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Geldpolitik der EZB

Dieses Urteil aus Karlsruhe bedeutet Sturm

07.05.2020

| Lesedauer: 6 Minuten
Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Anleihenkaufprogramm der EZB für in Teilen verfassungswidrig und kanzelt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ab. Jetzt müssen sich Bundesregierung und Bundestag endlich ihrer Verantwortung bewusst werden.

Es braut sich ein Sturm zusammen am Horizont der europäischen Geldpolitik. In Karlsruhe ist, so kann man es wohl sagen, am 5. Mai 2020 eine Grundsatzentscheidung getroffen worden. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstagvormittag erstmals gegen die von Mario Draghi begonnenen und von seiner Nachfolgerin Christine Lagarde fortgeführten Krisenmaßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) interveniert und die mittlerweile leider billionenschweren Käufe von Staatsanleihen deutlich beanstandet.

Im Zentrum des Rechtsstreits steht das sogenannte „Public Sector Purchase Program“ (PSPP), mit welchem die EZB seit 2015 Staatsanleihen von Euroländern im Wert von über 2 Billionen Euro aufgekauft hat. Dagegen wurden mehrere Verfassungsbeschwerden erhoben, so auch vom langjährigen CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, der auch in seiner Zeit im Deutschen Bundestag engagiert gegen das Schleifen der Nichtbeistandklausel (no-bailout) und die Schuldenvergemeinschaftung in der Eurozone eintrat. Diesen Verfassungsbeschwerden gaben die Karlsruher Richter nun mit 7:1 Stimmen größtenteils statt. Wenn man einen Maßstab für die Deutlichkeit dieser Entscheidung sucht: Mit 7:1 siegte auch die deutsche Fußballnationalmannschaft im Halbfinale der WM 2014 gegen Brasilien.

Man muss sich dieses Urteil denn auch ordentlich auf der Zunge zergehen lassen. So verstoße der Anleihenkauf der EZB teilweise gegen das Grundgesetz. Unser deutsches Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kann freilich der EZB als supranationaler Institution keine verbindlichen Vorgaben machen. Wohl aber der Deutschen Bundesbank, deren Mitwirken am PSPP als teilweise verfassungswidrigem Programm damit infrage steht. Die EZB habe das Programm nur unzureichend damit begründet, dass sie ihr Inflationsziel von zwei Prozent für die Eurozone nicht anderweitig erreichen könne. Jedoch hätten es die Währungshüter versäumt, dieses Ziel gegen andere Folgen abzuwägen, obwohl diese auf die eine oder andere Weise „nahezu alle Bürgerinnen und Bürger“ beträfen. Dies seien erstens Banken, welche ihre „risikobehafteten Staatsanleihen in großem Umfang“ an die EZB abgeben könnten, um so die eigene Bonität künstlich aufzubessern.

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Zweitens würden Sparern durch die anhaltenden Niedrigzinsen „deutliche Verlustrisiken“ drohen. Drittens würden unwirtschaftliche sogenannte Zombiefirmen nur dank des durch PSPP gesenkten Zinsniveaus überleben. Und viertens und letztens sei das gesamte Euro-System betroffen: Durch die anhaltende Dauer des Programms gerate es „in erhöhte Abhängigkeit von den Politikern der Mitgliedstaaten“, da PSPP immer schwerer zu beenden sei, ohne die Stabilität der gesamten Währungsunion zu gefährden. All dies deute auf eine fehlende Evaluation der Verhältnismäßigkeit der von der EZB getroffenen Maßnahmen hin.
Was dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch seine Brisanz gibt, ist die Tatsache, dass es sich damit nicht nur gegen die EZB stellt, sondern auch dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ordentlich eins mitgibt.

Die Richter in Luxemburg sahen die Sache Ende 2018 nämlich noch deutlich entspannter als ihre deutschen Kollegen und wollten nicht erkennen, dass die EZB ihr Mandat überschritten habe. Damit setzten sich die Richter am EuGH sehr brüsk über die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts hinweg. Dies nahmen die deutschen Richter nun nicht mehr hin. Die Entscheidung des EuGH zum PSPP sei „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“, weil sie die tatsächlichen Auswirkungen des Programms vollständig ausklammere. Diese seien jedoch, wie zuvor dargestellt, erheblich und könnten ähnliche Auswirkungen wie die direkten Finanzhilfen aus dem Stabilitätsfonds ESM haben. Diese Feststellung ist beachtlich, hat doch der EuGH in solchen europarechtlichen Fragen für gewöhnlich das letzte Wort.

Um überhaupt von der Entscheidung des EuGH abweichen zu können, musste das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass im Urteil des EuGH ein „ausbrechender Rechtsakt“ („ultra vires“) zu sehen sei. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine EU-Institution den ihr von den Mitgliedstaaten zugewiesenen Kompetenzrahmen überschreitet. In diesem Fall muss das Bundesverfassungsgericht nach seiner geltenden Rechtsprechung einschreiten, um die Grundrechte der Deutschen zu schützen. Ein solcher ausbrechender Rechtsakt, so betonte Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle, könne in Deutschland keine Wirkung entfalten.

Angesichts dieser Begründung wird man wohl ordentlich geschluckt haben im EZB-Elfenbeinturm im Frankfurter Ostend.

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„Rien ne va plus“ also für Madame Lagarde? Leider nicht ganz. Mit Hilfe einiger spitzfindiger französischer und italienischer Eurokraten wird man im Frankfurter EZB-Tower sicher wieder einen Weg finden, gegenwärtige Anleihenkaufprogramme fragwürdig zu begründen und abstruse Rechtfertigungen für neue Programme zu erfinden. Es wäre doch schon sehr verwunderlich, wenn sich die Draghi-Erbin Christine Lagarde von ihrem Gestus einer Sonnenkönigin verabschieden würde, nur weil das oberste Gericht des mit Abstand wichtigsten Euro-Staates ihr einen Rüffel erteilt.

Ohnehin sind die Wurzeln des Problems längst systemischer Natur. Mit den Worten „whatever it takes“ kündigte Lagardes Vorgänger Mario Draghi am 26. Juli 2012 wortgewaltig an, dass von jetzt an die Notenbank das Euro-Krisenmanagement übernehmen würde. Und Draghi ließ seinen Worten Taten folgen. Am 6. September 2012 machte der EZB-Rat den Weg für Outright Monetary Transactions (OMT) frei. Mit diesem neuen geldpolitischen Instrument durfte die EZB fortan unbegrenzt Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt kaufen, vorausgesetzt der betroffene Staat erhielt bereits EFSF- oder ESM-Hilfen. Mit dieser Konditionalität wurde die strikte Trennung von Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik in der Eurozone aufgehoben. Die EZB übernahm zunehmend originäre Aufgaben der Politik, indem sie nicht nur den geldpolitischen Rahmen setzte, sondern ihn auch mit Inhalt füllte. Im EZB-Rat gab es aus diesem Grund genau eine Gegenstimme gegen den OMT-Beschluss. Sie kam von Bundesbankpräsident Dr. Jens Weidmann. „Whatever it takes“ wurde so leider zum Standardrepertoire der EZB.

Schon gegen den OMT-Beschluss der EZB, ersichtlich ein „älterer Bruder von PSPP“, wurde vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erhoben.

Bereits im Januar 2014 äußerte das Gericht starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit des neuen EZB-Programms. Damals gab Karlsruhe in einer historischen Entscheidung bekannt, dass es das OMT-Programm mehrheitlich für rechtswidrig hält. So hieß es unter anderem: „Der OMT-Beschluss dürfte nicht vom Mandat der Europäischen Zentralbank gedeckt sein. Die Währungspolitik ist nach Wortlaut, Systematik und Zielsetzung der Verträge insbesondere von der primär den Mitgliedstaaten zustehenden Wirtschaftspolitik abzugrenzen. […] Für die Einordnung des OMT-Beschlusses als wirtschaftspolitische Maßnahme spricht die unmittelbare Zielsetzung, Zinsaufschläge auf Staatsanleihen einzelner Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes zu neutralisieren. […] Auch der selektive Ankauf von Staatsanleihen nur einzelner Mitgliedstaaten ist ein Indiz für die Qualifikation des OMT-Beschlusses als wirtschaftspolitische Maßnahme, denn dem geldpolitischen Handlungsrahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken ist eine zwischen einzelnen Mitgliedstaaten differenzierende Vorgehensweise grundsätzlich fremd. Die Parallelität mit Hilfsprogrammen der EFSF bzw. des ESM sowie das Risiko, deren Zielsetzung und Auflagen zu unterlaufen, erhärten diesen Befund. Der vom OMT-Beschluss vorgesehene Ankauf von Staatsanleihen zur Entlastung einzelner Mitgliedstaaten erscheint insoweit als funktionales Äquivalent zu einer Hilfsmaßnahme der genannten Institutionen – allerdings ohne deren parlamentarische Legitimation und Kontrolle.“ Das war eindeutig.

Leider fehlte dem Bundesverfassungsgericht damals der Mut, eine Kehrtwende in der falschen Euro-Rettungspolitik zu erzwingen. Denn das deutsche Gericht bat nachfolgend den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Überprüfung des Sachverhalts. Der EuGH geht aber seit jeher sehr wohlwollend mit Institutionen der Europäischen Union um. Schon damals hatte ich wenig Zuversicht, dass der EuGH die EZB wieder auf den Boden ihres Mandates zurückholen würde. Und dies nicht nur, weil der EuGH-Präsident bis 2015 Vassilios Skouris hieß. Und so plädierte der EuGH-Generalstaatsanwalt Cruz Villalón im Januar 2015 auf einen „Freispruch erster Klasse“ für die EZB. Während sich unsere Karlsruher Richter tief in die Materie eingearbeitet hatten, gab Villalón der EZB einen Blankoscheck. Hinsichtlich der Kontrolle der Zentralbank sei Zurückhaltung geboten, da den Gerichten die Spezialisierung und Erfahrung dafür fehle. Die rechtsstaatlich gebotene Rückbindung des Handelns der EZB an das Recht wurde durch ein „Not kennt kein Gebot“ ersetzt. In einfacher Sprache ausgedrückt, war die Argumentation der Luxemburger: Da keiner in Europa mehr von Geldpolitik versteht als die EZB und diese behauptet, es handle sich um Geldpolitik, dann ist es auch Geldpolitik und liegt damit innerhalb ihres Mandates – und wenn es noch so sehr nach Fiskalpolitik aussieht. Am 21. Juni 2016 fällte das Bundesverfassungsgericht dann sein Urteil. Die Verfassungsbeschwerden wurden für unzulässig erklärt. Das Urteil hat mich damals enttäuscht. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Argumentation des EuGH übernommen. Karlsruhe hatte zwar leichte Bedenken gegen die Anleihenkäufe der EZB geäußert. Letztendlich hat das Bundesverfassungsgericht den Machtkampf mit dem Europäischen Gerichtshof damals jedoch noch gescheut. Man konnte sich ein wenig damit trösten, dass die Wirksamkeit von OMT in seiner Ankündigung lag, es jedoch nie genutzt wurde.

Für die verfassungsrechtlich angegriffene Sache hilft es oft wenig, auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Monate oder Jahre später zu hoffen. Dann ist die Messe in den meisten Fällen längst gelesen. Die deutsche Politik, also Regierung und Parlament, müssen sich endlich ihrer Verantwortung bewusst werden und dürfen sich nicht wegducken. Die Deutsche Mark und die Deutsche Bundesbank als erfolgreichste Zentralbank Europas nach dem Zweiten Weltkrieg waren einst das Vorbild für den Euro und die EZB. Die Unabhängigkeit der Zentralbank von der Politik war von breiter Zustimmung unserer Bevölkerung getragen, die während mehrerer Inflationen gelernt hatte, dass man die Regierung besser von der Notenpresse weghält. Die Verleihung einer solchen machtvollen Position ohne parlamentarische Kontrolle muss aber strikt an die Beschränkung auf das Mandat zur Erhaltung der Preiswerstabilität rückgebunden sein. Wer Wirtschaftspolitik betreiben will, möge sich in den parteilpolitischen Wettstreit begeben und sich alle vier Jahre dem Bürger zur Wahl (oder auch Abwahl) stellen. Aus diesem Grund steht die EZB in Frankfurt. Heute steht die EZB eher in der Traditionslinie der Banca d´Italia. Und das schlimmste ist, dass unser Bundesbankpräsident zunehmend marginalisiert, seine Positionen als „von gestern“ dargestellt werden. Als größter Anteilseigner am EZB-Kapital braucht Deutschland endlich ein Vetorecht. Es darf nicht sein, dass die Bundesbank im EZB-Rat von Malta und Zypern überstimmt werden kann.

METZGERS ORDNUNGSRUF 19-2020
Das BVerfG, Italiens Kreditwürdigkeit, die EZB und der Euro
Denn selbst wenn man eine Rechtmäßigkeit der EZB(Geld)Politik konstruieren kann, so tut sie unserem Land nicht gut. Kurzfristig scheint der Griff zur Notenpresse zwar verlockend, langfristig wirkt er aber wie süßes Gift: Erforderliche Strukturanpassungen werden unterlassen oder verschoben. Der einhergehende Kursverfall des Euro verstärkt diesen Effekt zusätzlich. Langfristig schafft aber nur Preiswertstabilität Vertrauen bei Sparern und Investoren. Eine zunehmende Ausweitung der Geldmenge bringt verloren gegangene Wettbewerbsfähigkeit nicht zurück, sondern endet in Inflation, enteignet den Sparer und verschreckt die Investoren. Menschen werden dazu genötigt, ihre Kapitallebensversicherungen und Bausparverträge zu kündigen. Die privaten Altersversicherungen werfen nichts mehr ab. Wer sein Geld heute auf die hohe Kante legt, wird bestraft.

Marode Krisenstaaten wie Italien oder Griechenland freuen sich hingegen über die künstlich niedrigen Zinsen. Die Zombievolkswirtschaften saugen sich wie toxische Schwämme mit der vom deutschen Steuerzahler garantierten Liquidität voll, während die EZB so langsam aber sicher zur Bad Bank für die überschuldeten Club-Med-Staaten verkommt.

Es bleibt nur zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt nicht plötzlich vor seiner neugewonnenen Courage zurückschreckt, sondern dem EuGH und der EZB in Zukunft noch deutlicher auf die Finger schaut!

Und mich beschämt es, dass wie schon beim Urteil zum Lissabonvertrag erneut das Bundesverfassungsgericht klarstellen muss, was Auftrag des gewählten Parlamentes ist.

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50 Kommentare

  1. Wer die Entwicklung aufmerksam verfolgte, konnte es schon seit langem erkennen. Die EU hat sich immer mehr zu einem Konstrukt der Entdemokratisierung entwickelt. Wenn eine Mehrheit der Wahlberechtigten mit der Politik einer Regierung unzufrieden war, konnte man sie früher nach Ablauf der Legislaturperiode abwählen. Heute geht das nicht mehr. 80% aller Entscheidungen fallen in Brüssel. Der Bundestag nickt pro forma ab und das war’s dann auch schon. Alle wichtigen Entscheidungen sind an demokratisch nicht legitimierte Institutionen weiterdelegiert worden. Das BVG hat dem Treiben Jahrzehnte lang zugesehen. Nun will es retten, was zu retten ist, aber es ist wohl zu spät. Wem werden Bundesbank und Bundesregierung gehorchen? Sind es EU-Kommission und EuGH, hat das BVG seine Autorität verloren. Welche seiner Entscheidungen könnte man dann noch in Deutschland respektieren, wenn die politisch Verantwortlichen diese fundamentale Entscheidung ignorieren? Hier geht es um wesentlich mehr als um europäische Finanzen. Die DM war das Rückrad unserer erst west-, dann gesamtdeutschen wirtschaftlichen Prosperität. Man hat sie 1993 auf dem europäischen Altar geopfert. Das BVG war das juristische Gewissen unserer erst west-, dann gesamtdeutschen Demokratie. Wenn das BVG ebenfalls auf dem europäischen Altar für „etwas Größeres“ geopfert wird, so ist das nichts weniger als das Ende unserer deutschen Demokratie. Der politische „Einigungsprozess“ einigt Europa nicht, sondern nährt ungewollt mittel- und langfristig zahlreiche Konflikte und die Rückkehr dessen, was man eigentlich verhindern wollte. So paradox es klingen mag, wer mehr Europa will, muss weniger EU praktizieren. Das BVG-Urteil bietet hierzu eine Chance für unsere Regierenden.

  2. Zitat: „Und mich beschämt es, dass wie schon beim Urteil zum Lissabonvertrag erneut das Bundesverfassungsgericht klarstellen muss, was Auftrag des gewählten Parlamentes ist.“

    Was wirft das BVerfG dem Bundestag denn vor?

    „Die Karlsruher Richter stellen in dem Urteil fest, dass Bundesregierung und Deutscher Bundestag die Beschwerdeführer in ihrem Recht aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 und Absatz 2 sowie Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes verletzt haben. Sie hätten es unterlassen, geeignete Schritte dagegen zu unternehmen, dass die EZB mit dem PSPP und mit den Ankäufen von Wertpapieren auf der Basis des PSPP ihre währungspolitische Kompetenz überschreitet und in die wirtschaftspolitische Kompetenz der Mitgliedstaaten übergreift.“ https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw19-bundesverfassungsgericht-ezb-694134

    Das ist nicht das erste Mal, dass gegenüber dem „Abnickerverein“, in dem Gebäude „Am Platz der Republik 1“, mit der Inschrift, „Dem Deutschen Volke“, der Vorwurf erhoben wird, „etwas zu unterlassen“.

    Dass die Bundesregierung in dieser Sache nichts unternommen hat, ist doch überhaupt nicht anders zu erwarten. Und dass dieser Vorwurf von einer der drei Gewalten gegenüber den anderen beiden Gewalten erhoben wird, ist den Medien nicht einmal eine Zeile wert. Aber es ist ja auch interessanter, sich mit den täglich neu hinzukommenden Lockerungswünschen von Herrn Laschet zu beschäftigen.

  3. Eine sehr fachkundige vollständige Zusammenfassung der vorangegangenen Ereignisse und Injurien. Das tiefere Verständnis dafür wird wohl den meisten Opfern solcher Politik abgehen, aber es sieht so aus, als könne man damit den Relativierungen und Ignorantien der eigentlichen EU-Machthaber entgegentreten.
    Die Reaktionen auf dieses Urteil sind von schandbarer Häme und verächtlichen, boshaften, niederen Kommentaren hilflos begleitet, was darauf hinweist, daß eine Entgegnung nur mit offener Gewalt, die schlimme Bilder zeitigen möchte, entgegen tritt und manche Existenz grauer und roter Mitläufer gefährdet sein könnte.

  4. Zwei der höchsten Gerichte in Europa sind sich nicht einig. Nach derart sich widersprechenden Regularien soll sich aber der Bürger halten. Dieses ganze höchst suspekte Bürokratengebilde stellt seine völlige Unfähigkeit wieder einmal eindrucksvoll unter Beweis. Stellt sich jetzt die Frage welche dieser Instituionen kann problemlos aufgelöst werden. Schlichtweg sinnlose Steuergeldverschwendung.

    • „Zwei der höchsten Gerichte in Europa.“
      So pauschal gesagt finde ich das nicht treffend.
      Der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht sind für mich nicht gleichsetzbar.
      Die EU ist für mich immer noch eine Vereinigung selbständiger Staaten. Die jeweils vom Volk gewählten Vertreter Haben sich an die Verfassung des Landes zu Halten in dem sie gemäß der jeweiligen Verfassung gewählt wurden.
      Die EU ist eine Vereiniguing von Staaten wo Deutschland / In Deutschland gewählte Volksvertreter nur im Rahmen deutscher Gesetze / der Deutschen Verfassung im Namen Deutschlands Zusagen machen dürfen / sich im Namen Deutschlands beteiligen und vepflichten dürfen denn nur im Rahmen geltender Deutscherr Gesetze / der Deutschern Verfassung haben sie Vollmacht!
      Oder sind wir jetzt bereits so weit, daß Deutschland ein „Bundesland“ der EU ist und gewissermaßen der Leitsatz gilt „Staatsrecht“ gilt vor „Länderrecht“?
      Dann ist es aber auch bereits so, daß das Volk quasi ganz entmachtet ist, denn wie steht es so schön in „unseren Grundgesetz „alle Macht geht vom Volker aus“
      Mir scheint eher zur Zeit geht alle Macht von der „Führerin“ aus. Sie nimmt sich die Macht und hat sämtliche eigentlich als Verfassungsbewahrer / Gewaltenteilung eingesetzten Institutionen entmachtet /unter Ihre Macht gebracht. Dies bedeutet Deutschland hat eine Diktatorin und das Volk ist entmachtet und ihr Land wurde dem Deutschen Volk enteignet

  5. Ich würde darin eher einen Sturm im Wasserglas sehen. In diesem Land wird Recht inzwischen permanent gebrochen und zwar nicht von Kriminellen, sondern der Regierung (ok, manche sehen da inzwischen keinen Unterschied mehr). Daher wird dieses Urteil null praktische Wirkung entfalten. Ja inzwischen betteln deutsche Politiker geradezu darum, dass die EU ein Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen Deutschland einleitet. Ein Land mit solchen ideologisierten Weltrettern, deren Interesse zuallerletzt dem eigenen Land dient, ist verloren, mit oder ohne Verfassungsgericht. Wahrscheinlich wird dies nach diesem Urteil ohnehin bald als „nicht hilfreiche“ rechtsextremistische Vereinigung verboten.

  6. Die EZB, dominiert von den Südländern, wird nichts ändern, s. Lagarde, die EU wird D. verklagen, D. wird wie immer einknicken und den Rechtsbruch und die Unverschämtheit fortführen. Wie lange das noch weitergehen kann, weiß niemand, aber sicher ist, dass der Euro nicht lange Bestand haben kann, weil irgendwann hinter den Schulden nicht mehr genug Vermögen steht in D. Italien, Fr. und Gr. dürfte es egal sein, die haben schlicht ihre Schulden durch einen Schuldenschnitt los, aber D. hat seine Forderungen los, das ist doch der Unterschied!
    Niemand wird für Fremde, die alle sind, die nicht zur Familie gehören, sich totarbeiten für wenig Geld, und das auf Dauer – ganz bestimmt nicht. Daher ist es sehr befremdlich, dass die Italiener D. nun so negativ gegenüberstehen. Die erwarten tatsächlich, dass D. einfach so für sie ewig weiterzahlt, und das immer mehr.
    Freundschaften erhält man durch Geben und Nehmen, durch klare anständige Verhältnisse! Darüber hinaus passen nur Dinge zusammen, die sich ähneln. Die mediterrane Lebensweise passt nicht überall und grundsätzlich zu der deutschen, zu Lira-Zeiten konnten die ihre Währung abwerten, wodurch sie konkurrenzfähig blieben, heute müssten sie auf der ganzen Linie gleichziehen, was in Norditalien teils funktioniert, aber nicht im ganzen Land.
    Nicht umsonst haben die USA und die Schweiz es so gesetzlich geregelt, dass kein Kanton/Staat Hilfen vom Bund bekommt, nicht einmal die Städte bekommen Hilfen. Alle sind für sich selbst verantwortlich, und in der EU wollen die Südländer ihre Schulden bezahlt haben von D. Das ist ein kindisches unverantwortliches Sozialismusgehabe.

  7. Frage an TE: Kommen neben Vertretern der Regierungspartei CDU (Tipi, Willsch, Pantel) demnächst auch Abgeordnete der Opposition zu Wort? Und: Bezahlt die Regierung eigentlich für solche platzierten Kommentare? Oder begnügt man sich mit indirekten Schüssen vor den Bug wie kürzlich im Staatsfernsehen („Infokrieger“)?

  8. Ich habe den Eindruck, der größte Teil der Foristen aber auch wohl der Rechtsexperten in unserem Land interpretiert das Urteil des BVerfG völlig falsch. Die richtigen, vor allem maßgeblichen Experten in unseren Parlamenten, allen voran in der Bundesregierung, sehen das nun völlig anders. Und da meine ich nicht einmal jene Fachkräfte aus dem Bereich Soziologie und Gedöns, welche dem BVerfG schon jedwede Kompetenz in Fragen der Finanzhoheit abgesprochen haben. Nein, auch unsere Oberfinanzfachkraft Olaf der Scholz, seines Zeichens Fachanwalt für Arbeitsrecht, erkennt natürlich sofort, dass das BVerfG in dieser Entscheidung grade zu klargestellt habe, dass das Anleiheprogramm der EZB sich voll und ganz im Einklang mit dem Grundgesetz befinde und sich die Bundesbank auch weiterhin an den Kaufprogrammen der EZB beteiligen dürfe (oder wohl eher muss).https://twitter.com/OlafScholz/status/1257708755246092288
    Besonders die weiteren Ausführungen jenes Ministers, wonach wir „diese europäische Zusammenarbeit im Zeichen von Corona weiter vertiefen und intensivieren müssen“ zeigt auch wo der Hase künftig hinläuft. Selbst wenn das Urteil des BVerfG vom Wortlaut her aus Sicht von uns Dummerchen etwas Anderes zu meinen scheint, entscheidend ist letztendlich doch die Auslegung durch die eingangs genannten „Experten“. Im Prinzip sollte uns das freuen, denn anders als in Polen brauchen wir hier nicht einmal mehr nonkonforme Richter vorzeitig auszutauschen. Die Legislative muss der Judikative hierzulande erst gar nicht in´s Ressort greifen, sie braucht sie einfach nur „interpretieren“.

  9. Sorry,
    die Wurzeln dieses EZB-Desasters finden sich in der katastrophalen Finanzpolitik
    Deutschlands und Frankreichs um die Jahrtausendwende. Schon vergessen???
    Es ist schon bewundernswert, wie die eigentlich Schuldigen konsequent
    in den Medien ausgeblendet werden. So auch hier.

    Noch 2003 warnte die EZB unter dem damaligen Chef Trichet vor den absehbaren
    Folgen des Bruchs des EURO-Stabilitätspaktes…….
    https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/geldpolitik-finanzpolitik-ezb-beklagt-bruch-des-stabilitaetspakts-1131460.html

    Die EU-Erweiterung in 2005 wurde zum Heben des heutigen Desasters.
    Selbst ein Altkanzler Schmidt sagte dazu….. „politischer Blödsinn“.
    Im bestimmenden EZB-Rat übernahmen die MED-Länder die Führung.
    mit all den heute beklagten Verwerfungen.

    Nun auf die Regierungen seit 2006 „einzuschlagen“ zeugt von journalistischem
    Gratismut. Einfach nur „traurig“.

    Sorry.
    Wahrheit ist ein kostbares Gut.
    Können wir uns heute wohl nicht mehr leisten……

  10. Vielen Dank Herr Willsch, für die klaren Worte und Ihre Haltung zu dem Problem, und nahezu vollständige Zustimmung.
    Leider glaube ich nicht mehr daran, dass in Deutschland Regierung und Parlament von sich aus auf den Pfad der Tugend zurück kehren.
    Der Sturm muss diese geballte Konzentration an Versagern und Verr***** (Selbstzensur) schon vollständig aus ihren Positionen hinausfegen. Heute und morgen noch nicht, wir befinden uns ja auch erst am Beginn der Großkrise.
    Wird aber, und hoffentlich nicht zu spät, kommen müssen, denn die andere Alternative ist zu verlustreich…..
    Hätte als politikinteressierter Ossi nie für möglich gehalten, dass eine Scheinelite die Demokratie so verhunzen und sabotieren kann! Lug, Trug und Demagogie, wohin man auch sieht. War aber bereits bei Odysseus so….
    Schande (und Strafe) über die Mitmacher, und, wir brauchen mehr Gefängnisse!

  11. „Jetzt müssen sich Bundesregierung und Bundestag endlich ihrer Verantwortung bewusst werden.“
    Genua genommen muss die Bundesregierung und der Bundestag nur mal das Grundgesetz beachten.

    Um mal die Rollenverteilung zu benennen, der EuGH hat der Bundesregierung zu gehorchen wie auch jeder anderen Regierung eines Mitgliedstaates, in deren gemeinsamen Willen.
    Der EuGH besitzt keine eigene Rechtkompetenz und keine eigene „rechtliche Persönlichkeit“, auch wenn dies im Vertrag von Nizza verfassungswidrig völkerrechtswidrig so drin steht.

    Die Bundesregierung kann lt. Grundgesetz „Allianzkompetenzen“ auf eine, auf Zeit, gebildete überstaatliche Organisation (NATO, EU, usw.) delegieren, sie kann aber nicht die Souveränität der Bundesrepublik, §20 GG, weder teilweise noch ganz delegieren, weil sie selber dieser Souveränität aus §20 GG unterworfen ist.
    Alle Macht dieses Staates, also die Souveränität, geht vom Volke aus, steht im GG 20.
    Diesen Artikel §20 GG, als einer der unabänderbaren „ewigen“ Artikel des GG, kann niemand delegieren.
    Gemäß diesem Artikel können nur vom Volk in demokratischen Wahlen nach den Regeln des GG (was die EU -Wahlen nicht sind) gewählte Vertreter, für das Volk verbindliche Entscheidungen treffen.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    Das gilt weder für die „ausgeklüngelte“ EU-Kommissionspräsidentin (nicht EU-Präsidentin) noch für den EuGH. Beide besitzen nicht die Legitimation des §20GG um „vollziehende Gewalt“ in Deutschland auszuüben.

    • Alles richtig.
      Nur halten sich die „Regierenden“ bzw. die alles letztendlich bestimmende „Führerin“
      nicht daran. Wenn „das Volk“ sein Recht“ alle Macht geht vom Volke aus und die eigentlich nach deutschem Gesetz geltende Rechtsstaatlichkeit zurück haben will, sollte „das Volk“, die Staatsbürger vielleicht ins Grundgesetz schauen welche Rechte die „Architekten“ des Grundgesetzes aus Erkenntnissen in Folge des Unrechtsregimes der Nationalsozialisten im Grundgesetz vorgesehen haben.
      Derzeit ist es aber (als Vergleich) so. Die Diebe stellen sich hin und schreien die von ihnen Bestohlenen seien die Diebe man solle Diese halten. Fast Alle glauben und befolgen das Geschrei der Diebe blind und verfolgen die Bestohlenen

  12. Nun, die Frau Kanzlerin wird es schon richten. Letztens gab sie einen Wink (mit dem Telegrafenmast) aus Afrika. Nun braucht sie gar nicht zu verreisen und den Lindner nach Erfurt zu schicken. Diesmal macht das die Ursel in Brüssel … rückgängig.

  13. Die EZB wird weitermachen wie bisher.
    Der Gerichtshof „der EU“ hat es ja als rechtens entschieden.
    Deutsche Politiker / die Regierung müsste entsprechend reagieren und die Deutschen Gesetze, die sie selbst bisher mißachtet haben gegenüber der EU geltend machen / Durchsetzen. Wird aber nicht wirklich was geschehen, höchstens Scheingefechte werden stattfinden.
    Das Urteil des BGH wird „für die Katz“ sein wie man so schön sagt.

  14. Ist das Pfeifen im Walde oder grenzenlose Naivität? Es wird sich durch das Urteil gar nichts ändern. Herr Voßkuhle durfte noch mal kurz aufmucken, damit er nicht als totaler Bettvorleger in die Geschichte eingeht.
    Und das an einer harmlosen Stelle. Jetzt wird einfach eine zusätzliche Abnickrunde durchs Parlament gedreht und fertig.
    Die totale Moneatarisierung, dass bedeutet das Gelddrucken bis zum Systemzusammenbruch kann nämlich nicht mehr gestoppt werden. Sonst knallts sofort und zwar heftig. Auch Sie Herr Willsch, werden dem deutschen Mittelstandsbürger nicht freiwillig mitteilen das sein Vermögen, seine Rente und seine wirtschaftliche Zukunft längst durch den Kamin gerauscht sind.

    Dieses Urteil ist nicht mal eine Fußnote in der Geschichte und in wenigen Tagen vergessen.

  15. Und was?….was wird passieren? Gar nichts. Frau Lagarde hat schon einen Tag nach dem Urteil angekündigt, so weiter zu machen wie bisher. Frau v.d.L. leitet eine Verfahren gegen Deutschland ein (muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen…die gleiche Frau die als V-Ministerin Gelder in Millionenhöhe an „Beraterfirmen“ vergeben hat“….egal….solche Dinge sind in Deutschland Alltag. Also was wird passieren? Wird die Bundesbank einknicken und dem Urteil aus Karlsruhe folgen? Oder wird man einen „Ausweg“ finden?….logisch….man wird das Kind anders nennen und gut ist. Dann sind alle zufrieden und der Rubel….äh….Euro rollt wieder. Die, die sich jetzt über das Urteil freuen, werden sich wundern, dass sich keiner dran halten wird….so wird das Spiel nun mal gespielt.

  16. Aus den Kommentaren diverser deutscher Politiker zum Urteil wird inzwischen deutlich, dass diese nicht mehr respektieren, wen sie vertreten. Sie verfolgen europäische Ideen und Hirngespinste, für die sie NICHT gewählt wurden. Unser oberstes Gericht einer ungerechtfertigten Schelte zu unterziehen grenzt an Hochverrat. Dann können wir auch gleich unser Grundgesetz in die Tonne treten. Noch, und zum Glück, gibt es keinen EU-Staat sondern eine Staatengemeinschaft. Wenn diese sich nicht endlich besinnt und die Rechte der gewählten Parlamente respektiert, dann wird die EU zerfallen. Früher oder später. Je später, desto größer wird der Schaden dann sein. Es offenbaren sich immer mehr die Konstruktionsfehler der EU, in der mehrere Instanzen offenbar parallel arbeiten, deren die Rangfolge entweder nicht geklärt ist (in bin kein Jurist) oder nicht respektiert wird. Welche Rechte z.B. hat das EU-Parlament rein juristisch gegenüber den Parlamenten der Staaten? Dieses Parallelsystem muss als erstes abgeschafft oder final geregelt werden: mittels Volksabstimmung in allen EU-Ländern.

  17. Eigentlich muß man dieses Urteil als späte Rehabilitierung der AfD beurteilen, die es ohne den inkriminierten Sachverhalt nicht gäbe.

  18. Da die Un-Demokratie in diesem Land bereits tiefe Wurzeln geschlagen hat, bin ich in bzgl. des BVG zwar zunächst erfreut, letztlich aber pessimistisch. Womöglich haben die deutschen Richter inzwischen erkannt, dass sie, durch wiederholte Übertragung von Urteilen auf den EUGH, diesen in seiner „Kompetenz“ nicht nur aufgebläht, sondern ihn zur Bedrohung ihrer eigenen Existenz haben werden lassen. Sollte das BVG und die Regierung nun relativieren und umfallen, wären die „roten Roben“ endgültig obsolet. Sie hätten sich zu ersehnten Verteidigen unserer freiheitlich bürgerlichen, rechtsstaatlichen Demokratie aufschwingen und gleichzeitig der tragenden Institution des BVG zu neuer Glaubwürdigkeit verhelfen können.

  19. Dieser juristische Scharmützel legt in eklatanter Weise eine der dem Euro inhärenten Sollbruchstellen offen. Eine Währungsunion, in der die Mitwirkung einzelner Mitglieder der dortigen Justiz unterworfen ist, so dass die Umsetzung der gemeinsam beschlossenen Geldpolitik nicht bedingungslos gewährleistet ist, ist keine Währungsunion. Mich erstaunt, dass dieser sehr wesentliche Aspekt in keinem Artikel zu dem aktuellen Urteil Erwähnung findet.
    Es wird immer offensichtlicher, dass der Euro in seiner jetzigen Form nicht überleben kann. Und es wäre an der Zeit, sich dies einzugestehen.
    Entweder wird der Euro zu einer echten Währungsunion (Verschmelzung der nationalen Zentralbanken auf die EZB, gemeinsame Geld- und Fiskalpolitik mit dem Ziel einer im gesamten Euroraum gleichen Inflation – nach Abbau der sich in den letzten Jahrzehnten aufgebauten Ungleichgewichte – , gemeinsame zentral organisierte öffentliche Verschuldung, so dass Länderratings keinen Einfluss mehr auf das Zinsniveau haben …) oder es gibt wieder nationale Währungen. Angesichts der auf allen Seiten offen zur Schau getragenen Unfähigkeit und Unwilligkeit zum Verzicht auf Souveränitätsrechte, selbst wenn es im Interesse der gemeinsamen Sache ist, bin ich für die erste Variante eher skeptisch. Die Europäer erbringen gerade den Beweis, dass sie für den Euro nicht reif waren und es ist ehr als fraglich, ob sie die dazu notwendige Reife jemals erlangen werden. Vielleicht wollen sie es ja auch einfach nicht.

    • Die Währungsunion ist eine ökonomische Union keine politische.
      Eine politische Union Europas gibt es (noch) nicht. Insbesondere hat keiner der Mitgliedstaaten etwas substantielles dazu geleistet um eine politische Union zu verwirklichen, außer davon zu schwadronieren und insbesondere haben Staaten wie England und Frankreich immer wieder Deklarationen und Handlungen an den Tag gelegt, die Absetzbewegungen von diesem Ziel, darlegen. England hat ja nun seine Absetzbewegung wahr gemacht und hat sich vollends abgesetzt..

  20. Sturm? Warum sollte sich die EZB an ein Urteil eines aus ihrer Sicht Provinzgerichtes gebunden fühlen? Verweigert sich die Bundesbank, wird sie eben vor dem EuGH verklagt.

    • Herr Jung, mE hat das Urteil des „Provinzgerichts“ doch Bedeutung für EZB und die EU. Wie könnte es weitergehen? Gibt es einen Sturm mit Vertragsverletzungsverfahren? Das BVverfG kann die EZB zu nichts verpflichten, wohl aber Bundesbank und Regierung. Die Bundesbank wird natürlich nicht verklagt, weil sie dem Urteilsspruch zwingend folgen müsste, das sie nicht herbeigeführt hat. Natürlich wäre auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik genau so Unsinn, denn das BVerfG ist unabhängig, sein Spruch nicht umkehrbar und die Regierung muss dem folgen. Man hat ausserdem im EuGH wie in in Brüssel schliesslich die Gewaltenteilung zu beachten. Ein Gericht zu verklagen wäre die polnische Variante der EU Rechtspflege, nicht die der EU.
      Deshalb hat ein EU Rechtsexperte genau aus diesem Grund vor zwei oder drei Tagen VdL und das EU Establishment vor solchen Klagen dringend gewarnt und vorgeschlagen, lieber auf Gespräche zu setzen.
      Es gibt aber noch einen Grund für die EU, den Spruch des BVerfG nicht leicht zu nehmen, obwohl er ja nur in der „Provinz“ Deutschland wirkt. In seinem Lissabon Urteil hat das höchste deutsche Gericht im Fall von verfassungswidrigen ultra vires Akten aus Brüssel geurteilt, dass diese in Deutschland nicht wirken dürfen. Falls jedoch keine Abhilfe geschaffen werden kann, muss Deutschland deswegen sogar die EU verlassen, was was vermutlich selbst VdL nicht möchte. Möglicherweise hat man diesen Teil des Urteils damals allenthalben übersehen. Er gilt trotzdem.

  21. „Jetzt müssen sich Bundesregierung und Bundestag endlich ihrer Verantwortung bewusst werden“
    Der war gut! ?
    Ansonsten immer wieder schön zu lesen was man uns aus CDU so zu sagen hat. Wo ist eigentlich der Herr Tipi?

  22. Lieber Autor, ich beziehe mich auf Ihre beiden letzten Sätze und stelle Ihnen ein paar logische Fragen die logische Antworten verlangen.

    Die Justiz ist ein zerstrittener Haufen die sich Wissenschaftler nennen – nicht minder zerstritten als es politische Parteien sind. Sie zeigen die Diskrepanz ja gleich selbst auf zwischen BVerfG und dem Gerichtshof der EU.

    Warum frage ich Sie, trauen Sie dieser Truppe blind, bedingungslos und vorallem mehr, als den politischen Repräsentanten die Sie selbst gewählt haben? Warum tun Sie das? Doch nicht etwa bloss weil Sie noch nie etwas anderes gekannt haben?

    Und warum lassen Sie es zu, dass politische Entscheide von einem Gericht entschieden werden? Sie gehen ja zur Wahl um sich demokratisch vertreten zu lassen. Aber diese Richter können Sie weder wählen noch abwählen.

    Dieser letzte Satz war übrigens Inhalt der Klage von Peter Gauweiler auf den das Gericht gar nicht eingegangen ist. Womit man sagen darf, dass er dazu kein richterliches Gehör erhalten hat. Genau hiess es: «Die richtungsweisenden Entscheidungen sollten von Leuten getroffen werden, die gewählt werden und auch wieder abgewählt werden können.»

    Zu Ende gedacht bedeutet dies, dass weder Personen der EZB, aber eben auch Personen des BVerfG oder auch des Gerichtshofs der EU nicht abgewählt werden können und die „falschen Leute“ sind.

    In einer Demokratie hat nicht ein Gericht das letzte Wort, sondern entweder das Volk oder seine politischen Repräsentanten. Warum befürworten Sie eine Juristokratie?

    • Der Autor befürwortet keineswegs eine „Juristokratie“. Wie müssen doch unterscheiden:

      1. das Volk als den Souverän

      2. seine gewählten Repräsentanten

      3. in Deutschland eine Verfassungsgerichtsbarkeit

      Die Verfassung weist allen bestimmte Rechte und auch Pflichten zu.

      Die Richter des BVG werden zwar nicht vomVolk gewählt, sind aber auf verfassungsmäßigem Wege ins Amt gekommen.Wieweit dabei politisch Einfluß gnommen wird, ist insofern unwichtig.

      Im Falle EuGH haben wir eine ganz bestimmte Situation vor uns. Es geht um eine Verletzung des deutschen Grundgesetzes durch Maßnahmen der EU (EZB) und dahinter um eine mangelhafte Rechtsausübung von Regierung und besonders Parlament

      Die zuständige Instanz zur Klärung ist das BVG. Ich kann nicht argumentieren, die Richter seien ja nicht von mir gewählt, also die falschen Entscheider. In Rechtsfragen (und nur um eine solche geht es hier) hat eben doch ein Gericht das letzte Wort. Wer denn sonst?

      Entweder gilt die Verfassung oder sie gilt nicht.

      Ob die Justiz ein „zerstrittener Haufen“ ist, ist ohne Belang. Es kann Fehlurteile geben, das muß man hinnehmen.

  23. Christine Lagarde hat sich doch schon zu Wort gemeldet und kurz mitgeteilt, dass die EZB an ihrer Geldpolitik nichts ändern wird. Das sollte auch schon in Berlin angekommen sein, Herr Willsch.

    • Ach, und Lagarde wird sich auch nicht bequemen, eine angemessene Analyse der Verhältnismässigkeit binnen drei Monaten vorzulegen. Ganz einfach, dann macht das Frau Lagarde künftig ihr Geschöft ohne die Bundesbank und Deutschland wird den Euro mitsamt der EU los, was laut Draghi bekanntlich zur Auszahlung der Target Forderungen bei der EZB führt. Diese Variante ist leider bei Frau Lagarde noch nicht angekommen. Schade.

  24. Das VerfG kann jetzt nicht mehr den Stecker ziehen, es ist zu spät und sie wissen es auch.
    Was jetzt mit diesem Urteil geschieht, ist der Versuch der Verfassungsrichter, den eigenen Kopf noch schnell aus der Schlinge zu ziehen für den Fall, dass sich die doch die ANDEREN, die Gegner dieser EU- und Europolitik, durchsetzen werden.
    Dann will man sagen können, dass man schon immer Bedenken gehabt habe, dass aber die Handhabe nicht ausreichend gewesen sei, dass die Klagen nicht gut genug gewesen seien usw. usw.

    Diese Richter hätten doch schon viel früher die Gelegenheit gehabt, den Spuk zu beenden. Aber was haben sie stattdessen getan? Sie haben die Sache an den EuGH verwiesen.
    Die sind nichts weiter als ein feiges Pack, das schon jetzt damit beginnt, sich die passenden Persilscheine selbst auszustellen.

  25. „Die deutsche Politik, also Regierung und Parlament, müssen sich endlich ihrer Verantwortung bewusst werden und dürfen sich nicht wegducken.“ Verantwortungsbewusstsein in der deutschen Regierung? Bei Merkel und Scholz? Schon die Vorstellung zeigt, dass es sich um eine Illusion reinsten Wassers handelt.

  26. Am Ende müssen wir Bürger die gigantischen Kosten tragen. Und zwar zu Unrecht. Ob das den EU-Verfechtern passt oder nicht: Wäre an der Zeit nun die „Strassen Deutschlands“ zu beleben: Raus aus dieser EU, zurück in die Zukunft einer EWG. Alles andere wäre Selbstmord! Nicht Parteien allein können uns vor weiterer Ausbeutung schützen, und kein Bundesverfassungsgericht kann uns wirklich vor Unrecht bewahren, sondern nur der Souverän allein kann es – wenn überhaupt.

  27. Sie machen aus einem taktischen Erfolg beim Rückzug den Beginn einer siegverheißenden Großoffensive. So einen Comical Joe hatten wir schon, den braucht’s nicht wieder. EU und EZB sind längst über den point of no return hinaus. Wenn sie jetzt beidrehen, saufen die Südländer ab und der € ist Geschichte. Heizen sie weiter volles Rohr, fliegt ihnen irgenwann die deutsche Maschine um die Ohren. Irgenwann aber heißt morgen, Absaufen heißt heute. Deshalb wird man sich für „morgen“ entscheiden und heute noch einmal den Tag genießen.

  28. The Economist hat über das Thema so geschrieben: „Fearing a leaching of the EU’s legal authority, the European Commission may in time feel obliged to open an infringement case against Germany.“ was ungefähr bedeutet dass EU sich gezwungen sehen kann, gegen Deutschland rechtlich vorzugehen.
    Der Argument bezieht sich wohl auf Konsequenzen des Urteils wenn jemand in D. diese tatsächlich ernst nehmen würde und Bundesbank dann gezwungen wäre, Bundesanleihen zu verkaufen, die in Rahmen von EZB Politik gekauft worden sind.
    Die Frage ist dann: wie offen das ignoriert wird und wie viel Lärm es geben wird, bis dieses Urteil auch umgedeutet wird.

  29. „Die deutsche Politik, also Regierung und Parlament, müssen sich endlich ihrer Verantwortung bewusst werden und dürfen sich nicht wegducken.“ Die Regierung übernimmt diese Verantwortung und macht genau das, was in den Verträgen steht: ever closer union.

    • …worauf wir EU-Gegner gerne verzichten. Je ‚closer‘ desto teurer! Diese Traumtänzerei von einem Superstaat Europa, dem wir letztlich unser Vermögen opfern, sollte mit dem Brexit eh endlich vorbei sein. Bis jetzt hält Deutschland diese EU noch mit Geld zusammen. Wenn Deutschland (die Bürger) den Stecker zieht, ist es aus und vorbei mit United Nations of Europe.

  30. Was schert das den deutschen Michel, er hat kein überschüssiges Geld und seine kleine Bedürfnisse müssen nur befriedigt werden, dann ist er schon zufrieden. Für ihn und seine weibliche Partnerin ist es in Ordnung, wenn er ihr sagt was sie zu wählen hat. Klar gibt es noch die rotgrüne Claudia Roth, aber die hat sich arrangiert, sie bezieht enorme Bezüge als Bundestagsvizepräsidentin und kann Hinz und Kunz von ihrer Wahrheit faseln und manche glauben es.

  31. Offenbar hat das Bundesverfassungsgericht, wenn ich es als Nichtjurist richtig lese, einen Zusammenhang zwischen enormen Vermögensverlusten der Bundesbürger und der verfassungswidrigen Geldschwemmeaktion der EZB festgestellt, der sich unsere merkelwürdige Regierung nebst Parlament nicht verweigert hat. Wo kann ich jetzt auf Schadenersatz klagen für das, was mir verfassungswidrig gestohlen wurde? Und wen kann ich verklagen? Oder muß das wieder mal ein Organ sein? Da könnt doch die DUH mal etwas Sinnvolles tun. ?, umfirmiert zur Deutschen-Untertanen-Hilfe, nachdem es sich vermutlich nur noch schwer antidieseln läßt und dieses Geschäftsmodell möglicherweise nicht mehr den kalkulierten Gewinn abwirft.
    Schöner Traum, Merkel wird es wohl flugs als rückgängig zu machen markieren, das Urteil.

  32. An wen würde man denn denken, wenn es um Verantwortung in der Bundesregierung oder meinetwegen auch gerne im Bundestag geht? Da ist niemand. Nur eine Bande von Berufstäuschern, die alle nie einen ehrlichen Beruf ausgeübt haben und deren hervorstechendste Eigenschaft es ist abhängig und ggf. erpressbar zu sein. Niemand in diesem Saftladen hat irgendein Gefühl von Verantwortung.

  33. „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schrittbis es kein Zurück mehr gibt.“ Das ist das Geschäftsmodell der EU. Nun kommt das Lügengebäude ins Wackeln. Eigentlich müsste doch dem
    letzten EU-Gläubigen ein Licht aufgehen. Wir wurden und werden belogen von „guten Europäern“. Seit wann sind die Lügner und Betrüger aber die Guten?
    Man muß sehr regierungsgläubig sein um trotz aller Rechtsbrüche diesen Leuten zu glauben. Die Torheit der Regierenden wird nur noch von der Torheit großer Teile
    der Bevölkerung überboten sonst hätten wir eine bessere Politik trotz aller Schön-
    redner aus Poltik, Organisationen, Kirchen und Medien.

  34. „Und mich beschämt es, dass … erneut das Bundesverfassungsgericht klarstellen muss, was Auftrag des gewählten Parlaments ist.“ Es beschämt nicht nur, es macht geradezu wütend, wie unsere Politiker in den letzten Jahren gegen deutsche Interessen gehandelt haben. Konkursverschleppung ohne Ende, Gesetzesbrüche, Enteignung der Sparer, gigantische Vermögensumverteilung von Nord nach Süd … Und das alles unter dem Motto „whatever it takes“, das allein schon eine unverschämte rechtswidrige Ermächtigung ist.

  35. Dieses Urteil wird überhaupt keine Folgen haben. Alles läuft weiter wie bisher. Die Politik tut garnichts, sie ignoriert das Urteil. Die Mainstream-Medien und Hofberichterstatter lassen es bei dem einen dürren Artikel am Tag nach dem Urteil mehr oder weniger bewenden. Und die EZB lässt sich eine wohlklingende und „wissenschaftlich“ unterfütterte Begründung einfallen. Die Bevölkerung versteht die Brisanz sowieso nicht, also ist es ihr egal. Und weiter geht‘s im alten Trott.

  36. Das Urteil bedeuted NICHTS.

    Die CDU als Regierungspartei wird genau gar nichts tun. Damit gibt es zwar ein Urteil – aber keinerlei Konsequenzen.

    Herr Willsch ist Teil des Problems: oder hat die Fraktion geklagt ?

    Nein.

  37. Interessiert sich in diesem Parlament oder gar AM noch für das Bundesverfassungsgericht ? Sorry, aber da muß ich doch wirklich lachen…., Merkelrecht ist Bundesrecht….

    • Nein, korrekt muß es heißen: Merkelrecht bricht Bundesrecht. Oder:
      #1 Merkel hat immer Recht!
      #2 falls nicht tritt automatisch #1 in Kraft.
      Problem gelöst!

  38. Das Urteil bedeutet gar nichts, nichts wird sich ändern. Zumindest vorläufig. Vielleicht fällt der EURO, in einigen Jahren, aber das wäre nicht zu unserem Vorteil, da irren sich viele.

  39. „Dieses Urteil aus Karlsruhe bedeutet Sturm“

    Diesen Eindruck hatte ich beim verfolgen der heutigen BT-Sitzung aber überhaupt nicht! Was da von den Unionsleuten an Verharmlosungen und Beschwichtigungen vom Stapel gelassen wurde, um Merkel aus der Schußlinie zu nehmen – einfach widerlich…

  40. Sturm im Wasserglas von Verfassungsjuristen. Die erste Reaktion des Finanzministers vor TV-Kameras war aber, unausgesprochen, “ I couldn’t care less „. Damit dürfte er wohl die finanzpolitische Realität in Euroland reflektieren. Man kann es bedauern, was ich tue, aber man kann es nicht ändern. Es ist nicht zu erwarten, dass ausgerechnet in der schlimmsten Wirtschaftskrise Europas und der USA seit 1945

  41. Und, was denken Sie, wird jetzt passieren? Wahrscheinlich gar nichts, im Extremfall wird das Grundgesetz geändert.

  42. Schön das wir einmal darüber gesprochen haben und nun auch höchstrichterlich wissen, Recht zu haben….praktische Konsequenzen wird es nur leider keine haben…..
    Und wo bleibt die größte Oppositionspartei und deren „Klagen“?

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