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Rede Verfassungsgerichtspräsident – Analyse

Die offene Gesellschaft und ihr Stephan Harbarth

24.09.2022

| Lesedauer: 16 Minuten
Am 14. September hielt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts eine Rede in Hamburg. Die wenigsten Medien befassten sich mit dem Gesamttext. Der liest sich durchaus interessant. Er gibt Einblick in sein Staats- und Rechtsdenken – und zeigt vor allem, was Harbarth vom liberalen Ernst-Wolfgang Böckenförde unterscheidet, dem er seinen Vortrag widmete.

Am 14. September hielt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth im Hamburger Übersee-Club eine Rede, die den Zusatz ‚programmatisch‘ verdient. Dass der oberste Repräsentant des Verfassungsgerichts sich grundsätzlich äußert, geschieht selten. Erstaunlicherweise begnügten sich fast alle Medien mit der kurzen und fast sinnentstellenden Zusammenfassung durch eine Nachrichtenagentur, die zwar ein paar Sätze Harbarths zitierte, unter anderem seine Aussage, Grundrechte könnten auch genutzt werden, um die Verfassungsordnung zu delegitimieren, und der Staat könne Grundrechte beschränken, um diese Delegitimierung abzuwehren. Allerdings ging aus der dpa-Meldung nicht hervor, in welchem Zusammenhang der Verfassungsgerichtspräsident das meinte. Auch nicht, welches Thema er in seiner Rede überhaupt behandelt hatte.

Auf Anfrage von TE machte die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts den vollständigen Text der Ansprache zugänglich. Die Beschäftigung damit lohnt sich. Denn es handelt sich nicht um einen Fachvortrag zu einer Rechtsfrage, sondern um eine Art Grundsatzerklärung. Hier gibt der Vorsitzende eines Verfassungsorgans Einblick in sein Verfassungsdenken. Um es vorwegzunehmen: Was Harbarth in Hamburg vortrug, besitzt Substanz und intellektuelles Gewicht. Beide Qualitäten bezieht er allerdings ganz überwiegend aus den Zitaten, auf die er zurückgreift.

VERSAMMLUNGSRECHT UND MEINUNGSFREIHEIT
Harbarth: Freiheitsrechte können „Verfassungsordnung delegitimieren“. Konzertierte Aktion gegen Freiheit
In seinem Vortrag widmet sich Stephan Harbarth dem berühmtesten Satz der deutschen Nachkriegs-Staatsrechtslehre, dem sogenannten Böckenförde-Diktum. Von dem Verwaltungsrechtler, Rechtsphilosophen und Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde stammt die Feststellung: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“

In seiner Rede bietet der Verfassungsgerichtspräsident erst einmal etliche Bewertungen dieses Diktums auf, ohne erkennen zu lassen, welcher er nahesteht, er legt gewissermaßen mehrere Karten auf den Tisch. Zu dem Satz, „der in nur 13 Wörtern alle großen Fragen zum demokratisch verfassten Rechtsstaat zu stellen scheint: die nach seinen Möglichkeiten und nach seinen Grenzen, nach seiner Verletzlichkeit und nach seiner Stärke, die nach seinem Verhältnis zur Gesellschaft, zum Recht und zum Außerrechtlichen“, zitiert er zunächst den Würzburger Staatsrechtslehrer Horst Dreier mit der Bemerkung, Böckenfördes Diktum stelle die „faustische Frage nach dem, was eine Gesellschaft, was einen Staat eigentlich im Innersten zusammenhält“.

Dabei handelt es sich eher um eine Beschreibung der Böckenförde-Aussage als um eine Interpretation. Wo die sichtbare vertikale Machtachse vormoderner Herrschaftsformen und klassischer Diktaturen fehlt, stellt sich genau diese Frage, was die einzelnen Teile einer Gesellschaft zusammenhält, die auf die Schraubzwingen des Obrigkeitsstaats verzichtet. Und Böckenförde beantwortet sie auch, indem er auf die Figur des Bürgers verweist. Nach ihrem „Bewusstsein der Freiheit“, um das Wort von Hegel zu benutzen, richtet sich das Maß der Freiheit, das ein Staat in Verfassung und Gesetze gießt. Ein Staat kann weder seinen Bürgern befehlen, frei zu leben, noch kann er sie zwingen, sich einem Gemeinwesen zugehörig zu fühlen. Beides müssen sie selbst wollen.

Nun folgen die verschiedenen Karten, die Harbarth aufblättert: „Für manche ist der Satz nur kluge Analyse, für andere normativer Appell. Einige halten ihn für resignativ-fatalistisch, andere sehen die Chancen, die er belässt. Manche sehen in ihm die staatstheoretische Weltformel und in seinem Urheber den ‚Einstein des Staatsrechts‘. Andere halten den Satz – auch dies gehört zur Wahrheit – für ‚entweder banal oder falsch‘.“

An eine eigene Auslegung des Satzes, der sein Redethema bildet, tastet sich Harbarth vorsichtig heran. Und er greift dabei zu genau der Allgemeinformel, die inhaltlich auch den meisten Leitartikelautoren wie jedem Redenschreiber des Bundespräsidenten eingefallen wäre, und die sich stilistisch an Wikipedia anlehnt: „Das Böckenförde-Diktum war von seinem Urheber zunächst – bezogen auf die Rolle der Kirche in der damals noch jungen Bundesrepublik – historisch-analytisch gemeint. Es lässt sich auch auf die Weimarer Republik beziehen, die auch aufgrund mangelnden demokratischen Engagements und des Fehlens einer demokratischen und freiheitlichen Zivilgesellschaft als ‚nicht zu garantierenden Voraussetzungen‘ gescheitert ist.“

Hier taucht der Schlüsselbegriff „Zivilgesellschaft“ zum ersten Mal in Harbarths Rede auf, ein Wort, das Böckenförde noch ganz anders verstanden haben dürfte. Dazu später mehr. Natürlich lässt sich das Diktum auch auf die Weimarer Republik und ihren Untergang beziehen. Aber es stammt eben aus der Bundesrepublik, und zwar von einem Vertreter der sogenannten skeptischen Generation. Böckenförde, geboren 1930, gehörte zu denen, die als Jugendliche erlebten, wie ein Staat sich zu einem mörderischen, hypertrophen ideologischen Gebilde aufblähte, explodierte und einen gewaltigen Negativabdruck hinterließ. Die Skepsis dieser Generation bestand darin, fortan aus guten Gründen allen totalen Gesellschaftsentwürfen ganz und dem Staat wenigstens graduell zu misstrauen. Die Formel des Rechtsphilosophen steht dem Kontingenzbegriff von Niklas Luhmann* nah, Jahrgang 1927.

Möglicherweise hätte sich in Hamburg ein weiterführender Gedankengang geöffnet, wenn Harbarth, Jahrgang 1971, Wirtschaftsanwalt und bis vor kurzem noch Bundestagsabgeordneter, den Unterschied zum Gegenstand gemacht hätte, der sich zwischen ihm und Böckenförde allein schon durch Geburtsjahr, Biografie und Umgebung ergibt. Der eine wusste, wie es aussieht, wenn ein Gemeinwesen in Trümmern liegt. Der andere steht wie wenige sonst für die späte, in der Regierungszeit Angela Merkels schon stark überformte Bundesrepublik, deren Repräsentanten so oft betonen, es handle sich um das beste Deutschland aller Zeiten, dass selbst gutwillige Zeitgenossen sich fragen, warum sich dieser Staatsapparat eigentlich das Selbstlob unentwegt mit der Schöpfkelle zuführen muss. Eine Befassung mit Mentalitätsschichten – der, in der Böckenfördes Satz entstand, und der, aus der Harbarths Denken stammt – hätte das pièce de résistance des Hamburger Vortrags bilden können. Allerdings gewinnt seine gesamte Rede ihre Struktur daraus, dass sie wirklich interessante Fragestellungen meidet. Was allerdings auch voraussetzt, dass der Redner selbst sie ganz gut kennt.

Von allen Kommentaren über das Böckenförde-Diktum wählt Harbarth den mit Abstand banalsten, um seine eigene Argumentationskette daran zu befestigen: „Aus den vielen Sätzen, die über das Böckenförde-Diktum geschrieben wurden, stach für mich einer jüngst heraus; vielleicht deswegen, weil er eine Erklärung für das leichte Unbehagen anbietet, das einem beim Lesen des Böckenförde-Diktums überkommen mag: Der Aphorismus spreche – so eine Bemerkung des Münchener Völkerrechtlers Christian Walter – ‚wohl nicht zuletzt auch deshalb an, weil er eine menschliche Urangst mobilisiert, nämlich diejenige, dass die Zukunft unsicher ist‘.“ Wann war das je anders?

Die Gedankenfolge des Verfassungsgerichtspräsidenten liest sich nun folgendermaßen: „Wir begegnen uns in einer Zeit der Krisen. Innere und äußere Bedrohungen setzen Deutschland und Europa zu. Russlands Krieg gegen die Ukraine rüttelt an den Grundfesten der europäischen Friedensordnung und führt uns auf dramatische Weise unsere eigene Verletzlichkeit vor Augen, gleichermaßen nachdrücklich aber auch die zu bewahrende Kostbarkeit eines Lebens in Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Es besteht deswegen gleichermaßen Grund zur Sorge wie Anlass zur Zuversicht.“

Letzterer Satz steht gewissermaßen jeden Tag auf dem Abreißkalender im Schloss Bellevue. Auf diese Passage folgt bei Harbarth eine Bestandsaufnahme. Mit dem Vertrauen zu den regierenden Parteien und der realexistierenden Politik überhaupt stünde es derzeit nicht gut: „Schon eine nur kursorische Durchsicht aktueller demoskopischer Erhebungen führt insoweit allerdings zu einem ernüchternden Befund: Erst kürzlich schreckte eine im Auftrag des SWR erstellte Studie des Allensbach-Instituts auf, der zur Folge 31 Prozent der Befragten die Einschätzung äußerten, in Deutschland in einer ‚Scheindemokratie‘ zu leben, ‚in der die Bürger nichts zu sagen hätten‘. Das Phänomen ist nicht auf Deutschland beschränkt. Eine internationale Metastudie der Universität Cambridge erfasst die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit dem Zustand der Demokratie in ihrem Land. Sie ermittelt für Europa im Jahr 2019 – dem letzten Jahr der Untersuchung – mit über 50 % Unzufriedenheit den schlechtesten Wert seit Beginn der Erhebungen vor rund 50 Jahren.“

Die Aufzählung lässt sich im gleichen Muster fortsetzen. Nach einer neuesten Untersuchung von Forsa sehen 61 Prozent der Bundesbürger bei keiner Partei eine Kompetenz zur Lösung der Probleme. Einer Erhebung von INSA im Auftrag von Tichys Einblick zufolge vertraut nur noch gut ein Drittel dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Eine Umfrage des Deutschen Beamtenbunds ergab vor kurzem, dass nur noch 29 Prozent der Bürger den Staat für kompetent und handlungsfähig halten.

Wenn der oberste Vertreter eines Verfassungsorgans diese Misere in einer Rede ausbuchstabiert – er spricht von einem „Niedergang des Ansehens der Demokratie“ – steigert er natürlich die Spannung des Publikums, das von ihm zunächst einmal eine Antwort auf die Frage erwartet: Woher kommt dieser Niedergang, den er zutreffend beschreibt? Die Auflistung von offensichtlichen Symptomen macht ja noch keine Diagnose. Und hier endet der sehr kurze Spannungsbogen auch wieder. Denn Harbarth präsentiert exakt das gleiche Erklär-Versatzstück wie vor (und nach) ihm Dutzende Leitartikelschreiber, Politiker und Repräsentanten staatlicher Vorfeldorganisationen: Es liegt „zunächst“ am verderblichen Internet.

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 „Insoweit ist mit gewisser Sorge zunächst auf solche Veränderungen zu blicken, die der gesellschaftliche Diskurs insbesondere durch neue Medien erfahren hat“, erklärt der Redner: „Auch wenn sie in mancher Hinsicht unser Leben bereichern, begünstigen diese das Spontane, Vorläufige, Verkürzende, auch das Verletzende. Die Distanz zum Gegenüber sowie die Anonymität des Internets befördern eine Verrohung und Enthemmung. Die Algorithmen knüpfen die Sichtbarkeit einer Äußerung an Nutzerinteraktionen. Der Erfolg eines Beitrags verhält sich nicht selten proportional zum Ausmaß der durch ihn bewirkten Emotionalisierung, was die Verbreitung ‘alternativer Fakten‘ begünstigt. Der Algorithmus eröffnet ‘Filterblasen‘ und ‘Echokammern‘ und erzeugt so geschlossene Weltbilder, die zur kommunikativen Radikalisierung beitragen. Treffen Mitglieder unterschiedlicher ‚Kammern‘ und ‚Blasen‘ dann doch aufeinander, sei es online, sei es in der analogen Welt, zeigt sich das Ausmaß von Polarisierung und Spaltung.“

Erstens handelt es sich bei Twitter, also der Plattform, in der Verkürzung und Argumentationsarmut tatsächlich eine große Rolle spielen, in Deutschland wirklich nicht um ein Massenmedium. Sondern um das bevorzugte Spielfeld von Politikern, Journalisten und allerlei organisierten Meinungsverbreitern wie Luisa Neubauer, deren Organisation ohne die sozialen Medien ihre Anhängerschaft nicht mobilisieren könnte.

Zweitens findet das, was zur Erregung beiträgt, ursprünglich meist gar nicht auf Twitter, Facebook und Instagram statt. Als eine ZDF-Mitarbeiterin den Teil der Bevölkerung, der sich nicht begeistert von den Corona-Maßnahmen zeigte und sich nicht impfen lassen wollte, als Blinddarm („rechts und unten“) bezeichnete, tat sie das im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Als der Bundesgesundheitsminister Ungeimpfte mit Geiselnehmern verglich, tat er das im Bundestag. Und was die alternativen Fakten angeht: Den Satz von der „nebenwirkungsfreien Impfung“ sprach der gleiche Minister in einer öffentlich-rechtlichen Talkshow. Die frei erfundene „offizielle Dunkelziffer“ von Vergewaltigungen auf jedem Oktoberfest, also die sogenannte Oktoberfestlüge als Diskursverbiegung unmittelbar nach den erst einmal von den meisten Medien zwei Tage lang verschwiegenen Massenübergriffen auf der Kölner Domplatte sendete eine Aktivistin ganz konventionell über das ZDF.

Weitere Einzelbeispiele ließen sich noch seitenweise anfügen, aber auch ganze Alternativweltkomplexe, etwa der Facharbeitersegen durch Asyleinwanderung, oder noch ein paar Jahre vorher die Behauptung, die Energiewende werde massenhaft Energie zu Spottpreisen liefern.

Internetplattformen wie Twitter und Facebook dienen als Erregungsmaschinen und Schallverstärker. Aber in den allermeisten Fällen liegt der Anlass der Erregung in der ganz analogen Welt. Und nicht nur der Anlass, sondern auch der generelle Grund. Das Problem liegt ja nicht darin, dass eine ZDF-Mitarbeiterin die Blinddarm-Metapher für einen Teil der Bevölkerung wählt. Sondern, dass sie diesen Teil kulturell verachtet, und das auch immer noch tut, obwohl sie später ihr „Blinddarm“-Wort öffentlich bedauerte.

Nach vermiedener Diagnose kommt Harbarth zu seinen Therapievorschlägen und damit zu der Frage, die er mit Dreier am Anfang stellte, nämlich nach dem, was die Gesellschaft seiner Ansicht nach im Innersten zusammenhalten soll. Zum einen, empfiehlt er, müsse der Bürger aktiver in das Zusammenhaltgeschäft einsteigen:

„Der Staat trägt sich nicht selbst durch seine Institutionen, sondern wird getragen durch jene Bürgerinnen und Bürger, die nicht nur für sich, sondern auch für die staatlich verfasste Gemeinschaft Verantwortung empfinden und wahrnehmen. Dies setzt weit mehr voraus, als von seinen Grundrechten nur dergestalt Gebrauch zu machen, dass man vom Staat so weit wie möglich ‚in Ruhe gelassen‘ werden möge, weit mehr, als die – ohnehin sparsamen – verfassungsrechtlichen Mitwirkungsbefugnisse des ‚status activus‘, namentlich das Wahlrecht, auszuüben. Indes: Dieses ‚Mehr‘ lässt sich nicht hoheitlich anordnen und setzt zumindest eine gewisse Grundidentifikation der Bevölkerung mit unserem staatlich verfassten Gemeinwesen voraus.“

Ja eben, Grundidentifikation. Sein argumentatives Brummkreiseln fällt ihm offenbar gar nicht auf: Es mangelt aus Gründen, die er nicht weiter erörtert, an Grundidentifikation vieler Bürger mit der politischen Ordnung. Also sollen die Bürger aktiver werden. Was – ach ja, hier taucht das leidige Problem wieder auf – mehr Grundidentifikation voraussetzt.

Weil der Staat mit tausend Händen nach ihm greift, wendet der Bürger sich ab

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Bevor wir zu der Frage kommen, womit sich ein Bürger eigentlich identifizieren soll und kann, bleiben wir erst einmal bei der Wendung „in Ruhe gelassen werden“. So ungefähr lässt sich nämlich die Wirkung der Grundrechte beschreiben. Es handelt sich um Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. The „right to let be alone“, das Recht, vom Staat vor allem in weltanschaulichen Fragen in Ruhe gelassen zu werden, definierte der amerikanische Verfassungsrichter Louis Brandeis bekanntlich als Kern der bürgerlichen Privatheit. Dieser Punkt ist nicht ganz unbedeutend; neben seiner Funktion als Präsident des Gerichts sitzt Harbarth auch noch in dessen sogenanntem Grundrechtesenat. Er spricht also sein Kerngebiet als Verfassungsrechtler an, verlässt es aber sofort wieder, nachdem er das Verlangen des Bürgers, vom Staat nicht in eine bestimmte Richtung geschubst zu werden, als minderen Wunsch beiseiteschiebt, und von ihm ein „Mehr“ verlangt. Also das berühmte Engagement, zu dem auch der gegenwärtige Bundespräsident oft und gern aufruft. Dass es vielleicht eine Wechselbeziehung geben könnte zwischen dem Staat, der mit tausend Händen nach dem Bürger greift, und dem Bürger, der sich deswegen abwendet, kommt Harbarth keine Sekunde lang in den Sinn. Oder zumindest nicht in seinen Vortragstext.

Abwehrrecht gegen den Staat, gewiss, das lässt sich passiv als Wunsch des Bürgers formulieren, in Ruhe gelassen zu werden. Auf der aktiven Seite bedeutet es, dass der Staat die Bürger auf dem Gebiet der Meinungsbildung und der allgemeinen Lebensführung im Rahmen der Gesetze auch tatsächlich in Ruhe lässt. Je weniger der Staat über die Stränge schlägt, desto weniger muss ein Bürger seine Zudringlichkeit abwehren. Der Wertschätzung des Staates und seiner Institutionen käme das zugute. Am besten legitimiert sich ein Staat also dadurch, dass er sich um innere und äußere Sicherheit, gute öffentliche Bildung, eine zeitgemäße Infrastruktur, ein funktionierendes Gesundheitswesen und solide Finanzen bemüht, und sich darüber hinaus Ratschläge für das Privatleben seiner Bürger verkneift, erst recht aber nicht Organisationen und Gruppen mit Steuergeld unterstützt, die sich im Meinungskampf tummeln.

Es legitimiert sich derjenige am besten, der sich als Politiker auf das beschränkt, wofür die Bürger ihn bezahlen, und wozu sein Amtseid ihn verpflichtet. Eine Innenministerin sollte sich beispielsweise darum kümmern, illegale Migration auf das Staatsgebiet zu verhindern. Sie sollte den Bürgern dagegen keine Ratschläge geben, wie sie ihr Demonstrationsrecht auszuüben beziehungsweise nicht auszuüben haben. Eine Bundesfamilienministerin sollte beispielsweise darauf achten, dass besonders Familien mit mehreren Kindern nicht von der Steuer- und Abgabenlast und den Energiekosten erdrückt werden. Sie könnte sich auch, obwohl Schulen Ländersache sind, zusammen mit anderen darum kümmern, dass es demnächst in einem Land mit Rekordsteuereinnahmen keine baufälligen Schulen mehr gibt, deren Besuch ein Gesundheitsrisiko für Kinder darstellt. Auf keinen Fall sollte sie aus einem Riesentopf namens „Demokratie leben!“ Vorkämpfer der Identitätspolitik und Organisationen mit Kontakt zum islamistischen Milieu finanzieren. Bekanntlich tut sie aber genau das.

Vor einigen Jahren demonstrierte der damalige Berliner Innensenator Andreas Geisel zusammen mit Vertretern dieser Gruppen, die teils im Verfassungsschutzbericht auftauchen und gleichzeitig von Staatsgeld zumindest mittelbar profitieren. Er meinte damals sinngemäß, er sehe überhaupt kein Problem darin, Seite an Seite mit Verfassungsgegnern zu marschieren, solange das der guten Sache diene. So ähnlich verteidigte auch die Bundesinnenministerin ihren Gastbeitrag in einer linksradikalen Zeitschrift; die gleiche Ressortchefin, die Bürger jetzt dringend warnt, zusammen mit Rechtsradikalen zu demonstrieren. Auch ihr Gastbeitrag diente eben dem Guten, im Gegensatz zu Demonstrationen gegen die Regierungspolitik.

Genau darin liegt das zentrale Problem für die Legitimität der Politik, die ihre Vertreter zwar wahrnehmen, aber nicht ergründen wollen: Vertreter des Staates erklären weit über ihr Zuständigkeitsgebiet hinaus, was die gute Sache für die ganze Gesellschaft sei. Sie haken sich zu diesem Zweck mit steuergeldfinanzierten Organisationen unter, mit Journalisten und Kirchen. Und an den Bürger ergeht der Ruf, sich bitteschön ebenfalls einzuhaken. Dass gerade dieses unentwegte Unterhaken, also die Homogenisierung des öffentlichen Bereichs ein Problem darstellen könnte, weil damit an den Rand gedrängt wird, was eine Bürgergesellschaft ausmacht, nämlich Rede und Gegenrede, Meinungsstreit unter Bürgern – auch dieser Gedanke findet sich bei Harbarth nur ganz indirekt. Man sieht immerhin seine rhetorische Bewegung, mit der er ihn beiseiteschiebt.

Bei der Problemdarstellung, die er gibt, handelt es sich nicht um eine deutsche Spezialität. Auch viele Anhänger der Demokraten in den USA beteuern, sie hätten sich nicht radikalisiert, sondern nur die Trumpisten, so, als hätte es nie Hillary Clintons Satz über den „basket of deplorables“ gegeben, nie die Verharmlosung von Brandstiftungen und anderen Gewalttaten im Zuge der Black-Lives-Matter-Bewegung und nie die Forderung der Kongressabgeordneten Ocasio-Cortez nach einer Registrierung von Trump enablers.

Das, was Harbarth bietet, ist mittlerweile zu einer Standarderzählung vieler Politiker, Medien und Institutionenvertreter geronnen: Die von ihnen vertretene Ordnung samt ihrer Ideenwelt ist eigentlich vorzüglich. „Das Grundgesetz hat eine ‚gute Ordnung‘ etabliert“, heißt es bei ihm, „zweifellos die beste, die Deutschland je hatte. Unser Land ist in guter Verfassung. Mit ihr ist Staat zu machen.“ Obwohl alles so gut eingerichtet ist, identifizieren sich aber immer weniger mit dieser Ordnung. Diese Störung kommt allerdings von außen, und hat mit der konkreten Ordnung, wie sie viele Bürger erleben, gar nichts zu tun. Sie kommt also unvermittelt als Teufel aus der Maschine. Und diese Einzelteufel heißen eben Trump, Populisten, AfD, Internet et cetera. Zur Abwendung der Bürger kommt es nur deshalb, weil ein Teil der Gesellschaft nicht über das richtige Bewusstsein verfügt. Folglich geht es gar nicht um Selbstkritik und Korrekturen innerhalb des politischen Apparats, sondern darum, das für diesen Apparat passende Bewusstsein bei den Bürgern zu erzeugen.

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Darin, dass ein liberal gedachter Staat seine Bedingungen nicht selbst garantieren kann, wie Böckenförde feststellt, sieht Harbarth ein „‚produktives Dilemma‘, in das uns unsere Verfassungsordnung stürzt“. Dilemma bezeichnet eigentlich den Zustand zwischen zwei gleichgroßen Übeln, aber sei es drum: Es handelt sich nicht nur um kein Dilemma, sondern auch um keinen dialektischen Widerspruch, sondern um den Grundgedanken eines freiheitlichen Gemeinwesens. Anders als frei von Bekenntniszwang kann es gar nicht eingerichtet sein. Das deutet der Verfassungsgerichtspräsident anders. Und hier kommt er auch zu dem Punkt, dass der Gebrauch der Freiheitsrechte dazu geeignet sein könnte, die Verfassungsordnung zu delegitimieren: „‚Dilemma‘,“, meint Harbarth, „weil der ‚freiheitliche-säkulare‘ Staat seine Voraussetzungen nicht nur nicht garantieren kann, sondern der Gebrauch der Freiheitsrechte sogar dazu geeignet sein kann, die Verfassungsordnung aktiv zu delegitimieren.“ Das ist – um nun auch den zweiten berühmten Satz des Böckenförde-Diktums aufzugreifen – „das große Wagnis, das [der freiheitliche-säkulare Staat] um der Freiheit willen, eingegangen ist.“

Sicherlich lassen sich Freiheitsrechte auch gegen die Verfassung wenden. Dazu gleich mehr. Aber zunächst erstmal: Anders als durch dieses Wagnis entsteht gar kein freies Gemeinwesen. Wieder abgeschafft werden zu können, ist also weniger Risiko eines freiheitlichen Zustandes als vielmehr seine Bedingung. Eben deshalb, um sich zu erhalten, muss sich ein Rechtsstaat ständig neu legitimieren, und zwar nicht durch den Wortlaut von Verfassungsartikeln. Sondern durch die sogenannte Verfassungspraxis. Muss man den Unterschied ausdrücklich erklären? Harbarths Publikum vielleicht schon. Denn ein ganz wesentlicher Teil des Verblendungszusammenhangs, den er benutzt, besteht in der absichtlichen Verwechslung zwischen Normativem und Deskriptivem, vulgo: aus taktischem Dummstellen.

So ungefähr verteidigen die Granden von ARD und ZDF den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und so verteidigte ihn auch das letzte Rundfunkgebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts, an dem Harbarth mitwirkte: „Angesichts dieser Entwicklung“, heißt es dort, „wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltsicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden. Dies gilt gerade in Zeiten vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits.“

Ausgewogen, authentisch, sorgfältig dargestellt, so heißt es unisono auch von den Intendanten, das biete der Rundfunk ja alles, denn es stehe schließlich genau so in den Rundfunkstaatsverträgen. Nur lesen die Bürger eben nicht allabendlich Rundfunkstaatsverträge. Sie schalten – jedenfalls etliche von ihnen – die öffentlich-rechtlichen Programme ein und nehmen dort etwas entschieden anderes wahr. Beispielsweise einen Redakteur und nebenberuflichen Grünenfunktionär, der auf sie herabnäselt, jetzt sei der Energiepreisschock da, und das sei auch gut so. Oder eine Tagesthemen-Moderatorin, die sich über den grünen Wirtschaftsminister im Stil einer grünen Parteitagsrede äußert. Oder eine Berichterstattung über den afrikanischen Erfinder eines stromerzeugenden Fernsehers, dessen geniale Entwicklung im rassistischen Europa ignoriert wird.

So ähnlich verhält es sich mit dem Widerspruch zwischen dem Grundgesetz mit seinen Abwehrrechten einerseits und dem Treiben von Bundesministern und von ihnen geförderten Agitationsplattformen andererseits. Hier stürzt der Verfassungsstaat, um Harbarths Worte abzuwandeln, auf sehr unproduktive Weise in die Kluft zwischen Grundgesetzwortlaut und Praxis. Da Harbarth es vorzieht, diese Kluft nicht wahrzunehmen beziehungsweise zuzudecken, gilt sein Augenmerk der Abwehr von Angriffen, die sich nach seiner Logik nur von außen gegen den politischen Apparat richten.

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„Der Umstand, dass der Staat (auch) von Voraussetzungen lebt, die er nicht garantieren kann, besagt nicht, dass es nicht andere Voraussetzungen gibt, die er garantieren kann. Und der Umstand, dass es auch nicht zu garantierende Voraussetzungen gibt, besagt nicht, dass der Staat insoweit zur Tatenlosigkeit verdammt wäre“, heißt es bei ihm: „Der wehrhafte Verfassungsstaat muss sich den Feinden von Recht und Rechtsstaat konsequent entgegenstellen. Dem Staat kommt – wie das Bundesverfassungsgericht zuletzt in seinem Urteil zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz ausgeführt hat – die Aufgabe zu, die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand von Bund und Ländern sowie bestimmte Auslandsinteressen der Bundesrepublik zu sichern. Dabei – so wörtlich – ‚handelt es sich um Schutzgüter von hohem verfassungsrechtlichem Gewicht […]. Eine Beschränkung von Freiheitsrechten kann zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung legitim sein, weil das Grundgesetz sich für eine streitbare Demokratie entschieden hat‘.“

Und nun kommt ein entscheidender Gedankenschritt: „Und auch die von ihm nicht zu garantierenden Voraussetzungen darf und soll er auf vielfältige Weise ‚stützen und schützen‘. Dazu gehört auch die Vermittlung des Grundgesetzes und seiner Werte über den Schulunterricht hinaus.“

Hier landet er bei exakt der Begründung, mit der schon die vorige Bundesregierung Milliarden an öffentlichen Mitteln für Forschungsverbünde, Organisationen, Plattformen, Kampagnen, und Vereine bis an den Rand der Verfassungsfeindlichkeit und darüber hinaus locker machte: Sie sollen zum einen im Sinn von Politikern, die wissen, was das schlechthin Gute für die Gesellschaft ist, dieses Gute in die Gesellschaft hineintragen und hineintreiben, sie sollen stellvertretend für den Kernstaat einen Meinungskampf führen, nicht selten gegen eine Mehrheit Bürger, finanziert mit ihrem Steuergeld, aber unter dem absurden Etikett der „Zivilgesellschaft“. Zivilgesellschaft war einmal ein anderer Begriff für Bürgertum oder Bürgergesellschaft, also für das, was gerade nicht zu den Staatsgewalten zählte, und vor allem nicht von staatlichem Geld lebte. Diese Begriffsverdrehung entspricht der absichtlichen Verwischung zwischen Verfassungssinn und politischer Wirklichkeit.

Wenn der Staat etwas „stützt und schützt“, dann macht er es auf Dauer auch von sich abhängig. Dann versucht er eben doch, von oben Bewusstsein zu schaffen und im nächsten Schritt das Bekenntnis seiner Bürger dazu zu erzwingen, es ihnen zumindest abzunötigen. Das ist genau der Weg, um das, was Böckenförde meinte, zu unterlaufen. Ein solcher Staat ist dann eben nicht mehr liberal verfasst. Sondern er gibt vertikal vor, was auch außerhalb von Recht und Verfassung als gut, richtig und verbindlich zu gelten hat.

Wenn Harbarth schon eine „Verfassungspädagogik“ will – er verwendet diesen Begriff – sollte er sie dann nicht zuallererst auf die Vorsitzende der Regierungspartei anwenden? Die fordert wie etliche andere Politiker die „Parität“ in den Parlamenten, also eine Geschlechterquotierung von Wahllisten.

https://twitter.com/EskenSaskia/status/1572903947936956417

Bisher haben zwei Verfassungsgerichtshöfe – Brandenburg und Thüringen – entsprechende Gesetzesvorlagen als verfassungswidrig verworfen. Vorkämpferinnen wie Saskia Esken ficht das nicht an. Sie argumentieren, dahin müsse sich die Gesellschaft eben entwickeln, und das veraltete Verfassungsrecht habe irgendwie nachzukommen, notfalls geändert oder ein bisschen hingebogen. Mit anderen Worten: Jemand wie die SPD-Vorsitzende weiß, wohin die Gesellschaft als Ganzes soll. Vom Grundgesetz lässt sie sich dabei nicht beeindrucken. Ein anderer Adressat für Harbarths verfassungspäd- beziehungsweise andragogischen Eros wäre der Oberbürgermeister von Hannover, der gerade ankündigte, eine Quote für Bewerber mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst der Stadt einzuführen. Im Grundgesetz steht es noch anders. Dort jedenfalls gelten noch gleiche Zugangschancen und das Prinzip der Bestenauslese.

30-PROZENT-QUOTE FüR MIGRANTEN
Öffentlicher Dienst in Hannover: Quote statt Eignung, Befähigung und Leistung
Wenn die Vorsitzende der Kanzlerpartei und ein grüner Kommunalpolitiker sich so offensichtlich und mit Ansage nicht um den Gehalt des Grundgesetzes scheren, dann gefährden sie die Verfassungsordnung ein ganzes Stückchen mehr als alle Reichsbürger zusammen. Sie wenden übrigens auch formale Rechtsmöglichkeiten in Kombination mit politischem Druck gegen die Verfassungsordnung. Harbarth gibt sich alle Mühe, um an diesem Elefanten im Raum rechts und links, oben und unten vorbei zu argumentieren. Wer vom Offensichtlichen nicht sprechen will, muss natürlich die Gefahren des Internets für die Demokratie erwähnen, um irgendetwas zu sagen.

Es kommt noch ein Letztes in seiner Argumentationskette, die er so spannen muss, dass er alle für ihn heiklen Punkte ausspart. Was soll die Gesellschaft jenseits des Verfassungstextes zusammenhalten? Von Religion ist nicht mehr viel zu erwarten. Harbarth fällt auch dazu nur etwas sehr Dünnes ein: „Ohne den Großbegriff des ‚Verfassungspatriotismus‘ oder den schillernden der ‚Zivilreligion‘ in den Mund nehmen zu wollen“, sagt er und nimmt dabei beides in den Mund, „ich hoffe und glaube, dass unsere Verfassungsordnung selbst, das Grundgesetz, ein überaus attraktives Identifikationsangebot macht; im Mindesten aber einen Rahmen, auf den man sich verständigen kann.“

Das ist genau das, was Jürgen Habermas mit „Verfassungspatriotismus“ meinte, weil er sah, dass keine Gesellschaft ganz ohne ein Sinnangebot auskommt. Nur eignet sich erstens die Verfassung nur dann als Identifikationsangebot, wenn sich die Wirklichkeit von dieser Verfassung nicht allzu weit entfernt. Und zweitens, darauf wollte Böckenförde auch hinaus, sollte es schon einen Grundbestand jenseits der Verfassung geben. Denn das meinte er ja: Bevor Bürger der Verfassung mehrheitlich zustimmen, brauchen sie schon einen gemeinsamen Grund, auf dem sie stehen. Dafür bieten sich Kultur und Geschichte an. Nur bemüht sich eine politisch-medial-organisatorische Allianz gerade, auch diesen Boden wegzuziehen.

In einer Zeit, in der Eifrige während des Katholikentags das Denkmal von Wilhelm I. in Stuttgart wegen dessen nichtexistenter Kolonialverbrechen verhüllen, in Berlin 290 Straßennahmen geändert oder „kontextualisiert“ werden sollen, von Richard Wagner über die Brüder Grimm bis Adenauer, wenn der Bundespräsident kontrafaktisch das Kaiserreich als Halbdiktatur zeichnet, in der angeblich Juden verfolgt würden (während ihm eine ähnlich ausladende Verdammung der DDR bisher nicht über die Lippen kam), wenn die Kulturstaatsministerin Claudia Roth die Bibelinschrift an der Kuppel des wiedererrichteten Berliners Stadtschlosses tilgen will („da will ich ran“) und gar nicht aufhören kann, sich für die Kolonialgeschichte Deutschlands zu entschuldigen (für ihren Part an der antisemitischen Show der Documenta 15 weniger, da ist ihre Scham durchaus enden wollend), wenn mittlerweile auch Kant allerlei staatlich alimentierten Progressiven als Rassist gilt – ja, dann bleibt wenig gemeinsamer Boden übrig.

Auf TE gab es auch schon den Hinweis, dass Roths Furor gegen den Bibelspruch am Schloss das eine ist, sie und ihre Gesinnungskameradschaft aber auch kein anderes Sinnangebot machen können. Das, woran sie arbeiten, ist ein schwarzes Loch, dem großen Krater nicht ganz unähnlich, dem Böckenförde sich damals nach Kriegsende gegenübersah. Seine Schlussfolgerung bestand darin, die Leerstelle nie wieder mit einer anderen Großideologie zu füllen, sondern mit einer Rechtsordnung, die sich ihrer Vorläufigkeit bewusst sein und jede Hybris meiden sollte.

Wahrscheinlich unterscheidet ihn eine bestimmte Qualität mehr als alles andere von Stephan Harbarth: Demut. Für Böckenförde war es nicht Aufgabe des Staates, seinen Bürgern ein Fernziel vorzugeben, ein Telos. Ihm wäre es vermutlich auch nicht eingefallen, mit Berufung auf eine mögliche Klimaentwicklung in der Zukunft den Weg für eine Freiheitsbeschneidung in der Gegenwart zu öffnen. Böckenförde ging es darum, den Bürgern nach der Katastrophe von Diktatur und Krieg etwas Statisches anzubieten, eine haltbare und gleichzeitig immer nur vorläufige Ordnung.

Auf deren Boden sollten dann die Bürger untereinander geordnet streiten – und der Staat bestenfalls über die Regeln wachen. Aus welchem Denken Böckenförde stammt, blitzt bei Harbarth gelegentlich auf. Etwa, wenn er zitiert, wie der dann nicht verwirklichte Entwurf für Artikel 1 des Grundgesetzkonvents von Herrenchiemsee lautete: „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.“

Auch wenn er keinen Eingang in den Text des Grundgesetzes gefunden habe, so Harbarth, „spiegelt er dessen Geist. Einer der wunderbarsten Sätze der deutschen Verfassungsgeschichte.“ Noch wunderbarer wäre der Satz gewesen, wenn er tatsächlich das Grundgesetz eingeleitet hätte. Er ist sehr viel konkreter als der zur Überdehnung einladende Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Vor allem beschreibt er das Verhältnis von Bürgern und Staat so gut, dass man ihn nur herumdrehen muss, damit er das politische Denken von großen Teilen der heutigen politischen Klasse schildert.

Mit dem, was Stephan Harbarth in Hamburg sagte, kommt er nicht in die Rechtsgeschichte. Wahrscheinlich aber ins Schloss Bellevue.


*Friedrich Kittler erzählt in „Unsterbliche“ (2004), wie jemand Luhmann einmal fragte: „Seit wann denken Sie Kontingenz?“, und Luhmann geantwortet habe: „Herr X, unsere Gymnasialklasse ist 1945 noch zur Wehrmacht einberufen worden. Ich stand mit meinem Banknachbarn an der Brücke, zwei Panzerfäuste in vier Händen. Dann machte es zisch, ich drehte mich um – da war kein Freund und keine Leiche, da war nichts. Seitdem denke ich Kontingenz.“

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70 Kommentare

  1. Also ich sehe die Aufgabe des Staates darin das Staatsgebiet zu schützen, für Bildung zu sorgen, die Infrastruktur bezüglich Gesundheitsversorgung,Wasser, Elektrizität und Straßen zu garantieren und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Dazu zahle ich auch gerne Steuern. Ansonsten möchte ich vom Staat einfach in Ruhe gelassen werden.

  2. Ein Kommentar etwas vom Gegenstand des obigen Artikels abschweifend:

    Nach einer neuesten Untersuchung von Forsa sehen 61 Prozent der Bundesbürger bei keiner Partei eine Kompetenz zur Lösung der Probleme. Einer Erhebung von INSA im Auftrag von Tichys Einblick zufolge vertraut nur noch gut ein Drittel dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Eine Umfrage des Deutschen Beamtenbunds ergab vor kurzem, dass nur noch 29 Prozent der Bürger den Staat für kompetent und handlungsfähig halten.

    Ähnlich dürfte die Lage in Italien oder den USA, in Frankreich sowieso, aussehen. Wer fragt sich denn noch ernsthaft, warum „Meloni passieren“ konnte?

  3. Mit dem Habarth Schachzug an die Spitze haben sich die sogenannten Demokratieverteidiger entlarvt und das wahre Ziel in den Fokus gesetzt: Die demokratische Bundesrepublik hat ausgedient.
    Und zu einem Staatsapparatschik, der meine Grundwerte nicht teilt, gehe ich auf Distanz.

  4. Das „right to let be alone“ wurde ja bereits vom Kanzler durch „you never walk alone“ ersetzt. Was für mich nicht nach Solidarität, sondern eher wie eine Drohung klingt. Harbarth sieht die Freiheit des Einzelnen als Bedrohung für den Staat, da dieser in seiner Freiheit auch den Staat delegitimieren könnte. Aber ein Staat, der dem Bürger das Recht auf Delegitimierung seines Staatswesens genommen hat, ist eine Diktatur. Der freiheitliche Staat muss diese Freiheit des Bürgers akzeptieren. Und weit schwerwiegender als die Delegitimierung durch die Bürger wiegt für mich die Delegitimierung, die Politiker und der ÖRR tagtäglich vorsätzlich betreiben. Von daher ist in nicht ferner Zukunft erwartbar, dass die freien Bürger das immer mehr freiheitsbeschränkende deutsche Staatswesen zu Fall bringen und durch ein anderes ersetzen werden. Die Frage ist hier nicht ob, sondern nur noch wann dies geschieht. Und vor allem, ob dann noch gesellschaftliche Strukturen vorhanden sein werden, um die Demokratie weiterzuentwickeln oder sich eine längere Phase der Anarchie etabliert. Dies können wir nicht wissen, sondern nur auf das Beste hoffen. Aber eines ist sicher: Der Cum Ex-Anwalt aus Hamburg, der unter dubiosen Umständen mit einer Professur ausgestattet wurde und von Kanzlerin Merkel im BVG installiert wurde, wird daran nichts ändern können. Bisher hat auch Harbarth selbst durch seine Regierungshörigkeit dem Gericht einen großen Reputationsverlust zugefügt. Insofern ist Harbarth mehr Totengräber der Verfassung als deren Retter.

  5. Herr Harbarth ist nicht`s anderes wie ein von der Politik instruiertes U-Boot in unserem höchsten Gericht. Mir der Gnade Merkels in dieses Amt gekommen (CDU-Mann), versteht er somit seinen Auftrag darin, die politischen Entscheidungen durchzusetzen. Dafür sind ihm Gerichtsurteile seines eigenen Hauses sehr willkommene Hilfen. Er bügelt alle Klagen ab und hält der Politik den Rücken frei. Der Bürger erhält keinen Schutz mehr von höchstrichterliche Stelle. Fazit: Wir haben keinen Rechtsstaat mehr! Die Unterwanderung aller entscheidenden Systeme ist abgeschlossen. Medien, Gerichte, Behörden. Der perfekte Staatsstreich. Hatten wir alles schon mal. Aber aus der Geschichte zu lernen scheint nicht das Ding solcher Personen zu sein.

  6. Hervorragende Arbeit, Herr Wendt! Schon in den ersten Absätzen kam mir immer wieder ein Gedanke, er blieb bis zum letzten Satz. Eigentlich müsste es jedem, der den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht, wie unser Harbarth, wie dicke Bretter von den Augen fallen. Was für eine Erleichterung wäre es wohl für jemanden wie ihn mit so viel Holz vorm Hirn und für unsere holzwürmige Landeselite, endlich aus dem ganzen Gehölz herauszufinden und freie Sicht zu haben. Mal ganz ohne Holz vorm Hirn. Man bräuchte nur die Bürger nach dem Weg fragen. Und schon käme man aus dem Bretterwald heraus. Das ist die Vision eines demokratischen Rechtsstaates. Bürgerbeteiligung in den wichtigen Fragen. Und was wichtig ist, bestimmt der Bürger. DAFÜR ist das Internet da. Für alle. Stattdessen wird den Bürgern der Mund verboten.

    Mit dem Internet kam damit nämlich in der Tat etwas Neues für die Bürger. Nicht die Möglichkeiten der Totalüberwachung, die hatten wir schon, sondern ich meine die Möglichkeiten der interaktiven Beteiligung, eines schlanken Staates durch digitale Angebote. Theoretisch. Praktisch ist das Gegenteil der Fall. Nichts davon gibt es, dafür überflüssige Belehrungen neunmalkluger Wichtigtuer. Die Bürger wollen aber entscheiden, sich beteiligen und aktiv sein. Es wird doch überall verhindert. Und es wird deshalb verhindert, weil die Politik weiß (wie auch die Medien), dass die Bürger mehrheitlich die politischen Ziele der Parteien in elementaren Fragen nicht teilen, dass sie nicht bereit sind, sich den Parteien und ihren Organen unterzuordnen und für sie stramm zu stehen. Sie teilten die politischen Ziele der Parteien vor 20 Jahren nicht, nicht vor 10 Jahren, nicht vor 5 Jahren, heute und Morgen nicht und in 10 Jahren auch nicht. Auch dann wollen die Menschen Wohlstand und nicht Verzicht, als Beispiel. Sie wollen Politik in der Sache selbst entscheiden.

    Das ist die Vision, die einem vor lauter Holz vorm Hirn erblindeten Politapparatschik wie Harbarth fehlt, wenn der von Farben redet obwohl er nur Mahagoni-Töne kennt, für den es nur Hämmer und Nägel gibt wenn er redet, weil er den ganzen Tag nur auf seine Bretter starrt.

  7. Die Fragen, womit sich eine Mehrheit der Gesellschaft heute noch identifizieren und was Bürger zum gesellschaftlichen und politischen Engagement motivieren könnte ist ungemein spannend und nicht leicht zu beantworten. Nach guter Problemanalyse verfällt Alexander Wendt dann aber leider wieder in das bekannte Gejammer über Journalisten und Politiker, die in politisch-medial-organisatorischer Allianz (!), durch Arroganz und falsche Entscheidungen den Bürgern Identifikation angeblich unmöglich machen. Schade, das Thema hätte wesentlich mehr hergegeben.

  8. Der Speyerer Verfassungsrechtler Hans-Herbert von Arnim weist in seinen Büchern schon seit Jahrzehnten auf zunehmende Widersprüche zwischen Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit hin. Die Bürger nehmen diese Widersprüche immer mehr wahr. Die politisch-mediale Kaste hingegen weigert sich, diese zur Kenntnis zu nehmen und Änderungen in Richtung mehr Übereinstimmung von Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in die Wege zu leiten. Sie selbst wären es nämlich, die dafür Opfer bringen müssten, vor allem in Form von Verzicht auf Macht, Geld und Privilegien.

    • In nicht lupenreinen Pseudo-Demokratien bestimmt die Obrigkeit was Recht ist. Was die Dummen ganz oben nicht sehen können ist, dass dieses Verhalten die Grundlage für ganz rächts ist. Uneinigkeit, Unrecht und Unfreiheit sind das Ziel von den aktuellen Akteuren.

  9. Wie immer brillant analysiert von Alexander Wendt. Natürlich beschäftigt man sich normalerweise nicht mit solch komplexen juristischen Theorie – Zusammenhängen in unserer Verfassung. Aber es ist interessant, wie die Verfassung von unseren Eliten heute immer mehr gedeutet wird. Der Staat sind wir und ihr habt das zu tun , was wir vorgeben. Da wir – dort ihr. Sehr gefährlich ….
    Und was ich als besonders kritisch empfinde , es gibt keine ernsthaften politischen Bewegungen, welche das Stimmungsbild der politischen Mitte wieder gibt und auffängt.
    Da ist leider nichts…

  10. Im Grunde ist die BRD eine halbe DDR, eben nur etwas bunter und erweckt mehr den Anschein etwas anderes zu sein.

    In der DDR wusste jeder ungefähr, was gespielt wird.

    Hier ist es so, es packt einen das kalte Grausen, wenn man sich umsieht, wie banal und beschränkt die Eliten sind.

    Das genau ist eigentlich der Grund, warum Frau Merkel so erfolgreich sein konnte.

  11. Harbarth erinnert mich immer an Tucholsky: „Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand“. Wobei ich hier nicht alle Juristen ansprechen möchte. Aber in der Person des Herrn Harbarth trifft das die Sache voll auf den Punkt. Von Merkels Gnaden eingesetzt, damit es „weiter so“ geht. Jeder GEZ-Zahlungsverweigerer kommt in Beugehaft. Frau Merkel kassiert trotz anhaltender Rechtsbrüche eine fürstliche Altersversorgung.

    Und wo ist eigentlich die geforderte nachzuweisende Professorenstelle von Harbarth? War da nicht was? Er soll doch „Honorarprofessor“ der Uni Heidelberg sein? Honorar schon, Professor nicht. Hat ihn jemand schon mal dort gesehen oder ist er nur auf dem Papier geführt? Oder sind die Themen einer Vorlesung so anspruchsvoll wie z.B. „Chancen, Risiken und Haftung beim falschen Einsatz einer Büroklammer am Arbeitsplatz.“?

    • Sorry, aber diese Sentenz stammt von Ludwig Thoma, der bereits vor über 100 Jahren als exzellenter Kenner dieses Berufsstandes über die Harbarths der Kaiserzeit hergezogen ist. Es gibt eine Sammlung dieser Geschichten mit dem Titel „Ludwig Thoma und die Juristen“, von denen „Das alte Recht“ auch in unserem woken Parteienstaat spielen könnte.

  12. Lieber Herr Wendt,
    ganz herzlichen Dank dafür, dass Sie sich dazu überwinden, den doch eigentlich sehr wenig ergötzlichen Redetext eines Stephan Harbarth einem close reading zu unterziehen. Aber einer sollte das unbedingt tun, wer wenn nicht Sie? Dennoch sind Ihre Erkenntnisse daraus wie geschürftes Gold, dessen Wert und Leuchtkraft aber leider weder einem Harbarth noch einem seiner politischen Verschwörungsgenossen überhaupt erkennbar wäre. Perlen vor die Säue. Ich muss resigniert feststellen: Früher hatte ich immer voller Zuversicht an die Existenz eines neuen aufgeklärten Bürgertums innerhalb der Grenzen Deutschlands geglaubt. Heute weiß ich, dass der Höhepunkt liberaler deutscher Bürgerlichkeit als Träger und Garant einer demokratischen Rechtsordnung lange hinter uns liegt und in einem eklatanten, wohl nicht mehr aufhaltbaren Niedergang begriffen ist. Zwei Gründe sehe ich dafür – einen inneren und einen äußeren: der innere ist die sich auf Denkfaulheit und Bräsigkeit gründende Einlassung allenthalben auf gefällige, linksgrüne Ideologien, der äußere auf die Überfremdung durch eine vornehmlich muslimische, männerdominierte Gesellschaftt, die gegenüber allen kulturtragenden bürgerlichen Werten zutiefst feindlich eingestellt ist. Dabei bedienen sich die äußeren Feinde der Bürgerlichkeit erfolgreich der inneren Feinde. Es ist kein Zufall, dass ein Richter vom Schlage eines Harbarth im engen Schulterschluss mit einer Innenministerin vom Schlage einer Faeser sich weigern, die wahren Feinde unserer Verfassung und unseres Rechtsstaats zu erkennen – sie selber sind die Erz-Feinde unserer Bürgerlichkeit. Sie sind die eigentlichen Antagonisten, die unseren Staat de-legitimieren!

  13. „Hausmeister“ hieß früher mal Minister, von „ministrare“ – dienen! Diese Halunken dienen nicht, sie greifen in die Kassen, verteilen das Geld der Hauseigentümer an diejenigen, von denen sie sich versprechen, dass sie ihren Betrug, ihre Lügen, ihren Raub und Hehlerei unterstützen. Öffnen die Haustür und laden alle Herbeigelaufenen ein, im Haus zu wohnen und sich zu bedienen und mit den Zugelaufenen gemeinsam und gestärkt den Eigentümer zu bedrohen und zu enteignen. Mittlerweile wagt der Eigentümer nicht einmal mehr, sich zu muksen. Viele Eigentümer fühlen sich bedroht und sind längst ausgezogen. Es wird Zeit, dem Hausmeisterservice in den A**** zu treten, bevor es zu spät ist.

  14. Wunderbar dargestellt, was sich hier ein von Merkel intronisierter oberster Richter an intellektuellen und juristischen steilen Thesen leistet und was für ein Judas unseres Grundgesetzes jetzt „Recht“ spricht.

  15. Es ist schwierig, den Voraussetzungen, von denen der säkulare Staat lebt, auf die Spur zu kommen, wenn man partout den Begriff „Volk“ meidet wie der Teufel das Weihwasser (obwohl in dessen Namen ja auch die Gefälligkeitsurteile des Herrn H. verkündet werden). Der „Verfassungspatriotismus“ nach Habermas ist leider ein blasses, blutleeres, bürokratisches Nichts, das keine Gesellschaft zusammenhalten kann.

  16. Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ihre Gedanken sind erfrischend logisch und beschreiben das, was wir verloren haben.

  17. An dieser Stelle ein großes Kompliment für diese sehr informative und anspruchsvolle redaktionelle Arbeit. Da ich selbst diesen Artikel zweimal gelesen habe / lesen musste, befürchte ich, daß der Inhalt einen nicht kleinen Teil der Bürger überfordert. Denn Staatskunde und Jura haben den „schlechten Ruf“, trocken und langweilig zu sein. Das sehe ich in Ihrem Text nicht bestätigt. Aber durch den „schlechten Ruf“ werden die Deutschen Bürger aufgrund ihrer Überbeschäftigung mit lebenserhaltender Erwerbstätigkeit und der Verwaltung ihres Mindestlohnes, in Unwissenheit und Rechtlosigkeit verbracht. Ohne zu wissen, wie das geschehen konnte.
    Die einzige und vornehme Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts war einmal, auf jene zu achten, welche die Verfassung zu schützen haben. Das sind natürlich nicht die Deutschen Mindestlöhner und auch nicht jene, welche die sozialen Medien dazu benutzen, sich „privat“ auszutauschen.
    Wie auch in Ihrem Text benannt, hat sich dieser Teil des Justizapparts neue Aufgaben gesucht und gefunden.
    Es wird einem Angst und Bange zu erleben, wie die BRD zu einem Moloch / einem shithole country entwickelt hat.
    Wer kann geht. Es sind Millionen, welche unser Land in jedem Jahr verlassen. Wer nicht kann, muss sich fügen oder wird mit dem vorsätzlich falsch verwendetem mathematischem Begriff der Faltung, in die Irre geführt und in lebenslange Armut und willkürliche Rechtssprechung verbracht.
    Niemals hätte ich erwartet, dass so etwas in Deutschland im dritten Jahrtausend möglich sei.

  18. Seit Harbarth dem Verfassungsgericht vorsteht, weiß ich, daß dieses Gericht mich einfachen Bürger nicht mehr vor dem Staat schützt.
    Für diese Erkenntnis brauchte ich aber keine „neuen Medien“, die daran schuld sein sollen, daß der Bürger dem ach so gut meinenden Staat nicht mehr vertraut …

  19. Schon die Überschrift dieses Artikels über den Diederich Heßling der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit ist genial, vom Inhalt ganz zu schweigen. Aufbewahren für alle Zeit!

  20. Der von mir wenig geschätzte Habermas war da noch in Sachen Recht etwas deutlicher. Sinngemäß bilden das Fundament, auf dem das Recht (ziemlich unhistorisch) errichtet ist, die zwei steinernen Tafeln Gottes, die Moses auf dem Berg Sinai überreicht bekam. In diesem Sinn verstehe ich auch die Bemerkung des Herrn Böckenförde, die sich damit auf ein einmaliges Narrativ bezieht. Die „Zunft“ der Juristen muss mit dem ständigen „Angstschweiß“ auf der Stirn leben, dass mit der Entwertung der religiösen Ordnung, auch ihr Anspruch auf Weisheit, Wohlstand, Deutungshoheit im Niedergang begriffen ist. Dies scheint mir ein historischer Befund zu sein. Diese negative Entwicklung sei Ausdruck der „Moderne“. Dies „bejammerte“ bekannterweise bereits der eilfertige Hegel als Befürworter des preußischen Staatswesens.

    An diesen „modernen“ Zuständen hat sich bis heute wenig geändert, wenn man von den Ansprüchen des Zeitgeist-Wokismus absieht. Harbarth bestätigt wie befohlen nur den status quo. Eine unmündige(?) quotenbasierte Volksversammlung bestimmt gegenwärtig zurecht was Gesetz sein soll und die Exekutive (in D) beauftragt „persönlich“ (Merkel) die würdige Institution Justizia, die sich noch direkt auf einen Auftrag Gottes berufen kann, mit der Überwachung ihrer Selbst, um den Bock als Gärtner weiter ordentlich beschäftigen zu können. Anders ausgedrückt, artikuliert sich in diesem Verständnis ein rechtsstaatliches Denken ständischer Tradition von selbstgerechter Befangenheit, das sich als staatstragend verstanden wissen will und dafür entsprechende Zugeständnisse an die jeweilige Legislative voraussetzt.

    In Harbarths Geburtsort Heidelberg konnte man schon fast immer das göttliche Glockenläuten zielgerichteter Rechtskarrieren vernehmen, das die Grundlage des unterstellten Missverständnisses durch den Bürger, der vor sich selbst aber nicht vor dem Staat (als verlängertem Arm der Schöpfung) geschützt zu werden braucht, auf nachdrückliche Weise formulierte, bestätigte. Damit beziehe ich mich u.a. auf das Staatsverständnis des „Geschwaders Kirchhof“, wie ich es einmal nennen möchte und das sich mit viel Korporationsgeist immer noch am Leben hält. Das Resultat, z.B. in Gestalt des wundersam „befangenen“ aktuellen Präsidenten des BVerfG, kann wie bereits häufig festgestellt wurde, nur wenig überzeugen, da sich in seinem Eigensinn eine Menge unreflektierter politischer Stromlinienförmigkeit angesammelt zu haben scheint, die sich an fragwürdigen Vorgaben (z.B. vermutete Delegitimierung des Rechts) zu orientieren scheinen, die dem eigentlichen Verfassungsauftrag fremd sind.

    Manchmal ist eine politisch unkorrekte Vorstellung vom Rechtsstaat treffender als seine Realität (so auch im zerbrochenen Krug). Das bis heute mMn. haarsträubende GEZ Urteil von Kirchhof dem „Jüngeren“, oder die Ausführungen zur Finanzierung des Gesundheitswesens durch den „Älteren“ verdeutlichen eine Rechtsauffassung, die deutlich mit der Erosion des Staates einhergeht, aber nicht von den eigentlich Handelnden als unverantwortlich angesehen werden will. Hämisch wurde damals vermerkt, Paul war nicht am Verfahren beteiligt und Ferdinand deshalb nicht befangen.

    Das zentrale deutsche Recht (GG) ist zu einem nicht unerheblichen Umfang als Beute von historisch bedingten Besitzständen anzusehen. Leider ist auch Harbarth in diese ungute Entwicklung vorsätzlich eingearbeitet worden und ist damit zum „Don Quijote“ eines durch Parteiinteressen fragwürdig gewordenen Politiksystems geworden, das durch positives Rechtsdenken diverser Kasten präjudiziert wird und sein Sprachrohr, in Form des höchsten Gerichts des Landes, nach Belieben „suboptimal“ besetzt.

  21. Der Herr Harbarth steht in Schuhen die ihm ein paar Nummern zu groß sind. Dies hat er mit dem Kanzler und seinen Ministern gemein.

  22. Herzlichsten Dank für diesen wunderbaren Artikel.
    Wir sind umringt von „Pfahlschildkröten“. Jeder kann sie sehen und weiß, dass sie nicht aus eigener Kraft diesen Platz eingenommen haben.

  23. Der feine Herr Harbarth ist der perfekte Repräsentant unseres erodierten Rechtsstaates. Er steht für den Bedeutungsverlust des BVerfG. Da wo das Gericht sich nur noch als Affirmationsinstanz von Regierung und Zeitgeist sieht, macht es sich selbst überflüssig. Es wird auch künftig im Land Regierungen geben, die genau wie Merkel sich über das GG hinwegsetzen werden (Art. 16a GG „Asyl“) und dafür den Segen aus Karlsruhe erhalten. Das BVerfG wird künftig nur noch eine symbolische Instanz sein, die man sich hält, um Rechtsstaatlichkeit zu simulieren.

  24. Unrecht wird nicht zu Recht, nur weil die regierende Macht es in Gesetzen verordnet.
    Unrecht wird nicht zu Recht, nur weil ein oberster Verfassungsrichter oder Senat des BverfG, Unrecht zu Recht erklärt.
    So kommt es wenn oberste und der oberste Richterposten dieser Republik nach „politischer Parteigesinnung“ und nicht nach „rechtstaatlicher Gesinnung“ besetzt werden.
    Was freuten sich doch die CDU Bundestagsabgeordneten, dass „einer aus ihren Reihen“ zum obersten Richter der Republik gewählt wurde.
    Einem Richter der Sätze sagt wie „Freiheiten delegitimieren die Verfassungsordnung“ muss man jedwelche rechtstaatliche Gesinnung absprechen, ja sogar jedes fachliche Verständnis von Verfassungsrecht, sowie böswillige politische Absicht unterstellen.
    Ebenso muss man den meisten Bundestgabgeordneten und Bundesregierung jedwelches „rechtstaatliche Versständnis“ absprechen, insbesonder aber „ein rechtstaatliches Handeln“ absprechen,
    denn ein fachlich juristisches Verständnis wird von Bundestagsabgeordneten erst gar nicht gefordert, obwohl sie es doch sind die Gesetze beschließen dürfen.
    Wie soll das funktionieren können ? Juristisch unbedarfte Bundestgasabgeordnete beschließen Gesetze.
    Welcher Murks dabei rauskommt, sieht man aktuell am EnSIG „Gasumlage“,
    zu dem selbst der Wirtschaftsminister „finanzverfassungsrechtliche Zweifel“ hat.
    Man sieht es auch am Banken-Skandal 2008, CumEx-Skandal, Diesel-Skandal,
    alles massive Kriminalität, die ohne die begünstigende Gesetzgebung nicht möglich gewesen wäre. Insofern muss man den Bundestag als Mittäter bezeichnen.
    Leider ist es mit einer Vielzahl, fast auschließlich, von Gesetze so, die in den letzten Jahren erlassen wurde. Juristische Stümperei mit Korruption vermischt.

  25. Praktisch jeder Jurist lügt – auch ein Bundesverfassungsgerichtspräsident. Aber je grösser die Lüge ist, desto mehr Menschen folgen ihr.
    Legitimation.
    Der Begriff wird direkt aus Lex abgeleitet und bedeutet Gesetz.
    Es ist also nur möglich ein Gesetz zu legitimieren. Nur und ausschliesslich ein Gesetz.
    Und was noch wichtiger ist, nur unbeteiligte Dritte können etwas legitimieren. Es ist also nicht möglich, dass Erste irgendwie Zweite legitimieren usw., dass es dann zu einer Legitimations-Kette kommt, wo Lex (das Gesetz) keine Rolle mehr spielt.
    Und Menschen werden gewählt, nicht legitimiert. Der Staat kann weder legitimieren, noch delegitimieren.
    Da aber der Rechtspositivismus, also der Glaube daran, dass alles was für Recht steht auch Recht bedeutet, in Deutschland dermassen gross ist, wird auch das geglaubt. Es gibt auch keine Möglichkeit es nicht zu glauben, man stünde ja plötzlich im leeren Raum.
    Warum wohl kommt die Schweiz ohne Verfassungsgericht aus? Bestimmt nicht weil wir klüger sind, sondern weil wir an uns und nicht an irgendwelche Einzelpersonen glauben. Und weil die Schweiz über eine Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative kennt. Gäbe es die, würde es auch kein Verfassungsgericht brauchen.
    Die Abhandlung über Legitimation wird auch strikt eingehalten. Nichts kann legitimiert werden, ausser einem Gesetz. Genau heute wieder.
    Ist aber nichts für Staatsgläubige.

    • Stimmt nicht !!! So einfach schwarz/weiß ist das nicht.
      Damit das nicht geschen kann, sind in einem Rechtstaat Schutzmechanismen vorgesehen. Diese wurden ausgehebelt und abgeschafft.
      So ist es, wenn die Demokratie missbracht wurde um sie abzuschaffen.
      Dass, als Ergebnis, Juristen auch lügen, ist da eine Bagatelle.
      Merkel intrigiert gegen den Verfassungschutzpräsidenten, bis die Parteibanden seine Entlassung beschließen. Geht in einem funktionierenden Justizsystem nicht.
      Merkel intrigiert gegen das Ergebis einer demokratischen Wahl, bis die Parteibanden den gewählten Ministerpräsidenten zum Rücktritt nötigen um Neuwahlen zu erzwingen. Geht in einem funktionierenden Justizsystem nicht.
      Sogar ein Verfassungsrichter kann wegen Rechtmissbrauch verklagt werden vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wenn er sich nachweislich nicht an geschriebenes Recht hält.
      Dann kommt aber, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Da liegt das Problem.

  26. Naja, man sollte Herrn Harbarth nicht überbewerten. Nur weil ihm ein paar Staatsrechtler zuflüsterten, er müsse mal einen Vortrag über Böckenförde halten, um in der Szene nicht nur qua Amt, sondern auch geistig anerkannt zu werden, macht das aus ihm noch keinen Intellektuellen und erst recht keinen Staatsmann. Ihm fehlt das Format eines Böckenförde oder wenigstens Roman Herzog, weil ihn nur die Parteiloyalität ins Amt gebracht hat.

    Das ist ähnlich wie in der Geldpolitik. Frau Lagarde spielt intellektuell auch nicht in der Liga Karl-Otto Pöhl oder Paul Volcker, von Leuten wie Mises, Milton Friedman, Adam Smith und ja auch John Maynard Keynes oder Ayn Rand gar nicht zu reden und selbst die hatten Platons Politeia und Kant als Vorbild.

    Harbarth wird nicht in die Geschichtsbücher eingehen, so wenig wie Kiesinger als Bundeskanzler nicht in einer Liga mit Adenauer oder Brandt spielte. Hoffen wir auf Besserung nach seiner Pensionierung; hier füllt nicht der Mann das Amt, sondern das Amt den Mann. Ähnlich übrigens wie aktuell bei Olaf Scholz…

    • Ich muss Ihnen widersprechen. Habarth hat sich als Richter und Präsident der BVerG allein dem Wort und Sinn des Grundgesetzes verpflichtet zu fühlen und sich weder als Staatsmann zu äußern oder gar zu betätigen.

      Er darf aufgrund seiner Stellung und Aufgabe kein Staatsmann sein. Es ist nicht seine Aufgabe, politisch wertend tätig zu sein. Dennoch tut er es wieder und wieder. Damit ist er einer derjenigen aus der (partei)politischen Kaste, die sich den Staat zur Beute gemacht und die freiheitlich demokratische Grundordnung bis zur Unkenntlichkeit verbogen haben.

  27. „Wir brauchen lediglich Richter, die ihre Arbeit tun und das Recht wiederherstellen, auch wenn es der Regierung nicht gefällt.“
    ———————————-
    Da gab es ja ein paar – die wurden hausdurchsucht und „staatsanwaltlich“ weisungsgebunden angeklagt.

  28. Sehr geehrter Herr Wendt, auch ich habe Ihren herausragenden Artikel mit Genuss und Zustimmung gelesen.Eine Genugtuung, wie Sie die gefährliche Beschränktheit dieses JU-Quexen vorführen. Kurz gesagt (und mit Zweifeln, daß Harbarth dieses phrasenhaft überzuckerte Referat eines in schlichter Eindimensionalität herumdilettierdenden Politologiediplomanden überhaupt selbst verfaßt hat) bedeutet die von Harbarth dargetane Sichtweise die von der absoluten, monarchischen Autorität auf die absolute Autorität eines sich auf der Grundlage einer der Bundesrepublik vorausgeschickten, hierarchischen Struktur ideologisch selbstlegitimierenden Herrschaftskollektivs [„Zivilgesellschaft“] übertragenen Maxime: „Letat, cest nous“. Insofern ist ein struktueller Unterschied zum Herrschaftsprinzip des Sowjetkommunismus in den Harbathschen` Sichtweisen jenseits entliehener Zitate und inhaltsleerer Nebeltöpfe nicht zu erkennen – und genau in diese Richtung geht die Reise denn auch in diesem „besten Deutschland“ des „Abreisskalenders“ Steinmeier, spätestens seit der Merkel-B.R.D. Der „libre citoyen“ als der Souverän des freiheitlichen Verfassungsstaat findet in den doktrinären Betrachtungen des Apparatschiks Harbarth nicht statt. Madison sah all das voraus und gab den Bürgern der U.S.A. als Schutz vor einer derartiger, in einer rabulistischen Pseudolibertät verschwurbelten, tyrannischen Usurpation das 2nd amendment.

  29. Diese Analyse bestätigt mich einmal mehr darin, dass diese vermeintliche rechtstaatliche Demokratie so wie sie jetzt ist, nicht mehr zu retten ist. Das Grundgesetz wird für die Politik und nicht den Bürger ausgelegt. Heute ist es so, dass das Grundgesetz für den Staat da ist und er vom Bürger geschützt werden muss. Ich denke da besonders an die große coronakritische Berlindemo, wo Bürger mit dem Grundgesetz in ihrer Hand, von den örtlichen Polizisten schikaniert wurden!
    Dieser Staat fühlt sich für alle Menschen der Welt und deren Leid verantwortlich, aber nicht für die eigenen Bürger, die eben von diesem Staat mit überspitzten Steuern belastet werden. Die Bürger werden bei kritischer Einstellung gegenüber staatlichen Maßnahmen sofort von diesem und seiner Helfershelfer, den NGO´s, als Rächte, Verschwörungstheoretiker und Nazis diffamiert, schikaniert und bedroht!

  30. Im Kern läuft es darauf hinaus, daß für Harbarth Demokratie ist, wenn der Bürger macht, was die Regierung will.

    Aus dieser Logik heraus ist JEDE Opposition antidemokratisch.

    Zu Ende gedacht läuft das auf eine Klassengesellschaft heraus: Der Klasse der Bestimmenden steht die Klasse der Gehorsamspflichtigen gegenüber.

    Aus dem Geist heraus wird seit Merkel regiert:

    Linksgrüne Regierung + Medien + NGOs bestimmen, der Rest hat zu parieren. Wer sich der verordneten Einheitsfront verweigert ist rechts, böse, antidemokratisch – man kennt die Leier.

    Harbarth arbeitet daran, die eigentlich durch nichts legitimierte Merkel-Politik mit all ihren Verfassungsbrüchen — von Staatsfinanzierung mit der Notenpresse is zur „Asyl für alle“Politik – nachträglich zu legitimieren.

    Im Prinzip macht Harbarth damit das Gleiche wie bei seinem Klimaurteil:

    Er schafft eine Meta-Verfassung über dem eigentlichen Grundgesetz.

    Der Trick ist ein logischer Zirkelschluß:

    Das verfassungsmäßige Demokratiegebot – eigentlich ein Bottom up-Konzept, (was der eigentliche Sinn der Demokratie ist) – wird umgedeutet zu einem Top-down Konzept: Demokratisch ist, was die Regierung will, das Volk ist demokratisch, wenn es gehorcht – das ist die buchstäbliche Pervertierung des Demokratiebegriffs.

    Harbarth arbeitet an der Legitimierung des Feudalismus 2.0, auch Öko-Feudalismus genannt. Das macht ihn zu einer Schlüsselfigur des „Great Reset“.

  31. Mittlerweile ist das komplette BVG ein Sammelplatz von Parteimitgliedern der Altparteien. An die Spitze wurde von Merkel Stefan Harbarth gesetzt, der die Politik der Altparteien eins zu eins umsetzt und gegen jegliche Kritik verteidigt. Es ist eine Schande, dass sich ein angeblicher Rechtsstaat so ein Gericht leistet.

  32. Sehr geehrter Herr Wendt, das ist ein Top-Artikel! Herzlichen Dank dafür.
    So eine hochqualitative Analyse bekommt man im Mainstream nicht mehr zu lesen, was dann wiederum nicht überrascht, denn sie würden sich damit selbst demaskieren müssen.
    Es ist gut, dass es TE gibt.
    Herzlichst
    ChamSys

  33. Ich halte Harbarth für einen knallharten Ideologen einer neuen oligarchischen Weltordnung, der seine juristische Macht einzig dazu verwendet, den ursprünglichen Geist des GG durch „Uminterpretation“ und „Neu-Deutung“ zu zerstören. Hier agiert nicht der unabhängige Richter, sondern ein Macht mißbrauchender Politiker, der sich zu höheren Weihen in der, mindestens, europäischen Oligarchie berufen fühlt. Ein Mann, dessen Machtversessenheit sein Menschenbild bestimmt: Er definiert die Untermenschen. Wir sollten die menschenverachtende Verfasstheit unserer neuen Despoten erkennen, bevor uns unsere Entmenschlichung einholt.

    • Harbarth wird dafür sorgen, dass jede von der grünsozialistische n Propaganda abweichenden Meinung als Volksverhetzung eingestuft wird und damit ist die Demokratie gesichert.

  34. Wir alle haben in den letzten 20 Jahren nicht aufgepasst. Vor unseren Augen wurden Freiheit (z.B.: Corona), Demokratie (z.B. Berlin) und Selbstbestimmung (z.B.: C-Spritze) geschreddert. Nach dem Aus eines Spielers im Wettbewerb der Systeme haben sich unsere Eliten (westl. Welt) Schritt für Schritt, fast unmerklich, einen „umgekehrten Totalitarismus“ (Sheldon Wolin) erbaut, welcher nur noch zum Schein die alten Werte als Pappmonstranz vor sich herträgt. Von der heimlichen Hauptstadt Davos aus werden die Marionetten von den globalen Spielern (Schwab, Gates, Soros u.v.a.m.) bewegt. Und nichts anderes, nur verklausuliert, hat Herr Harbarth gesagt. Es braucht jetzt einen echten Verfassungspatriotismus um dieses Rad wieder auf den Weg des Grundgesetzes zu bewegen. Das wird lange dauern, es wird hart werden aber wir müssen es im Interesse unserer Kinder und Enkel tun. Morgen ist Montag, Zeit für die Demonstration unseres Willens.

  35. Wieder ein außergewöhnlich guter, tiefsinniger Artikel von Alexander Wendt!!! Besser kann man Herrn Harbznicht entlarven. Rechtswissenschaftlich bewegt er sich mit seiner Zitaten-Collage auf dem gleichen unterirdischen Niveau wie Herr Lauterbach als vorgeblicher Mediziner. Und das Staatsverständnis dieses Merkel-Zöglings befindet sich Lichtjahre vom Grundgesetz entfernt.

  36. Dieser Staat krankt vor allem daran, dass seine Exponenten Pflichten nicht erfüllen, auf die sie eingeschworen sind, und sich stattdessen Rechte herausnehmen, die ihnen nicht zustehen. Kürzer gesagt, das Falsche tun und das Richtige lassen.

  37. Ein von Merkel plazierter, oberster Verfassungsrechtler, der das Grundgesetz und die Aufgabe von Staat und Bürger nicht verstanden hat.
    Kein Wunder, dass so „seltsame“, regierungsgefällige Urteile bei den Verfassungsgerichtsverfahren herauskommen.

  38. Nach meiner Einschätzung hat das BVerfG mit seinem „Klimaschutzurteil“ den Souverän entmachtet und sich selbst an seine Stelle gesetzt. Da die heute lebenden Eltern in der Klimapolitik nach Einschätzung der BVerfG nicht ausreichend Vorsorge für ihre Kinder und Kindeskinder treffen, hat das BVerfG sie (bzw. ihre parlamentarischen Repräsentanten) entmachtet und auf ein spitz gerechnetes Klimabudget verpflichtet.
    Für diese Art der Selbstermächtigung des BVerfG gibt es im Grundgesetz keine Rechtsgrundlage. Sie ist aus dem Nichts erfolgt.

  39. Sehe geehrter Hr. Wendt, herzlichen Glückwunsch zu diesem hervorragenden Artikel.
    Bzgl. Böckenförde-Diktums gibt es auch ein Zweites von Tocquville das ich nicht wörtlich zitieren kann, der aber wohl schrieb, dass die Verfassung die sich Amerika gab, nur für eine Gesellschaft funktioniert, die noch auf dem christlichen Fundament steht. Ich denke, das lässt sich auf die unsere übertragen: die Veantwortung des Einzelnen über das Zeitliche hinaus ist der existenziellste Bezug der gesetzt werden kann ….
    Besonders spannend fand ich die Gedanken zu den staatlich geförderten (N)GOs der Zivilgesellschaft, in denen der Staat versucht sich die eigene Rechtfertigung, die eigene Grundlage im Sinne Böckenfördes zu schaffen. Geschichte wiederholt sich. Gelebte Dystopie.
    „Das Gesetz der Hydra“, Kirchhoff, 2006 – Der Staat als gefrässiger Leviathan…

  40. „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Ein sybilinischer Satz, der natürlich zu Interpretationen einlädt. Ich sage mal, der Satz ist falsch.
    Dieser ideale Staat (und solche Konstrukte werden immer als Ideal gedacht) muss nur eines sein: Eine Herrschaft des Rechts. Sobald das erfüllt ist, für und gegen jeden, unterschiedslos, lebt der freiheitliche, liberale Staat von einer Voraussetzung, die er garantieren kann: Der Herrschaft des Rechts. Auch, weil er der einzig mögliche Garant des Rechts ist.
    Der Verfassungsgerichtspräsident hat also nur eine vornehme Aufgabe: Das Recht zu schützen. Versagt das Verfassungsgericht darin, versagt es komplett und untergräbt selber die Verfassung, die im Kern nichts anderes ist als die Herrschaft des Rechts.
    „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“ — Augustinus von Hippo De civitate dei, IV, 4, 1. Übers.: Papst Benedikt XVI, Rede vor dem Deutschen Bundestag am 22. September 2011.
    Nicht umsonst hat Papst Benedikt vor dem Bundestag 2011 dieses Zitat in seine Rede einfließen lassen. Um nämlich alle Volksvertreter und Funktionäre der freiheitlich – demokratischen Grundordnung an die hohe Bedeutung des Rechts zu erinnern.
    Natürlich haben die wenigsten kapiert, was er meint und worin der tiefere Sinn liegt. Aber Benedikt der XVI ist Geschichte. Er musste auch weg, weil er den Mächtigen zu unbequem wurde.

  41. Fürchterlicher Jurist. Mit Ernst-Wolfgang Böckenförde hat er im Geiste nichts gemein.
    Böckenförde habe ich, insbesondere für seine mit Erkenntnisgewinn lesenswerten Sondervoten, bewundert. Für Harbarth habe ich nichts als Verachtung übrig.

  42. Toller Artikel. Vielen Dank. Ist es nicht ganz einfach? Die Linken erklären ihre politischen Ziele zu Menschenrechten oder zu Grundrechten und mit diesem Trick ist der politische Gegner ein Feind des Grundgesetzes.

  43. Das „Verständnis“ dieses politisch bestellten Richters vom GG ist nun hinlänglich deutlich geworden, in den Entscheidungen und nun auch in dieser Rede, bei der es wie immer, spaetestens seit seiner Ziehmutter Merkel, deren Einstellung zu Recht und Gesetz er teilt, mehr um das geht, was er nicht gesagt hat. Das GG ist wie jedes andere Recht auch operativ und situativ durch das Regime verfuegbar. Es unterliegt, der „neuen“ Rolle des Gerichts entsprechend, den politideoligischen Zielen des Regimes und dessen Durchsetzung. Die Macht ist, juristisch „begleitet“, entgegen der regelungstechnisch allerdings sehr unvollkommenen Absicherung des GG voellig umgedreht worden. Die „Begruendung“ ist nicht nur zwangsläufig gg- widrig, sie entspricht dem Zeitgeist, nachdem eine Elite dem „Souverän“ nicht nur zu sagen hat, was er zu tun und zu lassen hat, sondern alle! Optionen legal nutzen darf, um den Souverän, zu 80 % bestehend aus biologischen Mangelwesen, mit allen Mitteln zu vervollkommnen. Es gehoert zu den, allerdings erfolgreichen, Rechtfertigung en, dass das Handeln des Regimes nur der Sicherung der Demokratie (und der Freiheit) dient, wobei Demokratie (und Freiheit) fuer Merkel und Harbarth und Co. ganz sicher etwas voellig anderes bedeuten, als sie die reine Lehre definiert. Freiheit wird gewährt, situativ und nach Nützlichkeit, sie gehoert zur Verfuegung masse des Regimes und kann, nichts anderes hat Harbarth nun wiederholt bestaetigt, auch beschränkt oder entzogen werden, das entsprechende Narrativ vorausgesetzt. Dass nicht nur hier der“ Bock zum Gärtner“ gemacht wurde, aehnlich Haldenwang, ist Teil der Transformation. Selbst ohne juristische Ausbildung, so sie vorhanden ist natuerlich noch mehr, springt einem in Person des Herrn Harbarth ein ganz und gar unseliger Geist aus der Flasche entgegen, der mit Recht, selbst mit dem GG, instrumentell umgeht. Die jeweiligen Begründungen des Gerichts sind deutlich genug. Mit Recht ieS haben sie eher am Rande zu tun, mit Ideologie und Regimeschutz sehr viel. Der Vorteil dieser Institutionen, von Merkel klar erkannt, ist, dass ihre Mitglieder nicht demokratisch gewaehlt werden. Soweit sie dem Regime dienen, ist ueber ihnen nur noch der blaue Himmel und man kann sie herrschaftstechnisch ideal „verwenden“.

  44. Harbarths Ideen-Reichtum könnte dazu führen, dass als staatstragend solche Subjekte zu fördern sind, die in NGO‘s , Antifa, BI‘s und sonstigen Gruppierungen der Zivilgesellschaft wertvolle „Kollektivgüter“ produzieren, um den gesamtgesellschaftlichen Nutzen quantitativ und qualitativ zu mehren.
    Und um dem Ganzen eine solide Basis zu verschaffen, sollte man noch ökonomisch-klug erwägen die Opportunitätskosten abzuschaffen, damit man jeden Euro zweimal ausgeben kann, um damit dem Vorhaben eine solide Basis zu verschaffen und somit dem demokratisch-säkularisierten Staat nicht nur die ideologischen, sondern auch die finanziellen Voraussetzungen seiner Existenz zu garantieren!

  45. Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen Institutionen, die unsere FDGO schützen sollen, und den Personen, die in ihnen arbeiten. Harbath nimmt offenbar für sich in Anspruch, selbst die Institution zu sein – oder er tut zumindest so. Währenddessen zertört er sie (wie etliche seiner Mitstreiter, z.B. der Bundespräsident).

  46. Wenn man den Firlefanz wegstreicht, wiederholt Harbarth letztlich nur, dass er die Wahrnehmung von Grundrechten als Gefahr betrachtet. Ob diese im Internet ausgeübt werden oder auf der Straße ist für die Frage irrelevant. Es sind eben nicht nur Bundesminister, die ihre Aufgaben nicht wahrnehmen und ihre Pflichten ins Gegenteil verkehren: Es sind gerade auch Verfassungsrichter, die ihrer Aufgabe nicht gewachsen sind – und deshalb in die Institution geschickt werden. Sie arbeiten nicht für die Bürger, sondern für die politischen Netzwerke, die ihnen den Aufstieg ermöglicht haben. Harbarth ist vom damaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ja offenbar nicht einmal vorgeschlagen worden. Eine Kontrolle innerhalb des Staates – wie sie den Bürgern nützen würde und wie sie deshalb auch in der Verfassung angelegt ist – findet nicht statt: Ob es z. B. das Verhältnis von Bund und Ländern betrifft, der Rechtsprechung zur Gesetzgebung, der Legislative zur Exekutive etc. Die Nazis hatten für diese Widerspruchslosigkeit einen Begriff, der heute nur deshalb nicht passt, weil die Gleichschaltung ein revolutionärer Vorgang war und kein evolutionärer. Doch im Ergebnis ist es derselbe Zement, den Leute wie Harbarth heute als „Zusammenhalt“ bezeichnet, der jede Gesellschaft erstarren lässt und Starrsinn hervorbringt. Ihre Beschreibung, Herr Wendt, ist absolut zutreffend. Völlig korrekt zeichnen Sie das Bild eine herrschenden Gruppe, die sich – da sie mangels Kompetenz nicht zu überzeugen weiß – versucht durch Werbung aus Steuermitteln, Entstellung sowie Diffamierung der Kritiker an der Macht zu halten (solange es eben geht). Politisch gesunden könnte das Land, wenn es die Kraft und die Mittel fände, diese Leute aus ihren Ämtern zu entlassen und die Fehlverwendung von Steuern durch die politischen Netzwerke zu beenden. Harbarth sitz da, wo er ist, um genau das zu verhindern. Darüber hat er hier einen Vortrag gehalten. Hannah Arendt hat über über die totalitären Regime, die auch nicht zwischen privat und Staat unterscheiden (wollen) und z. B. auch „Frontorganisationen“ zur Willensbildung einsetzten, einst geschrieben, dass sie zwar verlogen, aber nicht geheimnistuerisch waren. Mir kommt dieser Satz inzwischen sehr oft in den Sinn, wenn man den Vertretern der quotierten und oppositionsfreien Netzwerke zuhört. Nun wiederholt sich Geschichte nicht: Eine zentrale Führungsperson wie sie für den Totalitarismus kennzeichnend wäre, ist nicht vorhanden – wobei der Merkelismus aber ansatzweise schon in diese Richtung deutete. Dennoch sind die Parallelen auch nicht zu übersehen. Die Mittel werden eleganter und die Strukturen feiner gewebt – das Internet fordert die Beteiligten insoweit schon. Doch wie Sie richtig sagen, wird der Staat in den Dienst dieser Netzwerke gestellt (von Weizsäcker hat das erstaunlich früh erkannt; hatte in die Entwicklung der Parteien aber auch einen tieferen Einblick) und dient nicht mehr den Bürgern und orientiert sich auch nicht an ihnen (jedenfalls nicht in ihrer Gesamtheit, denn die wachsende Zahl der „Falschen“ – kein Grundrechtsbegriff – bleiben unberücksichtigt und sie werden sogar mit Steuermitteln bekämpft). Sich (auch) dazu (nun) zu bekennen, zeichnet keinen Demokraten aus und hat mit Rechtsstaat nichts zu tun. Versteckt wird die Abkehr von den Grundrechten, der Willensbildung von unten nach oben also nicht: Sie wird sogar gerechtfertigt. Die geradezu ungeheuerliche programmatische (!) Ankündigung Harbarths, dass Grundrechte…anders gelten, ist nur die verkürzte Wiedergabe desselben verstörenden Weltbildes von Leuten, die letztlich andere nicht nicht als gleichwertig akzeptieren und die Möglichkeit, selbst zu irren, ausschließen. Daher wohl auch die fehlende Demut, die Sie kritisieren, aber eben auch eine gewisse menschliche und politische Reife voraussetzen, die man in Parteigremien und regierungsfinanzierten Organisationen nicht erlernt.

  47. Was auch Grundgesetz und Staatsordnung nicht berücksichtigen: Statische Festlegungen sollen dynamische Prozesse beschreiben. Das kann entweder nur über einen beschränkten Zeitraum funktionieren oder man baut Rückkopplungsschleifen ein. Normative, die für Ausuferungen Korrektive vorsehen.
    Um solche Aufgaben bewältigt zu bekommen wären bereichsübergreifende Spezialisten gefordert.
    Leider bleibt es bei den Idealvorstellungen…

  48. Stephan Harbarth kommt aus der schon seit lägerer Zeit existierenden neuen politisch/medialen Herrschaftskaste. Er hat sich seit seinem Studium in dieser Blase bewegt und spricht für die Mitglieder dieser Blase. Der Verfassungrechtler und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim wußte , dass sich die politischen Parteien in großem Umfang den Staat zur Beute gemacht haben und dieses Beuteverhalten absichern durch den medialen Komplex der „öffentlich rechtlichen“ Anstalten, deren Intendanten fürstlich belohnt werden mit Gehältern, die z.T. die Bezügen der Bundeskanzler übersteigen. Andere Medien Spiegel, FAZ, taz, Süddeutsche, Zeit u.s.w. haben ähnliche Aufgaben und versuchen seit einiger Zeit ebenfalls an staatliche Töpfe zu kommen, die ihre Finanzierungen absichern sollen.
    Wir besitzen ein gutes Grundgesetz! Leider liegt die Demokatie in diesem Land trotzdem mit einer schweren Erkältung noch nicht auf der Intensivstation aber auf dem Krankenlager. Der Grund ist, Demokatie als solche ist inzwischen nicht mehr deckungsgleich mit „unsere Demokratie“, die sich mehr und mehr als Besitztitel der derzeitigen sog. staatstragenden Parteien definiert.

    • Tja. Aber solche wie Harbarth entpuppen sich leider nicht als Schützer des Grundgesetzes – sondern machen mit den Politikern wie propagiert von Medien die Tür auf für solche, die nichts anderes wollen, als dieses aushebeln – weil sie nur nach ihres Gottes Gesetzen leben dürfen – niemals nach von Menschen gemachten.
      Ernst-Wolfgang Böckenförde kann solche „Unterhöhlung“ eines bislang funktionierenden Staatswesens durch politisch medial protegierte Eindringlinge niemals im Sinn gehabt haben, als er sein Diktum, dass Harbarth in der Brisanz, die uns zugemutet ist, nur ganz vorsichtig wie ablenkend zu betrachten wagt, vorstellte. Wie auch?
      Das ganze politisch-rechtliche Gerüst, auf dem wir uns bisher bewegten, ist seit Jahren angegriffen – und solche Harbarths wagen uns auch noch, ein Lied zu pfeifen, das die Misere nicht ansatzweise ans Tageslicht kommen lässt!
      Solche wie der Richter stützen und schützen uns nicht – und wollen sich verwundert die Augen reiben, wenn das Volk der Deutschen sich abwendet und die weitere Mitarbeit verweigert?

  49. Das trifft auf auffällige Weise auf die unaufhörlich wachsende Zahl der neuen Islam-Deutschen zu:
    „Ein Staat kann weder seinen Bürgern befehlen, frei zu leben, noch kann er sie zwingen, sich einem Gemeinwesen zugehörig zu fühlen. Beides müssen sie selbst wollen.“
    Es ist zwar müßig sich mit einer intellektuellen Null überhaupt zu befassen, aber Harbarth & Co. sollten schon wissen, dass Interessen und Inhalte sich aus den Bürgern selbst heraus entwickeln, und auch wechseln können. Das IST Demokratie. Sie dürfen ihnen nicht von den Institutionen des Staates, die ja auch immer konkrete Personen sind, von oben eingeflößt werden.
    Wenn aber die kranke und gefährliche Ideologie der Wokeness in den Köpfen dieses Personals der Institutionen wuchert, dann ist alles in Gefahr. Das ist der Kern des Übels, und nicht irgendwelche Technik-Tools oder unliebsame Parteien.

    • Ernst-Wolfgang Böckenförde dachte über eine Gesellschaft von gleich Sozialisierten und achtsame Veränderung zum Wohle der Gemeinschaft – was uns zugemutet ist, konnte er gar nicht einbeziehen, denn derartige brachiale Unvernunft von solchen, die die Tür „freiwillig“ für eine weitere rigide, unterdrückende Ideologie erneut öffnen, wird seinem Denken eher fern gelegen haben.
      Während sich bei Karl Popper im Toleranzparadoxon schon finden lässt, wie solch rigide Eingriffe ins System zur Zerstörung desselben führen:
      „Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“
      Es sieht so aus, als hätten sie uns das Genick auf mehreren Ebenen schon längst gebrochen.
      Integration der „jungen Männer“ ist unmöglich. Das wussten die, die das in Angriff nahmen, aber bereits weit vor 2015. Der Richter weiß das auch.
      Auch, dass Islam „Unterwerfung“ bedeutet.

  50. Die allererste und wichtigste Aufgabe eines Staates ist es, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Wir haben freiwillig unsere Waffen abgegeben, unsere Verteidigung ist nun Aufgabe des Staates, das ist die grundlegendste Form von Sicherheit, dazu kommt noch Rechtssicherheit. Gegen diese bedeutendste Aufgabe des Staates wird seit spätestens 2015 (eher schon 2014 mit der EU-Osterweiterung samt Niederlassungsfreiheit) gründlich verstoßen, die Sicherheit im Lande ist seitdem stark gesunken. Die Neuankömmlinge, auch die innereuropäischen, voll ins üppige deutsche Sozialsystem zu integrieren, so hat es das Verfassungsgericht entschieden, bricht uns finanziell todsicher das Genick.
    Als nächstes kommt die Freiheit der Menschen zu garantieren, weder Leibeigenschaft, noch Sklaverei, noch sonstige übermäßige Ausbeuterei von Menschen zu erlauben. Wobei wir beim springenden Punkt sind, Freiheit ist im Wesentlichen die Freiheit, über meine Arbeitskraft selber verfügen zu können! Ein Staat, der es wagt, mir dauerhaft und in friedlichen Zeiten knapp 50% vom Gehalt zu stehlen und mit allen indirekten Steuern und sonstigen Abgaben etwa 70% im Monat und mir dafür im Falle von Arbeitslosigkeit nur H4 anbietet, macht mich unfrei! Zur Einordnung, die Bruttogehälter sind in diesem Land auch schon nicht berauschend, mit um Platz 20 weltweit, dafür haben wir die höchsten Abzüge! Das führt unweigerlich in einen wenigstens langsamen Niedergang.
    Wir können diskutieren wie wir wollen, unter solchen Voraussetzungen, One-World im deutschen Sozialstaat zu spielen und mich dafür hemmungslos auszuplündern, mir viel zu viele Möglichkeiten zu nehmen, geht die Entwicklung immer nur in eine Richtung, beschleunigt bergab bis zum totalen Crash.

  51. Ein hervorragender Beitrag, der es auf den Punkt bringt, woran unsere Gesellschaft scheitern wird. Der sog. „mündige Bürger“ ist erziehungsbedürftig – ein Ansatz jenseits jedes liberalen Denkens. Unsere sog. Elite in Verwaltung, Justiz und im gesamten Erziehungs- bzw. Bildungsbereich ist davon überzeugt, im besten Deutschland endlich das Gute zur Vollendung bringen zu müssen. Sie haben genau das getan, was Bockenförde als Grundübel verstand: Sie zwängen uns eine säkulare Ersatzreligion auf, in der wohl richtigen Überzeugung, dass Erfolg und Wohlstand als Lebenssinn nicht ausreichen. Und das Schlimmste: Alle Gegenentwürfe – gibt es überhaupt welche? – verkörpern das Böse, das um der Weltrettung willen mit allen Mitteln verhindert werden muss. Der Bundespräsident und der Präsident unseres obersten Gerichtes sind die persönlichen Identifikationen diese zerstörerischen Ansatzes! Wehe uns Andersdenkenden!

  52. Ein Mitglied des Verfassungsgerichts sollte überhaupt keine öffentlichen Reden halten. Denn dies widerspricht der Gewaltenteilung. Dass dieser Präsident des Verfassungsgerichts es trotzdem tut, zeigt, dass er sich als Politiker versteht und nicht als Richter.

    Er ist damit für diese Aufgabe gänzlich ungeeignet. Und er beschmutzt das Ansehen dieses Gerichts.

    • Bestens auf den Punkt gebracht! Harbarth bereitet die nächsten Urteile, die sich konsequent gegen das deutsche Volk und DESSEN (!!!) Grundgesetz richten werden. Das ist nicht weniger als ein Staatsstreich.

    • Herr Dr. Harbarth ist für diese Aufgabe ungeeignet und auch formalrechtlich
      mit immer noch fragwürdigen Qualifikationen – keine ordentliche Professur und kein Lehrstuhlinhaber- von Frau Dr. Merkel in den Senat geschoben worden. Schließlich hat er Merkels Migrations-und Flüchtlingspakt durchgepaukt. Ferner wird ständig nicht erwähnt, dass Herr Dr. Harbarth jahrelang stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU in Bundestag war. Aber solche politische Besetzungen von hohen Richten gibt es ja nur in Polen und Ungarn!

  53. Herr Harbarth dient nicht dem Souverän, sondern der politischen Kaste.

    Er war ja selbst viele Jahre Politiker, brachte es sogar zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden. Bis ihn Merkel sozusagen über Nacht auf den Posten des vorsitzenden Bundesverfassungsrichters hievte.

    Welche Qualifikation hat Herr Harbarth eigentlich für diesen Posten?

    Was hat er als Richter im Verfassungsrecht vorzuweisen?

    Seine Vorgänger waren nachweislich alle juristische Kapazitäten!

    So verwundert es nicht, dass Herr Harbarth im Einklang mit dem aktuellen links-grünen Zeitgeist schwadroniert.

    Wer für die von der Verfassung garantierten Freiheitsrechte demonstriert, soll Demokratie und Verfassung delegitimieren?
    Im gleichen Ton reden ja auch Innenministerin und Verfassungsschutzchef….

    Dergleichen Töne wider die demokratischen Freiheisrechte hörte man zuletzt 1989 in Deutschland.

    „Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich.“ Mark Twain

    • Ich würde jetzt Voßkuhle nun wirklich nicht als „juristische Kapazität“ bezeichnen – das war bereits ein ideologischer Spießgeselle des Merkelismus. Aber in der Tat: Was dem „Bürger“ da jetzt mit Harbarth serviert wird, ist „sub omni canone.“ Aber sehen wir es klar: Eben dieser Merkelismus lebt nun -zumindest förmlich- an höchster Stelle fort. Harbarth ist gewissermaßen das vergiftete Erbe der bösen, alten Frau.

  54. Angela Merkel, 2017:
    „Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“
    Nicht widersprochen.
    Und dieses Jahr wird erneut der Anteil der Menschen mit einer Ideologie, die nicht zu unserem Grundgesetz passend gemacht werden kann, um Millionen vergrößert.
    Dazu schweigt er. Der Richter. Während er den Fokus der Aufmerksamkeit seiner Zuhörer aufs „Internet“ zu lenken versucht.
    Die, die da kamen und kommen, spricht er in seiner Rede auch gar nicht an.
    Zumal die vielfach uns und unser Gemeinwesen nutzen, wenig bis nichts zurückgeben und durch pure Masse die Gesamtgesellschaft mitsamt den Gesetzen in ihrem Sinne umformen werden.

    • Ich hingegen erkenne ihn in seinem Agieren mit als Speerspitze einer fremden Ideologie, der nicht erlaubt ist, unter von Menschen gemachten Gesetzen zu leben – und die wähnt, das einzig gültige Konstrukt mit sich zu führen.
      Mit zunehmender Betrachtung der Rede ist auch der Hinweis aufs Internet mit seinen vielfältigen Informationsmöglichkeiten ein genialer Streich Harbarths – denn gelingt es ihnen, uns von Informationen über das, was sie unterhöhlend zu unseren Lasten weiter in Angriff nehmen, noch ferner zu halten als es jetzt schon möglich ist, kann Widerstand dagegen sich nur schwer erweitern.
      Finden im www verengt sich zunehmend. Die Ergebnisse entpuppen sich als „ausgesucht“ – der Zugriff auf weltweite Informationen wird erschwert, hat man sich nicht lange Möglichkeiten erarbeitet, über bekannte Maschinen hinaus zu recherchieren.
      Wussten Sie, dass den Alleingläubigen sogar der Zweifel an dem, was an Schriften überliefert ist, und was vor Widersprüchlichkeiten strotzt, verboten ist?
      Bei uncutnews findet man „Australien will Leugnung des Klimawandels als „psychische Störung“ behandeln“.Sie sind nicht nur bei uns dem einstmaligen Souverän auf den Fersen, den es gilt, umzuformen und das, was Luther noch als „Freiheit eines Christenmenschen“ bezeichnete, weit vor die Zeit der Aufklärung zurückzudrängen.

  55. Zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre ausführliche Analyse Herr Wendt!
    Sehr aufschlussreich ist für mich Harbarths Kritik des Internet. Sie erinnert an die Zensurbegründungen vergangener Jahrhunderte. So wie heute das Internet von Herrn Harbarth und Anderen, wurden früher Buchdruck und Presse von Kirche und abolutistischen Herrschern bekämpft und eingeschränkt. Damit hat sich Herr Harbarth in meinen Augen als Schützer des Grundsetzes delegitimiert!
    Die Ursache für die kritische bis ablehnende Haltung vieler Bürger gegenüber dem Staat resultiert m. E. nicht aus der Ablehnung einer freiheitlichen und demokratischen Grundordnung, sondern aus der Ablehnung des Absolutheitsanspruches vieler Vertreter staatl. und öffentlich-rechtlicher Institutionen. Anstatt dem Staat zu dienen gilt es, dem Staat sich und zweifelhaften Ideologien zu Diensten zu machen.

  56. Also, wenn ich ihn richtig verstanden hab, dann sind die Bürger über die Art wie Demokratie hier praktiziert wird (oder auch nicht) deshalb erbost, weil sie zu viel auf Twitter kommunizieren können. Wenn man nun aber Twitter abstellt, dann ist der Bürger wieder überglücklich und die Demokratie funktioniert wie geschmiert.

  57. Sehr schön. Wie heißt das in modernen Worten? Harbarths gedankliches Kartenhaus komplett dekonstruiert! Harbarth als Steigbügelhalter von Gesellschaftsklempnern. Als Buprä könnte er weniger Schaden anrichten, allerdings dürfte die Bereitschaft, Schaden anrichten zu wollen, bereits etablierte Einstellungsvoraussetzung beim BVerfG sein.

  58. Vielen Dank für diesen umspannenden Text Herr Wendt! Zur Abwendung der Bürger von „ihrem“ Staat kann man einfacher noch sagen: Es häuft sich auffallend, dass wir (Bürger) immer etwas Bestimmtes tun sollen: Vor der Pandemie war es noch recht harmlos, auf den ÖNV umzusteigen und unseren Müll zu sortieren, dann kamen die aberwitzigen, unzähligen Verhaltensaufforderungen – und Vorschriften zu Corona, dann kamen nahtlos die täglichen, ebenfalls aberwitzigen Tipps zum Energiesparen. Nebenbei sollen wir gendern, den Konsum am laufen halten, E-Autos kaufen, den Ukrainern helfen, unsere Daten preisgeben und uns bei jeder abweichender Meinung auf ein Trommelfeuer auf Beschimpfungen einstellen. Und ganz nebenbei sollen wir trotz Kindererziehung auch Karriere machen müssen als Frau, damit alles so schön und fortschrittlich aussieht.
    Wir haben nichts zu sagen, wenn wir an so einen Staat glauben, den ich euphemistisch Nanny-Staat nenne. Unsere Abwendung führt hoffentlich zu einem Erstarken der eigenen Urteilsfähigkeit und Tatkraft.

  59. Harbarth braucht nur in den Spiegel zu schauen, um Gründe für die Ablehnung des Staates zu sehen.
    Er könnte auch in den „Spiegel“ schauen, um zu sehen, wie der Bürger drangsaliert wird.
    Er könnte auch auf Lohnzettel und die Kassenbelege der Bürger schauen, um zu sehen, wieviel ihnen weggenommen wird und wie wenig sie dafür bekommen. Sei es bei Steuer, KV oder RV.
    Er könnte auch den ÖRR schauen, um zu sehen wie die Bürger mit Propaganda zugekippt wird.
    Will er aber nicht. Hoffentlich liest er zumindest diesen Artikel und erkennt seine Unvollkommenheit in Demut.

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