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EZB-Urteil

Der EuGH kanzelt das Bundesverfassungsgericht ab

08.05.2020

| Lesedauer: 2 Minuten
Der EuGH kritisiert das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Anleihekäufen der EZB nicht. Viel mehr: Er spricht den deutschen Verfassungsrichtern die Zuständigkeit ab.

Es bahnt sich womöglich ein grundlegender Machtkampf zwischen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem deutschen Bundesverfassungsgericht (BVG) an. Nur eine kurze Pressemitteilung zum Aufsehen erregenden Urteil des BVG über die Verfassungswidrigkeit des Anleihenkaufprogramms der EZB veröffentlichte der EuGH – aber die hat es in sich. Denn darin sprechen die Richter in Luxemburg den Richtern in Karlsruhe glatt die Kompetenz ab. Nur er sei dafür zuständig, das Handeln einer EU-Institution zu beurteilen.

Da steht zwar zunächst lapidar: „Die Dienststellen des Gerichtshofs kommentieren Urteile nationaler Gerichte nicht“. Aber dann tut die Pressemitteilung letztlich sogar noch mehr. Es ist ein unmissverständlicher Rüffel: „Ganz generell kann auf die ständige EuGH-Rechtsprechung hingewiesen werden, wonach ein im Vorabentscheidungsverfahren ergangenes EuGH-Urteil für das vorlegende nationale Gericht bindend ist. Um die einheitliche Anwendung des Unionsrechts zu wahren, ist nur der zu diesem Zweck von den Mitgliedstaaten geschaffene EuGH befugt, festzustellen, dass eine Handlung eines Unionsorgans gegen Unionsrecht verstößt. Meinungsverschiedenheiten der mitgliedstaatlichen Gerichte über die Gültigkeit einer solchen Handlung wären nämlich geeignet, die Einheit der Unionsrechtsordnung aufs Spiel zu setzen und die Rechtssicherheit zu beeinträchtigen. Wie andere Träger öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten sind auch die nationalen Gerichte verpflichtet, die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu garantieren. Nur so bleibt die Gleichheit der Mitgliedstaaten in der von ihnen geschaffenen Union gewahrt. Der Gerichtshof wird sich in dieser Angelegenheit nicht weiter äußern.“

Der EuGH will also klarstellen, dass er über den höchsten nationalen Gerichten steht und keinen Widerspruch von ihnen dulden will. Das Verfassungsgericht hatte am Dienstag geurteilt, dass der Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB teilweise gegen das Grundgesetz verstößt, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben. Das höchste deutsche Gericht hat sich damit erstmals über ein Urteil des EuGH hinweggesetzt und dessen Begründung widersprochen.

Nach Angaben des Spiegel prüft die EU-Kommission nun sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, wenn die Bundesregierung bei der Umsetzung des BVG-Urteils gegen europäisches Recht verstoße.

Nun wird erneut deutlich, was Kritiker schon lange thematisieren: Dass der EuGH sich nicht nur als ein neutrales Gericht, sondern letztlich auch als treibende Kraft der europäischen Einigung betrachtet. Und das Urteil des BVG wird offensichtlich von den Luxemburger Richtern als ausreichender Anlass für eine grundlegende Machtdemonstration betrachtet. Das Signal aus Luxemburg für die Bundesregierung dürfte eindeutig sein: Wagt es bloß nicht, das Urteil eures Verfassungsgerichts zu befolgen und das Anleihekaufprogramm ergebnisoffen zu prüfen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Bundesregierung dies ernsthaft vorhat, ist vermutlich ohnehin eher gering. Es wäre schließlich nicht das erste Mal, dass die Regierenden Urteile aus Karlsruhe letztlich tatenlos zur Kenntnis nehmen.

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64 Kommentare

  1. Zitat: „Das Verfassungsgericht hatte am Dienstag geurteilt, dass der Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB teilweise gegen das Grundgesetz verstößt,“

    > Womit sich für mich -auch- hier wieder die Frage stellt:

    WER hat auch hier eigentlich mehr das „Sagen“; UNSER Grundgesetz oder ein Gericht namens EuGH?? Und WIE kann es angehen und möglich sein, dass sich ein -hinzu außerdeutsches- Gericht über unser Dt Grundgesetz stellt und urteilt?

    Abgesehen davon, dass ich diese „Brüssel-EU“ samt den zugehörigen EuGH sowieso grundtief ablehne, ist zumindest für mich auch in Zeiten einer EU, weiterhin UNSER Deutsches Grundgesetzt und die dieses Grundgesetz beschützende deutsche Gerichtbarkeit zuständig und das Maß der Dinge!

  2. Hier wedelt wirklich der Schwanz mit dem Hund. Vom vielen Rotweinbaden scheint der Liebe EuGH schlaftrunken vergessen zu haben, dass sich die Legitimation der gesamten EU aus den nationalstaatlichen Kompetenzordnung ableitet. Das kommt dabei heraus, wenn das Bundesverfassungsgericht über Jahrzehnte die Erosion der grundgesetzlichen Kompetenzordnung protegiert – und leider besonders negativ unter der Mitverantwortung des sehr geschätzten Prof. Michael Huber. Immer weiter wurden die Grenzen verschoben, immer absurderen finanziellen Aderlassen als „gerade noch vom GG“ gedeckt den Segen erteilt. Wenn man den Balg EU derart verzieht, braucht man sich nicht wundern, wenn er dann die Hand beißt, die ihn füttert. Es ist Zeit für „Solange III – Untertitel: Solange die EU und ihre Einrichtungen die Nationalstaaten missachten, sind ihnen jegliche Legitimation zu verwehren. Bestenfalls ein weiterer Sargnagel in DIESE EU.

  3. Es ist unglaublich! Das BVG spricht ein Urteil und das Europäische Kasperltheater erklärt das für „Unrecht“. Und Uschi ganz vorne mit dabei! Mit „Vertragsverletzungen“. Welche einseitigen EU-Verträge meint sie? Wann wird Uschi für die BW-Pleite zur Rechenschaft gezogen? Nie! Ein Politiker kann landesverräterisch handeln und kein Kläger ist da.

    „Der EuGH kanzelt das BVG ab“. Hallo!? Noch haben wir nicht die Vereinigten Staaten von Europa mit einem überstaatlichen EuGH. Diese „Abkanzlung“ ist mehr als anmaßend. Fehlt nur noch, dass Juncker als Vorsitzender der EU-Korruption sich dazu äußert.

  4. Die Kommission erwägt bereits ein Vertragsverletzungsverfahren, obwohl Deutschland im Sinne des BVG-Ureils noch gar nicht aktiv geworden ist,
    Gegen das BVG kann sich diese Drohung ja nicht richten, denn es vertritt ja nicht die BRD als Vertragspartner.
    Also vorsorgliche Einschüchterung von Regierung und Bundestag.
    Das Beharren des EuGH auf seinem exklusiven Recht zeigt, wie schwach und wenig legitimiert er sich wohl selbst sieht.

  5. Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV sichert der Europäische Gerichtshof „die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge“.

    Daraus hat der EuGH im Wege der Selbstermächtigung europäisches Unionsrecht unzulässig auf nationale Rechtsfelder ausgedehnt und damit seine Kompetenzen überschritten. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/europaeischer-gerichtshof-richter-beklagt-offene-verweigerung

    Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, hat harsche Kritik am Europäischen Gerichtshof (EuGH) geübt. Im Interview mit der NJW warf Kirchhof den Luxemburger Richtern vor, sie fällten „einseitige Entscheidungen ohne Rücksicht auf gewachsene nationale Rechtsinstitute“. Damit griffen sie in Bereiche ein, die die Mitgliedstaaten bewusst für sich selbst von europäischen Regeln freigehalten hätten. Kirchhof machte mehrere Gegenvorschläge. So sollten deutsche Gerichte den EuGH nur noch mit Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts anrufen können. Auch sollten sie nicht mehr alleine beschließen können, deutsche Gesetze nicht anzuwenden, wenn sie diese für europarechtswidrig halten. https://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.

    Es bleibt die Frage, wer stoppt den EuGH denn nun?

  6. Die Grünen und UvdL kriegen sich derzeit kaum ein.
    https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/eu/id_87852048/polit-beben-nach-ezb-urteil-von-der-leyen-erwaegt-verfahren-gegen-deutschland.html
    Sie wollen Deutschland wegen eines Gerichtsurteils ein Verfahren anhängen, „was erlaube Verfassungsgericht“.
    Ein unlegitimiertes Gericht, der EuGH, maßt sich an, sich als alleinige Rechtsinstanz ohne Widerspruchsrecht zu gerieren und Urteile eines obersten Gerichts eines demokratischen Staates einfach so aufheben zu wollen.
    Und seine genauso vom Volk nicht legitimierten, ausgekungelten Erfüllungsgehilfen, wollen einem souveränen Staat vorschreiben, wie seine Gerichte zu urteilen haben.
    Das sollte eigentlich der Nagel zum Sarg der Euro-Zone sein, doch ich befürchte, Mutti wird mal wieder klein beigeben und so tun, als würde sie das nur widerstrebend machen. Ich betone „so tun, als“.

    • Sven Giegold, EU-Abgeordneter der Grünen „ hatte die EU-Kommission deshalb aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. „

      https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/eu/id_87852048/polit-beben-nach-ezb-urteil-von-der-leyen-erwaegt-verfahren-gegen-deutschland.html

      Ich kann das einfach nicht glauben, wie groß muss der Deutschenhass der Grünen sein, dass ein deutscher Parlamentarier der Partei die Grünen sich gegen sein eigenes Land stellt?

    • Diese Meldung hat mir den späten Samstagabend verhagelt. Ich habe gerade das, was man ganz leger Schnappatmung nennt. Diese UvdL ist ja vielleicht eine „Personalie“. Ein ausgesprochenes Kuckucksei. Was die Frau da von sich gibt, schlägt dem Fass den Boden aus. Und im Kanzleramt Haut sich gerade jemand vor lachen auf die Bollen. Ich kann den Tag nicht erwarten, an dem diese Strippenzieherin endlich zu Fall kommt.
      Ich denke, TE wird auf dieses Thema noch eingehen.

  7. Leider hat sich das deutsche Volk keine Verfassung, so wie das englische, erkämpft. Die Mutter aller Verfassungen, die Bill of rights, kontrolliert die Regierung. Könige bzw Regierungschef wurden einen Kopf kürzer gemacht, falls sie es wagten die Macht zu missbrauchen. In Deutschland ist das anders. Die Verfassung dient der Bildung einer stabilen Regierung, die ideologische Ziele formuliert und umsetzt. Der deutsche Untertan will es so. Die Regierung ist der Landesvater, der seine artigen Kinder versorgt. Dem Missbrauch werden hier keine Grenzen gesetzt. Die tägliche Politik unter Merkel ist der deutliche Beweis dafür.

  8. Die Antwort des EuGH auf der Urteil des BVerfG ist eine einzige Unverschämtheit. Man könnte es auch Amtsanmaßung nennen. Noch sind die nationalen Gerichte ihm nicht untergeordnet.
    „Das BVerfG behält sich vor, bei … nicht ausreichendem Grundrechtsschutz selbst die letztinstanzliche Entscheidungsbefugnis zu besitzen“, heißt es beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Das Verhältnis zum EuGH wird dort als „Arbeitsteilung“ bzw. „Kooperationsverhältnis“ beschrieben, keinesfalls als das einer untergeordneten Instanz, was ja auch eine Änderung der EU-Verträge voraussetzte. Von Recht und Gesetz scheint der EUGH (sic!) nicht viel zu halten …

  9. Als Fazit der Stellungnahme des EuGH ist festzustellen, dass EU-Unrecht
    Vorrang vor deutschem Recht hat. So verteidigt man seine mehr als frag-
    würdigen Werte.

  10. Wenn diese ganz und gar unglaubliche Corona-Kiste der EU den gierigen Hals bricht, ist das für mich ein Festtag, verbunden mit der Hoffnung, dass deutsche Wähler noch nicht vollständig den Verstand verloren haben und die Grünen und die Sozis endgültig in die Wüste schicken…naja, die Hoffnung bleibt…

  11. Das ist hier mit Abstand die wichtigste Nachricht.
    Haben wir uns schon komplett der EU verkauft oder haben wir noch Souveraenitaet ueber unsere Nation?

    Fuer mich ist die EU und ihre Organe eine Truppe Leute die sich in eine Position gewanzt haben, die ihnen in keiner Weise zusteht.

    Das muss ein Ende haben.

  12. bin kein Jurist, aber der Hebel wäre m.E., die Bundesregierung, Kanzlerin, Bundesbank,…. vor deutschen Gerichten auf Einhaltung des GG zur Not persönlich zu klagen, die dann solche Maßnahmen der EZB, die gegen das GG verstoßen verhindern müssen. bei Zuwiderhandlung dürfte es Beugehaft,… geben.

  13. Das Problem ist so nicht zu loesen, auch wenn edle Konservative immer noch auf was auch immer hoffen. Da sie nicht verstehen wollen, vielleicht auch nicht verstehen koennen, dass es, wie die Geschichte zeigt, ganz anderer Massnahmen bedarf, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie gegen Machthaber und Eliten wiederherzustellen, wird es bis zum bitteren Ende weitergehen. Dass der EuGH mit den von den Olivenlaendern dorthin versandten und weisungsabhaengigen RichterInnen keine (nationalen) Urteile akzeptiert, die gegen die totale Alimentation des bankrotten Suedens durch den fast bankrotten Norden gerichtet sein könnten, sollte selbst den naiven unter uns klar sein. Die EU und hier konkret die EZB ist schließlich der Garant fuer die Umverteilung des deutschen Privatvermögens (der Mittelschicht, nicht der Elite natuerlich) in die südlichen Staatskassen und von dort wieder zur Konsumfinanzierung unter Schonung des Privatvermögens der BürgerInnen des Olivenguertels zum Kauf der Produkte der deutschen? Multis oder deutscher Immobilien. Nur ein Aufstand der Mittelschicht koennte hier, soweit ihn Merkel und Co. nicht unter einem Vorwand niedergeknueppeln lassen, abhelfen. Immerhin wird bereits das Zeigen des GG von willfaehrigen Helfern, an denen es hierzulande nie mangelt, als „unbotmaessige politische Auesserung“ verboten. Der Koran waere natuerlich erlaubt, schon wegen der Reaktion. Noch Fragen?

  14. Kann man nicht sich nicht eines Urteils des höchsten Gerichtes wehren, sucht man sich die nächste Instanz und die widerrum hat dann mehrere Gründe um dieses Urteil zu kippen und so geht bei uns Politik und der Bürger ist der Gelackmeierte und ist nur eine Randfigur im Spiel politischer Halunken, wobei es eigentlich anders herum laufen müßte, aber das scheint diesen Typen egal zu sein, denn ihnen geht es nur um die eigene Macht, ansonsten pfeifen die auf Demokratie, woran viele schon lange nicht mehr glauben.

  15. Das macht allzu deutlich, dass die EU und ihr Gebilde, weg müssen. Also soll unser Gericht sich dem EU Gericht beugen und unsere Gesetze brechen. Was unter Merkel gang und gebe ist. Es ist zu hoffen, dass wir Pleite gehen und nix Geld an diese EUkraken und den Sozisländer übrig bleibt. Wenn dann ist hier mit erheblichen Kürzungen in allen Bereichen zu rechnen und Steuererhöhungen unausweichlich. Zuerst wird man die sogenannten Reichen schröpfen, fragt sich ob die Politiker der Altparteien ebenfalls zur Kasse gebeten werden, den Arm sind z.B die SPD Genossen haben ja genug umgeleitet, siehe AWO und OB von Frankfurt /M. Aber auch sonst wird sich jeder wundern wenn er plötzlich zu den Reichen zählt. Auch die Negativzinsen wird man weiter betreiben und aussetzen. Zu befürchten ist auch das man unsere Konten plündert. Fraglich ist auch wie man die Neuankömmlinge versorgt. Den die Kommunen sind schon Pleite und wenn nicht gehen sie jetzt, denn dies dürften neben den Personalkosten , einer sehr großer Kostenfaktor sein. Mit der Autoindustrie wird weiter bergab gehen und ich glaube diesmal werden die Kaufprämien verpuffen. Dann sieht die Dunkelrote Regierung in Bullerbü alt aus. Also über kurz oder lang, wird sich unser Gericht den Eurokraten beugen, haben wir fast 1 Billion Euro für alle Forderungen und Merkelgeschenke aufzubringen.

  16. Es ist doch ganz einfach. Deutschland kann eine Menge Geld sparen, wenn es diesem Verein Tschüß sagt. DEXIT. Raus aus der Eurozone und alle EU-Verträge kündigen und vor allem sofort alle Zahlungen einstellen. Mehr zahlt, bestellt auch. Daß dann Flinten-Uschi arbeitslos wird, ist halt ein Collateralschaden. Schade. Schade.

    • Schön wär’s. Aber wie ich unsere Merkel kenne, wird sie dem europäischen gottgleichen Gericht folgen. Da sie sich für das GG einen „feuchten Kehricht“ interessiert, ist unser Verfassungsgericht doch genauso unerheblich für sie.

  17. Es gibt KEIN Europäisches Gerichtshoff! Bitte, benutzen Sie keine irrelevanten bezeichnungen: es gibt nur Gerichtshoff der Europäischen Union, und der ist nur für Länder der EU zuständig!!!!! Nicht fü Europa.

  18. Genau das war zu erwarten! Wer gehofft hatte, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Realität irgendeine Bedeutung hat, ist vermutlich naiv und kennt die Fürsten aus Brüssel und ihren Gerichtshof aber nicht! Es ist eher davon auszugehen, dass unsere Regierung, die nach wie vor eine Vertiefung der EU mit dem Machtzentrum in Brüssel und die Entmachtung der Nationalstaaten anstrebt, auf diese Kritik hin einknickt und das Urteil des BVG zu ignorieren versucht. Ihre Getreuen aus Medien und Politik werden ihr applaudieren.

    • Es ist eher so, dass die deutsche Regierung (Exekutive) sich nicht mehr an die gültige Verfassung hält, in der das Bundesverfassungsgericht als oberste judikative Instanz eingesetzt ist und dessen Urteile für die Regierung absolut bindend sind. Nur der Bundestag kann Gesetze erlassen, an die sich diese Richter halten müssen.

      Leider sind die, von den Parteien, entsandten Richter nicht Willens, die ihnen zukommende Aufgabe wahrzunehmen und deutsches Recht tatsächlich durchzusetzen.

      Das ist auf jeden Fall schon lange nicht mehr meine EU – WEG DAMIT!

      Zurück zu einer EWG die funktioniert hat und nicht noch mehr von dieser wild gewordenen Horde ungewählter Papierraschler, die glauben, sich über die Völker der Mitgliedsländer erheben zu können – linksgrüne Utopisten eben, die feuchte Träume kriegen, alleine bei dem Gedanken, ihren Mitmenschen ihr Leben vorschreiben zu können.
      In Wahrheit sind das alles Leute, die von den Parteien abgeschoben wurden, damit sie in den jeweiligen Ländern nicht zu viel Schaden anrichten, weil nichts gelernt und zu faul für die Privatwirtschaft.

      Alleine schon die Tatsache, dass Deutschland ca. jährlich 50.000.000.000 für die sogenannten „Flüchtlinge“ aufbringt; Steuergeld das erwirtschaftet werden musste und das für die Deutschen für Infrastruktur, Soziales usw. verwendet werden sollte, treibt einem die Zornesröte ins Gesicht. DANK MERKEL!!

      Da redet man noch nicht einmal von den Target2-Schulden und den EZB Verpflichtungen die Deutschland wirtschaftlich ruinieren werden.
      Weshalb wohl glaubt ihr, dass für Sparguthaben keine Zinsen mehr gezahlt werden? Es ist schlicht und ergreifend eine stille, heimliche Enteignung der Bevölkerung und die Bundesregierung, also Merkel, weil sonst hat keiner der Parteisoldaten was zu sagen, begrüßt das, auf „unserem Weg der großen Transformation“,

  19. Merkel wird’s freuen, dass sich der EUGH in solcher Weise äußert, spielt es doch ihrem Mantra in die Hände, dass sowieso alles in Brüssel zu entscheiden sei, was nationale Angelegenheit eines EU-Staates ist!
    Man kann in Afrika in sehr vielen Ländern sehr gut beobachten, was geschieht, wenn die Bevölkerung von den Eliten und Regierenden nicht mitgenommen wird! Da kann man nur sagen: Nur weiter so, dann haben wir bald Afrika in Europa!

  20. Was sagen dt. Politiker zu dazu, dass ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik durch den EuGH entmachtet wird? Schäuble in der FAZ: „Diese Situation macht niemandem Freude.“ Glaube ich gerne, denn die EU-Freunde sitzen nun in der Klemme und befinden sich gewaltig in Erklärungsnot.

    Ich schätze, die Geschichte wird vom politisch-medialen Komplex sehr niedrig gehängt werden. Nicht viel drüber reden und weiter wie bisher. Was den Gesinnungsfunkern des ÖRR recht ist, kann der EU nur billig sein: Was kümmern uns Urteile des BVerfG? Wir machen, was wir wollen. „Der Gerichtshof (bzw. ÖRR) wird sich in dieser Angelegenheit nicht weiter äußern.“ Heißt im Klartext: Basta!

  21. Die Reaktion der deutschen Politzirkusakteure wird sein, dass in Konseqeunz das Grundgesetz geändert wird, um die Anleihekäufe nachträglich in Konformität zu bringen.

  22. Der Kommentar des EuGH klärt definitiv auch den letzten Zweifler darüber auf, dass Deutschlands Souveränität längst im Sumpf der Europäischen Union untergegangen ist – ganz im Sinne der deutschen Politik!

    • Und ohne dass der eigentliche Souverän, das deutsche Volk, je dazu befragt wurde!

  23. Stellen wir doch mal fest:
    Der EuGH ist eine Institution allenfalls wie ein Schiedsgericht in einer Partei oder Vereins. In diesem Falle für eine Union oder Zusammenschluss einer Interessengemeinschaft. Er hat keine rechtsstaatlichen Befugnisse da er nicht für einen souveränen, gesamten Staat Recht spricht. Seine Urteile sind demgemäß nur Empfehlungen und von jedem nationalen Bundesgericht innerhalb der Union zu revidieren.

  24. Es ist ist schon längst höchste Zeit für einen Dexit. Dann fällt dieser ganze aufgeblasene Diktaturapparat in sich zusammen und das wäre ein Segen für ganz Europa.

  25. „Isch over“

    Die EU.

    Sobald Deutschland nicht mehr der größte Nettozahler ist.

    Panik geht um in Brüssel.

    • Die EU hat schon eine neue Finanzierungsquelle gefunden: Sie hat die Emissionsvorgaben für Autos so gesenkt, dass sie sich über Strafzahlungen der Automobilfirmen Geld beschaffen kann. Es sicher noch weitere Grenzwerte, die nicht einzuhalten sind.

  26. Der Schlüssel liegt beim Wähler. Andere Parteien und andere Politiker erzwingen eine andere Politik. Das muss man aber erst einmal begreifen.
    Alle EU-Institutionen, egal ob dieses fragwürdige Parlament, in dem der dt. Bürger gemäß Stimmengewichtung völlig entwertet wurde – was im übrigen dieses merkwürdige Gericht in Luxemburg aber nicht stört, das Gericht selber, die EU-Kommission, die EZB gehören zur Disposition gestellt. Der kürzere Weg ist allerdings der, aus der EU auszutreten und diesen ganzen Gebilde das Geld zu entziehen. Ein Richter am EuGH, der kein Einkommen mehr hat, muss sich zwangsläufig einen neuen Job suchen oder verhungern.

    • Genau so ist es. Die Regierung wird immer Wege finden, Recht und Richtersprüche zu umgehen. Rechtlich gibt es einfach keine Waffe, die Machthaber zu etwas zu zwingen. Das ist bitter für den gesetzestreuen Bürger, der schon ein Bußgeld bezahlen soll, wenn er auf einer Parkbank sitzt.

      Macht geht vor Recht. Im Völkerrecht zeigt sich das ja extrem.

      Ohne eine gültige und anerkannte Verfassung kann allerdings ein Staatswesen auf die Dauer nicht existieren. So untergräbt eine sich selbstherrlich gebärdende Regierung schließlich ihre eigene Legitimation.

      Die Lösung kann also nur politisch erfolgen. Dazu muß aber erst einmal der Druck zu Veränderungen groß genug sein.
      In unserer konkreten Situation: die Bürger müssen einen Zusammenhang zwischen ihrer Notlage und dem Regierungshandeln erkennen können. Darin besteht die größte Schwierigkeit Es wird nicht ohne neue politische Kräfte (Parteien) gehen. Oder eben durch Aufstand. Bis dahin bleibt nur, unermüdlich Aufklärung zu betreiben. Ich selbst versuche, einen winzig kleinen Beitrag in Form von Leserbriefen zu leisten.

  27. Der EuGH ist nicht von den EU Bürgern autorisiert, von den deutschen erst recht nicht. Dann kommt aber so ein deutscher EX Finanzminister Schäuble (Griechenland Wolfgang) und verkündet im Handelsblatt seine Kritik am BVG Urteil, es wäre gegen die EU, gegen die EZB, gegen den Euro. Für wen sitzt der denn im Bundestag als Präsident? Wen vertritt er, die EZB? Unsere Verfassung vertritt er nicht. Deshalb gibt es diese Vergabepolitik an die EZB mit solchen Nicht-Entscheidern gegen Deutschland. Das wird also weiter so gehen, bis die Alternative für Deutschland für unseren Verfassungsstaat übernimmt. Die Rente ist dann jedenfalls für den CDU Parteisoldat Schäuble sicher.

    • Schäubles Rezept:

      Das GG schnell und gründlich unter die Räder zu bekommen.

      Bald ist das gelungen.

  28. Seltsamerweise besteht der EuGH aus zwei Gerichten: Dem Gerichtshof und dem Gericht. Und: „Der Gerichtshof der Europäischen Union legt das EU-Recht aus und entscheidet in Rechtsstreitigkeiten zwischen nationalen Regierungen und EU-Institutionen.“
    Beiden Gerichten ist gemeinsam, dass jedes Land einen (Gerichtshof) bzw zwei Richter nominiert.
    Es liegt also auf der Hand, welche Ländergruppierung im Zweifelsfall die Mehrheit darstellt.

  29. Das Bundesverfassungsgericht ist vom Deutschen Volk als Souverän legitimiert. Der EuGH ist von keinem Volk, keinem Souverän und keiner Verfassung legitimiert. Wer das Bundesverfassungsgericht in seiner Zuständigkeit angreift, greift unsere Verfassung und unser Volk als Souverän an, so wie jeder andere Verfassungsfeind, mit dem es unsere Polizeibehörden tagtäglich auf den Straßen zu tun haben. Entweder dieser Rechtsberatungsverein – denn mehr ist der EuGH de jure nicht – wird in seine Schranken verwiesen oder wir Deutschen folgen dem Britischen Beispiel und treten aus der EU aus. Mehr als diese beiden Optionen sind nicht tolerabel.

    • Exact erkannt:

      Das BVerfG ist der Souverän. (Punkt)

  30. Die EU und der EuGH sind nicht (noch nicht) der Hegemon (Souverän) Europas.
    Die EU besteht aus souveränen Staaten, insofern hat keine einzige europäische Regierung eine innerstaatliche Verpflichtung irgendeinem Urteil des EuGH zu folgen. Dafür kann ein Staat auch nirgendwo verklagt werden, denn er nimmt nur sein durch UN-Völkerrecht garantiertes Souveränitätsrecht wahr. Wenn sie das tun, tun sie es freiwillig.

  31. „würde Deutschland doch nicht immer überproportional monetär belastet werden!“
    Deutschland tut dies freiwillig. Es gibt keinen Zwang dazu. In zwischenstaatlichen Verträgen wird jedes Jahr der Beitrag jeden Staates als vertragsstaatliche Verpflichtung ausgehandelt, zwischen den Regierungen der Ländern, nicht durch irgendeine EU Institution.
    Sollte ein Staat sich nicht daran halten (wie jetzt Großbritannien nach dem Austritt) können ihm alle anderen den Buckel runter rutschen oder den Krieg erklären.

  32. Die Rolle und Funktion des EuGH ist in den Verträgen von Lissabon und Nizza geregelt, durch Unterschrift der deutschen Regierung.
    Egal was in diesen Verträgen steht, hat eine deutsche Bundesregierung nicht die verfassungsrechtliche Kompetenz das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht abzuschaffen.
    Insofern ist es nach deutschem Recht gar nicht möglich, dass ein anderes Gericht dem Bundesverfassungsgericht übergeordnet ist.
    Jede Amtsperson die durch ihr Handeln so eine Recht einräumt, begeht den Straftatbestand der Aggression und des Hochverrats gegen die Souveränität und den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, garantiert im Grundgesetz.

    • Die Richtlinienkompetenz richtet sich nach der Physik der Macht,
      nicht nach Verträgen oder sonstigem juristischem Gender Gedöns.

      Verträge!
      Gesetze!
      GG!

      Wer hält sich denn an sowas?

    • Danke für die Mut machenden Worte. Doch die Herrschaft des Unrechts wird wohl weiter laufen.

  33. Es gibt niemand in der Welt, keine Organisation und keine Person, dem sich der deutsche Staat, in Funktion seiner Regierung und Parlament, unterordnen muss (Souveränitätsrecht) und die Regierung darf es auch nicht, denn ein Unterordnen wäre Hochverrat (Verletzung der Souveränität der Bundesrepublik), was nach deutschen Gesetzen bestraft wird. Insofern darf man annehmen, dass die deutsche Regierung, in den EU Verträgen von Lissabon und Nizza in denen die Zuständigkeit des EuGH geregelt ist, keinen Hochverrat begangene hat. Selbst wenn, bricht dies nicht die Stellung des Bundesverfassungsgerichts als höchstes deutsches Gericht, insofern ist der EuGH ihm untergeordnet.
    Es gibt lt. Grundgesetz kein übergeordnetes Gericht.

  34. Ea wird Zeit auf die Strasse zu gehen und den DREXIT zu fordern. Denn nichts Anderes wird uns noch helfen.

  35. Das war doch zu erwarten, dass sich der EuGH so klar zu Wort melden würde und sich gegen die Richter aus Karlsruhe positionieren würde. Christine Lagarde hatte sich mit ihrer Äußerung, dass der EZB weiterhin an ihrer Geldpolitik festhalten werde, bereits den Vorreiter gespielt.

    Insofern konnte ich auch nicht die gestrige Einschätzung von Ihrem TE-Kollegen Klaus-Peter Willsch verstehen, der das Urteil des BGH so bezeichnete.
    „Dieses Urteil aus Karlsruhe bedeutet Sturm“.

    • Willsch weiß als langjähriger Kritiker der zentralistischen EU um die politische Brisanz des Urteils. Erstmals „wagt“ es das BVerfG, einem Urteil des EuGH zu widersprechen. Jenseits der juristischen Einordnung geht es hier darum, wer faktisch das Sagen, die Souveränität, in der EU hat. Die EU-Zentralisten stehen auf der Seite des EuGH, die Vertreter einer subsidiären EU (Europa der Vaterländer) auf Seiten der einzelstaatlichen Verfassungsgerichte. Das BVerfG hatte nun den Mut, genau diesen politischen Disput in die juristische Waagschale zu legen. Der EuGH hat schnell reagiert und sieht seine Felle davon schwimmen. Aber der Hebel ist angesetzt: Die anmaßend zentralistischen EU-Akteure wackeln. Und das BVerfG hat den Boden für weitere Verfassungsgerichte in den EU-Staaten bereitet. Dieses Urteil wird Geschichte schreiben.

  36. Der EuGH geht mir sonstwo vorbei! Ein Europa der Vaterländer genügt, ich will die „Vereinigten Staaten von Europa“ NICHT – es langt jetzt mit dem Lügen und Betrügen ?

  37. Der EuGH ist lediglich dazu da, über die Einhaltung der zwischenstaatlichen EU Verträge zu wachen, mehr nicht, nicht um irgend einRecht zu sprechen, insofern ist er aus juristischer Sicht gar kein Gericht, sondern ein gemeinschaftliches Kontrollorgan der EU Verträge. Da haben diese EU Richter etwas grandios missverstanden und betreiben Amtsanmaßung. Über alles was nicht in den Verträgen geregelt ist, hat der EuGH keine Kompetenz.
    Es gibt kein EU Recht weil es keine EU Gesetze gibt, sondern es gibt nur vertragliche Vereinbarungen, denn gemäß deutschem Grundgesetz ist die EU nicht befugt Gesetze für das deutsche Rechtsgebiet zu erlassen, das darf lt. Grundgesetz nur der Bundestag.
    Die EU Kommission und der EuGH handeln nur in delegiertem Recht, nicht in eigenem Recht, insofern gibt es kein EU Recht. Der EuGH kann kein EU Mitglied rechtlich zur Verantwortung ziehen sondern nur im Hinblick auf Einhaltung der EU Verträge.
    Oder wurde das Grundgesetz durch die EU außer Kraft gesetzt?
    Es ist aber bezeichnend wie sich eine Oligarchie von Dieben hier des Rechtes bemächtigen will.
    Vor allem geht es um eine Handlung einer EU-Institution , nicht eines EU-Organs, denn die EU ist kein Staatengebilde. Da maßen die die Richter des EuGH staatliche Kompetenz an die es nicht gibt. Im Weiteren geht es um eine Handlung einer EU Institution gegen deutsches Recht, nicht gegen ein phantasiertes EU-Recht das es nicht gibt.

    „Er spricht den deutschen Verfassungsrichtern die Zuständigkeit ab.“
    „wonach ein im Vorabentscheidungsverfahren ergangenes EuGH-Urteil für das vorlegende nationale Gericht bindend ist. “
    Das ist hanebüchener Unsinn denn es würde die Souveränität Deutschlands anschaffen und die EU als Überstaat definieren. So etwas ist bisher Gott sei Dank noch nicht Realität.

    „Ganz generell kann auf die ständige EuGH-Rechtsprechung hingewiesen werden, wonach ein im Vorabentscheidungsverfahren ergangenes EuGH-Urteil für das vorlegende nationale Gericht bindend ist. Um die einheitliche Anwendung des Unionsrechts zu wahren, ist nur der zu diesem Zweck von den Mitgliedstaaten geschaffene EuGH befugt, festzustellen, dass eine Handlung eines Unionsorgans gegen Unionsrecht verstößt. “

    Das ist ebenfalls hanebüchener Unsinn der Rechtsanmaßung durch den EuGH.
    Es gibt kein Unionsrecht, da die Union kein Staatengebilde ist und insofern dem EuGH jedwelche Eigenschaft fehlt, irgend ein Recht zu verkörpern. Der EuGH spricht Urteile nach zwischenstaatlich vereinbarten Regeln, irgend ein Recht zu sprechen hat er keine Kompetenz.

    • Danke für Ihre sauberen juristischen Ausführungen. Genau dort, wie von Ihnen beschrieben, liegt die Brisanz des BVerfG-Urteils. Erstmals „wagt“ es das BVerfG, einem Urteil des EuGH zu widersprechen. Jenseits der juristischen Einordnung geht es hier darum, wer faktisch das Sagen, die Souveränität, in der EU hat. Die EU-Zentralisten stehen auf der Seite des EuGH, die Vertreter einer subsidiären EU (Europa der Vaterländer) auf Seiten der einzelstaatlichen Verfassungsgerichte. Das BVerfG hatte nun den Mut, genau diesen politischen Disput in die juristische Waagschale zu legen. Der EuGH hat schnell reagiert und sieht seine Felle davon schwimmen. Aber der Hebel ist angesetzt: Die anmaßend zentralistischen EU-Akteure wackeln. Und das BVerfG hat den Boden für weitere Verfassungsgerichte in den EU-Staaten bereitet. Dieses Urteil wird Geschichte schreiben.

    • Ganz nach der EU (von rechtsstaatlich unbeleckten Linken gekapertes Europa) Devise: „Wenn es darauf ankommt muss man lügen.“

      Verlogene Trickser und Täuscher. Wie mache ich mir einen Kontinent untertan??

  38. „Der EuGH will also klarstellen, dass er über den höchsten nationalen Gerichten steht…“

    In einem Fall steht auch nach Meinung des EuGH selbst dieses nicht über den nationalen Gerichten:
    im Falle der Briten.

    Woraus wir sehr lehrreiche Schlüsse ziehen können!

  39. Das EuGH ist schon längst die letzte Instanz in Europa, die Recht spricht und neues Recht schafft, so wie das Verfassungsgericht in der Vergangenheit über die Verfassung und FDGO gewacht hat. Die Bundesregierung und das Parlament haben schon öfter Urteile des Verfassungsgerichts ignoriert und das Verfassungsgericht bei verschiedenen Verfahren nicht so agiert, wie die Bundesregierung es will. Ein paar misslungene Verbotsverfahren sind Beispiele für die verfassungsgemäße Wirkung des Verfassungsgerichts. Es wäre jetzt an der Merkel Regierung sich eindeutig für das Verfassungsgericht zu engagieren, was aber nicht erfolgen wird. Damit wird auf Dauer die Wirkung des Verfassungsgerichts auf die Prüfung von Gesetzen der EU auf Verfassungskonformität eingeschränkt.

  40. Dunkle Wolken über der EU.
    Wir sollten über einen Dexit nachdenken. Das sind wir unseren Nachkommen schuldig, bevor uns Merkel und Co noch total verkaufen.

  41. „Nur der EuGH ist befugt, festzustellen, daß eine Handlung eines Unionsorgans gegen Unionsrecht verstößt.“ –
    Genau. So hat dasBVG auch nicht Unionsrecht ausgelegt, sondern, wie es ihm zukommt, die Vereinbarkeit von Unionsmaßnahmen mit dem GG geprüft.

    Für den EuGH ist allerdings das nationale Verfassungsrecht sowieso bedeutungslos.

    • Leider ist diese vertragswidrige „Staatsfinanzierung“ der EZB mit allen Risiken schon seit vielen Jahren im Gange!

  42. Frau Legarde hat gestern schon verlauten lassen, was sie von dem Urteil hält, nichts.
    Sie wird „unbeirrt tun, was jetzt nötig ist“. Und ab 1. Juli wird ihre Freundin Angela ihr noch tatkräftiger unter die Arme greifen. Die werden uns schon von unsern piefigen nationalen Befindlichkeiten befreien. Gemeinsam mit Ursula wird dann so richtig europäisch durchgestartet. Der Charmeur Macron reibt sich schon die Hände und wir sehen der endgültigen „Befreiung “ entgegen, nämlich jener vom letzten Hemd.

  43. Da bleibt nur eines: Raus aus diesem Laden, der sich „EU“ nennt. Aber das wird mit der politischen „Elite“ in Deutschland wohl leider nicht passieren…

  44. Kurz gefasst muss man zu dem Schluss kommen: Es bleibt nur noch der Dexit übrig, will man die nationale Verfügung über den Wohlstand der eigenen Bevölkerung bewahren. Leider wird das mit dieser Regierung und diesem Wahlvolk Wunschdenken bleiben. Die Rettung kann nur von einer möglichen Insolvenz der Südländer gestartet werden.

  45. Die nächsten Monate werden interessant werden, die EU und ihr angeschlossener EuGH werden versuchen das Grundgesetz auszuhebeln. Von unserer Bundesregierung braucht man nichts erwarten. Wie wird die Bundesbank reagieren? Wird sie die Anleihenkäufe dennoch beenden?

    Die Abkürzung des Bundesverfassungsgericht lautet übrigens BVerfG. BVG sind die Berliner Verkehrsbetriebe.

  46. Unsere Regierung ist dem Deutschen Volk verpflichtet.
    Danach wird aber nicht gehandelt, sondern im Gegenteil werden dem Land schwere Lasten aufgebürdet und alles getan, um die Nationalstaatlichkeit zugunsten der Auflösung des Nationalstaates in die EU zu betreiben. Das ganze wurde nie als Ziel zur politischen Abstimmung gestellt. Es handelt sich somit um einen besonders schweren Vertrauensbruch gegenüber dem Volk. Menschen die so agieren nennt man Verräter.

  47. zieht diesen Paragraphenreitern ihre Roben aus und schickt sie auf die Spargelfelder. Dann lernen sie den Ernst des Lebens kennen. Dieses Hin und Hergeurteile und die jeweiligen Begründungen sind nicht das Papier wert auf dem es steht. Ein völlig sinnloses Kompetenzgerangel zu Lasten der Steuerzahler. Als Beobachter dieser show fragt man sich schon was dieser ganze Paragraphensalat eigentlich soll den diese Brüder so oder so auslegen. Je nachdem wie es ihnen passt. Orientierungslosigkeit aller Orten. Ein völlig sinnloser und überteuerter Bürokratenapparat. Jetzt kommen schon die nächsten nutzlosen Eurokraten aus den Löchern gekrochen und streben angeblich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an. Diese ganzen Widersprüchlichkeiten zeigen doch nur eines – alles was Bürokraten in die Hände nehemen ist teuer und endet im Chaos. Vom Euro bis zur EU. Herr schmeiss Hirn ra und schick diese Günstlinge auf die Felder zum arbeiten. Dass müssen sie nämlich noch lernen.

  48. Die „Klarstellung“ der tatsächlichen wie rechtlichen Machtverhältnisse in der EU durch den EuGH ist sehr zu begrüßen. Sie wird hoffentlich endlich dem letzten noch schlafenden Michel die Augen öffnen, dass 1) wir in der Bundesrepublik in keiner wirklich funktionsfähigen repräsentativen Demokratie mehr leben und 2) das So-Tun-Als-Ob von BVG, Bundesbank, Bundestag wie Bundesregierung endlich ein Ende hat. Alle diese Institutionen sind letztlich dank der Entscheidung von Helmut Kohl zu Maastricht völlig entkernt worden. Sie stehen vollkommen nackt da. Deutschland wird rechtlich aus Brüssel, Straßburg und Luxemburg regiert.

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