<
>
Wird geladen...
Nach Masken-Urteil

Erneute Razzia bei Weimarer Richter: “Einschüchterung einer unabhängigen Richterschaft”

30.06.2021

| Lesedauer: 4 Minuten
Die Polizei hat zum zweiten Mal Privaträume und Büro eines Weimarer Richters durchsucht. Der Vorwurf lautet Rechtsbeugung. Auch Räume von acht Zeugen – darunter ein weiterer Amtsrichter aus Weimar – wurden durchsucht. Der Verteidiger des Richters kritisierte das scharf.

Die Polizei hat erneut private und dienstliche Räume des Weimarer Richters durchsucht, der am 8. April die Maskenpflicht, Abstandsregeln und Testauflagen per Beschluss an zwei Weimarer Schulen außer Kraft gesetzt hatte. Wie die Staatsanwaltschaft Erfurt mitteilte, durchsuchte die Polizei am Dienstag auch die Privatwohnungen und Arbeitsstellen von acht Zeugen in Thüringen, Bayern und Sachsen-Anhalt. Darunter ist dem Vernehmen nach auch ein zweiter Richter am Amtsgericht Weimar, der ebenfalls mit Maßnahmen-kritischen Entscheidungen für Furore gesorgt hatte. Gegen den zweiten Richter und die restlichen sieben Zeugen bestehe aber kein Tatverdacht, heißt es in einer Mitteilung.

EINGRIFF IN RICHTERLICHE UNABHäNGIGKEIT
“Wir sind entsetzt”: Richterverein sieht Hausdurchsuchung bei Weimarer Richter als rechtswidrig an
Ziel der Durchsuchung sei es, beweisrelevante Kommunikation zwischen dem Richter und den Zeugen sicherzustellen. “Es besteht u.a. der Verdacht, dass er seine Zuständigkeit willkürlich begründet hat”, schreibt die Staatsanwaltschaft. Bei der ersten Durchsuchung am 26. April seien die gesuchten Beweismittel nur teilweise aufgefunden worden. Gegenüber Bild sagte der Sprecher Hannes Grünseisen, dass man damals nur einen nagelneuen Laptop des Richters gefunden habe. Offenbar vermutet die Staatsanwaltschaft, dass der Richter die Hausdurchsuchung erwartet und das Gerät im Voraus ausgetauscht hatte.

Gerhard Strate, der Verteidiger des Richters, übte scharfe Kritik. “Die Entwicklung dieses Verfahrens macht um den Rechtsstaat Angst und Bange. Sein Effekt ist die Einschüchterung einer unabhängigen Richterschaft”, sagte der Anwalt, der auch schon Gustl Mollath vertreten hatte. In dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Erfurt werde dem Richter erneut der Vorwurf der Rechtsbeugung gemacht. Er solle hinsichtlich des Beschlusses vom 8. April nicht zuständig gewesen sein. Der Richter solle mit Dritten – insbesondere den Gutachtern im Verfahren – im Vorfeld in Kontakt gestanden haben, um “unter dem Deckmantel der behaupteten Kindeswohlgefährdung” ein Verfahren zu initiieren, um “seine persönliche Haltung und Meinung zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam zu verbreiten”, zitierte Strate aus dem Durchsuchungsbeschluss.

Die Ermittlungsbehörden vermuten offenbar, dass Dritte dem Richter die betreffenden Fälle gezielt zugespielt haben. In Telegram-Gruppen sei nach Schülern gesucht worden, deren Nachnamen mit den Buchstaben beginnen, für die der Richter zuständig ist – wie Bild berichtet.

Gerhard Strate erklärte dazu, der Richter könne in der Vorbereitung seiner Entscheidung mit jedem sprechen, der ihm als Informationsgeber und Erkenntnisquelle hilfreich sei. “Er kann initiativ entscheiden, ohne auf Anträge oder auch nur Anregungen Dritter angewiesen zu sein”, sagte der Anwalt. Das Amtsgericht Erfurt verkenne, “dass das Verfahren nach den Paragrafen 24 und 26 FamFG ein Verfahren von Amts wegen ist”.

Strate dementierte auch, dass sich der Richter die Zuständigkeit bei dem Verfahren angemaßt habe. Die Anordnungen des Beschlusses vom 8. April seien rechtmäßig – auch wenn das die Oberlandesgerichte Nürnberg und Jena anders sehen würden. “Beide Oberlandesgerichte haben jedoch die Beschwerde zum Bundesgerichtshof wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und damit deutlich gemacht, dass die Frage der Zuständigkeit (wenigstens) bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs offenbleibt”, argumentierte Strate. Schon deswegen sei es abwegig, seinem Mandanten Rechtsbeugung vorzuwerfen.

Laut der Querdenken-nahen Nachrichtenseite 2020news.de durchsuchte die Polizei auch Räume der Anwältin der von dem Beschluss betroffenen Kinder, der Mutter der Kinder, sowie dem Bekannten des Richters Uli Masuth. Außerdem waren die drei Gutachter im Verfahren betroffen, die Krankenhaushygiene-Professorin Ines Kappstein, der Psychologie-Professor Christian Kuhbandner und die Biologie-Professorin Ulrike Kämmerer. Kämmerer und Masuth sind auch Bundestagskandidaten der Querdenken-nahen Partei “Die Basis”.

Uli Masuth erklärte, dass der Gerichtsbeschluss als Grund für die Durchsuchung die Frage nenne, ob seine Frau ein “Kennverhältnis” zu dem Richter unterhalte. “Auf Nachfrage hätte meine Frau jederzeit mitgeteilt, dass sie Richter Dettmar nicht nur kennt, sondern dass wir seit vielen Jahren befreundet sind. Aber was hat das mit dem Gerichtsverfahren zu tun? Von den insgesamt neun beschlagnahmten technischen Geräten, war übrigens nur EIN Gerät von meiner Frau. Ihr Apple PC. Alle anderen Gerätschaften, wie Macbook, Festplatten und Sticks waren von mir. Diese hätten nicht beschlagnahmt werden dürfen. Ich kandidiere für die Partei dieBasis für die Bundestagswahl. Es kann nicht sein, dass sich eine staatliche Entität ohne Grund in den Besitz von Gegenständen und Dokumenten der Opposition bringt, noch dazu in Wahlkampfzeiten. Interessant in diesem Zusammenhang: die Polizei wollte sich sogar noch Zugang zu unserem “Basis-Auto” verschaffen, was kann das mit einem möglichen “Kennverhältnis” zu tun haben?”

Bei der Anwältin der vom Verfahren betroffenen Kinder beschlagnahmte die Polizei laut 2020news auch Gerichtsakten. Die Mutter habe Beschwerde beim Bundesgerichtshof gegen den Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts einlegen lassen, das den Richter für nicht zuständig erklärt hatte. Die Anwältin habe sich die Originalakte zu dem Verfahren gerade zukommen lassen und diese habe noch ungeöffnet im Posteingang gelegen. Weil die Polizei die Akte mitgenommen habe, sei eine “mögliche Vernichtung von Beweismitteln” zu befürchten.

“VORBILDLICHE RECHTSPRECHUNG”
Keine Masken, Schnelltests und Abstände: Juristenverein lobt das Urteil von Weimar
Auch Ulrike Kämmerer empörte sich über die Durchsuchung ihres Arbeitsbüros und der Privatwohnung. “Es ist unglaublich, dass die Polizei ohne Not einfach alle möglichen Unterlagen, mein Handy und meinen Computer beschlagnahmt und sich so Zugang zu meiner gesamten Korrespondenz auch in meiner Eigenschaft als Spitzenkandidatin der Partei dieBasis für die Bundestagswahl verschafft. Ich frage mich, ob meine Kandidatur nicht viel eher Anlass für die Durchsuchung ist als meine gutachterliche Stellungnahme im Kindswohlverfahren”, sagte die Biologin am Universitätsklinikum Würzburg.

Bereits bei der ersten Hausdurchsuchung hatte es Kritik gegeben. Beobachter sahen die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet. Etwa spekulierte der Berliner Abgeordnete Marcel Luthe: “Mir will doch niemand aus dem Kabinett von SED/SPD/Grüne erzählen, die Maßnahme – ein unfassbarer Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit – sei nicht vorher mit der politischen Hausleitung rund um den Grünen-Justizminister Adams abgestimmt gewesen?” CDU und AfD hatten angekündigt, den Vorfall im Thüringer Landtag ansprechen zu wollen.

Pikant ist auch, dass unter den Personen, die den Richter angezeigt haben, auch die Thüringer Landtagsabgeordnete Dorothea Marx der SPD ist. Auf TE-Anfrage erklärte Marx, sie habe nicht Anzeige erhoben aufgrund der inhaltlichen Auffassung des Richters zu den Corona-Maßnahmen. Diese stehe ihm frei, sagte die Vizepräsidentin des Thüringer Landtags. Grund sei, dass ein Anfangsverdacht bestehe, dass der Richter sich die Befugnisse eine Verwaltungsgerichts angemaßt habe und sich dazu mit anderen Beteiligten am Verfahren abgesprochen haben könnte. Außerdem habe er den Rechtsweg für alle anderen Schüler abgeschnitten, die ebenfalls von dem Beschluss vom 8. April betroffen seien.

Der Richter hatte per einstweiliger Verfügung entschieden, dass die Lehrkräfte an zwei Weimarer Schulen nicht mehr anordnen dürfen, dass Schüler Maske tragen, Abstand halten und sich schnelltesten lassen müssen – unter Berufung auf den Kindeswohl-Paragrafen 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Thüringer Bildungsministerium erklärte daraufhin, dass der Richter seine Befugnisse überschritten habe. “So beschränkt sich die Zuständigkeit des Familiengerichts in Sorgerechtsverfahren auf Fragen des Sorgerechts; die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliegt dagegen den Verwaltungsgerichten”, heißt es in einer Mitteilung.

Anzeige
Ad
Unterstuetzen-Formular

WENN IHNEN DIESER ARTIKEL GEFALLEN HAT, UNTERSTÜTZEN SIE TICHYS EINBLICK. SO MACHEN SIE UNABHÄNGIGEN JOURNALISMUS MÖGLICH.

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

49 Kommentare

  1. Die Regierung sieht das etwas anders : Betreutes Denken ist die einzig akzeptable Denkform.

  2. Ich hatte eigentlich gehofft, dass wir die Willkür des Staates, politisch motivierter Durchsuchungen und Beschlagnahme, lange überwunden haben, das scheint aber ein Trugschluss zu sein. Ich halte es für sehr bedenklich, wenn Andersdenkende auf dem Boden von Recht und Gesetz verfolgt, eingeschüchtert oder zu Stillschweigen gezwungen werden, in einem Land in dem sich nicht einmal mehr die Hälfte der Bevölkerung traut öffentlich seine Meinung zu sagen. Man kann nur hoffen, das die verantwortlichen Politiker ganz schnell ihren Hut nehmen und aus der Politik sich zurückziehen, bevor es das Wahlvolk machen muss.

  3. Zu was die fähig sind, wenn es um die Verteidigung ihrer Interessen geht, das ist doch der Gipfel der Verkommenheit um dabei noch zu behaupten um das Urteil gehe es weniger, sondern um die Begleitumstände und wer hier immer noch glaubt es seien Demokraten an der Macht, der scheint nicht auf der Höhe der Zeit zu sein, denn diese Gegensätzlichkeit in der Behandlung unterschiedlicher Vorgänge sieht eher nach Willkür aus, als nach Rechtsstaat und wer die noch wählt, macht sich an dieser Entwicklung mitschuldig und sollte dann später nicht behaupten, er hätte von diesen Vorgängen nichts gewußt.

  4. Der Artikel ist ein deutlicher Beweis dafür, dass Herr Dr. Maaßen mit dem, was er über die SED im Allgemeinen und MP Ramelow in besonderen schreibt, Recht hat. Es gehört in der Tat zu den unbegreiflichen Dummheiten der Politik nach der Wende, dass man diese diktatorische Partei nicht verboten, ihr Vermögen beschlagnahmt und ihre Funktionäre zur Rechenschaft gezogen hat. 1945 hatten wir zum Glück die Alliierten, die solche Aufgaben übernahmen und 1947 in Nürnberg mittels Galgen ein Zeichen setzten. Bei uns sitzen heute Kommunisten wieder in Staatskanzleien und terrorisieren zusammen mit ihren Volksfrontpartnern die Justiz. Auffällig nur: hat man irgendetwas von einer Solidarisierung etwa des Deutschen Richterbunds oder sonstiger Richterverbände auf Bundesebene oder in westlichen Bundesländern gehört? In Rheinland-Pfalz tobte die Justiz auf den Koblenzer Straßen als MP Beck das OLG Koblenz nach Zweibrücken verlegen wollte. Hätten die Robenträger nicht mehr Anlass, auf die Straße zu gehen, wenn die Unabhängigkeit von Kollegen durch Missbrauch der Strafverfolgungsbehörden bedroht wird?

  5. Regiert in Thüringen nicht federführend die SED?

  6. In Rechts- und Verfahrensfragen bietet es sich schon an, auch andere Blickwinkel zu bedenken. Dennoch, der Umfang der Ermittlung in Relation zum eigentlichen Vorgang zeigt, dass es ein „Gschäckle“ gibt hinsichtlich politischer Haltungen. Und das wiederum hat mit sauberen Rechtsgrundlagen wenig zu tun.

  7. Es ist schon „bemerkenswert“ wie in diesem besten Deutschland, welches wir jemals hatten, besonders die Politik und Justiz gerade bei spezielle Themen wie zum Beispiel bei Regierungskritik, Corona-Kritik, Querdenker-Bewegung oder „Wetter“-Rettung vorgehen und handeln.
    Hier werden dann eben selbst auch Richter u. Anwälte beschuldigt und bei denen Hausdurchsuchubgen durchgeführt, scheinbar unberechtigt auch IT-Materialen beschlagnamt oder mit Blick auf die Querdenker-Bewegung eben auch mal schnell ein neuer Bereich beim Versassungsschutz geschaffen um diese und ähnliche regierungskritische Stimmen als Beobachtungsfall führen zu können weil sie sich nicht einfach so als „Rechts“ einordnen ließen.

    Man kann nur jeden Regierungs-, Corona-, Brüssel-, „Klima-“ und sonstigen linksgrünen Polit-Kritiker raten, immer und überall vor allem,seine IT-Geräte bis hin zum kleinsten USB-Stick zu verschlüaseln soweit dort irgendetwas „kritisches“ wie Regierungskritik drauf abgespeichert sein sollte.

    Die IT-Hardware wie der PC, Laptop oder auch das Handy mit der -verschlüsselbaren- SD-Karte, sind heute so leistungsstark, dass sich nach der einmaligen Verschlüsselungseinrichtung eine dann im Hintergrund mitlaufende Verschlüsselung nicht störend bemerkbar macht. Und die paar Sekunden für die Eingabe des Paßworts beim Geräte-Start, sollte hier doch wohl nicht wirklich als störend bzw zeitaufwändig empfunden werden.

  8. In Thüringen hat man, will man Rechtstaatlichkeit wählen, nicht mehr viel Auswahl. Am 26.09. ist Wahltag. Bitte erinnert euch, liebe Thüringer.

    Es ist allerdings keine freie Wahl (mehr).

  9. Zur Ergänzung ein livestream von der Stiftg. Corona Ausschuß u.a. mit Frau Prof. Kämmerer, Prof. Martin Schwab,Dr. Füllmich, Ehepaar Masuth
    https://www.youtube.com/watch?v=XX6CgR8RdVc
    29.6.21

    Sechs Hausdurchsuchungen gleichzeitig wegen Sensationsurteil Heute hat die Staatsanwaltschaft Erfurt bei mindestens sechs Personen Hausdurchsuchungen durchgeführt. Der Rechtsbeugungsvorwurf gegen Richter Dettmar ist seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Rechtsweg zum Familiengericht eröffnet ist, gegenstandslos. Haben die Hausdurchsuchungen bei Richter Dettmar und den diversen Zeugen daher (nur) einen politischen Hintergrund? Mit der Gutachterin Frau Prof. Ulrike Kämmerer und dem Kabarettisten Uli Masuth sind auch zwei Bundestagskandidaten der Partei “dieBasis” betroffen.

  10. Eigentlich ist es noch viel umfangreicher:
    Seit acht Uhr morgens hatte die Behörde am Dienstag daher insgesamt 14 Durchsuchungsbeschlüsse in Thüringen, Bayern und Sachsen-Anhalt vollstreckt. Durchsucht wurden nach Angaben der StA Erfurt erneut die von dem Beschuldigten privat und dienstlich genutzten Räumlichkeiten sowie Dienst- und Wohnanschriften von insgesamt acht Zeugen.
    siehe hier. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/durchsuchung-familienrichter-amtsgericht-weimar-corona-rechtsbeugung-sachverstaendige/
    … und alle 14 Durchsuchungsbeschlüsse mußten schriftlich begründet werden. Entweder war jemand sehr „fleißig“ oder fit mit Copy+Paste. (Ironie off)

    • Das Gericht hat ausreichend Personal.Machen Sie sich da keine Sorgen.

  11. Dem Anwalt wird Angst und Bange um den Rechtsstaat? Ich kann ihn beruhigen, es gibt ihn nicht mehr.

  12. Ja, man nennt es Faschismus, und der ist kein neues Phänomen in diesem Land. Im Juli ’32 haben 37,3% aus freien Stücken Hitler gewählt, über 54% antidemokratische Parteien. Das ist das wirkliche deutsche Erbe. Die Freiheit kommt in Deutschland durch die Royal Air Force, durch sonst nichts.

  13. Sehr schön, jetzt zeigen SED, Grüne und SPD weit vor den Wahlen noch ihre totalitäre Diktatoren-Fratze. So richtig hässlich. Wer hier wohl Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch betreibt? Ich hoffe, jetzt wird es für die Kommunisten mit Stalin-Geruch richtig ungemütlich. Eine Steilvorlage für den Wahlkampf.

    • Als ob die Union auch nur einen Deut besser wäre. Mit wessen Stimmen wurde denn die epidemische Lüge nationaler Tragweite beschlossen und Förderalismus, Parlamente und Grundgesetz nach ’33er Vorbild ausgehebelt?

  14. „Willkommen im Faschismus – Wir Demokraten“
    Der „Krampf gegen Rrrächtz“ ist nur die Nebelkerze mit der das eigene Handeln verschleiert werden soll.
    Hausdruchsuchungen bei Richtern, Rechtsanwälten und Gutachtern… im Vergleich zu Merkel war Honecker die reinste Witzfigur.

  15. Ja aber, in Russland, in China, im Iran, in Ungarn, in Polen!!!! . Heuchelei pur. Es ist die kommunistische Taktik. Bestrafe einen, erziehe tausend. Deutschland hat seit 2005 ein kommunistische Kanzlerin, ihre Taten sprechen baende. Die DDR hat die BRD uebernohmen.

  16. Was erwartet man in einem Bundesland, in dem ehem. Stasi-Zuträger als Landtagsabgeordnete der Regierungspartei da weitermachen dürfen, wo sie 1989 unterbrechen mussten.

  17. Die Polizei/Staatsanwalt führen die Durchsuchung aus – beschlossen hat sie aber vermutlich ein anderer Richter. Es geht also nicht um die Einschüchterung der “ Richterschaft „, durch Polizei/Staatsanwalt/Politik, sondern um Erkenntnisse, die einen Richter zur Entscheidung brachten gegen einen anderen Richter ermitteln zu lassen. Sachlich und juristisch erscheint alles sehr verworren, zumal die öffentlichen Informationen fragmentarisch sind. Darauf wird man bis zum öffentlichen, ordentlichen Gerichtsverfahren warten müssen. Keine Panik – ob es eine Bedrohung des Rechtsstaates überhaupt gibt, ist noch nicht geklärt. Ein Urteil fällt weder der Anwalt des Beschuldigten, noch die Presse. Und das ist gut so.

    • ganz so „serioes“ wie sie es darstellen ist es nicht. auch ein richter hat einen vorgesetzten, der ihm aus politischen gruenden „ratschlaege“ erteilt, ruegen darf, blockieren kann in der befoerderung usw. die deutsche justiz ist nicht so sauber, wie sie versuchen es darzustellen. ein vorsitzender richter des verwaltungsgerichts berlin beteiligte sich an einem kritischen buch ueber die richterschaft. daraufhin wurde er vom gerichtspraesidenten geruegt, er soll bitteschoen an die „wuerde seiner richterkollegen“ (!) denken. der richter meinte aber „“die denken auch nicht an die wuerde der antragsteller.
      und das ist richtig so…..

    • Wegen einer möglichen Unzuständigkeit in einem Verfahren, wird das ganz große Besteck ausgepackt – Hausdurchsuchung, Beschlagnahme etc., auch bei Zeugen! Na ja, vielleicht bringt ja doch auch der Weihnachtsmann die Geschenke…

    • Aus Ihren Worten entnehme ich, daß Sie überhaupt keine Ahnung haben wie heutzutage in der Praxis Durchsuchungsbeschlüsse für Wohnungen/Büros von Richtern „geprüft“ werden, nämlich so gut wie gar nicht. In der Regel werden diese von den Richtern schnell durchgewunken, so unter dem Motto: „Der Staatsanwalt wird schon seine Gründe haben…“. Daher ein kluger Rat an Sie: „Hättest du geschwiegen​, wärst du ein Philosoph geblieben.“

    • Vorsichtig gesagt halte ich Ihre Einstellung zu der Angelegenheit für blauäugig.
      Wie der User Joe richtigerweise schreibt hat das Bundesverwaltungsgericht die Vorgehensweise des Weimarer Richters indirekt bestätigt, auch wenn es bei deren Urteil um einen anderen Fall ging.
      Selbst das „Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte“ übt scharfe Kritik an der Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Richter. siehe hier https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/wir-sind-entsetzt-richterverein-sieht-hausdurchsuchung-bei-weimarer-richter-als-rechtswidrig-an/
      Ein bischen mehr informieren sollte man sich schon, bevor man schreibt.

  18. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16. Juni 2021 die Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 1666 BGB im Sinne des Weimarer Richters in einer Paralellsache bestätigt. Trotzdem wird jetzt zum zweiten Mal durchsucht! Den Rechtsstaat Bonner Prägung gibt es nicht mehr. Und die Haltungsmedien schweigen! https://www.bverwg.de/pm/2021/44

    • Vielen Dank für den Link! Dafür ein Like.
      Jedoch wird das im Verfahren des Weimarer Richters nicht viel helfen. Das BVerwG hat nur die Frage der formalen Zuständigkeit bei einer Klage gemäß §1666 BGB entschieden – und das ist selbstverständlich das Amts-/Familiengericht. Dieses hätte nun eine Entscheidung über die Klage treffen müssen, die stattdessen erfolgte Weiterleitung der Klage an das Verwaltungsgericht war erkennbar und auch für den Laien nachvollziehbar unzulässig.
      Beim Rechtsbeugungsvorwurf an den Weimarer Richter geht es dagegen um die Auslegung des §1666. Diesbezüglich hat sich das BVerwG tatsächlich im Sinne des Amtsgerichts ausgesprochen:
      „Es hätte keine Verweisung aussprechen, sondern – da familiengerichtliche Anordnungen gegenüber Behörden rechtlich ausgeschlossen sind – entweder auf die Eröffnung eines Verfahrens verzichten oder ein bereits eröffnetes Verfahren einstellen müssen.“
      Es stellt sich jedoch die Frage, wieso das BVerwG meint, in dieser Form einer Entscheidung des Amts-/Familiengerichts vorgreifen zu müssen, obwohl das BVerwG darüber gar nicht zu befinden hatte und hierfür der Verwaltungsgerichtsweg nach selbiger, eigener Entscheidung gar nicht zulässig ist.

    • Dennoch steht da, dass das Amtsgericht das Verfahren hätte einstellen müssen.
      Über Maßnahmen gemäß § 1666 BGB entscheidet das Amtsgericht/Familiengericht jedoch selbständig von Amts wegen. Es hätte keine Verweisung aussprechen, sondern – da familiengerichtliche Anordnungen gegenüber Behörden rechtlich ausgeschlossen sind – entweder auf die Eröffnung eines Verfahrens verzichten oder ein bereits eröffnetes Verfahren einstellen müssen.”

  19. Was habt ihr eigentlich in einem Bundesland erwartet, in dem die SED regiert?
    Das Beängstigende ist, solche Vorfälle werden mittlerweile zur Regel und finden in den etablierten Medien nicht statt bzw. werden nicht thematisiert.
    Das System DDR ist in großen Teilen zurückgekehrt und wird mehr und mehr wieder etabliert. Erkennen können das nur die, die es schonmal erlebt haben und es überhaupt erkennen wollen.

  20. Aber in Ungarn und in Polen, da herrschen unsagbar undemokratische Missstände. Da müssen wir vor jedem Fußballspiel niederknien und mit der Schwulenbinde unsere Loyalität mit den fortschrittlichen Kräften demonstrieren. Wir sind ja so stolz auf unsere Toleranz und Demokratur. Vorwärts immer, Rückwärts nimmer, wie schon unser Erich sagte. Venceremos!

  21. Nur nebenbei: Rot-Rot-Grün ist trotz des Absackens der grünen Kanzlerkandidatin auf Bundesebene durchaus nicht ausgeschlossen.

    • Wenn schon, dann Grün-Rot-Rot. Es existiert aber keine Umfrage, welche dies hergibt !
      Da wir als AfD-Wähler kaum noch Hoffnung auf eine Blaues Ergebnis von 40%+X haben, bleibt der traurig bescheidene Wunsch, es möge unter Umgehung der Grünen Chaoten Schwarz-Rot-Gelb geben !

  22. Richtig, Herr RA Strate hat auch schon in ganz anderen Fällen ziemlich daneben gelegen und es gibt Strafrichter, die ihn nicht ernst nehmen. Aber RA Strate ist auch eine Person, der sich nicht zurück zieht und aufgibt, wenn ihm der geballte Shitstorm der Medialen Perversenwelt auf ihn einschlägt.
    Und da ja der überwiegende Teil deutscher Strafrechtler und vor allem die sog. „Staranwalte“ sich dann im Ernstfall – mit Blick auf etwaige Zukunftsmandate und lukrative Pflichtverteidigungsmandate – doch mit der Regierung und einer Regierungsabhängigen Justiz „arrangieren“ und dafür einen einzelnen Mandanten vors Messer liefern, würde ich anstelle des hier ganz offensichtlich bereits eindeutig politisch verfolgten Amtsrichters genauso handeln.

  23. Wieder einmal der Beweis, der Rechtsstaat ist tot! Der Staat betreibt durch seine Justiz vorsätzliche Rechtsbeugung, um ein nicht gewolltes Urteil willkürlich als Rechtsbeugung darzustellen. Das hatten wir bereits zweil mal in der dunklen Vergangenheit von D. Es ist ein Paradebeispiel für Justiz in Diktaturen. Beim Verfassungsgericht und vielen Verwaltungsgerichten würde so was übrigens erst nicht passieren. Da sind ja bereits politische Richter eingesetzt, die in die richtige Richtung mitmarschieren.

  24. Staatsanwälte sind weisungsgebunden und keinesfalls unabhängig in ihren Aktionen. Auch in Thüringen ist das so. Dort regieren die Erben der SED, also die Linken und die Grünen und erteilen diese Weisungen via Justizministerium. Was will man da anderes erwarten? Dejavue!

  25. Na ja, Deutschland macht den großen und kleinen Staaten dieser Welt vor, wie Rechtstaatlichkeit geht.
    Dieses Deutschland war schon immer größenwahnsinnig und meinungsstabil, da hat sich leider nichts geändert.

  26. Bundesverwaltungsgericht: „Für die Entscheidung über Anordnungen gegenüber einer Schule gemäß § 1666 Abs. 1 und 4 BGB wegen dort geltender Corona-Schutzmaßnahmen verbleibt es bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte/Familiengerichte“

    Pressemitteilung Nr. 44/2021 vom 25.06.2021:

    https://www.bverwg.de/pm/2021/44

    Das Bedenkliche im vorletzten Absatz des Artikels:

    „Über Maßnahmen gemäß § 1666 BGB entscheidet das Amtsgericht/Familiengericht jedoch selbständig von Amts wegen. Es hätte keine Verweisung aussprechen, sondern – da familiengerichtliche Anordnungen gegenüber Behörden rechtlich ausgeschlossen sind – entweder auf die Eröffnung eines Verfahrens verzichten oder ein bereits eröffnetes Verfahren einstellen müssen.“

    Heißt: gar kein Rechtsbehelf gegen die Maskenpflicht.

  27. Schade, daß hier nur die fadenscheinige Meinung der Landesregierung zur Zuständigkeit beschrieben wird. Leider wird nicht erwähnt, daß laut höchstrichterlicher Rechtsprechung der betreffende Familienrichter sehr wohl zuständig war, mithin von einer unterstellten „Rechtsbeugung“ keine Rede sein kann.

    Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtes 6 AV 2.21 vom 16. Juni war vielleicht nicht irgendeiner SPD-Abgeordneten, die sich mit ihrer Meinung hervortut, mit Sicherheit aber der Staatsanwaltschaft bekannt:

    https://www.bverwg.de/pm/2021/44

    Wer hier also Recht beugt und mit welchem Ziel, liegt klar auf der Hand.

  28. Der Moderne Staat hat viele Mittel zu Verfügung und ein einfacher Tausch des Rechners ist deshalb meist nicht ausreichend, verlangsamt nur das Geschehen. Wobei wie schon andere auch bemerkt haben: es geht hier nicht hauptsächlich um den Richter selber, eher um Abschreckung der anderen Richter und vor allem der Leute, die es sonst gewagt hätten, die sinnlosen Gesetzte und Verordnungen anzuklagen. Ich denke diese beide Ziele sind jetzt schon erreicht. Wenn man den Richter noch entmachtet ist das nur ein Bonus. Man braucht das nicht wirklich, es wäre aber schön, nicht jeder Staatsanwaltschaft kann sich mit so was schmucken.

  29. Besser man würde solche Massnahmen mal bei der organisierten Kriminalität durchziehen, statt wegen dem Corona Gedöns.

  30. Die SED: In Thüringen greift sie wieder durch!

    • Mit Beihilfe und tatkräftiger Unterstützung von Merkels C-SED-U

  31. Wo Kommunisten regieren, gibt es keinen Rechtsstaat.

    • Die Kommunisten regieren seit 2005 in Deutschland. Das vorgeschobene CDU ist nur Attrape

  32. Sollte sich am Ende herausstellen, dass der Richter unschuldig ist, und/oder die Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden rechtswidrig waren, so wird dies keinesfalls mehr vor der Bundestagswahl geschehen. Denn wenn die Sache politisch motiviert gewesen sein sollte, wäre die Verzögerung des Verfahrens bis nach der Bundestagswahl eines der Ziele und man hätte erreicht, was man wollte: Einen politischen Gegner öffentlichkeitswirksam mit Schmutz zu bewerfen.

    • Das wird sich nicht herausstellen bzw. wird auf jeden Fall verhindert werden,
      denn egal wer an „die Macht kommt ( die AFD ja vermutlich nicht) wird das derzeit Praktizierte System weiter führen und versuchen es auszubauen.
      Keine der Altparteuien ist noch wirklich an Demokratie interessiert.
      Kubicki meldet sich ab und an zu Wort und Meldet was nach offiziell geltendem Recht eigentlich rechtens ist nur interessiert das niemanden auser den Betrogenen und geschundenen, denen ihr Recht immer mehr genommen wird. Die immer mehr zu geschundenen Untertanen abgewertet und versklavt werden.
      Ist das übertrieben oder nur zu sehr Zukunft

  33. Wie konnte es nur in Deutschland zum nationalen Sozialismus 33/45, und dem internationalen Sozialismus 49/89 kommen?

    • Genauso wie heute in Deutschland unter Merkel. Die frühere Frage der Kinder und Enkel, „Wie konntet ihr das zulassen?“ kann man aktuell live und in Farbe dreidimensional täglich verfolgen. Gelebter Geschichtsunterricht.

  34. Ein totalitaeres Regime greift natuerlich auch zur Einschüchterung (Abschreckung) von unbotmaessigen Richtern. Jeder andere soll wissen, was ihm bei einem politisch falschen Urteil blueht. Und immer wieder ist man erstaunt, dass hierzulande die offensichtlichen Mechanismen dieser Regimes höchstens noch zur Ueberraschung führen, aber keinesfalls zum etwas gründlichen Nachdenken ueber das, was nun zu tun ist, wenn der Rechtsstaat abgebaut wird. Ich „empfehle“ , weiterhin die zu waehlen, welche nicht nur, aber auch den Rechtsstaat dekonstruieren. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass sich bereits heute (Straf) Richter stromlinienfoermig verhalten und politideologisch korrekte Urteile faellen. So what.

Einen Kommentar abschicken