäß zu urteilen.“
    John Milton i.J. 1664 vor dem Parliament.

  30. Die Parteien müssen entmachtet werden. Sie meinen es nicht gut mit dem Bürger sondern nur mit sich selber.
    UND DAS SOLL DEMOKRATIE SEIN ? Wohl eher Sonnenkönig Allüren.

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