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Bundesverfassungsgericht zum türkischen Wahlkampf

Türkische Minister in Deutschland: Das Recht als Feigenblatt der Politik

von Gastautor

13.03.2017

| Lesedauer: 3 Minuten
Die Bundesregierung muss Einreise und Auftritte ausländischer Regierungsmitglieder in Deutschland genehmigen. Jetzt tritt erstmals seit langem das Bundesverfassungsgericht mit einem Warnruf der Merkel-Regierung entgegen. Warum handelt Berlin nicht?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat klargestellt, dass Wahlkampfauftritte türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland der Zustimmung der Bundesregierung bedürfen, „in deren Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten eine solche Entscheidung gemäß Art. 32 Abs. 1 GG fällt.“ Es handele sich um Tätigkeiten von Amtsträgern ausländischer Regierungen, die sich insoweit nicht auf Grundrechte wie die Meinungsfreiheit berufen könnten.

In der Sache wird die Entscheidung vielen Bürgern aus der Seele sprechen, bemerkenswert ist jedoch vor allem, dass das Gericht diese Ausführungen zur Sache überhaupt gemacht und diese veröffentlicht hat, obgleich das Gericht die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat.

Jedes Jahr werden ca. 6.000 Verfassungsbeschwerden erhoben, von denen die überwiegende Mehrzahl nicht zur Entscheidung angenommen wird. Konkret wurden im Jahr 2014 6.606 Verfassungsbeschwerden erhoben, wobei 6.155 – ähnlich wie die obige Sache – nicht zur Entscheidung angenommen wurden. Im Folgejahr wurden bei einem etwas geringeren Eingang 5.769 durch Nichtannahme erledigt, erfolgreich waren lediglich 1,89 % aller Verfassungsbeschwerden.

Wird eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, ergeht ein Beschluss, der oft nicht einmal eine Begründung enthält, geschweige denn sich mit der Sache befasst. Warum auch, das wäre reine Zeitverschwendung. Diese Entscheidungen sind das typische „Butter und Brot – Geschäft“ und werden natürlich nicht veröffentlicht.

Ganz anders in diesem Fall. Hier hat man den Eindruck, dass das Gericht die Chance einer rechtlichen Stellungnahme freudig ergriff.

Weshalb die Begründung und warum öffentlich?

Das BVerfG genießt eigentlich hohes Ansehen in der Bevölkerung und wird als Retter in höchster Not begriffen. Von vielen (sogar sehr vielen) wurde es bedauert, dass sich das BVerfG um die Entscheidung bezüglich der Euro-Rettung  durch Einschaltung des Europäischen Gerichtshofs „drückte“, obwohl es selbst ernstliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit hegte.

Nachdem es sich so als „zahnloser Tiger“ präsentierte, wurde es in der Migrationskrise mit der Rechtsfrage der Asylgewährung nicht befasst. Es blieb ehemaligen Verfassungsrichtern überlassen, darauf hinzuweisen, dass nach Art. 16a Abs. 2 GG kein Asylrecht genießt, wer aus einem Staat der EU oder aus einem sicheren Drittland einreist. Die Immigranten kommen aus Österreich und der Schweiz nach Deutschland, damit ganz zweifelsfrei entweder aus der EU oder einem sicheren Drittland. Dennoch wurde und wird teils noch heute mit Hinweis auf das Asylrecht behauptet, es gäbe eine Rechtspflicht Deutschlands, diese aufzunehmen. Man muss es klar sagen, dass es sich bei diesen Immigranten um illegal Einreisende handelt, das Recht aber – natürlich! – kein Recht auf illegale Einreise kennt.

Viele dieser Diskussionen zeichnen sich aus durch eine diffuse Vermischung von Meinung, Moral und dem Verstecken hinter dem vermeintlichen Recht. Die Politik sucht schöne Bilder und positive Schlagzeilen, versucht, schwierigen Entscheidungen aus dem Weg zu gehen und versteckt sich bei Gegenwind hinter angeblichen Rechtspflichten.

So auch in Bezug auf Wahlkampfauftritte türkischer Politiker. Man lässt türkische Regierungsmitglieder gewähren, wenn Kritik der Bürger – übrigens auch mancher türkischer oder türkischstämmiger Mitbürger – laut wird, kommen vollmundige Hinweise auf das Demokratieprinzip, auf die Grundrechte und als Trost wird dann unsere Stärke bemüht: Wir sind eine starke Demokratie, wir halten das aus! Die Frage, die sich viele Bürger jedoch stellen, ist, warum sie das überhaupt aushalten sollen? Man ist ja gerne bereit, die Zähne zusammenzubeißen und sich zusammen zu reißen, aber doch nur, wenn es wirklich sein muss. Hier muss es aber gar nicht sein. Dass wir eine Demokratie sind, ist richtig, aber was hat das mit dem türkischen Referendum zu tun? Rein gar nichts.

Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, welches Thema der türkische Wahlkampf hat, der wesentliche Punkt ist, dass es der Wahlkampf eines anderen Staates ist. Selbst wenn die türkische Regierung für die Umwandlung der Türkei in ein Wellness-Resort werben würde, müsste die Bundesregierung Wahlkampfauftritten in Deutschland zustimmen und wäre gut beraten, dieses nicht zu tun. Andernfalls kommt man nämlich in die unschöne Lage, die Entscheidung davon abhängig zu machen, ob einem die jeweilige Politik genehm ist, man also als Regierung für oder gegen die Politik des fremden Staates ist. Das aber ist dann tatsächlich eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Landes. So ist es ebenso eine Einmischung, wenn man derzeit Regierungsmitglieder der AKP reden lässt und die hiesigen Anhänger dieser Politik damit stärkt. Gegner der AKP haben selbst bei uns oft Angst, ihre Meinung offen zu sagen, auch diese stehen aber unter unserem Schutz.

Mit manchen Dingen fängt man besser erst gar nicht an, um nicht auf eine schiefe Ebene – den „slippery slope“ – zu kommen.

Das BVerfG jedenfalls hat der Regierung das Feigenblatt des Rechts, hinter dem sie sich so gerne versteckt, ganz bewusst weggezogen. Es hat etwas eigentlich Selbstverständliches unmissverständlich klargemacht: Die Regierung muss politische Entscheidungen treffen, dafür ist sie verantwortlich.

Entscheidet sie sich wie bisher dafür, die Wahlkampfauftritte zuzulassen, muss ihr bewusst sein, dass die Akzeptanz dieser Entscheidung im Volk äußerst gering ist. Nicht jeder lädt gern Fremde ein, die einen fortwährend beleidigen, die masochistische Ader ist sogar beim deutschen Volk begrenzt. Das Problem lässt sich nicht weg moderieren, im Gegenteil wird ein derartiges Verhalten zunehmend als reine Schwäche angesehen. Das Beharren auf der angeblichen Wertschätzung der Meinungsfreiheit wirkt angesichts der Tatsache, dass der Regierung nunmehr vom Verfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben wurde, ein solches stünde ausländischen Regierungsvertretern gar nicht zu, allenfalls trotzig.

Rechtsanwältin Annette Heinisch ist selbst im Verfassungsrecht tätig.

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53 Kommentare

  1. Wobei mir ergänzend gerade noch einer einfällt: In Art. 16a des GG findet sich ja schließlich ein Grundrecht (Schutzrecht Betroffener). die Drittstaatenregelung (Art. 16a Abs. 2 S. 1 GG) „verbietet“ aber natürlich nicht dem Staat, gleichwohl ein Asylrecht anzuerkennen!
    Entsprechend ist auch die Entscheidung des BVerfG aus 1996 auf eine Beschwerde eines abgelehnten Asylbewerbers ergangen, dem aufgrund der Drittstaatenregelung kein Asylanspruch zuerkannt wurde.

  2. Warum Berlin nicht handelt?
    Ganz einfach:
    Man fürchtet solche ‚unschönen‘ Bilder, wie sie gerade aus den Niederlanden kommen.
    Wohin würde ein Auftrittsverbot türkischer Minister in Deutschland führen? Zu Demonstrationen und Aufständen seiner Anhänger in diesem Land.
    Was müsste dann ggf. daraus resultieren?
    Der Einsatz von Wasserwerfern und Tränengas – so wie bei unseren niederländischen Nachbarn.

    Aber das geht selbstverständlich GAR nicht in Neu-Buntland!
    Hier darf man zwar solche Mittel einsetzen, wenn es darum geht, die, die schon länger hier leben, im Zaum zu halten (siehe z. B. ‚Stuttgart 21‘) – aber Zugewanderte nass machen und einnebeln…?
    Um Gottes Willen, wie sähe das denn aus? Das wäre doch auch wieder voll Nazi und könnte den ‚Rechtspopulisten‘ in die Hände spielen…! *Ironie aus*

    Vor solchen Szenarien hat man Angst – und darum handelt diese erbärmliche Regierung nicht.

    • Vielleicht kämen Bilder gar nicht so schlecht bei den Deutschen an, auf denen man sieht, dass die staatliche Souveränität funktioniert und geschützt wird.

      Die Nazi-Vorwürfe kommen immer nur aus dem Inland. Das Ausland hat längst begriffen, dass die Deutschen sich damit immer nur selbst belasten. Kein Engländer, Franzose, Amerikaner oder Japaner hält sich damit auf, was sein Land im ersten oder zweiten Weltkrieg zu verantworten hatte, oder was in Korea oder Vietnam geschehen ist.

      Selbst die Vietnamesen führen heute amerikanische Touristen durch die von Vietcong angelegten Tunnel, und verkaufen ihnen erbeutete Feuerzeuge und Ray Ban Sonnenbrillen.

      Irgendwann muß der Krieg auch in den Köpfen und Herzen beendet werden. Anders kann man doch nicht leben…

      Nur in Deutschland gibt es politisch Ewiggestrige, die die eigene Bevölkerung seit dem Ende des Krieges mit Nazivorwürfen in Geiselhaft halten wollen.

      Damit muß endlich Schluß sein.

  3. „Nachdem es sich so als „zahnloser Tiger“ präsentierte, wurde es in der Migrationskrise mit der Rechtsfrage der Asylgewährung nicht befasst“. So der Artikel, und dann Wikipedia „Diese Kritik hört man vor allem von Seiten, die das Gericht gern als letztinstanzliches politisches Korrektiv sehen würden. Dagegen ist das Gericht seit seinem Bestehen resistent geblieben. Seine Praxis der richterlichen Selbstbeschränkung sieht es als unerlässlich, in die Rollenverteilung der Verfassungsorgane tunlichst nicht einzugreifen. Dies zeigte sich zuletzt bei der Entscheidung zur Bundestagsauflösung 2005.“
    Ein Verfassungsgericht als Teil der Gewaltenteilung „wird nicht befaßt“, sondern befaßt sich, wann immer es das für richtig hält. Es sollte von der Exekutiven und Legislativen unabhängig sein, ist es das nicht, dann „wird es befaßt“, ist nicht unabhängig, keine Gewaltenteilung, keine Demokratie. Von einem unabhängigen Verfassungsgericht kommen keine Entscheidungen wie „bedenklich“, sondern klare Weisungen, ja oder nein, man sollte hier vielleicht mal über die Zahl 8 nachdenken, 9 oder 7 wäre besser, Mehrheiten. Die Judikative ist in der Gewaltenteilung das letztinstanzliche politische Korrektiv, DAS IST SEINE AUFGABE; also über was fabulisiert Wikipedia hier eigentlich? Über Fälle, die es nicht annimmt, hat es keine Meinung abzugeben, tat es aber, während es bei internationalen Verträgen und deutschem Gesetz stumm blieb. Fazit: Das Bundesverfassungsgericht kommt seiner Aufgabe nicht nach, und versucht das nun durch Schattenaktionen, zu denen sie nicht einmal legitimiert sind, zu kaschieren.

  4. Is richtig, nur die Türkei in der EU wird´s niemals geben, sonst würde der kleine Pascha sich nicht so aufführen.
    Der weis ganz genau, dass Europa kurz vor dem Kollaps ist – ergo gibt´s auch kein Geld mehr aus dem Topf und warum sollte er sein Land dann an eine christlich – westliche Wertekultur heranführen, wenn er keinen finanziellen Nutzen davon hat und eh nur den Islam akzeptiert.

  5. Das höchste deutsche Gericht hat entschieden, aber interessiert es diese Kanzlerin eigentlich? Ihr fehlt jeglicher Respekt – gegenüber dem Gericht und dem Souverän.

  6. bei jemand, der bzw. die eigenmächtig bis zu 10% (Obergrenze offen) unseres Staatsvermögens verschenkt und gleichzeitig Gewalt und Terror ins Land holt, verantwortliches politisches Handeln einzufordern, ist doch einigermaßen blauäugig. Diese politische Klasse hat ohne Not den größten Schaden seit dem 2. Weltkrieg angerichtet. Das Beste was man hoffen kann ist, dass sie den Höhepunkt ihres schädlichen Handelns überschritten hat.

  7. Die wollen einfach nicht regieren, sondern nur austesten, wieviel Mist man machen kann, bis sich das Volk wehrt.
    Heute neu: (Natürlich nicht in den ÖR) Die SPD um ihren Messias der hart arbeitenden Steuerzahlerdeppen und der türkischen MigrationsÖzinfanterie unisono hat wieder ne geile Idee, um den schon immer hier lebenden im Turbogang abzuschaffen (haben eh schon wieder ordentlich was erreicht – allein in Bayern 700.000 Leute die nicht lesen & schreiben können – aber wahrscheinlich alles schon immer hier lebende ???).

    Syrer sollen jetzt doch ihre Familie nachholen – voll lustig…wie war das mit dem Typ in Montabaur mit den 4 Frauen und wievielen Kindern….27 oder so….30.000 € Stütze im Monat….
    Vielleicht sollten wir vorsichtshalber schon mal VISA´s in Ungarn, Niederlande oder England beantragen.

  8. Die nackte Fr. Merkel geht Schritt für Schritt weiter. Nicht jeder kann die Schönheit ihrer Kleider erkennen.
    Und das BVerG. hat seine Unschuld bei der Euro-Rettung verloren.

  9. Warum handelt Berlin wohl nicht? Diese rein rethorische Frage ist eine der Fragen, bei der man sich fragt, ob es nun dumme Fragen gibt oder nicht. Was schert Frau Merkel Gesetze? Sie hat ein Gesetz nach den anderen gebrochen. Sie hat das GG in die Ablage „P“ geworfen. Sie hat den Asylparagraphen wegen einer Lese- bzw. Verstandesschwäche nicht begriffen oder Schlimmeres. Ich bezweifle auch sehr stark, dass wir noch eine Demokratie sind. Es werden geheime Abmachungen mit der Türkei getroffen, am Parlament vorbei. Es gibt kein wirkliches Parlament mehr in Deutschland mit Regierungspartei und Opposition. Merkel spielt Kaiserin. Es werden Steuergelder einfach so für Schlägertrupps ausgegeben, für Spitzeldienste, die auch „dankenswerter Weise“ von den Fachleuten der ehemaligen Stasi durchgeführt werden. Es werden Menschen aus bestimmten Arbeitsverhältnissen entfernt, wenn sie sich zur AfD bekennen. Was ist daran noch Demokratie? Nirgendwo steht, dass Europa seine Außengrenzen von einem Nicht-Schengen-Staat, der nicht mal ein europäischer Staat ist, schützten lassen soll. Vom Gesetz her, haben das die Schengenstaaten zu machen. Punkt. Wenn man seine Arbeit nicht macht, sondern andere – Außenstehende – sie machen lässt, begibt man sich in die Hände dieser Außenstehenden, also der Türkei. Wieso sollte die Türkei ein Land achten, welches nicht einmal sein eigenes Territorium selbst schützen kann? So ein schwaches Siedlungsgebiet wartet ja regelrecht auf die Übernahme. Und wer sich in die Hände von Abhängigkeiten begibt, kann eben nicht Auftrumpfen. Der steht am Rande der Politik und kann nur noch zusehen. Wer nicht mal in der Lage ist, den türkischen Botschafter einzubestellen, sondern zu einen türkischen Politiker ins Hotel rennt, statt ihm im Außernministerium zu empfangen, ist eben kein Außenminister mehr, sondern gleicht einem Befehlsempfänger. Und genau das ist die Situation der deutschen Regierung.

  10. Heute sind Solingen und Gelsenkirchen in „Bombenstimmung“.

  11. Verschwörungstheorien besagen, dass in diesem Monat der ISIS einen Großanschlag in Deutschland ausüben wird ..
    Die Attacken in Düsseldorf und Essen sollen erst der Anfang sein.

  12. Das BVerG ist lediglich ein Wurmfortsatz der Politik. Wen wundert das, da es ja von den Parteien eingesetzt worden ist. Es hat schon in Sachen ESM dem deutschen Volk erheblichen Schaden zugefügt.
    Dieses BVerG ist überflüssig und nutzlos, denn es hätte auch hier eine Entscheidung treffen können…wollte es aber nicht, da es gegen Merkel gegangen wäre.
    Vosskuhle und Genossen wären Kandidaten, die selbst einmal vor Gericht gestellt werden sollten…vor einem Gericht, das vom Volk bestimmt werden muss.
    Dauert noch etwas, aber jeder Untergang bringt auch etwas Gutes.
    Den Fehler von 1946, die Richter des Nazi Regimes nicht zu verfolgen und auch noch weiter zu beschäftigen, den werden die Deutschen hoffentlich nicht noch einmal machen.

  13. Wirklich ein fatales „Führungspersonal“.

    Das Recht wird von dieser Regierung doch nur bemüht, wenn es gerade passt. Oder gleich komplett ins Gegenteil verdreht – z.B. Migranten als Flüchtlinge deklarieren und durchwinken.

    Führen nach Laune und Medienresonanz. Losgekoppelt von den Interessen dieses Landes.

  14. Bestimmt wieder ein „psychisch gestörter Einzeltäter“ . Das weitet sich ja zur Epidemie in Deutschland aus. Jetzt warte ich noch auf die Reisewarnungen wegen der deutschen Massenpsychose. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, daß die Auslandspresse die Dinge beim Namen nennen wird. Egal welcher es ist, ob Franz oder Ali.

  15. Vielen Dank für diese Klarstellung, Frau Heinisch. Das Verhalten der Bundesregierung seit 2013 zeichnet sich durch einen Charakterzug aus: verantwortungslose Feigheit. Das war so bei der wichtigsten Fehlentscheidung dieser Regierungszeit, dem Verzicht auf Sicherung der Grenzen aus Angst vor „hässlichen Bildern“, das ist auch jetzt nicht anders, wenn Angehörige der CDU der Bevölkerung zumuten, sie solle durch irgendwelche Demonstrationen die Auftritte Erdogans und seiner Vasallen „verhindern“ (damit ja nicht die Regierung eingreifen muss), und das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Wer diese Regierung in einer ihrer beiden Formen/Parteien wiederwählt, dem ist tatsächlich nicht zu helfen.

  16. Warum Berlin nicht handelt?
    Wir haben die grottenschlesteste Regierung die es je gab. Eine Bananenrepublik halt. Geführt von einer Frau die weder von hinten nach vorne, noch von links nach re Hits denkt.
    Begleitet von Klatschaffen, wie aus Zeiten der jüngeren Vergangenheit, gewählt von Bürgern die nicht mehr in der Lage sind ihr Gehirn einzuschalten und unterstützt von einer zu fast 90% gleichgeschalteten Presse, die vor lauter PC und ideologischer Verblendung das journalistische Handwerk komplett an den Nagel gehangen hat.
    Darum handelt Berlin nicht.

  17. „Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat klargestellt, dass Wahlkampfauftritte türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland der Zustimmung der Bundesregierung bedürfen“. Wie kann es dann aber sein, dass die Bundesregierung dem Treiben der AKP-Politker in D so tatenlos zusieht, und wir uns dadurch in dieser unerträglichen Situation befinden?
    Die Auflösung ist vermutlich simpel: Die Bundesregierung HAT den Wahlkampfauftritten zugestimmt.

  18. Passend zu dem Artikel das heute neu erscheindende Buch:

    „Die Getriebenen: Merkel und die Flüchtlingspolitik: Report aus dem Innern der Macht“ vom Journalisten Robin Alexander. Er kommt bei seiner Recherche zu dem Schluß, daß die Grenze im Herbst 2015 nicht geschlossen wurde, weil es einfach keinen Politiker gab, der die Verantwortung für unschöne Bilder übernehmen wollte. Deshalb ließ man einfach geschehen.

  19. „Andernfalls kommt man nämlich in die unschöne Lage, die Entscheidung davon abhängig zu machen, ob einem die jeweilige Politik genehm ist, man also als Regierung für oder gegen die Politik des fremden Staates ist. “
    Wieso würde einen das dazu bringen, Wahlkampf in Deutschland NICHT zuzulassen? Man könnte ja auch sagen: egal ob genehm oder nicht, wir halten das trotzdem aus und lasse solche Veranstaltungen (wenn ihnen ordnungsrechtlich nichts entgegen steht) zu. Die „Logik“ der Autorin erschließt sich mir nicht, es ist letztlich „nur“ ihre Meinung.
    Der Hinweis auf die eingeschränkte Äußerungsfreiheit der Erdogan-Gegner (weil gegen sie in Deutschland in Folge dessen repressive Maßnahmen/ Straftaten! zu befürchten wären) überzeugt mich dabei nicht.
    Richtig ist dagegen, dass sich der BVerfG vorliegend „ohne Not“ bewusst in die öffentliche Debatte mit einer wichtigen Stellungnahme eingemischt hat.
    Anders als zu Beginn der (sogenannten) „Flüchtlingspolitik/ -krise“ gibt es ja aktuell eine durchaus lebhafte Mediendebatte für und wider ein Verbot, so dass der Hinweis der BVerfG aus meiner Sicht (anders als es die Autorin bewertet) keine Stellungnahme, sondern ein wesentlicher Diskussionsbeitrag war.
    Die Betonung der Meinungsfreiheit „verschwindet“ in diesem Zusammenhang ja nicht dadurch, dass die türkische Regierung daraus keine direkten Ansprüche auf Zulassung ihrer Veranstaltungen herleiten könnte. Es ist vielmehr ein Grundprinzip unserer Gesellschaft.

    • Na, dann halten Sie das mal schön aus.

      Das ist eine Schraube ohne Ende. Erdogan hat seine in Deutschland lebenden Landsleute zu Aufstand und Vergeltung aufgerufen.

      Glauben Sie ernsthaft, man kann sich alles gefallen lassen, und dann irgendwann auf eigene Rechte und Einhaltung staatlicher Ordnung pochen, oder wäre es Ihnen lieber, die Deutschen übergäben Ihren Staat gleich dem Möchtegern aus Ankara?

      Die Bundesregierung windet sich, hat aber nicht das Rüchgrat, im eigenen Land nötige Entscheidungen zu treffen. Das wird uns allen in absehbarer Zeit aif die Füße fallen.

      Das Bundesverfassungsgericht meldet sich nicht „ohne Not.“ So etwas denken nur Bürger, die eine allgemeine Rechtlosigkeit der Deutschen normal finden. Und das sind nicht mehr viele…

  20. Wahlkampfauftritte türkischer Politiker, ob Amtsperson oder Opppsitionsmitglied, müssen auch in Deutschland erlaubt sein! Die Bundesrepublik erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft und muss somit auch politische Betätigung der türkischen Staatsbürger dulden. Interessant wäre die Folge eines Gesetzes, das eine Entscheidung der hier lebenden Türkischstämmigen für eine Staatszugehörigkeit erzwingt. Dann könnten Auftritte türkischer Politiker unkompliziert verhindert werden. Meine Meinung: die Türkei würde einen Weg finden, die „eingedeutschten“ Türken trotzdem an Wahlen in der Türkei teilnehmen zu lassen.

    • Einverstanden, sonst muessten viele Veranstaltungen der PKK, Palestinenser etc. in Deutschland verboten werden. Es fehlt leider eine vernuenftige, allgemeingueltige diplomatische EU Loesung.
      Anscheinend konnten tuerkische Politiker in Frankreich etc. agieren waehrend in Holland Angst vor Wilders „ueberreagierte“ und zu undiplomatischen Akten verleitete! (Hollaendische Verkehrspolizei hinterlaesst schon bei 15 km/h Geschwindigkeitsueberschreittung einen haesslichen, aggressiven und nicht angemessenen Eindruck.
      Es gibt grosse Unterschiede wie man Demokratie in einzelnen Laendern Europas interpretiert. Holland war jetzt kein gutes Beispiel.

  21. ….“Man muss es klar sagen, dass es sich bei diesen Immigranten um illegal
    Einreisende handelt, das Recht aber – natürlich! – kein Recht auf
    illegale Einreise kennt.“…da ist aber Fräulein Roth von den Grünen und immerhin Bundestagspräsidentenstellvertreterin, wievielte auch immer aber ganz anderer Meinung. In der Sendung „Münchner Runde“ entgegnete sie einem Mitdiskutanten der es wagte auf diese Rechtsvorschrift hinzuweisen mit dem Argument „So ein Blödsinn“. Man glaubt es kaum wer sich da alles so in höchsten Staatsämtern herumtreibt ohne den geringsten Schimmer von unserem Grundgesetz zu haben. Diesem Fräulein ist nichts fremd. Bei jeder sich passenden Gelegenheit hängt sie ihren Rübel in die Kamera, egal was sie so ausstülpt. Diese, dem Parteienproporz geschuldeten Ämter gehören sofort abgeschafft und mit Leuten besetzt die eine Vita vorzuweisen haben die mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen können. Fräulein Roth wäre dann obsolet und uns würden dann so merkwürdige Interpretationen des Grundgesetzes erspart bleiben.

    • Stimme Ihnen zu. Doch schreiben Sie bitte zukünftig immer „die Studienabbrecherin Claudia Roth“. Denn was Sie hier darstellen zeigt, wie wichtig Ausbildung ist und diese besitzt Roth nicht. Jedoch eine hyperventilierende Arroganz der Besserwisserei. Und ein Abgeordnetenmandat oder gar Staatsfunktion bringt eben weder Geist noch Intelligenz, dafür jedoch sehr viel Einbildung und Arroganz. Das erkennt man sehr einfach gerade bei der Grünen Partei. Doch die Mehrheit der Bevölkerung muß auch danach handeln und fragen: welche Leistung und Ausbildung kannst Du vorweisen?

  22. Rechtspflichten die es nicht gibt , muss dass Volk nicht dulden, dennoch wird es von Merkel und Schulz von Deutschen Bürgern verlangt dies zu dulden, zu ertragen und zu bezahlen. Demokratie muss nicht alles ertragen auch keine Beleidigungen und Beschimpfungen als Nazi.
    Menschen die 1945 geboren sind haben sich keinerlei Schuld aufgeladen, selbst die nicht, die 1935 geboren sind, denn die waren zu Adolfs Zeiten gerade einmal 10 Jahre alt und für das Desaster nicht verantwortlich.
    Ich bin es leid, für alles Übel vergangener Zeiten in Haftung genommen zu werden und bezahlen zu müssen. Sippenhaft ist lt. Strafgesetzbuch verboten.
    Wann kommt die kath. Kirche und lädt die Verantwortung für die brennenden Scheiterhaufen des Mittelalters bei mir ab ?
    Mir scheint es sind allein die zur Zeit regierenden Parteien, die ein schlechtes Gewissen haben, denn genau da sind die alten Nazis nach 45 alle untergeschlüpft und gepflegt worden. Also macht das mit eurem Gewissen aus, und ladet eure Schuld nicht bei den Bürgern ab. Schämt euch jetzt so über die AfD herzuziehen, die es da noch gar nicht gab.
    Traurig, das euch das Bundesverfassungsgericht ständig sagen muss, was ihr zu tun habt.

  23. Die Darstellung ist nicht ganz korrekt: Das Bundesverfassungsgericht war in der Migrationskrise sehr wohl mit der Rechtsfrage der Asylgewährung befasst: Über eine Verfassungsbeschwerde berichtete Spiegel Online am 23.1.2016. Präsident Voßkuhle selbst erwähnte im Deutschlandfunk Forum Politik am 19.1.2016 ca. 40 Verfassungsbeschwerden zur Flüchtlingskrise, deren Zulässigkeit aber problematisch sei.
    Warum das Bundesverfassungsgericht aber seinerzeit die Gelegenheit zur Stellungnahme – anders als heute – nicht nutzte wird leider sein Geheimnis bleiben.

    • Mein Versuch der Erklärung ist, dass in dieser Frage (nennen wir es „humanistischen Imperativ“ oder das was als solcher ausgegeben wurde) nun einmal mediale Einigkeit herrschte. Es gab keinen Anlass für irgendwelche „Klarstellungen“ in einer Diskussion.
      Dass die Kanzlerin damals einen massiven Rechtsbruch begangen hätte, ist auch heute noch eine von wenigen Prozent der Bevölkerung (dafür aber umso heftiger) gepflegte Unterstellung.

  24. Ganz einfach weil die Regierung feige ist, man muß auch unangenehme Ent-
    scheidungen treffen und die Weh tun !
    Ja der Deal mit der Türkei war eine Fehlentscheidung von Frau Merkel der fällt
    ihr nun auf die Füsse.
    Sie hat fertig !
    Da muß ich das Verfassungsgericht ein großes Lob aussprechen !

    • Wie leider entsprechende Regierungsentscheidungen – so sie denn kommen! – immer nur UNS wehtun, fällt auch die Merkel’sche Fehlentscheidung hinsichtlich des Türkei-Deals letztlich nur UNS und nicht Merkel auf die Füße! Das einfache Volk kann sich dereinst leider nicht geschlossen auf einer Hazienda in Paraguay vor den immigrierten bzw. „importierten“ Halsabschneidern in Sicherheit bringen!

  25. Sensationell und unglaublich, dass unser Bundesverfassungsgericht sich endlich einmal vorsichtig kritisch zu Merkels Politik äußert. Bisher hatte man den Eindruck, diese braven Richter seien Teil der Bundesregierung.

    • Das Bundesverf.Gericht hat nur entschieden, das unsere Regierung entscheiden muss.
      Merkel wird wie immer gegen uns Deutsche entscheiden, am Ende müssen wir uns noch entschuldigen beleidigt worden zu sein, Köterrasse darf beleidigt werden.

    • Ja ist es. Doch bedenken Sie bitte.

      Erstens sieht es für mich so aus, daß es das BVerfG zunehmend leid ist Urteile zu fällen, welche von der Politik ignoriert werden – zB Erbschaftssteuer.

      Zweitens ist das GG nicht für den Staat vorhanden, sondern für den Bürger als Schutzschild des Bürgers vor den Machenschaften des Staates gegen den Bürger!

      Drittens hat das BVerfG keine Exekutivgewalt zur Verfügung! Also zB eine Polizei, welche mit Handeln den Politiker zwingt Urteile des BVerfG umzusetzen. Das BVerfG hat – aber nur in ganz begrenztem Rahmen – nur die Möglichkeit warnend für das Vok zu sprechen. Das scheint es jetzt zunehmend wahrzunehmen. Die Wende ist für mich der 17. Januar 2017, als es das BVerfG ablehnte die NPD zu verbieten. Denn diese NPD (ob man es gut findet oder nicht ist rechtsphilosophisch unerheblich) gehört (im Gegensatz zum Islam) nun tatsächlich zur Meinungsfreiheit in Deutschland.

    • So falsch ist Ihre Annahme nicht: die Richter des BVerfG werden im Grunde nach Parteinproporz je zur Hälfte im Bundestag und Bundesrat ausgekungelt.

      spd und union dürfen jeweils 7, die anderen Parteien die übrigen 2 auswählen.

      Die Präsidenten werden offenbar seit längerem im Wechsel von spd und union ausgewählt.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht#Senate
      (bisschen runterscrollen)

      Ist halt nur ne parlamentarische Demokratie…

  26. „Viele dieser Diskussionen zeichnen sich aus durch eine diffuse
    Vermischung von Meinung, Moral und dem Verstecken hinter dem
    vermeintlichen Recht. Die Politik sucht schöne Bilder und positive
    Schlagzeilen, versucht, schwierigen Entscheidungen aus dem Weg zu gehen
    und versteckt sich bei Gegenwind hinter angeblichen Rechtspflichten.“

    Das liegt unter Umständen daran, dass die Fähigkeit zu strukturiertem, logischem Denken und einfacher Kombinatorik bei vielen Meinungsbildnern und Entscheidern augenscheinlich leider nur schwach ausgeprägt ist.
    Aber nicht nur das, schaut man sich die Äußerungen mancher Regierungsmitglieder an – allen voran Angela Merkel – muss man leider konstatieren, dass es dort offensichtlich schon am Verständnis für die grundlegenden rechtlichen und philosophischen Grundlagen moderner Staatlichkeit fehlt.
    Im Übrigen sollte man halt nicht eine Führungsposition anstreben, wenn man nicht führen kann oder will. Wie heißt es in Amerika? „Lead, follow or go out of the way.“ Es ist für die Bundesregierung sicherlich hohe Zeit, endlich aus dem Weg zu gehen.

  27. “Nicht jeder lädt gern Fremde ein, die einen fortwährend beleidigen, die masochistische Ader ist sogar beim deutschen Volk begrenzt. Das Problem lässt sich nicht weg moderieren, im Gegenteil wird ein derartiges Verhalten zunehmend als reine Schwäche angesehen. Das Beharren auf der angeblichen Wertschätzung der Meinungsfreiheit wirkt angesichts der Tatsache, dass der Regierung nunmehr vom Verfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben wurde, ein solches stünde ausländischen Regierungsvertretern gar nicht zu, allenfalls trotzig.”

    Trotzig ist der richtige Begriff. Aber leider ist es so, dass eben ein Großteil unserer Politik und Medienwelt mittlerweile recht trotzig reagiert. Das Problem ist, dass die große Erzählung, der Plan und die Idee, nicht stimmen.

    Wir sind die Nation in der die Rechthaberei einen ganz eigenen Status hat. Jedes Umschwenken aufgrund geänderter Umstände wird als Schwäche gesehen. Das eingestehen von Irrtümern was eine konstruktive Diskussion eigentlich erst möglich macht ist nicht wohl gelitten. Insofern ändern sich Diskurse in Deutschland immer nur im Zeitlupentempo. Und wahrscheinlich ist das zu langsam in einer Zeit wie der heutigen in der sich die Lagen schnell ändern.

    Dieses sture Beharrungsvermögen macht eine Änderung im politischem Diskurs sehr schwer und damit auch schnelles Reagieren in der Politik auf geänderte Umstände. Es stehen einfach zu viele Gewissheiten zur Disposition. Eine dieser Gewissheiten ist ja auch die Türkeipolitik unserer Regierung, die sich jetzt als völlig verfehlt erweist. Und das sind dann 30 Jahre Doppelpass und EU-Einbindungsgerede, was hier zur Disposition steht.

    Ein weiteres Geschehen neben Terrorismus, Flüchtlingsproblematik und Banken- ums Finanzkrise bei der sich große Teile von Politik und Gesellschaft verrannt haben und es nicht schaffen die Realität anzuerkennen und zu einer pragmatischen Sicht zurückzukehren.

  28. Die Grün-Sozialistische Merkel Regierung kennt ja schon kein Deutsches Volk mehr…wir werden dann auch in Zukunft noch erleben dürfen, dass ein Erdogan in Deutschland die Richter bestimmen darf, die über die in Deutschland lebenden Türken zu richten haben …. grenzenlose Multi-Kulti bedeutet zum Schluss nichts anderes als der Verrat an seinen eigenen Werden, Kultur und Aufklärung zu Gunsten einer allgemeinverbindlichen Toleranz der Nächstenliebe und Menschenrechte oder einfach ausgedrückt….Anarchie in der sich der stärkere mit seinen Ansichten durchsetzt.
    Merkel verrät nicht nur die Deutsche Kultur und Wert sondern die gesamten europäischen Kulturen und Wertegemeinschaften im Namen einer Demokratie die sie, zusammen mit den öffentlich-rechtlichen Medien, in Geiselhaft genommen hat.

    • Schreiben Sie es ruhig: Merkel begeht Volksverrat am deutschen Volk und allen Inländern. Dazu gehören zB auch die aus Europa in Deutschland lebenden Menschen. Auch wenn dieser Volksverrat im juristischen Sinne leider nicht strafbar ist (es fehlt die Strafnorm), so ist und bleibt es Volksverrat.

      Denn der Unterschied zwischen EU Inländern in Deutschland und Türken ist das Recht auf Gegenseitigkeit. D.h. als EU-Europäer darf ich in Deutschland leben, da auch der Deutsche ein Anrecht hat, in irgendeinem EU-Land leben zu dürfen. Die Türkei gewährt jedoch den Deutschen kein gleiches Lebensrecht in der Türkei, so wie die Türkei es für die Türken einfordert. Schon aus diesem Grund sind auch die Beitrittsgespräche zur EU mit der Türkei abzubrechen.

  29. Nur wenn die Regierung öffentlich vor Gericht verurteilt würde, das Recht gebrochen zu haben, würden sie vielleicht zugeben, ein bisschen falsch gemacht zu haben. Nein, sie werden weitermachen, solange sie können, komme was da wolle. Was schert mich Deutschland und die Deutschen? Das scheint die allgemeine Devise unserer Polit- und MS Medienkaste zu sein. Vielleicht sollte ihnen die hasserfüllte Ablehnung der “ Demokraten“ zu denken geben, die diese an Versammlungsorten der AFD so eindrucksvoll demonstrieren. Sowas kann sich auch jederzeit gegen ein anderes Ziel richten. Wehe, wenn sie losgelassen…

  30. „Die Regierung muss politische Entscheidungen treffen, dafür ist sie verantwortlich.“

    Unsere Regierung ist korrupt, unfähig, und schwach. Sie muß weg…

    • Volle Zustimmung! Dabei muss aber auch klargestellt sein das „Unsere Regierung“ derzeit aus Union und SPD besteht, was die logische Schlussfolgerung ergibt, dass mit Schulz bereits der Nächste dieser Kategorie (korrupt, unfähig, und schwach) auf der Matte steht.
      Nein Danke !!!!!

      • „Türkei: „Oranjes zerquetschen“: Racheaktion des AKP-Jugendflügels nach Eskalation mit Niederlanden

        Angehörige des Jugendflügels der AKP, der türkischen Regierungspartei, haben gestern in Izmit „Oranjes“ symbolisch für Niederländer zerquetscht, während die türkisch-niederländischen Spannungen am Wochenende ein neues Hoch erreichten. „Wie ihr wisst, sind die Niederländer als Orangen (Oranjes) bekannt. Und was wir ihnen sagen ist: Erst pressen wir euch aus und dann trinken wir euch.“ Hieß es in der Ansprache zum Start der „Quetschaktion“.“ (RT deutsch)

  31. Die deutsche Diskussion ist traumhaft deutsch.
    Erdoghan kennt die internationalen Regeln genau: kalt lächelnd hat er nach der Armenienresolution deutsche Politiker (Stützpunktbesuch) aus der Türkei ausgesperrt.
    Es ist pure Frechheit und Merkel samt Schwarz-Rotem-Gefolge zieht den Kopf ein – wo bleibt denn unser Maas mit seinem Kampf gegen Rechts – glaube, der ist Justizminister und sein ehemaliger Chef Außenminister – müssen derzeit eine Halskrankheit haben.

    • Ich vermute die Erkrankung etwas weiter oben…

    • Was erwarten Sie von einem realkommunistischen weiblichen Kanzler? Es ist nur ein weiblicher Staatsratsvorsitzenderkanzler, unfähig selbst Entscheidungen zu treffen und umzusetzen. Erinnert mich sehr stark an die Regierung Honecker. Bei uns zerstören nicht Neo-Nazis die Gesellschaft. Dazu sind es wirklich viel zu wenige. So sieht es ja auch das BVerfG.

      Aber die neosozialistischen Kommunisten sind wieder die aktuelle und große Gefahr für Deutschland und ca. 1/3 seiner aus feigen und gutmenschlichen Mitläufern bestehenden Bevölkerung. Dieses nicht erst nach über 70 Jahren sondern bereits jetzt schon wieder nach 27 Jahren.

      Zur Einordnung: die Mauer in Berlin bestand offiziell „nur“ 28 Jahre.

  32. Die Klarstellung des BVerfG lässt mehr Fragen offen, als sie beantwortet:
    – Dürfen türkische Oppositionspolitiker Wahlkampf in D machen, da sie ja keine Amtsträger sind?
    – Dürfen Parteifunktionäre der türkischen Regierungsparteien Wahlkampf in D machen, sofern sie keine Amtsträger sind?
    – Dürfen türkische Regierungsmitglieder – in ihrer Eigenschaft als Parteifunktionäre- Wahlkampf in D machen?

    • Bitte nur mal alle bisher geschriebenen Texte von @Yug Sekwaf lesen. Dann versteht man auch seine drei Fragen hier. bzw. was bezweckt wird.

      • Dann klären Sie mich bitte auf: Was bezwecke ich (Ihrer Meinung nach)?

    • Das Verfassungsgericht hat sich zu einem konkreten Tatbestand geäußert, nicht eine allemeine Vorlesung zum Rechtsgebiet abgehalten.

      Um Ihre Fragen zu beantworten: Die Regierung darf auch Parteifunktionäre und sonstige Personen zu unerwünschten Personen erklären, diesen die Einreise verweigern oder diese ausweisen.

      Deutschland darf sogar Syrer an der Grenze abweisen, welche hier vorgeblich oder tatsächlich Schutz oder dauernden Aufenthalt suchen.

    • Das BVerG hat diese Fragen natürlich offengelassen, weil es in seiner Begründung ja nun gerade dargelegt hat, daß sie im politischen Ermessen der Bundesregierung liegen.

      Diese kann solche Wahlkampfaktivitäten ausländischer Staatsbürger erlauben oder unterbinden, einen Rechtsanspruch darauf oder dagegen gibt es jedenfalls nicht.

      Und sie kann ihre Entscheidung begründen oder auch nicht, auch darauf gibt es keinen Anspruch in einer zwischenstaatlichen Beziehung. Das ist diplomatische Routine.

    • Frag nicht das BVerfG – frag Erdogan !
      Der sollte dir dann folgende Antwort geben:

      Wahlkampfauftritte im Ausland und in diplomatischen Vertretungen außerhalb der Türkei verstoßen gegen das türkische Wahlgesetz. Dort heißt es in Artikel 94/A: „Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden.“ Wie der Vertreter der Oppositionspartei CHP in der Wahlkommission, Mehmet Hadimi Yakupoglu, sagte, hat die Regierungspartei AKP selbst das Gesetz 2008 eingeführt.

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