Nach fast eineinhalb Jahren Untersuchungshaft wurde gestern Heinrich Habig auf freien Fuß gesetzt. Dem Arzt aus Recklinghausen wurde vor der Großen Strafkammer des Landgerichtes Bochum vorgeworfen, in rund 600 Fällen seinen Patienten eine Covid-19-„Impf“-Bescheinigung ausgestellt zu haben, ohne die gentechnische Injektion tatsächlich verabreicht zu haben.
Habig wurde zu einer Gesamt-Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Seine Ehefrau und mitangeklagte Sprechstundenhilfe wurde zu sechs Monaten Bewährungsstrafe und 150 Sozialstunden verurteilt. Zugleich wurde die Untersuchungshaft aufgehoben, Habig konnte das Gerichtsgebäude auf freiem Fuß verlassen. Er muss sich zweimal in der Woche bei der Polizei melden und seine Ausweispapiere abgeben.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, sie wurden angefochten. Dennoch wurde Habig bis gestern in Untersuchungshaft gelassen. Vor dem Gerichtsgebäude wurde er von 70 Anhängern begrüßt.
Heinrich Habig bedankte sich vor dem Gerichtsgebäude für die Unterstützung.
Hören Sie Heinrich Habig im O-Ton im TE-Wecker vom 22. September 2023 (Minute 2:50):
Habig führte im Prozess aus, dass er sich der Gefahren der genbasierten Impfstoffe für die Gesundheit sehr früh bewusst gewesen sei. Er habe die Impfbescheinigungen nach bestem Wissen und Gewissen und entsprechend der ärztlichen Berufsordnung erteilt. Nach der ist es ärztliche Aufgabe, Leben zu erhalten und Gesundheit zu schützen.
Eine Ärztin hatte den Fall Habig gemeldet. Daraufhin durchsuchte die Polizei sowohl die Praxis als auch die Wohnung des Ehepaares und beschlagnahmte Patientenakten, Impfstoffe und Computer. Die Arztpraxis blieb danach geschlossen. Am 14. Mai des vergangenen Jahres holten Polizeibeamte den 67-jährigen Mediziner und brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Bochum. Der Arzt saß seitdem in Untersuchungshaft. Die Richterin Petra Breywisch-Lepping vom Landgericht Bochum begründete dies mit Fluchtgefahr.
Breywisch-Lepping warf ihm stattdessen sogar »rechtsfeindliche Gesinnung« vor. Eine Notwehr, mit der Wahlverteidiger Wilfried Schmitz die Handlungen von Habig begründete, sei grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig, so Breywisch-Lepping.
Zu unschönen Szenen kam es gestern vor dem Gerichtsgebäude. Dem Gericht dürfte die Begrüßung nicht entgangen sein, vermuteten Teilnehmer. Mehrere Streifenwagen rollten heran und wollten diese unangemeldete Versammlung unterbinden und Habig wieder als angeblichen Initiator dieser Versammlung festsetzen.
Anwälte stellten jedoch klar, dass es sich um eine Spontanversammlung handele, die auch nicht angemeldet werden müsse, und selbst wenn es überhaupt einen Veranlasser gäbe, es jedenfalls nicht Habig gewesen sei. Der konnte dann weggefahren werden.
Die während des Prozesses anwesende kritische Öffentlichkeit habe längst erfasst, wie willkürlich und entwürdigend die Vertreter der Staatsanwaltschaft Bochum nicht nur mit dem Angeklagten und seiner Ehefrau, sondern auch mit den Zeugen umgegangen seien, sagte Verteidiger Wilfried Schmitz in seinem Plädoyer. Er hat dies in seinem Buch »Plädoyer für Heinrich« veröffentlicht und führt darin aus, dass insbesondere das Plädoyer der Staatsanwaltschaft Bochum nachdrücklich dokumentiert habe, dass die Kultur der Rechtspflege in diesem Land ihren absoluten Tiefpunkt erreicht habe.
gut, das er wieder auf freiem fuss ist. und da teile ich den kommentar von milton friedmann: nur weil er eine andere auffassung hatte ( links-grün ausgedrückt: was für nen „nazi“). anderthalbjahre lebensjahre verloren. beruflich geächtet. vielen dank BRD
Sie können alles bei Ernst Haeckel nachlesen: Der Normenstaat kommt dem Maßnahmestaat stets zur Hilfe, wenn es darauf ankommt (die Agenda gegen Widerstände durchzusetzen). Der Maßnahmestaat selbst hat sich seinen Zwilling geschaffen inform von hunderten von Wasserträgern, die mal Stiftung, Rat, X-Institution, Think-tank oder Faktenchecker heißen. Es ist – nahezu unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit – ein Kampf gegen Windmühlen geworden.
Eineinhalb Jahre Untersuchungshaft wegen einer anderen Meinung, aber Deutschland belehrt andere Staaten über Menschenrechte – Nachtigall ick hör dir trapsen.
Ich habe die Auswirkungen der drakonischen Entscheidungen zum Umgang mit Covid 19 in Süd-Asien erlebt, die mit denen bei uns unvergleichbar sind. In der Covid-Pandemie mussten politische Entscheidungen auf unsicherem Grund getroffen werden, die sich nachträglich als nicht oder nicht vollständig gerechtfertigt erwiesen. Das ist manchmal so und liegt in der Natur der Sache. Aber auch von Querdenkern darf soviel Geradeausdenken erwartet werden, dass sie sich an Recht und Gesetz halten. Sonst hätten womöglich ja auch unsere Klimakleber Recht.
Genau, und Republikflucht wird mit dem Tod bestraft. So viel geradeaus denken hat man von den damals Erschossenen ja wohl erwarten können. Alte Kamellen: es war frühzeitig bekannt, wie falsch, wie unverhältnismäßig, wie ungesetzlich und auch wirkungslos die meißten Maßnahmen der Politfunktionäre waren. Die Klimakleber im Übrigen werden nicht adäquat bestraft, ganz im Gegenteil. Die gehen nämlich nicht gegen den Staat vor, sondern gegen die unerwünschte, arbeitende und umzuerziehende Bevölkerung. Und wenn die sich wehrt, DIE WERDEN DANN WIEDER bestraft.
Oh mein Gott, am besten einfach nochmals den Artikel (und die anderen zum Fall Habig am besten auch noch ) lesen und grundsätzlich ist der Materie befassen. Vielleicht hilft’s ja, falls immer noch nicht dann empfehle ich noch das Buch von H. Kraus „Der deutsche Untertan“, wobei es natürlich immer welche geben wird die einfach unrettbar verloren sind.
Die Querdenker haben ihre unveräußerlichen Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wahrgenommen. Die Klimakleber dagegen begehen eine Straftat nach der anderen. Das ist der Unterschied.
Nur weil die Verabreichung durch ein Nadel gemacht wurde, ist es noch lange keine „normale“ Impfung. Es ist und bleibt eine genmanipulierte Suppe, die da getestet worden ist.
Daher kann der wirklich ehrliche Arzt, nicht wegen sogenannter Impfpassfälschung verurteilt werden. Er hat im Interesse der Gesundheit gehandelt und seine Patienten vor eventuellen Schäden bewahrt.
Die Richterin setzt die unselige Tradition der deutschen Justiz schlicht fort. Im uebrigen liegt sie rechtlich falsch, aber beides verwundert nicht. Angenommen, es gaebe ein Gesetz, nach dem jedem Zweiten ueber 70 die finale Spritze, andere Versuchsvarianten sind natuerlich denkbar, verpasst werden soll, von Aerzten natuerlich, dann waere die erstaunlich positivrechtliche Meinung der Dame zwar traditionell richtig, denn hier hatte man schon immer ein Problem mit Regimes und „ihren“ Gesetzen bzw deren Befolgung, rechtlich aber offensichtlich falsch. Vor allem dann, wenn das Politgericht seinen Auftrag verweigert bzw es ueberhaupt an einer Normenkontrollklage fehlt, so dass das Gesetz, Corona laesst gruessen, Bindungswirkung entfaltet. Bis zu einem entsprechenden Urteil duerften die meisten ihre Spritze bereits erhalten haben, es sei denn, Aerzte verweigerten “ rechtswidrig“ die Umsetzung. Es ist offenkundig, dass der angebliche Grundsatz, gegen Gesetze gaebe es keine Notwehr, eine im uebrigen in jeder Hinsicht unterirdische Aussage einer Bolognaabsolventin, denn hier geht es nicht um Notwehr, zumindest dann nicht gilt, wenn ein totalitaeres Regime die „rechtlichen“ Grundlagen fuer Taten gegen Leib und Leben schafft. Natuerlich haetten hier die Aerzte bereits aus ethischen Gruenden die Befolgung des Impfauftrages, nach Scholz ein gross angelegter Versuch mit „Kaninchen“ , verweigern muessen, aber die Historie zeigt, dass es jedenfalls dann, wenn viel leichtes Geld zu ernten ist, schwierig wird. „Erfreulich“ ist, dass die Justiz, jedenfalls bestimmte, besonders linientreue Vertreterinnen, ihre Regimezuverlässigkeit mit interessanten Strafen und Begründungen beweisen. Allerdings liegt diese „Rechtsprechung“ nicht nur auf einer historischen, deutschen Linie, die zu bemerkenswerten Urteilen fuehrte, sondern auch auf der Linie des „BVerfG“, etwas losgelöst vom GG, aber wer die Opferung einiger zur angeblichen! Rettung mehrerer fuer gerechtfertigt haelt, hat den Rubikon bereits überschritten. Ob die Bedeutung dieser justiziellen Entwicklung, die nichts anderes als die richterliche Absicherung jedes narrativ gestützten Handels des Regimes beinhaltet, begriffen wird, ist fraglich und das betrifft auch die vermeintlich Hellsichtigen. Aber die AfD waehlen „wir“ natuerlich trotzdem nicht. Vielleicht sind “ wir“ ja der Zweite, der die Spritze nicht bekommt. Zunaechst mal. Wenn wie aktuell die Regime – und Normenkontrolle ausfällt, zugleich eine transhumanistische Transformation laeuft, würde mich rein rechtlich interessieren, wie sich die Rechtsprechung die Loesung iSd der Grundrechte, vor allem Art 1 und 2 GG, vorstellt, natuerlich nur dann, wenn sie nicht zum Lager der Taeter gehoert.
„Mehrere Streifenwagen rollten heran und wollten diese unangemeldete Versammlung unterbinden und Habig wieder als angeblichen Initiator dieser Versammlung festsetzen.“
WER rief sie herbei, wer erklärte im vorab die „Abholer“ als Versammlung?
Es wäre zu hoffen, daß Dr. Habig sich vor der Tür der Haftanstalt ins Auto gesetzt hat und nicht angehalten hat, bevor er nicht ein anderes Land erreicht hat.
Mithin…
Der Nürnberger Kodex und der Zivilpakt sind in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Ich hätte mich darauf berufen. Die Methode des Verteidigers, die emotionale Seite zu bedienen, halte ich dagegen für bedenklich. Sehr bedenklich eigentlich, denn mehr als das Recht auf seiner Seite zu haben, kann man vor Gericht nicht erreichen.
Dieser Fall einer unglaublichen Gesinnungsjustitz fällt doch ein Schlaglicht auf die mittlerweile unhaltbaren Zustände in diesem heruntergekommenen Land .
Wer sind aber die Urheber für diese Gesetzesbrecher und Justitzbeschmutzer ?
Es sind die gleichen Leute die für die sog. etablierten Parteien im Bundestag sitzen . Moralverbrecher aller erster Güte .
Solche Vorgänge wie die Verhaftung und völlig überzogene Untersuchungshaft sind ja keine Einzelfälle in diesem Lande .
Es sind der Ausdruck einer fauligen ,üblen Gesinnung die sich die führenden Politiker zu Eigen gemacht haben .
Und damit sind die Roten ,Grünen und Schwarzen gemeint .
Ausdrücklich nicht die AfD Politiker .
Diese sind die Einzigen ,hoffentlich , ehrlichen Politiker in diesem Lande des moralischen Zerfalls und der Gesinnungsfäule .
Damit wird wenigstens vollkommen klar, weshalb bei einem Systemwechsel auch immer die Justiz ersetzt werden muss, zumindest die Richter und Staatsanwälte. Die sind eben nicht nur dafür da, Recht und Gesetz Geltung zu verschaffen, sondern im Sinne der herrschenden Politik Recht zu sprechen. Offensichtlicher geht es nicht.
Bei den Staatsanwälten gebe ich Ihnen recht. Was diese Herrschaften abliefern, ist einfach unfaßbar! Der Furor dieser karrieregeilen Juristen hat ganz klar dazu geführt, daß Richter massiv eingeschüchtert werden. Der Fall Christian Dettmar zieht weite Kreise!
Ein Justizverbrechen, das mit Sicherheit nach der Ablösung des Regimes namens Ampel in irgendeiner Form „aufgearbeitet“ werden wird. Wenn wirklich schwere Straftaten durch brutale Gewalt von Linksextremisten/innen mit Bewährungsstrafen enden, weil sie ja „im Sinne der guten Sache (Kampf gegen Rechts) gehandelt haben“, dann sind wir in einem Unrechtsstaat gelandet.
Das Urteil von Bochum wird nicht vergessen sein. Und die Namen der Akteure mit Sicherheit auch nicht.
„… aufgearbeitet werden wird“ ????
Ich bewundere Ihren unverwüstlichen Optimismus.
Stelle man sich vor, sowas wäre in Ungarn oder im aktuellen Italien passiert. – Aus der Brüsseler Zentrale wäre aus allen medialen und iuristischen Rohren gefeuert worden.
Und das vielleicht Ekelhafteste: im Hintergrund eine Denunziation. Möge die Petzerin keine ruhige Nacht mehr finden.
Dieses Justizverbrechen wird leider ungesühnt bleiben (und es gibt, wenn meine Erinnerung mich nicht täuscht, etliche ähnliche Fälle.
Scheint mir wieder ein Fall der zT. inkompetent besetzten (salopp gesagt: Modell hinzuverdienende Mutti) bzw. eingenordeten, in jedem Fall: wenig unabhängigen Justiz zu sein. Dem deutschen Arzt Habig wird im Unterschied zu ausländischen nicht asylberechtigten Vergewaltigern und Messerstechern Fluchtgefahr unterstellt, ferner wird ihm Notwehr/-hilfe oä. „gegen Gesetze“ aufgrund angeblicher rechtsfeindlicher Gesinnung verweigert, wohingegen zB. Klebeterroristen sich überraschend ebenso gegen Gesetze auf angeblich „billigenswerte Motive“ berufen dürfen und Freisprüche ernten. In diesem Land ist definitiv auch die Justiz erledigt.
Unabhängig vom Sachverhalt, den ich durchaus kritischer sehe als die Mehrheit der Kommentatoren, macht mir eine Aussage der Richterin Angst:“ Notwehr gegen Gesetze sind grundsätzlich nicht zulässig!“ D.h. Widerstand gegen z.B. „Nürnberger Gesetze“ wären trotz GG in Deutschland nicht erlaubt? Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Aufrecht wäre er in dem Augenblick sicherlich gewesen, wenn er seinen Patienten gesagt hätte, dass er die Impfung für unnötig und sogar gefährlich halten würde. Doch dann Urkundenfälschungen in X Fällen zu begehen, zeigt keinen aufrechten Mann; der nämlich würde für sein Handeln geradestehen. Das bezöge sich allerdings nur auf die Weigerung Patienten zu impfen; aber ganz bestimmt nicht auf Urkundenfälschungen und die damit verbundenen Falschabrechnungen. Die Ärzte wurden immerhin pro Impfung bezahlt und in diesem Fall für das Nichtimpfen.
Das Regime hat jede plausible wissenschaftliche Erkenntnis über die eventuelle Schädlichkeit des Impfstoffes ignoriert. Schon allein die „Notzulassung“ hätte niemals erfolgen dürfen aufgrund einer deutlichen Risiko/Nutzenabschätzung zu Lasten eines bis dato experimentellen Impfstoffes, der auch noch unterschiedliche Chargennummern aufwies.
Insofern liegt klar eine gewalttätige Übergriffigkeit der Herrschenden vor. Notwehr im Sinne der Bürger im Bezug auf die Übergriffigkeit des Staates und die daraus folgende Hilflosigkeit gegenüber dem Staat (Übergeordneter Notstand) darf Verständnis entgegengebracht werden.
Urkunden Fälschung, Strafmaß tatsächlich bis zu 5 Jahren.
1. Hier ist es sogar fraglich, ob es sich um eine Urkunde handelt.
2. Die Fälschung erfolgte nicht zur eigenen Vorteilsnahme.
3. Hier handelte der „Täter“ um Menschen aus einer unrechtmäßig (weil nicht verhältnismäßig usw) herbeigeführten Notsituation zu befreien, die an sich bereits zu gesundheitlichen Schäden führte.
4. Die tatsächliche Genverseuchung hätte diese Menschen in weitere Gefahr gebracht.
Die Taten waren mutig und in meinen Augen gerechtfertigt.
Das Gericht hat in meinen Augen zumindest jedes Mass an Verhältnismäßigkeit missen lassen.
Wäre es dann nicht logisch gewesen, wenn. Dr. Habig den Patienten gesagt hätte, dass er den Impfstoff für unnötig respektive gefährlich hält und daher auch keine Impfbescheinigungen ausstellen kann?
So wie er das gehandhabt hat, nämlich indem er Urkundenfälschungen begangen hat, ist alles andere als in Ordnung. Was mich allerdings sehr irritiert ist, wie die Ärztin, die ihn angezeigt hat, überhaupt zu dieser Information gekommen ist?
Die öffentliche Äußerung seiner Meinung hätte den Patienten, die die Impfbescheinigung aus unterschiedlichen Gründen dringend brauchten (im Beruf weiter arbeiten können, Angehörige in Pflegeeinrichtungen besuchen können) überhaupt nicht geholfen. Dr. Habig ist seinem ärztlichen Auftrag, Menschen zu helfen, nachgekommen. Die Urkundenfälschung hätte er sicher gern unterlassen, sie war für ihn aber unumgänglich. Wem hat er dadurch geschadet? Büßen musste er bereits dafür. Zu Unrecht.
Hochinteressant: „Eine Notwehr … sei grundsätzlich gegen Gesetze (wie kann man das so absolut formulieren?, Anm.) unzulässig.“ Hier wurde vor ein, zwei Wochen bei TE das Thema „Rechtsstaat“ diskutiert. Demnach wäre nach dem Habig-Urteil nur eine Zuwiderhandlung bei einem „Rechtsstaat“ der sich als „Unrechtsstaat“ geriert erlaubt. Aber das ist ja doch seit zwei Jahren für viele Bürger die zentrale Frage. In vielen Ländern, das sieht man ja z.B. an Rußland oder dem Iran, wird ja bei Prozessen gegen Regimegegner auch „Recht“ gem. den geltenden Gesetzen gesprochen …
Wenn Dr. Habig sich auf seine ärztliche Pflicht beruft, nach der er Leben schützen und erhalten muss, ist seine Handlung so nicht nachvollziehbar. Wenn ich als Arzt davon überzeugt bin, dass die Impfungen für meine Patienten sind und er demzufolge Impfungen nicht vornehmen möchte, ist das absolut in Ordnung und kann auch nicht beanstandet werden. Doch dass er dann Dokumente praktisch fälscht, also eine Urkundenfälschung in mehreren Fällen begeht, ist alles andere als akzeptabel.
Man kann sich nicht einerseits darüber beschweren, dass unser Rechtssystem nach und nach immer mehr zum Zahnlosen Papiertiger wird, der in den meisten Fällen versagt, aber dann diese Urkundenfälschungen als eine Art Notwehr bezeichnet.
Er hätte seinen Patienten lediglich sagen müssen, dass er persönlich die Impfung für unnötig, wenn nicht sogar gefährlich hält, aber er niemandem eine Impfbescheinigung ausstellen kann, wenn sie sich nicht haben impfen lassen. Bei genauerem Hinsehen haben sich sogar die Patienten, die eine solche Urkunde bekommen haben, strafbar gemacht. Da werden sich wohl noch eine große Anzahl Patienten verantworten müssen – für praktisch nichts. Wer sich hat impfen lassen wollen, hätte es einfach sein lassen können und gut wäre es gewesen. Wer sich gegen etwas wehrt oder etwas nicht will, muss mit den Konsequenzen klarkommen. Aber genau da liegt das eigentliche Problem: Statt Rückgrat zu zeigen und den Standpunkt zu vertreten, wird betrogen. Und in dem Moment wo Sanktionen folgen, geht das Gejammere los.
Entweder man steht dafür ein oder man lässt es, wenn man nicht gewillt ist auch die Folgen für sein Handeln zu tragen. Alles andere ist geradezu lächerlich und alles andere als akzeptabel.
Wir können nicht einfach dabei gehen und das, was wir für gerechtfertigt halten und dabei im StGB unter Strafe steht, für richtig bezeichnen. Es wäre ja schon etwas merkwürdig sein, wenn zwei identische Straftaten – wie hier die Urkundenfälschung und Falschabrechnung – dann Personenbezogen anders zu bewerten. Hätte Dr.Habig nicht auch noch bei den Krankenkassen falsch abgerechnet, wäre das ganze – wenn auch schwer – verständlich.
Doch etwas kann ich hier absolut nicht nachvollziehen: die Anordnung nach 6 Monaten U-Haft, sie wegen Fluchtgefahr noch einmal bzw. zweimal zu verlängern; die U-Haft darf in Deutschland nur 6 Monate betragen, kann aber auf Anordnung eines Richters um bis zu weiteren 6 Monaten verlängert werden.
Ein Blick in das Strafgesetzbuch zeigt, dass Dr. Habig mit dem Urteil schon sehr billig davon gekommen ist, denn:
Ich vermute auch mal, dass die Strafe deshalb nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, weil er die Urkundenfälschung in mehreren (sehr vielen) Fällen begangen hat. Außerdem stellt sich mir die Frage, ob die jeweiligen Krankenkassen, bei denen dann ja zwangsläufig falsch abgerechnet wurde, also ein Betrug begangen wurde, schon Strafantrag gegen Dr. Habig gestellt wurde. In dem Fall würde er wohl noch einen Aufschlag bekommen.
PS: Denken wir nur einmal an die »Letzte Generation«, deren Mitglieder von dem Großteil der Bevölkerung als »Terroristen« bezeichnet werden, was m. E. schon ziemlich übertrieben ist. Auch die Mitglieder der »Letzte Generation« berufen sich auf eine angebliche Notwehr und scheitern auch vor den Gerichten. Der »Merkur« berichtete erst gestern darüber, dass eine Teilnehmerin, die sich an Blockaden beteiligte, vor dem Amtsgericht Berlin Tiergarten verantworten musste und für 8 Monate ins Gefängnis soll.
In diesem Fall hört man dann Beifall, weil es endlich mal die richtigen erwischt hat. Warum aber ist die Begründung der Notwehr auf der einen Seite richtig und auf der anderen Seite soll es anders sei? Bei Verhandlungen vor Gericht werden keine Urteile aufgrund von Sympathie gefällt, sondern aufgrund von belastenden Fakten.
Darüber sollten wir hin und wieder ruhig mal wieder nachdenken.
Ein Impfpass ist keine Urkunde.
So war es früher. Deswegen hat der Gesetzgeber rasch „nachgebessert“:
„Mit einer Gesetzesänderung vom 18.11.2021 stellte der Gesetzgeber Rechtssicherheit her. Seit dem 24.11.2021 ist klar: Impfpassfälschern und Benutzern von gefälschten Impfpässen drohen harte Strafen.“ Übrigens auch rückwirkend, d.h. wenn die Fälschung VOR dem 24.11.21 lag.
Ich bin kein Jurist, aber „rückwirkend“ aus Nichts Straftaten zu generieren, das glaube ich jetzt lieber mal nicht.
Über die Verteidigungsstrategie Dr. Habig’s bzw. das Notwehrargument lässt sich trefflich diskutieren; Ihr Straßenkleber-Vergleich – geschenkt. Man könnte es indes, in Anbetracht bis zur sektoralen Impfpflicht aufgelaufener evidenzloser Grundrechteeingriffe, als Widerstand im Sinne des §20(4) GG begreifen, wenn man wollte.
Dr. Habig hat wissensbasiert evidenzlos genötigten Menschen aus ihrer Nötigung befreien wollen. Dass er dafür 1½ Jahre in U-Haft musste, ist eine Sache.
Dass diejenigen, die sich der Nötigung [StGB §240; bewehrt bis zu 3 Jahren Haft] und teilweise auch der Volksverhetzung [StGB § 130; bewehrt bis zu 5 Jahren Haft] schuldig machten, immer noch – zumal nach den deutschen historischen Gegebenheiten, die im ‚Nürnberger Kodex‘ Ausdruck finden – frei herum laufen, ist eine andere Sache.
– Wo bleibt in Kommentaren auf TE Ihre Verwendung für eine angemessene Bestrafung derjenigen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der sektoralen Impfpflicht unbestreitbar evidenzlos nötigten?
Wo bleibt Ihre Verwendung gegen x Mrd Steuergeldveruntreuung bei der mindestens sinnfreien Masken- und Impfstoffbeschaffung?
Ohne dem erwecken Sie auf TE auch in mindestens einem anderen Themenbezug nur den Eindruck, sich für eine weitestgehende evidenzbefreite Regulierung des täglichen Lebens zu verwenden. Sowas hatte Deutschland schon mehr als 1x; das sollte eigentlich gereicht haben.
Ihre eingeschobene Abarbeitung stattdessen noch an den Genötigten hinsichtlich deren Strafwürdigkeit ist bezeichnend.
Sie gehören zu der Fraktion „Befehlen ist Folge zu leisten“ und übersehen einerseits den Grundsatz, dass diesem das Gewissen gegenüber zu stellen ist. Es gab auch mal den Schiessbefehl. Nach hiesige Rechtsprechung durfte uns darf man dem nicht einfach Folge leisten.
Die Nötigung einen, zwei oder sogar drei dieser „Schüsse“ entgegen zu nehmen oder eben die folgenden Grundrechtseinschränkungen zu „ertragen“ hätte also in Ihren Augen stets dazu führen müssen, dass zB der DDR-Flüchtling ja hätte stehen bleiben können um sich der Erschließung zu entziehen. Es wäre sogar in der Nachschau korrekt, den „Fluchthelfer“ analog Habig für seine Hilfe zu verurteilen. Sorry, das ist gegen jedes vertretbare Rechtsempfinden.
Zur Länge der Untersuchungshaft: es ist, so verstehe ich es hier durchaus vertretbar, nicht von 600 Einzeltaten, sondern von einer Tateinheit auszugehen. Abgesehen davon kann eine Flucht– oder Verdunkelungsgefahr nicht begründet werden. Denn die Unterlagen waren beschlagnahmt und Habig hat seinen festen Wohnsitz in Dtl. Seine Familie lebt in Dtl. Womit bitte sollte eine Fluchtgefahr begründet sein? Die Dauer der U-Haft war politisch motiviert.
Es spricht für Ihre Haltung zu behaupten, hier würde Herr Dr. Habig „herumjammern“ oder die Verteidigung fälschlich das „zweierlei Mass“ in der Rechtsprechung „beklagen“.
Das Gegenteil ist der Fall, Habig hat seine Motivation geschildert und betont, dass er, wenn darin ein Unrecht bestanden hat, es in Kauf nehmen würde, dafür in Haft zu gehen. Mehr Rückrad geht wohl kaum.
Dass seine Verteidigung beklagt, dass div Entlastungsargumente keinerlei Gehör fanden, liegt in der Natur der Sache.
Die Unterstellung der Richterin, Habig hätte eine „rechtsfeindliche Gesinnung“ entbehrt nicht nur jeder Grundlage, sondern lässt erkennen, dass ihr eine neutrale Betrachtung offenbar nicht möglich war.
Zu der Frage des „Abrechnungsbetruges“; meinen Sie er hätte den Menschen Nothilfe leisten können, wenn er die erhaltenen Impfstoffe nicht abgerechnet hätte? Der „Betrug“ ist also eine notwendige Folge. In meinen Augen fehlt der Vorsatz des Bereicherungswillen und fällt in sich zusammen.
Wer könnte noch an der neuen, totalitären Gesinnungsjustiz zweifeln? Die ist mittlerweile so offensichtlich ddr, nur die absolute Schlafmütze bemerkt das immer noch nicht. Andere, die es möglicherweise bemerken, reden es sich schön. Die verteidigen auch den Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze, da fehlt jegliches (Un)Rechtsbewusstsein. Von solchen Charakteren hat die ddr jahrzehntelang gelebt. Die Dauer der U-Haft war übrigens auch bei M.Ballweg politisch motiviert. Schlimm ist, dass sich immer wieder charakterlose Schergen, Richter wie Staatsanwälte, finden, die den undemokratischen, totalitären Forderungen von Parteifunktionären zu Willen sind. Vom durchschnittlichen Verräter aus dem Umfeld ganz zu schweigen.
Die im staatlichen Auftrag millionenfach erstellten Spritzbescheinigungen sind der eigentliche Betrug. Null Impfschutz, null Schutz vor schweren Verlauf und null Schutz vor krankmachenden bis tödlichen Nebenwirkungen.
Diese „betrügenden Impftäter“ gehören m.E. abgeurteilt.
Vor allem auch, weil Millionen im Glauben geimpft zu sein und niemand anstecken zu können, trotzdem Überträger des Virus waren und so andere infiziert haben, z.B. ihre Eltern im Pflegeheim oder Arbeitskollegen. Und natürlich Risiken eingingen, im Glauben geschützt zu sein, und sich dann dennoch ansteckten.
Hätte er „nur“ mit Drogen im Park gedealt, oder Frauen befummelt, er hätte nie ein Gefängnis von innen gesehen.Willkommen im besten Deutschland aller Zeiten….
Habig gehört zu 100% rehabilitiert. Er hat den einzigen spührbaren Wiederstand geleistet, den ein Arzt zu dieser Zeit leisten hat können. Er hat mit seinen Mitteln gegen Wahn und Hysterie gekämpft. Den Schutz seiner Patienten ernst genommen und dafür gesorgt das Menschen nicht durch Willkür aus der Gesellschaft geflogen sind. Die Staatsanwältin hätte ihn, unter anderen Umständen und wenn solche Leute wie Faeser den Rechtsstaat gänzlich abgeschafft haben, für den Rest seines Lebens in die Forensik einliefern lassen. Wer die Gefahr durch den linken Faschismus für Leib und Leben der Menschen in diesem Land nicht erkennen mag, der sollte sich dieser Kausa Habig annehmen. Hier hat das System versucht Grenzen auszutesten, es hat eine Staatsanwältin gefunden die kein Gewissen, keine Neutralität oder Befähigung für dieses Amt mitbringt, und die wie jene Staatsanwälte im Sozialismus das umsetzte was auf den Parteitagen beschlossen wurde. Wer Feind ist muß zerstört werden.
Gesinnungsjustiz der übelsten Sorte. Die Denunziantin wie auch die Richterin sind eigentlich selbst ein Fall für die Anklagebank!
Wir haben mittlerweile nicht nur eine zwei Klassen Justiz, die eine bestimmte Klientel besonders bevorzugt, sondern auch eine, die sichtbar alles zu beseitigen versucht, das sich den Narrativen der derzeitigen Regierung in Form eines verbalen oder direkten Widerstands entgegenstellt. Dr. Habig war eines ihrer Opfer.
Unabhängige Justiz war einmal, heute werden einfach passende Urteile gesprochen, aber in vielen Fällen kein Recht mehr.
Dr Habig hat aus verantwortungsehtischen Beweggründen Entscheidungen getroffen, die diametral der Regierungslinie widersprachen. Einer Regierungslinie, die unwürdig, unverhältnismäßig, unmenschlich und durch nichts, weder der angeblichen Gefährlichkeit oder aufgrund einer Überlastung des Gesundheitssystems noch aufgrund fehlender Sicherheitsuntersuchungen/Wirksamkeit zum sog Impfstoff (auch als Ugur‘s Pfizer-Plörre bezeichnet) gerechtfertigt war. Die einzige selbst ernannte Rechtfertigung des Staates zu den GG-widersprechenden Maßnahmen waren maßlose Korruption und das Durchsetzen freiheitseinschränkender Maßnahmen zur Kontrolle der Bürger. Die Vorstellung der Richterin sowie der Staatsanwaltschaft im Fall Habig haben den Staat und seine Justiz in höchstem Maße delegitimiert.
„Mehrere Streifenwagen rollten heran und wollten diese unangemeldete Versammlung unterbinden und Habig wieder als angeblichen Initiator dieser Versammlung festsetzen.“
Sobald es jemand wagt, gegen diesen Staat zu demonstrieren, kommen die uniformierten Schergen des Regimes und unterbinden das. Ich hatte einmal großen Respekt vor der Polizei. Seit Corona ist davon nichts geblieben.
Die Denunziantin ist leider archetypisch für dieses Land. Ob sie die nächste „Auffrischungsimpfung“ wohl noch nimmt ?
„Die Denunziantin ist leider archetypisch für dieses Land.“
Und wird staatlicherseits neuerdings sogar mit „Meldestellen für nicht strafbare Äußerungen“ gefördert.
Die Betonung liegt auf nicht strafbar! Was sind nicht strafbare Äußerungen? Warum nicht gleich ein Sprechverbot oder ein Schweigegebot?
Die Restdemokratie begibt sich damit auf gefährliche Abwege.
Habig hat früher als andere erkannt, welche Gefahr von den Covid19-„Impfstoffen“ ausgeht. Das wurde von der Obrigkeit geahndet.
Dr. Wordag hat als erster deutlich als Experte gewarnt.
Wer wollte, konnte wissen. Wer nicht wissen will soll nicht jammern.
„Kultur der Rechtspflege“? Ist ein bißchen so, als ob man das Wüten durchgeknallter Böcke in öffentlichen Grünanlagen als „Gärtnern“ bezeichnet.
Frauen mit Doppelnamen sind mir suspekt und machen mir irgendwie Angst. Diese „Richterin“ bestätigt mich darin wieder einmal.
Ja, oft stimmt das, aber nicht immer.
Eine Bekannte toppte das locker: Fünf plus x Vornamen, gefolgt vom Adelstitel, gefolgt von „von xy und zu abc“, Freiherr (!) von 123, und Hohe Frau von „irgendwas“.
Ist natürlich anonymisiert, sollte nur illustrieren, daß das mit den Doppelnamen kein sicheres Kriterium ist.
Wir hatten als Augenzeugen eines Vorfalls mal unsere Personalien anzugeben. Die Polizeibeamtin war wegen des Namensungetüms bass erstaunt, lachend meinte sie, da müsse sie wohl frischen Notizblock und Dienstkugelschreiber beantragen 😉
Aber zu Ihrem Kommentar: Bei Frau Doppel-Name habe ich ja noch gewisses Verständnis. Wer gibt schon gern Familiengeschichte auf?
Weit suspekter sind mir Männer mit Doppelnamen. Das wirkt immer etwas… nun ja.
Wobei, hätte mich die Dame geehelicht, hätte ich selbstverständlich ihren Namen angenommen und meinen dann achteran setzen lassen, da kommt dann bei jedem Behördengang Freude auf 🙂
Zum Thema: Gut, daß Dr. Habig aus der Haft endlich entlassen wurde. Der hat vielen Menschen geholfen (ich kenne selbst „Kunden“, nicht von ihm jetzt, aber von anderem hilfsbereiten Mediziner), und hoffentlich werden er und seine Gattin am Ende anständig entschädigt und vollumfänglich rehabilitiert.
Mit ungespritztem Gruß, Andreas aus E.
Wann hat das Land solche Justiz letztes Mal gehabt? Im Osten vor dem Mauerfall und im Westen? Darf man solche Vergleiche noch machen oder muss ich jetzt in den Knast?
Dem Arzt Dr. Habig und seiner Ehefrau gehört mein ganzer Respekt und meine Hochachtung. Verdient hätte er das Bundesverdienstkreuz, obwohl das leider durch diesen sozialistischen Präsidenten völlig entwertet wurde.
Die Denunziantin hat meine ganze Verachtung und ich wünsche ihr das, was ich allen Denunzianten wünsche: Daß sie vom Pech verfolgt werden.
Über die Justiz sage ich lieber nichts, denn auch der Staatsanwältin und die Richterin werden eines Tages zur Verantwortung gezogen werden.
Dr. Habig und seiner Frau wünsche ich für die Zukunft alles erdenklich Gute.
Tja so ist das im besten Deutschland aller Zeiten, da werden 67 jährige Jahre lang in Untersuchungshaft weggesperrt und unter für mich Sittenwidrigen Auflagen wie 1x Monatsbesuch von der Frau, während Kinderschänder/Mörder bis zur Verhandlung frei rumlaufen dürfen und dann absolut lächerliche Strafen erhalten! Dieses Land ist zum Unrechtsstaat verkommen! Aber was will man bei Personen wie Nancy auch anderes erwarten!
seien Sie vorsichtig mit dem Unrechtsstaat, für „Drecksstaat“ ist schon jemand verurteilt worden. Es ist ein altbkanntes Prinzip: je weiter die Obrigkeit sich vom Recht entfernt, desto empfindlicher wird sie.