TE: Herr Vosgerau, Sie beschäftigen sich als habilitierter Staatsrechtler vor allem mit Polizeirecht, das jetzt für die Umsetzung der aktuellen Corona-Maßnahmen – Stichwort Shutdown – eine große Rolle spielt. Wer haftet für die Vermögensschäden, die aus dem verordneten Wirtschaftsstillstand folgen?
Ulrich Vosgerau: Dem herkömmlichen Polizeirecht können wir grundsätzliche Regelungen für diese Fälle entnehmen. Ich werde in diesen Tagen öfters gefragt, ob nicht Bürger am Ende vielleicht Schadensersatz verlangen können, falls manche der Corona-Bekämpfungsmaßnahmen sich am Ende als rechtswidrig, weil vielleicht übermäßig, herausstellen sollten. Abe es kommt gar nicht entscheidend darauf an, ob die betreffende Maßnahme rechtmäßig oder rechtswidrig war. Es gilt im Polizeirecht der Länder der Grundsatz, dass ein Bürger, der polizeirechtlich in Anspruch genommen wird und dadurch einen Schaden erleidet, Anspruch auf Schadenersatz gegen den Staat geltend machen kann, wenn er nicht selbst Ursache der Störung ist.
Ist das eine Regelung aus neuerer Zeit?
Nein, dieser Rechtsgrundsatz ist in Deutschland sehr alt. Wir finden ihn schon in den Paragrafen 74 und 75 der Einführung zum Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 als den so genannten Aufopferungsgedanken: Einem Bürger, der aufgrund einer staatlichen Maßnahme im besonderen Maße eine Vermögenseinbuße erleidet – also stärker als andere –, wer beispielsweise gezwungen ist, sein Eigentum aufzugeben, oder es jedenfalls nicht mehr bestimmungsgemäß wirtschaftlich nutzen kann, der ist berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
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Der Staat könnte argumentieren: ein Gastwirt, dem wegen Corona die Schließung verordnet wurde, wird ja nicht enteignet – er behält sein Lokal ja, und verliert nur seinen Umsatz.
Es findet in der Tat keine formale Enteignung statt. Aber ein Gastronom, der nicht öffnen darf, wird daran gehindert, sein Eigentum seiner Zweckbestimmung nach zu nutzen. Zwar fällt das „Vermögen als solches“ nicht unter den Eigentumsbegriff des Grundgesetzes. Deswegen werden beispielsweise herkömmliche Zahlungspflichten, auch die Steuerpflicht im Allgemeinen nicht an der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes gemessen. Aber zugleich gilt jedes konkrete vermögenswerte Recht, beispielsweise das Nutzungsrecht, im Prinzip auch als eigentumsfähig. Und deswegen ist der Schadensersatz keineswegs auf die formelle Enteigung beschränkt. Staatsrechtler unterscheiden zwischen einem enteignenden und einem enteignungsgleichen Eingriff. Der erste bezeichnet den Rechtsverlust durch eine legale, der zweite den Rechtsverlust durch eine Maßnahme, die sich im Nachhinein sich als rechtswidrig herausstellt. Aber für die konkrete Schadensbestimmung spielt das keine Rolle.
Die Corona-Maßnahmen können also, auch wenn sie sich am Ende als rechtmäßig erweisen, in vielen Fällen als „enteignende Eingriffe“ bewertet werden?
Die Einzelheiten sind wie immer strittig. Aber dabei geht es eher um die Terminologie, weniger um den Schadensersatzanspruch an sich. Das heißt, die genaue Definition mancher Rechtsbegriffe ist in der Literatur uneinheitlich, ohne dass dies aber am Ergebnis viel ändert.
Wir wollen es trotzdem wissen: worin besteht die Uneinigkeit?
Manche Verfassungs- und Polizeirechtler sagen: der in den Polizeigesetzen geregelte „Ersatzanspruch des Nichtstörers“ ist nichts anderes als der enteignende Eingriff, nur eben einfachgesetzlich ausgedrückt, und diese Rechtsfigur ist wiederum nichts anderes als der preußische Aufopferungsanspruch. Andere sagen: so einfach ist es nicht! Denn von einem enteignenden Eingriff könne nur die Rede sein bei einem Vermögensschaden, der auf einer vom Gesetzgeber nicht vorhergesehenen, atypischen Folge der Anwendung eines eigentlich nicht auf Enteignung hinauslaufenden Gesetzes beruht. Das wäre bei den heutigen Corona-Verordnungen wohl nicht der Fall. Sie sollen ja gerade eine Schließung von Geschäften und Lokalen bewirken, der dadurch bewirkte Umsatzverlust ist alles andere als atypisch und nicht vorhersehbar. Aber das heißt nicht, dass die Gewerbetreibenden nun leer ausgehen. Ist es – rein terminologisch – kein enteignender Eingriff, dann ist es eben das, was Juristen eine „ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbstimmung“ nennen.
Das müssen Sie uns erklären.
Das Eigentumsrecht unterscheidet sich von den anderen Grundrechten. Die anderen Grundrechte knüpfen jeweils an etwas an, das von Natur aus da ist, die Meinungsfreiheit etwa an die Existenz von Meinungen. Das Eigentumsrecht ist ein normgeprägtes Grundrecht, es bezieht sich also auf etwas, was durch Gesetze als Eigentum anerkannt ist. Nicht nur die Schranken, sondern auch bereits der Inhalt der Eigentumsgarantie wird durch einfache Gesetze geprägt. Aber es darf eben wie auch andere Grundrechte nicht übermäßig eingeschränkt werden. Daher existieren so genannte ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmungen: der Gesetzgeber darf die Nutzung des Eigentums durch Gesetze zwar einschränken, ist aber dann jedenfalls in sich ergebenden Härtefällen schadensersatzpflichtig.
Der Schadenersatz, den jemand wegen der Corona-Maßnahmen verlangen könnte, wäre also so etwas Ähnliches wie die Ausgleichszahlungen, die ein Viehzüchter bekommt, wenn er seinen Bestand wegen einer Tierseuche keulen muss?
Genau! Der Viehzüchter hat die Gefahr nicht verursacht. Im Interesse der Allgemeinheit wird sein Eigentum aufgeopfert, und er hat das Recht, dafür entschädigt zu werden.
Grundsätzlich gibt es zwei Ausnahmen von der öffentlichen Entschädigungspflicht: Sie gilt nicht, wenn jemand von einem anderen Schadensersatz verlangen kann. Also wenn es irgendwo eine Privatperson gibt, die ursprünglich für den Schaden verantwortlich ist. Und auch nicht, wenn eine Maßnahme dem Eigenschutz dient. Typischer Fall: die Feuerwehr muss den Zaun umfahren, um auf ein Grundstück mit einem brennenden Haus zu gelangen. Für diejenigen, die als Unternehmer oder Selbständige einen Schaden durch die Corona-Maßnahmen erlitten haben, trifft aber keine dieser Ausnahmen zu. Ein Ladenbesitzer oder Gastronom, der schließen muss, hat das Virus nicht verursacht. Er kann auch niemand anderes dafür haftbar machen. Und die staatlichen Maßnahmen dienen auch nicht dazu, einen konkreten größeren Schaden von ihm fernzuhalten.
Gegen wen müsste jemand klagen, der Schadenersatz will?
Die Klage müsste sich nach dem Rechtsträgerprinzip gegen das jeweilige Bundesland richten, denn die Länder haben die Einschränkungsmaßnahmen veranlasst.
Bei zehntausenden Betroffenen würde eine gewaltige Klagewelle geben.
Das wird passieren – und es wird eine juristische Schlacht werden.
Wie könnte der Staat argumentieren, um die Forderungen zu begrenzen?
Es hat in der Vergangenheit Urteile des Bundesverfassungsgerichts gegeben, die sich viele jetzt im Licht der Corona-Problematik ansehen werden. Zum einen gab es in den achtziger Jahren eine Entscheidung zum Waldsterben. Damals hatten Waldbesitzer gegen die Bundesrepublik geklagt, um Schadensersatz wegen der Schädigung ihrer Wälder zu erlangen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage damals ab mit der Begründung, die Ursachen für den sauren Regen seien nicht national verursacht, sondern teilweise weit jenseits der deutschen Grenzen entstanden. Die Bundesrepublik könne zwar einzelne Maßnahmen ergreifen, sei aber nicht in der Lage, die Waldschädigung generell abzustellen. Es könnte also das Argument vorgebracht werden, auch das Corona-Virus sei weit entfernt von Deutschland aufgetreten, und es handle sich um ein internationales Problem – was sicherlich zutrifft. Allerdings geht es heute anders als damals nicht um die Letztverantwortung für ein bestimmtes Risiko, sondern um konkrete Vermögensschäden durch gravierende Maßnahmen, mit denen der Staat auf ein Problem reagiert hat.
Zum anderen hatte das Verfassungsgericht 1981 in dem so genannten Nassauskiesungsbeschluss https://de.wikipedia.org/wiki/Nassauskiesungsbeschluss
geurteilt, dass jemand, der von staatlichen Maßnahmen in seinem Eigentum betroffen wird, nicht dem frühen Grundsatz ‚dulde und liquidiere’ folgen kann, sondern zunächst vor dem Verwaltungsgericht unmittelbar gegen die Maßnahmen selbst klagen muss, wenn er sie für übermäßig hält. Es erscheint allerdings hier fraglich, ob man den damals in dem Urteil formulierten „Vorrang des primären Rechtsschutzes“ hier wirklich allen entgegenhalten kann, die einen Schaden erleidenden, aber nicht schon unmittelbar gegen die Corona-Maßnahmen selbst vor Gericht gezogen sind.
Warum?
Fast niemand hätte eine realistische Aussicht gehabt, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beispielsweise zu erzwingen, dass er seine Gaststätte sofort wieder öffnen darf.
Was raten Sie konkret demjenigen, der jetzt Schadenersatz erstreiten will?
Es gibt zwei Wege. Zum einen kann jemand eine Aufstellung seines Vermögensschadens anfertigen, und bei seinem Bundesland unter Berufung auf gleichlautendes Polizeirecht und Artikel 14 Grundgesetz einen Antrag auf Schadensersatz stellen, um dann, da der wahrscheinlich abgewiesen wird, vor dem Landgericht auf Schadensersatz zu klagen. Es ist auch möglich, vor dem Verwaltungsgericht auf die Feststellung einer grundsätzlichen staatlichen Schadensersatzpflicht zu klagen. Das empfiehlt sich für alle, die schon wissen, dass sie einen Schaden erleiden, seine Höhe aber noch nicht beziffern können.
Ein Gericht hat übrigens die Möglichkeit, von sich aus eine Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht anzuregen, wenn es ein Gesetz für verfassungswidrig hält. Die Corona-Verordnungen der Bundesländer können in fast allen Bundesländern gemäß Paragraf 47 Verwaltungsgerichtsordnung angegriffen werden – etwa mit dem Argument, sie seien übermäßig, solange sie keinerlei Schadensersatz vorsehen.
Wenn Tausende ihren Corona-Schaden einklagen – und bei vielen sind die Vermögensschäden ja erheblich – würde das nicht die finanzielle Leistungskraft des Staates überfordern? Der Staat verfügt ja sowieso nicht über eigenes Geld, sondern nur über die Steuern der Bürger.
Der Staat wird deshalb wohl versuchen müssen, einen Schnitt zu machen, wahrscheinlich durch eine Art Corona-Bereinigungsgesetz von Bund und Ländern. Er könnte wahrscheinlich nicht sagen: niemand bekommt irgendetwas – denn das wäre wahrscheinlich nicht verfassungskonform – sondern: ja, es gibt eine Ersatzpflicht, aber sie wird gedeckelt. Das würde dann auf pauschale Zahlungen bis zu einem Höchstbetrag hinauslaufen, die sich nicht an der konkreten Schadenshöhe orientieren.
Wie lange werden die juristischen Auseinandersetzungen dauern?
Das lässt sich kaum abschätzen. Jedenfalls wird am Ende das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Ulrich Vosgerau, geboren 1974, ist habilitierter Staatsrechtslehrer und Rechtsanwalt in Berlin. Der Jurist besitzt die Lehrbefugnis für die Fächer Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosophie. Lehrstuhlvertretungen an der LMU München, der Leibniz Universität Hannover, der Universität Passau und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Vosgerau trat mit mehreren Gutachten in die Öffentlichkeit, unter anderem zur Migration und zur Seenotrettung.
Rechtsstaat? Deutschland? Eher DDR 2.0.
Hier ein Kommentar zu Corona. Zieht euch das bitte rein und sichert das Video. Das sind nicht nur Demokratieverächter, das ist ein Arschtritt für den Bürger. Um was geht’s hier wirklich? Tichy-Team, habt ihr das schon in der Pipeline?
http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-698361.html
UM WAS geht’s hier? WORUM geht’s hier! Kann niemand mehr Deutsch in diesem Land?
Natürlich ist das so, und es wird uns nicht belasten sondern ausrotten. Ende des Jahrhunderts leben hier noch knapp 40 Mio Deutsche, veielleicht sogar weniger, wenn vielen noch die Flucht nach Amerika gelingt. Dazu dann 234 Mio Neusiedler, die sich zu Teilen mit dem vorhandenen Genpool mischen. Das interessiert außer Ihnen und mir und einem Häuflein Aufrechter aber keine Wutz in diesem Land. Warum sich noch darüber aufregen, isch over.
Sorry, aber dieses Rumgequengel geht selbst mir eine Spur zu weit. Alles rund um Corona ist für alle (und ich meine damit wirkliche alle) absolutes Neuland. Es gibt keine Erfahrungswerte der Vergangenheit. Keiner weiß, ob die oder eine andere Entscheidung richtig oder falsch ist oder sein wird. Jetzt mit der juristischen Keule zu kommen und den Staat auf Schadensersatz zu verklagen halte ich für eine schwachsinnige und vollkommen unangemessene Idee. Was glaube Sie was dann hierauf resultieren wird? Richtig, der Staat wird sich mehr Regelungsmacht holen (und hier ausnahmsweise mal zu Recht) um bei Entscheidung in Zukunft nicht mehr angreifbar zu sein. Und eben diese immer größer werde Macht des Staates (Einschränkung der Bürgerfreiheiten) wird richtigerweise hier bei tichyseinblick an den Pranger gestellt. Übertreiben sollten wir es aber nicht. Nicht alles was evtl. einklagbar wäre, muss man einklagen. Das ist zumindest in der aktuellen Situation unangemessen und verschärft die Problematik nur unnötig. Oder sieht hier jemand einen eindeutig nachweisbaren Verstoß der Regierung, der so nicht hätte sein müssen und nur aus niederen Beweggründen (z.B. Wählergunst, Konkurrenz zu anderen Parteien) durch die Politik trotz besseren Wissens um die Sache trotzdem umgesetzt wurde?
Dem ersten Teil Ihrer Ausführung stumme ich zu. Aber ich sehe alle Handlungen und Entscheidungen der Bundesregierung in der Corona-Affäre als ausschließlich von niederster Gesinnung getrieben. Für mich ist das eine Bande von Staazsverbrechern, wie wir sie in unserer Geschichte schon einmal hatten. ***
Weder sind Pandemien noch Krankheiten in irgendeiner Form Neuland.
All das kennt man schon seit Jahren und Jahrzehnten. Und in allen Fällen sind Vorbeugungen und Vorsorgen relativ ähnlich bis gleich geblieben. Und das heißt: Allgemeine Regeln, Schutz durch Ausrüstung und Abstand, und Quarantäne und Isolation für Infizierte.
Man hatte 2013 ein solches Szenario durchgespielt und in sieben Jahren nichts vorbereitet. Weder wurden Vorräte angelegt noch in irgendeiner Form verantwortungsvoll mit Ressourcen umgegangen. Der Pandemieplan ist eine Legende, den gab es offensichtlich nie.
Und selbst wenn man die Zeit vor Ausbruch in Wuhan außer acht lässt, so müsste man doch folgendes sagen: Danach wurde es nicht besser.
Spätestens Ende Dezember 2019 war die Gefahr mehr als offensichtlich und es hätte gehandelt werden müssen. Sofortiger Stopp aller Flüge aus China, massive Ausweitung der Kontrollen an Flughäfen, Quarantäne für Einreisende, usw. Exportverbot für Schutzausrüstung. Und Vieles Weitere.
Urlaubsreisende hätten in Quarantäne geschickt werden müssen. Ist auch nicht passiert. Stattdessen hat man Skiurlaub in Ischgl und Karneval in NRW zugelassen.
Und der Grund, warum diese Krise noch vermeintlich glimpflich von statten ging, hat einerseits mit der Kultur zu tun (Deutsche sind weder so familiär noch gemeinschaftlich wie z.B. Italiener und Spanier, geschweige denn so körperlich nahe, außerdem herrschen hier allgemein wesentlich höhere Hygienevorschriften), andererseits damit, das die meisten Menschen wesentlich schneller schalten als es diese Regierung tut.
Sicherlich hätte man keinen Ausbruch hierzulande auf Dauer verhindern können. Aber man hätte einen Lockdown verhindern können, man hätte durch verantwortungsbewusste Maßnahmen und Vorsorge wesentlich besser handeln können. All das hat die Regierung vergeigt und eine Jahrhundertkrise für die Wirtschaft beschert, deren Folgen noch völlig unabsehbar sind.
Und getan wurde erst Mitte März was. Nämlich völlig überzogene Maßnahmen aus Torschusspanik heraus, als die Flut schon vor der Tür stand. Millionen Existenzen wurden gefährdet, aber unsere Politik hatte nichts besseres zu tun, als Diäten zu erhöhen. All diese Probleme gäbe es nicht, wenn Politiker persönlich und unbeschränkt für ihre Entscheidungen haften würden wie jeder andere Bürger auch.
Von daher muss man sagen, das die Unternehmen völlig zurecht stinksauer sind.
Aber doch nicht in einer solchen (quasi) die ganze Welt betreffende Form. Die Pest ist wohl schon etwas länger her, oder? Um es noch mal deutlich zu sagen. Ich bin überhaupt kein Freund unserer Bundesregierung. Unter Merkel hat unser Land vieles verloren und wir steuern in eine fatal falsche Richtung. Dennoch gibt es offensichtlich immer noch mehr als genug Menschen, die diese Versagertruppe wählen. Die AfD (meine Partei), schlägt sich leider immer wieder mit ihren eigenen Waffen (rechter Flügel unter Höcke). Haben Sie den damals 2013 oder danach gepostet, dass die Bundesregierung sich fataler Weise nicht um einen ordentlichen Pandemieplan kümmert. Mal ehrlich. Keiner hat sich damit beschäftigt. Nicht wir Deutschen und auch kein anderes Land. In der nach Corona-Zeit wird man jetzt sehen, ob unsere Politiker aus Fehlern zumindest lernen können. Ich habe da so meine Zweifel. Also, ich bin doch in weiten Teilen bei Ihnen. Nachher ist man doch immer schlauer! Und glauben Sie mir, es kommt sehr selten vor, dass ich unsere Bundesregierung überhaupt mal in Schutz nehme.
Und im übrigen. Unsere eigene Industrie mit diesen genialen TOP-Managern muss man nicht auch noch als Bürger gegen alles verteidigen. Zumindest Teile unserer Industrie geben ein jämmerliches Bild ab. Gewinne in guten Zeiten behält man, Verluste sollen bitte die Steuerzahler übernehmen. Wenn ich einen Herrn Diess schon nur sehen, wird mir schlecht. Dieser Laden hat den größten Betrug am Kunden auf den Gewissen, den es je in Deutschland gegeben hat. Und die Lufthansa? Entzieht uns Steuerzahlern seit Jahrzehnten Steuern durch Nutzung von Steueroasen. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Die fordern von uns Steuerzahlern Geld ein, dass sie selber dem Staat in astronomischen Höhen nicht gezahlt haben. Keinen Pfennig für diesen Laden!
„Fast niemand hatte eine realistische Aussicht gehabt, im Wege des einstweiligen Rechtschutzes beispielsweise zu erzwingen, dass er seine Gaststätte sofort wieder öffnen darf.“ Das ist für mich der Kernsatz, und ich glaube, dass dies auch das Argument sein wird, warum die Klagen abgewiesen werden.
Ich kenne ein paar Klein- und Soloselbständige. Keinem von denen ist ein rechtsmittelfähiger Bescheid zugesandt worden, dass sie ihre Gewerbe einzustellen haben, ergo auch keine Begründung inkl. Rechtsgrundlage bekanntgegeben worden. Sie haben ihre Gewerbe geschlossen, weil es in der Presse stand, die Bürgermeister auf Grundlage landesfürstlicher Dekrete, und die wiederum auf Grundlage des höchst fragwürdigen Seuchenschutzgesetzes, agierten, und die Ordnungskräfte durch die Stadt vagabundierten, um auch per Zwangs-/ Ordnungsgeld die Einhaltung der Dekrete durchzusetzen. Bei dem Kompetenzwirrwarr, das mMn auch und insbesondere der Verschleierung von Verantwortung diente, und fehlender Kenntnis, an wen sich ein Widerspruch und damit eine Klage zu richten hat, haben viele einfach auf das vertraut, was so in den Medien stand und der kommunale Bürgermeister so verfügte. Aber wie heisst es so schön, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In den Fällen, die mir bekannt sind, ist Strafe mit Einkommensverlusten zu vergleichen. Und denen fehlt nun schlicht auch das Geld, um bis zum Verfassungsgericht vorzudringen.
Ich wage auch mal eine Prognose: Mittelsstands-/ Klein-/Kleinst- und Soloselbständige werden sehen müssen, wie sie klarkommen. Wirtschaftsunternehmen werden vorsorglich mit Steuergeld gepampert, und auch nur dann, wenn sie ihre Firmen der grünen Ideologie anpassen. Nur die wenigsten werden sich auf den Weg durch die Rechtsinstanzen wagen, und auf dem langen, langen Weg zermürbt und pleite gehen.
Solche Verfahren sind völlig nutzlos und zum Scheitern verurteilt.
Wer in den letzten Jahren mal versucht hat, sein Recht gegen staatliche Institutionen durchzusetzen, wird verstehen, was ich meine. Mit einer Ausnahme: ich wäre „Asylant“.
Sie verbrennen Zeit, Geld und Nerven. Und am Ende sprechen die (von der Regierung eingesetzten) Richter ein Urteil ganz im Sinne der Regierenden.
Die Urteilsbegründungen in solchen Fällen sind allerdings bemerkenswert erfinderisch.
Schadenersatz…was für ein Witz!!!
Der Politiker, die Regierung, die Verantwortlichen werden diesen Schadenersatz NICHT ZAHLEN…wir Steuerzahler zahlen somit unseren eigenen Schaden und auch noch die Prozess-Anwaltskosten oben drauf.
Statt Schadenersatz bin ich für eine Gefängnisstrafe für die, die uns diesen Schaden…also den Schaden am Deutschen Volk…angerichtet haben!
Die Sparer im Lande mussten sich schon einmal sagen lassen: „es gibt kein Recht auf Zinsen“ und so frage ich mich, gibt es ein Recht auf Umsätze?
Nö, aber lt. Gaspodin Schröder gibt’s ja auch kein Recht auf Faulheit. Deswegen gibt es auch keine deiäutschen Boxer von Klasse, wie auch, ohne Rechte.
Die Grünen gehen ja, von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, einen anderen Weg: Zahlen soll für die Einbußen nicht der Staat (der die ggf. unverhältnismäßigen Maßnahmen angeordnet hat), sondern der Vermieter (der dafür nun wirklich überhaupt nichts kann). Auf ihrem „virtuellen Parteitag“ letztes Wochenende wurde der Beschluß gefasst: „Betriebe und Gewerbe, die direkt von der Pandemie-Schließung betroffen sind und kaum
Nachholeffekte bei den Einnahmen erzielen können, sollten die gesetzliche Möglichkeit bekommen, Mieten zu mindern oder gar auszusetzen.“ Das ist ein Angriff auf die grundgesetzliche Eigentumsgarantie sowie auf die Vertragsfreiheit zwischen zwei Unternehmern.
https://antraege.gruene.de/1LR20/Eindaemmung_Erholung_und_Erneuerung-4466
„Die Eigentümer/ Vermieter sind doch „reiche“ Kapitalisten, die sich bereichern am Grundrecht auf Wohnen.“ (= Logik der R-R-G)
Vor allem ist Herr Vosgerau mit dem Buch „Herrschaft des Unrechts“ – nach seinem gleichnamigen Artikel im CICERO 2015 bekannt geworden und hat eine Klageschrift für das Bundesverfassungsgericht verfasst zum verrfassungswidrigen Handeln der Bundesregierung 2015, hier: https://www.afdbundestag.de/wp-content/uploads/sites/156/2018/05/organklage-afd-fraktion.pdf
Für mich war auch immer ein Argument, dass der Staat bzw. das jeweilige Bundesland, nicht mal an die Selbstständigkeit der Unternehmen und Firmen appelliert hat.
Ohne Probleme hätte man mit Hygienemaßnahmen im Grunde nicht nur Lebensmittelläden, sondern auch z. B ein Nagelstudio, ein Tatooladen oder ein Restaurant offen lassen können. Aber man hat nicht mal im Ansatz auf die Müdigkeit des Bürgers geglaubt, sondern bevormundend eingegriffen.
Dadurch sehe ich noch mehr ein Argument für Schadensersatz, weil viele Gastronomen eben kluge und individuelle Vorschläge für ihr Unternehmen hätten umsetzen können.
Das Verbot der Öffnung ohne auch nur den Versuch andere Wege zu gehen war in meinen Augen absolut unverhältnismäßig.
Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegt oft eine Klage, ein Rechtsstreit und diesen muss man sich finanziell leisten können. Daran wird es bei vielen schon scheitern.
Dazu kommt noch das Prozessrisiko, auf See und vor Gericht ………… .
Insofern für den Einzelnen wahrscheinlich kaum realisierbar.
Um etwas zu bewegen, zu agieren braucht man (viel) Kapital.
Nichts gegen den Schadensersatz. Aber die Geschichte hat wie so oft zwei Seiten.
Mein Nachbar war in den letzten Wochen zuhause (Kurzarbeit), während ich die letzten Wochen ganz normal gearbeitet habe.
Wir beide hatten uns vorgenommen dieses Jahr im Garten umfangreiche Arbeiten vorzunehmen. Mein Nachbar hat die Kurzarbeitsphase genutzt um ein neues Gartenhaus, etc. zu errichten, ich ging brav in meine Arbeit. Er hat zwar Gehaltseinbußen durch die Kurzarbeit gehabt, hat aber in dieser Zeit durch seine Arbeitskraft Vermögenswerte geschaffen, die bei weitem über den Einbußen liegen.
Ich will damit sagen: Egal wie, es wird keine gerechte Lösung geben. Manch einer wird profitieren, manch einer wird gewaltig draufzahlen. Leider werden es nicht die Politiker sein, die meines Erachtens ohne ausreichende Datengrundlage dies verursacht haben.
Wären wir ein Rechtsstaat, dann könnten seine Argumente richtig sein, aber nicht unter dieser Regierungskoalition, für die das Grundgesetz keine Hürde darstellt, für den Bürger umso mehr und das ist der feine Unterschied und sie haben ja oft genug bewiesen was sie davon halten und nach dem heiligen Augustinus sind sie per Definition eine Räuberbande, wenn sie sich nicht an gegebenes Recht halten.
Ich möchte nur noch !ergänzen!:
Betreiber von Kneipen, Restaurants, Einzelhandel konnten auch nicht ihre Mitarbeiter testen (und wie gesagt auch keine Hygienestandards und Schutzmaßnahmen einhalten). Es gab weder ausreichend Tests, noch ausreichend Desinfektionsmittel, Masken, Handschuhe, usw. . Bei allem Versagen der Bundesregierung waren und sind diese nach wie vor weltweit knapp. Masken mit hohem Sicherheitsfaktor sind aufgrund des Mangels medizinischen Personal vorbehalten.
Es wäre geradezu grotesk, wenn in der Situation Kneipen und Restaurants den verbliebenen Markt in Konkurrenz zur medizinischen Not-Versorgung leergekauft hätten.
Mangelnde Weisheit bestimmter Entscheider der Bundesregierung haben diesen Mangel begünstigt. Es ist grotesk, solche Entscheider nicht zur Rechenschaft zu ziehen, einschließlich Schadensersatz. Aber natürlich wird das Groteske geschehen. Wir leben doch in einem Rechtsstaat, oder? Wer anderes sagt ist rechter Verschwörungstheoretiker und wird verfolgt.
Mit echter Amtshaftung für Amtsträger rennen Sie bei mir generell offene Tore ein. Aber wir sind hier doch nicht bei irgendwelchen Dummschwätzern im Kommentarbereich und können auch dann, wenn jemand Fehler gemacht hat, die realen Auswirkungen einigermaßen einschätzen, oder nicht?
Der Bedarf, der in Deutschland, Europa, weltweit an Masken und Desinfektionsmitteln seit Mitte Februar entstanden ist, hätte niemals gedeckt werden können bei einem Weiterbetrieb ohne Einschränkungen. Auch ohne EU-Befürworter der derzeitigen EU zu sein, muss ich und Sie vielleicht auch, anerkennen, dass es im höchsten Maße asozial gewesen wäre, den Weltmarkt leer zu kaufen, damit man hier Abends in Kneipe, Club oder Restaurant verweilen kann, während in Italien, Frankreich, UK, Belgien, Niederlande, Spanien, … das Personal im Krankenhaus abkratzt. (Was es bei Influenza-Wellen der letzten Jahrzehnte übrigens NIE tut).
Ich weiß die konkreten Zahlen der Hilfslieferungen aus Deutschland nach China nicht mehr, was Masken etc. betrifft. Selbst wenn es ein paar Millionen sind, was absolut unüberlegt wäre, macht es aus heutiger Sicht angesichts der guten Lage in Deutschland keinen großen Unterschied. Selbst ein paar Millionen Masken sind angesichts 80 Mio Bürgern und 1,1 Mio Angestellter in der Gastronomie ein Witz, wenn diese Masken mindestens drei mal pro Schicht entsorgt werden müssen. Sie hätten nicht einmal einen Tag gereicht.
Nun, wenn der Staat das gemacht hätte, was von Anfang an vernünftig gewesen wäre, nämlich ein Einreiseverbot für alle aus China einreisenden Personen, respektive eine echte Quarantäne für Staatsbürger, dann hätte man sich das alles erspart. Am besten natürlich europaweit. Und natürlich kann man ein, möglichst europaweites, Ausfuhrverbot erlassen und damit verhindern, dass China und Chinesen alles aufkaufen. Aber erst verharmlosen und dann Panik erzeugen, zeugt von einem eklatantem Regierungsversagen. Es gibt Beispiele auf der Welt, wie etwa Taiwan, die vorbereitet waren und reagiert haben. Im übrigen sorgt erst einmal jeder Staat für sich. So hat es auch China gehalten.
Den Vorsitz des Bundesverfassungsgerichts wird ab Sommer ein eiserner Merkelianer innehaben, ohne dass er, wie seinerzeit bekannt wurde, die dafür notwendigen Voraussetzungen mitbringt, was haben wir da wohl als Urteil zu erwarten?
Das ist ja nur die eine Seite der Betrachtung. Die andere Seite ist die des Arbeitsschutz und der Verkehrssicherungspflicht, denen die potenziellen Kläger nachkommen küssten. Hatten sie ausreichend Masken und Desinfektionsmittel für den Weiterbetrieb, konnten sie sicherstellen, dass weder Angestellte noch Gäste oder Kunden infiziert werden? Das ist wahrscheinlich sogar ein ganz wesentlicher Punkt und unterscheidet sich ganz klar von etlichen Tierseuchen im Beispiel. Denn gegen viele Tierseuchen gibt es Impfstoffe, die aber nicht eingesetzt werden dürfen. Bei vielen Tierseuchen verenden auch nicht die Tiere, die Produkte sind zwar unverkäuflich aufgrund der Gesetze. Aber der eigentlich Grund, warum gekeult wird ist oft, damit sich die Tierseuche nicht ausbreitet.
Es ist vor allem deshalb der entscheidende Punkt, weil sich die allermeisten Infektionen in Deutschland, offiziel 167 000, Dunkelziffer jenseits der Millionen, auf eine Kneipe in Ischgl und eine Karnevalsveranstaltung in Gangelt zurückführen lassen.
Wie Herr Vosgerau da den Beweis antreten will, dass eine Weiterbetrieb bedenkenlos möglich war – nichts anderes hat man nämlich in Ischgl gemacht – , diese Blöße möchte ich mir ungern anschauen. Diese Infektionsketten sind ja nun eindeutig und sogar absolut gerichtsfest per Virusgenom belegt. Etliche weitere Fälle, zum Beispiel eine Familie in NRW, die regelmäßig bei Stern-TV interviewt wurde, hat das Virus durch einen Kneipenbesuch in Berlin gekriegt. Und in Berlin hat ein Infizierter zu Beginn der Krise in einem Club rund 30 weitere Personen angesteckt.
Selbstverständlich ist es unverschuldet. Ich gönne den Gastronomen, selbstverständlich aber einschließlich der Angestellten, in einem gewissen Rahmen auch eine Entschädigung.
Fakt ist aber: Der Verkauf und die Verarbeitung von Lebensmitteln jeglicher Art unterliegt dem Infektionsschutzgesetz (zuvor BSeuchG den meisten ist hier geläufig das „Gesundheitszeugnis“). Ein Gesundheitszeugnis konnte man vor Wochen nicht entfernt für alle 1,1 Mio Angestellten der Gastronomie ausstellen. Jegliche berufliche Tätigkeiten sind für Covid-19-Infizierte untersagt. Wen man nicht testen kann, dem kann man praktisch kein Gesundheitszeugnis ausstellen. Jeder Arbeitgeber, auch außerhalb Lebensmittel, kann ein Gesundheitszeugnis verlangen.
Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitszeugnis
„Das seit Januar 2001 geltende Infektionsschutzgesetz (IfSG) ersetzte das BSeuchG und spricht in § 42 Abs. 1 IfSG ein Beschäftigungsverbot für mit bestimmten Infektionen erkrankte Personen aus, die nicht tätig sein oder beschäftigt werden dürfen bei der Herstellung, Behandlung oder dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen oder in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sein sollen. […] Im Strafrecht ist das Gesundheitszeugnis ein Tatobjekt. “
Selbst wenn ein Gastronom hätte öffnen wollen, hätte er nicht sein Personal testen lassen können nur aus diesem Grund. Und wenn er später dann pro Angestellten die paar hundert Euro spendiert hätte, hätte er es innerhalb weniger Tage wieder tun müssen. Denn das Gesundheitsamt kann sehr wohlin so einer Situation die Vorlage von Gesundheitszeugnissen vom Arbeitgeber verlangen können.
DAS WAR SCHON IMMER SO.
Sein Sie einfach froh, dass darauf noch niemand gekommen ist.
Egal, wie diese Schlacht ausgeht, die Juristen werden ihren Schnitt dabei machen.
so ist das System angelegt. Reine Gelddruckmaschine für Juristen.
Interessant. Die gesetzliche Deckelung auf pauschale Abgeltung wird wohl zügig kommen, nachdem die Mietzahlungen für z.B. Addidas und die Abwrackprämien neu aufgelegt und auf den Steuerzahler umgelegt wurden. Jetzt bringen sich schon mal die Rechtschutzversicherer in Deckung.
Es sollte möglich sein, Politiker für ihre Entscheidungen und ihr Handeln zur Verantwortung zu ziehen und haftbar zu machen, denn dann würden sie wohl sehr oft anders entscheiden. Den Staat auf Schadensersatz zu verklagen, bedeutet wieder, dass einzelne, die sogar Staatshilfen erhalten haben, vom kleinen Mann entschädigt werden, von jedem Steuerzahler, der ja ebenfalls Schaden erlitten hat und niemanden verklagen kann, nun aber für die fatalen Fehler der Politik gerade stehen soll. Das ist doch grotesk und juckt eben diese Politiker nicht im geringsten, dann pressen sie halt noch mehr Geld aus uns raus. Wären Politiker verantwortlich für die Schäden, die sie anrichten, dann wäre Merkel längst pleite und die meisten Minister wohl auch. Aber Deutschland wäre dann tatsächlich ein reiches Land, weil sie davor zurückschrecken würden, unser Geld so wie bisher sinnlos zu verprassen.
Als Nichtjurist kann ich natürlich nicht beurteilen, ob Herr Vosgerau rechthat. Aber selbst wenn er rechthat, Recht bekommen wird er sicher nicht. Dafür gibt es doch zu viele Beispiele, in denen Politker das Recht ( Gesetze, Verträge ) gebrochen haben und die Justiz untätig blieb ( Maastrich, Dublin, EZB Staatsfinanzierung, Grenzöffnung 2015, Hetzjagd Chemnitz, Wahl Thüringen ).
Das klingt alles nach einem jahrtehntelangen ABM Programm für Anwälte. Passt direkt zu den ganzen Abmahnanwälten im Internet.
Für mich liest sich das, wie wenn dieser Staat, wird diese Klagewelle tatsächlich kommen, finanziell komplett an der Wand steht – denn Steuereinnahmen fließen in der „Krise“ nur spärlich und bei weitem nicht in der Höhe, über die die Kabinettsmitglieder momentan mit weiter großem Fuß verfügen.
Was natürlich auch ein Gutes hätte, denn auch weitere Gäste würden, so die Rücklage für deren Bewirtung und Versorgung aufgebraucht ist, ausbleiben.
Wobei ich ihnen tunlichst aus dem Weg gehen würde, wenn „Tribut“ nicht mehr fließt.
Wir können also davon ausgehen, dass sich unsere glorreiche Regierung unter der großen Allmächtigen schnellstens daran machen wird, einige dieser lästigen Gesetze schnellstens rückwirkend abzuändern, oder gleich zu streichen.
Sind ja -modern interpretiert- sowieso nicht mehr zeitgemäß. Schon gar nicht unter sozialistischen Aspekten.
Sollten derartige Prozesse dennoch erfolgreich geführt werden, kann das der Regierung auch völlig egal sein.
Im Ergebnis resultiert ja nichts anderes als eine große Umverteilung: Von denjenigen, die nicht geschädigt wurden, zu denjenigen, die geschädigt wurden.
Also i.d.R. von den weniger Vermögenden zu den mehr Vermögenden.
Ist das jetzt sozialistisch wertvoll und gewollt?
Nicht von denjenigen, die nicht geschädigt wurden, sondern von denjenigen, die Steuern zahlen.
Ich denke nicht, dass man damit jemand aus der Regierung Angst einjagen kann. Ich finde, Söder sollte als zukünftiger Kanzler zittern vor Angst. Weil er es ausbaden darf, was jetzt angerichtet wird, auch von ihm selber. Merkel trat ein komfortables Erbe an, der neue Kanzler wird erst mal Schulden abwickeln müssen, die Gestaltungsmöglichkeiten schwinden. (Was die nicht hindern wird, immer mehr Migranten in die Sozialsysteme aufzunehmen, dafür gibt es nie eine reale Obergrenze).
Ob aus Merkels „Lebensabschnittspolitikbegleitern“, wie gestern einer erfand, jemals Kanzler werden können, sei dahin gestellt…
Hinsichtlich der leeren Kassen wird es übel für alle werden. Und dass die an Alimente gewöhnten Gäste Merkels sich das Streichen dieser einfach gefallen ließen glaube ich nicht.
https://www.welt.de/kultur/history/article482001/Bekaempft-sie-bis-sie-Tribut-entrichten.html
Dem Michel wird jedenfalls damit schlagartig klar werden, was angerichtet ist.
Wir stehen erst ganz am Anfang.
Was ist,wenn die Lockerungen zu früh kommen und eine verheerende 2.Welle kommt ?
Kann ich dann auch klagen ?
„Klar doch“, sagt der Anwalt. ?
Mal ganz einfach gefragt: Hab ich als betroffener Selbsständiger nicht schon deshalb einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Land, weil dessen Corona-Verordnung keine Rechtsgrundlage hatte? Grundlage für z.B. SARS-CoV-2-EindV Brandenburg soll ja § 32 IfSchG sein. Dieses sieht aber klassischerweise nur den Schutz und die Isolierung der Betroffenen – nur im engen Umfang auch Nichtbetroffenen – vor. Also hat doch das Verbot, meinen Landen zu betreiben, keine Rechtsgrundlage -> Schadensersatz ggü. Land.
Im Prinzip ja, doch der Richter wird es anders sehen.
Interessant. Sie schreiben „der Richter“. Kennen Sie schon seinen Namen? Und haben Sie Insiderinformationen darüber wie dieser Richter es sehen wird? Ich kann – selbst Richter – über Ihren Beitrag nur den Kopf schütteln.
Ohne Ihnen persönlich zu nahe oder gar auf den Schlips treten zu wollen, aber das Vertrauen vieler Bürger, auch meines, in die deutsche Rechtspflege ist von Null nur noch marginal verschieden. Das mag Ihre Schuld am allerwenigsten sein, aber mitgegangen – mitgefangen gilt auch für Sie. Vor dem Mitgehangen werde ich mich aber für Sie verwenden, versprochen. ?
Einfach mal einen Rechtsanwalt auf die Erfolgsaussichten einer solchen Klage befragen, aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, spart euch das Geld!
Allein bei dem Gedanken wiegelt jeder Anwalt umgehend ab.
„Einem Bürger, der aufgrund einer staatlichen Maßnahme im besonderen Maße eine Vermögenseinbuße erleidet – also stärker als andere –, wer beispielsweise gezwungen ist, sein Eigentum aufzugeben, oder es jedenfalls nicht mehr bestimmungsgemäß wirtschaftlich nutzen kann, der ist berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.“…Verlangen kann der Bürger vie, bekommen wird er es nie. Danach hätten alle, die durch Fehlurteile schwersten Schaden genommen haben einen Anspruch. Um diesen Anspruch durchzusetzen muß er sich wieder an diese Institutionen wenden die diese Fehlurteile produziert haben. Es mag Einzelfälle geben wo dies glückte (Mollath z.B.). Die überwiegende Zahl geht aber leer aus. Es ist halt alles so eingerichtet nach dem Motto…“Dem Bürger keine Chance“….Die Möglichkeit wird ihm schon eingeräumt aber mit so viel Hürden und Kosten gepflastert dass er sie erst gar nicht wahr nimmt. Zuerst wird er betuppt und soll dann einen jahrelangen Gang durch diese Instanzen gehen die mit Insassen gepflastert ist die ihm diese Schäden zugefügt haben. Schlicht lächerlich.
Wären in dem Fall aber nicht Sammelklagen über Handwerkskammern oder Innungen ratsam, bevor jeder einzelne damit vor Gericht zieht?