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„Faktencheck“ auf Facebook: einige sind gleicher

12.01.2020

| Lesedauer: 5 Minuten
TE hatte gegen die Plattform „Correctiv“ wegen der Verletzung des Wettbewerbsrechts geklagt. Die Richter sahen zwar eine Benachteiligung von TE – rechtfertigten sie aber mit höheren Interessen. TE wird dagegen in die nächste Instanz ziehen.

„Der rechte Blogger hatte uns verklagt, weil er uns unsere Faktenchecks verbieten wollte“, behauptete die Plattform „Correctiv“ im November 2019 über eine Klage von TE. Was war passiert? „Tichys Einblick“ hatte sich dagegen gewehrt, dass ein Artikel des Mediums auf Facebook von Correctiv als „teilweise falsch“ abgestempelt wurde. Die erste Runde des Verfahrens vor dem Landgericht Mannheim ging zugunsten von Correctiv aus. TE wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, was ein Medienunternehmen auf Facebook darf, in die nächste Instanz gehen. Jetzt liegt das schriftliche Urteil des Landgerichts vor. Und das enthält – obwohl die Richter nach umfangreicher Abwägung anders entschieden – eine Reihe von Feststellungen, die die Position von TE stützen.

IN EIGENER SACHE
Die Faktendreher von „Correctiv“
Worum geht es in diesem Rechtsstreit? Zunächst einmal: Die Aussage von Correctiv, TE wolle „unsere Faktenchecks verbieten“, ist noch nicht einmal teilweise, sondern ganz falsch. Fakten kann die Plattform unbenommen checken. Wogegen sich TE wehrt, ist die Verletzung des Wettbewerbsrechts. Denn Correctiv versieht den Hinweis auf TE-Beiträge (und andere) bei Facebook mit einem entsprechenden Stempel, den jeder gezwungenermaßen mitverbreiten muss, wenn er das eigentliche Facebook-Posting teilt. Correctiv hängt sich also als Medienunternehmen uneingeladen an Veröffentlichungen auf Facebook, die ihm missfallen, profitiert von der Reichweite des bekämpften Mediums und verringert dessen Reichweite auf Facebook. Der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel, der TE in dem Verfahren gegen Correctiv vertritt, fasst den Grund für die Klage so zusammen:

„Die Praxis bei Facebook, die zB “Correctiv” weitreichende Befugnisse der Stigmatisierung und Diskriminierung erlaubt, ist vergleichbar mit der Situation, dass ein Medium auf dem Titelblatt eines Konkurrenten einen Sticker anbringen lässt, mit dem vor der Lektüre gewarnt und dazu aufgefordert wird, stattdessen das eigene Konkurrenzmedium zu lesen. Im Printbereich wäre eine solche Praxis – etwa dass “Focus”-Mitarbeiter während der Auslieferung des „SPIEGEL“ einen “Focus”-Sticker auf dessen Titelseite aufkleben, oder umgekehrt – kaum denkbar. Im digitalen Bereich ist genau dies “Correctiv” u.a. aufgrund der Kooperation mit Facebook möglich. Damit wird der Bereich der Auseinandersetzung mit publizistischen Mitteln überschritten und man bedient sich unlauterer Geschäftspraktiken. Correctiv bedient sich dabei der strukturellen Überlegenheit eines Monopolisten, die den ‚Geprüften‘ nicht zur Verfügung steht. Die Meinung von Correctiv ist damit privilegiert. Ein Verstoß gegen Art. 5 GG und gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG.“

Correctiv wurde 2014 gegründet und mit einer Anschubfinanzierung von drei Millionen Euro ausgestattet, unter anderem von der Brost-Stiftung – geführt von dem ehemaligen SPD-Politiker und Ex-Kanzleramtschef Bodo Hombach. Außerdem erhält sie Fördergelder von der Rudolf-Augstein-Stiftung und der Open Society Foundation des Milliardärs George Soros. Als Medium arbeitet Correctiv bei bestimmten Recherchen auch mit dem ZDF zusammen.

Seit 2017 kooperiert Correctiv auch mit Facebook: es versieht in dessen deutschsprachigem Teil im offiziellen Auftrag des Netzwerks Postings, die nach Ansicht der Correctiv-Mitarbeiter nicht korrekt sind oder in der politischen Ausrichtung als ungebührlich eingeordnet werden, mit dem Stempel „falsch“ beziehungsweise „teilweise falsch“. Ursprünglich hatte Correctiv-Mitgründer David Schraven behauptet: „Wir arbeiten auf Facebook, nicht für Facebook.“ Inzwischen räumt Correctiv ein, dass Facebook für die „Faktencheck“-Dienstleistung bezahlt. Bei der Gründung von Correctiv hatten Schraven und seine Mitstreiter auch völlige Transparenz versprochen; alle Geldflüsse sollten öffentlich nachprüfbar sein. Auch daran hält sich Correctiv nicht mehr. Welche Summe die Plattform von Facebook erhält, verrät sie nicht.

Um welchen TE-Artikel geht es in dem Rechtsstreit?

GERICHTLICHE KLäRUNG IN EIGENER SACHE
Fall 24: Tichys Einblick GmbH / Correctiv gGmbH – Klage wg. “Faktencheck”
Der konkrete Fall, der zu dem Gerichtsverfahren TE versus Correctiv führte, begann mit einem Artikel auf TE über einen Appell von 500 Wissenschaftlern und anderen Persönlichkeiten, die sich gegen die Behauptung eines „Klima-Notstands“ wenden. Correctiv bezweifelte, dass es sich bei den 500 durchweg um Wissenschaftler handelte – unter anderem deshalb, weil einige schon im Ruhestand seien und andere für Unternehmen arbeiten würden – und hielt TE außerdem vor, es habe versäumt, eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Thema zu publizieren. Den Facebook-Post von TE, der auf den Artikel hinwies, überstempelte Correctiv deshalb mit „teilweise falsch“.

Es gibt zwar Gründe, die gegen diese Einschätzung von Correctiv sprechen. Trotzdem hat TE nichts dagegen, siehe oben, dass Correctiv das meint, und diese Meinung auf der eigenen Webseite oder bei Facebook verbreitet.

Die Faktenchecker – und dagegen richtet sich die Klage – sollen sich nur nicht ungefragt an einen Facebook-Post von TE anhängen und damit von der TE-Reichweite profitieren dürfen. Correctiv ist ein Medium, also ein Wettbewerber von TE, das aber von Facebook das Sonderrecht erhalten hat, wie eine vermeintlich neutrale, mit fast richterlichen Befugnissen ausgestattete Instanz über andere Wettbewerber zu urteilen. TE klagte deshalb also nicht gegen die Äußerung von Correctiv, sondern machte einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend.

Interessanterweise stellte das Landgericht Mannheim fest, der „Faktencheck“ durch Correctiv sei überwiegend „als Stellungnahme des Dafürhaltens und Meinens als wertend und daher als Meinungsäußerung anzusehen“. Correctiv selber räumte im Prozess ein, dass es sich um eine reine Wertung handele, die auch durch die Formulierung „Faktencheck“ nicht zur Tatsachenbehauptung werde. Correctiv checkte also zumindest in dem konkreten Streitfall gar keine Fakten, sondern verbreitet, privilegiert durch Facebook, seine Meinung.

Die Richter urteilten außerdem, Correctiv bewege sich – da es nicht als neutraler Dritter agiere, sondern gegen Geld für Facebook – in einem „Grenzbereich“, wenn es darum gehe, andere Medien zu kritisieren. Das Gericht sieht auch durchaus einen Eingriff in die Rechte von TE – zum einen dadurch, dass sich Correctiv an die TE-Facebook-Veröffentlichungen anhängt und damit seine Meinung jedem Nutzer aufdrängt, zum anderen, weil Facebook die Reichweite des auf diese Weise stigmatisierten Posts beschränkt:

„Die Klägerin wird vorliegend durch den Faktencheck in ihrem Recht aus Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG und als Medienunternehmen ebenso in deren Grundrechtsposition aus Art. 5 Abs. 1 GG betroffen und in ihren Werbemöglichkeiten und auch in der Reichweite ihrer Werbung eingeschränkt. Wie bereits dargelegt trifft die streitgegenständliche unmittelbare technische Verknüpfung des Ergebnisses des Faktenchecks mit dem Beitrag der Klägerin, und insbesondere im Rahmen der Einwirkung auf den zum Teilen des Beitrags bereiten Nutzer, die Klägerin in ihrer Werbung auf Facebook für ihren Artikel nicht unerheblich. Ohne Weiteres kommt damit – und es wird durch Vorlage der Ziele von Facebook auch glaubhaft gemacht, dass dies sogar Ziel des Faktenchecks sei – in Betracht, dass die Reichweite der klägerischen Werbung erheblich eingeschränkt wird.“

VON NEWS ZU FAKE-NEWS
Die falschen Vorwürfe von Correctiv gegen Tichys Einblick
Nach umfangreicher Abwägung kommen die Richter allerdings zu dem Schluss, dass es ein übergeordnetes Interesse gebe – nämlich, „Filterblasen“ im Netz zu bekämpfen. Dazu zieht das Gericht auch Europarecht heran:

„Wie oben dargelegt, entspricht es legitimen, auch europarechtlich determinierten Zielen von Facebook, als Medienintermediär auf dessen Plattform die öffentliche Meinungsbildung nicht durch die Erzeugung von „Filterblasen“ zu beeinträchtigen, sondern bei Inhalten, bei denen dies möglicherweise in Betracht kommt, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen in dem von ihr zur Verfügung gestellten öffentlichen Kommunikationsraum dagegen zu ergreifen.“

Weil Facebook praktisch ein Monopol auf dem Gebiet der sozialen Medien darstelle, bekomme ein solcher Kampf gegen „Filterblasen“ auch einen übergeordneten Stellenwert:

„Dies gilt gerade weil Facebook angesichts seiner Bedeutung als jedenfalls markt- stärkstes soziales Netzwerk als zum Zweck des gegenseitigen Austausches und der Meinungsäußerung eröffnetes, nicht ohne weiteres austauschbares Medium von besonderer Bedeutung und daher nicht ohne Weiteres substituierbar ist.“

Also: Gerade weil Facebook nach Einschätzung des Bundeskartellamtes wie vieler deutscher Gerichte ein faktisches Monopol besitzt, darf es mit Hilfe eines anderen Medienunternehmens den Veröffentlichungen von dessen Wettbewerbern eine Art Prüfstempel aufdrücken, auch, wenn dadurch das Wettbewerbsrecht leidet. Die FAZ spricht in einem Beitrag zu dem Rechtsstreit deshalb mit spöttischem Unterton von „Pluralismuspflicht ohne Gesetz“.

Zu einem interessanten Punkt äußert sich das Gericht nicht: Müsste es dann nicht – wenn das Ziel wirklich darin besteht, „Filterblasen“ auf Facebook zu bekämpfen – wenigstens mehrere Unternehmen von unterschiedlicher politischer Ausrichtung geben, die dort ihre Kommentare und Meinungen zu anderen verbreiten? Das Problem besteht ja nicht nur in der Machtstellung von Facebook, sondern darin, dass es keine rechtes und keinen liberales Korrektiv zu der weit links stehenden Correctiv-Plattform engagiert.

Die Quintessenz des Mannheimer Urteils lautet also: eigentlich sind alle Medienunternehmen gleich – aber einige eben gleicher.

Die nächste Instanz wird also gar nicht mehr entscheiden müssen, ob das privilegierte Stempelaufdrücken von Correctiv auf Facebook in das Wettbewerbsrecht eingreift. Das haben die Richter in Mannheim schon bejaht. Es geht um die Frage: Gibt es tatsächlich ein höheres Rechtsgut, das einen solchen Eingriff rechtfertigt?

Wegen dieser grundlegenden Frage wird TE das Verfahren weiter führen.


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63 Kommentare

  1. Sehe da auch wenig Aussicht auf Erfolg. Weil die Strukturen in Merkelland immer totalitärer werden. . Regierung, Linksgrüne Opposition, Altmedien, Gerichte, NGO s, Vereine, Verbände, Gewerkschaften, Kirchen alle ziehen an einem Strang und haben sich das Land zur Beute gemacht.

  2. Mir wird Angst und Bsange, dass ein deutsches Gericht zu dem Schluss kommt, dass die Bekämpfung von „Filterblasen“ – was auch immer das sein soll – einen derart stigmatisierenden Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit nicht sanktioniert. Hombach und seine Mannen sind skrupellose Erfüllungsgehilfen des politmedialen Komplexes und das genaue Gegenteil von Faktencheckern. TE sollte stolz auf den neuen „Stern“ sein, letztlich wird umgekehrt ein Schuh draus: Wer Correctiv zum Handeln veranlasst hat, spricht die Wahrheit !

  3. Die Mannheimer Landrichter haben sich mit dieser Urteilsbegründung m.E. ziemlich lächerlich gemacht.
    Das Urteil kann unmöglich bestehen, da „Correctiv“ alles andere als unabhängig – geschweige denn neutral und objektiv ist – Punkt!

  4. Habe dies hier im Netz gefunden. Die Beispiele zeigen die „Masche“ von Correktiv. Sie suchen sich Angriffe gegen „Gutmenschen“ im Netz. Dann stellen sie fest, dass die Person diesen Satz mit genau dieser Wortwahl nicht gesagt hat. Aber sie verschweigen, dass der Satz sinngemäß gesagt wurde. Hier die Beispiele:
    Die Grünen-Politikerin Nargess Eskandari-Grünberg hat auch nicht gesagt „Wer gegen den Bau von Moscheen ist, soll Deutschland verlassen!”.
    Abgerufen am 04.01.2020 https://correctiv.org/faktencheck/hintergrund/2019/12/03/narrativ-der-desinformation-migration-verdraengt-deutsche-traditionen

    Und dann schob sie trotzig den Satz hinterher, von dem es mehrere Versionen gibt. „Wenn Ihnen das nicht passt, müssen Sie woanders hinziehen“, zitierte sie ein Reporter. „Wenn es Ihnen nicht passt, müssen Sie woanders wohnen“, hat sie nach ihrer eigenen Erinnerung gesagt.
    Abgerufen am 04.01.2020 https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-56670292.html

    Nein, Aydan Özoguz (SPD) hat als Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Kinderehen nicht als „Aufgabe von Scharia-Gerichten“ bezeichnet.
    Abgerufen am 04.01.2020 https://correctiv.org/faktencheck/hintergrund/2019/12/03/narrativ-der-desinformation-migration-verdraengt-deutsche-traditionen
    Dazu der Artikel von Necla Kelek in Emma. „Sieht man aber genau hin, ähneln die Positionen der Geschwister sich erschreckend. Zum Beispiel bei der Kinderehe, dem Burka-Verbot oder dem Umgang mit Salafisten. Die Brüder Özuğuz rechtfertigen die Kinderehe als „religiöses Recht“ auf ihrer Internetseite.“

    „Aydan Özoğuz hat „Bedenken gegen ein Verbot“, weil es nach ihrer (und des Justizministers) Auffassung den Frauen „Nachteile“ bringe. „Werden Ehen aberkannt, verlieren sie unter anderem Unterhalts- und Erbansprüche, ihre Kinder wären unehelich, für viele würde das sogar eine Rückkehr in ihre Heimatländer unmöglich machen“, erklärte Özuğuz der FAZ. Für sie geht islamisches Recht vor dem Schutz vor Kindesmissbrauch.“

    Abgerufen am 04.01.2020 https://www.emma.de/artikel/ministerin-aydan-oezuguz-entlarvt-334201

  5. Danke für diese interessante Ausführung.
    Leider gehe ich aber davon aus, dass die nächste Instanz auch zu keinem Erfolg führen wird, da TE leider als „Rechts“ etikettiert ist – und beim Kampf gegen Rechts ist nun mal alles erlaubt.

    Vielleicht ist es dann die Aufgabe, der als „rechts“ bezichtigten Medien sich zusammen tun und eine Gegenplattform zu Correctiv gründen. Ich würde spenden.

  6. Das LG übersieht nicht nur, dass linke Medien nicht „gestickert“ werden – und also offensichtlich nicht die Herstellung von Pluralismus das Ziel von Facebook und Anhängsel ist. Es übersieht vor allem, dass sich das „Problem“ der Beseitigung Filterblase nur auf die Mitteilung von Tatsachen, aber nicht von Wertungen beziehen könnte. Niemand kann genötigt werden, die Meinungsäußerung, Bewertung eines anderen zu erdulden, denn es gibt eben auch eine negative Meinungsfreiheit. Indes kann auch niemand zur Kenntnisnahme von (anderen ausgewählten) Sachverhalten genötigt werden. Die Nutzer werden hier zu Objekten degradiert. Sie entscheiden nicht mehr über den Konsum von Informationen und Meinungen, sondern ein anderer erzieht diese, drängt sich auf, dirigiert. Die Nutzer entscheiden nicht, welches Stück auf der eigenen Bühne gespielt wird, sondern ein anderer kapert sie und erzwingt zumindest die Einblendung eines Untertitels. Das ist weit entfernt vom grundgesetzlichen Leitbild des mündigen, selbstbestimmten Bürgers. Das LG ist aber – anders als das private Facebook – als Teil der Rechtsprechung unmittelbar an das Grundgesetz gebunden, Art 20 Absatz 3 GG. Es darf daher keine Rechtsordnung etablieren, die uns einen politischen Diskurs aufzwingt, das private Facebook in die Position eines Programmdirektors rückt. Würde man den Gedanken des LG fortspinnen, werden wir demnächst wohl zwangsweise um 20.00 h verpflichtet Tagesschau zu gucken, indem jedes andere Programm im Fernsehen oder im Internet unterbrochen wird oder ein Laufband eingeblendet wird. Das offenbart ein groteskes Freiheitsverständnis: obrigkeitshörig, fremdbestimmt. Es gibt also nicht nur wettbewerbsrechtliche Fragen. Die Nutzer sind Bürger und damit keine Verfügungsmasse von Richtern, Unternehmen oder Politikern.

  7. Sehe eben Tichys Einblick bekommt gerade vom Redakteur für Agitation ääh Wirtschaft der FAZ den Ehrentitel HAUDRAUF MAGAZIN. Ihr scheint hier irgendwie besseren Journalismus zu bieten als in der FAZ. Liegen dort auch die Nerven blank. Würde mich freuen.

  8. Kapier ich nicht…mir würde es nie im Leben einfallen auf Gesichtsbuch ein Konto zu eröffnen.

  9. „Nach umfangreicher Abwägung kommen die Richter allerdings zu dem Schluss, dass es ein übergeordnetes Interesse gebe – nämlich, „Filterblasen“ im Netz zu bekämpfen.“

    So, so, das Gericht konstatiert in dieser Sache einfach mal so, das Vorhandensein, eines „übergeordneten Interesses“. Und weiß auch gleich, was das will. „Filterblasen“ will dieses „übergeordnete Interesse“ nicht. Und die Bekämpfung der Filterblasen kann einem privaten Unternehmen überlassen werden.

    Die GANZE Politk besteht aus Filterblasen – jede Partei erzeugt ihre eigene. Ohne Filterblase gäbe es keinen Zusammenhalt in Parteien und es gäbe innerparteilich keinen Meinungskonsens.

    Und darum ist dies soooo richtig!

    „Müsste es dann nicht – wenn das Ziel wirklich darin besteht, „Filterblasen“ auf Facebook zu bekämpfen – wenigstens mehrere Unternehmen von unterschiedlicher politischer Ausrichtung geben, die dort ihre Kommentare und Meinungen zu anderen verbreiten? Das Problem besteht ja nicht nur in der Machtstellung von Facebook, sondern darin, dass es keine rechtes und keinen liberales Korrektiv zu der weit links stehenden Correctiv-Plattform engagiert.“

    Und solange es „nur“ FB gibt, geht das Urteil an der Sache vorbei.

  10. Die Frechheit und Dreistigkeit ist schon kaum zu überbieten, weltberühmten Wissenschaftlern wie Freeman Dyson die Wissenschaftler-eigenschaft absprechen zu wollen, bloss weil Correctiv deren Meinung nicht passt.

  11. Bei den 500 Wissenschaftlern ging es doch um Widerspruch gegen die These, daß es einen nahezu 100%igen Konsens unter Wissenschafltern gebe bzgl. des menschenverursachten Klimawandels. Damit hat tichy doch gerade GEGEN die Filterblasenbildung einen Beitrag geleistet. Oder ist die mainstream-Meinung immun dagegen, eine Blase zu bilden? Wer entscheidet darüber?

  12. Wenn ich das richtig verstehe, stellt das Gericht fest, dass es sich bei dem Stempel von „Correctiv“ nicht um einen „Fakten“- sondern einen Meinungscheck handelt. Konsequenterweise hätte es dann entscheiden müssen, diesen auch so umzubenennen. Meinetwegen ginge auch noch „Haltungscheck“.

  13. Mit einem Wort: Gesinnungsjustiz. Wer noch auf Fratzenbuch aktiv ist, dem ist nicht mehr zu helfen. Seit ewig komme ich ohne diesen ** aus, und ich vermisse…nichts!

  14. Manche Richter fällen solche Entscheidungen in vollem Bewußtsein, nämlich im Bewußtsein das höhere Instanzen anders entscheiden. Nicht das man gerne tun würde, sondern man tut es um eine Grundsatzentscheidung herauszufordern die man selbst nicht treffen kann, weil man eben unterste Instanz ist. Hört sich zwar blöd an, aber manchmal ist das Leben eben nicht gradlinig. Dies trifft dann wohl auch auf diese durchaus ambivalente Entscheidung zu. Den schwarzen Peter hat nun das nächsthöhere OLG.

    • Wäre ja erfreulich, wenn die Mannheimer Richter das im Sinn hätten, sicher wäre ich mir da leider nicht.

  15. Wenn diese Richter in der „Causa Correctiv“ zwar eine Benachteiligung von TE sahen, diese aber gleichzeitig mit HÖHEREN INTERESSEN rechtfertigten, dann bekomme ich langsam eine Vorstellung davon, wie die inzwischen große Anzahl von Anzeigen in der Causa „Oma ist ne Umweltsau“ von deutschen Staatsanwälten und Richtern gehandhabt werden wird.

    Tut uns schrecklich leid liebe Omas, aber HÖHERE SATIRE-INTERESSEN lassen eben Sachverhalte wie „Beleidigung, Dnunzierung oder gar Volksverhetzung“ als zweitrangig in den Hintergrund treten.

    Klage abgewiesen !!!

  16. Was für eine windelweiche, fadenscheinige Urteilsbegründung!
    Wenn Correctiv keine unabhängige Instanz, sondern nur ein parteiischer Wettbewerber ist, müsste die Rechtslage eigentlich klar sein. Es kann doch nicht im „übergeordneten Interesse“ liegen, dass „Meinungsäußerungen“ welcher Art auch immer das Wettbewerbsrecht in dieser Weise aushebeln.
    Kleine Notiz am Rande: In dem erwähnten Bericht der FAZ wird TE als „Haudrauf-Magazin“ (ohne Gänsefüßchen!!!) bezeichnet. Was sagt man dazu?

    • Das könnte man gut als Stempelvordruck für die Gegenoffensive nutzen:

      Ausführliche Recherche
      nachzulesen beim
      Haudrauf-Magazin
      TICHYS EINBLICK

      Vielleicht gehen Verfahren, die dann von Correctiv angestrengt werden müssen, auch „flüssiger“ und lassen sich grundlegend kostensparend für den eigenen weiteren Prozess verwenden?

  17. Die haben garantiert noch nie bei der ARD, ZEIT oder dem SPIEGEL was beanstandet. Das würde ja „Vertrauen in demokratische Institutionen“ untergraben. Absurd wie die Leute, die sich Augen und Ohren zuhalten, angeblich am meisten vor den Filterblasen der anderen Angst haben.

  18. Auch wir sollten zukünftig Haltung zeigen und aus übergeordneten Gründen im Zeitschriftenladen den Spiegel nach hinten packen und Tichys Einblick nach vorne! #ZivilerUngehorsam

    • Hallo RedSam – ziviler Gehorsam! – Aber immer erst die Fakten checken!

  19. Reichsinformationsministerium – mit David Schraven als Oberzensor.

    Als Briefkasten für Whistleblower bei der WAZ war er ja wohl recht erfolglos – Nullnummer.

  20. LG Mannheim? Da hat schon Harry Wörz erfahren, was Gerechtigkeit ist. Richten Sie sich schon mal ein, dass sie die nächsten 20 Jahre mehrfach zum BGH müssen und dann erst der EGMR aufdeckt, dass das alles Schwachsinn ist, was die Zensoren so verzapfen.

  21. Der angebliche „Faktencheck“ von „Correctiv“ ist eher ein „Faktenschreck“. Nichts weiter.

  22. Wer hier in einer Filterblase lebt, ist doch wohl klar. Es sind nicht TE und dessen Leser, sondern es sind der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk, Spiegel & Co sowie die Meinungsstasi von Correctiv. Da können die noch so viele Stempel irgendwo draufpappen und Zensur betreiben. Ich persönlich habe für mich schon jede Menge Stempel verteilt, Correctiv hat einen besonders dicken bekommen und die „Aktuelle Kamera“ im ÖRR tue ich mir auch nicht mehr an.

  23. Man muss sich nur mal die Themen und Beiträge auf der Correctiv-Seite anschauen, die dort „gecheckt“ werden. Es geht immer nur in die eine Richtung. Gleiches gilt für Patrick Gensing, dem ARD-„Faktenchecker“. Sind die Medienkonsumenten wirklich so naiv, den Faktencheckern alles zu glauben? Das wäre doch mal interessant, repräsentativ zu erfragen. Insgesamt stellt sich die Frage, wie lange der mediale Komplex dieses Spiel aufrecht erhalten kann.

    • „Faktenchecker“ Gensing ist das nicht der, der früher bei der Antifa aktiv war und immer noch dabei ist, bzw. immer noch verbunden ist? Der selbst von sich sagt er hätte durch diese Verbindung und Erfahrungen (Ideologien) anderen gegenüber einen „Wissensvorteil“ was „Rechtsextrimismus“ ist / angeht?

  24. „Gibt es tatsächlich ein höheres Rechtsgut, das einen solchen Eingriff rechtfertigt?“
    Im Bedarfsfall wird einfach ein „Supergrundrecht“ postuliert, das zwar nirgendwo niedergeschrieben ist, aber trotzdem Vorrang vor allen anderen Rechten hat. Alles schon dagewesen.

  25. Nebenbei: Correctiv kann ja auch gar nicht konkret nachweisen, dass bestimmte Nutzer ohne ihren Hinweis in einer Filterblase leben würden. Und wenn sie das für einzelne könnten, würden sie gegen alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstoßen, die es je gab und ganz besonders seit der DSGVO. Dabei wird hier das Recht im wahrsten Sinne des Wortes verdreht. Jeder hat das Recht laut Grundgesetz, sich frei überall zu informieren. Niemand hat die Pflicht, gegenteilige Informationen und Meinungen einzuholen. Es gibt keine direkte Informationspflicht, keine Pflicht zur Kenntnisnahme anderer Meinungen. Jeder hat so gesehen sogar laut Grundgesetz das Recht nur Meinungen zu lesen, die seiner eigenen entsprechen. Jeder darf sich auch seine eigene Filterblase basteln. Bestimmungen, denen Facebook unterliegt, können nur neutraler Art sein. Entweder darf Facebook gar keine anderen Artikel empfehlen, oder es muss in einem fairen, neutralen, zufälligen oder gewichteten und transparenten Modus empfohlen werden.

    Das Phänomen „Filterblase“ gibt es nur innerhalb eines Netzwerkes durch das Vorschlagen von anderen Artikeln. Die Nutzer selbst kennen in der Regel immer auch gegenteilige Meinungen und wissen auch, wo sie die lesen könnten. Sie gehen auf die Seiten, weil sie bestimmte Meinungen von bestimmten Personen lesen wollen. Niemand muss andere Meinungen lesen, niemand darf laut Grundgesetz in de Publikation eingeschränkt werden.

    Der ganze Hype um die Filterblasen hat aber einen klaren und rein politischen Ursprung. Während man in Deutschland auch bei Correctiv-Journalisten über Obamas Social-Media-Wahlkampf gejubelt hat und ihn als das große Vorbild sah, man bei den kommenden Bundestagswahlen in allen Parteien gleiches versuchte, Social-Media-Teams aus allen Löchern krochen, kam die große Überraschung bei Trumps Wahlkampf, dass auch die andere Seite Wahlen gewinnen kann. Sogleich wurde behauptet, dass dort Betrug, die Russen usw. beeinflusst hätten. Zuerst waren es angeblich Bots, dann waren es Firmen in Russland, die Texte schrieben, DANN erst kamen die Filterblasen als das Argument, allerdings noch mit dem Hinweis auf die Algorithmen. Bots kann man sperren und löschen, User-Meinungen muss man auch aus Russland aushalten, Algorithmen kann man ändern. Nichts davon rechtfertigt den staatlich erlaubten Eingriff in Publikation von Inhalten und Meinungen. Das ist auch nicht das Ziel.

    Es geht einzig und allein darum, andere politische Meinungen vor allem im Kontext zu Wahlen – das wurde durch die Parteien und Wahlkämpfer immer wieder ausdrücklich betont – zu behindern.

    Das ist absolut verfassungsfeindlich und demokratiefeindlich.

    • Danke für diesen Kommentar! Filterblasen sind an sich offenbar nicht das Problem der Gründer, Macher und Finanziers von Correktiv, solange es ihre eigene Blase ist. All ihr Bestreben ist es, uns entweder in die linke Denkblase zu holen oder als Nazis, Rechte oder anderweitig nicht Diskursteilnahmewürdige abzuqualifizieren.

      • Das gesamte Konzept ist an den Haaren herbeigezogen. Wer Medien liest die ihn interessieren und andere dafür ignoriert befindet sich in einer Blase? Dann müsste als allererstes die Blase in der unsere Regierung und Mediebmacher leben zerstochen werden.

  26. „Interessanterweise stellte das Landgericht Mannheim fest, der „Faktencheck“ durch Correctiv sei überwiegend „als Stellungnahme des Dafürhaltens und Meinens als wertend und daher als Meinungsäußerung anzusehen“. Correctiv selber räumte im Prozess ein, dass es sich um eine reine Wertung handele, die auch durch die Formulierung „Faktencheck“ nicht zur Tatsachenbehauptung werde. Correctiv checkte also zumindest in dem konkreten Streitfall gar keine Fakten, sondern verbreitet, privilegiert durch Facebook, seine Meinung.“
    – Interessant…Also darf ich jetzt meine MEINUNG als FAKT und wenn ich eine andere Meinung (als mein Gegenüber) äußere meine MEINUNG als FAKTENCHECK präsentieren??? (So ließt es sich ja hier. Nur, was wird dann aus den (realen) Fakten?
    (ZB. (Fake-)Fakt: „die Welt ist eine Scheibe!“, Alles ander sind dann Fakes…??? Und Gegenrede wird mit dem „falsch“/“teilweise falsch“-„Aufkleber“ versehen?))

    „Nach umfangreicher Abwägung kommen die Richter allerdings zu dem Schluss, dass es ein übergeordnetes Interesse gebe – nämlich, „Filterblasen“ im Netz zu bekämpfen.“
    – Okay, dann müsste es aber zB. TE ja ebenso erlaubt werden, einen „Faktencheck-Sticker“ an jeden Artikel anderer Medien-Seiten (zB. der ARD, ZDF, Spiegel, Stern, Welt… usw. und bei Correctiv) anzuhängen…?

    Und abschließend noch:
    „Den Facebook-Post von TE, der auf den Artikel hinwies, überstempelte Correctiv deshalb mit „teilweise falsch“.“
    Was ist eigentlich, wenn Correctiv mit falschen Fakten jongliert? (Wer darf dann Correctiv korregieren („falsch“/“teilweise falsch“-„Sticker“), oder einen Gegenmeinungs-„Sticker“ auf deren Posts „kleben“?) Und wie können MEINUNGEN „falsch“ oder „teilweise falsch“ sein?
    (Womit eigentlich schon der „Stempel“ („falsch“ und „teilweise falsch“) den Correctiv benutz eigentlich faktisch FALSCH ist und höchstens lauten dürfte: „Hier lesen sie eine Gegenmeinung/Gegendarstellung.“ (was, wie oben erwähnt, aber dann auch zB. TE bei allen Berichten von Konkurrenzprodukten erlaubt sein müsste…)

    Das Urteil wirft mehr Fragen auf als Antworten…

  27. Die Argumentation mit den Filterblasen ist insgesamt völlig hirnverbrannt. Bei dem Phänomen Filterblasen dreht es sich ja nicht um die Tatsache, dass verschiedene Anbieter (TE, Spiegel, Correctiv z.B.) auf eigenen Seiten unterschiedliche Angebote haben. Das haben sie sowieso durch eigene Webseiten. „Filterblasen“ bezeichnen das Problem, dass Nutzern von Social Media durch die Anbieter der Social Media selbst ähnliche Inhalte angeboten werden wie die, die man in dem Moment betrachtet. In diesem Fall sorgen also Facebooks Algorithmen selbst für das Entstehen von Filterblasen. Nicht die Anbieter der Inhalte. Wer Filterblasen bekämpfen will, muss sich also an Facebooks Programmierer wenden, muss also unter einen Spiegel- oder Zeit-Artikel bei Facebook dann auch einen Link zu einem Inhalt mit gleichem Bezug zum Beispiel bei TE setzen, und umgekehrt. Das würde das Entstehen der Filterblasen durch Facebook verhindern. Aber nur damit das klar ist. Hier handelt es sich um Wirtschaftsunternehmen und Organisationsformen, die mit Wirtschaftunternehmen konkurrieren. Das müsste dann also auch dann passieren, wenn z.B. Tesla etwas über E-Autos schreibt. Dann müssten daneben links zu Porsche oder Mercedes stehen. Facebook bietet eine digitalen Raum an, auf dem sich Anbieter darstellen können. Facebook ist kein redaktionelles System. Facebook ist ein Host für Webseiten mit einem feststehenden CMS. Die Anbieter sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich.

    „Filterblasen“ sind also ein Produkt von Facebooks Logik, ähnliche Artikel zu finden „die Sie auch interessieren könnten…“. Als Reaktion auf diese angeblich schlechte Programmierung soll nun ein Unternehmen einer Branche sämtliche Artikel aller Konkurrenten kommentieren dürfen. Das ist natürlich eindeutig nur vorgeschoben, denn hier geht es darum zu zensieren, zu sperren und wo es juristisch nicht möglich ist, abzuwerten. In der ganzen Diskussion, das sieht man ja in der Stellungnahme von Correctiv und Gericht, geht es gar nicht um das Prinzip Filterblase, wird gar nicht eine solche überhaupt konkret nachgewiesen, sondern es geht nur darum, etwas gegen solche, die angeblich vorhanden sind, zu tun. Die Frage ist also vor allem:

    WO IST DENN NUN DIE FILTERBLASE, DIE CORRECTIV HIER BEI TE BESCHRÄNKT HAT? WORAUS BESTEHT DIESE, WIE VIELE NUTZER BEKAMEN DENN WELCHE LINKS ANGEZEIGT? WARUM IST ES DIE „SCHULD“ VON TE (nicht von FACEBOOK), WENN ES SO WÄRE, DASS NICHT ANDERE ARTIKEL EMPFOHLEN WURDEN. WIE OFT WIRD DENN EIN LINK ZU TE UNTER SEITEN DER KONKURRENZ ANGEZEIGT, ALS BELEG, DASS ES UM MEINUNGSPLURALISMUS GEHT? WO IST DENN DER PLURALISMUS AUF DER PRÄSENZ VON CORRECTIV? WO WERDEN DORT ANDERE MEINUNGEN ALS HÖHER GEWICHTET DARGESTELLT?

    • Das muss ich noch präzisieren: „Facebook ist ein Host für Webseiten mit einem feststehenden CMS.“

      Das ist uneingeschränkt eine Seite von Facebook, sofern eine Facebook-Seite der Öffentlichkeit zugänglich ist. Dann ist das genau so. Z.B. bei Unternehmensseiten ist das regelmäßig der Fall.

      Facebook bietet aber auch die Möglichkeit, dass Nutzer den Zugang zu ihren Seiten beschränken können, nur auf bestimmte Kreise zu beschränken, das auch nur für bestimmte Inhalte. Dann verhält sich Facebook wie Telekommunikations-Dienstleister.

      Was für Facebook und die Seiten wann gilt, hängt also von den durch die Nutzer eingestellten Einschränkungen ab. Wer Facebook nur zur privaten Kommunikation nutzt und entsprechenden Einstellungen hat, der äußert sich dort auch privat, nicht öffentlich. Das kommt noch hinzu, wenn sich Kreise, wie Correctiv auch noch in private Kommunikation einhacken oder hineintricksen wollen, um dort zu sperren oder zu kommentieren. Geschlossene Gruppen sind für sie ohnehin Tabu. Hier gilt das Fernmeldegeheimnis. Und falls solche Verstöße von Markierungen in geschlossenen Gruppen bekannt sind, sollte man Schraven wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis verknacken.

  28. StaBü = Staatsbürgerkunde reloadet…
    Dabei hatten wir das Fach doch 89 abgewählt!
    Ich glaube, es ist allerhöchste Zeit, das „Abwählen“ noch mal etwas nachdrücklicher zu wiederholen!

  29. Die wirklich korrekte Einordnung des Ganzen wäre eigentlich wie folgt:

    „Unabwendbarer Untergang aller alteuropäischet Völkerschaften auf dem eurasischen Doppelkontinent nach einem Zeitraum von mehreren zehntausenden Jahren“

    Unterpunkt: Verhinderung eines ansonsten sicheren demographischen, einhergehenden gesellschaftlichen Zusammenbruch aller ost- und südosteuropäischen EU Staaten in ihrer Gesamtheit anlässlich des Aussterbens der Population Deutsche OHNE Migrationshintergrund auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland innerhalb von nur einer einzigen höchstens jedoch zweier Generationen!

  30. Facebook? Was ist das? Was mich nur wundert, ohne Details zu kennen; warum spielt hier das Grundgesetz eine Rolle; Facebook und Correktiv werden durch das GG gar nicht gebunden; nur der Staat (ein paar Vorlesungen zum Recht bekommt ja auch der Betriebswirt zwangsweise verpasst; ist aber vielleicht zu lange her); müsste das nicht allein im Wettbewerbsrecht spielen? Und dass das hier unlauter ist; dafür braucht es kein Jurastudium; es ist linksgrüne indoktrinierte Zensur. Fakt! Faktencheck erledigt. Unglaublich. Wenn die wirklichen Fehler ausfindig machen und korrigieren würden, ok, aber Meinungszensur unter dem Deckmantel des Faktenchecks geht gar nicht. Aber werte TE seien Sie froh, dass Sie nur bei Correktiv gelandet sind; immerhin haben Sie mit dem Artikel den Klimawandel in Frage gestellt. Für sowas gehts normalerweise zum Psychotherapeuten.

  31. Die Verhältnismäßigkeit scheint in dem Gerichtsurteil offensichtlich keine Rolle zu spielen.

  32. Die nächste gerichtliche Entscheidung wird zeigen, dass Facebook auf Dauer nicht die Lösung sein kann.
    Wir sollten langsam damit beginnen, zu vk.com umzuziehen. Das betrifft selbstverständlich nicht nur TE.
    So ein Verlust großer Leserzahlen kann bei Facebook sicher so manche Wunder bewirken. Nur der möglichst tiefe Griff in’s Portemonnaie bringt Erfolg.
    Das werden wir sicher demnächst bei den ÖR Sendern sehen, wo sich die Folgen der Gebühren-Aktion früher oder später bemerkbar machen werden
    und das würden wir auch bestimmt beim Verhalten von Facebook merken, WENN wir uns dazu aufraffen würden, den Plattform-Anbieter zu wechseln.

    • Nur ist VK das russische Gegenstück zu FB und ganz definitiv nicht frei. Es ist der Gesetzgeber gefordert, solche Quasi-Monopole wie FB, Twitter oder Alphabet (Google) zu zerschlagen um wieder echte Alternativen das Aufkommen zu ermöglichen.

      • Soweit mir bekannt ist, wird auf vk.com NICHT zensiert.
        Ob das so bleibt, weiß natürlich keiner. Aber im MOMENT ist es noch so und vielleicht bleibt es auch so. Einen Versuch wäre es jedenfalls wert… schon, um zu beweisen, dass man dort seine Meinungen TATSÄCHLICH schreiben darf… bei dem bösen, bösen Putin. 😉
        Anders als hier im freien und besten aller Länder. 😉

  33. Geht es nur mir so oder ekelt die Selbstgerechtigkeit der „Linken“ auch andere Menschen in einem Maße an, das nicht mehr salonfähig zu beschreiben ist?

    • „…ist in Worten und Bildern nicht zu schildern“ – wie man so schön sagt!
      Zumindest in keinen, die gesellschafts- und/oder druckfähig wären ;-)!
      Und ja, dass geht mir aber so was von 100%ig ganz genau so!

  34. Vielleicht ist das „höhere Rechtsgut“ nichts anderes als eine generalpräventive Maßnahme gegen allzu kritische Presse. Mir so passiert bei meiner – zugegeben harschen – Kritik an der Praxis von Kinderehen beim Moslem. Zum Zwecke der demografischen Eroberung fremder Territorien. Es gibt laut unicef ca 650 Millionen Kinderehen weltweit – nicht alle bei Moslems, aber sie sind die Haupttäter bei diesem gigantischen Verbrechen an jungen Mädchen, an jungen muslimischen Mädchen. Zu finden unter „unicef Kinderehen“, einige Meldungen dort. Wenn bei TE die Artikel 3 und 5 GG verletzt werden, (und Art. 12 GG), so sind das im Falle der mißbrauchten Mädchen die Artikel 2 („Handlungsfreiheit“) und Artikel 1 („körperliche Unversehrtheit“ und „Menschenwürde“). Alles im Dienste höherer Ziele, fragt sich nur, welche das sind konkret. Strafrechtsnormen? Zensur? Ach was.

  35. Faktencheck(!!) durch Correctiv!

    Absolut großartig!

    Da machen wir doch ALLE mit:

    Streiche rückwirkend zum 01.01.2015 IMMER und ÜBERALL und AUSNAHMSLOS durchschaubaren Ersatzenkeltrickbetrug „Flüchtlinge“ mangels vorhandener ‚echter“ Flüchtlinge gemäß dem Völkerrecht!

    Setze stattdessen: „Zumeist nichteuropäische Ersatzenkel“ bzw „Ersatzenkel!“

    • Das Wort „Enkel“ stört mich, weil es doch irgendwie einen Familienbezug beschreibt – und ich mit der Vielkinderei wo auch immer auf der Welt rein gar nichts zu tun haben will. Bei mir vor der Haustür und nicht integrierbar, gar als „Gegengesellschaft“, schon überhaupt nicht.

  36. Konsequenterweise sollte TE Facebook meiden, das eigene Angebot auf der eigenen Webseite kann kein Correctiv „bestempeln“. Man kann auch ohne Facebook sehr gut leben.

    • Ich finde schon gut, wenn durch den Facebookauftritt die Reichweite dieses Mediums erhöht wird und der ein oder andere doch darauf aufmerksam wird, wie viele Meldungen und andere Betrachtungsweisen es gibt, die unter den Tisch fallen.

      Vielleicht finden sich hingegen welche, die Meldungen von „Correktiv“ dementsprechend auch bestempeln, um darauf hinzuweisen, dass deren „Inhalte“ bei Weitem nicht alle Facetten der Realität abbilden?

  37. Wieder einmal soll die Justiz richten, was unsere Politiker verschlafen haben. Monopole und Oligopole treiben hier ihre Spielchen und Richter sollen es nun Richten.
    Das ist eine Rahmenentscheidung und es besteht gesetztgeberischer Handlungsbedarf!
    Ich meine das explizit für Facebook.
    In Zeiten in der der TÜV Deutschland selbst seine Seele verkauft ( Brasilien….) wüßte ich aber nicht wer hier in diesem, unseren Land noch aufrichtig ist und eine solche Aufgabe,nämlich die Veröffentlichungen zu kontrollieren, übernehmen kann.

  38. Lustig, eine Unternehmung, die die ÖR-Filterblase aufbrechen will, wird von einem einseitigen Parteigänger auf dem zentralen Blasenmedium anerkanntermaßen manipulierend beurteilt und im Sinne der dominanten Blase eingehegt bis neutralisiert.

    Und ein Gericht erkennt und anerkennt dies – hält dies aber für legitim.

    Das höhere Rechtsgut kann dann nur die Zurichtung der Öffentlichkeit sein, und die Bewahrung der Karrierechancen der Richter. Spende folgt.

  39. Hier werden rechtliche Grundsätze in ihr Gegenteil verkehrt. Ein Monopolist darf gegenüber anderen Unternehmen nicht parteiisch sein. Er darf zB keine Unternehmen willkürlich von der Belieferung ausschließe. Der Monopolist ist im Gegenteil in besonderem Maß zur Unparteilichkeit verpflichtet (s. Para. 19 ABS 1 Nr 1 GWB). Das gilt seit Jahrzehnten und wurde hier offenkundig missachtet.

  40. Franz Josef Strauß zeigt sich auch hier überaus weitsichtig, als er die Einseitigkeit der Presse anprangerte, wenn er auch nicht ahnen konnte, dass und wie sich „soziale Medien“ entwickeln. https://twitter.com/Tom_Muc1/status/1148722028171497474
    In Bayern sollen sie gerade dabei sein, ihm zur Ehre benannte Straßen umzubenennen.
    Danke TE, dass Sie gegen solche „Auswüchse“ gegen die Pressefreiheit hin zur „vereinheitlichten Meinung und Berichterstattung“ angehen.

  41. Wenn der linke,staatsfunknahe Faktencheck irgendwas in Frage stellt,weiß ich,das der Kern der kritisierten Sache meist richtig und wahr ist.Ich sehe sowas eher als Gütesiegel.Objektivität geht anders,wie man am Beispiel von“ Schraven und Clinton Sieg“sehen kann.

  42. Niedere Motive sind also höhere Interessen. Rechtsspruch der Extraklasse.

  43. Wozu überhaupt Facebook, Twitter, etc.? Wer bitte „braucht“ all diese Seiten?

    Reicht die eigene Internetseite nicht aus? Wer Tichys Einblick lesen will, der benötigt all die genannten Seiten schlicht und ergreifend einfach nicht?!

    Ich persönlich bewege mich seit vielen Jahren im Internet und lese schon seit langer Zeit hier auf der Seite Tichys Einblick, doch ich habe noch nie Facebook, Twitter oder ähnliche Seiten dazu benötigt – ganz im Gegenteil >>> ich meide all diese Seiten sprichwörtlich „wie der Teufel das Weihwasser“!

    Solche Seiten schlicht und ergreifend einfach ganz konsequent meiden. Meine ganz persönliche Meinung dazu.

  44. Europarecht……….tse, tse, tse! Wie auch immer, da mach ich mal wieder ein paar Mäuse locker. Der Kampf muss ausgefochten werden!

  45. Schade, dass die gigantische links grüne „wahrheitsgestaltende“ Meinungsblase, die die Hauptmedien fest im Griff hat, vom Gericht nicht gesehen wurde. Und „Correctiv“ ist ein Haltungs“medium“. Ein Meinungsdiffamierungs Instrument. Das genaue Gegenteil von den segensspenden, vom Gericht zugeschriebenen Eigenschaften.
    Wettbewerbstechnisch ein Unding. Sollte das allerdings bestätigt werden, dann spricht ja auch nichts gegen einen Lügenstempel auf nahezu jeden Haltungsbeitrag öffentlich nicht-rechtlichen „Qualitätsfernsehens“ dauerhaft mitzusenden . (Das wäre wenigstens korrekt)

    „Gibt es tatsächlich ein höheres Rechtsgut, das einen solchen Eingriff rechtfertigt?“ Scheinbar ja. Die mühsam aufgebaute Filterblase um die Bevölkerung im Interesse der Funktionselite zu lenken.

    Also, Gerichte kann man auch abschreiben.

  46. Die Feststellung, dass ein Eingriff in geschützte Rechtspositionen vorliegt, ist wertvoll.

    Die Abwägung des LG Mannheim bleibt für mich dennoch unverständlich. Selbst wenn es das übergeordnete Interesse gäbe, bleiben zwei Restfragen offen – warum muss ein anderer Marktteilnehmer, ein Wettbewerber das machen? Warum gilt das nur in die eine Richtung, denn angebliche Filterblasen gibt es auch auf der anderen Seite.

    Beim OLG sitzen in der Regel andere Kaliber. Vor allem haben sie mehr Zeit zum Nachdenken.

  47. Ein weiteres Beispiel, daß wir zunehmend durch und durch politisiertes Recht haben. Siehe auch ein Stefan Harbarth, der für die CDU im Bundestag den UN-Migrationspakt rechtfertigt, um fünf Tage später als Richter ans Bundesverfassungsgericht zu gehen. Was will man da noch machen als Bürger. Das ist praktisch schon Staatsstreich von oben.

  48. Das ist fast wie Zensur. Nur das nicht gelöscht wird. Das hat mit Pressefreiheit nix zu tun. Das ist staatliche Willkür ausgelagert in den Privatbereich.

  49. …tja – auf Deutschlands linke „Richter“ ist halt Verlaß!
    Ganz in der Tradition von Hilde Benjamin und anderer robetragender Stützen totalitärer Systeme

    • Genau so ist es. Die Justiz ist eine Nutte, immer schon gewesen.

      • Das finde ich gemein! Außer der Domina gibt es auch noch die anderen!

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