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Mandatsrelevante Wahlpannen

Exklusiv: Wahl in Berlin muss in mindestens einem Wahlkreis wiederholt werden

23.05.2022

| Lesedauer: 5 Minuten
Wahlen müssen nur wiederholt werden, wenn gravierende Fehler auftauchen, die das Ergebnis der Sitzverteilung berühren könnten. TE führt den Nachweis, dass dies in einem Wahlkreis zur Berliner Abgeordnetenhauswahl gegeben ist. Weitere Stimmbezirke werden noch untersucht.

Im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist bei der Wahl zu Bundestag und Abgeordnetenhaus 2021 so ziemlich alles schief gegangen, was schief gehen konnte. Die Fehler sind so schwerwiegend, dass sie das Ergebnis der Wahl hätten verändern können, also mandatsrelevant sind. Damit ist die Wahl mindestens dort irregulär. Weitere Wahlkreise wertet das Recherche-Team von TE noch aus.

Knapp gewonnen in Charlottenburg-Wilmersdorf 6

Denn das Direktmandat im Wahlkreis Charlottenburg-Wilmersdorf 6 für das Berliner Abgeordnetenhaus entschied sich denkbar knapp: Der Grünen-Kandidat lag hier lediglich 19 Stimmen vor seinem SPD-Konkurrenten.

Fehler sind bei der Wahl in dieser Größenordnung definitiv aufgetreten. Die 27 Wahllokale des Bezirks waren zusammengerechnet über acht Stunden lang wegen Wahlzettelmangels geschlossen, viele davon länger als anderthalb Stunden zur Stoßzeit zwischen 14 und 16 Uhr. Rechnet man die Wählerzahlen an diesem Tag hoch, könnten dadurch mindestens 1000 Wähler beim Wahlgang behindert worden sein. Manche davon mögen zwar noch einmal wiedergekommen sein, wie viele das aber überhaupt konnten, ist völlig offen.

Mehrere Wahllokale berichten zudem von Schlangen, in denen Wähler weit über eine Stunde anstehen mussten. 20 der 27 Wahllokale schlossen verspätet, vier Wahllokale waren bis mindestens circa 19 Uhr geöffnet, statt regulär bis 18 Uhr. Auch vor all diesen Wahllokalen gab es also zumindest eine Schlange mit Anstehzeiten von mehr als einer Stunde bis zum Schluss. Das ist eine massive Behinderung des Wahlgangs: Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass die Kenntnis über den Ausgang der Wahl das Wahlverhalten beeinflusst. Nach 18 Uhr aber liegen die relativ zuverlässigen Prognosen vor, zumindest Sieger und Verlierer stehen fest. Vor Ende der Wahl ist es daher sogar untersagt, sogenannte Nach-Wahl-Befragungen zu veröffentlichen – dabei werden Wähler nach Verlassen des Wahllokals interviewt. Diese Daten gehen dann in die Punkt-18.00-Uhr-Berichterstattung von Medien ein – noch vor der Hochrechnung. Die 18-Uhr-Zeitgrenze ist also entscheidend.

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Angesichts dieser Menge an Verfehlungen ist offensichtlich, dass bei einer korrekten Wahl eine Differenz von nur 19 Stimmen eindeutig noch hätte ausgeglichen werden können. Das Ergebnis der Wahl ist also durch die Wahlpannen potenziell verfälscht worden.

Die Wahl im Detail

Das kann man auch exakt zeigen: Im Wahllokal 04609 im besagten Wahlkreis steht im Protokoll, dass falsche Stimmzettel für die Erststimme ausgegeben wurden. „Die Ausgabe des Stimmzettels aus dem anderen Wahllokal führte zu zehn ungültigen Erststimmen bei der Abgeordnetenhauswahl“, heißt es im TE vorliegenden Protokoll. Im Wahllokal 04604 wird wiederum eindeutig festgehalten, dass bis circa 08:20 Uhr den Wählern keine Erststimmen-Wahlzettel zur Abgeordnetenhauswahl ausgegeben wurden. Bis dahin hatten 22 Personen bereits gewählt, heißt es im Protokoll. Sie wurden im Wahlregister abgestrichen, konnten die Stimme aber nicht abgeben.

Insgesamt wurden durch die Fehler also mindestens 32 Wähler an der regulären Stimmabgabe gehindert. Damit sind die Fehler bei der Wahl definitiv mandatsrelevant. Es gäbe noch mehr Fälle, die man so zweifelsfrei quantifizieren könnte, aber im Großteil der Wahllokale in diesem Bezirk wurde nicht mal das Protokoll ordnungsgemäß geführt. Fehlende Anlagen oder schlichtweg nicht ausgefüllte Felder sorgen so dafür, dass man oft gar keine genauen Daten zur Verfügung hat.

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Wäre die Wahl ordnungsgemäß abgelaufen, hätte ein anderer Kandidat diesen Wahlkreis gewinnen können – daran gibt es jetzt keinen Zweifel mehr. TE zeigte die Recherchen dem Berliner Politiker Marcel Luthe, der ebenfalls eine Beschwerde gegen das Wahlergebnis führt. Dieser erklärte dazu: „Deutlicher geht es doch gar nicht: wenn 22 Menschen gar keinen und 10 den falschen Stimmzettel bekommen haben, die Wahl aber um nur 19 Stimmen ‚entschieden‘ wurde, ist das verkündete Ergebnis keines. Und in ähnlicher Deutlichkeit finden wir das berlinweit.“ Luthe war am Wahlabend um kurz nach 18:00 Uhr selbst in einem Wahllokal dieses Wahlkreises und sagt, er habe gesehen, wie Menschen noch zur Wahl zugelassen wurden, die nach 18:00 Uhr angekommen sind. Jeder einzelne von ihnen habe eine weitere irreguläre Stimme eingeworfen.

Mandatsrelevanz ist gegeben

Damit müsste die Wahl zumindest in diesem Wahlbezirk wiederholt werden – oder hätte es jedenfalls müssen, wenn die zuständigen Stellen ihren Job zur richtigen Zeit gemacht hätten. Dass der zuständige Wahlausschuss angesichts dieser Mängel das Ergebnis für gültig befand, ist vermutlich unhaltbar. Heute können Gerichte aber gegenüber Recherchen der Presse formale Gründe finden, um inhaltlich zweifelsfreie Hinweise abzubügeln. Die genaue Rechtslage erklärt Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau unten.

Bis Montagnacht wird in Berlin die Landeswahlleitung ihre Antworten an den Verfassungsgerichtshof liefern müssen. Am Dienstag beschäftigt sich der Bundestag mit der Frage einer Wahlwiederholung. Ob es substanzielle Antworten geben wird, bleibt offen. Die Recherchen von TE lassen jedenfalls keinen Zweifel zu, dass diese Wahl nicht rechtmäßig war.


Die rechtliche Lage zu einer Wahlwiederholung fasst der Verfassungsjurist Ulrich Vosgerau für TE so zusammen: 

„In Berlin ist der Verfassungsgerichtshof unmittelbar für das Wahlprüfungsverfahren zuständig (Art. 84 Abs. 2 Nr. 6 BerlVerf i.V.m. § 14 Nr. 2 und §§ 40 ff. VerfGHG). Dies ist auf den ersten Blick günstig für die Einspruchsführer; denn fast überall sonst gilt – übrigens auch auf Bundesebene – dass ein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zunächst an das gewählte Parlament selber zu richten ist, wo er von einem spezialisierten Wahlprüfungsausschuss untersucht wird; erst gegen dessen Ergebnis wäre dann die Wahlprüfungsbeschwerde (auf Bundesebene zum Bundesverfassungsgericht) statthaft.

Dieses Verfahren ist so traditionell wie sinnlos. Denn erstens ist es immer fruchtlos – die Abgeordneten eines frisch gewählten Parlaments pflegen sich nie selber zu bescheinigen, dass dieses Parlament schnellstens neu gewählt werden muss. Außerdem wird das parlamentarische Wahlprüfungsverfahren regelmäßig zur Verschleppung missbraucht: da die Abgeordneten wissen, dass jede Ablehnung eines Einspruchs mit dem Risiko verbunden ist, dass das zuständige Verfassungsgericht die Wahlen doch noch für ungültig erklärt, wird das Einspruchsverfahren so in die Länge gezogen, dass die vorgezogene Neuwahl die ursprüngliche Legislaturperiode kaum noch verkürzt. In Nordrhein-Westfalen war die Rechtslage sogar früher so, dass es gar keinen Rechtsweg gegen die parlamentarische Selbstfreisprechung gab; dem hat aber das Bundesverfassungsgericht dann ein Ende gemacht, da eine Entscheidung in eigener Sache ohne Rechtsweg den rechtsstaatlichen Anforderungen des Grundgesetzes an die Länder nicht genügte. Daher ist es gut, dass es in Berlin anders ist.

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Misslich ist an der Berliner Rechtslage hingegen aus Sicht des Bürgers, dass das Wahlprüfungsverfahren hier rein objektiv ausgestaltet ist, es dient der Sicherstellung eines objektiv richtigen Wahlergebnisses, nicht aber dem Schutz subjektiver Rechte des Bürgers. Praktische Folge dessen ist, dass der wahlberechtigte Bürger nur in seltenen Ausnahmefällen überhaupt einspruchsberechtigt ist, normalerweise sind nur Kandidaten oder Parteien die Einspruchsführer. Der einfache Wahlberechtigte kann eine mögliche Verfälschung seiner Stimme und seines Stimmgewichts auch durch objektive Wahlfehler jedoch im Wege der Verfassungsbeschwerde auf Landesebene geltend machen (Art. 84 Abs. 2 Nr. 5 BerlVerf i.V.m. §§ 14 Nr. 6 und §§ 49 ff. VerfGHG).

Folge der Geltendmachung von Wahlfehlern ist äußerstenfalls die Feststellung der Ungültigkeit der Wahl. Dann muss die Wahl wiederholt werden. Auch bei Feststellung gravierender Wahlfehler wäre das derzeitige Berliner Abgeordnetenhaus nicht ‚ohne‘ demokratische Legitimation, denn 90 Prozent der Berliner haben ja vermutlich mehr oder minder ‚richtig‘ gewählt. Das Bundesverfassungsgericht hat schon früh festgestellt, dass über die Frage nach der ‚demokratischen Legitimation‘ nicht im Sinne von ‚null oder eins‘ entschieden werden kann, sondern dass es ein (höheres oder niedrigeres) ‚Legitimationsniveau‘ gibt. Ist das Legitimationsniveau – wie offenbar nun in Fall der letzten Wahlen zum Abgeordnetenhaus – aufgrund gravierender und mandatsrelevanter Wahlfehler nicht hinreichend, so muss unverzüglich eine Wahlwiederholung angesetzt werden. Eine vorübergehende Rückkehr des alten, also des vorherigen Abgeordnetenhauses kommt hingegen nicht in Betracht. Denn auch wenn die demokratische Legitimation des jetzigen Abgeordnetenhauses zweifelhaft und defizitär sein mag: das letzte Abgeordnetenhaus hat gar keine demokratische Legitimation mehr, weil die frühere Wahlperiode abgelaufen ist. Demokratie ist Herrschaft auf Zeit.

Dies alles wirft die Frage auf, ob und wie die jetzigen Enthüllungen durch Tichys Einblick zu einer Wahlwiederholung führen oder beitragen werden. Das Problem ist, dass ein Wahleinspruch binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses einzulegen und zu begründen ist (und eine Verfassungsbeschwerde des Bürgers in zwei Monaten). D.h., der Verfassungsgerichtshof könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass er nur diejenigen Gründe prüft, die in den bereits erhobenen Einsprüchen dargelegt worden sind; TEs Enthüllungen wären dann rechtlich irrelevant und außerdem verspätet. Diese formelle Herangehensweise steht aber in einem merklichen Spannungsverhältnis zu dem ebenfalls beim Verfassungsgerichthof geltenden Untersuchungsgrundsatz. Der Untersuchungsgrundsatz ist das Amtsermittlungsprinzip vor Gericht; der Verfassungsgerichtshof ist nicht auf den Vortrag der Parteien beschränkt, sondern er ermittelt eigenständig die Wahrheit.“

Daher sollten die Einspruchsführer in laufenden Verfahren dem Verfassungsgerichtshof die auf „TE“ verbreiteten Erkenntnisse unterbreiten und verlangen, dass das Gericht diese – trotz der Präklusionsregel, nach der alle Einsprüche binnen Monatsfrist fertig begründet sein müssen – in seine Untersuchungen miteinbezieht.


An dieser Recherche haben mitgewirkt: Jerome May, Laura Werz, Jonas Kürsch, Pauline Schwarz, Elisa David, Selma Green, Larissa Fußer, Jonas Aston, Elena Klagges. TE wird die Daten der Berliner Wahllokale auch anderen Redaktionen zur Verfügung stellen. 

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37 Kommentare

  1. Mir ist schleierhaft, wieso der mit nur 19 Stimmen weniger knapp unterlegene SPD-Kandidat in diesem Wahlkreis nicht selber eine Nachzählung beantragt hat. Das ist doch bei solch geringen Abständen fast schon üblich, da – erstaunlicherweise – oft Falschzählungen vorkommen. Oder wollte sich die SPD beim Koalitionspartner Grüne hier nicht unbeliebt machen?

  2. @Redaktion: Bitte lassen Sie die finalen Ergebnisse der Recherche/Untersuchung vollständig in rechtliche Schritte einfließen.

  3. Was soll denn der Unsinn mit Neuwahlen. Schon wieder sinnlos verbranntes Steuergeld. Ist das wichtig, ob nun ein paar Stimmen von der einen SED-PARTEI zur anderen SED-PARTEI rüber geschoben werden. Wen interessiert der Quatsch eigentlich noch?

  4. Keinesfalls möchte ich hiermit die ausgezeichnete investigative Arbeit von TE in Frage stellen, aber inwieweit gibt es hier bei TE eine entsprechend notwendige, mehrfach notariell abgesicherte Überwachung in der Bearbeitung, Lagerung, Ausgabe der Originaldokumente um den ohnehin, wenn sich nichts mehr zu verschweigen oder vertuschen gibt, aufkommenden Vorwurf der Falschberichterstattung und Lügenpresse auf TE ausgekübelt werden wird , entgegen zu wirken.

    • Sehr einfach. Weil die anderen das für die Verantwortlichen unangenehme Thema nicht anfassen wollten und sie das erst jetzt tun, seit der Bundeswahlleiter sprach. Selbstverständlich kann und hat TE die Dokumente nur bei den zuständigen Stellen ganz offiziell einsehen und kopieren können.

  5. Wenn diese „gewählten“ Volk-in-den-Arschtreter auch nur einen Funken Anstand, einen Funken Respekt vor Gesetzen und dem deutschen Volk hätten, dann würden sie von sich aus die Bundestagswahl 2021 für Berlin wiederholen und ebenso die Wahl zum Abgeordnetenhaus.
    Nur dies wird leider nicht passieren, da sich Doofland auf dem schnellsten Weg hin zu einer Diktatur ist und da werden Wahlen zwar durchgeführt, aber wer am Ende als Sieger verkündet wird liegt dann an denen, die die Stimmen auszählen. Eine freie Wahl existiert dann nur noch in den Erzählungen der älteren Bevölkerung.

  6. Ich verstehe nicht, warum TE diese aufwendigen Recherchen durchführen muß. In einer funktionierenden Demokratie müßte doch der Wahlleiter nach einem begründeten Anfangsverdacht sofort selbst losmarschieren, um der Sache bis zum Ende nachzugehen! Unregelmäßigkeiten bei einer Wahl, vielleicht sogar Manipulation, das sind doch keine Kavaliersdelikte. Der Wahlleiter muß doch das allergrößte Interesse daran haben, daß das Vertrauen in die Institutionen nicht angekratzt wird. Wofür gibt es diesen Posten sonst, außer um die Formalien zu überwachen?

    • Deswegen ist die Landeswahlleiterin ja auch nach 3T zurückgetreten, offenbar gab es noch einen Funken Verantwortungsbewusstsein.

  7. Mit Wahlen wird man dieses Land nicht mehr zum Besseren verändern. Entweder werden Wahlen rückgängig gemacht oder es wird einfach der Rotstift angesetzt. Wir werden bald davon ausgehen können, dass einfach nur gewürfelt oder erfunden wird, wer gerade regieren darf.
    Da kann man sich mittlerweile in jedes Dritte Welt Land absetzen, wo es genauso korrupt zugeht, dafür aber wärmer und der Lebensstandard auch nicht schlechter ist.
    Man muss sich schon fragen, was man in Deutschland überhaupt noch für all seine Steuern bekommt.

  8. Da kann man noch soviel Beweise vorlegen , es wird keine Wiederholung auch nur einer Wahl in irgend einem Bezirk geben . Tatsache ist das man mittlerweile in Deutschland bei jeder Wahl mit gezieltem Betrug rechnen muss .Da in Berlin auch noch eine Frau OB ist die nachweislich ihre Doktortitel mit Plagiaten erschlichen hat, runden das alles ab. Aber der Bürger, der leider in Masse dumm ist, hat es selber in der Hand dem eine Ende zu machen, aber sie tuen es nicht und gehen, wie in NRW ,mit 44,5 % ,lieber nicht mehr wählen. Wer so die Demokratie mit Füssen tritt, der braucht auch keine mehr

  9. Wie man sieht hat Berlin das Ende der demokratischen Wahl eingeläutet, vermutlich wird „wählen gehen“ mittlerweile als „rechts“ bewertet und muss zwingend vom Wahlleiter im Sinne der politischen Korrektheit korrigiert werden. Unter anderem dafür werden von unseren Steuern 1 Mrd. aufgewendet.

  10. Ungenauigkeit ? Fehler? Panne? Oder Straftat!? ( Euphemismuskaskade )
    Die Landeswahlleiterin hat wohlmöglich rechtswidrig gehandelt. Der Senat, der ihr das hat durchgehen lassen, damit auch.
    Jeder Beamte der Kenntnis hat und nicht remonstriert , oder gleich seinen Dienstherrn angezeigt , sollte/muss  aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden.
    Erst wenn man anfängt die „Kleinen“ zu „hängen“ werden die „Großen“ Angst vor den „Kleinen“ haben.

  11. Tolle und wichtige Arbeit von Tichy´s Red und den jungen Leuten. Wenn sich auch jetzt nichts ändert, so hat man es doch für zukünftige Generationen dokumentiert. Die Zeit wird die Wende bringen, auch wenn ich nicht mehr daran glaube, dass es noch zu meiner Zeit sein wird.

  12. Es geht bei dieser Sache darum, sich nicht alles gefallen zu lassen von einer Bande, die Wählerstimmen wie Verfügungsmasse behandelt. Angenommen, die Wahl würde tatsächlich wiederholt: das wäre wahrlich ein Sieg für die Demokratie und daran muss man sich festhalten. Wenn – wie viele meinen – eh alles sinnlos ist, dann können TE, Achgut, etc. noch heute ihre Arbeit einstellen. Und das kann es doch nicht sein. Also bitte weiter so!

  13. Man kann sich bei diesen Ereignissen als Bürger nur fragen, warum überhaupt noch Wahlen durchgeführt werden. Und da sich durch die 4 „großen“ Einheitsparteien sowieso nichts grundlegendes ändert mache ich folgenden Vorschlag:
    CDU/CSU, Grüne, SPD und FDP erhalten je 22,5 % der Mandate und turnusmäßig wird der Vorsitz (wie im Bundesrat) gewechselt. Wahlen braucht man nicht mehr und der angeblich mündige Bürger braucht dann sonntags auch nicht mehr zum Wahllokal um dort stundenlang auf die Abgabe seiner Stimme zu warten. Und damit könnte man sehr viel Geld sparen. Und die Minimierung der Parlamentarier ließe sich so auch sehr gut begrenzen.
    Und damit auch eine „Opposition“ unsere tolle Demokratie nach außen hin stützt bekommen AfD und Linke jeweils 5 % und man läßt sie dann aber am ausgestreckten Arm verhungern.

  14. Liebe Redaktion, Ihre Arbeit ist nur gut für Eigenwerbung, denn der Berliner kümmert sich jetzt erst einmal um sein 9 Euro Ticket und dann um den Jahresurlaub; man kann ein Volk nicht zur Demokratie zwingen und ein verlottertes Volk schon gar nicht. Platon hat es in der Politeia so schön vorhergesagt: nach der Demokratie kommen wieder Pöbelherrschaft und Tyrannei. Und genau dorthin haben wir uns unter Angela Merkel auf den Weg gemacht. Das beginnt mit albernen Namen für Gesetze und hört mit der Stigmatisierung von kritischen Stimmen nicht auf. Bei den meisten Jugendlichen endet die Bereitschaft zum Engagement mit der Funktionsfähigkeit des WLAN. So wird das nichts mehr.

    • Lieber Herr Röpke,
      das, was Herr Tichy hier mit einer Schar von engagierten Jungjournalisten leistet, ist nicht Eigenwerbung, sondern erstklassige demokratische Basisarbeit.
      Das ist genau das, was Spiegel, Zeit, FAZ, Süddeutsche, Welt und Bild und wie sie alle heißen (derzeit) nicht leisten.
      Der Deutschlandfunk hat das heute morgen in einem Beitrag aufgegriffen. Ohne Tichy wäre da heute noch der Deckmantel des undemokratischen Schweigens drauf.
      Das Land Berlin ist inzwischen auf das Grauenhafteste desorganisiert. Die vertrauen darauf, dass sie von den Anarchisten und den Sozialbeziehern gewählt werden. Der Rest ist denen weitgehend egal.
      Leistung und echter kultureller und wirtschaftlicher Erfolg sind denen weitgehend egal. Das liegt nicht an den Bürgern, sondern an der Pseudo“elite“, welche diese Stadt dominiert.
      Da wird weder kultureller noch wirtschaftlicher Erfolg vorgelebt.
      Oder wüssten Sie gerade, wer in der Berliner Regierung aktuell als Minister oder Staatssekretär wirtschaftliche oder kulturelle Erfolge vorzuweisen hat und die auch vorlebt ? Mir fällt da so gar niemand ein. Ihnen ?
      Gerade Berlin hat niemals seit 1945 das Leistungsprinzip vorgelebt und kultiviert.
      West-Berlin hat über viele Jahrzehnte Westdeutschland ausgeplündert.
      Weil es ja so zu leiden hatte unter der DDR.
      Ost-Berlin hat über viele Jahrzehnte die anderen 14 Bezirke ausgeplündert.
      Weil es ja das „Fenster zum Westen“ war.
      Es haben sich 2 Subventionsmentalitäten zusammengefunden, das Leistungsprinzip hat Berlin auch seit 1990 nicht kennengelernt.
      Ohne Regierungsumzug müssten viele Berliner mangels Leistung heute schon aus der Mülltonne essen.
      Nur durch den Umzug der Regierung, der Verwaltung und der Verbände funktioniert Berlin heute wirtschaftlich noch.
      Teils kamen bis zu 5 Milliarden aus dem Länderfinanzausgleich, die Berlin gerne verfrühstückt hat.
      Das Grundprinzip der Berliner Landesregierung ist es, keine Leistung zu organisieren. Z.B. Rote Laterne in Sachen Bildung (teils gemeinsam mit Brandenburg).
      Aber ohne Leistung andere ausplündern. Das war bis 1990 so. Und das ist einfach die letzten 32 Jahre so geblieben.
      Das Versagen beim BER und die völlig blödsinnige Schließung von Tegel kommen noch oben drauf.
      Das Land Berlin ist ein „failed state“, der massiv zum gesamtdeutschen Niedergang beiträgt.
      Das liegt daran, dass hier niemand kulturellen und wirtschaftlichen Erfolg vorlebt und vorleben kann.
      Die Pseudo“elite“ versemmelt es seit Jahrzehnten, Leistung zu schaffen und Leistung einzufordern.
      Eine „Emilia Fester“ im deutschen Bundestag passt genau in diese Reihe.
      Kriegt mit Sachmitteln etwa 15000 Euro monatlich und meint, dass sie sich und ihr Leben für Deutschland „opfere“.
      Das 15.000 Euro ein Anreiz sein könnten, Höchstleistung für dieses Land und seine Bürger zu erbringen, kommt ihr nicht einmal in den Sinn.
      Opfermentalität statt Leistungsbereitschaft.
      Das genau ist es, was das Land Berlin und Deutschland insgesamt zerstört.

  15. Ich kann das einfach nicht fassen – ob man gewählt hat oder nicht – ist wohl egal. Der Leuten und den Gerichten. Ich denke auch, dass selbst wenn man die Probleme anerkennt, wird man dann die Ergebnisse einschätzen wollen. Das war schon in Darmstadt 2018 (denk ich) so. In 2 Wahlkreisen waren die Stimmen dermaßen verfälscht, dass man die Ergebnisse eingeschätzt hat. Da hat es keinem gestört, dass statt Verantwortlichen in den Knast zu schicken und schnell noch einem Wahlgang zu organisieren, hat eine Gruppe der Buchhalter die Vertreter eingeschätzt.
    Es ist natürlich so, dass es eine 100% Legitimation nicht gibt. Das gebe ich auch zu. In dem Moment aber, in dem die Gerichte, Wahlleiter und die Wähler bzw Wahlberechtigte sich entscheiden, dass man die Wahlergebnisse einschätzen darf, ist die Wahl bei einer 0% Legitimation, weil man es eben nicht mehr weiß und stattdessen einschätzt. Dann kann man die Wahl doch direkt abschaffen.
    Ich bin eigentlich dafür. Die Rolle der Vertreter können auch die auf Basis der Lotterie gewählte Bürger spielen – aus jedem Gebiet 2, die dann für 2 Legislaturperioden in Berlin für und gegen die Gesetze abstimmen müssen. Man konnte eine Abwahlmöglichkeit einbauen, damit man besonders Ungeeigneten dann durch tatsächliche Wahl abwählen und direkt in den Knast schicken kann. Bei jeder Wahl wird die Hälfte der Abgeordneten getauscht – das sorgt für Kontinuität. Zu Wahl stehen dann alle die, sagen wir, über 30 Jahre alt und nicht älter als zB 60 sind (nach zwei Legislaturperioden sind sie dann max 68 Jahre alt). Das ist besser als die Heuchelei mit Einschätzen und selbst wenn die Parteien dann den Wahlprozess korrumpieren, ist das nicht schlimmer als das was wir jetzt haben.
    Ich denke natürlich auch, dass wenn zB eine Stimme fehlt, weil der Mensch zu spät gekommen ist oder so was, da muss man nicht unbedingt die Wahl wiederholen.Das sehe ich auch so aber das mit dem Einschätzen ist wohl ein Witz. Nur die Deutschen so humorlos wie sie auch sind, verstehen ihn nicht. Vlt haben sie auch dabei Recht, man sollte weinen oder mit Mistgabel eigenen Enthusiasmus für die Wahlergebnisse zum Ausdruck bringen. Das war jetzt Sarkasmus. Demokratie ist und bleibt eine Illusion der Mitbestimmung. Die ist aber in D. komplett geplatzt. Das ist aber mit der Gerechtigkeit und ein Paar anderen Dingen genau so.

  16. Wo bleibt der öffentliche Aufschrei? Was motiviert Bild-Zeitung & Co, dieses Thema auszulassen? Warum bleiben die betrogenen Wähler so entspannt?

    Ich erinnere mich an eine Dokumentation zum Bundesliga-Wettskandal 1971. Das muss damals ein Sturm in den Medien gewesen sein. Wegen einiger manipulierter Fußballspiele.

    Manipulierte Wahlen hingegen scheinen heute nicht zu interessieren. Kein Rauschen im Blätterwald, kein richtiger Shitstorm im Internet, keine Demonstrationen, nichts!

    Versteht niemand mehr, daß die Situation wirklich Ernst ist, oder ist das Resignation im Endstadium?

    Dieses Thema hätte viel mehr Aufmerksamkeit und öffentliche Resonanz verdient!

    • Die Demokratie ist hier offensichtlich degeneriert. Fußball ist da wohl wirklich wichtiger für die Menschen. Wer sie regiert, und wie sich dieses Land entwickelt, das interessiert sie scheinbar nicht mehr. Große Hoffnung auf Besserung sollte man sich nicht machen, das geht noch viel schlimmer. Da kommt noch einiges auf uns zu.

  17. Ich verstehe immer noch nicht, wie in dieser „Demokratie“ möglich ist, daß die Wahl auf drei oder sogar vier Ebenen (Bund, Land, Bezirke, Wohnungsenteignung) NICHT für ungültig erklärt wurde.
    In der Abstimmung über den Anschluß der Krim vor acht Jahren haben die Medien es schon zu einem Skandal erklärt, daß die Urnen durchsichtig waren. Das habe ich aber auch schon bei Wahlen in anderen Ländern gesehen.
    Und hier finden vor aller Augen Unregelmäßigkeiten und Manipulationen aller Art statt, und der allergrößte Teil der Medien sagt NICHTS!

  18. Schaun wir mal, was passiert. Von den Gewalten 1-3 ist wohl kaum etwas zu erwarten. Die 4. Gewalt hat jetzt die Möglichkeit wieder etwas Vertrauen zurück zu gewinnen. Für sie betrachte ich es als ein Lakmustest.

  19. Und wenn auch z. B. Frau Giffey und Frau Herrmann gemeinsam beim heiligen Mao und/oder dem Kreuzbein ihrer seligen Mütter schwören würden, dass zum Beispiel die Vermengungen von Berliner Wahl und Bundestagswahl ganz ohne ihre Absicht geschehen sei, um so mehr würde ich vom Gegenteil ausgehen, dass man gezielt diese milderer Form , in ihrem Ansehen, eines offensichtlichen Wahlbetrugs gewählt hat.
    Und hinterher sagt man sorry, war halt so ein typisches Berliner Ding, ihr wisst doch bei uns sind Blaupausen, copy’n’paste halt auch Doktorarbeiten und als Grüne steht man weit überm Gesetz, frag doch mal den Chem mit seiner Drogenplantage auf dem innerstädtlischen Balkon oder die Drogendealer die den Spd_ und grünen MdBs immer ihr Crack verdealen. Was glaubt ihr denn, wir in Berlin benennen jetzt unseren Görlitzer Park in Mohrenapotheke um, damit die vielen armen neudeutschen Handelsgenies nicht länger so bös diskriminiert werden, wo die doch sehr viel zum aktuellen Berliner Bruttosozialprodukt beitragen..

  20. Keine pflichtgetreu geführten Wahlprotokolle bedeutet zwingend, dass man vom worst case dann einer solchen Wahlverschluderung oder gar absichtlich verschluderten Wahl ausgehen muss, und dass man darum auch von der maximal möglichen Zahl an Wahlbehinderungen und Wahlungültigmachung auszugehen hat, welche daraus kausal resultieren könnten. Basta!
    So viele hypotheitisch mögliche, soviele juristisch zugrunde zulegende Wahlbeeinträchtigungen und Verhinderungen; Basta!
    Es ist ja nicht so, dass jeder einzelne Wahlbürger den Staatorganen, die die Wahlen in concreto durchführten, nachzuweisen hätte, dass seine persönliche Wahl verunmöglicht wurde durch deren bewusstes oder unbewusstes Versagen eines ordentlichen Wahlablaufs. Vielmehr müssen die gegenüber jedem Einzelnen Wählerindividuum Beweis führen , dass sie rechtstreu, ordentlich und transparent, was den Ablauf angeht, die Wahlen durchgeführt haben. Dazu sind ordentlich geführte Protokolle eine conditio sine qua non.
    Die haben ja noch nicht einmal die eine von der andern Wahl unterschieden, dieser Nachweis, der nicht legitimierten Bundestagswahlstimmen in Berlin ist ja kaktisch juristisch voll erfüllt, und steht außer Frage..
    Daraus allein folgt schon, dass die Wahlen keine ordentlichen und anerkennenswerten Wahlen nach dem GG waren. Basta!
    .
    Also nicht schon wieder die Umkehr aller Beweispflichten und aller Rechtskriterien..Bockmist höheren Ausmaßes und höherwertiger Dimensionen ist hier das alleinige Rechtsthema, aus dem jetzt wiederum staatsrechtliche Folge-Schritte resultieren müssten.

  21. Schöne Arbeit nur leider wird sie ohne Folgen bleiben. TE-Leser hatten es ja schon vorhergesagt und wenn selbst Herr Vosgerau kaum Möglichkeiten sieht geht es gegen 0! Da wird nicht Mal ein Fünkchen von berücksichtigt werden!
    Das ist das beste Deutschland was wir jeh hatten!!!

  22. Sehr gute Arbeit! In einem funktionierenden Staatsapparat mit GewaltenTEILUNG wäre die logische Konsequenz eine Neuwahl. Da aber die Parteien (nein, nicht alle) sich den Staat zur Beute gemacht haben und die GewaltenTEILUNG durch gemeinsame Parteizugehörigkeit wie kommunizierende Röhren kurzgeschlossen wurde werden auch diese Fakten wie viele andere konsequenzlos bleiben. Es bleibt der Trost, die Fakten zu kennen und vor dem Hintergrund das Schauspiel beurteilen zu können. Am Ende hat Tucholsky recht: wen Wahlen etwas ändern könnten wären sie verboten.

    • In einem funktionierenden Staatsapparat wäre sowas wahrscheinlich gar nicht vorgekommen, weil es allen Beteiligten wichtig wäre, daß sie korrekt arbeiten.

  23. Wahlen müssen nur wiederholt werden, wenn gravierende Fehler auftauchen, die das Ergebnis der Sitzverteilung berühren könnten.

    Korrekt. Nur wenn die Wahl absichtlich so geführt wird, daß dieser Nachweis nicht geführt werden kann? Wie kann bei diesen Verhältnissen noch untersucht werden, was mandatsrelevant ist, was nicht?
    Es gibt z.B. keinen Zeitstempel, um die Stimmen herauszusieben, die von Personen nach ordentlichem Schluß der Wahllokale abgegeben wurden.
    Zu wenig Stimmzettel für die Bundestagswahl? Aber wie viele konnten deshalb nicht wählen?
    Es fehlen Daten und eine ordentliche Dokumentation, um überhaupt etwas prüfen zu können.
    Die Landtagswahl wurde absichtlich torpediert und infiszieren damit auch die Bundestagswahl.
    Wie kann folgende Aussage getroffen werden?

    Auch bei Feststellung gravierender Wahlfehler wäre das derzeitige Berliner Abgeordnetenhaus nicht ‚ohne‘ demokratische Legitimation, denn 90 Prozent der Berliner haben ja vermutlich mehr oder minder ‚richtig‘ gewählt.

    Genügen jetzt Vermutungen und alles ist gut? Reicht dann auch eine Scheindemokratie mit Aussetzern?
    Daß der Fall noch nie aufgetreten ist, interessiert nicht

    Eine vorübergehende Rückkehr des alten, also des vorherigen Abgeordnetenhauses kommt hingegen nicht in Betracht. Denn auch wenn die demokratische Legitimation des jetzigen Abgeordnetenhauses zweifelhaft und defizitär sein mag: das letzte Abgeordnetenhaus hat gar keine demokratische Legitimation mehr, weil die frühere Wahlperiode abgelaufen ist. Demokratie ist Herrschaft auf Zeit.

    Dann kann es nur das neue Angeordnetenhaus sein? Auch wenn die Wahl absichtlich fehlerhaft durchgeführt wurde?

    Mir fehlen die Worte,

  24. Großartige Arbeit! Lieber Roland Tichy, Sie hatten wahrlich ein goldenes Händchen bei der Auswahl Ihrer jungen Kollegen. Hut ab!

  25. Heute ist zudem Grundgesetz-Tag. Herzlichen Dank allen, die sich aktiv ins Zeug gelegt und viel Zeit und Konzentration obiger Aktion gewidmet haben!

  26. Ich möchte mich ausdrücklich bei den Leuten der Recherchegruppe bedanken !

  27. Wahlen sind doch sowieso sowas von überschätzt: Was soll man da noch auf wirklicher Auszählung seiner Wahlstimmen bestehen.
    Nur halt die Diktion sollten Sie ändern: Alle 4 bis 5 Jahre finden geheime, ungleichen und beliebig freie Wahlschätzungen statt! So, oder so ähnlich gehört das schleunigst ins Grundgesetz!
    Das kann der arme obrigkeitsdressierte Dorfrichter Adam/Herbarth von Karls Ruhe doch gar nimmer alles auf seine Kappe nehmen. Da braucht der doch außer Speis und Trank ‚was nachgereichtes Verschriftlichtes, sei’s vom EUGH-Dingsbummsgerücht oder halt was supremst-gültiges von den durchmarschierenden Regierenden-Seiten.

  28. Schade um die viele Arbeit die Sie sich gemacht haben !

    • Nein, schade ist es um diese Arbeit ganz sicher nicht, auch wenn möglicherweise nicht viel passieren wird. Da es jetzt an die Öffentlichkeit kommt geht sicherlich dem ein oder anderen der Hintern ordentlich auf Grundeis und das war es allemal wert.
      Vielen Dank an das ganze Team, super Job !!!

    • Die Arbeit wird nicht vegeblich sein, wenn vielleicht auch jetzt keine direkten Erfolge sichtbar werden, so werden die Wähler doch hoffentlich in Zukunft genauer hinschauen und die Verantwortlichen für die Wahl sorgfältiger arbeiten.

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