Man könnte die Gründe für die Ergebnisse der Wahlen in Sachsen und Thüringen – sicher grob vereinfachend – auf einen Grund reduzieren: die (illegale) Migration und den Umgang damit. Sicher spielten auch noch ein paar andere Motive mit – das Verhältnis zu Russland etwa, die Teuerung, die grüne Ampel mit ihrer scheiternden Energie- und Wirtschaftspolitik –, aber die Migration stand auch durch die Ereignisse des Sommers im Mittelpunkt des Interesses.
Bestraft wurden folglich jene Parteien, die bei dem Thema ungeschickt am Rande stehen oder sogar aktiv für eine Zuspitzung der Probleme von Landkreisen und Kommunen sorgen, etwa mit einem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanen: SPD, FDP, Linke und vor allem die Grünen. Prämiert wurden Parteien, die mehr oder weniger entschieden für eine Änderung der aktuellen Politik eintraten oder das weiterhin tun: AfD, CDU und BSW.
Doch das Thema bleibt dem politischen Streit erhalten. Es gibt hier keine Pause, zu drängend sind die Probleme. Kurz vor den Wahlen hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ihren ersten „Abschiebeflug“ organisiert: Gerade einmal 28 Afghanen – eigentlich hätten es noch eine Handvoll mehr sein sollen – wurden per Qatar-Airways-Flieger nach Kabul gebracht. Eine richtige Abschiebung war das wohl nicht, sonst hätte es wohl nicht nur einen Arzt, sondern auch die hierfür spezialisierten Bundespolizeibeamten gebraucht. Nein, es war wohl gar keine Abschiebung straffälliger Asylbewerber, eher eine Rückreise, wie sie auch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als „freiwillige Rückkehr“ beworben wird. Dafür spricht allein schon das Handgeld von 1000 Euro.
Der Erste, nicht der Zahmste will schon zurück
Inzwischen hat einer der Zurückgeführten, der Vergewaltiger einer Minderjährigen aus Illerkirchberg, angekündigt, dass er versuchen wird, nach Deutschland zurückzukehren. Hier erwartet seine Freundin angeblich ein Kind. Er protestiert nun gegen die Abschiebung, aber vielleicht kommt er ja für billiges Geld nach Pakistan bis Islamabad. Dann könnte Mohtajar N. mit einem Baerbock-Visum des Auswärtigen Amtes in einen Gratis-Flieger Richtung Deutschland steigen. Zutrauen würde man es der Außenministerin, zumindest solange sie sich dabei unbeobachtet wähnt.
Abschiebung von Straftätern: Ampel macht schon wieder Rückzieher
Der Heimat-Ausflug der 28 schwerkriminellen Afghanen war lange geplant gewesen. Er konnte also nichts mit dem Attentat von Solingen zu tun haben, das eine Woche davor passiert war. Aber mit den Wahlen am 1. September hatte der Flug am 30. August sehr wohl etwas zu tun. Man wollte noch einmal so etwas wie Handlungsfähigkeit zeigen, eine Potemkinsche Fassade hochziehen.
Der politische Kampf geht weiter, der rechtliche ebenso
Kurz vor der Wahl kam auch die Forderung von CDU-Chef Friedrich Merz nach konsequenten Zurückweisungen an der deutschen Grenze. Und darauf folgte wiederum die Klarstellung Nancy Faesers in der Tagesschau, dass sie bestimmte Maßnahmen ausschließe, weil die angeblich „gegen die Rechtslage“ verstoßen. Gemeint war „also beispielsweise das Zurückweisen an Grenzen“. Hier sei man an EU-Recht gebunden. „Das, was wir machen können, machen wir“, so die Ministerin. Was das ist, sagte Faeser nicht so genau.
Es ist also abzusehen: Der politische Kampf um Zurückweisungen an der deutschen Grenze wird weitergehen, und wenn die CDU wieder einmal den Schwanz einzieht, dann wird er eben von anderen geführt werden. Und dieses Thema erfordert, ob man will oder nicht, auch eine rechtliche Einordnung, die hier versucht werden soll. Die Ansichten gehen dabei naturgemäß auseinander, spalten sich zum Teil in „geltende Meinung“ und Mindermeinung, wobei aber niemals klar ist, welche der beiden die zutreffende Deutung von Rechtsgrundsätzen ist. In der Rechtswissenschaft gilt wie immer in der Wissenschaft, dass niemand im Besitz der Wahrheit ist und die Forschung ein unendlicher Weg zur besseren Erkenntnis ist.
Man sollte sich auch den Gefallen tun, im Folgenden einmal von den Parteizugehörigkeiten abzusehen. Denn ein Parteibuch hindert sicher niemanden daran, etwas Richtiges zu denken oder zu sagen. Es mag an dieser Stelle aber wohl hinderlich sein, ebenso wie Macht- und Koalitionserwägungen.
Warum zitiert Merz die innerparteiliche Opposition?
In seiner „Es-reicht-Mail“ hatte der CDU-Vorsitzende Merz nicht nur, auf den Scholz-Zug aufspringend, geschrieben: „Nach Syrien und Afghanistan kann abgeschoben werden“, sondern außerdem den über alle Scholz-Worte hinausgehenden Nachsatz angehängt: „weitere Flüchtlinge aus diesen Ländern nehmen wir nicht auf.“ Und in der „MerzMail“ stand auch schon die Einschätzung – oder war implizit mitgemeint –, dass Zurückweisungen an der deutschen Grenze im Grunde den Regeln aus den Dublin-Verordnungen der EU entsprechen: „Wir kontrollieren dauerhaft an den deutschen Grenzen, weisen dort konsequent zurück und setzen die Regeln der Dublin-Verordnungen wieder in Kraft.“ Zurückweisung und Geltung der Dublin-Regeln – das scheint in Merz’ Denken vom 25. August eine Einheit gewesen zu sein. Wir halten das einmal fest: Eine deutsche Bundesregierung bräche also gar kein EU-Recht, wenn sie konsequent (nach Artikel 16a GG und dem deutschen Asylgesetz) zurückweisen würde.
Woher Merz diesen Gedanken hat, weiß man nicht. Er wird aber seit langem von renommierten Juristen vertreten, die zufällig auch ehemals oder noch immer CDU-Mitglieder sind. So beansprucht der Staatsrechtslehrer Ulrich Vosgerau, der sich seit Jahren in einer Art „innerem Exil“ in der CDU befindet, dass er schon im November 2015 eben diese Auffassung öffentlich vertreten habe, nämlich in einem Artikel für den Cicero, der eine damals in Unionskreisen noch geläufige Beschreibung der Grenzzustände aufnahm: „Herrschaft des Unrechts“ (Dezember-Heft, vgl. Vosgeraus Online-Artikel „Juristenstreit über die ‚Herrschaft des Unrechts‘“, 26. Februar 2016).
Der Vormerz ist abgeblasen – die CDU bleibt die Merkel-Partei
In der Sache findet Vosgerau auch heute noch, dass es der Dublin-III-Verordnung nicht widerspricht, wenn Deutschland Asylbewerber an seiner Grenze konsequent zurückweist. Gerade in dieser EU-Verordnung sei ja das Ersteinreisestaatsprinzip festgeschrieben worden: „Das heißt, es ist praktisch immer der Staat asylzuständig, in den die erste Einreise erfolgt ist. Und sollte er im Einzelfall nicht zuständig sein, so müsste eine ordnungsgemäße Überstellung erfolgen, keine privatinitiative Weiterreise des Asylbewerbers.“ Solche Ausnahmen ergeben sich in Fällen von jugendlichen Migranten, die in Deutschland volljährige Verwandte haben, die sie aufnehmen würden. Es bedarf also im Dublin-System keiner illegalen Weiterreise über auch nur eine weitere EU-Binnengrenze. Das leuchtet durchaus ein.
Es ist eben „gerade zur Durchsetzung des Unionsrechts erforderlich, dass die Asylbewerber im Ersteinreisestaat bleiben und nicht auf eigene Faust durch Europa reisen“. Und so wären auch das bundesdeutsche Grund- und Asylgesetz „vollkommen EU-rechtskonform“. Eigentlich helfen die deutschen Vorschriften sogar dabei, das EU-Recht überhaupt erst durchzusetzen. Insofern könne auch ohne weiteres an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden, sobald andere EU-rechtliche Voraussetzungen – wie die Notifikation und Einrichtung systematischer Grenzkontrollen – gegeben sind. Das ist derzeit an den Grenzen zu Frankreich (noch bis zum 30. September), Polen, Österreich, der Schweiz und Tschechien der Fall. Wegen der Fußball-EM hatte Faeser an allen deutschen Grenzen feste Kontrollen via EU-Notifikation ermöglicht.
Die Rechtspraxis ist auf Auslegungen durch Gerichte gegründet
„Aber zugegeben“, fährt Vosgerau fort, „der Europäische Gerichtshof (EuGH) legt die Dublin-III- Verordnung und auch den Schengener Grenzkodex inzwischen anders aus.“ Das versteht Vosgerau aber im Wortsinn nur als zweifelhafte Auslegung eines Rechtstextes. Es kann durchaus andere Interpretationen geben, und diese könnten, obwohl zeitweise Mindermeinung – wie einst im Fall Galileo Galilei –, eigentlich richtig sein.
Der Darstellung des Professors für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz, Daniel Thym, in einer Lanz-Sendung von letzter Woche, es „stünde schwarz auf weiß in der Dublin-III-Verordnung, dass man zunächst jeden über die Grenze lassen muss“, würde Vosgerau widersprechen: „Das steht da nicht schwarz auf weiß, sondern das sind Auslegungen der Dublin-III- Verordnung.“ In der Verordnung stehe zunächst nur, dass es möglich sein müsse, dass jemand ins Ersteinreiseland einreisen kann, also in ein Land an der EU-Außengrenze. Aber gegen diesen Grundsatz verstoße Finnland derzeit offen – und offenbar aus Gründen –, indem es einen „großen Zaun“ an seiner Grenze zu Russland gebaut habe. „Die Finnen machen das einfach und scheinen damit durchzukommen.“ Übrigens wendet ja auch die Bundesregierung eine Vielzahl von EU- Regelungen nicht an. Dazu gehört zum Beispiel auch die Terrorschutzverordnung der EU, die die Stellung von Terroropfern stärken würde.
Asyl in Deutschland – Urlaub in Afghanistan: FDP-Stamp will Gesetze anwenden
Das hält Vosgerau aber für fehlerhaft, und es ist leicht einzusehen, warum: Zum einen kommt durch diese Rechtspraxis heute eine Überbelastung Deutschlands zustande; zum anderen ist die so gewählte Rechtsauslegung erkennbar unrichtig und sorgt so für Unordnung auf dem Kontinent. Denn alle stimmen ja darin überein, dass die illegal eingereisten Migranten grundsätzlich kein Recht zur freien Bewegung innerhalb des Schengenraums haben. Es ist ihnen also nicht erlaubt – natürlich auch nicht zur Behebung eines Ungleichgewichts zwischen den Staaten –, nach Belieben in andere EU-Länder einzureisen, oft unter Zuhilfenahme illegaler Schlepperdienste und jedenfalls illegal.
Die Rechtsauslegung folgte nur der politischen Praxis
Einer Sache ist sich Vosgerau bei alledem sicher: „Angela Merkel hat sich über Rechtsfragen garantiert keine Gedanken gemacht.“ Am Anfang stand demnach die von Rechtsfragen unbelastete Grenzöffnung. In der Folge seien die „lustigsten Sachen“ propagiert worden, um die politische Entscheidung zu rechtfertigen, darunter die Formulierung „Das Asylrecht kennt keine Obergrenze“, obwohl dieses Asylrecht ja – damals wie heute – kaum noch zum Einsatz kam und aktuell weniger als ein Prozent der Entscheidungen betrifft. Das Asylrecht des Grundgesetzes konnte laut Vosgerau auch deshalb gar nicht einschlägig sein, weil in ihm festgelegt ist, dass keiner asylberechtigt ist, der aus einem sicheren Drittstaat einreist.
Das war der erste Versuch der Grenzöffnung-von-2015-Advokaten. Als nächstes griff man auf das sogenannte „Selbsteintrittsrecht“ aus Dublin-III zurück. Aber auch das habe von Anfang an nicht gestimmt, so Vosgerau. Denn dieser von einem Staat zu erklärende „Selbsteintritt“ in die Asylzuständigkeit könne sich nur auf Personen beziehen, deren „Identität und Fluchtschicksal halbwegs klar“ sind: „Das Selbsteintrittsrecht kann aber nicht ausgeübt werden im Hinblick auf völlig unklare Menschenmassen, von denen man nicht einmal weiß, wer sie eigentlich sind und woher sie überhaupt kommen.“ Auch das war also keine geeignete Erklärung.Erst nach einigen Jahren, etwa ab 2018, habe sich dann die Idee des Juristen Daniel Thym durchgesetzt, nämlich die Argumentation, dass das EU-Recht selbst es gebiete, jeden, der an der Grenze steht und Asyl sagt, auch wenn noch so offensichtlich ist, dass er jedenfalls in Deutschland nicht asylberechtigt sein kann, erst einmal einzulassen hat, nämlich um feststellen zu können, welches Ersteinreiseland denn zuständig ist. Das ist in der Tat die heutige Rechtspraxis, und auch der EuGH hat sich 2019 und 2023 – also viele Jahre nach der politischen Entscheidung für den ungehinderten Asylantenverkehr über europäische Binnengrenzen! – dieser Rechtsauffassung angeschlossen. Diese Praxis führt aber dazu, dass der Betreffende nach Einreise nur untertauchen muss, damit die Asylzuständigkeit nach sechs Monaten auf Deutschland übergeht.
Auch der Attentäter von Solingen, für den eigentlich Bulgarien zuständig war, hat dieses Schlupfloch (oder Scheunentor) genutzt und war dabei offenbar sehr gut von Migrationsanwälten beraten. Diese Idee von Thym und anderen fand sich aber eben „erst lange nach der Grenzöffnung“, sozusagen als hinterherklapperndes Rechtsinstitut, ähnlich den Dosen an einer amerikanischen Hochzeitskutsche.
Für Vosgerau ist an alledem „erkennbar, allein schon von der zeitlichen Abfolge her, dass nicht etwa die Politik vom Recht angeleitet wurde, sondern dass die Rechtsauslegung der politischen Praxis gefolgt ist und sich schlicht bemüht hat, Rechtsgründe für die vermeintliche Legalität der eigenen Politik zu finden“. Wäre es anders, so schrieb Vosgerau dieser Tage in einem Tweet, dann „müßte die Grenze bereits seit 1993 zu sein“.
Welche Wahnsinnigen sind eigentlich auf die Idee gekommen, aus „Jeder Mensch hat das Recht, nach Asyl zu suchen und dieses zu genießen“, „Jeder Mensch hat das Recht, sich bei seiner Asylsuche im Land seiner Wahl niederzulassen und die einheimische Bevölkerung für seine Vollversorgung in die Pflicht zu nehmen“ gemacht?
Das nämlich Letzteres genau nicht Einzug in die Menschenrechtcharta gefunden hat, hat seinen Grund in der unantastbaren Souveränität der Nationalstaaten.
„In der Verordnung stehe zunächst nur, dass es möglich sein müsse, dass jemand ins Ersteinreiseland einreisen kann, also in ein Land an der EU-Außengrenze.“
Demnach wäre also schon Dublin III der Kardinalfehler.
1993 wurde das Grundgesetz mit Zweidrittelmehrheit in Bezug auf das Asylrecht geändert, Art. 16a Abs. 2 besagte nun:
„2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“
Die Entscheidung des Bundestages wurde beklagt und das Bundesverfassungsgericht wies die Klage ab. In dem Urteil vom 14.5.1996 heißt es:
„Die jeweiligen Mitgliedstaaten der EG sind unmittlbar kraft Verfassung sichere Drittstatten.“
Die Vorbereitungen der Rücknahme der Grenzöffnung im September 2015 waren weit gediehen, wurden aber auf Anweisung der Kanzlerin abgebrochen, Minister Seehofer sprach daher von der „Herrschaft des Unrechts“.
Es müssen also keine neuen juristischen Maßnahmen ergriffen werden, es muß nur das bestehende Verfassungsrecht angewandt werden, was seit 2015 nicht geschehen ist.
Der Hintergrund hinter der Drittstaatenregelung ist, daß sich Asylsuchende nicht das Land aussuchen können. Der Gesetzgeber des Grundgesetzes vertrat die Auffassung, daß Flüchtlinge nicht um die Welt reisen sollten, weil Deutschland die größten Sozialanreize bietet (Bürgergeld).
Siehe Hans-Georg Maaßen: Die Politik ist zu feige, um zu handeln, hier:
https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2023/politik-grundgesetz-asyl/
Ich kann nicht erkennen, dass die CDU für eine aktive Änderung der aktuellen Politik eintritt. Merkel selbst hat doch alles unternommen, um uns all diese Probleme einzubrocken. Die Ampel ist da nur noch ein Brandbeschleuniger. Es wird wohl erst noch schlimmer kommen müssen, bevor es besser wird. Aber besser ist dann auch nur so wie heute.
Meiner Ansicht nach sind diese rechtlichen Diskussionen auch überflüssig. „Alle Macht geht vom Volk aus“, dass ist das geschriebene aber auch ungeschriebene Gesetz. Regierungen werden vom Volk gestürzt, Regierungen werden vom Volk eingesetzt. Mit ihnen werden Gesetze und Rechtsprechung eingeführt oder abgesetzt. Wenn da Volk keine Asylbewerber will, dann kann man sich auch noch so tolle Gesetze ausdenken. Ich gehe davon aus, dass das deutsche Volk sehr wohl ein Recht auf Asyl gewähren möchte. Aber das betrifft wirklich hilfsbedürftige Personen. Die Hilfe entspricht dem was Menschen brauchen, damit sie ihrer Not entfliehen können. Hilfe bedeutet nicht einen Anspruch auf einen bestimmten Lebensstandard. Und Asyl ist etwas zeitlich begrenztes. Davon trennen sollte man die Einbürgerung, die nichts mit Asyl zu tun hat. Eingebürgert kann jemand werden, der bestimmte Anforderungen erfüllt, die dem Land später auch einen Mehrwert garantieren. Und dieser Mehrwert ist nicht „bunt“ zu sein! Alles andere widerspricht der Lebensrealität. Niemand möchte jemanden aufnehmen, der ihm nur Geld kostet, niemand möchte jemanden aufnehmen, von dem er dann gehasst wird usw.
Entgegen dem, was immer wieder geschrieben wird, war Galileis „Mindermeinung“ eben NICHT korrekt: Die Sonne steht NICHT im Mittelpunkt des Universums und die Planeten drehen sich NICHT auf Kreisbahnen um die Sonne. Nur weil die kirchliche Lehrmeinung falsch war, heißt das nicht, dass Galilei Recht hatte. Und diejenigen „Mindermeinungen“ (von Kepler und Bruno), die heute als korrekt angesehen werden, waren auch schon zu Galileis Lebzeiten bekannt.
Ein viel besseres Beispiel für eine „Mindermeinung“, die sich erst nach einiger Zeit durchgesetzt hat, ist die Theorie der Kontinentalverschiebung von Alfred Wegener – vor allem weil diese Therorie nicht von einer ideologischen Kirche abgelehnt wurde, sondern von der (modernen) Wissenschaft selbst mehrere Jahrzehnte nicht anerkannt wurde.
Zitat: „das Zurückweisen an Grenzen“. Hier sei man an EU-Recht gebunden.“
> Wenn ich -auch- schon nur das Geblubbere immer höre: „Hier sei man an EU-Recht gebunden“.
WO bitte steht geschrieben, daß sich ein souveränes Land und dessen kultuviertes Volk zerstören lassen muß nur weil sich die Bewohner der vor allem islamischen und afrikanischen Drittweltländer und Shithole-Countries dazu entschlossen haben ins Land zu gehen wo ihrer Meinung nach Milch & Honig fließen und wo sie auf ewig alimentiert, kranken- und altersversorgt werden? Wo?
UND die Frage die mich mindestens genau so viel, wenn nicht sogar noch mehr, interessieren würde: WELCHE Polit-Idioten haben dafür gesorgt und es scheinbar hinbekommen, dass wir Deutschen nicht nur nicht mehr über unser eigenen Staat bestimmen können, sondern das sogar EU-Brüssel auch noch befähigt wurde mit irgendwelche Gesetze, Regeln oder Maßnahmen darüber zu entscheiden ob unser Heimatland Deutschland und unsere Gesellschaft und Kultur zugrunde gehen und zerstört werden kann??
Hier darf bzw muß man doch fragen: Ist Deutschland mit Blick auf EU-Brüssel und den EuGH wirklich noch ein souveräner und eigenständiger Staat?? 🤔
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Die gesamte „Bereicherungs-Katastrophe“ mit all den zugehörigen Mist haben uns 2015 die Merkel-CDU und die schon krankhaft linksideologisierten Teddywerfer und Bahnhofsklatscher eingebrockt. F
Wobei ich hier denke, dass es nun doch mal an der Zeit wäre eine Umfrage zu starten um die Lütt zu fragen: Was wollt Ihr: a) Unschöne Bilder vor unseren Grenzen oder b) unschöne Bilder am Wohnort und vor eurer Haustür?“
„Prämiert wurden Parteien, die mehr oder weniger entschieden für eine Änderung der aktuellen Politik eintraten oder das weiterhin tun: AfD, CDU und BSW.“
Hä?? Habe ich was verpasst? Wo genau ändert die CDU etwas??
Die eigentliche politische Auseinandersetzung kommt erst noch, wenn die heutigen Rentner als Wähler weggestorben sein werden.
Das unsere Sozialsysteme so eine Negativauswahl an Massen Migration nicht verkraften können ist heute schon völlig klar.
Aber die Politiker machen einfach weiter bis es kracht. An der systematischen Zerstörung unseres Wohlstandes, der Sozialsysteme erst möglich macht, wird ja heute bereits ebenfalls synchron gearbeitet.
Was ist ein „Recht“ wert, das den Gerechtigkeitsgedanken völlig außen vor lässt. – Einheimische zahlen für alle Zeiten für eine unbrauchbare Masseneinwanderung und werden von einer gigantischen Kriminalitätswelle überschwemmt während illegale Einwanderer sich in unseren „Sozialsystemen wohlfühlen“.
Die Rechte der Einheimischen werden ignoriert und auf irgendwelche illegalen Migranten übertragen.
Das ist Unrecht und die „Gesetze“, die das pseudo legitimieren sind Fesseln, die verhindern sollen, dass die Leidtragenden sich wehren können.
Gäbe es den politischen Willen, die Migration zu beenden, fände sich eine juristische Legitimation. Es läuft aber alles so weiter, WEIL bei der Ampelunion der Wille fehlt. Allen Beteuerungen zum Trotz. Der Grund ist einfach Feigheit. Sie haben mehr Angst vor den tonangebenden Medien, als vor dem Wähler.
„„von der allgemeinen Solidarität der Mitgliedstaaten“ die Rede sei, die „alles prägen müsse““
Wenn das mal kein Gummiparagraf ist!
„Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem man sich auf die Gesetze und deren Einhaltung verlassen kann.“ (lpb)
Auf die Einhaltung von Gesetzen kann man sich nicht verlassen, wo Verstöße die Regel sind. Man kann sich bei der Migration allerdings auf die Rechtsverstöße verlassen, die Einhaltung ist seltene Ausnahme.
Rechtsstaat? Es war einmal, der wurde ausgehöhlt.
Nennte man es nicht Migration, sondern Invasion wie Orbán, hätte man eine ganz andere Handhabe gegen illegale Eindringlinge wie auch gegen all die, die sich hier aufhalten, ohne dass sie das dürfen.
Aber nein – man belohnt auch noch welche, die passlos ins Land dringen mit gegenforderungsloser Alimentation – was diese als Dschizya bzw. Tribut zu verstehen wissen werden!
Die Migranten werden ja regelrecht angelockt. Belohnung bei illegalem Grenzübertritt, bzw die Regierung wirbt. in vielen Ländern in Landessprache wie einfach es sei in Deutschland „Asyl“ zu erhalten.
Wann hat die „Herrschaft des Rechts“ aufgehört..?
Und seit wann gilt..?
„Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber zu Verbrechen.“
2003.. Wir sind die „Stärkeren“ und tretten das Euro-Vertragsrecht in die Tonne..?
2007.. Vertrag von Lissabon..?
Oder wie Junker zu Sagen pflegte.. „„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt. “
Was war mit den Abstimmungen in z.B. Frankreich, den Niederlanden und Irland..?
Wir haben die Macht.. und machen was wir wollen..:-) .. Seit wann interessiert es uns was die Bürger wollen..?
2008.. Merkel / Steinbrück.. „Die Spareinlagen sind sicher“
Was interressiert mir eine geltende Rechtslage..:-).. ???
Gibt ja gute Presse..:-) .. und alle klatschen Applaus..:-)
2012.. Whatever it takes
Freiheit.. Demokratie.. Recht..?
Whatever it takes..:-)
2013.. Klimaskeptiker auf schwarzer Liste
Stelle halt an den Pranger..:-) . Die Vorstufe zum Lager..:-) .. erst gibt es den Stern..:-) .. dann das Lager..:-)
2015.. Wir schaffen das..
Haben den Staat abgeschaft.. weil wir das Staatsgebiet nicht mehr schützen / dürfen / wollen..
Aber dafür gibt es je eine gute Presse..:-) .. und die Teddybären fliegen vor Begeisterung..:-)
Aber dafür bekommen wir ja.. als Belohnung..:-) .. Weil wir so treue Untertannen sind dann..
2020.. Ausgangs- und Versammlungsverbote..
bis hin zu..
2022.. wo die Ungeimpften Ratten nicht mehr mit ihren 9-jährigen Töchtern, im Gegensatz zu Hunden, auf den öffentlichen Jahrmarkt dürfen..
Wann haben wir die „Herrschaft des Rechts“ aufgegeben..?
Und uns der Willkür.. ihrer.. „UNSERER DEMOKRATIE“ unterwofen..?
Seit wann gilt..?
„Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber zu Verbrechen.“
Oder vereinfacht gesagt..:-)
Artikel 20 Absatz 4
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Nur eine kurz Zusammenfassung.. 🙁
In einem Irrenhaus sitzen „normalerweise“ die Irren.
Verglichen mit einem Zoo laufen daher in Deutschland offensichtlich ziemlich viele Irre frei herum.
Und trotzdem wollte ich damit nicht sagen, dass gefährliche Tiere natürlich hinter Gittern gehören, bestenfalls aber in die „Freiheit“ entlassen werden.
Und alle anderen „Tiere“ sollte man schlicht ignorieren 🙂
Sofortiger Einreise Stop – Abschiebelager für jeden illegalen in Deutschland – getrennt nach Familien mit Kindern und Singles. Sofortige Einstellung aller Zahlungsleistungen an nur geduldete. Sprachtest – wer über 5 Jahre hier ist und kein Wort Deutsch kann – sofort abschieben. Und da all das nur ein Wunschdenken ist, bleibt nur die Flucht für Deutsche, die das nicht mehr ertragen.
5 Jahre kein deutsch lernen ist viel zu lange. Ich habe in 3 Monaten spanisch gelernt.
Maximal 1 Jahr gebe ich denen.
Integration ist eine BRINGschuld.
Gemäß exxpress.at wurde den Afghanen das Geld in Kabul gleich durch die Taliban abgenommen. 28.000 Euro direkt an die Taliban…
„ 28.000 Euro direkt an die Taliban…“
Das sind „Peanuts“ gegenüber den 600 Millionen Euro, die die deutsche Regierung Afghanistan für Notleidende“ (Taliban) zur Verfügung stellt.
Das die CDU wirklich eine Änderung der gegenwärtigen Politik herbeiführen will, wage ich zu bezweifeln. Die Äußerungen aus den Reihen der CDU deuten eher auf Bauernfängerei hin. Allein wenn ich daran denke, dass die CDU einen Vorsitzenden hat, der schneller umfällt als er aufstehen kann, fehlt mir der Glaube, dass die CDU wirklich etwas Entscheidendes ändern will.